Hintergrund der Erfindung
Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen ein Gerät mit einer montierbaren sowie
abnehmbaren Scannereinheit (auch als "mit Scanner kombiniertes Gerät" bezeichnet), bei
dem an einem Grundgerät oder einer Grundgeräteeinheit wie einem Personalcomputer,
einem PC zur Textverarbeitung oder dergleichen, zu dem eine Druckereinheit gehört,
abnehmbar eine Scannereinheit montiert werden kann, so dass die Scannereinheit auch
unabhängig als ein so genannter Handyscanner einsetzbar ist. Als typisches Beispiel für ein
mit einem Scanner ausgerüstetes Gerät kann eine Drucker-Scanner-Kombination genannt
werden, die aus einer Drucker- und einer Scannereinheit besteht, die miteinander verbunden
wie auch voneinander getrennt einsetzbar sind. Die Kombination bietet zudem den Vorteil,
dass der Raumbedarf für das Anschließen des Geräts im Vergleich zu dem Raumbedarf für
das separate Anschließen der Drucker- und der Scannereinheit reduziert und die Drucker-
Scanner-Kombination relativ kostengünstig hergestellt werden kann. Somit betrifft die
vorliegende Erfindung eine Drucker-Scanner-Kombination mit einer Drucker- und einer
Scannereinheit, die miteinander kombiniert und voneinander getrennt werden können, so
dass die Scannereinheit im letzteren Falle als Handyscanner genutzt werden kann, wodurch
sich neben einer hohen Bedienungs- und Wartungsfreundlichkeit des Geräts ein erhöhter
Gebrauchswert der Scanfunktion erzielen lässt.
Charakteristik des bekannten Standes der Technik
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In den letzten Jahren zeichnet sich auf dem Gebiet der PC-Technik mehr und mehr der
Trend zur Bild- und Grafikverarbeitung sowie Verarbeitung ähnlicher Informationen ab, was
verbunden ist mit einer äußerst raschen Verbreitung von Scannern zum Einlesen der
Bilddaten.
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Bestandteile des PC-Systems sind im Allgemeinen ein Rechner, ein Bildschirmgerät, eine
Tastatur, ein Drucker usw. Folglich besteht ein hoher Raumbedarf zum Anschließen des PC-
Systems. Unter diesen Umständen stellt sich für den Benutzer, der einen Scanner gekauft
hat, die Frage, wo der Scanner aufgestellt werden soll. Zudem muss der Benutzer, obwohl
zurzeit Scanner im Handel zu bemerkenswert niedrigen Preisen angeboten werden, beim
Kauf des Scanners immer noch eine beachtliche Summe dafür aufbringen.
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Angesichts dessen wurden, um den Scanner kostengünstig herstellen zu können und das
Problem des Raumbedarfs für den Anschluss des Scanners zu lösen, verschiedene mit
Scannern ausgerüstete Drucker entwickelt, bei denen an einem Vorschub des Druckers ein
Sensor vorgesehen ist, wobei der Bildlesevorgang unter Nutzung des
Blattzuführungsmechanismus des Druckers für den Einzug eines Blatts einer Bildvorlage (d. h. eines Blatts
Papier oder dergleichen mit Text, einem Bild oder einer Grafik) erfolgt.
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Bei den herkömmlichen mit einem Scanner ausgerüsteten Druckern wird der
Blattzuführungsmechanismus sowohl für die Scan- als auch für die Druckfunktion genutzt. Folglich
war es bisher unmöglich, beide Funktionen zur gleichen Zeit auszuführen. Des Weiteren
sind solche Drucker-Scanner-Kombinationen bekannt, bei denen die für die Scanfunktion
bestimmte Leseeinheit abgenommen werden kann, so dass diese Einheit als ein so
genannter Handyscanner eingesetzt werden kann. Da eine herkömmliche Leseeinheit
jedoch über keinen Blatttransportmechanismus verfügt, kann der Handyscanner nur manuell
betrieben werden. Für einen automatischen Betrieb muss das Gerät mit einem für den
Handyscanner speziell entwickelten Blatttransportmechanismus ausgestattet sein. Bei dem
herkömmlichen Gerät bleibt der Antriebsmechanismus, wenn der Handyscanner auf die
Druckereinheit aufgesetzt ist, jedoch ungenutzt. Folglich ist bei der herkömmlichen Drucker-
Scanner-Kombination die Hardware-Ausnutzungsrate gering, was seinerseits der Grund
dafür ist, dass das Kosten-Leistungs-Verhältnis einer herkömmlichen Drucker-Scanner-
Kombination gering ist.
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In der Europäischen Patentanmeldung Nr. 0683449 A2 wird ein
Informationsverarbeitungsgerät wie ein Computer mit einem Scanner offenbart, der davon abnehmbar, jedoch über ein
Kabel an diesen angeschlossen ist. Der Scanner kann, wenn er vom
Datenverarbeitungsgerät getrennt wurde, beispielsweise zum Scannen eines Buches, manuell betrieben
werden, kann aber auch, wenn er am Datenverarbeitungsgerät angeschlossen ist, mit einer
Blattzuführungseinheit desselben betrieben werden. In der Europäischen Patentanmeldung
Nr. 0587316 A1 wird ein tragbarer Scanner für die manuelle oder automatische Blattzufuhr
beschrieben.
