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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Laminieren von plattenförmigen
Substraten, insbesondere ein Verfahren zum integralen Laminieren
von zwei plattenförmigen Substraten
unter Verwendung einer Klebebahn und eine Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens, nämlich
eine Vorrichtung zum Kleben des Klebebahnkörpers auf zwei plattenförmige Substrate.
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Computer,
speziell Personalcomputer und damit zu verwendende Speichermedien
sind in den letzten Jahren merklich populär geworden, genauer gesagt
hat die Kapazität
einer Speicherplatte eine große
Dichte aufgewiesen und haben die Arten der Speichermedien zugenommen.
Es gibt eine Magnetplatte, eine optische Platte (z.B. CD-ROM), eine
optomagnetische Platte (z.B. MO) etc. als Speicherplatte. Unter
anderem hat der Bedarf an der optischen Platte als Speicherplatte
in den letzten Jahren zugenommen.
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Als
Beispiel für
eine optische Platte, die als eine DVD bezeichnet wird, ist ein
plattenförmiges Substrat,
das eine Einzelplatte ist, die die DVD bildet, genormt derart, daß sie eine
Dicke von 0,6 mm und einen Außendurchmesser
von 120 mm und einen Innendurchmesser ihres zentralen Loches von
15 mm aufweist. Da ein derartiges aus einer einzigen Platte gebildetes,
dünnes
plattenförmiges
Substrat eine geringe mechanische Festigkeit aufweist und leicht
verformbar ist und angesichts der Speicherkapazität werden
die plattenförmigen
Substrate jeweils mit derselben Dicke (0,6 mm) aufeinander geklebt,
um ein integriertes Substrat im Gebrauch derselben zu bilden.
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Eine
derartige Speicherplatte hoher Dichte, einschließlich einer DVD, wird im allgemeinen
als eine oben dargelegte laminierte Struktur, aber nicht als eine
Einzelplatte verwendet. In einem derartigen Fall müssen natürlich sowohl
das obere als auch das untere plattenförmige Substrat zwangsläufig aufeinandergeklebt
werden.
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EP 0 405 852 A2 beschreibt
ein Verfahren zur Herstellung eines optisch lesbaren Mediums, das eine
Spur mit Informationen in Relief enthält, umfassend die aufeinanderfolgenden
Schritte:
- a) Laminieren einer Fläche eines
transparenten maßbeständigen Substrats
mit einem trockenen durch Licht härtbaren Film,
- b) Prägen
der freiliegenden Fläche
des durch Licht härtbaren
Films mit der Spur mit Information in Relief durch Anwenden eines
Stempelwerkzeugs, das ein umgekehrtes Reliefbild der Informationsspur
enthält,
unter Druck,
- c) Leiten von aktinischer Strahlung durch das transparente Substrat
und den durch Licht härtbaren
Film zum Bewirken des Härtens
des durch Licht härtbaren
Films, während
er mit dem Stempelwerkzeug in Kontakt ist, und
- d) Trennen des Stempelwerkzeugs vom geprägten durch Licht gehärteten Film.
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Der
geprägte
Film des Mediums wird durch Aufbringen einer reflektierenden Schicht
auf entweder den durch Licht härtbaren
Film vor dem Prägen oder
auf den durch Licht gehärteten
Film nach dem Prägen
reflektierend gemacht.
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Die
EP 0 509 472 A2 offenbart
ein Verfahren zur Herstellung eines nur lesbaren optischen Aufnahmemediums
mit einer Informationsschicht, die aus einem mit Licht gehärteten brechungsindexmodulierenden
Polymer besteht. Das brechungsindexmodulierende Polymer wird durch
inniges Kontaktieren der lichtempfindlichen Polymerschicht mit einem
Reliefbild-Photomaskenoriginal
und Leiten von aktinischer Strahlung durch das Photomaskenoriginal
zum Härten
der freiliegenden Gebiete des Polymers mit einem Bild versehen.
Die mit einem Bild versehene Polymerschicht wird danach zum Fixieren
des Brechungsindexgebildes in der Polymerschicht überflutet.
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Es
sind eine Reihe von folgenden Prozessen oder Schritte durchgeführt worden,
um eine integrierte Speicherplatte (z.B. optische Platte) durch
Verbinden von zwei plattenförmigen
Substraten (siehe 22) herzustellen, wie folgt:
- (1) ein Schritt des Plazierens eines unteren
plattenförmigen
Substrats D1 auf einem Haltetisch 2A,
- (2) ein Schritt des Beschichtens des unteren plattenförmigen Substrats
D1 mit einem Klebemittel R, das aus UV-härtendem Harz hergestellt ist,
- (3) ein Schritt des Plazierens eines oberen plattenförmigen Substrats
D2 auf dem unteren plattenförmigen
Substrat D1 zum Legen von ersterem auf letzteres,
- (4) ein Schritt des Drehens des Haltetisches 2A zum
Entwickeln des Klebemittels R, das zwischen den plattenförmigen Substraten
Dl und D2 angeordnet ist, auf den gesamten Flächen derselben, und
- (5) ein Schritt des Bestrahlens des entwickelten Klebemittels,
das aus UV-härtendem
Harz hergestellt ist, mit UV zum Härten des Klebemittels.
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Die
durch die vorgenannten Schritte hergestellte Speicherplatte, nämlich die
beiden plattenförmigen
Substrate D1 und D2 werden aufeinandergeklebt, um eine einzige integrierte
optische Platte zu bilden.
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Da
das Klebemittel in einem größeren Bereich
durch Drehen des Haltetisches entwickelt wird, wird jedoch bei einem
derartigen Verbindeverfahren das Klebemittel durch die Zentrifugalkraft
nach außen
gestreut. Der Rand der Speicherplatte wird durch das Spray aus dem
Klebemittel beschmutzt oder das Klebemittel wird gestreut und geht
verloren und somit wird die Gebrauchseffizienz des Klebemittels
gesenkt.
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Ferner
besteht das Problem, daß die
Dicke der Klebeschicht überhaupt
nicht gleichförmig
ist. Außerdem
besteht ein weiteres Problem, daß die Anzahl von Herstellschritten
zunimmt und die Herstellkosten aufgrund der Notwendigkeit des Schrittes
des Bestrahlens des Klebemittels mit UV zum Härten des Klebemittels erhöht werden.
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Dementsprechend
wird ein Verfahren zum Verbinden von zwei plattenförmigen Substraten
unter Verwendung eines Klebemittels, ohne daß der Schritt des Entwickelns
des Klebemittels, wie oben dargelegt, erforderlich ist, untersucht.
In dem Verbindeverfahren, das ein Klebemittel verwendet, wird das
Klebemittel auf eines der beiden plattenförmigen zu verbindenden Substrate
geklebt, wobei danach das andere plattenförmige Substrat auf das plattenförmige Substrat
gelegt wird, auf das das Klebemittel geklebt ist.
