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DE69223780T2 - Mehrschichtbauelement für einen flächenreissverschluss - Google Patents

Mehrschichtbauelement für einen flächenreissverschluss

Info

Publication number
DE69223780T2
DE69223780T2 DE69223780T DE69223780T DE69223780T2 DE 69223780 T2 DE69223780 T2 DE 69223780T2 DE 69223780 T DE69223780 T DE 69223780T DE 69223780 T DE69223780 T DE 69223780T DE 69223780 T2 DE69223780 T2 DE 69223780T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
zone
component
hooks
fibers
hook
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69223780T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69223780D1 (de
Inventor
David Joseph Kenneth Goulait
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Procter and Gamble Co
Original Assignee
Procter and Gamble Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=24825337&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE69223780(T2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Procter and Gamble Co filed Critical Procter and Gamble Co
Publication of DE69223780D1 publication Critical patent/DE69223780D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69223780T2 publication Critical patent/DE69223780T2/de
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Description

    GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen aufnehmenden Bestandteil für eine mechanische wiederbefestigbare Befestigungsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1. Insbesondere betrifft diese Erfindung einen preisgünstigen mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteil zur Verwendung in einem wegwerfbaren absorbierenden Artikel nach Anspruch 5.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Wiederbefestigbare Befestigungsvorrichtungen der Haken- und Schlaufenart werden derzeit breit in einer großen Anzahl von Situationen verwendet. Derartige wiederbefestigbare Befestigungsvorrichtungen werden bei Kleidung, Wegwerfartikeln und zahlreichen verschiedenartigen Artikeln, wie zum Beispiel Sicherheitsgurten und dergleichen, verwendet. Derartige Vorrichtungen werden verwendet, wenn es erwünscht ist, eine wiederbefestigbare Bindung zwischen zwei oder mehr Gegenständen oder zwischen verschiedenen Oberflächen desselben Gegenstandes zu schaffen. Bei gewissen Anwendungen sind diese wiederbefestigbaren Befestigungsvorrichtungen durch konventionelle Schnallen, Reißverschlüsse, Knöpfe, Schnapper, Bandbefestigungsmittel und Nähte ersetzt worden.
  • Eine populäre Art von mechanischem Befestigungsmittel, welches derzeit breit verwendet wird, welches mechanisches Verkrallen zur Schaffung einer wiederbefestigbaren Bindung nutzt, wird unter der Handelsbezeichnung "VELCRO" verkauft. VELCRO-Befestigungsvorrichtungen sind detaillierter in der US-PS 2,717.437, US-PS 3,009.235, US-PS 3,266.113, US- PS 3,550.837, US-PS 4,169.303 und US-PS 4,984.339 beschrieben.
  • VELCRO-Befestigungsmittel nutzen zwei Bestandteile, einen männlichen Bestandteil und einen aufnehmenden Bestandteil. Die männlichen und die aufnehmenden Bestandteile sind oft als die Haken- bzw. Schlaufenbestandteile bezeichnet. Der Hakenbestandteil besteht aus einem Textilmaterial, welches eine Mehrzahl von elastischen, nach oben stehenden hakenförmigen Elementen umfaßt. Der aufnehmende Bestandteil der Befestigungsvorrichtung besteht aus einem Textilmaterial, welches eine Mehrzahl von aufstehenden Schlaufen an seiner Oberfläche enthält. Wenn der Hakenbestandteil und der Schlaufenbestandteil in einer Fläche-an-Fläche- Beziehung aneinandergepreßt werden, um die Befestigungsvorrichtung zu schließen, verkrallen sich die Haken in den Schlaufen, wobei eine Mehrzahl von mechanischen Bindungen zwischen den einzelnen Haken und Schlaufen gebildet wird. Wenn diese Bindungen geschaffen worden sind, werden sich die Bestandteile unter normalen Bedingungen im allgemeinen nicht voneinander lösen. Dies ist, weil es sehr schwierig ist, die Bestandteile durch Versuchen, alle Haken auf einmal zu lösen, zu trennen. Wenn jedoch eine graduelle Abziehkraft auf die Bestandteile aufgebracht wird, kann ein Loslösen leicht bewirkt werden. Da die Haken aus einem elastischen Material bestehen, werden sie sich unter einer Abziehkraft leicht öffnen, um die Schlaufen freizugeben.
  • Diese Art von Befestigungsvorrichtung ist als besonders nützlich an Wegwerfartikeln, wie zum Beispiel Wegwerikleidungsstücken, Wegwerfwindeln, Wegweffverbandstoffen, Kartons und dergleichen befunden worden. Derartige Befestigungsvorrichtungen ergeben ein sicheres Verschlußmittel Jedoch ist die Verwendung bestehender Befestigungsvorrichtungen dieser Art an Wegwerfartikeln zufolge der Tatsache, daß derartige Befestigungsvorrichtungen relativ teuer sind, beschränkt gewesen. Der Hauptgrund, daß derartige Befestigungsvorrichtungen teuer sind, ist, daß sie hohe Herstellungskosten haben. Diese hohen Herstellungskosten sind mit sowohl den Haken- als auch den Schlaufenbestandteilen dieser Vorrichtungen verbunden.
  • Konventionelle Haken- und Schlaufenbestandteile sind in der Regel gebildet, indem man ein Textilmaterial mit einer Anzahl von gewebten Schlaufen, welche sich von einer Unterlage auswärts erstrecken, herstellt. Die Schlaufen können beigestellt werden, indem ein Grundgewebe gewebt wird, welches ergänzende Fäden enthält, um die Schlaufen zu bilden, oder indem Schlaufen in ein Textilmaterial gewebt werden. Bei anderen Haken- und Schlaufenbestandteilen können die Schlaufen durch Fältelungs- oder Riffelungsverfahren gebildet werden. Die Hakenbestandteile derartiger Befestigungsvorrichtungen sind in der Regel durch darauffolgendes Schneiden der Schlaufen gebildet. Die geschnittenen Schlaufen dienen als die Haken des Hakenbestandteils.
  • Diese Verfahren erzeugen im allgemeinen kostenintensiv Haken- und Schlaufenbefestigungsmaterialien, da sie relativ langsam sind. Die Haken- und Schlaufenbestandteile derartiger Befestigungsvorrichtungen sind ebenso üblicherweise aus dem gleichen relativ teuren Material hergestellt. Dieses Material ist in der Regel relativ teuer für den Hakenbestandteil, weil das in dem Hakenbestandteil verwendete Material elastisch sein muß, sodaß die Haken sich vom Schlaufenbestandteil lösen können, wenn die Vorrichtung geöffnet wird. Konventionelle Schlaufenbefestigungsmaterialien sind allgemein zur Gänze aus einem einzigen Material hergestellt. Dieses Material ist im allgemeinen relativ teuer zufolge des Erfordernisses eines derartigen Materials, daß es fest genug sein muß, um die eingerasteten Haken zu halten, wenn es auf die Befestigungsvorrichtung aufgebrachten Kräften unterworfen ist.
  • Verschiedene Versuche sind gemacht worden, um alternative Arten von aufnehmenden Bestandteilen für Befestigungsvorrichtungen herzustellen. Jedoch haben derartige Versuche im allgemeinen an einer Anzahl von Nachteilen gelitten.
  • Ein derartiger Versuch ist in der US-PS 3,708.833, ausgegeben an Ribich et al. am 9. Jänner 1973, beschrieben. Das Ribich-et-al.-Patent offenbart eine wiederbefestigbare Befestigungsvorrichtung mit einem aufnehmenden Bestandteil, welcher vernetzten Urethanschaumstoff enthält, welcher an einer Unterlagsschichte fixiert ist. Der aufnehmende Bestandteil, welcher im Ribich-et-al.-Patent geoffenbart ist, leidet am Nachteil, daß Schaumstoffe in der Regel nicht genug Öffnungen zum Penetrieren für die Haken konventioneller Hakenbestandteile aufweisen. Vernetzte Schaumstoffe haben ebenfalls nicht ausreichende Festigkeit, um derartige Haken zu halten, wenn Kräfte auf die Befestigungsvorrichtung aufgebracht werden. Weiters ist ein Herstellen von vernetztem Schaumstoff ein relativ teures Verfahren.
  • Die US-PS 3,905.071, ausgegeben an Brumlik am 16. September 1975, offenbart eine "Durchdrück-selbstgreifende Vorrichtung". Die im Brumlik-Patent beschriebene Vorrichtung scheint zur Verwendung in einer wiederbefestigbaren Befestigungsvorrichtung, welche einen konventionellen gegengleichen Hakenbestandteil mit elastischen Haken nutzt, nicht geeignet zu sein. Die im Brumlik-Patent geoffenbarte Befestigungsvorrichtung ist gedacht, um zum Befestigen eines oder mehrerer Materialblätter zwischen einem Greifbauteil und einem aufnehmenden Bauteil verwendet zu werden. Der Greifbauteil, welcher im Brumlik-Patent geoffenbart ist, hat starre und steife nadelförmige Elemente zum Ergreifen von Elementen. Diese nadelähnlichen Elemente sind besonders ungeeignet zur Verwendung in Befestigungsvorrichtungen an wegwerfbaren absorbierenden Artikeln. Die Offenbarung des Brumlik-Patents erscheint demnach beschränkt zu sein auf Vorrichtungen, welche Greifelemente verwenden, welche adaptiert sind, um einige Materialblätter zu penetrieren und durchzugehen und im Inneren eines aufnehmenden Bauteils zu sitzen.
  • Die US-PS US-A-3 694 867, ausgegeben an Strumpf am 3. Oktober 1972, beschreibt eine trennbare Klammer, welche aus einem männlichen und einem aufnehmenden Bestandteil besteht, welche preisgünstig herzustellen ist und welche Einstellbarkeit beistellt. Sie lehrt nicht einen mehrzonigen aufnehmenden Bestandteil, welcher eine Verkrallungs- und Abstandhaltezone gemäß der vorliegenden Erfindung umfaßt.
  • Daher besteht ein Erfordernis für eine preisgünstige Befestigungsvorrichtung für Wegwerfartikel. Insbesondere besteht ein Erfordernis für derartige preisgünstige Befestigungsvorrichtungen, auf eine Art zu wirken, welehe mit teureren kommerziell erhältlichen Befestigungsvorrichtungen vergleichbar ist.
  • Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, einen verbesserten preisgünstigen aufnehmenden Bestandteil für eine Befestigungsvorrichtung zur Verfügung zu stellen.
  • Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, einen aufnehmenden Bestandteil für eine Befestigungsvorrichtung beizustellen, welcher sowohl mit kommerziell erhältlichen Hakenbestandteilen mit elastischen einzelnen Haken als auch mit weniger teuren Hakenbestandteilen mit spröderen Haken als jene, welche derzeit in Verwendung sind, verwendet werden kann.
  • Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, einen preisgünstigen aufnehmenden Bestandteil zur Verfügung zu stellen, welcher einen wirksameren Gebrauch von Materialien ergibt, als es bestehende Befestigungsvorrichtungen tun, und welcher reduzierte Mengen teurer Materialien nutzt.
  • Es ist noch ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, einen preisgünstigen aufnehmenden Bestandteil für eine wiederbefestigbare Befestigungsvorrichtung durch Aufeinanderstapeln von Materialien zu bilden, welche bestimmte erwünschte einzelne Charakteristika zum Verfangen und Ergreifen der Haken eines passenden Hakenbestandteils aufweisen.
  • Es ist noch ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, ein preisgünstiges und verbessertes Verfahren zum Herstellen eines derartigen aufnehmenden Bestandteils zur Verfügung zu stellen.
  • Diese und andere Ziele der vorliegenden Erfindung werden leichter zutagetreten, wenn sie unter bezug auf die folgende Beschreibung betrachtet und wenn sie mit den beigeschlossenen Zeichnungen in Verbindung gebracht werden.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung stellt einen mehrschichtigen (oder mehrzonigen) aufnehmenden Bestandteil zum Ergreifen eines komplementären Hakenbestandteils in einer wiederbefestigbaren Befestigungsvorrichtung bei. Der aufnehmende Bestandteil der vorliegenden Erfindung ist imstande, mit einem Hakenbestandteil, welcher einzelne Hakenelemente mit stumpfen Köpfen aufweist, in Eingriff zu gelangen. Der aufnehmende Bestandteil erfordert nicht, daß einzelne Schlaufen der konventionellen Art vorhanden sind. In der Regel werden die Haken durch Elemente ergriffen werden, welche den aufnehmenden Bestandteil mit einer relativ flachen nach auswärtsgerichteten Oberfläche darstellen.
  • Der aufnehmende Bestandteil umfaßt mindestens zwei und vorzugsweise drei Schichten oder Zonen. Jede Zone hat bestimmte der erwünschten einzelnen Charakteristika zum Verkrallen und Halten der Haken des passenden Hakenbestandteils. Die Zonen inkludieren eine erste Zone (die "Verkrallungs"-Zone], eine zweite Zone (die "Abstandhalte"-Zonej und eine Unterlage. Die Verkrallungszone kann ein gewebtes Textilmaterial, eine nicht-gewebte Bahn oder eine andere Art von Material sein, welches Fasern, Litzen oder dergleichen aufweist, damit die Haken des Hakenbestandteils sich verfangen. Es sollte ausreichend Raum zwischen diesen Fasern für den Einlaß der Haken des Hakenbestandteils sein. Die Abstandhaltezone kann jedes geeignete Material sein, welches einen Raum beistellt, damit die Haken, nachdem sie durch die Verkrallungszone eingelassen worden sind, diesen einnehmen. Die Abstandhaltezone kann aus der gleichen Materialart wie die Verkrallungszone oder aus einem komplett unterschiedlichen Material bestehen. Beispielsweise kann bei einem alternativen Ausführungsbeispiel die Abstandhaltezone lose Partikel umfassen. Die Abstandhaltezone wird vorzugsweise ein thochbausch" (hohe Abgreifhöhe] -Material sein, sodaß sie imstande sein wird, adäquaten Raum für die Schäfte und Köpfe der Haken zur Verfügung zu stellen. Die Unterlage ist anliegend an die Abstandhaltezone. Die Unterlage ergibt eine Grundlage für die Verkrallungs- und Abstandhaltezonen.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfaßt die Verkrallungszone eine erste Faservliesbahn mit einem Flächengewicht von zwischen etwa 8,5 und etwa 18 g/m² (etwa 7 und etwa 15 g/yd²] und Fasern mit einer Denierzahl zwischen etwa 2 und etwa 6; die Abstandhaltezone umfaßt eine zweite Faservliesbahn mit einem Flächengewicht zwischen etwa 8,5 und etwa 36 gim² (etwa 7 und etwa 30 g/yd²) und Fasern mit einer Denierzahl von zwischen etwa 6 und etwa 15; und die Verkrallungs- und Abstandhaltezonen werden in bezug auf eine Folienunterlage mit der Abstandhaltezone zwischen der Verkrallungszone und der Unterlage am richtigen Platz gehalten.
  • Diese Anordnung von Schichten führt zu einem preisgünstigeren aufnehmenden Bestandteil. Weniger teure Materialien können in der Abstandhaltezone verwendet werden anstelle des Verwendens des gleichen, relativ teuren Rohmaterials für die gesamte Zusammensetzung des aufnehmenden Bestandteils. Der aufnehmende Bestandteil kann ebenso durch ein preisgünstigeres Laminierungsverfahren anstelle der konventionellen Webe-, Strick-, Fältelungs- oder Riffelungsverfahren hergestellt werden.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ebenso eine Befestigungsvorrichtung mit einem Hakenbefestigungsbestandteil und einem aufnehmenden Bestandteil. Der aufnehmende Bestandteil umfaßt einen mehrschlchtigen aufnehmenden Bestandteil der vorliegenden Erfindung. Der Hakenbefestigungsbestandteil umfaßt einen Hakenbefestigungsbestandteil, welcher eine Grundfläche und eine Anzahl einzelner Haken, welche sich von der Grundfläche erstrecken, hat. Der mehrschichtige aufnehmende Bestandteil und der komplementäre Hakenbefestigungsbestandteil ergeben ein sicheres wiederbefestigbares Verschlußmittel, welches während des Gebrauchs angetroffenen Kräften widerstehen wird.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ebenso Wegwerfartikel und insbesondere eine Wegwerfwindel, welche eine derartige verbesserte Befestigungsvorrichtung aufweist.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Während die Beschreibung mit Ansprüchen abschließt, welche das Wesentliche, was als die vorliegende Erfindung bildend erachtet wird, besonders hervorheben und unterscheidend beanspruchen, wird angenommen, daß die Erfindung besser aus der folgenden Beschreibung in Zusammenhang mit den beigeschlossenen Zeichnungen verstanden werden wird, in welchen:
  • Figur 1 ist eine perspektivische Ansicht der wiederbefestigbaren Befestigungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung.
  • Figur 2 ist eine teilweise weggeschnittene Draufsicht auf den mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteil der vorliegenden Erfindung, gezeigt im Gebrauch mit einem Bandbefestigungssystem einer Wegwerfwindel (lediglich ein Abschnitt davon ist gezeigt).
  • Figur 3 ist eine Seitenansicht der in Figur 1 gezeigten Befestigungsvorrichtung.
  • Figur 3A ist eine Draufsicht auf einen einzelnen Haken des Hakenbestandteils.
  • Figur 3B ist eine Seitenansicht des in Figur 3A gezeigten Hakens.
  • Die Figuren 4A und 48 sind eine Seitenansicht und eine teilweise weggeschnittene Draufsicht auf ein alternatives Ausführungsbeispiel des aufnehmenden Bestandteils der vorliegenden Erfindung, bei welchem der Durchmesser der Fasern von derselben Denierzahl in den Verkrallungs- und Abstandhaltezonen ist.
  • Figur 4C ist eine Seitenansicht des in den Figuren 4A und 4B gezeigten aufnehmenden Bestandteils, welche die Bindung zwischen den Zonen derselben in einer etwas weniger schematischen Form zeigt.
  • Figur 5 ist eine vereinfachte schematische Seitenansicht eines alternativen Ausführungsbeispiels des mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteils, bei welchem die Abstandhaltezone ein loses Pellet-ähnliches Material umfaßt.
  • Figur 6 ist eine Seitenansicht eines alternativen Ausführungsbeispiels des mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteils, bei welchem die Abstandhaltezone ein Gitter umfaßt, welches durch Hitze-/Druckbindungen an die anliegenden Schichten gebunden ist.
  • Figur 7 ist eine Seitenansicht eines alternativen Ausführungsbeispiels des mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteils, bei welchem die Abstandhaltezone ein Gitter umfaßt, welches an die anliegenden Schichten durch einen Klebstoff gebunden ist.
  • Die Figuren 8-10 sind Seitenansichten alternativer Ausführungsbeispiele des mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteils, welche durch Bilden eines Laminats und darauffolgendes Falten des Laminats übereinander um sich selbst gebildet sind.
  • Die Figuren 11-13 sind Seitenansichten alternativer Ausführungsbeispiele des mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteils, bei welchen die gleiche Art von Material für sowohl die Verkrallungszone als auch die Unterlage verwendet wird.
  • Figur 14 ist eine teilweise weggeschnittene perspektivische Ahsicht einer Wegwerfwindel, welche die Befestigungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung enthält.
  • Figur 15 ist eine schematische Seitenansicht eines Verfahrens zum Herstellen des mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteils der vorliegenden Erfindung.
  • Figur 16 ist eine schematische Seitenansicht eines alternativen Verfahrens zum Herstellen des mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteils.
