DE9102362U1 - Vorrichtung zum Bewegen eines Gehäuses mit einem klappbaren Element aus einer ersten Position in eine zweite Position - Google Patents
Vorrichtung zum Bewegen eines Gehäuses mit einem klappbaren Element aus einer ersten Position in eine zweite PositionInfo
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Description
Vorrichtung zum Bewegen eines Gehäuses mit einem
klappbaren Element aus einer ersten Position in
eine zweite Position
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bewegen eines Gehäuses mit einem klappbaren Element aus
einer ersten Position, insbesondere Lagerungsposition, in eine zweite Position, insbesondere Betriebsposition.
Das automatische Auf- oder Abklappen eines klappbaren Elementes, z.B. einer Tür, einer Klappe oder aber auch
anderer plattenähnlicher Elemente, an einem Gehäuse, das seinerseits bewegbar gelagert ist, ist bei einer
Vielzahl von insbesondere automatischen Arbeitsvorgängen erforderlich. Daher wird die Erfindung nachfolgend
lediglich beispielhaft anhand eines Overheadpro jektors beschrieben. Bei Overheadprojektoren ist es
wünschenswert, den Projektor flach zusammenklappen zu können. Das Problem, mit dem sich die Erfindung befaßt,
besteht also darin, das Projektorkopf-Gehäuse beim Zusammen-
und Aufklappen des Overheadprojektors relativ
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zum Haltearm zu bewegen und gleichzeitig den am Projektorkopf-Gehäuse
angelenkten Spiegel mitzuverschwenken. Der Spiegel stellt hier also das klappbare Element dar,
mit dem das bewegte Gehäuse versehen ist.
Overheadprojektoren werden häufig für Unterrichts- und
Ausbildungszwecke in Schulen und Unternehmen verwendet, insbesondere, um während Vorträgen visuelle Hilfen vermitteln
zu können. Solche Projektoren weisen im allgemeinen einen Basiskörper, eine Lichtquelle (mit der zugehörigen
Steuerelektronik) und einen über dem Basiskörper angeordneten Projektorkopf auf, der ein
optisches Linsen- und Spiegelsystem enthält. In der einfachsten Ausführungsform enthält der Basiskörper
(nachfolgend der Einfachheit halber nur Basis genannt) ein transparentes Fenster oder einen transparenten
Objektbereich, wobei die Lichtquelle, meist eine Glühlampe, unterhalb des Objektbereiches angeordnet ist.
Auf diese Weise dringt Licht von der Lampe durch eine auf den Objektbereich aufgelegte, ein visuelles Bild
enthaltende Transparentfolie, wird von der in dem Projektorkopf enthaltenen Linse fokussiert und schließlich
auf einer Leinwand oder Wand abgebildet. Diese Art Projektor wird als Durchlichtprojektor bezeichnet.
Zwar werden einige Projektoren nur stationär verwendet, doch ist es häufig erforderlich, den Projektor von
einer Stelle zu einer anderen zu tragen. Es ist daher wünschenswert, einen tragbaren Projektor zu schaffen,
der relativ kompakt und auf bequeme Weise zu transportieren ist. Eine Möglichkeit, einen Projektor kompakter
zu machen, besteht darin, einen Basiskörper für Reflexionslichtbeleuchtung, statt einen Basiskörper für
Durchlichtbeleuchtung vorzusehen. Bei einem solchen
_ 3 —
Aufbau ist die Basis sehr dünn, wobei der Objektbereich der Basis eine reflektierende Fläche, zum Beispiel
einen Fresnel-Spiegel aufweist. Die Lichtquelle ist in dem Projektorkopf angeordnet, wobei eine Linse das
Licht bündelt und zum Objektbereich leitet. Wird eine Transparentfolie auf dem Objektbereich plaziert, geht
das von dem Projektorkopf kommende Licht durch die Transparentfolie hindurch, wird reflektiert und durch
den Fresnel-Spiegel konzentriert. Das Licht läuft sodann nach oben ein zweites Mal durch die Transparentfolie
und wird schließlich durch die in dem Projektorkopf enthaltenen Linse und Spiegel fokussiert und abgebildet.
Dieser Projektortyp wird als Reflexionsprojektor bezeichnet.
