DE19819366A1 - Türschwelle und Sockelprofil zum Zusammenwirken mit der Türschwelle - Google Patents
Türschwelle und Sockelprofil zum Zusammenwirken mit der TürschwelleInfo
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Abstract
Die Türschwelle weist eine Unterseite auf, die als Anlagefläche für eine Pilzkopfverriegelung ausgebildet ist. Dies erlaubt es, die Nut für eine Pilzkopfverriegelung in die Türschwelle zu integrieren. Der Abstand zwischen Türblatt und Türschwelle wird durch ein Sockelprofil verringert, das ein Wasserabweisblech und eine waagerechte Anlagefläche aufweist und bei dem an der Anlagefläche eine Dichtlippe angeordnet ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Türschwelle und ein Sockelprofil, zum
Zusammenwirken mit der Türschwelle, mit einem Wasserabweisblech und
einer waagerechten Anlagefläche.
Türschwellen sind in den unterschiedlichsten Ausführungsformen bekannt.
Sie sind zwischen Räumen und insbesondere zwischen Innen- und
Außenräumen angeordnet und haben meist die Aufgabe, ein Eindringen von
Schmutz oder Wasser von einem Raum in den anderen Raum zu
unterbinden.
Insbesondere bei Balkontüren dient die Türschwelle jedoch auch dazu, auf
ihr einen Drehkippschlag für eine sogenannte Pilzzapfenverriegelung
anzubringen. Dies ermöglicht es, den Flügel einer Balkontüre mittels des
Aufsatzes fest mit der Türschwelle zu verbinden. Während eine bloße
Vertiefung das Einführen eines senkrecht verschiebbaren
Verriegelungselementes ermöglicht, verhindert eine Vertiefung mit
Hinterschneidungen auch ein Aushebeln des Türblattes.
Das Anbringen eines Aufsatzes auf die Türschwelle führt jedoch zu einem
erhöhten Abstand zwischen Türflügel und Schwelle und eröffnet somit
einen größeren Luftbereich zwischen Türflügel und Oberseite der
Türschwelle.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Türschwelle so weiterzuentwickeln, daß die vorgenannten Probleme
behoben werden.
Diese Aufgabe wird mit einer Türschwelle gelöst, bei der die Unterseite
ihrer oberen Abschlußfläche als Anlagefläche für eine Pilzkopfverriegelung
ausgebildet ist.
Die erfindungsgemäße Lösung sieht somit vor, daß direkt in die
Türschwelle eine Anlagefläche für eine Pilzkopfverriegelung integriert
wird. Die Anlagefläche liegt somit unterhalb der oberen Abschlußfläche der
Türschwelle, so daß der Abstand zwischen der Oberseite der Türschwelle
und dem darüber angeordneten Türblatt sehr klein ausgeführt werden kann.
Die beschriebene Anlagefläche für eine Pilzkopfverriegelung verhindert das
Anheben des Pilzkopfes beim Anheben des Türblattes und verhindert somit
das Öffnen der Türe bei Gewaltanwendung. Zusätzlich wirken jedoch bei
gewaltsamer Öffnung der Türe auch Kräfte quer zur Längserstreckung der
Pilzkopfverriegelung, und es wird daher vorgeschlagen, daß mindestens
eine zur Anlagefläche senkrechte Fläche als senkrechte Anlagefläche für
eine Pilzkopfverriegelung ausgebildet ist. Als senkrechte Anlagefläche wird
zunächst eine Anlagefläche auf der Türinnenseite vorgeschlagen.
Vorteilhaft ist jedoch die Ausbildung einer weiteren senkrechten
Anlagefläche auf der äußeren Seite der Pilzkopfverriegelung.
Um die Pilzkopfverriegelung in die Türschwelle einzuführen, wird
vorgeschlagen, daß die obere Abschlußfläche eine Öffnung aufweist. Da
Türschwellen in den meisten Fällen als Stranggußprofile hergestellt
werden, erstreckt sich diese Öffnung über die gesamte Länge der
Türschwelle.
