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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Isolierstopfen für eine elektrische
Entladungslampeneinrichtung, die so aufgebaut ist, dass ein lampenseitiger
Verbinder, mit welchem ein Verbinder zum Liefern elektrischer Energie
verbunden bzw. von diesem getrennt werden kann, einstückig für das rückwärtige Ende
des Hauptkörpers
eines Isolierstopfens vorgesehen ist, der ein Vorderende aufweist,
an welchem ein Lichtbogenrohr befestigt und gehaltert ist, sowie eine
Entladungslampenvorrichtung mit einem solchen Isolierstopfen.
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Aus
der
DE 41 24 071 C2 ist
bereits eine Entladungslampeneinheit bekannt mit einem aus synthetischem
Harz geformten Lampenhalter sowie einer Entladungslampe und einer
Einrichtung zur Aufhängung
der Lampe. Aus der
DE
196 02 625 A1 ist bereits eine elektrische Lampe bekannt,
die einen Sockel aus isolierendem Material umfasst. Auch die Druckschrift
DE 44 04 458 A1 zeigt
bereits einen Isoliersockel für
eine Entladungslampenvorrichtung.
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Wie
in 15 gezeigt ist eine
herkömmliche elektrische
Entladungslampeneinrichtung so aufgebaut, dass ein Lichtbogenrohr 3 über eine
metallische Leitungshalterung 2a und eine Keramikscheibe 2b einstückig am
Vorderende eines Isolierstopfenkörpers
(einer Isolierbasis) 1 befestigt ist, der aus Kunstharz
besteht.
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Man
beachte, dass ein Loch, durch welches das rückwärtige Ende des Lichtbogenrohrs
eingeführt
wird, in der Vorderoberfläche
des Isolierstopfenkörpers 1 vorgesehen
ist.
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Das
Lichtbogenrohr 3 ist so aufgebaut, dass ein Ultraviolettstrahlen
abschirmender Kolben 5 durch Schweißen mit einem Lichtbogenrohrkörper 4 vereinigt
wird, der einen eingeschlossenen Glaskolben 4a aufweist,
der einen Lichtaussendeabschnitt darstellt, in welchem Elektroden 4b einander
gegenüberliegend
vorgesehen sind. Der eingeschlossene Glaskolben 4a wird
daher durch den Ultraviolettstrahlen abschirmenden Kolben 5 umgeben
und hermetisch abgedichtet. Die Elektroden 4b sind an Leitungsdrähte 4e angeschlossen,
die von dem Lichtbogenrohr 3 über Molybdänfolienteile 4d ausgehen,
die im Bereich von Quetschdichtungsabschnitten 4c vorgesehen
sind.
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Andererseits
ist ein zylindrischer Abschnitt 1a, der nach hinten verläuft, am
rückwärtigen Ende des
Isolierstopfenkörpers 1 vorgesehen.
Eine bandförmige
Anschlussklemme 6 für
die negative Seite, die elektrisch mit einem Vorderende-Leitungsdraht des
Lichtbogenrohrs 3 über
eine Leitungshalterung 2a verbunden ist, liegt auf der
Außenoberfläche des zylindrischen
Abschnitts 1a frei. Im Zentrumsabschnitt des zylindrischen
Abschnitts 1a liegt eine Anschlussklemme 7 für die positive
Seite frei, die elektrisch mit einem Leitungsdraht am rückwärtigen Ende des
Lichtbogenrohrs 3 verbunden ist. Die voranstehenden Bauteile
(der zylindrische Abschnitt 1a, die Anschlussklemme 6 und
die Anschlussklemme 7) bilden einen lampenseitigen Verbinder
C2, mit welchem ein Verbinder C1 zum
Liefern elektrischer Energie verbunden bzw. von dem er getrennt
werden kann.
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Eine
keramische Isoliermuffe 2c ist an eine Leitungshalterung 2a angepasst,
die in Vorwärtsrichtung über den
Isolierstopfenkörper 1 vorspringt.
Daher wird eine Isolation zwischen einer Leitungshalterung 2a,
welche einen Kanal an der positiven Seite für elektrische Energie bildet,
und einem Leitungsdraht am rückwärtigen Ende
des Lichtbogenrohrs 3 aufrechterhalten, wobei der Leitungsdraht
am rückwärtigen Ende
einen Kanal an der positiven Seite für elektrische Energie darstellt.
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Wie
in 16 gezeigt, wird
der Isolierstopfenkörper 1 durch
Spritzguss ausgeformt, so dass die Vorderendoberfläche des
Isolierstopfenkörpers 1,
die relativ dick ist, einem Anguß 9 der Formen 8a und 8b gegenüberliegt.
Eine Gleitform 8c ist dazu vorgesehen, eine ausgenommene
Nut auszubilden, die zur Aufnahme einer Anschlussklemme 6 an
der negativen Seite dient, die einen hinterschnittenen Abschnitt aufweist.
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Der
herkömmliche
Isolierstopfen 1 weist die Schwierigkeit auf, dass hohle
Abschnitte B (nachstehend als "Leerräume" bezeichnet), welche
zu einem dielektrischen Durchbruch führen, am Basisabschnitt des
zylindrischen Abschnitts 1a am rückwärtigen Ende vorgesehen sind.
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Die
Erfinder der vorliegenden Erfindung haben Untersuchungen vorgenommen,
die zu folgenden Ergebnissen führten.
Durch den Anguß 9 eingespritztes
Harz wird von dem zylindrischen Abschnitt am Vorderende in den zylindrischen
Abschnitt 1a am rückwärtigen Ende
eingefüllt,
so dass der zylindrische Abschnitt 1a mit dem Harz gefüllt wird.
In den zylindrischen Abschnitt 1a am rückwärtigen Ende, der von dem Anguß 9 beabstandet
ist und eine große Dicke
aufweist, kann Harz nicht in ausreichendem Maße zugeführt werden. Darüber hinaus
ist der Spritzgussdruck in dem voranstehenden Abschnitt niedriger
als in den Abschnitten in der Nähe
des Angusses 9. Daher kann manchmal Gas nicht ausreichend
entfernt werden. Das in den Hohlraum eingespritzte Harz verfestigt
sich, und zwar so, dass der Umfangsabschnitt, der in Berührung mit
der Form steht, zuerst fest wird. In den dickwandigen Abschnitten
treten das Schrumpfen und die Verfestigung verglichen mit dünnwandigen
Abschnitten langsam auf, wenn der Formgebungsvorgang durchgeführt wird. Daher
wird eine Zugwirkung auf das Harz durch den Umfangsabschnitt ausgeübt, der
sich zuerst zusammengezogen und verfestigt hat, und daher tritt
eine Verformung auf. Daraus lässt
sich schließen,
dass Leerräume
B ausgebildet werden.
