DE69128471T2 - Katheterisierungssystem mit universaler haltevorrichtung - Google Patents
Katheterisierungssystem mit universaler haltevorrichtungInfo
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Description
- Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein perkutanes Katheterisierungssystem, das universal mit Standardkonnektoren kompatibel ist und ganz besonders ein System, welches das häufige Auswechseln des Katheterschlauches erleichtert, was bei derartigen Katheterisierungsverfahren notwendig ist.
- Es ist bei der Behandlung von stationären Patienten sehr üblich, intravenöse (i.v.) Katheter zum Einführen bestimmter Flüssigkeiten direkt in den Blutstrom des Patienten zu benutzen. Derartige Verfahren werden nun auch häufiger außerhalb des Krankenhauses eingesetzt, da die hohen Kosten der medizinischen Versorgung im Krankenhaus das Aufkommen von ambulanten Kliniken in der Nachbarschaft und die gesundheitliche Versorgung zu Hause mit sich gebracht hat.
- Bei der i.v. Katheterisierung wird ein Flüssigkeitsvorratin einem Behälter aufrechterhalten, der sich in einer Höhe befindet, die sich höher als der Patient befindet. Der Katheterschlauch verläuft von dem Vorratsbehälter an den Einführungsort in den Patienten, wo er an einen Katheter angebracht wird. Bei diesem Ort handelt es sich typischerweise um den Handrücken des Patienten oder um ein Gefäß auf der Innenseite des Armes. Typischerweise wird zuerst eine Nadel oder ein anderer Nandrin durch den Kanülenteil des Katheters und in die Haut des Patienten an dem gewünschten Ort eingeführt und dann entfernt, nachdem die Kanüle in die Haut eingeführt ist. Die Flüssigkeit fließt dann direkt durch die Schwerkraft bedingt oder gegebenenfalls durch den Druck, der durch das Gefälle der Flüssigkeit über der Höhe des Patienten erzeugt wird, in das Blutgefäß des Patienten.
- In der allgemeinen Praxis wird der Katheter durch die Verwendung von Klebstreifen oder von Heftpflaster auf der Haut des Patienten festgehalten. Auf gleiche Weise wird auch die Verbindung zwischen dem Schlauch und dem Katheter durch die Verwendung von Klebstreifen aufrechterhalten. Außerdem wird in dem Schlauch typischerweise eine Sicherheitsschleife gebildet, damit jede auf den Schlauch aufgebrachte Zugspannung nicht direkt an die Kanüle des Katheters weitergegeben, sondern von dem schlaffen Teil der Sicherheitsschleife abgefangen wird. Diese Schleife wird auch typischerweise locker an der Haut des Patienten festgeklebt. Dieses gesamte Festklebeverfahren nimmt mehrere Minuten der wertvollen Zeit des medizinischen Personals in Anspruch, das dieses Verfahren durchführt.
- Die i.v. Katheterisierung wird, von dem Zustand des Patienten abhängig, häufig über mehrere Tage hinweg aufrechterhalten. Diese Anforderung, die Katheterisierung über eine längere Zeitdauer hinweg fortzusetzen, gibt Anlaß zu mehreren, mit i.v. Kathetern einhergehenden Problemen. So wird zum Beispiel der Katheterschlauch im allgemeinen alle 24 bis 48 Stunden ausgewechselt, um die Sterilität der Flüssigkeit und das freie Fließen der Flüssigkeit durch den Schlauch aufrechtzuerhalten. Folglich wird von dem medizinischen Personal oft gefordert, den Schlauch häufig zu wechseln und die Verbindung wieder festzukleben. Darüber hinaus deckt das Festkleben des Katheters an der Haut des Patienten oft den Einführungsort der Kanüle ab. Das Pflaster muß folglich entfernt werden, um den Einführungsort auf eine Entzündung oder Infektion zu untersuchen, und ein vollständiges Festklebeverfahren muß wieder veranlaßt werden. Um es kurz zu sagen, ein großer Teil wertvoller Zeit des medizinischen Personals wird dafür aufgewendet, um erhebliche Heftpflastermengen auf i.v. Katheter aufzubringen. Darüber hinaus führt die häufige Applikation und Entfernung von Heftpflaster oft zur Exkoriation der Haut des Patienten im Bereich der Einführung.
- In jüngster Zeit wurde eine Anzahl an Katheterisierungssystemen entwickelt, welche die Stabilisation des Kathetersystens verbessern und/oder der Notwendigkeit einer häufigen Applikation und Entfernung von Heftpflaster während des Wechselns von i.v. Schläuchen zu begegnen. Ein derartiges System wird in U.S.-Patent Nr. 4,250,880 gezeigt, worin ein Anschlußstück zum Stabilisieren des Katheters zur einmaligen Verwendung einen Katheteransatz aufnehmenden Halter umfaßt und an einer Laminarunterlage angebracht ist, wobei die Unterlage eine Haftunterfläche zur Befestigung an dem Patienten aufweist. Der Halter ist so ausgelegt, um den Katheteransatz in einem geeigneten Winkel zu halten, um Biegen oder Kräuseln des Katheters zu vermeiden, um auf diese Weise den Zugang zu dem Punkt der Kathereinführung in die Haut zu erleichtern. Die Vorrichtung muß jedoch noch immer befestigt und stabilisiert werden, indem Klebeband darüber geklebt wird.
- Ein anderes Katheterisierungssystem wird in U.S.-Patent Nr. 4,711,636 beschrieben, auf dem die Oberbegriffe von Patentansprüchen 1 und 18 basiert sind, das eine speziell ausgelegte Kanüle umfaßt, die über einen Adapter an einen i.v. Schlauch anbringbar ist. Die Kanüle ist entfernbar an einem Unterteil angebracht, das durch Kleben an die Haut eines Patienten anbringbar ist. Die Kanüle ist angepaßt, um an dem Unterteil durch Einschnappeingriff sicher befestigt zu werden, um auf diese Weise der Notwendigkeit für eine zeitraubende Applikation von Heftpflaster oder einer anderen Vorrichtung zum Stabilisieren des Katheters, wie zuvor erwähnt, zu begegnen. Diese Kanüle ist jedoch speziell zum Anbringen an dem Unterteil des Aufbaus angepaßt und kann deshalb nicht mit herkömmlichen Konnektoren vom Luer-Typ an der herkömmlichen Kanülenvorrichtung verwendet werden.
- Die oben erwähnte schwebende Hauptpatentanmeldung beschreibt ein System, das eine Verbesserung gegenüber der Vorrichtung darstellt, die in dem oben erwähnten Patent 4,711,636 gezeigt wird, indem das Systen in der schwebenden Anmeldung mit herkömmlichen Konnektoren vom Luer-Typ an einer herkömmlichen Kanülenvorrichtung verwendet werden kann. Eine der Schwierigkeiten bei der Benutzung eines Adapters, der an herkömmlichen Konnektoren angeschlossen werden kann, besteht jedoch darin, daß es bei herkömmlichen Konnektoren einige größenmäßige Varianzen gibt. Typischerweise setzen derartige Konnektoren einen konischen Ansatz mit einem nach außen verlaufenden Flansch an dem größeren Ende ein. Diese schwebende Anmeldung setzt eine Haltesperrvorrichtung ein, die manuell bewegbar ist, um auf dem Flansch am Ende des Konnektors einzuschnappen und den Konnektor somit in bezug auf den Adapter sicher festzuhalten. Dies funktioniert mit den meisten Konnektoren vom Standardtyp recht gut, aber Konnektoren mit geringfügigen größenmäßigen Variationen passen nicht so gut, weil es kein Mittel in der Sperrvorrichtung gibt, um derartigen Variationen Rechnung zu tragen. Folglich wird eine Sperrvorrichtung benötigt, die derartige Variationen handhaben kann.
- Der manuell betätigte Mechanismus zum Öffnen der Sperrvorrichtung in der Anmeldung, auf die oben verwiesen wird und in dem oben erwähnten Patent 4,711,636 verläuft zur Erleichterung des Betriebs nach außen, von der Haut des Patienten weg. Obwohl die Vorrichtung relativ klein ist, verläuft sie genügend nach außen dergestalt, daß sie sich auf das Kleben mit Heftpflaster oder andere medizinische Verfahren störend auswirken oder auch die Bewegung des Patienten behindern kann. Folglich ist es wünschenswert, daß ein System vorgesehen wird, welches diesen Aspekt verbessert.
