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DE69111001T2 - Leistungsverteilerstruktur. - Google Patents

Leistungsverteilerstruktur.

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Publication number
DE69111001T2
DE69111001T2 DE69111001T DE69111001T DE69111001T2 DE 69111001 T2 DE69111001 T2 DE 69111001T2 DE 69111001 T DE69111001 T DE 69111001T DE 69111001 T DE69111001 T DE 69111001T DE 69111001 T2 DE69111001 T2 DE 69111001T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
panel
web
connection
section
channel
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE69111001T
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English (en)
Other versions
DE69111001D1 (de
Inventor
Jeffrey L Clark
Fouw Jerry A De
Bruce R Gezon
James H Nienhuis
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
MillerKnoll Inc
Original Assignee
Herman Miller Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from US07/585,248 external-priority patent/US5129835A/en
Application filed by Herman Miller Inc filed Critical Herman Miller Inc
Publication of DE69111001D1 publication Critical patent/DE69111001D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69111001T2 publication Critical patent/DE69111001T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/28Installations of cables, lines, or separate protective tubing therefor in conduits or ducts pre-established in walls, ceilings or floors
    • H02G3/286Installations of cables, lines, or separate protective tubing therefor in conduits or ducts pre-established in walls, ceilings or floors in walls
    • H02G3/288Installations of cables, lines, or separate protective tubing therefor in conduits or ducts pre-established in walls, ceilings or floors in walls in modular walls, e.g. wall panels

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)
  • Installation Of Indoor Wiring (AREA)
  • Patch Boards (AREA)
  • Building Environments (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft eine mit elektrischen Anschlüssen versehene Plattenanordnung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1. Eine derartige Anordnung ist in dem Dokument US-A-4 713 918 beschrieben.
  • Raumteilersysteme, bei welchen zur Abgrenzung von Arbeitsbereichen Wandplatten verwendet werden, die miteinander verbunden sind und umgeordnet werden können, sind üblich. Ein Vorteil solcher Systeme ist, daß sich offene Bereiche in einzelne Arbeitsräume unterteilen lassen. Diese können, um den wachsenden Anforderungen an den Arbeitsplatz gerecht zu werden, ohne weiteres wieder umgestaltet werden, indem man die Wandplatten umordnet. Ein wesentliches Problem bei solchen Systemen ist jedoch die Bereitstellung von Stromanschlüssen und Kommunikationsanschlüssen. Ein moderner Arbeitsplatz ist mit einer Vielzahl von verschiedenen Geräten ausgestattet. Dazu gehören zum Beispiel Computer, Drucker, Telefone, Telekopierer, Anschlüsse an Computernetze, für die man sowohl einen Stromanschluß als auch einen Kommunikationsanschluß benötigt. Damit diese Geräte auch benutzt werden können, müssen die Stromanschlußdosen sowie die Kommunikationsanschlußdosen in den Arbeitsräumen, die man mit Hilfe der Raumteilerwandplatten gebildet hat, an verschiedenen Stellen vorgesehen werden. Wenn sich die Arbeitsplatzsituation ändert, müssen Stromanschlüsse und Kommunikationsanschlüsse sowie Leitungen häufig verlegt werden, weshalb die Leitungen innerhalb der Wandplatten ohne weiteres zugänglich sein sollten. Dadurch daß man immer mehr Computer-Ports und entsprechend mehr Energie benötigt, müssen auch mehr Verbindungen zu den Wandplatten geschaffen werden. Deshalb sollte man Kommunikations- und Stromanschlüsse an einer Vielzahl von Positionen innerhalb des Raumteilersystems anbringen können. Des weiteren sollten Anschlußdosen sowohl in halber Höhe über der Arbeitsfläche und, falls notwendig, auch an der Bodenleiste der Wandplatten angeordnet werden können. Zur Vermeidung von Kosten für die Herstellung und Lagerung einer Vielfalt von Wandplatten mit Sonderfunktionen, werden Stromanschlüsse und Kommunikationsanschlüsse vorzugsweise nur dort vorgesehen, wo man sie benötigt. Darüber hinaus werden Anschlußdosen bevorzugt beidseits der Raumteilerplatten angebracht, damit man sie auch für Arbeitsräume nutzen kann, die von der jeweils anderen Plattenseite begrenzt werden, wobei diese Anschlußdosen aus Gründen der Ästhetik auf der Vorder- und Rückseite der Platten in gleicher Höhe liegen.
  • Ein Problem bei Systemen nach dem Stand der Technik ist, daß die Basiswandplatten, was die Anordnung der Steckdosen betrifft, bei den meisten dieser Systeme bis zu einem gewissen Grad eine Spezialanfertigung für den Kunden sind. Ein weiterer Nachteil der Systeme nach dem Stand der Technik ist, daß bei Wandplatten, die in Normbreiten geliefert werden, Anschlußdosen fehlen, die in geeigneten Positionen auf beiden Seiten der Wandplatten vorgesehen sind, und daß das Maß an Flexibilität für die Positionierung von Anschlußdosen ohne eine hierfür notwendige Modifizierung der Wandplatten relativ gering ist. Ein weiteres Problem bei Wandteilersystemen, deren Wandplatten umgeordnet werden können, ist schließlich das Fehlen geeigneter Einrichtungen zum Führen elektrischer Leitungen zwischen bodenseitigen Kabelkanälen und deckenseitig vorgesehenen Stromanschlüssen.
  • Bei einer bekannten Anordnung (US-A-3 823 251) ist eine Wandplatte mit einem Abschlußprofil vorgesehen, das auf der einen Seite der Platte einen Stromleitungskanal und auf der anderen Seite der Platte einen Kommunikationsleitungskanal bildet. Ein Problem ist jedoch, daß mehrere Platten mit entgegengesetzt gerichteten Abschlußprofilen benötigt werden, damit man zu einer Anordnung gelangt, bei der die Stromleitungskanäle und die Kommunikationsleitungskanäle jeweils nebeneinanderliegen.
  • Dieses und weitere Probleme beim Stand der Technik werden erfindungsgemäß durch die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale beseitigt. Diese Merkmale führen zu einer mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte, die ohne weiteres an verschiedenen Stellen in ein Raumteilersystem aus Wandplatten integriert werden kann. Eine mit elektrischen Anschlüssen versehene Platte umfaßt eine Rahmenkonstruktion und an dieser Rahmenkonstruktion gehaltene Vorder- und Rückseitenabdeckungen der Platte. Die Rahmenkonstruktion umfaßt ein Paar sich vertikal erstreckender Endplatten und einen zentral angeordneten Verbindungssteg, der sich zwischen den Endplatten erstreckt. Vordere und hintere Raumbereiche sind zwischen dem Steg und der Frontplattenabdeckung bzw. Rückplattenabdeckung gebildet, um Strom- und Kommunikationsanschlußdosen in den vorderen und hinteren Raumbereichen aufzunehmen. In vorteilhafter Weise können die Stromanschlußdosen Rückseite an Rückseite an der Rahmenkonstruktion gehalten werden. Der Steg ist ferner mit einem sich zu den Plattenabdeckungen erstreckenden Rippenelement versehen, wodurch der vordere und der hintere Raumbereich jeweils in ein Paar physikalisch getrennter innerer Raumbereiche unterteilt werden, wobei Stromanschlußdosen auf der einen Seite des Rippenelements und Kommunikationsanschlußdosen auf dessen anderer Seite vorgesehen sind. In vorteilhafter Weise kann die mit elektrischen Anschlüssen versehene Platte gemäß der Erfindung verwendet werden, um Strom- und Kommunikationsanschlüsse in verschiedenen vertikalen Höhen auf einer Seite oder auf beiden Seiten dieser Platte bereitzustellen, ohne die Dicke dieser mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte über die Dicke einer Norm-Wandplatte hinaus zu vergrößern. Ferner werden die Stromleitungen in vorteilhafter Weise durch das Rippenelement von den Kommunikationsleitungen getrennt. Die Rahmenkonstruktion ist des weiteren mit einer Norm-Schlitzschiene und mit Verankerungselementen für die tragfähige Verbindung mit benachbarten Wandplatten an einer oder an beiden Seiten der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte ausgestattet. In vorteilhafter Weise können die mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platten problemlos an einer oder an beiden Seiten einer beliebigen Wandplatte in einer Position befestigt werden, in der eine Stromanschlußdose oder eine Kommunikationsanschlußdose erwünscht ist, ohne hierfür die Norm-Wandplatten modifizieren zu müssen. Ein weiterer Vorteil der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte gemäß vorliegender Erfindung ist, daß Norm-Schlitzschienen verwendet werden können, in denen sich eine Arbeitsfläche so verankern läßt, daß sie mit benachbarten Wandplatten eine kontinuierliche Arbeitsfläche bildet.
