DE1411610C - Faltschachtel mit einem Innenbeutel - Google Patents
Faltschachtel mit einem InnenbeutelInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Faltschachtel mit einem in dieser angeordneten, zur Aufnahme von
Füllgut dienenden Innenbeutel und mit äußeren und inneren Faltklappen an der Verschlußseite, von
denen zum Freilegen einer Öffnung eine äußere Faltklappe eine Öffnungsklappe aufweist, die vom übrigen
Faltklappenteil längs Aufreißlinien trennbar und um die Faltklappen-Faltlinie klappbar ist und
bei dem ein Beutelzipfel des biegbaren Innenbeutels an der Innenseite der Öffnungsklappe befestigt ist,
an deren freiem Ende eine Stecklasche angeformt ist.
Bei einer derartigen bereits bekannten Faltschachtel
werden nach dem Verschließen des Innenbeutels dessen Beutelzipfel flachgedrückt und hochgestellt,
so daß die inneren Faltklappen praktisch auf die gesamte Stirnfläche des Innenbeutels heruntergeklappt
werden können. Die flachgedrückten Beutelzipfel sind an den Innenseiten der äußeren
Faltklappen befestigt und werden mit diesen auf die inneren Faltklappen heruntergeklappt. Die Stecklasche
überragt die Begrenzungslinie der entsprechenden Faltklappe und steht daher im verschlossenen
Zustand der Packung von deren Stirnseite ab. Das öffnen einer solchen Packung erfolgt
dadurch, daß die abstehende Stecklasche ergriffen und die Aufreißlinien aufgerissen werden, so daß
sich die Öffnungsklappe von den übrigen Teilen der entsprechenden äußeren Faltklappe zusammen mit
dem daran befestigten Beutelzipfel abhebt. Danach wird die Ecke des Beutelzipfels abgeschnitten oder
abgerissen und werden die benachbarten Seiten der Packung zusammengedrückt, so daß sich die in
Nachbarschaft der öffnungsklappe befindlichen Teile der beiden inneren Faltklappen nach außen spreizen
und einen mehr oder weniger breiten Spalt am Fuße des Bcutelzipfels freigeben. Die Handhabung beim
öffnen dieser Packung ist jedoch relativ kompliziert, und die Ausgießöffnung ist jeweils abhängig von der
Kraft, mit der die genannten Seiten der Packung zum Aufspreizen der inneren Faltklappen zusammengedrückt
werden. Dabei besteht die Gefahr, daß das Füllgut, beispielsweise Milch, stoßweise nach außen
tritt und leicht verschüttet werden kann. Nach teilwciscin
Entleeren dieser bekannten Faltschachtel wird die Öffnungsklappe mit dem geöffneten Beutelzipfel
wieder nach innen auf die inneren Faltklappen niedergcfaltet und wird das Ende der Stecklasche
unter die benachbarte Faltklappe geschoben. Dadurch, das das freie Ende der Stecklasche nun nicht
mehr von der Stirnseite der Packung absteht, bereitet das Wiederöffnen Schwierigkeiten, da mit spitzen
Gegenständen, beispielsweise einer Messerspitze, zuerst in die Aufreißlinien eingestochen werden muß,
um die Stecklasche unter der Faltklappe hervorzuziehen und die öffnungsklappe erfassen zu können.
Die vorbekannte Faltschachtel hat sich daher nicht bewährt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Faltschachtel der genannten Art zu schaffen, die
beim öffnen und Wicdcrverschlicßen leichter zu handhaben ist.
Die Erfindung besteht darin, daß die inneren FaItklappcn
mit Aussparungen im Hereich der öffnunjis-■kliippe
verseilen sind, deren fallkanlcnparallelcr Begrenzun^sraiul
unmittelbar unter einer Falllinie in der ÖITiiungsklappe liegt, um welche herum die
Sleeklasche nach unten knickbar ist, und daß innerhalb dieser Stecklasche — ausgehend von deren an
dieser Stelle fehlender Faltlinie — eine Zuglasche ausgestanzt ist.'
