DE9304899U1 - Vorrichtung zum Befetten von Werkstücken in Band- oder Platinenform - Google Patents
Vorrichtung zum Befetten von Werkstücken in Band- oder PlatinenformInfo
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Description
Patentanwälte , . .
Dipl.-ing. Harald Ostriga Dipl.-ing. Bernd Sonnet
Wuppertal-Barmen ■ Stresemannstraße 6-8
Zugelassen beim Europäischen Patentamt
Patentanwälte Ostriga & Sonnet ■ Postfach 201327 ■ D-SWX) Wuppertal 2
O/Kn
Anmelderin: Zibulla & Sohn GmbH
Raziol Schmierungstechnik Hagener Straße 152
5860 Iserlohn-Letmathe
Bezeichnung
der Erfindung: Vorrichtung zum Befetten von Werkstücken in Band- oder Platinenform
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum steuerbaren Befetten von Werkstücken in Band- oder Platinenform
mit mehreren mit fettdurchlässigem Material versehenen, hohlen sowie koaxial zueinander ausgerichteten
Befettungswalzen, die jeweils auf einer Hohlachse beidendig auf einem mit einer Grundplatte in Verbindung
stehenden Lager angeordnet und über mindestens zwei Druckmittelzylinder und zwei Führungen an der Werkstückfläche
ansetzbar sind.
Eine bekannte Vorrichtung dieser Art nach der DE 41 05 364 C1 kann ohne vorhergehende Umbaumaßnahmen
flexibel zur Herstellung unterschiedlicher Flächenaufteilungen einer partiellen Befettung von Werkstücken
eingesetzt werden. Dabei werden die Befettungswalzen einzeln in einem Vorrichtungsgestell gelagert und können
zur individuellen Befettung zugleich oder zeitverschieden an die zugekehrte Werkstückoberfläche oder die
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Zibulla & Sohn GmbH Raziol Schmierungstechnik
Werkstückunterfläche angesetzt werden. Jede Befettungswalze
ist in einem separaten Gestellkasten beidendig in dessen Seitenwangen gelagert, wobei jede Seitenwange
mit einem Schenkel eines L-förmigen Haltewinkels über eine Schraube mit dem Gestellkasten verschraubt und
über den anderen Schenkel mit der durch eine Durchgangsöffnung greifenden Rändelschraube mit einer Kolbenstange
eines Druckmittelzylinders lösbar gekuppelt ist. Der Druckmittelzylinder wiederum ist raumfest an
der Grundplatte befestigt.
Bei dieser Ausführungsform wird somit die Befettungswalze
über den Druckmittelzylinder und die Führung relativ zur ortsfesten Grundplatte und damit auch zur
Werkstückfläche abstandsveränderbar geführt.
Obgleich sich der obere Kolbenstangenschaft mit
großem seitlichen und mit großem Höhenspiel durch eine Durchgangsöffnung des L-förmigen Haltewinkels erstreckt,
ist wegen herstellungsbedingter Walzendurchmesser-Differenzen, wegen vom Werkstück ausgehender Reaktionskräfte
sowie wegen der diagonalen Anordnung der Druckmittelzylinder und der Führungen eine Verkantung
der Kolbenstangen der Druckmittelzylinder in diesen Durchgangsöffnungen nicht gänzlich auszuschließen. Dieses
deswegen, weil sowohl die Führung als auch der Druckmittelzylinder relativ starr an der ortsfesten
Grundplatte befestigt sind. Diesbezüglich können auch die die die Kugelführungen eng konzentrisch umgreifenden,
zylindrischen Schraubenfedern keine Abhilfe schaffen, da ihre Aufgabe lediglich darin besteht, einen
stoß- sowie vibrationsfreien Befettungskontakt der Be-
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fettungswalzen mit der jeweiligen Werkstückfläche zu
gewährleisten.