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Daher
haben die Erfinder einen inneren zylindrischen Abschnitt und einen
zylindrischen Abschnitt zum Umgeben des inneren zylindrischen Abschnitts
vorgeschlagen, die für
den vorderen Endabschnitt des Isolierstopfens gedacht sind. Die
Dicke des Gesamtabschnitts von dem Vorderendabschnitt des Isolierstopfenkörpers zum
Basisabschnitt ist daher verkleinert, verglichen mit der Dicke beim
herkömmlichen
Aufbau, so dass eine gleichförmige
Dicke erzielt wird. Weiterhin wird die längliche Endoberfläche des
zylindrischen Abschnitts 1a am rückseitigen Ende, welche die
größte Dicke
in dem Isolierstopfenkörper 1 aufweist,
dazu veranlasst, dem Anguß 9 gegenüberzuliegen.
Daher wurde kein Leerraum in dem Gesamtabschnitt des Isolierstopfenkörpers 1 festgestellt,
einschließlich
des Innenabschnitts des zylindrischen Abschnitts 1a am
rückwärtigen Ende
und des zylindrischen Abschnitts am Vorderende (des inneren zylindrischen
Abschnitts und des äußeren zylindrischen
Abschnitts).
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Die
vorliegende Erfindung wurde dazu entwickelt, die voranstehend geschilderten
Schwierigkeiten zu überwinden,
die bei der herkömmlichen
Vorgehensweise auftreten.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Bereitstellung
eines Isolierstopfens für eine
elektrische Entladungslampeneinrichtung, dessen Gewicht und Kosten
verringert werden können, wobei
die Isolation beibehalten wird, sowie einer Entladungslampeneinrichtung
mit einem solchen Isolierstopfen.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 8 gelöst.
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Um
die voranstehend geschilderten Vorteile zu erzielen, weist ein Isolierstopfen
für eine
elektrische Entladungslampeneinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
auf: einen Vorderabschnitt, der einen äußeren zylindrischen Abschnitt
und einen inneren zylindrischen Abschnitt umfasst, wobei der innere
zylindrische Abschnitt im wesentlichen gleiche Dicke aufweist, und
eine Öffnung
zur Aufnahme eines Lichtbogenrohrs einer elektrischen Entladungslampe;
einen Fokussierungsring, der von dem äußeren zylindrischen Abschnitt
des Vorderabschnitts ausgeht; und einen rückwärtigen Abschnitt, der einen zylindrischen
Abschnitt am rückwärtigen Ende
und einen Zentrumsabschnitt aufweist, wobei die Dicke t1 des
zylindrischen Abschnitts am rückwärtigen Ende des
rückwärtigen Abschnitts
sowie die Dicke t2 des inneren zylindrischen
Abschnitts des Vorderabschnitts folgende Beziehung erfüllen: t1 > t2.
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Vorzugsweise
erfüllen
die Dicke t1 des zylindrischen Abschnitts
am rückwärtigen Ende
des rückwärtigen Abschnitts,
die Dicke t2 des inneren zylindrischen Abschnitts
des Vorderabschnitts, und die Dicke t3 des äußeren zylindrischen Abschnitts
des Vorderabschnitts folgende Bedingung:
t1 > t2 > t3.
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Die
Dicke des Isolierstopfens wird in Richtung zum Anguß hin vergrößert. Der
Kanal in dem Hohlraum, durch welchen das Harz fließt, ist
daher zum Anguß hin
erweitert. Daher kann das Harz glatt in den gesamten Körper des
Hohlraums eingefüllt werden.
Darüber
hinaus kann der Einspritzdruck in dem Gesamtkörper des Hohlraums vergleichmäßigt werden.
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Der
zylindrische Abschnitt am rückwärtigen Ende
weist die größte Dicke
t1 in dem Gesamtkörper des Isolierstopfens auf.
Daher kann die Isolierung zwischen der bandförmigen negativen Anschlussklemme,
die auf der Außenoberfläche des
zylindrischen Abschnitts am rückwärtigen Ende
freiliegt, und der positiven Anschlussklemme aufrechterhalten werden,
die im Zentrumsabschnitt im zylindrischen Abschnitt freiliegt. Weiterhin
lässt sich
eine mechanische Festigkeit erzielen, infolge der der Verbinder zum
Liefern elektrischer Energie sicher angeschlossen bzw. abgetrennt
werden kann.
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Der
zylindrische Abschnitt am Vorderende weist die nächstgrößte Dicke t2 in
dem Gesamtkörper des
Isolierstopfens auf, verglichen mit dem zylindrischen Abschnitt
am rückwärtigen Ende.
Daher kann die Isolierung zwischen dem Kanal oder Durchgang an der
positiven Seite (dem Leitungsdraht am rückwärtigen Ende des Lichtbogenrohrs)
für elektrische Energie,
der an der Innenseite des inneren zylindrischen Abschnitts angeordnet
ist, und dem Kanal oder Durchgang an der negativen Seite (elektrischen
Leitungsteilen, beispielsweise eine Leitungshalterung, die elektrisch
mit dem Leitungsdraht am Vorderende des Lichtbogenrohrs verbunden
sind), der an der Außenseite
des inneren zylindrischen Abschnitts vorgesehen ist, aufrechterhalten
werden. Darüber
hinaus kann eine mechanische Festigkeit zur Verfügung gestellt werden, die dazu
ausreicht, den rückwärtigen Endabschnitt
des Lichtbogenrohrs verlässlich
zu befestigen und zu haltern.
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Da
der äußere zylindrische
Abschnitts des Vorderabschnitts ein Abschnitt ist, der die Isolierung nicht
wesentlich beeinflusst, weist dieser Abschnitt die Dicke t3 auf, welche die geringste Dicke in dem Isolierstopfen
ist. Daher wird ein großer
Zwischenraum zwischen dem äußeren zylindrischen
Abschnitt und dem inneren zylindrischen Abschnitt des Vorderabschnitts
ausgebildet. Darüber
hinaus lässt
sich ausreichende mechanische Festigkeit erzielen, um einstückig den
Fokussierungsring zu haltern, der in einem Aufnahmeloch eines Reflektors
für einen Scheinwerfer
eines Kraftfahrzeugs aufgenommen ist.
