DE9116932U1 - Rollstuhl mit Antriebseinheit - Google Patents
Rollstuhl mit AntriebseinheitInfo
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Description
Ein Rollstuhl mit einer Antriebseinheit und eine Antriebseinheit für Rollstühle
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Rollstuhl für gehbehinderte
Personen und insbesondere einen Rollstuhl mit einer Antriebseinheit sowie eine Antriebseinheit für einen
derartigen Rollstuhl.
Es wird mehr und mehr gebräuchlich, da/3 Rollstühle als
Selbstfahreinheiten gebaut werden, bei denen der gesamte Aufbau für diesen Zweck ausgelegt ist, zum Beispiel durch
einen direkten Motorantrieb auf die Radachsen. Jedoch gibt es - und es werden immer noch hergestellt - viele Rollstühle,
die nur für den manuellen Antrieb ausgebildet sind, entweder indem die Räder durch den Benutzer, der an einem Umfangsabschnitt
der Räder angreift, angetrieben werden, oder durch eine den Rollstuhl schiebende Begleitperson. Es wäre wünschenswert,
selbst bei diesen Stühlen auf den Radantrieb ein wenig Motorkraft zusätzlich auszuüben, aber frühere Versuche
der Hinzufügung eines vorzugsweise lösbaren Motorantriebs sind fehlgeschlagen.
Vor diesem Hintergrund ist es Zweck der Erfindung, einen Rollstuhl mit einem gut geeigneten Hilfsantriebssystem zu
schaffen.
Während die früheren Vorschläge im großen und ganzen auf das Ausüben eines Antriebsmoments auf die Räder hinausliefen,
zumeist durch Einwirken einer rotierenden Antriebsrolle auf den Radumfang, sorgt die Erfindung durch Ergänzen des Stuhlchassis1
durch ein motorgetriebenes, am Boden abgestütztes
Antriebsrad für einen besser geeigneten Hilfsantrieb, wobei
dieses Rad so angebracht ist, um Auf- und Abbewegungen im Verhältnis zu den Stuhlrädern ausführen zu können, so da/3 es
Unregelmäßigkeiten/Unebenheiten der Bodenoberfläche folgen kann, und wobei das Rad derart angordnet ist, daß es in seiner
bodenberührenden Lage eine freie Drehbarkeit des Rollstuhls nicht behindert. Letztere Bedingung ist durch das
zusätzliche Antriebsrad leicht zu verwirklichen, indem es im Bodenkontakt in der gleichen Transversalbodenkontaktachse,
die durch die Stuhlräder definiert ist, angeordnet wird.
Ein derartiges Zusatzantriebsrad kann sehr wohl einen Durchmesser aufweisen, der viel kleiner als der der Stuhlräder
ist, und daher steht bei praktisch allen Rollstuhlkonstruktionen ausreichend Platz zur Anbringung eines Zusatzrades
unter dem Stuhl zwischen den Stuhlrädern zur Verfügung, so da/3 das Zusatzrad effektiv keinen zusätzlichen Raum beansprucht
.
Die gewünschte separate, vertikale Beweglichkeit des Antriebsrades
ist durch Anbringen der Antriebseinheit in der Weise, da/3 das Teile derselben tragende Antriebsrad in einer
vertikalen Ebene um eine Fahrgestellguerachse des Rollstuhls, die sich horizontal im Abstand von der Achse des Antriebsrades
befindet, neigbar ist, leicht erreichbar. Gewöhnlich umfa/3t die Antriebseinheit nicht nur das Antriebsrad, sondern
auch einen Antriebsmotor und eine Batterie für den Antrieb des Motors, und diese Teile stellen ein merkliches Gewicht
dar, das das Antriebsrad nach unten drückt, wenn die Gesamteinheit
in einem bestimmten Abstand vom Schwerpunkt der Einheit mit dem Stuhlfahrgestell drehbar verbunden ist.
