DE69202446T2 - Sitzaufhängung mit Schnelleinstellung der Höhe. - Google Patents
Sitzaufhängung mit Schnelleinstellung der Höhe.Info
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Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Sitzaufhängung mit einer Schnellverstellung der Höhe des Sitzes und die es insbesondere ermöglicht, den Sitz von seiner untersten Stellung über eine mittlere Stellung in seine höchste Stellung zu verschieben, ohne daß der Benutzer einen Verrieglungsmechanismus festhalten muß, der die Sitzverstellung während einer Nichteingriffsstellung steuert. Die Erfindung betrifft also eine Sitzauthängung nach dem Oberbegritt des Anspruchs 1. Eine derartige Sitzaufhängung ist beispielsweise aus der Veröffentlichung US-A-3 861 637 oder US-A-4 186 963 bekannt.
- Aus dem Stand der Technik sind viele verschiedene Arten von Sitzaufhängungen für Kraftfahrzeugsitze, beispielsweise Traktorsitze oder dgl. bekannt, die in einer senkrechten Richtung bezüglich des Fahrzeugs derart verschiebbar sind, daß sie eine bestimmte, aus einer Vielzahl von Möglichkeiten ausgewählte Sitzhöhe einnehmen können, innerhalb des Verschwenkbereichs. Diese Verstellmöglichkeit erleichtert es dem Benutzer, die für ihn richtige Sitzhöhe zu finden.
- Die bekannten Sitzaufhängungssysteme weisen üblicherweise eine stationäre Halterung in Form einer senkrechten Stütze auf, die auf Schienen angeordnet ist, welche es der Stütze erlauben, bezüglich des Fahrzeuglenkrades nach vorne und nach hinten verschoben zu werden. Ein Zwischenrahmen ist dabei an der Stütze angeordnet, mittels einer einstellbaren Federanordnung, um eine senkrechte Verschiebung bezüglich der Stütze zu ermöglichen. Diese Aufhängung kann einen Stoßdämpfer aufweisen, um die Verschiebebewegungen zu dämpfen. Ein Tragrahmen für den Sitz ist am Zwischenrahmen befestigt und wird normalerweise in Richtung einer Stellung bezüglich des Zwischenrahmens durch eine zweite Feder beaufschlagt, welche zwischen dem Zwischenrahmen und der Sitzhalterung angeordnet ist. Es sind Vorkehrungen getroffen, um jede beliebige, aus einer Vielzahl von senkrechten Stellungen des Tragrahmens bezüglich des Zwischenrahmens auszuwählen.
- In der US-A-3 861 637, die am 21. Januar 1975 veröffentlicht wurde im Namen von Jacques Albert Huot DeLongchamp, ist die allgemeine Art einer derartigen Sitzaufhängung beschrieben. Bei dieser bekannten Sitzaufhängung ist der Sitzrahmen lösbar mit dem Zwischenrahmen mit Hilfe eines einzigen herausziehbaren waagrechten Verriegelungsbolzens verbunden, welcher die Mitte des Sitzhalterahmens durchsetzt sowie einen von einer Vielzahl von ausgerichteten Öffnungen im Zwischenrahmen.
- Die Verwendung eines waagrechten Verriegelungsbolzens bedeutet jedoch nicht unerhebliche Schwierigkeiten für den Benutzer, wenn dieser bemüht ist, eine ihm passende Sitzhöheneinstellung zu verwirklichen innerhalb des Verschiebebereichs. Befindet sich z. B. der Sitz in seiner untersten Position relativ zum Zwischenrahmen und wünscht der Benutzer eine Anhebung der Sitzhöhe relativ zum Zwischenrahmen, so muß er den Verriegelungsbolzen herausziehen und zu diesem Zweck den Sitz von seinem Gewicht entlasten. Diese Gewichtsentlastung führt dazu, daß die Hauptfeder der Aufhängung den nun unbelasteten Sitz nach oben bis in die obere Endstellung drückt, wodurch die zweite Feder automatisch den Tragrahmen bezüglich des Zwischenrahmens nach oben verschiebt. Verläßt also der Benutzer den Sitz und löst den Verriegelungsbolzen, so nimmt der Sitz die höchstmögliche Stellung ein, und es fehlt dem Benutzer eine geeignete Markierungsmöglichkeit, um festzustellen, um welchen Betrag der Rahmen abgesenkt werden muß. Im Patent von DeLongchamp sind vier Positionsöffnungen für die Einstellung der Sitzhöhe dargestellt, wobei bei Einnahme der obersten Stellung der Benutzer nur grob abschätzen kann, in welche Öffnung der Verriegelungsbolzen eingeführt werden muß, um die für ihn geeignete Sitzhöhe zu wählen. Dies bedeutet in der Praxis, daß sich der Benutzer auf dem Sitz niederläßt und einen nach unten gerichteten Druck auf diesen ausübt, dabei abschätzt, wann der Verriegelungsbolzen entfernt werden kann und bei Erreichen der geeigneten Öffnung mit seinem vollen Gewicht auf den Sitz drücken muß, um diesen wiederum nach unten zu drücken und dabei festzulegen, auf welcher Höhe er verriegelt werden soll.
- Diese Einstellung der Sitzhöhe ist jedoch mehr als umständlich und führt für den Benutzer zu einem zeitraubenden, langweiligen und wiederholten Wähle-und- Versuche-Verfahren. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Benutzer genau weiß, in welche Zwischenöffnung der Bolzen eingesetzt werden muß, um die für ihn richtige Sitzhöhe einzustellen, da es für den Benutzer keine Möglichkeit gibt, unmittelbar festzustellen, wann er den Verriegelungsbolzen in die korrekte Öffnung einzuführen hat; nur durch Belastung des Sitzes mit dem vollen Gewicht kann er die tatsächlich eingestellte Sitzhöhe feststellen.
- Ein weiterer Nachteil ist darin zu sehen, daß der Verriegelungsbolzen nicht in einer gewählten Stellung einsetzbar ist. Dies bedeutet, daß der Verriegelungsbolzen herausgezogen werden kann, wenn der Sitz nicht belastet ist. Wenn dies geschieht, wirkt die potentielle Energie der zweiten Feder dahingehend, daß der Tragrahmen in die oberste Stellung relativ zum Zwischenrahmen bewegt wird, so daß der Benutzer durch Belastung des Sitzes erneut, wie oben beschrieben, die richtige Sitzhöhe durch Probieren finden muß.
- Noch ein weiterer Nachteil der bekannten Sitzaufhängungen betrifft die Seitenstabilität der unteren rückwärtigen Abschnitte des Sitzes. Beim Stand der Technik wird der untere rückwärtige Abschnitt des Sitzes durch einen einzigen mittig angeordneten Verriegelungsbolzen stabilisiert. Während des Betriebes, insbesondere auf unebenen Fahrstrecken, kann beispielsweise der Traktor seitliche Schwenkbewegungen ausführen, wodurch auch der Benutzer oder Fahrer von einer Seite auf die andere bewegt wird. Unter derartigen Bedingungen kann ein einzelner mittig angeordneter Verriegelungsbolzen dazu neigen, als mittlere Schwenkachse zu wirken, der es dem unteren Sitzabschnitt ermöglicht, Schwenkbewegungen auszuführen.