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Ein
Klebemittel wird allgemein in einem Zustand verwendet, in dem es
auf eine Folie, d.h. einen Klebebahnkörper geklebt ist, der ein Basiselement bildet,
das heißt,
daß eine
Vielzahl von Klebebahnen an den Klebebahnkörper geklebt ist. Dementsprechend
ist es sehr ineffizient, das an den Klebebahnkörper geklebte Klebemittel nacheinander
von Hand abzuziehen, um es auf das untere plattenförmige Substrat
zu kleben oder darauf zu übertragen,
wenn zwei plattenförmige
Substrate aufeinandergeklebt werden. Ferner unterliegen feine Luftblasen
dem Eintreten zwischen dem Klebstoff und dem unteren plattenförmigen Substrat bei
manuellem Abziehen des Klebemittels. Ferner muß der Vorgang des Klebens automatisiert
werden, um den Vorgang des Verbindens des Klebemittels mit den plattenförmigen Substraten
in die Laminierlinien der plattenförmigen Substrate so einzubauen,
daß eine
Reihe von Laminierlinien erzeugt wird, die als Ganzes sequentiell
gesteuert werden. Das heißt,
daß es
unvermeidlich ist, das Klebemittel mit dem plattenförmigen Substrat
automatisch zu verbinden, um durchgehende Laminierlinien zu erzeugen.
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Die
vorliegende Erfindung ist zur Lösung
der obengenannten Probleme gemacht worden. Das heißt, daß eine Aufgabe
der Erfindung darin besteht, ein Verfahren zum Laminieren von plattenförmigen Substraten,
das ein Klebemittel mit dem plattenförmigen Substrat sehr effektiv
und kontinuierlich automatisch verbinden kann, und eine Vorrichtung
zur Durchführung
dieses Verfahrens bereitzustellen.
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Ein
weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren zum Laminieren
von plattenförmigen
Substraten, das Luft am Eintreten zwischen Klebstoff und einem Substrat
beim Verbinden der plattenförmigen
Substrate durch das Klebemittel hindern kann, und eine Vorrichtung
zur Durchführung dieses
Verfahrens bereitzustellen.
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Die
Erfinder der vorliegenden Anmeldung haben sich bemüht, die
obengenannten Probleme zu untersuchen, und haben herausgefunden,
daß Trennpapier
von einem Klebemittel, das auf einen Klebebahnkörper geklebt ist, abgezogen
wird und das freiliegende Klebemittel auf das untere plattenförmige Substrat
so geklebt wird, daß das
Klebemittel aufeinanderfolgend mit dem unteren plattenförmigen Substrat
verbunden wird, und haben danach die Erfindung vollendet.
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Ein
erster Aspekt der Erfindung besteht in dem Verfahren zum Laminieren
von plattenförmigen Substraten,
umfassend die Schritte:
- (1) Herstellen eines
Klebebahnkörpers
S mit einer Anzahl von Klebemitteln S2, die jeweils mit einem Trennpapier
S3 bedeckt sind,
- (2) Abziehen des Trennpapiers S3 vom Klebebahnkörper S,
- (3) Positionieren jedes Klebemittels S2 des Klebebahnkörpers S über einem
unteren plattenförmigen
Substrat D1 unter Verwendung eines Positionierelements,
- (4) Pressen des Klebebahnkörpers
S, von dem das Trennpapier S3 abgezogen ist, gegen das untere plattenförmige Substrat
Dl, um das an die Unterseite des Klebebahnkörpers S geklebte Klebemittel
S2 auf eine Fläche
des unteren Substrats D1 zu kleben, indem ein Laminierelement von
einem Ende des unteren plattenförmigen
Substrats D1 zum anderen Ende desselben bewegt wird,
- (5) Abziehen des Klebebahnkörpers
S vom auf das untere plattenförmige
Substrat D1 geklebten Klebemittel S2 unter Verwendung eines Abziehelements,
- (6) Plazieren eines oberen plattenförmigen Substrats D2 auf dem
unteren plattenförmigen
Substrat D1, und
- (7) Pressen des oberen plattenförmigen Substrats D2 gegen das
untere plattenförmige
Substrat D1 zum integralen Laminieren der plattenförmigen Substrate
D1 und D2.
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Ein
zweiter Aspekt der Erfindung besteht darin, daß das Verfahren gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung ferner einen Schritt des Sammelns des Trennpapiers
S3 enthält.
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Ein
dritter Aspekt der Erfindung besteht darin, daß bei dem Verfahren gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung der Schritt des Sammelns des Trennpapiers S3
unter Verwendung eines Klebebandes mit einem Haftvermögen bezüglich des
Trennpapiers S3 durchgeführt
wird, das größer als
dasjenige des Haftmittels S2 bezüglich
des Trennpapiers S3 ist.
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Ein
vierter Aspekt der Erfindung besteht darin, daß in dem Verfahren gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung der Schritt von (3) in einem Zustand durchgeführt wird,
in dem eine schwache Spannkraft auf den Klebebahnkörper S ausgeübt wird.
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Ein
fünfter
Aspekt der Erfindung besteht darin, daß bei dem Verfahren zum Laminieren
von plattenförmigen
Substraten gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung der Schritt von (3) durch Einsetzen des Spitzenendes
eines Zentrierdorns 3, der als das Positionierelement dient,
in ein Loch P des Klebebahnkörpers
S durchgeführt
wird.
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Ein
sechster Aspekt der Erfindung besteht darin, daß der in dem Schritt von (3)
verwendete Klebebahnkörper
S bezüglich
des unteren plattenförmigen
Substrats D1 etwas geneigt wird.
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Ein
siebter Aspekt der Erfindung besteht darin, daß in dem Verfahren gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung das in dem Schritt von (4) verwendete Laminierelement
eine rollende Laminierwalze ist.
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Ein
achter Aspekt der Erfindung besteht darin, daß in dem Verfahren gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung das Abziehen in dem Schritt von (5) durch das
Abziehelement durchgeführt
wird, das über
das untere plattenförmige
Substrat (D1) fährt.
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Ein
neunter Aspekt der Erfindung besteht darin, daß in dem Verfahren gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung das Abziehelement den Klebebahnkörper S vom
Klebemittel S2 abzieht, während
es den Klebebahnkörper
S in einem Zustand hält,
in dem der Klebebahnkörper
S und das untere plattenförmige Substrat
D1 einander nicht berühren,
um dazwischen einen geringen Spalt aufrechtzuerhalten.
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Ein
zehnter Aspekt der Erfindung besteht darin, daß in dem Verfahren gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung das Abziehelement zwei Haltestangen aufweist
und der Klebebahnkörper
S zwischen diesen beiden Haltestangen gespannt wird.
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Ein
elfter Aspekt der Erfindung besteht darin, daß in dem Verfahren gemäß dem achten
Aspekt der Erfindung das Abziehelement den Klebebahnkörper S unter
einem spitzen Winkel zwischen dem Klebebahnkörper S und dem unteren plattenförmigen Substrat
D1 abzieht.
