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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Abdeckung für
das Gehäuse
eines Motor-Untersetzungsgetriebes. Die Erfindung betrifft weiterhin
ein Motor-Untersetzungsgetriebe, bei dem das Gehäuse der Verminderungseinheit
die Abdeckung aufweist.
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Es ist bekannt, daß ein Motor-Untersetzungsgetriebe
im allgemeinen eine Umhüllung
aufweist, die in ihrem Innern die elektrischen Teile, die den elektrischen
Motor bilden, enthält,
und ein Gehäuse
zum Fassen des Getriebes, das die Drehzahlverminderungseinheit bildet.
Normalerweise ist die elektrische Motorkonstruktion an der Verminderungseinheit
mittels Schrauben oder ähnlichen
mechanischen Elementen befestigt.
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Zusätzlich zu dem bereits genannten
Fassen des Untersetzungsgetriebes und der möglichen entsprechenden Getriebewellen
weist das Gehäuse
einer Verminderungseinheit ebenfalls eine bestimmte Menge Schmieröl auf, das
in der traditionellen Weise das Gleiten der Zahnradzähne übereinander
beim Ineinandergreifen erleichtert. Aus diesem Grunde ist ein Gehäuse der
Verminderungseinheit im allgemeinen mit einer Öffnung versehen, durch welche Schmieröl in das
Innere eingebracht wird. Durch diese Öffnung, die selbstverständlich oben
auf dem Gehäuses
angeordnet ist, ist ein Pfropfen zugeordnet, der mit einem Durchgangsloch
als Entlüftungsloch versehen
ist, durch welches es möglich
ist, sowohl die Luft, die innerhalb des Gehäuses vorhanden ist, als auch
die Dämpfe,
die sich vor allem aufgrund der Aufheiz- und Schüttelvorgänge, denen das Schmieröl ausgesetzt
ist, bilden, auszustoßen.
Mittels des oben genannten Entlüftungslochs
ist es daher möglich,
die Überdrücke zu beseitigen,
die sich innerhalb des Gehäuses
bilden würden,
wenn es nicht einen sowohl die Luft als auch die Dämpfe hinausleitenden Austrittskanal
gäbe.
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Die bekannte Abdeckung und der bekannte Stopfen,
die beispielsweise von der Art sind, wie sie in der CH 312603 A,
die eine Abdeckung, die dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entspricht,
zeigt, bzw. der
DE
195 28 621 C1 offenbart sind, sind lediglich mit einem
Durchgangsloch als Entlüftungsloch
versehen und nicht zum Durchführen
anderer Funktionen wie beispielsweise dem Ablassen des Öls aus dem Gehäuse ausgelegt.
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Eine in einigen dem Stand der Technik
bekannten Motor-Untersetzungsgetrieben angewandte Lösung, die
teilweise den oben erwähnten
Nachteil überwindet,
besteht darin, auf den Wänden
des Gehäuses
eine Reihe von Öffnungen
zu bilden, von denen jede mit einem entsprechenden Pfropfen zum Verschließen versehen
ist, die entsprechend den Bedürfnissen
und der räumlichen
Anordnung des Motor-Untersetzungsgetriebes ausgelegt sind zum Vorsehen
einer oberen Öffnung
zum Befüllen
mit Schmieröl
und als ein Entlüftungsloch,
einer Bodenöffnung
zum Ablassen des Öls
und einer mittleren Öffnung
zum Ablesen des Ölstandes.
Mit anderen Worten, für
jede räumliche
Position des Motor-Untersetzungsgetriebes wird es notwendig, einen
Satz von drei Öffnungen
zu wählen,
von denen jede mit ihrem eigenen Stopfen versehen ist, bestehend
aus einer ersten oberen Öffnung,
die zum Befüllen
mit dem Schmieröl
und als ein Entlüftungsloch
verwendet wird, einer zweiten Boden-Öffnung, die zum Ablassen des
benutzten Schmieröls
ausgelegt ist, und einer dritten, Zwischen-Öffnung, die zum Kontrollieren des Ölstandes
innerhalb des Gehäuses
verwendet wird.
