DE69010432T2 - Elektrische Lampe. - Google Patents
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Description
- Die Erfindung betrifft eine elektrische Lampe mit
- - einem durchscheinenden Lampenkolben mit einem Endteil, das einen abgedichteten Pumpstengel und ein Stengelröhrchen enthält,
- - einer Lichtquelle im Lampenkolben,
- - einem Lampensockel mit einer Achse und Kontaktelementen, der am Endteil des Lampenkolbens mittels einer Klebverbindung befestigt ist,
- - Stromzuführungsleitern, die sich von der Lichtquelle nach den betreffenden Kontaktelementen am Lampensockel erstrecken und damit verbunden sind,
- - dem Lampensockel mit einem Metallhülsenteil und einem Basisteil aus Isoliermaterial, das wenigstens ein Basiskontaktelement mit einer Öffnung trägt, die durch den Basisteil in einen Kanal mündet, durch den ein Stromzuführungsleiter nach außen führt,
- - einem Hohlkörper aus Kunststoff im Lampensockel, wobei der Hohlkörper sich von einem ersten offenen Ende nahe beim Lampenkolben nach dem Basisteil des Lampensockels erstreckt und den Stromzuführungsleiter nach den Basiskontaktelementen vom Hülsenteil des Lampensockels abschirmt.
- Eine derartige Lampe ist aus GB-A-11 84 300 (1970-3-11) bekannt.
- Es ist die Aufgabe des Kunststoffkörpers im Lampenkolben, den Kontakt des Stromzuführungsleiters nach dem Basiskontaktelement mit dem Hülsenteil des Lampensockels oder auf andere Weise das Auftreten eines Entladungsbogens zwischen diesen beiden zu verhindern. Ein derartiger Kontakt oder ein derartiger Entladungsbogen kann insbesondere in Lampen verhältnismäßig hoher Leistung entstehen, wenn der Stromzuführungsleiter infolge des Durchgangs eines zu hohen Stroms schmilzt. Es ist erwünscht, diese Gefahren zu vermeiden, da sonst der Schaltungsunterbrecher im Netz, das die Lampe speist, getriggert werden kann, und/oder der Lampensockel sich mit seiner Lampenfassung verschmilzt.
- Ein Nachteil der bekannten Lampe ist, daß der Lampenkolben und der Lampensockel in der Bodenposition des Lampensockels zusammengesetzt werden muß, um zu verhindern, daß der Kunststoffkörper aus dem Lampensockel herausfällt oder eine schräge Position im Lampensockel einnimmt. Nach diesem Zusammenbau muß die Lampe umgedreht werden, um den Lampensockel nach oben zu bringen, so daß der Stromzuführungsleiter am Basiskontaktelement befestigt werden kann. Ein weiterer Nachteil ist, daß der Kunststoffkörper als Zusatzbauteil beim Zusammenbau erst beim Lampenzusammenbau im Lampensockel vorgesehen werden muß.
- Eine gleichartige Lampe ist aus der US-A-2 141146 (1935-9-17) und weiter eine Lampe bekannt, in der der Hülsenteil des Lampensockels an der Innenseite mit einer Isolierverbindung beschichtet ist. Die Beschichtung kann aus demselben Material bestehen, wie das Isoliermaterial des Basisteils, üblicherweise Glas, und damit integral sein. Es hat sich jedoch schwierig gezeigt, einerseits ausreichend Isoliermaterial zum Gewährleisten des Abschirmeffekts anzubringen, während andererseits nicht so viel Isoliermaterial angebracht werden darf, das ungewiß wird, daß der Lampensockel in den Endteil des Lampenkolbens paßt. Wenn Lampensockel mit Hülsenteilen aus Aluminium verwendet werden, ist außerdem die Verwendung des betreffenden Isoliermaterials zum Beschichten des Hülsenteils nicht möglich, da der Lampensockel beim Anbringen dieses Materials zu stark erhitzt wird, so daß der Hülsenteil erweicht und seine Form verliert. Dieselben Nachteile gelten für die in dieser US-Patentschrift beschriebenen Lampensockel, die eine Beschichtung aus ausgehärtetem Zement haben.