  • Gemäß einem besonderen Aspekt der Erfindung umfaßt zumindest ein Bereich des Steges einen gebogenen Abschnitt zur Aufnahme eines oder mehrerer vertikal verlaufender Stromleitungen oder Kabel mit Außenabmessungen, die größer sind als die normalerweise zwischen einem zentral angeordneten Steg und der Außenwand einer in Normdicke vorhandenen Wandplatte verfügbaren Abmessungen. In einer Ausführungsform ist der gewölbte Abschnitt ein S-förmig gebogener Bereich, der in vorteilhafter Weise die Verwendung von Kabeln größeren Durchmessers innerhalb der Wandplatte erlaubt, so daß eine größere Anzahl von Leitungsdrähten in den Kabeln aufgenommen werden kann, ohne dadurch die Dicke der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte zu ändern, wodurch auch die ansprechende äußere Erscheinung eines Wandbereichs einheitlicher Dicke erhalten bleibt. In einer Ausführungsform der Erfindung sind die Plattenabdeckungen mit benannten Bereichen für die Aufnahme von Steckdosen versehen, und der S-förmig gewölbte Bereich des Steges hat Öffnungen, die mit den benannten Bereichen übereinstimmen, so daß die Steckdosen einander nicht stören.
  • Der Verbindungssteg in einer Ausführungsform der Erfindung ist mit einer Öffnung versehen, die mit Öffnungen für Kommunikationsanschlußdosen in den Plattenabdeckungen übereinstimmt. Ein in der Öffnung angeordneter Verbinder hält eine Steckdose auf jeder Seite des Steges und ist mit elektrischen Anschlüssen für den Eingriff mit Anschlüssen der Steckdosen versehen. In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung greift ein Y-Verbinder an einer Kante der Stegöffnung an und hält ein Paar von entgegengesetzt gerichteten Steckdosen. In einer anderen Ausführungsform hat die Verbinderkonstruktion einen im wesentlichen flachen Bereich mit zwei Paaren entgegengesetzt gerichteter Verbinder an ihrem einen Ende, die zwei Steckdosen beidseits des Steges halten. Der flache Bereich des Verbinders dient zur Aufnahme von Leitungsdrähten und ist mit Federbügeln versehen, die die Steckdosen mit den Verbindern in Kontakt halten.
  • Erfindungsgemäß umfaßt eine elektrische Verbindungsanordnung für eine mit elektrischen Anschlüssen versehene Platte, die an einem Ende einen Kabelkanal und in der Platte vorgesehene, dem Kabelkanal abgewandte Steckdosen hat, ferner ein Kabel, das in dem Kabelkanal angeordnet ist und einen flachgekröpften Bereich hat, der zumindest an einem seiner Enden mit einem Doppelverbinder versehen ist. Der Doppelverbinder hat einen geraden Abschnitt und einen winkelförmigen Abschnitt, der sich in einem Winkel von dem geraden Abschnitt erstreckt. Die Verbinderanordnung umfaßt des weiteren ein im wesentlichen flaches Kabel, das in dem Kabelkanal einem Ende des gekröpften Kabels benachbart angeordnet ist und einen sich winkelförmig erstreckenden Verbinder für die Verbindung mit dem winkelförmigen Abschnitt des Doppelverbinders des gekröpften Kabels hat. Mit dieser Anordnung kann ein sich zu den Steckdosen außerhalb des Kabelkanals der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte erstreckendes Kabel ohne weiteres mit dem Kabel eines Kabelkanals verbunden werden, der mit Norm-Anschlußmitteln versehen ist.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung sind die Front- und Rückseitenabdeckung der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Wandplatte an der Rahmenkonstruktion durch Abdeckungshalteflansche gehalten, die einstückig mit dem Rippenelement und den Endplatten der Konstruktion ausgebildet sind. Jede Abdeckung ist mit Flanschen und Federklammern für den Eingriff in Flansche an den Endplatten und an dem Rippenelement versehen. Es wird eine Vielzahl von Abdeckungen bereitgestellt, die für die verschiedenen Anwendungen untereinander austauschbar sind. Jede Abdeckung hat einen sich vertikal erstreckenden markierten Bereich mit Markierungen, die einen Funktionsbereich der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Wandplatte, zum Beispiel deren Stromanschlußbereich, visuell erkennbar machen. Manche Abdeckungen haben Öffnungen zur Aufnahme von Anschlußdosen, und der markierte Bereich ist an diesen Öffnungen unterbrochen. Andere Abdeckungen haben keine Öffnungen, und der markierte Bereich ist über die gesamte Länge dieser Platten durchgehend. Diese Anordnung schafft auf vorteilhafte Weise eine preiswerte Konstruktion einer mit elektrischen Anschlüssen versehenen Wandplatte mit Abdeckungen, die die Funktion der Platte erkennen lassen und die problemlos abnehmbar sind, damit man sowohl für die Erstgestaltung des Systems als auch für dessen spätere Umgestaltungen eine Möglichkeit für die Verlegung von Stromleitungen und Kommunikationsleitungen schaffen kann.
  • Der Verbindungssteg der Rahmenkonstruktion ist angrenzend an die Endplatten mit einem vergrößerten Bereich versehen, um Befestigungselemente aufzunehmen, die zur Anbringung der Schlitzschienen oder für andere Befestigungen an den Endplatten verwendet werden. Die Befestigungselemente können durch die Endplatten hindurch in die vergrößerten Bereiche eintreten, wodurch für eine sichere Befestigung gesorgt wird. Mittels der Schlitzschienen und Normverbinder kann die mit elektrischen Anschlüssen versehene Platte problemlos an benachbarten Wandplatten angebracht werden. In einer Ausführungsform der Erfindung ist die Außenfläche jeder Endplatte mit einer sich längs und in den vergrößerten Bereich des den Endplatten benachbarten Verbindungssteges hinein erstreckenden Nut versehen. In vorteilhafter Weise ermöglichen die Nuten unter Zusammenwirken mit den vergrößerten Bereichen Befestigungen in jeder gewünschten vertikalen Position entlang der Endplatten durch die Verwendung von geeigneten selbstschneidenden Schrauben und ohne die Notwendigkeit vorgebohrter Befestigungslöcher.
