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DE7522854U - Gehäuse für elektronische Bauteile - Google Patents

Gehäuse für elektronische Bauteile

Info

Publication number
DE7522854U
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
side walls
bottom wall
housing
edges
housing according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19757522854
Other languages
English (en)
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19757522854 priority Critical patent/DE7522854U/de
Publication of DE7522854U publication Critical patent/DE7522854U/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K5/00Casings, cabinets or drawers for electric apparatus
    • H05K5/04Metal casings

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)

Description

DIPL-INQ. H. J. HÜßNER D-896 Kempten, Mozerlstr.21
9. JuIi 1975/ck
Anmelder: Hans-Joachim Koch, 8975 Fischen-Langenwang Anwaltsakte; K 1701
Gehäuse für elektronische Bauteile
Die Erfindung betrifft ein Gehäuse für elektronische Bauteile, bestehend aus Oberteil und mit diesem ve^bindbaren unterteil.
Solche Gehäuse, die inabesondere aus Metallteilen bestehen, sind bekannt. 3ie werden in der Hochfrequenztechnik, insbesondere Antennenverstärker^echiiik verwendet. Ein weiüeres Verwendungsgebiet ist die Verpackun^stechnik. Hochfrequenzdichoigkeit wird von diesen Gehäusen verlangt. Dieses Erfordernis wird durch eine Ganzinetall aus führung des Gehäuses erzielt. Von dem Gehäuse wird weiterhin eine mechanische
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Stabilität verlangt, denn am Gehäuse werden die elektronischen Bauteile montiert. Oberteil und Unterteil werden bei dem bekannten Gehäuse miteinander verbunden, insbesondere miteinander verschraubt.
Aufgabe der Erfindung ist es, das bekannte Gehäuse einfacher auszubilden, d.h. insbesondere mit geringeren Kosten herstellen zu können und eine einfachere Montage zu gewährleisten.
Diese Aufgabe wird erfindungsgenaß dadurch gelöst, daß das Oberteil und das Unterteil von identischer Gestalt sind und je aus Bodenwand und zwei einander gegenüberliegenden rechtwinklig abstehenden Seitenwänden bestehen, die sich je über den vierten Teil des Umfangs der Bodenwand erstrecken.
Mit der Erfindung wird der Vorteil erreicht, daß ein einziges Werkzeug zur Herstellung der beiden Gehäuseteile ausreicht. Beide Teile sind identisch. Sie haben im Querschnitt eine U-förmige Gestalt. Die beiden Seitenwände des einen Gehäuseteils und die beiden Seitenv/ände des anderen Gehäuseteils ergeben nach dem Zusanmienstecken der beiden Gehäuseteile iein allseitig geschlossenes Gehäuse. Die Montage ist äußerst t einfach, da die beiden Gehäuseteile lediglich zusammenge- | steckt zu werden brauchen, wobei eine selbsttätige Führung §
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an den jeweiligen Innenkanten der Seitenwände stattfindet. Befestigungselemente, wie Schraubelemente u. dgl. entfallen. Ein einziger Steckvorgang reicht zur Montage des Gehäuses aus.
Ein Merkmal der Erfindung besteht darin, daß der lichte größte Abstand der Seitenwände gleich oder bis zur doppelten Materialstärke kleiner als die dazu, rechtwinklig gemessene größte Ers-creckung der Bodenwand ist. Im Fall, daß die Abstände exakt gleich gewählt werden, könnte der Fall auftreten, daß die beiden Gehäuseteile zu weit ineinandergeschoben werden, wenn keine Abstandshalter vorgesehen sind, die den exakten Abstand zwischen den beiden Gehäuseböden definieren. Im Fall, daß jedoch ^er lichte größte Abstand der Seitenwände um die doppelte Materialstärke kleiner als die dazu rechtwinklig gemessene größte Erstreckung der Bodenwand ist, findet eine automatische Begrenzung der gewünschten Gehäusehöhe während der Montage statt, indem die freien Längskanten der Seitenwände auf dem Boden des gegenüberliegenden Gehäuseteils aufstehen. Diese Ausführung läßt sich gemäß einem weiteren Merkmal noch dadurch verbessern, daß der lichte Abstand der Seitenwände gleich dem dazu rechtwinklig gemessenen Abstand der freien Seitenkanten der Bodenwand ist und daß von der Bodenwand über die freien Seitenkanten vorstehende Laschen mit einer Tiefe gleich der