Während das Aufreißen und Aufklappen der öffnungsklappe und des daran befestigten Beutelzipfels
bei der Erfindung etwa entsprechend dem Verfahren bei der bekannten Faltschachtel erfolgt, stehen keine
inneren Faltklappenteile hindernd im Wege, so daß beispielsweise nach dem Abschneiden des Beutelzipfels
durch allmähliches Kippen der Faltschachtel um die Faltlinie der öffnungsklappe Füllgut aus der
Öffnung auszutreten vermag, selbst wenn die benachbarten Seiten der Faltschachtel nicht zusammengedrückt
werden. Dabei bläht sich auch praktisch selbständig unter dem Druck des zufließenden Füllguts
der Beutelzipfel auf, so daß es zum Entleeren genügt, einen Teil des Beutelzipfels zu öffnen und
diese Kippbewegung vorzunehmen, ohne daß andere Manipulationen erforderlich sind. Das Wiederverschließen
erfolgt in einfachster Weise dadurch, daß die Stecklasche in bezug zur öffnungsklappe
und der Zuglasche nach innen abgeknickt wird, so daß sich diese beim Niederbiegen der öffnungsklappe
auf die Faltschachtelstirnseite vor den Begrenzungsrand der inneren Faltklappe und von
diesem Begrenzungsrand begrenzt nach innen schiebt, während sich die Zuglasche auf mindestens
eine der inneren Faltklappen auflegt. Sie kann daher beim Wiederöffnen ohne besondere Manipulation ergriffen
werden, so daß auch das Wiederöffnen ohne Schwierigkeiten möglich ist.
Aussparungen in inneren Faltklappen im Bereich von Öffnungsklappen sind bei Faltschachteln anderer
Art an sich bereits bekannt. Bei diesen müssen jedoch die öffnungsklappe und der Beutelzipfel in
zwei getrennten Arbeitsgängen von der Faltschachtelstirnfläche abgehoben werden. Außerdem
ist es dort nicht möglich, die Faltschachtel ohne zusätzliche Mittel so weit wieder zu verschließen, daß
nicht der Beutelzipfel bzw. die öffnungsklappe in den teilweise entleerten Innenbeutel hineinfallen
und Fremdkörper durch diese Öffnung zum Füllgut gelangen können.
Zweckmäßigerweise weist die öffnungsklappe wie bei der eingangs genannten Ausbildung die Form
eines Trapezes auf, dessen lange Grundlinie mit der Faltlinie zusammenfällt, im Unterschied zum vorbekannten
Gegenstand jedoch kürzer als die Behältereckkante ist. Die Stecklasche ist vorzugsweise rechteckfömig
ausgebildet. -
In weiterer Ausbildung der Erfindung ist die Faltklappe am Rande der Stecklasche mit einer Aussparung
versehen, so daß die Stecklasche zwar mit einfachen Mitteln, beispielsweise mit dem Fingernagel,
ergriffen werden kann, jedoch nicht über die Stirnfläche der Faltschachtel in der Schließstellung
hinausragt. Es wird daher die Gefahr beseitigt, daß beim Entlangschieben der Faltschachtel mit dieser
Oberseite an anderen Gegenständen die Stecklasche
an einer Erhebung oder einer Kante solcher anderen Gegenstände anschlägt und ungewollt die öffnungsklappe aufgerissen wird. .
In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Erfindung beispielsweise dargestellt.
Darin ist
F i g. 1 eine ausschnittsweise perspektivische Darstellung einer unversehrten Packung nach der Erfindung,
3 4
Fig. 2 eine Darstellung ähnlich Fig. 1 bei ab- Seite 11 verbunden, die diesem und dem größeren
geklappter Öffnungsklappe, aber noch unversehrtem rechteckigen Lappenabschnitt, der Stecklasche 13,
Innenbeutel, . gemeinsam ist.