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Es ist offensichtlich, daß zur Gewährleistung der
Entlüftungsfunktion
der mit der oberen Öffnung verbundene
Verschlußstopfen
zur Ölbefüllung mit
einer Durchgangsbohrung zum Entlüften
versehen sein muß.
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In einer anderen Ausführungsform
des Standes der Technik gibt es keinen Bedarf für die für das Ablassen des Öls vorzusehenden Öffnungen
und die Öffnungen
für das
Kontrollieren der Beibehaltung des Ölstandes, da das Gehäuse, ein
für allemal,
mit dem Schmieröl
gefüllt
ist, das für
die gesamte Haltbarkeitsdauer des Motor-Untersetzungsgetriebes verwendet
werden soll. In diesem letzteren Fall kann keine Öffnung vorgesehen
sein. Es ist jedoch ratsam, sogar für diese Art der Schmierung,
ein Durchgangs-Entlüftungsloch
der vorstehend beschriebenen Art vorzusehen, damit Überdrücke in dem
Gehäuse
verringert werden.
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Aus dem Gesagten ergibt sich unmittelbar, daß bei den
traditionellen Lösungen
das Gehäuse der
Untersetzungseinheit mit einer großen Anzahl von Öffnungen
versehen werden muß,
von denen jede mit ihrem eigenen Stopfen zum Verschließen ausgerüstet ist,
wobei diese Öffnungen
je nach Bedarf ausgelegt sind, als Öffnung zum Ölnachfüllen, zum Ablassen oder zum
Kontrollieren des Ölstandes zu
dienen, entsprechend der räumlichen
Position, die von dem Motor-Untersetzungsgetriebe eingenommen wird,
einer räumlichen
Position, die letztendlich von der Position der mechanischen Vorrichtung
abhängt,
mit welcher das Motor-Untersetzungsgetriebe verbunden werden soll,
und von dem verfügbaren Platz.
Es ist ebenso offensichtlich, daß nach dem Befestigen des Motor-Untersetzungsgetriebes
an seiner endgültigen
Arbeitsposition lediglich der in der höchsten Position angeordnete
Stopfen mit einer Durchgangsbohrung für das Ausstoßen der
Luft und der Dämpfe
vorgesehen werden muß.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist daher, den Aufbau von Gehäusen
für Motor-Untersetzungsgetriebe
in beachtlicher Weise zu vereinfachen durch Beseitigen des Bedürfnisses
für das
Vorsehen einer großen
Anzahl von Löchern
auf dem Gehäuse
und für
das Zuordnen eines entsprechenden Stopfens zu jedem Loch.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung
ist eine bestückte
Abdeckung, wie sie in Anspruch 1 rezitiert wird, vorgesehen.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung
ist ein Motor-Untersetzungsgetriebe, das mit der Abdeckung ausgestattet
ist.
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Die vorliegende Erfindung wird nun
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben, welche eine nicht als Begrenzung dienende
Ausführungsform
beschreiben:
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1 veranschaulicht
die Abdeckung, die Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist, in
Verbindung mit einem Motor-Untersetzungsgetriebe, das eine erste
räumliche
Position einnimmt;
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2 veranschaulicht
die Abdeckung, die den Gegenstand der vorliegenden Erfindung bildet, in
Verbindung mit einem Motor-Untersetzungsgetriebe, das eine zweite
räumliche
Position einnimmt;
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3 veranschaulicht
die Abdeckung, die Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist, in
Verbindung mit einem-Motor-Untersetzungsgetriebe, das
eine dritte räumliche
Position einnimmt;
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4 veranschaulicht
die Abdeckung, die Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist, in
Verbindung mit einem Motor-Untersetzungsgetriebe, das eine vierte
räumliche
Position einnimmt;
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5 zeigt
eine Draufsicht auf die Abdeckung, die Gegenstand der vorliegenden
Erfindung ist;
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6 veranschaulicht
einen Querschnitt VI–VI
auf der Draufsicht der vorhergehenden Figur.
