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Diese Erfindung betrifft Blattkassetten und insbesondere
Blattkassetten zum Halten eines Kopierblattstapels in einer
Druckoder Kopiermaschine.
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Auf dem Gebiet der Xerographie oder anderer gleichartiger
Bildwiedergabe wird ein latentes elektrostatisches Abbild an
einer ladungshaltenden Fläche, wie einem Photoleiter,
ausgebildet, der allgemein ein an einer leitenden Stützunterlage
anhaftendes photoleitendes Isoliermaterial umfaßt. Dieser
Photoleiter wird zuerst mit einer gleichmäßigen Aufladung versehen,
wonach er mit einer Lichtabbildung eines wiederzugebenden
Originaldokuments belichtet wird. Die so gebildeten latenten
elektrostatischen Abbilder werden sichtbar gemacht durch
Anlegen eines Harzes aus einer Vielzahl für diesen Zweck
besonders ausgelegter pigmentierter Harze. In dem Fall einer
wiederverwendbaren photoleitenden Fläche wird das die
sichtbaren Abbilder bildenden pigmentierte Harz, das üblicherweise
als Toner bezeichnet wird, auf Normalpapier übertragen.
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Es ist zu verstehen, daß zum Zweck der vorliegenden Erfindung
das latente elektrostatische Abbild aus der Information erzeugt
werden kann, die elektronisch gespeichert oder erzeugt wird,
und die digitale Information kann durch eine Bilderzeugungs-
Elektronik und -Optik in alphanumerische Zeichen gewandelt
werden. Derartige elektronische und optische Geräte zur
Bilderzeugung bilden jedoch keinen Teil der vorliegenden Erfindung.
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Papierzuführer werden bei automatisierten Antriebswalzen in der
gesamten Industrie in Verbindung mit Druckern oder Kopierern
der gerade besprochenen Art eingesetzt, um Kopierblätter mit
einer hohen Geschwindigkeit zuzuführen und dadurch den
Durchsatz der Maschinen zu erhöhen. Diese Zuführgeräte sind teuer,
mühevoll und arbeitsintensiv, wenn sie zur Verwendung beim
Zuführen großer Blätter in billigen langsam laufenden Maschinen
bewertet werden. Beispielsweise beschreibt US-PS 4 538 799 eine
Blattzuführ-Vorrichtung für eine Kopiermaschine, die zwei
Kassetten enthält, die durch einen Kassettenschlitten
übereinander gehalten werden und so angeordnet sind, daß sie
unabhängig gleitend von dem Kassettenschlitten zur Vorderseite der
Maschine abgezogen werden können. Die Zuführvorrichtung ist so
ausgelegt, daß jede der beiden Kassetten mit einem Zuführmittel
in Eingriff gebracht werden kann. Es wurde auch zunehmend
üblich, große Kopierblätter (d.h. in der Größe 11 x 17",
12 x 18", 18 x 24", 24 x 36" oder 36 x 48" usw.) in einigen
dieser langsam arbeitenden Maschinen zuzuführen. Jedoch wurde
die Verwendung von bekannten Blattzuführern für diese
Anwendungsart bestenfalls schwierig. Eines der Probleme beim
Zuführen von Kopierblättern der Größe "C", "D" und "E" besteht
darin, daß, um beispielsweise einen Kopierblattstapel der Größe
"D" durch einen Kopierblattstapel der Größe "B" zu ersetzen,
man das große, schwer zu handhabende Gerät der "D"-Größe von
einem Kassettenfach entnehmen und das neue Medium der B-Größe
darin einsetzen muß. Dieser arbeitsaufwendige und unschöne
Vorgang muß für jede Änderung der gewünschten Mediumgröße
wiederholt werden. Deswegen wird ein leichterer und weniger
unschöner Vorgang zum Auswechseln von Kopiermedien bei
Großdokument-Kopierern benötigt.
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Um diesem Bedarf zu begegnen und in Übereinstimmung mit der
vorliegenden Erfindung wird eine Kopierblatt-Einsatzkassette
geschaffen, welche umfaßt:
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einen Grundabschnitt zum Abstützen eines Stapels von
Kopierblättern;
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ein hinteres Endteil und Seitenteile, die rechtwinklig mit
Bezug auf den Grundabschnitt gestaltet sind und von dem
Grundabschnitt nach oben abstehen, um den Stapel Kopierblätter zum
Zuführen von dem Grundabschnitt der Kassette aus zu
positionieren; und einen Festlegungsabschnitt an dem Blattaustrittsende
des Grundabschnitts, der sich mit Bezug auf den Grundabschnitt
orthogonal nach unten erstreckt, wobei der Festlegungsabschnitt
ausgelegt ist, gegen das vordere Ende eines vorhandenen Stapels
von Kopierblättern angesetzt zu werden, um die Kopierblatter in
der Zusatzkassette bezüglich einem Blattzuführmittel genau zu
festzulegen.