- Herkömmliche Sitzaufhängungen können diese Probleme nicht lösen. Die bekannten Sitzaufhängungen weisen auch keine einfache stoßunempfindliche Sitzaufhängung auf, bei der der Fahrer schnell und leicht die Sitzhöhe auf eine gewünschte senkrechte position einstellen kann, ohne einen Entriegelungsmechanismus zu betätigen, wobei die Aufhängung zugleich eine Seitenstabilität für den unteren ruckwärtigen Abschnitt des Sitzes bietet.
- Die Erfindung schafft eine Sitzaufhängung für einen Kraftfahrzeugsitz mit einer Schnelleinstellung der Höhe, ohne daß ein Verriegelungsbolzen entfernt werden muß, wobei sie außerdem einen fühlbaren oder hörbaren Impuls erzeugt, der vom Fahrer wahrnehmbar ist und der ihm mitteilt, auf welcher genauen Höhe sich der Sitz dabei befindet.
- Die erfindungsgemäße Sitzaufhängung ist gekennzeichnet durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale.
- Bei einem bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel ist das Klinkenteil mit einer Entriegelungsanordnung versehen, welches es dem Benutzer ermöglicht, entweder das Klinkenteil in einer Eingriffsstellung zu verriegeln, in der jegliche Sitzhöhenveränderung ausgeschlossen ist, oder aber das Klinkenteil zu entriegeln und so eine Schnelleinstellung der Sitzhöhe zu ermöglichen. Bei diesem Ausführungsbeispiel weist das Klinkenteil ferner einen Nockenfolger auf, der zwischen einer die Klinke verriegelnden und entriegelnden Stellung beweglich ist. Die Entriegelungsanordnung weist ein Betätigungsteil und eine Riegelanordnung auf, welche mit einer die Klinke verriegelnden Nockenoberfläche und einer die Klinke entriegelnden Nockenoberfläche versehen ist. Der Nockenfolger gleitet entlang der einen Oberfläche, um die Klinke in der Eingriffsstellung zu verriegeln und entlang der anderen Oberfläche, um die Klinke in die entriegelte Nichteingriffsstellung zu verschieben. Eine eine Vorspannung erzeugenden Anordnung ist mit der Riegelanordnung verbunden, um so die Entriegelungsanordnung in Richtung der Klinkeneingriffsstellung zu beaufschlagen.
- Ist der Nockenfolger in Form eines Gleitstücks in Berührung mit der die Klinke verriegelnden Nockenoberfläche, so ist die Sitzaufhängung in der dabei eingenommenen Position verriegelt. Ist jedoch der Nockenfolger in Berührung mit der die Klinke entriegelnden Nockenoberfläche, so kann die Sitzaufhängung eingestellt werden. So kann beispielsweise der Tragrahmen für den Sitz in seiner unteren Stellung eingestellt werden und von da aus angehoben werden, wobei er entweder einen fühlbaren oder hörbaren Impuls (oder beide) erzeugt, um dem Benutzer die genaue Höhenstellung zu diesem Zeitpunkt anzuzeigen.
- In den Zeichnungen stellen dar:
- Fig. 1 eine teilweise aufgeschnittene Seitenansicht einer Sitzaufhängung gemäß einem ersten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel, wobei der Tragrahmen für den Sitz in seiner untersten Stellung ist bezüglich eines Zwischenrahmens;
- Fig. 2 eine ähnliche Seitenansicht der in Fig. 1 gezeigten Sitzaufhängung, wobei der Tragrahmen für den Sitz in der obersten Stellung ist;
- Fig. 3 eine auseinandergezogene Ansicht der in Fig. 1 dargestellten Sitzaufhängung;
- Fig. 4 eine Ansicht eines Teils der in Fig. 1 dargestellten Sitzanordnung;
- Fig. 5 eine rückwärtige Ansicht der in Fig. 1 gezeigten Sitzaufhängung;
- Fig. 6 eine vergrößerte Seitenansicht, teilweise im Schnitt, der Sitzaufhängung in der untersten Stellung;
- Fig. 7 eine vergrößerte Seitenansicht, ähnlich derjenigen von Fig. 6 der Sitzaufhängung in der obersten Stellung;
- Fig. 8 eine teilweise Seitenansicht, ähnlich derjenigen von Fig. 7, bei der das Klinkenteil eines Sperrgetriebes in der gelösten Stellung ist;
- Fig. 9 eine Draufsicht auf die Sitzaufhängung entlang der Linie 9-9 von Fig. 6;
- Fig. 10 einen Schnitt durch die Sitzaufhängung entlang der Linie 10-10 von Fig. 6;
- Fig. 11 einen Querschnitt durch die Sitzaufhängung entlang der Linie 11-11 von Fig. 6;
- Fig. 12 einen Querschnitt entlang der Linie 12-12 von Fig. 6;
- Fig. 13 eine Seitenansicht, teilweise im Schnitt eines zweiten Ausführungsbeispiels der Sitzaufhängung, wobei sich der Tragrahmen in einer Zwischenstellung befindet;
- Fig. 14 eine Draufsicht auf einen Teil der in Fig. 13 gezeigten Sitzaufhängung mit dem oberen Befestigungspunkt der Einstellfeder;
- Fig. 15 eine vergrößerte Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels der in Fig. 13 gezeigten Sitzaufhängung mit einem lösbaren Riegel in der verriegelten Stellung;
- Fig. 16 eine Seitenansicht des zweiten Ausführungsbeispiels, ähnlich derjenigen von Fig 13, wobei der Tragrahmen in der Nähe der obersten Stellung ist;
- Fig. 17 eine vergrößerte Seitenansicht, ähnlich derjenigen von Fig. 15, bei der sich der lösbare Riegel in der entriegelten Stellung befindet; und
- Fig. 18 eine auseinandergezogene Ansicht des Klinkenteils und des Lösemechanismus für die Klinke für das zweite Ausführungsbeispiel einer Sitzaufhängung.
- Wie Fig. 3 erkennen läßt, weist die Sitzaufhängung eine stationäre Halterung 10 in Form einer Stützanordnung 11 auf, die für ein Fahrzeug, wie z. B. einen Traktor gedacht ist, der nicht dargestellt ist; ein Zwischenrahmen 30 einer Aufhängung 60 zur Aufnahme des Zwischenrahmens 30 an der stationären Halterung ermöglicht senkrechte Gleitbewegungen; ein Tragrahmen 70 für den Sitz ist am Zwischenrahmen angeordnet und relativ zu ihm senkrecht bewegbar zwischen einer oberen, einer unteren und mehreren Zwischenstellungen; ein Sperrgetriebe 90 ist am Zwischenrahmen 30 angeordnet, wohingegen ein Sperrgetriebe (Lösemechanismus) 110 am Tragrahmen 70 für den Sitz vorgesehen ist.
- Die Stützanordnung 11 wird nunmehr im Zusammenhang mit Fig. 3 beschrieben. Die stationäre Halterung 10 weist ein Basisteil 12 und ein senkrechtes Stützteil 13 auf, die fest mit ihr verbunden, beispielsweise verschweißt sind. Das Stützteil 13 weist ein Paar sich seitlich im Abstand voneinander erstreckender Platten 14 auf, die durch eine Rückplatte 15 miteinander verbunden sind. Eine Führungsrolle 17 ist auf den beiden Seitenplatten 14 vorgesehen und dient zur Aufnahme eines Zwischenrahmens 30 für eine Hin- und Herbewegung am Stützteil 13, wie es noch beschrieben werden wird. Das Stützteil 13 weist ferner eine obere Platte 18 mit einer Öffnung 19 auf, zur Aufnahme einer Einstellwelle 21 eines Einstellknopfes 22 für eine Federkraft. Die Seitenplatten 14 sind jeweils mit einer Öffnung 23 am unteren Ende in der Nähe des Basisteils 12 versehen, zur Aufnahme einer unteren Gelenkwelle 24, deren Funktion noch im einzelnen beschrieben werden wird.