Um Eindringen von Schmutz in diese Öffnung zu verhindern, sieht eine
Weiterbildung der Erfindung vor, daß die Öffnung abgedeckt ist. Eine
derartige Abdeckung kann entweder nachträglich in die Öffnung
eingebracht werden, um die Öffnung in den Bereichen, in denen keine
Öffnung benötigt wird, abzudecken. Es kann jedoch auch eine mit der
Türschwelle einstückige Abdeckung vorgesehen sein, die vorzugsweise aus
dünnerem Material gefertigt ist, um an den Stellen, an denen eine Öffnung
vorgesehen ist, eine Bohrung oder ein Langloch anzubringen.
Wenn die Öffnung abgedeckt ist, ist schwer zu erkennen, an welcher Stelle
die Bohrung zum Einführungen der Pilzkopfverriegelung angebracht
werden soll. Um dies zu erleichtern, wird weiter vorgeschlagen, daß die
Abdeckung oberhalb der Öffnung eine kleine Nut aufweist, die das
Positionieren eines Bohrers erleichtert. Diese Nut erstreckt sich
vorzugsweise über die gesamte Längserstreckung der Türschwelle, so daß
beim Einbau der Türschwelle nur der Abstand des Verriegelungselementes
zum seitlichen senkrechten Türholm abgemessen werden muß, um die
Bohrung für das Verriegelungselement ordnungsgemäß anzubringen.
Um einen sicheren Halt des Pilzkopfes in der Türschwelle zu
gewährleisten, wird vorgeschlagen, daß die Anlagefläche von einem c-
förmigen Profilteil gebildet ist. Das c-förmige Profilteil erstreckt sich
vorzugsweise über die gesamte Länge der Türschwelle und erlaubt es, den
Pilzkopf des Verriegelungselementes im Querschnitt vollständig bis auf die
Ein- und Ausführöffnung zu umschließen. Dies steigert die statische
Belastbarkeit der Türschwelle und ermöglicht einen stabilen Aufbau.
Vorzugsweise ist das c-förmige Profilteil aus Aluminium hergestellt. Um
besonders große Kräfte bei geringen Abmessungen aufzunehmen, wird
jedoch auch die Herstellung des c-förmigen Profilteils aus Stahl
vorgeschlagen. Insbesondere bei einer Türschwelle aus PVC
(Polyvinylchlorid) oder einem ähnlichen Kunststoff ermöglicht ein verdeckt
angebrachtes C-Profil aus Aluminium oder Stahl die Aufnahme großer vom
Pilzkopfverriegelungselement aufgebrachter Kräfte.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Türschwelle sieht vor, daß die obere
Abschlußfläche eine ebene Fläche zum Zusammenwirken mit einer an
einem darüber angeordneten Türblatt angeordnete Dichtung aufweist. Diese
ebene Fläche erlaubt zumindest in einem Bereich eine Abdichtung zwischen
Türschwelle und Türblatt unter Vermeidung senkrechter Dichtflächen.
Um Einbruchversuchen eine angemessene Kraft entgegenzusetzen und ein
Zerstören der Türe zu vermeiden, wird vorgeschlagen, daß die
Anlagenflächen einer Anlagekraft von etwa 400 kN standhält.
Die erfindungsgemäße Türschwelle eignet sich zum Aufsetzen auf eine im
wesentlichen ebene Fläche. Sie kann jedoch auch so ausgebildet sein, daß
sie auf ein Blendholmprofilteil aufsetzbar ist.
Zur Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe wird weiterhin ein
Sockelprofil zum Zusammenwirken mit der Türschwelle nach einem der
Ansprüche 1-10 vorgeschlagen, das ein Wasserabweisblech und eine
waagerechte Anlagefläche aufweist. Dieses Sockelprofil ist
erfindungsgemäß so ausgebildet, daß an der Anlagefläche eine Dichtlippe
angeordnet ist. Diese Dichtlippe erlaubt es, bei geschlossener Türe mit
einer oberen Abschlußfläche der Türschwelle abdichtend
zusammenzuwirken. Sie ist auf einen möglichst kleinen Abstand zwischen
dem Türblatt und der Oberseite der Türschwelle abgestimmt und dichtet
den verbleibenden kleinen Spalt gegen eindringenden Luftzug oder
Feuchtigkeit ab.
