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Die
Erfindung betrifft Produkte aus saugfähigem Papier und insbesondere
aus Zellulosewatte für
den sanitären
oder häuslichen
Gebrauch. Sie betrifft hauptsächlich
Toilettenpapier, kann möglicherweise
aber auch Haushaltspapier wie Küchenpapier,
Einmalhandtücher,
Tischservietten oder auch Papiertaschentücher betreffen.
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Die
meisten dieser Produkte bestehen aus einer oder mehreren übereinander
angeordneten Lagen oder Blättern
aus Zellulosewatte. Die Lagen können
durch eine Verbindung miteinander verbunden sein. Im Fall von Toilettenpapier
umfassen herkömmliche
Produkte zwei oder drei oder sogar vier miteinander verbundene Lagen.
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Die
Erfindung betrifft genauer gesagt ein Produkt, das aus mindestens
drei Lagen besteht, sowie sein Herstellungsverfahren.
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US-Patentschrift
3,414,459 offenbart allgemein eine Struktur aus saugfähigem Papier,
die mindestens zwei gaufrierte Lagen umfasst. Dort wird ein Produkt
erwähnt,
das drei miteinander verbundene Lagen umfasst, wobei eine dritte
Lage zwischen den beiden äußeren gaufrierten
Lagen eingefügt
ist. Diese Struktur wird aus Lagen mit einem Flächengewicht von jeweils etwa
17 g/m2 hergestellt. Gemäß dem Herstellungsverfahren, das
in dieser Patentschrift beschrieben ist, werden die beiden äußeren Lagen
getrennt mit einem Reliefmotiv gaufriert, das aus einzelnen Vorwölbungen
besteht. Jede der Lagen läuft
zwischen einer nach dem gewünschten
Motiv reliefgravierten Metallwalze und einer glatten Gummiwalze
hindurch. Jede auf diese Weise gewonnene gaufrierte Lage weist im
Allgemeinen ein sich wiederholendes Motiv aus drei bis 30 Vorwölbungen
oder kleinen Zacken je Flächeneinheit
auf, hier je cm2. Im folgenden Text wird
durch „Motivdichte" die Anzahl der Vorwölbungen
je Flächeneinheit
bestimmt. Bei den in dieser Patentschrift dargestellten Strukturen,
die aus drei Lagen bestehen, beträgt die Motivdichte ungefähr 11 Vorwölbungen/cm2. Die dritte, nicht gaufrierte Lage ist zwischen
den beiden gaufrierten Lagen eingefügt und genauer gesagt zwischen
den von der Mitte abgewandten Flächen
oder den Spitzen der Vorwölbungen
jeder Lage angeordnet. Mit anderen Worten, die Vorwölbungen
sind zum Inneren der Struktur ausgerichtet. Die drei Lagen werden
miteinander verbunden, indem letztere zu einem vorgesehenen Presszeitpunkt
zwischen den beiden gravierten Metallwalzen jeder der Vorrichtungen zum
Gaufrieren durch laufen, die für
die äußeren Lagen
vorgesehen sind. Die Reliefelemente oder Erhebungen der jeweiligen
gravierten Walzen stehen einander gegenüber. Dieses Verbindungsverfahren
wird allgemeiner als „Spitze-Spitze-Verbindung" bezeichnet (Spitze
gegen Spitze). Die Verbindung der drei Lagen wird im Falle dieser
Patentschrift durch Ausüben
eines Drucks sichergestellt, der ausreichend hoch ist, um Verbindungen
zwischen den Fasern zu erzeugen; es wird kein Klebstoff auf die
von der Mitte abgewandten Flächen
der Motive der Vorwölbungen
der äußeren Lagen
aufgebracht.
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Die
in dieser früheren
Patentschrift beschriebene Herstellungsweise führt zu einer raschen Abnutzung der
Gaufrierwalzen, aufgrund des erhöhten
Pressdrucks, den auszuüben
für die
Verbindung der drei Lagen notwendig ist. Nach dem Wissen des Anmelders
hat das Verfahren keine industrielle Anwendung gefunden. Schließlich wird
diese Struktur durch Produkte veranschaulicht, die eine geringe
Motivdichte (in der Größenordnung
von 10 bis 15 Vorwölbungen/cm2) aufweisen. Die Produkte mit drei Lagen,
die diese Struktur aufweisen, sind hauptsächlich dazu bestimmt, als Wischlappen
oder Haushaltsküchenpapier
verwendet zu werden, wobei die Festigkeit und vor allem die Absorption
die wichtigsten erforderlichen Eigenschaften sind. Aus diesem Grund
sind die Gaufriermotive verhältnismäßig tief
und folglich von geringer Dichte.