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Ein
zwölfter
Aspekt der Erfindung besteht in einem Verfahren zum Laminieren von
plattenförmigen
Substraten, umfassend die Schritte:
- (1) Bereitstellen
eines Klebebahnkörpers
(S) mit einer Anzahl von Klebemitteln (S2), die jeweils mit einem
Trennpapier (S3) bedeckt sind,
- (2) Abziehen des Trennpapiers (S3) vom Klebebahnkörper (S),
- (3) Positionieren jedes Klebemittels (S2) des Klebebahnkörpers (S) über einem
unteren plattenförmigen
Substrat (D1) durch Einsetzen des Spitzenendes des Positionierelements
in das Loch (P) des Klebebahnkörpers
(S),
- (4) Pressen des Klebebahnkörpers
(S), von dem das Trennpapier (S3) abgezogen ist, um das an die untere
Fläche
des Klebebahnkörpers
(S) geklebte Klebemittel (S2) auf eine Fläche des unteren plattenförmigen Substrats
(D1) zu kleben oder darauf zu übertragen,
indem eine rollende Laminierwalze von einem Ende des unteren plattenförmigen Substrats
(Dl) zum anderen Ende desselben bewegt wird,
- (5) Abziehen des Klebebahnkörpers
(S) von dem auf die Fläche
des unteren plattenförmigen
Substrats (D1) geklebten Klebemittel (S2) in der Weise, daß das Abziehelement
verfährt,
während
es den Klebebahnkörper
(S) in einem Zustand hält,
in dem der Klebebahnkörper
(S) und das untere plattenförmige
Substrat (D1) einander nicht berühren,
um dazwischen einen geringen Spalt aufrechtzuerhalten,
- (6) Plazieren eines oberen plattenförmigen Substrats (D2) auf dem
unteren plattenförmigen
Substrat (Dl), und
- (7) Pressen des oberen plattenförmigen Substrats (D2) gegen
das untere plattenförmige
Substrat (D1) zum Verbinden des unteren plattenförmigen Substrats (D1) und des
oberen plattenförmigen Substrats
(D2).
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Ein
dreizehnter Aspekt der Erfindung besteht in einer Laminiervorrichtung
zum Laminieren von plattenförmigen
Substraten, umfassend einen Haltetisch (2) zum Plazieren
eines unteren plattenförmigen
Subtrats D1 auf selbigem, Halteelemente (Spannwalzen 5A, 5B)
zum Spannen eines Klebebahnkörpers
S dazwischen in einem bestimmten Abstand über dem Haltetisch (2),
einen Zentrierdorn (3) zum Positionieren des Klebebahnkörpers S,
eine Laminierwalze 1 zum Pressen des Klebebahnkörpers S gegen
das untere plattenförmige
Substrat D1 zum Kleben des Klebebahnkörpers S auf das untere plattenförmige Substrat
Dl während
einer Bewegung auf dem unteren plattenförmigen Substrat D1 von einem Ende
desselben zum anderen Ende desselben und ein Abziehelement 4 zum
Abziehen des auf das untere plattenförmige Substrat D1 geklebten
Klebebahnkörpers
S vom unteren plattenförmigen
Substrat D1.
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Ein
vierzehnter Aspekt der Erfindung besteht darin, daß in der
Laminiervorrichtung gemäß dem dreizehnten
Aspekt der Erfindung der Zentrierdorn 3 einen zweiten Abschnitt 32 mit
geringem Durchmesser, der in ein Wulstloch 21 des Haltetisches 2 eingesetzt
ist, einen ersten Abschnitt 31 mit geringem Durchmesser,
der in das Loch P des Klebebahnkörpers
S eingesetzt ist, und einen Abschnitt 33 mit großem Durchmesser
aufweist, der die Rückseite
des Klebebahnkörpers
S berührt.
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Ein
fünfzehnter
Aspekt der Erfindung besteht darin, daß in der Laminiervorrichtung
gemäß dem dreizehnten
Aspekt der Erfindung das Abziehelement 4 eine Basis 41,
die verfährt
und rollt, eine vordere Haltestange 43 und eine Winkelbegrenzungshaltestange 42 umfaßt, die
jeweils an Positionen fern von der Mitte der Basis 41 in
bestimmten Abständen vorgesehen
sind.
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Ein
sechzehnter Aspekt der Erfindung besteht darin, daß in der
Laminiervorrichtung gemäß dem fünfzehnten
Aspekt der Erfindung die Winkelbegrenzungshaltestange 42 des
Abziehelements 4 einen spitzwinkligen Abschnitt 42A aufweist,
mittels dessen der Klebebahnkörper
S vom unteren plattenförmigen
Substrat D1 unter einem spitzen Führungswinkel α abgezogen
wird.
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Durch
Anwendung der Verfahren zum Laminieren von plattenförmigen Substraten
gemäß den ersten
bis elften Aspekten der Erfindung kann das Klebemittel auf das untere
plattenförmige
Substrat kontinuierlich und automatisch geklebt werden, wodurch
effektives Verbinden der plattenförmigen Substrate ermöglicht wird.
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1 ist
eine Ansicht, die zeigt, wie ein Klebemittel beim Laminieren von
plattenförmigen
Substraten geklebt wird;
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2 ist
eine Ansicht, die zeigt, wie das Klebemittel in einem entspannten
Zustand des Klebebahnkörpers
S geklebt wird;
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3 ist
eine Ansicht, die zeigt, wie das Klebemittel geklebt wird;
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4 ist
eine Ansicht, die zeigt, wie das Klebemittel geklebt wird;
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5 ist
eine Ansicht, die zeigt, wie das Klebemittel geklebt wird;
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6 ist
eine Ansicht, die zeigt, wie das Klebemittel geklebt wird;
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7 ist
eine Ansicht, die zeigt, wie das Klebemittel geklebt wird;
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8 ist
eine Ansicht, die zeigt, wie das Klebemittel geklebt wird;
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9 ist
eine Ansicht, die zeigt, wie das Klebemittel geklebt wird;
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10(A), 10(B) und 10(C) sind Ansichten, die Funktionen des Zentrierdorns
und der Laminierwalze zeigen, wobei 10(A) eine
Ansicht ist, die die Funktionen zum Zeitpunkt des Positionierens
des Zentrierdorns bezüglich
des Klebebahnkörpers
zeigt, 10(B) eine Ansicht ist, die
die Funktionen beim Kontakt zwischen der Laminierwalze und dem Klebebahnkörper zeigt,
und 10(C) eine Ansicht ist, die
die Funktion zeigt, wenn sich die Laminierwalze auf dem Klebebahnkörper bewegt.
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11(A), 11(B) und 11(C) sind Ansichten, die Funktionen des Abziehelements
zeigen, wobei 11(A) eine Ansicht ist, die
den Zustand zeigt, bevor der Klebebahnkörper gespannt wird, 11(B) eine Ansicht ist, die den Zustand zeigt,
nachdem der Klebebahnkörper
ausgebreitet ist, und 11(C) eine
Ansicht ist, die den Zustand zeigt, in dem der Klebebahnkörper vom
Klebemittel abgezogen ist;
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12(A) und 12(B) sind
Ansichten, die einen Zustand zeigen, in dem der Klebebahnkörper zwischen
der Winkelbegrenzungshaltestange und der vorderen Haltestange gespannt
ist, wobei 12(A) eine vereinfachte Vorderansicht
ist und 12(B) eine vereinfachte Seitenansicht
ist;
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13(A) und 13(B) sind
Ansichten, die einen Zustand zeigen, in dem das Abziehelement gedreht
ist, um den Klebebahnkörper
in Gestalt eines umgekehrten Z auszubilden, wobei 13(A) eine vereinfachte Vorderansicht und 13(B) eine vereinfachte Seitenansicht ist;
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14 ist
eine Ansicht, die die Positionen jeder Station zeigt;
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15 ist eine Ansicht eines unteren plattenförmigen Substrats,
auf das das Klebemittel geklebt ist, wobei 13(A) eine
Seitenansicht ist und 13(B) eine
Draufsicht ist.