Diese Reflexionsprojektoren weisen eine relativ flache
Basis auf, sind jedoch aufgrund des über die Basis hinausragenden von einem Stütz- oder Haltearm gehaltenen
Projektorkopfes nur umständlich zu transportieren. Aus diesem Grunde wurden Projektorköpfe entwickelt, die zur
Basis hin klapp- oder faltbar sind, so daß die Höhe des Projektors zu Transport- oder Lagerzwecken weiter reduziert
ist. Der einfachste Weg, dies zu erreichen, besteht darin, den Haltearm des Projektorkopfes schwenkbar
an der Basis anzubringen. Der Kopf kann dann zum Tragen des Gerätes über oder in die Nähe der Basis geschwenkt
werden. Der in US-PS 4 449 800 offenbarte Haltearm zum Beispiel ist an der Kante der Basis angelenkt
und der Projektorkopf ist von dem Haltearm lösbar.
Es wurden einige Varianten dieser Konstruktion entwickelt, von denen eine zum Beispiel in US-PS 4 824 239
offenbart ist. Bei dieser Vorrichtung sind zwei Haltearme an einer Achse befestigt, die drehbar an der Basis
montiert ist. Der Projektorkopf ist an dem Haltearm ebenfalls drehbar angebracht. Beim Zusammenklappen des
Projektors wird zunächst der Kopf zwischen die Haltearme abgeschwenkt. Anschließend wird die Achse gedreht,
so daß der Kopf mit der Basis fluchtend angeordnet ist. Die Vorrichtung weist Mechanismen zum Verriegeln der
Arme und des Kopfes in einer Stellung auf, wenn der Projektor zum Gebrauch aufgestellt ist. Eine ähnliche
Konstruktion ist in US-PS 4 588 271 offenbart. Wie in US-PS 3 653 754 und 4 696 557 offenbart, kann der
Haltearm zwei oder mehr Drehgelenke aufweisen.
Eine weitere Art die Form des zusammengeklappten Projektors zu verbessern, betrifft die Konstruktion des
Projektorkopfes selbst. Die Höhe eines üblichen Projektorkopfes ist durch den darin verwendeten Spiegel bestimmt,
welcher zum Umlenken des visuellen Bildes auf eine vertikale Fläche, das heißt eine Leinwand, dient.
Der Spiegel muß in einem Winkel von etwa 45° ausgerichtet sein, um diese Wirkung zu erzielen. Der Spiegel
sollte jedoch schwenkbar an dem Kopf selbst angebracht sein und bei Nichtbenutzung des Gerätes nach unten geklappt
werden können. Diese Konstruktion findet sich in Vorrichtungen nach dem Stand der Technik, so zum Beispiel
in US-PS 4 824 239, und trägt wesentlich zur Verringerung der Höhe des Kopfes bei.
Ein Nachteil beim Gebrauch der vorstehend genannten Projektoren betrifft die zahlreichen Schritte, die zum
Aufstellen oder Zusammenlegen des Projektors erforderlich sind. Da der Aufbau oftmals in Anwesenheit der
Zuhörerschaft geschieht, ist es höchst wünschenswert, daß dieser Vorgang so einfach wie möglich ist, um den
Eindruck von dem Bediener als kompetente und profes-
sionelle Person zu verstärken. Ein unfachmännisches
Handhaben des Projektors durch den Bediener lenkt unzweifelhaft von dem Vortrag ab. Ist der Bediener jedoch
in der Lage, den Projektor schnell und fachmännisch aufzubauen, wirkt sich dies positiv auf den Gesamteindruck
des Vortrags aus. Die einfache Handhabung ist insbesondere dann wichtig, wenn der Bediener nicht mit
dem Gerät vertraut ist.
Ein von der deutschen Firma Liesegang hergestellter Overheadprojektor stellt ein Verbesserung des Standes
der Technik in dieser Hinsicht dar. Die Vorrichtung weist einen Haltearm auf, der aus einem oberen und
einem unteren Abschnitt besteht, die durch ein Kniegelenk mit einem Zugring verbunden sind. Der untere
Abschnitt ist mit der Basis verbunden, während der obere Abschnitt mit dem Projektorkopf verbunden ist.
