DE69307836T2 - Misch und ausgabebehälter mit zwei kammern - Google Patents
Misch und ausgabebehälter mit zwei kammernInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Mischverpackung für zwei Komponenten, die getrennt aufzubewahren und bei Bedarf bei der ersten Verwendung miteinander zu mischen sind. Diese Mischverpackung ist mit zwei Kammern, von denen jede eine der Komponenten enthält, einem Mittel zum Verschließen und wirksamen Trennen, welches in einem Verbindungskanal zwischen den Kammern angeordnet ist, und einem System zum Öffnen des Verschließmittels versehen, um den Verbindungskanal zwischen den Kammern nach Belieben zu öffnen und das Mischen der Komponenten zu ermöglichen.
- Die Mischverpackung gemäß der Erfindung ist insbesondere beispielsweise zum getrennten Aufbewahren eines Farbstoffes und eines Oxidationsmittels zum Färben von Haaren oder auch eines Puders und einer Flüssigkeit für pharmazeutische Produkte oder anderer Veterinär- und Pharmazieprodukte der Art bestimmt, die bei Bedarf zu mischen sind.
- Tatsächlich sind derartige Produkte vorhanden, die nur im Augenblick der ersten Verwendung vermischt werden müssen.
- Eine große Anzahl von Verpackungen dieser Art ist verfügbar.
- Gemäß einer bekannten Technik wird das Verschließmittel zwischen den Kammern durch eine Folie oder ein eingeschlossenes Hütchen gebildet, wobei das Öffnungssystem Mittel zum Perforieren und/oder zum Abschneiden des Hütchens aufweist. Im Dokument EP-A-0260179 wird z. B. ein System dieser Art beschrieben.
- Gemäß einer anderen Technik ist das Verschließmittel als Stopfen ausgebildet, wobei das Öffnungssystem es ermöglicht, diesen Stopfen (beispielsweise durch Herausschrauben) zu entfernen, und der Stopfen dann in einer der Kammern der Verpackung verbleibt.
- Es sind auch schon Anordnungen erfunden worden, bei denen das Öffnungssystem ein Verbindungselement aufweist, das mit dem Verschließmittel fest verbunden und mit einem drehbaren Betätigungsorgan in Eingriff ist, dessen Betätigung das Öffnen des Verbindungskanals durch Verschieben des Verschließmittels bewirkt.
- Dies ist beispielsweise bei der Anordnung der Fall, die im Dokument EP-A-0243730 beschrieben wird, bei welchem das Verschließmittel in Form eines Stopfens beim Schrauben des Betätigungsorgans durch eine Verbindungsstange nach unten gestoßen wird.
- Die im Dokument US-A-5088627 beschriebene Anordnung weist ebenfalls einen Stopfen auf, wobei das Verbindungselement, welches rohrförmig ist, außerdem fest mit dem Betätigungsorgan verbunden ist derart, daß hier das Öffnen durch Schrauben des Betätigungsorgans bewirkt wird.
- Bei den beiden vorstehend genannten Fällen ist die Anordnung so getroffen, daß das Betätigungsorgan eine schraubenförmige Bewegung ausführt, d. h., Bewegungen, die aus einer Rotation und einer in Längsrichtung erfolgenden Translation kombiniert sind.
- Außerdem sind bei diesen bekannten Anordnungen die Kammern in einem einzigen Behälter vorhanden, wobei der Verbindungskanal von einem verengten Abschnitt des Behälters ausgeht, welche Tatsache das Überwinden beachtlicher Schwierigkeiten zwecks Erzielung einer guten Abdichtung erforderlich macht.
- Die Erfindung betrifft eine Anordnung der allgemeinen Art, die einleitend beschrieben ist und außerdem, wie vorstehend präzisiert, ein Verbindungselement aufweist, welches mit dem Verschließelement fest verbunden ist und welches im Rotationseingriff mit einem rotierbaren Betätigungsorgan ist, dessen Betätigung das Öffnen des Kanals durch Verschieben des Verschließmittels zur Folge hat.
- Jedoch ist diese Anordnung dadurch bemerkenswert, daß das rotierbare Betätigungsorgan hinsichtlich der Translation unbewegbar ist und daß das Verbindungselement in diesem Betätigungsorgan verschiebbar angebracht ist, wobei das Verschließmittel und/oder das Verbindungselement ein Schraubsystem aufweisen derart, daß die Rotation des Betätigunsorganes das Abschrauben des Verschließmittels und/oder des Verbindungsmittels und das Anheben dieses Verschließmittels bewirkt, das sich aus seiner Verschließposition löst, während das Verbindungselement im Betätigungsorgan gleitet.