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Gemäß einer
weiteren Zielrichtung der Erfindung wird der voranstehend geschilderte
Isolierstopfen zur Verfügung
gestellt, bei welchem der Vorderabschnitt, der Fokussierungsring
und der rückwärtige Abschnitt
einstückig
dadurch ausgeformt werden, dass ein Kunstharz in eine Form von einem
Anguß der
Form eingespritzt wird, wobei der Anguß dem rückwärtigen Abschnitt des Isolierstopfens
gegenüberliegt.
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Vorzugsweise
liegt in dem Isolierstopfen der Anguß dem rückwärtigen zylindrischen Abschnitt
des rückwärtigen Abschnitts
des Isolierstopfens gegenüber.
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Der
zylindrische Abschnitt wird neben dem rückwärtigen Abschnitt ausgebildet,
während
der innere zylindrische Abschnitt und der äußere zylindrische Abschnitt
neben dem Vorderabschnitt ausgebildet werden. Der Gesamtkörper des
Isolierstopfenkörpers
weist im wesentlichen dieselbe Dicke auf. Daher weist der Isolierstopfenkörper keinen übermäßig dicken
Wandabschnitt auf, wie dies bei dem herkömmlichen Isolierstopfen der
Fall war. Der Gesamtkörper des
Isolierstopfens kann sich daher im wesentlichen gleichförmig zusammenziehen
und verfestigen. Es besteht daher keine Befürchtung, dass ein Hohlraum in
dem Isolierstopfenkörper
ausgebildet wird.
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Der
Formgebungsvorgang wird so durchgeführt, dass der zylindrische
Abschnitt am rückwärtigen Ende,
der die größte Dicke
in dem Isolierstopfenkörper
aufweist, dem Anguß der
Form gegenüberliegt.
In den Hohlraum durch den Anguß eingespritztes
Harz kann daher glatt vom zylindrischen Abschnitt am rückwärtigen Ende
zugeführt
werden, der die größte Dicke
aufweist, nämlich
zum inneren zylindrischen Abschnitt und zum äußeren zylindrischen Abschnitt.
Daher kann in jenem Bereich ein ausreichend hoher Spritzdruck aufrechterhalten
werden.
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Der
Raum, der sich nach vorn hin öffnet,
ist für
den inneren zylindrischen Abschnitt und den äußeren zylindrischen Abschnitt
vorgesehen, welche den Vorderabschnitt des Isolierstopfenkörpers bilden.
Soviel Kunstharzmaterial, wie dem Bereich dieses Raumes entspricht,
kann daher eingespart werden, so dass sich das Gesamtgewicht verringern lässt.
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Gemäß einer
weiteren Zielrichtung der Erfindung wird bei dem Isolierstopfen
das Harz von mehreren Angüssen
eingespritzt, welche dem rückwärtigen Abschnitt
des Isolierstopfens gegenüberliegen und
die in gleichmäßigen Abständen vorgesehen sind.
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Harz,
welches in den Hohlraum durch jeden Anguß der Form eingespritzt wird,
fließt
gleichmäßig in Umfangsrichtung
in dem zylindrischen Abschnitt am rückwärtigen Ende zum Vorderabschnitt
hin. Auch im Vorderabschnitt, nämlich
im inneren zylindrischen Abschnitt und im äußeren zylindrischen Abschnitt,
fließt
Harz gleichförmig
in Umfangsrichtung zum Vorderende hin. Das Einfüllen des Harzes kann daher
glatt durchgeführt
werden. Darüber
hinaus kann der Spritzgussdruck in dem Gesamtkörper des Stopfens vergleichmäßigt werden.
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Gemäß einer
weiteren Zielrichtung der Erfindung wird der voranstehend geschilderte
Isolierstopfen zur Verfügung
gestellt, der weiterhin aufweist: eine erste elektrische Anschlussklemme,
die um den zylindrischen Abschnitt am rückwärtigen Ende des rückwärtigen Abschnitts
herum freiliegt, wobei die erste elektrische Anschlussklemme aus
einem elektrisch leitfähigen
Material besteht; und eine zweite elektrische Anschlussklemme, die
um den Zentrumsabschnitt des rückwärtigen Abschnitts
herum freiliegt, wobei die zweite elektrische Anschlussklemme aus
einem elektrisch leitfähigen
Material besteht, und zumindest die erste elektrische Leitungsklemme
mit dem Isolierstopfen beim Einspritzen des Kunstharzes in die Form
vereinigt wird.
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Vorzugsweise
wird bei dem voranstehend geschilderten Isolierstopfen auch die
zweite elektrische Anschlussklemme mit dem Isolierstopfen beim Einspritzen
des Kunstharzes in die Form vereinigt.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch dargestellter Ausführungsbeispiele
näher erläutert, aus
welchen weitere Vorteile und Merkmale hervorgehen. Es zeigen:
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1 eine Perspektivansicht
einer elektrischen Entladungslampeneinrichtung gemäß einer ersten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2 eine Seitenansicht der
elektrischen Entladungslampeneinrichtung;
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3 eine Vorderansicht der
elektrischen Entladungslampeneinrichtung;
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4 eine Rückansicht der elektrischen
Entladungslampeneinrichtung;
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5 eine vertikale Querschnittsansicht
(eine Querschnittsansicht entlang der Linie V-V in 3) der elektrischen Entladungslampeneinrichtung;
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6 eine Perspektivansicht
in Explosionsdarstellung eines Vertikalhalterungsteils zum Haltern eines
Lichtbogenrohrs;
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7 eine Seitenansicht des
Lichtbogenrohrs, mit welchem das Vertikalhalterungsteil befestigt
und vereinigt wurde;
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8 eine Vertikalquerschnittsansicht
der vorderen Oberfläche
eines Isolierstopfens, an welchem die Basisplatte befestigt und
mit diesem vereinigt wurde;
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9 eine perspektivische Rückansicht
einer Basisplatte;
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10 eine vergrößerte Querschnittsansicht eines
Abschnitts in der Nähe
des Muffeneinführungsloches;
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11 eine Vertikalquerschnittsansicht
eines Isolierstopfens, der ein rückwärtiges Ende
aufweist, das nach oben zeigt;
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12 eine perspektivische
Rückansicht
einer kappenartigen Anschlussklemme;
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13 einen Stopfen mit einem
Vorsprung, auf welchen die kappenartige Anschlussklemme aufgepasst
ist;
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14 eine Querschnittsansicht
einer Form zur Spritzgussformung eines Isolierstopfenkörpers;
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15 eine Vertikalquerschnittsansicht
einer herkömmlichen
elektrischen Entladungslampeneinrichtung; und
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16 eine Querschnittsansicht
einer Form zum Spritzgussformen eines herkömmlichen Isolierstopfens für eine elektrische
Entladungslampeneinrichtung.
