DE9304489U1 - Sturmgewehr - Google Patents
SturmgewehrInfo
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Classifications
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Description
SAMSQN & PARTNER
PATENTANWÄLTE · EUROPEAN PATENT ATTORNEYS
H473-16-S 92 Gbm 24. März 1993
vS/l/fi
Anmelder
HECKLER & KOCH GMBH
7238 Oberndorf/Neckar
Die Erfindung betrifft ein Sturmgewehr gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Alle in dieser Beschreibung verwendeten Begriffe wie "oben", "unten" usw. beziehen sich auf die im normalen,
horizontalen Anschlag befindliche Waffe.
Bei einem solchen Sturmgewehr ist das Gehäuse aus minde-0
stens zwei geprägten Stahlblechschalen hergestellt, die aufeinandergelegt und miteinander verschweißt sind. Alle
jenen Stellen, die Verbindungsstifte aufnehmen, wie etwa die Stifte zum Befestigen der Schulterstütze oder des
GriffStücks, sind dabei oft durch Hohlnieten verstärkt.
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Der Lauf ist in aller Regel von Vorsprüngen der Blechschalen hinterfangen und/oder mittels mindestens eines Stiftes
in dem so gebildeten Gehäuse befestigt.
Die Visiereinrichtung sitzt mindestens teilweise auf dem Gehäuse; oft dient jedoch auch der Lauf selbst als Träger
für Teile der Visiereinrichtung.
Im Gegensatz zu klassisch hergestellten Gewehren, bei denen ein Verschluß in einer nach oben offenen Führung verschieblich
angeordnet ist, weist die Gehäuseausführung eines solchen Sturmgewehres den großen Vorteil auf, daß sie
gegenüber Verschmutzung und Witterungseinflüssen erheblich
unempfindlicher ist als die genannte offene Ausführung; außerdem ist es wegen der geschlossenen Kastenbauweise
eines solchen Gehäuses möglich, dieses Gehäuse aus Blech herzustellen, wobei die hauptsächliche Formgebung durch
nichtspanendes Verformen stattfindet und nur örtlich spanend nachgearbeitet wird; im Gegensatz zu der klassischen
Bauweise, bei der Schmiedeteile auf aufwendige Weise spanend überarbeitet werden müssen.
Ein solches Gehäuse hat allerdings auch Nachteile. So kann es schwer zugängliche Fugen aufweisen, etwa im Bereich der
Schweißnähte, in denen sich Feuchtigkeit sammeln kann und die nicht durch die im Gebrauch mögliche Reinigung saubergehalten
werden können. In solchen Fugen bilden sich Rostansätze, die letztlich zu Materialschwächungen führen und
hierdurch die Brauchbarkeit der ganzen Waffe in Frage stellen können.
0 Die Verwendung eines rostfreien Stahlbleches anstelle des bisher für Gehäuse verwendeten Stahlblechs ist nicht möglich.
Rostfreies Stahlblech kann nämlich wegen seiner geringen Duktilität nicht in der für ein Sturmgewehrgehäuse
erforderlichen Weise geformt werden.
Außerdem führt das Verschweißen der Gehäuseschalen zu Verzug, der, wie schon erwähnt, örtliche spanende Nacharbeiten
erforderlich macht. Schließlich ist die bekannte Fertigung aufwendig.
Ausgehend von dieser Problemlage liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, den oben genannten Schwierigkeiten abzuhelfen
und insbesondere ein Sturmgewehr zu schaffen, dessen Gehäuse nicht oder kaum korrosionsanfällig ist, und
das mit geringerem Anteil an spanender Bearbeitung auskommt, als dies bisher möglich war. Gleichzeitig ist eine
kostengünstige Fertigung zu erreichen.
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst.
Nach der Erfindung ist das Gehäuse ganz oder mindestens
weitgehend als einstückiges Kunststoff-Hohlteil ausgebildet, in das eine Metallbüchse eingebettet ist, die mit
ihrem vorderen Teil den Lauf und mit ihrem hinteren Teil den Verschluß in dessen Verriegelungsstellung aufnimmt.