Vorteilhaft ist es, wenn die Anlagefläche und die Dichtlippe einstückig
hergestellt sind. Beispielsweise bei der Herstellung eines Sockelprofils aus
Kunststoff kann die Dichtlippe anextrudiert sein, um eine möglichst
preisgünstige Herstellung des Sockelprofils zu ermöglichen.
Eine besonders gute Abdichtung entsteht dadurch, daß an der Anlagefläche
mehrere Dichtlippen angeordnet sind. Diese hintereinander wirksamen
Dichtflächen bieten eine besonders hohe Sicherheit gegen Eindringen von
Feuchtigkeit.
Das Anordnen eines senkrechten Profilteils zwischen waagerechter
Anlagefläche und Wasserabweisblech ermöglicht die relativ hohe
Anbringung des Wasserabweisblechs, so daß unterhalb des Türblattes und
unterhalb des Wasserabweisblechs genügend Raum besteht, das Türblatt
ungehindert zu öffnen und zu schließen.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Türschwelle sieht vor, daß die obere
Abschlußfläche von der Oberseite eines auf einen Grundkörper aufgesetzten
Schließblechs gebildet ist. Dies ermöglicht es, eine bekannte Türschwelle
oder eine speziell gefertigte Türschwelle als Grundkörper zu verwenden
und darauf ein speziell ausgebildetes oder ein aus dem Stand der Technik
bekanntes Schließblech zu befestigen. Die Oberseite erstreckt sich über die
gesamte Breite der Türschwelle, so daß eine gute Abdichtung zwischen
Türblatt und Türschwelle erzielbar ist. Sofern ein Schließblech verwendet
wird, das eine geringere Breite als die Türschwelle aufweist, sind die
Bereiche neben diesem Schließblech mit einer Leiste aufzufüllen, so daß
eine durchgehende Oberseite entsteht.
Mehrere Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Türschwellen sind in der
Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
Es zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch eine Türschwelle einer Balkontüre,
Fig. 2 einen Schnitt durch eine auf einer ebenen Fläche
aufgesetzte Türschwelle,
Fig. 3 einen Ausschnitt der Türschwelle, in dem die
Anlagefläche für eine Pilzkopfverriegelung vorsehbar
ist,
Fig. 4 ein Verriegelungsgegenstück mit Abdeckung,
Fig. 5 ein Verriegelungsgegenstück mit c-förmigem Profilteil
und
Fig. 6 einen Schnitt durch eine alternative Ausführungsform
der Türschwelle gemäß Fig. 2.
Die in Fig. 1 gezeigte Türschwelle 1 ist oberhalb eines
Blendholmprofilteils 2 angeordnet und deckt vollständig die Oberseite des
Blendholmprofilteils 2 ab. An der Außenseite der Türschwelle 1 befindet
sich zunächst ein Wasserabweisblech 3, unter dem eine Nut 4 zur
Befestigung einer Bauabschlußfolie 5 angebracht ist. Im Anschluß erstreckt
sich das Türschwellenteil 1 bogenförmig um das darunter angeordnete
Blendholmprofilteil 2 und geht dann in eine waagerechte obere ebene
Abschlußfläche 6 über. Zur Türinnenseite hin schließt sich an die
waagerechte obere Abschlußfläche 6 eine Nut 7 mit Hinterschneidungen 8
und 9 an. Die unteren Seiten der Hinterschneidungen 8 und 9 dienen als
Anlagefläche 10 für den Zapfen 11 einer Pilzkopfverriegelung 12. An die
Hinterschneidungen 8 und 9 schließen sich nach unten Stege 13 und 14 an,
die als senkrechte Anlageflächen mit dem Zapfen 11 der
Pilzkopfverriegelung 12 zusammenwirken. Das untere Ende der Stege 13
und 14 ist mittels eines waagerechten Steges 15 verbunden, um der Nut 7
ausreichend Halt zu geben.
