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Gebiet der Erfindung
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Die Erfindung betrifft Verfahren
zur Herstellung von hochreinen Nukleinsäuren. Die Erfindung betrifft besonders
die Herstellung von Nukleinsäuren
mit pharmazeutischer Qualität.
Die Erfindung betrifft insbesondere Verfahren zur Herstellung von
Plasmid-DNA mit pharmazeutischer Qualität.
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Hintergrund der Erfindung
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Seit dem Beginn rekombinanter DNA
wurden Verfahren zur Reinigung von DNA und RNA zur Förderung
molekularbiologischer Forschung entwickelt und verbessert. Obwohl
diese Verfahren im Umfeld der Forschung ein beachtliches Studium
von Nukleinsäuren
ermöglicht
haben, haben sie keine Themen angesprochen, welche die klinische
Verwendung gereinigter Nukleinsäuren
beim Menschen betreffen, so wie es für viele gegenwärtige Gentherapieprotokolle
erforderlich ist.
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Die Gentherapie betrifft das Einführen von
Nukleinsäuren
in Patientenzellen, welche, wenn sie exprimiert werden, dem Patienten
einen therapeutischen Vorteil verschaffen. Beispiele schließen das
Einbringen eines exogenen funktionellen Gens ein, um einen Gendefekt
in einem Patienten, der ein defektes Gen trägt, zu korrigieren, oder um
ein Gen zu kompensieren, welches nicht ausreichender stark exprimiert
wird. Andere Beispiele schließen
das Einbringen von mutierten Genen, Antisensesequenzen oder Ribozymen
ein, um eine genetische Funktion zu blockieren, z. B. bei der Behandlung
viraler Infektionen oder von Krebs.
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Ein Hauptinteresse bei der Gentherapie
galt der Verwendung viraler Vektoren, insbesondere retroviraler
Vektoren, zum Einbringen exogener Nukleinsäuren in Patientenzellen. Bislang
sind die meisten dieser Protokolle für eine ex vivo-Gentherapie
gewesen, wobei die Zellen des Patienten zuerst vom Patienten entnommen
werden, ex vivo genetisch modifiziert werden, und dann dem Patienten
wieder verabreicht werden. Die Alternative zur ex vivo-Gentherapie ist die
in vivo-Gentherapie. In vivo-Gentherapie betrifft das Einbringen eines
exogenen genetischen Potentials direkt in den Patienten, wo es von
den Zielzellen aufgenommen wird, welche dann das eingebrachte Gen
exprimieren und ein therapeutisches Produkt produzieren. Es wurden
virale Vektoren für
die in vivo-Gentherapie verwendet, obwohl deren Verwendung mit einer
Vielzahl von Nachteilen verbunden ist, z. B. der Immunogenität des viralen
Vektors und Sicherheitsbedenken, wie etwa eine Insertionsmutagenese
oder eine virale Kontamination.
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Andere Mittel zur in vivo-Genlieferung
schließen
das Einbringen von nackter DNA in eine Zielzelle von Interesse oder
die Verwendung einer lipidvermittelten DNA-Lieferung ein. Normalerweise
wird das Einbringen nackter DNA verwendet werden, wenn das exogene
genetische Potential direkt in das Zielgewebe eingebracht werden
soll. Durch Komplexieren mit Liposomen oder Lipiden wird die DNA
komprimiert, was eine systemische Lieferung der Lipid/DNA-Komplexe
zu verschiedenen interessierenden Geweben erlaubt. Siehe PCT-Patentanmeldung
WO 93/25673. Lipid/DNA-Komplexe
können
durch Veränderung
der Lipidzusammensetzung, des Lipid/DNA-Verhältnisses, der Art der Verabreichung
usw. gezielt zu bestimmten Geweben geliefert werden.
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Für
jede Applikation, bei der eine Nukleinsäure in einen Patienten eingeführt wird,
besteht ein Bedarf, eine hochreine Nukleinsäure mit pharmazeutischer Qualität herzustellen.
Solch eine gereinigte Nukleinsäure muss
Arzneimittelqualitätsstandards
zur Sicherheit, Potenz und Wirksamkeit erfüllen. Außerdem ist es wünschenswert,
ein im Maßstab
veränderliches Verfahren
zu haben, welches verwendet werden kann, um große Mengen von DNA herzustellen,
z. B. im Bereich von Hunderten von Milligramm bis zu Hunderten von
Gramm. Somit ist es wünschenswert,
ein Verfahren zur Herstellung hochreiner Nukleinsäure zu haben,
welches keine toxischen Chemikalien, bekannten Mutagene, organische
Lösungsmittel
oder andere Reagenzien verwendet, welche der Sicherheit oder Effizienz
der resultierenden Nukleinsäure
schaden oder eine Maßstabsvergrößerung schwierig
oder nicht praktizierbar machen. Es ist auch wünschenswert, Nukleinsäuren herzustellen,
die frei von kontaminierenden Endotoxinen sind, welche eine toxische
Antwort auslösen
können,
wenn sie einem Patienten verabreicht werden. Die Entfernung von
kontaminierenden Endotoxinen ist besonders wichtig, wenn die Nukleinsäure aus
gramnegativen Bakterienquellen aufgereinigt wurde, z. B. Plasmid-
oder Bakteriophagen-DNA, welche hohe Mengen an Endotoxinen besitzen.
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Die unten beschriebene Erfindung
erfüllt
diese Bedürfnisse
und stellt ebenso andere verwandte Vorteile bereit.
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Relevante Literatur
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Lis et al. (1975) Nucleic Acids Res.
2: 383–389
beschreiben auf Polyethylenglykol basierende DNA-Reinigungsverfahren.
Zasloff et al., (1978) Nucleic Acids Res. 5: 1139–1153 beschreiben
eine Säurephenolreinigung
von Plasmid-DNA. Sambrook et al., (1989) „Molecular Cloning: A Laboratory
Manual", 2. Edition, Cold
Spring Harbor Laboratory Press, beschreiben mehrere verschiedene
Verfahren für
Plasmid-DNA-Reinigung in Forschungsqualität in einem relativ kleinen
Maßstab.
Ausubel et al., Ed. (1989) „Current
Protocols in Molecular Biology",
John Wiley & Sons,
New York, offenbaren auch verschiedene Verfahren für Methoden
mit relativ kleinem Maßstab
zur Reinigung von Plasmid-DNA zur Forschungszwecken.
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Chandra et al. (1992) Anal. Biochem.
203: 169–172
beschreiben die Verwendung von Hi-Load-Q-Sepharose-Säulenchromatographie
zur Herstellung von Plasmid-DNA. Marquet et al., (1995) BioPharm
September 1995: 26–37
und Horn et al., (1995) Hum. Gene Therapy 6: 565–573 diskutieren Themen zur
Verfahrensentwicklung und Techniken, einschließlich die Verwendung von Polyethylenglykol
und Gelfiltration/Größenausschlusschromatographie,
um Plasmid-DNA herzustellen. Davis et al., (1996) BioTechniques
21: 92–99
vergleichen Cäsiumchlorid-gereinigte
und Anionenaustausch-gereinigte Plasmid-DNA hinsichtlich der Gentransfereffizienz.
Hochleistungsflüssigchromatographie
unter Verwendung von Anionenaustauschchromatographieharzen zur Reinigung
von Plasmid-DNA werden in Thompson (1996) BioChromatography 1(2):
68–80
und Coppella et al., (1987) J. Chromatography 402: 189–199 beschrieben.
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Die Prinzipien, Theorie und Vorrichtungen,
die für
eine Tangentialflussfiltration verwendet werden, werden in Michaels,
S. L. et al., "Tangential
Flow Filtration" in „Separations
Technology, Pharmaceutical and Biotechnology Applications", W. P. Olson, Ed.,
Interpharm Press, Inc., Buffalo Grove, IL (1995) beschrieben. Verfahren
zur Entfernung von Endotoxin aus biologischen Proben werden in Sharma,
(1986) Biotech. and Applied Biochem. 8: 5–22; Vanhaecke, et al., (1989)
J. Clin. Microbiol. 27(12): 2710–2712; Weiss et al., Sartorius
Corporation, "Developing
Methods #7", "Endotoxin Removal", Edgewood, NY; Talmadge
et al., (1989) J. Chromatography 476: 175–185 und
Hou et al., (1990) Biotech. and Applied Biochem. 12: 315-324 beschrieben.