- In GB-A-1 139 266 (1969-01-08) ist eine Lampe beschrieben, die bei Verwendung eines Lampensockels erhalten wird, in den ein Ring aus einem Material hineingepreßt wird, der beim Erwärmen ein Schaum bildet. Diese Lampe hat den Nachteil, daß der Schaum sich am Ende der Lampenlebensdauer im Betrieb bei verhältnismäßig hoher Temperatur degeneriert und pulverisiert. Ebenfalls wurde es erforderlich gefunden, den Lampensockel auf das Vorhandensein des Schaumrings vor dem Zusammensetzen der Lampe zu prüfen. Ein weiterer Nachteil der Lampe ist, daß nach dem Schaumen des Materials und dem Aushärten des Schaums im Schaum Rifte vorhanden sein können, die den Hülsenteil immer noch den Durchgang eines Entladungsbogens gewähren.
- Ein allgemeiner Nachteil der Verwendung von Lampensockeln, die von den üblichen Lampensockeln abweichen, ist, daß durch diese Abweichungen teure Lampensockel auf Lager gehalten werden müssen, insbesondere für die Herstellung von Lampen mit verhältnismäßig hohen Leistungsverhältnissen, die die oben erwähnten Gefahren in sich haben.
- In US-A-2 076 582 (1937-04-13) ist eine Lampe beschrieben, in der der Stromzuführungsleiter nach dem Basiskontaktelement von einer Hülse aus Isoliermaterial umgeben ist. Ein Nachteil davon ist, daß beim Zusammenbau des Lampensockels und des Lampenkolbens ein Zusatzbauelement vorgesehen werden muß.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lampe der eingangs erwähnten Art zu schaffen, der mit anderen Eigenschaften einen einfachen und zuverlässigen Zusammenbau hat und leicht herstellbar is.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der Kunststoffkörper Außenvorsprünge enthält, die auf seinen Untkreis verteilt sind und mit Klemmfassung auf dem Hülsenteil des Lampensockels angebracht sind.
- Durch die Vorsprünge wird erreicht, daß der Kunststoffkörper vom Lampensockel festgehalten wird, ungeachtet der Toleranzen in den Abmessungen des Lampensockels und des Kunststoffkörpers. Der Lampensockel mit dem Kunststoffkörper an der Innenseite kann also mehrere Behandlungen ohne Verlust seines Körpers erfahren. Daher ist es nicht nur möglich, den Lampensockel auf die übliche Weise auf einem Lampenkolben mit seinem nach oben gerichteten Basisteil anzuordnen, sondern auch den Kunststoffkörper in Standard-Lampensockeln außerhalb des Lampenherstellungsbandes anzubringen, abhängig davon ob die Lampenproduktion die Verwendung beschützter Lampensockel erfordert. Ein vorteilhafter Effekt der Vorsprünge ist, daß die Klebverbindung, beispielsweise die Zementverbindung, mit dem offenen Ende des Kunststoffkörpers an der Innenseite und an der Außenseite Kontakt herstellen kann. Die entstehende enge Verbindung zwischen der Klebverbindung und dem Kunststoffkörper führt zu einem zuverlässigen Schutz des Stromzuführungsleiters vom Hülsenteil des Lampensockels durch den Kunststoffkörper.
- In einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel sind die Vorsprünge sich axial erstreckende Rippen. Näher beim Hülsenteil des Lampensockels werden sie schmaler, so daß der Kunststoffkörper sich einfach an den Lampensockel in bezug auf seine Abmessungen anpaßt, wenn dieser Körper in den Lampensockel eingeführt wird.
- Es ist vorteilhaft, wenn der Kunststoffkörper einen Teil enthält, der nach dem Kanal im Basisteil des Lampensockels hin allmahlich schmaler wird. Der durch diesen Kanal hindurchgeführte Stromzuführungsleiter wird dabei automatisch diesem Kanal zugeführt, wenn der Lampensockel angebracht wird.