- Vorzugsweise ist der Verbindungskanal eine Leitung, die eine rohrförmige Schürze oder einen Hals bildet, wobei das Verschließmittel eine Kappe ist, die in Ruhestellung diese Leitung verschließt, indem sie an ihr anliegt.
- Gemäß einer Ausführungsform wird jede Kammer durch einen besonderen Behälter gebildet, wobei diese Behälter durch einen Verbindungsring dicht verschlossen miteinander verbunden sind.
- In diesem Fall kann die Anordnung beispielsweise so getroffen sein, daß die Verbindungsleitung, auf der die Kappe aufsitzt, durch einen Hals des einen der Behälter gebildet wird, der in ein offenes Ende des anderen Behälters eingeführt ist.
- Jedoch ist gemäß einer anderen Ausführungsform der Verbindungskanal, auf dem die Kappe aufsitzt, durch eine rohrförmige Schürze des Verbindungsringes gebildet, der mit seinen beiden Enden in Öffnungen mündet, die an den beiden Behältern einander gegenüberliegend vorgesehen sind. Insbesondere können in diesem Fall die einander gegenüberliegenden Öffnungen der Behälter von Hälsen gebildet sein, wobei der Verbindungsring mit jedem derselben dicht verbunden ist und die rohrförmige Schürze des Ringes sich in den einen der Behälter von der Verbindungsebene dieser Behälter erstreckt.
- Eine andere Ausführungsform, bei welcher die Kammern aus demselben Behälterkörper hergestellt sind, ist dadurch bemerkenswert, daß die eine der Kammern durch ein Rohr gebildet wird, welches vom Boden des Behälters ausgehend einen Vorsprung in diesen bildet, und die andere Kammer durch das außerhalb des Rohres befindliche Volumen des Behälters gebildet wird und das Mittel zum Verschließen in der Ruhelage die Mündung des Rohres verschließt.
- Die Verbindungsleitung zwischen den Kammern oder dem eine der Kammern bildenden Rohr weist beispielsweise eine schraubenförmige Steigung auf, die dazu bestimmt ist, mit einem zugeordneten Schraubmittel, welches an der Kappe vorgesehen ist, zusammenzuwirken derart, daß die Betätigung des Betätigungsorgans die Kappe zwingt, sich vom Kanal oder dem Rohr entsprechend einer schraubenförmigen Bewegung abzuheben.
- In diesem Fall kann die Kappe eine Verschlußscheibe aufweisen, die über Stege mit einem Ring verbunden ist, der dazu dient, die Verbindungsleitung oder das Rohr, welche bzw. welches eine der Kammern bildet, zu umschließen, und der mit zugeordneten Schraubmitteln versehen ist.
- Um nach dem Mischen der Komponenten im Verlauf der ersten Verwendung jegliches erneute Verschließen zwischen den Kammern zu verhindern, sind beispielsweise die zugeordneten Schraubmittel mit wenigstens einem Führungsvorsprung versehen, wobei die Schraubsteigung am Ende der Leitung, an welchem sie angebracht ist, offen ist derart, daß der Führungsvorsprung oder die Führungsvorsprünge der Kappe am Ende des Wegs damit außer Eingriff kommen und nach dem Öffnen jegliches spätere Verschließen durch Rückführung des Vorsprungs oder der Vorsprünge in die Steigung verhindern. Vorteilhafterweise ist das Ende der Schraubsteigung mit einer Unebenheit versehen, die vom Vorsprung oder den Vorsprüngen beim Öffnen leicht überwunden werden kann, die jedoch ein unerwünschtes Wiedereinführen in die Steigung zusätzlich verhindert.
- Gemäß einer besonderen Ausführungsform ist das Betätigungsorgan an einem der Enden der einen der beiden Kammern angebracht, wobei das Verbindungselement an der Seite, an welcher es mit dem Betätigungsorgan in Eingriff ist, einen Gewindering aufweist, der mit einem zugeordneten Gewinde, welches am entsprechenden Ende der Kammer angebracht ist, zusammenwirkt. In diesem Fall ist es natürlich nicht notwendig, ein Schraubmittel an der Leitung oder an dem den Behälter bildenden Rohr vorzusehen.
- Das Betätigungsorgan weist vorteilhafterweise einen von außen zugänglichen Ring auf, der frei rotierbar angebracht und mit Führungsschienen versehen ist, die sich in diese Kammer erstrecken und die als Mittel zum Bewirken der Rotation und zur Translation für die Verbindungsstange der Kappe dienen, wobei die Länge dieser Führungsschienen ausreicht, um dem Verbindungselement eine Bewegung zwischen der Verschließposition und der Öffnungsposition des Verschließmittels zu ermöglichen.