- Das Basisteil oder Grundteil 12 der stationären Halterung 10 kann direkt mit dem Fahrzeug verbunden sein. Es ist jedoch auch möglich, wie es in Fig. 1 und 5 dargestellt ist, das Grundteil 12 am Fahrzeug über eine Schienenanordnung 25 in herkömmlicher Weise zu befestigen, so daß die Stützanordnung wahlweise nach vorne oder nach hinten bezüglich des Fahrzeugs beweglich ist, um so eine bequeme Einstellung des Benutzers bezüglich des Lenkrades zu ermöglichen.
- Im folgenden wird der Zwischenrahmen 30 beschrieben. Dieser weist ein Führungsteil 33 zur Aufnahme einer Führungsrolle auf, welches in den Fig. 3 und 9 bis 12 sichtbar ist. Das Führungsteil 33 ist mit einer Vorderwand 34 versehen, mit sich seitlich erstreckenden Führungsabschnitten 36. Jeder Führungsabschnitt 36 ist mit einem im Abstand von ihm angeordneten inneren Wandteil 37 und 38 versehen und mit einem rückwärtigen äußeren Wandteil 39, die in Fig. 11 und 12 sichtbar sind. Die inneren Wandteile 37 und 38 weisen einen derartigen Abstand auf, da sie zwischen sich die Führungsrollen 17 aufnehmen können. Das rückwärtige äußere Wandteil 39 dient zur Aufnahme von Gleitblöcken 41 (Fig. 12), die vom Tragrahmen 70 für den Sitz getragen werden. Die Führungsabschnitte 36 sind jeweils mit einem Führungsabschnitt 35 (Fig. 5 und 10) verbunden, die vorzugsweise aus Kunststoff bestehen und entlang der Außenseiten der Seitenplatten 14 gleiten und dabei für die seitliche Stabilität sorgen. Das Führungsteil 33 ist außerdem mit einer Bodenplatte 42 versehen (Fig. 12), die ein paar Öffnungen 43 aufweist zur Aufnahme der Enden der Hauptfedern 44 der Aufhängung. Außerdem weist die Bodenplatte 42 eine Entlastungsfläche 47 auf, die einen Betriebsspielraum bietet für einen Dämpfer 48, wie es in Fig. 11 sichtbar ist. Das obere Ende des Führungsteils 33 ist mit einem oberen Anschlag 49 versehen (Fig. 6) zur Berührung der unteren Fläche der oberen Platte 18 der Stütze 13, in Zusammenwirkung mit einer begrenzten Seitenbewegung des Dämpfers, wozu auch Streifen 46 beitragen (Fig. 9). Das obere Ende eines jeden seitlichen Führungsabschnitts 36 ist mit einer Öffnung 51 versehen (Fig. 3) zur Aufnahme einer oberen Welle 52. Die Welle 52 trägt Anschläge 53 sowie das obere Ende des Dämpfers 48 am Zwischenrahmen 30. Die obere Welle 52 durchsetzt außerdem Schlitze 54, wobei außerdem bei ihrem Eingriff der Zwischenrahmen 30 mit dem Tragrahmen 70 für den Sitz verbunden wird.
- Die Aufhängung 60 wird nun insbesondere im Zusammenhang mit Fig. 3 beschrieben. Sie nimmt den Zwischenrahmen 30 auf der stationären Halterung 10 derart auf, daß eine senkrechte Verschiebebewegung zwischen ihnen möglich ist, wobei sie aufweist: ein Paar Hauptfedern 44 der Aufhängung; den Dämpfer 48; eine Anordnung 61 zur Einstellung der Spannung der Hauptfedern. Wie bereits ausgeführt, ist das obere Ende des Dämpfers 48 am oberen Ende des Führungsteils 33 mittels der oberen Welle 52 befestigt. Das untere Ende des Dämpfers 48 ist mit dem unteren Ende der Stütze über eine untere Schwenkwelle 24 verbunden. Die unteren Enden der Hauptfedern 44 der Aufhängung greifen in Öffnungen 43 des Führungsteils ein (Fig. 12). Die oberen Enden der Hauptfedern 44 der Aufhängung sind am oberen Ende des Stützteils 13 über die Anordnung 61 zur Einstellung der Spannung der Hauptfedern verbunden, wie es noch ausgeführt werden wird.
- Die Anordnung 61 zur Einstellung der Spannung weist einen Einstellknopf 22 und eine Gewindewelle 21 auf, die ein Drucklager 65 durchsetzt und drehbar in eine Öffnung 19 eingreift (Fig. 3), die in der oberen Platte 18 ausgebildet ist, sowie in eine Öffnung 62 in einem Zwischenflansch 63 eingreift, der sich von der rückwärtigen Platte 15 der Stütze 13 aus nach innen erstreckt, sowie ein Joch 64 zur Federaufnahme. Das bewegliche, die Feder tragende Joch 64 wird auf die Welle 21 aufgeschraubt und ist mit sich quer erstreckenden und im Abstand voneinander angeordneten Lagerstücken 66 versehen. Die oberen Enden der Hauptfedern 44 greifen in die Lagerstücke 66 ein, wobei eine Verdrehung des Einstellknopfes 22 das die Feder tragende Joch 64 entweder nach oben oder nach unten entlang der Gewindewelle 21 bewegt, um so die Hubkraft der Hauptfedern 44 zu erhöhen oder zu verringern, die auf den Zwischenrahmen wirkt. Die Stütze 13 kann dabei durch eine visuell wahrnehmbare Kraftanzeigevorrichtung 67 versehen sein.
- Das Tragteil 70 für den Sitz wird nunmehr im Zusammenhang mit Fig. 3 beschrieben. Der Tragrahmen 70 ist gleitbar auf dem Zwischenrahmen 30 gelagert und weist ein Paar seitliche Rahmenteile 71 auf, die im Abstand voneinander an einer dazwischenliegenden Verbindungsplatte 72 und einer feststehenden Gelenkwelle 73 befestigt sind. Die seitlichen Rahmenteile 71 weisen sich nach oben erstreckende Aufnahmeplatten 74 für die Rückenlehne auf, deren Abstand zueinander ausreichend groß ist, zur Aufnahme des Führungsteils 33 des Zwischenrahmens samt sich nach vorne erstreckenden Tragarmen 76 für den Sitz. Die Aufnahmeplatten 74 sind jeweils mit einem senkrechten Schlitz 54 versehen, zur Aufnahme der oberen Welle 52, wie oben ausgeführt. Die Aufnahmeplatten 74 weisen außerdem Gleitblöcke 41 an ihren unteren Enden auf. Die Schlitze 54 und die Gleitblöcke 41 ermöglichen es dem Tragrahmen 70 für den Sitz senkrecht bezüglich des Zwischenrahmens 30 frei zu gleiten. Die nach oben gerichteten Aufnahmeplatte 74 für die Rückenlehne ist außerdem mit sich quer erstreckenden Aufnahmeflanschen 77 versehen mit senkrecht übereinander angeordneten Öffnungen 78. Eine in Fig. 5 dargestellte Befestigungsanordnung 79 durchsetzt die Öffnungen 78 und ist mit der Rückenlehne 81 verschraubt, um diese mit dem Tragrahmen 70 für den Sitz zu verbinden.