Bei einer Vorrichtung anderer Art gemäß der DE 35 07 846 C1 sind in einem Oberkasten und einem Unterkasten
jeweils eine Hohlachse zur drehbaren Aufnahme von Befettungswalzen gelagert, und zwar in den Seitenteilen
dieser Kästen. Diese Kästen sind in Vertikalrichtung gegeneinander geführt, wozu an den Stirnseiten
jeweils diagonal zueinander versetzt je ein Druckmittelzylinder und eine Kugelführung angeordnet sind.
Diese Vorrichtung ist insofern verbesserungsbedürftig, als die Befettungswalzen relativ starr über die Grundplatte
und die Kästen an der Werkstückoberfläche ansetzbar sind und zwischen zwei unterschiedlichen Befettungsvorgängen
die Befettungswalzen zuvor aus ihren Arretierungen auf der jeweiligen Hohlachse gelöst, entsprechend
der gewünschten Befettung zum Werkstück erneut ausgerichtet und arretiert werden müssen.
Und schließlich ist aus der DE 35 07 845 C1 eine Vorrichtung mit einem Gehäuseoberkasten und einem Gehäuseunterkasten
bekannt, in denen die Befettungswalzen möglichst in einer Ebene einander exakt gegenüberliegen
und diese Kästen jeweils über vier Führungssäulen sowie unter Wirkung einer diese konzentrisch umgreifenden zylindrischen
Schraubenfeder und eines Druckmittelzylinders relativ zu einer Grundplatte verstellbar sind. Dabei
sind die Befettungswalzen durch die druckzylindrisehen
Schraubenfedern im Sinne einer Durchlaßspaltschließung belastet. Auch hier können aufgrund von herstellungsbedingten
Walzendurchmesser-Differenzen sowie
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durch Werkstückunebenheiten Verkantungen innerhalb der Führungen sowie ungleichmäßige Befettungsergebnisse am
Werkstück auftreten.
Von diesem Stand der Technik ausgehend, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der
eingangs genannten Gattung zu schaffen, die einerseits ungleichmäßige Befettungsergebnisse infolge von Walzendurchmesser-Differenzen
bzw. Werkstückoberflächen-Unebenheiten ausschließt und ein elastisches sowie verkantungsfreies
Ansetzen der Befettungswalzen an der Werkstückfläche gewährleistet.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem eingangs genannten Gattungsbegriff erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß das Lager an jedem Ende der Hohlachse aus einem Lagerbock besteht, der unter Wirkung einer sich gegen
ihn und der Grundplatte abstützenden Feder über mindestens einen ein begrenztes Spiel in mehreren Freiheitsgraden
zulassenden Lagerbolzen auf der Grundplatte gehaltert ist, die über die Druckmittelzylinder und die
Führungen in Richtung auf die Werkstückfläche verstellbar ist.
Durch diese Ausbildung wird eine Vorrichtung geschaffen, deren Befettungswalzen entgegen der Wirkung
von abstützenden Federn zum Ausgleich von Walzendurchmesser-Differenzen
sowie von Werkstückunebenheiten begrenzt raumbeweglich in Richtung sämtlicher Freiheitsgrade
sowie verkantungsfrei und mit allseitigem Spiel auf einer Grundplatte angeordnet sind. Entgegen der Anordnung
nach dem Stand der Technik wird die Grundplatte
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mit mindestens zwei Druckmittelzylindern und einer Führung an die Werkstückfläche angestellt, wodurch auch
die Möglichkeit eröffnet ist, die Grundplatte von einem Roboterarm raumbeweglich unter Beibehaltung der Ein-Stellungsflexibilität
der Befettungswalzen an die jeweils zu befettende Werkstückfläche ansetzen zu lassen.