F i g. 3 eine perspektivische Teilansicht der Die Auskleidung der Faltschachtel. besteht aus
Packung nach Fig. 1 und 2 beim Ausgießen oder 5 einem Innenbeutel aus dünnwandigem flexiblen
Ausschütten des Füllgutes, Schlauchmaterial, das sich in der Längsrichtung der
F i g. 4 eine perspektivische Teilansicht der wieder Hülsen- bzw. Faltschachtelachse erstreckt. Vorzugsverschlossenen
Packung und weise besteht dieser Innenbeutel aus einem heiß-
Fig. 5 ein Teilschnitt durch die gemäß Fig. 4 versiegelbaren Kunststoffmaterial. An dessen der
wieder verschlossene Packung. io Endverschlußwand der Packung benachbartem Ende
Die Faltschachtel ist parallelepipedisch mit ist der Innenbeutel entlang einer Versiegelungsrippe
quadratischer Stirn- bzw. Grundfläche; sie besteht 23 verschlossen, die durch Flachpressen des Innenaus
einer Hülse aus verhältnismäßig steifem, blatt- beuteis in einer zur Beutelachse querliegenden Zone
oder tafelförmigem Material, beispielsweise Pappe. gebildet ist. Die innere Begrenzungslinie 22 der Ver-Mindestens
die obere Stirnfläche ist mittels FaIt- 15 siegelungsrippe 23 liegt in einer Ebene durch die
klappen 5, 6, 7 und 8 verschlossen, die von den Hülsenachse, die zum Seitenwandfeld 3, das mit der
einzelnen Seitenwandfeldern 1,2,3 bzw; 4 über die äußeren Faltklappe 7 verbunden ist, im wesentlichen
endseitige öffnung, d. h. die Stirnfläche, in eine unter rechtem Winkel liegt. Angrenzend an das eine
Stellung, in der sie in der Ebene der endseitigen Ende 24 der Versiegelungsrippe 23 ist der Innenöffnung
liegen, einwärts gefaltet sind und aneinander 20 beutel an der Innenfläche der Öffnungsklappe 9 der
in dieser eingefalteten Stellung befestigt sind. Es sei äußeren Faltklappe 7 mindestens in der Nähe der
angenommen, daß die Faltklappen 5, 6, 7 und 8 Erzeugenden befestigt, die durch das Ende 24 der
paarweise oder einzeln nacheinander derart einge- Versiegelungsrippe 23 hindurchgeht, so daß ein
faltet werden, daß die von den beiden gegenüber- doppelwandiger Dreiecklappen oder Beutelzipfel 25
liegenden Seitenwandfeldern 1 und 3 eingefalteten 25 mit dem Beutelinneren in Verbindung steht. Sein
Faltklappen 5 und 7 die äußeren bilden. äußerer Scheitelwinkel, der durch den benachbarten
Bei der unversehrten Packung weist eine äußere Teil der inneren Begrenzungslinie 22 der Versiege-Faltklappe
7 eine paralleltrapezförmige öffnungs- lungsrippe 23 im wesentlichen halbiert wird, kann zuklappe
9 auf, die um eine Ebene durch die FaIt- sammen mit der Faltklappe 7 einwärts gefaltet werschachtel-
bzw. Hülsenachse symmetrisch und zu 30 den, wenn diese in ihre Schließstellung eingefaltet wird,
den Seitenwandtafeln 1 und 3 der Hülse unter Die inneren Faltklappen 6 und 8 sind mit je einer
rechtem Winkel liegt. Die längere Seite 10 der Aussparung entlang ihrer dem Seitenwandfeld 3 der
beiden parallelen Seiten 10 und 11 der öffnungs- Faltschachtel benachbarten Seite ausgestattet. Diese
klappe 9 fällt mit deren Faltlinie zusammen, die der Aussparungen begrenzen in der Schließstellung der
äußeren Faltklappe 7 und dem Seitenwandfeld 3 ge- 35 Faltklappen 6, 8 zusammen mit dem Seitenwandmeinsam
ist. Diese Faltlinie fällt praktisch mit der feld 3 eine paralleltrapezförmige öffnung, deren
Ecklinie 12 der Packung zusammen, ist jedoch Lage und Form im wesentlichen der der parallelkürzer als diese Ecklinie 12. Die kürzere Seite 11 der trapezförmigen Öffnungsklappe 9 der äußeren FaItbeiden
parallelen Seiten 10 und 11 der öffnungs- klappe 7 in deren Schließstellung entspricht. Dabei
klappe 9 weist eine Faltrille auf, entlang welcher sich 40 ist der Begrenzungsrand 26, d.h. die kürzere der
ein verhältnismäßig kleinerer rechteckiger Abschnitt, beiden parallelen Seiten der Aussparungen im
eine Stecklasche 13, an die trapezförmige öffnungs- wesentlichen mit der kurzen Seite 11 der Öffnungsklappe 9 anschließt, klappe 9 ausgerichtet, während die beiden nach
Im zentralen Teil der Seite 14 der Stecklasche 13, innen zu konvergierenden Kanten 27, 28 der Ausparallel
zur Faltrille an der Seite 11, ist die FaIt- 45 sparungen der Übersichtlichkeit halber in bezug auf
klappe 5 mit einer Aussparung 15, einem sogenann- die benachbarten Seiten 18 bzw. 19 der öffnungsten
»Nagelgriffschlitz«, ausgestattet, und der benach- klappe 9 einwärts versetzt dargestellt sind,
barte Teil· der eben erwähnten Seite 14 der Steck- Diese von der Ecklinie 12, den Kanten 27 und 28 lasche 13 begrenzt die schlitzförmige Aussparung und dem Begrenzungsrand 26 begrenzten Aussparun-15 an der einen Seite. Der verbleibende Teil der so gen ermöglichen das Auswärtsschwenkeri des Beutel-Seite 14 der Stecklasche 13, dessen Seiten 16 und 17, zipfels 25 aus der Packung gemeinsam mit der öffdie zu der anderen Seite 14 unter rechtem Winkel nungsklappe 9, an welcher der Beutelzipfel 25 anstehen, sowie die sich anschließenden, nicht par- haftet.
