DE69210165T2 - Feuchtigkeitsbeständige Kabelverbindung und dazugehörige Dichtungsstruktur - Google Patents
Feuchtigkeitsbeständige Kabelverbindung und dazugehörige DichtungsstrukturInfo
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Description
- Diese Erfindung bezieht sich allgemein auf schützend umschlossene, gespleißte oder abgeschlossene elektrische Kabel und betrifft insbesondere feuchtigkeitsbeständige Kabelverbindungen.
- Im typischen Fall werden Femmeldekabel im Freien entweder oberirdisch oder im Boden vergraben verlegt. Bei Vornahme von Spleißungen an diesen Kabeln entweder zur Reparatur oder zur weiteren Verbindung muß die gepleißte Fläche (die Spleißstelle) vor der Umgebung geschützt werden.
- Eine vollständig geschützte Spleißstelle für ein Mehrleiterkabel weist oft ein Schutzgehäuse auf, das zu Spleißzwecken, für neu herzustellende Verbindungen oder zur Reparatur von früheren Verbindungen geöffnet werden muß. Das Schließen des Gehäuses setzt die Kabel erneut dem Eindringen von Feuchtigkeit aus. Feuchtigkeit, die Verbindungen oder freiliegende Leiter überbrückt, führt zu Fehlern, die beabsichtigte Verbindungskanäle unterbrechen oder auf andere Weise beeinträchtigen. Dies erfordert ein kostspieliges Wiederöffnen der gespleißten Verbindung, Fehlerbeseitigung und deren Korrektur. Die Anfälligkeit gegenüber Feuchtigkeit wird erhöht, wenn die gespleißte Verbindung unter der Erde oder in einer anderen sehr feuchten Umgebung liegt.
- Der Stand der Technik ist angefüllt mit verschiedenen Versuchen zum Auffinden einer Lösung für das Problem des Eindringens von Feuchtigkeit. Diese Lösungen fallen im allgemeinen in drei Kategorien.
- Bei einem ersten Versuch hat der Stand der Technik auf das Aufbringen eines elektrisch isolierenden Arbeitsmittels auf die einzelnen Leiter und Verbindungen gesetzt, wobei die Arbeitsmittel von einer Art sind, die sich mit Ablauf der Zeit "setzen" oder allgemein erstarren, das heißt, ein Einkapselungsmittel sind. In der Zeitspanne zwischen dem Aufbringen und dem Setzen des Arbeitsmittels wird eine mechanische Kraft auf dieses ausgeübt zum Auslösen von einer Bewegung des Arbeitsmittels vollständig in die Zwischenräume zwischen die Leiter und Verbindungen. Bei diesem ersten Versuch wird die mechanische Kraft durch Aufwickeln eines bandförmigen Elementes auf das Arbeitsmittel unter Druck aufgebracht, wobei aufeinanderfolgende Lagen der Umwicklung frühere Lagen der Umwicklung überdecken und aufeinanderfolgende Längsumwicklungen oft aufgebracht werden. Bei einer Abwandlung dieses ersten Versuches wird ein flexibler Beutel auf die zu schützende Kabellänge gelegt und das Arbeitsmittel in den Beutel hineingegossen. Der offene Abschnitt des Beutels wird dann über dessen verbleibenden Teil gefaltet, und das bandförmige Element wird dann am Beutel angebracht. In beiden Fällen wird eine nichtstarre Außenumschließung an dem Band angebracht und außerhalb der Spleißstelle und manchmal auch am Bandwickel dichtend am Kabel befestigt.
- Während diese beschriebene Praxis erfolgreich durchgeführt wurde, hat ihre Anwendbarkeit Grenzen. Sie nutzt zum Beispiel nichts in Anlagen, bei denen die fertige Spleißstelle mechanischen Kräften jenseits der Toleranz der nichtstarren Außenumschließung der Spleißstelle ausgesetzt ist.
- Der zweite Versuch schließt über die Bandumwicklungsstufe die Stufen des ersten Versuchs ein. Nach dieser Gemeinsamkeit weicht dieser Versuch jedoch ab, indem er für die Spleißstelle eine starre Umschließung vorsieht, im typischen Fall in der Form von zwei aufeinander abgestimmten halbzylindrischen Schalen, die aneinander und an vor dem Ausbilden der Spleißstelle auf die Kabel aufgelegten Stirnplatten abdichtend befestigt sind. Bei einer Abwandlung der Verwirklichung des zweiten Versuches wird die mechanische Kraft zum Drücken des Arbeitsmittels in die Spleißstellenzwischenräume, obwohl sie zum Teil aus der Bewehrung abgeleitet wird, zu einem weiteren Teil durch das Unterdrucksetzen der starren Umschließung von innen nach dem Bewirken der Abdichtung abgeleitet.
- Beispiele für diesen Stand der Technik werden wie folgt erläutert:
- US-A-4 538 021 offenbart ein Gehäuse für eine Kabelspleißstellenumschließung mit einem ersten und einem zweiten langgestreckten Mantelrohr, die entlang ihrer jeweiligen Endflächen unter Ausbildung eines Gehäuses mit einem offenen Innenraum zusammengesetzt sind, mindestens einem in dem Gehäuse angeordneten und einen Kabeldurchgang durch dieses bildenden Endverschlußmittel, mit einem in dem Kabeldurchgang abgedichtet gehaltenen Kabelabschnitt und mit eine Abdichtung bewirkenden Mitteln zum Ausbilden einer abgedichteten Beziehung zwischen dem ersten und dem zweiten Mantelrohr, zwischen den Endverschlußmitteln und dem ersten und dem zweiten Mantelrohr und zwischen den Endplattenmitteln und dem Kabelabschnitt.
- Auch die WO-A-90/05 401 offenbart eine Spleißstelle zwischen Kabeln in einem Verschluß in der Form einer in ihren Abmessungen wärmestabilen Wickelhülse mit Endabdichtmitteln; in einer Ausführungsform weist jedes Endabdichtmittel zwei Platten auf, zwischen die Abdichtmittel eingebracht wird. Die Platten können zusammengezogen werden, um es damit nach außen zu drücken.
- Der zweite Versuch ist, obwohl er eine vom ersten Versuch nicht erzielte Umweltverträglichkeit schafft, offensichtlich arbeitsaufwendig, da er ein Umwickeln erfordert und zusätzlich verlangt, daß die gewickelte Unteranordnung unter Druck gesetzt wird.
