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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Lampe mit einer Lichtquelle,
welche einen Kolben mit einem Paar äußeren, von diesem ausgehenden
Zuleitungen aufweist, einer Glasumhüllung, welche die Lichtquelle
umgibt, sowie einem Glasfuß, welcher
an der Glasumhüllung
befestigt ist. Ein Paar Eingangszuleitungen, welche von dem Glasfuß dicht umschlossen
sind, sind mit den äußeren Zuleitungen der
Lichtquelle elektrisch verbunden. Genauer gesagt, die vorliegende
Erfindung bezieht sich auf eine Lampe mit einem Schutzmantel, welcher
die Lichtquelle umgibt, wobei der Mantel eine im Wesentlichen zylindrische
Wand und zu dem Glasfuß hin
ein offenes Ende aufweist und von Mantelträgermitteln, die an mindestens
einer der äußeren Zuleitungen
befestigt sind, getragen wird.
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US-Patent
5 670 840 offenbart eine Lampe, welche eine Wolfram-Halogen-Lichtquelle mit einem Glühdraht,
der an Elektroden, welche mit Metallfolien in Quetschungen an gegenüberliegenden
Enden eines Kolbens verbunden sind, angeschlossen ist, sowie äußeren, mit
den Folien verbundenen Zuleitungen aufweist. Die äußeren Zuleitungen
sind an, von dem Glasfuß dicht
umschlossene Montagefüße angeschweißt, wobei
die Montagefüße als Eingangszuleitungen
dienen. Einer der Montagefüße trägt einen röhrenförmigen Mantel
aus Glas oder Quarz, welcher die Lichtquelle umgibt und die Glasumhüllung im
Falle eines Kolbendefekts vor Splittern schützt. Der Mantel ist mit Hilfe
von Glasverbindungshalterungen in Angrenzung an gegenüberliegende,
offene Enden der Röhre
an dem Montagefuß befestigt.
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Bei
der in
US 5 670 840 beschriebenen
Lampe muss der Mantel an zwei Stellen durch relativ zerbrechliche
Glasverbindungen mit einem Montagefuß verbunden, die äußeren Zuleitungen
der Lichtquelle anschließend
an die Montagefüße angeschweißt und der
Montagefuß dann
an dem Glasfuß dicht
schließend
angebracht werden.
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US-Patent
4 888 517 offenbart in 6 eine Metallhalogenidlichtquelle
mit einem Paar Elektroden, die mit Metallfolien in einer Quetschung
an einem Ende des Kolbens verbunden sind, sowie nebeneinander angeordneten, äußeren Zuleitungen, welche
mit den Folien verbunden sind. Die äußeren Zuleitungen sind an Eingangszuleitungen,
die von dem Glasfuß dicht
umschlossen sind, angeschweißt. Ein
Glasmantel umgibt die Lichtquelle, wobei der Mantel eine zylindrische
Wand, ein offenes Ende zu dem Fuß hin sowie ein gegenüberliegendes,
geschlossenes Ende aufweist. Der Mantel wird von Montagefüßen, welche
ebenfalls an jeweilige Eingangszuleitungen angeschweißt sind,
getragen, wobei die Montagefüße an Metallbändern, die
den Mantel in Angrenzung an jeweilige Enden umgeben, befestigt sind.
Obgleich das geschlossene Ende des Mantels im Falle eines Kolbendefekts
einen zusätzlichen
Schutz für
die Umhüllung
bietet, sind mehrere Schweißschritte
erforderlich, um die Lichtquelle mit den Eingangszuleitungen zu
verbinden und den Mantelträger
zu vervollständigen.
Des Weiteren besteht die Notwendigkeit, den Mantel mit Hilfe eines Bandes
in Angrenzung an das geschlossene Ende zu halten, wobei der entsprechende
Fuß zum
Zwecke einer guten Stabilität
gegen die Lampenumhüllung belastet
werden muss.
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Es
wäre wünschenswert,
eine einheitliche Trägerkonstruktion
zum Tragen der Lichtquelle sowie weiterhin vereinfachte und zuverlässige Mittel
vorzusehen, um einen Schutzmantel um die Lichtquelle zu positionieren.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung sind die von dem Kolben der Lichtquelle ausgehenden, äußeren Zuleitungen
ohne Zwischenschweißungen
unmittelbar an dem Glasfuß dicht
schließend
angebracht. Die äußeren Zuleitungen
sind somit die gleichen wie die von dem Glasfuß dicht umschlossenen Eingangszuleitungen.
Des Weiteren ist der Mantel zu seinem offenen Ende hin mit einer
Umfangsverengung versehen, wobei diese im Innern des Mantels in
die Mantelträgermittel
greift, um den Mantel gegenüber den äußeren Zuleitungen
zu fixieren.