Hierbei greifen die Verriegelungselemente des Verschlusses in die genannte Metallbüchse ein.
Es ist zwar grundsätzlich bereits bekannt, die üblichen
hölzernen Gewehrschäfte durch solche aus Kunststoff zu ersetzen, doch sind in diesem Fall an den Kunststoff keine
höheren Maßhaltigkeits- und -festigkeitsanforderungen gestellt wie an Holz.
Außerdem ist es bereits bekannt, die gehäuseartigen Griff-
und Verschlußteile einer Selbstladepistole oder das Gehäuse einer Maschinenpistole aus Kunststoff herzustellen; doch
sind in diesem Fall die Genauigkeits- und Festigkeitsanforderungen an das Material nicht besonders hoch, da die jeweils
verwendete Pistolenmunition eine nur verhältnismäßig geringe Mündungsenergie besitzt.
Nun ist grundsätzlich die Schußgenauigkeit von Militärpistolen oder Maschinenpistolen nicht sonderlich groß, so daß
Verformungen, wie sie sich im Lauf der Zeit vielleicht einstellen, hingenommen werden können, so lange sie nicht
die Funktionssicherheit der Waffe beeinträchtigen.
Bei einem Gewehr dagegen wird einerseits eine Patrone verschossen,
deren Mündungsenergie ein Vielfaches einer Pistolenpatrone beträgt, und zwar im Falle eines Sturmgewehrs
5 auch im Reihenfeuer. Andererseits sind die Anforderungen an die Schußgenauigkeit auch bei einem Sturmgewehr verhältnismäßig
hoch, da ja ein Schütze mit einer solchen Waffe im
Einzelfall imstande sein muß, ein Personenziel über eine Distanz von einigen hundert Metern wirksam zu bekämpfen.
Erfindungsgemäß ist in das Kunststoff-Hohlteil eine Metallbüchse
eingesetzt, die sowohl den Lauf als auch die Aufnahmen für die Verriegelungselemente des Verschlusses aufnimmt.
Beim Abschuß werden daher zunächst die anfangs auftretenden, sehr hohen Kräfte über die Metallhülse unmittelbar
vom Lauf auf den Verschluß übertragen, ohne daß das Kunststoffmaterial des Kunststoff-Hohlteils in den Kraftübertragungsweg
miteinbezogen ist. Erst nach vollständigem Entriegeln des Verschlusses wirken nennenswerte Kräfte auf
das Kunststoff-Hohlteil ein, die dann aber bereits beträchtlich niedriger sind als die anfangs beim Abschuß auftretenden
Kräfte.
Zwar wirkt auf die beim Abschuß vorliegende Einheit aus Lauf, Metallbüchse und Verschluß insgesamt ein Rückstoß
ein, der auf das Kunststoff-Hohlteil übertragen wird, doch 0 dieses weist eine geringe Eigenmasse auf und wird von der
Schulter des Schützen weich abgepuffert, so daß das Kunststoff material ohne weiteres imstande ist, diesen Belastungen
standzuhalten. Im übrigen kann ein Kunststoffmaterial
mit gewisser Nachgiebigkeit verwendet werden, die jede punktförmige Belastung sofort auf eine größere Fläche verteilt.
Auch dämpfendes (hysteresebehaftetes) Material ist ggf. vorteilhaft.
Außerdem weist die Metallbüchse eine beträchtliche Länge 0 auf und ist auf ihrer Außenseite mit groben, ringförmigen
Einstichen versehen, die von dem Kunststoffmaterial ausgefüllt
sind. Über jeden dieser Einstiche wird somit Kraft aus der Metallbüchse auf das Kunststoff-Hohlteil übertragen,
wobei wegen der Vielzahl dieser Einstiche die örtlich auftretende Flächenpressung so gering ist, daß sie nicht zu
einer bleibenden Verformung des Kunststoffs führt.