  • Figur 17 zeigt ein wahlweises Mittel zum Falten einer Materialbahn, um den in den Figuren 8-10 gezeigten mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteil zu bilden.
  • Figur 18 ist eine schematische Vorderansicht einer Art von gemusterter Walze, welche in den in den Figuren 15 und 16 gezeigten Verfahren verwendet werden kann (die Dimensionen des Musters sind für Illustrationszwecke stark vergrößert).
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG Die wiederbefestigbare Befestigungsvorrichtung 1. Gesamt-Charakteristika der wiederbefestigbaren Befestigungsvorrichtung
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der wiederbefestigbaren Befestigungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung, die Befestigungsvorrichtung 20, ist in Figur 1 gezeigt.
  • Die Befestigungsvorrichtung 20 umfaßt den mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteil 22 der vorliegenden Erfindung und einen komplementären Hakenbefestigungsbestandteil 24.
  • Der männliche Abschnitt der Vorrichtung, der Hakenbefestigungsbestandteil (oder einfach "Hakenbestandteil") 24, umfaßt eine Grundfläche, wie zum Beispiel das Textilmaterial 26, welches eine erste Oberfläche 27 und eine zweite Oberfläche 29 aufweist. Das Textilmaterial 26 enthält eine Mehrzahl nach oben stehender eingreifender Elemente oder "Haken" 28, welche sich von der ersten Oberfläche 27 erstrecken. Die Haken 28 haben Köpfe 38. Die Köpfe 38 sind oben auf den Schäften oder Stämmen 40, welche sich von der ersten Oberfläche 27 erstrecken.
  • Der aufnehmende Abschnitt der Vorrichtung, der mehrschichtige aufnehmende Bestandteil (oder einfach "aufnehmender Bestandteil") 22, der vorliegenden Erfindung nimmt die Haken 28 des Hakenbestandteils 24 auf und kommt mit ihnen zum Eingriff. Der in Figur 1 gezeigte aufnehmende Bestandteil 22 hat eine erste, auswärts-gewandte Oberfläche 31 und eine zweite, einwärts-gewandte Oberfläche 33.
  • Der aufnehmende Bestandteil 22 umfaßt drei Schichten oder Zonen: eine erste Schichte oder Zone, eine Verkrallungszone 30; eine zweite Schichte oder Zone, eine Abstandhaltezone 32; und eine Unterlage 34. Die Verkrallungszone 30 enthält eine Mehrzahl struktureller Bestandteile oder struktureller Elemente, wie zum Beispiel faserige Elemente (oder einfach "Fasern") 36. Die Fasern 36 verfangen sich mit den Haken 28 des Hakenbestandteils 24. Die Abstandhaltezone 32 hält die Verkrallungszone 30 von der Unterlage 34 weg beabstandet. Die Unterlage 34 ergibt eine Grundlage für die anderen Zonen.
  • Die Anordnung der unterschiedlichen Zonen des aufnehmenden Bestandteils 22 ist in Figur 1 gezeigt. Die Verkrallungszone 30 ist obenauf auf der Abstandhaltezone 32 und der Unterlage 34 positioniert. Die Verkrallungszone 30 ist der Abschnitt des aufnehmenden Bestandteils 22, welcher allgemein auswärts gewandt ist, um die erste Oberfläche 31 des aufnehmenden Bestandteils 22 zu bilden. Das heißt, die Verkrallungszone 30 ist exponiert, sodaß sie zur Verfügung stehen wird, um die Haken 28 des Hakenbestandteils 24 einzufangen. Die Abstandhaltezone 32 ist zwischen der Verkrallungszone 30 und der Unterlage 34 positioniert. Die Unterlage 34 ist einwärts gerichtet, sodaß sie anliegend und allgemein mit dem Abschnitt des Artikels, an welchem der aufnehmende Bestandteil 22 fixiert ist, verbunden sein wird.
  • Die Befestigungsvorrichtung 20 der vorliegenden Erfindung funktioniert auf die folgende Weise. Die Befestigungsvorrichtung 20 wird geschlossen, wenn der aufnehmende Bestandteil 22 und der Hakenbestandteil 24 Fläche-an-Fläche gegeneinander gepreßt werden. Wenn dies geschieht, werden die Haken 28 von den strukturellen Elementen des aufnehmenden Bestandteils 22 (oder spezifischer, von den Fasern 36 der Verkrallungszone 30) eingefangen. Die Abstandhaltezone 32 stellt einen Raum bei, damit die Haken, insbesondere die Köpfe 38 der Haken 28, diesen einnehmen, wenn die Befestigungsvorrichtung 20 geschlossen wird. Die Unterlage 34 ergibt eine tragende Grundlage für die anderen Zonen oder Schichten. Mit den Haken 28 von den Fasern 36 mechanisch einfangen oder "verhakt" (in dem Abschnitt der Befestigungsvorrichtung 20 rechts in Figur 1 gezeigt), widersteht die Verbindung zwischen dem männlichen und dem aufnehmenden Bestandteil den Kräften, welche auf die Befestigungsvorrichtung 20 ausgeübt werden können.
  • Die Befestigungsvorrichtung 20 wird durch Abziehen des Hakenbestandteils 24 weg vom aufnehmenden Bestandteil 22 (oder durch Abziehen des aufnehmenden Bestandteils 22 weg vom Hakenbestandteil 24) geöffnet. Wenn der Hakenbestandteil 24 elastische Haken hat, kann die abziehende Wirkung die Haken 28 veranlassen gebogen zu werden, sodaß sie von dem mechanischen Verfangensein mit den Fasern 36 der Verkrallungszone 30 freigegeben werden. In anderen Fällen (insbesondere, wenn die Haken 28 relativ unfiexibel sind) können die Haken 28 durch Brechen der Fasern des aufnehmenden Bestandteils 22 sich loslösen. In jedem Fall sind die Haken 28 freigegeben und der Hakenbestandteil 24 ist komplett vom aufnehmenden Bestandteil 22 losgelöst, Die Befestigungsvorrichtung ist dann imstande, um auf die zuvor beschriebene Art wiederbefestigt zu werden.
  • Die Bestandteile der wiederbefestigbaren Befestigungsvorrichtung 20 sind ausführlicher in den folgenden Abschnitten dieser Beschreibung erörtert. Der mehrschichtige aufnehmende Bestandteil 22 der vorliegenden Erfindung ist nachstehend in Abschnitt 2 erörtert. Der Hakenbestandteil 24 ist in Abschnitt 3 erörtert. Abschnitt 4 gibt Beispiele von Verwendungen der wiederbefestigbaren Befestigungsvorrichtung 20.
  • 2. Der mehrschichtige aufnehmende Bestandteil
  • Der in den Figuren 1-3 gezeigte mehrschichtige aufnehmende Bestandteil 22 ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des aufnehmenden Bestandteils der wiederbefestigbaren Befestigungsvorrichtung 20 der vorliegenden Erfindung.
  • Verschiedene alternative Ausführungsbeispiele sind in den Figuren, welche den Figuren 1-3 folgen, gezeigt. Es sollte verstanden werden, daß die Zonen des aufnehmenden Bestandteils 22 in den meisten Figuren wegen der Einfachheit in schematischer Form gezeigt sind. Die Konfiguration der Zonen und der Bindung zwischen den Zonen des aufnehmenden Bestandteils 22 erinnert stärker an jene, welche in dem aktuellen Produkt in Figur 4C gezeigt sind.
  • Die Definitionen verschiedener Ausdrücke werden als erstes beigestellt, um den Leser beim Verständnis der vorliegenden Erfindung zu unterstützen.
  • Der Ausdruck "mehrschichtig" ist gedacht, um Strukturen, welche aus Subkomponenten bestehen, welche in mehrfachen Zonen angeordnet sind, sowie jene, welche in mehrfachen Schichten angeordnet sind, zu inkludieren. (Vorzugsweise sind diese mehrfachen Zonen im allgemeinen parallele Zonen.) Der Ausdruck "mehrschichtig", wie er hierin verwendet wird, kann demnach synonym sein mit dem Ausdruck "Multi-Zone". Der Ausdruck "Schichte" kann mit dem Ausdruck "Zone" synonym sein.
  • Daher würde ein aufnehmender Bestandteil, welcher eine Zone losen Materials dazwischengelegt zwischen zwei Schichten umfaßt, als ein "mehrschichtiger" aufnehmender Bestandteil erachtet sein. Andere Anordnungen von Zonen und Schichten sind ebenso innerhalb des Rahmens der vorliegenden Erfindung. Die hierin bezug genommenen "Schichten" können demnach aktuellerweise Materialstreifen, lose oder gebundene Partikel oder Fasern, Laminate von Material oder andere Kombinationen derartiger Materialien, wie zum Beispiel verschiedene Blätter oder Bahnen der nachstehend beschriebenen Materialarten, umfassen. Demnach ist der Ausdruck "Mehr-Schichten" nicht auf Strukturen beschränkt, welche Bestandteile aufweisen, welche in der Form von Material-Schichten oder -Blättern sind.
  • Der Ausdruck "allgemein parallel" wird zuvor verwendet, um die Anordnung der Zonen des aufnehmenden Bestandteils 22 zu beschreiben. Der Ausdruck "allgemein parallel", wenn er in diesem Kontext verwendet wird, ist gedacht, um nicht nur Anordnungen von Schichten oder Zonen zu inkludieren, welche flach und parallel sind, sondern ebenso Anordnungen, welche ursprünglich vor dem Binden allgemein flach und parallel waren und nach dem Binden in der Form der in Figur 4C gezeigten Anordnung sind.
  • Der Ausdruck "Schlaufenbestandteil", wenn er hierin verwendet wird, bezieht sich auf den Abschnitt einer haken- und schlaufenartigen Befestigungsvorrichtung, welcher entworfen ist, um die Haken eines komplementären Hakenbestandtells zu ergreifen. Der mehrschichtige aufnehmende Bestandteil 22 der vorliegenden Erfindung könnte als ein Ersatz für einen Schlaufenbestandteil gedacht sein. Allgemein erfordert jedoch der mehrschichtige aufnehmende Bestandteil 22 nicht, daß Materialschlaufen spezifisch ausgebildet sind, um die Haken eines passenden Hakenbestandteils zu ergreifen. In der Regel werden die einzelnen strukturellen Elemente 36 (z.B. die Fasern des gewebten oder nicht-gewebten Materials), welche die Verkrallungszone 30 bilden, dazu dienen, sich mit den Haken 28 zu verfangen, sogar obwohl diese strukturellen Elemente nicht notwendigerweise "geschlauft" sind.
  • Der mehrschichtige aufnehmende Bestandteil 22 erfordert nicht die Bildung von Materialschlaufen, welche sich von einer Unterlage auswärts erstrecken. (Demnach kann für die Zwecke der vorliegenden Erfindung der aufnehmende Bestandteil 22 als "schlaufenlos" erachtet werden.)
  • Der Ausdruck "Schlaufe", wenn er hierin verwendet wird, bezieht sich auf ein faseriges Material, welches gekrümmt oder doppelt gelegt ist, um eine geschlossene Kurve zu bilden, in welche ein Haken eingesetzt werden kann. Der Ausdruck "Schlaufe", wenn er hierin verwendet wird, inkludiert ebenso Materialien, welche durch irgendein Verfahren hergestellt sind, bei welchem faserige Materialien einzeln oder kollektiv manipuliert werden, um Schlaufen zu bilden, ungeachtet dessen, ob die Fasern zu einer geschlossenen oder teilweise offenen Kurve gebildet werden. Der Ausdruck "Schlaufe", wenn er hierin verwendet wird, inkludiert jedoch nicht die faserigen Elemente, welche innerhalb einer Bahn oder eines Textilmaterials angeordnet sind, welche nicht gesondert manipuliert sind.
  • Der mehrschichtige aufnehmende Bestandteil 22 der vorliegenden Erfindung sollte bestimmte Charakteristika aufweisen.
  • Der mehrschichtige aufnehmende Bestandteil 22 wirkt nach dem Prinzip, daß ein Ergreifen der Haken eines Hakenbestandteils einige separate Funktionen bedingt. Diese inkludieren die Funktionen des Verfangens der Haken und des Zur-Verfügung-Stellens von Raum, um die Haken, nachdem sie eingefangen worden sind, zu "lagern". Der mehrschichtige aufnehmende Bestandteil 22 umfaßt Zonen, welche jeweils Charakteristika aufweisen, welche besonders gut geeignet dafür sind, um mindestens einer der Funktionen des Aufnehmens, Verkrallens und Haltens der Haken des passenden Hakenbestandteils zu dienen.
  • Die einzelnen Fasern des Materials, welche die Schichten bilden, versehen im allgemeinen den aufnehmenden Bestandteil 22 mit einer auswärtsgewandten Oberfläche 31, welche relativ eben, plan oder flach im Vergleich zu den Oberflächen konventioneller Schlaufenbestandteile ist, welche viele Materialschlaufen aufweisen, welche sich von einer Unterlage auswärts erstrecken. Der Ausdruck "plan", wenn er hierin verwendet wird, inkludiert, ist aber nicht darauf beschränkt, jene Oberflächen, welche in einer einzigen relativ flachen Ebene, wie in den Figuren 1-3 gezeigt ist, liegen, sowie jene Oberflächen, welche graduell gekrümmt sind, wie in Figur 4C gezeigt ist.
  • Der mehrschichtige aufnehmende Bestandteil 22 sollte ausreichend offenen Raum zwischen den strukturellen Elementen aufweisen, welche sowohl dessen Verkrallungszone 30 als auch dessen Abstandhaltezone 32 umfassen. Der Ausdruck "strukturelle Elemente", wenn er hierin verwendet wird, bezieht sich auf die einzelnen Fasern, Garne, Litzen, losen Partikel und dergleichen, welche die Bahnen, Textilmaterialien, Gitter und dergleichen umfassen können, welche diese jeweiligen Zonen bilden. Alternativ oder zusätzlich sollten diese strukturellen Elemente imstande sein, um sich auseinanderzuspreizen oder sonst zu bewegen, um den offenen Raum, welcher erforderlich ist, um die Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 unterzubringen, zu schaffen.
  • Die Materialien, welche die Zonen des aufnehmenden Bestandteils 22 umfassen, können als zum Beistellen einer gewissen Menge an offenem Raum zwischen ihren strukturellen Elementen "imstande-seiend" beschrieben sein. Diese Terminologie ist gedacht, um Materialien, welche ursprünglich den spezifizierten offenen Raum aufweisen, jene Materialien, welche strukturelle Elemente aufweisen, welche sich bewegen, um einen derartigen offenen Raum zur Verfügung zu stellen, und jene Materialien, welche derartigen offenen Raum auf beide diese Arten zur Verfügung stellen, zu inkludieren. Die Bewegung der strukturellen Elemente, um offenen Raum zur Verfügung zu stellen, ist besonders offensichtlich im Fall der Abstandhaltezone 32.
  • Beispielsweise kann die Abstandhaltezone 32 lose Partikel umfassen, welche ursprünglich in Kontakt miteinander sind. Als ein Ergebnis kann es einige Abschnitte der Abstandhaltezone 32 geben, welche im wesentlichen keinen offenen Raum zwischen den Partikeln aufweisen. Diese losen Partikel sollten imstande sein, auseinanderzuweichen, (gegen die Unterlage 34 oder das Substrat) abwärtsgestoßen zu werden oder sich sonst aus dem Weg zu bewegen, um den offenen Raum, welcher erforderlich ist, um die Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 unterzubringen, zu erzeugen. Der offene Raum zwischen den strukturellen Elementen des hierin beschriebenen aufnehmenden Bestandteils 22 meint demnach, daß der aufnehmende Bestandteil eine Mehrzahl von Öffnungen zwischen seinen strukturellen Elementen aufweist oder dazu imstande ist, um eine Mehrzahl von Öffnungen zwischen seinen strukturellen Elementen beizustellen.
  • Der aufnehmende Bestandteil 22 sollte den Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 gestatten, leicht zwischen die Öffnungen (die Räume oder Zwischenräume) zwischen den Fasern oder anderen strukturellen Elementen, welche die Verkrallungszone 30 und die Abstandhaltezone 32 umfassen, einzutreten. Die Haken 28 sollten imstande sein, ohne ein Durchstoßen dieser Fasern oder anderer struktureller Elemente einzutreten. Die Haken 28 sollten imstande sein, einzutreten und, falls erforderlich, diese Fasern oder andere strukturelle Elemente voneinander auseinanderzuspreizen. Dies sollte jedoch die Applikation von relativ geringer Kraft, falls überhaupt, (z.B. im Vergleich zu jener, welche erforderlich ist, wenn eine "Durchdrück"- Vorrichtung, wie sie zum Beispiel im zuvor erörterten Brumlik-Patent beschrieben ist, verwendet wird) erfordern.
  • Wenn der aufnehmende Bestandteil 22 mit derartigem Raum zwischen seinen strukturellen Elementen versehen ist, wird er mit konventionellen kommerziell erhältlichen Hakenmaterialien arbeiten. Der aufnehmende Bestandteil 22 ist jedoch nicht auf den Gebrauch mit konventionellen Hakenmaterialien mit flexiblen, elastischen Haken beschränkt. Er kann ebenso verwendet werden mit Hakenmaterialien, welche weniger teure, sprödere Haken aufweisen. Der aufnehmende Bestandteil 22 ist ebenso besonders gut geeignet zur Verwendung mit Hakenbestandteilen mit Haken mit allgemein gerundeten und/oder stumpfen Köpfen. Er erfordert nicht, daß besonders steif und scharf gemachte Haken verwendet werden müssen. Es ist jedoch möglich, daß scharfe Haken mit dem aufnehmenden Bestandteil 22 verwendet werden.
  • Wenn vom aufnehmenden Bestandteil 22 der vorliegenden Erfindung gesagt wird, daß er zum Ergreifen eines Hakenbestandteils mit einer bestimmten Art von Haken ,,imstandeu ist, meint dies demnach, daß die Art von Hakenbestandteil, auf welche bezug genommen worden ist, verwendet werden kann. Der aufnehmende Bestandteil 22 ist jedoch in der Regel nicht beschränkt auf die Verwendung mit einem derartigen Hakenbestandteil; andere Arten von Hakenbestandteilen können üblicherweise ebenso mit dem aufnehmenden Bestandteil verwendet werden.
  • Die Menge an offenem Raum, welche zwischen den strukturellen Elementen der Verkrallungs- und der Abstandhaltezonen 30 und 32 erforderlich ist, hängt von der Größe der Haken 28 des Hakenbestandteils 24 ab. Die Dimensionen verschiedener Teile eines Hakens 28 von einer Art sind in den Figuren 3A und 3B gezeigt. Der in den Figuren 3A und 3B gezeigte Haken 28 hat eine Gesamthöhe h und einen Kopf 38 mit einer bestimmten Länge, Breite und Höhe, mit 1, w bzw. h&sub1; bezeichnet.
  • Der "Kopf" der Haken, wie jener Ausdruck hierin verwendet wird, bezieht sich auf die Abschnitte des Hakens 28, welche seitlich (oder radial) auswärts von den Schäften 40 in einer oder mehreren Richtungen abragen. Oft wird es keine Begrenzungslinie dazwischen geben, wo der Schaft 40 des Hakens 28 endet und wo der Kopf 38 beginnt. Für die Zwecke der vorliegenden Erfindung wird der Kopf 38 der Haken 28 als an dem Abschnitt des Schaftes 40, welcher in Figur 3B mit 43 bezeichnet ist, beginnend erachtet werden. Dies ist der Abschnitt des Schaftes 40, welcher in der gleichen lotrechten Distanz weg von der Unterlage 36 beabstandet ist wie der unterste Punkt 45 am Kopf 38 des Hakens 28. Der unterste Punkt 45 ist der Abschnitt des Kopfes 38, welcher in der kleinsten lotrechten Distanz von der Grundfläche 26 des Hakenbestandteils 24 beabstandet ist.