Es hat sich als möglich herausgestellt, ein Standardlager-/ -anschlußteil zu konstruieren, das die Anbringung einer
erfindungsgemäßen Antriebseinheit an beinahe allen bekannten
Rollstuhlkonstruktionen ermöglicht, und die Einheiten können
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· ····· ··
daher unter relativ geringen Kosten als Normerzeugnis für vorhandene Rollstühle hergestellt werden. Es ist natürlich
auch als Antriebseinheit für neue Rollstühle anwendbar.
Es ist wünschenswert, die Einheit so auszubilden, da/3 sie
außer Eingriff mit dem Fußboden oder Erdboden gebracht werden kann, aber das ist zum Beispiel mit einer pedalbetätigten
Vorrichtung zum Aufwärtsschwenken der Einheit leicht erreichbar.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnung, in der eine teilweise geschnittene, perspektivische Ansicht des
Fahrgestells eines angetriebenen erfindungsgemäßen Stuhls dargestellt ist, näher erläutert.
Das gezeigte Fahrgestell ist in herkömmlicher Weise aufgebaut aus einem Paar gegenüberliegender Längsseitenteile 2, die
jedes zu einem senkrechten Seitenrahmenaufbau mit einem vorderen
vertikalen Rohr 4 zur Aufnahme einer unteren Schwenkrolle 6 gehören, oberen Längsseitenteilen 8 und 10, die
- inter alia - ein sich nach vorn und unten erstreckendes Rohr 12 zum Halten eines Fußstützteils 14 aufnehmen, und
hinteren senkrechten Rohren 16 und 18, von denen das Rohr 18 einen Stiel 20 für einen sich nach hinten erstreckenden Fahrgriff
22 trägt. Diese beiden Seitenkonstruktionen sind gegenseitig durch eine untere Querverbindung verbunden, die eine
Sitztragkonstruktion 24 zwischen den Seitenteilen 2 umfaßt. In der gezeigten Ausführung sind die Laufräder 2 6 des Rollstuhls
an Befestigungsplatten 28 angebracht, die sich von dem senkrechten hinteren Rohr 16 nach hinten erstrecken.
Der Rollstuhl kann durch eine die Fahrgriffe 22 haltende Begleitperson
manuell angetrieben werden.
Gemäß der Erfindung kann ein derartiger Stuhl durch Anbringen einer aus einem Fahrwerk mit unten liegenden Antriebsrädern
32 und einem von einer Batterie in einem Kasten 3 6 angetriebenen Elektromotor 34 bestehenden Antriebseinheit unter der
Querkonstruktion 24 ergänzt werden. Dieses Fahrgestell weist eine sich nach vorn erstreckende Stange 38 auf, deren vorderes
Ende mit einem sich an beiden Enden jeweils in Teleskopteilen 42 fortsetzenden Querrohr 40 fest verbunden ist, wobei
die Teleskopteile an dem Rohr mittels Klemm- oder Knebelgriffen 44 befestigbar sind. An ihren äußeren Enden sind die
Teleskopteile 42 drehbar an Anbauteilen 48 (richtig: 46!) befestigt, die an den Seitenteilen 2 mittels Schellen 48
fixiert sind.
Die gesamte Einheit 30 kann daher um die durch die Teile 40 und 42 gebildete Traverse frei nach oben und unten schwenken,
d.h. die Räder 32 können sich gegen den Erdboden abstützen, auch wenn letzterer außerhalb des Niveaus der Angriffsfläche
zwischen dem Boden und den Rädern 26 ist. Der zugehörige Höhenunterschied wird nicht sehr groß sein, und da es zum
Beispiel beim Anheben des Stuhls in ein Auto ungeeignet ist, wenn die Einheit 30 senkrecht nach unten schwenkt, wird deren
Schwenkbarkeit durch Anwendung geeigneter Anschlagmittel oder
- wie dargestellt - durch Verwendung einer zwischen der hinteren Seite der Einheit und Halteformstücken 52 am hintersten
Abschnitt der horizontalen Rohre 8 angeordneten Tragkette 50 begrenzt.