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Nunmehr
wird eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beschrieben.
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In
den Zeichnungen ist ein Isolierstopfen 30 aus Kunstharz
dargestellt. Ein lampenseitiger Verbinder C2 am
rückwärtigen Ende
des Isolierstopfens 30, mit welchem ein Verbinder C1 (siehe 2)
an der Stromversorgungsseite verbunden bzw. von diesem getrennt
werden kann, ist einstückig
vorgesehen. Weiterhin weist der Isolierstopfen 30 einen
Fokussierungsring 34 auf, der für seine Außenoberfläche vorgesehen ist, wobei der
Fokussierungsring 34 eine Kontaktbezugsoberfläche f1 (siehe 2 und 5) festlegt, die im Eingriff
mit einem Einführungsloch 102 (siehe 2) eines Reflektors 100 eines
Scheinwerfers eines Kraftfahrzeugs steht. Vor dem Isolierstopfen 30 sind
eine Leitungshalterung 36, die von dem Stopfen 30 aus
in Vorwärtsrichtung
verläuft,
und ein metallisches Halterungsteil 50, welches an der vorderen
Oberfläche
des Stopfens 30 befestigt ist, dazu vorgesehen, das Lichtbogenrohr 10 zu
befestigen und zu haltern. Dies ist der Aufbau der elektrischen
Entladungslampeneinrichtung.
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Ein
innerer zylindrischer Abschnitt 31, der eine vordere Oberfläche aufweist,
auf welcher eine Basisplatte 51 nach vorn freiliegt, und
ein Fokussierungsring 34, sind im Umfangsabschnitt des
Vorderendes des Stopfens 30 vorgesehen, wobei der innere
zylindrische Abschnitt 31 nach vorn hin geöffnet ist.
Weiterhin ist ein äußerer zylindrischer
Abschnitt 33, der den inneren zylindrischen Abschnitt 31 umgibt
und nach vorn hin offen ist, für
den vorderen Endabschnitt des Stopfens 30 vorgesehen. Ein
Leitungsdraht 18a, der von dem Vorderende des Lichtbogenrohrs 10 ausgeht,
wird mittels Punktschweißung
an einem gebogenen Vorderende 37 einer Leitungshalterung 36 befestigt,
die in Vorwärtsrichtung über den
Stopfen 30 vorsteht. Weiterhin wird das rückwärtige Ende
des Lichtbogenrohrs 10 durch ein metallisches Vertikalhalterungsteil 60 gehaltert,
welches eine Gleitplatte 61 und ein Lichtbogenrohrhalteband 71 aufweist,
die mit der Basisplatte 51, die in der vorderen Oberfläche des
inneren zylindrischen Abschnitts 31 frei liegt, verschweißt und so
an dieser befestigt sind.
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Das
Lichtbogenrohr 10 ist so aufgebaut, dass ein zylindrischer,
Ultraviolettstrahlen abschirmender Kolben 20 mit einem
Lichtbogenrohrkörper 11 verschweißt und somit
hermetisch abgedichtet verbunden wird, der einen eingeschlossenen
Glaskolben 12 aufweist, in welchem Wolframelektroden 15a und 15b einander
gegenüberliegend
angeordnet sind. Der eingeschlossene Glaskolben 12 wird
daher durch den Ultraviolettstrahlen abschirmenden Kolben 20 umgeben
und durch diesen hermetisch abgedichtet. Eine elektrische Entladungslampenachse
L, welche die beiden Wolframelektroden 15a und 15b miteinander
verbindet, ist in den 1, 2, 5 und 7 angedeutet.
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Der
Lichtbogenrohrkörper 11 weist
den eingeschlossenen Glaskolben 12 auf, der aus einem Quarzglasrohr
in Form einer zylindrischen Röhre
hergestellt wird, die Form einer Rotationsellipse aufweist und zwischen
Quetschdichtungsabschnitten 13a und 13b gehaltert
wird, die jeweils an einem vorbestimmten Ort in Längsrichtung
eine rechteckige Querschnittsform aufweisen. In dem Glaskolben 12 sind ein
Start-Edelgas, Quecksilber und ein Metallhalogenid, beispielsweise
Natrium-Scandium-lichtemittierende Substanzen eingeschlossen. Molybdänfolienteile 16a und 16b,
die jeweils rechteckförmig
ausgebildet sind, sind hermetisch auf den Quetschdichtungsabschnitten 13a und 13b verbunden.
Wolframelektroden 15a und 15b, die einander gegenüberliegend
in dem eingeschlossenen Glaskolben 12 angeordnet sind,
sind mit dem jeweiligen Molybdänfolienteil 16a bzw. 16b verbunden, wobei
Leitungsdrähte 18a und 18b (siehe 5), die von dem Lichtbogenrohrkörper 11 nach
außen
verlaufen, an das jeweilige andere der Molybdänfolienteile 16a und 16b angeschlossen
sind.
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Der
zylindrische Kolben 20 zum Abschirmen von Ultraviolettstrahlen,
dessen Innendurchmesser größer als
der Durchmesser des eingeschlossenen Glaskolbens 12 ist,
wird durch Schweißen
mit dem Lichtbogenrohrkörper 11 verbunden.
Bereiche des Lichtbogenrohrkörpers 11 von
den Quetschdichtungsabschnitten 13a und 13b bis
zum eingeschlossenen Glaskolben 12 werden durch den Kolben 20 umgeben
und hermetisch abgedichtet. Weiterhin verläuft ein sich nach hinten erstreckender
Abschnitt 14b (siehe 5)
des Lichtbogenrohrkörpers 11,
der die Form eines zylindrischen Rohrs aufweist und keinen Quetschdichtungsabschnitt
hat, von dem Kolben 20 aus nach hinten.
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Der
Kolben 20 besteht aus Quarzglas, welches mit TiO2 und CeO2 dotiert
wurde, und welches Ultraviolettstrahlenabschirmeigenechaften aufweist. Daher
können
Ultraviolettstrahlen, die von dem eingeschlossenen Glaskolben 12 ausgesandt
wurden, verlässlich
entfernt werden, wobei der Kolben 12 den elektrischen Entladungsabschnitt
darstellt, so dass die Ultraviolettstrahlen in vorbestimmten Bereichen entfernt
werden, die für
den menschlichen Körper schädlich sind.