  • Die Länge 1 und die Breite w des Kopfes 38 des Hakens sind beim Bestimmen der Menge an offenem Raum, welche zwischen den strukturellen Elementen der Verkrallungszone und der Abstandhaltezone 30 und 32 erforderlich ist, am wichtigsten. Insbesondere ist die Menge an offenem Raum, welche zwischen den strukturellen Elementen erforderlich ist, allgemein bestimmt von den Dimensionen, welche als die projizierte Draufsichtsfläche (die "projizierten Draufsichtsdimensionen") der Köpfe 38 der Haken 28 bekannt sind. Diese Fläche ist durch den Bezugsbuchstaben Ah in Figur 3A dargestellt. Dies ist die Oberfläche der Haken 28, welche anfänglich in Kontakt mit dem aufnehmenden Bestandteil 22 der vorliegenden Erfindung gelangen wird. Demnach sollte der offene Raum, welcher zwischen den strukturellen Elementen der Verkrallungs- und Abstandhaltezonen 30 und 32 beigestellt ist, entweder in den Dimensionen gering größer sein als die projizierten Draufsichtsdimensionen der Köpfe 38 der Haken 28 oder die strukturellen Elemente sollten zu derartigen Dimensionen leicht auseinanderzuspreizen sein. Wenn große Haken 28 verwendet werden (d.h. Haken mit einem relativ breiten Ah), sollte daher mehr offener Raum vorhanden sein als wenn relativ kleine Haken 28 verwendet werden.
  • Es gibt verschiedene Faktoren, welche die Menge an offenem Raum zwischen den strukturellen Elementen des mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteils bestimmen.
  • Ein Faktor ist die Art von Struktur, welche in den Verkrallungs- und Abstandhaltezonen 30 und 32 verwendet wird. Die Menge an offenem Raum in den Verkrallungs- und Abstandhaltezonen 30 und 32 wird in Abhängigkeit davon, ob diese Zonen gewebte, nicht-gewebte oder irgendeine andere Art von Material umfassen, differieren.
  • Da die Verkrallungs- und Abstandhaltezonen 30 und 32 beide Faservliesbahnen umfassen, werden die Fasern, welche derartige Faservliesbahnen umfassen, sich leichter ohne das Aufbringen von Kraft auseinanderspreizen, um die Haken 28 unterzubringen, als die Garne eines gewebten Textilmaterials (oder die Litzen eines Gitters oder dergleichen) dies tun würden. Das ist, weil in einem gewebten Textilmaterial jeder Punkt, wo ein Garn über ein Garn kreuzt, tendieren wird, bei Vorhandensein von Kräften, welche versuchen werden, das Textilmaterial auseinanderzuspreizen, ziemlich steif zu sein. Wegen dieses Widerstandes gegenüber dem Auseinanderspreizen ist es allgemein bevorzugt, daß die Dimensionen zwischen benachbarten Garnen in einem gewebten Textilmaterial (d.h. die Größe der Zwischenräume) mindestens gering größer sind als die projizierten Draufsichtsdimensionen der Köpfe der Haken. Dasselbe trifft für die Dimensionen zwischen den Litzen eines Gitters und dergleichen zu.
  • Die Menge an Bindung zwischen den strukturellen Elementen in jeder Schichte oder Zone wird ebenso den offenen Raum in den Verkrallungs- und Abstandhaltezonen 30 und 32 bestimmen. Dasselbe trifft zu für die Bindung zwischen den unterschiedlichen Zonen des aufnehmenden Bestandtells. Die Bindungsstellen, welche durch die Bindungen zwischen den strukturellen Elementen innerhalb jeder Schichte oder Zone geschaffen sind, tendieren, das Auseinanderspreizen der strukturellen Elemente, was zur Unterbringung der Haken 28 erforderlich ist, zu reduzieren. Die Bindungsstellen tendieren ebenso, die Penetration der Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 zu stören. Dasselbe trifft für die Bindungen zwischen den unterschiedlichen Schichten oder Zonen des aufnehmenden Bestandteils 22 zu.
  • Die grundlegenden Elemente des mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteils 22 der vorliegenden Erfindung sind von oben nach unten: eine erste Zone, die Verkrallungszone 30; eine zweite Zone, die Abstandhaltezone 32; und eine Unterlage 34.
  • Die Verkrallungszone 30 gestattet den Haken eines passenden Hakenbestandteils, durch ihre Dicke zu penetrieren. Die Verkrallungszone 30 verfängt sich mit den Haken, bis es erwünscht ist, die Befestigungsvorrichtung 20 zu öffnen. Der Verkrallungszone 30 kann jeder geeignete Name, welcher deren Funktion beschreibt, zugeordnet werden, zum Beispiel die "penetrierbare/Verkrallungsschichte" oder einfach die "Verkrallungsschichte" 30. Die Verkrallungszone 30 sollte bestimmte Charakteristika aufweisen.
  • Die Verkrallungszone 30 sollte ausreichend offene Zone aufweisen, sodaß eine Mehrzahl der Haken eines passenden Hakenbestandteils ihre Dicke penetrieren kann, wenn ein Hakenbestandteil in einer Fläche-an-Fläche- Beziehung mit dem aufnehmenden Bestandteil 22 angeordnet. wird. Es ist jedoch nicht erforderlich, daß alle der Haken des Hakenbestandteils die Verkrallungszone 30 penetrieren. Es ist nur erforderlich, daß eine ausreichende Anzahl von Haken die Verkrallungszone 30 penetrieren, damit der aufnehmende Bestandteil 22 betätigbar ist. Die Öffnungen in der Verkrallungszone 30 sollten ausreichend groß im Verhältnis zur Größe der Haken sein, sodaß die Haken, welche die Verkrallungszone 30 penetrieren, imstande sind, dies ohne Durchstoßen des Materials der Verkrallungszone 30 mit Kraftaufwendung auszuführen. Weiters sollten die Gesamtanzahl und die Verteilung derartiger offener Räume pro Flächeneinheit des aufnehmenden Bestandteils 22 adäquat sein, um eine ausreichende Anzahl von Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 unterzubringen.
  • Die Verkrallungszone 30 sollte ebenso imstande sein, um eine ausreichende Anzahl der Haken des passenden Hakenbestandteils 24 einzufangen und zu halten, damit die Befestigungsvorrichtung 20 betätigbar ist. Daher muß die Anzahl der Fasern oder anderer struktureller Elemente, welche die Verkrallungszone 30 umfassen, ausreichend sein, um die Haken 28 einzufangen und zu halten, bis eine Abziehkraft aufgebracht wird, um die Befestigungsvorrichtung 20 zu öffnen. Diese strukturellen Elemente müssen ebenso ausreichende Festigkeit aufweisen, um die Haken zu halten, wenn Kräfte, die nicht gedacht sind, um die Befestigungsvorrichtung 20 zu öffnen, aufgebracht werden. Weiters ist es bei einigen Ausführungsbeispielen bevorzugt, daß die strukturellen Elemente, welche die Verkrallungszone 30 umfassen, die Fähigkeit aufweisen, wiederholtem Loslösen der Haken zu widerstehen, ohne zerstört zu werden oder ohne durch das Entfernen der Haken unterbrochen zu werden.
  • Die Abgreifhöhe der Verkrallungszone 30 sollte ausreichend sein, daß eine adäquate Anzahl der Köpfe 38 der Haken 28 imstande ist, die strukturellen Elemente des aufnehmenden Bestandteils 22 einzufangen. Die Abgreifhöhe kann sehr klein sein, wenn bei einer geringen Abgreifhöhe die Verkrallungszone 30 eine ausreichende Anzahl struktureller Elemente enthält, welche fest genug sind, um die Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 zu halten. Die Abgreifhöhe der Verkrallungszone 30 kann im Bereich so groß wie die Gesamthöhe h der Haken oder mehr sein. Jedoch sind Ausführungsbeispiele, bei welchen die Abgreifhöhe der Verkrallungszone 30 größer ist als die Höhe der Haken, im allgemeinen weniger bevorzugt, weil sie nicht einen Vorteil aus der Abstandhaltezone ziehen. (Wenn die Abgreifhöhe der Verkrallungszone 30 größer als die Höhe der Haken ist, werden die Haken nicht lang genug sein, um die Abstandhaltezone zu erreichen und zu nutzen.) Daher ist vorzugsweise die Abgreifhöhe der Verkrallungszone 30 im allgemeinen geringer als die Höhe h der Haken, sodaß die Abstandhaltezone 32 ebenso einen Vorteil ergibt.
  • Das Material, welches in der Verkrallungszone 30 verwendet wird, sollte vorzugsweise relativ weich sein, wenn der aufnehmende Bestandteil 22 in einem Befestigungssystem an einem wegwerfbaren absorbierenden Artikel verwendet wird, sodaß der aufnehmende Bestandteil 22 für den Träger in dem Fall, daß er die Haut des Trägers berührt, angenehm sein wird.
  • Die Verkrallungszone 30 kann in jeder geeigneten strukturellen Form sein. Zum Beispiel ist bei dem in den Figuren 1-3 der Zeichnungen gezeigten Ausführungsbeispiel die Verkrallungszone 30 eine Faservliesmaterialschichte. Der Ausdruck "Faservlies", wenn er hierin verwendet wird, bezieht sich auf Textilien, welche aus Fasern hergestellt sind, welche aneinander durch Ineinandergreifen oder -binden gehalten sind, welche nicht gewebt, gestrickt, gefilzt oder dergleichen sind. (Der Ausdruck "Textilmaterial", wenn er hierin verwendet wird, kann sich auf eine Faservliesbahn, ein gewebtes Material oder andere Arten von Textilmaterialien beziehen.) Bei noch anderen alternativen Ausführungsbeispielen könnte die Verkrallungszone 30 ein Netz, perforierte Folie, Schaumstoffe oder jede andere Art von Material umfassen, welches imstande ist, für Haken zum Penetrieren und zum Verkrallen jener Haken offene Räume beizustellen, bis es erwünscht ist, die Befestigungsvorrichtung 20 zu öffnen.
  • Da eine Faservliesbahn als die Verkrallungszone 30 verwendet wird, werden die Charakteristika, welche in der Faservlies-Textilmaterial-Industrie verwendet werden, wie zum Beispiel Flächengewicht, Länge und Denierzahl der Fasern, verwendet, um jene Faservuesmaterialien zu spezifizieren, welche die Qualitäten, die zuvor erläutert worden sind, aufweisen. Die offene Zone zwischen strukturellen Elementen und die Anzahl der strukturellen Elemente (mindestens an einer relativen Basis) können vom Flächengewicht der Bahn approximiert werden. (Beispielsweise wird eine Faservliesbahn von einem geringeren Flächengewicht allgemein größere offene Zone und weniger strukturelle Elemente aufweisen als eine Bahn mit größerem Flächengewicht, welche Fasern von gleicher Denierzahl und Länge aufweist.) Die Festigkeit der Bahn zur Verwendung in einem aufnehmenden Bestandteil (mindestens an einer relativen Basis) kann vom Flächengewicht der Bahn und der Denierzahl und der Materialzusammensetzung der Fasern approximiert werden.
  • Geeignete Faservliesbahnen inkludieren jene mit einem Flächengewicht von zwischen etwa 8,5 und etwa 42 g/m² (etwa 7 und etwa 35 g/yd²), bevorzugter zwischen etwa 8,5 und etwa 36 g/m² (7 und etwa 30 g/yd²) und am bevorzugtesten zwischen etwa 8,5 und etwa 18 g/m² (etwa 7 und etwa 15 g/yd²). Das Flächengewicht wird durch Matrizenstanzen eines bestimmten Größen-Samples und Wiegen des Samples auf einer Standardwaage gemessen. Das Gewicht und die Fläche des Samples bestimmen das Flächengewicht des Samples. Die Dichte kann aus dem Flächengewicht des Samples und dessen Abgreifhöhe berechnet werden.
  • Die Längen der Fasern, welche derartige Faservliesbahnen umfassen, können von der Verfahrensart, welche verwendet wird, um die Faservliesbahn herzustellen, abhängen. Wenn beispielsweise eine gekrempelte Faservliesbahn verwendet wird, können die Fasern, welche eine derartige Bahn umfassen, Längen aufweisen, welche im Bereich von etwa 0,5 Inch bis etwa 5 Inch (von etwa 1 cm bis etwa 13 cm) liegen. Vorzugsweise sind die Fasern zwischen etwa 2 Inch und etwa 3 Inch (zwischen etwa 5 cm und etwa 8 cm) lang. Wenn andererseits eine spinngebundene Faservliesbahn verwendet wird, werden die Fasern oder Filamente einer derartigen Bahn in der Regel von kontinuierlicher Länge sein.
  • Der Durchmesser der Fasern ist ein Faktor, welcher die Festigkeit der Faservliesbahn bestimmt. Allgemein, je größer der Durchmesser der Fasern ist, umso fester ist die Faser. Der Maximumdurchmesser, welcher verwendet werden kann, hängt zum Teil von der Größe des Spaltes 41, welcher von den Haken 28 begrenzt wird, ab. Der Ausdruck "Spalt", wenn er hierin verwendet wird, bezieht sich auf die Öffnungen, welche von den Köpfen 38 der Haken gebildet werden. Diese sind die Abschnitte, welche die Fasern oder anderen strukturellen Elemente ergreifen. Der Durchmesser der Fasern 36 darf nicht so groß sein, daß die Köpfe 38 der Haken 28 nicht imstande sind, rund um die Fasern 36 zu passen und sich darin zu verfangen. In der Regel sollten für gegenwärtig verfügbare Hakenbestandteile die Fasern 36 eine Denierzahl von zwischen etwa 2 und etwa 15, bevorzugter zwischen etwa 2 und etwa 6 aufweisen. Wenn Hakenbestandteile verfügbar werden, welche Haken 28 aufweisen, welche im wesentlichen kleiner sind als jene, die derzeit erhältlich sind, könnte die Denierzahl der Fasern zwischen etwa 0,5 und etwa 15 oder geringer sein. Es ist möglich, daß Fasern mit Denierzahlen so gering wie zwischen etwa 0,5 und etwa 1,0 oder weniger verwendet werden könnten. Derartige Fasern können als "Mikrodenier"-Fasern bezeichnet werden. (Denier ist eine Einheit für die Feinheit eines Garns, welches für jeweils 9.000 Meter 1 Gramm wiegt, wobei so ein 100-Denier-Garn feiner ist als ein 150-Denier-Garn.)
  • Die Fasern derartiger Faservliesbahnen können aus jedem geeigneten Material einschließlich, aber nicht beschränkt darauf, Polyestern (wie zum Beispiel Polyethylentherephthalat (oder PET), Polyethylen und Polypropylen oder irgendwelchen Kombinationen dieser oder anderer geeigneter Materialien, welche auf dem Gebiet der Faservlies-Textilmaterial-Industrie bekannt sind, bestehen. Beispielsweise könnte eine geeignete Faservliesbahn eine Mischung aus Fasern zweier unterschiedlicher Arten von Materialien umfassen (z.B. eine Mischung aus Polyester- und Polypropylenfasern). In noch anderen Fällen könnte eine geeignete Faservliesbahn aus Fasern bestehen, welche aus mehr als einem Material bestehen (z.B. eine Polyesterfaser beschichtet mit Polypropylen). Geeignete Polypropylenfasern für eine derartige Faservliesbahn inkludieren jene, welche von der Hercules Inc. aus Wilming ton, Delaware, als Produktnummern T-181, T-182 und T-196 erhältlich sind.
  • Die zur Verwendung in der Verkrallungszone 30 geeigneten Faservliesbahnen können durch viele unterschiedliche Verfahren erzeugt werden. Beispielsweise könnte die Faservliesbahn entweder eine gekrempelte oder eine Spinnvlies- Bahn sein. Derartige Faservliesbahnen können durch beliebige geeignete kommerzielle Krempelungs oder Spinnbindungsverfahren hergestellt werden.
  • Geeignete Materialien für eine derartige Verkrallungszone 30 können in der Form einer gekrempelten Faservllesbahn von Veratech Nonwoven Group der International Paper Company aus Walpole, Massachusetts, 02081, durch Spezifizieren der erwünschten Charakteristika, welche hierin beschrieben sind (wie zum Beispiel Flächengewicht, Faser-Denier-Zahl und Zusammensetzung), erhalten werden. Geeignete spinngebundene Faservliesbahnen können von der Nonwovens Division der James River Corporation, welche sich in Simpsonville, South Carolina befindet, erhalten werden. (Es ist jedoch ausdrücklich nicht zulässig, daß beliebige der Materialien, welche hierin beschrieben sind, bekannt sind, daß sie als Befestigungsvorrichtungen verwendet worden sind.)
  • Ein weiteres Beispiel einer geeigneten gekrempelten Faservliesbahn kann Materialien inkludieren, welche als Deckblätter in Windeln und anderen wegwerfbaren absorbierenden Artikeln (d.h. vorausgesetzt, sie haben die hierin beschriebenen Charakteristika) verwendet worden sind.
  • Die Ausrichtung der strukturellen Elemente 36 in der Verkrallungszone 30 ist wesentlich. Dies ist besonders zutreffend, wenn eine Faservilesbahn für die Verkrallungszone 30 verwendet wird. Die Ausrichtung der Fasern 36 in einer derartigen bevorzugten Verkrallungszone 30 ist vorzugsweise hauptsächlich in einer einzigen Richtung.
  • Weiters ist, wenn der aufnehmende Bestandteil 22 in eine wiederbefestigbare Befestigungsvorrichtung 20 an einer Wegwerfwindel 50, wie in Figur 2 gezeigt ist, eingebaut ist (ein Abschnitt davon ist gezeigt), die Ausrichtung der strukturellen Elemente 36 in der Verkrallungszone 30 in bezug auf die Ränder der Windel 50 ebenso von Bedeutung. Die strukturellen Elemente der Verkrallungszone sind vorzugsweise so ausgerichtet, daß sie im allgemeinen parallel zu den Längsrändern 60 der Windel 50 verlaufen.
  • Eine derartige Ausrichtung der strukturellen Elemente 36 in der Verkrallungszone 30 ergibt den größten Widerstand für das Loslösen der Haken 28, wenn die Befestigungsvorrichtung 20 den Kräften unterworfen wird, welche in der Regel auf ein Windelbefestigungssystem ausgeübt werden. Diese Kräfte sind üblicherweise in der Ebene der Grenzfläche zwischen den Befestigungsbestandteilen in einer Richtung parallel zu den Stirnrändern der Windel aufgebracht. Die Ausrichtung struktureller Elemente 36, auf welche zuvor bezug genommen worden ist, kann der Situation, bei welcher die strukturellen Elemente lotrecht zu den Längsrändern 60 der Windel 50 sind, gegenübergestellt werden. In diesem letztgenannten weniger wünschenswerten Fall würden die strukturellen Elemente 36 in der gleichen Richtung wie derartige Kräfte (oder parallel zu deren Richtung) verlaufen. Im letztgenannten Fall können die strukturellen Elemente 36 nicht so imstande sein, um als ein "Fang" für die Haken 28 des passenden Hakenbestandteils zu dienen.