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Wie in den 1 bis 4 veranschaulicht,
weist ein Motor-Untersetzungsgetriebe 1 im
wesentlichen eine elektrische Motoreinheit 2, die mechanisch
mit einer Geschwindigkeits-Verinerungseinheit 3 verbunden
ist, auf.
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Die elektrische Motoreinheit 2 ist
mit einem elektrischen Motor 2a (in den Figuren nicht zu
sehen) ausgestattet, der in der betrachteten Ausführungsform
eine Schneckenschraube 4 in Rotation versetzt, welche in
ein Schrägzahnrad
(in den Figuren nicht zu sehen) eingreift, das die Bewegung der
Verringerungseinheit 3 mit einer Rotationsgeschwindigkeit ausgibt,
die geringer ist als jene, die von dem elektrischen Motor der Schneckenschraube 4 vermittelt wird.
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Die Verringerungseinheit 3 wiederum
ist mit einem Gehäuse 5 ausgestattet,
daß eine
im wesentlichen Parallelepipedonförmige Gestalt aufweist. Eine
Wand des Gehäuses 5 ist
im wesentlichen zum Bereitstellen der mechanischen Verbindung mit
der elektrischen Motoreinheit 2 über eine Anzahl von Schrauben
(nicht zu sehen) ausgelegt. Eine der Wände des Gehäuses 5, mit 5a bezeichnet
und in den beigefügten
Zeichnungen nicht wiedergegeben, ist mit einer Durchgangsöffnung versehen,
die durch eine Abdeckung 6 verschlossen werden kann, welche
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist. Die verschließbare Durchlaßöffnung ist
dergestalt angeordnet, daß sie
in der Zusammenbau-Phase
den Durchtritt des zu der Verminderungseinheit 2 gehörenden Schrägzahnrads
(nicht dargestellt) erlaubt.
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Wie anhand von 5 und 6 ersehen
werden kann, weist die Abdeckung 6 wiederum einen Hauptkörper 6a von
im wesentlichen runder Gestalt auf, der mit einer Anzahl von Elementen
in Gestalt eines Aufhängungsohrs 6b versehen
ist. Jedes dieser Elemente in Gestalt eines Aufhängungsohrs 6b zeigt ein
entsprechendes Durchgangsloch 6c, das in der Lage ist,
ein entsprechendes schraubenartiges Verbindungselement (nicht dargestellt)
mit einem entsprechenden Gewindeloch in der Wand 5a des
Gehäuses 5 aufzunehmen.
Ein Kreisring 6d, der als ein Einzelstück mit dem Hauptkörper 6a anfällt, ist
an dem Hauptkörper 6a befestigt.
Dieser Kreisring 6d ist ebenfalls mit einer Anzahl von
Gewinde-Sacklöchern 6e versehen,
die für
die Befestigung des gesamten Motor-Untersetzungsgetriebes 1 an
irgendeiner Wand verwendet werden können.
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Nebenbei gesagt hängt die Anzahl der Durchgangslöcher 6c gleichen
Abstandes und die Anzahl der entsprechenden Löcher für die Befestigung an der Wand 5a des
Gehäuses 5 von
dem Drehwinkel ab, um den die Abdeckung 6 gedreht werden
muß, um
sie an die neue räumliche
Position des Motor-Untersetzungsgetriebes 1 anzupassen. Beispielsweise
ist es zur Anpassung der Abdeckung 6 an die vier Positionen
(die jeweils um 90° bezüglich der
vorhergehenden Position verdreht sind) des Motor-Untersetzungsgetriebes 1,
die in den 1 bis 4 dargestellt sind, notwendig,
vier Löcher
(mit gleichen Abständen
von 90°)
oder Mehrfache von vier vorzusehen.
