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DE69627803T2 - Lebensdaueranzeigegerät eines aufgeladenen Bildträgerteiles, Anzeigeverfahren dafür, und Bilderzeugungsgerät - Google Patents

Lebensdaueranzeigegerät eines aufgeladenen Bildträgerteiles, Anzeigeverfahren dafür, und Bilderzeugungsgerät Download PDF

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DE69627803T2
DE69627803T2 DE69627803T DE69627803T DE69627803T2 DE 69627803 T2 DE69627803 T2 DE 69627803T2 DE 69627803 T DE69627803 T DE 69627803T DE 69627803 T DE69627803 T DE 69627803T DE 69627803 T2 DE69627803 T2 DE 69627803T2
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DE
Germany
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image carrier
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charging
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE69627803T
Other languages
English (en)
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DE69627803D1 (de
Inventor
Norihisa Ohta-ku Hoshika
Takashi Ohta-ku Hibi
Takeo Ohta-ku Shoji
Yasuyuki Ohta-ku Ishii
Hiroaki Ohta-ku Ogata
Eiichiro Ohta-ku Teshima
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Canon Inc
Original Assignee
Canon Inc
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Publication date
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Priority claimed from JP35469096A external-priority patent/JP3285785B2/ja
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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft ein Lebensdaueranzeigegerät eines aufladbaren Elements, wie z. B. ein elektrophotographisches, lichtempfindliches Element, ein Lebensdaueranzeigeverfahren für ein solches aufladbares Element, eine Arbeitseinheit und ein Bilderzeugungsgerät.
  • Bemerkungen zum Stand der Technik
  • In dem herkömmlichen elektrophotographischen Bilderzeugungsgerät ist zum Erfassen der Lebensdauer einer lichtempfindlichen Trommel, die als ein aufladbares Element dient, z. B. ein Lebensdauererfassungsgerät eines aufladbaren Elements zum Summieren der Anzahl der Drucke (Kopien) bekannt. Ein solches Lebensdauererfassungsgerät für ein aufladbares Element, obgleich sehr einfach, zeigt nicht die zufriedenstellende Genauigkeit zur Lebensdauererfassung, da es lediglich die Anzahl der Kopien zählt, selbst wenn der verschlissene Oberflächenbereich der lichtempfindlichen Trommel unterschiedlich ist, z. B. in dem Fall, wenn die Bilderzeugung in den Größen A3 und A4 ausgeführt wird. Die Erfassungsgenauigkeit wird weiterhin durch die Tatsache verringert, daß sich die Drehzeitdauer der lichtempfindlichen Trommel in Abhängigkeit von der Anzahl der Kopien je Auftrag ändert.
  • Auch die japanische Offenlegungsschrift Nr. 4-51259 beschreibt ein Lebensdauererfassungsgerät für ein aufladbares Element, welches die Ladungsmenge durch einen Oberflächenpotentialsensor erfaßt. Ein solches Erfassungsgerät, das die tatsächliche Abnahme des Aufladepotentials der lichtempfindlichen Trommel oder den Kontrast des latenten Bilds direkt mit dem Oberflächenpotentialsensor mißt, ist zu der genauen Lebensdauererfassung unter Widerspiegelung des Zustands des ausgegebenen Bilds in der Lage, im Vergleich mit dem ersterwähnten Lebensdauererfassungsgerät unter Bezugnahme auf die Summation der Druckanzahl.
  • Ein solches Lebensdauererfassungsgerät ist jedoch teuerer, erfordert einen Oberflächenpotentialsensor und eine elektrische Schaltung zur Verarbeitung dessen Ausgabe. Da auch die Lebensdauererfassung auf der Information zu der lichtempfindlichen Trommel entsprechend der Position des Oberflächenpotentialsensors beruht (d. h. eine Teilposition in der Längsrichtung der lichtempfindlichen Trommel), kann es nicht immer zuverlässig einen Teildefekt auf der lichtempfindlichen Trommel erfassen. Auch unter Berücksichtigung der Veränderung des Oberflächenpotentialsensors und dessen zeitabhängigen Veränderung kann die gleichbleibend genaue Lebensdauererfassung nicht erwartet werden.
  • Es ist auch aus der japanischen Offenlegungsschrift Nr. 5-188674 ein Lebensdauererfassungsgerät für ein aufladbares Element bekannt, welches die Anzahl der Drehungen der lichtempfindlichen Trommel oder deren Drehzeitdauer summiert, anstelle der Summation der Kopienzahl. Ein solches Lebensdauererfassungsgerät führt im Vergleich mit dem Gerät, das die Anzahl der Kopien summiert zu einem kleineren Fehler in der Lebensdauererfassung, der sich aus dem Unterschied der Blattgröße ergibt, da die Anzahl der Umdrehungen größer oder kleiner als die Blattgröße ist, die jeweils größer oder kleiner ist. Die Genauigkeit der Lebensdauererfassung wird auch erhöht, und die Anzahl der Umdrehungen (Drehzeitdauer) der Trommel wird direkt summiert, unabhängig von der Anzahl der Kopien je Auftrag.
  • Auch die japanische Offenlegungsschrift Nr. 4-98265 beschreibt ein Lebensdauererfassungsgerät für ein aufladbares Element, das zu einer präziseren Lebensdauererfassung in der Lage ist, indem die Anzahl der Umdrehungen der lichtempfindlichen Trommel nur während der tatsächlichen Bilderzeugungsoperation summiert wird. Ebenfalls beschreibt die japanische Offenlegungsschrift Nr. 6-180518 ein Gerät, welches jeweils die Anzahl der Umdrehungen der Trommel während der Ausführung der Aufladeoperation und während der Erhaltung des Kontakts des Reinigungselements summiert, und das die Lebensdauer auf der Grundlage der jeweils voreingestellten Werte (Lebensdauerwerte) beurteilt.
  • Andererseits beschreibt die japanische Offenlegungsschrift Nr. 5-333626 ein Lebensdauererfassungsgerät für ein aufladbares Element, um im voraus den Zeitpunkt des Ersetzens einer Arbeitseinheit anzuzeigen, die aus einem Reinigungselement und einen aufladbaren Element besteht. Die Arbeitseinheit ist mit einem Speicherelement versehen, welches die Anzahl der Kopien speichert, und wenn die garantierte Lebensdauer des aufladbaren Elements erreicht ist, wird das Bilderzeugungsgerät angehalten und gesperrt, und eine Anzeige mit einer Aufforderung zum Ersetzen auf der Grundlage der Lebensdauer des aufladbaren Elements wird ausgegeben. Bevor die garantierte Lebensdauer erreicht ist, wird eine Anzeige ausgegeben, die meldet, daß der Zeitpunkt zum Ersatz bevorsteht, wodurch zur Vorbereitung zum Ersatz aufgefordert wird, und in dem Fall, daß die Anwendung fortgesetzt wird, erfolgt eine Anzeige, daß der Anhaltezeitpunkt des Bilderzeugungsgeräts bevorsteht.
  • Es ist auch ein Gerät bekannt, das eine Anzeige mit einer Aufforderung zum Ersatz der Arbeitseinheit auf der Grundlage des Fassungsvermögens des Tonerbehälters ausgibt. In mehr spezifischer Weise summiert ein solches Gerät die Betriebszeitdauer des Tonerauffüllmotors und hält das Gerät zu einem Summationszeitpunkt an, welcher dem möglichen naheliegendsten Wiederauffüllzeitpunkt unter der ungünstigsten Bedingung unter Berücksichtigung verschiedener Schwankungen entspricht. Auch in diesem Fall wird zu einer bestimmten Summationszeit vor dem tatsächlichen Anhalten des Geräts eine Anzeige ausgegeben, die zum Ersatz auffordert, und zu einem späteren Zeitpunkt wird auch eine Anzeige ausgegeben, welche anzeigt, daß der Anhaltezeitpunkt des Geräts bevorsteht. Die Anzeige auf der Grundlage der Lebensdauer des aufladbaren Elements und die Anzeige für den Kassettenersatz auf der Grundlage des Fassungsvermögens des Tonerbehälters werden gewöhnlich unter Bevorzugung der Kopienanzahl ausgegeben. Wenn jedoch zum Kassettenersatz entsprechend dem Fassungsvermögen des Tonerbehälters eher als der garantierten Kopienanzahl des aufladbaren Elements aufgefordert wird, auf Grund der unnormal hohen Bilddichte, die häufige Ersetzungen erfordert, wird die Aufforderung zum Ersatz der Kassette angezeigt.
  • Ferner ist aus der JP-A-05-224482 ein Gerät bekannt, welches beim Ersatz der Arbeitseinheit die summierte Betriebszeitdauer der Primärkorona-Aufladevorrichtung des Bilderzeugungsgeräts in einer Speichervorrichtung (EEPROM) durch eine CPU speichert und auch die nachfolgende summierte Betriebszeitdauer der Primärkorona-Aufladevorrichtung speichert. Es ist somit möglich, durch erneutes Auslesen und Analysieren der Speichervorrichtung (EEPROM) der gebrauchten Arbeitseinheit, die laufenden Kumulativwerte der Anzahl der Umdrehungen des aufladbaren Elements (lichtempfindliche Trommel) und der Entladezeitdauer der Primärkorona-Aufladevorrichtung des Bilderzeugungsgeräts, das eine solche Arbeitseinheit verwendet hat, exakt zu erfassen, wodurch es möglich ist, Daten zu dem Bilderzeugungsgerät zu dem Zeitpunkt des Ersatzes der Arbeitseinheit zu sammeln. In mehr spezifischer Weise ist es möglich, Daten zur Anzahl der Zyklen zu sammeln, die durch das aufladbare Element des Bilderzeugungsgeräts ausgeführt sind, den Ersetzungszeitpunkt des Ozonfilters, die erwarteten Verschleißdaten des aufladbaren Elements usw. zum Zeitpunkt des Ersatzes der Arbeitseinheit.