barte Teil· der eben erwähnten Seite 14 der Steck- Diese von der Ecklinie 12, den Kanten 27 und 28 lasche 13 begrenzt die schlitzförmige Aussparung und dem Begrenzungsrand 26 begrenzten Aussparun-15 an der einen Seite. Der verbleibende Teil der so gen ermöglichen das Auswärtsschwenkeri des Beutel-Seite 14 der Stecklasche 13, dessen Seiten 16 und 17, zipfels 25 aus der Packung gemeinsam mit der öffdie zu der anderen Seite 14 unter rechtem Winkel nungsklappe 9, an welcher der Beutelzipfel 25 anstehen, sowie die sich anschließenden, nicht par- haftet.
aHelen Trapezseiten 18 und 19 sind von Aufreiß- Beim Ausfalten der Öffnungsklappe 9 aus ihrer
linien begrenzt, die das blatt- oder tafelförmige 55 Schließstellung wird nun z. B. mit dem Fingernagel
Material mindestens schwächen; es sind beispiels- oder einem geeigneten Werkzeug an der Unterseite
weise angeschnittene oder perforierte Linien. der Stecklasche 13 bzw. der Zuglasche 21 angefaßt,
In der Mitte entlang der kürzeren Seite 11 der indem man in die schlitzförmige Aussparung 15 einbeiden
parallelen Seiten 10 und 11 der öffnungs- greift. Dabei wird dann die Versiegelung mit an
klappe 9 weist die rechteckige Stecklasche 13 einen 60 dieser Stelle etwa darunterliegenden Faltklappenverhältnismäßig
kleineren rechteckigen Abschnitt, teilen gelöst. Nach Auswärtswenden der Stecklasche
eine Zuglasche 21, auf, die von einer U-förmigen 13 aus ihrer Ursprungsstellung um ihre Faltlinie
Stanz- oder Schnittlinie 20 begrenzt ist, die um entlang der Seite 11 der Öffnungsklappe 9 kann diese
eine Ebene durch die Faltschachtel achse unter von der äußeren Faltklappe 7 getrennt werden. Sie
rechtem Winkel zu den Seitenwandfeldern 1 und 3 65 wird um die Faltlinie an der Seite 10 aufwärts und
symmetrisch liegt. Dieser kleinere, rechteckige auswärts gefaltet werden, wodurch auch der Beutel-Lappenabschnitt,
die Zuglasche 21, ist in nicht falt- zipfel25 aus seiner einnefalteten Stellung aufwärts
barer Weise mit der Öffnungsklappe 9 entlang der und auswärts geschwenkt wird.
Gemäß F i g; 3 kann der Beutelzipfel 25 in seiner auswärts gedrehten Stellung dadurch geöffnet werden,
daß man seinen äußeren Scheitelteil aufreißt oder abschneidet und so eine Ausgieß- oder Ausschüttöffnung
29 zum Entleeren des Füllguts 30 schallt.
Ein weiterer Vorteil einer Faltschachtel nach der Erfindung besteht darin, daß die Ausschütt- oder
Ausgießöffnung 29 beim Ausgießen oder Ausschütten leicht in eine Lage gebracht werden kann, in der vermieden
wird, daß das Füllgut 30 den Außenkarton direkt berührt, ohne daß dazu eine Ausschütt- oder
. Ausgießöffnung 29 von ungeeignet geringen Abmessungen erforderlich ist. Wenn, wie bei bekannten
Packungen der in Rede stehenden Art, vor dem Entleeren der Packung die gesamte Faltklappe und nicht
nur ein Teil derselben nach außen gedreht wurde, mußte die Länge des Innenbeutels übermäßig vergrößert
werden, um sicherzustellen, daß' dieser bei abgerissenem oder abgeschnittenem Beutelzipfel bis
über die freie Endkante der Faltklappe reicht.