Von der Einheit 30 verläuft ein Seil 54 zu einem Betätigungshebel 56 an einem der Fahrgriffe 22. Diese Verbindung, sei
sie mechanisch oder elektrisch, dient dazu, eine Steuerung des Motors 34 mittels des Betätigungshebels 56 durch Ein-
oder Aus-Betrieb oder durch einen abgestufteren Antrieb des Motors zum Antreiben der Räder 32 zu ermöglichen. Ein Batterieladegerät
58 gehört mit zu der Einrichtung.
Es wird erwünscht sein, daß die Einheit 30, um sie manuell frei antreibbar zu machen, von ihrem Antriebsangriff am Boden
abgehoben werden kann, und das kann auf einfache Weise über das hintere Ende der Einheit erreicht werden, das mit einem
Schwenkhebel verbunden wird, der mit einem der unteren Seitenteile 2 zusammenwirkt und an seiner hinteren Seite ein
Pedal 60 aufweist, das somit betätigbar ist, um das hintere Ende der Einheit zu einem Aufwärtsschwenken in eine obere
Position zu veranlassen, in der es in nicht gezeigter Weise lösbar verriegelt ist. Der Schwenkpunkt des besagten Hebels kann mit dem Aufhängungspunkt für das untere Ende der Kette 50 identisch sein, wodurch die Anbringung des Schwenkhebels besonders einfach sein wird. Die Wiederherstellung des Bodenkontakts der Antriebsräder 32 kann allein durch Anheben des Pedalteils 60 erreichbar sein.
Pedal 60 aufweist, das somit betätigbar ist, um das hintere Ende der Einheit zu einem Aufwärtsschwenken in eine obere
Position zu veranlassen, in der es in nicht gezeigter Weise lösbar verriegelt ist. Der Schwenkpunkt des besagten Hebels kann mit dem Aufhängungspunkt für das untere Ende der Kette 50 identisch sein, wodurch die Anbringung des Schwenkhebels besonders einfach sein wird. Die Wiederherstellung des Bodenkontakts der Antriebsräder 32 kann allein durch Anheben des Pedalteils 60 erreichbar sein.
Das Antriebsrad oder die Antriebsräder 32 sollten mitten
zwischen den Stuhlrädern 2 6 angeordnet sein, während sie in Längsrichtung in einer derartigen Position angeordnet sein
sollten, da/3 sie den Boden an der gleichen Querlinie berühren, die durch die Bodenangriffs- oder -berührungspunkte der Stuhlräder 2 6 definiert ist, wobei diese Linie in der Zeichnung mit 62 bezeichnet ist. Zugegebenermaßen ist die Zeichnung in diesem Punkt falsch, da die Räder 32 ersichtlich vor dieser Linie angeordnet dargestellt sind. Wenn das der Fall wäre, würde das Ergebnis sein, da/3 das Rad oder die Räder bei jedem Drehen des angetriebenen Rollstuhls guer über den Boden geschleift werden würden, was verhindert wird, wenn das Rad oder diese Räder auf der Linie 62 am Boden angreifen.
sollten, da/3 sie den Boden an der gleichen Querlinie berühren, die durch die Bodenangriffs- oder -berührungspunkte der Stuhlräder 2 6 definiert ist, wobei diese Linie in der Zeichnung mit 62 bezeichnet ist. Zugegebenermaßen ist die Zeichnung in diesem Punkt falsch, da die Räder 32 ersichtlich vor dieser Linie angeordnet dargestellt sind. Wenn das der Fall wäre, würde das Ergebnis sein, da/3 das Rad oder die Räder bei jedem Drehen des angetriebenen Rollstuhls guer über den Boden geschleift werden würden, was verhindert wird, wenn das Rad oder diese Räder auf der Linie 62 am Boden angreifen.
Die diskutierte Antriebseinheit 30 kann als ein Standarderzeugnis
hergestellt werden, das sich gut zur Anbringung an
einem Großteil bereits vorhandener Rollstühle eignet, da die erforderliche Anpassung überwiegend eine Frage des Anpassens der Länge der Teleskopteile 40, 42 sein wird.
einem Großteil bereits vorhandener Rollstühle eignet, da die erforderliche Anpassung überwiegend eine Frage des Anpassens der Länge der Teleskopteile 40, 42 sein wird.
