DE9213822U1 - Abdichtvorrichtung in Gebäuden zum Korrosionsschutz - Google Patents
Abdichtvorrichtung in Gebäuden zum KorrosionsschutzInfo
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Description
12.10.1992 Lr/en Akte: PL 2684
Anmelder:
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CF. Ploucquet GmbH & Co.
Ploucquetstraße 11
7920 Heidenheim
Ploucquetstraße 11
7920 Heidenheim
Abdichtvorrichtung in Gebäuden zum Korrosionsschutz
Die Erfindung betrifft eine Abdichtvorrichtung in Gebäuden zum Korrosionsschutz von darin lagernden Gütern,
insbesondere zur Langzeitlagerung von militärischen Fahrzeugen und Geräten.
Es gibt bereits speziell gefertigte Vorrichtungen zum Langzeitlagern von militärischen Fahrzeugen, die jedoch
nur für einen Einsatz im Freien vorgesehen sind.
Um Großgeräte unter konditionierten Bedingungen in Gebäuden über längere Zeit lagern zu können und den Betrieb
wirtschaftlich zu gestalten, müssen an den Gebäuden Maßnahmen zur Reduzierung des Raumvolumens und
der Abdichtung von wasserdampfdurchlässigen Gebäudeteilen, wie z.B. Fenster und Türen getroffen werden.
Um also Geräte und Materialien über einen längeren Zeitraum vor Korrosion zu schützen, müssen gewisse
Voraussetzungen der Konservierung getroffen werden.
Bei der Einlagerung in Hallen oder sonstigen Gebäuden müssen an diesen bestimmte bauliche Voraussetzungen
gegeben sein. Damit die Umluft permanent auf ca. 40 % relative Feuchte gehalten werden kann, müssen Öffnungen
wie Fenster, Türen und Tore möglichst dampfdicht verschlossen werden.
Es sind im militärischen Bereich bereits Schutzhüllen zur Langzeitlagerung im Freien bekannt. Bisher wurden
hauptsächlich dem Fahrzeug und Gerät angepaßte Schutzhüllen eingesetzt. Diese Schutzhüllen sind deshalb nur
zweckgebunden auf einen Fahrzeugtyp.
Es besteht durchaus die Möglichkeit, ein Gebäude durch z.B. Abdichten sämtlicher Öffnungen zur Langzeitlagerung
von militärischen Fahrzeugen und Geräten umzufunktionieren. Hierbei entsteht allerdings der Nachteil,
daß man nicht ohne weiteres an die Fahrzeuge und Geräte gelangen kann, ohne die bauliche Maßnahme umständlich
entfernen bzw. zerstören zu müssen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Abdichtvorrichtung in Gebäuden zum Korrosionsschutz
der eingangs erwähnten Art zu schaffen, mit der eine wenigstens weitgehend wasserdampfdichte Abdichtung
erreicht wird, wobei trotzdem gleichzeitig im Bedarfsfall auch ein schnelles öffnen oder Schließen
möglich sein sollte.
Erfindungsgemä/3 wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß
im Bereich von Fenster, Tür oder Tore seitlich an Wänden oder an Trägern vertikale, anbringbare Klemmleisten,
die wenigstens zwei beweglich zueinander ausgebildete Teile aufweisen, zwischen denen eine wasserdampfdichte
Plane oder Folie eingeklemmt ist, die die Gebäudeöffnung dichtend abdeckt, und die über der abzudichtenden
Öffnung an einer Wand oder einem Träger des Gebäudes über ein Aufhängeeinrichtung befestigbar
ist.
Durch die vertikalen Klemmleisten, die wenigstens zwei beweglich zueinander ausgebildete Teile aufweisen,
wird eine einfach zu montierende Abdichtvorrichtung geschaffen. Der Vorteil dieser Klemmleisten zwischen
denen eine wasserdampfdichte Plane oder Folie eingeklemmt ist, besteht vor allen darin, daß bei Bedarf
die Vorrichtung schnell wieder demontiert werden kann. Außerdem ist es einfach, sie zu öffnen. Das ist insbesondere
dann notwendig, wenn zwischenzeitlich das Gebäude betreten werden soll. Hierzu müssen lediglich
die Klemmleisten geöffnet werden. Es ist also leicht möglich, die Abdichtvorrichtung zu öffnen, um das Gebäude
zu betreten und das Gerät zu Wartungszwecken herauszufahren. Trotzdem sorgen die Klemmleisten für
eine hohe Dichtigkeit und sie garantieren, daß man Umluft
z. B. durch Lufttrockner permanent auf ca. 40 % relative Feuchte halten kann. Diese Bedingungen sind
notwendig, um in dem Gebäude Großgeräte über längere Zeit lagern zu können.
