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Gehäuse für elektronische Bauteile Die Erfindung betrifft ein Gehäuse
für elektronische Bauteile, bestehend aus Oberteil und mit diesem verbindbaren Unterteil.
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Solche Gehäuse, die insbesondere aus Metallteilen bestehen, sind bekannt.
Sie werden in der Hochfrequenztechnik, insbesondere Antennenverstärkertechnik verwendet.
Ein weiteres Verwendungsgebiet ist die Verpackunseechnik. Hochfrequenzdichtigkeit
wird von diesen Gehäusen verlangt. Dieses Erfordernis wird durch eine Ganzinetallausführung
des Gehäuses erzielt. Von dem Gehäuse wird weiterhin eine mechanische
Stabilität
verlangt, denn am Gehäuse werden die elektronischen Bauteile montiert. Oberteil
und Unterteil werden bei dem bekannten Gehäuse miteinander verbunden, insbesondere
miteinander verschraubt.
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Aufgabe der Erfindung ist es, das bekannte Gehäuse einfacher auszubilden,
d.h. insbesondere mit geringeren Kosten herstellen zu können und eine einfachere
Montage zu gewährleisten.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgetnäß dadurch gelöst, daß das Oberteil
und das Unterteil von identischer Gestalt sind und je aus Bodenwand und zwei einander
gegenüberliegenden rechtwinklig abstehenden Seitenwänden bestehen, die sich je über
den vierten Teil des Umfangs der Bodenwand erstrecken.
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Mit der Erfindung wird der Vorteil erreicht, daß ein einziges Werkzeug
zur Herstellung der beiden Gehäuseteile ausreicht. Beide Teile sind identisch. Sie
haben im Querschnitt eine U-förmige Gestalt. Die beiden Seitenwände des einen Gehäuseteils
und die beiden Seitenwände des anderen Gehäuseteils ergeben nach dem Zusammenstecken
der beiden Gehäuseteile ein allseitig geschlossenes Gehäuse. Die Montage ist äußerst
einfach, da die beiden Gehäuseteile lediglich zusammengesteckt zu werden brauchen,
wobei eine selbsttätige Führung
an den jeweiligen Innenkanten der
Seitenwände stattfindet.
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Befestigungselemente, wie Schraubelemente u. dgl. entfallen.
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Ein einziger Steckvorgang reicht zur montage des Gehäuses aus.
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Ein Merkmal der Erfindung besteht darin, daß der lichte größte Abstand
der Sei-Lenwände gleich oder bis zur doppelten Naterialstärke kleiner als die dazu
rechtwinklig gemessende größte Erstreckung der Bodenwand ist. Im Fall, daß die Abstände
exakt gleich gewählt werden, könnte der Fall auftreten, daß die beiden Gehäuseteile
zu weit ineinandergeschoben werden, wenn keine Abstandshalter vorgesehen sind, die
den exakten Abstand zwischen den beiden Gehäuseböden definieren. Im Fall, daß jedoch
der lichte größte Abstand der Seitenwände um die doppelte r4aterialstärke kleiner
als die dazu rechtwinklig gemessene größte Erstreckung der Bodenwand ist, findet
eine automatische Begrenzung der gewunschten Gehäusehöhe während der Montage statt,
indem die freien Längskanten der Seitenwände auf dem Boden des gegenüberliegenden
Gehäuseteils aufstehen. Diese Ausführung lißt sich gemäß einem weiteren Merkmal
noch dadurch verbessern, daß der lichte Abstand der Seitenwände gleich dem dazu
rechtwinklig gemessenen Abs-Land der freien Seitenkanten der Bodenwand ist und daß
von der Bodenwand über die freien Seitenkanten vorstehende Laschen mit einer Tiefe
gleich der
Materialstärke der Seitenwände vorgesehen sind, denen
Ausnehmungen von gleicher Größe an den Oberkanten der Seitenwände zugeordnet sind.