- Ein anderer Typ des i.v. Standardanschlusses beinhaltet die Verwendung vön "Injektionsorten". Obwohl derartige Orte an verschiedenen Stellen in i.v. Katheterisierungssystemen vorhanden sein können, ist eine häufige Stelle dort, wo der Katheter direkt in die Vene des Patienten eingeführt wird. Dieser Anschluß am Injektionsort umfaßt ein zylindrisches Rohr, das an das Ende des Katheters montiert ist, wobei ein Gummiseptum oder eine "Schwabbelscheibenkappe" über das offene Ende des Rohres gespannt oder dort hinein eingesetzt wurde. Ursprünglich war dieser Anschlußtyp zur Erleichterung manueller Injektionen beabsichtigt. Das heißt, die Krankenschwester kann eine Nadel durch das Gummimaterial des Septums und in das Lumen auf der anderen Seite davon einführen, um die Medikation zu veranlassen, in den Patienten einzudringen. Sobald die Nadel herausgezogen wird, verschließt das Gummimaterial des Septums den Punktionsbereich und dichtet das Lumen ab. Zusätzlich zu manuellen Injektionen kann dieser Konnektor vom Septumtyp jedoch an Ort und Stelle gelassen werden, um sekundäre Anschlüsse für i.v. Zwecke zuzulassen. Die Oberseite des Septums kann mit einem mit Alkohol gesättigten Tupfer leicht gereinigt und sterilisiert werden. Folglich ist dieser Anschluß vom Septum- oder Schwabbelscheibenkappentyp eine Alternative zu einem Katheterisierungssystem, das sich ein Luer-Lock oder einen Ansatz am Ende des Katheters zunutze macht. Im i.v. Kontext wird der Septumanschluß nur durch die Einführung einer Nadel hergestellt, die am Ende des i.v. Schlauches angebracht ist, die durch das Gummimaterial des Septums eingeführt wird.
- Zusammen mit der durch diesen Anschluß vom Septumtyp vorgesehenen Bequemlichkeit haben sich jedoch auch eine Anzahl von Problemen ergeben. Erstens, die mechanische Sicherheit des Anschlusses einer Nadel, die durch Gummi eingeführt wird, ist offensichtlich sehr schlecht. Dieses Problem wird durch die Dauer des Anschlusses besonders verschlimmert. Mit dem Aufkommen der Dauerinfusion, die für viele Applikationen die manuellen Injektionen ersetzt hat, bleibt der Nadel/Septum-Anschluß über viele Stunden oder Tage hinweg in Gebrauch. Darüber hinaus wird dieser Anschlußtyp häufig im Kontext der häuslichen medizinischen Versorgung verwendet. Da der Patient oft gehfähig ist, löst sich der Anschluß häufig. Folglich versuchen die Krankenschwestern typischerweise den Anschluß mit Pflaster zusammenzukleben. Dieses Verfahren erfordert jedoch Extrazeit und schützt die Anschlußstelle nicht vor Kontamination. Mit dem häufigeren Einsatz der i.v. Therapie werden Krankenschwestern jeden Tag auch viele Male scharfen Nadeln ausgesetzt. Dieser Anschluß vom Septumtyp erhöht das Risiko einer versehentlichen Selbstinjektion. Da viele der in der i.v. Lösung enthaltenen Arzneimittel hochwirksam und toxisch sind, kann dies ein sehr signifikantes Risiko für eine Krankenschwester darstellen, die einen Septum-Anschluß verwendet.
- Frühere Vorrichtungen haben diese Probleme nicht angemessen angesprochen. Viele Hersteller haben zwei den Kundenwünschen angepaßte Adapter vorgesehen, um die obigen, sich anhand des Septum-Anschlusses ergebenden Probleme zu vermeiden. So würde zum Beispiel eine Komponente eine Spezialvorrichtung umfassen, welche die Gummikappe enthält und eine zweite, den Kundenwünschen angepaßte Vorrichtung die i.v. Nadel einschließt. Folglich können Standard- Konnektoren vom Septum-Typ nicht benutzt werden. Darüber hinaus sind Konnektor-Komponenten nicht mit anderen hergestellten Komponenten untereinander auswechselbar. Dieser zweiteilige, nach Kundenwünschen angepaßte Ansatz steigert auch die mit dieser Form der i.v. Therapie einhergehenden Kosten. Darüber hinaus sehen frühere Vorrichtungen keinen angemessenen Schutz gegen eine versehentliche Selbstinjektion vor. Die nach Kundenwünschen angepaßten Komponenten sind oft voluminös und verhindern Injektionen dicht an der Haut des Patienten. Darüber hinaus sehen diese Vorrichtungen keine Vorbeugung gegen Kontamination der Septumoberfläche vor, nachdem der Anschluß hergestellt wurde. In anderen Worten, Krankenschwestern finden es noch immer notwendig, den Anschluß mit Pflaster festzukleben, wobei die Kosten und der Zeitaufwand dieses Verfahrens erhöht werden.
- Erfindungsgemäß ist eine Vorrichtung zum Anschließen eines Katheters an den Zuleitungsschlauch vorgesehen, die folgendes umfaßt:
- Einen Adapter mit einem rohrförmigen Körper mit einem Durchgang dort hindurch, wobei der Körper ein vorderes Ende aufweist, das zum Anschließen an ein Katheterende angepaßt ist, und ein rückwärtiges Ende, das angepaßt ist, damit es an genannten Schlauch angeschlossen werden kann;
- eine Sperrvorrichtung, die gleitbar an genannten Adapter zur Bewegung in einer Richtung montiert ist, die im allgemeinen parallel zu einer Achse durch genannten Durchgang verläuft, wobei genannte Sperrvorrichtung einen vorderen Anteil einschließt, der zur Zusammenarbeit mit genanntem Katheterende angepaßt ist, um das Katheterende an genanntem vorderen Ende zu halten, wobei genannte Sperrvorrichtung und genannter Adapter eine ineinandereingreifende Struktur aufweisen, um genannte Sperrvorrichtung in einer manuell gewählten Position an genanntem Adapter zu halten und
- ein Unterteil, das angepaßt ist, um an einem Patienten befestigt werden zu können und um genannten Adapter zu stützen, wobei genanntes Unterteil und genannter Adapter eine Struktur aufweisen, um genannten Adapter lösbar an genanntes Unterteil sicher zu befestigen.
- Kurzgefaßt, die Erfindung verwendet einen Adapter, der entfernbar an einem Unterteil befestigt ist, das angepaßt ist, um an einen Patienten montiert zu werden. Der Adapter weist einen rohrförmigen Anteil mit einem vorderen Ende auf, das entweder mit einem Standardkonnektor vom Luer-Typ oder einem Konnektor vom Septum-Typ kompatibel ist und eine Klemme, die gleitbar an den Adapter montiert ist, um den Konnektor in den Adapter einschnappen zu lassen. Die Klemme schließt einen vorderen Sperrvorrichtungsanteil ein, der mit einem Flansch auf der Rückseite des Konnektors zusammenarbeitet, um den Konnektor sicher an dem Adapter zu befestigen. Da die Klemme gleitbar ist, kann sie Variationen in der axialen Position der Konnektorflansch oder Septum-Konfiguration Rechnung tragen. Die Sperrvorrichtung weist bevorzugt eine etwas flexible, gabelförmige Spitze auf, die das Ende des Konnektors überspannt und Variationen in den Konnektor-Durchmessern Rechnung trägt.
- In einer Ausführungsform ist der Adapterkörper mit einem vorderen Ende vorgesehen, das angepaßt ist, um in das Ende eines Standardkonnektors vom Luer-Typ eingesetzt zu werden. In einer anderen Ausführungsform macht sich die Erfindung eine i.v. Nadel zunutze, die in das vordere Ende des rohrförmigen Anteils des Adapters montiert ist und daraus vorsteht, um mit einem Standard-Konnektor vom Septumtyp kompatibel zu sein. Diese Ausführungsform macht sich auch einen Schutzschild zunutze, der im wesentlichen das Risiko einer versehentlichen Selbstinjektion verhindert und das Kontaminationsrisiko des Septums während des Anschlusses reduziert. In beiden Ausführungsformen ist der Adapter frei von überflüssigen Elementen und ist von leichtem Gewicht, um Beschwerden und Unförmigkeit zu vermeiden und komplizierte Injektionen dicht am Körper des Patienten zuzulassen. Darüber hinaus kann der Adapter an eine flachprofilierte Position rotiert werden, um die Sicherheit des Anschlusses zu verbessern. Folglich ist es ein wichtiger Vorteil dieser Erfindung, daß der Adapter mit einer großen Reihe verschiedener i.v. Standard-Konnektoren kompatibel ist und der Bedarf an speziellen oder nach Kundenwünschen angepaßten Komponenten ausgeschaltet wird.
- In einer bevorzugten Form der Erfindung ist die Klemme an dem Adapter mittels eines länglichen, plattenähnlichen Ratschenelementes montiert, das parallel zu dem rohrförmigen Anteil des Adapters verläuft. Das Element ist am Ende eines Armes montiert, der vom rohrförmigen Anteil des Adapters radial nach außen verläuft. Die Klemme ist gleitbar an diesem plattenähnlichen Ratschenelement montiert. Das Hinunterdrücken der Rückseite dieses Elementes, mit der Klemme daran montiert, in Richtung des rohrförmigen Anteils des Adapters, erlaubt ihm, sich um den Arm dergestalt zu drehen, um das vordere Ende des Ratschenelementes, zusammen mit dem gabelförmigen Ende der Klemme, radial nach außen zu bewegen, um das Eingreifen und Trennen des Konnektors am Ende des Adapters zuzulassen. Das Vermindern der zum Hinunterdrücken aufgebrachten Kraft ermöglicht dem gabelförmigen Ende der Klemme, nach innen in seine normale Sperrposition zurückzukehren.