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Das Europäische Patent 0650843 beschreibt einen Drucker mit integriertem Scanner als
Standard-Kombinationsgerät dieses Typs entsprechend dem Stand der Technik.
Zusammenfassende Darstellung der Erfindung
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Unter Berücksichtigung des oben beschriebenen Standes der Technik besteht ein Ziel der
vorliegenden Erfindung darin, ein mit einem Scanner kombiniertes Gerät bereitzustellen, das
als Bestandteile automatische Blattzuführungseinrichtungen für ein Grundgerät wie eine
Druckereinheit oder einen PC oder einen PC zur Textverarbeitung mit dazu gehörender
Druckereinheit und für eine Scannereinheit einschließt, so dass die Druck- und die Scan-
oder Lesefunktion unabhängig voneinander ausgeführt werden können.
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Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein mit einem Scanner
kombiniertes Gerät zur Verfügung zu stellen, das die Abnahme einer Scannereinheit erlaubt,
so dass diese als ein Handyscanner genutzt werden kann, der für den automatischen
Betrieb mit hoher Effizienz geeignet ist.
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Angesichts des obigen Ziels sowie anderer Ziele, die im Laufe der Beschreibung klar
ersichtlich werden, wird entsprechend einem allgemeinen Aspekt der vorliegenden Erfindung
ein mit einem Scanner kombiniertes Gerät mit einem Grundaufbau bereitgestellt, bei dem
eine Grundgeräteeinheit wie ein Drucker, ein PC, ein PC zur Textverarbeitung oder
dergleichen und eine Scannereinheit im Wesentlichen vertikal bzw. nebeneinander aufrecht
angeordnet sind, wobei die Scannereinheit an dem Grundgerät montierbar, aber auch von
dem Grundgerät abnehmbar ist, so dass sie als ein Handyscanner eingesetzt werden kann.
Zwischen den aufeinandergerichteten Seiten der Grundgeräteeinheit und der Scannereinheit
wird, wenn sie miteinander kombiniert sind, ein Blatttransportweg (oder
Vorlagentransportweg) für den Scanner gebildet. Der Blatttransportmechanismus für die Scannereinheit ist
übrigens so ausgeführt, dass er ebenso als selbständiger Antriebsmechanismus für den
Handyscanner genutzt werden kann. So weist das erfindungsgemäße mit einem Scanner
kombinierte Gerät einen vereinfachten mechanischen Aufbau auf, wobei gleichzeitig eine
erhöhte Bedienungsfreundlichkeit erzielt wird.
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Es sollen nun die Grundmerkmale der Erfindung sowie bevorzugte Ausführungsformen der
Erfindung zusammenfassend dargestellt werden.
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Entsprechend einem Grundmerkmal der vorliegenden Erfindung gehören zu dem Gerät mit
einem daran montierbaren und von diesem abnehmbaren Scanner bzw. dem mit einem
Scanner kombinierten Gerät eine Grundgeräteeinheit und eine an der Grundgeräteeinheit
montierbare bzw. abnehmbare Scannereinheit. Bestandteile der Grundgeräteeinheit sind
zumindest eine Steuereinheit, ein Teil eines Blatttransportmechanismus und
Scannermontageelemente zum Montieren der abnehmbaren Scannereinheit. Zur Scannereinheit
gehören zumindest eine Leseeinheit, der restliche Teil des Blatttransportmechanismus und
die Gegenstücke der Montageelemente zur Herstellung der formschlüssigen Verbindung mit
den Scannermontageelementen zur Befestigung der Scannereinheit an der
Grundgeräteeinheit.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann die Scannereinheit so
ausgeführt sein, dass sie, wenn sie von der Grundgeräteeinheit abgenommen wurde, als
Handyscanner einsetzbar ist.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann als Grundgeräteeinheit
eine Druckereinheit dienen.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann die Grundgeräteeinheit
einem Gerätetyp mit automatischer Blattzuführung entsprechen, sie kann einen ersten
Blatttransportweg aufweisen, der im Wesentlichen vertikal verläuft. Die Scannereinheit kann
einem Gerätetyp mit automatischer Blattzuführung entsprechen, sie kann einen zweiten
Blatttransportweg aufweisen, der im Wesentlichen vertikal verläuft, wobei der erste und
zweite Blatttransportweg so konzipiert sind, dass sie im Wesentlichen parallel zueinander
und nebeneinander ausgerichtet sind.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können der
Blatttransportweg oder der Vorlagentransportweg für die Scannereinheit, wenn die
Scannereinheit auf die Grundgeräteeinheit aufgesetzt ist, durch aufeinander gerichtete
Flächen der Grundgeräteeinheit und der Scannereinheit definiert sein.
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Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann das mit einem Scanner
kombinierte Gerät so aufgebaut sein, dass bei Blickrichtung entsprechend der
Blatttransportrichtung eine Aufnahmewalze an einer oberhalb gelegenen Stelle des zweiten
Blatttransportwegs der Scannereinheit angeordnet ist und bei Blickrichtung entsprechend
der Blatttransportrichtung Zuführungswalzen an unterhalb gelegenen Stellen des zweiten
Blatttransportwegs der Scannereinheit angeordnet sind.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann die Aufnahmewalze
aus einem Werkstoff mit geringer Härte gefertigt sein, wobei Hilfsrollen, die aus einem
harten Werkstoff gefertigt sind, beidseitig der Aufnahmewalze angeordnet sein können und
zum Schutz der Aufnahmewalze dienen, wenn die Scannereinheit als Handyscanner
eingesetzt wird.