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Bei der letztbeschriebenen Ausführung erstrecken sich die Laschen
nicht über die ganze Länge der freien Bodenseitenkanten. Beim Zusammenfügen der
beiden Gehäuseteile greifen die Seitenwände über die freien Seitenkanten der gegenüberliegenden
Bodenwand, wobei die beiden Ausnehmungen in den Seitenwänden jeweils eine vorstehende
Lasche der Bodenwand aufnehmen, wobei eine exakte Fixierung der beiden Gehäuseteile
zueinander gewährleistet ist, und zwar nicht nur eine Höhenbegrenzung, sondern auch
eine Arretierung gegen seitliches Verschieben.
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Im einfachsten Fall ist der Querschnitt der Bodenwand quadratisch.
Es liegt jedoch auch irn Rahmen der Erfindung, einen kreisförmigen Querschnitt der
Bodenwand vorzusehen, ui ein zylindrisches Gehäuse zu schaffen. Schließlich ist
es auch denkbar, eine vieleckige Ausführung der Bodenwand vorzusehen, wobei die
Zahl der Ecken jeweils ein Mehrfaches der Zahl vier ist.
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Die Gehäuseteile bestehen vorzugsweise aus metall. Es sind #~eta1lblech-Stanzteile,
die durcagehend konstante Naterialstärke aufweisen. In den Seitenwänden sind QwIontagelöchex
zuin Befestigen der jeweiligen eleKtronischen Bauteile vorgesehen.
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Anhand der Zeichnung, die einige Ausführungsbeispiele darstellt, sei
die Erfindung näher beschrieben.
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Es zeigt: Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines aus zwei identischen
Gehäuseteilen bestehenden völlig geschlossenen Gehäuses, Fig. 2 eine perspektivische
Dars-Lellung der beiden Gehäuseteile gell,äß Fig. 1, jedoch vor dem Zusammenfügen
und Fig. 3 die perspektivische Ansicht eines Gehäuseteils mit kreisförrniger Bodenwand.
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Das Gehäuse 1 besteht aus Gehäuseoberteil 2 und Gehäur#eunterteil
3. Die beiden Gehäuseteile 2 und 3 sind identisch ausgebildet. Die Form der Gehäuseteile
ergibt sich am besten aus Fig. 2. Jedes Gehäuseteil 2 bzw. 3 hat eine Bodenwand
4 von quadratischer Fläche, mit an zwei gegenüberliegenden Seitenkanten 5 angeschlossenen
Seitenwänden 6, die dieselbe Höhe aufweisen. Der lichte Abstand zwischen den beiden
Seitenwänden 6 ist exakt gleich der längs der Kantenlinie 5 gemessenen
Länge
der Seitenwände 6. In der Kitte der freien Seitenkanten 7 der Bodenwand 4 steht
von diesen Seitenkanten 7 jeweils eine Lasche 8 vor, und zwar um ein Maß, das gleich
der Materialstärke der Seitenwände 6 ist. Die Seitenwände 6 haben im Bereich ihrer
Oberkanten 9 jeweils eine mi-ttlere Aussparung 10, deren Länge, Tiefe und Anordnung
genau den jeweiligen Maßen der Laschen 8 der Bodenwand 4 entsprechen.
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Bei der beschriebenen Ausführung stimmen also der lichte Abstand zwischen
den Seitenwänden 6 und der dazu rechtwinklig gemessene Abstand zwischen den Seitenkanten
7 der Bodenwand 4 exakt überein. Gleichfalls stimnien überein die zwischen den Außenseiten
der Seitenwände 6 gemessene äußere Breite des Gehäuseteils mit der dazu rechtwinklig
gemessenen größten Erstreckung der Bodenwand 4 im Bereich der vors-tehenden Laschen
8.
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Werden nun die beiden Gehäuseteile 2, 3 zusammengefügt, so gleiten
die inneren Seitenkanten 11 der Seitenwände 6 paarweise aneinander, bis die Bodenkanten
der Ausnehmungen 10 der Gehäuseteile jeweils zur Anlage an den vorstehenden Laschen
8 des jeweils gegenüberliegenden Gehäuseteils kommen.
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Diese Stellung ist in Fig. 1 dargestellt. Man sieht, daß dank der
Aufnahme der Laschen 8 in den Ausnehmungen 10 eine
unverschiebbaie
GehauseeinheL-t geschaffen ist, die sich ohne spezielle Werkzeuge nicht meh auseinandernehmen
läßt. Das Gehäuse 1 hat eine prismatische Gestalt ohne jegliche vorspringenden 'steile.