Durch die Klemmleisten werden in vorteilhafter Weise zwei wichtige Eigenschaften verbunden. Erstens wird
eine leichte Zugänglichkeit des Gebäudes gewährleistet und zweitens wird eine möglichst hohe Dichtigkeit ermöglicht.
Erfindungsgemäß kann ferner vorgesehen sein, daß die Aufhängeeinrichtung ebenfalls eine Klemmleiste aufweist,
die zwei beweglich zueinander ausgebildete Teile besitzt, zwischen denen die Plane oder Folie eingeklemmt
ist.
Da die Aufhängeeinrichtung ebenfalls eine Klemmleiste
aufweist, die zwei beweglich zueinander ausgebildete Teile besitzt, können die gleichen Teile wie bei den
vertikal anbringbaren Klemmleisten verwendet werden, wobei diese nunmehr jedoch horizontal verläuft.
Die Vorrichtung läßt sich somit einfacher bauen, da man keine unterschiedlichen Teile für die Aufhängeeinrichtung
und für die vertikal anbringbaren Klemmleisten auf Lager halten muß. Somit werden die Herstellungskosten
der erfindungsgemäßen Vorrichtung billiger. Durch die Klemmleisten wird eine möglichst einfache
und trotzdem gute und sichere Aufhängeeinrichtung gebildet.
Ein weiterer Vorteil dieser Aufhängeeinrichtung besteht darin, da/3 man die Aufhängeeinrichtung leicht
mit den seitlich angebrachten vertikalen Klemmleisten verbinden kann. Das ist z.B. durch Gehrungsschnitte an
den Enden möglich. Dadurch passen dann die Klemmleisten optimal zueinander und man kann sie dicht miteinander
verbinden. Somit erhält man eine gute Verbindung zwischen Oberseite und Seitenteilen.
In einer Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß die Plane oder Folie an ihren Ränder mit ei-
nem Keder versehen ist, der zwischen den beiden Teilen
eingeklemmt ist.
Durch den elastischen Keder wird eine einfache und sichere Abdichtung erreicht. Der Vorteil dieses Keders
liegt darin, daß er elastisch ist und trotzdem eine sichere Abdichtung ermöglicht.
Eine einfache Ausgestaltung wird dadurch gewählt, da/3
die Klemmleiste aus einem Basisteil und einem damit verbindbaren Deckel gebildet ist.
In einer konstruktiven Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Basisteil und der Deckel gelenkig
miteinander verbunden sind.
Die gelenkige Verbindung bringt eine leichte Lösbarkeit der Vorrichtung und garantiert eine schnelle Wiederverbindung
des Basisteils mit dem Deckel.
Erfindungsgemäß kann dabei vorgesehen sein, daß das Basisteil mit dem Deckel über ein Scharnier verbunden
ist.
Die Verbindung des Basisteils mit dem Deckel über ein Scharnier garantiert eine einfache Handhabung und ist
-7-mit handelsüblichen Teilen durchzuführen.
Wenn der Deckel mit einer Griffleiste versehen ist, wird dadurch eine schnelle Verbindung und Lösung von
Basisteil und Deckel ermöglicht. Man muß den Deckel also nicht umständlich mit irgendwelchen Spezialwerkzeugen
von dem Basisteil lösen, sondern kann ihn einfach mit Hilfe der Griffleiste vom Basisteil wegschwenken.
Dies ermöglicht ein schnelles Öffnen und Schließen der
erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Erfindungsgemäß kann ferner vorgesehen sein, daß das
Basisteil mit einer Längsschiene im Inneren versehen ist, die zur Bildung einer Nutleiste vorgesehen ist.
Durch diese Längsschiene im Inneren wird mit möglichst einfachen Mitteln eine Nutleiste gebildet. Die Herstellung
dieser Nutleiste ist somit mit herkömmlichen Mitteln leicht und kostengünstig durchführbar. Dies
gilt insbesondere dann, wenn die Klemmleiste aus einem Alumiumstrangpreßprofil hergestellt ist.
In einer konstruktiven Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß zur Klemmverbindung zwischen dem Ba-
sisteil und dem Deckel durch den Deckel gesteckte Schrauben vorgesehen sind, die in Nutmuttern oder Nutsteinen,
die in der Nutleiste geführt sind, geschraubt sind.