- Bei einem dritten Versuch, der in der AT&T Practice Instruction Sheet 2200 Series dosure installation erläutert wird, hat der Stand der Technik das Einleiten des einkapselnden Arbeitsmittels in einer starren Umschließung unter Ausübung von Druck ins Auge gefaßt. Dieser Versuch läßt die dem Spleißen folgende Umwicklungsstufe aus. Wie bei dem zweiten Versuch werden starre halbzylinderförmige Gehäuse angewendet und abgedichtet miteinander verbunden. Die auf diese Weise ausgebildete Umschließung bildet eine Einlaßöffnung, mit der eine das einkapselnde Arbeitsmittel enthaltende kittspritzenartige Vorrichtung verbunden wird. Die Umschließung bildet weiter eine geschlossene Auslaßöffnung aus, in der ein Druckanzeiger sitzt. Im Verlauf des Pumpens des Arbeitsmittels in die Umschließung durch den Anwender durch wiederholtes Auffüllen der Spritzpistole aus einem Behälter mit dem einkapselnden Arbeitsmittel wird ein Zeitpunkt erreicht, an dem der Druckanzeiger aktiviert und die Anordnung dann als vollständig angesehen wird.
- Der dritte Versuch wird als vorteilhaft angesehen, da sowohl eine starre Umschließung als auch das Einleiten des einkapselnden Arbeitsmittels unter Druck vorgesehen sind mit der begleitenden Wahrscheinlichkeit einer Abnahme der Leerstellen, zum Beispiel eingeschlossener Luftblasen mit der möglichen Aufnahme von Feuchtigkeit. Ein Nachteil wird jedoch in der Anwendung eines geschlossenen Auslasses während des Pumpens des Arbeitsmittels in die Umschließung unter Druck gesehen. Obwohl Luft vor dem Schließen des Auslasses entweichen kann, kann einige Luft in der Umschließung verbleiben und mischt sich dann unter Umständen mit dem einkapselnden Arbeitsmittel unter Ausbildung von Lufttaschen oder -blasen im Arbeitsmittel. Wegen ihrer Notwendigkeit des wiederholten Zugriffs auf den das einkapselnde Mittel enthaltenden Behälter wird die beschriebene Praxis auch als unzulässig arbeitsaufwendig und zeitverbrauchend angesehen. Es kommt hinzu, daß die bekannten Abdichtmaßnahmen und -strukturen beim Stand der Technik in bezug auf diesen dritten Versuch für die Befriedigung der industriellen Nachfrage als weniger wirksam als notwendig angesehen werden.
- Eine Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Ausbildung eines gegenüber bekannten Techniken verbesserten Schutzes gespleißter elektrischer Kabel.
- Eine besondere Aufgabe der Erfindung liegt in der Ausbildung verbesserter Abdichtmaßnahmen und -strukturen zur Verwendung beim Schutz gespleißter elektrischer Kabel gegen das Eindringen von Feuchtigkeit.
- Gemäß der Erfindung ist eine Kabelspleißstelle vorgesehen, umfassend
- A) ein erstes und ein zweites langgestrecktes Mantelrohr, die unter Ausbilden eines Gehäuses mit einem offenen Innenraum entlang von Endflächen aneinanderliegen,
- B) mindestens ein in dem Gehäuseinnenraum in einem unter Druck stehenden Einkapselungsmittel angeordnetes elektrisches Kabel, wobei das Einkapselungsmittel den Gehäuseinnenraum ausfüllt,
- C) mindestens ein in dem Gehäuse angeordnetes und einen durch dieses durchlaufenden Kabeldurchgang ausbildendes Endverschlußmittel, wobei ein Teil des Kabels in dem Kabeldurchgang abgedichtet ruht, und
- D) ein eine Abdichtung bewirkendes Mittel zum Ausbilden abgedichteter Beziehungen zwischen dem ersten und dem zweiten Mantelrohr, zwischen dem Endverschlußmittel und dem ersten und dem zweiten Mantelrohr und zwischen dem Endplattenmittel und dem Kabelabschnitt, wobei das die Abdichtung bewirkende Mittel ein verschiebbares Mittel zur selektiven Längsverschiebung in einer gegenüberstehenden Beziehung zu den Endverschlußmitteln einschließt.
- Die Erfindung weist verschiedenartige andere Gesichtspunkte auf, die nachstehend im einzelnen vollständig beschrieben werden und die die vorstehenden Aufgaben der Erfindung betreffen. Diese wird aus der folgenden, ins einzelne gehenden Beschreibung der Erfindung und aus den Zeichnungen, die die Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen darstellen und wobei gleiche Bauteile und Teile über der gesamten Beschreibung mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet sind, weiter verstanden.
- Fig. 1 ist eine auseinandergezogene Darstellung der verschiedenen Bauteile eines Spleißteilesatzes zum Durchführen der Erfindung.
- Fig. 2 ist eine Ansicht von unten des Deckelverschlusses 16 von Fig. 1.
- Fig. 3 ist eine Schnittansicht des Deckelverschlusses, wie sie aus der Ebene III - III in Fig. 2 gesehen würde.
- Fig. 4 ist eine vergrößerte Teilansicht des oberen Endabschnittes des Deckelverschlusses von Fig. 3.
- Fig. 5 ist eine Aufsicht auf den Bodenverschluß 18 von Fig. 1, gezeigt mit den in diesem befestigten Längsnahtstücken 28a und 28b.
- Fig. 5(a) zeigt einen Abschnitt von Fig. 5 in einem vergrößerten Maßstab.
- Fig. 6 ist eine Ansicht von links auf die Unteranordnung aus Fig. 5.
- Fig. 7 ist eine Vorderansicht der Stirnplattenanordnung 20 aus Fig. 1,
- Fig. 8 ist eine Seitenansicht auf Fig. 7 von rechts.
- Fig. 9 ist eine auseinandergezogene perspektivische Darstellung der Stirnplattenanordnung 20.
- Fig. 10 ist eine Vorderansicht der Kabelabdichtung 46 der Stirnplattenanordnung 20.
- Fig. 11 ist eine Aufsicht auf die Kabelabdichtung aus Fig. 10.
- Fig. 12 ist eine Schnittansicht der Kabelabdichtung 46, wie sie aus der Ebene XII - XII in Fig. 10 gesehen würde.
- Fig. 13 ist eine Vorderansicht der Stirnplattenanordnungsabdichtung 24 aus Fig. 1.
- Fig. 14 ist eine Aufsicht auf die Abdichtung 24.
- Fig. 15 ist eine Seitenansicht auf die Abdichtung 24 von rechts.
- Fig. 16 ist eine vergrößerte perspektivische Teilansicht mit Darstellung der in dem Bodenverschluß 18 aufgenommenen und das Nahtstück 28b aufnehmenden Abdichtung 24.
- Fig. 17 ist eine Ansicht der Nahtstückklammer 30 aus Fig. 1, wie sie aus deren Innerem heraus gesehen würde, und bei Anbringen an den Verschlüssen 16 und 18.
- Fig. 18 ist eine Seitenansicht auf Fig. 17 von rechts.
- Fig. 19 ist ein Teilschnitt durch die Anordnung der Klammer 30 zusammen mit dem Deckel- und dem Bodenverschlußnahtstück 28b.