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Andere
Produkte aus saugfähigem
Papier bestehen aus drei Lagen, die aber durch ein anderes Verbindungsverfahren
gewonnen werden. Einerseits wird eine Anordnung von zwei übereinander
angeordneten Lagen gaufriert und andererseits eine dritte Lage mittels
zweier unterschiedlicher Vorrichtungen zum Gaufrieren. Die beiden
ersten übereinander
angeordneten Lagen sowie die dritte Lage werden nach Reliefmotiven gaufriert,
die aus Vorwölbungen
bestehen. Die Motivdichte bleibt zwangsläufig gering: unter 20 Vorwölbungen/cm2 bei diesem Produkttyp. Die beiden übereinander
angeordneten Lagen und die dritte Lage werden nämlich mittels einer Verbindungswalze
miteinander verbunden, sodass die von der Mitte abgewandten Flächen der
Vorwölbungen
der beiden übereinander
angeordneten Lagen gegenüber
den Flächen
angeordnet sind, die sich zwischen zwei Vorwölbungen in der Ebene der dritten
Lage befinden. Diese Technik wird auch als „Nested"-Verfahren bezeichnet.
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Ein
Verfahren zum Verbinden von drei Lagen dieses Typs ist in Patentanmeldung
EP 0 570 578 offenbart.
Es besteht darin, ein erstes und zweites Blatt getrennt zu gaufrieren,
wobei dieses aus zwei übereinander angeordneten
Blättern
besteht, mittels einer ersten und zweiten Vorrichtung zum Gaufrieren,
die ein Gaufriermotiv mit einer Dichte umfasst, die unter 20 Vorwölbungen
je cm
2 liegt, darin, mindestens teilweise
einen Klebstoff auf die Spitzen der Vorwölbungen aufzubringen, die auf
dem ersten oder zweiten Blatt ausgebildet sind, und darin, die beiden
Blätter
mittels einer nicht elastischen Verbindungswalze zu verbinden, die
parallel zu einer der beiden gravierten Walzen einer Vorrichtung
zum Gaufrieren angeordnet ist, sodass ihre Vorwölbungen ineinander gepasst
werden. Bei diesem Verfahren wird die Verbindungswalze in einem
Mindestabstand zur gravierten Walze anliegend gehalten.
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Mit
einer Struktur dieses Typs wird versucht, dicke Produkte zu erhalten,
die eine gute Griffigkeit aufweisen. Vor allem bei der Anwendung
für Toilettenpapier
ist jedoch aufgrund der verhältnismäßig groben
Gaufrierung die Weichheit nicht optimal. Außerdem ist es notwendig, stark
zu gaufrieren, um die gewünschte
große Dicke
zu erhalten.
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Schließlich sind
andere komplexe Produkte beschrieben worden, die aus drei Lagen
bestehen. Patentanmeldung
EP
0 564 319 zum Beispiel offenbart ein Produkt, das drei
getrennt gaufrierte und nacheinander miteinander verbundene Lagen
umfasst. Genauer gesagt werden durch Gaufrieren große und kleine
Vorwölbungen
auf einer ersten Lage erzeugt, auf einer zweiten Lage werden durch
Gaufrieren getrennt Vorwölbungen
erzeugt. Diese sind voneinander durch den gleichen Abstand getrennt,
wie die kleinen Vorwölbungen
der ersten Lage und weisen eine Höhe auf wie die Summe ihrer
Höhe und
die einer kleinen Vorwölbung
der ersten Lage, die mindestens der Höhe einer großen Vorwölbung der
ersten Lage entspricht. Auf die Enden der Vorwölbungen der zweiten Lage wird
Klebstoff aufgetragen, dann wird ein Polster zwischen der ersten
und zweiten Lage hergestellt, indem die Enden der kleinen Vorwölbungen
der ersten Lage und die Enden der Vorwölbungen der zweiten Lage in
der Spitze-Spitze-Position übereinander
angeordnet werden, wobei sich die großen Vorwölbungen der ersten in die Vorwölbungen
der zweiten Lage einpassen. Es wird außerdem die getrennte Gaufrierung
einer dritten Lage durchgeführt,
wobei diese Gaufrierung einen Abstand aufweist, der genau dem der
Vorwölbungen
der ersten Lage entspricht. Auf die Enden der Vorwölbungen
der dritten Lage wird Klebstoff aufgetragen und die dritte Lage
mit dem Polster verbunden, das zwischen den beiden ersten Lagen gebildet
ist, sodass die Enden der Vorwölbungen
der dritten Lage im Bereich der großen Vorwölbungen der ersten Lage in
der Spitze-Spitze-Position auf der zweiten Lage festkleben.