  • Das vorstehend erwähnte Lebensdauererfassungsgerät für ein aufladbares Element, in welchem die Lebensdauererfassung auf der Grundlage der Kopienanzahl beruht, ist nicht in der Lage, sich an Veränderungen anzupassen, die sich aus anderen Nutzungsbedingungen ergeben.
  • Andererseits verwendet die gegenwärtig verwendete Primäraufladevorrichtung eine Kontaktaufladevorrichtung anstelle der herkömmlichen Koronaaufladevorrichtung. Im Vergleich mit der herkömmlichen Koronaaufladevorrichtung weist die Kontaktaufladevorrichtung Vorteile dahingehend auf, wie z. B. eine angelegte niedrigere Vorspannung, eine sehr geringe Ozonerzeugung und eine kleinere Anzahl von Bauelementen. Die Kontaktaufladevorrichtung kann gemäß dem zur Aufladung des aufladbaren Elements verwendeten Element in eine Bürstenaufladevorrichtung und eine Walzenaufladevorrichtung unterteilt werden.
  • Hinsichtlich der in dem Kontaktaufladeelement verwendeten Spannung ist eine Gleichspannungsaufladung bekannt, die nur eine Gleichstrom-Vorspannung ohne eine Wechselstrom-Vorspannung verwendet, und eine Wechselstromaufladung, die eine Schwingspannung anwendet, die durch Überlagerung einer Wechselstrom-Vorspannung mit einer Gleichstrom-Vorspannung erhalten wird. Im allgemeinen ist die Wechselstromaufladung im Vergleich mit der Gleichstromaufladung in der Lage, eine gleichmäßige Aufladung zu erreichen. Bei der Wechselstromaufladung ist ein Verfahren bekannt, das eine Walze als das Aufladeelement und die Überlagerung einer Gleichspannung mit einer Wechselspannung verwendet, die mindestens gleich ist oder das Doppelte der Aufladestartspannung beträgt (japanische Offenlegungsschriften Nr. 63-149669 und Nr. 1-267667), und ein Verfahren der Anwendung einer leitfähigen Bürste als das Aufladeelement und Überlagerung einer Gleichspannung mit einer Wechselspannung, die nicht das Doppelte der Aufladestartspannung übersteigt (japanische Offenlegungsschrift Nr. 6-130732).
  • Die herkömmliche Kontaktaufladevorrichtung neigt jedoch dazu, auf dem aufladbaren Element im Vergleich zu der Koronaaufladevorrichtung Beschädigungen zu verursachen, insbesondere in dem Fall der organischen lichtempfindlichen Trommel.
  • Die Beschädigung der lichtempfindlichen Trommel ist ernster, wenn die Spannung ansteigt, die an die Kontaktaufladevorrichtung angelegt ist, und die Beschädigung (insbesondere die Abriebmenge der organischen, lichtempfindlichen Trommel) im Fall des Anlegens einer Wechselspannung ist mehrere Male größer im Vergleich mit der Beschädigung, die durch eine Gleichspannung gleich dem Spitze-Spitze-Wert der Wechselspannung verursacht ist. Eine solche Erscheinung ist besonders deutlich sichtbar in dem Fall der Anlage einer Wechselspannung, deren Spitze-Spitze-Wert größer als das Doppelte der Aufladestartspannung ist, doch die Beschädigung ist noch in der Größenordnung des mehrfachen, selbst bei einer Wechselspannung, die kleiner als das Doppelte der Aufladestartspannung ist, im Vergleich mit der Anlage nur einer Gleichspannung.
  • Aus diesem Grund ist in einem Bilderzeugungsgerät, das ein Kontaktaufladeelement mit Anlage einer Wechselspannung verwendet, das Lebensdauererfassungsgerät, das die Anzahl der Umdrehungen der lichtempfindlichen Trommel ausnutzt, nicht in der Lage, die genaue Lebensdauer des aufladbaren Elements vorherzusagen, und eine Verbesserung ist daher erwünscht.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines Anzeigegeräts, eines Anzeigeverfahrens, einer Arbeitseinheit und eines Bilderzeugungsgeräts, das die exakte Anzeige der Lebensdauer des aufladbaren Elements gestattet.
  • Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Lebensdaueranzeigegerät für ein aufladbares Element, ein Lebensdaueranzeigeverfahren, eine Arbeitseinheit und ein Bilderzeugungsgerät zu schaffen, das die exakte Abschätzung der Verschlechterung des aufladbaren Elements gestattet, die sich aus dem Anlegen einer Schwingspannung an ein Kontaktladeelement ergibt.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 zeigt eine schematische Querschnittansicht zur Darstellung einer ersten Ausführungsform des Bilderzeugungsgeräts der vorliegenden Erfindung,
  • 2 zeigt ein Kurvenbild zur Darstellung der Bilderzeugungsabfolge des vorstehend erwähnten Bilderzeugungsgeräts,
  • 3 zeigt ein Ablaufdiagramm einer Lebensdauererfassungsabfolge in einer zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bilderzeugungsgeräts,
  • 4 zeigt eine schematische Querschnittansicht zur Darstellung einer dritten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bilderzeugungsgeräts,
  • 5 zeigt eine schematische Ansicht einer vierten Ausführungsform des Bilderzeugungsgeräts,
  • 6 zeigt eine schematische Ansicht einer Arbeitseinheit, die an dem in 5 gezeigten Bilderzeugungsgerät montiert wird,
  • 7 zeigt ein Zeitsteuerdiagramm zur Darstellung der Bilderzeugung in der vierten Ausführungsform,
  • 8 zeigt ein Ablaufdiagramm einer Lebensdauererfassungsabfolge in der vierten Ausführungsform,
  • 9 zeigt ein Ablaufdiagramm einer Lebensdauererfassungsabfolge in dem Bilderzeugungsgerät einer fünften Ausführungsform,
  • 10 zeigt eine schematische Ansicht einer sechsten Ausführungsform des Bilderzeugungsgeräts,
  • 11 zeigt ein Ablaufdiagramm einer Lebensdauererfassungsabfolge in dem Bilderzeugungsgerät der sechsten Ausführungsform,
  • 12 zeigt eine schematische Ansicht einer siebenten Ausführungsform des Bilderzeugungsgeräts,
  • 13 zeigt ein Ablaufdiagramm einer Lebensdauererfassungsabfolge in dem Bilderzeugungsgerät der siebenten Ausführungsform,
  • 14 zeigt eine schematische Ansicht einer achten Ausführungsform des Bilderzeugungsgeräts,
  • 15 zeigt eine Außenansicht einer Arbeitseinheit, die an dem Bilderzeugungsgerät der achten Ausführungsform montiert wird,
  • 16 und 17 zeigen Ablaufdiagramme einer Lebensdauererfassungsabfolge in einer neunten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bilderzeugungsgeräts,
  • 18 zeigt ein Ablaufdiagramm einer Lebensdauererfassungsabfolge in einer zehnten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bilderzeugungsgeräts,
  • 19 zeigt eine Tabelle der Lebensdauerkoeffizientdaten in der zehnten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bilderzeugungsgeräts,
  • 20 zeigt ein Ablaufdiagramm einer Lebensdauererfassungsabfolge in einer elften Ausführungsform des Bilderzeugungsgeräts der vorliegenden Erfindung, und
  • 21 zeigt eine Tabelle der Lebensdauerkoeffizientdaten in der elften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bilderzeugungsgeräts.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Nachstehend wird die vorliegende Erfindung an Hand bevorzugter Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen ausführlich erläutert.
  • [Erste Ausführungsform]
  • 1 zeigt eine schematische Querschnittansicht eines Bilderzeugungsgeräts gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Wie 1 zeigt, besteht das Bilderzeugungsgerät aus einer Arbeitseinheit 17 mit einem trommelförmigen, elektrophotographischen, lichtempfindlichen Bildträgerteil 1, ausgebildet aus einem aufladbaren Element (nachstehen vereinfacht als „lichtempfindlicher Bildträgerteil" bezeichnet), einer Aufladewalze 2, die als ein Kontaktaufladeelement wirkt, einer Entwicklungsvorrichtung 7, einer Reinigungsvorrichtung 14 usw., einer Transferwalze 13, die um die Arbeitseinheit 17 angeordnet ist, einer Fixiervorrichtung 15 und einem optischen System mit einer Laserabtastvorrichtung 4 und einem Spiegel 6.
  • Nachfolgend wird ein Bilderzeugungsprozeß erläutert, der durch das vorstehend erwähnte Bilderzeugungsgerät ausgeführt wird.
  • Der lichtempfindliche Bildträgerteil 1 besteht aus einer lichtempfindlichen Trommel mit einem Außendurchmesser von 30 mm, bestehend aus einem auf Masse gelegten leitfähigen Aluminiumsubstrat 1b, das auf der Oberfläche eine lichtempfindliche Schicht 1a mit lichtleitenden Eigenschaften trägt. Sie wird in eine Richtung A (durch einen Pfeil bezeichnet) mit einer Umfangsgeschwindigkeit (Prozeßgeschwindigkeit) von 100 mm/s gedreht. Die lichtempfindliche Schicht 1a besteht aus einer organischen Photoleiterschicht, welche negativ aufladbar ist. Der lichtempfindliche Bildträgerteil 1 wird durch die Aufladewalze 2 gleichmäßig negativ aufgeladen und wird dann unter abtastender Bewegung mit einer Auflösung von 600 dpi durch ein Laserlicht 5 belichtet, das von der Laserabtastvorrichtung 4 entsprechend dem zeitsequentiellen digitalen elektrischen Bildsignal der Bildinformation abgestrahlt ist, von einer Videosteuervorrichtung (nicht gezeigt) und durch den Spiegel 6 übertragen, die in dem Hauptkörper des Bilderzeugungsgeräts angeordnet sind, wodurch auf der Oberfläche ein elektrostatisches, latentes Bild erzeugt wird.