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So wird eine Papierzuführ-Zusatzkassette geoffenbart, die einen
Kopiermedien-Halteabschnitt, nach oben abstehende Seiten- und
Endabschnitte und ein nach unten gewendetes vorderes Ende
umfaßt, jeweils mit Bezug auf den Medium-Halteabschnitt. Im
Gebrauch wird die Papierzuführ-Zusatzkassette mit Kopiermedium
der gewünschten Größe gefüllt und auf die Oberseite bestehender
Kopiermedien in ein Medienfach einer Maschine eingesetzt. Das
nach unten geführte Ende der Einsatzkassette bringt die
Kopiermedien an die richtige Stelle, auf die Zuführwalzen der
Maschine bezogen.
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Die beigefügten Zeichnungen, die in diese Beschreibung
aufgenommen sind und einen Teil derselben bilden, stellen eine
bevorzugte Ausführung der Erfindung dar und dienen zusammen mit
der Beschreibung dazu, die Prinzipien der Erfindung zu
erklären.
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Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Ausführung
der erfindungsgemäß hergestellten Vorrichtung zum Zuführen
großer Kopierblattmedien in eine Wiedergabemaschine unter
Aufrechterhaltung einer kleinen Maschinen-Grundfläche.
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Fig. 2 ist eine schematische Teil-Seitenansicht der
Maschine aus Fig. 1, welche die Kopiermedien-Zusatzkassette der
vorliegenden Erfindung über vorhandene Kopiermedien angebracht
zeigt.
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Fig. 3A und 3B zeigen vergrößerte schematische
Seitenansichten einer flexiblen Kopierpapier-Kassette, die in dem
Drucker nach Fig. 1 und 2 benutzt werden kann, in Fig. 3A in
einer Gebrauchsstellung und in Fig. 3B in einer Kopierblatt-
Beladestellung.
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Fig. 4 zeigt eine vergrößerte schematische perspektivische
Ansicht der Kopiermedien-Zusatzkassette der vorliegenden
Erfindung in ihrer Gebrauchsstellung.
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Es wird nun im einzelnen die vorliegende bevorzugte Ausführung
der Erfindung behandelt, die in den beigefügten Zeichnungen
dargestellt ist.
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In Fig. 1 und 2 der Zeichnungen ist beispielsweise eine
automatische xerographische Wiedergabe- oder Druckmaschine gezeigt,
die allgemein mit Bezugszeichen 8 bezeichnet ist und die
Medien-Zusatzkassetten-Struktur der vorliegenden Erfindung
enthält.
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Die Maschine 8 besitzt einen entsprechenden Rahmen oder ein
solches Gehäuse 10, innerhalb dessen der
Xerographie-Abschnitt 13 der Maschine wirksam abgestützt ist. Der
Xerographie-Abschnitt 13 wird durch einen Ständer 11 gehalten. Wie es
dem Fachmann auf diesem Gebiet vertraut ist, enthält der
Xerographie-Abschnitt 13 der Maschine ein Aufzeichnungsteil,
das hier in Form eines drehbaren Photorezeptors 14 dargestellt
ist. Bei der gezeigten beispielhaften Anordnung umfaßt der
Photorezeptor 14 eine Trommel mit einer photoleitenden
Oberfläche 16. Es können auch andere Photorezeptor-Arten wie
Bänder, Bahnen usw. stattdessen verwendet werden. Wirksam um
den Umfang des Photorezeptors 14 sind angeordnet eine
Ladestation 18 mit einem Lade-Korotron 19, um eine gleichmäßige
Aufladung auf die photoleitende Oberfläche 16 des
Photorezeptors 14 zu bringen, eine Belichtungsstation 22, wo die vorher
aufgeladene photoleitende Oberfläche 16 durch Bildstrahlen des
zu kopierenden oder wiederzugebenden Dokuments belichtet wird,
eine Entwicklungsstation 24, wo das latente elektrostatische
Abbild an der photoleitenden Oberfläche 16 mit Toner entwickelt
wird, eine Übertragungsstation 28 mit Transfer-Korotronen 29,
30 zum Übertragen des entwickelten Abbildes auf ein
entsprechendes Kopiersubstratmaterial wie ein Kopierblatt 17, das in
zeitlich abgestimmter Beziehung mit dem entwickelten Bild an
der photoleitenden Oberfläche 16 zugeführt wird, und eine
Reinigungsstation 34, die eine Reinigungsklinge und ein
Entladungs-Korotron 13 zum Entfernen von übrig gebliebenem
Entwickler von der photoleitenden Fläche 19 und zum Neutralisieren der
daran befindlichen Restladungen enthält.