Die vorbeschriebene Erfindungslösung umfaßt nicht nur eine Ausführungsform mit nur einem sowohl den Lagerbock
als auch die Hohlachse diametral durchdringenden Lagerbolzen, sondern auch die weitere Ausführungsform, bei welcher jeder Lagerbock von zwei symmetrisch
zur Hohlachse sowie senkrecht auf der Grundplatte angeordneten Lagerbolzen gehaltert ist.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung
bestehen die Lagerbolzen aus mit ihrem Kopf in die Grundplatte eingesenkten Innensechskantschrauben mit
glatten, im Querschnitt kreisrunden Schäften, welche die Lagerböcke in Kreisbohrungen mit Radialspiel durchgreifen
und an ihrer Austrittsstelle über ein Gewindeende mit einer Mutter verschraubt sind. Dadurch kann
einerseits die Grundplatte nicht nur an jeder ortsfesten, sondern auch an einer raumbeweglichen Grundfläehe
eines Roboterarmes befestigt werden, wobei durch das Radialspiel des kreisrunden, glatten Schaftes zu
den Kreisbohrungen im Lagerbock eine Beweglichkeit der Befettungswalze in unendlich vielen Radialrichtungen
der Kreisbohrung der Lagerböcke erhalten bleibt.
Nach einer ersten Variante besteht die jeweilige Feder vorteilhaft aus einer den glatten Schaft des La-
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gerbolzens mit radialem Abstand umgreifenden zylindrischen Schraubenfeder, die mit ihrem einen Ende in der
Grundplatte und mit ihrem anderen Ende in dem Lagerblock in je einer kreisförmigen Ausnehmung eingelassen
ist. Durch diese Ausbildung wird durch die Feder die Beweglichkeit des Lagerbolzens innerhalb der Kreisbohrung
des Lagerbockes nicht beeinträchtigt. Dabei versteht es sich, daß das Radialspiel der zylindrischen
Schraubenfeder in bezug auf die Außenumfangsflache des
Schaftes des Lagerbolzens größer bemessen ist als diese im Verhältnis zur Innenfläche der Kreisbohrung im Lagerbock
.
Nach einer zweiten Ausführungsform wird die Feder von einer mit ihrem einen Ende an der Grundplatte und
mit ihrem anderen Ende am Lagerbock angelenkten Pneumatikfeder gebildet.
Welche dieser beiden Ausführungsformen beim jeweiligen
Bedarfsfall verwendet werden, hängt im wesentlichen von der spezifischen Federkurve (Federkraft über
Federweg) im Hinblick auf den Stellweg der Befettungswalze in Richtung auf die zu befettende Werkstückfläche
ab.
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Der Lagerbock besteht vorteilhaft aus einem geteilten Spannbock, zwischen dessen Teilen das Ende der
Hohlachse mittels einer Schraubverbindung drehunbeweglich eingespannt ist. Da die Befettungswalze drehbeweglieh
auf der Hohlachse angeordnet ist, erlaubt diese Anordnung einen stationären und gut abdichtbaren Fettmittelzufluß
in die Hohlachse.
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In Weiterbildung der Erfindung ist eine der Grundplatten zweier zwischen sich das zu befettende Werkstück
aufnehmenden Befettungswalzen oder einer Reihe von Befettungswalzen ortsfest angeordnet, wobei beide
Grundplatten mit Seitenwangen versehen sind und an jeder Seitenwange einer Grundplatte das Ende eines Druckmittelzylinders
und einer Führung befestigt ist, die vorteilhaft zueinander diagonal angeordnet sind. Dadurch
können an einer einzigen Grundplatte ein oder mehrere Reihen von koaxial oder versetzt zueinander angeordneten
Befettungswalzen von lediglich zwei Pneumatikzylindern und zwei Führungen in Richtung auf die
Werkstückfläche angestellt werden, die aufgrund ihrer begrenzt raumbeweglichen Anordnung in sämtlichen Freiheitsgraden
die unter ihnen bestehenden Durchmessertoleranzen zur Vermeidung unterschiedlicher Befettungsergebnisse
aufgrund ihrer getrennt federbeweglichen Lagergelenkigkeit ausgleichen können. Dabei ist vorteilhaft
am äußeren Randbereich einer jeden Seitenwange je das Ende eines Druckmittelzylinders und im geometrischen
Mittelbereich einer jeden Seitenwange das Ende einer Führung angeordnet.