- Fig. 20 ist eine perspektivische Darstellung der Spleißanordnung nach der Erfindung mit ihren Druckentlastungsventilen und ihrer Füllpumpe an deren Platz auf dem Deckelverschluß 16 und mit der Pumpe an ihrem Platz in einem Behälter für das Einkapselungsmittel.
- Fig. 20(a) ist zum Zwecke der Erläuterung eine perspektivische Darstellung, bei der der Deckelverschluß und die Klammern 48 zum Darstellen der Innenbestandteile der Spleißanordnung nach Fig. 20 bei deren vollständigem Aufbau weggelassen sind.
- Fig. 21 ist eine Vorderansicht einer abgeänderten Ausführungsform einer Stirndeckelplatte zur Verwendung bei der Zugentlastung.
- Fig. 22 ist eine Seitenansicht von rechts auf Fig. 21 mit einem in der Stirndeckelplatte angeordneten Zugentlastungsglied.
- Fig. 23 ist eine Stirnansicht auf die Innenseite der Verschlüsse 16 und 18 mit Blickrichtung auf die Stirnplattenanordnung 20 zum Darstellen besonderer Einzelheiten der Kabelzugentlastung.
- Gemäß Fig. 1 weisen die Vielleiterkabel 10 und 12 jeweilige isolierende Mäntel 10a und 12a auf, von denen die miteinander zu verspleißenden isolierten Leiter 10b und 12b ausgehen. Die Verbindung der Leiter 10b und 12b kann, obgleich es nicht gezeigt wird, zum Ausbilden von Kabelspleißstellen, Abzweigungen oder Reparaturen mit herkömmlichen Techniken erfolgen, wobei der Ausdruck Spleißstelle, wie er hier verwendet wird, das Verbinden der Leiter in den gleichen oder verschiedenen Kabeln umschließt. Verschiedene Teile des Teilesatzes 14 zur Verwendung bei der schützenden Umschließung der zusammenzuspleißenden elektrischen Kabel werden in einer auseinandergezogenen Weise dargestellt.
- Ein erstes und ein zweites langgestrecktes Mantelrohr, das heißt der Deckelverschluß 16 und der Bodenverschluß 18, bestehen aus einem steifen Kunststoff. Jedes Mantelrohr bildet einen hohlen Innenraum mit offenen Seiten und Stirnseiten aus. Die Stirnseiten sind mit Stirnplattenanordnungen 20 und 22 und Stirnplattenanordnungsdichtungen 24 und 26 verschließbar.
- Die Verschlüsse 16 und 18 weisen Paare von zusammenpassenden, in Längsrichtung verlaufenden Endflächen 16a, 16b und 18a, 18b auf, wie es in Fig. 1 gezeigt wird. Langgestreckte Nahtstück 28 mit allgemein Kreisguerschnitt sind zwischen den Endflächen angeordnet. Im Verlauf der Zusammenbaus, wie er in Einzelheiten unten erörtert wird, wirken die Mantelrohr-Längsnuten G16a, G16b und G18a, G18b und Vorsprünge P16a, P16b und P18a, P18b mit Nahtstückklammern 30 zum abdichtenden Verschließen des Deckel- und Bodenverschlusses zusammen.
- Zur jeweiligen Aufnahme zweier Druckentlastungsventile 36 und eines Anschlußstückes 38 für eine Pumpe 40 (Fig. 20) für nachstehend erörterte Zwecke weist der Deckelverschluß 16 geeignete Öffnungen 32 und 34 (Fig. 2) auf. Die Pumpe 40 weist (wie in Fig. 20 zu sehen ist) auch einen Einlaßschlauch 42 zur Anordnung unmittelbar in einem Gefäß 44 auf, das das fließfähige Einkapselungsmittel enthält, das heißt, wie es von einem Lieferanten gekauft wurde. Das Einkapselungsmittel ist eine Zweikomponentenverbindung aus Polyurethan, aber jedes andere geeignete Einkapselungsmittel kann verwendet werden. Jedes Ventil 36 weist einen Einlaßanschluß zur Befestigung in einer jeweiligen Öffnung 32 des Verschlusses 16 und eine Auslaßöffnung 36a zum Austritt des Einkapselungsmittels aus der zusammengesetzten Spleißstelle auf. Gehäuse für die Ventile 36 und das Anschlußstück 38 können unmittelbar in den Deckelverschluß 16 eingeformt werden, wobei die Ventile 36 unter einem Winkel ausgerichtet sind, damit das aus diesen austretende Strömungsmittel auf die Oberseite des Deckelverschlusses auftropfen kann.
- Mindestens eine der Stirnplattenanordnungen 20 und 22 bildet einen Kabeldurchgang, zum Beispiel dort, wo ein gespleißtes oder ein Abzweigkabel durch die gleiche Stirnplattenanordnung 20 oder 22 durchgeführt werden mag. Bei der dargestellten Ausführungsform weisen beiden Stirnplattenanordnungen zum Spleißen der Leiter 10b und 12b solche Durchgänge auf. Die Kabelabdichtungen, zum Beispiel die Abdichtung 46 von Fig. 9, sind in den Stirnplattenanordnungen untergebracht.
- Am Beispiel einer kurzen zusammenfassenden einleitenden Beschreibung zum Erreichen der erfindungsgemäßen Spleißstelle und des Bausatzes 14 sei gesagt, daß das anstehende Verfahren die Stufen einer Ausgangsvorbereitung der zu spleißenden Leiter einschließt, das heißt das Verbinden der Leiter und das Anlegen der Stirnplattenanordnungen 20 und 22 an diese, und das tatsächliche Verspleißen, das heißt das Verbinden der Leiter unter Verwendung herkömmlicher Verbinder, das heißt durch Crimpen oder mit anderer geeigneter (nicht gezeigter) Hardware.
- Die Stirnplattenanordnungsabdichtungen 24 und 26 werden an die Stirnplattenanordnungen 20 und 22 angesetzt und umschließen diese, und der Deckel- und der Bodenverschluß 16 und 18 werden mit den Stirnplattenanordnungsabdichtungen und den Längsnahtstücken 28 zusammengesetzt und auf diesen geschlossen. Die Nahtstückklammern 30 werden wie die Klammern 48 in einer unten vollständig beschriebenen Weise zum Erreichen der in Fig. 20 gezeigten Spleißstufe angelegt.