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16 ist
eine Ansicht, die eine Art des Plazierens eines weiteren unteren
plattenförmigen
Substrats auf einem oberen plattenförmigen Substrat zeigt, das
auf einem Haltetisch plaziert ist;
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17 ist
eine Ansicht, die einen Zustand zeigt, in dem zwei plattenförmige Substrate,
die auf dem Haltetisch plaziert sind, eine Preßkraft erhalten;
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18 ist
eine Ansicht, die eine optische Platte zeigt, die durch Laminieren
von zwei plattenförmigen
Substraten gebildet ist;
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19 ist
ein Blockdiagramm, das die Schritte in dem Verfahren zum Laminieren
von plattenförmigen
Substraten gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigt;
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20(A), 20(B) und 20(C) sind Ansichten, die den Klebebahnkörper zeigen,
wobei 20(A) eine Vorderansicht ist, 20(B) eine Seitenansicht ist und 20(C) eine Seitenansicht ist, die den Zustand
zeigt, in dem das Trennpapier vom Klebebahnkörper entfernt ist;
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21(A) ist eine Ansicht, die die Gestalt des Klebemittels
zeigt, und 21(B) ist eine Ansicht, die
die Gestalt des Trennpapiers zeigt; und
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22 ist
eine schematische Ansicht, die ein herkömmliches Verfahren zum Laminieren
von plattenförmigen
Substraten unter Verwendung eines Klebemittels zeigt.
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Nachfolgend
wird ein Verfahren zum Laminieren von plattenförmigen Substraten gemäß der vorliegenden
Erfindung unter Bezugnahme auf die 1 bis 9 beschrieben,
die die Schritte des Verbindens eines Klebemittels S2 mit einem
unteren plattenförmigen
Substrat D1 zeigen.
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Vor
Erläuterung
der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die 1 bis 9 wird
ein Klebebahnkörper
S, der zur Durchführung
der vorliegenden Erfindung hergestellt ist, erläutert. Der Klebebahnkörper S umfaßt einen
Träger
S, der aus einer langen Basis gebildet ist, Klebemittel S2, das
auf den Träger
S1 geklebt und aus Kunstharzband, wie zum Beispiel dünnem Polyethylen,
gebildet ist, und ein Trennpapier S3, das temporär auf die Fläche des
Klebemittels S2 geklebt ist (siehe 1).
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20(A) zeigt eine Vorderansicht des Klebebahnkörpers S, 20(B) zeigt eine Seitenansicht des Klebebahnkörpers S
und 20(C) eine Seitenansicht, die
einen Zustand zeigt, in dem das Trennpapier S3 vom Klebebahnkörper S entfernt
bzw. abgezogen ist.
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Das
Klebemittel S2 bildet ein festes Medium zum integralen Laminieren
der später
beschriebenen plattenförmigen
Substrate D1 und D2 und umfaßt eine
Anzahl von LP (langspielaufzeichnungs)-förmigen Bahnen (oder Donut-Gestalten)
(siehe 21(A)), die jeweils auf die
Fläche
des Trägers
S1 in regelmäßigen Abständen geklebt
sind. Als Klebemittel S2 wird ein druckempfindliches Klebemittel, wie
zum Beispiel ein Klebemittel auf Kautschukbasis, Acryl-Klebemittel,
Silikon-Klebemittel und Vinyl-Klebemittel, verwendet. Es ist möglich, die
optimale Dicke des Klebemittels S2 in Abhängigkeit von der Art der zu
entwerfenden optischen Platte auszuwählen.
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Das
Trennpapier S3 wird temporär
an das Klebemittel S2 geklebt, um das Klebemittel S2 abzudecken,
und weist dieselbe Gestalt wie das Klebemittel S2 auf (siehe 21(B)).
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Der
Klebebahnkörper
S weist viele Löcher
P auf, die jeweils den Träger
S1, das Klebemittel S2 und das Trennpapier S3 bei dessen Herstellung gleichzeitig
durchdringen. Jedes Loch P wird zur Positionierung des Klebemittels
S2 relativ zum Haltetisch 2 unter Verwendung eines Zentrierdorns
verwendet, der, wie später
beschrieben, als ein Positionierelement dient. Das Trennpapier S3
wird vom Klebebahnkörper
S abgezogen, wenn der Klebebahnkörper
S zwischen einem Preßkörper 1 und
dem Haltetisch 2 zugeführt
wird.
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Als
nächstes
wird ein Durchlauf oder eine Reihe von Schritten zum Kleben des
Klebemittels S2 auf das untere plattenförmige Substrat Dl beschrieben.
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1 zeigt
ein Verfahren zum Kleben des Klebemittels S2 und eine Vorrichtung
zum Laminieren des Klebebahnkörpers
S, worin der Klebebahnkörper
S von einer ersten Zuführwalze 8 abgegeben und
abgewickelt wird. Anhaftendes Material, wie zum Beispiel Staub,
wird vom Klebebahnkörper
S durch eine Reinigungswalze 7 entfernt, nachdem der Klebebahnkörper S von
der ersten Zuführwalze 8 abgewickelt
worden ist. Danach geht der Klebebahnkörper S durch eine Stufenvorschubwalze 6,
danach wird er einer Spannwalze 5A zugeführt, die
stromaufwärts
bezüglich
des Haltetisches 2 vorgesehen ist (nachfolgend als stromaufwärtige Spannwalze 5A bezeichnet).
Der Klebebahnkörper
S, der durch die stromaufwärtige
Spannwalze 5A gegangen ist, geht danach durch einen Raum
zwischen dem Haltetisch 2 und einer Laminierwalze 1,
die als ein Laminierelement dient, und wird an eine Spannwalze 5B abgegeben,
die stromabwärts
bezüglich
des Haltetisches 2 vorgesehen ist (nachfolgend als stromabwärtige Spannwalze 5B bezeichnet).
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Der
Haltetisch 2 ist auf einem Drehtisch T installiert und
wird genau unter dem Zentrierdorn 3 durch die Drehbewegung
des Drehtisches T entsprechend bewegt.
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Das
untere plattenförmige
Substrate D1 ist bereits auf dem Haltetisch 2 plaziert
worden. Der Klebebahnkörper
S erhält
eine Preßkraft
zwischen dem Haltetisch 2 und dem Preßkörper 1, damit das
Klebemittel S2 auf die Fläche
des unteren plattenförmigen Substrats
D1 geklebt werden kann, das auf dem Haltetisch 2 in einem
Zustand plaziert wird, in dem der Klebebahnkörper S zwischen der stromaufwärtigen Spannwalze 5A und
der stromabwärtigen
Spannwalze 5B gespannt ist. Nachdem das Klebemittel S2
auf die Fläche
des unteren plattenförmigen
Substrats D1 geklebt ist, tritt der Klebebahnkörper S durch die stromabwärtige Spannwalze 5B und
danach wird einer Zuführwalze 11 zugeführt.
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Die
Zuführwalze 11 wird
zwangsläufig
angetrieben, um, wenn notwendig, den Klebebahnkörper S zu bewegen.
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Der
Klebebahnkörper
S, der von der Zuführwalze 11 zugeführt wird,
wird durch eine Wickelwalze 13 durch eine Hängewalze 12 gewickelt.
Da die Hängewalze 12 an
den Klebebahnkörper
S gehängt
ist, senkt sie sich, wenn der Klebebahnkörper S von der Zuführwalze 11 zugeführt wird.
Ein Detektor 12A detektiert die sich senkende Position
der Hängewalze 12 und
gibt ein Detektionssignal ab. Die Wickelwalze 12 wird bei
Detektion des Detektionssignals vom Detektor 12A gedreht,
um den Klebebahnkörper
S um einen bestimmten Betrag aufzuwickeln. In dem oben dargelegten
Durchlauf des Klebebahnkörpers
S wird das Klebemittel S2 auf das untere plattenförmige Substrat
D1 geklebt.