Zur Gesamtjustierung von einer Befettungswalze
oder einer Reihe davon einmal an der Werkstückoberfläche und ein weiteres Mal an der Werkstückunterfläche
sind die Druckmittelzylinder an einem Ende, z.B. an der Seitenwange der Grundplatte für die Befettungswalzen
der Werkstückunterfläche, über einen L-förmigen Winkel und am anderen Ende, z.B. an der Seitenwange der Grundplatte
für die die Werkstückoberfläche befettenden Be-
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fettungswalzen, über einen im Querschnitt U-förmigen
Bügel an diesen Seitenwangen angelenkt. Dadurch können unter Beibehaltung ihrer spezifischen sowie elastischen
Lagerbeweglichkeit der einzelnen Befettungswalzen die 5 ober- und unterhalb an das jeweilige Werkstück anzusetzenden
Reihen mit einfachen Mitteln zueinander ausgerichtet werden. Zum Ausrichten wird beispielsweise das
freie Ende der Kolbenstange mittels einer Kontermutter am L-förmigen Winkel ortsfest gekontert, wohingegen der
Druckmittelzylinder im U-förmigen Bügel der Seitenwange der darüberliegenden Grundplatte gelenkig angelenkt
ist.
Die Führung besteht vorteilhaft aus einer Stange mit Kreisquerschnitt, die an beiden Enden in je einem
Gleitlager einer Seitenwange zweier diametral gegenüberliegender Grundplatten geführt ist. Diese Führung
kann auch aus bekannten Kugelführungen und im Druckmittelzylinder aus Pneumatikzylindern bestehen.
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Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in
den Zeichnungen dargestellt. Dabei zeigen:
Fig. 1 die Ansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Durchlaufrichtung
eines zu befettenden Werkstückes mit je einer an einer unteren und einer oberen Grundplatte
angeordneten Befettungswalze,
Fig. 2 die Ansicht in Richtung H-II von Fig. 1,
Fig. 3 die Ansicht in Richtung III-III von Fig. 1,
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Fig. 4 die Ansicht einer zweiten Ausführungsform
der Vorrichtung in Durchlaufrichtung eines zu befettenden Werkstückes mit mehreren koaxial sowie
hintereinander angeordneten Befettungswalzen an einer unteren und einer oberen Grundplatte in
Richtung IV-IV von Fig. 5,
Fig. 5 die Ansicht in Richtung V-V von Fig. 4,
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Fig. 6 die Ansicht in Richtung des Pfeiles VI von
Fig. 4,
Fig. 7 die Ansicht auf eine dritte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Durchlaufrichtung
des Werkstückes mit zwei gleichzeitig aufeinander zustellbaren Grundplatten an der
Unter- und an der Oberseite des Werkstückes,
Fig. 8 die Ansicht in Richtung der Pfeile VIII-VIII von Fig. 7 und
Fig. 9 die Ansicht in Richtung des Pfeiles IX von Fig. 7.
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Gemäß den Fig. 1 bis 3 besteht die Grundform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 zum steuerbaren Befetten
von Werkstücken 11 aus zwei Befettungswalzen 12, 13, die mit fettdurchlässigem Material, z.B. mit Filz,
ummantelt und jeweils auf einer Hohlachse 14, 15 an
beiden Enden 14a, 14b und 15a, 15b auf einem mit je einer
Grundplatte 16, 17 in Verbindung stehenden Lager 18
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angeordnet und über mindestens zwei Druckmittelzylinder (vorzugsweise pneumatisch betrieben) 19, 20 und zwei
Führungen 21 an der Werkstückunterfläche 11a und der Werkstückoberfläche 11b ansetzbar sind.