Unter der Nut 7 ist ein Isolationskörper 16 angeordnet, der klammerartig
vom Türschwellenteil umgeben ist. Unterhalb dieses Isolationskörpers 16
erstreckt sich ein Anlagesteg 17, der an der Innenseite des
Blendholmprofilteils 2 anliegt.
Oberhalb der Türschwelle 1 befindet sich ein Türblatt 18, in dem die
Verriegelungsmechanik des Verriegelungselementes 12 verläuft. An der
Unterseite des Türblattes ist an dessen Außenseite ein Sockelprofil 19
angeordnet, das im wesentlichen ein Wasserabweisblech 20 und eine
waagerechte Anlagefläche 21 aufweist. Die waagerechte Anlagefläche 21
liegt an der Unterseite des Türblattes 18 an und weist sich nach unten
erstreckende Dichtlippen 22 und 23 auf, die an das Sockelprofil 19
anextrudiert sind. Diese Dichtlippen 22 und 23 dichten die Unterseite des
Türblattes 18 gegen die Oberseite 6 der Türschwelle 1 ab. Eine Anordnung
des Wasserabweisbleches 20 oberhalb der Unterseite des Türblattes 18 wird
dadurch erreicht, daß sich zwischen der waagerechten Anlagefläche 21 und
dem Wasserabweisblech 20 ein senkrechtes Profilstück 24 erstreckt.
Die in Fig. 2 gezeigte Türschwelle 25 ist zum Aufsatz auf eine ebene
Fläche 26 ausgebildet. Die Oberseite der Türschwelle ist jedoch
entsprechend der in Fig. 1 gezeigten Türschwelle ausgebildet, so daß sich
auch hier die Anlageflächen 27 für die Pilzkopfverriegelungseinrichtung 28
unterhalb der Oberseite 29 der Türschwelle 25 befindet.
Das in Fig. 2 gezeigte Sockelprofil ist im wesentlichen wie das in Fig.
1 gezeigte Sockelprofil aufgebaut, wobei unterhalb des
Wasserabweisbleches 30 des Sockelprofils 31 ein waagerechter Steg 32
vorgesehen ist, der dem Sockelprofil zusätzlichen Halt gibt.
Fig. 3 zeigt eine Möglichkeit einer Integration der Anlageflächen für eine
Pilzkopfverriegelung in die Türschwelle. Hierbei ist die eigentliche
Türschwelle 33 aus Kunststoff hergestellt, und im Bereich der Nut für die
Pilzkopfverriegelung ist ein Aluminiumvollmaterialkörper 34 angeordnet,
der es erlaubt, an der richtigen Stelle im Aluminiumteil eine Ausnehmung
einzufräsen, um den Pilzkopf einer Verriegelungseinrichtung zu halten.
Fig. 4 zeigt eine alternative Ausgestaltung, bei der in einer
Aluminiumtürschwelle ein sich längs der Türschwelle erstreckender
Hohlraum 35 vorgesehen ist. Dieser Hohlraum weist an seiner Oberseite
eine dünne Abdeckung 36 auf, in der eine Rille 37 vorgesehen ist. Diese
Rille 37 erleichtert das Ansetzen eines Bohrers auf der Abdeckung 36, um
eine Öffnung zum Einführen eines Pilzzapfens einer
Pilzzapfenverriegelungseinrichtung anzubringen. Der Hohlraum 35 ist von
Stegen umgeben, wobei die Randbereiche der Oberseite als obere
Anlagefläche 38 für das Pilzkopfverriegelungselement dienen und
senkrechte Seitenflächen 39 und 40 in waagerechter Richtung von der
Pilzkopfverriegelung auf die Türschwelle aufgebrachten Kräften
entgegenwirken.