Es ist grundsätzlich auch möglich, diese Einstiche mit
ihrer einen Wand so abgeschrägt (sägezahnartig) auszubilden, daß sie enger aneinanderliegend angeordnet werden
können. Hierdurch können noch mehr Einstiche zur schadensfreien Kraftübertragung beitragen.
Bevorzugt weist die Metallbüchse eine radial vorspringende Nase auf, die etwa als ein in eine Radialbohrung eingeschlagener,
kurzer Stift ausgebildet ist. Dieser Stift dient der Fixierung des von vorne her in die Metallbüchse
eingeführten und mittels einer Überwurfmutter an dieser befestigten Laufes. Er stellt mit einfachsten Mitteln sicher,
daß der Lauf stets eine genau reproduzierbare Position einnimmt.
Außerdem sind im Außenumfang der Metallbüchse und bevorzugt an deren hinterem Ende Radialkerben ausgebildet, zwischen
denen das Material der Metallbüchse radiale Vorsprünge bildet, die in den Kunststoff des Kunststoff-Hohlteils
eingebettet sind. Sie verhindern somit jegliche Verdrehung der Metallbüchse. Acht symmetrisch, d.h. mit gleichem Umfangsabstand,
über den Außenumfang der Metallbüchse ausgebildete Kerben haben sich als vorteilhaft erwiesen.
Die schienenartigen Innenoberflächen des Kunststoff-Hohlteils,
längs deren der Verschluß beim Ausführen der Ladebewegung gleitet, können bei der Formung des Kunststoff-Hohlteils
von vornherein so glatt ausgebildet sein, daß keinerlei Nachbearbeitung erforderlich ist.
Es ist auch möglich, für das Kunststoff-Hohlteil einen
Kunststoff zu verwenden, der so hart ist, daß an diesen Führungswangen des Gehäuses für den Verschluß kein nennenswerter
Verschleiß auftritt.
Die Verwendung eines so harten Kunststoffes für das Kunststoff-Hohlteil
wäre aber insgesamt nachteilig, da ein sol-
ches Material spröde sein kann. Aus diesem Grund ist bevorzugt ein zähes Kunststoffmaterial für das Kunststoff-Hohlteil
gewählt und - zum Vermeiden von Verschleiß dieses Kunststoffmaterials wegen dessen geringer Härte - mindestens
und bevorzugt eine Führungswange aus Metall in das Gehäuse eingebettet. Diese Führungswange aus Metall führt
den Verschluß während dessen Bewegung und schützt das Kunststoffmaterial vor Verschleiß. Außerdem kann bei der
Konstruktion des Kunststoff-Hohlteils die Reibungspaarung Kunststoff/Stahlverschluß unbeachtet bleiben.
Grundsätzlich kann eine solche Führungswange an jeder Stelle der Gleitberührung zwischen Verschluß und Kunststoff-Hohlteil
angeordnet sein; vorzugsweise ist sie jedoch nur dort angeordnet, wo ein erhöhter Abrieb zu erwarten ist,
etwa weil quer zur Verschlußbewegung vorstehende oder bewegliche Teile, wie Verriegelungselemente, Haltebolzen
o.dgl., eine der Führungsflächen des Kunststoff-Hohlteils
übermäßig belasten. Es ist auch zu beachten, daß durch den seitlichen Hülsenauswurf möglicherweise eine Reaktionskraft
auf den Verschluß aufgebracht wird, welche die dem Auswurffenster gegenüberliegende, also in der Regel linke, Führungswange
stärker belasten als die gegenüberliegende, rechte.
Aus diesen Gründen ist bevorzugt nur die linke Führungsfläche von einer Führungswange gebildet. Diese besteht
bevorzugt aus gehärtetem und angelassenem Stahl und ist oberflächenbehandelt, um die Reibung zu verringern und/oder
0 die Haftung des Kunststoffmaterials an der Führungswange zu
verbessern. Vorzugsweise ist die Führungswange nitrocarburiert.
Diese Führungswange aus Metall ist bevorzugt als gerade Schiene ausgebildet und von großflächigen Bohrungen durchsetzt.