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Kopierblätter 17 werden zur Übertragungsstation 28 durch eine
Mitlaufwalze 150 und eine Ausricht/Antriebs-Walze 160
zugeführt, die durch eine übliche (nicht dargestellte) Steuerung
gesteuert werden, wobei Blattführungen 42 zum Führen des Blatts
um eine Wendung von annähernd 180º vor der Übertragungsstation
28 dienen. Nach der Übertragung wird das Blatt 17 zu einem
Schmelzabschnitt 48 geführt, wo das Tonerabbild durch eine
Schmelzwalze 49 befestigt wird. Die Schmelzwalze 49 wird durch
einen entsprechenden Heizer, wie einer innerhalb des Inneren
der Walze 49 angeordneten Lampe 47, aufgeheizt. Nach dem
Fixieren wird das Kopierblatt 17 in eine Fangkassette 90
entlassen.
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Eine transparente Platte 50 stützt das Dokument ab, während das
Dokument durch einen Konstantgeschwindigkeits-Transport 54 an
einer Abtaststelle 52 vorbeibewegt wird. Wie zu verstehen ist,
ist die Abtaststelle 52 effektiv eine Abtastzeile, die sich an
einer gewünschten Stelle in Längsrichtung der Platte 50 quer
über die Breite der Platte 50 erstreckt, an der das Dokument
zeilenweise abgetastet wird, während das Dokument durch den
Transport 54 in Längsrichtung der Platte bewegt wird. Der
Transport 54 besitzt an jeder Seite der Abtaststelle 52
Dokument-Eingabe- und -Ausgabe-Walzenpaare 55 bzw. 56, um das
Dokument mit einer vorbestimmten Geschwindigkeit über die
Platte 50 zu bewegen. Eine Belichtungslampe 58 ist vorgesehen,
um einen streifenartigen Bereich der Platte 50 und der
Abtaststelle 52 zu beleuchten. Die Bildstrahlen von der abgetasteten
Dokumentenzeile werden durch eine Gradientenindex-Faserlinsen-
Anordnung 60 zur Belichtungsstation 22 übertragen, um die
photoleitende Oberfläche 16 des sich bewegenden Photorezeptors
14 zu belichten.
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Die Entwicklungsstation 24 enthält ein Entwicklergehäuse 65,
dessen unterer Teil einen Vorratsraum 66 bildet, in dem eine
bestimmte Entwicklermenge im Kanister 67 gehalten wird. Wie von
dem Fachmann aut diesem Gebiet verstanden wird, umfaßt der
Entwickler ein Gemisch aus großen Trägerpartikeln und kleineren
Toner- oder Farbpartikeln. Eine drehbare
Magnetbürsten-Entwicklerwalze 68 ist in vorbestimmter Arbeitsbeziehung zu der
photoleitenden
Oberfläche 16 im Entwicklergehäuse 65 angeordnet, und
die Walze 68 dient dazu, Entwickler von dem Vorratsraum 66 in
Entwicklerbeziehung zu dem Photorezeptor 14 zu bringen, um die
an der photoleitenden Oberfläche 16 gebildeten latenten
elektrostatischen Abbilder zu entwickeln. Alle diese
Maschinenfunktionen werden durch eine übliche Steuerung oder einen
Mikroprozessor gesteuert. Wie in Fig. 1-3B gezeigt, ist der
automatische Blattzuführer 80 zwischen dem
Xerographie-Prozessorgehäuse 10 und dem Maschinenstand 11 eingesetzt und enthält eine
übliche beheizte zweiteilige abziehbare Kassette 68, um
Kopierblätter stapelartig zu halten. Ein erster Abschnitt 82 der
zweiteiligen Kassette 81 ist ausgelegt, Kopierblätter in einer
im wesentlichen horizontalen Ebene zu halten, während ein
zweiter Abschnitt 83 der zweiteiligen Kassette 81 durch
entsprechende übliche Mittel an einer Schwenkstelle 84 mit dem
ersten Abschnitt 82 verbunden und so ausgelegt ist, daß er
längs eines Kreisbogens 89 schwenkt oder gelenkartig umläuft,
wenn ein daran angebrachtes Nockenfolgeglied 85 mit einem an
einem Rahmenteil 87 gehaltenen Nockenteil 86 in Berührung
kommt. Der zweite Abschnitt 83 stützt dadurch den hinteren
Endabschnitt des in die Kassette 81 eingesetzten
Kopierblattstapels in gebogener oder gekrümmter Weise ab, wenn die
Kassette sich in ihrer Arbeitsposition unterhalb des Gehäuses 10
befindet, wie in Fig. 3A gezeigt. Die Scharnier-Kassette 81