5
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Erfindungsgemäß weist jedes Lager 18 an jedem Ende
14a, 14b und 15a, 15b der Hohlachsen 14, 15 einen Lagerbock
22 auf, der unter Wirkung einer sich gegen ihn 22 und der Grundplatte 16, 17 abstützenden Feder 23
über mindestens ein begrenztes Spiel in mehreren Freiheitsgraden zulassenden Lagerbolzen 24 auf der jeweiligen
Grundplatte 16, 17 gehaltert ist, die über die Druckmittelzylinder 19, 20 und die Führungen 21 in
Richtung auf die Werkstückfläche 11a, 11b verstellbar ist. Im dargestellten Fall ist jeder Lagerbock 22 von
zwei symmetrisch zur Hohlachse 14, 15 sowie senkrecht
auf der jeweiligen Grundplatte 16, 17 angeordneten Lagerbolzen 24 gehaltert. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
umfaßt jedoch auch eine Ausführungsform, in weleher
jeder Lagerbock 22 und zugleich auch jedes Ende 14a, 14b; 15a 15b der Hohlachse 14, 15 diametral von
nur einem Lagerbolzen 24 mit einem entsprechenden Spiel durchgriffen ist, so, wie es im oberen Teil der Fig. 2
strichpunktiet angedeutet ist.
Wie aus dem unteren Teil der Fig. 2, linke Hälfte, hervorgeht, bestehen die Lagerbolzen 24 aus mit ihrem
Kopf 25 in die Grundplatte 16, 17 eingesenkten Innensechskantschrauben mit glatten, im Querschnitt kreisrunden
Schäften 26, welche die Lagerböcke 22 in Kreisbohrungen 27 mit Radialspiel durchgreifen und an ihrer
Austrittsstelle über ein Gewindeende 28 mit einer Mut-
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ter 29 verschraubt sind. Dabei beteht jeder Lagerbock 22 aus einem geteilten Spannbock, zwischen dessen Teilen
22a, 22b das jeweilige Ende 14a, 14b; 15a, 15b der Hohlachse 14, 15 mittels einer aus zwei diametral
gegenüberliegenden Schrauben bestehenden Schraubverbindung 30 drehunbeweglich eingespannt ist.
In sämtlichen Figuren wird die jeweilige Feder 23 aus einer den glatten Schaft 26 des Lagerbolzens 24 mit
radialem Abstand umgreifenden zylindrischen Schraubenfeder gebildet, die mit ihrem einen Ende 23a in der
Grundplatte 16, 17 und mit ihrem anderen Ende 23b in dem Lagerbock 22 in je einer kreisförmigen Ausnehmung
eingelassen ist. Durch die kreisförmigen Ausnehmungen in den Grundplatten 16, 17 einerseits und den Lagerböcken
22 andererseits wird eine Relativverschiebung der Federn 23 zu den Lagerbolzen 24 unterbunden. Eine
Relativverschiebung zwischen diesen beiden Elementen wird nur durch das Radialspiel der kreisförmigen Durchgangsbohrungen
27 innerhalb der Lagerböcke 22 zu dem glatten Schaft 26 der Lagerbolzen 24 ermöglicht. Dieses
Radialspiel ist in unendlich vielen radialen Richtungen des Lagerbolzens 24 möglich. Hinzu kommt noch eine mögliche
Kippbewegung senkrecht zur Zeichenebene der Fig.
2 sowie im Uhrzeigersinn und Gegenuhrzeigersinn der gleichen Figur. Alternativ kann die Feder 23 auch von
einer mit ihrem einen Ende an der Grundplatte 16, 17 und mit ihrem anderen Ende am Lagerbock 22 angelenkten,
nicht dargestellten Pneumatikfeder ersetzt werden.