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Das
auf diese Weise gewonnene Produkt weist eine verbesserte Dicke und
Steifigkeit auf, hat aber eine verhältnismäßig komplexe Struktur, die
mehrmaliges Auftragen von Klebstoff erfordert. Das Verfahren ist auch
ziemlich kompliziert in der Anwendung und setzt eine verhältnismäßig komplexe
industrielle Anlage voraus.
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Dieses
Verfahren erlaubt lediglich die Herstellung von gaufrierten Produkten,
die eine Motivdichte von unter 20 Vorwölbungen/cm2 aufweisen.
Außerdem
ist die Dicke der auf diese Weise gewonnenen Produkte, die aus drei
Blättern
bestehen, nicht optimiert.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, die Gesamtheit der zuvor erwähnten Nachteile
abzumildern, sowohl in Bezug auf die Produkte als auch auf ihr Herstellungsverfahren.
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Aufgabe
der Erfindung ist es auch, ein Herstellungsverfahren für ein Produkt
bereitzustellen, das aus mindestens drei Lagen besteht, die zugleich
dick und weich sind, die eine gute Griffigkeit aufweisen und widerstandsfähig gegen
Zusammendrücken
sind, sobald sie aufgerollt worden sind, und somit eine Kombination von
Eigenschaften bieten, die bei bereits bestehenden Produkten nicht
anzutreffen ist.
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Aufgabe
der Erfindung ist es weiter, ein Herstellungsverfahren für ein Produkt
bereitzustellen, das aus mindestens drei Lagen besteht, vom Typ „Spitze-Spitze", das als Toilettenpapier
benutzt wird.
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Aufgabe
der Erfindung ist es weiter, ein Herstellungsverfahren für ein Produkt
aus saugfähigem
Papier mit einem Flächengewicht
von etwa 36 bis etwa 105 g/m2 bereitzustellen,
das mindestens drei Lagen umfasst, wobei eine erste und zweite äußere gaufrierte
Lage jeweils Reliefmotive umfassen, die mindestens teilweise aus
einzelnen Vorwölbungen
bestehen, die zum Inneren der Struktur ausgerichtet sind, und eine
mittlere, nicht gaufrierte Lage, wobei die Lagen durch Verbinden
der von der Mitte abgewandten Flächen
mindestens eines Teils der Vorwölbungen
der äußeren Lagen
mit der mittleren Lage verbunden werden.
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Nach
einem wesentlichen Merkmal der Erfindung wird jede der äußeren gaufrierten
Lagen mittels eines Klebstoffs mit der mittleren Lage verbunden,
wobei mindestens eine eine Motivdichte von mehr als 30 Vorwölbungen/cm2 aufweist.
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Eine
solche Struktur verbindet in überraschender
Weise zugleich Weichheit und Dicke miteinander. Das feine Gaufrieren
nämlich
verleiht einerseits der äußeren Fläche des
fertigen Blatts eine große
Weichheit beim Anfassen, andererseits bietet es eine sehr gute Widerstandsfähigkeit
gegen Zusammendrücken.
Diese letzte Eigenschaft wird durch die mittlere Lage verstärkt, die
jede Uberlappung der beiden äußeren Lagen
untereinander verhindert, ein Phänomen,
das auftreten würde,
wenn diese Lage nicht bestünde,
aufgrund der schwachen Stützfläche, die
so feine Vorwölbungen
bieten.
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Nach
einem vorteilhaften Merkmal der Erfindung weist jede der äußeren gaufrierten
Lagen eine Motivdichte von weniger als 90 Vorwölbungen/cm2 auf.
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Nach
einem weiteren Merkmal der Erfindung ist die Motivdichte der äußeren Lagen
unterschiedlich. Nach einem anderen vorteilhaften Merkmal sind die
beiden Motive unterschiedlich und ermöglichen eine teilweise Verbindung,
das heißt
dass die Anzahl der Verbindungspunkte geringer ist als die Anzahl
der Vorwölbungen,
die mit der mittleren Lage in Berührung stehen. Diese Art der
teilweisen Verbindung macht das Blatt weniger steif. Insbesondere
eine der Lagen umfasst kombinierte Motive, das heißt zwei
unterschiedliche Motive, von denen eines ein Hintergrundmotiv ist,
wobei vor allem die beiden kombinierten Motive sich auf zwei verschiedenen
Höhen befinden
können,
im Verhältnis
zur Bezugsebene, die diejenige der Lage ist.