- In vielen Lampentypen sind der Kanal im Basisteil und die Öffnung im Basiskontaktelement breit in bezug auf den Durchmesser des Stromzuführungsleiters. Eine der Ursachen davon ist, daß die Metallplatte, die das Basiskontaktelement bildet, durch Ausbrechen des Materials der Platte nach dem Inneren hin mit einer Öffnung versehen ist. Dies führt um die Öffnungen herum zu einem zackigen Rand, der in das Isoliermaterial des Basisteils eingebettet und zum Festhalten der Platte in diesem Isoliermaterial verankert ist.
- Wenn auf dem Basiskontaktelement zum Festsetzen des Stromzuführungsleiters mit diesem Element flüssiges Material abgeschieden wird, gibt es die Gefahr, daß flüssiges Metall, beispielsweise Lötmittel, durch die Öffnung in den Kanal hinein und sogar in den Lampensockel hineinfließt. Hierdurch kann beispielsweise durch Mangel an Lötmittel eine gute Befestigung ausbleiben. In Lampen mit einem Kunststoffkörper im Lampensockel kann Weglecken des Lötmittels einen Lötmitteldraht im Lampenkolben bilden, der die Lampe kurzschließen kann.
- In einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel hat der Kunststoffkörper eine Verlängerung, beispielsweise eine konische oder zylindrische Verlängerung, die sich in den Kanal im Basisteil erstreckt. Der Körper verringert so den nützlichen Kanaldurchgang und verhindert das Wegfließen des flüssigen Metalls.
- In Lampensockeln mit zwei Basiskontaktelementen hat der Kunststoffkörper vorzugsweise zwei Hohlräume, die im wesentlichen vom Teil mit dem offenen Ende nach dem betreffenden Kanal allmählich kleiner werden, d.h. einen Hohlraum für jeden Stromzuführungsleiter. Dies macht die Verwendung von Hohlnadeln überflüssig, die durch die betreffenden Kanäle eingeführt werden und in denen betreffende Stromzuführungsleiter in das Innere eingeführt werden, bevor der Lampensockel auf dem Lampenkolben angebracht wird. Auf diese Weise führen die Nadeln die Stromzuführungsleiter durch die Kanäle hindurch.
- In einem sehr vorteilhaften Ausführungsbeispiel enthält der Kunststoffkörper ein Rohr, in das ein Stromzuführungsleiter zusammen mit dem Pumpstengel aufgenommen wird und sich beispielsweise von der Außenseite des Lampensockels nach dem Basisteil des Lampensockels erstreckt.
- Der Vorteil dieses Ausführungsbeispiels liegt in der Einschrkung der Möglichkeit eines Entladungsbogens, der den vom Lampensockel beschränkten Raum durch das Durchschmelzen eines Stromzuführungsleiters am Ende der Lampenlebensdauer streift und nach dem anderen Stromzuführungsleiter überspringt. Wenn dennoch diese Gefahr auftritt, gewährleistet das Rohr, das notwendigerweise schmal ist durch den eingeschränkten Raum um den Pumpstengel, das der Entladungsbogen schnell erlischt.
- In einer Abwandlung dieses Ausführungsbeispiels enthält das Rohr eine enge Verbindung mit dem allmählich schmaler werdenden Teil des Kunststoffkörpers. Insbesondere umgibt das Rohr im wesentlichen den Pumpstengel vollständig. Dies kann trotz Abmessungstoleranzen durch das Fortlassen des Kunststoffkörpers im Lampensockel bis zum kleinst möglichen Abstand vom Basisteil verwirklicht werden, so daß bei der Montage des Lampensockels auf dem Lampenkolben der Lampenkolben selbst, wenn nötig, den Kunststoffkörper tiefer in den Lampensockel hineindrückt, wenn das Rohr den Lampenkolben berührt. Diese Abwandlung kann insbesondere verwendet werden, wenn der Kunststoffkörper eine Verlängerung enthält, die sich bis in den Kanal erstreckt.