  • Das elektrostatische, latente Bild auf dem lichtempfindlichen Bildträgerteil 1 wird der Umkehrentwicklung durch den Toner unterzogen, der auf einer Entwicklungshülse 11 in der Entwicklungsvorrichtung 7 getragen wird, um ein sichtbares (Toner-) Bild zu erzeugen. Das Tonerbild wird durch eine Transferwalze 13 auf eine Transferunterlage P übertragen, welche dann von dem lichtempfindlichen Bildträgerteil 1 getrennt und in die Fixiervorrichtung 15 eingeführt wird, um das Tonerbild zu fixieren. Die Transferunterlage P, die das fixierte Tonerbild trägt, wird von dem Hauptkörper des Bilderzeugungsgeräts entladen. Der lichtempfindliche Bildträgerteil 1, der den nach dem Übertragungsschritt rückständigen Toner trägt, wird in der Reinigungsvorrichtung 14 gereinigt, wonach die gereinigte Oberfläche wieder in den Aufladeschritt eintritt, um die Bilderzeugung zu wiederholen.
  • Die Entwicklungsvorrichtung 7 verwendet ein kontaktloses Entwicklungsverfahren und ist mit einem Tonerbehälter 3 zum Aufnehmen des Toners 8 versehen, einer Entwicklungshülse 11, die ein drehbares Tonertragelement ausbildet, welches sich in einer Richtung B dreht, um den Toner 8 zu dem lichtempfindlichen Bildträgerteil 1 zu tragen, und einer Magnetfeld-Erzeugungsvorrichtung 10, die innerhalb der Entwicklungshülse 11 fest angeordnet ist. Die Entwicklungshülse 11 ist mit einer Energiequelle 16 verbunden, welche eine Wechselstrom-Vorspannungskomponente mit einer Gleichstrom-Vorspannungskomponente überlagert. Die Energiequelle 16 erzeugt eine Gleichstrom-Vorspannungskomponente von –500 V, die mit einer Wechselstrom-Vorspannungskomponente überlagert wird, die aus einer Rechteckwelle mit einem Spitze-Spitze-Wert von 1200 V überlagert ist.
  • Eine Streichklinge 9 zum Begrenzen der Dicke des Toners 8, der auf die Entwicklungshülse 11 aufgetragen ist, ist aus Urethangummi mit einer Härte JIS-A von 67° und mit einer Dicke von 1,1 mm hergestellt. Bei Anlage der überlagerten Spannung wird eine dünne Schicht des Toners 8 auf die Entwicklungshülse 11 aufgetragen, und auf einem in Gegenüberlage befindlichen Teil der Entwicklungshülse 11 und dem lichtempfindlichen Bildträgerteil 1 wird der Toner 8 darauf aufgetragen, um das elektrostatische, latente Bild zu entwickeln. In dieser Ausführungsform besteht der Toner 8 aus magnetischem Einkomponententoner, welcher in dem Tonerbehälter 3 vorgehalten wird.
  • Die Aufladewalze 2 weist einen Zweischichtenaufbau mit einer Schwammschicht 2b und einer Oberflächenschicht 2c auf, die auf einem Metallkern 2a laminiert sind. Sie weist einen Außendurchmesser von 12 mm auf, wobei der Durchmesser des Metallkerns 2a 6 mm beträgt, bei einer Länge von etwa 220 mm. Der Metallkern 2a wird an dessen beiden Enden unter einem Druck von 500 gf [4,9 N] zu dem lichtempfindlichen Bildträgerteil 1 gedrückt, wird in eine Richtung C gedreht, und die Aufladewalze 2 wird mit dem lichtempfindlichen Bildträgerteil 1 in Kontakt gehalten, wobei ein Spalt von etwa 1,5 mm zwischen der Oberflächenschicht 2c und dem lichtempfindlichen Bildträgerteil 1 erhalten wird. Die Aufladewalze 2 wird nicht angetrieben, sondern folgt der Drehung des lichtempfindlichen Bildträgerteils 1.
  • Die Aufladewalze 2 ist über deren Metallkern 2a mit einer ersten Vorspannungsquelle 12 verbunden, welche in der Lage ist, eine Spannung anzulegen, die durch Überlagerung einer Gleichstrom-Vorspannungskomponente von –700 V mit einer sinusförmigen Wechselstrom-Vorspannungskomponente (Schwingspannungskomponente) mit einem Spitze-Spitze-Wert von 1600 V und einer Frequenz von 1200 Hz erhalten wird. Diese Spannung, die an die Aufladewalze 2 angelegt ist, lädt die Oberfläche des lichtempfindlichen Bildträgerteils 1 auf eine Spannung von etwa –680 V gleichmäßig auf.
  • Nachfolgend wird ein Lebensdauererfassungsgerät erläutert, das die Merkmale der vorliegenden Erfindung aufweist.
  • Wie in 1 gezeigt, ist die erste Vorspannungsquelle 12 mit einem ersten Gleichstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt (nachfolgend vereinfacht als „Gleichstrombefehlsabschnitt" bezeichnet) 20 und einem ersten Wechselstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt (nachstehend vereinfacht als „Wechselstrom-Befehlsabschnitt" bezeichnet) 21 verbunden, und die Gleichstrom- und die Wechselstrom-Vorspannungskomponente, die an die Aufladewalze 2 durch die erste Vorspannungsquelle 12 angelegt sind, werden durch solche Gleichstrom- und Wechselstrom-Befehlsabschnitte unabhängig gesteuert. Der Wechselstrom-Befehlsabschnitt 21 ist mit einem Wechselstrom-Vorspannungserfassungs- bzw. -speicherabschnitt verbunden, der als eine Speichervorrichtung dient, welche erfaßt, ob die Wechselspannung an der Aufladewalze 2 anliegt und die Anlegezeitdauer der Wechselstrom-Vorspannung speichert. Der Wechselstrom-Vorspannungserfassungs- bzw. -speicherabschnitt 22 ist mit einem Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer-Speicherabschnitt 23 verbunden, liest den gespeicherten Wert der Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer von dieser für jeden Auftrag und addiert dann die Anlegezeitdauer der Wechselstrom-Vorspannungskomponente, die an der Aufladewalze 2 in dem unmittelbar vorhergehenden Auftrag angelegt war und erneuert den Wert, der in dem Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer-Speicherabschnitt 23 gespeichert ist.
  • Diese Operation wird für jeden Kopierauftrag wiederholt. Wenn die Erneuerung des Speicherwerts, der in dem Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer-Speicherabschnitt 23 gespeichert ist, an dem Ende der Kopieroperation abgeschlossen ist, vergleicht ein Vergleichsabschnitt 25 voreingestellte Lebensdauerdaten (gespeicherte Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer), die von einem Abschnitt 24 zur Speicherung der Lebensdauerdaten des lichtempfindlichen Bildträgerteils gelesen sind, mit dem erneuerten Summenwert, der aus dem Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer-Speicherabschnitt 23 gelesen ist. Das Ergebnis des Vergleichs wird durch eine Unterscheidungsvorrichtung beurteilt, und wenn der erneuerte Summenwert größer als der Lebensdauerwert ist, wird ein Si gnal an einen Warnungsabschnitt 26 geleitet, um eine Warnung auszugeben, daß der lichtempfindliche Bildträgerteil 26 die Lebensdauergrenze erreicht hat, entweder als eine Anzeige oder als eine akustische Meldung.
  • Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf 2 eine Bilderzeugungsabfolge im Fall der Erzeugung von zwei Kopien erläutert.
  • Als Reaktion auf ein Drucksignal wird ein nicht gezeigter Hauptmotor angetrieben und dreht sich für eine Zeitdauer, die gleich der Summe einer Vordrehzeitdauer (T2), einer Bilderzeugungszeitdauer (T1 × 2), einer Blattabstandszeitdauer (T3) und einer Nachdrehzeitdauer (T4) ist. Die „Vordrehzeitdauer" ist die Zeitdauer vom Beginn der Drehung des Motors bis zum Beginn der Bildbelichtung, die „Bilderzeugungszeitdauer" ist die Zeitdauer, die erforderlich ist, damit der Bilderzeugungsbereich die Belichtungsposition durchläuft, die „Blattabstandszeitdauer" ist die Zeitdauer vom Durchlauf des Hinterendes eines Blatts zu jener des Vorderendes eines nächsten Blatts durch die Übertragungsposition, und die „Nachdrehzeitdauer" ist die Zeitdauer von dem Ende der Bildbelichtung zu dem Ende der Drehung des Motors. Die Wechselstrom-Vorspannungskomponente und die Gleichstrom-Vorspannungskomponente von der ersten Vorspannungsquelle 12 sind zu Beginn der ersten Bilderzeugung gleichzeitig angelegt, werden aber durch den Gleichstrom-Befehlsabschnitt 20 und den Wechselstrom-Befehlsabschnitt 21 in geeigneter Weise unabhängig gesteuert.