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Um die Öffnung 7 für n räumliche
Positionen, die das Motor-Untersetzungsgetriebe 1 einnehmen kann,
immer oben auf der Abdeckung (6) zu halten, ist es in gleicher
Weise notwendig, eine gleiche Anzahl n (oder ein Mehrfaches von
n) von Löchern
gleichen Abstands der Wand 5a des Gehäuses 5 vorzusehen.
In der in den beigefügten
Figuren dargestellten Ausführungsform
weisen die Durchgangslöcher 6c und
die Gewinde-Sacklöcher 6e die
Anzahl 8 auf und sind mit einem gleichen Abstand von einem
Winkel a von 45° voneinander
entfernt. Insbesondere entsprechen in dieser Ausführungsform
die Positionen der Durchgangslöcher 6c radial
den Positionen der Gewinde-Sacklöcher 6e,
sogar obwohl es für
einen Fachmann auf dem Gebiet leicht ist, eine unterschiedliche
Anordnung der Durchgangslöcher 6c und der
Gewinde-Sacklöcher 6e zu
ersinnen, ohne von dem Gedanken der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
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Die Abdeckung 6 ist weiterhin
in erfinderischer Weise mit einer Durchgangsöffnung 7 versehen,
die mittels eines entsprechenden Stopfens 7a verschlossen
werden kann, der mit einem Entlüftungs-Durchgangsloch 7b versehen
ist. Die longitudinale Symmetrieachse A dieser Öffnung 7 erstreckt sich
radial bezüglich
des Hauptkörpers 6a.
Mittels des Stopfens 7a ist es möglich, die Öffnung 7 periodisch
zu öffnen
und zu verschließen,
um das Gehäuse 5 mit
Schmieröl
zu füllen.
Zusätzlich
ermöglicht
die Anwesenheit des Durchgangslochs 7b das ständige Ausströmen der
Luft und der Dämpfe,
die in dem Gehäuse 5 vorhanden
sind.
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Wie in 5 und 6 detaillierter dargestellt,
ist es möglich,
daß die
Abdeckung 6 mit einer zweiten Öffnung 8 in einer
niedrigeren Position zum Ablassen des verbrauchten Öls versehen
ist. Diese Öffnung
ist mit einem entsprechenden Stopfen 8a versehen. Zur Vervollständigung
der Abdeckung 6 kann zum Über wachen des Ölstandes
eine dritte Öffnung 9 zum Überprüfen des Ölstandes
vorgesehen werden, die mit dem entsprechenden Stopfen 9a ausgestattet
ist. Diese dritte Öffnung 9 wird
in einer Höhe
zwischen der Öffnung 7 oben
und der Öffnung 8 unten
gewählt.
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Auf jeden Fall hängt das Vorhandensein der Öffnungen 8, 9 und
der entsprechenden Stopfen 8a, 9a von der Verwendung
eines Schmieröls
ab, das erneuert werden muß und
dessen Pegel periodisch überprüft werden
muß. Es
ist folglich offensichtlich, daß in
dem Fall, in dem ein Öl,
das eine praktisch unbegrenzte Lebensdauer zeigt, verwendet würde, nicht
mehr der Bedarf für
das Vorhandensein der Öffnungen 8, 9 mit
den entsprechenden Stopfen 8a, 9b vorläge. In diesem
Fall könnte
die Abdeckung 6 mit der oberen Öffnung 7 alleine versehen
sein, zusammen mit dem entsprechenden Stopfen 7a, der mit dem
Entlüftungs-Durchgangsloch 7b versehen
ist.
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Wie in den 1 bis 4 zu
sehen ist, wird es, wenn die räumliche
Anordnung des Motoruntersetzungsgetriebes sich ändert, notwendig, zum Drehen der
Abdeckung um einen gewissen Winkel (in dem vorliegenden Fall 90°), so daß die Öffnung 7 immer oben
bleibt, die Abdeckung 6 von dem Gehäuse 5 loszuschrauben
und es wird notwendig, die Abdeckung 6 in der neuen Position
wieder anzuschrauben.