  • In vorteilhafter Weise ist die mit elektrischen Anschlüssen versehene Platte mit einem oberen Raumbereich versehen, in dem Strom- und/oder Kommunikationsleitungen, die über der Rahmenkonstruktion verlegt sind, aufgenommen werden. In einer Ausführungsform der Erfindung ist der obere Raumbereich durch einen U-förmigen Träger definiert, der an der Oberkante des Rahmens mittels Schrauben befestigt ist, die sich in die den Endplatten benachbarten vergrößerten Bereiche des Steges hinein erstrecken. Der U-förmige Träger hat sich nach oben erstreckende Seitenwände und eine obere Öffnung und ist mit Flanschen für den Eingriff in die Abdeckungen versehen, die eine zum Verdecken des oberen Raumbereichs vorgesehene obere Abdeckung halten. In einer weiteren Ausführungsform ist ein sich über der Oberkante des Verbindungssteges erstreckender oberer Bereich einer jeden der beiden Endplatten mit einer U- förmigen Öffnung zur Aufnahme von Kabeln versehen, die sich entlang des oberen Bereichs von benachbarten Wandplatten oder entlang von Netzstromstäben und in die mit elektrischen Anschlüssen versehene Wandplatte hinein oder durch diese hindurch erstrecken.
  • Eine untere Halterung, die mit Federklammern für den Eingriff in die Abdeckungen versehen ist, ist an der Unterkante des Rahmens mit Hilfe von Schrauben befestigt, die sich in die den Endplatten benachbarten vergrößerten Bereiche des Steges hinein erstrecken. Eine allgemein U-förmige Bodenabdeckung, die einen für die Aufnahme von Strom- und Kommunikationsleitungen vorgesehenen unteren Raumbereich unter dem Verbindungssteg verdeckt, ist mit Flanschen versehen, die in Federklammern der unteren Abdeckung eingreifen. Ein elektrischer Anschlußblock kann in dem unteren Raumbereich angeordnet sein und dient für die Verbindung mit elektrischen Leitungen, die von benachbarten Wandplatten oder Kabelkanalsäulen kommen, wodurch eine elektrische Verbindung zwischen benachbarten Platten und zu Steckdosen in der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte hergestellt wird. Die oberen und unteren Raumbereiche und Raumbereiche, die sich vertikal erstrecken, bilden einen zweckmäßigen Übergang zu einer Kabelkanalsäule für die Verteilung von Strom- und Kommunikationsleitungen.
  • Durch die erfindungsgemäße Anordnung wird in vorteilhafter Weise eine mit elektrischen Anschlüssen versehene Wandplatte bereitgestellt, die flexibel und zweckmäßig ist. Die Rahmenkonstruktion kann in kostensparender Weise bevorzugt als extrudierte Aluminiumkonstruktion hergestellt werden, die mit ihr einstückig ausgebildete Flansche und Vorsprünge hat.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nachfolgend unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen beschrieben. Darin zeigt:
  • Figur 1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen, mit elektrischen Anschlüssen versehenen Wandplatte, die zwischen benachbarten Norm-Wandplatten angeordnet ist;
  • Figur 2 eine fragmentarische perspektivische Darstellung der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte von Figur 1;
  • Figur 3 einen Querschnitt durch die mit elektrischen Anschlüssen versehene Platte entlang der Linie 3-3 von Figur 2;
  • Figur 4 eine vergrößerte fragmentarische linke Seitenansicht des oberen Bereichs der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte von Figur 2;
  • Figur 5 eine vergrößerte fragmentarische linke Seitenansicht des unteren Bereichs der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte von Figur 2;
  • Figur 6 eine fragmentarische perspektivische Darstellung der Rahmenkonstruktion der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte von Figur 2;
  • Figur 7 und 8 alternativ ausgeführte Abdeckungen für die mit elektrischen Anschlüssen versehene Platte;
  • Figur 9 eine fragmentarische Vorderansicht zur Darstellung der elektrischen Verbindung in der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte;
  • Figur 10 eine Schnittansicht entlang der Linie X-X von Figur 9;
  • Figur 11 eine vergrößerte fragmentarische linke Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform des oberen Bereichs der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte von Figur 2;
  • Figur 12 eine fragmentarische Vorderansicht einer alternativen Anordnung von Steckdosen in der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte;
  • Figur 13 eine Schnittansicht entlang der Linie XIII- XIII von Figur 12;
  • Figur 14 eine Schnittansicht entlang der Linie XIV-XIV von Figur 12;
  • Figur 15 eine fragmentarische perspektivische Darstellung einer alternativen Konfiguration der Rahmenkonstruktion der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte von Figur 2;
  • Figur 16 eine vergrößerte Seitenansicht der Federklemme einer Steckdose;
  • Figur 17 eine Querschnittsdarstellung einer alternativen Ausbildung der Rahmenkonstruktion der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte.
  • Figur 1 ist eine perspektivische Darstellung eines Beispiels einer mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte 10, die zwischen ein Paar freistehender Wandplatten 12 eines Raumteilersystems geschaltet ist. Die Breite der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte ist zum Beispiel auf 15 cm (6 inches) begrenzt, so daß sie in ästhetisch ansprechender Form ohne weiteres in ein Raumteilersystem integriert werden kann. Eine mit elektrischen Anschlüssen versehene Platte kann an einem Ende oder an beiden Enden einer Norm-Wandplatte angeordnet werden, ohne letztere modifizieren zu müssen. Die Wandplatten, die häufig in Normbreiten von beispielsweise 91, 107, 122 cm (36, 42, 48 inches) angeboten werden, können durch eine 15 cm (6 inches) breite, mit elektrischen Anschlüssen versehene Normplatte erweitert werden, um so eine Gesamtkonstruktion zu bilden, die mit den restlichen Abmessungen des Systems vereinbar ist. Die Platte 10 kann in zweckmäßiger Weise auch angrenzend an eine Kabelkanalsäule angeordnet werden, um einen Übergang zu diesem Element zu bilden.
  • In der in den Figuren 1 und 2 gezeigten Ausführungsform ist die Platte 10 an der Frontseite mit einem Paar genormter Doppel-Stromanschlußdosen 14, 17 und Kommunikationsanschlußdosen 16, 18 versehen, und es sind mehrere Bereiche 15 vorgesehen, die herausgedrückt werden können, um Kommunikationsanschlußdosen in verschiedenen Höhen entlang der Frontfläche der Platte anzubringen. Eine zweite Fläche, die im wesentlichen das Spiegelbild der Frontfläche ist, ist auf der entgegengesetzten Seite der Platte vorgesehen und wird in vorliegender Beschreibung als Rückseite der Platte bezeichnet. Die Frontseiten- und Rückseitenabdeckungen sind abnehmbar und sind in alternativen Konfigurationen erhältlich. Es kann sein, daß auf einer der Seiten keine Steckdose erforderlich ist, so daß man in diesem Fall eine Abdeckung wählt, die weder Öffnungen noch herausdrückbare Bereiche hat. Eine solche Platte 51 ist in Figur 8 gezeigt. In einer anderen Konfiguration sind lediglich Steckdosen für den Stromanschluß erforderlich, so daß man hier eine in Figur 7 gezeigte Platte 59 verwenden kann, die mit Steckdosenöffnungen 71 versehen ist.
  • Die mit elektrischen Anschlüssen versehene Platte 10 hat mit beispielsweise 5 cm (2 inches) die gleiche Dicke wie die Norm-Wandplatten und kann sowohl auf ihrer Vorderseite als auch auf ihrer Rückseite mit Stromanschlußdosen und Kommunikationsanschlußdosen versehen sein, die Rückseite an Rückseite angeordnet sind. Die Stromanschlußdose 14 und die Kommunikationsanschlußdose 16 können auf halber Höhe über der Arbeitsfläche 21 angeordnet sein. Die Arbeitsfläche 21 kann mit einem Ende an der benachbarten Wandplatte 13 und mit dem anderen Ende an der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte 10 verankert sein und fluchtet mit der Arbeitsfläche, die an der benachbarten Wandplatte 12 gehalten ist. Die Arbeitsflächen sind in der dafür üblichen Weise an den Platten befestigt, zum Beispiel durch Halterungen 22, die perspektivisch in Figur 1 dargestellt sind. Die Wandplatten 12 sind an ihren unteren Enden durch Norm-Stützfüße 25 gestützt. Die mit elektrischen Anschlüssen versehene Platte und die daran angrenzenden Wandplatten sind jeweils mit Norm-Schlitzschienen versehen, und die mit elektrischen Anschlüssen versehene Platte kann in der dafür üblichen Weise mittels bekannter Stell- und Zugkeilverbinder, die die Platten miteinander verbinden, an eine benachbarte Platte angeschlossen werden. Ein Beispiel eines Verbinders für die gegenseitige Verbindung der Platten ist in dem Dokument US-A-3 517 467 beschrieben.