- In einer anderen Abwandlung enthält das Rohr einen mechanisch schwachen beispielsweise flexiblen oder Auslöse-Endteil, der sich einfach an den Lampenkolben anpaßt.
- Es wird klar sein, daß, wenn ein Kunststoffkörper ein Rohr enthält, das einen Stromzuführungsleiter an der Außenseite umgibt, dieser Stromzuführungsleiter von der Hülse des Lampensockels sehr wirkam abgeschirmt wird. Die Zementverbindung braucht deshalb keinen Kontakt mit dem Kunststoffkörper herzustellen.
- Die erfindungsgemäße Lampe kann eine Glühlampe oder eine Entladungslampe sein, in dem die Lichtquelle einen Glühkörper bzw. einen Entladungsbogen ist, die möglicherweise in einem Innengefäß angeordnet ist.
- Der Kunststoffkörper kann beispielsweise aus thermoplastischen Kunstharze hergestellt sein, beispielsweise aus Polypopylenoxid, Polyphenylensulphid, Polyamidimid, Polyimid, Polyäthersulphon und polyätherimid, im allgemeinen Kunststoffe, die die übliche Betriebstemperatur des Lampensockels aushalten.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
- Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel in Seitenansicht mit dem Lampensockel in axialem Querschnitt,
- Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel in derselben Darstellung,
- Fig. 3 den Kunststoffkörper nach Fig. 1 in axialem Querschnitt,
- Fig. 4 denselben Kunststoffkörper entlang der Linie IV-IV,
- Fig. 5 einen zweiten Kunststoffkörper in axialem Querschnitt,
- Fig. 6 den Körper nach Fig. 5 entlang der Linie VI-VI,
- Fig. 7 einen Lampensockel in axialem Querschnitt,
- Fig. 8 den Kunststoffkörper nach Fig. 7 entlang der Linie VIII-VIII,
- Fig. 9 einen weiteren Kunststoffkörper in axialem Querschnitt,
- Fig. 10 den Körper nach Fig. 9 entlang der Linie X-X,
- Fig. 11 eine Abwandlung des Körpers nach Fig. 8 in axialem Querschnitt entsprechend einem axialen Querschnitt entlang der Linie XI-XI, und
- Fig. 12 eine Abwandlung der Fig. 11.
- Die elektrische Lampe nach Fig. 1 enthält einen durchscheinenden Lampenkolben 1 mit einem Endteil 2, der einen abgedichteten Pumpstengel 3 und ein Stengelrohr 4 enthält. Eine Lichtquelle 5, ein Glühkörper, befindet sich im Lampenkolben.
- Ein Lampensockel 6 vom E27-Typ mit einer Achse 7 und mit den Kontaktelementen 8 und 9 ist am Endteil 2 des Lampenkolbens 1 mittels einer Klebverbindung 10 befestigt, in der Zeichnung Sockelzement.
- Die Stromzuführungsleiter 11 und 12 erstrecken sich von der Lichtquelle nach den betreffenden Kontaktelementen 8 und 9 des Lampensockels 6 und werden daran befestigt, in der Zeichnung mit Lötmittel 17 am Basiskontaktelement 8.
- Der Lampensockel 6 enthält einen Metallhülsenteil 13, der gleichzeitig ein Kontaktelement 9 bildet, und einen Basisteil 14 aus Isoliermaterial, Glas in der Zeichnung, der wenigstens ein Basiskontaktelement 8 trägt, das mit einer Öffnung 15 in einen Kanal 16 durch den Basisteil 14 angebracht ist. Ein Stromzuführungsleiter 11 geht durch diese Öffnung 15 und durch diesen Kanal 16 nach außen.