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Unterdessen
wird der Klebebahnkörper
S zwischen dem Haltetisch 2 und der Laminierwalze 1 in
einem Zustand zugeführt,
in dem das Trennpapier S3 vom Klebemittel S2 entfernt ist, während das
Klebemittel S2 auf der Unterseite des Klebebahnkörpers S freiliegt.
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Ein
Klebeband L wird als Mittel zum Entfernen oder Abziehen des Trennpapiers
S3 vom Klebebahnkörper
S verwendet. Unter Bezugnahme auf die Funktion des Klebebandes L,
wie in 1 dargestellt, weist der als erstes von der Zuführwalze 8 abgewickelte
Klebebahnkörper
S das an dessen Unterseite geklebte Klebemittel S2 auf und wird
das Trennpapier S2 auf die Klebeseite des Klebemittels S2 aufgebracht.
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Das
Klebeband L, das von einer Zuführwalze 9 zugeführt wird,
weist eine Klebeseite auf, die dem Klebebahnkörper S gegenübersteht
(das heißt,
auf deren Vorderseite vorgesehen ist), und die Klebeseite des Klebebandes
L liegt dem Trennpapier S3 des Klebebahnkörpers S gegenüber, und
sie berühren einander
an einer Führungswalze 81.
Das Klebeband L und der Klebebahnkörper S gehen jeweils durch
die Führungswalze 81,
die Reinigungswalze 7, die Stufenvorschubwalze 6,
stromaufwärtige
Spannwalze 5A und werden danach gegeneinander gepreßt. Als Folge
wird die Klebeseite des Klebebandes L auf das Trennpapier S des
Klebebahnkörpers
S geklebt.
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Nachdem
der Klebebahnkörper
S durch die stromaufwärtige
Spannwalze 5A gegangen ist, wird das Trennpapier S3 vom
Klebebahnkörper
S aufgrund des Haftvermögens
des Klebebandes L abgezogen. Wenn das Klebeband L das Trennpapier
S3 empfangen hat, wird es durch eine Wickelwalze 10 aufgewickelt,
so daß das
Trennpapier S3 gesammelt wird. Der Grund, weshalb das Trennpapier
S3 gesammelt wird, wenn es vom Klebebahnkörper S unter Verwendung des
Klebebandes L getrennt wird, besteht in dem Unterschied des Haftvermögens. Das Haftvermögen des
Klebebandes L bezüglich
des Trennpapiers S3 ist nämlich
größer als
dasjenige des Klebemittels S2 bezüglich des Trennpapiers S3.
Das heißt,
daß das
Klebeband L ein Haftvermögen
bezüglich
des Trennpapiers S3 aufweisen muß, das größer als die Abziehfestigkeit
des Trennpapiers S3 bezüglich
des Klebemittels S2 ist.
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Auf
diese Weise wird das Trennpapier S3 vom Klebebahnkörper S entfernt,
der durch die Spannwalze 5A geht und zwischen dem Haltetisch 2 und
der Laminierwalze 1 zugeführt wird, und wird das Klebemittel
S2 auf der Unterseite des Klebebahnkörpers S freigelegt.
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Kurz
auf die Laminierwalze 1 bezugnehmend, die als ein Laminierelement
mit einer wichtigen Funktion gemäß der Erfindung
dient, weist sie die Funktion auf, den Klebebahnkörper S an
das untere plattenförmige
Substrat D1 zu pressen, um den Klebebahnkörper S mit dem unteren plattenförmigen Substrat
D1 zu verbinden.
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Dementsprechend
wird bevorzugt, daß die Laminierwalze 1 aus
einer Schicht aus einem flexiblen Material an deren Außenumfang
ausgebildet ist und eine darin eingebaute Heizeinrichtung aufweist, so
daß die
gesamte Laminierwalze 1 erwärmt und die Erwärmung eingestellt
werden kann. Die Breite der Laminierwalze 1 ist so ausgeführt, daß sie etwas breiter
als diejenige des unteren plattenförmigen Substrats D1 ist. Die
Laminierwalze 1 kann rollen und sich, durch eine Antriebsvorrichtung
(nicht gezeigt), parallel zum Klebebahnkörper S bewegen, während sie
das untere plattenförmige
Substrat D1 preßt. Wenn
das Kleben des Klebebahnkörpers
S auf die gesamte Fläche
des unteren plattenförmigen
Substrats D1 abgeschlossen ist, wird die Laminierwalze 1 vom
unteren plattenförmigen
Substrat D1 wegbewegt und kehrt sie in ihre ursprüngliche
Position zurück.
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Währenddessen
wird der Klebebahnkörper S
zwischen der stromaufwärtigen
Spannwalze 5A und der stromabwärtigen Spannwalze 5B gehalten, während das
aus einer LP (langspielaufzeichnungs)-förmigen (Donut-förmigen)
Bahn ausgebildete Klebemittel S2 an der Unterseite desselben vorgesehen
ist.
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Wenn
zu diesem Zeitpunkt das untere Ende der stromaufwärtigen Spannwalze 5A etwas
höher als
dasjenige der stromabwärtigen
Spannwalze 5B ist, kann das Laminieren in einem ausgezeichneten Zustand,
wie später
beschrieben, durchgeführt
werden. Dies ist auch unter dem technischen Gesichtspunkt wichtig.
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Wenn
der Klebebahnkörper
S bewegt wird, wird der Klebebahnkörper S, der durch die Spannwalze 5A und 5B gehalten
wird, in einem Zustand zugeführt,
in dem eine bestimmte Spannkraft auf den Klebebahnkörper S durch
Ansteuern der Zuführwalze 11,
wie in 1 gezeigt, ausgeübt wird.
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Wenn
der Klebebahnkörper
S angehalten wird, dann wird die stromabwärtige Spannwalze 5B etwas
bewegt, so daß die
Spannung auf den Klebebahnkörper
S kaum ausgeübt
wird (Anfangszustand).
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Wie
in 3 gezeigt, wird nachfolgend der Zentrierdorn 3,
der als ein Positionierelement dient, abgesenkt, so daß der Klebebahnkörper S (genauer gesagt
das Klebemittel) relativ zum unteren plattenförmigen Substrat D1 durch den
Vorsprung (, der aus einem ersten Abschnitt 31 mit geringem
Durchmesser und einem zweiten Abschnitt 32 mit geringem Durchmesser
zusammengesetzt ist) positioniert wird, der an dem Spitzenende des
Zentrierdorns 3 vorgesehen ist.
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Währenddessen
wird in dem Moment, in dem der Vorsprung des Zentrierdorns 3 in
das Loch P des Klebebahnkörpers
S bei Absenken des Zentrierdorns 3 eintritt, die stromaufwärtige Spannwalze 5A etwas
eingefahren, um die Spannkraft auf den Klebebahnkörper S auszuüben. Zu
diesem Zeitpunkt ist die stromabwärtige Spannwalze 5B so
positioniert, wie sie ist.
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Wie
oben erwähnt,
gelangt der Klebebahnkörper
S, wenn eine leichte Spannkraft auf den Klebebahnkörper S ausgeübt wird,
in einen stabilen Zustand, ohne daß er in Schwingung gebracht
wird, so daß der
erste Abschnitt 31 mit geringem Durchmesser des Zentrierdorns 3 in
das Loch P des Klebebahnkörpers
S genau eingesetzt werden kann.