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Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können die Hilfsrollen an
Stellen außerhalb eines Lesebereichs der Scannereinheit angeordnet sein.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können die Hilfsrollen in der
Nähe der Aufnahmewalze angeordnet sein, während in einer Außenfläche der
Grundgeräteeinheit gegenüber den Hilfsrollen Auskehlungen vorhanden sein können.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann zur Kennzeichnung
eines Lesebereichs zumindest in einem Vorderseitenbereich und einem Rückseitenbereich
der Scannereinheit eine Markierung angeordnet sein, während in einem Seitenbereich der
Scannereinheit eine Markierung zur Kennzeichnung der Lesestelle vorgesehen sein kann.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann ein Kabel für den
elektrischen Anschluss der Scannereinheit an die Grundgeräteeinheit an einer Stelle an
einer Seitenfläche der Scannereinheit herausgeführt sein.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann ein Kabel für den
elektrischen Anschluss der Grundgeräteeinheit an die Scannereinheit an einer Stelle einer
Seitenfläche der Grundgeräteeinheit unten herausgeführt sein.
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Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können zum
Blatttransportmechanismus für die Scannereinheit Zuführungswalzen und ein Antriebsmotor für den
Antrieb der Zuführungswalzen gehören, so dass die Scannereinheit unter Nutzung der
Zuführungswalzen als ein Handyscanner mit automatischem Betrieb genutzt werden kann.
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Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann zur Grundgeräteeinheit
eine Druckereinheit gehören, bei der von einer Zuführungswalze und einem Antriebsmotor
zum Antreiben dieser Speisewalze ein Blatttrisportmechanismus der Druckereinheit
gebildet wird. Zudem kann ein Blatttransportmechanismus für die Scannereinheit aus einer
Blatttransportwalze und einem Kodiergerät zur Feststellung einer bestimmten Drehbewegung
der Blatttransportwalze bestehen, so dass die Scannereinheit als Handyscanner im
manuellen Betrieb genutzt werden kann.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann eines der
Montageelemente der Grundgeräteeinheit und der Scannereinheit als ein Drehzapfen ausgeführt
sein, so dass die Scannereinheit nach vorn gedreht oder geschwenkt werden kann, während
das andere Montageelement als eine Auskehlung oder alternativ als eine Ausnehmung zur
Aufnahme und zum Halten des Drehzapfens in einer passgerechten Verbindung ausgeführt
sein kann.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann zu dem mit einem
Scanner kombinierten Gerät des Weiteren eine Arretierung mit einem Haken und einem zur
Herstellung einer formschlüssigen Verbindung geeigneten Ansatz gehören, wodurch eine
Arretierung der Scannereinheit an der Grundgeräteeinheit möglich wird.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann das vorstehend
genannte mit einem Scanner kombinierte Gerät zudem ein die Drehbewegung
begrenzendes Anschlagelement aufweisen, durch das verhindert wird, dass die
Scannereinheit zu weit nach vorn schwenkt, wenn sie von der Grundgeräteeinheit
abgenommen wird.
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Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann das mit einem Scanner
kombinierte Gerät des Weiteren mit einem Arretierungselement ausgelegt sein, durch das
verhindert wird, dass sich die Scannereinheit nach dem Aufsetzen auf die
Grundgeräteeinheit aus der vorschriftsmäßigen Läge nach oben bewegt.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann das vorstehend
beschriebene, mit einer Scannereinheit ausgestattete Gerät mit einer Blattzuführungseinheit
ausgestattet sein, die bei Blickrichtung auf einen senkrechten Schnitt von einem Paar
einander gegenüber angeordneter Blattführungen Blattzuführungseinheiten in Keilform
ausgeführt ist, so dass ein zwischen dem Paar Blattführungen vorhandener Zwischenraum
in Richtung Blattausgabe allmählich enger wird, und dass für mindestens eine Blattführung
des Blattführungspaars ein geschrägter Absatz zur Begrenzung der schrittweisen Bewegung
des Blatts in Richtung Blattausgabe vorgesehen ist.
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Ein erfindungsgemäßes Gerät wird in den Patentansprüchen definiert.
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Die vorstehend genannten sowie weitere Ziele, Merkmale und damit verbundenen Vorteile
der vorliegenden Erfindung werden aus der nun folgenden Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen der Erfindung, die nur als Beispiel dienen sollen, sowie aus den
beigefügten Zeichnungen klarer verständlich.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Bei der nun folgenden Beschreibung wird Bezug genommen auf die Zeichnungen, die
Folgendes zeigen:
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Fig. 1A und 1B Gesamtansichten einer Drucker-Scanner-Kombination entsprechend einer
erfindungsgemäßen Ausführungsform, wobei Fig. 1A diese Kombination zeigt, bei der eine
Lesegeräteeinheit mit einer Druckereinheit zusammengesetzt ist und ein Betrieb als
Scannereinheit mit automatischer Papierzufuhr möglich ist, und Fig. 1B die von der
Druckereinheit abgenommene Leseeinheit zeigt, so dass die Lesegeräteeinheit als ein
Handyscanner auf einer Führungsplatte genutzt werden kann,
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Fig. 2 eine schematische Schnittdarstellung einer Scannereinheit mit einem
Vorlagenzuführungsmechanismus für die Lesegeräteeinheit,
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Fig. 3 eine Ansicht mit weiteren Einzelheiten, die einen Montage-/Demontagemechanismus
für die Lesegeräteeinheit veranschaulicht,
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Fig. 4 eine Unteransicht der Lesegeräteeinheit,
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Fig. 5 eine Draufsicht der Lesegeräteeinheit,
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Fig. 6 eine perspektivische Darstellung der Lesegeräteeinheit,
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Fig. 7 einen Schnitt mit schematisch dargestellter, in die Lesegeräteeinheit eingebauter
optischer Anordnung,
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Fig. 8 einen Schnitt zur schematischen Darstellung von zwei verschiedenen getrennt
angeordneten Blatttransportwegen,
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Fig. 9 einen Schnitt zur schematischen Darstellung eines Vorlagenfachs in einer Drucker-
Scanner-Kombination entsprechend einer erfindungsgemäßen Ausführungsform.