- Ein Hohlkörper 20 aus Kunststoff ist im Lampensockel 6 vorhanden und erstreckt sich nach dem Basisteil 14 des Lampensockels 6. Der Kunststoffkörper 20 schirmt den Stromzuführungsleiter 11 ab, der sich nach dem Basiskontaktelement 8 vom Hülsenteil 13 des Lampensockels 6 erstreckt. Ein erstes offenes Ende 21 dieses Körpers ist in Kontakt mit der Klebverbindung 10.
- Der Kunststoffkörper 20 enthält Außenvorsprünge 22 (siehe auch Fig. 4), die auf den Umkreis verteilt sind und mit Klemmfassung auf dem Hülsenteil 13 des Lampenkolbens 6 angebracht sind. In den Figuren sind die Vorsprünge 22 sich axial erstreckende Rippen, die nach dem Hülsenteil 13 des Lampensockels 6 schmaler werden.
- Der Kunststoffkörper 20 enthält einen Teil 23, der nach dem Kanal 16 im Basisteil 14 allmählich schmaler wird, und eine Verlängerung 24, die sich in den Kanal hinein erstreckt.
- In Fig. 2 haben gleiche Bauteile dieselben Bezugziffern wie in Fig. 1. Der Hohlkörper 30 aus Kunststoff enthält ein Rohr 35, das einen Stromzuführungsleiter 11 zusammen mit dem Pumpstengel 3 aufnimmt. Das Rohr 35 enthält eine enge Verbindung 36 mit dem allmählich schmaler werdenden Teil 23 des Kunststoffkörpers 30. Das Rohr 35 umgibt den Pumpstengel 3 vollständig. Nahe beim Lampenkolben 1 enthält das Rohr 35 einen mechanisch geschwächten Teil 37 mit einem freien Ende, dessen Wanddicke nach dem Ende hin allmählich kleiner wird. Der Stromzuführungsleiter 11 wird also vollständig vom anderen Leiter 12 getrennt.
- Der Kunststoffkörper 20 nach Fig. 1 wird in Fig. 3 und 4 getrennt dargestellt. Der Körper enthält drei auf seinen Umfang verteilte Vorsprünge 22 und eignet sich für einen E27-Lampensockel.
- Der Kunststoffkörper 40 nach Fig. 5 und 6 enthält Bauteile mit Bezugsziffern, die um 20 höher sind als die entsprechenden Bauteile in Fig. 3 und 4. Der Körper enthält vier Vorsprünge 42 und eignet sich zur Verwendung in einem E14- Lampensockel.
- In Fig. 7 und 8 sind Bauteile entsprechend den Bauteilen nach Fig. 1 mit Bezugsziffern bezeichnet, die um 50 höher sind. Die Lampe enthält einen Lampenkolben 51 mit einem B-15-Lampensockel 56, der zwei Kontaktelemente 58 und 59 an seinem Basisteil 64 enthält. Der Hohlkörper 70 aus Kunststoff im Lampensockel 56 enthält zwei allmählich schmaler werdende Teile 73, je einen für die Stromzuführungsleiter 61 und 62. Die Teile 73 erstrecken sich vom offenen Ende 71 des Kunststoffkörpers 70. Der Körper enthält eine Öffnung 77, durch die der abgedichtete Pumpstengel 53 hindurchgeht.
- In Fig. 9 und 10 sind Teile des Kunststoffkörpers entsprechend den Bauteilen in Fig. 7 und 8 mit Bezugsziffern bezeichnet, die um 20 höher sind. Der Kunststoffkörper 90 ist für Verwendung in einem B22-Lampensockel entwickelt.
- Der Kunststoffkörper 110 nach Fig. 11, in der Bezugsziffern um 40 höher sind als die der entsprechenden Bauteile in Fig. 8, unterscheidet sich vom Körper nach Fig. 8 darin, daß ein Querrand 128 vorgesehen ist, der dafür sorgt, daß das offene Ende 111 sich mit den allmählich schmaler werdenden Teilen 113 verbindet, aber einen Hohlraum 117 zum Aufnehmen eines Pumpstengels freiläßt.