Der Innenabschnitt des Kolbens 20 ist evakuiert oder befindet
sich in einem Zustand, in welchem ein Inertgas eingefüllt wurde.
Der Kolben 20 weist daher auch Wärmeisolationseigenschaften
auf, um eine Isolierung gegenüber
Wärme zu
bewirken, die von dem eingeschlossenen Glaskolben 12 abgestrahlt
wird, der den elektrischen Entladungsabschnitt darstellt. Daher
werden die Eigenschaften der Lampe nicht durch Änderungen der Umgebungsbedingungen
beeinflusst.
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Die
Metallteile, beispielsweise die Leitungshalterung 36 und
die Gleitplatte 61, werden daher nur mit Licht bestrahlt,
welches durch den Ultraviolettstrahlen abschirmenden Film hindurchgegangen
ist, also mit Licht, von welchem Ultraviolettstrahlen in einem vorbestimmten
Wellenlängenbereich
abgetrennt wurden. Daher kann die Menge an freien Elektronen verringert
werden, die angeregt und daher nach außerhalb der Metallteile ausgestoßen werden.
Daher kann die Schwierigkeit verhindert werden, dass der Dampfdruck
der lichtemittierenden Substanz in dem eingeschlossenen Glaskolben
abnimmt.
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Der
Isolierstopfen 30 wird durch Spritzguss eines Kunstharzes
hergestellt. Eine Öffnung 32, durch
welche ein nach hinten verlaufender Abschnitt 14b des Lichtbogenrohrs 10 eingeführt und
dort aufgenommen werden kann, ist in dem inneren zylindrischen Abschnitt 31 am
Vorderende des Stopfens 30 vorgesehen. Ein äußerer zylindrischer
Abschnitt 33, der einen Fokussierungsring 34 aufweist,
der an seinem Umfang angeordnet ist, ist um den inneren zylindrischen
Abschnitt 31 herum vorgesehen, mit Ausnahme eines Brückenabschnitts 35 (siehe
die 3 und 6), in welchem das Muffeneinführungsloch 35a vorgesehen
ist. Daher kann Kunstharz zur Ausbildung des Stopfens 30 eingespart
werden. Es wird daher ein zylindrischer Raum 33a mit einem
C-förmigen Querschnitt
zwischen dem inneren zylindrischen Abschnitt 31 und dem äußeren zylindrischen
Abschnitt 33 ausgebildet. Daher kann das Harzmaterial entsprechend
dem Raum 33a eingespart und daher das Gewicht des Stopfens
entsprechend verringert werden.
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Die
metallische Basisplatte 51, welche die Bezugsebene festlegt,
ist hermetisch an dem Vorderende des inneren zylindrischen Abschnitts 31 befestigt.
Wie in den vergrößerten Ansichten
der 6, 8 und 9 gezeigt
ist, ist die Basisplatte 51 so aufgebaut, dass ein zylindrischer
Abschnitt 54 für
das innere Ende des kreisringförmigen
Basisabschnitts 52 vorgesehen ist. Wie in 14 gezeigt, wird der Spritzguss in dem
Zustand durchgeführt,
in welchem die Basisplatte 51 in die Form 80 eingesetzt
ist. Bei der vorliegenden Ausführungsform
umfasst die Form 80 ein stationäres Formteil 80A und
ein bewegliches Formteil 80B, welches an dem stationären Formteil 80A angebracht
und von diesem weggenommen werden kann. Daher wird eine vereinigte
Form gebildet, in welcher der kreisringförmige Basisabschnitt 52 zum
Isolierstopfen 30 hin freigelegt ist. Vier gebogene Abschnitte 56 (siehe 8), die nach auswärts abgebogen
sind, sind für
das Vorderende des zylindrischen Abschnitts 54 in gleichen
Abständen
in Umfangsrichtung vorgesehen. Die gebogenen Abschnitte 56 sind
in den inneren zylindrischen Abschnitt 31 des Isolierstopfens
eingebettet, um als Trennanschläge
zu dienen. Daher wird die Basisplatte 51 fest mit dem inneren
zylindrischen Abschnitt 31 verbunden und an diesen befestigt.
Daher besteht kein Risiko, dass ein Abtrennen, beispielsweise Abschälen, der
Basisplatte 51 von dem Isolierstopfen 30 auftritt.
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Die
vordere Oberfläche
des kreisringförmigen
Basisabschnitts 52 der Basisplatte 51, die mit dem
Isolierstopfen 30 vereinigt ist, ist zu einer Bezugsebene
f2 (siehe 2 und 8) ausgebildet, die parallel
zur Bezugsebene f1 (siehe 2 und 5)
des Fokussierungsrings 34 verläuft, der ein Positionierungsbezugsteil
in Bezug auf den Reflektor 100 darstellt. Ein metallisches
Vertikalhalterungsteil 60 (siehe 6), welches eine metallische Gleitplatte 61 und ein
metallisches Lichtbogenrohrhalteband 71 aufweist und so
ausgebildet ist, dass es den Kolben 20 des Lichtbogenrohrs 10 in
Vertikalrichtung haltert, ist mit der oberen Oberfläche der
Basisplatte 51 (genauer gesagt, der oberen Oberfläche des
Basisabschnitts 52) verschweißt und so hieran befestigt.
Dies führt
dazu, dass die elektrische Entladungsachse L des Lichtbogenrohrs 10 in
eine vorbestimmte Position auf der Zentrumsachse L2 (siehe 2 und 11) des Fokussierungsrings 34 gebracht
wird.
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Wie
in 6 gezeigt ist, weist
das Lichtbogenrohrhalteband 71, welches zu dem Vertikalhalterungsteil 60 gehört, rechteckige,
zipfelförmige
Teile 74 auf, von denen jedes so abgebogen ist, dass es
im Querschnitt L-förmig
ist und die an den beiden Anlageabschnitten eines länglichen
Bandkörpers 72 vorgesehen
sind. Wenn die zipfelförmigen
Teile 74 des Bandkörpers 72,
der um den Kolben 20 des Lichtbogenrohrs 10 herumgeschlungen
ist, dazu veranlasst werden, dass sie zusammenstoßen, so
dass sie an einem Punktschweißabschnitt 75 punktverschweißt werden,
kann das Lichtbogenrohrhalteband 71 um den Kolben 20 so
herumgeschlungen werden, dass es mit dem Kolben 20 verbunden
wird. Gebogene Abschnitte 73 sind in Längsrichtung des Bandkörpers 72 vorgesehen.
