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Handgefäß zum genauen Abmessen kleinerer Flüssigkeitsmengen, wie Milch
od. dgl.
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Die Erfindung betrifft ein Handgefäß zum genauen Abmessen kleinerer
Flüssigkeitsmengen, wie Milch od. dgl., und besteht darin, daß das in seinem Volumen
eine etwas größere Flüssigkeitsmenge als die gewünschte Entnahmemenge fassende Gefäß
mit einem Uberlaufrohr versehen ist, dessen Mündungsfläche mit dem Eichspiegel der
Flüssigkeit zusammenfällt.
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Es ist eine bekannte Tatsache, daß das genaue Abmessen kleinerer
Flüssigkeitsmengen mit Handgefäßen äußerst problematisch ist. Bei diesen Handgefäßen,
wie sie z. B. von dem Miichhändler für das Abmessen von Milch, von dem Kaufmann
für das Abmessen von Wein, Essig usw. benutzt werden, ist das Eichmaß vorhanden,
wenn das Gefäß bis zum Überlaufen gefüllt ist. Infolge der Unmöglichkeit, das Gefäß
beim Gebrauch stets waagerecht zu halten, erhält der Käufer nie die genaue Menge,
eine Tat sache, die vielfach zu dem Ergebnis führt, daß das vorherige Abgießen eines
Teils der abgemessenen Menge absichtlich erfolgt. Handelt es sich um Mengen von
1/2 1, 1/4 1 oder gar los 1, so sind die Minderleistungen des Verkäufers unter Umständen
prozentual außerordentlich hoch.
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Es wurde nun gefunden, daß man diese Schwierigkeiten auf einfachste
Weise beseitigen und den Verkäufer zwingen kann, auf jeden Fall die gewünschte Menge
genau abgemessen zu liefern, wenn man das Eichmaß vom höchsten Flüssigkeitsspiegel
des Gefäßes fortnimmt und etwas tiefer legt, wobei dann die über das Eichmaß in
dem Gefäß enthaltene Flüssigkeitsmenge durch ein Überlaufrohr wieder abgeführt wird.
Da das Ausspiegeln der Fliüssigkeit sehr schnell vor sich geht, kann dabei die Ent-
nahme
der Flüssigkeit aus dem Vorratsbehälter genau so schnell wie bisher erfolgen, aber
der Käufer hat die Gewähr, die gewünschte Menge auch voll zu erhalten, und der Verkäufer
hat die Gewähr, niemals mehr als die gewünschte Menge abzugeben, was sehr leicht
der Fall sein kann, wenn die Minderleistung durch-Zugießen eines kleinen Schusses
der Flüssigkeit ausgeglichen werden soll.
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Ist auf diese Weise die Gewähr gegeben, daß die gewünschte Menge
auf jeden Fall genau abgemessen wird, so kann auch auf einfachem Wege verhindert
werden, daß eine gewollte oder ungewollte Verminderung der einmal abgemessenen Menge
durch Schräglage des Gefäßes herbeigeführt wird. Bei der Schräglage des Gefäßes
würde automatisch die Flüssigkeitsmenge, die sich durch das Ausspiegeln der Flüssigkeit
in der neuen Lage oberhalb des Randes des Überlaufrohres befindet, durch das Überlaufrohr
ablaufen. Es muß daher dafür Sorge getragen werden, daß diese sich anstauende Flüssigkeitsmenge
sofort einen solchen Raum zugewiesen bekommt, daß der Flüssigkeitsspiegel stets
um den tiefsten Punkt des oberen Randes des Überlaufrohres pendelt. Erreicht werden
kann dieses dadurch, daß man dastZberlaufrohr konzentrisch in dem Gefäß anordnet
und den oberhalb des Eichspiegels liegenden Teil des Gefäßes in seinem Querschnitt
derart erweitert, daß in jeder Schräglage des Gefäßes der Flüssigkeitsspiegel der
abgemessenen Flüssigkeit nur bis an den tiefsten Punkt der Mündungsfläche des Überlaufrohres
heranreicht. Da die von der Erweiterung des Gefäßquerschnitts aufzunehmende Menge
genau zu berechnen ist, braucht die Erweiterung nur so groß zu sein, daß der Mittelpunkt
des Flüssigkeitsspiegels in j eder Schräglage des Gefäßes stets am Rande des Überlaufrnhres
oder außerhalb desselben liegt, ganz einerlei in welcher Richtung das Gefäß gekippt
wird.