- In Fig. 12 ist der Kunststoffkörper 130 eine Abwandlung des Körpers 110 nach Fig. 11 mit Bezugsziffern, die um 20 höher sind als die der entsprechenden Bauteile nach Fig. 11. Ein Rohr 137 erstreckt sich nach außen nach dem offenen Ende 131 zum Umgeben eines Pumpstengels und enthält radiale Trennwände 149. Das Rohr 137 mit seinen Trennwänden 149 unterteilt den Raum in einem Stengelrohr eines Lampenkolbens und weist jedem Stromzuführungsleiter einen Raum zu, der von dem des anderen getrennt ist.
Claims (11)
1. Elektrische Lampe mit
- einem durchscheinenden Lampenkolben (1) mit einem Endteil (2), das einen
abgedichteten Pumpstengel (3) und ein Stengelröhrchen (4) enthält,
- einer Lichtquelle (5) im Lampenkolben,
- einem Lampensockel (6) mit einer Achse (7) und Kontaktelementen (8,
9), der am Endteil des Lampenkolbens mittels einer Klebverbindung
(10) befestigt ist,
- Stromzuführungsleitern (11, 12), die sich von der Lichtquelle nach den
betreffenden Kontaktelementen (8, 9) am Lampensockel erstrecken und
damit verbunden sind,
- dem Lampensockel (6) mit einem Metallhülsenteil (13) und einem
Basisteil (14) aus Isoliermaterial, das wenigstens ein
Basiskontaktelement (8) mit einer Öffnung (15) trigt, die durch den Basisteil in
einen Kanal (16) mündet, durch den ein Stromzuführungsleiter (11)
nach außen führt,
- einem Hohlkörper (20) aus Kunststoff im Lampensockel, wobei der
Hohlkörper sich von einem ersten offenen Ende (21) nahe beim
Lampenkolben (1) nach dem Basisteil (14) des Lampensockels (6) erstreckt
und den Stromzuführungsleiter (11) nach dem Basiskontaktelement (8)
vom Hülsenteil (13) des Lampensockels abschirmt,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoffkörper (20) Außenvorsprünge (22) enthält,
die auf seinen Umkreis verteilt sind und mit Klemmfassung auf dem Hülsenteil (13) des
Lampensockels (6) angebracht sind.
2. Elektrische Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorsprünge (22) sich axial erstreckende Rippen sind.
3. Elektrische Lampe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorsprünge (22) naher beim Hülsenteil (13) des Lampensockels (6) schmaler
werden.
4. Elektrische Lampe nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kunststoffkörper (20) einen Teil (23) hat, der nach dem Kanal (16) im Basisteil
(14) des Lampensockels hin allmählich schmaler wird.
5. Elektrische Lampe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kunststoffkörper (20) eine Verlängerung (24) hat, die sich in den Kanal (16) im
Basisteil (14) erstreckt.
6. Elektrische Lampe nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kunststoffkörper (30) ein Rohr (35) enthält, in das ein Stromzuführungsleiter
(11) zusammen mit dem Pumpstengel (3) aufgenommen wird.
7. Elektrische Lampe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Rohr (35) eine enge Verbindung (36) mit dem allmählich schmaler werdenden Teil (23)
des Kunststoffkörpers (30) hat.
8. Elektrische Lampe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das
Rohr (35) den Pumpstengel (13) im wesentlichen ganz umgibt.
9. Elektrische Lampe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das
Rohr (35) einen mechanisch geschwächten mit einem freien Ende versehenen Teil (37)
nahe beim Lampenkolben enthält.
10. Elektrische Lampe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kunststoffkörper (20) eine Verlängerung (24) hat, die sich in den Kanal (16) im
Basisteil (14) des Lampensockels (6) erstreckt.
11. Elektrische Lampe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Lampensockel (56) zwei Basiskontaktelemente (58, 59) enthält, und daß der
Kunststoffkörper (70) einen für jeden Stromzuführungsleiter (61, 62) allmählich schmaler
werdenden Teil (73) hat, der sich im wesentlichen vom ersten offenen Ende (71) weg
erstreckt.
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