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Materialstärke der Seitenwände vorgesehen sind, denen Ausnehmungen von gleicher Größe an den Oberkanten der Seitenwände zugeordnet sind.
Bei der letztbeschriebenen Ausführung erstrecken sich die Laschen nicht über die ganze Länge der freien Bodenseitenkanten. Beim Zusammenfügen der beiden Gehäuseteile greifen die Seitenwände über die freien Seitenkanten der gegenüberliegenden Bodenwand, wobei die beiden Ausnehmungen in den Seitenwänden jeweils eine vorstehende Lasche der Bodenwand aufnehmen, wobei eine exakte Fixierung der beiden Gehäuseteile zueinander gewährleistet ist, und zwar nicht nur eine Höhenbegrenzung, sondern auch eine Arretierung gegen seitliches Verschieben.
Irn einfachsten Fall ist der Querschnitt der Bodenwand quadratisch. Es liegt jedoch auch im Rahmen der Erfindung, einen kreisförmigen Querschnitt der Bodenwand vorzusehen, um ein zylindrisches Gehäuse zu schaffen. Schließlich ist es auch denkbar, eine vieleckige Ausführung der Bodenwand vorzusehen, wobei die Zahl der Ecken jeweils ein Mehrfachem der Zahl vier ist.
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Die Gehäuseteile bestehen vorzugsweise aus Metall. Es sind Ketällblech-Stanzteile, die durchgehend konstante I-Iaterialstärke auf v/eisen. In den Seitenwänden sind iVIontagelöcner zum Befestigen der jeweiligen elektronischen Bauteile vorgesehen.
Anhand der Zeichnung, die einige Ausführungsbeispiele darstellt, sei die Erfindung näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. eine perspektivische Ansicht eines aus zwei identischen Gehäuseteilen bestehenden völlig geschlossenen Gehäuses,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung der beiden Gehäuseteiie gemäß Fig. 1, ,jedoch vor dem Zusammenfügen und
Fig. 3 die perspektivische Ansicht eines Gehäuseteils mit kreisförmiger Bodenwand.
Das Gehäuse 1 besteht aus Gehäuseoberteil 2 und Gehäuceunterteil 3. Die beiden Gehäuseteile 2 und 3 sind identisch ausgebildet. Die For·Ii der Gehäuseteile ergibt sich am besten aus Fig. 2. Jedes Gehäuseteil 2 bzw. 3 hat eine Bodenwand 4 von quadratischer Fläche, mit an zwei gegenüberliegenden Seitenkanüen 5 angeschlossenen Seitenwänden 6, die dieselbe Höhe aufweisen. Der lichte Abstand zwischen den beiden Seitenwänden 6 ist exakt gleich der längs der Kantenlinie 5 gemessenen
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■ · ν ·
Länge der Seitenwände 6. In der Mitte der freien Seitenkanten 7 der Bodenwand 4 steht von diesen Seitenkanten 7 jeweils eine Lasche 8 vor, und zwar um ein Maß, das gleich der Materialstärke der Seitenwände 6 ist. Die Seitenwände 6 haben im Bereich ihrer Oberkanten 9 jeweils eine mittlere Aussparung 10, deren Länge, Tiefe und Anordnung genau den jeweiligen Maßen der Laschen 8 der Bodenwand 4 entsprechen.
Bei der beschriebenen Ausführung stimmen also der lichte Abstand zwischen den Seitenwänden 6 und der dazu rechtwinklig gemessene Abstand zwischen den Seitenkanten 7 der Bodenwand 4 exakt überein. Gleichfalls stimmen überein die zwischen den Außenseiten der Seitenwände 6 gemessene äußere Breite des Gehäuseteils mit der dazu rechtwinklig gemessenen größten Erstreckung der Bodenwand 4 im Bereich der vorstehenden Laschen 8.