  • Bei weiteren alternativen Ausführungsbeispielen kann die Verkrallungszone eine perforierte Folie umfassen. Geeignete perforierte Folien können in der Natur von und in Übereinstimmung mit den Verfahren, welche in den folgenden Patenten beschrieben sind, hergestellt sein: US-PS 3,929.135 mit dem Titel "Absorptive Struktur mit spitz-zulaufenden Kapillaren", ausgegeben am 30. Dezember 1975 an Thompson; US-PS 4,324.246 mit dem Titel "Wegwerfbarer absorbierender Artikel mit einem fleckenresistenten Deckblatt", ausgegeben am 13. April 1982 an Mullane et al.; US-PS 4,342.314 mit dem Titel "Elastische Kunststoffbahn, welche faserähnliche Eigenschaften aufweist", ausgegeben am 3. August 1982 an Radel et al.; und in der US-PS 4,463.045 mit dem Titel "Makroskopisch expandierte dreidimensionale Kunststoffbahn, welche eine nicht-glänzende sichtbare Oberfläche und einen textilähnlichen Berührungseindruck aufweist", ausgegeben am 31. Juli 1984 an Anr et al. Die Offenbarungen all dieser Patente sind hiedurch durch Referenz hierin aufgenommen.
  • Die Abstandhaltezone 32 liegt unter der Verkrallungszone 30. Die Abstandhaltezone 32 arbeitet auf die folgende Weise. Wenn die Befestigungsvorrichtung 20 geschlossen wird, gehen die Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 durch die Verkrallungszone 30 in die Abstandhaltezone 32. Die Haken 28 können anfänglich die Abstandhaltezone 32 bis zu einer größeren Tiefe penetrieren als sie eventuell darin angeordnet sein werden, wenn sie die strukturellen Elemente 36 der Verkrallungszone 30 ergriffen haben. Mit anderen Worten, gibt es üblicherweise eine Einwärts-, dann eine Auswärtsbewegung der Haken 28, bevor sie sich an den strukturellen Elementen 36 der Verkrallungszone 30 verhaken.
  • Die Abstandhaltezone 32 muß demnach für die Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 Raum zum Penetrieren zur Verfügung stellen, bevor sie sich an den Fasern 36 der Verkrallungszone 30 verhaken. Die Abstandhaltezone 32 muß ebenso für die Haken 28 Raum zum Einnehmen zur Verfügung stellen, nachdem die Haken 28 in der Abstandhaltezone 32 zur Ruhe gekommen sind. Die Abstandhaltezone 32 sollte wie die Verkrallungszone 30 eine gewisse Art von Struktur sein, welche ausreichend Raum zwischen ihren strukturellen Elementen aufweist, um die Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 leicht eintreten zu lassen. Alternativ oder zusätzlich sollten die strukturellen Elemente der Abstandhaltezone 32 in eine Struktur angeordnet sein, welche flexibel genug ist, damit die strukturellen Elemente sich aus dem Weg der Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 bewegen, wenn ein Hakenbestandteil 24 in einer Fläche-an-Fläche- Beziehung mit dem aufnehmenden Bestandteil 22 angeordnet wird.
  • Die Abstandhaltezone 32 kann von jeder Strukturart sein, welche die vorigen Charakteristika betreffend offenen Raum aufweist, welche die Verkrallungszone 30 von der Unterlage 34 oder, wenn es keine Unterlage 34 gibt, vom Substrat trennt. Die Abstandhaltezone 32 kann demnach eine Materialschichte oder -bahn sein. Alternativ kann die Abstandhaltezone 32 eine gewisse Strukturart sein, welche einfach die Verkrallungszone 30 von der Unterlage 34 trennt und Raum einnimmt. Beispiele inkludieren Kügelchen und andere Arten losen Materials. Die Abstandhaltezone 32 muß demnach nicht aus einem Material bestehen, welches die Festigkeit aufweist, welche erforderlich ist, um sie fähig zum Ergreifen und Halten der Haken zu machen. Es ist jedoch für die Abstandhaltezone 32 innerhalb des Rahmens der vorliegenden Erfindung, aus einem Material zu bestehen, welches zum Ergreifen und Halten der Haken 28 des Hakenbestandteils 24 imstande ist.
  • Die Abstandhaltezone 32 ist ebenso vorzugsweise elastisch. Eine elastische Abstandhaltezone 32 ist besonders wünschenswert, wenn die Befestigungsvorrichtung in wegwerfbaren absorbierenden Artikeln verwendet wird. Dies gestattet der Abstandhaltezone 32 fortzufahren, Raum zwischen der Verkrallungszone 30 und der Unterlage 34 beizubehalten, sogar, nachdem der aufnehmende Bestandteil 22 während der Herstellung, der Verpakkung, beim Gebrauch und dergleichen komprimiert worden ist.
  • Die Abstandhaltezone 32 ist in der Regel dicker (d.h. sie weist eine größere Abgreifhöhe auf oder ist "gebauschter") als entweder die Verkrallungszone 30 oder die Unterlage 34. Die größere Abgreilhöhe wird benötigt, weil die Abstandhaltezone 32 ausreichenden Raum beistellen muß, um die Köpfe und in vielen Fällen mindestens einen Abschnitt der Schäfte 40 der Haken zu lagern. Die Abstandhaltezone 32 kann daher als ein "Hochbausch"-Material bezeichnet sein. Die erforderliche Abgreifhöhe der Abstandhaltezone 32 hängt von der Höhe der Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 ab. Insbesondere hängt die Abgreifhöhe von der in Figur 38 mit h&sub1; bezeichneten Dimension ab, welche die Höhe der Köpfe 38 der Haken 28 darstellt. Die Abgreiffiöhe der Abstandhaltezone 32 sollte mindestens so groß wie die Höhe h&sub1; der Köpfe 38 der Haken 28 sein. Dies wird gewährleisten, daß es Raum gibt, um die Einwärts- und Auswärtsbewegung, welche für die Haken 28 erforderlich ist, damit diese sich an den strukturellen Elementen 36 der Verkrallungszone 30 verhaken können, unterzubringen.
  • Die Abgreifhöhe der Abstandhaltezone 32 kann im Bereich so groß wie die Gesamthöhe der Haken h oder mehr sein. Daher gibt es keine fixierte obere Grenze für die Abgreifhöhe der Abstandhaltezone 32. Bei einigen Ausführungsbeispielen kann die Abgreifhöhe der Abstandhaltezone 32 so eingestellt werden, daß die Gesamtabgreifhöhe der Verkrallungszone 30 und der Abstandhaltezone 32 etwa die gleiche ist wie die Höhe h der Haken 28, um guten Sitz zwischen dem aufnehmenden Bestandteil 22 und den Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 zu gewährleisten. Die Abgreifhöhe der Abstandhaltezone 32 sollte jedoch vorzugsweise lediglich gering größer sein als die Höhe h&sub1; der Köpfe 38 der Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24. Wenn die Abgreifhöhe der Abstandhaltezone 32 ziemlich größer ist, wird das zusätzliche Material, welches zur Schaffung derartiger zusätzlicher Abgreifhöhe verwendet wird, nicht genutzt und wird im Effekt vergeudet sein.
  • Die Abgreifhöhe der Abstandhaltezone 32 kann insbesondere, beispielsweise, ausreichend sein, um Haken der Größen, welche detaillierter im Abschnitt 3 nachstehend erörtert werden, unterzubringen. Wenn beispielsweise die Haken 28 zwischen etwa 0,015 Inch und etwa 0,025 Inch (etwa 0,38 mm bis etwa 0,64 mm) in der Gesamthöhe sind und Köpfe 38 aufweisen, welche etwa 0,3 mm in der Höhe sind, sollte die Abgreifhöhe der Abstandhaltezone 32 allgemein im Bereich von zwischen gering größer als etwa 0,3 mm bis etwa 0,38 mm bzw. bis etwa 0,64 mm sein. (Alle Abgreifhöhen-Dimensionen können ebenso in Kombination mit der Abgreifhöhe der Verkrallungszone 30 gemessen werden.) Bei noch weiteren Ausführungsbeispielen kann die Abgreiihöhe der Abstandhaltezone 32 mehr oder weniger von der Größe der Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 abhängen. Beispielsweise kann die Abgreifhöhe der Abstandhaltezone 32 so klein wie etwa 1/2 oder 1/4 der Abgreiffiöhen, welche zuvor erläutert worden sind, oder geringer sein, wenn proportional kleinere Haken 28 verwendet werden.
  • Die Abstandhaltezone 32 kann in vielen unterschiedlichen strukturellen Formen sein. Die Abstandhaltezone 32 kann Faservlles-Bahnen, Netzgewebe, lose Füllermaterialien, wie zum Beispiel Kügelchen, Pellets, Packfüllstoffe oder Bubble-Folle (diese wird arbeiten, wenn die Blasen ausreichend klein sind, so daß die Haken in den Raum zwischen den Blasen hineingehen können), perforierte Folie, Schaumstoffe, Stücke aus Schwamm und irgendeine andere Materialart aufweisen, welche imstande ist, um für Haken Raum zum mindestens teilweisen Penetrieren in die Dicke derselben beizustellen und die Verkrallungszone 30 von der Unterlage 34 weg im Abstand zu halten.
  • Geeignete Faservliesbahnen zur Verwendung in der Abstandhaltezone 32 können entweder jenen identisch sein, welche für die Verkrallungszone 30 verwendet sind, oder von unterschiedlichen Eigenschaften und Charakteristika sein. Derartige Bahnen können durch irgendeines der Verfahren, welche zuvor zur Herstellung der Verkrallungszone 30 spezifiziert worden sind, hergestellt sein. Zusätzlich können schmelzgeblasene Faservliesbahnen ebenso zur Verwendung in der Abstandhaltezone 32 geeignet sein.
  • Geeignete Faservliesbahnen inkludieren jene mit einem Flächenge wicht von zwischen etwa 8,5 und etwa 42 g/m² (etwa 7 und etwa 35 g/yd²), bevorzugter zwischen etwa 8,5 und etwa 36 g/m² (etwa 7 und etwa 30 g/yd²) und am bevorzugtesten zwischen etwa 12 und etwa 36 g/m² (etwa 10 und etwa 30 g/yd²).
  • Die in der Abstandhaltezone 32 verwendeten Faservuesbahnen sollten aus Fasern bestehen, welche eine Denierzahl zwischen etwa 2 und etwa 15, bevorzugter zwischen etwa 6 und etwa 15 aufweisen. Am bevorzugtesten ist die Denierzahl der Fasern in der Abstandhaltezone 32 etwa 9. Daher sind die strukturellen Elemente, wie zum Beispiel Fasern 42, welche zur Verwendung in der Abstandhaltezone 32 bevorzugt sind, vorzugsweise dicker als jene in der Verkrallungszone 30. Dickere Fasern sind erwünschter, weil, wenn die Fasern gestapelt sind (wie nachstehend beschrieben), es möglich ist, mit weniger Fasern eine Abstandhaltezone 32 mit einer relativ größeren Abgreifhöhe zu schaffen. Weiters führt ein Verwenden dickerer Fasern für die Abstandhaltezone 32 nicht zu irgendeiner Unannehmlichkeit für den Träger, weil die feineren, weicheren Fasern der Verkrallungszone 30 in der Regel die Abstandhaltezone 32 bedecken werden.
  • Weil die Abstandhaltezone 32 ein Faservilesmaterial umfaßt, sind die Fasern 42 eines derartigen Materials auf Zufalisart ausgerichtet. Eine Zufallsausrichtung wird die Fasern 42 in der Abstandhaltezone 32 veranlassen, "kreuz und quer" zu laufen und sich übereinander zu stapeln, um Bausch (oder Höhe) zu schaffen. Dies wird für die Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 zusätzlichen Raum zum Einnehmen zur Verfügung stellen, wenn der Hakenbestandteil 24 in den mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteil 22 eingreift.
  • Die Ausrichtung von Fasern in den verschiedenen Zonen kann einer Anordnung von Holzstämmen gleichgesetzt werden. Wenn verschiedene Holzstämme Seite-an-Seite gelegt werden, wird die Höhe der Gruppe von Holzstämmen lediglich gleich dem Durchmesser der Holzstämme sein. Wenn jedoch die Holzstämme in unterschiedlichen Richtungen ausgerichtet sind, wenn sie zum Beispiel gestapelt sind (z.B. wie bei einer Blockhütte), würde die Höhe des Stapels gleich sein der Summe der Durchmesser der gestapelten Holzstämme.
  • Die Fasern in der Abstandhaltezone 32 können vorzugsweise für zusätzlichen Bausch auch gekräuselt sein. Der Ausdruck "gekräuselt", wenn er hierin verwendet wird, meint, daß die Fasern wellig sind oder sich entlang ihren Längen biegen. Die Fasern können (vorzugsweise vor dem Krempeln oder dergleichen] durch jedes geeignete kommerzielle Kräuselungsverfahren gekräuselt werden. Die Fasern 42 in einer derartigen Faservlies- Abstandhaltezone 32 weisen vorzugsweise mindestens etwa 10 Kräuselungen/Inch (etwa 4 Kräuselungen/cm) und bevorzugter mindestens etwa 14 Kräuselungen/Inch (einen Durchschnitt von etwa 5,5 Kräuselungen/cm] auf.
  • Geeignete kommerziell erhältliche Faservlies-Materialien für eine derartige Abstandhaltezone 32, welche die zuvor genannten Charakteristika aufweist, können von Veratech Nonwoven Group der International Paper Company aus Walpole, Massachusetts, erhalten werden.
  • Geeignete lose Materialien zur Verwendung in der Abstandhaltezone 32 können beliebige jener Arten loser Materialien, welche zuvor spezffiziert worden sind, sein. Die losen Materialien können Partikel jeder Form sein. Die losen Materialien können kubisch, polyhedral, sphärisch, abgerundet, abgewinkelt oder von unregelmäßiger Form sein. Die Partikel losen Materials können von jeder einheitlichen Größe sein oder zufallsmäßig dimensioniert sein. Die Größe eines jeden Partikels eines derartigen losen Materials kann im Bereich von gleich der oder etwas geringer als die Abgreifhöhe der Abstandhaltezone 32 bis zu vielfach geringer als die Abgreifhöhe der Abstandhaltezone 32 sein.
  • Geeignete perforierte Folien zur Verwendung in der Abstandhaltezone 32 können entweder identisch jenen sein, welche in der Verkrallungszone 30 verwendet worden sind, oder können unterschiedliche Eigenschaften und Charakteristika aufweisen.
  • Die Unterlage 34 ist unterhalb sowohl der Verkrallungszone 30 als auch der Abstandhaltezone 32 positioniert. Die Unterlage 34 ergibt eine Grundlage für diese anderen zwei Zonen. Die Unterlage 34 dient als eine Oberfläche, an welcher die anderen Zonen fixiert werden können. Die Unterlage 34 ist jedoch wahlweise. Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel, bei welchem es keine Unterlage gibt, können die Verkrallungszone 30 und die Abstandhaltezone 32 direkt an das Substrat gebunden sein (die Oberfläche des Gegenstandes, an welcher der aufnehmende Bestandteil fixiert werden soll) und das Substrat wird der Funktion der Unterlage dienen.
  • Viele Materialarten sind zur Verwendung als die Unterlage 34 geeignet. Die Unterlage 34 sollte vorzugsweise eine Materialart sein, welche die Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 nicht penetrieren werden. (Obwohl die Unterlage 34 nicht auf ein derartiges Material beschränkt ist.) Die Unterlage 34 könnte eine Folie, eine Faservliesbahn, ein gewebtes Textilmaterial oder irgendeine andere Materialart sein. Die Unterlage 34 ist allgemein eine Materialsehichte. Die Unterlage 34 kann aus Polyester, Polyethylen oder Polypropylen oder irgendeinem anderen geeigneten Material hergestellt sein. Zur Verwendung als die Unterlage 34 geeignete Materialien inkludieren beliebige konventionell erhältliche Polyester, Polyethylen oder Polypropylenfolien mit niedrigem Eichmaß (z.B. von etwa 0,75 bis etwa 3 mil (etwa 0,02 mm bis etwa 0,08 mm)). Geeignete Polypropylenfolien können von der Food and Consumer Packaging Group der James River Corporation aus Cincinnati, Ohio, als das JR-136 bezeichnete Produkt erhalten werden.
  • Wenn das Substrat das Rückenblatt einer Wegwerfwindel umfaßt, kann die Schichte, welche die Stelle der Unterlage einnimmt, aus beliebigen der zuvor genannten Materialien oder ähnlichen Materialien bestehen. In der Regel wird jedoch ein derartiges Rückenblatt aus Polyethylen bestehen.
  • Die einzelnen Zonen oder Schichten des aufnehmenden Bestandteils 22, welcher zuvor beschrieben worden ist, können auf jede geeignete Art zusammengehalten werden. Die Verkrallungszone 30 und die Abstandhaltezone 32 werden am richtigen Platz an der Unterlage 34 gehalten. Solange als die Schichten sich nicht trennen, ist es jedoch für alle drei Schichten nicht erforderlich, daß sie aneinander fixiert werden. Die Abstandhaltezone 32 kann daher zwischen die Verkrallungszone 30 und die Unterlage 34 eingelegt sein, ohne daß sie an irgendeiner fixiert wird, solange als die Verkrallungszone 30 und die Unterlage 34 auf eine gewisse Weise fixiert sind.
  • Das zum Aneinanderhalten der Elemente verwendete Mittel (Bindungsmittel 44) muß verschiedene Charakteristika aufweisen. Das Bindungsmittel 44 darf nicht gebundene Bereiche, gebundene Bereiche 46, schaffen, welche so viel Raum einnehmen, daß die gebundenen Bereiche 46 die Räume, welche erforderlich sind, damit die Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 penetrieren und innerhalb des aufnehmenden Bestandteils 22 Raum einnehmen, beeinträchtigen. Die gebundenen Bereiche 46 müssen ebenso ausreichend fest sein, daß die Schichten oder Zonen des aufnehmenden Bestandteils 22 sich nicht trennen werden, wenn die Haken 28 freigegeben werden.
  • Das Bindungsmittel 44 kann gebundene Bereiche 46 bilden, welche entweder fester oder schwächer als die strukturellen Elemente sind, welche sich mit den Haken 28 verfangen. Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung sind die gebundenen Bereiche 46 ausreichend fest im Vergleich zur Festigkeit der strukturellen Elemente, sodaß, wenn relativ steife Haken verwendet werden, die strukturellen Elemente versagen werden, anstelle daß sie an einem einzelnen gebundenen Bereich, der Bindungsstelle 46, lose gezogen werden. Wenn andererseits die Bindungsstellen das schwächste Element des aufnehmenden Bestandteils 22 sind, kann jeder starre Haken 28 imstande sein, verschiedene Bindungsstellen zu brechen, wenn die Befestigungsvorrichtung 20 geöffnet wird. Dies könnte die gesamten strukturellen Bestandteile veranlassen, entweder beinahe oder vollständig von der Unterlage 34 weggerissen zu werden. Wenn dies eintritt, wird die Anzahl fixierter struktureller Elemente, welche zum Ineinandergreifen mit den Haken 28 verfügbar sind, signifikant reduziert sein. Weiters werden derartige lose strukturelle Elemente tendieren, den offenen Raum, welcher für die Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 zum Penetrieren erforderlich ist, zu beeinträchtigen.
  • Die möglichen Arten von Bindungsmitteln 44 können, sind aber nicht darauf beschränkt, Heften, Ultraschallbindungen, Klebebindungen und Hitze-/Druckbindungen inkludieren.