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
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Die vorliegende Erfindung soll nun anhand der gegenwärtig als bevorzugt und
standardmäßig geltenden Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
ausführlich beschrieben werden. In der Beschreibung sind gleiche oder entsprechende Teile
in den verschiedenen Zeichnungen durchgehend mit denselben Bezugszahlen
gekennzeichnet: Zudem sind in der folgenden Beschreibung solche Begriffe wie "links", "rechts",
"oben", "unten", "vorn", "rückseitig", "seitlich", "vertikal", "im Uhrzeigersinn", entgegen dem
Uhrzeigersinn" und dergleichen Begriffe zur vereinfachten Beschreibung bestimmt und
sollen nicht zur Abgrenzung dienen. Es werdendes Weiteren hierin verwendete Begriffe
definiert. Der Begriff "Blatt" umfasst ein leeres Blatt Papier sowie Vordrucke mit Briefköpfen,
Etiketten, Briefumschläge usw., die bedruckt, mit einer Grafik oder einem Bild versehen
werden sollen. Unter "Vorlage" ist ein Blatt Papier mit einem Text, einer Grafik, einem Bild
usw. zu verstehen. Natürlich zählt zu dem Begriff "Vorlage" genau so gut eine Fotografie und
dergleichen.
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Die Fig. 1A und 1B zeigen eine Gesamtansicht einer Drucker-Scanner-Kombination
entsprechend einer erfindungsgemäßen Ausführungsform, wobei Fig. 1A diese Kombination
mit auf eine Druckereinheit 3 aufgesetzter Lesegeräteeinheit 1 zeigt, so dass diese als
Scannereinheit mit automatischer Papierzuführung arbeiten kann. Fig. 1B zeigt die
Kombination mit von der Druckereinheit 3 abgenommener Lesegeräteeinheit 1, so dass die
Leseeinheit 1 als ein Handyscanner auf einer Führungsplatte 2 eingesetzt werden kann.
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In Fig. 1A sind die mechanischen Haupteinheiten der Druckereinheit 3 auf der Rückseite der
Drucker-Scanner-Kombination angeordnet und deshalb in dieser Figur nicht sichtbar. Die
Druckereinheit der in Fig. 1A gezeigten Drucker-Scanner-Kombination ist als senkrecht
stehende Konstruktion ausgeführt, bei der ein Blatt Papier nach dem Bedrucken mit Hilfe
einer Druckeinrichtung (nicht dargestellt) über eine Blattausgabe 5 für bedruckte Blätter
ausgegeben wird. Die Lesegeräteeeinheit 1 ist mit einer Aufnahmewalze, einem Lesefenster
und Zuführungswalzen usw. an einer Rückseite (die bei Nutzung der Lesegeräteeeinheit 1
als Handyscanner die Unterseite bildet) ausgestattet. Die Scannereinheit ist ebenfalls als
eine senkrecht ausgerichtete Konstruktion ausgelegt, in der eine aus einem Vorlagenfach 6
entnommene Vorlage nach dem Lesen der auf ihr vorhandenen Daten (Bilddaten) über eine
Blattausgabe 7 für gescannte Vorlagen ausgegeben wird. Neben dem Vorlagenfach 6 ist
übrigens für die Aufnahme eines Stapels von Vorlagen großer Abmessungen ein L-förmiger
Vorlagenhalter 6a vorgesehen. Der L-förmige Vorlagenhalter 6a kann so ausgeführt sein,
dass er sich mit einem vereinfachten Aufbau zum Halten der Vorlagen verschiedener
Größen eignet.
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Entsprechend Fig. 1B ist die Lesegeräteeinheit 1, wenn sie, wie in der Figur dargestellt, von
der Druckereinheit abgenommen ist, um als Handyscanner genutzt zu werden, über ein
Kabel (nicht gezeigt) elektrisch mit der Druckereinheit 3 verbunden, über das sowohl die
Stromversorgung als auch die Übertragung von Steuersignalen und Daten zwischen der
Lesegeräteeinheit 1 und der Druckereinheit 3 erfolgen kann. Die Führungsplatte 2 besteht
aus einem transparenten Material wie Acrylharz oder dergleichen und ist dazu bestimmt, auf
eine Vorlage gelegt zu werden. Die Lesegeräteeinheit 1 hat solche Abmessungen, dass sie
genau in einen Führungsrahmen der Führungsplatte 2 passt. Während die Lesegeräteeinheit
1 manuell oder automatisch gleitend über die Führungsplatte 2 bewegt wird, erfolgt das
Scannen einer unter die Führungsplatte gelegten Vorlage, so dass die entsprechenden
Bilddaten von der Lesegeräteeinheit 1 gelesen werden. Die Lesegeräteeinheit 1 ist an der
Seite mit einer Markierung 1a der Lesestelle und an der Vorder- und Rückseite mit
Markierungen 1b des Lesebereichs versehen. Durch diese Markierungen soll der Benutzer
bei der genauen Positionierung der Lesegeräteeinheit 1 innerhalb der Grenzen des
Lesebereichs der Vorlage unterstützt werden, insbesondere, wenn das Lesen ohne
Führungsplatte erfolgen soll.