- Zu diesem Zeitpunkt wird bei sich an ihrer Stelle befindenden Ventilen 36 ein nicht gezeigter Trichter in die Öffnung 34 des Deckelverschlusses 16 vor dem Befestigen des Pumpenanschlußstücks 38 eingesetzt. Unmittelbar aus dem Behälter 44 wird das Einkapselungsmittel bis auf eine die Anordnung im wesentlichen füllende Höhe eingegossen. Der Trichter wird dann abgenommen, das Anschlußstück 38 der Pumpe 40 in der Öffnung 34 befestigt und der Pumpeneinlaßschlauch 42 in den Behälter 44 eingesetzt, worauf das einkapselnde Arbeitsmittel vom Behälter 44 unmittelbar in die Anordnung gepumpt wird. Die Pumpe 40 kann ein im Handel erhältliches Erzeugnis sein, wie zum Beispiel eine handbetriebene, selbsttätig ansaugende Pumpe.
- Zu diesem Zeitpunkt sollte darauf hingewiesen werden, daß Ventile 36 herkömmliche Druckentlastungsventile sind, die durch den Hersteller so voreingestellt werden, daß sie bei einem vorbestimmten Druck zu einer Druckentlastung führen. Es wurde festgestellt, daß bei der gegenwärtigen Technik ein Druck von annähernd 103,4 kPa (15 psig) zum Erzielen der gewünschten Dichtwirkung ausreicht. Der Betriebsdruckbereich wurde zwischen 82,7 und 124,1 kPa (12 und 18 psig) ermittelt, obwohl für andere Anwendungen andere Drücke ebenso ins Auge gefaßt werden können. Zur Verwendung bei vorliegendem Verfahren werden die Druckentlastungsventile demnach auf einen Druck von etwa 103,4 kPa (15 psig) eingestellt. Gemäß der Darstellung in Fig. 20 werden zwei Ventile 36 an beiden Enden des Deckelverschlusses 16 verwendet. Eine Anordnung des Entlastungsventus an einer Stelle, die höher als das Anschlußstück 38 liegt, durch das das einkapselnde Arbeitsmittel in die Umschließung gepumpt wird, ist erwünscht. Die Verwendung eines Ventils 36 an jedem Ende der Umschließung ermöglicht damit, daß das Pumpen des Arbeitsmittels trotz der Ausrichtung der Umschließung bei mindestens einem solchen höher als das Anschlußstück 38 gelegenen Ventil 36 erfolgen kann.
- Das Anschlußstück 38, das an den Pumpenschlauch 42 angeschlossen ist, ist ein herkömmliches Rückschlagventil, das den Eintritt von Arbeitsmittel zuläßt, es schließt aber bei einem Anstieg des Innendruckes und vermeidet damit eine Arbeitsmittel- oder Luftrückströmung nach außen durch das Ventil.
- Im Verlauf des Pumpens des einkapselnden Arbeitsmittels in die Umschließung unter Druck wird jede eingeschlossene Luft wie auch eintretendes Einkapselungsmittel in der Umschließung unter Druck verdichtet. Wenn der Druck in der Umschließung 103,4 kPa (15 psig) erreicht, öffnen sich ein oder beide Druckentlastungsventile und lassen dadurch das anfängliche Entweichen von Luft zu. An diesem Punkt wird das einkapselnde Arbeitsmittel aus dem Behälter 44 unter Druck durch Pumpen weiter eingeführt. Im Anschluß an die Freigabe von Luft durch die Ventile 36 entweicht das Einkapselungsmittel sporadisch durch ein oder beide Ventile 36, bis ein stetiger Strom des Einkapselungsmittels aus den Ventilen ausströmt. An diesem Punkt, das heißt bei 103,4 kPa (15 psig), wird angenommen, daß das einkapselnde Arbeitsmittel genügend unter Druck steht, um um die Kabel, in die Zwischenräume zwischen den Kabeln und um sämtliche Verbindungen in der Spleißstelle gedrückt zu werden. Dies erzeugt damit eine Barriere gegen die Wanderung von Wasser durch die Zwischenräume entlang der Kabelleiter. Bei Erreichen eines stetigen Stroms des einkapselnden Arbeitsmittels wird angenommen, daß die Spleißstellenumschließung vollständig eingekapselt und Luft nicht mehr vorhanden ist. Das Pumpen des einkapselnden Arbeitsmittels wird dann angehalten, und das Rohr 42 wird entweder abgetrennt oder vom Anschlußstück 38 gelöst. Bei Abschluß des Pumpens endet der Strom des einkapselnden Arbeitsmittels von den Ventilen 36 in gleicher Weise. Da die Ventile 36 ebenso wie das Anschlußstück 38 geschlossen sind, wird der Druck mindestens für eine Zeitspanne, zum Beispiel zwei Stunden, auf annähernd 103,4 kPa (15 psig) gehalten. Dies würde dem einkapselnden Arbeitsmittel genügend Zeit zum richtigen Aushärten oder Setzen zum Ausbilden der Feuchtigkeitsbarriere geben.
- Man sieht damit, daß die beschriebene Ausführungsform den oben erörterten dritten Versuch einschließt und damit dessen Vorteile genießt, das heißt das Ableiten der mechanischen Kraft zum Lenken des einkapselnden Arbeitsmittels in die Spleißstellenzwischenräume und genügend Festigkeit des Gehäuses für eine weit gefächerte Anwendung. Verschiedenartige strukturelle Unterschiede gelten jedoch insbesondere in bezug auf verbesserte Abdichtstrukturen und -praktiken, wie sie sich aus der folgenden, mehr ins einzelne gehenden Erörterung ergeben.
- Unter Bezug auf die Figuren 2 bis 4 sei ausgeführt, daß der Deckelverschluß 16 die Form eines Halbzylinders mit einem hohlen Innenraum aufweist, mit dem Öffnungen 32 und 34 in Verbindung stehen. Längsnuten G16a und G16b und Vorsprünge P16a und P16b werden in Fig. 3 gesehen. In der vergrößerten Teilansicht von Fig. 4 weist die für sämtliche vier Nuten typische Nute G16a abgewinkelte Seitenwände G16a-1 und G16a-2 auf. Nahtstücke aufnehmende Aussparungen 52 und 54 weisen allgemein rechteckförmige Gestalt auf und laufen in einer Stimseite 16a bzw. 16b aus. Taschen 56 und 58 sind zur Aufnahme der oberen Hälften der Stirnplattenanordnungen 20 und 22 von Fig. 1 vorgesehen und insbesondere zur Anlage an den Stirnplattenanordnungsdichtungen 24 und 26, die die Anordnungen 20 und 22 umschließend an diesen angebracht sind. Die Taschen weisen Endabschnitte 56a, 56b und 58a, 58b auf, die für nachstehend erörterte Zwecke mit Aussparungen 52 und 54 in Verbindung stehen.