In diese Bohrungen dringt beim Abformen des Kunststoff-Hohlteiles der Kunststoff mindestens und bevorzugt
teilweise ein, so daß die Führungswange großflächig verankert ist. Kräfte, die vom Verschluß auf die Führungswange
übertragen werden und etwa bei eingedrungener Verschmutzung verhältnismäßig hoch werden können, werden also von einer
Vielzahl kurzer Kunststoffzapfen aufgenommen, die von dem
in die genannten Bohrungen eingedrungenen Kunststoff gebildet sind. Es ist somit nicht zu befürchten, daß sich die
Führungswange nach längerem Gebrauch lockert.
Die Bohrungen sind bevorzugt eingestanzt und geprägt, wobei das auf der Außenseite (Seite der Führungsfläche) gelegene
Ende der Bohrungen angesenkt und das auf der Innenseite (Seite des Kunststoffmaterials) gelegene Ende ausgestülpt
ist. Das die Bohrungen ausfüllende Kunststoffmaterial bildet
somit Stifte mit die Ansenkungen ausfüllenden Köpfen. Hierdurch ist die Führungsschiene formschlüssig und somit
zuverlässig in ihrer Lage gehalten, während sich die Innenseite der Führungsschiene gewissermaßen im Kunststoff festkrallt.
Die hauptsächlich beim Schuß auftretenden Kräfte werden mittels der Metallbüchse vom Lauf unmittelbar auf den Verschluß
übertragen und zu dessen Entriegelung verbraucht. Die insgesamt auf das Kunststoff-Hohlteil einwirkenden
Kräfte sind also verhältnismäßig gering. Deshalb ist auch nicht damit zu rechnen, daß sich das Kunststoff-Hohlteil
selbst nach längerem Gebrauch in irgendeiner Weise verformt.
0 Aus diesem Grund ist es gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung möglich und von Vorteil, die gesamte Visierung
am Kunststoff-Hohlteil zu befestigen. Bevorzugt ist die gesamte Visierung oder zumindest die für den normalen
Gebrauch vorgesehene Visierung in das Kunststoff-Hohlteil integriert und in einem Kanal oder Einschnitt dieses Kunststoff-Hohlteils
angeordnet. Sie ist somit vor Beschädigung bestens geschützt. Zusätzlich gilt für nicht spröd-hartes
Kunststoffmaterial folgendes: Stöße, wie sie beim Herunterfallen
der Waffe auftreten, werden nicht in jenem Maße auf die Visierung übertragen wie bei einem herkömmlichen
Sturmgewehr mit einem Stahlgehäuse. Derartige Stöße beeinträchtigen demnach auch weniger die VisierJustierung.
Es ist grundsätzlich möglich, das Kunststoff-Hohlteil bzw.
-Gehäuse durch eines der vielen hierfür geeigneten Verfahren herzustellen, beispielsweise durch Pressen, und die
Metallteile dann in entsprechende Ausbildungen des Kunststoff-Hohlteiles
einzusetzen.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist es aber vorteilhaft, mindestens eines der Metallteile, bevorzugt
alle, im Verbund bereits bei der Formung des Kunststoff-Hohlteils
in dieses einzubeziehen und dieses bevorzugt im Kunststoff-Spritzgußverfahren herzustellen.
Hierbei ist es möglich, durch geeignete Aufnahmen an der Gußform für die hochgenaue Anordnung und den korrekten Sitz
der Metallteile zu sorgen. Im übrigen werden die Metallteile vom Kunststoff nicht nur eng umschlossen, sondern
können bei geeigneter Ausbildung von diesem auch benetzt werden. Rund um die Metallteile können sich also keine
Fugen bilden, an denen Korrosion auftreten könnte.