- Der von außen zugängliche Ring kann auch mit einem Zahnkranz versehen sein, der als Mittel zum Bewirken der Rotation und als Translationsführung für das Verbindungselement dient, welches zu diesem Zweck mit zugeordneten Längsrillen versehen ist.
- Vorzugsweise überdeckt und verschließt in diesen Fällen das Betätigungsorgan eine Öffnung der Kammer, auf welcher es nach Art einer Kapsel angebracht ist, wobei es eine Abgabeöffnung für das Produkt aufweist, welches sich aus der Mischung der Komponenten ergibt, und diese Öffnung zeitweilig verschlossen ist.
- Andere Besonderheiten (z. B. die Ausgestaltung des Verbindungselementes, ...) ergeben sich beim Lesen der folgenden Beschreibung, die sich auf die beigefügten Zeichnungen bezieht. Es zeigen:
- Fig. 1 einen Längsschnitt einer ersten Ausführungsform oder auch einen Schnitt gemäß I-I der Fig. 2 (ein Halbschnitt zeigt die Anordnung in der Aufbewahrungsposition und der andere Halbschnitt die Anordnung in der Position bei Gebrauch),
- Fig. 2 einen Schnitt gemäß II-II der Fig. 1,
- Fig. 3 die Ansicht einer möglichen Verbindungsleitung zwischen den beiden Behältern der Packung,
- Fig. 4 eine Ansicht des Betätigungsorgans des Öffnungssystems der Anordnung gemäß den vorhergehenden Figuren,
- Fig. 5 einen Schnitt gemäß V-V der Fig. 4,
- Fig. 6 einen Schnitt gemäß VI-VI der Fig. 5,
- Fig. 7 eine Ansicht der Verschlußkappe und ihres Verbindungselementes,
- Fig. 8 einen Schnitt gemäß VIII-VIII der Fig. 7,
- Fig. 9 eine Endansicht gemäß dem Pfeil F 9 der Fig. 7,
- Fig. 10 und 11 Längsschnitte einer anderen Ausführungsform gemäß der Erfindung in Aufbewahrungs- bzw. Gebrauchsposition,
- Fig. 12 einen Schnitt gemäß XII-XII der Fig. 10,
- Fig. 13 einen Längsschnitt einer anderen Ausführungsform nach Art der Fig. 1,
- Fig. 14, 15 und 16 in Ansicht und im Halbschnitt das Betätigungsorgan bzw. die Verschlußkappe und ihr Verbindungselement bzw. den mit zwei Kammern versehenen Körper der Anordnung gemäß Fig. 13.
- Die in den Figuren 1 - 9 dargestellte Packung gemäß der Erfindung ist mit zwei Kammern in Form von zwei Behältern, dem oberen Behälter 1 und dem unteren Behälter 2 versehen, die hier einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen und derart miteinander verbunden sind, daß sie einander gegenüberliegende Öffnungen aufweisen, die jeweils durch einen Hals 3 bzw. 4 begrenzt sind. Jeder Hals und insbesondere der Hals 4 kann enger sein und mit dem entsprechenden Behälter durch ein scheibenförmiges Teil verbunden sein. Die Behälter 1 und 2 sind durch einen Verbindungsring 5 dicht miteinander verbunden, der, wie dies die Figuren 1 und 3 zeigen, eine Scheibe 6 aufweist, welche die Verbindungsebene der Hälse 3 und 4 definiert und von welcher sich innere Dichtschürzen 7, 7' zu den Hälsen 3 und 4 erstrecken, wobei der Ring 5 auch zwei Verbindungskränze 8 und 9 aufweist, die sich von der Scheibe 6 zu beiden Seiten erstrecken.
- Die Scheibe 6, die hier kreisförmig ausgebildet ist, weist in ihrem mittleren Bereich ein Loch und eine Leitung 10 in Form eines rohrförmigen Mantels auf, der mit den Hälsen 3 und 4 koaxial ist und sich in den oberen Behälter 1 erstreckt. Die Form der Scheibe 6 hängt selbstverständlich von der der Behälter ab (einfacher Ring bei dieser Ausführungsform).
- Es ist somit klar, daß die beiden Behälter 1 und 2 miteinander durch die Leitung 10 in Verbindung kommen können.
- Ein Verschließmittel dieser Leitung wird von einer Kappe 11 gebildet, die mit einem Verbindungselement oder einer Verbindungsstange 12 versehen ist, die hier die Form einer Platte aufweist, die hier in ihrem mittleren Bereich durchbrochen ist. Die Kappe 11 und die Platte 12 sind besonders in den Figuren 7 - 9 dargestellt.