Durch diese Vorrichtung wird eine möglichst einfache
und trotzdem sichere und zuverlässige Verbindung zwischen dem Basisteil und dem Deckel erreicht. Die von
der durch eine Längsschiene und eine profilierte Seitenwand des Basisteiles gebildete Nutleiste gehaltenen
Nutmuttern bzw. Nutsteinen werden einfach mit durch den im Deckel gesteckte Schrauben verbunden. Durch
diese Vorrichtung wird eine einfache und schnelle Montage und Demontage der erfindungsgemäßen Vorrichtung
erreicht. Außerdem werden herkömmliche Teile verwendet .
Um eine einfache und schnelle Montage des Basisteiles an der Wand zu erreichen, kann vorgesehen sein, daß
das Basisteil eine Grundplatte mit Durchgangsbohrungen zur Befestigung der Klemmleiste an einer Wand oder einem
Träger aufweist.
Von Vorteil ist es, wenn Basisteil und Deckel auf der der gelenkigen Verbindung gegenüberliegenden Seite jeweils
auf den einander zugewandten Seiten mit Planflä-
-9-chen versehen sind.
Aufgrund der Planflächen wird eine satte Auflagefläche und damit eine feste und sichere Verbindung hergestellt.
Zwischen diesen Planflächen wird die wasserdampf undurchlässige Plane oder Folie gehalten. Aus
diesem Grund ist es notwendig, da/3 eine möglichst feste Verbindung zwischen dem Basisteil und dem Deckel
vorhanden ist. Durch die satte Auflagefläche wird verhindert, da/? Luft und Wasserdampf an dieser Stelle
durchtritt.
Wenn die Klemmleiste aus einem Aluminium-Strangpreßprofil hergestellt ist, wird in vorteilhafter Weise
ein billiges Serienbauteil verwendet.
In einer konstruktiven Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß die Aufhängeeinrichtung mit
einer Plane - bzw. Folienaufzugseinrichtung versehen ist.
Durch eine Folienaufzugseinrichtung wird ein einfaches
öffnen und Schließen des Tores nach Auseinanderklappen bzw. öffnen des Deckels der seitlichen Klemmleisten
ermöglicht. Nachdem der Deckel der seitlichen Klemmleisten geöffnet worden ist, kann die Folie mit Hilfe
der Folienaufzugseinrichtung leicht nach oben gezogen werden.
Um eine einfache, konstruktive Ausgestaltung erreichen zu können, kann vorgesehen sein, daß die Aufzugseinrichtung
einen Seilzug mit mehreren Umlenkrollen und seitlich an der Plane bzw. der Folie angeordneten
Seilaufzug aufweist.
Durch diese Aufzugseinrichtung wird eine einfach zu montierende konstruktive Ausgestaltung gewählt. Sie
ist etwa mit der Aufzugseinrichtung einer Fensterjalousie
vergleichbar.
In einer einfachen konstruktiven Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, da/3 auf Abstand voneinander
und parallel nebeneinander mehrere durch an der Plane bzw. Folie angebrachten Ösen geführte Seile, die
mit einem Ende jeweils im unteren Bereich der Plane bzw. Folie befestigt sind und die über die Umlenkrollen
geführt und gemeinsam an einer Seilaufzugsrolle befestigt sind, vorgesehen sind.
Erfindungsgemä/3 kann ferner vorgesehen sein, daß die
Plane bzw. Folie auf der Unterseite derart verlängert ist, daß durch aufgebrachte Beschwerungsmittel eine
-11-Bodenabdichtung erreichbar ist.
Durch die Verlängerung der Plane bzw. Folie auf der Unterseite wird eine einfache Bodenabdichtung mit herkömmlichen
Mittel erreicht.
Von Vorteil ist es, wenn die Beschwerungsmittel mit Sand oder ähnlichem gefüllte Säcke oder Schläuche
sind, die sich über die gesamte Breite der Plane bzw. Folie erstrecken.
Mit diesen gefüllten Schläuchen oder Säcken wird ein Beschwerungsmittel gewählt, da/3 herkömmlich und billig
ist und trotzdem eine gute Bodenabdichtung gewährleistet.
Nachfolgend ist anhand der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung prinzipmä/3ig dargestellt.
Es zeigt:
Fig. 1 Eine Ansicht der erfindungsgemä/Jen Vorrichtung
von vorne;
Fig. 2 einen vergrößerten Querschnitt nach der Linie I-I.