Außerdem handelt es sich bei den Metallteilen in aller Regel um einfach geformte, spanend herstellbare Teile, wie
Automatendrehteile. Deren Herstellung aus rostfreiem Stahl bereitet also wenig Probleme. Die Gefahr der Korrosion ist
damit völlig gebannt. Die Metallteile können vor dem Einspritzen auch oberflächenbehandelt sein, z.B. hartverchromt
oder gebondet.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist das Kunststoff-Hohlteil an seiner Oberseite einen einstückig
angeformten Tragegriff auf, der sich parallel zur Längs-
achse des Kunststoff-Hohlteils erstreckt, hohl ist und wie
bei Sturmgewehren an sich schon bekannt - eine optische Visiereinrichtung (Zielfernrohr) aufnimmt.
Vorteilhaft können in das Kunststoff-Hohlteil für eine
solche Visiereinrichtung Justierschrauben oder dergleichen zum Einstellen der Visiereinrichtung aufgenommen werden.
Bevorzugt ist dabei die allgemeine Wandstärke des Kunststoff-Hohlteils
größer ist als jene eines Blechgehäuses, so daß als Justierschrauben verwendete Madenschrauben nach
außen nicht überstehen und somit auch nicht versehentlich verstellt werden können. Zum Sichern dieser Madenschrauben
genügt etwa das Vergießen der überstehenden Gewindebohrung mit Lack.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind diese
Teile der Visiereinrichtung bevorzugt als Gewindebüchsen ausgebildet, von denen zwei (für die Höhen- und Seitenjustierung)
in die Wand des Griffes eingelassen sind.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung weist zusätzlich zur Visiereinrichtung ein offenes Notvisier auf der Oberseite
des Tragegriffs auf.
An dem Kunststoff-Hohlteil können gemäß weiterer Ausbildungen
der Erfindung auch andere Einrichtungen bei dessen Herstellung einstückig mitangespritzt werden, die bisher
gesondert ausgebildet und an einem Blechgehäuse angenietet oder angeschweißt waren. Gemäß einer weiteren bevorzugten
0 Ausgestaltung der Erfindung ist an der Rückseite des Kunststoff-Hohlteils
bevorzugt seitlich, und weiter bevorzugt auf der linken Seite, eine Riemenbügelanordnung ausgebildet,
vorzugsweise in Form einer von einem vertikalen Stab überquerten Vertiefung.
Bei einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist dem Riemenbügel gegenüberliegend an der Rückseite des Kunst-
stoff-Hohlteils seitlich eine Scharnierhälfte ausgebildet,
vorzugsweise in Form einer Anzahl übereinanderliegender,
von einer fluchtenden Bohrung durchsetzter Vorsprünge. Die Bohrung ist dabei mit eingespritzt und nimmt nach der Montage
einen Stift auf, der eine passende, an einer Schulterstütze angebrachte zweite Scharnierhälfte durchsetzt.
Dem so gebildeten Scharnier gegenüberliegend, d.h. unmittelbar unter dem Riemenbügel, ist an der Innenseite des
Kunststoff-Hohlteils eine Sperrvertiefung ausgebildet, in welche ein an der Schulterstütze beweglich angebrachter
Riegel eingreifen kann.
Wenn dieser Riegel in die Sperrvertiefung eingreift, dann ist die Schulterstütze in ihrer Gebrauchslage festgelegt;
wenn der Riegel aus dieser Sperrvertiefung gelöst ist, kann die Schulterstütze seitlich vor die rechte Seite des Kunststoff-Hohlteils
geklappt werden.
Die Schulterstütze ist als ein von mindestens einer Aussparung durchsetzter Rahmen ausgebildet, wobei nach dem
Vorklappen der Schulterstütze die oder eine Aussparung vor dem Auswerferfenster liegt, so daß das Auswerfen von Patronen
nicht behindert wird und somit das erfindungsgemäße Gewehr auch mit vorgeklappter Schulterstütze voll funktionsfähig
ist.
Trotz der hohen Anforderungen an die Genauigkeit der Ausbildungen
des Kunststoff-Hohlteils ist dieses nach der 0 Entnahme aus der Spritzgußmaschine und ggf. nach Entfernen,
d.h. Abbrechen oder Abtrennen eines Eingußstabes &ogr;.dgl. ohne jede spanende Nachbearbeitung sofort einbaufertig.