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Selbstverständlich ist dieses Ziel auch dann ohne Erweiterung des
Querschnitts oberhalb des Eichspiegels möglich, wenn für das Gefäß infolge Vorhandensein
einer Aufhängevorrichtung nur eine Kipprichtung in Frage kommt, da man dann das
Überlaufrohr exzentrisch nach der Seite des Aufbängepunktes verlegen kann, und zwar
mindestens um so viel, daß die gesamte Mündungsfläche außerhalb des Mittelpunktes
des Gefäßes liegt. Die exzentrische Anordnung des Überlaufrohres hat allerdings
den Nachteil, daß das Aus spiegeln beim Abmessen der Flüssigkeit nicht so schnell
vor sich geht, als wenn das Überlaufrohr konzentrisch sitzt.
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In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstands
schematisch dargestellt; es zeigt Abb. I einen Längsschnitt durch ein Handgefäß
mit konzentrischem Uberllaufrohr, Abb. 2 einen Längsschnitt durch ein Handgefäß
mit exzentrischem Überlaufrohr.
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Bei der Ausbildung nach Abb. I ist das Handmeßgefäß a mit einem zentral
angeordneten Überlaufrohr b versehen, dessen obere Mündungsfläche genau mit dem
Eichspiegel c zusammenfällt, Das Gefäß a ist etwas höher, als dieses zum Abmessen
der -gewünschten Menge notwendig wäre, und der oberhalb des Eichspiegels c liegende
Teil des Meßgefäßes a ist in seinem Querschnitt mit einer Erweiterung d versehen.
Die Form dieser Erweiterung ist an sich beliebig, jedoch wird eine allmähliche trichterförmige
Erweiterung einer plötzlichen Erweiterung in Form eines Absatzes vorzuziehen sein.
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Bedingung ist nur, daß diese Erweiterung in jeder von der waagerechten
Lage des Gefäßes abweichenden Lage bis zum Übertritt der Flüssigkeit über den oberen
Rand des Gefäßes imstande ist, den ohne die Erweiterung über den Rand des Überlaufrohres
übertretenden Teil der Flüssigkeit aufzunehmen, d. h. also, den Flüssigkeitsspiegel
so weit zu senken, daß er nicht mehr um den Mittelpunkt der Mündungsfläche des Überlaufrohres
sich bewegt, sondern um einen Punkt, der am tiefsten Punkt des Randes des Uberlaufrohres
oder außerhalb desselben liegt. Liegt der Punkt genau am tiefsten Punkt des Randes
des Überlaufrohres, so ist der Vorteil vorhanden, daß das Meßgefäß auch beim Abmessen
der Flüssigkeitsmenge in beliebiger Schräglage gehalten werden kann.
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Das Gefäß a besitzt in bekannter Weise einen Bügel e, der als Handgriff
dient.
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Bei der in Abb. 2 dargestellten Ausführungsform ist in dem Gefäß
a das Uberlaufrohr b exzentrisch angeordnet, und zwar, da das Gefäß den Handgriff
e besitzt, in Richtung des zu dem Handgriff e verlaufenden Bügels.
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In beiden Abbildungen ist die Lage des Flüssigkeitsspiegels in der
äußersten Schräglage des Gefäßes bis zum Überlaufen gestrichelt angedeutet.
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Daraus ist ersichtlich, daß in Abb. I der Flüssigkeitsspiegel genau
um den tiefsten Punkt des Randes des Überlaufrohres sich bewegt, so daß keinerlei
Flüssigkeit in das Überlaufrohr gelangen kann, wenn die Flüssigkeitsmenge abgemessen
ist. Daraus ist aber weiter ersichtlich, daß auch in dieser Schräglage die Eichmenge
genau abgemessen wird. Zur Veranschaulichung ist auch dargestellt, daß ohne die
Erweiterung der schraffierte Teil der Flüssigkeit in das Überlaufrohr ablaufen würde,
wenn das Gefäß schräg gehalten wird, es sei denn, daß das Gefäß durch plötzliches
Umkippen entleert wird.
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Bei Abb. 2 ist ersichtlich, daß das Gefäß eine Erweiterung nicht
benötigt, weil beim Kippen um seinen Aufhängungspunkt der Eichspiegel in jeder Schräglage
des Gefäßes unter den tiefsten Punkt des Randes des Überlaufrohres herabsinkt.
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Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung des Uberlaufrohres ist übrigens
auch der Vorteil vorhanden, daß man in dem über dem Eichspiegel liegenden Teil des
Gefäßes eine Ausgußschnute anordnen kann, die das Entleeren des Gefäßes erleichtert.