Die in den Figuren dargestellten Befestigungslöcher 12 dienen zur Befestigung von
elektronischen Bauteilen im Inneren der Gehäuseteile.
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Es liegt im Rahmen der Erfindung, die beiden Laschen 8 nicht symmetrisch
gegenüberliet,end, sondern seitlich versetzt anzuordnen, etwa derart, daß an der
einen Seitenkante 7 eine mitlere Lasche 8 und an der gegenüberliegenden Seitenkante
zwei nahe den Enden angeordnete Laschen vorgesehen sind. Entsprechend müssen natürlich
auch die Ausnehmungen in den gegenüberliegenden Seitenwänden 6 vorgesehen werden.
Es erübrigt sich darauf hinzuweisen, daß die beiden Seitenwände 6 die gleiche Höhe
aufweisen.
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Zwar könnten sich auch die vorstehenden Laschen 8 über die gesamte
Länge der Kanten 7 erstrecken, womit dann die Ausnehmungen 10 entfielen, vielmehr
die Höhe der Seitenwände um die Materialstärke der Bodenwand 8 kleiner ausgeführt
werden müßte, so daß ebenfalls eine Höhenfixierung der beiden Gehäuseteile bei der
Montage gewährleistet ist. Diese Ausführung hätte aber gegenüber der vorbeschriebenen
Ausführung den Nachteil, daß ein seitliches Verschieben der
Gehäuseteile
unter Kraftaufwendung nicht ausgeschlossen ist. Durch das Eingreifen der vorstehenden
Laschen 8 in die Ausnehmungen 10 wird dagegen eine Relativverschiebbarkeit der Gehäusetile
in Ebenen parallel zur Bodenwand 4 verhindert.
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Fig. 3 veranschaulicht eine abgewandelte Ausführungsform, bei der
eine Bodenwand 104 von kreisförmigem Querschnitt veranschaulicht ist, von deren
Umfang 107 sich zwei diametral gegenüberliegende Seitenwände 106 rechtwinklig wegerstrecken.
Diese Seitenwände 106 erstrecken sich jeweils um den an der Kantenlinie 107 gemessenen
vierten Teil des Gesamtumfangs der Bodenwand 104. An den freien Seitenkanten 107,
die also zwischen den beiden Seitenwänden 106 liegen, ist die Bodenwand 104 wiederum
mit diametral gegenüberliegenden Laschen 108 versehen und die Seitenwände 106 haben
an ihrer Oberkante Ausnehmungen 110, deren Umfangslänge mit der Umfangserstreckung
der Laschen 108 übereinstimmt. Auch stimmen wiederum die Anordnung, also der Kantenabstand
der Laschen und der Ausnehmungen überein, wie auch die Tiefe der Ausnehmungen 110
gleich der Dicke der Laschen 108 ist.
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Es versteht sich, daß der Umfangsabstand zwischen benachbarten Seitenkanten
111 zweier gegenüberliegender Seitenwände 106 gleich dem Umfangsabstand der Seitenkanten
111 jeder der Seitenwände 106 ist, so daß die Gehäusetei# in der schon
beschriebenen
Weise paarweise zusammenpassen und die Bodenlaschen 108 jeweils ini montierten Zustand
des Gehäuses genau in den Ausnehmungen 110 der Seitenwände eingepaßt sind.
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Die beschriebenen Gehäuse werden aus Metallblech hergestellt.
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Es sind einfache Stanzteile. Eine besonders genaue Herstellung ist
nicht notwendig. Es liegt jedoch auch im Rahmen der Erfindung, die Gehäuseteile
als Kunststoff-Spritzgußteile herzustellen, was sich möglicherweise für den Einsatz
in der Verpackungsindustrie anbietet. Für das Hauptverwendungsgebiet der Hochfrequenztechnik
wird jedoch eine Hochfrequenzdichtigkeit verlangt, die mIt normalen Kunststoff-Spritzgußteilen
nicht erzielt werden kann. Hier müßten die Kunststoffteile zusätzlich noch metallbeschichtet
sein.