Eine Oberflächenbehandlung, die bei einem Metallgehäuse zwingend erforderlich ist, entfällt.
Der verwendete Kunststoff kann im übrigen in jeder beliebigen Farbe eingefärbt werden, also etwa schwarz, sand- oder
olivfarbig oder für den Wintereinsatz weiß.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist die Außenoberfläche
des Kunststoff-Hohlteils matt oder aufgerauht, was durch
entsprechende Ausbildung der Spritzgußform erreicht wird und keinerlei zusätzlichen Fertigungsschritt erfordert. Das
Gehäuse des erfindungsgemäßen Sturmgewehres spiegelt somit nicht, im Gegensatz zu einem herkömmlichen Gehäuse aus
brüniertem, tiefgezogenem Stahlblech.
Das erfindungsgemäße Kunststoff-Hohlteil ist somit nicht
nur korrosionsbeständiger, sondern in erster Linie wesentlieh schneller und kostengünstiger herstellbar als ein
vergleichbares Stahlblechgehäuse.
Der Gegenstand der Erfindung wird nun anhand der beigefügten schematischen Zeichnung noch näher beschrieben, deren
einzige Figur ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Gehäuses im Axialschnitt zeigt.
Das in der Zeichnung gezeigte Gehäuse wird von einem Kunststoff-Hohlteil
2 gebildet, das eine Längsachse 4 aufweist. Koaxial zu dieser Längsachse 4 ist eine im wesentlichen
zylindrische Stahlbüchse 6 angeordnet, die in ihrem Inneren eine im wesentlichen durchgehende Zylinderbohrung aufweist,
die sich am hinteren (in der Zeichnung linken) Ende der Stahlbüchse 6 verkleinert. An diesem linken Ende der Stahlbüchse
6 sind radial allseits vorstehende Stollen 8 vorgesehen, zwischen denen Verriegelungselemente eines Verschlußkopfes
(nicht gezeigt) von hinten nach vorne (links nach rechts) hindurchtreten können. Nach einer Drehung des
Verschlußkopfes hintergreifen die Verriegelungselemente die Stollen 8 so, daß - in verriegeltem Zustand des Verschlusses
- die Stahlbüchse 6 den in sie fest eingesetzten Lauf (nicht gezeigt) fest mit dem Verschluß verbindet.
An ihrer Außenseite weist die Stahlbüchse 6 eine Reihe aufeinanderfolgender, kreisförmiger, von Zahnkerben unterbrochener
Einstiche 10 auf, die vom Kunststoff des Kunststoff-Hohlteils
2 ausgefüllt sind. Die Einstiche dienen der Kraftübertragung in Längsrichtung, die Zahnkerben (nicht
gezeigt) in Umfangsrichtung der Metallbüchse 6 und somit
des Laufes.
Unterhalb und hinter der Stahlbüchse 6 weist das Kunststoff-Hohlteil
2 eine Aussparung auf, die einen Magazinschacht 14 bildet, in welchen von unten her ein Magazin
einschiebbar ist.
Eine in das Kunststoff-Hohlteil 2 eingespritzte Bohrung 16
dient zur Aufnahme einer Magazinhalterung.
Hinter dem Magazinschacht 14 befindet sich eine zweite Öffnung 18, die nach unten offen ist und ein Zusammenwirken
zwischen dem Verschluß (nicht gezeigt) und Elementen der Abzugseinrichtung (nicht gezeigt) ermöglicht.
Beiderseits dieser Öffnung 18 ist jeweils eine Bohrung 20 in das Kunststoffteil 2 eingespritzt, die zur Halterung
eines Griffstücks (nicht gezeigt) dient. Oberhalb der Bohrung
20 befindet sich eine zweite Bohrung 22; diese dient zusammen mit der Bohrung 20 zur Befestigung einer Schulterstütze,
die auch eine Schließ- und Pufferfeder aufnimmt (nicht gezeigt).
