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DE9109488U1 - Elektrische Steckverbindung - Google Patents

Elektrische Steckverbindung

Info

Publication number
DE9109488U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
contact
short
elements
circuit
chambers
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE9109488U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens AG
Original Assignee
Siemens AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens AG filed Critical Siemens AG
Priority to DE9109488U priority Critical patent/DE9109488U1/de
Publication of DE9109488U1 publication Critical patent/DE9109488U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/66Structural association with built-in electrical component
    • H01R13/70Structural association with built-in electrical component with built-in switch
    • H01R13/703Structural association with built-in electrical component with built-in switch operated by engagement or disengagement of coupling parts, e.g. dual-continuity coupling part
    • H01R13/7031Shorting, shunting or bussing of different terminals interrupted or effected on engagement of coupling part, e.g. for ESD protection, line continuity
    • H01R13/7032Shorting, shunting or bussing of different terminals interrupted or effected on engagement of coupling part, e.g. for ESD protection, line continuity making use of a separate bridging element directly cooperating with the terminals

Landscapes

  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)

Description

6 137 3DE
Siemens Aktiengesellschaft
Elektrische Steckverbindung.
Die Erfindung betrifft eine elektrische Steckverbindung mit einem aus Isoliermaterial bestehenden Gehäuse, das zwei zueinander parallele, durch eine Zwischenwand voneinander getrennte Reihen von nebeneinander liegenden Kontaktkammern aufweist, die einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt haben und sich durchgehend zwischen einer Anschlußseite und einer Steckseite durch das Gehäuse erstrecken, wobei in der ersten Kontaktkammerreihe Kontaktelemente mit einem Anschlußbereich und einem Kontaktbereich und in der zweiten Kontaktkammerreihe an den Kontaktelementen mit einem abgeknickten Federschenkel anliegende Kurzschluß-Kontaktfedern vorgesehen sind, und mit einem aus Isoliermaterial bestehenden Steckerkörper, der mit einer Reihe von zum Einstecken in die Kontaktelemente bestimmten Kontaktstiften oder -messern und mit einer hierzu parallelen Reihe von aus Isoliermaterial bestehenden Unterbrecherelementen ausgebildet ist, welche bei der Kupplung von Gehäuse und Steckerkörper die Kurzschluß-Kontaktfedern von den Kontaktelementen abheben.
Eine derartige Steckverbindung ist durch das DE-GM 90 10 bekannt. Hierbei sind zur Bildung eines Ruhekontaktes im nicht gekuppelten Zustand von Gehäuse und Steckerkörper in der zweiten Kontaktkammerreihe Kontaktorgane vorgesehen, welche jeweils mit wenigstens einem abgeknickten Federschenkel ausgebildet sind und jeweils mit wenigstens einem in die zweite Kontaktkammerreihe ragenden Federschenkel der in der ersten Kontaktkammerreihe angeordneten Kontaktelemente zusammenwirken. Bei dieser bekannten Steckverbindung wird der Ruhekontakt dadurch aufgetrennt, daß ein Isolierstift des
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Steckerkörpers bei der Kupplung von Gehäuse und Steckerkörper die Federschenkel der Kontaktorgane und der Kontaktelemente an den aneinanderliegenden, abgeknickten Kontaktstellen in entgegengesetzte Richtungen auseinanderdrückt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Steckverbindung der eingangs genannten Art die Federwirkung des Kurzschlußkontaktes zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß sich die Kurzschluß-Kontaktfedern in Längsrichtung über nahezu die gesamte Höhe der Kontaktkammern erstrecken und von der Anschlußseite her an einem Ende in die Kontaktkammern einsteckbar sind, daß sich die Kontaktstelle des abgeknickten Federschenkels in der Mitte der Länge des Federschenkels befindet, und daß die Betätigung der Kurzschluß-Kontaktfedern durch die Unterbrecherelemente des Steckerkörpers an dem anderen, freien Ende des Federschenkels erfolgt.
Bei einer derartigen Steckverbindung wird die Federarbeit ausschließlich von den die Kurzschlußbrücke bildenden Kurzschluß-Kontaktfedern verrichtet. Dabei wird durch eine maximale Ausnutzung der Gehäusehöhe ein ausreichender Federweg der Kurzschlußbrücke gewährleistet. Da sich der Kontaktpunkt in der Federmitte befindet und die Betätigung der Kurzschluß-Kontaktfedern durch die Unterbrecherelemente des Steckerkörpers am Federende erfolgt, wird eine niedrige Betätigungskraft bei hoher wirksamer Kontaktkraft erreicht. Es ergibt sich bei einer derartigen Steckverbindung somit eine verbesserte Federwirkung.