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Fig. 2 ist ein Schnitt des Scanners zur schematischen Darstellung einer Vorlagenzuführung
der Lesegeräteeinheit 1. Zwischen der Druckereinheit und der Lesegeräteeinheit 1 wird,
wenn die Lesegeräteeinheit 1 auf die Druckereinheit aufgesetzt ist, ein
Vorlagentransportweg für die Lesegeräteeinheit gebildet. Die Lesegeräteeinheit 1 ist mit
einer Aufnahmewalze 10 und einer Zuführungswalze 11 versehen, die durch einen
Antriebsmotor 8 über ein Rädergetriebe, das als Ganzes mit 9 bezeichnet wird, in
Drehbewegung versetzt werden. Von einem in das Vorlagenfach eingelegten kleineren oder
größeren Stapel lose übereinander gelegter Vorlagen 12 wird eine Vorlage nach der
anderen einzeln durch die Mitwirkung der Aufnahmewalze 10 und des
Blattvereinzelungselements 13 entnommen und nach unten gefördert. Die so vom Stapel 12
entnommene Vorlage wird von einem Vorlagensensor 14 zur Vorbereitung auf die
Datenleseoperation registriert, dann erfolgt die Registrierung des vorderen Randes der
Vorlage durch einen Sensor 15 für den vorderen/hinteren Rand, wonach die Operation
Lesen der Bilddaten begonnen wird. Danach wird, sobald der hintere Rand der Vorlage
registriert wurde, die Operation Lesen der Bilddaten beendet. Die Zuführungswalze 11 und
eine Mitläuferrolle 16 wirken bei der Zuführung der gescannten Vorlage zu einer
Ausgabeführung 17 für die gescannten Vorlagen zusammen. In diesem Zusammenhang
sollte erwähnt werden, dass die Ausgabeführung 17 für die gescannten Vorlagen so
ausgeführt sein kann, dass sie als eine Abdeckung der Ausgabe 5 für bedruckte Blätter der
Druckereinheit 3 entsprechend Fig. 1A dienen kann.
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Fig. 3 ist eine Ansicht mit weiteren Einzelheiten zur Veranschaulichung eines Montage-
/Demontagemechanismus für die Lesegeräteeinheit, die auch als ein Handyscanner genutzt
werden kann. Wie hierin nachfolgend im Einzelnen unter Bezugnahme auf die Fig. 4 und 6
beschrieben werden soll, ist die Lesegeräteeinheit 1 mit einer Auskehlung 18a für den
Drehzapfen, einer Auskehlung 20a für den Befestigungshaken und einer Auskehlung 21a für
das Arretierungselement ausgeführt, so dass die Lesegeräteeinheit 1 beidseitig an der
Druckereinheit zuverlässig befestigt werden kann. Entsprechend ist die Druckereinheit 3 mit
einem Drehzapfen 18b, einem Befestigungshaken 20b und einem Arretierungselement 21b
versehen, die dazu bestimmt sind, mit der Auskehlung 18a für den Drehzapfen, der
Auskehlung 20a für den Befestigungshaken bzw. der Auskehlung 21a für das
Arretierungselement eine formschlüssige Verbindung herzustellen.
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Die Auskehlung 18a für den Drehzapfen ist am Boden offen, so dass die Lesegeräteeinheit 1
von der Druckereinheit 3 leicht abgenommen werden kann, indem die Lesegeräteeinheit 1
aus dem montierten Zustand, in dem die Lesegeräteeinheit 1 nach rechts geneigt ist (durch
eine Volllinie dargestellt), entgegen dem Uhrzeigersinn, wie durch den Pfeil 1 angezeigt ist,
in eine im Wesentlichen senkrechte Stellung (durch eine Strichlinie veranschaulicht)
geschwenkt und dann nach oben abgehoben wird, wie durch einen Pfeil 2 angezeigt ist.
Selbstverständlich sind zum Aufsetzender Lesegeräteeinheit 1 die durch die Pfeile 1 und 2
versinnbildlichten Arbeitsschritte in umgekehrter Reihenfolge auszuführen. Ist die
Lesegeräteeinheit 1 auf die Druckereinheit 3 aufgesetzt, wird ein Schwenken der
Lesegeräteeinheit 1 entgegen dem Uhrzeigersinn angesichts der Wirksamkeit der
formschlüssigen Verbindung zwischen der Auskehlung 20a für den Befestigungshaken und dem
Befestigungshaken 20b verhindert, so lange darauf keine Kraft einer bestimmten Größe
ausgeübt wird. Zudem wird abgesehen von der Verhinderung einer Drehbewegung der
Lesegeräteeinheit 1 entgegen dem Uhrzeigersinn durch die formschlüssige Verbindung
zwischen der Auskehlung 21a für das Arretierungselement und dem Arretierungselement
21b eine Bewegung der Lesegeräteeinheit 1 im aufgesetzten Zustand nach oben ausgeschlossen.