Wenn die gebogenen Abschnitte 73 elastisch verformt werden,
zieht sich der Bandkörper 72 in
Längsrichtung
zusammen. Daher kann der Bandkörper 72 so
um den Kolben 20 herumgeschlungen werden, dass er mit dem
Kolben 20 verbunden wird.
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Wie
in den 6 und 7 gezeigt weist die metallische
Gleitplatte 61, welche zum Vertikalhalterungsteil 60 gehört, die
Form eines Kreisrings auf, wobei ein Basisabschnitt 62 vorgesehen
ist, der an die Basis 52 der Basisplatte 51 angepasst
ist. Vier zipfelförmige
Halteteile 64 in Form von Blattfedern, die so ausgebildet
sind, dass sie aufrechtstehen, und durch Schneiden hergestellt werden,
sind in gleichen Abständen
in Umfangsrichtung des Innenendes des Basisabschnitts 62 vorgesehen.
Die Außenoberfläche des
Lichtbogenrohrhaltebands 71, welches um den Kolben 20 des
Lichtbogenrohrs 10 herumgeschlungen und daher am Kolben 20 befestigt
ist, wird zwischen den zipfelförmigen
Halteteilen 64 gehaltert. Weiterhin werden die zipfelförmigen Halteteile 64 durch
Laserschweißen
an Laserschweißabschnitten 65 mit
dem Lichtbogenhalteband 71 verbunden. Daher ist das Lichtbogenrohr 10 mit
der Gleitplatte 61 so vereinigt, dass die elektrische Entladungsachse
L des Lichtbogenrohrs 10 senkrecht zu einer Verbindungsoberfläche f3 verläuft,
nämlich
einer Bodenoberfläche
des Basisabschnitts 62 der Gleitplatte61 (siehe 7), und getrennt von der
Bodenoberfläche f3 des Basisabschnitts 62 um eine
vorbestimmte Entfernung H1.
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Die
Gleitplatte 61 des Vertikalhalterungsteils 60,
mit welchem das Lichtbogenrohr 10 vereinigt wurde, führt eine
Gleitbewegung entlang dem Basisabschnitt 52 der Basisplatte 51 durch.
Wenn die elektrische Entladungsachse L mit der Zentrumsachse übereinstimmt
(der Zentrumsachse der elektrischen Entladungslampeneinrichtung),
also der Zentrumsachse L2 des Fokussierungsrings 34,
wird der Basisabschnitt 62 der Gleitplatte 61 durch
Laserschweißen mit
dem Basisabschnitt 52 der Basisplatte 51 verbunden.
Auf diese Weise wird das Lichtbogenrohr 10 mit dem Isolierstopfen 30 über das
Vertikalhalterungsteil 60 vereinigt. Daher wird die elektrische
Entladungsachse L des Lichtbogenrohrs 10 in die erforderliche Position
in Bezug auf den Fokussierungsring 34 gebracht.
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Eine
Isoliermuffe 38, in welche die Leitungshalterung 36 eingeführt ist,
welche die Form eines zylindrischen Rohrs aufweist und aus Keramik
besteht, wird in das Muffeneinführungsloch 35a (siehe 10) eingeführt, welches
in der vorderen Oberfläche
des Isolierstopfens 30 offen ist. Das Einführungsende
der Leitungshalterung 36, welches in die Isoliermuffe 38 eingedrungen
ist, wird in ein Leitungshalterungseingriffsloch 45a eingeführt und
dort durch Laserschweißung
befestigt, welches bei einer bandförmigen Anschlussklemme 44 vorgesehen
ist, die von einem Leitungshalterungseinführungsloch 35b (siehe 5), das in dem Bodenabschnitt
des Muffeneinführungslochs 35a vorgesehen
ist, nach hinten vorspringt, in den rückwärtigen Abschnitt des Isolierstopfens 30 eindringt
und am rückwärtigen Ende
des Isolierstopfens 30 angeordnet ist.
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Die
Isoliermuffe 38 ist so angeordnet, dass sie im wesentlichen
den gesamten Bereich eines geraden Abschnitts der Leitungshalterung 36 abdeckt, welche
einen ersten elektrischen Kanal für elektrische Energie darstellt,
beispielsweise den Durchgang einer positiven Seite bei der vorliegenden
Ausführungsform.
Daher kann die Isolierung gegenüber dem
Leitungsdraht 18b am rückwärtigen Ende
des Lichtbogenrohrs 10 aufrechterhalten werden, welche einen
Kanal an der positiven Seite für
elektrische Energie darstellt.
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Wie
in 10 vergrößert dargestellt
ist, ist ein sich verjüngendes
Loch 35c, welches zum Leitungshalterungseinführungsloch 35b führt, in
dem Bodenabschnitt des Muffeneinführungslochs 35a vorgesehen.
Das Einführungsende
der Leitungshalterung, die in die Isoliermuffe 38 eingedrungen
ist, wird durch das sich verjüngende
Loch 35c so geführt, so
dass es in das Leitungshalterungseinführungsloch 35b eingeführt wird.
Daher kann der Vorgang zum Einführen
der Leitungshalterung 36 in das Leitungshalterungseinführungsloch 35b einfach
durchgeführt werden.
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Die
Leitungshalterung 36 ist im wesentlichen in rechtem Winkel
zur Zentrumsachse des Isolierstopfens 30 an einem Ort gebogen,
an welchem die Leitungshalterung 36 über das Vorderende der Isoliermuffe 38 freiliegt.
Der Vorderendabschnitt des Lichtbogenrohrs 10 wird durch
den gebogenen Abschnitt 37 gehaltert. Wellenförmig gebogene
Abschnitte 36a (siehe 5)
sind für
den geradlinigen Abschnitt der Leitungshalterung in der Isoliermuffe 38 neben
dem Vorderende vorgesehen. In einem Zustand, in welchem die Leitungshalterung 36 in
die Isoliermuffe 38 eingeführt wurde, stehen die gebogenen
Abschnitte 36a in enger Berührung mit der Innenoberfläche der
Isoliermuffe 38. Daher werden die Leitungshalterung 36 und
die Isoliermuffe 38 miteinander vereinigt. Daher kann eine
Relativbewegung zwischen der Isoliermuffe 38 und der Leitungshalterung 36 verhindert
werden, die sonst zu einer Ratterbewegung führen würde.