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Weiterhin
auf die Positionierung des Klebebahnkörpers durch den Zentrierdorn 3 bezugnehmend,
wird der an dem unteren Ende eines Abschnittes 33 mit großem Durchmesser vorgesehene
Vorsprung (erster Abschnitt 31 mit geringem Durchmesser),
wenn der Zentrierdorn 3 abgesenkt wird, in das Loch P des
Klebebahnkörpers
S eingesetzt und wird der zweite Abschnitt 32 mit geringem
Durchmesser, der ein Teil des Vorsprungs ist, in Eingriff mit einem Loch 21 gebracht,
das in einem Wulst (nachfolgend als ein Wulstloch bezeichnet) des
Haltetisches 2 (siehe 10A)
ausgebildet ist. Zu diesem Zeitpunkt sind der Klebebahnkörper S und
das untere plattenförmige
Substrat D1 konzentrisch positioniert.
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Das
heißt,
daß der
erste Abschnitt 31 mit geringem Durchmesser, der an dem
Spitzenende des Zentrierdorns 3 vorgesehen ist, in das
Loch P des Klebebahnkörpers
S eingesetzt wird und der zweite Abschnitt 32 mit geringem
Durchmesser des Zentrierdorns 3, der im Durchmesser kleiner
als der erste Abschnitt 31 mit geringem Durchmesser ist,
in das zentrale Loch H des unteren plattenförmigen Substrats D1 so eingesetzt
wird, daß der
Zentrierdorn 3 mit dem Wulstloch 21 in Eingriff
steht.
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Dementsprechend
sind der Klebebahnkörper
S und das untere plattenförmige
Substrat D1 konzentrisch positioniert.
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Da
der Klebebahnkörper
S strammgezogen ist, ist er zu diesem Zeitpunkt über dem oberen Ende des Abschnittes 31 mit
geringem Durchmesser positioniert und berührt er die Unterseite des Abschnitts 33 mit
großem
Durchmesser. Dementsprechend berührt
der Klebebahnkörper
S nicht die Fläche
des unteren plattenförmigen
Substrats D1, so daß das
Klebemittel des Klebebahnkörpers
S präzise
genau über dem
unteren plattenförmigen
Substrat D1 positioniert ist.
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Das
Klebemittel wird durch ein nichtgezeigtes kleines Loch, das an dem
Haltetisch 2 vorgesehen ist, gesaugt und das untere plattenförmige Substrat
D1 wird durch den Haltetisch 2 angesaugt und gehalten,
ohne sich zu bewegen, sondern auf dem Haltetisch 2 positioniert
bleibend.
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Wenn
der Klebebahnkörper
S aufgrund der vertikalen Beziehung zwischen der stromaufwärtigen Spannwalze 5A und
der stromabwärtigen
Spannwalze 5B etwas geneigt angeordnet ist, wird der Klebebahnkörper S in
einem geneigten Zustand strammgezogen, so daß der an dem Spitzenende des
Zentnerdorns 3 vorgesehene erste Abschnitt 31 mit
geringem Durchmesser leicht in das Loch P des Klebebahnkörpers S
eintritt.
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Das
an dem Haltetisch vorgesehene Wulstloch 21 erläuternd,
ist ein Wulstkörper,
nicht gezeigt, etwas vertikal in dem Wulstloch 21 installiert.
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Wenn
das untere plattenförmige
Substrat D1 auf dem Haltetisch 2 in dem vorangehenden Schritt, nicht
gezeigt, plaziert wird, ragt dementsprechend der Wulstkörper vom
Wulstloch 21 vor, so daß das untere plattenförmige Substrat
D1 vorab relativ zum Haltetisch 2 positioniert wird.
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Nachdem
das untere plattenförmige
Substrat D1 auf dem Haltetisch 2 plaziert ist, steht der
Wulstkörper
bereit, während
er in das Innerste des Wulstloches 21 eingezogen ist, was
zu keiner Behinderung des Vorgangs des Laminierens des Klebebahnkörpers S
auf dem Haltetisch 2 führt.
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Danach
wird die Laminierwalze 1, die an dem oberen Abschnitt des
unteren plattenförmigen Substrats
D1 bereitsteht, abgesenkt, um ein Ende des unteren plattenförmigen Substrats
D1 zu berühren,
das bereits positioniert worden ist (siehe 4).
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Zu
diesem Zeitpunkt beendet der Zentrierdorn 3 seine Funktion
und steigt er sofort auf, um in seine ursprüngliche Position zurückzukehren
(siehe 5).
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Wie
in 6 gezeigt, rollt nachfolgend die Laminierwalze 1 auf
dem unteren plattenförmigen Substrat
D1 (genauer gesagt auf dem Klebebahnkörper S auf dem unteren plattenförmigen Substrat
D1) in der durch den Pfeil gekennzeichneten Richtung.
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Mit
dem Rollbetrieb der Laminierwalze 1 wird der Klebebahnkörper S gegen
das untere plattenförmige
Substrat D1 gepreßt
und vergrößert sich
somit allmählich
die Kontaktfläche
zwischen dem Klebebahnkörper
S und dem unteren plattenförmigen
Substrat D1.
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Wenn
die Laminierwalze 1 das andere Ende des unteren plattenförmigen Substrats
D1 passiert, ist schließlich
der Klebebahnkörper
S auf die gesamte Fläche
des unteren plattenförmigen
Substrats D1 vollständig
geklebt.
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Auf
eine derartige spezielle Preßart
wird das an die Unterseite des Klebebahnkörpers S geklebte Klebemittel
S2 mit der Fläche
des unteren plattenförmigen
Substrats D1 verbunden (darauf übertragen), während Luftblasen
oder dergleichen nicht vermengt werden bzw. Faltenbildung dazwischen
nicht erzeugt wird.
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Derweil
werden die Betriebsweisen des Zentrierdorns 3 und der Laminierwalze 1 detaillierter
beschrieben.
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Die 10(A), 10(B) und 10(C) sind Ansichten, die die Betriebsweisen des
Zentrierdorns 3 und der Laminierwalze 1 zeigen.
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Wie
in 10(A) gezeigt wird, steht der
Vorsprung (zweite Abschnitt 32 mit geringem Durchmesser)
des Zentrierdorns 3 mit dem Haltetisch 2 in Eingriff
und wird der Klebebahnkörper
S über
dem oberen Ende des ersten Abschnitts 31 mit geringem Durchmesser
des Vorsprungs in einem Zustand positioniert, in dem der Klebebahnkörper S positioniert ist.
Das heißt,
daß sich
der Klebebahnkörper
S in einem Zustand befindet, in dem er den Abschnitt 33 mit großem Durchmesser
des Zentrierdorns 3 berührt.
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Da
eine leichte Spannkraft auf den Klebebahnkörper S ausgeübt wird,
berührt
ferner der Klebebahnkörper
S, wie oben erwähnt,
nicht die Fläche des
unteren plattenförmigen
Substrats D1.
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Wie
in 10(B) gezeigt, wird dann die
Laminierwalze 1 abgesenkt, um ein Ende der Laminierwalze 1 zu
berühren.
Obwohl ein Teil des Klebebahnkörpers
S gegen das Ende des unteren plattenförmigen Substrats D1 gepreßt wird,
beendet zu diesem Zeitpunkt der Zentrierdorn 3 seine Funktion
und bewegt er sich vom unteren plattenförmigen Substrat D1 weg, da
die Positionierung des Klebebahnkörpers S relativ zum unteren
plattenförmigen
Substrat D1 durch den Zentrierdorn 3 zu diesem Zeitpunkt
beendet ist.