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Nach
noch einem weiteren Merkmal der Erfindung unterscheidet sich die
Faserstoff- und/oder
chemische Zusammensetzung der mittleren Lage von der jeder äußeren gaufrierten
Lage.
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Aufgabe
der Erfindung ist es auch, ein Herstellungsverfahren für ein Produkt
aus saugfähigem
Papier bereitzustellen, das mindestens drei verbundene Lagen umfasst,
wobei jede der Lagen ein Flächengewicht von
etwa 12 bis etwa 35 g/m2 aufweist.
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Nach
einem weiteren Merkmal der Erfindung unterscheidet sich die Widerstandsfähigkeit
gegen das Ablösen
einer der äußeren Lagen
von der mittleren Lage erheblich von der Widerstandsfähigkeit
gegen das Ablösen
der anderen äußeren Lage
von der mittleren Lage.
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Nach
einem Merkmal der Erfindung umfasst das Verfahren, das vor allem
die Gewinnung eines Produkts ermöglicht,
das einen Unterschied bei der Widerstandsfähigkeit gegen das Ablösen aufweist,
folgende Schritte:
- – Gaufrieren einer ersten und
zweiten Lage mit Reliefmotiven, die aus einzelnen Vorwölbungen
bestehen,
- – Anordnen
einer dritten, nicht gaufrierten Lage über den Vorwölbungen
der ersten gaufrierten Lage,
- – Aufbringen
eines Klebstoffs auf die dritte Lage, und
- – Verbinden
der ersten, gaufrierten Lage und der dritten, nicht gaufrierten
Lage, die übereinander
angeordnet sind, mit der zweiten, gaufrierten Lage, sodass sich
die von der Mitte abgewandten Flächen
der Vorwölbungen
der ersten und zweiten, gaufrierten Lage mindestens teilweise gegenüber liegen,
und Ausüben
eines Drucks, der ausreicht, um die Verbindung der drei Lagen durch
den Klebstoff sicherzustellen.
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Nach
einem vorteilhaften Merkmal der Erfindung wird ein wässriger
Klebstoff auf die äußere Fläche der
dritten Lage gegenüber
der von der Mitte abgewandten Flächen
der Vorwölbungen
der ersten Lage aufgebracht.
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Nach
einem anderen Merkmal wird ein wässriger
Klebstoff durch Zerstäuben
auf die dritte Lage aufgebracht, mit einer Energie, die ausreicht,
damit ein Teil diese durchdringt und die Verbindung der drei Lagen untereinander
ermöglicht.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden beim genauen Lesen der
folgenden Beschreibung deutlich, die Bezug auf die im Anhang befindlichen
Figuren nimmt, in denen
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1 die
Struktur eines erfindungsgemäßen Produkts
im Schnitt darstellt;
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2 das
Prinzip des erfindungsgemäßen Verfahrens
schematisch darstellt;
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3 eine
graphische Darstellung des Dickeverlusts in Abhängigkeit von dem Druck bei
erfindungsgemäßen Produkten
ist, verglichen mit Produkten des Stands der Technik;
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4 eine
graphische Darstellung der Dickeveränderung des erfindungsgemäßen Produkts
ist, bei unterschiedlichen Gaufrierdrücken, verglichen mit der Dicke
von Produkten des Stands der Technik.
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Mit
Bezug auf
1 umfasst das durch das Verfahren
gewonnene erfindungsgemäße Produkt
1 drei Lagen,
eine erste äußere gaufrierte
Lage
2, eine zweite äußere gaufrierte
Lage
3 und eine mittlere Lage oder dritte Lage
4,
die nicht gaufriert oder glatt ist. Die drei Lagen sind miteinander
verbunden. Die erste äußere gaufrierte
Lage umfasst Vorwölbungen
11,
die nach einem vorbestimmten, gleich bleibenden Abstand verteilt sind.