So kann die Lesegeräteeinheit 1 mit sehr großer Sicherheit auf der
Druckereinheit 3 montiert werden. Da das Drehungsbegrenzungsanschlagelement 19a mit der
Auskehlung 18a der Lesegeräteeinheit für den Drehzapfen ein integriertes Element bildet
und sich nach unten erstreckt, ist eine Begrenzung der Drehbewegung der
Lesegeräteeinheit 1 auf einen bestimmten Winkelbereich möglich, da beim Drehen der
Lesegeräteeinheit 1 entgegen dem Uhrzeigersinn das
Drehungsbegrenzungsanschlagelement 19a von der in der Druckereinheit 3 vorhandenen
Auskehlung 19b für das Anschlagelement aufgenommen wird. Die Lesegeräteeinheit 1 ist
also sicher gegen ein zufälliges Abheben von der Druckereinheit 3 durch unbedachte
Handgriffe des Benutzers geschützt.
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Fig. 4 ist eine Unteransicht, Fig. 5 eine Draufsicht und Fig. 6 eine perspektivische Ansicht
der Lesegeräteeinheit 1. Entsprechend Fig. 4 kann eine Aufnahmewalze 22 an der
Unterseite der Lesegeräteeinheit 1 vorn mittig montiert sein, während ein Paar
Zuführungswalzen 23 symmetrisch rechts und links von der hinteren Mitte des Lesefensters
24 montiert ist. Entsprechend Fig. 5 werden die Aufnahmewalze 22 und die Speisewalzen
23 jeweils vom Antriebsmotor 8 über das Rädergetriebe 9 angetrieben. Wird die
Lesegeräteeinheit 1 als Handyscanner eingesetzt, so kann der automatische Betrieb des
Scanners gewählt werden, wobei die Drehkraft bzw. das Drehmoment genutzt wird, die vom
oben genannten elektrischen Motor erzeugt werden. An dieser Stelle sollte erwähnt werden,
dass die Aufnahmewalze 22 in der Regel aus einem relativ elastischen Werkstoff geringer
Härte wie Urethanharz gefertigt wird. Dabei ist es möglich, dass die Aufnahmewalze 22
unter Einwirkung der Masse der Lesegeräteeinheit zusammengedrückt wird und die
Lesegeräteeinheit nicht tragen kann. Um dies zu umgehen, werden Hilfsrollen 22a
vorgesehen, die aus einem Werkstoff großer Härte gefertigt sind, der die Lesegeräteeinheit
1 trägt, so dass die Aufnahmewalze 22 auf die Führungsplatte oder die Oberfläche der,
Vorlagen keinen übermäßigen Druck ausübt. Die Hilfsrollen 22a sind, wie in Fig. 4
dargestellt, außerhalb des Lesebereichs 24 angeordnet, so dass die Oberfläche der Vorlage
12 gegen eine Beschädigung geschützt wird. In diesem Zusammenhang sollte erwähnt
werden, dass die Breite der Hilfsrollen 22a vergrößert werden kann und dass sie in der Nähe
der Aufnahmewalze 22 eingebaut werden können, so dass die Hilfsrollen 22a koaxial mit der
Aufnahmewalze 22 frei umlaufen können.
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Fig. 7 ist ein Schnitt, der eine in die Lesegeräteeinheit 1 eingebaute optische Einrichtung
25 zeigt. Die Lesestelle befindet sich am Lesefenster 24, das bei Bezugnahme auf Fig. 4
beschrieben wurde. Lichtstrahlen, die von der einzulesenden Vorlage reflektiert werden und
durch das Lesefenster 24 in der optischen Einrichtung auftreffen und mehrmals an mehreren
Spiegeln 25a reflektiert und von einer Linse 25b gesammelt werden, werden einem CCD-
Element zugeführt, das dazu dient, die optischen Informationen in ein elektrisches Signal
umzuwandeln.
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An dieser Stelle sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Druckereinheit und die
Lesegeräteeinheit der Gerätekombination dieser erfindungsgemäßen Ausführungsform
jeweils separate Blatttransportwege (d. h. den Blatttransportweg für leere Blätter und den
Vorlagentransportweg) haben. In der Regel wird bei der Druckereinheit ein Stapel leerer
Blätter in das Papierfach eingelegt, während bei der Scannereinheit, wenn das Lesen dieser
Vorlägen gewünscht wird, verschiedene zu scannende oder zu lesende Vorlagenblätter in
das Vorlagenfach 6 eingelegt werden. An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden,
dass ein mühsames Auseinanderhalten der leeren Blätter und der Vorlagenblätter
erforderlich sein kann, wobei die Möglichkeit einer Vermischung einer Art mit der anderen
besteht, wenn für die leeren Blätter und die Vorlagenblätter für die Drucker- bzw. die
Lesegeräteeinheit ein Blatttransportweg gemeinsam vorgesehen ist, wie vorstehend
beschrieben wurde. Dementsprechend sind im Falleder Drucker-Scanner-Kombination
gemäß dieser Ausführungsform der Erfindung der Blatttransportweg für die zu
bedruckenden Blätter und der Vorlagentransportweg für die Drucker- bzw. die
Scannereinheit jeweils getrennt konzipiert. Des Weiteren ist es wünschenswert, dass sich
die Vorlagenblätter, im Vergleich zu den leeren Blättern, einfacher in das Vorlagenfach 6
einlegen lassen. Zu diesem Zweck sollte der Vorlagentransportweg für die Scannereinheit
nahe an der Vorderseite des Geräts entsprechend Fig. 1A angeordnet sein.