- Unter Bezug auf die Figuren 5 und 6 sei ausgeführt, daß der Bodenverschluß 18 Längsnuten G18a und G18b und -vorsprünge P18a und P18b aufweist, wobei die Nuten die gleiche abgewinkelte Seitenwandausgestaltung aufweisen, wie dies oben erörtert und in Fig. 4 gezeigt wird. Nahtstücke aufnehmende und den Aussparungen 52 und 54 ähnliche Aussparungen 60 und 62 weisen allgemein rechteckförmige Gestalt auf und öffnen sich zu den Stirnseiten 18a und 18b. Nahtstücke 28a und 28b werden an ihrer Stelle gezeigt und sind in den Nahtstücke aufnehmenden Aussparungen 60 und 62, die versteckt und damit nicht sichtbar sind, mit einem geeigneten Klebstoff befestigt. Taschen 64 und 66 sind zur Aufnahme der unteren Hälften der Stirnplattenanordnungen 20 und 22 und der diese umschließend angebrachten Stirnplattendichtungen 24 und 26 vorgesehen. Die Taschen weisen Endabschnitte 64a, 64b und 66a, 66b auf, die für weiter unten erörterte Zwecke mit den Aussparungen 60 und 62 in Verbindung stehen. Aus Fig. 5(a) ist ersichtlich, daß die Nahtstücke eine Länge haben, daß sie von ihren Aussparungen bis zu Endabschnitten nach außen verlaufen, die, wie es für den Endabschnitt 28a-1 des Nahtstücks 28a gezeigt wird, im Taschenendabschnitt 64a liegen.
- Die Figuren 7 bis 9 zeigen, daß die Stirnplattenanordnung 20 eine Basisplatte 68 mit einer kreisförmigen Außenseite 68a, einer Vorderwand 68b und einer Rückwand 68c enthält. Gewindebolzen 70, 72, 74 und 76 sind in der Basisplatte befestigt und stehen sowohl gegenüber der Vorderwand 68b als auch der Rückwand 68c nach außen über, wobei die Basisplatte vorzugsweise durch Formen von Kunststoff in situ um die Bolzen gefertigt ist. Die Basisplatte umschließt die die Kabeldichtung aufnehmenden Aussparungen 78, 80, 82 und 84 von allgemein U-förmiger Gestalt. Eine Deckelplatte 86 mit Aussparungen 88, 90, 92 und 94 auch mit allgemein U-förmiger Gestalt zur Deckung mit den Aussparungen 78 - 84 der Basisplatte liegt an den Basisplattenbolzen an. Muttern, wie sie typisch bei 96 gezeigt werden, sind auf die Bolzen aufgeschraubt. Muttern 96' sind für nachstehend zu beschreibende Zwecke für die über die Rückwände 68c vorspringenden Bolzenabschnitte vorgesehen. Aussparungen 88 - 94 sind kleiner als die (in Fig. 7 in gestrichelten Linien gezeigten) Aussparungen 78 - 84, so daß die Erstreckungen der Deckelplatte 86 die in den Aussparungen 78 - 84 liegenden Dichtungen 46 aus unten angegebenen Gründen erfassen.
- Gemäß der perspektivischen Darstellung in Fig. 9 weist jede der Aussparungen 78 - 82 eine Teilinnenwand 78a und obere Absätze 78b und 78c auf, wie es für die Aussparung 78 dargestellt ist. Eine Dichtsitzfläche 78d verläuft unter und vor der Innenwand 78a und ist stetig mit den Absätzen 78b und 78c und von gleicher Tiefe, das heißt weniger als die Stärke der Basisplatte 68.
- Die Kabeldichtungen 46 bestehen sämtlich aus einem federnden Werkstoff, zum Beispiel einem thermoplastischen Kautschuk oder einem anderen geeigneten elastomeren Werkstoff und sind wie in den Figuren 9 bis 12 angegeben ausgestaltet. Die Dichtungsoberseite ist zentral bogenförmig wie bei 46a, und nach unten geneigte Abschnitte gehen wie bei 46b und 46c vom Abschnitt 46a aus und bilden äußere Ohren 46d und 46e. Der herabhängende oder Hauptkörperabschnitt 46f der Dichtung ist mit den Aussparungen der Basisplatte 68 kompatibel ausgebildet und umschließt einen zentralen Abschnitt, der zum Ausbilden der Öffnung 46g zum Durchgang eines Kabels entfernt oder vorgeformt werden kann. Die Dichtung 46 ist vorzugsweise so ausgebildet, daß sie unter Winkeln 46h verlaufende und auf der Ober- und Unterseite Spitzen 46i ausbildende Flächen aufweist. An Ecken 46j können die Seiten der Dichtung so ausgebildet sein, daß sie verhältnismäßig spitze Kanten 46k ausbilden. Die Spitzen 46i und Kanten 46k bilden zum Verbessern der Abdichtung Punkte hoher Konzentration. Der Rumpfabschnitt 46f der Abdichtung 46 ist vorzugsweise so ausgebildet, daß ein Schlitz 46m durch die Wand durchtritt und zur Aufnahme eines in Querrichtung durchtretenden Kabels zwecks Aufnahme in der Öffnung 46g mit dieser in Verbindung steht. Alternativ können die Rumpfabschnitte mit einem Kennzeichen zum Beispiel in der Form einer Markierung oder Nut versehen sein zum anschließenden Anzeigen des Ortes des auszubildenden Schlitzes 46m.
- Die Dichtungen 46 sind so vorgeformt oder ausgestaltet, daß bei deren Anordnung in den Aussparungen der Basisplatte der Dichtungshauptkörperabschnitt an der Sitzfläche 78d und der Innenwand 78a anliegt und die Ohren 46d und 46e auf den Absätzen 78b und 78c aufsitzen, aber Abschnitte der Dichtungen von der Außenfläche 68a radial nach außen und gegenüber der Vorderwand 68b der Basisplatte 68 axial nach vorne verlaufen.
- Gemäß der Darstellung in den Figuren 13 bis 15 ist die Stirnplattendichtungsanordnung 24 ein langgestrecktes Glied aus flexiblem Werkstoff, wie zum Beispiel Kautschuk oder einem anderen geeigneten elastomeren Werkstoff mit entgegengesetzt abgeschrägten Enden 24a und 24b, die bei Anbringen der Dichtung an der Stirnplattenanordnung 20 von Fig. 1 gemeinsam aufliegen können. An ihrer Außenseite 24c weist die Dichtung 24 vorstehende Hülsen 24d und 24e mit entsprechenden zu ihr offenen Kanälen 24d-1 und 24e-1 auf. An ihren beiden Enden weist die Dichtung 24 ein Verriegelungsglied 24f und einen Rezeptor 24g in der Form einer Öffnung für das Verriegelungsglied auf, wobei das Hineinpassen des Verriegelungsgliedes in den Rezeptor die Befestigung der Dichtung 24 am Umfang der Stirnplattenanordnung 20 bewirkt. Dichtrippen 24h und 24i verlaufen in Längsrichtung der Oberfläche 24c der Dichtung 24.
