DE7237537U - - Google Patents
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- DE7237537U DE7237537U DE7237537U DE7237537DU DE7237537U DE 7237537 U DE7237537 U DE 7237537U DE 7237537 U DE7237537 U DE 7237537U DE 7237537D U DE7237537D U DE 7237537DU DE 7237537 U DE7237537 U DE 7237537U
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Description
Anmelder: Heinrich Nicolaus GmbH, Kempten/Allgäu
11. Oktober 1972 Fall U 1752 Ka eg
Die Neuerung betrifft eine Faltschachtel für Eiscreme, die im wesentlichen
hinsichtlich ihrer Verschlußeinrichtungen bekannt ist. Durch eine andere Ausbildung
des Aufreißstreifens soll eine bessere Entnahmemciglichkeit geschaffen
werden.
Die bekannte Packung, die beispielsweise flir ein Eiscremestiick von 500 ecm
Volumen ausgebildet sein kann und quaderförmig ist, besteht aus einem Zuschnitt,
der an seiner einen Längsseite zusammengeklebt ist. Dieser Zuschnitt besitzt
an den Stirnseiten Klappen. Die an den Grundflächen oben und unten angelenkten Klappen werden zunächst eingeschlagen» nd darauf werden die z" Einsteckzunge?,
geformten mit den Schachtelseitenwänden verbundenen Klappen in Öffnungen der vorher gebildeten Stirnwände eingesteckt. Weiter besitzt die bekannte Schachtel
an einer Schachtelseitenwand einen von dieser durch Perforationen abgeteilten Aufreißstreifen. Um diese Perforationsöffnungen gegen ein Heraustreten des bei
der EinfUllung noch weichen Füllgutes abzudecken, ist diese Seitenwand doppelt
ausgeführt, wobei die z. B. an der Bodenfläche befindliche innere Seitenwand
gleichzeitig als Klebelasche zur Verbindung mit der an der Oberseite angeordneten
äußeren Seitenwand, von der der Aufreißstreifen abgeteilt ist, dient. Die Verklebung wird unterhalb des Aufreißstreifens zwischen den beiden Seitenwänden
durchgeführt. Der Nachteil dieser bekanrte.i Schachtel besteht darin, daß nach
dem Abreißen des Aufreißstreifens die Schachtel noch nicht geöffnet werden
kann, da die Oberseite noch durch die Einsteckzungen festgehalten wird, dir;
in der an ihr angelenkten Stirnseitenklappe verriep-slt sind.
Aufgabe der vorliegenden Neuerung ist es, diesen Nachteil zu beheben. Diese Aufgabe
wird dadurch gelöst, daß der Aufreißstreifen durch eine beiderseitige Ritzung des Kartonmaterials an der Schachtelseitenwand abgeteilt ir?t und zweck-
— 2 —
mäßigerweise an seinen beiden Enden mit den Einsteckzungeit verbunden ist bzw.
in sie übergeht. Die Verbindung zwischen dem eigentlichen Aufreißstreifen und
den Einsteckzunge^ erfolgt vorteilhafterweise auf ganzer Breite der Einsteckzungen.
Weiterhin können derartige mit den Zungen verbundene Aufreißstreifen
an V>o-irlori Srharht-pl Rp: hpnuifndpn vnrhttnApn spin. FUt* tHp Vf»rhi nHirit» Aor To-Io
des Schachtelrumpfes untereinander wird nun anstelle einer doppelten Seitenwand
nur eine schmale Kleb^lasche benötigt. Da die den Aufreißstreifen bezeichnenden
Ritzlinien nicht durch die ganze Dicke des Kartonmaterials gefuhrt sind, kann
auf eine Abdeckung dieser Schwächungslinien verzichtet werden. Die von beiden Seiten in das Kartonmaterial eingestanzten oder eingeritzten
und gegeneinander versetzten Trennlinien zur Bildung eines Aufreißetreifens
sind an sich bekannt und z. B. in US-PS26O8341 beschrieben. Zwischen jeweils
einer von außen und einer von innen eingeritzten Trennlinie wird das Kartonmaterial
in seiner Mittelebene auseinander^erissen, wenn der Aufreißstreifen
herausgetrennt wird.
Auf den beigefügten Zeichnungen ist ein Beispiel fUr die bisher benutzte
Schachtel und eine Ausiührungsform der nach der Neuerung verbesserten Ausführung
ο /"»V» öTiTsi t- t_ c /^Vt Haroocfrfti T fr· Ec 2^i00.1"1
Fig. 1 eine bisher Übliche Schachtel
Fig. 1 a einen Schnitt durch die seitenwand einer Schachtel gemäß Fig. 1
Fig. 2 die Stirnseitenteile eines neuerungtsgemäßen Zuschnittes
Fig. 3 eine neuerungsgemäße Schachtel
Fig. 3 a einen Schnitt durch die Seitenwand einer Schachtel gemäß Fig. 3
Die in Fig. 1 dargestellte bisher übliche Schachtel besteht aus einer oberen
und einer unteren Grundfläche 1 und den beiden Schachtelseitenwänden 5. An den Stirnseiten sind eine äußere Stirnseiten-klappe 2 und eine innere Stirnseit(:nklappe
3 angeordnet. Die äußere Stirnseitenklanpe 2 besitzt Einstecköffnunger. 9,
in welche die Einsteckzungen 4 beim Verschließen der Schachtel eingeführt werden.