  • Figur 2 ist eine perspektivische Darstellung der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte 10 und zeigt Schlitzschienen 30 mit einer Vielzahl von Schlitzen 32 und Stellkeile 11, die zur Verbindung der Platte 10 mit benachbarten Wandplatten verwendet werden. Die Schlitzschienen 30 sind mit Norm-Befestigungselementen 33 an einer inneren Rahmenkonstruktion der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte befestigt. Die Arbeitsfläche 21 ist mit Hilfe von Halterungen 34, die mit Haken zum Eingriff in gewählte Schlitze 32 versehen sind, an den Schlitzschienen 30 befestigt.
  • Ein Querschnitt der Platte 10 ist in Figur 3 gezeigt, wobei die im wesentlichen I-trägerförmige innere Rahmenkonstruktion mit den den Endplatten 41 und 42 und ein zentral angeordneter Verbindungssteg 43 mit vergrößerten Bereichen 46 zu erkennen ist. Die Schlitzschienen 30 sind mit Hilfe von Befestigungsschrauben 33, die sich durch die Endplatten 41, 42 hindurch und in die vergrößerten Bereiche 46 des Steges 43 erstrecken, an der I-Träger-Rahmenkonstruktion befestigt.
  • In den weiteren Figuren 2 und 3 ist die Platte 10 mit einer abnehmbaren Frontseitenabdeckung 50 und mit einer abnehmbaren Rückseitenabdeckung 52 versehen. Die Abdeckungen haben jeweils Flansche 54 für den Eingriff mit Flanschen 56 der Endplatte 42. Wie Figur 3 zeigt, greifen Flansche 58 mit Flanschen 60 ineinander, die an einem zentral angeordneten, mit dem Steg 43 einstückig ausgebildeten Rippenelement 62 gebildet sind. Die Flansche 58 sind nicht erfindungswesentlich und können deshalb entfallen. Die Flansche 60 können auch verwendet werden, um eine in Figur 15 anhand der Phantomlinie dargestellte Verlängerung 63 der Kabelkanalsäule zu halten. Diese Verlängerung 63 kann man verwenden, um ein von einem (nicht dargestellten) Deckenbereich abführendes Leitungskabel zu der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte 10 zu führen. Schlitze 61, die in den Seitenplatten 65 der Verlängerung vorgesehen sind, können mit den Flanschen 60 des Rippenelements ineinandergreifen. Abdeckungen 50 und 52 sind ferner mit Federklammern 64 versehen, die in die Flansche 66 der Endplatte 41 eingreifen, um das Abnehmen der Abdeckungen zu erleichtern. Alternativ dazu können anstelle der Flansche 54 und 58 auch Federklammern für die Befestigung verwendet werden. Wie die Zeichnungen zeigen, bildet der Steg 43 jeweils einen vorderen und einen hinteren inneren Raumbereich mit einer Frontseitenabdeckung 50 bzw. Rückseitenabdeckung 52. Des weiteren teilt das Rippenelement 62 den vorderen und den hinteren Raumbereich in zwei physikalisch getrennte Raumbereiche, durch welche aus Sicherheitsgründen und zur Verringerung des störenden Einflusses elektrischer Strahlung die Stromleitungen von den Kommunikationsleitungen getrennt sind. Die abnehmbaren Platten 50, 52 schaffen eine Einbaumöglichkeit, indem sie die Raumbereiche für den Einbau und die Umordnung von Anschlußdosen zugänglich machen.
  • Die Abdeckungen 50 und 52 sind jeweils mit einem Bereich 68, der eine nichtmarkierte Außenfläche hat, und mit einem markierten Bereich 69, der eine gerillte Fläche hat, versehen. Die nichtmarkierte glatte Fläche und die markierte gerillte Fläche haben Symbolcharakter. Die glatte Fläche 68 kennzeichnet die Raumbereiche, die für Kommunikationsleitungen und -anschlußdosen bestimmt sind, wohingegen die gerillte Fläche die für die Stromleitungen und Stromanschlußdosen bestimmten Bereiche kennzeichnet. Die in den Figuren 7 bzw. 8 dargestellten Abdeckungen 59 und 51 enthalten gleichermaßen die glatten und gerillten Flächen 68 und 69. In der Abdeckung 59 sind die benachbarten glatten und gerillten Flächen durchgehend, wohingegen die gerillte Fläche der Abdeckung 51 an der Öffnung 71 unterbrochen ist. In ähnlicher Weise sind die Flächen der Abdeckung 50 an den Steckdosen 14 und 16 und an den herausdrückbaren Bereichen 15 unterbrochen. Abdeckungen, die keine herausdrückbaren Bereiche haben, können ohne weiteres so angepaßt werden, daß sie Kommunikationsanschlußdosen aufnehmen, indem an den gewünschten Stellen eine Öffnung in die Abdeckung geschnitten wird.
  • Die in Figur 3 gezeigten Raumbereiche 38 und 39, die mit den glatten Bereichen 68 verdeckt sind, können auch zur Aufnahme eines vertikal verlaufenden Stromspeisekabels oder Kabelrohres 70 im Anschluß an einen versetzten, S-förmig gebogenen Bereich 44 des Steges 43 verwendet werden. Der Bereich 44 ist in einem Maß gebogen, daß Stromspeisekabel oder Kabelrohre mit größerem Durchmeser aufgenommen werden können, ohne daß dadurch die Dicke der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte über die Dicke der benachbarten Wandplatten hinausgeht. Der gleiche Vorteil läßt sich erreichen, wenn man anstelle des in der Zeichnung dargestellten S-förmig gebogenen Bereichs einen rechteckförmigen Versatz oder dergleichen wählt. Figur 3 zeigt ein einzelnes Kabel 70 in dem Raumbereich 38 auf einer Seite des gebogenen Bereichs 44. Ein zweites Kabelrohr oder Kabel kann ohne weiteres in dem Raumbereich auf der gegenüberliegenden Seite des gebogenen Bereichs 44 aufgenommen werden. Wenn ein Raumbereich, das heißt 38, 39, nicht von einem Kabel belegt ist, können Kommunikationsanschlußdosen untergebracht werden. Der den Raumbereich 39 verdeckende Abdeckungsbereich 68 ist mit einer Öffnung 37 zur Aufnahme einer Kommunikationsanschlußdose 16 versehen. Der gewölbte Bereich 44 des Steges 43 ist mit Öffnungen 75 versehen, die mit der Öffnung 37 und mit den herausdrückbaren Bereichen 15 übereinstimmen. Da die Kommunikationsanschlußdosen für vielfältige Zwecke verwendet werden und deshalb möglicherweise keine Standardabmessungen haben, sind die Öffnungen 75 in dem Steg 43 dergestalt, daß sie Anschlußdosen aufnehmen können, die einen Raum benötigen, der größer ist als der zwischen dem Steg 43 und den Platten 50 und 52 vorhandene Raum. Durch die Verwendung von verschiedenen Normadaptern für Kommunikationsanschlußdosen können viele verschiedene dieser Dosen in der Öffnung 37 aufgenommen werden. Die Abdeckungen, zum Beispiel 50, 52, können je nach Wunsch mit dekorativem Material verkleidet sein. Um die Anbringung solchen Materials zu erleichtern, können die Abdeckungen, zum Beispiel 50, 52, beim Extrudieren ursprünglich mit geraden Enden versehen werden, die anschließend zur Bildung von gebogenen Kanten 57 umgebogen werden.