Die zweite äußere gaufrierte
Lage umfasst ebenfalls Vorwölbungen
33,
die nach einem vorbestimmten, gleich bleibenden Abstand verteilt
sind, der sich hier von dem Abstand der Vorwölbungen
11 der ersten
Lage unterscheidet. Bei der Struktur des erfindungsgemäßen Produkts
sind die Vorwölbungen
der jeweiligen äußeren gaufrierten
Lage nach innen ausgerichtet. Die drei Lagen sind im Bereich der
von der Mitte abgewandten Flächen
der Vorwölbungen
der jeweiligen Lage verbunden, die gegenüber oder auch in der Spitze-Spitze-Position
angeordnet sind. Da die Abstände
von einer äußeren Lage
zur anderen unterschiedlich sind, besteht bei dem Produkt, das in
1 dargestellt
ist, die Verbindung nur im Bereich der Vorwölbungen in der Spitze-Spitze-Position zumindest
teilweise, was durch die Positionen A1 und A2 dargestellt ist, nach
dem Vorbild der Produkte, die aus zwei Lagen bestehen und in
EP 0 426 548 offenbart sind.
Diese Verbindung wird durch das Vorhandensein eines Klebstoffs auf
beiden Seiten der mittleren Lage
4 sichergestellt, zwischen
der mittleren Lage und jeder der äußeren gaufrierten Lagen
2 und
3,
im Bereich der Positionen A1 und A2.
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Das
durch das Verfahren gewonnene erfindungsgemäße Produkt weist ein Flächengewicht
von etwa 36 bis 105 g/m2 auf. Jede Lage
hat ein Flächengewicht
von etwa 12 bis etwa 35 g/m2 und vorzugsweise
von 12 bis 25 g/m2.
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Mindestens
eine der äußeren Lagen
weist eine Motivdichte auf, die bei mehr als 30 Vorwölbungen/cm
2 und bei weniger als 300 liegt, wobei die
beiden äußeren Lagen
vorzugsweise eine Dichte aufweisen, die weniger als 90 Vorwölbungen/cm
2 beträgt.
Die Motivdichte der äußeren Lagen
kann genau gleich oder unterschiedlich sein. Jede der äußeren Lagen
kann auch eine oder mehrere verschiedene Motivarten mit unterschiedlicher
Motivdichte aufweisen. Die Vorwölbungen
können
also eine unterschiedliche Höhe
aufweisen, die Lage weist dann Motive mit unterschiedlichen Ebenen
auf. Patentanmeldungen
EP 0 426
548 und
EP 0 797 705 stellen
nach diesen Prinzipien gaufrierte Produkte dar, die jedoch zwei
Lagen umfassen.
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Bei
dem nach dem Verfahren gewonnenen erfindungsgemäßen Produkt ist die mittlere
Lage nicht gaufriert.
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Die
Faserstoff- und/oder chemische Zusammensetzung der Lagen kann genau
gleich oder unterschiedlich sein. Zum Beispiel kann die mittlere
Lage eine Faserstoffzusammensetzung aufweisen, die im Wesentlichen
auf langen Fasern basiert, wie harzhaltigen Fasern, und die äußeren Lagen,
die auf beiden Seiten der mittleren Lage angeordnet sind und die
Oberfläche
des Blatts bilden, eine Faserzusammensetzung im Wesentlichen auf
Basis von kurzen Fasern. Diese Kombination ermöglicht es, ein festeres Produkt
zu erhalten, ohne die Weichheit zu vermindern, die von den kurzen
Fasern herrührt.
Die mittlere Lage kann ein widerstandsfähiges feuchtes temporäres oder
eventuell permanentes Additiv umfassen. Wenn dieses Additiv bereits
in einer bestimmten Menge in jeder der äußeren Lagen vorhanden ist,
umfasst die mittlere Lage eine größere Menge davon. Ein Beispiel
für ein
feucht bleibendes Additiv ist eine Verbindung vom Typ Polyamin-Epichlorhydrin,
das unter dem Namen KYMENE SLX durch die Firma HERCULES vertrieben
wird. Die äußeren Lagen
ihrerseits können
einen Weichmacher oder Löser
umfassen. Das auf diese Weise aufgebaute Blatt weist eine sehr gute
Nassfestigkeit und somit eine gute Haltbarkeit auf, vor allem aufgrund
der Zusammensetzung der mittleren Schicht. Es bietet außerdem durch
die Wahl der Faserstoff- und chemischen Zusammensetzung der äußeren Lagen
eine Oberflächenweichheit.
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Jede
Lage kann außerdem
aus einer oder mehreren Lagen bestehen, die einen Schichtpressstoff
bilden. Die Lagen können
in diesem Fall auch eine andere Faserstoff- und/oder chemische Zusammensetzung aufweisen.