- Die Klemme und das Ratschenelement schließen Ratschenzähne und eine ineinandergreifende Sperrklinke zum Aufrechterhalten dieser Teile in einer manuell gewählten Position ein. In einer bevorzugten Form der Erfindung sind die Ratschenzähne auf der radial äußeren Oberfläche des Ratschenlementes geformt, und eine zungenähnliche, elastisch montierte Sperrklinke, die auf der Klemme geformt ist, arbeitet mit diesen Zähnen zusammen.
- Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Vorrichtung zur Unterstützung und Erleichterung des Wechselns eines an einen Katheter angeschlossenen Schlauches vorgesehen, die folgendes umfaßt: Einen Adapter mit einem rohrförmigen Körper mit einem Durchgang dazwischen, wobei genannter rohrförmiger Körper ein vorderes Ende aufweist, das an ein Katheterende anschließbar ist und ein rückwärtiges Ende, das an den Schlauch anschließbar ist, eine Sperrvorrichtung, die an genannten Adapter montiert ist, wobei genannte Sperrvorrichtung einen vorderen Anteil einschließt, der angepaßt ist, um mit genanntem Katheterende zusammenzuarbeiten, um das Katheterende an genanntem vorderem Ende festzuhalten, gekennzeichnet durch --
- ein Unterteil, das angepaßt ist, um an der Haut eines Patienten befestigt zu werden, wobei genanntes Unterteil ein Paar hochstehende Beine aufweist, die mit Zwischenraum voneinander angeordnet sind, um genannten rohrförmigen Adapterkörper aufzunehmen, wobei genannter Adapterkörper und genannte Beine am Unterteil eine eingreifende Struktur einschließen, um genannten Adapter an genanntem Unterteil lösbar festzuhalten, wobei genannte Struktur eine Rille und Feststellvorrichtungen einschließt, die angepaßt sind, um in genannte Rille zu passen, um genanntem Adapter zu gestatten, eine begrenzte Menge um die Längsachse und genannten rohrförmigen Adapterkörper herum zu rotieren, während er an genanntem Unterteil befestigt bleibt.
- Das Unterteil ist bevorzugt angepaßt, um an der Haut des Patienten mittels eines Haftkissens befestigt zu werden. Das Unterteil kann integral mit dem Kissen oder selektiv davon abnehmbar gebildet werden. Die hochstehenden Beine definieren einen Raum zur Aufnahme des Adapters und sind so gebaut, um sich am oberen Ende nach außen zu biegen, um einen Einschnappeingriff mit dem Adapter vorzusehen. Dieser Einschnappeingriff schließt bevorzugt eine nach innen verlaufende Feststellvorrichtung am oberen Ende jedes Beines ein. Die Feststellvorrichtungen passen in die Rille, die ringförmig ist und auf der Außenfläche des rohrförmigen Anteils des Adapters gebildet wird. Die Feststellvorrichtungen halten den Adapter an den Unterteil fest und ermöglichen dem Adapter, wenn der Anschluß an den Konnektor am Ende eines Katheters hergestellt wird, aus seiner aufrechten Position in eine flachprofilierte "eingelagerte" Position dichter an das Unterteil und die Haut des Patienten zu rotieren. In dieser Position ist es weniger wahrscheinlich, daß sich die Komponenten störend auf andere umgebende Tätigkeiten auswirken.
- Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung, ist ein Verfahren zum Anschließen eines Katheters an einen Zuleitungsschlauch vorgesehen, das folgendes umfaßt:
- Anschließen des vorderen Endes eines rohrförmigen Adapters an der Rückseite eines Katheteransatzes, wobei die Rückseite des rohrförmigen Adapters an einen Zuleitungsschlauch angeschlossen wird;
- Einschnappen des Adapterkörpers in den Katheteransatz mittels einer beweglichen Sperrvorrichtungsstruktur, die radial nach außen von einer Seite des rohrförmigen Adapterkörpers positioniert ist;
- Positionieren von genanntem Adapterkörper in ein Unterteil, das an der Haut eines Patienten befestigt werden kann und
- Rotieren des Adapterkörpers in genanntem Unterteil von einer hochprofilierten Position, worin genannte Sperrvorrichtungsstruktur nach oben verläuft, an eine flachprofilierte Position, worin genannte Sperrvorrichtungsstruktur unmittelbar an die Haut eines Patienten angrenzend verläuft.
- Bevorzugt schließt das Verfahren die Schritte des Eingreifens von genanntem Ansatz mit einer gleitbar an genanntem Adapter montierten Sperrvorrichtung wie folgt ein:
- Gleiten genannter Sperrvorrichtung nach hinten auf genannten Adapter, um genannten Katheteransatz zu fassen, und
- Verriegeln genannter Sperrvorrichtung in ihrer Greifposition mittels einer ineinandereingreifenden Struktur an genannter Sperrvorrichtung und dem Adapter.
- Darüber hinaus umfaßt das vordere Ende von genanntem rohrförmigen Adapterkörper eine Nadel, und genannter Katheteransatz umfaßt ein Septum mit einer konischen Außenseite, die im Durchmesser in einer Richtung abnimmt, die sich entfernt von genanntem Adapterkörper befindet, wobei das Verfahren bevorzugt das Anschließen des rückwärtigen Endes von genanntem Adapterkörper an einen Zuführungsschlauch einschließt und
- Eingreifen von genanntem Septum in die gleitbare Sperrvorrichtung, die an genannten Adapterkörper montiert ist.
- Die vorliegende Erfindung wird nun ferner anhand von Beispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, worin: --
- Figur 1 eine perspektivische, schematische Darstellung einer typischen Katheterisierungsinstallation unter Verwendung des Katheter-Adapters der vorliegenden Erfindung ist.
- Figur 2 eine perspektivische Darstellung der Katheterisierungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung ist, die auf dem Handrücken des Patienten befestigt ist.
- Figur 3 eine in Einzelteile aufgelöste perspektivische Darstellung der Vorrichtung von Figur 2 ist.
- Figur 4 eine teilweise unterteilte Draufsicht der Vorrichtung von Figur 3 ist, die die Funktion der elastisch montierten bewegbaren Klemme und der Ratschenanordnung veranschaulicht und auch die Rotation des Adapters an seine flachprofilierte oder "eingelagerte" Position veranschaulicht
- Figur 4a eine alternative Ausführungsform des Adapters von Figur 4 ist, die eine Haltevorrichtung zum sicheren Festhalten des Adapters in seiner rotierten oder 'eingelagerten' Position veranschaulicht.
- Figur 5 eine perspektivische Darstellung ähnlich der von Figur 3 ist, die die Ausführungsform der vorliegenden Erfindung veranschaulicht, welche mit einem Standard-Konnektor vom Septumtyp kompatibel ist.
- Figur 5a ein Befestigungskissen veranschaulicht, das wahlweise in Kombination mit dem Konnektor in Figur 5 verwendet werden kann, um den Septumanschluß an die Haut des Patienten sicher herzustellen.
- Figuren 6 und 6a eine andere Ausführungsform des Septum- Konnektors von Figur 5 veranschaulichen, die eine entfernbare Nadelkappe zur Verhinderung einer versehentlichen Selbstinjektion veranschaulicht.
- Unter nunmehriger Bezugnahme auf Figur 1 wird ein grundlegender Aufbau für ein Katheterisierungsverfahren gezeigt, der folgendes umfaßt: Einen Ständer 10, einen Behälter 12, eine Länge i.v. Schlauch 14, der über einen Adapter 30 an den eigentlichen Katheter 16 angeschlossen ist, der in den Patienten eingeführt wird. Ein Patient liegt typischerweise in einem Bett oder sitzt unmittelbar neben einem Ständer 10. In den Patienten abzugebende Flüssigkeit 24 wird in dem Behälter 12 gehalten und wird unter dem Druckgefälle der Flüssigkeit über dem Patienten durch den i.v. Schlauch 14 und Katheter 16 in den Patienten geleitet.
- Die Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die angepaßt ist, um mit den Standard-Anschlüssen vom Luer-Typ kompatibel zu sein, wird zuerst in Beziehung zu Figuren 2 - 4a beschrieben. Es sollte jedoch darauf hingewiesen werden, daß die Prinzipien der vorliegenden Erfindung nicht auf Anschlüsse entweder vom Luer- oder Septum-Typ beschränkt zu sein brauchen, sondern mit vielen verschiedenen i.v. Konnektoren, sowohl den bereits vorliegenden als auch den sich hierin nachstehend ergebenden benutzt werden.