- Die Kappe 11 ist mit einer Verschlußscheibe 11a versehen, die durch Stege 11b (Fig. 10) mit einem Ring 11c (Fig. 9 und 10) verbunden ist.
- Wie in der Fig. 1 gut zu erkennen, dient der Ring 11c dazu, die Leitung 10 zu umschließen, während die Scheibe 11a es ermöglicht, ihn zu verschließen (linker Teil der Fig. 1).
- Wie insbesondere Fig. 3 zeigt, weist die Leitung 10 eine schraubenförmige Steigung 13 oder ein Gewinde auf, die bzw. das mit inneren Vorsprüngen 14, 15 oder dergleichen zusammenwirkt, die am Ring 11c angeordnet sind.
- Auf diese Weise bewirkt eine Rotation im Sinne einer Schraubbewegung der Kappe 11 eine schraubenlinienförmige Bewegung, die die Scheibe 11a von der Leitung 10 wegbewegt.
- Um die Kappe 11 in Rotation zu versetzen, sieht die Erfindung ein Betätigungsorgan 16 vor, welches besonders in den Figuren 4 - 6 dargestellt ist.
- Das Betätigungsorgan 16 ist mit der Verbindungsplatte 12 der Kappe 11 in Eingriff, wie sich dies im einzelnen aus dem folgenden ergibt.
- Das Betätigungsorgan hat die Form einer Kapsel und überdeckt und verschließt eine Öffnung des oberen Behälters 1, die durch einen Hals 17 begrenzt wird.
- Wie in Fig. 1 dargestellt, ist das Organ 16 dicht im Hals 17 des Behälters 1 angebracht, beispielsweise durch eine Schürze 18, jedoch auch in freier und bzgl. einer Rotation betätigbaren Weise mittels eines Ringes 19, der den Hals 17 umschließt.
- Außerdem weist das Organ 16 eine Abgabeöffnung 20 für das nach der Mischung erhaltene Produkt auf, hier vorläufig durch einen abtrennbaren Ansatz 21 verschlossen (es kann sich aber auch um ein lösbares Verschlußmittel handeln).
- Das Organ 16 ist mit zwei Führungen 22a und 22b in Form von Rinnen (Fig. 6) versehen, die sich in Richtung auf das Innere des Behälters 1 erstrecken und dazu dienen, die Ränder der das Verbindungselement 12 bildenden Platte zu führen.
- Da die Ränder der Platte 11 mit den Führungsschienen in Eingriff sind, liegt es auf der Hand, daß eine Rotation des Organs 16 (mittels seines Ringes 19) eine Rotation auf die Platte und die Kappe 11 überträgt.
- Die vorerwähnte schraubenförmige Bewegung der Kappe 11 (aufgrund der Steigung 13 und der Vorsprünge 14, 15) ist möglich aufgrund der Tatsache, daß die Freiheit der Translationsbewegung der Platte 12 in den Führungsschienen 22a, 22b gegeben ist.
- Die Längen der Führungsschienen 22a und 22b und der Platte 12 sind so berechnet, daß letztere Raum für eine ausreichende Verschiebbarkeit hat, um sich von der unteren Verschluß- und Aufbewahrungsposition (linke Seite der Fig. 1) in die obere Öffnungsposition (rechte Seite der Fig. 1) bewegen zu können.
- Im übrigen ist die schraubenförmige Steigung 13, wie in Fig. 3 dargestellt, offen, d. h., daß die Vorsprünge der Kappe damit am Ende der Bewegung außer Eingriff kommen können. Außerdem kann eine Unebenheit wie die Unebenheit 23 (Fig. 3) aus im folgenden zu erläuternden Gründen vorgesehen sein.
- Die Verwendung ist ohne weiteres zu verstehen.
- Der untere Behälter 2 wird mit einem Pulver oder einer Flüssigkeit gefüllt.
- Danach wird der Behälter 2 durch Einsetzen der Kappe 11 und ihrer Platte 12 verschlossen, bis die Scheibe 11a hermetisch gegen die Leitung 10 gedrückt wird (die Vorsprünge 14, 15 befinden sich dabei in der Steigung 13).
- Danach wird der Behälter 1 gefüllt und mit dem Organ 16, welches eine Kapsel bildet, verschlossen, indem der Ring 19 auf der äußeren Seite des Halses 17 fest angebracht wird, wobei darauf zu achten ist, daß die Führungsschienen 22a, 22b richtig in Eingriff mit der Platte 12 kommen.