Die offenbarte Antriebseinheit wird sich auch sehr gut zum
Einbau in neuen Rollstühlen eignen, für die im voraus ein
Einbau in neuen Rollstühlen eignen, für die im voraus ein
Motorantrieb gewünscht wird, weil dadurch eine kostengünstige, in Serie hergestellte Antriebseinheit 30 in Verbindung
mit einer herkömmlichen Stuhlkonstruktion verwendet werden kann.
Claims (6)
1. Ein Rollstuhl mit einer Antriebseinheit, dadurch gekennzeichnet,
da/3 die Antriebseinheit als eine separat radgestützte, in einer unteren Position zwischen den Haupträdern
des Stuhls untergebrachte Einheit angebracht ist, umfassend einen Motor und ein oder mehrere bodengestützte,
motorgetriebene Antriebsräder, die in Bodenkontakt gehalten werden, indem sie in vertikaler Richtung im Verhältnis
zu den Haupträdern begrenzt verlagerbar sind, wobei das Antriebsrad oder die -räder nahe der Verbindungslinie
zwischen den Bodenkontaktpunkten der Haupträder bodenangreifend sind.
2. Ein Rollstuhl nach Anspruch 1, bei dem der Motor und das Antriebsrad oder die -räder, vorzugsweise zusammen mit
einem zugeordneten Batteriekasten, auf einem starren Trägerfahrgestell angebracht sind, das sich von dem Bereich
zwischen den Haupträdern nach vorn zu einem Lagerbereich erstreckt, in dem das vordere Ende des Trägerfahrgestells
mit dem Fahrgestell des Rollstuhls um eine horizontale Querachse schwenkbar verbunden ist.
3. Ein Rollstuhl nach Anspruch 1, bei dem die Antriebseinheit mit dem Fahrgestell des Rollstuhls derart verbunden
ist, da/3 das Antriebsrad oder die -räder in der horizontalen
Querrichtung im wesentlichen unverlagerbar und im wesentlichen genau auf der besagten Verbindungslinie
angeordnet s ind.
30
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4. Ein Rollstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, da/3 der Stuhl mit Mitteln versehen ist, die betätigbar
sind, um ein Anheben des Antriebsrades oder der -räder frei vom Boden zu bewirken und sie in einer derart angehobenen
Lage zu arretieren.
· ♦
5. Eine Antriebseinheit für einen Rollstuhl nach Anspruch 1, die einen Motor und ein Antriebsrad oder -räder umfaßt,
dadurch gekennzeichnet, daß das Rad oder die Räder für
ein direktes Antriebsangreifen am Boden ausgebildet sind und da/3 ein rad- und motortragendes Fahrgestell mit Lagermitteln
zur Befestigung an einem Rollstuhl in der Weise vorgesehen ist, da/3 die Einheit in einer Position
lagerbar ist, in der das Antriebsrad oder die -räder in einer unteren Position zwischen den Haupträdern des RoIl-Stuhls
angeordnet sind.
6. Eine Antriebseinheit nach Anspruch 5, bei der das Fahrgestell der Einheit, die vorzugsweise auch einen Batteriekasten
und eine Motorsteuerungseinheit trägt, an seinem Ende entgegengesetzt zum Radaufnahmeende mit einem Teleskoparmsystem
versehem ist, das sich seitlich zu beiden Seiten erstreckt und äußere Lagerhaltestücke aufweist,
zu denen das Fahrgestell um eine Achse, die mit dem Teleskoparmsystem übereinstimmt, relativ schwenkbar ist.
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DK204590A DK204590D0 (da) | 1990-08-27 | 1990-08-27 | Koerestol med drivaggregat, samt drivaggregat til koerestole |
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Publications (1)
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DE69117540T Expired - Lifetime DE69117540T2 (de) | 1990-08-27 | 1991-08-27 | Rollstuhl mit antriebseinheit sowie antriebseinheit für rollstühle |
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- 1991-08-27 DK DK91915590.3T patent/DK0592427T3/da active
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