- Figur 2 veranschaulicht eine Vergrößerung der Katheterisierungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung, die auf dem Handrücken eines Patienten 26 positioniert ist, der in Strichlinien gezeigt ist. Wie in Figuren 3 und 4 besser zu sehen ist, schließt die Vorrichtung den Adapter 30, der den Katheter 16 und den Schlauch 14 miteinander verbindet, eine Unterteil-Stütze 32, die an ein Kissen 34 montiert ist und eine Einschnappklemme 36 ein. Auspraktischen Gründen wird das Kissen 34, auf dem die Unterteil-Stütze 32 integral montiert ist, nur in Figur 2 gezeigt. Ein derartiges Kissen 34 könnte integral mit dem Unterteil 32 oder selektiv trennbar davon sein. Das Unterteil kann integral an das Kissen 34 auf irgendeine beliebige der verschiedenen im Fach bekannten Weisen, wie zum Beispiel mit Klebstoff, befestigt werden. Im abnehmbaren Modus, können Klettverschlüsse oder andere bekannte Mittel zum Befestigen des Unterteils an dem Kissen verwendet werden. Darüber hinaus veranschaulicht Figur 3 zur Verdeutlichung der Illustration und Beschreibung die Einschnappklemme 36 in einer in Einzelteile aufgelösten Weise vom Adapter 30; es sollte jedoch zur Kenntnis genommen werden, daß diese beiden Elemente in Gebrauch anfänglich zusammengepaßt sind.
- Der Katheter 16 schließt eine Kanüle 38 und einen herkömmlichen Ansatz 40 ein, der eine Kegelstumpfform aufweist und an seinem rückwärtigen Ende in radial nach außen verlaufenden Flanschanteilen 40a ausläuft. Einige Ansätze weisen einen kontinuierlichen Flansch auf.
- Der Adapter 30 schließt einen länglichen rohrförmigen Hauptkörper 42 ein, der einen Durchgang 43 dort hindurch aufweist. Der Körper weist ein vorderes Ende 42a auf, das konisch ausläuft, um in eine Öffnung im Katheteransatz 40 zu passen. Das rückwärtige Ende 42b des rohrförmigen Körpers 42 ist angepaßt, um das unterstromige Ende des Schlauches 14 aufzunehmen. Der Adapter schließt darüber hinaus ein Paar axial durch Zwischenraum getrennte ringförmige Rillen 44 ein, die an der Außenseite des rohrförmigen Körpers gebildet werden. Vom Körper 42 in Auskragungsart nach außen verlaufend befindet sich ein Haltearn 46. Positioniert auf dem radial äußeren Ende des Armes 46 befindet sich ein Ratschenelement 50, das im allgemeinen parallel zu und mit Zwischenraum von der Achse des rohrförmigen Körpers 42 angeordnet verläuft. Der Anschluß an den Haltearm 46 befindet sich zwischen den Enden des Ratschenelementes 50. Der Adapterkörper 42, der Arm 46 und das Ratschenelement 50 sind bevorzugt aus einem Stück, bevorzugt aus einem steifen, aber etwas flexiblem Kunststoff geformt. Obgleich der Arm 46 und das Element 50 steif sind, kann sich das Element folglich etwas um das obere Ende des Armes drehen, und der Arm kann sich etwas über sein unteres Ende biegen. Folglich wird das Hinterunterdrücken des rückwärtigen Endes 50a des Ratschenelementes 50 in Richtung des Körpers 42 das vordere Ende 50b entsprechend weg vom Körper 42 bewegen.
- Integral mit dem vorderen Ende 50b geformt befindet sich ein abhängiger Anschlag 50c, der in Richtung des Körpers 42 verläuft und die Bewegung des vorderen Endes 50b in Richtung des rohrförmigen Körpers begrenzt und die Biegeermüdung des Armes 46 und Elementes 50 verhindert. An der oberen oder radial äußeren flachen Oberfläche des Ratschenelementes 50 geformt befinden sich eine Reihe von Ratschenzähnen 50d, die lateral, im allgemeinen parallel zu der Achse des rohrförmigen Körpers verlaufen.
- Das Befestigungskissen 34 ist bevorzugt aus einem Stoffgewebe mit einer selbstklebenden Rückenschicht zur Befestigung an der Haut oder als Alternative aus einem Schaumstoffnaterial mit einem Haftrücken gefertigt. Das Befestigungskissen kann auch mit einer Stütze für eine Schlauchschleife verbunden sein, und das Kissen kann speziell zur Befestigung einer linken oder einer rechten Hand geformt sein.
- Das Adapter-Unterteil 32 weist eine im allgemeinen rechteckige untere Wand 32a auf, wobei ihre untere Oberfläche in geeigneter Weise an der Oberseite des Befestigungskissens befestigt ist. Ein Paar mit Zwischenraum angeordnete hochstehende Beine 32b sind am vorderen Ende des Unterteils positioniert, und ein zweites Paar nach außen verlaufender Beine 32c sind an den rückwärtigen Anteil der unteren Wand 32a montiert. Diese Beine definieren einen Raum, der größenmäßig so bemessen ist, um den rohrförmigen Körper von Adapter 30 aufzunehmen.
- Jedes Bein weist an seinem oberen Ende eine nach innen verlaufende Feststellvorrichtung oder Verankerung 32d auf. Der Zwischenraum zwischen den Feststellvorrichtungen in jedem Beinpaar ist geringfügig weniger als der kleinere Durchmesser der Rillen 44 an dem Adapter. Die Feststellvorrichtungen 32d an den Beinen 32b sind auch mit einem Zwischenraum nach oben von der Bodenwand 32a in einem Abstand angeordnet, der größer ist als der Radius des rohrförmigen Adapterkörpers, und die Feststellvorrichtungen 32d an den Beinen 32c sind mit Zwischenraum über einer Rippe 32f angeordnet.
- Das Unterteil ist aus einem relativ steifen Kunststoffrnaterial gefertigt, ist aber etwas flexibel dergestalt, daß die oberen Enden der Beine, die in einer Auskragungsart von der unteren Wand 32 unterstützt werden, von dem Adapter nach außen gezwungen werden können, wenn er zwischen die Beine gebracht wird. Wenn der Adapter sitzt, schnappen die oberen Enden der Beine nach innen in ihre ursprüngliche Position dergestalt, daß der Adapter sicher in dem Unterteil festgehalten wird. Da die Feststellvorrichtungen 32d in den ringförmigen Rillen 44 positioniert sind, ist der Adapter auch sicher in seiner axialen Richtung positioniert. Das Unterteil schließt auch eine hochstehende Rückwand 32e ein, die darüber hinaus auch beim Positionieren des Adapters in dem Unterteil hilft. Die Rippe 32f im Unterteil ist zwischen den Beinen 32c positioniert und verläuft nach oben, um den Adapter zu unterstützen. Die obere Kante der Rippe ist dergestalt geneigt, daß sie in Richtung der Rückseite des Unterteils höher ist als sie in Richtung des vorderen Anteils ist, mit dem Ergebnis, daß der Adapter in einem gewünschten Winkel positioniert ist. Eine horizontale Leiste 32h (Figur 4) kann an der Innenseite der Rückwand 42c an der Rippenhöhe vorgesehen sein, um den Adapter in seiner geneigten Position weiter zu unterstützen.
- Das Unterteil 32 schließt einen Einschnürungsbereich 32g an der Bodenwand 32a zwischen den Vorder- und den Hinterbeinen ein. Dieser Bereich verläuft von den Seiten der Wand 32a und geringfügig unter dem Adapter nach innen, um das Fassen des Adapters mit einem Daumen und Zeigefinger zu erleichtern.
- Die Klemme 36 weist einen Hauptteil 36a mit einer im allgemeinen flachen rechteckigen Form auf. Die Klemme weist, positioniert an ihren Seitenkanten, ein vorderes Paar abhängiger Halteansätze 36c und ein rückseitiges Paar abhängiger Halteansätze 36b auf. Diese Ansätze schließen nach innen verlaufende Anteile ein, die in Zusammenarbeit mit der unteren Oberfläche des Hauptteils 36a Seitenräume definieren, um das Ratschenelement 50 an dem Adapter aufzunehmen.
- Mittig auf der Klemme positioniert, befindet sich eine Zunge oder eine Sperrklinke 36d, die in Auskragungsart von dem Hauptkörper 36a der Klemme unterstützt wird. Der rückwärtige Anteil der Sperrklinke ist integral mit dem Körper 36a geformt und das vordere Ende ist frei und hängt unter der unteren Oberfläche des Körpers 36a nach unten, wie am besten in Figur 4 zu sehen ist. Die untere Kante der Sperrklinke ist eine gerade Linie und ist angepaßt, um mit den Ratschenzähnen 50d an dem Ratschenelement 50 des Adapters zusammenzuarbeiten.
- Geringfügig von der Zunge nach vorne positioniert ist ein nach oben verlaufender Höcker 36e, der angepaßt ist, um durch einen Finger oder Daumen einer Person in Eingriff gebracht zu werden, um die Klemme 36 auf das Ratschenelement 50 zu schieben. Das vordere Ende der Klemme biegt sich nach unten und schließt eine gabelförmige Sperrvorrichtung 36f ein, die angepaßt ist, um den Ansatz des Katheters zu überspannen. Die Sperrvorrichtung weist bevorzugt eine gebogene kreisförmige Form auf, die über mehr als 180º, wie zum Beispiel 190º bis 200º verläuft. Diese Hufeisenform ermöglicht der Sperrvorrichtung auf einen konischen Ansatz zu schlüpfen, aber ihn dennoch leicht fassen zu können und ermöglicht der Sperrvorrichtung, vielen verschiedenartigen Ansatzformen und Oberflächen Rechnung zu tragen.