Fig. 5 zeigt eine weitere alternative Ausgestaltung, bei der in einen
Türschwellenkörper 41 aus Kunststoff ein c-förmiges Profilteil 42 aus
Metall eingepaßt ist. Die kürzeren oberen Stege des c-förmigen Profilteils
42 dienen als obere Anlagefläche 43 für einen Pilzzapfen (gestrichelt
gezeichnet), und die senkrechten Seitenflächen dienen ebenfalls als
Gegenfläche für das Zapfenelement 44. Insbesondere die Ausbildung des
c-förmigen Profilteils aus Stahl ermöglicht den Einsatz eines kaltverformten
Bleches, das in das Kunststoffprofilteil einschiebbar ist und dem
Verriegelungszapfen 44 ausreichend Kraft entgegensetzt. Neben den
gezeigten Einsatzmöglichkeiten ist die Türschwelle auch als
Neubauschwelle einzusetzen.
Die Fig. 6 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem eine herkömmliche
Türschwelle als Grundkörper 45 dient. Auf diese Türschwelle wird ein
Schließblech 46 aufgesetzt. Sofern sich das Schließblech 46 nicht über die
gesamte Längserstreckung der Türschwelle erstreckt, wird beidseitig des
Schließblechs 46 eine Leiste (nicht gezeigt) als Füllkörper auf den
Grundkörper 45 aufgeschraubt, so daß eine durchgehende Oberseite 6
entsteht, die mit der Dichtung 47 des darüber angeordneten Türblattes 48
zusammenwirkt. Das Schließblech 46 kann je nach Einsatzzweck auch quer
zu seiner Längserstreckung zweigeteilt sein, wobei zumindest das Teil mit
der Anlagefläche 10 aus einem metallischen Material hergestellt ist, um die
aufgewandten Kräfte abzufangen. In Fig. 6 ist ein zweigeteiltes
Schließblech 46 gezeigt, das aus dem vorderen Teil 49 und dem hinteren
Teil 50 besteht.
Claims (15)
1. Türschwelle, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterseite ihrer
oberen Abschlußfläche (6) als Anlagefläche (10) für eine
Pilzkopfverriegelung (12) ausgebildet ist.
2. Türschwelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine zur Anlagefläche (38) senkrechte Fläche (39, 40) als
senkrechte Anlagefläche für eine Pilzkopfverriegelung (12)
ausgebildet ist.
3. Türschwelle nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die obere Abschlußfläche (6) eine Öffnung
aufweist.
4. Türschwelle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Öffnung abgedeckt ist.
5. Türschwelle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdeckung eine Nut (37) aufweist.
6. Türschwelle nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (43) von einem c-förmigen
Profilteil (42) gebildet ist.
7. Türschwelle nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die obere Abschlußfläche (6) eine ebene Fläche
zum Zusammenwirken mit einer an einem darüber angeordneten
Türblatt angeordneten Dichtung (22, 23) aufweist.
8. Türschwelle nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (10) einer Anlagekraft von ca.
400 kN standhält.
9. Türschwelle nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Türschwelle (25) zum Aufsetzen auf eine
ebene Fläche (26) ausgebildet ist.
10. Türschwelle nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Türschwelle (1) zum Aufsetzen auf ein
Blendholmprofilteil (2) ausgebildet ist.
11. Sockelprofil zum Zusammenwirken mit einer Türschwelle nach
einem der Ansprüche 1 bis 10 mit einem Wasserabweisblech (20)
und einer waagerechten Anlagefläche (21), dadurch gekennzeichnet,
daß an der Anlagefläche (21) eine Dichtlippe (22, 23) angeordnet ist.
12. Sockelprofil nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Anlagefläche (21) und die Dichtlippe (22, 23) einstückig hergestellt
sind.
13. Türschwelle nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Anlagefläche (21) mehrere Dichtlippen
(22, 23) angeordnet sind.
14. Türschwelle nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen waagerechter Anlagefläche (21) und
Wasserabweisblech (20) ein senkrechtes Profilteil (24) angeordnet
ist.
15. Türschwelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die obere Abschlußfläche (6) von der Oberseite
eines auf einen Grundkörper (45) aufgesetzten Schließblechs (46)
gebildet ist.
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