Die Vorrichtung besteht aus einer Folie 1, die mit Hilfe seitlich, vertikaler anbringbarer Klemmleisten
2, die wenigstens zwei beweglich zueinander ausgebildete Teile aufweisen an einer Wand oder einen Träger
befestigt sind. Die beispielsweise aus einem PVC-PIanenstoff bestehende Folie 1 wird seitlich in den vertikal
angebrachten Klemmleisten 2 befestigt. Die Folie 1 wird an ihrem oberen Ende mit Hilfe einer Aufhängeeinrichtung
4 an einer Wand oder einem Träger des Gebäudes über der abzudichtenden Öffnung befestigt. Die
Aufhängeeinrichtung 4 besteht ebenfalls aus einer Klemmleiste 2. Diese Klemmleiste 2 besitzt genauso wie
auch die seitlich angebrachten Klemmleisten zwei beweglich zueinander ausgebildete Teile. Zwischen diesen
beweglich ausgebildeten Teilen 3 wird dann die Plane oder Folie 1 eingeklemmt.
Wie in Fig. 2 ersichtlich, befindet sich an der Folie 1 an deren Rändern ein umlaufender Keder 5, der zwischen
den beiden Teilen lose eingelegt oder eingeklemmt werden kann. Die Klemmleiste 2 besteht, wie
ebenfalls aus Fig. 2 ersichtlich, aus einem Basisteil 6 und einem damit verbindbaren Deckel 7. Das Basisteil
6 ist mit dem Deckel 7 gelenkig miteinander verbunden. Die gelenkige Verbindung des Basisteils 6 mit dem
Deckel 7 erfolgt über ein Scharnier 8. Wird der Keder
5 zwischen Basisteil 6 und Deckel 7 eingeklemmt, so kann er neben seiner Funktion - ein Herausrutschen der
Plane bzw. Folie 1 aus der Klemmleiste 2 zu verhindern - auch zur Abdichtung dienen.
Der Deckel 7 ist an seinem oberen Ende mit einer Griffleiste 9 versehen. Diese Griffleiste 9 ermöglicht
ein einfaches öffnen und Schließen des Basisteiles mit dem Deckel 7. Das Basisteil 6 ist mit einer Längsschiene
10 im Inneren versehen, die senkrecht von der Grundplatte 15 absteht und die zur Bildung einer Nutleiste
11 vorgesehen ist. In der Nutleiste 11 sind zur Verbindung mit dem Deckel notwendige Nutmuttern oder
Nutsteinen 12 geführt und gehalten. In dem Deckel 7 befinden sich Durchgangsbohrungen 13 durch die Schrauben
gesteckt werden können.
Wenn nun eine Verbindung des Deckels 7 mit dem Basisteil 6 erfolgen soll, dann wird entsprechend über die
Länge der Klemmleiste verteilt angeordnete Schrauben 14 durch Durchgangsbohrungen 13 gesteckt und durch
Drehen mit den Nutsteinen 12, die sich im Basisteil 6 befinden, verbunden. Um Schrauben in die Nutsteine 12
drehen zu können, muß jedoch vorher der Deckel 7 mit
Hilfe der Griffleiste 9 auf das Basisteil 6 gedrückt
werden, wobei der Keder 5 zwischen Basisteil 6 und Deckel 7 dichtend eingeklemmt wird.
Das Basisteil 6 besitzt eine Grundplatte 15, die mit Bohrungen 16 versehen ist. Diese Bohrungen 16 dienen
zur Befestigung der Klemmleiste 2 an einer Wand oder einem Träger (siehe gestrichelte Darstellung). Die
Bohrungen 16 befinden sich ziemlich genau im Mittelpunkt des Basisteiles 6. Seitlich neben den Bohrungen
16 befinden sich zwei Gummilippen 17, die verhindern sollen, daß Wasserdampf durch entstehende Ritzen zwischen
der Grundplatte 15 und der Wand eintreten kann. Die Gummilippen 17 sind also zwischen dem Basisteil 6
und der Wand oder dem Träger angeordnet.
Das Basisteil 6 und der Deckel 7 sind auf der an der gelenkigen Verbindung gegenüberliegenden Seite jeweils
mit einer zu dem anderen Teil hingerichteten Planfläche 18 versehen. Diese Planfläche 18 garantiert, da/3
die Folie 1 fest und dichtend zwischen dem Deckel 7 und dem Basisteil 6 liegt. Somit wird die Wasserdampfundurchlässigkeit
der Konstruktion erreicht. Die Klemmleiste 2 kann beispielsweise aus einem Aluminium-Spannpreßprofil
hergestellt sein, wobei gegebenenfalls die Planflächen 18 zur Verbesserung der Abdichtung im
Sinne von Dichtlippen entsprechend elastisch sein kön-
nen oder sie sind mit einem elastischen Dichtstreifen versehen.