- Die perspektivische Teilansicht von Fig. 16 zeigt die Anordnung der Dichtung 24 im Bodenverschluß 18. Gemäß der Darstellung ist die vorstehende Hülse 24d im Taschenendabschnitt 64b des Verschlusses 18 angeordnet, und die Dichtung 24 ist anderweitig in der Tasche 64 angeordnet, wobei der Endabschnitt der Längsabdichtung 28b in der vorstehenden Hülse 24d verklebt ist. In einer bevorzugten Anordnung sind die Anordnungsdichtungen 24 und 26 zusammen mit den beiden Längsnahtstücken 28a und 28b integral als ein einstückiges Formstück ausgebildet, das am unteren Verschluß 18 in einer Voranordnung verklebt ist.
- Gemäß der Darstellung in den Figuren 17 und 18 ist die Längsdichtungsklammer 30 ein starres, vorzugsweise aus Metall bestehendes Glied und bildet durch geneigte Schenkel 30b und 30c, die von dem ebenen zentralen Innenabschnitt 30d ausgehen, einen Kanal 30a. Die Schenkel 30b und 30c sind mit den Vorsprüngen P16a, P16b und P18a, P18b kompatibel ausgebildet, wie oben erörtert, zur Aufnahme der Vorsprünge im Kanal 30a. Endflügel 30e und 30c sind gleichermaßen mit den Nuten G16a, G16b und G18a, G18b kompatibel ausgebildet zur Aufnahme in diesen, wie dies auch oben erörtert wurde.
- Fig. 19 zeigt einen Teilschnitt der erfindungsgemäßen Spleißumschließung, wobei Materialschnitte weggelassen werden. Der Deckelverschluß 16 und der Bodenverschluß 18 zeigen ihre zusammenpassenden Stirnflächen 16a und 18b in Gegenüberstellung. Die das Nahtstück aufnehmende Längsnut 52 des Deckelverschlusses 16 und die das Gegenstück bildende, das Nahtstück aufnehmende Aussparung 62 des Bodensverschlusses 18 liegen an dem Nahtstück 28b, das vorzugsweise ein massiver Kautschukzylinder ist. Die Schenkel 30b und 30c der Dichtungsklammer 30 befinden sich in den Nuten G16a und G18b und liegen auf deren abgewinkelten Seitenwänden auf, die zusammen mit den geneigten Schenkeln 30b und 30c den Deckelverschluß 16 und den Bodenverschluß 18 fest auf das Nahtstück 28b quetschen.
- Das erfindungsgemäße Verfahren schließt damit die folgenden Stufen ein. Die Kabelabdichtungen 46 werden so ausgewählt, daß Öffnungen 46g kompatibel zum Durchmesser der Kabel 10 und 12 bemessen sind. Dichtungen 46 können ohne bestehende Kabeldurchgänge ausgebildet werden, aber mit Kreisform aufweisenden Anzeigen unterschiedlichen Durchmessers auf einer vollen zentralen Platte. Die Abdichtungszentralplatte wird dann nach Wunsch geschnitten zum Ausbilden des gewünschten Kabeldurchganges mit einer Größe zur Aufnahme des Kabels in einer kraftschlüssigen Passung. Die Kabel 10 und 12 werden nun in die Kabeldichtöffnungen 46g eingesetzt. Zum Ausgleich irgendeiner Unebenheit des Schlitzes 46m in dem Rumpfabschnitt der Dichtung kann ein kleiner Abschnitt aus einem butylartigen Band nach dem Einsetzen des Kabels in den Schlitz 46m eingelegt werden. Eine Abdichtung 47 (siehe Fig. 1) in der Form eines faltbaren Bandes, zum Beispiel eines butylartigen Bandes, wird um die Kabelmäntel 10a und 12a gelegt. Dieses Dichtmittel 47 schafft einen Ausgleich für schadhafte Kabelmanteloberflächen, die unrund sind oder irgendwelche kleineren Oberflächenschäden aufweisen. Die Dichtungen 46 werden dann auf die jeweiligen Abdichtmittel 47 gezogen. Die Dichtungen werden dann in die Stirnplattenanordnungen 20 und 22 eingesetzt, die Kabelabdichtungen aufweisen, ohne daß Kabeldurchgänge in sämtliche kabelaufnehmenden Aussparungen eingesetzt werden. Die Kombination der kraftschlüssigen Passung der Öffnung 46g auf dem Kabel zusammen mit dem Abdichtmittel dichtet jedes Kabel gegenüber einer Dichtung 46 wirksam ab.
- Im Anschluß an das Zusammenfügen der Stirnplattenanordnungen 20 und 22 mit den Kabeln wird eine Verbindungsstange 49 (Fig. 1) an den Stirnplattenanordnungen 20 und 22 befestigt. Die Verbindungsstange 49 besteht aus einem leitenden Werkstoff, vorzugsweise Metall, und ist zum Erzielen einer vorbestimmten Länge ausgeformt. Die Längsendabschnitte des Endes der Verbindungsstange 49 sind unter Ausbildung einer Öffnung zur Aufnahme irgendeines der Bolzen 70, 72, 74 oder 76, die von der Rückwand 68c jeder Stirnplatte vorstehen, ausgeformt. Eine Gewindemutter 96' befestigt den Endabschnitt jeder Verbindungsstange 49 an einem jeweiligen Stirnplattenabschnitt 20 und 22, wie dies in Fig. 1 dargestellt ist. Für die richtige Anordnung im Deckel- und Bodenverschluß 16 bzw. 18 ergibt sich damit eine festgesetzte axiale Dimension durch die vorbestimmte Länge der Verbindungsstange 49 zwischen den Stirnplatten 20 und 22. Die Verbindungsstange 49 führt damit zu einer durchgehenden Masseverbindung in der Spleißstelle, die außen mit irgendeinem der Bolzen 70 bis 76 verbunden werden kann, an die die Stange 49 angeschlossen ist, da die Bolzen 70 bis 76 außerhalb der Stirnplattenanordnungen 20 und 22 verlaufen. Mit geeigneter Hardware kann die Verbindungsstange 49 weiter in der Spleißstellenumschließung an eine Kabelabschirmung angeschlossen werden.
- Die Abdichtungen 24 und 26 sind vorzugsweise in einem vormon tierten Zustand in die Taschen 64 und 66 in den unteren Verschluß 18 eingesetzt worden, wobei die Nahtstücke 28a und 28b in den Längsaussparungen 60 und 62 angeordnet wurden. Die auf diese Weise ausgebildeten Stirnplattenanordnungen 20 und 22 werden in den Taschen 64 und 66 auf den Dichtungen 24 und 26 angeordnet. Die Dichtungen 24 und 26 werden dann durch Einsetzen von Verriegelungsgliedern 24f in die Rezeptoren 24g auf den Stirnplattenanordnungen 20 und 22 verklemmt.