  • In mehr spezifischer Weise wird in der Zeitdauer T3 des Blattabstands zwischen der ersten Kopie und der zweiten Kopie die Wechselstrom-Vorspannungskomponente ausgeschaltet (T3 – T6), um die Anlagezeitdauer der Wechselstrom zu verkürzen, wodurch die Beschädigung des lichtempfindlichen Bildträgerteils 1 verringert wird. Die Anlagezeitdauer der Wechselstrom-Vorspannungskomponente wird als die Summe der notwendigen Bilderzeugungszeitdauer T1 und einer Zeitdauer T6 ausgewählt, die einer Drehung des lichtempfindlichen Bildträgerteils 1 vor der Bilderzeugung entspricht. Andererseits wird die Anlagezeitdauer der Transfervorspannung als eine Zeitdauer T11 ausgewählt, die etwas länger als die notwendige Bilderzeugungszeitdauer T1 ist. Auch die Anlagezeitdauer T5 der Gleichstrom-Vorspannungskomponente von der ersten Vorspannungsquelle 12 ist länger als die Anlagezeitdauer (T6 + T1) der Wechselstrom-Vorspannungskomponente. Diese wird angelegt, um das Oberflächenpotential des lichtempfindlichen Bildträgerteils 1 auf einem negativen Pegel zu erhalten, wodurch die unerwünschte Aufladung durch die positive Ladung der Transferwalze 13 verhindert wird.
  • Wie in 2 gezeigt, sind die Motordrehzeitdauer, die Anlagezeitdauer T5 der Gleichstrom-Vorspannungskomponente, die Anlagezeitdauer (T6 + T1) und die Anlagezeitdauer T11 der Transfervorspannung zueinander verschieden.
  • Die Untersuchung von Beschädigungen auf dem lichtempfindlichen Bildträgerteil 1, insbesondere der Abrieb dessen lichtempfindlicher Schicht 1a (nachstehend als „Trommelabrieb" bezeichnet) in den unterschiedlichen Schritten der Abfolge hat die Tatsache nachgewiesen, daß im Vergleich mit dem Trommelabrieb in einem Zustand ohne jede Vorspannungsanlage der Trommelabrieb bei Anlage der Gleichstrom-Vorspannungskomponente 2 bis 3mal größer ist, und daß bei Anlage der Wechselstrom-Vorspannungskomponente dieser 6 bis 8mal größer ist. Diese Ergebnisse wurden mit einem lichtempfindlichen OPC-Bildträgerteil erhalten, der mit einer lichtempfindlichen Schicht 1a unter Verwendung von Polykarbonatharz als das Hauptbindemittel versehen war.
  • Wenn die Lebensdauer des lichtempfindlichen Bildträgerteils 1 nach dem Trommelabrieb bestimmt wird, lassen die vorhergehenden Ergebnisse erkennen, daß eine präzise Bestimmung der Lebensdauer des lichtempfindlichen Bildträgerteils 1 möglich ist, indem die Menge des Trommelabriebs aus der summierten Anlagezeitdauer (T6 + T1) der Wechselstrom-Vorspannungskomponente berechnet wird. Das herkömmliche Erfassungsgerät der Lebensdauer des lichtempfindlichen Bildträgerteils bewirkt die Erfindung der Lebensdauer durch Summation der Anzahl oder der Zeitdauer der Trommeldrehungen in dem Fall, daß das Bilderzeugungsgerät die Koronaaufladevorrichtung verwendet, für welches die Menge des Trommelabriebs annähernd proportional der Trommeldrehzeitdauer ist, es ist jedoch nicht in der Lage, die präzise Lebensdauererfassung für den lichtempfindlichen Bildträgerteil 1 im Fall der Kontaktaufladevorrichtung unter Verwendung des Kontaktaufladeelements als die erste Aufladevorrichtung und auch die Nutzung der Anlage der Wechselstrom-Vorspannungskomponente vorzunehmen, das die Menge des Trommelabriebs nicht länger proportional der Trommeldrehzeitdauer ist.
  • Auch die Anlagezeitdauer (T6 + T1) der Wechselstrom-Vorspannungskomponente kann in einem bestimmten Maß durch die Summation der Anlagezeitdauer (T11) der Transfervorspannung berechnet werden, doch sie ist aus der Bilderzeugungszeitdauer (T1) und der Zeitdauer (T6) zusammengesetzt, welche einer Drehung des lichtempfindlichen Bildträgerteils 1 vor der Bilderzeugung entspricht und unterscheidet sich von der Transfervorspannung-Anlagezeitdauer (T11 ≈ T1) um etwa die Zeitdauer, welche einer Drehung des lichtempfindlichen Bildträgerteils 1 vor der Bilderzeugung entspricht, und diese Differenz verschlechtert die Genauigkeit der Lebensdauererfassung.
  • In der vorliegenden Ausführungsform erfaßt der Wechselstrom-Vorspannungserfassungs-Speicherabschnitt 22 die Anlagezeitdauer der Wechselstrom-Vorspannung und erneuert den Speicherwert in dem Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer-Speicherabschnitt 23, um die Menge des Trommelabriebs des lichtempfindlichen Bildträgerteils 1 zu berechnen, wodurch die exakte Lebensdauererfassung ermöglicht wird. In mehr spezifischer Weise wird der Speicherwert der Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer von dem Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer-Speicherabschnitt 23 bei jedem Auftrag gelesen, und die Anlagezeitdauer der Wechselstrom-Vorspannungskomponente, die an die Aufladewalze 2 in dem unmittelbar vorhergehenden Auftrag angelegt war, wird dem Speicher wert hinzugefügt, wodurch der Speicherwert erneuert wird, der in dem Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer-Speicherabschnitt 23 gespeichert ist. Auf diese Weise ist die genaue Lebensdauererfassung für den lichtempfindlichen Bildträgerteil 1 ermöglicht.
  • Die vorliegende Ausführungsform verwendet eine Aufladeschwammwalze als das Kontaktaufladeelement, doch eine Aufladewalze, die aus Hartgummi hergestellt ist, kann ebenfalls verwendet werden. Auch ist das Kontaktaufladeelement nicht auf eine Aufladewalze begrenzt, sondern kann auch eine Klinge sein, eine Bürste oder eine Bürstenwalze.
  • In der vorhergehenden Ausführungsform ist ein Fall der Verwendung einer Wechselstrom-Vorspannung mit einer Spitze-Spitze-Spannung von mindestens dem doppelten Wert der Aufladestartspannung erläutert, doch auch in dem Fall, daß die Wechselspannung nicht das Doppelte der Aufladestartspannung übersteigt, ist die Lebensdauererfassung durch Summation der Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer ausreichend wirkungsvoll für die Erhöhung der Genauigkeit, da die Menge des Trommelabriebs noch 1,5 bis 2mal größer im Vergleich mit jener unter Gleichstrom-Vorspannungsanlage ist.
  • Die Aufladestartspannung ist die Gleichspannung, die an das Aufladeelement angelegt ist, welche die Aufladung des lichtempfindlichen Bildträgerteils einleiten kann. Sie ändert sich in Abhängigkeit von der spezifischen Dielektrizitätskonstante und der Dicke der lichtempfindlichen Schicht und betrug –550 V in der vorliegenden Ausführungsform.
  • [Zweite Ausführungsform]
  • Nachfolgend wird eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf 3 erläutert.
  • Da der Aufbau der vorliegenden Ausführungsform gleich dem der in 1 gezeigten ersten Ausführungsform ist, wird die vorliegende Ausführungsform nachfolgend unter Bezugnahme auf die 1 und 3 erläutert.
  • Die vorliegende Ausführungsform unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform dadurch, daß der Abschnitt 24 zur Speicherung der Lebensdauerdaten des lichtempfindlichen Bildträgerteils 2-Niveaudaten zur Beurteilung der Lebensdauer des lichtempfindlichen Bildträgerteils 1 aufweist, d. h. eine Lebensdauer-Voranzeige-Zeitdauer (Lebensdauererwartungsdaten) T7 zur Anforderung der Vorbereitung für den Ersatz, wenn die Lebensdauer des lichtempfindlichen Bildträgerteils 1 abläuft, und eine Lebensdauer (Lebensdauerdaten) T8, wobei T7 < T8 ist.
  • Die Aufladewalze 2 nimmt die Wechselstrom-Vorspannungskomponente und die Gleichstrom-Vorspannungskomponente auf, welche von der ersten Vorspannungsquelle 12 zugeführt sind, und sie werten durch den Wechselstrom-Befehlsabschnitt 21 und den Gleichstrom-Befehlsabschnitt 22 unabhängig gesteuert. Der Wechselstrom-Befehlsabschnitt 21 ist mit dem Wechselstrom-Vorspannungserfassungs-Speicherabschnitt 22 verbunden, welcher die Anlagezeitdauer der Wechselstrom-Vorspannungskomponente erfaßt und speichert. Der Wechselstrom-Vorspannungserfassungs-Speicherabschnitt 22, der mit dem Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer-Speicherabschnitt 23 verbunden ist, liest die gespeicherte Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer aus diesem und addiert die Anlagezeitdauer der Wechselstrom-Vorspannungskomponente, die an die Aufladewalze 2 in dem unmittelbar vorhergehenden Auftrag angelegt war, zu dem Speicherwert, und erneuert dadurch den Speicherwert, der in dem Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer-Speicherabschnitt 23 gespeichert ist (ST1).
  • Diese Operation wird bei jedem Auftrag der Kopieroperation wiederholt. Bei Erneuerung des Speicherwerts, der in dem Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer-Speicherabschnitt 23 nach jedem Auftrag gespeichert ist, liest ein Vergleichsabschnitt 25 den erneuerten Speicherwert T0 aus dem Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer-Speicherabschnitt 23 (ST2) und liest auch eine Lebensdauer-Voranzeige-Zeitdauer T7 und eine Lebensdauer T8, welche vorbestimmt sind, aus dem Ab schnitt 24 zum Speichern der Lebensdauerdaten des lichtempfindlichen Bildträgerteils (ST3).
