DE8807729U1 - Schließeinrichtung für Geräte der Datenverarbeitungstechnik - Google Patents
Schließeinrichtung für Geräte der DatenverarbeitungstechnikInfo
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Description
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G 1 3 3 9 DE -
Siemens Aktiengesellschaft
Schießeinrichtung für Geräte der Datenverarbeitungstechnik
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Die Erfindung betrifft eine Schließeinrichtung für Geräte der
Datenverarbeitungstechnik gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
In der Datenverarbeitungstechnik werden vielfach Geräte, wie
IG z.B. Persoriäiüüffiputer, eingesetzt, die nur berechtigten Personen
zugänglich sein sollen. Zu diesem Zweck werden diese Geräte z.B. mit einem schlüsselbedienbaren Schloß ausgestattet bzw.
abschließbar gemacht. Mit dem Schloß wird entweder die Stromversorgung unterbrochen, der Zugriff auf das Bedienfeld, z.B.
die Tastatur, durch eine darüberliegende mechanische Abdeckung unterbunden, oder beides gleichzeitig ausgeführt.
Schlösser, die sowohl eine quasi elektrische als auch eine mechanische
Verriegelung bewerkstelligen können, sind an sich bekannt. In der Automobiltechnik sind derartige Schlösser als sogenannte
Zündschlösser im Einsatz, wobei der Mikroschalter die Zentralverriegelung der Türen eines Fahrzeuges steuert. Solche
Schlösser sind jedoch für die Geräte der Datenverarbeitungstechnik und insbesondere für Personalcomputer zu kostspielig
und platzraubend. In der Datenverarbeitungstechnik sind deshalb kostengünstigere Schließeinrichtungen bekannt geworden, die
ebenfalls eine elektrische und mechanische Verriegelung ermöglichen. Diese Schließeinrichtungen verwenden ein einfaches
Schwenkhebelschloß, wie es z.B. auch als Kassettenschloß verwendet wird, in Verbindung mit einem Mikroschalter. Der Mikroschalter
wird dabei vom Schwenkhebel mittelbar oder unmittelbar betätigt, wobei der Schwenkhebel außerdem noch als mechanisches
Verriegelungselement für z.B. eine Abdeckung über einer Tastatur oder das Gehäuse eines Computers dient. Da bei diesen einfachen
Schwenkhebelschlössern, unabhängig davon, ob sie eine die Endstellungen markierende Rastung am Anschlag aufweisen
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1 oder nicht, Zwischenstellungen möglich sind, wird am Schwenkhebel
zusätzlich eine Ubertotpunktfeder installiert, die den Schwenkhebel in die jeweilige Endstellung zieht.
Nachteilig bei solchen SchlieOeinrichtungen ist, daß sie nur
eine mechanische Verriegelungseinrichtung aufweisen. Bei Personalcomputern zum Beispiel genügt diese eine Verriegelungseinrichtung
häufig nicht, um das Gerät ausreichend vor Zugriffen durch Unberechtigte zu schützen, weil z.B. immer noch mechanisehe
Zugriffe auf die MäsSenspeiühöreiririchtüngcn, wie Disketten
und/oder Bandkassettenlaufwerke, möglich sind. Der Benutzer muß deshalb darauf achten, daß er, sobald er das Gerät verläßt, die
in diese Laufwerke eingelegten Disketten oder Bandkassetten entnimmt, um einem möglichen Mißbrauch vorzubeugen. Vorteilhaft
ist deshalb eine Schließeinrichtung, die neben den beiden gleichzeitig ausgeführten bisherigen Verriegelungsarten, nämlich
einmal elektrisch und einmal mechanisch, noch eine zweite mechanische Verriegelungseinrichtung aufweist, mit der die genannten
Gerätekomponenten mittels einer zweiten Abdeckung mechanisch verriegelt werden. Disketten bzw. Bandkassetten können
dann in den Laufwerken zurückgelassen werden. Gleichzeitig sind die genannten Laufwerke auch vor einer Demontage geschützt.