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Fig. 8 ist ein Schnitt zur schematischen Darstellung der Drucker-Scanner-Kombination, die,
wie vorstehend erwähnt, mit zwei separaten Blatttransportwegen ausgelegt ist (d. h. mit dem
Blatttransportweg für leere Blätter und dem Vorlagentransportweg). Bei der Druckereinheit 3
werden die in einem Stapel in das Papierfach 4 für den Drucker eingelegten Blätter einzeln
automatisch auf dem Blatttransportweg 30 in Pfeilrichtung transportiert. Nach dem
Bedrucken, durch einen Druckkopf 28 wird, das bedruckte Blatt über die Ausgabe 5 für
bedruckte Blätter ausgegeben. Bei der Scannereinheit, die mit dem Lesefenster 24 auf die
Druckereinheit aufgesetzt ist, werden die Vorlagen aus dem Vorlagenfach 6 jeweils
automatisch Blatt für Blatt der Lesegeräteeinheit 1 zugeführt. Die gelesene Vorlage wird auf
dem Vorlagentransportweg 31 in Pfeilrichtung über die Vorlagenausgabe 35 ausgegeben.
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Wie aus Fig. 8 hervorgeht, sind der Blatttransportweg für die Druckereinheit und für die
Scannereinheit im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet.
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Da die Druckereinheit der Drucker-Scanner-Kombination entsprechend dieser
Ausführungsform der Erfindung auf der Rückseite und die Scannereinheit auf der Vorderseite
(entsprechend Fig. 1) oder entsprechend Fig. 8 links bzw. rechts angeordnet sind, kann das auf
der Vorderseite (auf der rechten Seite in Fig. 8) befindliche Vorlagenfach 6 beim Einlegen
oder Eingeben eines Papierstapels in das Papierfach 4 für den Drucker ein Hindernis
darstellen. Um dieses Problem zu vermeiden, sollte das Vorlagenfach 6 um einen
bestimmten Winkel entsprechend Fig. 1 nach vorn (oder entsprechend Fig. 8 nach rechts)
schwenkbar ausgeführt sein. Zu beachten ist auch, dass die
Druckerabdeckung/Vorlagenführung 29 nicht nur als Abdeckung der Druckeinrichtung der Druckereinheit, sondern auch
als Vorlagenführung für die durch die Scannereinheit gelesenen Vorlagen dient. Deshalb
sollte die Druckerabdeckung/Vorlagenführung 29 vorzugsweise nach vorn schwenkbar oder
abnehmbar ausgeführt werden, um die Wartung der Druckeinheit zu ermöglichen.
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Fig. 9 ist ein Schnitt zur schematischen Darstellung des Vorlagenfachs der Drucker-
Scanner-Kombination entsprechend dieser Ausführungsform der Erfindung. Gemäß der
Figur sind eine Vorlagenführung 32 und ein Zusatzvorlagenführungselement 33 einander
gegenüber so angeordnet, dass der Zwischenraum zwischen der Vorlagenführung 32 und
dem Zusatzvorlagenführungselement 33 in Richtung Vorlagenausgabe 35 allmählich enger
wird. Mit anderen Worten, der senkrechte Schnitt des Zwischenraums zwischen der
Vorlagenführung 32 und dem Zusatzvorlagenführungselement 33 ist im Wesentlichen
keilförmig. Durch eine solche Konstruktion erfolgt die automatische Zuführung jeder Vorlage
in die Drucker-Scanner-Kombination grundsätzlich Blatt für Blatt, selbst wenn ein Stapel von
Vorlägen in das Vorlagenfach 6 eingelegt wurde. Bei zu größer Anzahl von Vorlagen im
Stapel allerdings kann es unter der Masse der Blätter des Stapels an der Ausgabe 35 der
Vorlägen oder in deren Nähe zu einem Vorlagenstau kommen. Um dies zu vermeiden, sollte
die Vorlagenführung 32 vorzugsweise mit einem geschrägten Absatz 34 versehen sein, so
dass verhindert wird, dass sich auf Grund der Masse alle Vorlagen des Stapels gleichzeitig
an der Ausgabe 35 ansammeln. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass
mehrere solcher geschrägter Absätze 34 vorgesehen werden können, obwohl in Fig. 9 nur
ein einziger solcher geschrägter Absatz 34 dargestellt ist. Zudem kann ein solcher Absatz
auch an dem Zusatzvorlagenführungselement 33 angebracht sein. Die Abschrägung ist
übrigens nur leicht, so dass die Vorlage zur Ausgabe 35 nach unten gleiten kann.
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Aus der ausführlichen Beschreibung gehen viele Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung klar hervor. Für Fachleute werden jedoch zahlreiche Modifikationen und
Kombinationen vorstellbar sein. Deshalb sind die beschriebenen Ausführungsformen nur als
Beispiele gedacht und dienen keinesfalls der Abgrenzung.
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Beispielsweise sind bei der vorstehend beschriebenen Drucker-Scanner-Kombination der
Antriebsmotor 8 und die Zuführungswalzen 11 Bestandteile der Lesegeräteeinheit 1, so dass
die Lesegeräteeinheit auch unabhängig von einem anderen Gerät betrieben werden kann.