Das Kunststoff-Hohlteil 2 bildet einen vom hinteren Ende
der Stahlbüchse 6 aus nach hinten parallel zur Längsachse 4 verlaufenden Schacht, der nach hinten offen ist und in
dem sich der Verschluß hin- und herbewegt. Auf der linken Seite dieses Schachtes erstreckt sich parallel zur Längsachse
4 eine in das Kunststoff-Hohlteil 2 eingespritzte Führungswange 24. Wie in der Zeichnung zu sehen, ist die
Führungswange 24 von Bohrungen durchsetzt, in welche das
Kunststoffmaterial eingedrungen ist. Auf der freien Innenoberfläche
der Führungswange 2 4 läuft, von dieser geführt, der Verschluß (nicht gezeigt) entlang.
Auf der der Führungswange 24 gegenüberliegenden Seite des Schachtes, d.h. der rechten Seite des Kunststoff-Hohlteils
2, erstrecken sich von dessen rechter Wand übereinanderliegende Längsstege nach innen zum Schacht hin. Dabei liegen
die innenliegenden, freien Kanten der Längsstege in einer vertikalen Ebene und bilden eine der Führungswange 24 gegenüberliegende
Führungsfläche für den Verschluß. Zwischen den beiden untersten Stegen ist ein Auswerferfenster ausgebildet,
hinter dessen hinterem Ende eine nach außen abstehende Nase ausgebildet ist. Beim Ablegen des Gewehres mit
seiner rechten Seite auf den Boden verhindert diese Nase, daß das Auswerferfenster über seine ganze Länge auf dem
Boden aufliegt. Die Nase bildet außerdem einen Abweisvorsprung, der eine Belästigung des Schützen durch ausgeworfene
Patronenhülsen verhindert.
Der Schacht für die Aufnahme des Verschlusses ist auf seiner vorderen oberen Seite offen; hier kann der Verschluß
einen, die Stahlbüchse 6 von oben her umgebenden, Kunststoff abschnitt von oben her übergreifen. Bevorzugt trägt
der Verschluß in diesem Bereich oberhalb der Metallbüchse 6 einen (nicht gezeigten) Ladehebel zum Betätigen des Verschlusses.
An der Oberseite des Kunststoff-Hohlteils 2 ist ein Tragegriff
26 ausgebildet. Dieser Tragegriff 26 ist nach hinten verlängert und ist dort als Rohr ausgebildet, mit einer
Innenwand 28, die sich längs einer Achse 30 erstreckt, welche parallel zur Längsachse 4 verläuft.
Der vordere, zum Griff 2 6 führende Steg des Kunststoff-Hohlteils
2 ist rund um die Achse 3 0 durchbrochen, so daß
sich ein den Handgriff von vorne bis hinten durchsetzender, freier Kanal ergibt.
Im hinteren Teil dieses Kanals kurz vor dessen hinterem
Ende ist ein manschettenartiger Metallträger 32 in die Innenwand 28 eingelassen. In diesem Metallträger 32 wird
der hintere Teil einer Visieroptik befestigt, die mittels eines Zapfens 32 fixiert ist.
Kurz hinter der Grifföffnung, die die Bewegungsbahn des
Spannschiebers umgibt, ist die Innenwand 28 von zwei Gewindebüchsen 3 6 durchsetzt, die fest in den Kunststoff des
Kunststoff-Hohlteils 2 eingespritzt sind. Diese Metallbüchsen 36 weisen bevorzugt jeweils ein Innengewinde auf, in
das eine Stellschraube einführbar ist, welche die horizontale und vertikale Lage der Zieloptik (nicht gezeigt) beeinflußt.
An der Oberseite des Griffs 26 sitzt ein offenes Notvisier (nicht gezeigt).
Bevorzugt weist das vordere Ende der Stahlbüchse 6 ein äußeres Gewinde oder Feingewinde auf, das nach vorne aus
dem Kunststoff-Hohlteil 2 herausragt; der Lauf ist nahe seinem hinteren Ende mit einer umlaufenden Schulter versehen,
die, wenn das hintere Ende des Laufes in die Stahlbüchse 6 eingeführt ist, an deren vorderem Stirnende aufsitzt.