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Die
Erfindung ist speziell auf äußere Zuleitungen,
welche parallel von einer Quetschung an einem Ende des Kolbens ausgehen,
anwendbar.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung ist ein Paar hufeisenförmige Träger mit
einander gegenüberliegenden
Hohlrundungen an jeweilige Zuleitungen zwischen der Lichtquelle
und dem Fuß angeschweißt, wobei
die Umfangsverengung in die Hohlrundungen greift. Der Mantel ist
zweckmäßigerweise
durch ein kleines Teströhrchen
mit entweder einem, einem geschlossenen Ende gegenüberliegenden,
offenen Ende oder zwei gegenüber
positionierten, offenen Enden dargestellt, wobei das Röhrchen um
die Lichtquelle vorgesehen und erwärmt wird, wodurch bewirkt wird,
dass es in die Hohlrundungen einschrumpft.
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Es
besteht ebenfalls die Möglichkeit,
den Mantel unmittelbar gegen die, die äußeren Zuleitungen der Lichtquelle
dicht umschließende
Quetschung einzuschrumpfen, wodurch die Notwendigkeit, einzelne,
an den Zuleitungen befestigte Mantelträger vorzusehen, entfällt. Der
Mantel konvergiert vorzugsweise von dem zylindrischen Teil bis hin
zu dem offenen Ende, so dass er ebenfalls in die äußeren Zuleitungen
greift. Dieses Ausführungsbeispiel
stellt eine gute Stabilität
bei geringen Kosten sicher.
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Die
Trägerkonstruktion
gemäß der Erfindung gewährleistet
somit sowohl für
die Lichtquelle als auch den Mantel einen einfachen, jedoch festen
Halt, indem die äußeren Zuleitungen
der Lichtquelle unmittelbar an dem Fuß dicht schließend angebracht werden
und der Mantel zu seinem offenen Ende hin mit einer Umfangsverengung
versehen wird, wobei diese im Innern des Mantels in die an mindestens
einer der äußeren Zuleitungen
befestigten Mantelträgermittel
greift.
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US-Patent
4 338 540 offenbart eine mit Halogen gefüllte Glühlampe, welche einen inneren,
vorgefertigten, sphärischen
Quarzglaskolben, welcher einen Glühdraht umgibt, und einen äußeren Glaskolben,
welcher von dem inneren Kolben beabstandet ist und diesen umgibt,
aufweist. Der innere Kolben weist zwei Öffnungen auf, durch welche
gewickelte Endteile des Glühdrahts
geführt
werden. Diese gewickelten Endteile sind mit Zuleitungen verbunden, welche
durch einen Glassockel des äußeren Kolbens hindurchgehen.
Eine der Funktionen der Zuleitungen ist das Tragen des inneren Kolbens.
Im Gegensatz zu der Lampe gemäß der Erfindung
weist die offenbarte Lampe keinen Mantel zum Schutz des inneren
Kolbens auf.
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US-Patent
4 743 803 offenbart eine Lampe mit einem inneren Kolben, welcher
im Innern eines äußeren Kolbens
vorgesehen ist, wobei beide Kolben eine Wolfram-Halogen-Allgebrauchsglühlampe aufweisen.
Der innere Kolben sieht einen eingeschnürten Teil vor. Um den inneren
Kolben im Innern des äußeren Kolbens
anzubringen, sind Montagemittel vorgesehen, wobei der innere Kolben
durch eine, den eingeschnürten
Teil umgebende Klemmvorrichtung und ein dahinter angeordnetes Element,
welches sich zwischen einer Außenseite
der Klemmvorrichtung und den Montagemitteln erstreckt, mit den Montagemitteln
verbunden ist. Daher wird in den eingeschnürten Teil des inneren Kolbens
außerhalb desselben
eingegriffen.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
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1 – die ein
Ausführungsbeispiel
zeigt, welches nicht in den Schutzumfang der Patentansprüche fällt, eine
Seitenansicht einer Lampe, wobei der Sockel im Querschnitt dargestellt
ist;
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2 – die ein
Ausführungsbeispiel
zeigt, welches nicht in den Schutzumfang der Patentansprüche fällt, eine
Seitenansicht einer weiteren Lampe, welche einen Mantel mit zwei
Trägerbändern aufweist;
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3 – eine Seitenansicht
der Lampe gemäß der vorliegenden
Erfindung, wobei ein Mantel an Mantelträgern an den Zuleitungen befestigt
ist;
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4 – eine Seitenansicht
eines Ausführungsbeispiels,
wobei der Mantel unmittelbar an der Dichtungsquetschung der Lichtquelle
befestigt ist.
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Bezugnehmend
auf 1, die ein Ausführungsbeispiel zeigt, welches
nicht in den Schutzbereich der Patentansprüche fällt, ist die Lichtquelle 10 durch
eine Wolfram-Halogen-Glühlampe mit
einer ersten inneren Zuleitung 11, einer zweiten inneren Zuleitung 13 und
einem dazwischen vorgesehenen Wolframfaden 12 dargestellt.
Der Kolben 14 weist an einem Ende eine Quetschung 15 auf,
in welcher die inneren Zuleitungen 11, 13 in bekannter
Weise mit jeweiligen äußeren Zuleitungen 16, 17 zu
Dichtungszwecken verbunden sind. Äußere Zuleitungen 16, 17 erstrecken
sich von der Quetschung 15 im Wesentlichen parallel.