Wie aus den Fig. 1 und 3 hervorgeht, kann eine der Grundplatten, hier z.B. die Grundplatte 16, zweier zwi-
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sehen sich das zu befettende Werkstück 11 aufnehmenden
Befettungswalzen 12, 13 oder Reihen von diesen 12, 13
ortsfest angeordnet werden. Beide Grundplatten 16, 17 sind mit Seitenwangen 31 versehen, an denen jeweils ein
Ende eines Druckmittelzylinders 19, 20 und einer Führung 21 befestigt ist. Dabei ist jeder Druckmittelzylinder
19, 20 an einem Ende über das freie Ende 32a seiner Kolbenstange 32 an einem L-förmigen Winkel 33
mittels einer Mutter 34 und einer Kontermutter 35 befestigt, wohingegen er am anderen Ende 20a über einen im
Querschnitt U-förmigen Bügel 36 an den Seitenwangen 31 angelenkt ist. Über die Mutter 34 und die Kontermutter
35 kann die Einjustierung der Grundplatten 16, 17 zueinander erfolgen.
Die Führung 21 besteht in den Darstellungen aus einer Stange mit Kreisquerschnitt, die am Ende 21a mittels
der Halterung 37 und am Ende 21b in einem Gleitlager 38 an einer Seitenwange 21 der beiden diametral
gegenüberliegenden Grundplatten 16, 17 geführt ist. Die
Gleitlager 37, 38 können auch aus Kugelführungen und die Druckmittelzylinder 19, 20 aus Pneumatikzylindern
bestehen.
Im zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung gemäß den Fig. 4 bis 6 sind mit den Fig. 1 bis 3 übereinstimmende
Teile mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet. Jedes Ausführungsbeispiel unterscheidet sich vom Ausführungsbeispiel
der Fig. 1 bis 3 im wesentlichen dadurch, daß die Grundplatten 16, 17 mit mehreren Befettungswalzen
12, 13 mit sowohl koaxial nebeneinander als auch parallel, die jeweiligen Lücken der vorausgehenden
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Reihe der Befettungswalzen 12, 13 überlappenden Befettungswalzen
oder deren Reihen bestückt sind.
Wie aus Fig. 6 entnommen werden kann, ist am äußeren Randbereich 39 abstandsgleich und symmetrisch zur
Symmetrieachse 40 je das Ende eines Druckmittelzylinders 19, 20 angeordnet. Im geometrischen Mittelbereich
41 einer jeden Seitenwange 31 , in der Darstellung der Fig. 6 also exakt in der Symmetrieachse 40, ist das untere
Ende 21a, der Führung 21 in einer Klemmschelle 37 gehalten, während das obere Ende 21b der Führung 21 in
einem Gleitlager 38 gleitbar relativverschieblich geführt ist. Mit dieser Anordnung wird eine äußerst stabile
sowie präzise Zuordnung mehrerer Befettungswalzen 12, 13 auf nur einer Grundplatte 16, 17 sichergestellt.
Unterstellt man in den beiden Ausführungsbeipielen gemäß den Fig. 1 bis 6 jeweils eine ortsfeste Anordnung
der Grundplatte 16 und eine dazu relativ bewegliche Grundplatte 17, so kann nur die obere Grundplatte 17
mit ihren Befettungswalzen 13 von der Werkstückoberfläche
11b abgehoben werden, wohingegen das Werkstück 11
mit seiner Werkstückunterfläche 11a stets auf den Befettungswalzen
12 aufliegt und somit an dieser Fläche entsprechend durchgehend befettet wird.
Um jedoch in bestimmten Bedarfsfällen sowohl die
Werkstückoberfläche 11b als auch die Werkstückunterfläche
11a nicht durchgehend, sondern nur in Teilbereichen mit den Bef ettungswalzen 12, 13 befetten zu können,
müssen sowohl die Befettungswalzen 13 als auch die Befettungswalzen
12 von den ihnen zugeordneten Werkstück-
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flächen 11b und 11a absetz- und erneut daran ansetzbar
sein.