- Um jegliches Risiko eines Öffnens zum ungeeigneten Zeitpunkt auszuschließen, können alle möglichen Sicherungsmittel wie z. B. eine Schutzkappe oder auch Etiketten, Platten oder andere Mittel vorgesehen sein, die den Ring 19 des Organs 16 und eine Wandung des Behälters 2 übergreifend an diesen befestigt sind, wie das in Fig. 1 dargestellte Etikett 24.
- Für die erste Verwendung wird somit nach Abreißen des Etikettes 24 der Ring 19 im Sinne eines Abschraubens gedreht (die Rotation der Platte 12 in der Komponente wird durch seine zentrale Ausnehmung erleichtert), wobei so die Kappe 11, wie bereits erläutert, angehoben wird derart, daß die beiden Behälter 1 und 2 miteinander in Verbindung kommen und die in ihnen enthaltenen Komponenten sich mischen können (die Komponenten können zwischen den Stegen 11b der Kappe 11 hindurchtreten).
- Zur Abgabe des sich aus der Mischung ergebenden Produktes genügt es bei der dargestellten Ausführung, den Ansatz 21 abzuschneiden oder abzubrechen.
- Es ist wichtig festzustellen, daß nach dem Abschrauben die Vorsprünge 14, 15 der Kappe die Schraubensteigung 13 verlassen derart, daß es danach nicht mehr möglich ist, die Leitug 10 zu verschließen, da dann der Ring 19 leere Drehbewegungen ausführen würde.
- Die am Ende des Verlaufs der Steigung 13 vorgesehene Unebenheit 23, die durch die Vorsprünge im Augenblick des Abschraubens übersprungen wird, verhindern jedes Wiedereinführen der Vorsprünge in diese Steigung.
- Dies kann von Bedeutung sein um zu verhindern, daß die Anordnung nach der durchgeführten Mischung wieder in die Position für Aufbewahrung zurückgebracht wird.
- Bei der in den Figuren 10 - 12 dargestellten Ausführungsform werden für gleiche Teile dieselben Bezugszeichen verwendet, wobei nur die Hauptbezugszeichen angeführt sind.
- Diese Ausführungsform unterscheidet sich von der vorstehend beschriebenen im wesentlichen dadurch, daß die Verbindungsleitung 10 zwischen den Behältern durch einen engen Hals des unteren Behälters 2 an Stelle eines rohrförmigen Mantels des Verbindungsringes gebildet wird.
- Außerdem hat hier das Verbindungselement 12 der Kappe die Form einer Stange mit kreuzförmigem Querschnitt, wobei dann z. B. vier Führungen des Organs 16 vorhanden sind.
- Jedoch weist hier der Verbindungsring 5 kein Teil auf, welches in den Behälter 2 gelangen könnte, wobei dann die Dichtheit durch das Zusammenwirken der Schürzen 25, 26 gewährleistet ist, die jeweils an der Kappe 11 bzw. dem Ring 5 angebracht sind, wie das die Figuren 10 und 11 zeigen.
- Es ist klar, daß die die Behälter bildenden Materialien unterschiedlich sein können, flexibel oder nicht flexibel, und unterschiedlich beispielsweise bezüglich der Verwendung von Glas oder PVC für den unteren Behälter und flexiblem Polyethylen für den anderen usw. Dies ist von Bedeutung, weil in Abhängigkeit von den zu mischenden Produkten die verwendeten Materialien für jede Kammer in bestimmten Fällen unterschiedlich sein müssen, wie beispielsweise bei Verwendung eines Oxidationsmittels, was mit den Anordnungen, die in den vorerwähnten Dokumenten EP-A- 0243730 und US-A-5088627 beschrieben sind, nicht möglich ist.
- Jedoch sieht die Erfindung auch die Möglichkeit vor, daß bei Herstellung der Kammern von einem einstückigen Element ausgegangen wird. Indessen schlägt die Erfindung in diesem Fall eine ganz neuartige Ausführungsform vor, die die Nachteile des Behälters vermeidet, dessen Kammern durch einfaches Eindrücken dieses Behälters hergestellt werden, wobei eine derartige bekannte Anordnung im allgemeinen durch Extrusionsblasen hergestellt wird, während bei der Ausführungsform gemäß der Erfindung, die in den Figuren 13-16 dargestellt ist, der die beiden Kammern bildende Körper durch Spritzgießen hergestellt werden kann.
- Die in den Figuren 13 - 16 dargestellte Ausführungsform weist natürlich auch ein Öffnungssystem der Art auf, welches im Zusammenhang mit den vorhergehenden Figuren beschrieben wird, jedoch mit den Varianten, die in den vorhergehend beschriebenen Ausführungsformen verwendet werden könnten, so wie auch das Öffnungssystem der Figuren 1 - 12 hier verwendet werden könnte.