- In Gebrauch ist der Katheter 16 auf herkömmliche Art installiert. Das heißt, eine Nadel wird in das Blutgefäß des Patienten eingeführt, und während die Nadel noch gehalten wird, wird der herkömmliche Katheter 16 über die Nadel und in das Gefäß in die richtige Lage geschoben. Die Nadel wird dann sorgfältig herausgezogen, wobei der Katheter liegen bleibt. Das vordere Ende 42a des Adapters wird in den Katheteransatz 40 eingeführt.
- Erfindungsgemäß befindet sich die Klemme 36, die gleitbar an dem Ratschenelement 50 des Adapters montiert wurde, in einer vorderen Position, damit sie nicht das Einsetzen des Adapters in den Katheteransatz stören kann. Andererseits, wenn die Klemme 36 (und ganz besonders die gegabelte Sperrvorrichtung 36f) das Ineinandergreifen des Ansatzes 40 und des vorderen Endes 42a des Adapters 30 verhindert, kann die gegabelte Sperrvorrichtung 36f durch Drücken des rückwärtigen Endes 50a des Ratschenelementes 50 leicht aus dem Abfluchtungsbereich entfernt werden. Einer der Vorteile der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß dieser Vorgang des Betätigens der Sperrvorrichtung zum Erleichtern des Katheteranschlusses problemlos mit einer Hand durchgeführt werden kann, während die andere Hand den Katheter hält. Ob die Sperrvorrichtung manipuliert werden muß oder nicht, sobald der Ansatz 40 am vorderen Ende 42a des Adapters in Eingriff ist, wird die Klemme 36 dann rückwärts geschoben, wodurch ihre gegabelte Sperrvorrichtung 36f veranlaßt wird, die vordere Oberfläche des Flanschanteils 40a auf dem Katheteransatz in Eingriff zu bringen, wodurch der Adapter sicher an dem Katheter befestigt wird.
- Da herkömmliche Katheteransätze größenmäßige Variationen aufweisen, ist es wünschenswert, daß die Klemme verstellbar ist, um den verschiedenen Größen Rechnung zu tragen und den Adapter und den Katheteransatz dennoch sicher zusammenzuhalten. Die Klemme 36 ist an dem Ratschenelement leicht in Richtung der Rückseite bewegbar, und die Ratschenzähne arbeiten mit der Klemmenzunge zusammen, um der Vorwärtsbewegung standzuhalten und die Klemme in der manuell gewählten Position zu halten.
- Der Adapter wird dann in das Unterteil 32 einschnappen lassen. Wenn dies vorgenommen wird, wird der Adapter zwischen die hochstehenden Beine des Unterteils gedrückt, wobei die Feststellvorrichtungen an den Adapter-Beinen innerhalb der ringförmigen Rille gleiten, um den Adapter im Unterteil zu halten. Das Befestigungskissen 34, das an dem Adapter-Unterteil befestigt ist, wird dann an dem gewünschten Ort unmittelbar neben den Punktionspunkt in die Haut des Patienten positioniert. Wie oben darauf hingewiesen wurde, veranlassen der Adapter und das obere Ende der zentral positionierten Rippe 32f und die Leiste 32h in dem Unterteil, daß das vordere Ende des Adapters nach unten geneigt wird, um bestmöglich mit der Achse des Katheteransatzes abgeglichen zu werden.
- Um das Profil der Klemme und des Adapter-Montagearms zu reduzieren, kann der Adapter zusammen mit der Klemme um 90º in jeder Richtung, an die in Figur 4 gezeigte flachprofilierte oder 'eingelagerte' Position rotiert werden. In anderen Worten, Figur 4 ist eine Planansicht von oben, ähnlich der von Figur 2, außer daß die Einschnappklemme 36 in einer rotierten Position gezeigt wird. In dieser Position verläuft der Adapter-Montagearm zwischen den Vorderbeinen 32b am Unterteil und den Hinterbeinen 32c am Unterteil dergestalt, daß sich der Arm dicht an dem Adapter-Unterteil, im allgemeinen parallel zu der Haut des Patienten befindet. Die Höhe des Aufbaus wurde auf die Höhe des Unterteils 33 reduziert und dadurch das Risiko verringert, daß sich der Aufbau auf in der Umgebung stattfindende Tätigkeiten störend auswirkt. Sobald der Adapter auf diese Weise positioniert ist, wird er normalerweise in dieser Position bleiben.
- Um sicherzustellen, daß diese Position aufrechterhalten wird, kann die in Figur 4a veranschaulichte Haltevorrichtung benutzt werden. In dieser Ausführungsform können die Halteansätze 36b an der Klemme 36 dergestalt verlängert werden, daß sie in Einschnapp-Beziehung in eine Rippe 33 (in Figur 3 gezeigt) eingreifen, die an den Beinen 32c des Unterteils 32 geformt ist. Ein ähnliches Eingreifen (nicht gezeigt) könnte durch Verlängerung der Halteansätze 36c dergestalt genutzt werden, daß sie in eine ähnliche Rippe (nicht gezeigt) eingreifen, die an der äußeren Oberfläche von Beinen 32b gebildet ist. Dieses miteinander Verbinden durch Einschnappen veranlaßt, daß der Adapterkörper 42 und ganz besonders die ringförmigen Rillen 44 fester in Beziehung zu den Feststellvorrichtungen 32d gehalten werden. Folglich wird der Adapter sicher in seiner rotierten oder 'eingelagerten' Position zurückgehalten, bis der Adapter und sein zugehöriger Schlauch entfernt und wieder zurückgebracht wird. Zu diesem Zeitpunkt kann dem Einschnappen oder reibschlüssigen Eingreifen, wodurch die Klemme 36 in der eingelagerten Position gehalten wird, leicht durch manuelle Manipulation begegnet werden, um den Adapter an seine Ausgangsposition, wie in Figur 2 gezeigt, zu rotieren.
- Beim Austauschen eines Adapters und Schlauches wird das Verfahren im wesentlichen von dem oben dargelegten umgekehrt, außer daß der Katheter in dem Patienten und das Adapter-Unterteil wie positioniert bleibt. Dadurch, daß der Katheter in Position liegen bleibt, werden natürlich die Beschwerden für den Patienten minimiert, und dadurch, daß ermöglicht wird, daß das Adapter-Unterteil an Ort und Stelle bleibt, wird die Reizung der Patientenhaut eliminiert, die durch das Entfernen und Austauschen verursacht würde. Bei einem solchen Austausch wird auch Personalzeit eingespart. Beim Entfernen des Adapters von dem Unterteil, können die Zeigefinger und der Daumen des Personals in den Einschnürungsbereich des Unterteils gebracht werden und auch in den Adapter eingreifen. Der Adapter wird dann mittels eines Quetschvorgangs aus dem Unterteil entlassen. Der Adapter wird von dem Katheter durch Drücken der Klemmenrückseite und dem Klemmenstützelement getrennt, um die Sperrvorrichtung anzuheben, damit der Adapter nach hinten aus dem Katheter gezogen werden kann.
- Eine andere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfaßt einen i.v. Adapter, der mit Standard-Konnektoren vom Septum-Typ kompatibel ist. In diesem Kontext ist es üblich, daß ein Anschluß vom Septum-Typ in Kombination mit einem grundlegenden i.v. Katheterisierungssystem, wie in Figuren 1 und 2 veranschaulicht, benutzt wird, außer daß der in Figur 2 veranschaulichte Konnektor vorn Luer-Typ 40, der an das Ende des Katheters oder der Kanüle 38 montiert ist, durch einen wie in Figur 5 veranschaulichten Konnektor vom Septum-Typ 60 ersetzt wird. Dieser Konnektor-Typ umfaßt ein zylindrisches Rohr 62, das typischerweise aus Kunststoff gefertigt ist, das an das Ende der Kanüle 38 montiert ist, welche wiederum in die Vene des Patienten eingeführt wird. Das Ende des zylindrischen Rohres 62 ist mit einem Gummiseptum oder einer Kappe 64 vorgesehen (auf die auch als eine 'Schwabbelscheibenkappe' verwiesen wird), die straff über das Ende gespannt wird, um die Öffnung oder das Lumen davon vollkommen zu verschließen. Folglich kann die Kappe 64 von einer Injektionsnadel perforiert werden, um Medikation an den Patienten zu verabreichen. Wenn die Nadel entfernt wird, dichtet das Gummimaterial der Kappe 64 selbst ab, um eine Undichtigkeit zu verhindern.
- Im Gebrauch wird auf den Konnektor vorn Septum-Typ oft als auf ein 'Heparin-Lock' verwiesen. Um Blut an der Katheterspitze am Gerinnen zu hindern, wird der Konnektor häufig mit Heparin gefüllt, bei dem es sich um ein Antikoagulans handelt. Wenn die Nadel von der Kappe getrennt wird, wird gesagt, daß der Konnektor 'verriegelt' ist, das heißt, es ist kein Fluß mehr vorhanden.