Eine vor der Schulter über den Lauf geschobene Überwurfmutter ist mit dem Außengewinde an der Stahlbüchse 6
verschraubt und preßt die Schulter gegen die Stahlbüchse.
So ist es möglich, ein Standardmodell je nach Kundenwunsch für eine spezielle Patrone dadurch einzurichten, daß ein
entsprechender Lauf eingeschraubt wird, ggf. eine geeignete Schließfeder eingesetzt wird und geeignete Magazine mitgeliefert
werden.
Auch das Austauschen eines schadhaften Laufes (z.B. Laufaufbauchung
an der Mündung) ist mit einfachem Werkzeug (Schraubenschlüssel) selbst durch Fronttruppen möglich. Es
kann bei Bedarf der vorhandene Lauf auch durch einen speziellen Schalldämpferlauf oder einen Lauf mit sonstiger
Zusatzeinrichtung (z.B. Drahtschere) ersetzt werden.
Claims (9)
1. Sturmgewehr mit einem Gehäuse, an dem ein sich koaxial
zu dessen Längsachse erstreckender Lauf, ein Griffstück mit einer Abzugseinrichtung, eine Schulterstütze,
ein Magazin und eine Visiereinrichtung lösbar angebracht sind, wobei das Gehäuse hinter dem Lauf
einen in dessen Längsrichtung längs einer am Gehäuse ausgebildeten Führungswange (24) beweglichen Verschluß
aufweist, der in seiner vorderen Lage im wesentlichen gegen das hintere Ende des Laufes anliegt und mit
Verriegelungselementen fest in gehäuseseitige Aufnahmen (8) eingreift, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse ein einstückiges Kunststoff-Hohlteil
daß das Gehäuse ein einstückiges Kunststoff-Hohlteil
(2) aufweist und
daß in das Kunststoff-Hohlteil (2) eine Metallbüchse
(6) eingesetzt ist, die sich koaxial zum Lauf erstreckt, mit ihrem vorderen Teil das hintere Ende des
Laufes aufnimmt und an ihrem hinteren Teil die Aufnahmen (8) aufweist.
2. Sturmgewehr nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungswange (24) aus Metall besteht und in
das Kunststoff-Hohlteil (2) vorzugsweise unabhängig von der Metallbüchse (6) eingesetzt ist.
3. Sturmgewehr nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eines der bevorzugt aus Stahl gebildeten Metallteile (6, 24, 32, 36) zusammen
mit dem Kunststoff-Hohlteil (2) als einstückiger Verbund-Formkörper,
vorzugsweise Verbund-Spritzgußkörper ausgebildet ist.
4. Sturmgewehr nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Oberseite des Kunststoff-Hohlteils (2) ein mit diesem einstückig gespritzter, sich
etwa parallel zu dessen Längsachse (4) erstreckender Griff (26) angeordnet ist, der als ein die Visiereinrichtung
aufnehmender Hohlkörper ausgebildet ist.
5. Sturmgewehr nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in der Wand (28) des Griffes (26) Metallbüchsen
(36) , bevorzugt Innengewindebüchsen, zur Aufnahme einer Justierung für die Visiereinrichtung eingeformt
sind.
6. Sturmgewehr nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an der Oberseite des Kunststoff-Hohlteils
(2) , insbesondere des Griffes (26), eine offene Notvisierung angebracht oder ausgebildet ist.
7. Sturmgewehr nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
0 gekennzeichnet, daß an der Rückseite des Kunststoff-Hohlteils
(2) seitlich an diesem ein Riemenbügel einstückig ausgebildet ist.
8. Sturmgewehr nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Rückseite des Kunststoff-Hohlteils
(2) seitlich an diesem eine Scharnierhälfte zur gelenkigen Anbringung einer Schulterstütze ausgebildet
ist.
0
9. Sturmgewehr nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoff-Hohlteil (2) mit
einer matten bzw. aufgerauhten Außenoberfläche gespritzt ist.
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