Werden nun die beiden Gehäuseteile 2, 3 zusammengefügt, so gleiten die inneren Seitenkanten 11 der Seitenwände 6 paarweise aneinander, bis die Bodenkanten der Ausnehmungen der Gehäuseteile jeweils zur Anlage an den vorstehenden Laschen 8 des jeweils gegenüberliegenden Gehäuseteils kommen. Diese Stellung ist in Fig. 1 dargestellt. Man sieht, daß dank der Aufnahme der Laschen 8 in den Ausnehmungen 10 eine
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* I I
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unverschiebbare Gahäuseeinheit geschaffen ist, die sich ohne spezielle Werkzeuge nicht mehr auseinandernehmen läßt. Das Gehäuse 1 hat eine prismatische Gestalt ohne jegliche, vorspringenden Teile. Die in den Figuren dargestellten Befestigung slöcher 12 dienen zur Befestigung von elektronischen Bauteilen im Inneren der Gehäuseteile.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, die beiden Laschen 8 nicht symmetrisch gegenüberliegend, sondern seitlich versetzt anzuordnen, etwa derart, daß an der einen Seitenkante 7 eine mitblere Lasche 8 und an der gegenüberliegenden Seitenkante zwei nahe den Enden angeordnete Laschen vorgesehen sind. Entsprechend müssen natürlich auch die Ausnehmungen in den gegenüberliegenden f-iitenwänden 6 vorgesehen werden. Es erübrigt sich darauf hinzuweisen, daß die beiden Seitenwände 6 die gleiche Höhe aufweisen.
Zwar könnten sich auch die vorstehenden Laschen 8 über die gesamte Länge der Kanten 7 erstrecken, womit dann die Ausnehmungen 10 entfielen, vielmehr die Höhe der Seitenwände um die Materialstärke der Bodenwand 8 kleiner ausgeführt werden müßte, so daß ebenfalls eine Höhenfixierung der beiden Gehäuseteile bei der Montage gewährleistet ist. Diese Ausführung hätte aber gegenüber der vorbeschriebenen Ausführung den Nachteil, daß ein seitliches Verschieben der
Gehäuseteile unter Kraftaufwendung nicht ausgeschlossen ist. Durch das Eingreifen der vorstehenden Laschen 8 in die Ausnehmungen 10 wird dagegen eine Relatiwerschiebbarkeit der Gehäuseiäle in Ebenen parallel zur Bodenwand 4 verhindert.
Fig. 3 veranschaulicht eine abgewandelte Ausführungsform, bei der eine Bodenwand 104 von kreisförmigem Querschnitt veranschaulicht ist-, von deren Umfang 107 sich zwei diametral gegenüberliegende Seitenwände 106 rechtwinklig wegerstrecken. Diese Seitenwände 106 erstrecken sich jeweils um den an der Kantenlinie 107 gemessenen vierten Teil des Gesamtumfangs der Bodenwand 104. An den freien Seitenkanten 107, die also zwischen den beiden Seitenwänden 106 liegen, ist die Bodenwand 104 wiederum mit diametral gegenüberliegenden Laschen 108 versehen und die Seitenwände 106 höben an ihrer Oberkante Ausnehmungan 110, deren Umfangslänge mit der UmfangserStreckung der Laschen 108 übereinstimmt. Auch stimmen wiederum die Anordnung, also der Kantenabstand der Laschen und der Ausnehmungen überein, wie auch die Tiefe der Ausnehmungen 110 gleich der Dicke der Laschen 108 ist. Es versteht sich, daß der Umfangsabstand zwischen benachbarten Seitenkanten 111 zweier gegenüberliegender Seitenwände 106 gleich dem Umfangsabstand der Seitenkanten 111 jeder der Seitenwände 106 ist, so daß die Gehäuseteil in der schon
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beschriebenen V/eise paarweise zusammenpassen und die Bodenlaschen 108 jeweils im montierten Zustand des Gehäuses genau in den Ausnehmungen 110 der Seitenwände eingepaßt sind.
Die beschriebenen Gehäuse werden aus Metallblech hergestellt. Es sind einfache Stanzteile. Eine besonders genaue Herstellung ist nicht no Ό v/endig. Es liegt Jedoch auch im Rahmen der Erfindung, die Gehäuseteile als Kunststoff-Spritzgußteile herzustellen, was sich möglicherweise für den Einsatz in der Verpackungsindustrie anbietet, Für das Hauptverwendungsgebiet der Kochfrequenztechnik wird jedoch eine Hochfrequenzdichöigkeit verlangt, die mit normalen Kunr,tstof.f-Spritzgußteilen nicht erzielt werden kann. Hier müßten die Kunststoffteile zusätzlich noch metallbeschichtet sein.