Wird an dem am Kniegelenk vorgesehenen Ring gezogen, klappen der obere und der untere Abschnitt über dem
Objektbereich zusammen, so daß der Kopf mit der Basis fluchtet. Ein Zahnradsystem in den Abschnitten hält den
Projektorkopf während der gesamten Bewegung in einer horizontalen Ausrichtung. Nachdem der Spiegel heruntergeklappt
ist, kann die Vorrichtung zum Transport in einem schützenden Koffer untergebracht werden. Diese
Konstruktion vereinfacht den Aufbau und die Klappbarkeit.
Der Liesegang-Overheadprojektor erfordert zur Aufstellung
der Vorrichtung immer noch zwei Arbeitsschritte, da der Spiegel manuell eingestellt werden muß. Ein mit
der Projektorkopfoptik dieser Vorrichtung nicht vertrauter Bediener wird unter Umständen gar nicht gewahr,
daß der Spiegel angehoben werden muß, wenn die Vorrich-
tung aufgestellt wird. Nach dem Stand der Technik gibt
es keine tragbaren Projektoren, die ein automatisches Einstellen eines bewegbaren Projektorkopfspiegeis vorsehen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung
zum Bewegen eines Gehäuses mit einem klappbaren Element zu schaffen, wobei das klappbare Element
beim Bewegen des Gehäuses automatisch mitgeschwenkt wird, so daß es sich in der Lagerungsposition des Gehäuses
in einer ersten Stellung befindet, z.B. am Gehäuse anliegt, und sich in der Betriebsposition des
Gehäuses in einer zweiten Stellung befindet, z.B. vom Gehäuse absteht.
Diese Aufgabe ist durch die im kennzeichnenden Teil der Ansprüche 1 und 8 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung soll nachfolgend kurz wiederum anhand eines Overheadprojektors
beschrieben werden.
Der tragbare Overheadprojektor nach der vorliegenden Erfindung weist einen klappbaren Arm auf. Der Arm ist
schwenkbar an der Basis angebracht und ist Teil eines Vierhebel-Gelenkmechanismus, der das Gehäuse des Projektorkopfes
einschließt. Um die Einheit zusammenzuklappen, wird der Arm an einem Griff am Arm niedergedrückt;
der Arm klappt sodann zur Basis hinunter und der Vierhebelgelenkmechanismus, der den Arm einschließt,
dreht gleichzeitig den Projektorkopf um 180°. Der Projektorkopf und der Arm werden dann miteinander
fluchtend auf der Basis abgelegt, wodurch die Gesamthöhe
der Einheit zu Transport- und Lagerzwecken verringert ist. Während dieses Vorgangs schließt ein im
Projektorkopf vorgesehenes (Seil- oder Riemen-)Scheibensystem
automatisch den schwenkbar am Projektorkopf angebrachten Spiegel. Wenn der Projektor aufgestellt
werden soll/ wird der Klapparm am gleichen Griff einfach hochgezogen; der Arm wird in eine aufrechte Position
aufgerichtet, der Projektorkopf dreht in seine
Betriebsposition und der Spiegel am Kopf schwenkt aufwärts.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung
unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen im Einzelnen beschrieben.
Figur 1 ist eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäß konstruierten tragbaren Overheadprojektors.
Figuren 2A bis 2C sind Seitenansichten des erfindungsgemäßen
Overheadprojektors und stellen die Bewegungsabläufe des Klapparms, des Projektorkopfes und des
Spiegels dar.
Figur 3A ist eine Draufsicht auf ein anderes Ausführungsbeispiel des Mechanismus zum Einstellen des Spiegels
des Projektorkopfes, wobei das Kopfgehäuse in gestrichelten
Linien dargestellt ist.
Figur 3B ist ein Schnitt durch den Mechanismus entlang der Linie 3B-3B in Figur 3A.
In Figur 1 ist der erfindungsgemäße tragbare Overheadprojektor
10 dargestellt. Der Projektor 10 besteht im
allgemeinen aus einer Basis 12, einem als Klapparm ausgebildeten Haltearm 14 und einem Projektorkopf 16. Wie
zuvor bereits ausgeführt, ist der Projektor 10 ein Reflexionsprojektor, das heißt, die Basis 12 ist relativ
dünn (zum Beispiel l,27cm/0,5 Inch) und weist einen Objektbereich 18 auf. Der Objektbereich 18 weist eine
reflektierende Fläche 20 auf, die zum Sammeln und Richten des Lichtes nach oben zum Projektorkopf 16 dient.
Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die reflektierende Fläche 20 ein Fresnel-Spiegel. Der Klapparm
ist gleichermaßen auch bei Durchlichtprojektoren verwendbar; er wird hier jedoch lediglich anhand eines
kompakteren Reflexionsprojektors dargestellt.
Bei Reflexionsprojektoren ist die Lichtguelle 22 üblicherweise
im Projektorkopf 16 enthalten. Die Lichtquelle 22 ist eine Glühlampe. Die Basis 12 kann ein
Gehäuse 24 zur Aufnahme der zur Regulierung der Lichtquelle 22 erforderlichen Elektronik aufweisen. Ein
Stecker 25 zum Anschluß an eine 120 V- oder 220 V-Standard-Wechselstromquelle
ist ebenfalls vorgesehen. Die Basis 12 weist ferner einen Befestigungskörper 26 zur Aufnahme des unteren Endes des Klapparmes 14 auf.
Die Einzelheiten des Klapparmes 14 werden im folgenden in Verbindung mit den Figuren 2A bis 2C beschrieben.
Der Projektorkopf 16 weist ein Gehäuse 28 auf, das die Lichtquelle 22 und das optische System enthält, die zum
Projizieren eines Bildes verwendet werden. Ein Spiegel 32 ist oberhalb der Linse 30 an dem Gehäuse 28 angelenkt.
Anhand der Figuren 2A bis 2C wird der Mechanismus des
Klapparms 14 erläutert. Das untere Ende des Klapparms 14 ist durch eine erste Welle 34 schwenkbar an dem Be-
festigungskörper 26 angebracht. Die Welle ist an dem
Befestigungskörper 26 befestigt und erstreckt sich durch ein Loch in dem Arm 14. Das obere Ende des Klapparmes
14 ist durch eine (in Figur 1 dargestellte) zweite Welle 36 ebenfalls schwenkbar mit dem Gehäuse 28
des Projektorkopfes 16 verbunden. Die zweite Welle ist
einstückig an dem Arm 14 angebracht und erstreckt sich durch ein Loch im Gehäuse 28. Die Welle 36 ist ferner
einstückig mit einem Handgriff 38 verbunden (obwohl es aus noch zu erläuternden Gründen ebenfalls möglich ist,
den Griff 38 schwenkbar vorzusehen).
Ein zweiter Arm oder ein Drehmomenthebel 40 zum Schwenken des Projektorkopfes 16 beim Auf- und Zuklappen des
Armes 14 ist ebenfalls an dem Befestigungskörper 26 und dem Gehäuse 28 angebracht. Das untere Ende des Hebels
40 ist um und unter die erste Welle 34 gebogen und über einen sich durch ein Loch im unteren Ende des Hebels 40
erstreckenden ersten Bolzen 42 schwenkbar mit dem Befestigungskörper 2 6 verbunden. Das obere Ende des
Hebels 40 ist durch einen an dem Gehäuse 28 befestigten und sich durch ein Loch im oberen Ende des Hebels 40
erstreckenden zweiten Bolzen 44 schwenkbar mit dem Gehäuse 28 verbunden. Die daraus resultierende Konstruktion
entspricht einem Vierhebel-Gelenkmechanismus, wobei der erste "Hebel" durch den Befestigungskörper 26,
der zweite "Hebel" durch den Klapparm 14, der dritte "Hebel" durch den Drehhebel 40 und der vierte "Hebel"
durch das Gehäuse 28 gebildet ist.
Ein Vierhebelgelenkmechanismus ist ein Gelenksystem und erfordert vier Stangen oder Teile, die in einem geschlossenen
Kreis jeweils an ihren Vorder- und Hinterenden miteinander verbunden sind. Die in der Figur 2A
dargestellten Relativpositionen der vier "Hebel" bewirken, daß der vierte Hebel (Gehäuse 28) um ungefähr
180° gedreht wird, wenn der zweite und der dritte Hebel (Arm 14 und Teil 40) um ungefähr 90° gedreht werden. Um
diesen Drehwinkel erzielen zu können, ist eine Krümmung in dem Hebel 40 erforderlich, damit eine Störung durch
die Welle 34 vermieden wird. Die Drehung erfolgt in der durch die Bewegung des Klapparms 14 definierten Ebene.