- Der Deckelverschluß 16 wird nun mit dem Bodenverschluß 18 zusammengesetzt durch Aufsetzen der oberen Aussparungen 52 und 54 auf den im Bodenverschuß 18 gehaltenen Nahtstücken 28a und 28b. Die Dichtklammern 30 werden nun auf die Anordnung aufgesetzt, wie dies oben erörtert und in Fig. 19 gezeigt wurde. Die Taschen 56 und 58 nehmen die oberen Hälften der Stirnplattenanordnungen 20 und 22 auf, wobei die verklemmten Abdichtungen 24 und 26 in Umfangsrichtung auf ihnen verlaufen.
- Klammern 48 (Fig. 20), die vorzugsweise Metallbandklammern mit einer Verriegelungsschraube sind, werden nun um den Dekkel- und Bodenverschluß, die miteinander verbunden sind, gelegt und angezogen. Beim Anziehen der Klammern werden verschiedene Abdichtungen verbessert. Der Boden- und der Deckelverschluß 16 und 18 werden mit den Längsnahtstücken 28a und 28b in eine dichte, feuchtigkeitsbeständige Anlage gedrückt. Die Wände der Taschen 56 und 64 und der Taschen 58 und 66 sitzen auf den Dichtungen 24 und 26 auf den Stirnplattenanordnungen 20 und 22 und führen zu einer dichten, feuchtigkeitsbeständigen, in Umfangsrichtung verlaufenden Anlage zwischen diesen Wänden und den Dichtungen 24 und 26 und zwischen den Dichtungen 24 und 26 und dem Umfang der Stirnplattenanordnungen 20 und 22. Die Ohren 46d und 46e der Kabeldichtungen 46 werden weiter radial nach innen gedrückt mit der sich daraus ergebenden dichten, feuchtigkeitsbeständigen Anlage an den Stirnplattenabsätzen 78b und 78c.
- Wie man sich erinnert, sind die Kabelabdichtungen 46 so gestaltet, daß sie von der Vorderwand 68b der Basisplatte 68 axial nach außen verlaufen, und die Aussparungen 88 - 94 sind so bemessen, daß die Deckelplatte 86 den Kabelabdichtungen gegenüberstehende Abschnitte aufweist. Eine weitere Stufe beim Zusammenbau liegt nun im Anziehen der Muttern 96 auf den Bolzen 70 - 76 jeder der Stirnplattenanordnungen 20 und 22. Dies führt zu einem Aufpressen der Deckelplatten 86 auf die Basisplatten 68 gemeinsam mit einem Zusammendrücken der Kabeldichtungen 46, so daß die Rümpfe 46f der Dichtungen gegen die Innenwände 78a gepreßt werden. Die Abdichtung wird damit zwischen den Kabeldichtungen 46 und der Innenwand 78a und auch zwischen den Kabeldichtungen 46 und der Deckelplatte 86 entlang des Umfangs der Vorderwand 68b an der U-förmigen Oberfläche 78d bewirkt. Die Abdichtung der Kabel an den Dichtungen, wie dies oben beschrieben wurde, wird durch die Reibungskraft der Kabelöffnung 46g und des gegen diese gedrückten Abdichtmittels 47 bewirkt. Obgleich eine gewisse Abdichtung zwischen dem Dichtungsrumpfabschnitt 46f und der Sitzfläche 78d unter der Einwirkung der Klammern 48 erfolgen kann, wird dies für diese Anwendung als unzureichend angesehen, wobei die wirksame Abdichtung der Abdichtungsrumpfabschnitte an der Basisplatte 68 unter der Einwirkung der Axialbewegung der Deckelplatte 86 in Richtung auf diese erfolgt.
- Der beschriebene schützende Verschluß wird durch die dargelegte Trichtereinleitung des einkapselnden Arbeitsmittels und dessen sich anschließende unter Druck erfolgende Einleitung durch das Anschlußstück 38 mit der Pumpe 40 bewerkstelligt, wie in Fig. 20.
- In Fig. 20(a) ist eine perspektivische Ansicht der fertigen Spleißstellenanordnung der Erfindung zu sehen, wobei, abgesehen vom Bodenverschluß 18, Bauteile zum Zwecke der Erläuterung des Bausatzes weggelassen sind und das unter Druck stehende Einkapselungsmittel E in seiner Form mit dem Innenraum des Verschlusses 16 übereinstimmt, das heißt vollständig halbzylinderförmig mit den in ihm eingebetteten Kabeln 10 und 12 und geschützt vor dem Eindringen von Feuchtigkeit.
- In den Figuren 21 bis 23 ist eine weitere Ausführung der Basisplatte 68 bei 68' dargestellt. Eine Kabelstütze 98 verläuft von der Basisplatte 68' nach außen und ist mit der Basisplatte vorzugsweise integral ausgebildet, das heißt mit dieser ausgeformt. Die Stütze 98 weist vier Kabelauflagen auf, von denen eine bei 98a gezeigt wird, jede in der Form einer haibzylinderförmigen Vertiefung in der Stütze 98 und in Deckung mit den Aussparungen 100, 102, 104 und 106.
- Ein Zugentlastungsglied 108 weist vier bogenförmige Abschnitte 108a-d auf, die in den Kabelauflagen 98a der Stütze 98 ruhen. Jedes bogenförmige Glied 108a-d ist in zweckmäßiger Weise an der Stütze 98 befestigt, zum Beispiel mit einem Lappen 108e-h, der zum Beispiel mit Schrauben oder Nieten an der Stütze 98 befestigt ist. Die bogenförmigen Abschnitte weisen aus ihnen nach außen herausgeschlagene Zähne 108i auf, die unter der Einwirkung der in Fig. 23 gezeigten und um die Stütze 98 mit einer oder mehreren sich an ihrer Stelle befindenden Kabeln gelegte Klammer 110 die Isolierung der Kabelmäntel unter Durchtritt durch die Basisplatte 68' durchdringen.
- Ein die Anwendung der Struktur nach den Figuren 21 bis 23 begleitenden Vorteil liegt hauptsächlich in einem Verschieben der Stelle, an der sich die Kabel bei vorschriftswidrigem Gebrauch in einem Abstand von der Stelle verbiegen, an der die Kabel aus der Kabelabdichtung austreten. Ein weiterer Vorteil liegt in dem Widerstand gegenüber einer Längsverschiebung der Kabel gegenüber den Kabelabdichtungen, das heißt eine längsgerichtete Zugentlastung.
- Während die Stütze 98 außerhalb der Spleißstellenumschließung angeordnet werden kann, sieht die bevorzugte Anordnung der Erfindung die Anbringung der Stütze in einem Verlauf von den Basisplatten 68' nach innen in die Spleißstellenumschließung vor, und damit auch eingekapselt, zum Erzielen einer verbesserten Längszugentlastung innerhalb der Spleißstellenanordnung.