  • Dann beurteilt eine Beurteilungsvorrichtung das Ergebnis des Vergleichs (ST4) des Speicherwerts T0 mit der Lebensdauer-Voranzeige-Zeitdauer T7. Ist erstere kleiner, kehrt die Abfolge zu der normalen Kopierabfolge zurück, und die Lebensdauerdaten des lichtempfindlichen Bildträgerteils 1 werden nicht angezeigt (ST5), doch wenn T0 > T7 ist, geht die Abfolge weiter zu einem nächsten Schritt zum Vergleichen des Speicherwerts T0 mit der Lebensdauer T8 (ST6). Wenn T0 < T8 in dem Schritt ST6 ist, nähert sich der lichtempfindliche Bildträgerteil 1 dessen Lebensdauergrenze an, und des wird eine Anforderung zur Vorbereitung auf den Ersatz angewiesen (ST7). Wenn andererseits T0 > T8 ist, gibt ein Warnabschnitt 26 die Information aus, daß der lichtempfindliche Bildträgerteil 1 dessen Lebensdauergrenze erreicht hat, wodurch der Ersatz des lichtempfindlichen Bildträgerteils 1 angefordert wird und die nächste Bilderzeugungsoperation unterbunden wird (ST8). Bei Bestätigung des Ersatzes des lichtempfindlichen Bildträgerteils 1 durch einen neuen, wird die Bilderzeugungsoperation wieder freigegeben.
  • In der vorliegenden Ausführungsform ist die Zeit zur Beurteilung der Lebensdauer des lichtempfindlichen Bildträgerteils 1 auf zwei Pegel eingestellt, doch es ist auch möglich, eine größere Pegelzahl einzustellen und die Lebensdauerdaten des lichtempfindlichen Bildträgerteils 1 ausführlicher darzustellen.
  • [Dritte Ausführungsform]
  • Nachfolgend wird eine dritte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf 4 erläutert.
  • 4 zeigt eine schematische Querschnittansicht eines Bilderzeugungsgeräts gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • In der vorliegenden Ausführungsform besteht eine Trommeleinheit (Arbeitseinheit) 127 aus einem lichtempfindlichen Bildträgerteil 101, einer Aufladewalze 102 und einer Reinigungsvorrichtung 114 einstückig als eine Einheit, und eine Entwicklungsvorrichtung 107 ist als eine andere separate Einheit ausgebildet. Die Trommeleinheit 127 ist mit einem Speicherelement (EEPROM: elektrisch löschbarer und programmierbarer Nur-Lese-Speicher) 128 versehen. Der Behälter der Trommeleinheit 127 ist mit einem Verbindungsanschluß (nicht gezeigt) zur Verbindung mit einer Steuereinheit des Hauptkörpers des Bilderzeugungsgeräts versehen.
  • Die Aufladewalze 102 nimmt eine Wechselstrom-Vorspannungskomponente und eine Gleichstrom-Vorspannungskomponente auf, welche von einer ersten Vorspannungsquelle 12 zugeführt werden und durch den Wechselstrom-Befehlsabschnitt 121 und den Gleichstrom-Befehlsabschnitt 122 unabhängig gesteuert werden, wie in 4 gezeigt ist. Der Wechselstrom-Befehlsabschnitt 121 ist mit dem Wechselstrom-Vorspannungserfassung-Speicherabschnitt 122 verbunden, welcher die Anlagezeitdauer der Wechselstrom-Vorspannungskomponente erfaßt und speichert. Der Wechselstrom-Vorspannungserfassung-Speicherabschnitt 122, der mit dem EEPROM 128 in der Trommeleinheit 127 verbunden ist, liest die gespeicherte Zeitdauer aus diesem und addiert die Anlagezeitdauer der Wechselstrom-Vorspannungskomponente, die an der Aufladewalze 102 in dem unmittelbar vorhergehenden Auftrag angelegen hat, zu dem Speicherwert, wodurch der in dem EEPROM gespeicherte Speicherwert erneuert wird. Diese Operation wird bei jedem Auftrag der Kopieroperation wiederholt.
  • Beim Erneuern des Speicherwerts, der in dem EEPROM 128 nach jedem Auftrag gespeichert ist, liest der Vergleichsabschnitt 125 die vorliegenden Lebensdauerdaten (gespeicherte Wechselstrom-Anlagezeitdauer) aus dem Abschnitt 124 zum Speichern der Lebensdauerdaten des lichtempfindlichen Bildträgerteils und den erneuerten Speicherwert aus dem EEPROM 128 und vergleicht beide. Wenn der erneuerte Speicherwert größer als der Lebensdauerdatenwert ist, wird ein Signal zu dem Warnab schnitt 126 geleitet, um eine Warnung auszugeben oder eine Anzeige, daß der lichtempfindliche Bildträgerteil 101 seine Lebensdauergrenze erreicht hat.
  • Das Vorliegen des EEPROM 128 in der Trommeleinheit 127 gestattet die leichte Unterscheidung jeder Trommeleinheit auf der Grundlage der Differenz der summierten Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer, die in jedem EEPROM 128 gespeichert ist. Beim Ersetzen durch eine neue Trommeleinheit 127 kann der mögliche fehlerhafte Ersatz durch eine bereits gebrauchte Trommeleinheit 127 auf leichte Weise erkannt werden, da ohne eine besondere Unterscheidungsvorrichtung beurteilt werden kann, ob der lichtempfindliche Bildträgerteil 101 neu oder alt ist.
  • In den vorhergehend beschriebenen Ausführungsformen wird die Lebensdauer gemäß der gespeicherten Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer angezeigt. Nachfolgend wird eine Ausführungsform zur Anzeige der Lebensdauer des lichtempfindlichen Bildträgerteils auf der Grundlage der gespeicherten Anlagezeitdauer der Wechselspannung, der gespeicherten Anlagezeitdauer der Gleichspannung ohne angelegte Wechselspannung und der Drehzeitdauer des lichtempfindlichen Bildträgerteils ohne angelegte Spannung an das Aufladeelement erläutert.
  • [Vierte Ausführungsform]
  • Nachfolgend wird eine vierte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf 5 bis 9 erläutert. 5 zeigt einen Laserstrahldrucker (LBP), der die Belichtung mit einem Laserlicht ausführt und die vorliegende Ausführungsform ausbildet.
  • Der Drucker der vorliegenden Ausführungsform ist mit einer Arbeitseinheit 217 mit einer lichtempfindlichen Trommel (elektrophotographischer, lichtempfindlicher Bildträgerteil) 201 versehen, einer Aufladewalze 202, einer Entwicklungsvorrichtung 207 und einer Reinigungsvorrichtung 214, einer Transferwalze 213, einer Fixiervorrichtung 215 und einer Laserabtastvorrichtung 204 und einem Spiegel 206, welche ein optisches System ausbilden. Die Arbeitseinheit 217 ist durch eine Montageführungsvorrichtung 280 auf dem Hauptkörper des Geräts auswechselbar angeordnet.
  • Der Bilderzeugungsprozeß des vorliegenden Druckers wird nachfolgend erläutert. Der lichtempfindliche Bildträgerteil 201 mit einem Außendurchmesser von 30 mm, bestehend aus einem leitfähigen Aluminiumsubstrat 1b, welches darauf eine lichtempfindliche Schicht 201a trägt, die Photoleitfähigkeit zeigt und in eine Richtung A mit einer Umfangsgeschwindigkeit von 100 mm/s gedreht wird.
  • Der lichtempfindliche Bildträgerteil 201 wird durch die Aufladewalze 202 gleichmäßig negativ aufgeladen und wird dann unter abtastender Bewegung durch ein Laserlicht 205 belichtet, das von der Laserabtastvorrichtung 204 entsprechend dem zeitsequentiellen, digitalen, elektrischen Bildsignal der Bildinformation, die von einer Videosteuervorrichtung (nicht gezeigt) abgestrahlt ist, und durch den Spiegel 206, der in dem Hauptkörper des Bilderzeugungsgeräts angeordnet ist, wodurch auf der Oberfläche ein elektrostatisches, latentes Bild erzeugt wird. Das elektrostatische, latente Bild auf dem lichtempfindlichen Bildträgerteil 201 wird durch den Toner, der auf einer Entwicklungshülse 211 in der Entwicklungsvorrichtung 207 getragen wird, unterzogen, um ein sichtbares (Toner-) Bild zu erzeugen.
  • Das Tonerbild wird durch eine Transferwalze 213 auf ein Transferblatt P übertragen, welches dann von dem lichtempfindlichen Bildträgerteil 201 abgetrennt und durch eine Transportvorrichtung 270 in die Fixiervorrichtung 215 eingeführt wird, um das Tonerbild zu fixieren. Das Transferblatt P, welches das fixierte Tonerbild trägt, wird aus dem Hauptkörper des Bilderzeugungsgeräts ausgetragen. Der lichtempfindliche Bildträgerteil 201, der den Toner trägt, welcher nach dem Transferschritt rückständig ist, wird in der Reinigungsvorrichtung 214 sauber entfernt, wonach die gereinigte Oberfläche wieder in den Aufladeschritt eintritt, um die Bilderzeugung zu wiederholen.