  • Die Endplatte 42, der gerade Bereich 45 des Steges 43 und die Rippe 62 sind jeweils mit sich vertikal erstreckenden Vorsprüngen 72 für den Eingriff in das Gehäuse der Stromanschlußdosen 14 und 74 versehen. Die Vorsprünge verhindern eine horizontale Bewegung der Anschlußdosen 14, 74 beim Ein- und Ausstecken von Netzsteckern, wohingegen eine Bewegung in vertikaler Richtung für den Ein- und Ausbau möglich ist. Zum Halten der Anschlußdosen 14 und 74 kann zusätzlich eine Federklammer oder dergleichen vorgesehen sein.
  • Figur 3 zeigt eine Kommunikationsanschlußdose 16, die sich durch eine Öffnung 37 in der Abdeckung 68 erstreckt. Eine Kommunikationsanschlußdose in der Art der Anschlußdose 16 kann sich erforderlichenfalls in die Öffnung 75 hinein erstrecken. Die Anschlußdose 16 ist in der Öffnung 37 mittels Federklammern 35 gehalten. Stromanschlußdosen 14 und 74 sind mit einem Kanal 110 verbunden, der in einer in dem geraden Abschnitt 45 des Steges 43 gebildeten Öffnung 76 gelagert ist. Der nachstehend unter Bezugnahme auf die Figuren 9 und 10 beschriebene Kanal 110 dient dazu, die Anschlußdosen 14 und 74 in vertikaler Richtung zu halten und mit elektrischem Strom zu versorgen. Der Kanal 110 ist mit einer Vielzahl von Drähten und Anschlüssen versehen, die die verschiedenen Stromkreise darstellen. In einer Ausführungsform zum Beispiel ist der Verbinder mit acht Leitungsdrähten und Anschlüssen versehen. Vier derselben sind Phasenanschlüsse, zwei sind neutrale Anschlüsse und zwei sind Erdungsanschlüsse wie beispielsweise ein gemeinsamer Erdungsanschluß und ein getrennter Erdungsanschluß für die verschiedenen elektrischen Anwendungen. Über die verschiedenen Schaltungskombinationen, die durch den Verbinder bereitgestellt werden, kann man verfügen, indem man eine Steckdose mit den für die Verbindung mit dem Kanal 110 geeigneten Anschlüssen wählt.
  • Figur 4 ist eine vergrößerte fragmentarische linke Seitenansicht des oberen Bereichs der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte 10, die mit einer oberen Kappe 80 versehen ist, welche Federklammern 86 für den Eingriff mit den Flanschen 84 hat. Die Flansche 84 sind einstückig mit einem metallischen Träger 82 ausgebildet, die mit Hilfe von Befestigern 83 an der Oberseite der inneren Rahmenkonstruktion der Platte 10 befestigt ist. Figur 6 zeigt die Rahmenkonstruktion 17, welche Öffnungen 49 in vergrößerten Bereichen 46 des Steges 43 enthält, in perspektivischer Darstellung. Die Öffnungen 49 dienen für den Eingriff mit den Befestigern 83. Der U- förmige Träger und die Kappe 80 bilden zusammen einen Kanal für die Aufnahme elektrischer Leitungen, die über die Oberseite der Platte 10 und von Platte zu Platte verlaufen.
  • In Figur 11 ist eine alternative Ausführungsform des oberen Bereichs der Platte 10 gezeigt. In dieser Ausführungsform sind die Seitenbereiche der Endplatten 41 und 42 über die Oberkante des Verbindungssteges 43 hinaus verlängert, und eine U-förmige Öffnung zur Aufnahme elektrischer Leitungen ist über der Oberkante des Verbindungssteges ausgebildet. Figur 11 zeigt eine linke Seitenansicht des oberen Bereichs der Endplatte 41, wobei Verlängerungsbereiche 87 eine U-förmige Öffnung 81 zwischen sich definieren. Eine Kappe 79 deckt den Raumbereich ab, der durch die U-förmige Öffnung definiert ist. Federklammnern 89 greifen an Flanschen 88 der Verlängerungen 87 an, um die Kappe 79 in ihrer Lage zu halten. Der durch den U-förmigen metallischen Träger 82 oder durch die Verlängerungen der Endplatten 41, 42 definierte Raumbereich schafft einen Kanal für Strom- und Kommunikationsleitungen, die an die Anschlußdosen in der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte angeschlossen werden können und sich horizontal zur benachbarten Platte oder vertikal zu einem unteren Leitungskanal erstrecken können. Ähnlich wie eine Wandplatte kann eine Kabelkanalsäule an die mit elektrischen Anschlüssen versehene Platte angeschlossen werden, und elektrische Energie kann durch den Raumbereich entlang der Oberkante der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte bereitgestellt werden. In ähnlicher Weise können Leitungsdrähte von einer Kabelkanalsäule, das sich von einem Deckenanschluß zur Oberseite der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte erstreckt, zur Oberkante dieser Platte geführt werden. Auch andere Konfigurationen, bei denen sich eine Kabelkanalsäule entlang der Vorder- oder Rückseite der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte erstreckt, sind denkbar.
  • Figur 5 ist eine vergrößerte fragmentarische linke Seitenansicht des unteren Bereichs der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte 10. Die Platte ist mit einer unteren Abdeckung 90 versehen, die Bereiche 91 mit einer glatten Außenfläche und Bereiche 92 hat, deren Oberflächen aus dekorativen Gründen gerillt sind. Die Abdeckung 90 hat Flansche 93 mit verdickten, sich nach innen erstreckenden Kanten 99 für den lösbaren Eingriff mit Federklammern 94. Die Federklammern 94 sind einstückig mit einer Metallplatte 95 ausgebildet, die mit Hilfe von Befestigungselementen 96 an der Rahmenkonstruktion 17 befestigt ist. Die Befestigungselemente 96 erstrecken sich in Öffnungen, die in dem Boden der Konstruktion 17 (in den Zeichnungen nicht dargestellt) in vergrößerten Bereichen 46 des Steges 43 ausgebildet sind und im allgemeinen mit den in Figur 6 gezeigten Öffnungen 49 übereinstimmen. Strom- und Kommunikationsleitungen, die von einer der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte 10 benachbarten Wandplatte kommen, können durch Kanäle, die durch die oberhalb und unterhalb der Rahmenkonstruktion der Platte 10 definierten Raumbereiche gebildet werden, bequem zwischen den Wandplatten geführt werden. Steckdosen in der Platte 10 können selektiv mit Leitungen von einem beliebigen dieser Kanäle verbunden werden. Von der Decke ausgehende Stromspeisekabel können über die mit elektrischen Anschlüssen versehene Platte 10 in dem dem gebogenen Abschnitt 44 des Steges 43 benachbarten Bereich nach unten zu dem unteren Kabelkanal und auf dem Boden verlegte Stromspeisekabel nach oben zu dem oberen Kabelkanal geführt werden, wie das vorstehend bereits beschrieben wurde. Stromspeisekabel können auch in einen der beiden Raumbereiche für elektrische Energie geführt werden, wenn dort keine Steckdose installiert ist.