Dieser Vorgang ist in den Figuren 2B und 2C dargestellt. Wird der Arm 14 nach unten geschwenkt, liegen
der Kopf 16 und der Arm 14 in der Endstellung fluchtend an der Basis 12 an. Die Bewegung des Armes 14 wird
durch Drücken oder Ziehen des Griffs 38 gesteuert. Obwohl Vierhebel-Gelenkmechanismen grundsätzlich bekannt
sind, ist die hierin offenbarte Konstruktion und deren Verwendung sowohl neuartig, als auch vorteilhaft.
Der Overheadprojektor 10 kann mit Verriegelungseinrichtungen zum sicheren Halten des Arms 14 und des Kopfes
16 in deren Betriebszustand versehen sein. Wie in Figur 2A dargestellt, ist ein Klinkenteil 80 schwenkbar mit
der Innenseite des Befestigungskörpers 26 verbunden. Die Klinke 80 weist zwei Vertiefungen 82 und 84 auf.
Gegendie Klinke 80 drückt eine doppeltwirkende Blattfeder 8 6 mit einer Andruckkraft an. Wird der Arm 14
angehoben, gelangt die Spitze 88 des Armes 14 in die Vertiefung 82. Die Kraft der Blattfeder 86 verhindert,
daß die Spitze 88 aus der Vertiefung 82 rutscht, außer wenn, zum Beispiel durch Niederdrücken des Griffs 38,
eine Kraft auf den Klapparm 14 ausgeübt wird. So ist der Arm 14 in seiner aufrechten Position gehalten. Wird
der Arm 14 heruntergeklappt, so gelangt die Spitze 88 in die Vertiefung 84, wodurch der Arm 14 und der Kopf
16 fluchtend an der Basis 12 anliegend gehalten sind.
Dieser Verriegelungsmechanismus ist für die Funktion des Overheadprojektors 10 nicht zwingend erforderlich,
da sich der Arm 14 und der Kopf 16 in aufrechter Position im Gleichgewicht befinden. Der Verriegelungsmechanismus
ist dennoch vorteilhaft, da das Gleichgewicht nicht stabil ist und eine geringe Erschütterung ein
Zusammenklappen des Armes 14 bewirken könnte.
Der Kopf 16 weist eine weitere Klinke 90 auf, die schwenkbar an der Innenseite des Gehäuses 28 angebracht
ist. Die Klinke 90 ist durch eine (nicht dargestellte) Schraubenfeder zur Welle 36 hin vorgespannt und weist
eine Vertiefung auf, die mit einem Nocken 92 zusammenwirkt. Der Nocken ist einstückig an der Welle 36 angeformt.
Wird der Arm 14 angehoben, gleitet der Nocken 92 in die Vertiefung der Klinke 90; auf diese Weise wird
der Kopf 16 im Betriebszustand im korrekten Neigungswinkel gehalten. Die Klinke 90 ist nicht grundsätzlich
erforderlich, da die Ausrichtung des Kopfes 16 durch die Position des Haltearms 14 und des Hebels 40 bestimmt
ist, jedoch unterstützt die Klinke 90 die Verriegelung des Projektorkopfes 16 in der Betriebsstellung.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Verriegelungsmechanismen in den Figuren 2B und 2C nicht
dargestellt.
Ein weiteres neuartiges Merkmal der vorliegenden Erfindung
betrifft den Spiegel 32. Wie zuvor bereits ausgeführt,
weisen viele tragbare Projektoren einen an dem Projektorkopf angelenkten Spiegel auf, der jedoch
manuell eingestellt werden muß. Bei der vorliegenden Erfindung klappt der Spiegel 32 automatisch nach oben,
wenn der Klapparm 14 angehoben wird und er wird automatisch abgeschwenkt, wenn der Arm 14 abgesenkt wird.
Gemäß den Figuren 2A bis 2C weist der Mechanismus zur
Einstellung des Spiegels ein Seilscheibensystem auf, das mit dem Klapparm 14 verbunden ist. Wie zuvor erwähnt,
ist die zweite Welle 36 einstückig mit dem Klapparm 14 verbunden und erstreckt sich bis in das Innere
des Gehäuses 28. Im Gehäuse 28 endet die Welle 36 in einer Seilscheibe, oder genauer gesagt in einer
Achse 46. Dieses Element ist nicht im eigentlichen Sinn eine Scheibe, da es sich nicht relativ zu der Welle 36
dreht, sondern an dieser befestigt ist. Ein Ende eines Drahtes oder Seiles 48 ist an der Achse 46 befestigt.