Montbriand et al., (1996) J. Biochtechnology 44: 43–46, beschreiben
die Entfernung von Endotoxin aus DNA unter Verwendung von Polymyxin-B-Harz.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung ist auf
ein Verfahren zur Reinigung einer Nukleinsäure aus einer Lösungen gerichtet,
umfassend Filtrieren der Lösung
durch eine Ultrafiltrationseinheit, umfassend eine Gelschicht, um eine
Permeat-Lösung und
eine Retentat-Lösung
bereitzustellen, wobei die Nukleinsäure in der Retentat-Lösung zurückgehalten
wird, und Sammeln der Retentat-Lösung,
um eine gereinigte Nukleinsäurelösung bereitzustellen.
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Bevorzugt ist die Nukleinsäure DNA,
insbesondere virale oder Plasmid-DNA.
Die Ultrafiltrationseinheit ist bevorzugt eine offenkanalige, flache
Plattenvorrichtung oder eine Hohlfaservorrichtung. Für die meisten
Nukleinsäuren
sollte die Ültrafiltrationsmembran
einen Molekulargewichts-Abtrennung
von zwischen 1 K und 1000 K besitzen, bevorzugt um 50 K bis 500
K für Plasmid-DNA,
und am meisten bevorzugt um 300 K bis 500 K. Höhere Reinheiten werden erhalten,
wenn die Ultrafiltration unter Bedingungen durchgeführt wird,
wobei eine Gelschicht gebildet werden kann. Die Gelschicht kann
sich für
bis zu etwa 90 min bilden, unter Verwendung eines Drucks von etwa
5 psi (34,5 kPa) bis etwa 30 psi (206,8 kPa), bevorzugt um 10 psi
(68,9 kPa) bis 20 psi (137,9 kPa). Die Nukleinsäurelösung kann während des Ultrafiltrationsschrittes
im Bereich von etwa 2-fach bis etwa 50-fach aufkonzentriert werden.
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In weiteren bevorzugten Ausführungsformen
wird die Plasmid-DNA nach der Tangentialflussultrafiltration durch
Filtrieren der Retentat-Lösung
durch einen 0,2 μm-Filter
und Applizieren der filtrierten Plasmid-DNA-Lösung auf ein positiv geladenes
lonenaustausch-Chromatographieharz weiter aufgereinigt werden, worin
die Plasmid-DNA vom lonenaustauschchromatographieharz mit einem
Salzgradienten eluiert wird. Die gereinigte Plasmid-DNA kann durch
einen zusätzlichen
Diafiltrationsschritt weiter aufgereinigt werden, und gegebenenfalls
weiter aufkonzentriert und/oder in einen Puffer ausgetauscht werden,
der für
die beabsichtigte Verwendung der gereinigten Plasmid-DNA geeignet
ist.
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Die Erfindung stellt weiterhin eine
pharmazeutische Zusammensetzung bereit, umfassend die Nukleinsäure, hergestellt
durch das erfindungsgemäße Verfahren.
Die pharmazeutische Zusammensetzung ist bevorzugt Plasmid-DNA und
umfasst weniger als etwa 100 Endotoxineinheiten pro Milligramm Nukleinsäure, weniger
als etwa 2% RNA, weniger als etwa 1% Einzelstrang- DNA, weniger als
etwa 0,1% Protein, weniger als etwa 1% genomische DNA und mehr als
90% geschlossene zirkuläre
Plasmid-DNA.
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Es ist ein Vorteil der vorliegenden
Erfindung, dass Nukleinsäure
ohne die Verwendung organischer Lösungsmittel, einschließlich Phenol,
Chloroform, Ether, Ethanol, Isopropanol, Isoamylalkohol, n-Butanol
oder anderen organischen Lösungsmitteln
hergestellt wird. Die Verwendung solcher Lösungsmittel wirft aufgrund der
Möglichkeit
von Spurenmengen im Endprodukt Sicherheits- und Kontrollbedenken
auf. Außerdem
sind solche Lösungsmittel
toxisch und entflammbar und werfen schwere Risiken und Entsorgungsprobleme
auf, wenn sie in den Mengen verwendet werden, die für eine Reinigung
im großen
Maßstab
erforderlich sind. Die gereinigte Nukleinsäure der vorliegenden Erfindung
ist auch im Wesentlichen frei von kontaminierendem Endotoxin.
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Es ist auch ein Vorteil der vorliegenden
Erfindung, dass eine Nukleinsäure,
hergestellt durch das erfindungsgemäße Verfahren, hochrein ist.
Eine hochreine Nukleinsäure
ist vorteilhaft wegen Sicherheitsgründen, ebenso wie für eine Verbesserung
der Reproduzierbarkeit und Wirksamkeit von Verfahren, die eine solche
Nukleinsäure
verwenden. Insbesondere wird die hochreine DNA der vorliegenden
Erfindung vorteilhaft für eine
Genlieferung unter Verwendung von Lipidträgern verwendet, wobei reproduzierbare
hohe Transfektionseffizienzen erhalten werden.
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Besondere bevorzugte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden genaueren Beschreibung
bestimmen bevorzugter Ausführungsformen
und der Ansprüche
offensichtlich werden.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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1 ist
eine schematische Darstellung eines Tangentialfluss-Ultrafiltrationsverfahrens.
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2 veranschaulicht
eine schematische Darstellung einer Plasmid-DNA-Reinigung in großem Maßstab, wie in Beispiel 1 beschrieben.
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3 ist
eine schematische Darstellung des Plasmids p4119.
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4 ist
eine graphische Darstellung von HPLC-Analysen einer p4119-Präparation
vor TFU (Feld A) und der Retentat-Fraktion, erhalten nach TFU (Feld
B), wie in Beispiel 1 beschrieben.
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5 zeigt
die Ergebnisse einer Agarosegelelektrophorese eines p4119-Endreinigungsprodukts,
wie in Beispiel 1 beschrieben. Von links nach rechts sind die Spuren:
(a) Molekulargewichtsmarker, (b) p4119 viermal geschnitten, (c)
p4119 zweimal geschnitten, (d) p4119 einmal geschnitten und (e)
p4119 nicht geschnitten.
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6 ist
eine graphische Darstellung einer HPLC-Analyse des Endprodukts der
in Beispiel 1 beschriebenen p4119-Reinigung.
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Ausführliche Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen
Definitionen:
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"Diafiltration" ist eine Betriebsweise
eines Ultrafiltrationssystems, worin das Retentat kontinuierlich rückgeführt und
mit frischer Waschlösung
verdünnt
wird, um das als Permeat entfernte zu ersetzen. Diafiltration wird
im Allgemeinen eine reinere Auftrennung von Makromolekülen ermöglichen,
die in der Retentatprobe zurückgehalten
werden, während
die kleineren Moleküle
in das Filtrat durchlaufen. Sie kann auch verwendet werden, um eine
Lösungsmittelentfernung
oder einen Pufferaustausch im gleichen Schritt durchzuführen. "Kontinuierliche Diafiltration" bezieht sich auf
die kontinuierliche Zugabe von frischem Waschpuffer, wenn die Filtration
stattfindet. "Nicht
kontinuierliche Diafiltration" bezieht
sich auf die wiederholten Schritte von Aufkonzentrieren der Probe
durch Ultrafiltration und Wiederverdünnen mit Puffer.
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Eine "Gelschicht" bezieht sich auf eine dünne gelatineartige
Schicht von Biomolekülen,
die sich auf oder in einer Ultrafiltrationsmembran bilden kann.
Die Gelschicht ist im Allgmeinen eine kohäsive adhärente Schicht aus einer konstanten
Konzentration gelöster
Stoffe, normalerweise auch als Konzentrationspolarisation bezeichnet.