Eine Lösung für dieses Problem besteht zum Beispiel darin, ein Schwenkhebelschloß der eingangs genannten Art mit einem zweiten
Schwenkhebel zu versehen, der mittelbar über einen zusätzlichen Sperriegel ein zweites zu verriegelndes Teil arretiert. Der
Sperriegel kann durch eine Feder in Verriegelungsstellung belastet sein, so daß der zweite Schwenkhebel den Sperriegel bei
Bedarf nur in die Entriegelungsstellung zu ziehen hat. Diese Schließeinrichtung benötigt somit viele einzelne Bauteile.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, bei einer Schließeinrichtung
der eingangs genannten Art eine zweite mechanische Verriegelungseinrichtung
vorzusehen, die im Anschluß an den eigentli-
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chen Schließvorgang noch ein nachträgliches Schließen des zweiten zu verHrhlJcHf - ien &Tgr;&egr;&iacgr;&idiagr;&egr; ermöglicht und nur wenige Bruteile
aufweist.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden
Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale. Besonders vorteilhaft ist, daß ein einziges Sperrelement die Aufgabe
mehrerer Einzelteile übernimmt, wodurch die Schließeinrichtung, obwohl sie eine zweite mechanische Verriegelungsmöglich-
IG Reit und stabile Erstellungen aufweist■, bei verwendung pinfach.sr
Schwenkhebelschlösser mit wenigen Bauteilen auskommt. Das Sperrelement ersetzt im wesentlichen eine die jeweilige Endstellung
des Schwenkhebelschlosses stabilisierende Übertotpunktfeder, einen ein zweites zu verriegelndes Teil arretierenden
Sperriegel und eine, den Sperriegel in die Verriegelungsstellung belastende Feder.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen. Danach ist das Sperrelement vorzugsweise als
Blattfeder ausgebildet, die einfach in der Herstellung ist. Die Blattfeder ist neben dem Schwenkhebelschloß angeordnet, so daß
die Einbautiefe der Schließeinrichtung gegenübrr einer Schließeinrichtung mit einer hinter dem Schwenkhebelschloß angeordneten
spiralförmigen Übertotpunktfeder gering ist.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert.
Die Figur zeigt eine in Rückansicht dtrgestellte Schließeinrichtung
in der Verriegelungsstellung. Zur Schließeinrichtung gehören im wesentlichen ein Schwenkhebelschloß 1, eine Blattfeder
2, die u.a, die Funktion eines Sperriegels ausführt, und
ein Mikroschalter, wobei letzterer in der Zeichnung nicht dargestellt
ist. Das Schwenkhebelschloß 1 ist mit einer», &ogr; ^ sei
in bekannter Weise bedienbar. Es weist für ein erstes zu verriegelndes Teil (in der Figur nicht näher dargestellt) einen
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senkrecht aus der Blattebene schauenden Verriegelungshaken 3 auf, der in seiner Verriegelungsstellung z.B. in einen Haltehaken des ersten zu verriegelnden Teiles eingreift. Der Haltehaken ist dabei so angeordnet, daß der Verriegelungshaken 3 bei
dessen Verlagerung in die Entriegelungsstellung aus dem Haltehaken herausschwenkt.
Das Schwenkhebelschloß 1 weist außerdem einen Schwenkhebel 4 auf, der um eine Schwenkachse 5 geschwenkt werden kann. Der
Schwenkhebel 4 ist z.B. ein Blechteil, an dem zusätzlich der aus einem abgewinkelten Lappen gebildete Verriegelungshaken 3
angeordnet ist. Am radial von der Schenkachse 5 abstehenden Ende des Schwenkhebels 4 ist ein erstes Betätigungselement angeordnet, das im Ausführungsbeispiel als Bolzen 6 ausgebildet
ist. Der Bolzen 6 steht seitlich vom Schwenkhebel 4, parallel zur Schwenkachse 5 verlaufend, ab. Prinzipiell kann der Bolzen
auf beiden Seiten des Schwenkhebels 4 abstehen. Im Ausführungsbeispiel ist der Bolzen 6 auf der Gern Betrachter der Figur zugewandten Seite des Schenkhebels 4 angeordnet. Er ist dabei
einem Mikroschalter (nicht dargestellt) derart räumlich zugeordnet, daß der Bolzen 6 beim Schwenk in die Verriegelungsstellung auf ein Kontaktelement des Mikroschalters drückt.
Der Schwenkhebel 4 weist ferner ein zweites Betätigungselement auf, das als Bolzen 7 auf der dem Betrachter der Figur abgewandten Seite des Schwenkhebels 4, parallel zur Schwenkachse 5
verlaufend, absteht. Zweckmäßigerweise verlaufen die Bolzen 6 und 7 fluchtend zueinander, so daß sie einen einzigen Bolzen
ergeben.