  • Figur 9 ist eine fragmentarische Frontansicht der Rahmenkonstruktion 17 ohne ihre Frontabdeckung und ihre Abdeckung des unteren Kabelkanals. Figur 9 zeigt eine zwischen der zentralen Rippe 62 und der Endplatte 42 angeordnete Steckdose 14. Wie an früherer Stelle bereits erläutert, verhindern Vorsprünge an der Rippe 62 und an der Endplatte 42 eine horizontale Bewegung der Steckdose 14. Diese und die entsprechende Steckdose 74 auf der entgegengesetzten Seite der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte sind in vertikaler Richtung durch einen rechteckförmigen metallischen Kanal 110 gehalten, der in der Öffnung 76 in dem Bereich 45 des Verbindungssteges 43 gelagert ist. Dieser Kanal 110 hat einen mit ihm einstückig ausgebildeten elektrischen Verbinder für den Eingriff mit einem Verlängerungselement 105 der Steckdose 14. Auf diese Weise erfolgt die elektrische Verbindung zwischen den Leitungen in dem Kanal 110 und der Steckdose 14. Der Kanal 110 erstreckt sich von der Steckdose 14 nach unten zu dem unteren Bereich der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte 10 und zu einem sich horizontal erstreckenden Bereich 115, der ein integraler Bestandteil des Kanals 110 ist. Der Bereich 115 bildet in der dafür üblichen Weise den Übergang zu Kanälen 116 benachbarter Wandplatten und schafft eine durchgehende Verbindung zwischen Kanälen 116 sowie eine Verbindung zu den Steckdosen 14 und 74. Wie bereits erwähnt, kann der Kanal 110 mit einer Vielzahl von Anschlüssen versehen sein, die einige verschiedene Schaltkreiskombinationen darstellen, und es können verschiedene Schaltkreiskombination erreicht werden, indem man die geeignete Anschlußkonfiguration für die Steckdosen wählt. Die Kanäle 116 können starre rechteckige Kanäle, Verlängerungskabel oder Kabelrohre sein, die die Verlegung von benachbarten Platten zu der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte erleichtern. In ähnlicher Weise kann der Bereich 115 mit verlängerbaren Endbereichen versehen sein, um die Verlegung in die benachbarten Platten hinein zu erleichtern. Solche verlängerbaren Kabel oder Kabelrohre sind hinlänglich bekannt und sind im Handel als verlängerbare, flexible Kabelrohre oder Soffittenkabel erhältlich, deren Durchhang ausreicht, um über die erforderliche Distanz verlegt zu werden.
  • Bei einer alternativen Anordnung wird ein bewegliches Anschlußkabel verwendet, um die Steckdosen 14 und 74 mit einer benachbarten Platte zu verbinden. Eine Solche Verbindung ist zum Beispiel vorteilhaft, wenn zwischen benachbarten Platten keine durchgehende Verbindung erforderlich ist.
  • Figur 10 ist eine Schnittansicht entlang der Linie X-X von Figur 9. Figur 10 zeigt zwei Steckdosen 14 und 74, die Rückseite an Rückseite angeordnet und durch den Kanal 110 gehalten sind. Die Steckdose 74 ist mit einem Verlängerungselement 106 versehen, das dem Verlängerungselement 105 der Steckdose 14 entspricht und sich in den Kanal 110 erstreckt. Der Kanal 110 umfaßt einen damit einstückigen Überbrückungsbereich 109, der in der Öffnung 76 gehalten ist. Ein Flanschbereich 108 des Kanals 110 erstreckt sich unter der Unterkante der Öffnung 76 und dient als Halterung für den Kanal 110. Auf diese Weise sorgt ein einziger Kanal 110 für den elektrischen Anschluß an zwei getrennte Steckdosen, die Rückseite an Rückseite auf den entgegengesetzten Seiten des Bereichs 45 des Steges 43 angeordnet sind. Eine ähnliche Konstruktion kann verwendet werden, selbst wenn die Steckdosen in ihrer relativen Lage nicht Rückseite an Rückseite fluchten.
  • Figur 12 zeigt eine fragmentarische Vorderansicht einer mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte mit einem Paar Steckdosen 131, 132, die an einem Kabelbaum 130 gehalten sind, der in einer Öffnung 123 in dem Bereich 45 des Verbindungssteges 43 des Rahmens gelagert ist. Figur 13 ist eine Querschnittsdarstellung entlang der Linie XIII-XIII von Figur 12. Wie aus Figur 13 hervorgeht, ist der Kabelbaum 130 ein doppelseitiger Kabelbaum zum Halten von zwei Steckdosen auf jeder Seite der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte. Die Steckdosen können in zweckmäßiger Weise über einer Arbeitsfläche wie beispielsweise der Arbeitsfläche 21 in Figur 1 angeordnet sein, um zusätzliche Leitungsschnüre in Arbeitstischhöhe aufzunehmen. Wie Figur 13 zeigt, ist der Kabelbaum 130 mit elektrischen Verbindungsbereichen 133 versehen, in die elektrische Anschlüsse 149 zur Zufuhr von elektrischer Energie zu den Steckdosen 131, 132, 141 und 142 integriert sind. Der Kabelbaum 130 ist mit einem im wesentlichen flachen Gehäusebereich 143 versehen, der einen inneren Raumbereich für elektrische Verbinder hat, die sich von den Anschlüssen 149 zu einem Kabelverbinder 135 erstrecken, mit welchem eine flexibles Kabel 134 verbunden ist. Die Leitungsdrähte verlaufen von dem Boden der Platte durch das Kabelrohr 134, den Verbinder 135 und das Gehäuse 143 zu den Anschlüssen 149. Der Kabelbaum 130 ist mit einem Verlängerungsabschnitt 145 versehen, der mit Hilfe eines Befestigungselements 144 an dem Stegbereich 45 befestigt ist. Das Befestigungselement kann beispielsweise ein Flachkopf- oder Senkniet sein, um eine gegenseitige Behinderung mit den Steckdosen 131, 141 zu vermeiden. Der Kabelverbinder 135 ist mit einem Flansch 136 versehen. Ein Befestigungselement 137 erstreckt sich durch den Flansch 136 in einen Rippenbereich 129 des Stegbereichs 45. Auf diese Weise ist der Kabelbaum 130 mittels der Befestigungselemente 137 und 144 sicher an dem Rippenbereich 45 festgelegt. Die Steckdosen 131, 132, 141 und 142 sind mit seitlichen Fahnen 148 versehen, die so bemessen sind, daß der Eintritt einer Steckdose in den Bereich zwischen der Endplatte 42 und dem zentralen Rippenelement 62 angrenzend an den Stegbereich 45 über vertiefte Öffnungen 147 in extrudierten Vorsprüngen 72 in der Endplatte 42 und in dem zentralen Rippenelement 62 möglich ist. Nach Anordnen der Steckdose in ihrer Position zwischen dem zentralen Rippenelement und der Endplatte, in der die Fahnen 148 mit den vertieften Öffnungen 147 übereinstimmen, kann die Steckdose für den Eingriff mit den Anschlüssen 149 in Richtung auf den elektrischen Verbinderbereich 133 geschoben werden. Rasten 120, 121 sind vorgesehen und verhindern, daß sie die Steckdosen 131 bzw. 141 ungewollt von dem Verbinderabschnitt 133 wegbewegen. Die Ausbildung der Rasten 120, 121 ist beispielhaft in der Seitenansicht von Figur 16 dargestellt. Wenn eine Steckdose so positioniert ist, daß die Fahnen 148 mit der Öffnung 147 übereinstimmen, drückt sie mit ihrer rückseitigen Fläche einen federelastischen Bereich 161 in eine dem Stegbereich 45 benachbarte flache Position. Wenn die Steckdose in eine Position bewegt wird, in der sie mit den Verbindern des Verbinderbereichs 133 vollständig verbunden ist, wird der federelastische Bereich 161 der Raste in eine angehobene Position zurückgestellt, wie das in Figur 16 dargestellt ist, um die Steckdose in der gewünschten Position zu halten. Die Raste kann mit angefasten Vorder- und Seitenkanten 162, 163 versehen sein, damit sich die Steckdose leichter über den federelastischen Bereich 161 schieben läßt. Die Raste kann aus federelastischem Kunststoff oder Metall hergestellt und mittels eines Niets oder eines anderen geeigneten Befestigungsmittels 122 an dem Stegbereich 45 befestigt sein. Ähnliche Rasten 125, 126 sind den Steckdosen 142 bzw. 132 benachbart angeordnet. Die Rasten 125, 126 können ähnlich wie die Raste 120 ausgebildet sein, können jedoch einstückig mit dem Gehäusebereich 143 des Kabelbaums 130 ausgebildet und aus Kunststoff hergestellt sein. Alternativ dazu können die Rasten 125, 126 im wesentlich ähnlich wie die Raste 120 ausgebildet und durch einen Niet oder ein anderes geeignetes Befestigungsmittel an dem Kabelbaum 130 befestigt sein.