Sie wird normalerweise ein gewisses Ausmaß einer hydraulische Permeabilität besitzen,
in Abhängigkeit
der Natur des gelösten
Stoffs, der die Schicht bildet. "Gelschicht-kontrollierte" Ultrafiltration
bezeichnet Filtrationsbedingungen, worin die Gelschicht der limitierende
Faktor für
die Fließgeschwindigkeit
des Filtrats wird und weitere Drucksteigerungen einen geringen oder
keinen Effekt besitzen. Im Gegensatz dazu sind "Membran-kontrollierte" Bedingungen solche
Bedingungen, worin die Fließgeschwindigkeit
des Filtrats durch die Permeabilität der Membran und den angewendeten
Druck gesteuert wird.
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Ein "offenkanaliger" Filter ist ein Filter, welcher kein
Sieb im Zufuhrkanal besitzt. Im Gegensatz dazu ist ein "Siebkanal" oder ein "geschlossener Kanal" ein Filter, der
ein Sieb im Zufuhrkanal besitzt.
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"Permeat" bezieht sich auf
den Teil einer Probe, der durch die Ultrafiltrationsmembran durchläuft und wird
auch das "Filtrat" genannt. "Retentat" bezieht sich auf
den Teil einer Probe, der nicht durch die Ultrafiltrationsmembran
durchläuft.
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"Tangentialfluss"- oder "Querstrom"-Filtration bezeichnet
ein Filtrationsverfahren, worin die Probenlösung über das obere Ende der Membran
zirkuliert, während
ein angelegter Druck verursacht, dass gelöste Stoffe und kleine Moleküle durch
die Membran durchgehen.
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"Ultrafiltration" bezeichnet ein Verfahren
zur Trennung von Partikeln durch Filtration durch Membranen mit
Porengrößen im Bereich
von etwa 0,001 um bis etwa 0,05 um. Ultrafiltrationsmembranen besitzen
normalerweise eine Molekulargewichts-Abtrennung (MWCO "molecular weight
cut-off") im Bereich
von 1000 bis 1.000.000 Dalton. Die MWCO ist normalerweise definiert
als das Molekulargewicht der kugelförmigen gelösten Stoffe, welches zu 90%
von dieser Membran zurückgehalten
wird. Siehe Filtron Katalog, 1995/96, S.5. Das tatsächliche
Molekulargewicht der Partikel, die durch die Membran durchgehen
oder von der Membran zurückgehalten
werden, wird sowohl von der Größe als auch
von der Konformation und Ladung eines gegebenen Moleküls, der
Natur oder der Membranporen oder Matrix und der Leitfähigkeit
und dem pH der Lösung
abhängen.
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Es wurde nun gefunden, dass Nukleinsäuren aus
einem Gemisch von Substanzen, einschließlich Proteinen, Zelltrümmern, Endotoxin,
kleinen degradierten Nukleotiden und dergleichen durch Tangentialfluss-Ultrafiltration
(TFU) hochrein erhalten werden kann. Dieses Verfahren ist einfach,
effizient und ergibt in einem einzelnen Schritt Nukleinsäuren mit
sehr hoher Reinheit, oft an die Grenze von 95% bis 100% Reinheit
durch HPLC-Analyse. Es wird auch mit einer Diafiltration bequem
in einem einzelnen Schritt kombiniert, wobei die Nukleinsäurelösung aufkonzentriert
werden kann und/oder in eine andere Pufferlösung ausgetauscht werden kann,
um Lösungsmittel,
Salze und dergleichen zu entfernen.
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Nukleinsäuren, die gemäß den hierin
beschriebenen Verfahren gereinigt und/oder aufkonzentriert werden
können,
schließen
DNA, RNA und chimäre
DNA/RNA-Moleküle
ein, und können
aus jeder biologischen Quelle, einschließlich eukaryontischen und prokaryontischen
Zellen stammen, oder können
synthetisch sein. Nukleinsäuren,
welche gereinigt werden können,
schließen
chromosomale DNA-Fragmente, ribosomale RNA, mRNA, snRNAs, tRNA,
Plasmid-DNA, virale RNA oder DNA, synthetische Oligonukleotide,
Ribozyme und dergleichen ein. Bevorzugt sind virale Nukleinsäuren und
extrachromosomale DNAs. Von besonderem Interesse sind Plasmid-DNAs,
die für
therapeutische Gene codieren. Von "therapeutischen Genen" sollen funktionelle Gene
oder Genfragmente eingeschlossen werden, welche in einer geeigneten
Wirtszelle exprimiert werden können,
um ein defektes oder unterexprimiertes Gen in der Wirtszelle zu
ergänzen,
ebenso wie Gene oder Genfragmente, welche die Funktion eines Gens
in der Wirtszelle inhibieren oder hemmen, wenn sie exprimiert werden,
einschließlich
z. B. Antisense-Sequenzen,
Ribozyme, transdominante Inhibitoren und dergleichen.
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Somit können z. B. virale DNA oder
RNA aus prokaryontischen oder eukaryontischen Viren gereinigt werden,
worin die vitalen Partikel anfänglich aus
Kulturen oder Zellen gereinigt werden, die einer viralen Infektion
zugänglich
sind, in Übereinstimmung
mit konventionellen Verfahren, z. B. aus bakteriellen, Insekten-,
Hefe-, Pflanzen- oder Säugetierzellkulturen.
Extrachromosomale DNAs schließen
autonom replizierende DNAs von einer Vielzahl von Quellen ein, einschließlich z.
B. Säugetierzellen
(siehe z. B. Yates et al., Nature (1985) 313: 812–815; Heinzel
et al., Mol. Cell. Biol. (1991) 11(4): 2263–2272), Pflanzenzellen, Hefezellen
(z. B. 2 um Plasmide) und prokaryontische Zellen. Aus prokaryontischen
Zellen isolierte Plasmid-DNA schließt sowohl natürlich vorkommende
Plasmide als auch rekombinante Plasmide ein, die für ein interessierendes
Gen codieren, einschließlich
z. B. Markergene oder therapeutischer Gene.
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Eine anfängliche präparative Reinigung der Nukleinsäureprobe
vor der Tangentialfluss-Ultrafiltration wird von der Quelle der
Nukleinsäure
und dem Ausmaß der
erwünschten
Reinheit abhängen.
Idealerweise werden viele Verunreinigungen durch einen oder mehrere
grobe Reinigungsschritte vor der Tangentialfluss-Ultrafiltration
entfernt, um die Anzahl von kontaminierenden Partikeln zu verringern,
welche die Ultrafiltrationsmembran verstopfen könnten, die Durchführung behindern
könnten
und die Menge von allen größeren Verunreinigungen
verringert, die mit der Nukleinsäure
zurückgehalten
werden würden.
Für Nukleinsäuren, die
aus biologischen Quellen erhalten werden, z. B. Geweben und Zellen,
einschließlich
Zelllinien, Säugetier-,
Hefe-, Pflanzen- oder bakteriellen Zellen, können anfängliche präparative Schritte durchgeführt werden,
um Zellen zu lysieren und Zellkomponenten, z. B. Proteine, Zellwände oder
Membranen zu entfernen, unter Verwendung konventioneller Verfahren,
die Fachleuten bekannt sind. Siehe z. B. Sambrook et al., 1989;
Ausubel et al., 1989. Zur Reinigung von extrachromosomaler DNA,
wie etwa Plasmid-DNA, ist es wünschenswert,
Verfahren zu verwenden, welche chromosomale DNA nicht scheren, deren
Entfernung einfacher machen und eine Kontamination mit dem Plasmid-DNA-Endprodukt
vermeiden. Somit kann z. B. Plasmid-DNA aus bakteriellen Quellen
unter Verwendung konventioneller Verfahren, einschließlich Lyse
mit Alkali und/oder Detergenzien, z. B. SDS, NP40, Tween 20 etc.,
gefolgt von einer Präzipitation
von Proteinen, chromosomaler DNA und Zelltrümmern isoliert werden. Zur
Reinigung extrachromosomaler DNA aus Säugetierzellen kann z. B. eine
konventionelle Hirt-Extraktion verwendet werden. Hirt, B., (1967)
J. Mol. Biol. 26: 365–369.
Für synthetische
Nukleinsäuren
kann wenig oder keine Vorbehandlung vor der TFU notwendig sein.