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Wie
in 10(C) gezeigt, rollt die Laminierwalze 1 auf
dem unteren plattenförmigen
Substrat D1, während
sie den Klebebahnkörper
S relativ zum unteren plattenförmigen
Substrat D1 preßt.
Das aus der LP-förmigen
(Donut-förmigen)
Bahn gebildete Klebemittel S2 wird von einem Ende des unteren plattenförmigen Substrats
D1 zum anderen Ende desselben in der Weise bewegt, daß das gebundene Gebiet
zwischen dem Klebebahnkörper
S und dem unteren plattenförmigen
Substrat D1 sich allmählich in
der Richtung von einem Ende zum anderen Ende des unteren plattenförmigen Substrats
D1 vergrößert.
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Da
der Klebebahnkörper
S nachfolgend gegen das untere plattenförmige Substrat D1 gepreßt wird,
um die Luft dazwischen in einem geneigten Zustand zu entfernen,
treten zu diesem Zeitpunkt Luftblasen oder dergleichen nicht zwischen
das Klebemittel S2 und das untere plattenförmige Substrat D1 und wird
keine Faltenbildung dazwischen erzeugt. Als ein Ergebnis wird das
Klebemittel S2 auf die Fläche
des unteren plattenförmigen
Substrats D1 gleichförmig
geklebt.
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Nun
noch einmal auf 7 bezugnehmend, steigt die Laminierwalze 1 bei
Beendigung des Verbindens des Klebebahnkörpers S bezüglich des unteren plattenförmigen Substrats
D1 auf und kehrt sie in ihre ursprüngliche Position (durch Zweipunkt-Strich-Linie
gekennzeichnet) zurück.
Zu diesem Zeitpunkt befindet sich das Klebemittel S2 in einem Zustand,
in dem es auf sowohl den Klebebahnkörper S als auch das untere
plattenförmige
Substrat D1 geklebt ist, nämlich
in einem Zustand, in dem das Klebemittel S2 auf sowohl den Träger S1 des
Klebebahnkörpers
S als auch die Fläche
des unteren plattenförmigen
Substrats D1 geklebt ist.
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Wie
in 8 gezeigt, fährt
dann ein Abziehelement 4, das stromabwärts relativ zum Haltetisch 2 positioniert
ist, über
das auf dem Haltetisch 2 plazierte untere plattenförmige Substrat
D1. Da die Viskosität
des Klebemittels S2 relativ zur Fläche des unteren plattenförmigen Substrats
D1 größer als
diejenige relativ zum Träger
S1 ist, werden der Klebebahnkörper S
und das Klebemittel S2 (genauer gesagt der Träger S1 und das Klebemittel
S2) sicher abgezogen, wenn das Abziehelement 4 verfährt. Da
das untere plattenförmige
Substrat D1, wie oben erwähnt,
vom Haltetisch 2 angesaugt und gehalten wird, kann der
Abziehvorgang genau durchgeführt
werden.
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Der
Klebebahnkörper
S wird vom unteren plattenförmigen
Substrat D1 (genauer gesagt dem Klebemittel S2 auf dem unteren plattenförmigen Substrat)
abgezogen und wird bei Beendigung des Verfahrens des Abziehelements 4 frei.
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Die
Funktion des Abziehelements 4 wird nun erläutert. Das
Abziehelement 4 umfaßt
eine Drehbasis 41 (auf ihrer eigenen Achse drehend) und
zwei Haltestangen, die jeweils an der Basis 41 befestigt sind,
und ist hin- und herbewegbar, um sich quer über den Haltetisch 2 zu
bewegen (kreuzen).
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Die
beiden Haltestangen umfassen eine Winkelbegrenzungshaltestange 42,
die im Querschnitt ein fächerförmiger Stangenkörper ist,
und eine vordere Haltestange 43, die ein kreisförmiger Stangenkörper mit
einem geringen Durchmesser ist. Ein Bogen des fächerförmigen Stangenkörpers entspricht
nicht immer der gemäß der Länge des
Radius gebildeten Gestalt. Die vordere Haltestange 43 und die
Winkelbegrenzungshaltestange 42 sind an Positionen fern
von der Mitte der Basis 41 in bestimmten Abständen vorgesehen.
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Die
Winkelbegrenzungshaltestange 42 hält den Klebebahnkörper S in
einem Zustand, in dem der Klebebahnkörper S und das untere plattenförmige Substrat
D1 einander nicht berühren,
um dazwischen einen geringen Spalt aufrechtzuerhalten. Die Winkelbegrenzungshaltestange 42 weist
einen spitzwinkligen Abschnitt 42A zum Abziehen des Klebebahnkörpers S
unter Aufrechterhaltung eines spitzen Führungswinkels α auf, der
relativ zum unteren plattenförmigen
Substrat D1 spitz (90° oder
weniger) ist. Die Gestalt der Winkelbegrenzungshaltestange 42 ist nicht
auf die oben dargelegte beschränkt,
wenn sie den spitzwinkligen Abschnitt 42A aufweist.
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Zum
Abziehen des Klebebahnkörpers
S vom unteren plattenförmigen
Substrat D1 wird das Abziehelement 4 als erstes um 180° in einem
Zustand gedreht, in dem der Klebebahnkörper S zwischen der Winkelbegrenzungshaltestange 42 und
der vorderen Haltestange 43 (siehe 11(A))
angeordnet ist, wodurch der Klebebahnkörper S in Gestalt eines umgedrehten
Z (siehe 11(B)) ausgebildet wird. Vorzugsweise
kann die vordere Haltestange 43 in einem Übermaß gedreht
werden, um eine Position einzunehmen, in der der spitzwinklige Abschnitt 42A der Winkelbegrenzungshaltestange 42 den
Führungswinkel α bietet.
Zu diesem Zeitpunkt wird der Klebebahnkörper S zwischen der Winkelbegrenzungshaltestange 42 und
er vordere Haltestange 43 gespannt.
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Wenn
das Abziehelement 4 parallele zum Haltetisch oder zum unteren
plattenförmigen
Substrat D1 bewegt wird, um über
den Haltetisch 2 zu fahren, dann verfährt die Winkelbegrenzungshaltestange 42 des
Abziehelements 4 in der Weise, daß sie den Klebebahnkörper S in
einem Zustand hält,
in dem der Klebebahnkörper
S und das untere plattenförmige
Substrat D1 einander nicht berühren,
um dazwischen einen geringen Spalt aufrechtzuerhalten, und er durch
die vordere Haltestange 43 heraufgezogen wird. In diesem Fall
wird der Klebebahnkörper
S von der Fläche
des unteren plattenförmigen
Subtrats D1 unter einem spitzen Winkel relativ zum unteren plattenförmigen Substrat
D1, nämlich
in einem Zustand, in dem ersterer unter einem spitzen Winkel relativ
zu letzterem aufgrund einer schrägen
Ebene 42U der Winkelbegrenzungshaltestange 42 (siehe 11(C)) positioniert ist, abgezogen.
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Die
Gestalt der Winkelbegrenzungshaltestange 42 ist nicht auf
die oben dargelegte beschränkt, wenn
sie den spitzwinkligen Abschnitt 42A aufweist, zum Beispiel
zeigt 12 ein modifiziertes Beispiel der
Winkelbegrenzungshaltestange 42.