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Mit der bestückten Abdeckung 6,
die den Gegenstand der vorliegenden Erfindung bildet, wird es nicht
länger
notwendig sein, eine Öffnung
an der Oberwand des Gehäuses 5 entsprechend
der räumlichen
Position des Motor-Untersetzungsgetriebes 1 vorzusehen,
wie es in den Vorrichtungen des Standes der Technik der Fall ist.
Bei den in dem Stand der Technik vorhandenen Lösungen muß insbesondere bei einem Motor-Untersetzungsgetriebe 1 in
der räumlichen
Position, die in 1 dargestellt
ist, die mit einem Entlüftungsstopfen
ausgestattete Öffnung an
der Oberwand 5b des Gehäuses 5 angeordnet sein,
während
in der Position von 2 die
mit einem Entlüftungs-Stopfen
ausgestattete Öffnung
an der Wand 5c angeordnet sein muß. In gleicher Weise sollte
in den räumlichen
Positionen des Motor-Untersetzungsgetriebes 1, die in 3 und 4 dargestellt sind, die entsprechende
mit einem Entlüftungs-Stopfen
ausgestattete Öffnung
an der Wand 5d (3) oder
an der Wand 5e (4)
vorgesehen sein.
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Statt dessen ist es bei Anwendung
der hier vorgeschlagenen Lösung
hinreichend, wenn es beispielsweise notwendig ist, zur Optimierung
der Position des Motor-Untersetzungsgetriebes gemäß dem vorhandenen
Platz von der räumlichen
Position von 1 zu jener
von 4 überzugehen,
die Schrauben (nicht gezeigt), die den Durchgangslöchern 6c der
Abdeckung 6 entsprechen, loszuschrauben und an den Gewindelöchern (nicht
gezeigt) an der Wand 5a des Gehäuses 5 festzuschrauben.
Da die Anordnung des Motor-Untersetzungsgetriebes 1 beispielsweise
zum Übergang
von dem Zustand von 1 zu jenem von 4 gedreht wird, ist es offensichtlich, daß die Schrauben,
die die Abdeckung 6 an dem Gehäuse 5 fixieren, in
Gewindelöcher
an der Wand 5a geschraubt werden müssen, die im allgemeinen unterschiedlich
zu den Originallöchern
sind.
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Mittels der einfachen Einrichtung
eines einzigen Lochs 7 auf der Abdeckung 6, das
mit einem Entlüftungs-Stopfen 7a versehen
ist, ist es in der Praxis möglich,
die Entlüftung
des Gehäuses 5 durchzuführen, ohne
auf jeder der Wände 5a bis 5e zumindest eine
mit einem Stopfen ausgestattete Öffnung
vorsehen zu müssen
und ohne darüber
hinaus eines dieser Löcher,
d.h. dasjenige, das bezüglich
der anderen auf eine höhere
Position gesetzt wird, zusammen mit einem Entlüftungs-Stopfen vorsehen zu
müssen. Bei
den Vorrichtungen des Standes der Technik wird die Wahl der oberen
Wand 5a bis 5e, auf der der Entlüftungs-Stopfen angeordnet
werden soll, offensichtlich durch die räumliche Anordnung des Motor-Untersetzungsgetriebes 1 diktiert,
welche wiederum von dem Ausmaß des
Freiraums und der Position der mechanischen Vorrichtung, die unterhalb
des Motor-Untersetzungsgetriebes 1 selbst
angeordnet ist, abhängt.
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Wie vorher gesagt wurde, ist es stattdessen mittels
der vorliegenden Erfindung hinreichend, die Abdeckung 6 von
dem Gehäuse 5 loszuschrauben und
dergestalt wieder auf das Gehäuse 5 zu
schrauben, daß die
mit einem Entlüftungsstopfen 7a ausgestattete
Durchgangsöffnung 7 auf
der Abdeckung 6 immer oben bleibt, so daß das in
dem Gehäuse 5 vorhandene Öl nicht
durch die Schwerkraft herausschwappen kann.
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Die Vorteile der vorliegenden Abdeckung 6 für das Gehäuse 5 sind
aufgrund des vorstehend Gesagten offensichtlich.