Die vorliegende Erfindung ist jedoch keinesfalls auf die Ausführung der Lesegeräteeinheit 1
in Form eines Handyscanners beschränkt, der automatisch betrieben werden kann. Zudem
kann der Antrieb in die Grundgeräteeinheit (Druckereinheit) eingebaut sein, wobei die
Lesegeräteeinheit 1 mit der Mitläuferrolle und dem Positionsgeber ausgeführt ist. In diesem
Fall kann die Lesegeräteeinheit als miniaturisierte Leichtbaueinheit ausgeführt werden. Beim
Führen des Scanners auf der Führungsplatte kann das Kabel ein Hindernis beim Führen
oder bei der Nutzung des Scanners sein. Entsprechend kann das die Lesegeräteeinheit 1
und die Druckereinheit 3 verbindende Kabel vorzugsweise in unteren Bereichen der
Lesegeräteeinheit 1 bzw. der Druckereinheit 3 befestigt sein, wobei in Verbindung mit der
Führungsplatte eine Kabelklemme zur Befestigung des Kabels an der Führungsplatte
vorgesehen werden kann.
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Somit sind alle geeigneten Modifikationen und Äquivalente einbezogen, die unter den
Schutzumfang der beigefügten Ansprüche fallen.
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Aus der vorstehenden Beschreibung wird nun klar ersichtlich sein, dass sich eine
Scannereinheit mit einer Grundgeräteeinheit wie einer Druckereinheit, einem PC, einem PC zur
Textverarbeitung oder dergleichen, zu denen eine Druckereinheit gehört, so kombinieren
lässt, dass die Druckereinheit und die Scannereinheit auch unabhängig voneinander genutzt
werden können. So kann der zum Anschließen der Grundgeräteeinheit und der
Scannereinheit benötigte Raum erheblich reduziert werden. Zudem kann die Scannereinheit einfach
von der Grundgeräteeinheit abgenommen und als Handyscanner im automatischen oder
manuellen Betrieb genutzt werden, wobei im Prinzip keine zusätzlichen technischen Mittel
benötigt werden. So kann trotz der niedrigen Herstellungskosten ein höherer Gebrauchs Wert
der Drucker-Scanner-Kombination in ihrer Gesamtheit erzielt werden.
Zeichnungen
Fig. 1
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3 Druckereinheit
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4 Fach für zu bedrückendes Papier
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6a Papierhalter
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6 Vorlagenfach
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1 Lesegeräteeinheit
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7 Ausgabe für gescannte Vorlagen.
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5 Ausgabe für bedrucktes Papier
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1b Markierung des Lesebereichs
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2 Führungsplatte
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1a Markierung der Lesestelle
Fig. 2
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12 Vorlage
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10 Aufnahmewalze
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14 Vorlagensensor
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13 Vorlagenvereinzelungselement
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15 Sensor für vorderen/hinteren Blattrand
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16 Mitläuferrolle
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8 Antriebsmotor
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1 Lesegeräteeinheit
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9 Rädergetriebe
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11 Zuführungswalze
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17 Ausgabeführung für gescanntes Vorlage
Fig. 3
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1 Lesegeräteeinheit
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20a Auskehlung für den Befestigungshaken
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21a Auskehlung für das Arretierungselement
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18a Auskehlung für den Drehzapfen
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19a Drehungsbegrenzungsanschlagelement
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3 Druckereinheit
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20b Befestigungshaken
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21b Arretierungselement
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19b Auskehlung für Drehbegrenzungsanschlagelement
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18b Drehzapfen
Fig. 4
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21a Auskehlung für das Arretierungselement
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19a Drehungsbegrenzungsanschlagelement
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20a Auskehlung für den Befestigungshaken
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22a Hilfsrolle
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24 Lesefenster
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22 Aufnahmewalze
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23 Zuführungswalzen
Fig. 5
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22 Aufnahmewalze
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19a. Drehungsbegrenzungsanschlagelement
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23 Zuführungswalzen
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8 Antriebsmotor
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9 Rädergetriebe
Fig. 6
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1a Markierung der Lesestelle
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24 Lesefenster
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22 Aufnahmewalze
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23 Zuführungswalzen
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1b Markierung des Lesebereichs
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22a Hilfsrolle
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20a Auskehlung für den Befestigungshaken
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21a Auskehlung für das Arretierungselement
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19a Drehungsbegrenzungsanschlagelement
Fig. 7
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1 Lesegeräteeinheit
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10 Aufnahmewalze
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reading position - Lesestelle
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11 Zuführungswalze
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25 optische Einrichtung
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25c CCD-Element
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25b Linse
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25a Spiegel
Fig. 8
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4 Papierfach für zu bedruckende Blätter
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3 Druckereinheit
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30 Blatttransportweg für zu bedruckende Blätter
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5 Ausgabe für bedrucktes Papier
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6a Vorlagenhalter
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6 Vorlagenfach
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1 Lesegeräteeinheit
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29 Druckerabdeckung/Vorlagenführung
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31 Vorlagentransportweg
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28 Druckkopf
Fig. 9
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32 Vorlagenführung
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34 geschrägter Absatz
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35 Vorlagenausgabe
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12 Vorlage
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33 Zusatzvorlagenführungselement
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10 Aufnahmewalze