- Der Adapter 30 von Figur 5 sieht vorteilhaft einen sicheren Anschluß mit diesen und ähnlichen Typen der Heparin-Locks oder Konnektoren vom Septum-Typ vor. Zur Leichtigkeit der Veranschaulichung und Beschreibung veranschaulicht der Adapter 30 von Figur 5, wie in Figur 3, die Klemme 36 in einer in Einzelteile aufgelösten Beziehung zu dem Ratschenelement 50. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß in Gebrauch, vor dem Anschluß an den Katheter 16, der Adapter 30 die Klemme 36 in zusammengepaßter Beziehung mit dem Ratschenelement 50 (und typischerweise von dem Unterteil 32 getrennt) darstellt.
- Der Adapter 30 von Figur 5 ist ähnlich dem Adapter von Figur 3, und eine Beschreibung von ähnlichen Elementen, die durch identische Bezugsnummern angezeigt sind, werden nicht wiederholt; anstatt dessen werden Merkmale, die sich nur auf diese Ausführungsform beziehen, unten beschrieben.
- Unter nunmehriger Bezugnahme auf Figur 5, umfaßt der Adapter 30 einen Körper 42, der ein vorderes Ende 42a mit einem Schutzschild 66 aufweist. Der Schutzschild kann an einen ebenen Flansch 68 montiert werden, der wiederum an das Ende des rohrförmigen Körpers 42 des Adapters 30 montiert werden kann. Es wird auch darauf hingewiesen, daß die Anschlagvorrichtung 50c in das obere Ende des Flansches 68 dergestalt eingreift, um eine Überstreckung oder Ermüdung des Armes 46 zu verhindern. Wie in Figur 5 gezeigt, ist der Schutzschild 66 teilweise von kreisförmiger oder zylindrischer Gestalt und verläuft längsweise vor dem Körper 42. Längsweise durch den Körper 42 laufend und darin montiert, wie durch die gestrichelten Linien gezeigt, ist eine i.v. Nadel 70. Das Ende eines i.v. Schlauches (nicht gezeigt) wird dann an das rückwärtige Ende 42b des Adapters 30 angeschlossen, damit sich die Flüssigkeit in Kommunikation mit der i.v. Nadel 70 befindet. Die Nadel 70 verläuft auch über das Ende des Körpers 42 hinaus und befindet sich annähernd koaxial mit der Achse des Schutzschildes 66.
- Das distale Ende 72 des Schutzschildes 66 verläuft bevorzugt geringfügig über die Spitze der Nadel hinaus, und die Seiten des Schutzschildes verlaufen über die Achse der Nadel dergestalt, um die Nadel im wesentlichen teilweise zu umgeben. Der Schutzschild 66 beschreibt bevorzugt circa 1800; ein Umfang über einen breiten Bereich (wie zum Beispiel 160º-220º) würde jedoch auch in den Rahmen dieser Erfindung fallen.
- Diese Konfiguration der in Figur 5 gezeigten Nadel 70 und des Schutzschildes 66 sieht einen hohen Schutzgrad gegen eine versehentliche Selbstinjektion vor. Der Schutzschild sieht solchen Schutz an im wesentlichen drei Seiten der Nadel vor. Die einzige Seite, die offen gelassen wird, ist die Oberseite 74, die vorteilhafterweise für den Benutzer eine verbesserte Sicht zuläßt, wenn der Adapter 30 in eine Anschlußbeziehung mit der Kappe 64 des Septums geführt wird. Außerdem dient Schutzschild 66 als ein Anhaltspunkt für die Benutzer, deren Sehschärfe nicht ideal sein könnte. Darüber hinaus läßt die offene obere Oberfläche 74 des Schutzschildes zu, daß die Klemme 36 in das Septum eingreift, wie unten ausführlicher erklärt werden wird. Nach dem Eingreifen schützt der Schutzschild das Septum und hemmt die Kontamination. Die vorliegende Erfindung hält den Anschluß, auf vorteilhafte Weise im wesentlichen parallel zur Haut.
- Die Klemme 36 des Adapters 30 dient der sicheren Befestigung der Verbindung zwischen der Nadel und dem Septum auf eine Weise, die der ähnlich ist, die oben in Figuren 2-4 beschrieben wurde. Anfänglich ist der Adapter typischerweise mit dem Unterteil 32 außer Eingriff. Die Klemme 36, obgleich mit dem Ratschenelement 50 zusammengepaßt, ist distal davon verlängert, um eine störende Beeinflussung des Septumanschlusses zu verhindern.
- Da die Kappe 64 des Septums typischerweise einen größeren Durchmesser als die Standard-Luer-Locks oder andere Konnektortypen aufweist, kann es notwendig sein, die Sperrvorrichtung 36f zu erhöhen, um eine störende Beeinflussung zu vermeiden. Dies kann wie oben beschrieben erreicht werden, wobei einfach das rückwärtige Ende 50a des Ratschenelementes 50 gedrückt wird, um dem Septum zu ermöglichen, in die Nadel einzugreifen.
- Es wird in Figur 5 auch darauf hingewiesen, daß es genügend Spielraum zwischen dem Körper 42 des Adapters 30 und dem rückwärtigen Ende 50a des Ratschenelementes 50 gibt, um zuzulassen, daß die Sperrvorrichtung 36f im wesentlichen erhöht ist. Sobald der Septumanschluß verbunden ist, kann die Klemme gleitbar in Richtung der Rückseite des Adapters bewegt werden, bis die Sperrvorrichtung 36f einen Anteil des Umfangs der Kappe in Eingriff bringt, wodurch der Septumanschluß sicher in seiner gewünschten Position gehalten wird. Diese sichere Verbindung wird durch das Ineinandergreifen des Sperrklinkenarmes 36d und der Ratschenglieder 50d aufrechterhalten, auf eine Weise, die in Verbindung mit Figur 4 oben beschrieben wird. Wenn eine Diskonnektion gewünscht wird, wird die Klemme 36 einfach gedrückt, um die Sperrvorrichtung 36f von der Septumkappe 64 zu trennen. Der Adapter 30 kann dann in Richtung der Rückseite gezogen werden, um die Nadel 70 zu veranlassen, die Kappe freizugeben.
- Es sollte zur Kenntnis genommen werden, daß der Adapter 30 der vorliegenden Erfindung nicht nur mit vielen verschiedenartigen i.v. Konnektoren, sondern auch mit Konnektoren kompatibel ist, die verschiedene Durchmesser und Konfigurationen aufweisen (das heißt einmalige Konnektoren). Folglich reduziert die vorliegende Erfindung die Kosten der typischen i.v. Katheterisierung und erleichert die Auswechselbarkeit der Komponenten untereinander.
- Figur 5a veranschaulicht ein Befestigungskissen 76, das wahlweise mit dem Adapter von Figur 5 benutzt werden kann. Wie das Befestigungskissen 34 von Figur 2 umfaßt das in Figur 5a veranschaulichte Befestigungskissen 76 ein Unterteil 32, auf dem der Adapter 30 zur Drehung und Zurückhaltung auf eine Weise montiert werden kann, die der oben beschriebenen ähnlich ist. Das Kissen schließt auch eine Schlauchklemme 78 ein, in die eine in dem i.v. Schlauch gebildete Sicherheitsschleife eingeführt werden kann. Vor dem Unterteil 32 befindet sich eine Klemme 80, um das zylindrische Element 62 des Septumkonnektors 60 (in Figur 5 gezeigt) festzuhalten. Diese Klemme 80 wird bevorzugt aus einem elastischen Material hergestellt und ist dünn und flexibel, um das zylindrische Rohr 62 zu halten, während es noch eine geringfügige Bewegung davon zuläßt. Diese Kombination verhindert bei einem Patienten Schmerzen und Beschwerden.
- Figuren 6 und 6a veranschaulichen eine alternative Ausführungsforrn eines Adapters 30, der sich eine Nadelkappe 82 zunutze macht, um eine versehentliche Selbstinjektion zu verhindern. In dieser Ausführungsform ist das vordere Ende des Körpers 42 des Adapters 30 mit einem Paar im wesentlichen parallel verlaufenden Rillen 84 vorgesehen, die an den oberen und unteren Seiten des Körpers 42 gebildet sind. Zusammengepaßt mit den Rillen sind Kanten 86 der Nadelkappe 82. Die Nadelkappe ist im wesentlichen U- förmig im Querschnitt und rotiert um circa 900 dergestalt, wenn sie am Ende des Adapters 30 eingreift, daß die Kappe die Nadel 70 an zwei oder drei Seiten umgibt. Nur eine Seite der Kappe muß offen bleiben, um zuzulassen, daß die Kappe 82 gleitbar in die Rillen 84 eingreifen kann. Diese Kappe verhindert die versehentliche Selbstinjektion, wenn der Adapter sich nicht im Eingriff mit dem Konnektor des Septum-Typs befindet. Die Kappe schließt auch einen unteren Fingergriff 88 ein, um das Abnehmen und Aufsetzen der Kappe zu erleichtern, während er den Fingern ermöglicht, die scharfe Spitze der Nadel 70 zu vermeiden.