  • Die Entwicklungsvorrichtung 207 verwendet ein kontaktloses Entwicklungsverfahren und ist mit einer Entwicklungshülse 211 versehen, die ein drehbares Tonertragelement zum Transportieren des Toners 208 zu dem lichtempfindlichen Bildträgerteil 201 ausbildet, einer Magnetfeld-Erzeugungsvorrichtung 210, die innerhalb der Entwicklungshülse 211 fest angeordnet ist, und einem Tonerbehälter 203. Die Entwicklungshülse 211 ist mit einer Energiequelle 216 verbunden, welche eine Wechselstrom-Vorspannung und eine Gleichstrom-Vorspannung zuführt. Bei Anlage einer Gleichstromkomponente von -500 V und einer Rechteckwelle mit einem Spitze-Spitze-Wert von 1200 V wird eine dünne Schicht des Toners 208, die auf die Entwicklungshülse 211 aufgetragen ist, auf dem lichtempfindlichen Bildträgerteil 201 in einem in Gegenüberlage befindlichen Teil und der Entwicklungshülse 211 abgeschieden. Der Toner 208 besteht aus einem magnetischen Einkomponententoner, welcher in dem Tonerbehälter 203 enthalten ist.
  • Die Aufladewalze 202 weist einen Zweischichtaufbau mit einer Schwammschicht 202b und einer Oberflächenschicht 202c auf, die auf einem Metallkern 202a laminiert sind. Sie weist einen Außendurchmesser von 12 mm auf, wobei der Durchmesser des Metallkerns 202a 6 mm beträgt, bei einer Länge von etwa 220 mm. Der Metallkern 202a wird an dessen beiden Enden unter einem Druck von 500 gf [4,9 N] in eine Richtung c gedrückt und die Aufladewalze wird mit dem lichtempfindlichen Bildträgerteil 201 in Kontakt gehalten, wobei ein Spalt von etwa 1,5 mm zwischen der Oberflächenschicht 202c und dem lichtempfindlichen Bildträgerteil 201 erhalten wird. Die Aufladewalze 202 wird nicht angetrieben, sondern folgt der Drehung des lichtempfindlichen Bildträgerteils 201.
  • Die Aufladewalze 202 ist durch den Metallkern 202a mit der ersten Vorspannungsquelle 212 verbunden. In einer Vorspannung-Anlagebedingung 1 im Verlauf der Drehung des lichtempfindlichen Bildträgerteils wird eine Vorspannung angelegt, die aus einer Wechselstrom-Vorspannung (sinusförmig, Spitze-Spitze-Spannung 1600 V, Frequenz 1000 Hz) besteht, die mit einer Gleichstrom-Vorspannung von –700 V in einem Bereich überlagert ist, der den Bilderzeugungsbereich aufweist, wodurch die Oberfläche des lichtempfindlichen Bildträgerteils 201 auf etwa –680 V gleichmäßig aufgeladen wird. In anderen Abschnitten wird im Verlauf der Drehung des lichtempfindlichen Bildträgerteils 201 eine Vorspannung-Anlagebedingung 2 zum Anlegen von –1250 V nur zum Aufladen der Oberfläche des lichtempfindlichen Bildträgerteils 201 auf etwa –680 V und eine Vorspannung-Anlagebedingung 3 ohne Vorspannungsanlage verwendet.
  • In der vorliegenden Ausführungsform werden zweckgemäß die Vorspannung-Anlagebedingung 1 (Verwendung der Wechselstrom-Vorspannung zum Erhalten eines zufriedenstellend gleichmäßigen Bilds in dem Abbildungsbereich und zum Ausschließen des Oberflächenpotentials nach der Druckoperation), die Vorspannung-Anlagebedingung 2 (Verwendung nur der Gleichstrom-Vorspannung, ohne die Wechselstrom-Vorspannung zum Verringern der Beschädigung der lichtempfindlichen Trommel, um ein bestimmtes Oberflächenpotential zur Verhinderung der unnötigen Tonerabscheidung von der Entwicklungsvorrichtung und zur Reinigung des Transferelements, obgleich ein gleichmäßiges Oberflächenpotential nicht erforderlich ist) und die Vorspannung-Anlagebedingung 3 (ohne Vorspannungsanlage, da ein gleichmäßiges Oberflächenpotential nicht erforderlich ist) umgeschaltet. Zum Zweck der Vorspannung-Anlagebedingung 2 kann ebenfalls ein Verfahren zum Verringern der Spannung, des Stroms oder der Frequenz der Wechselstrom-Vorspannung wirkungsvoll angewendet werden.
  • Nachfolgend wird ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Erfassen der Lebensdauer des elektrophotographischen, lichtempfindlichen Bildträgerteils erläutert. 7 zeigt ein Zeitsteuerdiagramm der Druckabfolge, und 8 zeigt ein Ablaufdiagramm der Lebensdauererfassung des lichtempfindlichen Bildträgerteils.
  • Wie 5 zeigt, wie die Drehung des lichtempfindlichen Bildträgerteils 201 durch einen Befehlsabschnitt 222 zum Drehen des lichtempfindlichen Bildträgerteils gesteuert, und die Aufladewalze 202, welche das Kontaktaufladeelement bildet, nimmt von der ersten Vorspannungsquelle 212 eine Wechselstrom-Vorspannung und eine Gleichstrom-Vorspannung auf, welche durch den ersten Wechselstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 221 und den ersten Gleichstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 220 unabhängig gesteuert werden. Der erste Wechselstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 221, der erste Gleichstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 220 und der Befehlsabschnitt 222 zum Drehen des lichtempfindlichen Bildträgerteils sind mit einem Vorspannung-Anlagezeitdauer-Erfassungsabschnitt 223 verbunden, welcher die Anlagezeiten t1, t2, t3 der Vorspannung-Anlagebedingungen in einem Auftrag in der Druckoperation erfaßt.
  • Wie in der Druckabfolge in 7 gezeigt, wird die Zeitdauer t1 aus dem Anlagezeitdauerwert Tac von dem ersten Wechselstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 221 erhalten (t1 = Tac = Tac1 + Tac2), während die Zeitdauer t2 durch Subtrahieren einer Zeitdauer Tacdc erhalten wird, in welcher die erste Wechselstrom-Vorspannung von dem Anlagezeitdauerwert Tdx von dem ersten Gleichstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 220 überlagert ist (t2 = Tdc – Tacdc), und die Zeitdauer t3 durch Subtrahieren von t1 und t2 von dem Drehzeitdauerwert Tdr des lichtempfindlichen Bildträgerteils von dem Befehlsabschnitt 222 zum Drehen des lichtempfindlichen Bildträgerteils erhalten wird (t3 = Tdr – (t1 + t2)).
  • Wie vorstehend erläutert, erfaßt die Vorspannung-Anlagezeitdauer-Erfassungseinheit 223 die Anlagezeiten t1, t2, t3 unter den jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen (S11).
  • Nach dem Abschluß eines Auftrags der Druckoperation werden die Anlagezeiten t1, t2, t3 der jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen zu einem Abschnitt 224 zur Berechnung der Beschädigung des lichtempfindlichen Bildträgerteils übertragen, welcher einen Beschädigungsindex D des lichtempfindlichen Bildträgerteils gemäß der folgenden Gleichung (i) berechnet: D = k1 × t1 + k2 × t2 + k3 × t3 (i) wobei k1 > k2 > k3 ist, und in mehr spezifischer Weise k1 = 1, k2 = 0, 3 und k3 = 0,1.
  • Ein Abschnitt 225 zum Speichern der Beschädigungssummen des lichtempfindlichen Bildträgerteils addiert den Beschädigungsindex D des lichtempfindlichen Bildträgerteils in einem Auftrag zu dem Beschädigungssummenwert S des lichtempfindlichen Bildträgerteils, der darin gespeichert ist, wodurch der Summenwert S erneuert wird (Sneu = Salt + D, S3). Diese Operation wird für jeden Auftrag in der Druckoperation wiederholt. Beim Erneuern des Speicherwerts S, der in dem Abschnitt 225 zum Speichern der Beschädigungssummen des lichtempfindlichen Bildträgerteils nach dem Auftrag gespeichert ist, liest ein Vergleichsabschnitt 226 die Lebensdauerdaten R aus einem Abschnitt 227 zum Speichern der Lebensdauerdaten des lichtempfindlichen Bildträgerteils und vergleicht diese mit dem Beschädigungssummenwert S des lichtempfindlichen Bildträgerteils (S14, S16).
  • Wenn der erneuerte Summenwert S größer als der Lebensdauerwert R ist, wird zu dem Warnabschnitt (Anzeigeabschnitt) 228 ein Signal übertragen, um zu warnen oder anzuzeigen, daß die Lebensdauergrenze erreicht ist (S15). Wenn der Summenwert S kleiner als der Lebensdauerwert in dem Schritt S14 ist, wird die normale Operation ohne Alarm wiederhergestellt (S17).
  • Wie in 7 gezeigt, können die Drehzeitdauer des lichtempfindlichen Bildträgerteils, die erste Gleichstrom-Vorspannungsanlage-Zeitdauer und die Transfervorspannung-Anlagezeitdauer einander verschieden sein.
  • Die Untersuchung der vorstehend genannten Erfinder zur Beschädigung des lichtempfindlichen Bildträgerteils 201, insbesondere der Abrieb der Trommel in den unterschiedlichen Schritten der Abfolge hat gezeigt, daß im Vergleich mit dem Trommelabrieb in einem Zustand ohne jede Vorspannungsanlage der Trommelabrieb bei der Anlage der Gleichstrom-Vorspannung 2 bis 3mal größer ist, und daß dieser bei Anlage der Wechselstrom-Vorspannung 8 bis 10mal größer war. Diese Ergebnisse wurden mit einem System erhalten, welches einen lichtempfindlichen OPC-Bildträgerteil verwendete, der mit einer lichtempfindlichen Schicht versehen war, welche Polykarbonatharz als das Hauptbindemittel verwendete.