  • In einigen Fällen kann es zur Vereinfachung der Herstellung bevorzugt sein, wenn die Schichten autogen fixiert werden. Der Ausdruck "autogen", wenn er hierin verwendet wird, meint, daß die Materialien aneinander ohne Hilfe eines dritten Materials fixiert werden. Das heißt, die Materialien können aneinander geschmolzen oder miteinander verschmolzen sein. Dies wird in der Regel eintreten, wenn Ultraschall- oder Hitze-/Druckbindungen verwendet werden.
  • Die Art von verwendetem Bindungsmittel 44 kann in einem gewissen Ausmaß von den Arten von Materialien in den unterschiedlichen Schichten oder Zonen des aufnehmenden Bestandteils 22 begrenzt sein. Dies ist insbesondere zutreffend, wenn die Bindungsmittel 44 Ultraschall- oder Hitze-/ Druckbindungen sind. Wenn diese zwei Arten von Bindungsmittel 44 verwendet werden, sollten mindestens die Materialien, welche die Verkrallungszone 30 und die Unterlage 34 umfassen, soweit kompatibel sein, als die Materialart und die Schmelztemperatur derselben betroffen sind. Der Ausdruck "kompatibel", wenn er hierin verwendet wird, meint, daß die Materialien imstande sind, aneinandergeschmolzen zu werden.
  • Wenn Materialien hierin als "ähnlich" beschrieben sind, ist damit gemeint, daß die Materialien im allgemeinen aus der gleichen Verbindung, wie zum Beispiel Polypropylen, bestehen. Ähnliche Materialien können jedoch zwei unterschiedliche Arten eines derartigen Materials (z.B. zwei unterschiedliche Polypropylenmaterialien) umfassen.
  • Das die Abstandhaltezone 32 umfassende Material muß jedoch nicht kompatibel mit den Materialien sein, welche die Verkrallungszone 30 und die Unterlage 34 (oder wenn es keine Unterlage gibt, das Substrat) umfassen. Die Abstandhaltezone 32 muß lediglich zwischen den anderen zwei Zonen oder Schichten gehalten werden; sie muß nicht an einer gebunden sein. In der Tat kann bei einigen bevorzugten Ausführungsbeispielen ein Material für die Abstandhaltezone 32 ausgewählt sein, welches kompatibel mit den Materialien ist, welche die anderen zwei Zonen umfassen. Eine derartige Kombination von Materialien kann vorteilhaft sein, weil sie den strukturellen Elementen der Abstandhaltezone 32 (z.B. Pellets) gestatten kann, ungebunden und demnach frei zu sein, um sich zwischen den anderen zwei Zonen zu bewegen. Dies wird mehr Raum zur Verfügung stellen, um die Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 unterzubringen.
  • Wenn klebende Bindungsmittel 44 verwendet werden, müssen die Materialien, welche die Verkrallungszone 30 und die Unterlage 34 umfassen, nicht notwendigerweise kompatibel sein. Zur Erleichterung der Herstellung kann es jedoch bevorzugt sein, daß diese Materialien imstande sind, um an die Abstandhaltezone 32 mit dem gleichen Klebstoff gebunden zu werden.
  • Das Muster, in welchem die gebundenen Bereiche 46 angeordnet sind, ist ebenso von Bedeutung. Das Bindungsmuster kann kontinuierlich, intermittierend oder spot-gebunden sein in Abhängigkeit von der Art von Materialien, welche in den unterschiedlichen Zonen verwendet werden. Einige der Bindungsmuster, welche in der US-Patentanmeldung Serien-Nr. 07/355.065 mit dem Titel "Schlaufenbefestigungsmaterial für Befestigungsvorrichtung und Verfahren zum Herstellen desselben", angemeldet namens von John R. Noel et al. am 17. Mai 1989, geoffenbart sind, können geeignet sein, vorausgesetzt, das Bindungsmuster entspricht den zuvor hierin auseinandergesetzten Kriterien.
  • Ein kontinuierliches Bindungsmuster ist oft bevorzugt, wenn die Verkrallungszone 30 eine Faservliesbahn umfaßt, da die Fasern 36 in einer derartigen Struktur am wahrscheinlichsten am richtigen Platz fixiert werden.
  • Ein intermittierendes Muster, welches relativ kleine Räume oder Unterbrechungen zwischen den gebundenen Bereichen 46 zur Verfügung stellt, kann jedoch ebenso geeignet sein, wenn Faservliese und bestimmte andere Arten von Materialien für die Verkrallungszone 30 verwendet werden. Ein nicht-beschränkendes Beispiel eines intermittierenden Bindungsmusters ist in der oberen Hälfte von Figur 4B links für Illustrationszwecke beigestellt. Die Unterbrechungen 46' zwischen den gebundenen Bereichen 46 eines derartigen intermittierenden Musters sollten ausreichend klein sein, sodaß es relativ wenig strukturelle Elemente 36 in der Verkrallungszone 30 mit ungebundenen losen Enden geben wird. Es wird angenommen, daß ein intermittierendes Bindungsmuster, welches zwischen gebundenen Bereichen 46 Unterbrechungen 46' aufweist, welche kleiner oder gleich dem Durchmesser der strukturellen Elemente mit dem kleinsten Durchmesser in der Verkrallungszone 30 sind, geeignet sein wird. Größere Unterbrechungen 46' zwischen gebundenen Bereichen können ebenso geeignet sein. Beispielsweise könnten in einigen Fällen die Unterbrechungen 46' zwischen gebundenen Bereichen 46 so groß wie das 1 1/2-fache oder sogar das 5-fache (oder möglicherweise sogar größer) des Durchmessers des kleinsten Durchmessers der strukturellen Elemente in der Verkrallungszone 30 sein.
  • Wenn ein intermittierendes Bindungsmuster verwendet wird, ist ein weiterer wesentlicher Faktor die Frequenz der Unterbrechungen 46' im Muster. Die Unterbrechungen 46' sollten nicht zu häufig auftreten. Wenn die Unterbrechungen 46' zu häufig auftreten, wird es zu viele Fasern 36 mit ungebundenen losen Enden geben. Es ist bevorzugt, daß die gebundenen Bereiche 46 länger sind (mehr Fläche einnehmen) als die Unterbrechungen 46' entlang jeder intermittierenden Linie im Bindungsmuster.
  • Wenn die Verkrallungszone 30 eine Struktur umfaßt, welche mehr inhärente Integrität aufweist (z.B., wenn ein Gitter für die Verkrallungszone 30 verwendet wird), kann die Verkrallungszone 30 an den anderen Zonen spotgebunden sein.
  • Das Muster der gebundenen Bereiche 46 ist vorzugsweise regelmäßig. Geeignete Bindungsmuster (insbesondere für Faservliese) inkludieren kontinuierliche Linien. Derartige Linien können gekrümmt, z.B. sinusförmig, sein oder sie können in der Form von Gittern sein, welche unterschiedliche geometrische Formen, wie zum Beispiel Quadrate, Rechtecke, Hexagone, Rauten und Kreise, begrenzen. Dies wird den aufnehmenden Bestandteil 22 mit relativ einheitlichen Halte-Charakteristika versehen.
  • Die gebundenen Bereiche 46 weisen vorzugsweise bestimmte zusätzliche Charakteristika auf, wenn die Verkrallungszone 30 ein Faservliesmaterial umfaßt. In einem derartigen Fall müssen die gebundenen Bereiche 46 im Bindungsmuster ausreichend eng zueinander sein, sodaß die Fasern 36 des Faservliesmaterials relativ wenige ungebundene lose Enden aufweisen werden. Um zu gewährleisten, daß dies geschieht, sollte die Distanz zwischen gebundenen Bereichen 46 vorzugsweise geringer sein als die durchschnittliche Länge von Fasern 36 in der Verkrallungszone 30, bevorzugter geringer als oder gleich sein etwa einer Hälfte der Länge der Fasern 36 in der Verkrallungszone 30. (Die Distanz zwischen spezifizierten gebundenen Bereichen 46 bezieht sich auf die Zwischenräume, welche anders sind als die Unterbrechungen 46' in einem intermittierenden Bindungsmuster.) Ein bevorzugtes Bindungsmuster ist das rautenförmige Muster, welches in Figur 4B gezeigt ist. Die "Rauten" in dem "rautenförmigen" Muster sind allgemein quadratische Elemente. Diese Elemente sind um annähernd 45 Grad gedreht, um ihnen das Aussehen von Rauten zu geben. Die Dimensionen des Musters sollten so sein, daß die Distanz zwischen gebundenen Bereichen 46 in mindestens einem gewissen Abschnitt der Fläche zwischen gebundenen Bereichen größer ist als die projizierten Draufsichtsdimensionen der Köpfe 38 der Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24.
  • Beispiele rautenförmiger Bindungsmuster, welche zur Verwendung mit einigen der hierin beschriebenen Hakenbestandteile geeignet sind, sind wie folgt. Diese inkludieren, sind aber nicht darauf beschränkt, Muster mit Seiten, welche etwa 0,6 cm × 0,6 cm (etwa 1/4 Inch × 1/4 Inch); etwa 1 cm × 1 cm (etwa 3/8 Inch × 3/8 Inch); etwa 1,3 cm × 1,3 cm (etwa 1/2 Inch × 1/2 Inch); und etwa 2 cm × 2 cm (etwa 3/4 Inch × 3/4 Inch) messen.
  • Die Breite der gebundenen Bereiche 46 im Querschnitt Bw, in Figur 4B gezeigt, kann variieren. Bei den Beispielen der zuvor beschriebenen rautenförmigen Bindungsmuster ist eine geeignete Bindungsbreite (gemessen an der Unterlage 34) zwischen etwa 0,76 mm und etwa 1,3 mm (etwa 0,03 Inch und etwa 0,05 Inch).
  • Die Querschnitte der in den Figuren 3 und 4A gezeigten Bindungen sind gezeigt, daß sie in der Breite spitz zulaufen, sodaß sie von der ersten Oberfläche 31 des aufnehmenden Bestandteils 22 zur zweiten Oberfläche 33 schmäler werden. Das Spitz-Zulaufen der Breite der Bindungen im Querschnitt ist hauptsächlich von Interesse in bezug auf die Kosten und Lebensdauer der gemusterten Walzen, welche verwendet werden, um derartige Bindungen im Verfahren zum Herstellen des aufnehmenden Bestandteils 22 zu bilden. (Beispielsweise kann es weniger kostenaufwendig sein, Walzen herzustellen mit gemusterten Oberflächen, welche spitz zulaufen, um derartige Bindungen zu bilden.)
  • Bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel des aufnehmenden Bestandteils 22 der vorliegenden Erfindung ist die Verkrallungszone 30 eine erste Faservliesbahn. Die erste Faservliesbahn ist eine spinngebundene Faservliesbahn, Die erste Faservliesbahn hat ein Flächengewicht von zwischen etwa 8,5 und etwa 18 Gramm/Quadratmeter (etwa 7 und etwa 15 Gramm/Quadratyard). Die erste Faservliesbahn besteht aus Polypropylenfasern mit kontinuierlichem Filament, welche eine Denierzahl von zwischen etwa 3 und etwa 6, am bevorzugtesten etwa 3, aufweisen. Die Fasern sind vorzugsweise hauptsächlich in einer einzigen Richtung ausgerichtet. Zusätzlich umfaßt bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel die Abstandhaltezone 32 ebenso eine Faservliesbahn und die Fasern in der Verkrallungszone 30 sind feiner als jene in der Abstandhaltezone 32.
  • Bei dem zuvor beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Abstandhaltezone 32 eine zweite Faservliesbahn. Die zweite Faservliesbahn ist eine gekrempelte Faservliesbahn, welche ein Flächengewicht von zwischen etwa 8,5 und etwa 36 Gramm/Quadratmeter (etwa 7 und etwa 30 Gramm/Quadratyard) aufweist. Die zweite Faservliesbahn besteht aus Polypropylenfasern mit einer Länge von zwischen etwa 4 cm und etwa 6 cm (etwa 1,5 Inch und etwa 2,5 Inch) und einer Denierzahl von zwischen etwa 6 und 15, am bevorzugtesten etwa 9. Die Fasern der Abstandhaltezone 32 sind vorzugsweise mit mindestens etwa 4 Kräuselungen/cm (etwa 10 Kräuselungen/Inch), am bevorzugtesten mit mindestens einem Durchschnitt von etwa 5,5 Kräuselungen/cm (etwa 14 Kräuselungenllnch) gekräuselt. Die gekräuselten Fasern sind vorzugsweise auf Zufailsart in der Abstandhaltezone 32 ausgerichtet. Die Abstandhaltezone 32 ist vorzugsweise ebenso elastisch.
  • Das Verbund- oder Gesamtflächengewicht sowohl der Verkrallungszone 30 als auch der Abstandhaltezone 32 könnte zwischen etwa 18 und etwa 42 Gramm/Quadratmeter (etwa 15 und etwa 35 Gramm/Quadratyard) sein. (Dieses Gesamtflächengewicht könnte ebenso die Unterlage 34 inkludieren, weil die Unterlage in der Regel ein relativ geringes Flächengewicht aufweisen wird.)
  • Beim zuvor beschriebenen besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Unterlage 34 vorzugsweise eine Polypropylenfohe. Die drei Schichten, die Verkrallungszone 30, die Abstandhaltezone 32 und die Unterlage 34, werden mit dem bevorzugten rautenförmigen Bindungsmuster, welches in Figur 48 gezeigt und detaillierter zuvor beschrieben worden ist, fixiert.
  • Die Figuren 4A bis 13 zeigen zahlreiche alternative Ausführungsbeispiele des mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteils 22 der vorliegenden Erfindung.
  • Die Figuren 4A und 4B sind eine Seitenansicht bzw. eine teilweise weggeschnittene Draufsicht eines zweiten alternativen Ausführungsbeispiels des mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteils 22 der vorliegenden Erfindung. Bei diesem zweiten alternativen Ausführungsbeispiel sind die Fasern der Faservliesbahn, welche für die Verkrallungszone 30 verwendet wird, und die Fasern der Faservliesbahn, welche fiir die Abstandhaltezone 32 verwendet wird, von der gleichen Dicke. (Anstelle von Fasern mit großem Durchmesser, welche für die Abstandhaltezone 32 verwendet werden, und von feineren Fasern für die Verkrallungszone 30, wie in Figur 1 bis 3 gezeigt ist.)
  • Figur 5 zeigt ein drittes alternatives Ausführungsbeispiel des aufnehmenden Bestandteus 22, bei welchem die Abstandhaltezone 32 ein loses pelletartiges Material ist anstelle eines Faservliesmaterials, wie in dem Fall der vorhergehenden Ausführungsbeispiele, ist. Die strukturellen Elemente eines derartigen Ausführungsbeispiels umfassen Pellets 42. Figur 5 zeigt eine Version dieses alternativen Ausführungsbeispiels mit einer Faservlies- Verkrallungszone 30.
  • Die Figuren 6-7 zeigen ein viertes alternatives Ausführungsbeispiel des aufnehmenden Bestandteils 22, bei welchem die Abstandhaltezone 32 ein Netz, Gitter oder ein geometrisches Gitter, Gaze oder ähnliches Element ist. Die Ausdrücke "Netz", "Gitter", "geometrisches Gitter", "Gaze", wenn sie hierin verwendet werden, beziehen sich in der Regel auf Strukturen, welche aus Rippen, Filamenten, Litzen oder dergleichen bestehen, in welchen die Verbindungsstellen zwischen derartigen strukturellen Elementen 42 integral mit den strukturellen Elementen sind. (Für die Abstandhaltezone ist es jedoch ebenso innerhalb des Rahmens der vorliegenden Erfindung, daß sie Strukturen mit Verbindungsstellen umfaßt, welche nicht integral mit den strukturellen Elementen sind.) Wegen der Einfachheit wird die Strukturart, welche in Figur 6-7 gezeigt ist, als ein "Gitter" bezeichnet sein.
  • Bei diesen Ausführungsbeispielen hält das Gitter 32 die Verkrallungszone 30 weg von der Unterlage 34 beabstandet. Die Haken 28 werden in den Zwischenräumen zwischen den strukturellen Elementen 42 des Gitters 32 gelagert.
  • Das Gitter 32 kann strukturelle Elemente 42 aufweisen, welche flexibel genug sind, um sich aus dem Weg der Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 zu bewegen. In alternativen Fällen kann das Gitter 32 so steif sein, daß keine derartige Bewegung möglich ist. Wenn die strukturellen Elemente 42 des Gitters 32 nicht zum Bewegen imstande sind, werden die Haken 28 in den Bereichen, welche von den strukturellen Elementen 42 eingenommen sind, einfach nicht gelagert werden.
  • Das Gitter 32 kann strukturelle Elemente 42 aufweisen, welche klein genug sind, um von den Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 eingefangen zu werden. Bei anderen Alternativen können die strukturellen Elemente 42 größer sein als der Spalt 41, welcher von den Köpfen 38 der Haken 28 definiert ist, sodaß kein derartiges Verfangen möglich ist.
  • In der Regel werden die strukturellen Elemente 42 des Gitters 32, welche in jeder Richtung laufen, von annähernd dem gleichen Durchmesser sein. Die strukturellen Elemente 42 des Gitters 32 jedoch, welche in unterschiedlichen Richtungen ausgerichtet sind, sind in den Figuren 6-7 gezeigt, daß sie unterschiedliche Durchmesser wegen der Klarheit der Illustration aufweisen. Die strukturellen Elemente 42, welche parallel zur Ebene des Papiers laufen, sind gezeigt, daß sie einen gering kleineren Durchmesser als die strukturellen Elemente 42 aufweisen, welche in einer Richtung zur Ebene des Papiers verlaufen. Es ist möglich, daß ein geeignetes Gitter mit strukturellen Elementen von verschiedenen Durchmessern gebildet werden könnte.
  • Die Figuren 6-7 zeigen zwei Beispiele möglicher Kombinationen von Materialschichten und Bindungen zwischen den Schichten, wenn die Abstandhaltezone 32 ein Gitter ist. Bei den in den Figuren 6-7 gezeigten Ausführungsbeispielen umfaßt die Verkrallungszone 30 entweder ein gewebtes Textilmaterial oder eine Faservliesbahn und die Unterlage 34 ist eine Folie. Es gibt zwei grundlegende Arten von Bindungsmitteln 44, welche in den Figuren 6-7 schematisch gezeigt sind, Hitze-/Druckbindungsmittel und Klebstoff, welcher auf beide Seiten des Gitters 32 aufgebracht ist.
  • Figur 6 zeigt einen aufnehmenden Bestandteil 22, welcher eine Faservlies-Verkrallungszone 30 und eine Folien-Unterlage 34, welche an ein Gitter, welches als die Abstandhaltezone 32 dient, durch Hitze-/Druckbindungen gebunden sind, umfaßt. Figur 7 zeigt einen aufnehmenden Bestandteil 22, welcher eine Faservlies-Verkrallungszone 30, eine Gitter- Abstandhaltezone 32 und eine Folien-Unterlage 34, welche durch einen Klebstoff gebunden sind, umfaßt. Andere Materialien und Arten von hierin beschriebenen Bindungsmitteln 44 können verwendet werden, um zusätzliche Ausführungsbeispiele zu bilden.