- Eine Schwingarm-Stabilisierungsanordnung 82 wird drehbar von der feststehenden Gelenkwelle 73 am vorderen Ende des Tragrahmens 70 getragen. Die Schwingarm- Stabilisierungsanordnung 82 ist mit einem Führungsteil 83 versehen, das an einem rohrförmigen Teil 84 befestigt ist, welches drehbar an der Welle 73 zwischen den seitlichen Tragarmen 76 gelagert ist. Die rückwärtigen Enden 86 des Führungsteils 83 sind mit Öffnungen 85 zur Aufnahme von Buchsen 87 versehen, wobei sie mit dem unteren Ende des Stützteils über die untere Welle 24 verbunden sind, wie es aus Fig. 1 und 3 hervorgeht. Die Gelenkwelle 73 hat abgekröpfte Enden 75, die sich jeweils durch die seitlichen Tragarme 76 erstrecken, sowie eine Aufnahmeanordnung 88 für ein Sitzkissen (Fig. 2), die drehbar mit den Enden 75 der Welle 73 verbunden ist, so daß es in eine Regenablaufstellung verschwenkt werden kann, wenn der Sitz nicht in Gebrauch ist. Aufnahmeschlitze 89 für einen Sicherheitsgurt können ebenfalls in den seitlichen Rahmenteilen 71 vorgesehen sein.
- Das Sperrgetriebe 90 wird nun im Zusammenhang mit Fig. 3 und 4 beschrieben. Es dient zur Verbindung des Zwischenrahmens 30 mit dem Tragrahmen 70 dergestalt, daß der Tragrahmen 70 in einer Vielzahl von wählbaren unteren mittleren oder oberen Stellungen feststellbar ist. Das Sperrgetriebe 70 weist eine Vielzahl von senkrecht angeordneten Sperrgetriebeteilen 91 auf, auf dem Zwischenrahmen 30 sowie ein Klinkenteil in Form einer Anordnung 92 am Tragrahmen 70. Die Sperrgetriebeteile 91 enthalten zwei sich senkrecht erstreckende Reihen 93, 94 von im Querabstand zueinander angeordneten Klinkenzähnen 96 an der Vorderwand 34 des Führungsteils 33. Der Querabstand der senkrechten Reihen 93, 94 der Zähne sorgt für die seitliche Stabilität des Tragrahmens 70 im rückwärtigen Abschnitt des Sitzes 97 (Fig. 2) durch eine Verringerung der Schaukelbewegung des Tragrahmens 70 von einer Seite zur anderen, während sich das Gewicht des Benutzers verschiebt aufgrund einer seitlichen Wankbewegung des Fahrzeuges im Einsatz. Die beiden sich senkrecht erstreckenden Reihen 93, 94 der Klinkenzähne verleihen dem Sitz eine hervorragende Solidität und verhindern eine negative Beeinflussung des Benutzers aufgrund der Bewegungen der rückwärtigen unteren Sitzabschnitte. Die Klinkenzähne 96 werden durch einen Stanz- und Biegeprozeß aus einer Vielzahl von sich senkrecht erstreckenden Streifen aus der Vorderwand 34 des Zwischenrahmens 30 hergestellt. Wie Fig. 6 erkennen läßt, erstrecken sich die Zähne 96 unter einem Winkel von ungefähr 45º aus der ebenen Vorderfläche der Vorderwand 34. Die Zähne 96 bilden eine Vielzahl von unteren, oberen und dazwischenliegenden Stellungen für den Tragrahmen, wobei vier derartige Stellungen als Beispiele angegeben sind, zusätzliche Stellungen jedoch durch eine Erhöhung der Anzahl der Zähne vorgesehen werden können.
- Das Klinkenteil weist eine Anordnung 92 auf, einschließlich eines Klinkenträgers in Form eines Stabteils 98 mit eine Achse 99. Das Stabteil 98 erstreckt sich zwischen zwei senkrechten Seitenwänden 71 des Tragrahmens 70 und weist sich in Querrichtung erstreckende Endabschnitte auf, die darin drehbar um die Achse 99 gelagert sind. Die Anordnung 92 weist außerdem eine sich in Querrichtung erstreckende Klinkenplatte 101 auf, die mit dem Stabteil 98 zwischen den Endabschnitten verbunden ist. Die Klinkenplatte 101 ist mit zwei sich quer erstreckenden Klinken 102 versehen, die sich radial von ihr ausgehend erstrecken und in die beiden Reihen 93, 94 der Sperrgetriebezähne 96 eingreifen. Die Anordnung 92 enthält außerdem ein Verriegelungsteil in Form von zwei Klauen 104 in der Nachbarschaft der beiden Enden des Stabteils 98, die sich radial ausgehend von ihm erstrecken zum Eingriff in die Vorderwand 34 des Zwischenrahmens 30, wenn die Klinken 102 im Eingriff mit den Sperrgetriebezähnen 96 sind, wie es aus Fig. 6 ersichtlich ist. Die Verriegelungsklauen 104 verhindern eine Drehbewegung des Stabteils 98 und der zugehörigen Klinken 102, so daß diese nicht die Eingriffsstellung verlassen, wenn sich der Benutzer auf dem Sitz niederläßt. Eine Drehbewegung des Stabteils 98 mit Bewegung der Klauen in die Nichteingriffsstellung kann erst dann erfolgen, wenn eine minimale Anfangsbewegung des Tragrahmens für den Sitz in senkrechter Richtung nach oben einsetzt, wodurch das Stabteil 98 im Uhrzeigersinn verdreht wird, wie es in Fig. 7 und 8 dargestellt ist, da das radiale äußere Ende 106 der Klinke 102 dadurch aus dem Endstück 107 des zugehörigen Zahnes 96, in den es eingreift, freigegeben wird.
- Außerdem enthält die Anordnung 92 einen Freigabe- Begrenzungsanschlag, einschließlich eines Armes 108 in der Nähe eines jeden Endes des Stabteils 98. Die Arme 108 erstrecken sich radial vom Stabteil weg bis zur Berührung mit der Außenwand 34 des Zwischenrahmens 30, wenn die Klinken 102 in der Nichteingriffsstellung sind, wie es aus Fig 8 hervorgeht. Der Freigabe-Begrenzungsanschlagarm 108 erstreckt sich radial vom Stabteil 98 weg diametral gegenüber der Verriegelungsklauen 104. Vorzugsweise sind die Klinken 102, die Klauen 104 und die Freigabe- Begrenzungsanschlagarme 108 integrale Bestandteile einer einzigen Klinkenplatte 101.