  • Wenn die Lebensdauer des lichtempfindlichen Bildträgerteils 201 angesehen wird, daß sie durch den Trommelabrieb bestimmt ist, bringen die vorhergehend erwähnten Ergebnisse zum Ausdruck, daß eine genaue Erfassung der Lebensdauer möglich ist, indem die Menge des Trommelabriebs durch Speichern der Summe der Anlagezeitdauer der unterschiedlichen Vorspannung-Anlagebedingungen, jeweils multipliziert mit den Koeffizienten, ermittelt wird. Das herkömmliche Verfahren ist zur genauen Lebensdauererfassung durch Summation der Anzahl oder der Zeitdauer der Trommeldrehung in dem Fall der Koronaaufladung in der Lage, für welche die Menge des Trommelabriebs annähernd proportional zu der Trommeldrehdauer ist. Wie jedoch vorstehend erläutert, ist ein solches Verfahren nicht zur präzisen Lebensdauererfassung im Fall der Kontaktaufladung unter Verwendung der Kontaktaufladung als die Aufladevorrichtung und auch die Verwendung der Anlage der Wechselstrom-Vorspannung in der Lage, da die Menge des Trommelabriebs nicht länger proportional der Trommeldrehzeitdauer ist.
  • Es kann auch die Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer in einem gewissen Maß durch Summation der Anlagezeitdauer der Transfervorspannung ermittelt werden, doch in einem solchen Verfahren wird die Wechselstrom-Vorspannung länger angelegt, als der Bilderzeugungsbereich ist, und wird auch nach der Druckoperation angelegt, wie in 7 gezeigt ist, und wird daher länger angelegt als die Anlagezeitdauer Ttr der Transfervorspannung ist, welche im wesentlichen nur in dem Bilderzeugungsbereich angelegt ist, und dieser Unterschied verschlechtert die Genauigkeit der Lebensdauererfassung.
  • In der vorliegenden Ausführungsform erfaßt der Vorspannung-Anlagezeitdauer-Erfassungsabschnitt 223 die Anlagezeiten t1, t2, t3 der jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen in einem Auftrag der Druckoperation, und der Abschnitt 224 zur Berechnung der Beschädigung des lichtempfindlichen Bildträgerteils berechnet den Beschädigungsindex D des lichtempfindlichen Bildträgerteils mit der vorstehend erwähnten Gleichung (i) und den relevanten Koeffizienten und erneuert den Beschädigungssummenwert S des lichtempfindlichen Bildträgerteils durch den zuletzt gespeicherten Wert, wodurch die Menge des Trommelabriebs des lichtempfindlichen Bildträgerteils 201 ermittelt und somit die exakte Lebensdauererfassung ermöglicht wird. Das Kontaktaufladeelement ist nicht auf die Aufladeschwammwalze begrenzt, sondern kann auch aus einer Hartgummiwalze bestehen. Es ist auch nicht auf eine Walze begrenzt, sondern kann eine Klinge, eine Bürste oder eine Bürstenwalze sein.
  • Auch vorhergehend sind die Koeffizienten zur Berechnung der Beschädigung des lichtempfindlichen Bildträgerteils zu k1 = 1, k2 = 0,3 und k3 = 0,1 gewählt, jedoch sind sie von dem Material des lichtempfindlichen Bildträgerteils, der Kombination der Vorspannung-Anlagebedingungen und dem Reinigungsverfahren abhängig und können somit in geeigneter Weise in jedem System gewählt werden. Auch in der vorhergehenden Abfolge der Ausdruck der Vorspannung-Anlagebedingung, der nicht wesentlich den Abrieb des lichtempfindlichen Bildträgerteils beeinflußt (z. B. dann, wenn der Berechnungskoeffizient kn signifikant kleiner als k1 ist, oder wenn die Anlagezeitdauer tn signifikant kleiner als t1 ist), ausgelassen werden, solange die erforderliche Genauigkeit nicht beeinträchtigt wird.
  • Die vorliegende Ausführungsform ist an Hand eines Aufbaus erläutert worden, der eine Arbeitseinheit verwendet, die einen lichtempfindlichen Bildträgerteil aufweist, eine Aufladewalze, eine Entwicklungsvorrichtung und eine Reinigungsvorrichtung, doch es sollte klar sein, daß die vorliegende Erfindung in einem Bilderzeugungsgerät ähnlich wirkungsvoll ist, in welchem der lichtempfindliche Bildträgerteil einfach als ein verbrauchbarer ersetzt wird.
  • Nachfolgend wird eine fünfte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die 9 und 5 erläutert.
  • In der vorliegenden Ausführungsform weist der Abschnitt 227 zur Speicherung der Lebensdauerdaten des lichtempfindlichen Bildträgerteils, der in 5 gezeigt ist, einen Zweistufenwert zur Beurteilung der Lebensdauer des lichtempfindlichen Bildträgerteils 201 auf, d. h. ein Warnwert Y zur Anforderung der Vorbereitung zum Ersatz, wenn die Lebensdauer des lichtempfindlichen Bildträgerteils 201 abläuft, und ein Lebensdauerwert R, die reelle Lebensdauer des lichtempfindlichen Bildträgerteils anzeigt, wenn Y < R ist.
  • Wie 5 zeigt, wird die Drehung des lichtempfindlichen Bildträgerteils 201 durch den Befehlsabschnitt 222 zum Drehen des lichtempfindlichen Bildträgerteils gesteuert, und die Aufladewalze 202, welche das Kontaktaufladeelement bildet, nimmt von der ersten Vorspannungsquelle 212 eine Wechselstrom-Vorspannung und eine Gleichstrom-Vorspannung auf, welche durch den ersten Wechselstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 221 und den ersten Gleichstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 220 gesteuert werden. Der erste Wechselstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 221, der erste Gleichstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 220 und der Befehlsabschnitt 222 zum Drehen des lichtempfindlichen Bildträgerteils sind mit dem Vorspannung-Anlagezeitdauer-Erfassungsabschnitt 223 verbunden, welche die Anlagezeiten t1, t2, t3 der Vorspannung-Anlagebedingungen in einem Auftrag der Druckoperation erfassen (S11).
  • Nach dem Abschluß eines Auftrags der Druckoperation werden die Anlagezeiten t1, t2, t3 der jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen zu dem Abschnitt 224 zur Berechnung der Beschädigung des lichtempfindlichen Bildträgerteils übertragen, welcher einen Beschädigungsindex D des lichtempfindli chen Bildträgerteils gemäß der folgenden Gleichung (i) berechnet: D = k1 × t1 + k2 × t2 + k3 × t3 (i) wobei k1 = 1,0, k2 = 0,3 und k3 = 0,1.
  • Ein Abschnitt 225 zur Speicherung der Beschädigungssummen des lichtempfindlichen Bildträgerteils addiert den Beschädigungsindex D des lichtempfindlichen Bildträgerteils in einem Auftrag zu dem Beschädigungssummenwert S des lichtempfindlichen Bildträgerteils, der darin gespeichert ist, wodurch der Summenwert S erneuert wird (Sneu = Salt + D, S13). Diese Operation wird für jeden Auftrag in der Druckoperation wiederholt. Beim Erneuern des Summenwerts S, der in dem Abschnitt 225 zur Speicherung der Beschädigungssummen des lichtempfindlichen Bildträgerteils nach dem Auftrag gespeichert ist, liest der Vergleichsabschnitt 226 die voreingestellten Lebensdauerdaten Y und die Lebensdauerdaten R aus dem Abschnitt 227 zur Speicherung der Lebensdauerdaten des lichtempfindlichen Bildträgerteils (S26) und den erneuerten Summenwert S aus dem Abschnitt 225 zu Speicherung der Beschädigungssummen des lichtempfindlichen Bildträgerteils.
  • Zuerst wird der erneuerte Summenwert S mit dem Warnwert Y verglichen (S24), und wenn ersterer kleiner ist, kehrt die Abfolge zu der normalen Druckabfolge zurück und die Lebensdauerdaten des lichtempfindlichen Bildträgerteils 201 werden nicht angezeigt (S27).
  • Wenn der vorstehend erwähnte Vergleich ergibt, daß S > Y ist, wird der Summenwert S mit dem Lebensdauerwert R verglichen (S25). Wenn S < R, wird eine Anweisung an den Warnabschnitt (Anzeigeabschnitt) erteilt, um die Vorbereitung für den Ersatz des lichtempfindlichen Bildträgerteils anzufordern, während die normale Operation fortgesetzt wird, wenn sich der lichtempfindliche Bildträgerteil der Lebensdauergrenze annähert (S28).
  • Wenn S > R, wird eine Anweisung an den Warnabschnitt (Anzeigeabschnitt) 228 erteilt, um den Ersatz des lichtempfindlichen Bildträgerteils anzufordern, da der lichtempfindliche Bildträgerteil seine Lebensdauergrenze erreicht hat, und die Druckoperation wird unterbunden (S29). Die Druckoperation wird bei Bestätigung des Ersatzes des lichtempfindlichen Bildträgerteils 201 durch einen neuen wieder ermöglicht.
  • In dem vorstehend erläuterten Aufbau kann der Bediener erkennen, daß sich der lichtempfindliche Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze annähert, was den Ersatz erfordert, und kann somit im voraus einen neuen lichtempfindlichen Bildträgerteil für den unmittelbaren Ersatz vorbereiten, wenn die Lebensdauergrenze erreicht ist. Es wird auch die Operation des Geräts unterbunden, wenn der lichtempfindliche Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze erreicht, so daß dann die Beschädigung des Hauptkörpers des Geräts durch eine Druckoperation über eine solche Lebensdauergrenze hinaus verhindert werden kann.