  • Die Figuren 8-10 zeigen ein fünftes alternatives Ausführungsbeispiel des aufnehmenden Bestandteils 22 der vorliegenden Erfindung. Beim fünften alternativen Ausführungsbeispiel ist die Folienunterlage 34 weggelassen. Die unterschiedlichen Zonen des aufnehmenden Bestandteils werden durch Aufeinanderstapeln eines der Materialien, welche üblicherweise in der Abstandhaltezone 32 verwendet werden, auf eines der Materlalien, welche üblicherweise als die Verkrallungszone 30 verwendet werden, oder vice versa gebildet, um ein Laminat zu bilden. Dieses Laminat wird dann übereinander über sich selbst gefaltet, sodaß das Material der Abstandhaltezone anderem Abstandhaltezonenmaterial gegenüberliegt Das gefaltete Laminat wird dann gebunden, um den aufnehmenden Bestandteil 22 zu bilden. (Im Verfahren zum Herstellen dieses Ausführungsbeispiels ist die Faltung in der Maschinenrichtung ausgerichtet.)
  • Wie in den Zeichnungen gezeigt, ist nach dem Falten das Abstandhaltezonen- 32-Material in zwei Schichten angeordnet. Die Schichten des Abstandhaltezonen- 32-Materials sind zwischen Schichten des Verkrallungszonen-Materials dazwischengelegt. Eine Schichte des Verkrallungszonenmaterials ist mit 30 bezeichnet, wie sie die Verkrallungszone bildet, und die andere Schichte ist mit 34 bezeichnet, wie sie eine Unterlage bildet.
  • Dieses Faltungsverfahren kann eine Abstandhaltezone 32 bilden, welche Charakteristika aufweist, welche sie zur Wirkung bringt, als ob sie entweder mehr strukturelle Elemente oder mehr Bausch als eine einzige Schichte von Abstandhaltezonen- 32-Material äquivalenter Dicke aufwiese. Dies ist besonders der Fall, wenn das in der Abstandhaltezone 32 verwendete Material ein gewebtes oder nicht-gewebtes Textilmaterial, ein Gitter oder dergleichen ist (in der Regel nicht lose Partikel). Die Faltung veranlaßt üblicherweise die strukturellen Elemente unterschiedlicher Abschnitte des Abstandhaltezonenmaterials im Hinblick aufeinander an der Grenzfläche zwischen den gefalteten Abschnitten etwas aus der Reihe gerückt oder versetzt zu sein. Das heißt, es gibt einen "Versatz" struktureller Elemente, sodaß sie nicht in direkter achsialer Ausrichtung sind. Dies ergibt oft einen aufnehmenden Bestandteil 22, welcher erhöhten Widerstand gegen das Entfernen der Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 aufweist.
  • Es gibt zahkeiche Kombinationen dieses fünften gefalteten Ausführungsbeispiels in Abhängigkeit von dem Material, welches für die jeweiligen Zonen oder Schichten gewählt ist. Diese inkludieren, sind aber nicht darauf beschränkt, die Versionen, welche in den Zeichnungen gezeigt sind. Die Zeichnungen sind lediglich gedacht, um einige Beispiele möglicher Strukturen zu zeigen.
  • Figur 8 zeigt einen aufnehmenden Bestandteil 22, bei welchem das Material, welches für die Abstandhaltezone 32 verwendet wird, eine Faservliesbahn ist und das Material, welches für die Verkrallungszone 30 verwendet wird, eine weitere Faservliesbahn ist. Das Laminat umfaßt vor dem Falten ein Faservliesmaterial, welches auf ein weiteres Faservliesmaterial aufeinandergestapelt ist. Nach dem Falten umfaßt der aufnehmende Bestandteil 22 eine Faservlies-Verkrallungszone 30 und eine Faservlies- Unterlage 34 mit zwei Faservlies-Schichten aus Abstandhaltezonen- 32- Material dazwischen.
  • Figur 9 zeigt einen aufnehmenden Bestandteil 22, bei welchem ein loses Material für die Abstandhaltezone 32 verwendet wird und das Verkrallungszonen- 30-Material eine Faservliesbahn ist. Das Laminat umfaßt vor dem Falten eine Schichte aus losem Material obenauf auf einem Faservliesmaterial. Nach dem Falten umfaßt der aufnehmende Bestandteil 22 eine Faservlies-Verkrallungszone 30 und eine Faservlies-Unteriage 34 mit einem losen Material dazwischen.
  • Figur 10 zeigt einen aufnehmenden Bestandteil 22, bei welchem für die Abstandhaltezone 32 verwendetes Material ein Gitter ist und das für die Verkrallungszone 30 verwendete Material eine Faservliesbahn ist. Das Laminat umfaßt vor dem Falten ein Gitter, welches obenauf auf einem Faservliesmaterial angeordnet ist. Nach dem Falten umfaßt der aufnehmende Bestandteil 22 eine Faservlies-Verkrallungszone 30 und eine Faservlies- Unterlage 34 mit zwei Dicken des Gitters dazwischen.
  • Es gibt noch andere Versionen des fünften gefalteten Ausführungsbeispiels.
  • Beispielsweise könnte ein Ausführungsbeispiel konstruiert sein, bei welchem lediglich eines der Materialien, welches den aufnehmenden Bestandteil bildet, gefaltet ist. Ein nicht-beschränkendes Beispiel dieser Strukturart würde eintreten, wenn lose Partikel für die Abstandhaltezone 32 verwendet werden und eine Faservliesbahn für die Verkrallungszone verwendet wird. In einem derartigen Fall könnten die losen Partikel über lediglich eine Häffte der Breite der Faservliesbahn verteilt sein. Die andere Hälfte der Faservliesbahn könnte obenauf auf die losen Partikel gefaltet sein. Dies würde einen aufnehmenden Bestandteil bilden, bei welchem lediglich eines der Materialien gefaltet ist.
  • Zahlreiche andere Variationen sind möglich. Beispielsweise könnte die gefaltete Schichte eine Zwischenschichte sein. Demnach könnte das fünfte Ausführungsbeispiel jedes Ausführungsbeispiel sein, bei welchem mindestens eine der Schichten gefaltet ist. Alle derartigen Versionen können aus der vorigen Beschreibung und den Beispielen, welche in den Zeichnungen gezeigt sind, verstanden werden.
  • Die Figuren 11-13 zeigen ein sechstes alternatives Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Beim sechsten alternativen Ausführungsbeispiel wird eine Schichte desselben Materials, welches in der Verkrallungszone 30 verwendet wird, anstelle der Folienunterlage verwendet. Es gibt zahlreiche Kombinationen des sechsten Ausführungsbeispiels in Abhängigkeit von dem Material, welches für die jeweiligen Zonen oder Schichten gewählt ist. Diese inkludieren, sind aber nicht darauf beschränkt, die Versionen, welche in den Zeichnungen gezeigt sind. Wie zuvor sind die Zeichnungen lediglich gedacht, um einige Beispiele beizustellen.
  • Figur 11 zeigt eine Version des sechsten Ausführungsbeispiels, bei welcher der aufnehmende Bestandteil 22 ein gebauschtes Faservliesmaterial zwischen zwei Schichten von weniger gebauschtem Faservliesmaterial umfaßt. Figur 12 zeigt eine Version des sechsten Ausführungsbeispiels, bei welcher der aufnehmende Bestandteil 22 ein loses Material als eine Zwischenschichte zwischen zwei Schichten aus Faservliesmaterial umfaßt. Figur 13 zeigt eine Version des sechsten Ausführungsbeispiels, bei welcher der aufnehmende Bestandteil 22 ein Gitter als eine Zwischenschichte zwischen zwei Schichten aus Faservliesmaterial umfaßt.
  • Es sollte verstanden werden, daß die Ausführungsbeispiele des mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteils 22 der vorliegenden Erfindung, welche zuvor beschrieben worden ist, nur für Illustrationszwecke sind. Es ist offensichtlich, daß es viele mögliche Kombinationen der hierin beschriebenen unterschiedlichen Zonen oder Schichten gibt. Diese Kombinationen können aus der zuvor beigestellten Beschreibung und den in den Zeichnungen erläuterten Beispielen verstanden werden. Der mehrschichtige aufnehmende Bestandteil 22 ist jedoch nicht auf die spezifischen Ausführungsbeispiele, welche in den Zeichnungen gezeigt sind, beschränkt.
  • Die vorliegende Erfindung ergibt einen kostengünstigen aufnehmenden Bestandteil für eine wiederbefestigbare Befestigungsvorrichtung. Der aufnehmende Bestandteil 22 macht einen effizienteren Gebrauch von Rohmaterialien als bestehende Befestigungsvorrichtungen durch Nutzen reduzierter Mengen an teuren Materialien und durch Beistellen eines aufnehmenden Bestandteils, bei welchem die unterschiedlichen Funktionen, welche von konventionellen Schlaufenbestandteilen wahrgenommen werden, durch gesonderte Schichten wahrgenommen werden. Jede Schichte oder Zone hat bestimmte der gewünschten einzelnen Charakteristika des Verkrallens und Haltens der Haken des passenden Hakenbestandteils.
  • Die erste Zone, Verkrallungszone 30, läßt mindestens einige der Haken des komplementären Hakenbestandteils eintreten und ergreift sie. Die zweite Zone, die Abstandhaltezone 32, ergibt einen Zwischenraum für die Haken, den diese einnehmen können, nachdem sie durch die Verkrallungszone eingelassen worden sind. Die Unterlage 34 ergibt eine Grundlage für die Verkrallungs- und Abstandhaltezonen 30 und 32. Da die Abstandhaltezone 32 nicht erforderlich ist, um der Funktion des Verkrallens der Haken zu dienen, können weniger teure Materialien in der Abstandhaltezone 32 verwendet werden. Dies ist ein Abweichen von bestehenden Schlaufenbestandteilen, bei welchen das gleiche, relativ teure Rohmaterial für den gesamten Aufbau des Schlaufenbestandteils verwendet wird.
  • Demnach ist die Befestigungsvorrichtung 20 besonders nützlich an solchen wegwerfbaren Artikeln wie Verpackung, wegwerfbaren absorbierenden Artikeln, Wegwerfhüilen und dergleichen. Der aufnehmende Bestandteil 22 ist geeigneter für Wegwerfartikel, weil die Befestigungsvorrichtung an einem Wegwerfartikel viel weniger oft als an wiederverwendbaren Artikeln geöffnet und geschlossen wird. Der aufnehmende Bestandteil 22 erfordert im allgemeinen lediglich, daß er fest genug ist, um eine beschränkte Anzahl von sicheren Verschlüssen (z.B. ein Maximum von etwa 10 bis 20 Verschlüssen) beizustellen.
  • Es sollte jedoch festgehalten werden, daß der aufnehmende Bestandteil 22 zur Verwendung an dauerhaften Artikeln oder für irgendeinen anderen gedachten Gebrauch viel fester hergestellt werden kann. Dies kann zum Beispiel durch Anheben des Durchmessers oder der Denierzahl der strukturellen Elemente der Verkrallungszone 30 oder durch festeres Fixieren der strukturellen Elemente an der Unterlage 34 oder Anheben der Dichte der strukturellen Elemente im Vergleich zur Anzahl der Haken 28 ausgeführt werden. Jedoch heben diese Änderungen ebenso die Kosten des aufnehmenden Bestandteils 22.
  • Der aufnehmende Bestandteil 22 kann ebenso in Verbindung mit preisgünstigeren Hakenbestandteilen mit spröderen Haken verwendet werden. In derartigen Fällen können anstelle der Haken, welche sich biegen, um von mechanischer Verkrallung mit den strukturellen Elementen freigegeben zu werden, die strukturellen Elemente des aufnehmenden Bestandteils 22 vorteilhafterweise brechen oder dienen als ein "Versagungsmechanismus", um das Freigeben der Haken beim Öffnen der Befestigungsvorrichtung zu gestatten.
  • 3. Der passende Hakenbestandteil
  • Der passende Hakenbestandteil 24 ist in den Zeichnungen an zahlreichen Stellen gezeigt.
  • Der Ausdruck "Hakenbestandteil", wenn er hierin verwendet wird, wird verwendet, um den Abschnitt der Befestigungsvorrichtung 20 zu bezeichnen, welcher ergreifende Elemente, wie zum Beispiel Haken 28, aufweist. Der Ausdruck "Haken" ist nicht beschränkend in dem Sinn, daß die ergreifenden Elemente in jeder Form sein können, welche in der Fachwelt bekannt sind, solange als sie adaptiert sind, um ein komplementäres Schlaufenbefestigungsmaterial oder den aufnehmenden Bestandteil 22 der vorliegenden Erfindung zu ergreifen.
  • Der Hakenbestandteil 24 umfaßt eine Grundfläche 26 mit einer ersten Oberfläche 27 und einer zweiten Oberfläche 29 und eine Mehrzahl von ergreifenden Elementen 28, welche sich von der ersten Oberfläche 27 der Grundfläche 26 erstrecken. Jedes der ergreifenden Elemente 28 ist gezeigt, daß es vorzugsweise einen Schaft 24, welcher an einem Ende an der Grundfläche 26 getragen ist, und einen vergrößerten Kopf 38, welcher an dem der Grundfläche 26 gegenüberliegenden Ende des Schaftes 40 positioniert ist, umfaßt.
  • Die Hakenbestandteile 24, welche mit dem mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteil 22 der vorliegenden Erfindung verwendet werden, können konventionelle kommerziell erhältliche Hakenmaterialien sein. Der Hakenbestandteil 24 ist jedoch nicht auf konventionelle Materialien mit flexiblen elastischen Haken beschränkt. Geeignete Hakenbestandteile können weniger teure, sprödere Haken aufweisen.
  • Die mit dem mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteil 22 verwendeten Hakenbestandteile 24 können Haken 28 mit stumpfen Köpfen 38 aufweisen. Der Abschnitt der Köpfe 38 der Haken 28, welcher stumpf ist, ist jener Abschnitt, welcher in Figur 3B als der Scheitel 39 des Hakens 28 bezeichnet ist. Der Scheitel 39 wird als erstes in Kontakt mit dem aufnehmenden Bestandteil 22 der vorliegenden Erfindung gelangen, wenn der aufnehmende Bestandteil 22 und der komplementäre Hakenbestandteil 24 in Fläche-an-Fläche-Beziehung miteinander angeordnet werden. Dieser Abschnitt ist als der Scheitel des Hakens 28 bezeichnet, weil es ein Abschnitt des Hakens 28 ist, welcher die größte lotrechte Distanz von der Grundfläche 26 des Hakenbestandteils 24 ist. Der Ausdruck "stumpf", wenn er hierin verwendet wird, meint, daß der Scheitel 39 dahingehend stumpf ist, daß er einen Rand oder Punkt bildet, welcher nicht scharf ist. Der Scheitel 39 eines Hakens 28 mit einem stumpfen Kopf kann allgemein abgerundet, flach oder von jeder anderen Form sein, welche nicht einen scharfen Punkt beistellt.
  • Der aufnehmende Bestandteil 22 der vorliegenden Erfindung erfordert demnach nicht, daß speziell hergestellte steife, scharfe Haken verwendet werden müssen. Es ist jedoch für Haken aller Konfigurationen einschließlich solchen scharfen Haken möglich, daß sie mit dem aufnehmenden Bestandteil 22 verwendet werden.
  • Ein geeigneter Hakenbestandteil 24 kann eine Anzahl geformter ergreifender Elemente aufweisen, welche von einer gewebten Unterlage abragen, wie zum Beispiel das kommerziell erhältliche Material, welches als "Scotchmate", Marke Nr. FJ3402 von Minnesota Mining and Manufacturing Company, St. Paul, Minnesota, erhältlich ist. Die ergreifenden Elemente können jede Form aufweisen, welche auf dem Gebiet bekannt ist, wie zum Beispiel Haken, "T's", Schwammerl oder jede andere Form. Ein besonders bevorzugter Hakenbestandteil ist in der US-PS 4,846.815 mit dem Titel "Wegwerfwindel mit einer verbesserten Befestigungsvorrichtung", welche an C. L. Scripps am 11. Juli 1989 ausgegeben worden ist, beschrieben. Ein weiterer besonders bevorzugter Hakenbestandteil ist in der Europäischen Patentanmeldung Publikationsnummer 0381 087 A1 mit dem Titel "Wiederbefestigbares mechanisches Befestigungssystem und Verfahren zur Herstellung desselben", veröffentlicht am 8. August 1990, von Dennis A. Thomas, beschrieben. Die Offenbarung dieser Patentpublikationen und aller anderen Patente, Patentanmeldungen und Publikationen, auf welche in dieser Anmeldung bezug genommen ist, sind dadurch durch Referenz hierin aufgenommen.
  • (Es sollte verstanden werden, daß die verschiedenen Abschnitte der Hakenbestandteile in diesen Literaturstellen mit gering unterschiedlicher Terminologie von der, wie sie hierin verwendet ist, beschrieben sein können. Jedoch können die Zeichnungen und Elemente, welche hierin enthalten sind, verglichen werden mit jenen der Literaturstellen, um die korrespondierenden Abschnitte der Hakenbestandteile, welche in jenen Publikationen beschrieben sind, leicht aufzufinden.)
  • Der Hakenbestandteil 24 kann aus einem breiten Bereich von Materialien hergestellt sein. Derartige geeignete Materialien inkludieren, sind aber nicht darauf beschränkt, Nylon, Polyester, Polypropylen oder irgendeine Kombination dieser oder anderer Materialien.
  • Die Größe der Köpfe 38 der Haken 28 bestimmt, wie zuvor festgestellt, den offenen Raum, welcher zwischen den strukturellen Elementen der Verkrallungszone 30 und der Abstandhaltezone 32 erforderlich ist. Einige nichtbeschränkende Beispiele von Größen von Haken 28, welche beim aufnehmenden Bestandteil 22 der vorliegenden Erfindung nützlich sind, sind nachstehend angegeben.
  • Ein geeigneter Hakenbestandteil 24 hat T-förmige Haken 28 mit den folgenden Dimensionen. Die Länge des Kopfes list etwa 1 mm; die Breite w ist etwa 0,2 mm und die Höhe h&sub1; ist etwa 0,3 mm. Wenn diese Art von Hakenbestandteil verwendet wird, sollten die Öffnungen zwischen den strukturellen Elementen der Verkrallungszone 30 und der Abstandhaltezone 32 Dimensionen von gering größer als etwa 0,2 mm bis etwa 1 mm sein (oder sollten sich leicht auseinanderspreizen, ohne daß sie durchstochen werden). Die Abgreifhöhe der Abstandhaltezone 32 sollte größer als etwa 0,3 mm sein.
  • Ein weiterer geeigneter Hakenbestandteil 24 weist Haken 28 in der Form eines auf den Kopf gestellten "J" auf. (Von den Haken 28 eines derartigen Hakenbestandteils 24 könnte ebenso gesagt werden, daß sie an Zukkerrohr erinnern.) Bei weiteren Variationen könnte ein derartiger Haken an einen auf den Kopf gestellten Buchstaben "L" wie im obigen Fall erinnern. Derartige Haken könnten die folgenden Dimensionen aufweisen. Die Länge des Kopfes list etwa 0,5 mm; die Breite w ist etwa 0,2 mm; und die Höhe h&sub1; ist etwa 0,3 mm. Wenn diese Art von Hakenbestandteil verwendet wird, sollten demnach die Öffnungen zwischen den strukturellen Elementen der Verkrallungszone 30 und der Abstandhaltezone 32 Dimensionen gering größer als etwa 0,2 mm × etwa 0,5 mm aufweisen (oder sollten sich leicht auseinanderspreizen, ohne durchstoßen zu werden). Die Abgreifhöhe der Abstandhaltezone 32 sollte mehr als etwa 0,3 mm sein.