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Der Bolzen 7 betätigt die Blattfeder 2 derart, daß sich die Blattfeder 2 zusammen mit dem Schwenkhebel 4 jeweils in der
Ver- bzw. Entriegelungsstellung befindet, wobei die Verlagerung von der Ver- in die Entriegelungsstellung entgegen einer Federkraft erfolgt. Ausgehend von der Verriegelungsstellung der
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Schließeinrichtung ist der Bolzen 7 im Winkelbereich eines von einem mittleren Abschnitt 8 der Blattfeder 2 etwa rechtwinklig
abstehenden ersten Endteils 9 angeordnet. Dabei weist das freie Ende des ersten etwa rechtwinklig abstehenden Endteils 9
einen abgewinkelten Anschlag 10 auf, der den Schwenkbereich des Schwenkhebels 4 mittels des an dem Endteil 9 bei der Verlagerung des Schwenkhebels 4 von der Ver- in die Entriegelungsstellung bzw. umgekehrt entlanggleitenden Bolzens 7 begrenzt.
Das Endteil 9 ist in sich in Richtung Schwenkhebelschloß 1 eingeknickt, so daß der Schwenkhebel 4 mittels des Bolzens 7
bei der Verlagerung eine Ubertotpunktkraftwirkung erfährt. Das Endteil 9 ist soweit eingeknickt, daß das freie Ende des Endteils 9 etwa tangential zur Schwenkachse 5 verläuft.
Beim Schwenk des Schwenkhebels 4 von der Ver- in die Entriegelungsstellung drückt der Bolzen 7 zunächst an den vom mittleren Abschnitt 8 der Blattfeder 2 etwa rechtwinklig abstehenden
Teilbereich des Endteils 9. Dadurch wird der mittlere Abschnitt 8 der Blattfeder 2 etwas angehoben. Auch wenn der Bolzen 7 ent
lang der Innenseite des Endteils 9 bis zum Anschlag 10 weiter
gleitet, wird der mittlere Abschnitt 8 in der angehobenen Stellung gehalten.
Der mittlere Abschnitt 8 der Blattfeder 2 ist zwischen seitlichen Stützelementen 11 und 12 geführt. Während der Hubbewegung
und im gehobenen Zustand wird der Abschnitt 8, wie durch die strichpunktierten Linien angedeutet, geringfügig vom Schwenkhebelschloß 1 weggebogen. Hierdurch verkantet der Abschnitt 8
am Stützelement 12, wodurch dieser Abschnitt 8 gegen ein zurückrutschen in seine Verriegelungsstellung gesichert ist.
Der andere Endbereich des mittlerer, Abschnitts 8 der Blattfeder
2 1st als Rastnase 13 mit daran anschließender Anlaufschräge ausgebildet. In der Verriegelungsstellung der Schließeinrichtung hintergreift diese Rastnase 13 eine Stützschulter 15 einer
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Verriegelungseinrichtung eines zweiten zu verriegelnden Teiles,
die durch einen Wandabschnitt einer Ausnehmung in diesem Teil gebildet ist. Dieses Teil kann z.B. als Schieber 16 ausgebildet sein, der quer zur Schwenkachse 5 verlagerbar ist. Einmal
in der Verriegelungsstellung gelangt, kann der Schieber 16 nurmehr zurückgeschoben werden, sofern dies durch die Rastnase
13 nicht verhindert wird. Mit dem Anheben des mittleren Abschnitts 8 der Blattfeder 2 wird die Rastnase 13 soweit angehoben, daß der Schieber 16 freigegeben wird. Befindet sich die
Rastnase 13 vor dem Schieber 16 in der Verriegelungsstellung, wird die Rastnase 13 durch die Anlaufschräge 14 kurzzeitig angehoben, bis sie hinter die Stützschulter 15 des Schiebers 16
greifen kann.
Das sich an die Anlaufschräge 14 anschließende freie zweite Endteil der Blattfeder 2 ist als leicht gebogener Federarm 17
ausgebildet. Er ist an dem der Anlaufschräge 14 abgewandten Seite in eine Ausnehmung einer Stützwand 18 unter Vorspannung
eingesteckt, wobei pjxh der Federarm 17 einerseits über den
Rand 19 der Ausnehmung 18 und andererseits über eine Knickstelle 20 am freien Ende des Federarms 17 abstützt. Auf diese
Weise wirkt auf den Federarm 17 ein Drehmoment, durch tias die Blattfeder 2 in die Verriegelungsstellung gezogen wird.