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Eine
Glasumhüllung 20 umgibt
einen Füllraum 21 und
ist an einem Glasfuß 22 befestigt,
welcher mit einem Evakuierungskanal 23 ausgebildet ist, der
nach Evakuierung abgeschmolzen wird. Die äußeren Zuleitungen 16, 17 sind
ohne Biegungen oder Schweißungen
unmittelbar an dem Glasfuß 22 dicht schließend angebracht
und sind somit die gleichen wie die Eingangszuleitungen in dem Glasfuß. Ein elektrisch
leitender Sockel 25 ist an der Glasumhüllung 20 befestigt
und durch eine Sockelzuleitung 26 mit der ersten äußeren Zuleitung 16 elektrisch
verbunden. Ein elektrisch leitender Mittelkontakt 28 ist durch
ein isolierfähiges
Epoxidharz 27 an dem Sockel 25 befestigt und durch
Mittelzuleitung 29 mit der zweiten Zuleitung 17 elektrisch
verbunden.
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Ein
Schutzmantel 30 umgibt die Lichtquelle 10 und
schützt
die äußere Umhüllung 20 vor
Splittern des Kolbens 14 im Falle eines nicht passiven
Defekts. Der Mantel 30 weist eine zylindrische Wand 32, ein
geschlossenes Ende 34, ein gegenüberliegendes, offenes Ende 35 zu
dem Fuß 22 hin
sowie eine Umfangsverengung 36 in der Wand 32 in
Angrenzung an das offene Ende 35 auf. Der Mantel 30 ist zweckmäßigerweise
durch ein Vial aus Borsilikatglas der in einem automatischen Probenentnehmer
verwendeten Art, erhältlich
in verschiedenen Größen von
Kimble Glass Inc., Toledo, Ohio, dargestellt. Zum Beispiel erwies
sich bei einem Wolfram-Halogen-Kolben ein Vial mit einer Kapazität von 27
ml, einem Außendwchmesser
von 30 mm und einer Länge
von 60 mm als geeignet.
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Der
Mantel 30 wird von einem Metallelement 40 mit
einem unteren Ende 42, welches an die erste Zuleitung 16 angeschweißt ist,
einem Umfangsband 43 mit einem, an Element 40 angeschweißten Vorsprung 44 und
einer dazwischen vorgesehenen Biegung von neunzig Grad, getragen.
Das Band 43 ist in Umfangsverengung 36 eingepasst,
wodurch der Mantel 30 um die Lichtquelle positioniert ist.
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In 2,
die ein Ausführungsbeispiel
zeigt, welches nicht in den Schutzumfang der Patentansprüche fällt, erstreckt
sich das Trägerelement 40 bis zu
einem Umfangsband 46 mit Nasen 47, welche gegen
die äußere Glasumhüllung 20 angeordnet
sind. Da das untere Band 43 in die Umfangsverengung 36 eingepasst
ist, ist eine vertikale Stabilität
sichergestellt, ohne das zur lateralen Stabilität vorgesehene, obere Band 46 fest
einzupassen.
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Gemäß den Patentansprüchen wird
im Innern des Mantels in die Umfangsverengung 36 gegriffen.
Die in den 3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiele
zeigen diesen Aspekt.
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3 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
gemäß den Patentansprüchen, welches
eine Lichtquelle 10 wie in den anderen Figuren sowie einen
Schutzmantel 30 aufweist, welcher lokal erwärmt wurde,
um die Umfangsverengung 36 auszubilden. Damit greift diese
in einander gegenüberliegende
Hohlrundungen in hufeisenförmigen
Trägern 18, 19,
welche an jeweilige Zuleitungen 16, 17 angeschweißt sind.
Dadurch wird der Mantel 30 gegenüber dem Fuß 22 fixiert, ohne dass
ein zusätzlicher
Träger
erforderlich ist. Die äußere Umhüllung wird
dann dicht schließend
an dem Fuß angebracht
und der Sockel 25 vorgesehen.
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4 zeigt
eine Lichtquelle 10 einer Lampe gemäß den Patentansprüchen, die
eine Quetschung 15 aufweist, welche die Zuleitungen 16, 17 dicht
umschließt.
Hier ist unmittelbar gegen die Quetschung 15 eine Umfangsverengung 37 ausgebildet,
um den Mantel 30 gegenüber
der Lampe 10 zu positionieren. Um eine zusätzliche
Stabilität
zu gewährleisten,
konvergiert die Verengung 37 von dem zylindrischen Teil 32 zu
dem offenen Ende 15 hin, wo sie dann ebenfalls in die Zuleitungen 16, 17 greift.
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Obgleich
eine Wolfram-Halogen-Glühlampe offenbart
wurde, sind die Grundgedanken der Erfindung ebenso auf eine Entladungslampe,
im Besonderen eine Me tallhalogenidbogenentladungsröhre mit
parallelen Zuleitungen, welche unmittelbar an dem Sockel dicht schließend angebracht
werden können,
anwendbar. Auch könnte
ein Glasvial mit Umfangsverengung für ein einzelnes Trägerband verwendet
werden, um eine Bogenentladungsröhre zu
schützen.