  • Noch weitere Hakenbestandteile 24 könnten Haken so klein wie etwa die Häffte bis zu einem Viertel oder kleiner als die zuvor beschriebenen Haken aufweisen.
  • 4. Beispiele von Verwendungen der wiederbefestigbaren Befestigungsvorrichtung
  • Die Befestigungsvorrichtung 20 der vorliegenden Erfindung ist besonders nützlich als eine Befestigungsvorrichtung für Wegwerfartikel, insbesondere wegwerfbare absorbierende Artikel.
  • Der Ausdruck "wegwerfbarer absorbierender Artikel", wenn er hierin verwendet wird, bezieht sich auf Artikel, welche Körperausscheidungen absorbieren und halten. Insbesondere bezieht sich der Ausdruck auf Artikel, welche gegen oder in Nachbarschaft des Körpers des Trägers angeordnet sind, um die verschiedenen vom Körper abgegebenen Ausscheidungen zu absorbieren und zu halten. Der Ausdruck "wegweribar" meint, daß derartige Artikel gedacht sind, um nach einem einmaligen Gebrauch entsorgt zu werden (d.h. sie sind nicht gedacht, um gewaschen oder sonst wiederverwendet zu werden). Beispiele wegwerfbarer absorbierender Artikel inkludieren Windeln, Inkontinenzkleidungsstücke, Hygienevorlagen, saugende Materialien, Verbandstoffe und dergleichen.
  • Die Befestigungsvorrichtung 20 ist in Figur 14 gezeigt, wie sie an einem bevorzugten Ausführungsbeispiel eines wegweribaren absorbierenden Artikels, einer Wegwerfwindel 50, angeordnet ist. Der Ausdruck "Windel", wenn er hierin verwendet wird, bezieht sich auf ein Kleidungsstück, welches im allgemeinen von Säuglingen und inkontinenten Personen getragen wird, welches zwischen den Beinen aufwärtsgezogen und um die Taille des Trägers befestigt wird.
  • Die Wegwerfwindel 50 hat eine innenseitige Oberfläche (oder Körper- Oberfläche) 52, welche gedacht ist, um anliegend an den Körper des Trägers getragen zu werden. Die Windel 50 hat eine außenseitige Oberfläche (oder Kleidungsstück-Oberfläche) 54, welche gedacht ist, um anliegend an die Kleidung des Trägers angeordnet zu werden, wenn die Windel 50 getragen wird. Die Windel 50 hat zwei Taillenbereiche, welche als ein erster Taillenbereich 56 und ein zweiter Taffienbereich 58 bezeichnet sind. Die Windel 50 hat zwei voneinander beabstandete Längsränder 60 und zwei voneinander beabstandete querlaufende oder Stirnränder 62.
  • Die Wegwerfwindel 50 umfaßt einen Körper-Abschnitt 51 und ein mechanisches Befestigungssystem, wie zum Beispiel ein Bandlaschenbefestigungssystem, oder einfach "Befestigungssystem", 72. Der Körper-Abschitt 51 der Windel 50 umfaßt ein flüssigkeitsdurchlässiges Deckblatt 64, einen absorbierenden Kern 66, ein flüssigkeitsundurchlässiges Rückenblatt 68 und elastische Bauteile 70. Das Deckblatt 64, der absorbierende Kern 66, das Rückenblatt 68 und die elastischen Bauteile 70 können in einer Vielfalt von gut bekannten Konfigurationen zusammengestellt sein.
  • Verschiedene Beispiele der Arten von Windeln, auf welche die vorliegende Erfindung leicht adaptiert werden kann, sind in der US-PS Re. 26.1.51 mit dem Titel "Wegwerfwindel", welche an Robert C. Duncan et al. am 31. Jänner 1967 wieder ausgegeben worden ist; in der US-PS 3,860.003 mit dem Titel "Kontrahierbare Seitenabschnitte für Wegwerfwindeln", welche an K. B. Buell am 14. Jänner 1975 ausgegeben worden ist; in der US-PS 4,695.278 mit dem Titel "Absorbierender Artikel mit Doppelbündehen", ausgegeben an Michael I. Lawson am 22. September 1987; in der US-PS 4,834.735 mit dem Titel "Hochdichte absorbierende Bauteile mit Erfassungszonen von genngerer Dichte und geringerem Flächengewicht", welche an Miguel Alemany et al. am 30. Mai 1989 ausgegeben worden ist; und in der US-PS 4,909.803 mit dem Titel "Wegwerfbarer absorbierender Artikel mit elastifizierten Lappen, welche mit auslaufresistenten Abschnitten versehen sind", welche an Mohammed I. Aziz et al. am 20. März 1990 ausgegeben worden ist, gezeigt. Es sollte jedoch verstanden werden, daß die Befestigungsvorrichtung 20 der vorliegenden Erfindung nicht auf den Gebrauch mit irgendeiner spezifischen Windelstruktur oder Konfiguration beschränkt ist.
  • Das Befestigungssystem 72 der Windel 50 umfaßt unter anderen Elementen vorzugsweise die Befestigungsvorrichtung 20 der vorliegenden Erfindung. Das Befestigungssystem 72 kann in der Form beliebiger der gut bekannten Konfigurationen und Konstruktionen sein, welche derzeit in Gebrauch sind. Vorzugsweise ist das Befestigungssystem 72 ein Laschenbefestigungssystem, vorzugsweise ein Bandlaschenbefestigungssystem.
  • Das Bandlaschenbefestigungssystem kann beliebige der gut bekannten Bandlaschenkonfigurationen und Konstruktionen, welche derzeit in Verwendung sind, umfassen. Ein bevorzugtes Bandlaschenbefestigungssystem verwendet die Y-Bandlasche, welche im Detail in der US-PS 3,848.594 mit dem Titel "Bandbefestigungssystem für Wegwerfwindel", welche an K. B. Buell am 19. November 1974 ausgegeben worden ist, beschrieben ist. Alternativ bevorzugte Bandbefestigungssysteme sind im Detail in der Europäischen Patentanmeldung 0 233 704-A mit dem Titel "Wegwerfwindel mit breiten spitzzulaufenden Befestigungsbändern", veröffentlicht am 26. August 1987 für H. R. Burkhart und Kenneth B. Buell; in der zuvor bezug genommenen US-PS 4,846.815, ausgegeben an C. L. Scripps; und in der US-PS 4,963.140 mit dem Titel "Mechanisches Befestigungssystem mit Entsorgungsmitteln für wegwerfbare absorbierende Artikel", welche an Anthony J. Robertson et al. am 16. Oktober 1990 ausgegeben worden ist, beschrieben.
  • Bei noch weiteren bevorzugten Ausführungsbeispielen könnte der aufnehmende Bestandteil 22 des Befestigungssystems 72 ein Element umfassen, wie zum Beispiel einen Flecken, welcher an einer der Oberflächen des Körper-Abschnitts einer Windel angeordnet ist (oder an anderen geeigneten Stellen), um einen "inneren Befestigungsbauteil" zu bilden, wie er in der US-PS 4,699.622 mit dem Titel "Wegwerfwindel mit einem verbesserten Seitenverschluß", welche an J. W. Toussant et al. am 13. Oktober 1987 ausgegeben worden ist, beschrieben ist.
  • Das in Figur 14 gezeigte Bandbefestigungssystem 72 ist ein nicht beschränkendes Beispiel der Art von Befestigungssystem, welche die Befestigungsvorrichtung 20 der vorliegenden Erfindung verwenden kann. Das Bandbefestigungssystem 72 umfaßt eine Bandlasche 74 mit einem ersten Befestigungselement 72a, welches daran angeordnet ist, und ein zweites Befestigungselement (oder "Auftreffbauteil") 72b. Das zweite Befestigungselement 72b ist mit dem ersten Befestigungselement 72a mechanisch in Eingriff bringbar.
  • Vorzugsweise umfaßt das erste Befestigungselement 72a einen Hakenbestandteil 24. Der Hakenbestandteil 24 stellt Haken 28 bei, welche sich von der Bandlasche 74 erstrecken. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Wegwerfwindel 50 umfaßt das zweite Befestigungselement 72b den mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteil 22 der vorliegenden Erfindung. Bei anderen Ausführungsbeispielen könnten die Positionen der Bestandteile der Befestigungsvorrichtung 20 der vorliegenden Erfindung umgedreht sein, sodaß das erste Befestigungselement 72a den mehrschiehtigen aufnehmenden Bestandteil 22 umfaßt und das zweite Befestigungselement 72b den Hakenbestandteil 24 umfaßt.
  • Wie in Figur 14 gezeigt, ist der mehrschichtige aufnehmende Bestandteil 22 vorzugsweise am zweiten Taffienbereich 58 der Windel 50 angeordnet. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Wegwerfwindel so ist eine Mehrzahl der strukturellen Elemente 36 der Verkrallungszone 30 in einer einzigen Ausrichtung achsial ausgerichtet. Der aufnehmende Bestandteil 22 ist so ausgerichtet, daß die strukturellen Elemente 36 der Verkrallungszone 30 sich im wesentlichen parallel zu den Längsrändern 60 der Windel 50 erstrecken. Diese Ausrichtung richtet die strukturellen Elemente allgemein lotrecht zur Richtung der Scherkräfte, welche auf die Befestigungsvorrichtung 20 während des Gebrauchs aufgebracht werden, achsial aus. In dieser Konfiguration ergeben die strukturellen Elemente 36 den maximalen Abzieh- und Scherkraftwiderstand. Der aufnehmende Bestandteil 22 kann jedoch am zweiten Taillenbereich 58 auf jede Art ausgerichtet sein, wobei die strukturellen Elemente 36 sich in irgendeiner Richtung erstrekken.
  • Beim Gebrauch wird die Windel 50 am Träger durch Positionieren des ersten Tafflenbereichs 56 unter dem Rücken des Trägers und Ziehen des Restes der Windel 50 zwischen den Beinen des Trägers, sodaß der zweite Taillenbereich 58 über der Vorderseite des Trägers angeordnet ist, angelegt. Die Bandlaschen 74 werden dann anliegend an den aufnehmenden Bestandteil 22, welcher an der außenseitigen Oberfläche 54 des zweiten Taillenbereichs 58 positioniert ist, angeordnet, sodaß die Haken 28, welche an der Bandlasche 74 angeordnet sind, den aufnehmenden Bestandteil 22 ergreifen werden, um einen Seitenverschluß zu bilden.
  • Verfahren zum Herstellen des aufnehmenden Bestandteils
  • Die Methode oder das Verfahren zum Herstellen des aufnehmenden Bestandteils 22 der vorliegenden Erfindung ist in schematischer Form in Figur 15 gezeigt.
  • Die Vorrichtung zum Herstellen des mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteils 22 der vorliegenden Erfindung ist mit 100 bezeichnet. Die Vorrichtung 100 inkludiert ein erstes Beschickungsmittel 102, ein zweites Beschickungsmittel 104 und ein drittes Beschickungsmittel 106, um in das System die Materialien einzuspeisen, welche die Zonen oder Schichten des mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteils 22 umfassen werden.
  • Die Vorrichtung 100 kann ebenso ein Element, welches eine geprägte Oberfläche ergibt, eine geprägte Walze 110 (welche gemustert sein kann), und einen Amboßbauteil, wie zum Beispiel eine Amboßwalze 112, inkludieren. Die geprägte Walze 110 und die Amboßwalze 112 definieren einen Walzenspalt 114 zwischen ihnen. Der Walzenspalt 114 ist, wo die dünnen Schichten der Bahnen oder anderer Materialien, welche in das System eingespeist werden, aneinandergebunden werden. Die gebundene Bahn 124 kann dann zu einer Aufnahmerolle 116 wandern, wo sie für darauffolgende Verwendung aufgewickelt wird. Die Vorrichtung 100 kann weiters ein wahlweises Faltungsmittel, wie zum Beispiel Faltungsstangen 108, inkludieren, welche im vergrößerten Maßstab in Figur 17 gezeigt sind. Die einzelnen Teile der Vorrichtung 100 sind nachstehend vollständiger beschrieben.
  • Bei der in Figur 15 gezeigten Vorrichtung 100 bedingt das bevorzugte Verfahren zum Herstellen des mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteils 22 das Zuführen der Materialien für die unterschiedlichen Zonen oder Schichten in das System und das Verbinden derselben. Die Materialien können auf verschiedene unterschiedliche Verfahren einschließlich, aber nicht beschränkt darauf, durch Heften, Klebstoffe, Ultraschall und durch Hitze-/ Druckverfahren gebunden werden.
  • Das bevorzugte Verfahren zum Aneinanderbinden der Materialien ist durch Durchführen des Verbundstoffs der Materialien zwischen zwei erwärmten Walzen, wobei eine davon ein Muster an ihrer Oberfläche aufweist, und Eindrücken des Bindungsmusters in die Materialien. Ein Verfahren von Hitze-/Druckbindung, welches verwendet werden könnte, ist in der US-PS 4,854.984, ausgegeben an Ball et al. am 8. August 1989, beschrieben (vorausgesetzt, der hierin beschriebene gemusterte Zylinder bildet gebundene Zonen, welche den Kriterien, welche in dieser Beschreibung erörtert worden sind, entsprechen).
  • Das erste Beschickungsmittel 102 speist ein erstes Material 118, welches für die Verkrallungszone 30 verwendet wird, in das System. Das erste Material 118 kann jedes jener Materialien sein, welche in Abschnitt 2 dieser Beschreibung als geeignet zur Verwendung in der Verkrallungszone 30 spezifiziert worden sind. Demnach könnte das erste Beschickungsmittel 102 jedes konventionelle Mittel sein, welches verwendet wird, um ein Material in ein laminierendes Verfahren einzuführen. Das erste Beschickungsmittel 102 könnte, ist aber nicht darauf beschränkt, eine Abrollwalze; eine Bahn- oder textilmaterialerzeugende Maschine, wie zum Beispiel eine konventionelle Krempelungsmaschine, Spinnbindungsmaschine, ein Webstuhl oder eine Strickmaschine; oder ein Trichter zum Zuführen einer Schichte loser Fasern in das System sein.
  • Beim bevorzugten Ausführungsbeispiel des Verfahrens der vorliegenden Erfindung umfaßt das erste Beschickungsmittel 102 entweder eine Zufuhr von spinngebundenen Fasern oder eine konventionelle Maschine zum Erzeugen derselben. Vorzugsweise speist das erste Beschickungsmittel 102 eine Schichte aus losen (d.h. ungebundenen) Fasern kontinuierlicher Länge in das System. Diese Fasern werden, vorzugsweise, auf eine geeignete Oberfläche einheitlich abgelegt. Diese Fasern könnten auf eine Oberfläche abgelegt werden, wie zum Beispiel auf das Material, wie es nachstehend beschrieben ist, welches die Abstandhaltezone 32 umfassen wird.
  • Bei weiteren alternativen Ausführungsbeispielen könnte das erste Material 118 in der Form einer Bahn aus verfilzten Fasern oder einer Bahn aus gebundenen Fasern oder dergleichen sein, statt daß sie in der Form einer Schichte loser Fasern ist.
  • Ungeachtet der Form, in welcher das erste Material in die Vorrichtung eingespeist wird (ob es in der Form einer Bahn oder in der Form loser ungebundener Fasern etc. ist), sind die strukturellen Elemente des ersten Materials 118 im wesentlichen hauptsächlich in der Maschinenrichtung ausgerichtet, wenn das erste Material 118 in das System eingeführt wird. Dies wird den aufnehmenden Bestandteil 22 mit strukturellen Elementen versehen, welche die gewünschte Ausrichtung in einer einzigen Richtung aufweisen, welche zum Halten der Haken des passenden Hakenbestandteils bevorzugt ist.
  • Der Ausdruck "Maschinenrichtung" (MD) bezieht sich auf jene Richtung, welche parallel zum Fluß der Materialien 118, 120 und 122 durch die Vorrichtung 100 ist. Die "Richtung quer zur Maschine" (CD) ist lotrecht zur Maschinenrichtung. Diese Richtungen sind durch Pfeile in Figur 15 und in verschiedenen der Figuren, welche folgen, angegeben.
  • Das zweite Beschickungsmittel 104 speist ein zweites Material 120, welches für die Abstandhaltezone 32 verwendet wird, in das System. Das zweite Material 120 kann jedes jener Materialien sein, welche in Abschnitt 2 dieser Beschreibung als geeignet zur Verwendung in der Abstandhaltezone 32 spezifiziert sind. Demnach könnte das zweite Besehickungsmittel 104 jedes der Mittel sein, welche zum Einführen eines Materials in ein laminierendes Verfahren verwendet werden, welche zuvor als geeignet für das erste Beschickungsmittel 104 beschrieben worden sind.
  • Beim bevorzugten Ausführungsbeispiel des Verfahrens der vorliegenden Erfindung umfaßt das zweite Beschiekungsmittel 104 entweder eine Einspeisung von gekrempelten Fasern oder eine konventionelle Krempelungsmaschine. Das zweite Beschickungsmittel 104 speist vorzugsweise eine Schichte loser (d.h. ungebundener) Fasern in das System. Die Fasern sind vorzugsweise zufallsmäßig ausgerichtet, gekräuselt und zwischen etwa 2 und etwa 3 Inch (zwischen etwa 4 cm und etwa 8 cm) lang. Diese Fasern werden vorzugsweise auf eine geeignete Oberfläche, wie zum Beispiel das dritte Material, welches nachstehend beschrieben ist, welches die Unterlage 34 umfassen wird, abgelegt.
  • Bei weiteren alternativen Ausführungsbeispielen könnte das zweite Material 120 in der Form einer Bahn gebundener Fasern, eines Gitters, loser Partikel oder dergleichen sein, statt daß es in der Form einer Schichte loser Fasern ist.
  • Vorzugsweise wird das in der Abstandhaltezone 32 verwendete Material 120 ausreichende Dicke oder Bausch aufweisen, welche/r in dessen Struktur eingebaut ist, um die Haken des passenden Hakenbestandteils unterzubringen. Falls nicht, ist daran gedacht, daß das Material 120, welches zur Bildung der Abstandhaltezone 32 verwendet wird, während des Verfahrens des Herstellens des aufnehmenden Bestandteils gebauscht werden könnte. Wenn das der Fall ist, könnte ein Mittel zum Bauschen des zweiten Materials in die Vorrichtung inkludiert sein. Ein derartiges Mittel könnte ein konventionelles Fältelungs- oder Riffelungsverfahren (durch Block 128 in Figur 15 dargestellt) inkludieren. Jedoch ist ein Verfahren, welches einen gesonderten Schritt umfaßt, allgemein weniger bevorzugt.
  • Im Hinblick auf die Bildung der Abstandhaltezone 32 sind zahlreiche alternative Ausführungsbeispiele des Verfahrens möglich.
  • Figur 16 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung, welche verwendet werden kann, wenn das als die Abstandhaltezone 32 zu verwendende Material nicht eine faserige Struktur ist. (Beispielsweise könnte das in Figur 16 gezeigte Ausführungsbeispiel verwendet werden, wenn das in der Abstandhaltezone 32 zu verwendende Material Partikelmaterial ist.) Beim in Figur 16 gezeigten Ausführungsbeispiel ist das zweite Beschikkungsmittel 104 durch einen Trichter 126 ersetzt. Der Trichter 126 ist über dem dritten Material 122 angeordnet. Das dritte Material 122 dient als eine Oberfläche, auf welche das lose Material für die Abstandhaltezone 32 dispergiert werden kann.