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Die
durch das Verfahren gewonnenen erfindungsgemäßen Produkte weisen sehr vorteilhafte
Merkmale auf, im Vergleich zu den Produkten, die aus drei oder sogar
zwei Lagen bestehen, die auf dem Markt erhältlich sind.
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Die
Dicke eines erfindungsgemäßen Blatts,
das durch das Verfahren gewonnen wird, ist größer als die Dicke eines Blatts,
das durch das „Nested"-Verfahren gewonnen
wird, aus Lagen, die denen der erfindungsgemäßen Produkte, die durch das
Verfahren gewonnen werden, genau entsprechen (gleiche Beschaffenheit, gleiche
Faserstoff- und chemische Zusammensetzung, gleiche Herstellung)
und so gaufriert sind, dass sie letztendlich die gleiche Festigkeit
aufweisen.
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Dies
ist durch das folgende Beispiel dargestellt, wo ein Standardprodukt
aus einer gleichen Zellulosewatte (Gewebe) hergestellt worden ist,
das unter der Marke MOLTONEL verkauft wird, das eine Dichte von
9 Zacken je cm2 aufweist, und ein durch
das Verfahren gewonnenes erfindungsgemäßes Produkt, das heißt mit äußeren Lagen,
die Motive aufweisen, die sich von dem Standardprodukt unterscheiden
(80 Zacken je cm2 und unterschiedliche Abstände in Laufrichtung
(MD) und in Querrichtung(CD)).
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Es
ist also festzustellen, dass die Dicke des Endprodukts erhöht wird,
wenn dieses unter sonst gleichen Bedingungen erfindungsgemäß hergestellt
wird, und insbesondere dann, wenn so vorgegangen wird, dass es die
gleichen Festigkeitseigenschaften hat.
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Dies
ist umso bemerkenswerter, als sich allgemein beobachten lässt, dass
bei einem Gaufrierdruck, der einem Produkt die gleiche Dicke verleiht,
ein Motiv mit 80 Zacken je cm2 einen Festigkeitsverlust
bewirkt, der im Vergleich zu dem Grundblatt höher liegt als der durch ein
Motiv mit 9 Zacken je cm2 bewirkte.
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Es
ist auch beobachtet worden, dass die durchschnittliche Dicke eines
durch das Verfahren gewonnenen erfindungsgemäßen Blatts auf einer Rolle,
auf der eine Papierbahn aufgewickelt ist, höher ist als die durchschnittliche
Dicke eines Blatts des zuvor erwähnten
bekannten Produkts, das ebenfalls in Rollenform aufgewickelt ist.
Folglich ist es möglich,
das Volumen der so gewonnenen Rollen zu erhöhen, mit einer gleichen Anzahl von
Abschnitten, die zuvor aus dem erfindungsgemäßen Blatt ausgeschnitten wurden.
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Ein überraschender
Vorteil des durch das Verfahren gewonnenen erfindungsgemäßen Produkts
ist seine Widerstandsfähigkeit
gegen Zusammendrücken,
sobald es aufgerollt ist, im Vergleich zu bereits auf dem Markt
erhältlichen
Produkten. Bestimmte Produkte haben nämlich die Neigung, zusammenzusacken,
sobald sie aufgerollt sind, weil sie insbesondere zu weich sind.
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Die
durchschnittliche Dicke eines durch das Verfahren gewonnenen erfindungsgemäßen Blatts
und die eines Blatts bekannter Produkte ist gemessen worden, indem
die Masse der Lasten verändert
wurde, die auf das oder die Blätter
einwirkten. Es wurde ein Mikrometergerät LHOMARGY MI20 verwendet,
dessen Tastfläche
25 cm2 groß und auf eine Absenkgeschwindigkeit
von 2,7 mm/s eingestellt war.
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3 gibt
eine graphische Darstellung der Ergebnisse, die in dieser Tabelle
wieder aufgenommen sind.
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So
kann festgestellt werden, dass das durch das Verfahren gewonnene
erfindungsgemäße Blatt
sehr widerstandsfähig
gegen Zusammendrücken
ist, im Vergleich zu einem Standardblatt vom Typ Spitze/Spitze. Diese
Widerstandsfähigkeit
ist bei einer erhöhten
Zackendichte sogar noch erhöht.