besitzt Vorteile gegenüber bekannten Kopierblatt-Kassetten
insoweit, als dadurch das Maschinengrundteil eine Dokumenten-
Rückholfunktion bekommt, ohne die Rückseite der Einheit
insgesamt zu verlängern und dadurch die Grundfläche der Einheit zu
vergrößern, und durch die Gelenkigkeit werden die Kopierblätter
aufgefächert, so daß die Kantenbindung aufgebrochen wird, die
die abgescherten Kopierblätter von Haus aus besitzen, und als
Ergebnis wird das Zuführen der Kopierblätter verbessert, indem
eine Mehrblattzuführung selten gehalten wird. Zusätzlich wird
die Kassette an einem Tisch oder Stand 11 gehalten und
positioniert, um einfachen Zugang zu bieten, wenn ein Nachladen der
Kopierblätter erforderlich ist.
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Die Kopierblatt-Kassette 81 wird von dem Zuführrahmen 11
abgezogen, wenn die Kopierblätter ausgegangen sind, und ihr
flexibler Abschnitt 83 schwenkt um die Schwenkstelle 84 von
einer angehobenen in eine horizontale Position. Der gleiche
Vorgang wird befolgt, wenn Kopierblätter unterschiedlicher
Größe in die Kassette einzusetzen sind.
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Nach den Fig. 3A und 3B ist die Kopierblatt-Kassette 81 so
ausgelegt, daß sie auf Schienen 170 nach Fig. 1 in Richtung der
Pfeile C und C' gleiten kann. Zum Einsetzen der Kopierblätter
wird die Kassette 81, wie durch den Pfeil C' in Fig. 3B
gezeigt, in eine offene Position herausgezogen und das Gehäuse 88
wird in Richtung des Pfeils E in die strichpunktiert gezeigte
Position gedreht, in der die Zuführung 75 beim Aufsetzen der
Kopierblätter auf die Membran 70 nicht stört. Die Membran 70
ist an dem Boden des Kassettenabschnitts 82 angeklebt und
erstreckt sich diesem entlang und bis auch in den drehbaren
Abschnitt 83 der Kassette, ist jedoch dort nicht mehr
angeklebt. DIe Membran besteht aus einem flexiblen Material wie
Polyurethan und dient dazu, die Kopierblätter 17 gegen die
Außenluft außerhalb der Kassette 81 abzudichten, wenn die
Kassette in ihre in Fig. 3A gezeigten Betriebsstellung ist.
Nachdem Kopierblätter in die Kassette eingesetzt wurden, wird
diese auf den Schienen 170 zur Rückseite der Maschine 8
eingestoßen und in die in Fig. 3A gezeigte Position geführt. Diese
Aktion läßt die Zuführung 75 auf die Oberseite der
Kopierblätter 17 kommen zur Drehung in Richtung des Pfeils F, damit
so Kopierblätter längs einer Platte 77 in Richtung des Pfeils G
in den zwischen der Mitlaufwalze 150 und der Ausrichtwalze 160
gebildeten Spalt zugeführt werden.
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Um die Zeit und den mühevollen Aufwand bei der Handhabung der
Kopiermedien zu reduzieren, die erforderlich ist, wenn eine
Notwendigkeit besteht, ein Kopiermedium mit gegenüber dem
bereits in der Maschine befindlichen unterschiedlicher Größe
einzuführen, wird eine relativ billige Kassette 200 (Fig. 4)
für kleinere Medien beschrieben, welche die Bedienungsperson
auf die bereits im Zuführer 80 vorhandenen Medien aufsetzt. Es
besteht keine Notwendigkeit, die großen schwer zu handhabenden
Medien zu entfernen, wenn die Medien-Kassette 200 für kleinere
Medien verwendet wird, da diese Medieneinsetzkassette direkt
auf die bereits in der Papierzuführkassette befindlichen
Kopiermedien paßt. Die Einsatzkassette 200 kann so viele
Kopierblätter enthalten, wie in dem Raum oberhalb der
Kopierblätter in der Papierzuführ-Kassette Platz finden. Die Kassette
200 kann unabhängig einstellbare Seitenführungen besitzen, um
eine Größenveränderung innerhalb der Mediengrößen-Gruppierung
zuzulassen. Rückhaltekissen an den Innenflächen der nach oben
abstehenden Seitenwände 203 und 205 der Kassette 200 können
ggf. benutzt werden, um das Zurückhalten der Medien zu
unterstützen, wenn das oberste Blatt zugeführt wird.