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Falls eine Nukleinsäure mit
pharmazeutischer Qualität
erwünscht
ist, ist es höchst
bevorzugt, dass die präparativen
Schritte nicht die Verwendung von organischen Lösungsmitteln oder toxischen
Chemikalien einschließen,
welche Sicherheits- und Kontrollbedenken auslösen können. Beispiel 1 unten
erläutert
ein Verfahren zur Herstellung hochreiner Plasmid-DNA mit pharmazeutischer
Qualität,
ohne die Verwendung von organischen oder toxischen Chemikalien unter
Verwendung der Verfahren der vorliegenden Erfindung.
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1 ist
eine schematische Darstellung eines Tangentialfluss-Ultrafiltrationsverfahrens.
Kurz, der Zufuhrtank 10 umfasst die zu filtrierende Probenlösung. Die
Lösung
tritt in die Filtrationseinheit 50 durch den Zufuhrkanal
oder die Zufuhrleitung 20 ein. Die Umlaufpumpe 30,
lokalisiert in der Zufuhrleitung 20, kontrolliert den Lösungsfluss.
Die Filtrationseinheit 50 umfasst die Ultrafiltrationsmembran.
Eine Filtration durch die Ultrafiltrationsmembran trennt die Probenlösung in
eine Permeat-Lösung
und eine Retentat-Lösung.
Die Permeat-Lösung
verlässt
die Einheit durch den Permeatkanal oder die Permeatleitung 60.
Der Fluss durch den Permeatkanal kann durch ein Permeatventil gesteuert
werden, lokalisiert im Permeatkanal 60. Die Retentat-Lösung fließt in den
Retentatkanal oder die Retentatleitung 90, welche in den
Zufuhrtank 10 zurückzirkuliert.
Der Druck über
die Ultrafiltrationsmembran (Transmembrandruck oder TMP) wird durch
Druckdetektoren im Zufuhrkanal 40 und im Retentatkanal 80 gemessen.
Der TMP wird durch Anpassen des Retentatventils 100 angepasst. Wenn
die TFU im Diafiltrationsmodus durchgeführt wird, wird der Diafütrationspuffer 110 zu der
Probenlösung im
Zufuhrtank 10 zugegeben. Aber wenn eine TFU verwendet ist,
um die Probenlösung
aufzukonzentrieren, wird der Diafiltrationspuffer 110 nicht
zu dem Zufuhrtank 10 zugegeben. Die Systemsteuerung kann
manuell oder automatisiert sein, mit Drucksensoren, Durchflussmessern,
zwischengeschalteten Leitfähigkeitsmessern und
anderen Regelkreisen.
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Die Ultrafiltrationsmembran wird
ausgewählt
werden, basierend auf der Größe und Konformation
der zu reinigenden Nukleinsäure,
und wird normalerweise eine Molekulargewichts-Abtrennung (MWCO)
im Bereich von 1 K bis 1000 K Dalton besitzen. Viele Plasmid-DNAs
in Supercoil-Form können
Ultrafiltrationsmembranen mit einem MWCO um 300 K bis 500 K Dalton
verwendet werden. Aber für
einige größere Plasmide
wird eine verbesserte Geschwindigkeit, Reinheit und Qualität der resultierenden
DNA erhalten, wenn Membranen mit größerem MWCO verwendet werden.
Bevorzugt werden deshalb Plasmid-DNAs mit Größen im Bereich von etwa 2 Kb
bis 15 Kb unter Verwendung von Ultrafiltrationsmembranen mit einem
MWCO von 300 K Dalton gereinigt; Plasmids im Bereich von etwa 15
Kb bis etwa 50 Kb können
unter Verwendung von Membranen mit einem MWCO von 500 K Dalton gereinigt
werden; und Plasmide von etwa 40 Kb oder größer können unter Verwendung von Membranen
mit einem MWCO von 1000 K Dalton gereinigt werden. Mit einigen Hohlfaser-Ultrafiltrationsvorrichtungen,
z. B. diejenigen mit symmetrischen Poren, können größere nominelle Porengrößen verwendet
werden. Z. B. kann Plasmid-DNA von bis zu etwa 5 Kb unter Verwendung
von Membranen mit bis zu 500 K Dalton MWCO in einer Hohlfaservorrichtung
gereinigt werden.
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Unter diesen Bedingungen wird die
Plasmid-DNA im Retentat zurückgehalten,
während
kontaminierende Substanzen, einschließlich vieler Proteine, Zellmembrantrümmer, Kohlenhydrate,
kleiner degradierter Nukleotide usw. durch die Membran in das Filtrat
durchgehen. Kleinere Nukleinsäuren,
z. B. kleine synthetische Oligonukleotide, können unter Verwendung von Ultrafiltrationsmembranen
mit einem MWCO von um 1 K bis 5 K Dalton gereinigt werden. Für jede zu
reinigende Nukleinsäure
kann die optimale Membranporengröße empirisch
bestimmt werden unter Verwendung von Vorrichtungen für einen
kleinen Maßstab,
z. B. Zentrifugations-Vorrichtungen, Rührzellvorrichtungen oder Kleinmaßstab-Hohlfasersysteme,
erhältlich
von einer Vielzahl von kommerziellen Herstellern. Es kann ein vielfältiges System
verwendet werden zur Optimierung von Parametern in der Entwicklung
eines Prozessmaßstabs.
Kommerzielle Quellen für
Ultrafiltrationsvorrichtungen schließen Pall-Filtron (Northborough,
MA), Millipore (Bedford, MA) und Amicon (Danvers, MA) ein.
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Viele Typen von Ultrafiltrationsvorrichtungen,
die in der vorliegenden Erfindung verwendbar sind, sind kommerziell
erhältlich,
einschließlich
z. B. eine Flachplattenvorrichtung, eine spiralförmig gewickelte Patrone, eine
Hohlfaser-, eine tubuläre
oder eine Einzelblattvorrichtung. Siehe Michaels et al., (1995).
Bevorzugt ist die Ultrafiltrationseinheit eine Flachplattenvorrichtung
oder eine Hohlfaservorrichtung.
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Es wurde gefunden, dass das Scheren
von Nukleinsäure
minimiert wird, wenn die für
die TFU verwendete Filtrationsvorrichtung eine offenkanalige Vorrichtung
ist. Abgeschirmte Kanäle
hemmen die Bildung einer Gelschicht und es wurde gefunden, dass
sie die zurückgehaltene
Nukleinsäure
scheren und die Ausbeute verringern. Abgeschirmte Kanäle können aber
mit einer minimalen Kompression der Scheiben entworfen werden, so
dass die Scherung und der Verlust der Nukleinsäure minimiert werden kann.
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Die Oberfläche der verwendeten Ultrafiltrationsmembran
wird von der Menge zu reinigender Nukleinsäure abhängen. Im Allgemeinen werden
etwa 10 Quadratfuß Membran
pro g Nukleinsäure
verwendet. Somit werden etwa 5 Quadratfuß Membran pro 200 bis 800 mg
Nukleinsäure
verwendet; normalerweise werden etwa 5 Quadratfuß Membran für 400 bis etwa 600 mg Nukleinsäure verwendet.
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Die Membran kann aus einem gering
bindenden Material bestehen, um adsorptive Verluste zu minimieren,
und sollte dauerhaft, zu reinigen und mit den zu verwendenden Puffern
chemisch kompatibel sein. Eine Anzahl geeigneter Membranen sind
kommerziell erhältlich,
einschließlich
z. B. Zelluloseacetat, Polysulfon, Polyethersulfon und Polyvinylidendifluorid.
Bevorzugt ist das Membranmaterial Polyethersulfon.