Das andere Ende 48 ist um eine Scheibe 50 gelegt und mit einer Schraubenzugfeder 52 verbunden, die an (der
Innenseite) des Gehäuses 28 angebracht ist.
Die Scheibe 50 ist einstückig an einem Bolzen 54 angebracht, der den Spiegel 32 trägt. Der Bolzen 54 ist
ebenfalls drehbar am Gehäuse 28 befestigt. Entsprechend übt die Feder 52 eine Vorspannungskraft aus, welche den
Spiegel 32 in dessen (offener) Betriebsposition hält. Wird der Projektor 10 jedoch zusammengeklappt, bewirkt
das beschriebene Scheibensystem das Abklappen des Spiegels 32 in den (geschlossenen) Lagerungszustand. Beim
Niederdrücken des Griffs 38 und Abwärtsbewegen des Klapparms 14 dreht sich der Kopf 16 um die feststehende,
mit der Welle 36 starr verbundene Achse 46, um die auch der Bolzen 54 geschwenkt wird. Dies bewirkt das
Aufwickeln des Seiles 48 um die Achse 46, wodurch infolge der Längenänderung des nicht aufgewickelten Teils
des Seils 48 die Scheibe 50 und somit auch der Bolzen 54 und der Spiegel 32 gedreht werden. Beim Hochklappen
des Arms 14 wird das Seil 48 abgewickelt und der Spiegel 32 stellt sich automatisch auf. Aus Gründen der
Übersichtlichkeit ist das Scheibensystem lediglich in
den Figuren 2A und 2B dargestellt, nicht jedoch in Figur 2C. Es ist selbstverständlich, daß die hierin
erwähnten verschiedenen Wellen, Stangen und Bolzen unter Verwendung von Lagern, Buchsen, Schmierfett und
dergleichen an dem Gehäuse 28, dem Arm 14 etc. angebracht sind, auf deren Darstellung in den Figuren aus
Gründen der Übersichtlichkeit jedoch verzichtet worden ist.
In den Figuren 3A und 3B ist ein alternativer Mechanismus zum automatischen Auf- und Zuklappen des Spiegels
32 dargestellt. Bei dieser Konstruktion ist eine Kupplungsplatte 60 gegen die Welle 36 angeordnet, wobei
zwischen diesen ein Kupplungsbelag 62 vorgesehen ist. Der Kupplungsbelag 62 ist an einem der stirnseitigen
Enden der Welle 3 6 angeordnet. Eine Vorspanneinrichtung 64, zum Beispiel eine Belville-Feder, ist an der Innenwand
des Gehäuses 2 8 befestigt und drückt die Kupplungsscheibe 60 mit Kraft gegen den Kupplungsbelag 62.
Ein Ende einer Stange oder eines Stabes 66 ist schwenkbar am Umfang des Kupplungsplatte 60 angebracht. Das
andere Ende der Stange 66 ist an einem Antriebszahnrad 68 angebracht, das durch eine Achse 69 drehbar an (der
Innenseite) des Gehäuses 28 befestigt ist. Das Antriebszahnrad 68 kämmt mit einem starr mit dem Spiegel
verbundenen Zahnrad 70, das an dem Bolzen 54 gelagert ist, mit dem der (in der Figur 3A aus Gründen der Übersichtlichkeit
nicht dargestellte) Spiegel 32 verbunden ist.
Ähnlich dem in der Figur 2A für das Scheibensystem dargestellten Ablauf beim Niederdrücken des Griffs 38 und
der Abwärtsbewegung des Arms 14, liegt bei diesem Ausführungsbeispiel
eine relative Drehbewegung zwischen der Kupplungsplatte 60 und der Achse 69 vor. Diese be-
wirkt eine Drehung des Antriebszahnrades 68, wodurch eine Drehung des Zahnrades 70 verursacht wird. Die in
den Figuren 3A und 3B dargestellte Konstruktion weist gegenüber der in Figur 2A dargestellten Konstruktion
den Vorteil auf, daß es einem Bediener ermöglicht ist, die Neigung des Spiegels 32 zur genauen Projektion
eines Bildes auf eine Leinwand einzustellen. Ein solches Einstellen beschädigt die Zahnräder 68 und 70
nicht, da eine gewisse Bewegungsfreiheit zwischen der Kupplungsplatte 60 und dem Kupplungsbelag 62 gegeben
ist, obwohl die zwischen diesen existierende Reibungskraft der Bewegung entgegenwirkt.