- Bei dieser Ausführungsform (Fig. 13 - 16) wie bei denen gemäß den Figuren 10 - 12 sind ähnliche oder äquivalente Mittel mit denselben Bezugszeichen versehen.
- So findet man insbesondere wieder zwei Kammern 1 und 2, eine Verschlußkappe 11, die mit einem Verbindungselement 12 fest verbunden ist, welches mit einem mit einem Ring 19 versehenen Betätigungsorgan 16 in Eingriff ist. Außerdem sind hier auch die Öffnung 20 und der Ansatz 21 vorhanden.
- Jedoch entstehen hier die beiden Kammern 1 und 2 aus demselben Behälterkörper 26, von dessen Boden ein Rohr 27 vorsteht, wobei die Kammern 1 und 2 durch die innerhalb und außerhalb des Rohres 27 befindlichen Volumen gebildet werden, wobei die Kappe 11 vorgesehen ist, um die Mündung dieses Rohres 27 zu verschließen. Die Kappe 11 ist hier mit einer Scheibe 28, einer inneren Abdichtschürze 29 und einer äußeren Führungsschürze 30 mit Öffnung 31 versehen.
- Andererseits ergibt sich, daß die Kappe 11 hier nicht mit Schraubmitteln versehen ist, da diese Mittel auf dem Verbindungselement 12 vorgesehen sind.
- Tatsächlich weist das Verbindungselement 12, wenn es sich wie vorher in Form einer durchbrochenen Platte darstellt, an seinem der Kappe 11 abgekehrten Ende Schraubmittel auf.
- Letztere weisen die Form eines Schraubringes 32 auf, der insbesondere in Fig. 15 erkennbar ist und innenseitig mit Längsrillen 33 und einer Dichtschürze 34 versehen ist.
- Der Ring 19 des Organs 16 weist außerdem Langlöcher 35 (Fig. 14) auf, die dazu dienen, innere vorsprünge 36 zu bilden, wobei er innenseitig mit einer Dichtschürze 37 und einem Zahnkranz 38 versehen ist.
- Im übrigen ist bei der dargestellten Ausführungsform der Ring 19 mit dem Durchgang 20 durch abgestufte Scheiben verbunden.
- Die Fig. 13 und insbesondere die Fig. 16 zeigen, daß das Ende des inneren Rohres 27 mit einer Auskehlung 39 und das offene Ende des Behälterkörpers 26 mit einem Ring 40 versehen ist, der seinerseits eine Sitzfläche 41, ein Innengewinde 42 und eine äußere Rippe 43 aufweist, wobei der Teil 44 oberhalb des Gewindes 42 genau kalibriert ist.
- Die drei vorstehend beschriebenen Teile 16, 12 und 26 werden vorteilhafterweise mittels Spritzgießen hergestellt.
- Wie bei den anderen beschriebenen Ausführungsformen ist das Füllen einfach.
- Die Kammer 2 wird zunächst mit einem ersten Produkt gefüllt und dann durch die Kappe 11 und insbesondere deren Dichtschürze 29 beim Einsetzen des Verbindungselementes 12 durch Einschrauben seines Ringes 32 in das Gewinde 42 des Ringes 40 des Körpers 26 verschlossen.
- Es genügt dann, das zweite Produkt durch Füllen der Kammer 1 zu verpacken und das Betätigungsorgan 16 auf dem Ring 40 festzuklemmen, indem die Innenvorsprünge 36 des Ringes 19 des Organes 16 unter die Rippe 23 des Ringes 40 einschnappen derart, daß das Betätigungsorgan 16 keine Translationsbewegung ausführen, jedoch frei rotieren kann, wobei die Dichtschürze 37 in den kalibrierten Teil 44 des Körpers 26 eingreift.
- Der Zahnkranz 38 des Elementes 16 kommt in Eingriff mit den Längsrillen des Gewinderinges 32 des Elementes 12.
- Bei der ersten Verwendung reicht es dann aus, den Ring 19 zu drehen derart, daß das Zusammenwirken des Kranzes 38 und der Längsrillen 33 es dem Element 12 ermöglicht, sich zu drehen und sich vom Körper 26 abzuschrauben mit der Wirkung, daß die Kappe 11 angehoben wird und somit die Kammern 1 und 2 miteinander in Verbindung kommen.
- Es liegt auf der Hand, daß, da das Element 16 keine Translationsbewegung ausführt, es das Element 12 ist, welches im Verlauf der Abschraubbewegung im Organ 16 eine Verschiebung durch Zusammenwirken des vorerwähnten Kranzes 38 und der Längsrillen erfährt.