Zweckmäßigerweise sind die Unterbrecherelemente mit zwei zueinander parallelen Kanälen mit Seitenwänden ausgebildet, welche die langen Federarme der Kurzschluß-Kontaktfedern im gekuppelten Zustand von Gehäuse und Steckerkörper an drei Seiten umschließen. Dies führt infolge der dadurch erzielten
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großen Luft- und Kriechstrecken zu hohen Werten von Spannungsfestigkeit und Isolationswiderstand.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes des Anspruchs 1 sind in den übrigen Unteransprüchen angegeben.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Dabei zeigen
10
Fig. 1,2 und 3 in drei Teilansichten im Schnitt eine bei einer erfindungsgemäßen Steckverbindung vorgesehene Kurzschlußbrücke,
Fig. 4 eine der Fig.l entsprechende Darstellung im gekuppelten Zustand und
Fig. 5,6 und 7 in drei Ansichten ein Unterbrecherelement für die Kurzschlußbrücke.
Die elektrische Steckverbindung ist in bekannter Weise aufgebaut und besteht aus einem Gehäuse 1 aus Isoliermaterial, welches als "Federleiste" zwei zueinander parallele, durch eine Zwischenwand 2 voneinander getrennte Reihen von nebeneinanderliegenden Kontaktkammern 3 bzw. 4 aufweist, die einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt haben und sich durchgehend zwischen einer Anschlußseite und einer Steckseite durch das Gehäuse erstrecken. In der ersten Kontaktkammerreihe mit den Kontaktkammern 3 sind hier nicht näher dargestellte Kontaktelemente mit einem Anschlußbereich und einem Kontaktbereich vorgesehen, während in der zweiten Kontaktkammerreihe mit den Kontaktkammern 4 die Kurzschlußbrücken angeordnet sind, welche jeweils aus einer Kurzschluß-Kontaktfeder 5 bestehen, die mit einem abgeknickten Federschenkel 6
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an einem durch die Zwischenwand 2 ragenden Buchsenkontakt 7 der Kontaktelemente anliegen und somit die Kontaktelemente in der ersten Kontaktkammerreihe z.B. paarweise miteinander verbinden. Außerdem besteht die Steckverbindung aus einem als "Messerleiste" wirkenden Steckerkörper 8 aus Isoliermaterial, welcher mit einer Reihe von nicht näher dargestellten, zum Einstecken in die Kontaktelemente bestimmten Kontaktstiften oder -messern und mit einer hierzu parallelen Reihe von aus Isoliermaterial bestehenden Unterbrecherelementen 9 ausgebildet ist, die bei der Kupplung von Gehäuse und Steckerkörper 8 die Kurzschluß-Kontaktfedern 5 von den Kontaktelementen abheben. Diese aus einem Blechbiegeteil bestehenden Kurzschluß-Kontaktfedern 5 sind mit einer Befestigungsfläche 10 und zwei davon parallel abstehenden langen Federarmen 11,12 sowie einem zwischen diesen angeordneten kurzen Federarm 13 ausgebildet. Die Kurzschluß-Kontaktfedern 5 erstrecken sich in Längsrichtung über nahezu die gesamte Höhe der Kontaktkammern A und sind von der Anschlußseite her an einem Ende mit der Befestigungsfläche 10 und dem kurzen Federarm 13 in mindestens jeweils eine Nut IA der Kontaktkammern A einsteckbar, wobei zur Befestigung in Steckrichtung ein am Ende des kurzen Federarms 13 angeordneter Rasthaken in eine entsprechende Vertiefung oder Öffnung der Gehäuseaußenwand einrastet. Die Kontaktstelle 15 des abgeknickten Federschenkels 6 der Kurzschluß-Kontaktfedern 5 befindet sich in der Mitte der Länge des Federschenkels, der an seinem freien Ende 16 an der Steckerseite abgewinkelt ist. Zur Betätigung der Kurzschluß-Kontaktfedern 5 sind die Unterbrecherelemente 9 mit zwei zueinander parallelen Kanälen 17,18 mit Seitenwänden 19,20,21 ausgebildet, welche die langen Federarme 11,12 der Kurzschluß-Kontaktfedern 5 im gekuppelten Zustand von Gehäuse 1 und Steckerkörper 8 an drei Seiten umschließen. Zum Abheben der Federarme 11,12 der Kurzschluß-Kontaktfedern 5 von den Buchsenkontakten 7 der Kontaktelemente ist am Ende der Kanäle 18,19 jeweils eine Anlaufschräge 22 vorgesehen, welche beim Kuppeln von Gehäuse 1 und Steckerkörper 8 - wie Fig.A zeigt - die Kurzschluß-Kontaktfedern 5
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am freien Ende 16 des Federschenkels 6 vom Buchsenkontakt abhebt, bevor sich zwischen die Kontaktstelle 15 und den Buchsenkontakt 7 die hintere Seitenwand 21 der Kanäle 17,18 des Unterbrecherelementes 9 zu schieben beginnt. Durch diese Anordnung und Ausbildung der Kurzschluß-Kontaktfedern 5 wird bei einer erfindungsgemäßen Steckverbindung die Federwirkung der Kurzschlußbrücke und deren Betätigung erheblich verbessert.