Um etwaige nachteilige Auswirkungen einer manuellen Einstellung des Spiegels 32 entgegenzuwirken, weist die
Kupplungsplatte 60 einen Vorsprung 72 auf. Der Vorsprung 72 dient zum Anliegen an einem Anschlag 74, der
am Kopfende der Welle 36 ausgebildet ist. Dies verhindert ein Drehen der Kupplungsplatte 60 über den der
maximalen gewünschten Neigung des Spiegels 32 entsprechenden Punkt hinaus.
Aufgrund der nach unten wirkenden Schwerkraftwirkung ist es in der Praxis einfacher, den Spiegel 32 zuzuklappen
als ihn zu öffnen; durch Vorsehen einer ausreichenden Vorspannungskraft in der Feder 52 (oder der
Feder 64) kann der Bediener jedoch sicher sein, daß der Spiegel sich öffnet, wenn der Arm 14 über die Basis 12
angehoben wird. Dem Fachmann wird verständlich sein, daß die Spiegeleinstellmechanismen lediglich eine relative
Drehbewegung zwischen dem Arm 14 und dem Projektorkopf 16 erfordern. Anders ausgedrückt, erfordern sie
nicht notwendigerweise einen Vierhebelgelenkmechanismus, obwohl diese dafür besonders geeignet sind. So
kann zum Beispiel der zuvor erwähnte Liesegang-Projektor, der einen Vierhebel-Gelenkmechanismus nicht aufweist,
mit jedem der beiden hierin beschriebenen Einstellmechanismen versehen werden.
Die Inbetriebnahme des Overheadprojektors erfolgt
schnell und einfach. Die zusammengelegte Einheit wird auf einen Tisch oder ein Podium gestellt und der Griff
38 wird nach oben gezogen (es kann dabei erforderlich sein, die Basis 12 fest gegen den Tisch zu drücken) .
Beim Aufrichten des Armes 14 dreht das Gehäuse 28 in seine (horizontale) Betriebsstellung und der Spiegel 32
klappt automatisch nach oben. Die Klinken 80 und 90 halten den Arm 14 und den Kopf 16 in deren Betriebsposition.
Die Einheit wird an das Stromnetz angeschlossen und eingeschaltet. Eine Transparentfolie wird auf den
Objektbereich aufgelegt und das Bild auf eine (Zimmer-) Wand oder eine Leinwand projiziert. Falls erforderlich,
kann der Spiegel zum Zentrieren des Bildes auf der Wand oder der Leinwand eingestellt werden. Nachdem der Bediener
seinen Vortrag beendet hat, wird der Griff 38 nach unten gedrückt. Der Spiegel 32 schließt sich automatisch,
und der Kopf 16 dreht in seine Lagerungsposition zurück. Danach kann die Einheit zum Transport in
einem Schutzbehälter untergebracht werden.
Die hierin offenbarte Erfindung weist neben der allgemeinen Transportierbarkeit weitere Vorteile auf. So
erleichtert zum Beispiel die Drehung des Kopfes 16 um 180° das Auswechseln der Glühlampe im Kopf, da sie im
geklappten Zustand, in dem die Unterseite des Kopfes nach oben gerichtet ist, leichter zugänglich ist. Die
automatische Einstellung des Spiegels 32 verhindert darüber hinaus ein Abreißen des Spiegels von dem Kopf
16 während des Zusammenklappens und des Transports. Schließlich unterstützt die Aufsteilbarkeit und die
Zusammenklappbarkeit des Gerätes in einem Schritt den Eindruck, der Bediener sei eine kompetente und professionelle
Person.
Der vorstehend beschriebene Vierhebelgelenkmechanismus kann über die erwähnte Verwendung hinaus zum Anheben
all solcher Gegenstände verwendet werden, die während eines Anhebevorgangs gleichzeitig gedreht werden müssen.
Die Geometrie und die Abmessungen des Klapparms 14 und des Hebels 40 können derart variiert werden, daß
eine Drehung um beinahe jeden Winkel erreicht werden kann.