- Zum Abgeben des Produktes genügt es dann, wie bei den anderen Ausführungsformen das Element 21 abzuschneiden oder abzubrechen.
- Selbstverständlich kann auch ein Mittel vorgesehen sein, welches eine Rückbewegung des Elementes 12 durch entgegengesetzte Translationsbewegung blockiert (Unebenheit...).
- Die Funktionsweise ist vollständig gleich der der Ausführungsformen gemäß den Figuren 1 - 12, wobei das Verbindungselement 12 rotiert wird und sich dabei im Organ 16 verschiebt, welches keine Translationsbewegung ausführen kann.
- Es ist auch ohne weiteres klar, daß, wie bereits erwähnt, das Schraubsystem der Ausführungsform gemäß den Figuren 13 - 16 auf dein Rohr 27 und der Kappe 11 vorgesehen sein könnte, wie dies bereits hinsichtlich der Figuren 10 - 12 beschrieben wurde, ebenso wie das Schraubsystem der Ausführungsformen der Figuren 1 - 12 wie im Zusammenhang mit der letzten Ausführungsform beschrieben ausgeführt sein könnte, wobei gilt, daß es ausreicht, daß es am Element 12 oder an der Kappe 11, die miteinander fest verbunden sind, angebracht ist.
- Außerdem können die Führungsschienen der ersten Ausführungsformen selbstverständlich auch durch einen Zahnkranz und Längsrillen und umgekehrt ersetzt werden.
Claims (15)
1. Mischverpackung für zwei getrennt zu lagernde und nach
Bedarf bei der ersten Benutzung zu mischende Komponenten, die mit
zwei Kammern (1, 2), von denen jede eine der Komponenten
enthält, einem Mittel (11) zum Verschließen (11) und zum
wirksamen Trennen versehen ist, welches in Ruhestellung in einem
Verbindungskanal zwischen den Kammern angeordnet und mit einem
Verbindungselement (12) fest verbunden ist, das mit einem
Betätigungsorgan (16) rotativ in Eingriff ist, dessen Betätigung
das Öffnen des Verbindungskanals zwischen den Kammern durch
Verschieben des Verschließmittels bewirkt, um die Mischung der
Komponenten zu ermöglichen, dadurch gekennzeichnet, daß das
rotierbare Betätigungssorgan (16) keine Translationsbewegung
ausführen kann und das Verbindungselement (12) im Betätigungsorgan
(16) verschiebbar angebracht ist, während das Verschließmittel
(11) und/oder das Verbindungselement (12) ein Schraubsystem
aufweisen derart, daß die Rotation des Betätigungsorgans (16)
das Abschrauben des Verschließmittels und/oder des
Verbindungselementes und das Anheben des Verschließmittels bewirkt,
welches sich aus seiner Verschlußposition löst, während das
Verbindungselement sich im Betätigungsorgan (16) verschiebt.
2. Mischverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Verbindungskanal eine Leitung (10) ist und eine rohrförmige
Schürze oder einen Hals bildet und das Verschließmittel eine
Kappe (11) ist, die in Ruhestellung an der Leitung anliegt und
diese verschließt.
3. Mischverpackung nach Anspruch 2, bei welcher jede Kammer
durch verschiedene Behälter (1, 2) gebildet wird und diese
Behälter durch einen Verbindungsring dicht miteinander verbunden
sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsleitung, an
welcher die Kappe (11) anliegt, durch einen Hals (10) des einen
(2) der Behälter gebildet wird, der in eine Öffnung am Ende des
anderen Behälters (1) eingeführt ist.
4. Mischverpackung gemäß Anspruch 2, bei welcher jede Kammer
von einem besonderen Behälter (1, 2) gebildet wird und die
Behälter miteinander durch einen Verbindungsring (5) dicht
verschlossen miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsleitung, auf der die Kappe (11) aufsitzt,
durch eine rohrförmige Schürze (10) des Verbindungsringes (5)
gebildet wird, der mit seinen beiden Enden in Öffnungen mündet,
die an den beiden Behältern (1, 2) einander gegenüberliegend
vorgesehen sind.
5. Mischverpackung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die einander gegenüberliegenden Öffnungen der Behälter (1,
2) von Hälsen (3, 4) gebildet sind und der Verbindungsring (5)
mit jedem derselben dicht verbunden ist und die rohrförmige
Schürze des Ringes sich in den einen (1) der Behälter von der
Verbindungsebene der Behälter erstreckt.