Die Aufhängeeinrichtung 4 kann mit einen Planen- bzw. Folienaufzugseinrichtung mit einer Seilaufzugsrolle 19
versehen sein. Diese Aufzugseinrichtung 19 weist einen mit mehreren oben angeordneten Umlenkrollen 20 versehene
und seitlich an der Plane bzw. der Folie 1 angeordneten Seilaufzug auf.
Wie in Fig. 1 ersichtlich, befinden sich auf Abstand voneinander und parallel nebeneinander mehrere Ösen 21
an der Plane 1. Durch diese Ösen 21 werden Seile 22 geführt, die mit einem Ende 23 jeweils im unteren Bereich
der Plane bzw. der Folie 1 befestigt sind und die über die Umlenkrollen 20 geführt und gemeinsam an
der Seilhalterung 19 befestigt sind. Mit Hilfe der Umlenkrollen 20, über die die Seile 22 geführt werden,
läßt sich die Folie 1 mit den im unteren Bereich der Plane befestigten Seilen 21 nach dem Jalousieprinzip
aufziehen. Wie aus Fig. 1 ersichtlich, wird dann durch Ziehen die Plane 1 faltenartig zusammengeschoben. Im
hochgezogenen Zustand wird die Folie an der Seilhalterung befestigt und die Plane 1 hängt abschließend
ziehharmonikaartig bzw. in Falten unter der Aufhängeeinrichtung.
Die Folie 1 ist auf ihrer Unterseite derart verlängert, da/3 durch aufgelegte Beschwerungsmittel eine
ausreichende und kostengünstige Abdichtung zum Boden erreicht werden kann. Diese Beschwerungsmittel können
beispielsweise mit Sand gefüllte Säcke oder Schläuche 24 sein. Diese gefüllten Säcke oder Schläuche 24 liegen
dann über die gesamte Breite der Folie 1.
Um die erfindungsgemäjSe Vorrichtung an einem Tor oder
einem Fenster anzubringen sind nur einige Arbeitsvorgänge notwendig. Die Klemmleiste 2 zur Aufnahme der
Folie 1 zur Torabdeckung wird an der Wand, unmittelbar unter der Decke befestigt. Die an der Kunststoffolie 1
angebrachten Keder 5 werden zwischen dem Deckel 7 und dem Basisteil 6 des Aluprofils eingelegt. Anschließend
wird der Deckel 7 geschlossen und mit Schrauben 14 fixiert, wobei der elastische Keder 5 eingeklemmt wird.
Zusätzlich wird erreicht, daß die relativ breite Planfläche 18 des Basisteils 6 und dem Deckel 7 durch den
Anpreßdruck des Profils gegen die Folie 1 eine weitere sehr gute Abdichtung ergibt.
Zur Befestigung an der rechten und linken Torseite wird die Klemmleiste 2, die über ein integriertes
Scharnier 8 bis zu 90° geöffnet werden kann, jeweils
an der Wand oder dem Träger verschraubt. Diese Verschraubung
erfolgt durch Schrauben, die durch in die Grundplatte 15 eingebrachte Bohrungen 16 gesteckt und
in die Wand oder den Träger geschraubt werden.
Die Folie kann nach öffnen der seitlichen Klemmleisten
2 über beispielsweise fünf Seilzüge und im Sturzbereich angebrachte Seilrollen 20 nach dem Jalousieprinzip
durch Hochziehen geöffnet bzw. geschlossen werden. Die lichte Durchfahrtshöhe verringert sich dadurch in
der Regel nicht. Die Verlängerung der Folie 1 auf der Unterseite beträgt z.B. etwa 3 0 cm.
Claims (1)
- PATENTANWALT Pasanenstr. 7DIPL.-ING. WERNER LORENZ 7920 Heidenheim12.10.1992 Lo/en Akte: PL 2684 A
Anmelder:CF. Ploucquet GmbH & Co.