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Es wurde gefunden, dass höhere Ausbeuten
und Reinheiten erhalten werden, wenn an der Membranoberfläche vor
Beginn der TFU eine Gelschicht gebildet werden kann. Somit wird
die Probenlösung
anfänglich
durch die Ultrafiltrationsvorrichtung 50 zirkuliert, wobei
das Permeatventil 70 offen ist und die Permeat-Lösung wird
in den Zufuhrtank 10 wieder zurück zirkuliert, für eine Zeit,
die zur Bildung einer Gelschicht ausreicht. Die Menge an für eine Gelschichtbildung
benötigter
Zeit kann empirisch bestimmt werden durch Überwachen der Permeat-Lösung auf
Produktverlust, z. B. durch HPLC-Analyse. Die Gelschicht ist angemessen,
wenn der Produktverlust in das Permeat ausreichend gering ist. Unter
bevorzugten Bedingungen agiert die Gelschicht als eine zweite Membranbarriere,
welche Nukleinsäuremoleküle, die
normalerweise durch die Membran durchgehen würden, zurückhält. Aber es ist nicht notwendig,
die Ultrafiltration unter Bedingungen durchzuführen, z. B. Druck und Zufuhr,
welche vollständig
von der Gelschicht gesteuert sind. Wie hierin verwendet, bedeutet
somit eine Filtration in Gegenwart einer Gelschicht, dass ausreichend
Gelschicht vorhanden ist, um eine zusätzliche Feststoffretention
zu verursachen über
die allein von der Ultrafiltrationsmembran verursachte hinaus.
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Normalerweise kann sich die Gelschicht
für ungefähr 5 bis
90 min bilden, bevorzugt um 20 bis 60 min, in Abhängigkeit
von der Vorrichtung und der Größe der Nukleinsäure. Unter
Verwendung einer Flachplattenvorrichtung zur Reinigung kleiner Plasmid-DNAs
(z. B. 2 Kb) wird die Gelschicht z. B. in etwa 60 bis 90 min gebildet
sein; für
größere Plasmid-DNAs
(z. B. 2–7
Kb) wird die Gelschicht in etwa 30 min gebildet sein. Unter Verwendung
einer Hohlfaservorrichtung kann die Gelschicht für die meisten Plasmid-DNAs
in ungefähr
5 bis 30 min gebildet sein, oder für Plasmid-DNAs mit weniger
als etwa 2 Kb in bis zu 45 min. Nach der Bildung der Gelschicht
wird die Permeatleitung 60 in einen Abfallbehälter entleert
und die Filtration kann fortgesetzt werden.
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Wenn sich während einer anfänglichen
Zirkulationsperiode keine Gelschicht bilden kann, wird normalerweise
Produkt durch einen Schwund in die Permeat-Lösung verloren gehen. Die Menge
des Produktverlustes wird vom Typ der verwendeten Vorrichtung, der
Membran MWCO und der Gesamtmenge an Nukleinsäure in der Probe abhängen. Somit
kann unter Umständen,
wo die Produktausbeute nicht kritisch ist, die Filtration ohne eine
anfängliche
Zirkulationsperiode durchgeführt
werden, während
sich die Gelschicht bildet. In solchen Fällen kann sich die Gelschicht
während
der anfänglichen
Filtrationsperiode bilden, wonach ein Produktschwund in die Permeat-Lösung abnehmen
wird und das Produkt dann in der Retentat-Lösung zurückgehalten wird. Da in einer
Hohlfaservorrichtung eine Gelschicht in einer kurzen Zeitperiode
gebildet werden kann (z. B. etwa 5 min für Plasmid-DNA von 5 Kb und
etwa 150 mg DNA/Quadratfuß)
kann beispielsweise der Produktverlust während der anfänglichen
Periode der Gelbildung nicht wesentlich sein und deswegen kann eine
Rückzirkulation
der Permeat-Lösung
in den Zufuhrtank, während
sich die Gelschicht bildet, nicht notwendig sein.
-
Die Filtration wird unter Verwendung
des Tangentialflusses durchgeführt
werden, um den Probenpuffer zu zirkulieren, wenn er die Membranoberfläche kreuzt.
Während
einer Tangentialflussfiltration wird Druck über die Membran ausgeübt, was
kleineren Molekülen
erlauben wird, die Membran zu passieren, während das Retentat wieder zirkuliert
wird. Normalerweise wird die Fließgeschwindigkeit so eingestellt
sein, dass ein konstanter Transmembrandruck beibehalten wird. Die
Fließgeschwindigkeit
und der Druck werden normalerweise anfänglich wegen der Bildung einer
Gelschicht schwanken. Im Allgemeinen wird die Filtration schneller
voranschreiten mit einem höheren
Druck und höheren
Fließgeschwindigkeiten,
aber höhere
Fließgeschwindigkeiten verursachen
wahrscheinlich ein Scheren der Nukleinsäure oder einen Verlust wegen
der Passage durch die Membran. Außerdem können verschiedene TFU-Vorrichtungen
bestimmte Druckbeschränkungen
für deren Betrieb
besitzen. Der Druck kann deshalb gemäß der Angabe des Herstellers
eingestellt werden. Für
Flachplattenvorrichtungen beträgt
der Druck bevorzugt von etwa 5 psi (34,5 kPa) bis etwa 30 psi (206,8
kPa), am meisten bevorzugt im Bereich von 10 psi (68,9 kPa) bis
20 psi (137,9 kPa). Für
die meisten Plasmid-DNAs sind 15 psi (103,5 kPa) bis 20 psi (137,9
kPa) bevorzugt. Die Zirkulationspumpe 30 wird ausgewählt sein,
um eine minimale Scherung der Nukleinsäure sicherzustellen. Normalerweise
ist die Zirkulationspumpe 30 eine peristaltische Pumpe
oder eine Diaphragmapumpe im Zufuhrkanal 20, und der Druck
wird durch Anpassen des Retentatventifs 100 gesteuert.
-
Die Filtration wird normalerweise
im Diafiltrationsmodus durchgeführt.
Gegebenenfalls kann die Probenlösung
anfänglich
ohne Zugabe von Puffer filtriert werden, bis sie auf das gewünschte Volumen
aufkonzentriert ist. Wenn sie einmal aufkonzentriert ist, wird Diafiltrationspuffer 110 zugegeben
und die Filtration wird fortgeführt,
um die Retentat-Lösung
von kontaminierenden kleinen Molekülen zu reinigen und unerwünschte Lösungsmittel
und Salze zu entfernen. Die Diafiltration kann entweder kontinuierlich
oder diskontinuierlich sein. Bevorzugt ist die Diafiltration kontinuierlich
und wird durchgeführt,
bis von etwa 5 bis etwa 500 Volumenäquivalente ausgetauscht worden
sind, bevorzugt etwa 10 bis 100 Volumenäquivalente. Im Allgemeinen
wird mit steigenden Kontaminanten, die an die Nukleinsäuren gebunden
sind, verstärkt
eine Diafiltration durchgeführt, in
Abhängigkeit
von der erforderlichen Reinheit.
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Um die Ausbeute der gereinigten Nukleinsäure nach
der TFU weiter zu verbessern, wird die Retentat-Lösung durch
die Filtrationseinheit 50 mit geschlossenem Permeatventil 70 für mehrere
Minuten rückzirkuliert,
um restfiche Nukleinsäure
zu entfernen. Die Retentat-Lösung
wird gesammelt und zusätzlicher
Diafiltrationspuffer 110 wird zugegeben, um den Membranfilter
zur waschen. Normalerweise werden 1 oder 2 Volumenäquivalente
Diafiltrationspuffer 110 verwendet, um den Membranfilter
zu waschen. Das Retentat wird erneut gesammelt und mit der originalen
Retentat-Lösung,
welche die gereinigte Nukleinsäure
enthält,
vereinigt.
-
Durch Tangentialfluss-Ultrafiltration
gereinigte Nukleinsäuren
können
direkt verwendet werden oder können
weiter gereinigt werden, abhängig
vom Ausmaß und
Typ der Kontamination in der Startprobe und der gewünschten
Verwendung. Normalerweise wird die durch Tangentialflussfiltration
gereinigte Nukleinsäure
eine Reinheit von mehr als 90%, oft mehr als 95% bis 100% besitzen,
wie durch HPLC analysiert. Die so gereinigte Nukleinsäure kann
für eine
Anzahl von Anwendungen, z. B. molekularbiologische Anwendungen wie
etwa Klonierung oder Genexpression oder für diagnostische Anwendungen
unter Verwendung beispielsweise von PCR, RT-PCR, Dendromerbildung
usw. verwendet werden.