- Eine Klinken- oder Sperrgetriebelöseanordnung 110 ist für die Freigabe der Klinken 102 vorgesehen und weist einen Handgriff 109 auf, der vorteilhafterweise fester Bestandteil des Stabteils 98 ist und der vom Benutzer in Uhrzeigerrichtung verdreht werden kann, wie es durch den Pfeil 111 in Fig. 6 angedeutet ist, um die Klinken 102 in die Nichteingriffsstellung bezüglich der Begrenzungsanschläge 108 zu bringen, die die Wand 34 berühren und dadurch den Abstand zu begrenzen, bis zu dem der Handgriff 109 durch den Benutzer angehoben werden kann. Der Lösemechanismus 110 weist ein Vorspannungsteil 112 auf, das zwischen der Klinkenplatte 101 und der sich in Querrichtung erstreckenden Verbindungsplatte 72 vorgesehen ist, wodurch die Seitenwandteile des Tragrahmens miteinander verbunden werden und gleichzeitig das Stabteil 98 in Gegenuhrzeigerrichtung mit einer Vorspannung beaufschlagt wird, wie es durch den Pfeil 114 in Fig. 4 dargestellt ist.
- Beim Zusammenbau wird der Zwischenrahmen 30 auf der stationären Halterung 10 so befestigt, daß senkrechte Hin- und Herbewegungen mittels der Führungsrolle 17 und der federbelasteten Aufhängeanordnung 60 möglich sind. Der Tragrahmen 70 wird auf dem Zwischenrahmen 30 mittels der oberen Welle 52 befestigt, welche die Schlitze 54 in den senkrechten Rückenlehnenaufnahmeplatten 74 durchsetzen, sowie mittels der unteren Gleitblöcke 53 und mittels des oberen Endes des Dämpfers 48 sowie der Gleitblöcke 41. Die Klinken 102 am Tragrahmen 70 greifen in die entsprechenden Zähne 96 am Zwischenrahmen 30 ein. Das untere Ende des Dämpfers ist verschwenkbar am unteren Stab 24 am Boden der Stütze 13 angelenkt.
- Die Hauptfedern 44 der Aufnehmung sind zwischen der Stütze 13 und dem Zwischenrahmen 30 angeordnet, wobei die Spannung dieser Federn durch den Einstellknopf 22 einstellbar ist, um die Aufhängungsbewegung als Funktion des Benutzergewichts einstellen zu können, wobei dies üblicherweise durch Einstellung der Federspannung derart geschieht, daß der Zwischenrahmen 30 sich in der mittleren Stellung des senkrechten Verschiebebereichs befindet, wenn der Sitz durch den Benutzer belastet wird.
- Der Tragrahmen 70 für den Sitz kann in senkrechter Richtung relativ zum Zwischenrahmen verstellt werden und dabei eine untere, eine mittlere oder eine obere Stellung einnehmen, die durch das Sperrgetriebe 90 bestimmt werden und insbesondere durch den Abstand der Getriebezähne 96 im Zwischenrahmen 30. Die Sitzaufhängung wird wie folgt verstellt.
- Es wird angenommen, daß der Tragrahmen für den Sitz 70 sich in seiner untersten Stellung befindet, wie es in Fig. 6 dargestellt ist. Der Benutzer muß nun eine nach oben gerichtete Kraft auf den Tragrahmen 70 ausüben, wenn dieser sich senkrecht nach oben bewegen soll, wodurch die Klinke 102 das Ende 107 des nächsthöheren Getriebezahnes 96 berührt. Dadurch verdreht sich der stabförmige Klinkenträger 98 im Uhrzeigersinn, wie es durch die Richtung des Pfeiles 111 bezeichnet ist zu der in gestrichelten Linien in Fig. 7 angedeuteten Position, wobei eine weitere Verdrehung des Stabes 98 eine Verschiebung der Klinke 102 bis jenseits des Endstücks 107 des Zahnes 96 bewirkt. Wenn das äußere Ende 106 der Klinke 102 das Endstück 107 des Zahnes freigibt, verdreht die Vorspannungsfeder 112 den Klinkenträger entgegen der Uhrzeigerrichtung gemäß dem Pfeil 114, so daß die Klinke 102 in Eingriff mit dem nächstfolgenden Zahn 96 gelangt. Dieser Eingriff erzeugt einen fühlbaren Impuls, der vom Benutzer wahrgenommen wird. Außerdem wird wenn die Klinke 102 in die Klinkeneingriffsstellung einschnappt, ein deutlich hörbares Geräusch vom Benutzer wahrgenommen. Der Benutzer kann nun entweder die fühlbaren Pulse oder die hörbaren Geräusche zählen oder beide, und weiß dadurch genau, in welcher senkrechten Stellung sich der Tragrahmen für den Sitz dabei befindet.
- Befindet sich der Tragrahmen 70 in der obersten Stellung (Fig. 8), so muß der Benutzer nur den Betätigungshebel 109 in die Richtung des Pfeiles 111 bewegen, um die Klinke 102 in die Außereingriffsstellung zu bringen, wonach die Schwerkraft dafür sorgt, daß der Tragrahmen 70 für den Sitz abgesenkt wird. Befindet sich der Sitz in der unteren Stellung, so kann der Benutzer das oben beschriebene Sitzhöheneinstellungsverfahren mit dem Abzählen der fühlbaren oder hörbaren Impulse erneut durchführen, um die geeignete Sitzhöhe einzustellen. Diese Sitzeinstellung kann sowohl bei fahrendem als auch bei stehendem Fahrzeug durchgeführt werden. Befindet sich der Fahrer im Fahrzeug, muß er den Sitz kurz von seinem Gewicht entlasten, damit dieser bewegt werden kann. Ein Handgriff 113 (Fig. 5) ist zu diesem Zweck in der Rückenlehne 81 vorgesehen, der leicht durch den Fahrer ergriffen werden kann, um so den Tragrahmen 70 von einer unteren in eine mittlere oder eine obere Stellung zu bewegen, ohne eine Betätigung des Lösemechanismus 110.
- Das in den Fig. 13 bis 18 dargestellte zweite Ausführungsbeispiel einer Sitzaufhängung wirkt in ähnlicher Weise wie das erste Ausführungsbeispiel, jedoch mit zwei Unterschieden. Zum einen weist das zweite Ausführungsbeispiel einen Klinkenlösemechanismus 310 auf, einschließlich eines Riegels 300, der mit einer veränderten Klinkenanordnung 292 zur Verriegelung der Klinken 302 in der Eingriffsstellung zusammenwirkt; zum anderen ist eine die Höheneinstellung unterstützende Feder 215 zwischen dem Zwischenrahmen 30 und dem Tragrahmen 70 angeordnet. Die stationäre Halterung 10, der Zwischenrahmen 30 und der Tragrahmen 70 für den Sitz des zweiten Ausführungsbeispiels sowie die anderen Bauteile sind alle identisch zu denjenigen des ersten Ausführungsbeispiels, so daß diese Bauteile nicht erneut beschrieben werden im Zusammenhang mit dem zweiten Ausführungsbeispiel, außer wenn es notwendig ist, bei der Beschreibung der Riegelanordnung 300, der Klinkenanordnung 292, der Feder 215 und deren Wirkungsweise im Zusammenhang mit dem Zwischenrahmen 30 und dem Tragrahmen 70.