Der hierin offenbarte Mechanismus zur Einstellung des Spiegels 32 kann allgemein zum automatischen Öffnen
einer Tür oder einer Klappe eines um eine Achse dreh- oder schwenkbaren Gehäuses, zum Beispiel einer photographischen
Vorrichtung, verwendet werden.
Claims (14)
1. Vorrichtung zum Bewegen eines Gehäuses mit einem klappbaren Element aus einer Lagerungsposition in
eine Betriebsposition, mit
einem Befestigungskörper (26),
einem Haltearm (14), der zwischen einer Lagerungs- und einer Betriebsposition schwenkbar
ist, und
- Verbindungseinrichtungen zum Verbinden des Befestigungskörpers
(26), des Haltearmes (14), des Gehäuses (28) und des klappbaren Elements (Spiegel 32) untereinander, durch welche, beim
Bewegen des Haltearmes (14) aus seiner Lagerungsposition in seine Betriebsposition und
umekehrt, sich das Gehäuse (28) aus seiner Lagerungsposition in seine Betriebsposition und
umgekehrt bewegt, wobei sich klappbare Element (Spiegel 32) gleichzeitig aus dem Schließ- in
den Öffnungszustand und umgekehrt bewegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungseinrichtungen Einrichtungen
aufweisen, welche das Gehäuse (28), während der Bewegung des Haltearms (14) aus der Lagerungsposition in die Betriebsposition, in der durch die
Bewegung des Haltearms (14) definierten Ebene drehen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungseinrichtungen
einen Vierhebel-Gelenkmechanismus mit einem Drehelement (40) aufweisen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch Einrichtungen (80,90) zum Feststellen
des Haltearmes (14) in der Betriebsposition.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungseinrichtungen
eine das klappbare Element (Spiegel 32) und den Haltearm (14) verbindende Scheibeneinrichtung
(50) aufweisen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungseinrichtungen
eine das klappbare Element (Spiegel 32) und den Haltearm (14) verbindende Zahnradeinrichtung
(68,70) aufweisen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungseinrichtungen ferner eine
Kupplungseinrichtung (60,62) aufweisen, welche die Zahnradeinrichtung (68,70) mit dem Haltearm (14)
verbindet.
8. Vorrichtung zum Bewegen eines Gehäuses mit einem klappbaren Element aus einer ersten Position in
eine zweite Position, mit
- einem Haltearm (14) mit einer Achse (36), an der das Gehäuse (28) schwenkbar gelagert ist,
und
einer das klappbare Element (Spiegel 32) mit dem Haltearm (14) verbindenden Einrichtung
(46-54;60-70), die die Schwenkbewegung des Gehäuses
(28) um die Achse (36) des Haltearms (14) in eine Schwenkbewegung des drehbar am
Gehäuse (28) gelagerten klappbaren Elementes (Spiegel 32) umsetzt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung ein Zugorgan (48) aufweist,
dessen eines Ende an der Achse (36) des Haltearms (14) befestigt ist, und daß das Zugorgan
(48) um eine mit dem klappbaren Element (Spiegel 32) verbundene Achse (54) gelegt und federnd vorgespannt
ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugorgan (48) ein Seilzug ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung eine mit der Achse (36)
des Haltearms (14) gekoppelte erste Kurbel (Kupplungsscheibe 60) aufweist, an der das eine Ende
einer Schubstange (Stab 66) angelenkt ist, und eine zweite Kurbel (Antriebszahnrad 68) aufweist,
an der das andere Ende der Schubstange (Stab 66) angelenkt ist und über die eine Drehachse (54) des
klappbaren Elementes (Spiegel 32) beim Schwenken des Gehäuses (28) verdrehbar ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Kurbel (Kupplungsscheibe 60)
über eine Kupplungseinrichtung mit der Achse (36) des Haltearms (14) gekoppelt ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltearm (14) an
einem Befestigungskörper (26) angelenkt ist, wobei zwischen dem Gehäuse (28) und dem Befestigungskörper (26) ein Hebel (40) gelenkig angeordnet
ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß Einrichtungen (80,90)
zum Festlegen des Haltearms (14) bei in der ersten oder der zweiten Position befindlichem Gehäuse
(28) vorgesehen sind.
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