  • Figur 12 zeigt ferner den unteren Bereich der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte 10, wobei sich ein Kanal unterhalb der Unterseite der Rahmenkonstruktion dieser Platte erstreckt. Das Kabel 134 erstreckt sich von dem Kabelverbinder 135 zu einem Kanalanschlußstück 140. Das Anschlußstück 140 ist mit einem Durchgangskanal 150 zusammengeschlossen, der mit Verbindern für die Verbindung mit Kabeln benachbarter Wandplatten oder mit elektrischen Anschlüssen versehener Platten versehen ist. Ein einzigartiges Merkmal des Durchgangskanals 150 ist, daß dieser einen Gehäusebereich 165 enthält, der versetzt ist, um das Kanalanschlußstück 140 auf zunehmen, das in Figur 14 dargestellt ist, die einen Querschnitt entlang der Linie XIV-XIV von Figur 12 zeigt. Der Durchgangskanal 150 ist mit einem Anschlußelement 157 versehen, das einen geraden Anschlußbereich 155 und einen rechtwinkligen Anschlußbereich 156 hat, um in der normüblichen Weise den Anschluß zu einem gleichartigen Anschlußelement einer benachbarten Platte herzustellen. Das Anschlußelement 157 ist handelsüblich und beispielsweise erhältlich von Pent Incorporated of Kendallville, Indiana. Das entgegengesetzte Ende des Durchgangskanals 150 ist mit einem gleichartigen Anschlußelement 167 versehen, das einen mit Schnappbefestigern 152 ausgestatteten geraden Anschlußbereich 153 und einen rechtwinkligen Anschlußbereich 158 hat. Das Kanalanschlußstück 140 ist mit dem Anschlußelement 164 versehen. Ein Anschlußelement 154 von einer benachbarten Platte hat einen geraden Anschlußbereich 151 für den Anschluß an das Anschlußelement 164 des Kanalanschlußstücks 140. Ein rechtwinkliger Bereich 159 des benachbarten Plattenanschlußelements 154 greift in den rechtwinkligen Anschlußbereich 158 des Durchgangskanals 150. Indem man gerade und rechtwinklige Anschlußbereiche verwendet, können der Durchgangskanal 150 und das Kanalanschlußstück 140 ohne weiteres mit dem Anschlußelement einer benachbarten Platte verbunden werden, und elektrische Energie läßt sich über das mit dem Kanalanschlußstück 140 verbundene Kabel 134 problemlos in jeder gewünschten Position innerhalb der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte bereitstellen. Das Anschlußstück 140 ist mit einem Gehäuse 166 versehen, das einen inneren Raumbereich für die Aufnahme von Leitungsdrähten des Kabels 134 hat, das mittels einer an dem Gehäuse 166 befestigten Kabelklemme 168 und geeigneter Befestigungselemente 160 an dem Gehäuse 166 befestigt ist.
  • Die Elemente zur Befestigung der Verbindungsvorrichtungen an dem Kanalanschlußstück 140 und an dem Durchgangskanal 150 sind bei Position 169 gezeigt. Dabei kann es sich um Niete oder andere geeignete Befestigungselemente handeln. Alternativ dazu können die Verbindungsvorrichtungen einstückig mit dem Kanal 150 oder dem Anschlußstück 140 ausgebildet sein.
  • Figur 15 ist eine fragmentarische perspektivische Darstellung der Rahmenkonstruktion 17 mit einer vergrößerten Öffnung 123 in dem Stegbereich 45 zur Aufnahme des Kabelbaums 130. In Figur 15 ist der Rippenbereich 129 gezeigt, der mit einer Öffnung 139 zur Aufnahme des in Figur 13 gezeigten Befestigungselements 137 versehen ist. Eine weitere Öffnung 179 dient zur Aufnahme des Befestigungselements 144, durch welches der Verlängerungsbereich des Kabelbaums 130 an dem Stegbereich 45 festgelegt ist. Die Öffnung 123 dient zur Aufnahme des Kabelbaums 130, der die beiden Steckdosen 131, 132 und 141, 142 übereinander angeordnet beidseits des Stegbereichs 45 und über der Arbeitsfläche 21 hält. In ähnlicher Weise kann ein Paar Kommunikationsanschlußdosen beidseits der mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte über der Arbeitsfläche 21 erwünscht sein. Zu diesem Zweck wurde in dem Bereich 44 des zentralen Steges 43 eine zusätzliche Öffnung 175 vorgesehen. Eine Stromabnehmerverlängerung 63 ist anhand der Phantomlinie dargestellt und kann als Abdeckung für Kabel verwendet werden, die sich von einem nicht dargestellten Deckenbereich erstrecken. Die Seiten 65 der Verlängerung 63 sind mit Montageansätzen 67 versehen, die Schlitze 61 für den Eingriff mit den Flanschen 60 haben.
  • Als weitere Verbesserung der Rahmenkonstruktion 17 sind die Endplatten 41, 42 jeweils mit einer sich längs erstreckenden Nut 180 versehen. Die Nuten erstrecken sich nach innen in die Endplatten und enden in den vergrößerten Bereichen 46. In vorteilhafter Weise ermöglicht die Nut, daß Elemente wie die Schlitzschienen 30 (Figur 2) mit Hilfe von selbstschneidenden Schrauben in jeder gewünschten Höhenposition entlang der Endplatten befestigt werden können. Die Endplatten werden gleich während des Extrusionsverfahrens, durch welches die Rahmenkonstruktion hergestellt werden kann, mit der Nut 180 versehen. Durch die kontinuierliche Nut entfällt die Notwendigkeit vorgebohrter Löcher, die ansonsten an verschiedenen Stellen anzubringen wären, um den Erfordernissen für die Anbringung verschiedener Elemente an den Endplatten gerecht zu werden. Falls notwendig, kann eine selbstschneidende Schraube bei einer in vertikaler Richtung endenden Nut auch von der Ober- oder Unterseite der Endplatte eingebracht werden.
  • Figur 17 zeigt eine alternative Ausbildung einer erfindungsgemäßen, mit elektrischen Anschlüssen versehenen Platte im Querschnitt. Bei dieser Konfiguration umfaßt die mit elektrischen Anschlüssen versehene Platte Endplatten 181, 182 und Verbindungsstegbereiche 186, 188, die von der Mittellinienebene 184, die sich zwischen den vertikalen Mittellinien der Endplatten 181, 182 erstreckt und diese enthält, versetzt sind. Der Stegbereich 186 ist von der Mittellinienebene in einem Maß versetzt, das ausreicht, um Kabel in der Art des Kabels 70 von Figur 3 nebeneinander aufzunehmen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit eines wie in Figur 3 gezeigten gebogenen Bereichs. Der Stegbereich 186 kann mit Öffnungen zur Aufnahme von Kommunikationsöffnungen versehen werden, wie das bereits vorstehend beschriebene wurde. Der Stegbereich 188 ist ebenfalls von der Mittellinienebene 184 versetzt, jedoch in geringerem Maße als der Bereich 186. Der Versatz ist insbesondere vorgesehen, um flexible Kabel in der Art des Kabels 134 von Figur 13 in dem Bereich zwischen dem Steg und einer sich entlang der Rahmenaußenseite erstreckenden Platte auf zunehmen, wie das in Figur 3 dargestellt ist. Die Endplatten 181, 182 sind mit Flanschelementen 183 für den Eingriff in front- und rückseitige Platten versehen. Vergrößerte Bereiche 185 sind vorgesehen, um Befestigungsschrauben für die Befestigung hinlänglich bekannter Stellkeile und dergleichen Mittel aufzunehmen. Ein Rippenelement 189 erstreckt sich im wesentlichen parallel zu den Endplatten 181, 182.