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Dieses
Verhalten des durch das Verfahren gewonnenen erfindungsgemäßen Blatts,
sobald es aufgerollt ist, erklärt
zum Teil die mögliche
Volumenzunahme der Rolle, bei einer gleichen Anzahl vorgeschnittener Formate.
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Versuchsweise
ist eine weitere Testserie durchgeführt worden, indem der Gaufrierdruck
bei Produkten verändert
wurde, die ein erstes Motiv mit 16 Zacken/cm2 aufweisen,
und bei Produkten, die 30 Zacken/cm2 aufweisen.
In beiden Fällen
sind drei Lagen im „Nested"-Verfahren verbunden
worden, das heißt
eine doppelte Lage ist zwischen die Zacken einer einfachen Lage
eingepasst worden. Die Lagen sind auch „erfindungsgemäß" verbunden worden.
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Die
Dicke des verbundenen Blatts ist bei drei Gaufrierdrücken gemessen
worden und die dabei gewonnen Werte in der folgenden Tabelle eingetragen
worden. Der Gaufrierdruck ist bestimmt durch die Länge der
Verformung oder des Abdrucks der Gummiwalze auf die gravierte Walze.
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Es
ist festzustellen, dass bei einem gleichen Gaufrierdruck das „erfindungsgemäße" Produkt letztendlich
eine größere Dicke
aufweist.
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Dies
geht insbesondere aus der graphischen Darstellung von 4 hervor.
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Es
ist außerdem
festzustellen, dass trotz der größeren Dicke
die Festigkeit erhöht
ist.
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Diese
Ergebnisse veranschaulichen die Tatsache, dass bei gleicher Dicke
des Produkts und nach dem Stand der Technik die Zunahme der Dichte
eine geringere Festigkeit bewirkt.
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Es
ist auch zu beobachten, dass bei einem Motiv mit 30 Zacken eine
höhere
Festigkeit des „erfindungsgemäßen" Produkts erreicht
wird, im Vergleich zu einem Produkt des Stands der Technik mit „Nested"-Verbindung.
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Wenn
die Berührungswahrnehmung
des Produkts deutlich verbessert werden soll, insbesondere die Weichheit,
wird davon ausgegangen, dass 30 Zacken/cm2 die
untere Grenze der Dichte ist; es ist jedoch nicht möglich, die
gewünschte
Dicke mit einem Motiv zu erreichen, das mit einem Verfahren vom
Typ „nested" angewendet wird,
das „erfindungsgemäße" Produkt ermöglicht es
also, Dicke und Weichheit auf vorteilhafte Weise miteinander zu
kombinieren.
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Die
Weichheit der „erfindungsgemäßen" Produkte ist durch
Panelmessung ermittelt worden. Die Ergebnisse machen deutlich, dass
die erfindungsgemäßen Produkte
weicher als bekannte Produkte sind, die aus drei Lagen bestehen
und mittels eines „Nested"-Verfahrens aus Lagen
gewonnen werden, die denjenigen der „erfindungsgemäßen" Produkte genau entsprechen
(gleiche Beschaffenheit, gleiche Faserstoff- und chemische Zusammensetzung,
gleiche Herstellung).
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Das
in 1 veranschaulichte Produkt wird nach einem Verfahren
hergestellt, dessen Prinzip in 2 dargestellt
ist.
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Mit
Bezug auf 2 wird die erste Lage 2 auf
einer ersten Vorrichtung zum Gaufrieren gaufriert, die aus einer
gravierten Walze 51 und einer Gegenwalze aus Gummi 52 besteht,
die sich in entgegengesetzten Richtungen drehen. Die mittlere, nicht
gaufrierte Lage 4 wird auf die äußere Lage 2 geführt, die
selbst gegen die Oberfläche
der gravierten Walze 51 aufgebracht wird. Die mittlere
Lage 4 wird so darüber
angeordnet, dass die Vorwölbungen 11 der
ersten äußeren gaufrierten
Lage 2 zum Inneren der Struktur ausgerichtet sind. Mittels einer
Vorrichtung zum Auftragen von Klebstoff 53 wird ein Klebstoff
auf die Oberfläche
der mittleren Lage 4 aufgebracht, die der äußeren gaufrierten
Lage 2 gegenüber
liegt. Die Vorrichtung zum Auftragen von Klebstoff umfasst eine
Auftragwalze 54, die durch die mittlere Lage 4 und
die äußere gaufrierte
Lage 2, die übereinander angeordnet
sind, auf der gravierten Walze 51 lagert, und eine Übertragungswalze 55,
die den Klebstoff von einer Tauchwalze 56 auf die Auftragwalze 54 überträgt. Die
Tauchwalze entnimmt den Klebstoff aus einem Behälter. Die Auftragwalze übt einen
bestimmten Druck auf die gavierte Walze im Bereich der von der Mitte
abgewandten Oberfläche
der Vorwölbungen
der äußeren Lage 2 aus.