Ploucquetstraße 11
HeidenheimSchutzansprüche1. Abdichtvorrichtung in Gebäuden zum Korrosionsschutz von darin lagernden Gütern, insbesondere zur Langzeitlagerung von militärischen Fahrzeugen und Geräten,gekennzeichnet durch
im Bereich von Fenster, Türen oder Toren seitlich an Wänden oder an Trägern vertikal anbringbare Klemmleisten (2) , die wenigstens zwei beweglich zueinander ausgebildete Teile aufweisen, zwischen denen eine wasserdampfdichte Plane oder Folie (1) eingeklemmt ist, die die Gebäudeöffnung dichtend abdeckt, und die über der abzudichtenden Öffnung an einer Wand oder einem Träger des Gebäudes über-2-eine Aufhängeeinrichtung (4), befestigbar ist.2. Abdichtvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, da/3 die Aufhängeeinrichtung (4) ebenfalls eine Klemmleiste (2) aufweist, die zwei beweglich zueinander ausgebildete Teile besitzt, zwischen denen die Plane oder Folie (1) eingeklemmt ist.3. Abdichtvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Plane oder Folie (1) an ihren Rändern mit einem Keder (5) versehen ist, der zwischen den beiden Teilen eingelegt oder eingeklemmt ist.4. Abdichtvorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, da/3 die Klemmleiste (2) aus einem Basisteil (6) und einem damit verbindbaren Deckel (7) gebildet ist.5. Abdichtvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, da/3 das Basisteil (6) und der Deckel (7) gelenkig miteinander verbunden sind.6. Abdichtvorrichtung nach Anspruch 5,-3-dadurch gekennzeichnet, da/3
das Basisteil (6) mit dem Deckel (7) über ein Scharnier (8) verbunden ist.7. Abdichtvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6,dadurch gekennzeichnet, da/3
der Deckel (7) mit einer Griffleiste (9) versehen ist.8. Abdichtvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7,dadurch gekennzeichnet, da/J
das Basisteil (6) mit einer Längsschiene (10) im Inneren versehen ist, die zur Bildung einer Nutleiste (11) vorgesehen ist.9. Abdichtvorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, da/?
zur Klemmverbindung zwischen dem Basisteil (6) und dem Deckel (7) durch den Deckel (7) gesteckte Schrauben (14) vorgesehen sind, die in Nutmuttern oder Nutsteinen (12) , die in der Nutleiste (11) geführt sind, geschraubt sind.10. Abdichtvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis-4-9,dadurch gekennzeichnet, da/3 das Basisteil eine Grundplatte (15) mit Durchgangsbohrungen (16) zur Befestigung der Klemmleiste (2) an einer Wand oder einem Träger aufweist.11. Abdichtvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 10,dadurch gekennzeichnet, da/3 Basisteil (6) und Deckel (7) auf der der gelenkigen Verbindung gegenüberliegenden Seite jeweils auf den einander zugewandten Seiten mit Planflächen (18) versehen sind.12. Abdichtvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis11,dadurch gekennzeichnet, da/? die Klemmleiste (2) aus einem Aluminium-Strangpreßprofil hergestellt ist.13. Abdichtvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, da/3 die Aufhängeeinrichtung (4) mit einer Plane- bzw. Folienaufzugseinrichtung (19) versehen ist.14. Abdichtvorrichtung nach Anspruch 13,-5-dadurch gekennzeichnet, da/3
die Seilaufzugseinrichtung (19) einen Seilzug mit mehreren Umlenkrollen (20) und seitlich an der Plane bzw. der Folie (1) angeordneten Seilaufzug aufweist.15. Abdichtvorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
auf Abstand voneinander und parallel nebeneinander mehrere durch an der Plane bzw. Folie (1) angebrachten Ösen (21) geführte Seile (22) , die mit
einem Ende jeweils im unteren Bereich der Plane bzw. Folie (1) befestigt sind und die über die Umlenkrollen (20) geführt und gemeinsam an der Seilaufzugseinrichtung (19) befestigt sind, vorgesehen sind.16. Abdichtvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,dadurch gekennzeichnet, da/3
die Plane bzw. Folie (1) auf der Unterseite derart verlängert ist, da/3 durch aufgelegte Beschwerungsmittel eine Bodenabdichtung erreichbar ist.17. Abdichtvorrichtung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, da/3-6-die Beschwerungsmittel mit Sand oder ähnlichemgefüllte Säcke oder Schläuche (24) sind, die sichüber die gesamte Breite der Plane bzw. Folie (1) erstrecken.
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DE9213822U DE9213822U1 (de) | 1992-10-14 | 1992-10-14 | Abdichtvorrichtung in Gebäuden zum Korrosionsschutz |
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