- Die Klinkenanordnung 292 des zweiten Ausführungsbeispiels läßt sich am besten in Fig. 18 erkennen und weist einen Klinkenträger in Form eines Stabteils 298 auf mit einer ersten Achse 299. Das Stabteil 298 erstreckt sich zwischen zwei senkrecht angeordneten Seitenwänden 71 des Tragrahmens 70 mit sich in Querrichtung erstreckenden Endabschnitten 298A, 298B, die in Öffnungen 305 drehbar um die erste Achse 299 gelagert sind. Das Klinkenteil 292 weist außerdem eine sich in Querrichtung erstreckende Klinkenplatte 301 auf, die mit dem Stabteil 298 zwischen den Endabschnitten 298A und 298B verbunden ist. Die Klinkenplatte 301 ist außerdem mit zwei sich quer erstreckenden Klinken 302 versehen, die sich radial von ihr ausgehend erstrecken und in zwei Reihen 93, 94 von Zähnen 96 eingreifen, wie es aus Fig. 4 hervorgeht. Die Klinkenanordnung 292 weist außerdem einen Nockenfolger auf in Form eines Stiftes 303, der sich in radialer Richtung von der Achse 299 des Stabteils 298 über eine radiale Armklammer 304 aus erstreckt. Ein Schlitz 306 ist im seitlichen Rahmenteil 71 vorgesehen zur Aufnahme dieses Stiftes 303, wobei der radiale Arm 304 auf der Innenseite des Rahmenteils 71 angeordnet ist und sich der Stift 303 durch das Rahmenteil 71 hindurch erstreckt bis jenseits der Außenseite 71A des seitlichen Rahmenteils 71.
- Ein Klinkenlösemechanismus 310 ist vorgesehen zur Verriegelung der Klinken 302 in der Eingriffsstellung oder um die Klinken 302 in die Nichteingriffsstellung zu bringen. Dieser Lösemechanismus 310 weist ein Betätigungsteil 309 in Form eines Handgriffs auf, das durch den Benutzer betätigt wird, eine lösbare Riegelanordnung 300 und ein Vorspannungsteil in Form einer Feder 312, wie es nun beschrieben werden wird. Die lösbare Riegelanordnung 300 schließt eine Nockenplatte 307 mit einem L-förmigen Nockenschlitz 313 ein, dessen Umfangsrand eine Klinkenverriegelungsfläche 314 sowie eine Klinkenentriegelungsfläche 315 und eine Nockenfläche 316 bildet. Dise Flächen 314, 315 und 316 werden durch den Nockenfolgerstift 303 abgetastet.
- Die Riegelanordnung 300 ist unverdrehbar an einem Riegelstab 317 gelagert. Der Riegelstab 317 ist vorteilhafterweise ein fester Bestandteil des Betätigungshandgriffs 309 und drehbar in den Seitenwänden 71 des Tragrahmens für den Sitz gelagert, wobei er um eine zweite Achse 318 verdrehbar ist, die parallel zur ersten Achse 299 des Stabteils 298 angeordnet ist. Die Platte 307 ist in der Nähe der Außenseite 71A der Seitenwand 71 angeordnet, wobei der Nockenschlitz 313 mit dem Zugangsschlitz 306 zusammenwirkt. Die Vorspannungsfeder 312 ist zwischen einer Kerbe 319 und dem Riegel angeordnet wobei eine Klammer 320 fest mit der Seitenwand 71 verbunden ist. Die die Sitzhöhenverstellung unterstützende Feder 215 ist mit ihrem oberen Ende 216 mit dem oberen Ende des Zwischenrahmens 30 über eine U-förmige Klammer 217 verbunden. Das untere Ende 218 der Feder 215 greift in die Nut 321 der Klinkenplatte 301 ein und beaufschlagt den Tragrahmen 70 für den Rahmen nach oben bezüglich des Zwischenrahmens 30.
- Die Wirkungsweise der Klinkenanordnung 292 des Lösemechanismus 310 und des zugehörigen Riegels 300 wird nun erläutert. Aus Fig. 15 geht hervor, daß im Hinblick auf eine Verriegelung der Klinken 302 in ihrer Eingriffsstellung der Handgriff 309 in Richtung des Pfeiles 322 zu betätigen ist, um die Platte 307 in die Stellung zu bringen, in der die Verriegelungsfläche 314 mit dem Nockenstift 303 in Verbindung steht. In dieser in Fig. 15 gezeigten Stellung liegt der Stift 303 auf dieser Verriegelungsfläche 314 an, so daß keine Bewegung im Uhrzeigersinn im Schlitz 306 möglich ist. Dadurch kann die Klinke 302 den Eingriff mit dem Sperrgetriebezahn 96 nicht lösen, so daß in dieser Stellung der Tragrahmen 70 weder nach unten noch nach oben bezüglich des Zwischenrahmens 30 verschoben werden kann; erst wenn der Handgriff 309 in Richtung des Pfeiles 323 zu der in Fig. 17 gezeigten Stellung bewegt wird, kann eine Verschiebung einsetzen.
- Fig. 17 zeigt, daß der Handgriff 309 nach oben bewegt worden ist, wodurch die Riegelplatte 307 entgegen dem Uhrzeigersinn und entgegen der Feder 312 verdreht worden ist, so daß die untere Nockenfläche 316 nunmehr mit dem Nockenstift 303 in Berührung steht. In dieser entriegelten Stellung kann der Stift 303 sich in die Klinken- Nichteingriffsstellung bewegen, wodurch der Klinkenstab 298 entriegelt wird und eine Drehbewegung gegen die Vorspannung der Feder 312 durchführen kann. In dieser Stellung ist es dem Stift 303 möglich, eine begrenzte Vor- und Rückwärtsbewegung innerhalb des Schlitzes 313 durchzuführen, wenn der Tragrahmen für den Sitz sich in seiner untersten Stellung befindet. Durch Anheben des Handgriffs 309 und Bewegung des Tragrahmens 70 nach unten muß der Benutzer nur eine geringfügig nach oben wirkende Kraft auf den Tragrahmen 70 ausüben. Diese Kraft wird durch die Unterstützungsfeder 215 geliefert und sorgt dafür, daß der Tragrahmen 70 nach oben bewegt wird. Die Klinke 302 berührt dabei das Endstück 107 des nächsthöheren Zahnes 96, wobei dieser Kontakt den Klinkenstab 298 bewegt, bis die Klinke 302 über das Endstück 107 des Zahnes gleitet, den es ursprünglich berührt hat. Gibt das äußere Ende der Klinke 302 das Endstück 107 des Getriebezahnes frei, so verdreht die Vorspannungsfeder 312 das Stabteil 298 in Gegenuhrzeigerrichtung, wodurch die Klinke 302 in die Eingriffsstellung mit dem nächstfolgenden Zahn 96 gelangt. Diese Bewegung erzeugt einen fühlbaren Impuls, der vom Benutzer wahrgenommen wird. Außerdem bewirkt das Einschnappen der Klinke 302 in die nächste Stellung ein hörbares Geräusch, das vom Benutzer ebenfalls wahrgenommen wird. Durch Abzählen entweder der fühlbaren Impulse oder der hörbaren Geräusche oder beider, weiß dieser genau, in welcher senkrechten Stellung der Rahmen sich befindet. Aus dieser Beschreibung wird klar, daß wenn sich die Riegelanordnung 300 des zweiten Ausführungsbeispiels in der nicht verriegelten Stellung befindet, der Tragrahmen 70 für den Sitz in der gleichen Weise angehoben werden kann, wie es im Zusammenhang mit dem ersten Ausführungsbeispiel beschrieben worden ist.