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Ein
zylindrischer Abschnitt 42, der nach hinten verläuft, und
ein zylindrischer Vorsprung 43, der in dem zylindrischen
Abschnitt 42 nach hinten verläuft, sind am rückwärtigen Ende
des Isolierstopfens 30 vorgesehen. Die zylindrische, bandförmige Anschlussklemme 44,
die als zweite elektrische Anschlussklemme, beispielsweise als Anschlussklemme
an der negativen Seite bei der vorliegenden Erfindung, des lampenseitigen
Verbinders C2 dient, ist an der Außenoberfläche des
Basisabschnitts des zylindrischen Abschnitts 42 befestigt.
Weiterhin ist eine kappenförmige
Anschlussklemme 47, die als erste elektrische Anschlussklemme
dient, beispielsweise als Anschlussklemme an der positiven Seite
bei der vorliegenden Ausführungsform,
des lampenseitigen Verbinders fest auf den Vorsprung 43 aufgepasst.
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Wie
aus 12 hervorgeht, weist
die bandförmige
Anschlussklemme 44 eine zylindrische Form auf und ist mit
einem Außenflansch 45 versehen.
Gemäß 14 wird die bandförmige Anschlussklemme 44,
die mit dem Stopfen 30 vereinigt werden soll, in die Formteile 80A eingesetzt.
Dann wird der Spritzgussvorgang durchgeführt, um den Stopfen 30 herzustellen.
Daher wird der Stopfen 30 erhalten, mit welchem die bandförmige Anschlussklemme 44 vereinigt
ist. Der Außenflansch 45 weist
ein Eingriffsloch 45a auf, mit welchem das rückwärtige Ende
der Leitungshalterung 36, welches in den Isolierstopfen 30 eingedrungen
ist, durch Laserschweißen
verschweißt
wird. Weiterhin sind drei ausgenommene Abschnitte 45b,
die dazu dienen, die bandförmige Anschlussklemme 44 in
eine vorbestimmte Umfangsrichtung in Bezug auf den Isolierstopfen 30 zu
versetzen, für
den Außenflansch 45 in
gleichen Abständen in
Umfangsrichtung vorgesehen.
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Vier
Vertikalrippen 43a (siehe 13),
die in Axialrichtung verlaufen, sind in gleichen Abständen in
Umfangsrichtung für
die Außenoberfläche des
Vorsprungs 43 vorgesehen. Die Haftkraft der kappenförmigen Anschlussklemme 47 an
dem Vorsprung 43 kann daher erhöht werden. Daher kann eine
Abtrennung der kappenförmigen
Anschlussklemme 47 verhindert werden. Ein Leitungsdrahteingriffsloch 48 ist in
der oberen Oberfläche
der kappenförmigen
Anschlussklemme 47 vorgesehen. Der Leitungsdraht 18b,
der vom rückwärtigen Ende
des Lichtbogenrohrs 10 ausgeht und durch die Öffnung 32 des
Isolierstopfens 30 und durch das Leitungsdrahteinführungsloch 43b hindurchgeht,
wird daher mit dem Eingriffsloch 48 durch Laserschweißung verbunden.
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Wie
in 11 gezeigt sind der
innere zylindrische Abschnitt 31 und der äußere zylindrische
Abschnitt 33 an den Orten neben dem Vorderende des Stopfens 30 vorgesehen.
Weiterhin ist der zylindrische Abschnitt 42 an einem Ort
neben dem rückwärtigen Ende
des Stopfens 30 vorgesehen. Daher weist jeder Abschnitt
im wesentlichen dieselbe Dicke auf, während keine übermäßig hohe
Dicke hervorgerufen wird, wie dies bei dem herkömmlichen Stopfen (vgl. die 15 und 16) der Fall war. Das Harz, welches in
den Hohlraum der Form eingespritzt wurde, schrumpft und verfestigt
sich im wesentlichen in einem vorbestimmten Zeitraum in jedem Abschnitt
des Stopfens 30. Dies führt
dazu, dass ein lokales Zurückziehen
des Harzes verhindert werden kann, was dann auftritt, wenn sich
dieses zusammenzieht und verfestigt, wodurch Leerräume hervorgerufen
werden.
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Die
Dicken t1, t2 und
t3 des zylindrischen Abschnitts 42 am
rückwärtigen Ende,
des inneren zylindrischen Abschnitts 31 am Vorderende bzw.
des äußeren zylindrischen
Abschnitts 33 am Vorderende erfüllen die Bedingung t1 > t2 > t3. Da der zylindrische Abschnitt 42 eine
Dicke aufweist, die zum rückwärtigen Ende
hin abnimmt, ist der Wert der mittleren Dicke des zylindrischen
Abschnitts 42 gleich t1.
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Daher
ist die Dicke des zylindrischen Abschnitts 42 am hinteren
Ende so gewählt,
dass sie die größte Dicke
t1 in dem Isolierstopfen darstellt, um die Isolation
zwischen der bandförmigen
Anschlussklemme 44, die einstückig mit dem zylindrischen
Abschnitt 42 ausgeformt wird und außen auftreten kann, und der
kappenartigen Anschlussklemme 47 aufrechtzuerhalten, die
im Zentrum des zylindrischen Abschnitts 42 freiliegt. Darüber hinaus
kann eine derartige mechanische Festigkeit erzielt werden, welche sicherstellt,
dass eine sichere Verbindung oder Trennung des Verbinders C1 für
die Zufuhr elektrischer Energie durchgeführt werden kann.
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Die
Dicke des inneren zylindrischen Abschnitts 31 am Vorderende
ist als jene Dicke t2 gewählt, die
am nächsten
an der Dicke des zylindrischen Abschnitts 42 am rückwärtigen Ende
liegt. Daher kann die Isolierung zwischen dem Leitungsdraht 18b am
rückwärtigen Ende
des Lichtbogenrohrs 10, welcher den positiven elektrischen
Kanal darstellt, der an der Innenseite des inneren zylindrischen
Abschnitts 31 angeordnet ist, und der Leitungshalterung 36 aufrechterhalten
werden, welche den negativen Stromzufuhrkanal darstellt, der auf
der Außenseite des
inneren zylindrischen Abschnitts 31 angeordnet ist. Darüber hinaus
wird eine ausreichende mechanische Festigkeit erzielt, um das rückwärtige Ende
des Lichtbogenrohrs 10 zu befestigen und zu haltern.