Wird die Blattfeder 2 entgegen der Federkraft des Federarms in die durch strichpunktierte Linien angedeutete Entriegelungsstellung angehoben, erhöht sich die Federkraft und die Blattfeder 2 versucht noch stärker ihre Verriegelungsstellung einzunehmen. Durch die Knickstelle und den Anschlag 10 des Endteils
9 werden jedoch stabile Endstellungen des Schwenkhebels 4 erzielt.
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Claims (10)
1. Schließeinrichtung für Geräte der Datenverarbeitungstechnik
mit einem Mikroschalter und einem schlüsselbedienbaren Schwenvi
hebelschloß, dessen Schwenkhebel gegen die Kraft einer am
Schwenkhebel befestigten Übertotpunktfeder in eine Ver- und Entriegelungsstellung verlagerbar ist und sowohl ein Sperrelement für eine Verriegelungseinrichtung eines ersten zu verriegelnden Teiles als auch ein dem Mikroschalter derart zugeord-
netes Betätigungselement aufweist, daß das Betätigungselement in Verrisgelungsstellung des Schwenkhebels auf ein Kontaktelement des Mikroschalters drückt,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkhebel (4) ein zusätzliches Betätigungselement aufweist,
das mit einem in eine Ver- und Entriegelungsstellung verlagerbaren zusätzlichen Sperrelement über ein Gleitlager derart gekoppelt ist, daß das Sperrelement jeweils mit dem Schwenkhebel
(4) entweder d'e Vfr- oder die Entriegelungsstellung einnimmt
und daß ein Teilbereich des Sperrelements derart ausgebildet
und einer Verriegelungseinrichtung eines zweiten zu verriegelnden Teiles derart zugeordnet ist, daß dieser Teilbereich in
Verriegelungsstellung des Sperrelements in die Verriegtlungseinrichtung des zweiten zu verriegelnden Teiles eingreift und
das zweite zu verriegelnde Teil arretiert.
2. Schließeinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement als Blattfeder (2) ausgebildet ist, in deren Verlauf
eine Rastnase (13) vorgesehen ist, die in der Verriegelungsstellung eine Stützschulter (15) des 2weiten zu verriegelnden
Teiles hintergreift.
3. Schließeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das zusätzliche Betätigungselement als seitlicher, vom Schwenkhebel
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abstehender, parallel zur Schwenkachse des Schwenkhebels verlaufender Bolzen (7) ausgebildet ist.
4. Schließeinrichtung nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das zweite
zu verriegelnde Teil als längs verlagerbarer Schieber (16) ausgebildet ist und die Stützschulter (15) durch einen Wandabschnitt einer Ausnehmung in dem Schieber (16) gebildet ist.
5. Schließeinrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß -*?<
Anschluß an die Rastnase ^13) der Blattfeder (2) ein abgeschrägter Wandabschnitt vorgesehen ist, der als Anlaufschräge (14)
für den Schieber (16) dient.
6. Schließeinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis A, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfeder
(2) entgegen der Hubrichtung der Rastnase (13) federnd belastet ist.
7. Schließeinrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfeder (2) aus mehreren, zueinander im Winkel stehenden Teilabschnitten besteht, daß das erste von einem mittleren Abschnitt
(8) im Winkel abstehende Endteil (9) im Winkelbereich den seitlich abstehenden Bolzen (7) des Schwenkhebels (4) umgreift und
am freien Ende einen den Schwenkbereich des Schwenkhebels (4) begrenzenden Anschlag (10) aufweist, daß der andere Endbereich
des mittleren Abschnitts (8) als Rastnase (13) mit daran an
schließender Anlaufschräge (14) ausgebildet ist und daß das
sich daran anschließende zweite Endteil als Federarm (17) ausgebildet ist, dessen freies Ends drehmomentbelastet eingespannt
ist.
8. Schießeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das freie
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Ende des Federarms (17) in eine Ausnehmung einer Stützwand (18)
eingesteckt ist und sich einerseits über den Rand (19) der
Ausnehmung und andererseits über eine Knickstelle (20) am freien Ende des Federarms (17) abstützt.
9. SchlieGeinrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere
Abschnitt (8) der Blattfeder (2) in Längsrichtung gleitend gelagert ist.
10. Schließeinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Federarm (17) bogenförmig ausgebildet ist.
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DE58905590D1 (de) | 1993-10-21 |
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