Die mit der unteren Grundfläche verbundene Stirnseitenklappe 3 deckt von innen die Einstecköffnungen 9 ab. An einer der Schachtelseitenwände 5 ist durch
Perforation S der Aufreißstreifen 6 abgeteilt. Der Aufreißstreifen 6 besitzt
wenigstens an einem Ende eine Handhabe 7. An der Seite der Schachtel, an der sich der Aufreißstreifen 6 befindet, ist die Schachtelseitenwand verdoppelt und
unter dem Aufreißstreifen liegt die innere Schachtelseitenwand 10, die durch eine Längsklebung 11 mit der äußeren Schachtelseitenwand 5 verbunden ist und
die Perforstionslöcher 8 abdeckt. Die Einsteckzungen 4, welche an der Seite an-
gelenkt sind, an der sich der AuirreilJstrei fen befindet, sind mit der inneren
Schachtelseitenwnnd 10 verbunden.
"ird bei dieser bekannten Verpackung der Aufreißstreifen entfernt, so bleibt
die obere Grundseite durch die Verriegelung der an ihr befindlichen äußeren
mi.L UCU ui.u»Leüis.zuiijseu iiuuh in ihrer geschlossenen Lage.
Bei dem in den Fig. 2 und 3 dargestellten neuerungsgemäßen Zuschnitt erfolgt
der ßtirnseittge Verschluß zwar ebenfalls durch die Einfuhrung der Einsteckzunge
η 4 in die Öffnungen 9 der äußeren Stirnseitenklappe 2, aber die Einsteckeungen
4 sind nun unmittelbar an dem Aufreißstreifen 6 a angeordnet. Der Aufreißstreifen
6 a ist durch von der inneren Kartonseite eingedrückte Ritzlinien 6 a und zu diesen seitlich versetzte von außen eingedruckte äußere Ritzlinien
6 b von der Schachtelwand 5 abgeteilt. Der Verlauf der Ritzlinien ist so, daß •ie an beiden Enden des Aufreißstreifens 6 a diesen aui: die Breite der Ein-•teckzungen
4 verbreitern. Die Verklebung des Rumpfes erfolgt jetzt Über eine verhältnismäßig schmale Klebelasche 10 a. Die Klebelasche Ί0 a kann wie in
Fig. 2 an der Seitenwand 5 oder wie in Fig. 3 a an einer Grundfläche 1 angelenkt
und von außen oder innen auf die jeweilige andere Schachtelfläche geklebt • ein.
Bei einer Schachtel, die nur einen Aufreißstreifen 6 a an einer Schachtelseitenwand
5 besitzt, erfolgt das Offnen dadurch, daß eine Einsteckzunge 4 aus einer tiffnung 9 herausgezogen und nun mittels der ale Handhabe dienenden Zunge 4 der
Aufreißstreifen 6 a Über seine ganze Länge herausgerissen wird. Die auf dem
•ndereu Ende des Aufreißstreifens 6 a befindliche Zunge 4 läßt sich bei einem
Anheben des Streifens ohne Schwierigkeit aus ihrer Öffnung 9 herausziehen. Die der. Deckel der Schachtel bildende obere Grundfläche 1 kann nun ohne Mühe angehoben
werden, da hierbei die Verriegelung der an der dem Aufreißstreifen gegenüberliegenden
Schachtelwand j dem Offnen keinen großen Widerstand mehr entgegenbringt.
Vorteilhafterweise wird wenigstens eine der äußeren Ritzlinien 8 b in ihrem
mittleren Bereich so geführt, daß der Eindruck einer Zunge entsteht, an der der
Verbraucher zum Öffnen der Faltschachtel anfaßt. Diese Zunge 12 kann durch einen
gebogenen Verlauf der Ritzlinien oder, wie in Fig. 3 angedeutet, durch eine Annäherung der äußeren Ritzlinie 8 b an die geradlinig weiterlaufende innere
Ritzlinie 8 a erfolgen.
Die neuerungsgemäße Verwendung von Schwächungslinien, welche keine Öffnungen in
dem Kartonmaterial erzeugen, gestattet such auf der zweiten Schachtslssitsnwand
einen Aufreißstreifen 6 a anzubringen und es ist somit möglich, die Schachtel
an beiden 3eitenwänden in der vorher beschriebenen Weise zu öffnen. Dies ist
insbesondere bei der Verpackung von Eiscreme von Vorteil, da Eiscreme trotz
einer Beschichtung der Innenseite des Kartons dazu neigt, an dem Kartonmaterial zu haften und damit das Aufklappen einer zur an der einen Seltenwand autgerissenen
Schachtel zu erschweren.
Claims (2)
1. Faltschachtel für Eiscreme, bestehend aus einem längsseitig geklebten
Zuschnitt, der nach Einfalten der stirnseitigen Klappen durch Einstecken von an den Schachtelseitenwänden angelenkten Einsteckzungen in je eine
Öffnung der Stirnseiten verschlossen wird und wenigstens an einer Schachtelseitenwand einen Aufreißstreifen besitzt, dadurch gekennzeichnet,
daß der an sich ir, bekannter Weise durch beiderseitige Ritzlinien (8 a
und 8 b) in dem Kartonmaterial in der Schachtelseitenwand (5) abgeteilte Aufreißstreifen (6 a) vorzugsweise an seinen beiden Enden mit den Einsteckzungen
(4) verbunden ist.
2. Faltschachtel nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß in den beiden
Schachtelseitenwänden (5) je ein Aufreißstreifen (6 a) angeordnet ist.
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE7237537U true DE7237537U (de) | 1973-01-04 |
Family
ID=1285768
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE7237537U Expired DE7237537U (de) |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE7237537U (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3602974A1 (de) * | 1986-01-31 | 1987-08-06 | Unilever Nv | Verpackung fuer eiskrem |
-
0
- DE DE7237537U patent/DE7237537U/de not_active Expired
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3602974A1 (de) * | 1986-01-31 | 1987-08-06 | Unilever Nv | Verpackung fuer eiskrem |
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