- In einer in Figur 6a gezeigten anderen Anordnung kann die Nadelkappe 82 die Nadel 70 auf allen Seiten vollständig einschließen und kann an einer ringförmigen Rille 90 eingreifen, die an dem vorderen Ende 42a des Adapters 30 gebildet wird, mittels eines Einschnappeingriffs oder eines Preßeingriffs mit einer ringförmigen Lippe 92. Als Alternative kann der Einschnappeingriff der Kappe 82 mit der ringförmigen Rille 44 vorgenommen werden (Figur 5).
- Obwohl eine bevorzugte Anordnung der Kathetermontagevorrichtung veranschaulicht und beschrieben wurde, sollte zur Kenntnis genommen werden, daß verschiedene Anderungen und Modifikationen an der Vorrichtung ohne weiteres erkannt werden können und in den Rahmen der Erfindung fallen wie in den anhängenden Ansprüchen dargelegt wird.
Claims (28)
1. Vorrichtung zum Anschließen eines Katheters (16) an
den Zuleitungsschlauch (14), die folgendes umfaßt: Einen
Adapter (30) mit einem rohrförmigen Körper (42) mit einem
Durchgang (43) dort hindurch, wobei der Körper ein vorderes
Ende (42a) aufweist, das zum Anschließen an ein
Katheterende (40) angepaßt ist, und ein rückwärtiges Ende
(42b), das angepaßt ist, damit es an genannten Schlauch
(14) angeschlossen werden kann, eine Sperrvorrichtung (36),
die an genannten Adapter (30) montiert ist, wobei genannte
Sperrvorrichtung (36) einen vorderen Anteil (36f)
einschließt, der angepaßt ist, um mit genanntem
Katheterende (40) zusammenzuarbeiten, um genanntes
Katheterende (40) an genanntem vorderen Ende (42a)
festzuhalten, dadurch gekennzeichnet, daß --
genannte Sperrvorrichtung (36) gleitbar an genannten
Adapter (30) zur Bewegung in einer Richtung montiert ist,
die im allgemeinen parallel zu einer Achse durch genannten
Durchgang (43) verläuft, wobei genannte Sperrvorrichtung
(36) und genannter Adapter (30) eine ineinandereingreifende
Struktur aufweisen, um genannte Sperrvorrichtung (36) in
einer manuell gewählten Position an genanntem Adapter (30)
zu halten und
ein Unterteil (32), das angepaßt ist, um an einem Patienten
befestigt werden zu können und um genannten Adapter (30) zu
stützen, wobei genanntes Unterteil (32) und genannter
Adapter (30) eine Struktur aufweisen, um genannten Adapter
(30) lösbar an genanntes Unterteil (32) sicher zu
befestigen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin genanntes vorderes
Ende (42a) angepaßt ist, um an ein Ansatzende von genanntem
Katheterende (40) angeschlossen werden zu können.
3. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 oder 2, worin genanntes
vorderes Ende (42a) eine Nadel (70) umfaßt, um in einen
Septumkonnektor (60) einzugreifen, der an genanntem
Katheterende angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, die zusätzlich einen
länglichen, im allgemeinen halbkreisförmigen Schutzschild
(72) umfaßt, der um genannte Nadel (70) herum in Nähe zu
genanntem vorderen Ende (42a) angeordnet ist, um das
unbeabsichtigte Eingreifen von genannter Nadel (70) in
andere Objekte zu verhindern.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, die zusätzlich eine
Nadelkappe (82) umfaßt, die genannte Nadel (70) abnehmbar
abdeckt, um eine versehentliche Selbstinjektion zu
verhindern, wobei genannte Nadelkappe (82) einen U-förmigen
Querschnitt in bezug auf eine Längsachse von genanntem
rohrförmigen Körper (42) aufweist, wobei genannte
Nadelkappe (82) überdies mindestens zwei Kanten (86) an
einem offenen Ende von genannter Nadelkappe (82) aufweist,
wobei genannter Adapterkörper (30) mindestens zwei Rillen
(84) umfaßt, die um genanntes vorderes Ende (42a) herum
angeordnet und angepaßt sind, um genannte Nadelkappen-
Kanten (86) eingreifen zu lassen, um genannte Nadelkappe
(82) an genanntem Adapterkörper (30) abnehmbar sicher zu
befestigen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, worin genannte
Nadelkappenkanten einen ringförmigen Flansch (92) bilden,
der genanntes offenes Ende umschreibt und genannte
Adapterkörperrille eine ringförmige Rille (90) bildet, die
so positioniert ist, um mit dem ringförmigen Flansch (92)
von genannter Nadelkappe zusammenzupassen.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, worin
genannte ineinandereingreifende Struktur Ratschenzähne
(50d) und eine Sperrklinke (36d) einschließt, die angepaßt
ist, um mit genannten Zähnen (50d) zusammenzuarbeiten, um
genannte Sperrvorrichtung (36) in genannter gewählter
Position zu halten.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, worin
genannter Adapter (30) einen Haltearm (46) einschließt, der
von genanntem Körper (42) nach außen verläuft und ein
Klemmenhalteelement (50), das an genannten Arm (46)
montiert ist, wobei genannte Sperrvorrichtung (36) eine
Klemme (36) umfaßt, die an genanntem Element (50) gleitbar
montiert ist und genannter vorderer Sperrvorrichtungsanteil
(36f) der vordere Anteil von genannter Klemme (36) ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, worin genannte
ineinandereingreifende Struktur eine Vielzahl von
Ratschenzähnen (SOD) an genanntem Element einschließt und
wobei eine Sperrklinke (36d) an genannter Klemme (36)
flexibel vorgespannt gegen und gleitbar auf genannten
Zähnen (SOD) ist, aber mit genannten Zähnen (50d)
zusammenarbeitet, um genannte Klemme (36) in genannter
gewählter Position zu halten.
10. Vorrichtung nach Ansprüchen 8 oder 9, worin genannte
ineinandereingreifende Struktur einen im allgemeinen
flachen länglichen Anteil (50) und Ansätze (36b, 36c)
einschließt, die mit den Kanten von genanntem länglichen
Anteil (50) zusammenarbeiten, um die Bewegung von genannter
Klemme (36) an genanntem Element (50) zu geben.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, worin genannter
länglicher Anteil (50) ein Teil von genanntem Element (50)
ist und genannte Ansätze (36b, 36c) an den Kanten von
genannter Klemme (36) montiert sind, um gleitbar unter die
Kanten von genannten länglichen Anteil (50) zu passen.
12. Vorrichtung nach einen der Ansprüche 8 bis 11, worin
genannte Struktur eine Vielzahl von Ratschenzähnen (50d)
auf der oberen Oberfläche von genanntem Element (50)
einschließt, wobei genannte Zähne (50d) im allgemeinen
rechtwinklig zu genannter Achse des rohrförmigen Anteils
verlaufen und genannte Klemme (36) eine flexibel montierte
Sperrklinke (36d) aufweist, die mit genannten Zähnen (50d)
zusammenarbeitet, um die Klemme (36) in genannter gewählter
Position zu halten.
13. Vorrichtung nach einen der Ansprüche 8 bis 12, worin
genanntes Element (50) und genannter Haltearm (46) auf eine
Weise konstruiert sind, um genanntes Element (50) zu
befähigen, zusammen mit genannter Klemme (36) manuell als
Drehpunkt zu dienen, um genannten vorderen Klemmenanteil
(36a) von genanntem vorderen Körperanteil (42a)
wegzubewegen, um das Montieren und Demontieren eines
einmaligen Septumkonnektors an genanntem vorderem Ende
(42a) zu erlauben.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, worin
genanntes Element (50) einen Anteil mit einer länglichen
Form aufweist, die im allgemeinen parallel zu genanntem
rohrförmigem Körper (42) verläuft, wobei der zentrale
Abschnitt von genanntem länglichem Element (50) in
Auskragungsart am äußeren Ende von genanntem Arm (46)
montiert ist, wobei die Verbindung zwischen genanntem Arm
(46) und genanntem Element (50) die Drehbewegung von
genanntem Element (50) an genanntem Arm (46) auf eine Weise
erlaubt, daß sich durch Hinunterdrücken des rückwärtigen
Anteils des genannten Elementes (50) in Richtung des
genannten Körpers (42) das vordere Ende von genanntem
Element (50) weg von genanntem Körper (42) bewegt.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, worin
genanntes Element (50) einen abhängigen Anschlag (50c)
einschließt, der am vorderen Ende des Elementes (50)
gebildet wird, wobei der Anschlag (50c) so positioniert
ist, um die Bewegung des vorderen Endes von genanntem
Element (50) in Richtung von genanntem rohrförmigem Körper
(42) zu begrenzen.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 15, worin
genannte Unterteil- (32) und Adapterstruktur (30) einen
lösbaren Einschnappeingriff vorsehen, der genanntem Adapter
(30) erlaubt, sich über eine Achse durch genannten Körper
(42) von einer einsatzbereiten Position, worin genannter
Arm (46) an einer Seite von genanntem Unterteil (32)
entfernt nach außen verläuft, an eine nicht einsatzbereite
Position zu bewegen, worin genannter Arm (46) dicht an
genanntes Unterteil (32) positioniert ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, worin
genanntes Unterteil (32) ein Paar nach oben verlaufende
Beine (32b) einschließt, die so positioniert sind, um einen
Raum zur Aufnahme von genanntem Adapterkörper (42) zu
definieren, wobei genannte Beine (32b) jeweils eine
Feststellvorrichtung (32d) an seinem oberen Ende aufweisen,
die nach innen in genannten Raum verläuft, wobei genannter
Adapterkörper (42) eine Rille (44) auf seiner Außenseite
aufweist, die angepaßt ist, um genannte
Feststellvorrichtungen (32d) aufzunehmen, wobei der Abstand
und die Positionierung von genannten Feststellvorrichtungen
(32d) in Relation zum Durchmesser von genannter Rille (44)
dergestalt ist, daß der rohrförmige Körper (42) manuell in
den genannten Raum gedrückt werden und genannte
Feststellvorrichtungen (32d) mit genannter Rille (44)
zusammenarbeiten können, um genannten rohrförmigen Körper
(42) an genanntem Unterteil (32) in Position zu halten.