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Die 12(A) und 12(B) sind
Ansichten, die einen Zustand zeigen, in dem der Klebebahnkörper S zwischen
der Winkelbegrenzungshaltestange 42 und der vorderen Haltestange 43 angeordnet ist,
wobei 12(A) eine vereinfachte Vorderansicht und 12(B) eine vereinfachte Seitenansicht ist.
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Die 13(A) und 13(B) sind
Ansichten, die einen Zustand zeigen, in dem das Abziehelement 4 so
gedreht ist, daß der
Klebebahnkörper
S in Gestalt eines umgedrehten Z ausgebildet wird, wobei 13(A) eine vereinfachte Vorderansicht ist und 13(B) eine vereinfachte Seitenansicht ist.
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In
diesem modifizierten Beispiel ist die Winkelbegrenzungshaltestange 42 im
Querschnitt dreieckig und weist den spitzwinkligen Abschnitt 42A auf.
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Wenn
der Führungswinkel α des Klebebahnkörpers S
spitz ist, wird das Klebemittel S2 des Klebebahnkörpers S
gleichförmig
abgezogen, ohne daß der
Träger
S1 des Klebebahnkörpers
S anhaftet.
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Wenn
zum Beispiel der Führungswinkel α stumpf (90° oder mehr)
ist, wird ein Teil des Klebemittels S häufig an den Träger S1 des
Klebebahnkörpers S
geklebt.
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Der
Erfinder zu vorliegender Anmeldung hat experimentell bestätigt, daß der Abziehvorgang
sanft durchgeführt
wird.
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Nachdem
der Klebebahnkörper
S vom unteren plattenförmigen
Substrat D1 abgezogen ist, wird der auf einen Drehtisch T an der
Station X installierte Haltetisch 2 schnell zur nächsten Station
Y bewegt. Das heißt,
daß der
Haltetisch 2 an der ersten Station X, an der das Klebemittel
S2 auf das untere scheibenförmige
Substrat D1 geklebt wird, zur nächsten Station
Y bewegt wird (siehe 14). Danach kehrt das Abziehelement 4 zu
seiner ursprünglichen
Position zurück
und gelangt es in den in 2 gezeigten Anfangszustand.
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Das
Klebemittel S2 wird, wie oben beschrieben, auf das untere plattenförmige Substrat
D1 geklebt und somit wird das Klebemittel S2 auf das untere plattenförmige Substrat
D1, wie in 15 gezeigt, gleichförmig geklebt.
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In
der nächsten
Station Y wird ein weiteres oberes plattenförmiges Substrat D1 über das
untere plattenförmige
Substrat D1, auf das das Klebemittel S2 geklebt ist (siehe 16),
gelegt und darauf plaziert. Da die unteren und oberen plattenförmigen Substrate
D1 und D2, die übereinander
gelegt sind, keiner Druckanwendung ausgesetzt sind, sind sie nicht
fest miteinander laminiert. Dementsprechend wird der Haltetisch 2 zu
einer dritten Station Z (siehe 14) bewegt,
wo beide plattenförmigen
Substrate D1 und D2 einer Druckanwendung unterzogen werden, um vollständig aufeinandergeklebt
zu werden.
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17 zeigt
einen Zustand, in dem das untere plattenförmige Substrat D1 und obere
plattenförmige
Substrat D2, die auf dem Haltetisch 2 plaziert sind, durch
einen Preßkörper 100 (in
diesem Fall steigt der Haltetisch 2 auf) gegeneinander
gepreßt werden.
Der hier verwendete Preßkörper 100 ist halbkugelförmig und
aus einem flexiblen Material ausgebildet. Wenn die so übereinandergelegten
plattenförmigen
Substrate D1 und D2 die Preßkraft
zwischen dem Preßkörper 100 und
dem Haltetisch 2 erhalten, werden sie fest miteinander
verbunden.
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Dementsprechend
kann die Laminierwalze 1 das obere plattenförmige Substrat
D2 in der Weise pressen, daß der
Kontaktabschnitt (Preßabschnitt) zwischen
ihr selbst und dem unteren plattenförmigen Substrat D1 vom zentralen
Abschnitt zum äußeren Abschnitt
(radial) allmählich
zunimmt. Als Folge sind keine Luftblasen oder dergleichen zwischen
dem unteren plattenförmigen
Substrat D1 und oberen plattenförmigen
Substrat D2 enthalten. In der oben dargelegten Weise werden das
untere plattenförmige Substrat
D1 und obere plattenförmige
Substrat D2 vollständig
aufeinandergeklebt, wodurch eine optische Platte hoher Qualität (siehe 18)
gebildet wird.
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19 zeigt
ein Blockdiagramm, das Hauptlaminierschritte 1 bis 6 der plattenförmigen Substrate zeigt.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die bevorzugte Ausführungsform
beschrieben worden ist, ist sie nicht auf diese Ausführungsform
beschränkt,
sondern kann sie auf verschiedene Arten modifiziert werden, ohne
aus dem Geist der Ansprüche
zu gelangen.
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Die
zur Durchführung
des Verfahrens zum Laminieren von plattenförmigen Substraten verwendeten
konkreten Mittel sind nicht auf diejenigen in der bevorzugten Ausführungsform,
wie sie in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt ist, beschränkt.
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Zum
Beispiel kann die Konstruktion der in der vorliegenden Erfindung
verwendeten Laminierwalze von irgendeiner Art ohne Heizmittel darin
sein. Die Bewegungsrichtung der Laminierwalze zum Pressen des Klebebahnkörpers auf
das plattenförmige
Substrat kann von links nach rechts zusätzlich zu von rechts nach links,
wie in 6 gezeigt, sein.
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Ferner
kann das Abziehelement irgendein Mittel zum Halten und Dehnen des
Trennpapiers zusätzlich
zum Abziehelement, wie es in der bevorzugten Ausführungsform
offenbart ist, sein.
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Mit
der Anordnung des Verfahrens zum Laminieren der plattenförmigen Substrate
gemäß der vorliegenden
Erfindung kann das vom Klebebahnkörper getrennte Klebemittel
auf die Fläche
des unteren plattenförmigen
Substrats gleichförmig
geklebt werden, ohne daß es
Luftblasen oder dergleichen enthält,
und wird keine Faltenbildung dazwischen erzeugt. Anders als bei
dem herkömmlichen
Verfahren, das UV-härtendes
Harz verwendet, wird auf den Schritt des Entwickelns des Klebemittels
und den Schritt des Bestrahlens mit UV jeweils verzichtet, wodurch
die Herstellschritte für
die Speicherplatte reduziert werden.
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Wenn
zwei plattenförmige
Substrate verbunden werden, um die optische Platte zu vervollständigen,
kann die Dicke der Zwischenschicht (Klebemittelschicht) zwischen
beiden plattenförmigen
Substraten leicht geändert
werden, indem lediglich die Dicke des auf den Klebebahnkörper geklebten
Klebemittels geändert
wird. Es ist möglich,
daß Kleben
des Klebemittels auf eines von plattenförmigen Substraten zu automatisieren,
wodurch die sehr effektiven aufeinanderfolgenden Laminierschritte
ermöglicht
werden, indem lediglich die Dicke des auf den Klebebahnkörper geklebten
Klebemittels geändert
wird.
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Die
in der vorliegenden Erfindung, in den Ansprüchen sowie in den Zeichnungen
offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch
in beliebigen Kombinationen für
die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen
wesentlich sein.