Wie deutlich aus F i g. 4 ersichtlich, kann die Faltschachtel nach der Erfindung nach teilweisem Entleeren
des Füllguts aus der Packung wieder verschlossen werden. Beim Wiederverschließen werden
die Öffnungsklappe 9 und folglich auch der Beutelzipfel 25, der mit der Ausgieß- oder Ausschüttöffnung
29 versehen ist, über die Stirnfläche um die Ecklinie
12 einwärts gefaltet. Schließlich wird kurz bevor die Öffnungsklappe 9 ihre Schließstellung nach
Fig. 4 einnimmt, die Stccklasche 13 um die Faltlinie an der Seite 11 einwärts in eine Stellung umgefaltet
bzw. geknickt, die zur Öffnungsklappe 9 im wesentlichen unter rechtem Winkel steht Infolgedessen
kann beim Niederfalten der Öffnungsklappe 9 derart, daß sie in derselben Ebene wie der restliche
Teil der äußeren Faltklappe 7 liegt, die Stecklasche
13 entlang des inneren kürzeren Begrenzungsrandes 26 der von den inneren Faltklappen 6 und 8 begrenzten Aussparungen in das Innere der Packung
eingeschoben werden. Beim Einfalten der Stecklasche 13 bleibt die daraus ausgestanzte Zuglasche
21 in der gleichen Ebene wie die Öffnungsklappe 9.
. Auf diese Weise ruht dann die Zuglasche 21, wenn die Öffnungsklappe 9 bei einwärts gewendeter
Stecklasche 13 in ihrer wieder verschlossenen Stellung niedergefaltet ist, entlang ihrer Innenseite
auf den inneren Faltklappen 6 und 8. Auf diese Weise wird ein Einwärtsfalten der Öffnungsklappe 9
über die Ebene der Stirnfläche hinaus nach innen verhindert. Da wegen der Lage des Begrenzungsrandes 26 und wegen der Widerstand leistenden
Elastizität in der Biegung bzw. dem Knick entlang der Faltlinie zwischen den Teilen 19 und 13 die
Stecklasche 13 in ihre Ausgangslage unter Druck in Anlage an den Begrenzungsrand 26 gehalten wird,
ist die Öffnungsklappe 9 auch gegen Aufwärtsfalten um ihre Faltlinie gemäß F i g. 5 genügend gesichert.
Bei abermaliger Entnahme von Füllgut aus einer teilweise entleerten, wieder verschlossenen Faltschachtel
dient die Zuglasche 21, die auf den inneren Faltklappen 6 und 8 aufsitzt, als Griffansatz für das
Aufwärtsfalten der Öffnungsklappe 9 und des Beutelzipfels 25. ·
Claims (4)
1. Faltschachtel mit einem in dieser angeordneten, zur Aufnahme von Füllgut dienenden
Innenbeutel und mit äußeren und inneren Faltklappen an der Verschlußseite, von denen zum
Freilegen einer öffnung eine äußere Faltklappe eine Öffnungsklappe aufweist, die vom übrigen
Faltklappenteil längs Aufreißlinien trennbar und um die Faltklappen-Faltlinie klappbar ist, und
bei dem ein Beutelzipfel des biegbaren Innenbeutels an der Innenseite der Öffnungsklappe befestigt
ist, an deren freiem Ende eine Stecklasche angeformt ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die inneren Faltklappen (6, 8) mit Aussparungen im Bereich der Öffnungsklappe (9) versehen
sind, deren faltkantenparalleler Begrenzungsrand (26) etwa unmittelbar unter einer Faltlinie
in der Öffnungsklappe (9) liegt, um welche herum die Stecklasche (13) nach unten knickbar
ist, und daß innerhalb dieser Stecklasche (13) — ausgehend von deren an dieser Stelle fehlender
Faltlinie — eine Zuglasche (21) ausgestanzt ist.
2. Faltschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungsklappe (9) die
Form eines Trapezes aufweist, dessen lange Grundlinie mit der Faltlinie zusammenfällt und
kürzer als die Behältereckkante ist.
3. Faltschachtel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stecklasche (13) rechteckförmig
ausgebildet ist.
4. Faltschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Faltklappe (7) mit einer Aussparung (15) am Rande der Stecklasche (13) versehen ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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