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Für
therapeutische Verwendungen, z. B. einer Verwendung in der Gentherapie,
kann es wünschenswert
sein, die Nukleinsäure,
die vom Tangentialflussfiltrationsschritt erhalten wird, weiter
zu reinigen. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird
die Nukleinsäureprobe,
erhalten vom Tangentialflussfiltrationsschritt, nachfolgend durch
einen 0,2 μm-Filter
filtriert, unter Verwendung einer lonenaustauschchromatographie
weiter gereinigt und gegebenenfalls erneut durch einen 0,2 μm-Filter
filtriert. Es ist erstrebenswert, dass die Nukleinsäure weiter
aufkonzentriert und unter Verwendung von Ultrafiltration diafiltriert
wird und erneut durch einen 0,2 μm-Filter als einen
letzten Sterilisationsschritt filtriert wird.
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Eine Filtration durch 0,2 μm-Filter
kann verwendet werden, um Endotoxin und Mikroorganismen zu entfernen,
resultierend in einem minimalen Nukleinsäureverlust. 0,2 μm-Filter
sind erhältlich
von einer Vielzahl kommerzieller Quellen, einschließlich z.
B. Pall-Filtron (East Hills, NY), Sartorius (Edgewood, NY) und Gelman (Ann
Arbor, Ml). Idealerweise wird der verwendete Filter ein Filter sein,
der Endotoxin bindet, während
Nukleinsäure
durchgehen kann. Es wurde gefunden, dass Pall Ultipor® N66
®-Filter Endotoxin mit
einer hohen Ausbeute an Nukleinsäure
weitgehend entfernen. Bevorzugt wird die Nukleinsäurelösung durch
einen 0,45 μm-Filter
vor der Filtration durch den 0,2 μm-Filter
vorfiltriert. Filter, die für
die Entfernung von Endotoxin hergestellt sind, z. B. lonenaustauschfilter,
sind in vielen Fällen
nicht geeignet für
eine Verwendung bei der Nukleinsäurereinigung,
weil die Nukleinsäure
an den Filter binden wird.
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Es kann eine lonenaustauschchromatographie
verwendet werden, um die Nukleinsäure weiter zu reinigen, insbesondere
von kontaminierendem Endotoxin, Spurproteinen und verbleibenden
zellulären
Verunreinigungen. Eine Chromatographiesäule wird mit einem Anionenaustausch-Chromatographieharz
gepackt. Die optimale Kapazität
der Säule
wird empirisch bestimmt werden, bezogen auf das verwendete Harz
und die Größe der zu
reinigenden Nukleinsäure.
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Ionenaustausch-Chromatographieharze
sind kommerziell erhältlich,
einschließlich
von EM Separations (Gibbstown, NJ), BioSepra (Marlborough, MA),
Polymer Laboratories (Amherst, MA), Perseptive Biosystems (Cambridge,
MA), Taso Hass (Montgomeryville, PA) und Pharmacia (Uppsala, Schweden).
Für die
meisten Plasmid-DNAs sind bevorzugte Harze solche ohne Poren oder
mit einen großen
Porengröße, z. B.
größer als
1000 A, bevorzugt um etwa 3000 A bis 4000 A; mit einer mittleren
Perlengröße, z. B.
etwa 20 bis 500 um Durchmesser; welche keine Matrixkomponenten auswaschen.
Idealerweise ist das Harz auch waschbar, z. B. mit Natriumhydroxid,
um eine wiederholte Verwendung zu ermöglichen.
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Eine Chromatographiesäule wird
mit einem Anionenaustausch-Chromatographieharz
gepackt. Die optimale Kapazität
der Säule
wird empirisch bestimmt, bezogen auf das verwendete Harz und Größe der zu reinigenden
Nukleinsäure.
Die Säule
wird unter einem geringen Druck gepackt, normalerweise weniger als etwa
7 bar. Der Druck wird vom verwendeten Harz abhängen und wird normalerweise
entsprechend der Beschreibung des Herstellers sein. Der Säulendruck
kann geringer sein, wo die Harzporengröße kleiner ist, um ein Einfangen
der Nukleinsäure
in den Harzporen zu beschränken.
Somit kann der Säulendruck
für Harze
ohne Poren erhöht
werden. Die Säule
wird in Übereinstimmung
mit konventionellen Verfahren bei etwa dem Zweifachen der erwarteten
Fließgeschwindigkeit
gepackt.
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Die Nukleinsäureprobe wird auf die Säule geladen
in einem Ladepuffer, umfassend eine Salzkonzentration unterhalb
der Konzentration, bei der die Nukleinsäure aus der Säule eluieren
wird. Normalerweise beträgt
die Salzkonzentration etwa 10 bis 50 mS, in Abhängigkeit vom verwendeten Harz.
Für schwächere Anionenaustauschharze
wird eine Lösung
mit geringerer Leitfähigkeit
verwendet werden, wogegen für
stärkere Anionenaustauschharze
eine Lösung
mit einer höheren
Leitfähigkeit
verwendet werden wird. Die Säule
wird dann mit mehreren Säulenvolumen
Puffer gewaschen, um diejenigen Substanzen zu entfernen, die schwach an
das Harz binden. Dann werden Fraktionen aus der Säule eluiert
unter Verwendung eines flachen kontinuierlichen Salzgradienten gemäß konventionellen
Verfahren, z. B. unter Verwendung von bis zu 1,5 M NaCl in einem
Tris-HCI-Puffer. Probenfraktionen werden von der Säule gesammelt.
Für Präparationen
mit mittlerem Maßstab
(z. B. von etwa 100 mg bis etwa 3 g Nukleinsäure) werden die Fraktionen
normalerweise mindestens 50 ml bis 2 l betragen, wo der Nukleinsäurepeak
erwartet wird, dann im Volumen ansteigend nach dem erwarteten Peak.
Analytische Bestimmungen der Nukleinsäureausbeute und -reinheit werden
von jeder Fraktion durchgeführt.
Außerdem
können
Limulus-Amöbozyten-Lysat(LAL)-Analysen
mit jeder Fraktion durchgeführt werden,
um restliche Endotoxinmengen in jeder Fraktion zu bestimmen. Fraktionen,
die hohe Mengen an Nukleinsäure
und geringes Endotoxin enthalten, werden vereinigt. Die resultierende
Nukleinsäureprobe
kann erneut durch einen 0,2 μm-Filter
filtriert werden, in Abhängigkeit
von den Endotoxinspiegeln und der gewünschten Reinheit.
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Für
viele Anwendungen wird es wünschenswert
sein, die Nukleinsäure
weiter zu reinigen, die Salzkonzentration der resultierenden Nukleinsäureprobe
zu verringern, die Probe aufzukonzentrieren und/oder den Puffer
gegen einen für
nachfolgende Verwendungen geeigneteren Puffer auszutauschen. Ein
abschließender Diafiltrationsschritt
kann in diesem Stadium durchgeführt
werden, um dieses Ergebnis zu erreichen. Falls erwünscht, kann
eine kleinere MWCO-Ultrafiltrationsmembran für diesen nachfolgenden Diafiltrationsschritt
verwendet werden, als zuvor für
die Reinigung verwendet, da die Nukleinsäure in diesem Stadium hochrein
ist und überwiegend
kleine gelöste
Moleküle
durch die Membran in das Filtrat durchgegangen sind. Für viele
Plasmid-DNAs wird eine 10 K bis 100 K MWCO-Membran verwendet. Hohlfaservorrichtungen
mit einer MWCO-Membran mit etwa 100 K sind in diesem Stadium bevorzugt,
insbesondere beim Handhaben konzentrierter Nukleinsäurelösungen,
aufgrund geringerer Rückhaltevolumen,
einem erhöhten
Fluss, höheren
Ausbeuten und geringeren Betriebszeiten.
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Wo eine DNA, die gemäß dem obigen
Protokoll gereinigt ist, mit einem Lipidträger für eine Verwendung in der Gentherapie
komplexiert werden soll, ist es wünschenswert, die DNA in einen
Puffer mit geringer Leitfähigkeit
auszutauschen, bevorzugt durch Diafiltration. Ein Puffer mit geringer
Leitfähigkeit
soll jeden Puffer mit weniger als etwa 10 mS einschließen, bevorzugt
mit weniger als etwa 1 mS.