- Ohne Abweichung von der Erfindung können offensichtlich verschiedenartige Abwandlungen an der insbesondere dargestellten Spleißstellen- und Dichtstruktur der Erfindung eingeführt werden. Als Beispiel wird anerkannt werden, daß die Dichtstruktur auch bei dem zweiten oben erwähnten Versuch zum Spleißstellenschutz Nützlichkeit aufweist. Es sei darauf hingewiesen, daß die spezifisch offenbarten und gezeigten Ausführungsformen in einem erläuternden und nicht in einem beschränkenden Sinne angesehen werden sollen. Der wahre Umfang der Erfindung ist in den beifolgenden Patentansprüchen dargestellt.
Claims (12)
1. Eine Kabelspleißstelle, umfassend:
A) ein erstes und ein zweites langgestrecktes Mantelrohr
(16, 18), die unter Ausbilden eines Gehäuses mit
einem offenen Innenraum entlang von Endflächen
aneinanderliegen,
B) mindestens ein in dem Gehäuseinnenraum in einem unter
Druck stehenden Einkapselungsmittel angeordnetes
elektrisches Kabel (10, 12), wobei das
Einkapselungsmittel den Gehäuseinnenraum ausfüllt,
C) mindestens ein in dem Gehäuse angeordnetes und einen
durch dieses durchlaufenden Kabeldurchgang
ausbildendes Endverschlußmittel (20, 22), wobei ein Teil des
Kabels in dem Kabeldurchgang abgedichtet ruht, und
D) ein eine Abdichtung bewirkendes Mittel (24, 26, 16,
18, 46) zum Ausbilden abgedichteter Beziehungen
zwischen dem ersten und dem zweiten Mantelrohr, zwischen
dem Endverschlußmittel und dem ersten und dem zweiten
Mantelrohr und zwischen dem Endplattenmittel und dem
Kabelabschnitt, wobei das die Abdichtung bewirkende
Mittel ein verschiebbares Mittel zur selektiven
Längsverschiebung in einer gegenüberstehenden Beziehung zu
den Endverschlußmitteln einschließt.
2. Eine Kabelspleißstelle wie in Anspruch 1 beansprucht,
wobei das die Abdichtung bewirkende Mittel ein erstes und
ein zweites langgestrecktes Abdichtglied (28a, 28b)
enthält, das Mantelrohr in Längsrichtung verlaufende
Endflächen aufweist, die sämtlich eine Aussparung (16a, 16b,
18a, 18b) enthalten, wobei Paare von
nebeneinanderliegenden Aussparungen zur jeweiligen Aufnahme des ersten und
des zweiten langgestreckten Abdichtgliedes komplementär
gestaltet sind.
3. Eine Kabelspleißstelle wie in Anspruch 1 oder Anspruch 2
beansprucht, wobei das Endverschlußmittel (20, 22) eine
Basisplatte mit mindestens einer von ihrem Umfang nach
innen verlaufende, eine Kabelabdichtung aufnehmende
Aussparung aufweist, das verschiebbare Mittel eine auf der
Basisplatte gegenüber dieser verschiebbar befestigte
Dekkelplatte (86) ist, die Deckelplatte (86) eine von ihrem
Umfang nach innen verlaufende Aussparung in Deckung mit
der die Kabelabdichtung aufnehmenden Aussparung der
Basisplatte ausbildet.
4. Eine Kabelspleißstelle wie in Anspruch 3 beansprucht,
wobei das die Abdichtung bewirkende Mittel mindestens eine
Kabelabdichtung (46) enthält, die kompatibel mit der die
Kabelabdichtung aufnehmenden Aussparung der Basisplatte
ausgebildet ist und in dieser ruht, wobei die
Kabelabdichtung den Kabeldurchgang umschließt.
5. Eine Kabelspleißstelle wie in Anspruch 4 beansprucht,
wobei die Aussparung der Deckelplatte (86) kleinere
Abmessungen als die die Kabelabdichtung aufnehmende
Aussparung der Basisplatte aufweist, wobei die Deckelplatte
eine Ausdehnung in einer der Kabelabdichtung
gegenüberstehenden Beziehung aufweist.
6. Eine Kabelspleißstelle wie in Anspruch 5 beansprucht,
wobei das die Abdichtung bewirkende Mittel ein die
Abdichtung implementierendes Mittel enthält zum
Aufrechterhalten einer eine Kraft ausübenden Beziehung zwischen der
Ausdehnung der Deckelplatte und der Kabelabdichtung.
7. Eine Kabelspleißstelle wie in Anspruch 2 beansprucht,
wobei das die Abdichtung bewirkende Mittel weiter ein das
Endverschlußmittel umschließendes Abdichtelement (24,
26) enthält, die Mantelrohre Innentaschen des
Abdichtelementes mit Hülsenmitteln ausbilden und Endabschnitte des
ersten und des zweiten langgestreckten Abdichtgliedes in
den Hülsenmitteln ruhen.
8. Eine Kabelspleißstelle wie in irgendeinem der Ansprüche
1 bis 7 beansprucht, weiter enthaltend:
E) ein das Kabel erfassendes Mittel (98) zum Verschieben
des Ortes der Biegbarkeit des Kabels an einen vom
Kabeldurchgang abgelegenen Ort.
9. Eine Kabelspleißstelle wie in Anspruch 8 beansprucht,
weiter enthaltend:
F) Zugentlastungsmittel (108) zum Auffangen einer in
Längsrichtung auf das Kabel ausgeübten Belastung.
10. Eine Kabelspleißstelle wie in Anspruch 9 beansprucht,
wobei das Endverschlußmittel eine Basisplatte (68) mit
mindestens einer von ihrem Umfang nach innen verlaufende,
eine Kabelabdichtung aufnehmende Aussparung aufweist und
wobei das verschiebbare Mittel eine auf der Basisplatte
gegenüber dieser verschiebbar befestigte Deckelplatte
(86) ist, die Deckelplatte eine von ihrem Umfang nach
innen verlaufende Aussparung in Deckung mit der die
Kabelabdichtung aufnehmenden Aussparung der Basisplatte
ausbildet, wobei das das Kabel erfassende Mittel durch die
Deckelplatte abgestützt wird.
11. Eine Kabelspleißstelle wie in Anspruch 10 beansprucht,
wobei das das Kabel erfassende Mittel mit der
Deckelplatte zum Teil einstückig ausgebildet ist.
12. Eine Kabelspleißstelle wie in irgendeinem der Ansprüche
1 bis 11 beansprucht, weiter enthaltend:
G) mindestens ein Druckentlastungsventil (36) mit einem
in der Gehäuseöffnung befestigten Einlaßanschlußstück
und einer Auslaßöffnung, die sich zur Ausgabe von in
den offenen Innenraum des Gehäuses eingebrachtem
Einkapselungsmittel eignet.
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