6. Mischverpackung nach einem der Ansprüche 1 und 2, deren
Kammern (1, 2) aus demselben Behälterkörper hergestellt sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die eine (2) der Kammern durch ein
Rohr (27) gebildet wird, welches vom Boden des Behälters (26)
ausgehend einen Vorsprung in diesem bildet, und die andere
Kammer (1) durch das außerhalb des Rohres (27) befindliche Volumen
des Behälters (26) gebildet wird und das Mittel zum
Verschließen in der Ruhelage die Mündung des Rohres (27)
verschließt.
7. Mischverpackung nach einem der Ansprüche 2 - 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verbindungsleitung (10) zwischen den
Kammern oder dem eine der Kammern bildenden Rohr (27) eine
schraubenförmige Steigung (13) aufweist, die dazu bestimmt ist, mit
einem zugeordneten Schraubmittel (14, 15), welches an der Kappe
(11) vorgesehen ist, zusammenzuswirken derart, daß die
Betätigung des Betätigungsorganes die Kappe zwingt, sich von der
Leitung (10) oder dem Rohr (27) entsprechend einer
schraubenförmigen Bewegung abzuheben.
8. Mischverpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kappe (11) eine Verschlußscheibe (11a) aufweist, die über
Stege (11b) mit einem Ring (11c) verbunden ist, der dazu dient,
die Verbindungsleitung (10) oder das Rohr (27), welches einen
der Behälter bildet, zu umschließen, und der mit zugeordneten
Schraubmitteln (14, 15) versehen ist.
9. Mischverpackung gemäß einem der Ansprüche 7 und 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die zugeordneten Schraubmittel wenigstens
einen Führungsvorsprung (14, 15) aufweisen und die
Schraubsteigung (13) am Ende der Leitung (10) oder des Rohres (27), an
welchem sie angebracht ist, offen ist derart, daß der
Führungsvorsprung oder die Führungsvorsprünge (14, 15) der Kappe (11)
am Ende des weges damit außer Eingriff kommen, wodurch nach dem
Öffnen ein späteres Verschließen durch Rückführen des
Vorsprunges oder der Vorsprünge in die Steigung verhindert wird.
10. Mischverpackung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Ende der Schraubsteigung (13) eine Unebenheit (23)
aufweist, die vom Vorsprung oder den Vorsprüngen (14, 15) beim
Öffnen leicht überwunden werden kann, die jedoch ein
unerwünschtes Wiedereinführen in die Steigung zusätzlich
verhindert.
11. Mischverpackung nach einem der Ansprüche 1 - 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das Betätigungsorgan (16) an einem der
Enden der einen (1) der Kammern angebracht ist und das
Verbindungselement (12) an der Seite, an welcher es mit dem
Betätigungsorgan (16) in Eingriff ist, einen Gewindering aufweist,
der mit einem zugeordneten Gewinde, welches am entsprechenden
Ende der Kammer (1) angebracht ist, zusammenwirkt.
12. Mischverpackung nach einem der Ansprüche 1 - 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Betätigungsorgan (16) an dem einen Ende
der einen (1) Kammer angebracht ist und einen von außen
zugänglichen Ring (19) aufweist, der frei rotierbar angebracht und
mit Führungsschienen (22a, 22b) versehen ist, die sich in diese
Kammer (1) erstrecken und die als Mittel zum Bewirken der
Rotation und zur Translationsführung für das Verbindungselement
(12) des Verschlußelementes (11) dienen und die Länge dieser
Führungsschienen ausreicht, um dem Verbindungselement (12)
eine Bewegung zwischen der Verschließposition und der
Öffnungsposition des Verschlußmittels (11) zu ermöglichen.
13. Mischverpackung nach einem der Ansprüche 1 - 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Betätigungsorgan (16) an dem einen Ende
einer (1) der Kammern angebracht ist und einen von außen
zugänglichen Ring (19) aufweist, der frei rotierbar angebracht
und mit einem Zahnkranz (38) versehen ist, der als Mittel zum
Bewirken der Rotation und als Translationsführung für das
Verbindungselement dient, welches zu diesem Zweck mit zugeordneten
Längsrillen (33) versehen ist.
14. Mischverpackung nach einem der Ansprüche 12 und 13, dadurch
gekennzeichnet, daß das Betätigungsorgan (16) eine Öffnung (17)
der Kammer (1) überdeckt und verschließt, auf welcher es nach
Art einer Kapsel angebracht ist und eine Abgabeöffnung für das
Produkt aufweist, welches sich aus der Mischung der Komponenten
ergibt, wobei diese Öffnung zeitweilig verschlossen (21) ist.
15. Mischverpackung gemäß einem der Ansprüche 1 - 14, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (12) des
Verschließmittels (11) die Form einer durchbrochenen Platte hat.
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