Eine dritte erfindungsgemäße Ausführungsform, mit welcher dies ermöglicht wird, ist in den Fig. 7 bis 9
dargestellt. Darin sind mit den Fig. 1 bis 6 übereinstimmende Teile mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet.
Bei der dritten Ausführungsform gemäß den Fig. 7 bis 9 sind die Grundplatten 16, 17 mit ihren Befettungswalzen
12, 13 gleichzeitig oder zeitverschieden an die Werkstückunterfläche
11a bzw. an die Werkstückoberfläche 11b ansetzbar. Zur Bewerkstelligung dieser Relativverschiebung
benötigt jede dieser nunmehr verschieblichen Grundplatten 16, 17 eine Fixplatte 42, wobei zwischen
den Grundplatten 16, 17 und den Fixplatten 42 an jedem Ende vier Pneumatikzylinder 19, 20 angeordnet sind. Dadurch
können über diese Pneumatikzylinder 19, 20 die Grundplatten 16, 17 gegenüber den Fixplatten 42 auf der
raumfesten Führung 21 mittels der verschieblichen Gleitlager 38 relativ bewegt und somit die Befettungswalzen
12, 13 entsprechend an die Werkstückunterlfäche 11a bzw. die Werkstückoberfläche 11b angesetzt werden
und wieder davon abgehoben werden.
Dabei wird das Werkstück 11 von nicht dargestellten Führungsrollen abgestützt. Zur beidseitigen Beaufschlagung
der Werkstücksflächen 11a und 11b sind die
Kolben der Pneumatikzylinder 19, 20 beidseitig beaufschlagbar. Die letztbeschriebene Ausführungsform findet
insbesondere Verwendung bei großen Arbeitsspalten zwischen den Befettungswalzen 12, 13, was beispielsweise
bei Differentialweg-Pressen charakteristisch ist.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum steuerbaren Befetten von Werkstücken
in Band- oder Platinenform mit mehreren mit fettdurchlässigem Material versehenen, hohlen sowie koaxial
zueinander ausgerichteten Befettungswalzen, die jeweils auf einer Hohlachse beidendig auf einem mit einer
Grundplatte in Verbindung stehenden Lager angeordnet und über mindestens zwei Druckmittelzylinder und
zwei Führungen an der Werkstückfläche ansetzbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Lager (18) an jedem
Ende (14a, 14b; 15a, 15b) der Hohlachse (14, 15) aus einem Lagerbock (22) besteht, der unter Wirkung einer
sich gegen ihn (22) und der Grundplatte (16, 17) abstützenden Feder (23) über mindestens einen ein begrenztes
Spiel in mehreren Freiheitsgraden zulassenden Lagerbolzen (24) auf der Grundplatte (16, 17) gehaltert
ist, die über die Druckmittelzylinder (19, 20) und die Führungen (21) in Richtung auf die Werkstückfläche
(11a, 11b) verstellbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Lagerbock (22) von zwei symmetrisch
zur Hohlachse (14, 15) sowie senkrecht auf der Grundplatte
(16, 17) angeordneten Lagerbolzen (24) gehaltert ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerbolzen (24) aus mit ihrem
Kopf (25) in die Grundplatte (16, 17) eingesenkten In-
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nensechskantschrauben mit glatten, im Querschnitt kreisrunden Schäften (26) bestehen, welche die Lagerböcke
(22) in Kreisbohrungen (27) mit Radialspiel durchgreifen und an ihrer Austrittsstelle über ein Gewindeende
(28) mit einer Mutter (29) verschraubt sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige Feder (23)
aus einer den glatten Schaft (26) des Lagerbolzens (24) mit radialem Abstand umgreifenden zylindrischen Schraubenfeder
besteht, die mit ihrem einen Ende (23a) in der Grundplatte (16, 17) und mit ihrem anderen Ende (23b)
in dem Lagerbock (22) in je einer kreisförmigen Ausnehmung eingelassen ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (23) von einer
mit ihrem einen Ende an der Grundplatte (16, 17) und