Claims (7)

- 10 ■Patentansprüche
1. Gehäuse für elektronische Bauteile bzw. zum Einsatz xn der Verpackungstechnik, bestehend aus Oberteil und mit diesem verbindbaren Unterteil, dadurch gekennzeichnet , daß das Oberteil (2) und das Unterteil (3) von identischer Gestalt sind und je aus Bodenwand (4; 104) und zwei einander gegenüberliegenden rechtwinklig abstehenden Seitenwänden (6; 106) bestehen, die sich je über den vierten Teil des Umfangs der Bodenwand .erstrecken.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der lichte größte Abstand der Seitenwände (6;106) gleich oder bis zur doppelten Materialstärke kleiner als die dazu rechtwinklig gemessene größte Erstreckung der Bodenwand (4; 104) ist.
3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der diametral gemessene lichte Abstand der Seitenwände (6) gleich ist der längs der Bodenkanten (5) gemessenen Länge der Seitenv/ände (6).
4. Gehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der Bodenwand (4) quadratisch ist.
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5. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß der lichte Abstand der Seitenwande (6) gleich dem dazu rechtwinklig gemessenen Abstand der freien Seitenkanten (7) der Bodenwand (4) ist und daß von der Bodenwand über die freien Seltenkanten (7) vorstehende Laschen (ö) mit einer Tiefe gleich der Maxerialstärke der Seitenwände (6) vorgesehen sind, denen Ausnehmungen (10) von gleicher Größe an den Obe/kanten der Seitenwände (6) zugeordnet sind.
6. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseteile (2, 3) als Metallblech-Stanzteile mit konstanter Materialstärke ausgebildet sind.
7. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (6; 106) Montagelöcher (12) aufweisen.
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DE19757522854 1975-07-18 1975-07-18 Gehäuse für elektronische Bauteile Expired DE7522854U (de)

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DE19757522854 DE7522854U (de) 1975-07-18 1975-07-18 Gehäuse für elektronische Bauteile

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DE19757522854 DE7522854U (de) 1975-07-18 1975-07-18 Gehäuse für elektronische Bauteile

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DE7522854U true DE7522854U (de) 1978-03-09

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DE (1) DE7522854U (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE4218364A1 (de) * 1992-06-05 1993-12-09 Thomson Brandt Gmbh Gerät zum Einspeichern und/oder Wiedergaben von Daten auf bzw. von einem Aufzeichnungsträger
DE10218431A1 (de) * 2002-04-25 2003-11-13 Schoenauer Schulmoebelfabrik U Blechschrankgehäuse

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE4218364A1 (de) * 1992-06-05 1993-12-09 Thomson Brandt Gmbh Gerät zum Einspeichern und/oder Wiedergaben von Daten auf bzw. von einem Aufzeichnungsträger
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