Claims (4)

b 1 3 7 3OE -&Ogr;&Igr; Schutzansprüche
1. Elektrische Steckverbindung, mit einem aus Isoliermaterial bestehenden Gehäuse, das zwei zueinander parallele, durch eine Zwischenwand voneinander getrennte Reihen von nebeneinander liegenden Kontaktkammern aufweist, die einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt haben und sich durchgehend zwischen einer Anschlußseite und einer Steckseite durch das Gehäuse erstrecken, wobei in der ersten Kontaktkammerreihe Kontaktelemente mit einem Anschlußbereich und einem Kontaktbereich und in der zweiten Kontaktkammerreihe an den Kontaktelementen mit einem abgeknickten Federschenkel anliegende Kurzschluß-Kontaktfedern vorgesehen sind, und mit einem aus Isoliermaterial bestehenden Steckerkörper, der mit einer Reihe von zum Einstecken in die Kontaktelemente bestimmten Kontaktstiften oder -messern und mit einer hierzu parallelen Reihe von aus Isoliermaterial bestehenden Unterbrecherelementen ausgebildet ist, welche bei der Kupplung von Gehäuse und Steckerkörper die Kurzschluß-Kontaktfedern von den Kontaktelementen abheben,
dadurch gekennzeichnet, daß
a) sich die Kurzschluß-Kontaktfedern (5) in Längsrichtung über nahezu die gesamte Höhe der Kontaktkammern (4) erstrecken und von der Anschlußseite her an einem Ende in die Kontaktkammern (4) einsteckbar sind,
b) sich die Kontaktstelle (15) des abgeknickten Federschenkels (6) in der Mitte der Länge des Federschenkels befindet, und daß
c) die Betätigung der Kurzschluß-Kontaktfedern (5) durch die Unterbrecherelemente (9) des Steckerkörpers (8) an dem anderen, freien Ende (16) des Federschenkels (6) erfolgt.
2. Elektrische Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kurzschluß-Kontaktfedern (5) mit einer Befestigungsfläche (10) und
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zwei davon parallel abstehenden langen Federarmen (11,12) und einem zwischen diesen angeordneten kurzen Federarm (13) ausgebildet sind.
3. Elektrische Steckverbindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterbrecherelemente (9) mit zwei zueinander parallelen Kanälen (17,18) mit Seitenwänden (19,20,21) ausgebildet sind, welche die langen Federarme (11,12) der Kurzschluß-Kontaktfedern (4) im gekuppelten Zustand von Gehäuse (1) und Steckerkörper (8) an drei Seiten umschließen.
4. Elektrische Steckverbindung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kurzschluß-Kontaktfedern am freien Ende (16) abgewinkelt sind und die Unterbrecherelemente (9) zum Abheben der Federarme (11,12) der Kurzschluß-Kontaktfedern (5) von den Kontaktelementen am Ende der Kanäle (17,18) mit einer Anlaufschräge (22) versehen sind.
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