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Da
der äußere zylindrische
Abschnitt 33 am Vorderende einen Abschnitt darstellt, der
keinen großen
Einfluss auf die Isolierung hat, ist die Dicke des äußeren zylindrischen
Abschnitts 33 so gewählt, dass
sie die kleinste Dicke bei dem Isolierstopfen 30 darstellt,
um den Raum gegenüber
dem inneren zylindrischen Abschnitt 31 am Vorderende auszubilden. Damit
eine derartige mechanische Festigkeit aufrechterhalten bleibt, die
zur einstückigen
Halterung des Fokussierungsrings 34 ausreicht, der in das
Einführungsloch
des Reflektors eines Scheinwerfers für ein Kraftfahrzeug eingesetzt
wird, ist die Dicke so gewählt,
dass sie gleich der Dicke t3 ist.
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Wie
in 14 gezeigt, wird
der Isolierstopfen 30 so ausgeformt, dass die ausgedehnte
Endoberfläche
des zylindrischen Abschnitts 42, der die größte Dicke
aufweist, dem Anguß 82 des
Formteils 80A gegenüberliegt.
Obwohl mehrere Angüsse,
beispielsweise drei Angüsse,
vorgesehen sein können,
ist nur einer dieser Angüsse 82 in 14 gezeigt. Da der zylindrische
Abschnitt 42 am rückwärtigen Ende
neben dem Anguß 82 so
aufgebaut ist, dass der Harzkanal in dem Hohlraum eine große Querschnittsfläche aufweist,
kann Harz glatt eingespritzt werden. Da der zylindrische Abschnitt 42 am
hinteren Ende neben dem Anguß vorgesehen
ist, wird ein hoher Einspritzformdruck zugeführt. Daher besteht keine Befürchtung,
dass ein Leerraum in dem zylindrischen Abschnitt 42 am
hinteren Ende erzeugt wird.
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Andererseits
sind der innere zylindrische Abschnitt 31 und der äußere zylindrische
Abschnitt 33, welche den zylindrischen Abschnitt am Vorderende bilden,
entfernt von dem Anguß 82 vorgesehen.
Das Harz, welches durch den Anguß 82 eingespritzt
wird, wird jedoch durch den zylindrischen Abschnitt 42 am hinteren
Ende eingespritzt, bei welchem ein Fluidkanal mit einer großen Querschnittsfläche vorhanden ist.
Darüber
hinaus ist die Dicke des voranstehend genannten Abschnitts klein,
verglichen mit der Dicke des zylindrischen Abschnitts 42 am
hinteren Ende. Daher kann eine Verringerung des Einspritzformdrucks
verhindert werden. Dies führt
dazu, dass das Harz glatt an den Enden des inneren und äußeren zylindrischen
Abschnitts 31 bzw. 33 eingespritzt werden kann.
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Daher
besteht keine Befürchtung,
dass ein Leerraum in dem inneren bzw. äußeren zylindrischen Abschnitt 31 bzw. 33 erzeugt
wird.
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Die
drei Angüsse 82 sind
für das
Formteil 80A an der ortsfesten Seite an Orten auf der Endoberfläche des
zylindrischen Abschnitts 42 am hinteren Ende in gleichen
Abständen
in Umfangsrichtung vorgesehen. Das Harz, welches durch den Anguß in den
Hohlraum eingespritzt wird, wird daher gleichmäßig von dem zylindrischen Abschnitt 42 am
hinteren Ende in den zylindrischen Abschnitt am Vorderende (den
inneren zylindrischen Abschnitt 31 und den äußeren zylindrischen
Abschnitt 33) eingegeben, um eingespritzt zu werden. Da
ein ausreichend hoher Formdruck einwirkt, besteht keine Befürchtung,
dass ein Leerraum in dem inneren zylindrischen Abschnitt 31 oder
dem äußeren zylindrischen
Abschnitt 33 ausgebildet wird.
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Wie
aus der voranstehenden Beschreibung deutlich wird, ist der Isolierstopfen
für eine
elektrische Entladungslampeneinrichtung gemäß der Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung so aufgebaut, dass die Abschnitte des Isolierstopfens
im wesentlichen gleichmäßige Dicken
aufweisen, um so eine übermäßig hohe
Dicke zu verhindern. Daher kann ein Leerraum verhindert werden,
und es kann eine ordnungsgemäße Isolierung
zwischen der positiven Anschlussklemme und der negativen Anschlussklemme erzielt
werden.
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Der
Isolierstopfenkörper
wird so ausgeformt, dass die Endoberfläche des zylindrischen Abschnitts am
hinteren Ende, der die größte Dicke
in dem Isolierstopfenkörper
aufweist, dem Anguß der
Form gegenüberliegt.
Daher kann die Einspritzung des Harzes in dem, Gesamtkörper des
Hohlraums in der Form glatt durchgeführt werden. Daher kann irgendein
Leerraum in dem Isolierstopfenkörper
verhindert werden. Dies führt
dazu, dass ein Isolierstopfen für
eine elektrische Entladungslampenvorrichtung zur Verfügung gestellt
werden kann, der hervorragende Isolationseigenschaften aufweist.
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Darüber hinaus
kann Kunstharzmaterial in einer Menge eingespart werden, welche
dem Raum entspricht, der zwischen dem inneren zylindrischen Abschnitt
und dem äußeren zylindrischen
Abschnitt am Vorderende des Isolierstopfenkörpers erzeugt wird. Darüber hinaus
kann das Gewicht verringert werden. Dies führt dazu, dass ein leichter
und kostengünstiger
Isolierstopfen für
eine elektrische Entladungslampeneinrichtung zur Verfügung gestellt
werden kann.
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Weiterhin
ist die Dicke des zylindrischen Abschnitts am hinteren Ende und
des zylindrischen Abschnitts am Vorderende vergrößert, welche zufriedenstellende
Isolationseigenschaften und eine hohe mechanische Festigkeit aufweisen
müssen.
Darüber hinaus
ist die Dicke des äußeren zylindrischen
Abschnitts am Vorderende verringert, der die Isolierung nicht wesentlich
beeinflusst. Daher kann das Einspritzen des Harzes bemerkenswert
glatt durchgeführt
werden. Dies führt
dazu, dass das Auftreten irgendeines Leerraums verlässlich verhindert
werden kann, dass Kunstharzmaterial in beträchtlichem Maße eingespart
werden kann, und dass das Gewicht des Isolierstopfens, und daher
folglich auch das Gewicht der elektrischen Entladungslampeneinrichtung,
verringert werden kann.