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Parallel
zur Gaufrierung der ersten Lage 2 wird die zweite äußere Lage
getrennt gaufriert, mittels einer zweiten Vorrichtung zum Gaufrieren 60.
Diese umfasst eine gravierte Walze 61 und eine Gegenwalze
aus Gummi 62, die sich in entgegengesetzter Richtung dreht.
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Sobald
der Klebstoff auf die freie Oberfläche der mittleren Lage aufgebracht
worden ist, werden die äußere gaufrierte
Lage 2 und die mittlere Lage 4, die übereinander
angeordnet sind, mit der zweiten äußeren gaufrierten Lage 3 mittels
einer Vorrichtung zum Verbinden oder regelmäßigen Pressen 63 verbunden,
die aus der gravierten Walze 51 der ersten Vorrichtung
zum Gaufrieren und aus der gravierten Walze 61 der zweiten gravierten
Walze besteht, durch das als Spitze-Spitze bezeichnete Verfahren.
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Der
verwendete Klebstoff kann ein Standardkleber vom Typ PVA oder Heißschmelzkleber
(Hotmelt) sein. Beispielhaft ist hier ein Kleber verwendet worden,
der von der Firma SWIFT vertrieben wird. Dieser Kleber ist mit Wasser
in den optimalen Anteilen verdünnt
worden, um eine angemessene Übertragung
auf die Lagen zu erreichen.
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Es
ist beobachtet worden, dass der Kleber nach seinem Aufbringen auf
die mittlere, nicht gaufrierte Lage und vor dem Verbinden der drei
Lagen zum Presszeitpunkt die mittlere Lage durchtränkte, ohne
die äußere gaufrierte
Lage zu „erreichen", über der
die mittlere Lage angeordnet war. In diesem Stadium konnte kein Vorhandensein
von Kleber auf der Oberfläche
der äußeren gaufrierten
Lage nachgewiesen werden, die sich in Berührung mit der mittleren Lage
befand. Erst im Stadium des Verbindens der drei Lagen wird die Verbindung
der drei Lagen hergestellt. Es ist wahrscheinlich, dass der Kleber
in dem Moment das Durchdringen der mittleren Lage beendet, um die äußere gaufrierte
Lage zu erreichen, in dem die drei Lagen unter Ausübung des
Drucks das regelmäßige Pressen
durchlaufen.
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Es
scheint, dass das Verfahren zum Herstellen eines Papiers mit drei
Lagen die Verwendung einer Anlage ermöglicht, die für die Herstellung
eines herkömmlichen
Papiers mit zwei Lagen Spitze/Spitze vorgesehen ist, ohne dass die
Elemente und die Einstellungen erheblich verändert werden müssen.
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Es
ist festzustellen, dass, obwohl die Vorrichtung zum Auftragen des
Klebers in Berührung
mit einer mittleren, nicht gaufrierten Lage kommt, die Übertragung
des Klebers nur auf den Oberflächen
der Lage erfolgt, die auf den Nadeln der Gaufrierwalze lagern.
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Gemäß einer
weiteren, nicht dargestellten Ausführungsform wird eine Anlage
mit zwei Einheiten zum Auftragen von Klebstoff verwendet. Diese
benötigt
jedoch aufwändigere
Einstellungen, und ihr Betrieb ist im Allgemeinen weniger reibungslos.
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Gemäß einer
weiteren, nicht dargestellten Ausführungsform wird durch geeignete
Mittel ein „Hot-Melt-Kleber" zerstäubt.
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Gemäß noch einer
weiteren, nicht dargestellten Ausführungsform wird vor dem Verbinden
durch geeignete Mittel ein wässriger
Kleber auf der mittlere Lage zerstäubt. Dies erfolgt in der Weise,
dass die Energie, die den Tröpfchen
durch die Zerstäubung
verliehen wird, ausreicht, um ein Durchtränken der mittleren Lage zu erreichen,
das die Verbindung der drei Lagen ermöglicht. Auch gemäß dieser
Ausführungsform
kann der Kleber gleichmäßig auf
die gesamte Oberfläche
der mittleren Lage aufgebracht werden, aber auch nur auf Teile davon.