  • Vorsprünge 187 sind an der einen Seite des Rippenelements 189 und der Endplatte 181 vorgesehen und dienen zum Positionieren von Steckdosen in den durch den Stegbereich 188, die Endplatte 181 und das Rippenelement 189 definierten Raumbereichen.
  • Mit vorliegender Erfindung wird eine Platte bereitgestellt, durch die Strom- und Kommunikationsleitungen von ihrer Oberseite zu ihrer Unterseite geführt werden können und durch welche die Strom- und Kommunikationsleitungen von einer oder beiden Seiten an bequem erreichbaren Stellen zugänglich sind. Die durch Schnappelemente abnehmbaren Abdeckungen ermöglichen problemlosen Zugang zu den Leitungen. Ferner ist innerhalb der Platte eine einstückig ausgebildete Trennung zwischen Kommunikations- und Stromleitungen vorgesehen. Der Rahmen ist ein Formteil, das durch Extrudieren hergestellt und mit nur geringem Bearbeitungsaufwand einbaufertig gemacht werden kann. Die mit elektrischen Anschlüssen versehene Platte ist relativ leicht, preiswert, funktionell und ansprechend in ihrer äußeren Erscheinung.

Claims (10)

1. Mit elektrischen Anschlüssen versehene Plattenanordnung zur Verwendung in einem Plattensystem einer Raumteilerwand und umfassend eine Rahmenkonstruktion, die eine erste und eine zweite Endplatte (41,42) und einen die Endplatten miteinander verbindenden Steg (43) und eine Vorderseiten- und Rückseitenabdeckung (50,52) hat, die an der Rahmenkonstruktion so gehalten sind, daß sie zwischen sich und dem Steg einen vorderen und einen hinteren Raumbereich bilden, wobei die Rahmenkonstruktion ferner ein Rippenelement (62) hat, das sich von dem Steg zumindest zur Frontseitenabdeckung (50) oder zur Rückseitenabdeckung (52) erstreckt und zumindest den vorderen oder hinteren Raumbereich in ein Paar physikalisch getrennter innerer Raumbereiche für die Aufnahme von Stromanschlußdosen (14,17) auf einer Seite des Rippenelements (62) und von Kommunikationsanschlußdosen (16,18) auf der anderen Seite des Rippenelements (62) unterteilt, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Endplatten (41,42) und das Rippenelement (62) vertikal erstrecken und mit lösbaren Befestigungsvorrichtungen (11,32) zur lösbaren Verbindung mit einer sich vertikal erstreckenden Seite einer Norm-Wandplatte (12,13) versehen sind.
2. Plattenanordnung nach Anspruch 1, ferner dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (43) einen geraden Abschnitt (45) und einen gebogenen Abschnitt (44) hat, daß der gebogene Abschnitt in einem der durch das Rippenelement (62) definierten Raumbereiche enthalten ist, daß die Abdeckungen (50,52) vordefinierte Bereiche zur Aufnahme der Anschlußdosen (14,17;16,18) haben und daß der gebogene Abschnitt des Steges (43) Öffnungen hat, die zumindest einem der vordefinierten Bereiche zugeordnet sind.
3. Plattenanordnung nach nach Anspruch 1 oder 2, ferner dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenkonstruktion eine Oberkante und einen entlang der Oberkante des Rahmens angeordneten U-förmigen Träger (82) hat, der einen Raum zum Tragen von Leitungskabeln bildet, daß der Steg vergrößerte Bereiche (46) hat und daß der U-förmige Träger (82) durch Befestiger (83), die sich in die vergrößerten Bereiche (46) hinein erstrecken, an der Rahmenkonstruktion befestigt ist.
4. Plattenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Abdeckungen (50,52) einen sich vertikal erstreckenden markierten Oberflächenbereich (69) mit visuell wahrnehmbaren Oberflächenmarkierungen hat, die darauf hinweisen, daß ein von dem makierten Oberflächenbereich (69) bedeckter vertikaler Raumbereich für eine Funktion bestimmt ist.
5. Plattenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, ferner dadurch gekennzeichnet, daß der Steg eine Öffnung (76) hat und daß sich ein elektrischer Verbinder (109) durch diese Öffnung (76) hindurch erstreckt und Anschlüsse (105, 106) für den Anschluß an Steckdosen (14,74) auf beiden Seiten des Steges (43) hat.
6. Plattenanordnung nach Anspruch 5, ferner dadurch gekennzeichnet, daß der Verbinder (109) einen elektrischen Anschlußbereich (133) mit mehreren Anschlußsätzen (149) hat und daß sich zumindest zwei der Anschlußsätze (105,106) in entgegensetzter Richtung erstrecken, für die Verbindung mit einem Steckdosenpaar (14,74), das auf einer Seite des Steges (43) und auf entgegengesetzten Seiten des Anschlußbereichs angeordnet ist.
7. Plattenanordnung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Rippenelement (62) und die Endplatten Vorsprünge (187) zum Halten von Steckdosen zwischen den Endplatten (41,42) und dem Rippenelement (62) haben und daß die Steckdosen mit Fahnen (148) für den Eingriff mit den Vorsprüngen (187) versehen sind.
8. Plattenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (43) eine Oberkante hat und daß die Endplatten (41,42) jeweils einen sich über die Oberkante hinaus erstreckenden oberen Abschnitt haben, deren jeder mit einer Öffnung (81) für den Durchtritt von Leitungskabeln hat, die von benachbarten Platten (12,13) kommen und sich entlang der Oberkante erstrecken.
9. Plattenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte einen Kabelkanal und einen Durchgangskanal (150) für den Anschluß an Anschlußelemente benachbarter Platten (12,13) hat, wobei der Durchgangskanal (150) ein versetztes Element (153) aufweist, das an einem Ende des Durchgangskanals einen mit einem Anschlußelement (157) für den Anschluß an eine erste benachbarte Platte versehenen ersten Abschnitt und einen von diesem ersten Abschnitt versetzten zweiten Abschnitt hat, und daß die Platte ein Winkelanschlußstück (140) enthält, das einen ersten Abschnitt hat, dessen eines Ende mit dem Kabel verbunden ist, und das einen zweiten Abschnitt hat, der sich in einer vorgegebenen Winkelrichtung zu dem ersten Abschnitt des Winkelanschlußstücks (140) erstreckt und im wesentlichen parallel fluchtend mit dem ersten Abschnitt des Durchgangskanals (150) angeordnet ist, wobei der zweite Abschnitt des Durchgangskanals (150) und der zweite Abschnitt des Winkelanschlußstücks (140) jeweils ein Anschlußelement (154,167) für den Anschluß an eine weitere benachbarte Platte haben.
10. Plattenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, ferner dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (43) vergrößerte Bereiche (46) hat, die zumindest einer der Endplatten (41,42) benachbart sind, und daß zumindest diese eine der Endplatten (41,42) eine sich vertikal erstreckende, den vergrößerten Bereichen zugeordnete Nut (180) zur Aufnahme von Gewindebolzen zum Festschrauben von Befestigungshalterungen an zumindest einer Endplatte (41,42) hat.
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