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An einer Vielzahl von Stellen im
obigen Protokoll ist es vorteilhaft, analytische Bestimmungen der
Nukleinsäureausbeute
und -reinheit durchzuführen.
Normalerweise werden solche Assays vor und nach jedem Reinigungsschritt
durchgeführt,
ebenso wie mit jeder Nukleinsäure-haltigen
Fraktion von beispielsweise einer präparativen lonenaustausch-Chromatographie.
Bevorzugte Mittel zur Durchführung
dieser analytischen Bestimmungen schließen eine HPLC-Analyse der Reinheit,
spektrophotometrische Abschätzung
der Ausbeute, Silberfärbung
und SDS- PAGE zur
Proteinanalyse und eine Agarosegelelektrophorese und Southern Blotting zur
DNA-Analyse ein.
-
Die folgenden Beispiele veranschaulichen
bestimmte Aspekte des oben beschriebenen Verfahrens und vorteilhafte
Ergebnisse. Das folgende Beispiel wird zur Veranschaulichung und
nicht zur Beschränkung gezeigt.
-
Beispiel 1
-
Präparation von p4119-DNA
-
DNA in pharmazeutischer Qualität wurde
wie folgt hergestellt, unter Verwendung von sterilen Kulturbedingungen
für alle
Zellkulturverfahren. 2 ist
eine schematische Darstellung der Verfahrensschritte.
-
Ein Inokulum von E.coli, enthaltend
das Plasmid p4119 (3)
wurde aus einem gefrorenen Stock durch die Zugabe von 1 ml gefrorener
(–80°C) Bakterienkultur
in einen mit Schaumstoff verschlossenen 500 ml-Kolben, enthaltend
100 ml TB-Nährbrühe (Sambrook
et al., 1989), ergänzt
mit Carbenicillin (100 μg/ml)
hergestellt. Die Kulturen wurden bei 37°C inkubiert und mit 220 rpm
für ungefähr 6 h geschüttelt. Das
Kulturwachstum wurde durch visuelle Überprüfung oder durch Bestimmung
der OD600 bestimmt, wobei OD-Werte zwischen 0,5
und 5 als annehmbar erachtet wurden.
-
5 ml dieser Kultur wurden verwendet,
um jeden von 4 Bioreaktoren zu beimpfen, enthaltend 10 l TB-Medium,
ergänzt
mit Carbenicillin (100 μg/ml)
und mit 1 ml/10 l Mazu DF204-Antischaummittel. Die Kulturen wurden
bei 37°Cinkubiert
und anfänglich
mit etwa 300 rpm gerührt.
Die Kulturen wurden belüftet
und der gelöste
Sauerstoff wurde mittels Kaskadenregelkreisen, Bewegung, Luftfluss
und Sauerstoffanreicherung auf durchschnittlich etwa 40% Sättigung
gesteuert. Die Kulturen wurden für
etwa 10 bis 16 h inkubiert. Nach der Inkubation wurde der Zellgehalt
jeder Kultur mittels OD600 bestimmt; OD600-Werte lagen im Bereich von 16–18. Die
Zellen wurden durch Zentrifugation in einer gekühlten kontinuierlichen Carr-Fließzentrifuge
zentrifugiert.
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Die Zellpellets wurden in dünne Scheiben
verteilt und bei –80°C bis zum
Gebrauch für
eine weitere Plasmidreinigung eingefroren. 3,2 kg des Zellpellets
wurde in 16 l Lösung
l (25 μM
Tris-HCl, pH 8, 10 mM EDTA, 50 mM Dextrose) unter Rühren bei
150 rpm für
1 h bei Raumtemperatur resuspendiert. Ein RNase-Verdau wurde durch
die Zugabe von RNase (305 mg RNase/kg Zellpaste) und Inkubation
der Lösung
auf Eis für
2 h erreicht. Die Zellen wurden durch die Zugabe der Zellen zu 23
l Lösung
II (0,2 NaOH/1% SDS) in einem Eisbad lysiert. Die Lösung wird
unter Verwendung eines „Bow-Tie"-Rührers (Cole
Parmer, Vernon Hills, IL) für
25 min gerührt.
Diese Lösung
wurde dann neutralisiert und Zelltrümmer und chromosomale DNA wurden
durch die Zugabe von 16 1 eiskalter Lösung III (3 M Kalium, 5 M Acetat,
pH 5,5) präzipitiert.
Diese Lösung
wurde mit einem „Bow-Tie"-Rührer auf
Eis für
25 min gemischt.
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Das präzipitierte Material wurde von
der neutralisierten Zelllyselösung
durch Zentrifugation entfernt. Die Lösung wurde in 1 l Zentrifugenbecher
aliquotiert und bei 5300 rpm für
20 min bei 2°C
zentrifugiert. Die Überstände wurden
dann durch zwei Schichten Miracloth (CalBiochem, La Jolla, CA),
die mit 90% zueinander angeordnet waren in einen Behälter bei
Raumtemperatur dekantiert. Die dekantierten Überstände wurden dann durch 1,2 und
0,2 μm-Filter, in Reihe
angeordnet, filtriert. Als eine Alternative zur Zentrifugation in
diesem Stadium kann präzipitiertes
Material durch eine Filtration durch ein Diatomeenerdematerial wie
etwa Celite® HYFLO
SUPER CELL (Celite Corp., Lompoc, Calif.) entfernt werden. Siehe
US-Patent Nr. 5,576,196.
-
Die filtrierten Materialien wurden
dann in eine Ultrafiltrationseinheit gepumpt und die DNA-Lösung wurde
durch Tangentialflussfiltration filtriert durch eine offenkanalige
Pall-Filtron Omega Centrasette-Einheit unter Verwendung einer 25
ft2 (2,3 × 104 cm2) Polyethersulfon(PES)-Membran mit einem
MWCO von 300 K. Die Lösung
wurde unter einem Druck von 10 psi (68,9 kPa) in die Einheit eingeführt, wobei
der Permeatkanal offen war und die Lösung wurde für etwa 50
min durch die Einheit zirkuliert, bis sich eine Gelschicht bildete.
Der Permeatkanal wurde dann zu einem Abfallbehälter geleitet und die DNA-Lösung wurde
unter einem Druck von 10 psi (68,9 kPa) filtriert, bis die Lösung auf
ein Volumen von etwa 3,6 1 aufkonzentriert war. Dann wurde Diafiltrationspuffer
(Tris-HCl, pH 8,5) zugegeben und die Lösung wurde kontinuierlich bei
einem Druck von 10 psi (68,9 kPa), einer Fließgeschwindigkeit von etwa 1
l/min diafiltriert, bis ungefähr 50 Vofumenaustausche
durchgeführt
waren.
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Nach der Diafiltration wurde das
Retentat für
10 min durch den Ultrafilter rückzirkuliert,
wobei das Permeatventil geschlossen war. Das Retentat wurde entfernt
und die Membran wurde zweimal durch einen zusätzlichen Liter Diafiltrationspuffer
pro Wäsche
jeweils für
10 min gewaschen, wobei das Permeatventil geschlossen war. Die Waschlösungen wurden
zu dem Retentat zugegeben und durch HPLC und einer OD260/280-Analyse
analysiert.
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HPLC-Analysen wurden auf einer 4,6
mm × 3,5
cm HPLC-Säule
durchgeführt,
gepackt mit TSK-GEL DEAE-NPR-Harz mit einer Pufferfließgeschwindigkeit
von 1 ml/min und bei 254 nm überwacht.
Die Proben wurden 1 : 20 mit Puffer A (20 mM Tris-HCl, pH 8) verdünnt und
auf die Säule
in einem Volumen von 25 μl injiziert.
Die Probe wurde in einem Gradienten von 0% Puffer B (20 mM Tris-HCl,
pH 8/2 M KCl):100% Puffer A bis 60% Puffer B: 40% Puffer A über 9 min
eluiert. Die HPLC-Analyse des Permeats (Feld A) und des Retentats,
enthaltend das Plasmid-DNA-Produkt (Feld B) sind in 4 gezeigt. Die Plasmid-DNA ist normalerweise
95% rein und oft 100% rein, wie durch HPLC in diesem Stadium bestimmt
wird.