- Soll der Tragrahmen 70 von seiner Momentanstellung abgesenkt werden, so bewirkt eine Bewegung des Hebels 309 in Richtung des Pfeiles 323 zu seiner oberen Stellung hin, wie es in Fig. 16 und 17 dargestellt ist, daß die untere Nockenfläche 316 den Nockenfolgestift 303 nach links im Schlitz 313 bewegt, wodurch die Klinken 302 in der Nichteingriffsstellung verbleiben, so daß der Sitz abgesenkt werden kann gegen die Vorspannung der Feder 215.
- Wenn der Tragrahmen 70 in der gewünschten Stellung ist, kann er darin durch Bewegung des Hebels 309 in Richtung des Pfeiles 322 zu der in Fig. 15 gezeigten Stellung hin verriegelt werden. Ist dies erfolgt, so zwingt die Fläche 315 den Stift 303 nach rechts in Richtung des Pfeiles 324 (Fig 17), bis der Stift 303 die Klinkenverriegelungsfläche 314 berührt.
Claims (19)
1. Sitzaufhängung für einen Kraftfahrzeugsitz mit
Schnelleinstellung der Höhe, wobei die Aufhängung aufweist:
- eine stationäre Halterung (10) zum Einbau in das
Fahrzeug,
- einen Zwischenrahmen (30),
- eine Aufhängung (60) zur Befestigung des Zwischenrahmens
an der stationären Halterung unter Ermöglichung einer
senkrechten Gleitbewegung relativ zu ihr,
- einen Tragrahmen (70) am Zwischenrahmen (30) für eine
nach oben oder nach unten gerichtete Relativbewegung zu ihm
zwischen einer beliebigen Vielzahl von im senkrechten
Abstand zueinander angeordneten unteren, mittleren und
oberen Stellungen und
- ein Sperrgetriebe (90), das eine Relativbewegung des
Zwischenrahmens zum Tragrahmen für den Sitz ermöglicht,
dadurch gekennzeichnet, daß
- das Sperrgetriebe eine Vielzahl von im senkrechten
Abstand voneinander angeordnete Sperrgetriebeteile
aufweist, die an einem der beiden Rahmen angeordnet sind
sowie ein Klinkenteil (110) aufweist, einschließlich einer
Klinke (102), die am anderen der beiden Rahmen befestigt
ist, für eine Bewegung aus einer Eingriffsstellung in eine
Nichteingriffsstellung bezüglich der Sperrgetriebeteile
(91), während der Tragrahmen für den Sitz lösbar in eine
der gewählten unteren, mittleren oder oberen Stellungen
eingreift, wenn die Klinke in der Eingriffsstellung ist;
und daß
- ein Sperrgetriebe-Lösemechanismus vorgesehen ist,
einschließlich eines Vorspannungsteils (112) und eines
Betätigungsmechanismus (109) zur Bewegung der Klinke (102)
in die Nichteingriffsstellung, wobei das Vorspannungsteil
(112) mit der Klinke (102) dergestalt verbunden ist, daß
das Klinkenteil in Richtung der Eingriffsstellung lösbar
beaufschlagt wird und das Klinkenteil in Richtung der
Nichteingriffsstellung bewegt wird, bei Berührung mit den
Sperrgetriebeteilen, wodurch es dem Tragrahmen für den Sitz
(70) ermöglicht wird, ausgehend von der unteren Stellung,
eine beliebige mittlere oder obere Stellung einzunehmen,
ohne Betätigung des Betätigungsmechanismus (109), wodurch
ein hörbarer oder fühlbarer Impuls in jeder Stellung
erzeugt wird, wenn das Klinkenteil eine Vorspannung in
Richtung der Eingriffsstellung erfährt, nachdem es sich in
Richtung der Nichteingriffsstellung bewegt hat durch
Kontakt mit den Klinkenteilen; das Betätigungsteil ist
derart bemessen und gestaltet, daß eine selektive
Verschiebung des Klinkenteils (110) in die
Nichteingriffsstellung ermöglicht wird, gegen die Wirkung
des Vorspannungsteils, so daß der Tragrahmen für den Sitz
frei aus jeder beliebigen der mittleren oder oberen
Stellung in die untere Stellung bewegbar ist, wenn das
Klinkenteil in der Nichteingriffsstellung gehalten wird,
durch Betätigung des Betätigungsteils.
2. Sitzaufhängung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
- die Vielzahl der im senkrechten Abstand voneinander
angeordneten Sperrgetriebeteile (91) am Zwischenrahmen (30)
befestigt sind; und
- daß das Klinkenteil (110) am Tragrahmen für den Sitz (70)
angeordnet ist, um eine Bewegung zwischen der
Eingriffsstellung und der Nichteingriffsstellung der Klinke
zu ermöglichen.
3. Sitzaufhängung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß:
- der Zwischenrahmen (30) eine Querausdehnung aufweist und
die Sperrgetriebeteile zwei sich senkrecht erstreckende
Reihen von im Abstand voneinander angeordneter Klinkenzähne
(96) aufweist, die am Zwischenrahmen befestigt sind und
- das Klinkenteil (110) zwei in Querrichtung und im Abstand
voneinander angeordnete Klinken (102) aufweist, die mit den
in Querrichtung im Abstand voneinander angeordneten Reihen
von Klinkenzähnen zusammenwirken.
4. Sitzaufhängung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Klinkenteil (110) ferner aufweist:
- einen Klinkenträger (98), an dem die Klinke (102)
befestigt ist und eine Tragachse (99), wobei der
Klinkenträger am Tragrahmen für den Sitz (70) drehbar um
die Achse (99) befestigt ist, um so eine Bewegung der
Klinke (102) von der Eingriffs- in die
Nichteingriffsstellung zu ermöglichen,
- ein Verriegelungsteil (104), welches eine Bewegung des
Klinkenträgers (90) und der Klinke (102) aus der
Eingriffsstellung heraus verhindert, bis eine
Aufwärtsbewegung des Tragrahmens für den Sitz eingesetzt
hat und
- einen Begrenzungsanschlag (108) zur Begrenzung der
Drehbewegung des Klinkenträgers (98), wenn die Klinke (102)
in die Nichteingriffsstellung bewegt worden ist, um so eine
Bewegung des Tragarmes für den Sitz (70) in die untere
Stellung zu ermöglichen.
5. Sitzaufhängung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß:
- der Tragrahmen für den Sitz (70) zwei sich senkrecht
erstreckende Seitenwände (71) aufweist, die in Querrichtung
im Abstand voneinander angeordnet sind,
- der Zwischenrahmen (30) eine Querausdehnung aufweist und
das Klinkenteil zwei sich senkrecht erstreckende Reihen von
in Querrichtung im Abstand voneinander angeordnete
Klinkenzähne (96) auf dem Zwischenrahmen aufweist,
- der Klinkenträger (98) ein Stabteil aufweist, dessen quer
liegende Enden in den entsprechenden Seitenwänden (71)
derart gelagert sind, daß sich das Stabteil verdrehen kann,
- das Klinkenteil eine sich in Querrichtung erstreckende
Klinkenplatte (101) aufweist, die mit dem Stabteil (98)
verbunden und mit ihm drehbar ist zwischen den in
Querrichtung angeordneten Enden, wobei zwei in Querrichtung
im Abstand voneinander angeordnete Klinken (102) sich in
Radialrichtung von der Klinkenplatte (101) aus erstrecken
und mit den beiden Reihen von Klinkenzähnen (96)
zusammenwirken,
- das Verriegelungsteil (104) eine Klaue (104) aufweist in
unmittelbarer Nachbarschaft wenigstens eines Endes des
Stabteils (98) und sich von ihm aus erstreckt bis zur
Berührung mit dem Zwischenrahmen (30), wenn die Klinken in
der Eingriffsstellung sind und
- ein Begrenzungsanschlag einen Arm (100) aufweist, in der
Nähe wenigstens eines Endes des Stabteils (98), der sich
von ihm weg erstreckt bis zur Berührung mit dem
Zwischenrahmen (30), wenn die Klinken (102) in der
Nichteingriffsstellung sind.