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Wie in Fig. 4 gezeigt, enthält die Kopiermedien-Zusatzkassette
200 eine Medienstützfläche 201, die daran angeschlossene
Seitenwände 203 und 205t und auch ein hinteres Endteil 207
besitzt. Ein nach unten gewendetes Lippenteil 202 ist an der
Vorderseite der Stützfläche 201 angeschlossen und gegen die
Vorderseite des vorhandenen Kopiermedienstapels in einer
Maschine angesetzt, um die Kopiermedien 210 In der
Zusatzkassette richtig bezüglich der Zuführwalzen der Maschine 8
anzusetzen.
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Zum Einsatz dieses Bauteils braucht die Bedienungsperson
nur die Zusatzkassette 200 beladen und an einem trockenen
Speicherplatz zu lagern. Wenn eine bestimmte Kopiermediengröße
erforderlich ist, öffnet die Bedienungsperson das Zuführfach 80
und setzt einfach eine Kassette 200 mit Kopiermedien 210 der
erforderlichen Größe über die Oberseite der vorhandenen Medien
17 in dem Zuführer, wobei die Lippe 202 sich gegen die
Vorderseite der Medien 17 anlegt und das Zuführfach abschließt.
Die neuen Kopiermedien sind nun einsatzbereit. Durch Umkehr der
erwähnten Schritte wird die Zuführeinrichtung zum Zuführen der
normalen Medien wieder zurückgeführt. Die
Kopiermedien-Zusatzkassette 200 ergibt eine sichere Speicherungs- und
Umgangsmöglichkeit für kleinere Kopiermedien, die oft beschädigt werden
und eine Enttäuschung für den Kunden und Kosten verursachen,
wenn der Kunde es versucht, sie zu benutzen und sie einen Stau
bilden oder sonst unerwünschte Kopiereigenschaften zeigen. Kurz
gesagt, ist die Zusatzkassette 200 eine Zuführkassette wie auch
eine Speicherkassette. Zusatzkassetten unterschiedlicher Größe
sind an der Kassette 142 aus Bequemlichkeitsgründen
aufgestapelt dargestellt (Fig. 1).
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Im Betrieb wird ein Dokument in Richtung des Pfeils A in die
Maschine 8 eingesetzt. Das Dokument wandert bis zu einer Stelle
vor, und hält dort zum Zuführen eines Kopierblatts an. Die
automatische Aktivierung der Zuführwalzen schiebt das
Kopierblatt etwa 100-150 mm weit entweder aus Kassette 80 oder 200
vor bis in die Ausrichtwalzen der Maschine, wie durch Pfeil B
gezeigt. Der Mikroprozessor startet das Dokumenten- und
Kopierblatt synchron zueinander, wobei das Dokument in Richtung des
Pfeils A und das Kopierblatt von der Zuführkassette 80 oder der
Zusatzkassette 200 in Richtung des Pfeils B nach Fig. 1
vorläuft. Dieser Vorgang wird so oft wiederholt, wie es für die
erforderliche Kopienzahl nötig ist.
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Es sollte nun verstanden werden, daß eine preisgünstige und
wirksame Kopiermedien-Einsatzkassette beschrieben wurde, die
zuläßt, daß die Maschine große Kopierblätter beispielsweise der
Größe "C" bedruckt, die etwa 18 x 24" beträgt, ohne daß die
größeren Kopiermedien der Größe "D", die etwa 24 x 36"
betragen, aus der Zuführung entnommen werden müssen.
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Die Erfindung wurde mit Bezug auf die gezeigte Struktur
beschrieben, ist jedoch nicht auf die besonderen dargelegten
Details beschränkt, sondern es ist beabsichtigt, auch
Abwandlungen oder Änderungen zu umfassen, wie sie sich innerhalb des
Grundgedankens der nachfolgenden Ansprüche ergeben.