mit ihrem anderen Ende am Lagerbock (22) angelenkten Pneumatikfeder gebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerbock (22) aus einem
geteilten Spannbock besteht, zwischen dessen Teilen (22a, 22b) das Ende (14a, 14b, 15a, 15b) der Hohlachse
(14, 15) mittels einer Schraubverbindung (30) drehunbeweglich eingespannt ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Grundplatten (16)
zweier zwischen sich das zu befettende Werkstück (11) aufnehmenden Befettungswalzen (12, 13) oder Reihen von
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diesen (12, 13) ortsfest angeordnet ist, beide Grundplatten (16, 17) mit Seitenwangen (31) versehen sind
und ,an jeder Seitenwange (31) einer Grundplatte (16,
17) das Ende eines Druckmittelzylinders (19, 20) und einer Führung (21) befestigt ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß am äußeren Randbereich (39)
einer jeden Seitenwange (31) je das Ende eines Druckmittelzylinders
(19, 20) und im geometrischen Mittelbereich (41) einer jeden Seitenwange (31) das gleitverschiebliche
Ende (21a, 21b) einer Führung (21) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckmittelzylinder
(19, 20) an einem Ende über einen L-förmigen Winkel (33) und am anderen Ende über einen im Querschnitt U-förmigen
Bügel (36) an den Seitenwangen (31) angelenkt sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (21) aus einer
Stange mit Kreisquerschnitt besteht, die an beiden Enden (21a, 21b) in je einem Gleitlager (38) einer Seitenwange
(31) zweier diametral gegenüberliegender Grundplatten (16, 17) geführt ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen (21) aus bekannten Kugelführungen und die Druckmittelzylinder (19,
20) aus Pneumatikzylindern bestehen.
Zibulla & Sohn GmbH Raziol Schmierungstechnik
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Kolben der Pneumatikzylinder
(19, 20) zum Ansetzen an die und zum Abheben von der Werkstückfläche (11a, 11b) beidseitig beaufschlagbar
sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9304899U DE9304899U1 (de) | 1993-03-31 | 1993-03-31 | Vorrichtung zum Befetten von Werkstücken in Band- oder Platinenform |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9304899U DE9304899U1 (de) | 1993-03-31 | 1993-03-31 | Vorrichtung zum Befetten von Werkstücken in Band- oder Platinenform |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE9304899U1 true DE9304899U1 (de) | 1993-06-17 |
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ID=6891472
Family Applications (1)
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DE9304899U Expired - Lifetime DE9304899U1 (de) | 1993-03-31 | 1993-03-31 | Vorrichtung zum Befetten von Werkstücken in Band- oder Platinenform |
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Country | Link |
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Cited By (5)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP0622134A1 (de) * | 1993-03-31 | 1994-11-02 | ZIBULLA & SOHN GMBH Raziol-Schmierungstechnik | Vorrichtung zum Befetten von Werkstücken in Band- oder Platinenform |
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DE4409783C1 (de) * | 1994-03-22 | 1995-05-04 | Zibulla & Sohn Gmbh | Vorrichtung zum Befetten von Werkstücken in Band- oder Platinenform mit rasch auswechselbaren Befettungswalzen |
DE4436848A1 (de) * | 1993-09-28 | 1996-05-09 | Zibulla & Sohn Gmbh | Vorrichtung zum Auftrag von flüssigen Medien, insbesondere von Befettungsmitteln, auf Werkstücke in Band- oder Platinenform |
-
1993
- 1993-03-31 DE DE9304899U patent/DE9304899U1/de not_active Expired - Lifetime
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