6. Sitzaufhängung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Klauen (104) und die Begrenzungsanschlagsarme (108)
sich radial von diametral gegenüberliegenden Enden des
Stabteils (98) in der Nähe dessen beiden Enden erstrecken.
7. Sitzaufhängung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Klinken (102), die Klauen (104) und die
Begrenzungsanschlagsarme (108) einstückig mit der
Klinkenplatte (101) ausgebildet sind und sich von ihr aus
erstrecken.
8. Sitzaufhängung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß:
- der Zwischenrahmen eine Querausdehnung aufweist und das
Klinkenteil (90) zwei Reihen von sich senkrecht
erstreckenden, in Querrichtung im Abstand voneinander
angeordnete Klinkenzähne (96) aufweist,
- der Tragrahmen für den Sitz (70) zwei sich senkrecht
erstreckende, in Querrichtung im Abstand voneinander
angeordnete Seitenwände (71) aufweist, zur Aufnahme des
Zwischenrahmens (30) zwischen ihnen,
- das Klinkenteil einen Klinkenträger (98) aufweist mit
einer Achse (99), wobei der Klinkenträger sich in
Querrichtung zwischen den Wänden (71) erstreckt und um die
Achse (99) drehbar ist, um die Klinke (102) von der
Eingriffs- in die Nichteingriffsstellung zu bewegen und
- das Klinkenteil zwei Klinken (102) aufweist, die in
Querrichtung im Abstand voneinander am Klinkenträger
angeordnet sind und sich radial von ihm aus erstrecken,
wobei sie mit einer der in Querrichtung angeordneten Reihen
von Klinkenzähnen (96) zusammenwirken.
9. Sitzaufhängung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der Sperrgetriebe-Lösemechanismus aufweist:
- ein Verriegelungsteil (104) am Klinkenteil für die
Berührung mit dem Zwischenrahmen (30), um so eine Bewegung
des Klinkenträgers und der Klinken (102) aus der
Eingriffsstellung heraus zu verhindern und
- einen Begrenzungsanschlag (108) zur Begrenzung der
Drehbewegung des Klinkenträgers, wenn dieser die Klinke in
die Nichteingriffsstellung bewegt.
10. Sitzaufhängung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Tragrahmen für den Sitz eine Sitzrückenlehne (81)
aufweist, die mit einem Handgriff (113) versehen ist,
welcher derart bemessen und ausgestaltet ist, daß er vom
Fahrer ergriffen werden kann, um den Tragrahmen für den
Sitz (70) von der unteren in eine beliebige mittlere oder
obere Stellung zu befördern, ohne Betätigung des
Sperrgetriebe-Lösemechanismus.
11. Sitzaufhängung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
- das Klinkenträger (101) ein Gleitstück (303) aufweist,
welches von einer die Klinke verriegelnde in eine die
Klinke entriegelnde Stellung bewegbar ist,
- der Betätigungsmechanismus ein Betätigungsteil und einen
Riegel (300) aufweist, wobei der Riegel eine die Klinke
verriegelnde Nockenfläche (314) aufweist sowie eine die
Klinke entriegelnde Nockenfläche (315) aufweist, wobei die
die Klinke verriegelnde Nockenfläche das Gleitstück (313)
berührt, um die Klinke in der Eingriffsstellung zu
verriegeln und die die Klinke entriegelnde Nockenfläche das
Gleitstück berührt, um die Klinke in die unverriegelte
Nichteingriffsstellung zu bringen und
- das Vorspannungsteil (312) mit dem Riegel verbunden ist,
um in lösbarer Weise den Riegel in Richtung der
Klinkeneingriffsstellung zu beaufschlagen.
12. Sitzaufhängung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß:
- das Gleitstück einen Gleitstift (303) aufweist und
- der Riegel (300) eine Nockenkerbe (313) aufweist mit
einer Umfangskante, welche die Klinkenverriegelung
darstellt sowie die Klinke entriegelnde Flächen, welche vom
Gleitstift berührt werden.
13. Sitzaufhängung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Nockenkerbe (313) L-förmig ist, wobei ein Arm des L
die unverriegelte Stellung darstellt und der andere Arm des
L die verriegelte Stellung darstellt.
14. Sitzaufhängung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß:
- das Klinkenteil ein Klinkenstabteil (290) aufweist,
welches um eine erste Achse (299) drehbar im Tragrahmen für
den Sitz gelagert ist, wobei der Gleitstift (303) am
Klinkenstabteil (298) in radialem Abstand zur ersten Achse
angeordnet ist,
- der Betätigungsmechanismus ein Riegelstück (317)
aufweist, das drehbar um eine zweite Achse (318) im
Tragrahmen für den Sitz gelagert ist, wobei die Achse einen
Abstand von der ersten Achse (299) aufweist und
- der Riegel (300) in nicht drehbarer Weise am Riegelstück
(317) befestigt ist und sich radial von ihm mit der
Nockenkerbe (313) erstreckt zur Aufnahme des Gleitstiftes
(303).
15. Sitzaufhängung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß:
- der Tragrahmen für den Sitz eine Seitenwand aufweist, die
mit einer Innenseite und einer Außenseite versehen ist,
- der Klinkenplattenstab in der Seitenwand gelagert ist,
wobei der Gleitstift (303) sich von der Außenseite der
Seitenwand aus erstreckt und
- das Riegelstück (317) in der Seitenwand gelagert ist,
wobei der Riegel (300) in der Nähe der Außenseite der
Seitenwand angeordnet ist und den Gleitstift in der die
Verriegelung bewirkenden Nockenkerbe aufnimmt.
16. Sitzaufhängung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß das Vorspannungsteil (312) zwischen dem Riegel und dem
Tragrahmen für den Sitz angeordnet ist.
17. Sitzaufhängung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Unterstützungsfeder (215) zwischen dem Klinkenteil
und dem Zwischenrahmen angeordnet ist, um den Tragrahmen
für den Sitz nach oben bezüglich des Zwischenrahmens zu
beaufschlagen.
18. Sitzaufhängung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,daß
das Klinkenteil ein Verriegelungsteil aufweist, das sich
mit dem Klinkenteil bewegt und das derart bemessen und
ausgestaltet ist, daß eine Bewegung des Klinkenteils aus
der Eingriffsstellung heraus verhindert wird, bis die nach
oben gerichtete Bewegung des Tragrahmens für den Sitz
eingesetzt hat.
19. Sitzaufhängung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß das Klinkenteil und das Verriegelungsteil um eine
gemeinsame Achse verdrehbar sind.
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