  • Das dritte Beschickungsmittel 106 speist ein drittes Material 122 in das System. Das dritte Material 122 wird für die Unterlage 34 verwendet. Das dritte Material 122 kann jedes jener Materialien sein, welche in Abschnitt 2 dieser Beschreibung als geeignet zur Verwendung als die Unterlage 34 spezifiziert worden sind. Die Unterlage 34 kann, wie zuvor festgestellt, wahlweise sein. Wenn die Unterlage 34 weggelassen ist, kann die Funktion, welche üblicherweise von der Unterlage 34 wahrgenommen wird, vom Substrat, an welchem der aufnehmende Bestandteil 22 fixiert ist, ausgeführt werden. Das dritte Material 122 könnte daher ein Substrat sein, wie zum Beispiel ein Material, welches für das Rückenblatt einer Wegwerfwindel verwendet wird.
  • Die wahlweisen Faltungsstangen 108 können verwendet werden, um die gefalteten Ausführungsbeispiele des aufnehmenden Bestandteils 22, wie jene in den Figuren 8-10 gezeigten, zu erzeugen. Wie zuvor erörtert, ist bei einem derartigen Ausführungsbeispiel die Folienunterlage 34 weggelassen. Wie in Figur 17 gezeigt, kann eines der Materialien, welche allgemein in der Abstandhaltezone 32 verwendet werden, wie zum Beispiel 120, obenauf auf eines der Materialien, welche allgemein als die Verkrallungszone 30 verwendet werden, wie zum Beispiel 118, angeordnet werden, um ein Laminat 130 zu bilden. Das Laminat 130 kann auf sich selbst umgefaltet sein, um den aufnehmenden Bestandteil 22 zu bilden.
  • Das Gesamtverfahren zum Herstellen eines derartigen gefalteten aufnehmenden Bestandteils 22 kann im allgemeinen schematisch durch Figur 15 dargestellt sein. Jedoch sind die Materialien, welche in das System durch die Beschickungsmittel zugeführt werden, verschoben. Das zweite Material 120 wird in das System durch das erste Beschickungsmittel 102 zugeführt. Das erste Material 118 wird in das System durch das zweite Beschickungsmittel 104 zugeführt. Dies wird ein Laminat aus dem zweiten Material 120 obenauf auf dem ersten Material 118 erzeugen. Das dritte Beschickungsmittel 106 ist weggelassen. Die wahlweisen Faltungsstangen 108, welche in einem derartigen Verfahren verwendet werden, werden vor dem Walzenspalt 114 angeordnet. Vorzugsweise sind die Faltungsstangen 108 an der Stelle angeordnet, welche in den Figuren 15 und 16 durch den Bezugsbuchstaben A bezeichnet ist.
  • Bei weiteren alternativen Ausführungsbeispielen könnte lediglich eines der Materialien, welches den aufnehmenden Bestandteil bildet, gefaltet sein. Alternativ könnten mehr als eines, aber weniger als alle derartigen Materialien (d.h. mindestens eine Schichte] gefaltet sein. Das (die) gefaltete(n) Material(ien) könnte(n) die obere Schichte; die untere Schichte oder eine Zwischenschichte oder -schichten sein.
  • Bei noch weiteren alternativen Ausführungsbeispielen der Vorrichtung 100, welche in Figur 15 gezeigt ist, könnten zusftzliche wahlweise Beschikkungsmittel von jenen gezeigten ähnlicher Konfiguration beigestellt sein, wenn es erwünscht ist, einen mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteil mit mehr als drei Schichten zu konstruieren.
  • Das Element, welches die geprägte Oberfläche beistellt, könnte in jeder geeigneten Konfiguration sein. Beispielsweise könnte es in der Form einer prägenden Platte oder in der Form eines prägenden Zylinders sein. Vorzugsweise ist es ein gemusterter Zylinder, wie zum Beispiel der gemusterte Zylinder 110. Der gemusterte Zylinder 110 wird verwendet, um die Schichten des mehrschichtigen aufnehmenden Bestandteils 22 zu binden. Das Muster bildet die gebundenen Bereiche 46 des aufnehmenden Bestandteils 22. Das Muster sollte im Relief sein, sodaß lediglich ein relativ kleiner Abschnitt der ersten und zweiten Materialien während des Verfahrens komprimiert sein wird. Der Rest (insbesondere der Rest des zweiten Materials 120, welcher die Abstandhaltezone 32 bilden wird) sollte nicht komprimiert sein, sodaß der gesamte gebauschte Charakter des zweiten Materials 120 beibehalten werden wird.
  • Das Muster muß eine Bindung mit den zuvor beschriebenen Eigenschaften bilden. Demnach muß der Zwischenraum zwischen den gebundenen Bereichen 46 ausreichend sein, sodaß die Haken 28 des passenden Hakenbestandteils 24 leicht die Verkrallungszone 30 und die Abstandhaltezone 32 penetrieren können. Der Zwischenraum zwischen den gebundenen Bereichen 46 sollte jedoch nicht zu groß sein. Wenn beispielsweise der Zwischenraum zwischen gebundenen Bereichen 46 im Verhältnis zur Länge der in einer Faservlies-Verkrallungszone 30 verwendeten Fasern zu groß ist, wird es eine regellose Anzahl von Fasern mit ungebundenen losen Enden geben.
  • Die Oberfläche der gemusterten Walze 110 ist detalliierter in Figur 18 gezeigt. Die Oberfläche definiert Stege 132 und Rücksprünge 134. Die Stege 132 und Rücksprünge 134 der Walze 110 haben verschiedene Eigenschaften. Diese inkludieren Walzentiefe oder Tiefe der Rücksprünge, Dimensionen des Musters etc. Diese Charakteristika werden in Abhängigkeit von den Materialien, welche für die Schichten oder Zonen des aufnehmenden Bestandteils 22 verwendet werden, und von der erwünschten Art von Bindungsmuster variieren.
  • Die in Figur 18 gezeigte gemusterte Walze 110 wird verwendet, um das bevorzugte rautenförmige Bindungsmuster, welches in den Figuren 1-3 gezeigt ist, zu bilden.
  • Die Tiefe der Rücksprünge 134 (oder die Höhe der Stege 132) sollte allgemein größer sein als die Summe der Abgreiffiöhen der ersten und zweiten Materialien. In der Regel ist die Tiefe der Rücksprünge etwa das 1 1/2- fache der Summe der Abgreifhöhen dieser zwei Materialien.
  • Die gemusterte Walze 110 hat Stege 132, welche im wesentlichen quadratische Formen sind, welche um annähernd 45 Grad im Hinblick auf die Richtung quer zur Maschine gedreht worden sind. Diese Quadrate können beliebige geeignete Dimensionen aufweisen. Beispielsweise können diese Quadrate etwa 0,6 cm × 0,6 cm (1/4 Inch × 1/4 Inch); etwa 1 cm × 1 cm (etwa 3/8 Inch × 3/8 Inch); etwa 1,3 cm × 1,3 cm (etwa 1/2 Inch × 1/2 Inch); und etwa 2 cm × 2 cm (etwa 3/4 Inch × 3/4 Inch) sein, um die zuvor in Abschnitt 2 beschriebenen Bindungen zu bilden. Die Breite derartiger Stege 132 kann beispielsweise zwischen etwa 0,76 mm und etwa 1,3 mm (etwa 0,03 Inch und etwa 0,05 Inch) sein.
  • Die geprägte Walze 110 kann erwärmt sein und ist dies vorzugsweise. Die Temperatur, auf welche die Walzen, wie zum Beispiel die geprägte Walze 110, erwärmt werden, hängt von den Materialien ab, welche verwendet werden, um die Schichten des aufnehmenden Bestandteus 22 zu bilden. Beim gezeigten bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die ersten, zweiten und dritten Materialien aus Poylpropylen bestehend. Wenn Polypropylen verwendet wird, ist die geprägte Walze 110 vorzugsweise auf eine Temperatur zwischen etwa 155ºC und etwa 168ºC erhitzt.
  • Der Amboßbauteil ist vorzugsweise ein Zylinder mit einer glatten Oberfläche, wie zum Beispiel eine Amboßwalze 112. Vorzugsweise wird die Amboßwalze 112 ebenso erwärmt. Vorzugsweise ist die Amboßwalze 112 auf eine Temperatur zwischen etwa 10400 und etwa 1100 C erwärmt, wenn Polypropylenmaterialien für die Schichten verwendet werden. Die Amboß walze 112 rotiert in der entgegengesetzten Richtung wie die geprägte Walze 110 (mit anderen Worten, die zwei Walzen sind gegeneinander rotierend).
  • Die ersten, zweiten und dritten Materialien werden aneinander gebunden, wenn sie durch den Walzenspalt 114 durchgehen. Die Materialien für die drei Schichten werden aneinander durch das Aufbringen von Hitze und Druck von den Walzen 110 und 112 am Walzenspalt 114 gebunden. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel des Verfahrens der vorliegenden Erfindung rotieren die Walzen so, daß die gebundene Bahn 124 bei einer Geschwindigkeit von etwa 30,5 Meter/Minute (etwa 100 Fuß/Minute) gebildet wird. Die Walzen üben einen Druck von zwischen etwa 50 und etwa 70 Kilogramm/Längenzentimeter (etwa 300 und etwa 400 Pfund pro Längeninch), gemessen über den Walzenspalt quer zur Maschinenrichtung, aus.
  • Bei alternativen Ausführungsbeispielen des Verfahrens zum Herstellen des aufnehmenden Bestandteils der vorliegenden Erfindung können Klebstoffe verwendet werden, um die Schichten aneinanderzubinden, anstelle von Hitze oder Hitze und Druck. Bei einem klebenden Bindungsverfahren kann durch jedes geeignete kommerzielle Klebstoffbeschickungsmittel 108 Klebstoff aufgebracht werden. Vorzugsweise bringt das Klebstoffbeschikkungsmittel Klebstoff in einem Muster ähnlich jenem, welches durch die Stege 132 der gemusterten Walze 110 gebildet ist, auf. In derartigen Klebstoffbindungsverfahren könnte die gemusterte Walze 110 durch eine zweite glatte Walze ersetzt sein. Jedoch ist es in den meisten Fällen bevorzugt, daß die gemusterte Walze 110 noch verwendet wird, sodaß Abschnitte der ersten und zweiten Materialien 118 und 120 nicht komprimiert sind und der gebauschte Charakter des zweiten Materials 120 beibehalten wird. Derartige Klebstoffbindungsverfahren könnten ohne das Aufbringen von Druck ausgeführt werden. Vorzugsweise wird jedoch in derartigen Fällen ebenso Druck mit den Walzen aufgebracht.
  • Bei noch anderen alternativen Ausführungsbeispielen könnten die Walzen 110 und 120 durch eine kommerziell erhältliche Ultraschallschweißvorrichtung ersetzt sein.
  • Die Aufrollwalze 116 sammelt die gebundene Bahn 124 aus Material des aufnehmenden Bestandteils. Die Rolle von Material des aufnehmenden Bestandteils kann von der Aufroliwalze 116 abgenommen werden und kann in geeignete Größen zur Verwendung in einer wiederbefestigbaren Befestigungsvorrichtung mit einem geeigneten Hakenbestandteil geschnitten werden. Beispielsweise können die geschnittenen Stücke des Materials des aufnehmenden Bestandteus an eine Wegwerfwindel gebunden werden. Bei anderen alternativen Ausführungsbeispielen des Verfahrens der vorliegenden Erfindung könnte die Aufrollwalze 160 weggelassen sein und die gebundene Bahn 124 könnte direkt an die geeignete Stelle einer Windelherstellungsstraße zugeführt werden. Die gebundene Bahn 124 könnte geschnitten werden und direkt an den geeigneten Stellen an einer Bahn von Windelmaterial fixiert werden.
  • Der mehrschichtige aufnehmende Bestandteil 22 kann demnach relativ preisgünstig im Vergleich zu konventionellen Schlaufenmaterialien hergestellt werden. Dieses Verfahren eliminiert das Erfordernis, Material zu bauschen oder zu manipulieren, um einzelne Schlaufen zu bilden. Dieses Verfahren führt ebenso zu einem kostengünstigeren aufnehmenden Bestandteil, wenn der aufnehmende Bestandteil durch ein preisgünstigeres und relativ geradliniges Bindungs- oder Laminierungsverfahren anstelle der konventionellen Webe-, Strick-, Fältelungs- oder Riffelungsverfahren erzeugt werden kann.
  • Während besondere Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung illustriert und beschrieben worden sind, wird es für die Fachleute auf dem Gebiet offensichtlich sein, daß zahlreiche andere Änderungen und Modifikationen vorgenommen werden können, ohne vom Geist und Rahmen der Erfindung abzuweichen. Es soll verstanden werden, daß alle der Beschränkungen und Bereiche, welche in der vorhergehenden Beschreibung der Befestigungsvorrichtung spezifiziert worden sind, alle schmäleren Bereiche und Begrenzungen inkludieren. welche innerhalb der spezifizierten Begrenzungen und Bereiche liegen. Demnach können beispielsweise, wenn ein Bereich spezifiziert ist, daß er zwischen etwa 6 und etwa 42 g/m² ist, alle schmäleren Bereiche wie zum Beispiel zwischen etwa 10 und etwa 40 g/m² und zwischen etwa 20 und etwa 30 g/m² etc. beansprucht werden, sogar, obwohl diese Bereiche nicht gesondert aufgelistet worden sind. Es ist daher gedacht, in den beigeschlossenen Ansprüchen alle derartigen Änderungen und Modifikationen abzudecken, welche innerhalb des Rahmens dieser Erfindung liegen.

Claims (6)

1. Ein mehrzoniger aufnehmender Bestandteil (22) für eine wiederbefestigbare Befestigungsvorrichtung (20), wobei der genannte mehrzonige aufnehmende Bestandteil (22) imstande ist, mit einem komplementären Hakenbefestigungsbestandteil (24), welcher eine Grundfläche (26) mit einzelnen Haken (28) aufweist, welche stumpfe Köpfe (38) aufweisen, welche sich von der genannten Grundfläche (26) auswärts erstrecken, in Eingriff zu gelangen, wobei der genannte mehrzonige aufnehmende Bestandteil (22) eine Zone, welche eine Faservliesbahn umfaßt, und eine Unterlage, welche an die genannte Faservliesbahn anliegt, umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß der genannte mehrzonige aufnehmende Bestandteil aufweist:
eine erste Zone (30), welche eine erste Faservliesbahn mit einem Flächengewicht zwischen etwa 8,5 und etwa 18 g/m² aufweist, welche aus Fasern mit einer Denierzahl zwischen etwa 2 und 6 besteht;
eine zweite Zone (32), welche eine zweite Faservliesbahn mit einem Flächengewicht zwischen etwa 8,5 und etwa 36 g/m² aufweist, welche aus Fasern mit einer Denierzahl zwischen etwa 6 und 15 besteht;
und die genannte Unterlage (34) anliegend an die genannte zweite Faservliesbahn ist und die genannte erste Faservliesbahn und die genannte zweite Faservliesbahn in richtiger Lage in Bezug auf die genannte Unterlage (34) gehalten sind, mit der genannten zweiten Faservliesbahn zwischen der genannten ersten Faservliesbahn und der genannten Unterlage (34).
2. Ein mehrzoniger aufnehmender Bestandteil (22) nach Anspruch 1, bei welchem die genannte erste Zone (30) die genannte erste Faservliesbahn aus kontinuierlichen Fasern (36) umfaßt, welche hauptsächlich in einer einzigen Richtung ausgerichtet sind;
die genannte zweite Zone (32) die genannte zweite Faservliesbahn aus zufällig ausgerichteten gekräuselten Fasern umfaßt, wobei die genannte zweite Zone aus Fasern zwischen etwa 1 cm und etwa 13 cm Länge besteht, wobei die genannten Fasern mit einer Kräuselungsfrequenz von mindestens etwa 4 Kräuselungen/cm gekräuselt sind;
wobei die genannte Unterlage eine Folienunterlage ist; und
die genannte erste und die genannte zweite Faservliesbahn ein Verbundgewicht zwischen 18 und 42 g/m² aufweisen.
3. Ein mehrzoniger aufnehmender Bestandteil (22) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der genannte mehrzonige aufnehmende Bestandteil (22) an einem Substrat fixiert ist, welches als eine Unterlage dient, und umfaßt:
die genannte erste Zone, die eine Verkrallungszone (30) zum Zutritt und mechanischen Verfangen mindestens einiger der Haken (28) des komplementären Hakenbestandteils (24) ist, wobei die genannte Verkrallungszone (30) ein erstes Material aus mindestens einem strukturellen Element (36) umfaßt, wobei das genannte erste Material (30) imstande ist, eine Mehrzahl von Öffnungen für die genannten Haken (28) beizustellen;
die genannte zweite Zone eine Abstandhaltezone (32) ist, um Raum beizustellen, damit mindestens Abschnitte der genannten Haken (28) diesen einnehmen können, nachdem die genannten Haken (28) die genannte Verkrallungszone (30) penetriert haben, wobei die genannte Abstandhaltezone (32) ein zweites Material umfaßt, wobei die genannte Verkrallungszone (30) und die genannte Abstandhaltezone (32) im Hinblick auf das genannte Substrat (34) mit der genannten Abstandhaltezone (32) zwischen der genannten Verkrallungszone und dem genannten Substrat am richtigen Platz gehalten sind.
4. Eine Befestigungsvorrichtung (20), welche einen aufnehmenden Bestandteil (22) und ein Hakenbefestigungsmaterial (24) umfaßt, wobei das genannte Hakenbefestigungsmaterial (24) eine Grundfläche (26) und eine Mehrzahl von ergreifenden Elementen (28) aufweist, welche sich von der genannten Grundfläche (26) erstrecken, dadurch gekennzeichnet, daß der genannte aufnehmende Bestandteil den aufnehmenden Bestandteil (22) der Ansprüche 1, 2 oder 3 umfaßt.
5. Ein wegwerfbarer absorbierender Artikel (50), welcher umfaßt:
einen Körper-Abschnitt (51) mit einer innenseitigen Oberfläche (52), einer außenseitigen Oberfläche (54), Längsrändern (60), Stimrändern (62), einem ersten Taillenbereich (56) und einem zweiten Taillenbereich (58), wobei der genannte Körper-Abschnitt (51) ein flüssigkeitsdurchlässiges Deckblatt (64), ein flüssigkeitsundurchlässiges Rückenblatt (68), welches mit dem genannten Deckblatt (64) verbunden ist, und einen absorbierenden Kern (66) zwischen dem genannten Deckblatt (64) und dem genannten Ruickenblatt (68) aufweist; und
ein mechanisches Befestigungssystem, welches am genannten Körper- Abschnitt (51) anliegend an jeden Längsrand (60) positioniert ist, wobei jede der Laschen (74) einen Hakenbefestigungsbestandteil (24) an mindestens einem Abschnitt der genannten Lasche (74) angeordnet aufweist, und der genannte mehrzonige aufnehmende Bestandteil (22) der Ansprüche 1, 2 oder 3 an der genannten außenseitigen Oberfläche (54) des genannten Körper-Abschnitts (51) im zweiten Tailienbereich (58) angeordnet ist und der genannte aufnehmende Bestandteil (22) mit dem genannten Hakenbefestigungsbestandteil (24) mechanisch in Eingriff bringbar ist.
6. Der wegwerfbare absorbierende Artikel (50) nach Anspruch 5, bei welchem die Fasern, welche die genannte erste Faservliesbahn (30) umfassen, allgemein parallel zu den genannten Längsrändern (60) des genannten wegwerfbaren absorbierenden Artikels (50) sind.
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