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Die spektrophotometrische Analyse
wurde bei den Wellenlängen
250, 260 und 280 nm durchgeführt. Typische
Verhältnisse
für gereinigte
DNA sind OD260/OD250 > 1,1 und OD260/OD280 > 1,9. Es wurden insgesamt 2,307
g Plasmid-DNA isoliert und im obigen Verfahren gereinigt, mit einer
OD260/OD250 von
1,1047 und einer OD260/OD280 von
1,9290.
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Die rückgewonnene Plasmid-DNA wurde
zweimal durch einen Gelman Ground WaterCapsule 0,45 μm-Filter
filtriert, gefolgt von zwei Filtrationen durch einen Pall-Filtron
Capsule N66 0,22 μm-Filter.
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Die Plasmid-DNA wurde weiter durch
lonenaustausch-Chromatographie gereinigt. Die DNA wurde in einem
Gesamtvolumen von 4740 ml auf eine Amicon Vantage A-Säule geladen,
gepackt mit einem 2,5 l-Bettvolumen von TMAE-650 (M) (Trimethylaminoethyl)
Fractogel (EM Separations, Gibbstown, NJ). Die Säule wurde bei einer LFV (lineare
Fließgeschwindigkeit, "linear flow velocity") zwischen 80 bis
150 cm/h bei 0,5 bar Säulendruck
mit Äquilibrierungspuffer
(50 mM Tris, pH 8,5) äquilibriert.
Die DNA wurde bei einer Fließgeschwindigkeit
von 225 ml/min mit 0,7 bar Säulendruck
geladen. Die Säule
wurde mit 3 bis 5 Säulenvolumen Äquilibrierungspuffer
bei 32 bis 35 mS gewaschen. Die DNA wurde von der Säule eluiert über einen
Elutionsgradienten von 32 mS bis 59 mS oder von 0,5 M NaCl bis 1,5
M NaCl in 50 mM Tris, pH 8,5 mit einer Fließgeschwindigkeit von 225 ml/min
und einem Säulendruck
von 0,55 bar. Die Fraktionen wurden in Volumina von 130 bis 1650
ml gesammelt, beginnend, wenn der A260 größer als
0,2 war und endend, wenn der A260 geringer
als 0,2 war.
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Alle Fraktionen wurden durch HPLC
und LAL-Endotoxin-Assay analysiert. Die Ergebnisse sind in Tabelle
1 gezeigt. Es wurden insgesamt 2044 mg DNA auf die Säule geladen
und 1946 mg wurden in einem Gesamtvolumen von 6079 ml rückgewonnen,
eine Ausbeute von 95,22%. Die Säulenfraktionen
2 bis 10 wurden vereinigt (1905 mg DNA und 3,73 × 105 EU LPS in 5941 ml). Die
zu vereinigenden Fraktionen wurden ausgewählt, um die maximale Ausbeute
an rückgewonnener
DNA bereitzustellen, während
die Menge an kontaminierendem Lipopolysaccharid (LPS) in der Präparation
minimiert wurde.
-
-
Die rückgewonnene DNA-Lösung wurde
durch einen Pall Ultipor N66 0,2 μm-Filter
filtriert. Um den Salzgehalt zu verringern, wurde die DNA-Lösung einem abschließenden Diafiltrationsschritt
unterzogen unter Verwendung einer offenkanaligen Pall-Filtron Centramate
100 K MWCO-Membran
(2,0 Quadratfuss). Die Filtrationseinheit und die Membran wurden
zuerst mit 1 l einer Lösung
von 10 mM Tris-HCl, pH 8,0 äquüibriert. Der
Puffer wird unter Verwendung einer Pumpe und einer sterilen Speicherflasche
durch die Membran zirkuliert. Die DNA-Lösung wurde zugegeben, wobei
der Permeatkanal ganz offen war, und die Lösung zirkulierte für ungefähr 30 min
bei 10 psi. Die DNA-Lösung
wurde dann ultrafiltriert, bis sie auf ein Volumen von ungefähr 100 ml
aufkonzentriert war. Die konzentrierte Lösung wurde dann unter Verwendung
einer kontinuierlichen Diafiltration bei 10 psi und einer Permeatfließgeschwindigkeit
von 120 ml/min gegen eine Lösung
von 10 mM Tris-HCl, pH 8 diafiltriert, bis die Leitfähigkeit
der Lösung
von einem anfänglichen
Wert von 35 mS bis auf weniger als 1 mS (0,60) (Pufferleitfähigkeit
= 0,53 mS) abgenommen hatte. Mit geschlossenem Permeatventil wurde
das Retentat dann für
10 min durch den Ultrafilter rückzirkuliert.
Das Retentat wurde dann gesammelt und die Membran wurde dreimal
mit 100 ml 10 mM Tris-HCl, pH 8,0 gewaschen.
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Die DNA- und Endofioxinkonzentrationen
der diafiltrierten DNA-Lösung
und jeder der drei Wäschen wurden
wie oben beschrieben bestimmt. Das Retentat und die erste Wäsche wurden
vereinigt, was 1,366 g DNA mit einer Konzentration von 5,564 mg/ml
und 90,35 EU/ml oder 16,24 EU/mg DNA ergab. Diese DNA-Lösung wurde
durch einen Millipore Millipak 40 0,22 μm-Filter filtriert, gefolgt von einer
Filtration mit zusätzlichen 25
ml des Enddiafiltrationspuffers, und die zwei Lösungen wurden vereinigt, um
das Endprodukt zu ergeben.
-
Die Ausbeute des Plasmid-DNA-Endprodukts
aus der abschließenden
Ultrafiltration betrug 80%. Das Endprodukt wurde dann aliquotiert
und bis zur Verwendung bei –20°Cgelagert.
Es wurde bestimmt, dass das Endprodukt die folgenden Qualitätskontrollspezifizierungen
einhielt:
Farbe | klar
bis leicht trüb |
Endotoxin | < 100 EU/ml |
Reinheit | > 95% durch HPLC |
DNA-Homogenität | > 90% ccc ("covalently closed
circular") |
RNA | < 2% durch analytische
HPLC |
ssDNA | < 1% durch analytische
HPLC |
Protein | < 0,1% durch analytische
HPLC, Silberfärbung
und SDS-PAGE |
genomische
DNA | < 1% durch analytische
HPLC und Southern Blotting |
Leitfähigkeit | < 1 mS |
pH | 7–8,5 |
-
Die Sterilität wurde dadurch untersucht,
dass eine Tryptose-Nährkultur
am Tag 21 keine Kolonien zeigte. Die Identität wurde
durch einen Restriktionsendonukleaseverdau und eine Analyse mittels
Agarosegelelektrophorese bestimmt. Ergebnisse der Analyse von p4119
sind in 5 gezeigt. Eine
HPLC-Analyse des Endprodukts ist in 6 gezeigt.
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Es wird von Fachleuten verstanden
werden, dass das Ausmaß der
erreichten Reinheit unter Verwendung der Verfahren der vorliegenden
Erfindung von den beabsichtigten Verwendungen der gereinigten Nukleinsäure abhängen wird.
Entsprechend beabsichtigt die Erfindung, Ausführungsformen zu umfassen, wobei
jeglicher Reinheitsgrad, einschließlich des Reinheitsgrads, der
durch die Beispiele hierin veranschaulicht wird, erreicht werden
kann. Die Erfindung ist deshalb nicht im Umfang der Verwendung der
erfindungsgemäßen Verfahren
in ihren optimalen Ausführungsformen
oder auf die Herstellung von Nukleinsäuren für eine maximal erhältliche
Reinheit beschränkt.
-
Es wird verstanden werden, dass die
vorhergehende Offenbarung bestimmte besondere Ausführungsformen
der Erfindung betont, und dass alle dazu äquivalenten Modifikationen
und Alternativen innerhalb des Geistes und des Umfangs der Erfindung
liegen, wie in den angefügten
Ansprüchen
dargelegt.