18. Vorrichtung zur Unterstützung und Erleichterung des
Wechselns eines an einen Katheter angeschlossenen
Schlauches (14), die folgendes umfaßt: Einen Adapter (30)
mit einem rohrförmigen Körper (42) mit einem Durchgang
dazwischen, wobei genannter rohrförmiger Körper ein
vorderes Ende (42a) aufweist, das an ein Katheterende (40)
anschließbar ist und ein rückwärtiges Ende (42b), das an
Schlauch (14) anschließbar ist, eine Sperrvorrichtung (36),
die an genannten Adapter (30) montiert ist, wobei genannte
Sperrvorrichtung (36) einen vorderen Anteil (36f)
einschließt, der angepaßt ist, um mit genanntem
Katheterende (40) zusammenzuarbeiten, um Katheterende (40)
an genanntem vorderem Ende (42a) festzuhalten,
gekennzeichnet durch --
ein Unterteil (32), das angepaßt ist, um an der Haut eines
Patienten befestigt zu werden, wobei genanntes Unterteil
ein Paar hochstehende Beine (32b) aufweist, die mit
Zwischenraum voneinander angeordnet sind, um genannten
rohrförmigen Adapterkörper (42) aufzunehmen, wobei
Adapterkörper (42) und genannte Beine (32b) am Unterteil
eine eingreifende Struktur einschließen, um genannten
Adapter an genanntem Unterteil (32) lösbar festzuhalten,
wobei genannte Struktur eine Rille (44) und
Feststellvorrichtungen (32d) einschließt, die angepaßt
sind, um in genannte Rille (44) zu passen, um genanntem
Adapter (30) zu gestatten, eine begrenzte Menge um die
Längsachse und genannten rohrförmigen Adapterkörper (42)
herum zu rotieren, während er an genanntem Unterteil (32)
befestigt bleibt.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, worin genanntes
Katheterende einen Ansatz eines Standardkatheters (40)
umfaßt.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18, worin genanntes
Katheterende (40) einen Septumkonnektor umfaßt (60).
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 20, worin
genannte eingreifende Struktur eine Feststellvorrichtung
(32d) einschließt, die am oberen Ende von jedem der
genannten Beine (32d) gebildet wird, die nach innen in
genannten Raum verläuft, und eine ringförmige Rille (44),
die an der Peripherie von genanntem rohrförmigem Anteil des
Adapters gebildet wird, der so zugeschnitten ist, um
genannte Feststellvorrichtungen (32d) aufzunehmen, wobei
der Abstand zwischen genannten Feststellvorrichtungen (32d)
geringgradig kleiner ist als der Durchmesser von genannter
Rille (44) und wobei die Feststellvorrichtungen (32d)
dergestalt positioniert sind, daß der Adapter (30) in
genannten Raum einschnappen kann, wobei die genannten
Feststellvorrichtungen (32d) in genannte Rille (44)
verlaufen und genannten Adapter (30) auf genanntem
Unterteil (32) festhalten, während genanntem Adapter (30)
ermöglicht wird, in bezug auf genanntes Unterteil zu
rotieren (32).
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 21, worin
genanntes Unterteil (32) eine Bodenwand (32a) einschließt,
und genannte Beine (32b) von der Bodenwand (32a) nach oben
verlaufen, wobei genanntes Unterteil (32) überdies ein
zweites Paar räumlich voneinander getrennte hochstehende
Beine (32c) einschließt, die räumlich von dem ersten
erwähnten Paar Beinen (32b) getrennt sind und genannter
Adapter (30) einen Haltearm (46) einschließt, der an
genanntem Körper (42) angebracht ist und im allgemeinen
radial nach außen davon verläuft, wobei genannter Adapter
(30) von einer aufrechten Position, worin genannter Arm
(46) nach oben, weg von genannter Bodenwand des Unterteils
(32a) und im allgemeinen parallel zu genannten Beinen
verläuft, zu einer flachprofilierten Position rotierbar
ist, worin genannter Arm (46) zwischen genannten
Beinpaaren, die unmittelbar an genannte Bodenwand (32a)
angrenzen, verläuft.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 23, worin
genanntes Unterteil (32) Mittel zwischen genannten Beinen
(32b) zum Stützen genannten Adapterkörpers (30) dergestalt
einschließt, daß das rückwärtige Ende des Körpers (42b)
höher ist als das vordere Ende (42a), wenn genannter Körper
(42) in genanntem Unterteil (32) sitzt.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, worin genanntes
unterstützende Mittel eine nach oben verlaufende Rippe
(32f) umfaßt, die eine abfallende obere Oberfläche
aufweist, um in genannten Adapterkörper (42) einzugreifen.
25. Verfahren zum Anschließen eines Katheters an
Zuleitungsschlauch (14), das folgendes umfaßt:
Anschließen des vorderen Endes eines rohrförmigen Adapters
(42) an die Rückseite eines Katheteransatzes (40), wobei
die Rückseite des rohrförmigen Adapters (42) an einen
Zuleitungsschlauch (14) angeschlossen wird;
Einschnappen des Adapterkörpers (42) in den Katheteransatz
(40) mittels einer beweglichen Sperrvorrichtungsstruktur
(36), die radial nach außen von einer Seite des
rohrförmigen Adapterkörpers (42) positioniert ist;
Positionieren von genanntem Adapterkörper (42) in ein
Unterteil (32), das an der Haut eines Patienten befestigt
werden kann und
Rotieren des Adapterkörpers (42) in genanntem Unterteil
(32) von einer hochprofilierten Position, worin genannte
Sperrvorrichtungsstruktur (36) nach oben verläuft, an eine
flachprofilierte Position, worin genannte
Sperrvorrichtungsstruktur (36) unmittelbar an die Haut
eines Patienten angrenzend verläuft.
26. Verfahren nach Anspruch 25, worin genannter
Einschnappschritt zusätzlich die folgenden Schritte umfaßt:
Eingreifen genannten Katheteransatzes (40) in genannte
Sperrvorrichtung (36), worin genannte Sperrvorrichtung (36)
gleitbar an genannten Adapter (30) montiert ist;
Gleiten genannter Sperrvorrichtung (36) nach hinten auf
genannten Adapter (30), um genannten Katheteransatz (40) zu
fassen, und
Verriegeln genannter Sperrvorrichtung (36) in ihre
Greifposition mittels einer ineinandereingreifenden
Struktur an genannter Sperrvorrichtung (36) und Adapter
(30).
27. Verfahren nach Anspruch 25 oder 26, worin genanntes
vorderes Ende (42a) von genanntem rohrförmigem Adapter
Körper (42) eine Nadel (70) umfaßt und genannter
Katheteransatz (40) ein Septum (60) umfaßt, und genannter
Anschlußschritt zusätzlich das Einsetzen genannter Nadel
(70) in genanntes Septum (60) umfaßt und danach
Einschnappen von genanntem Septum (60) in genannte
Sperrvorrichtung (36).
28. Verfahren nach Anspruch 27, das zusätzlich die
folgenden Schritte umfaßt:
Vorsehen genannter Sperrvorrichtung (36), die folgendes
aufweist: Eine Klemme (36) mit einem vorderen
Sperrvorrichtungsanteil (36f), der in genanntes
Katheterseptum (60) eingreift und einem rückwärtigen
Anteil, der gleitbar auf genannten Adapter (30) montiert
ist und
10 Hinunterdrücken des genannten rückwärtigen Anteils der
Klemme über ein Halteelement (50) an genanntem Adapter
(30), um das vordere Ende von genannter Klemme (36f)
anzuheben, um genannten Sperrvorrichtungsanteil von
genanntem Katheterseptum (60) zu lösen.
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