  • In der vorliegenden Ausführungsform wird der Wert zur Beurteilung der Lebensdauer des lichtempfindlichen Bildträgerteils in zwei Stufen eingestellt, d. h. der Warnwert und der Lebensdauerwert, doch es ist natürlich möglich, eine größere Anzahl von Stufen einzustellen, um den Bediener mit ausführlicheren Lebensdauerinformationen des lichtempfindlichen Bildträgerteils zu versehen.
  • [Sechste Ausführungsform]
  • Nachfolgend wird eine sechste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf 10 und 11 erläutert. Da der Aufbau des Bilderzeugungsgeräts ähnlich dem in der vierten Ausführungsform ist, werden nur die unterschiedlichen Punkte erläutert.
  • In der vierten Ausführungsform weist die Arbeitseinheit den elektrophotographischen, lichtempfindlichen Bildträgerteil 201, die Aufladewalze 202, die Entwicklungsvorrichtung 207 und die Reinigungsvorrichtung 214 einstückig auf. In der vorliegenden Ausführungsform ist eine Trommeleinheit (Arbeitseinheit 217) 329, die einen elektrophotographischen, lichtempfindlichen Bildträgerteil 301, eine Aufladewalze 302, eine Entwicklungsvorrichtung 307 und eine Reinigungsvorrichtung 314 einstückig enthält, auf dem Hauptkörper des Geräts durch eine Montageführungsvorrichtung 380 auswechselbar angeordnet, und eine Entwicklungsvorrichtung 307 ist als eine separate Einheit aufgebaut. In der Trommeleinheit 329 ist eine Speichereinrichtung 330 angeordnet, die eine Speichervorrichtung ausbildet, und ein Verbindungsanschluß (nicht gezeigt) ist auf dem Behälter der Trommeleinheit 329 angeordnet, um die Verbindung mit einer Steuereinheit des Hauptkörpers herzustellen, wenn auf dem Bilderzeugungsgerät angeordnet.
  • Der Bilderzeugungsprozeß ist der gleiche wie in der vierten Ausführungsform und wird nicht weiter erläutert.
  • Wie in 10 gezeigt, wird die Drehung des lichtempfindlichen Bildträgerteils 301 durch einen Befehlsabschnitt 322 zum Drehen des lichtempfindlichen Bildträgerteils gesteuert, und die Aufladewalze 302, welche das Kontaktaufladeelement ausbildet, nimmt von einer ersten Vorspannungsquelle 312 eine Wechselstrom-Vorspannung und eine Gleichstrom-Vorspannung auf, welche jeweils durch einen ersten Wechselstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 321 und einen ersten Gleichstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 320 gesteuert werden. Der erste Wechselstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 321, der erste Gleichstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 320 und der Befehlsabschnitt 322 zum Drehen des lichtempfindlichen Bildträgerteils sind mit einem Vorspannung-Anlagezeitdauer-Erfassungsabschnitt 323 verbunden, welcher die Anlagezeiten t1, t2, t3 der Vorspannung-Anlagebedingungen in einem Auftrag der Druckoperation erfaßt (S31). Nach dem Abschluß eines Auftrags der Druckoperation werden die Anlagezeiten t1, t2, t3 der jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen zu einem Abschnitt 324 zur Berechnung der Beschädigung des lichtempfindlichen Bildträgerteils übertragen, welcher einen Beschädigungsindex D des lichtemp findlichen Bildträgerteils gemäß der folgenden Gleichung (i) berechnet: D = k1 × t1 + k2 × t2 + k3 × t3 (i) wobei k1 = 1,0, k2 = 0,3 und k3 = 0,1.
  • Der Abschnitt 324 zur Berechnung der Beschädigung des lichtempfindlichen Bildträgerteils ist mit der Speichervorrichtung 330 in der Trommeleinheit 329 verbunden und liest für jeden Auftrag einen gespeicherten Beschädigungswert S des lichtempfindlichen Bildträgerteils aus der Speichervorrichtung 330, wodurch der gespeicherte Beschädigungswert S des lichtempfindlichen Bildträgerteils erneuert wird (S32).
  • Beim Erneuern des gespeicherten Werts S, der in der Speichervorrichtung 330 der Trommeleinheit 329 gespeichert ist, liest nach dem Auftrag ein Vergleichsabschnitt 326 den erneuerten gespeicherten Wert S und ein voreingestellten Lebensdauerwert R aus der Speichervorrichtung 330 der Trommeleinheit 329 und vergleicht beide (S34). Wenn S > R ist, wird ein Signal zu einem Warnabschnitt (Anzeigeabschnitt) 328 übertragen, um eine Warnung oder eine Anzeige vorzunehmen, daß der lichtempfindliche Bildträgerteil seine Lebensdauergrenze erreicht hat, und die Druckoperation in dem Hauptkörper wird unterbunden (S35). Wenn S < R ist, kehrt die Abfolge zu der normalen Abfolge ohne eine Warnung oder Anzeige zurück (S36).
  • Die Anordnung der Speichervorrichtung 330 auf der Trommeleinheit 329 gestattet die leichte Unterscheidung jeder Trommeleinheit auf der Grundlage des Unterschieds im Beschädigungsindex D des lichtempfindlichen Bildträgerteils, der in jeder Speichervorrichtung gespeichert ist. In mehr spezifischer Weise kann beim Ersatz mit einer neuen Trommeleinheit die mögliche fehlerhafte Ersetzung durch eine bereits verwendete Trommeleinheit auf leichte Weise ohne besondere Unterscheidungsvorrichtung erkannt werden. Es ist daher möglich, einen Fehler des Bedieners beim Ersetzen und die sich daraus ergebenden Nachteile zu verhindern, wie z. B. die Ausgabe eines nicht zufriedenstellenden Bilds, bewirkt durch die fehlerhafte Verwendung einer Trommeleinheit, welche die Lebensdauergrenze überschritten hat. Es wird auch durch Speichern des Lebensdauerwerts R der lichtempfindlichen Trommel im voraus in der Speichervorrichtung 330 der Trommeleinheit 329 ermöglicht, die Lebensdauer zu erfassen und die geeignete Warnung vorzunehmen, selbst in dem Fall der Verwendung einer Trommeleinheit mit verschiedener Lebensdauer gemäß einer solchen Lebensdauer jeder Trommeleinheit.
  • [Siebente Ausführungsform]
  • Nachfolgend wird eine siebente Ausführungsform der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf 12 und 13 erläutert. Da der Aufbau des Bilderzeugungsgeräts ähnlich dem in der vierten Ausführungsform ist, werden nur die unterschiedlichen Punkte erläutert.
  • Wie in der sechsten Ausführungsform weist die Arbeitseinheit 429 den elektrophotographischen, lichtempfindlichen Bildträgerteil 401, die Aufladewalze 402, den Tonerbehälter 403 und die Reinigungsvorrichtung 414 einstückig auf, während die Entwicklungsvorrichtung 307 als eine getrennte Einheit aufgebaut ist, und in der Trommeleinheit 429 ist die Speichervorrichtung 430 angeordnet. Es ist auch ein Verbindungsanschluß (nicht gezeigt) auf dem Behälter der Trommeleinheit 429 angeordnet, um die Verbindung mit einer Steuereinheit des Hauptkörpers herzustellen, wenn auf dem Bilderzeugungsgerät angeordnet.
  • In der vierten bis sechsten Ausführungsform wird die Lebensdauererfassung des lichtempfindlichen Bildträgerteils durch Erfassen der Anlagezeiten t1, t2, t3 der jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen in jedem Auftrag der Druckoperation, Berechnen des Beschädigungsindexes des lichtempfindlichen Bildträgerteils durch den Beschädigungsberechnungsabschnitt des lichtempfindlichen Bildträgerteils und Speichern des Beschädigungssummenwerts des lichtempfindlichen Bildträgerteils in dem Beschädigungswert-Speicherabschnitt des licht empfindlichen Bildträgerteils in dem Hauptkörper oder in der Speichervorrichtung der Trommeleinheit. Im Gegensatz dazu ist die vorliegende Ausführungsform gekennzeichnet durch die Summierung der Anlagezeiten t1, t2, t3 der jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen als Summenwerte S1, S2, S3, dann das Lesen solcher Summenwerte S1, S2, S3 zu einem beliebigen Zeitpunkt und Berechnung eines Gesamtbeschädigungsindexes D des lichtempfindlichen Bildträgerteils mit den Koeffizienten k1, k2, k3 gemäß der folgenden Gleichung (ii): D = k1 × S1 + k2 × S2 + k3 × S3 (ii)
  • In dem Beschädigungsberechnungsabschnitt des lichtempfindlichen Bildträgerteils und auch auf Grund der Tatsache, daß die Koeffizienten k1, k2, k3 gemäß dem Verhältnis der Summenwerte S1, S2, S3 der Anlagezeiten der jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen variabel sind.
  • Nachstehend wird das Verfahren zur Erfassung der Lebensdauer des lichtempfindlichen Bildträgerteils gemäß der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die 12 und 13 erläutert.
  • Wie 12 zeigt, wird die Drehung des lichtempfindlichen Bildträgerteils 401 durch einen Befehlsabschnitt 422 zum Drehen des lichtempfindlichen Bildträgerteils gesteuert, und die Aufladewalze 402, welche das Kontaktaufnahmeelement ausbildet, nimmt von einer ersten Vorspannungsquelle 412 eine Wechselstrom-Vorspannung und eine Gleichstrom-Vorspannung auf, welche durch einen ersten Wechselstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 421 und einen ersten Gleichstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 420 unabhängig gesteuert werden. Der erste Wechselstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 421, der erste Gleichstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 420 und der Befehlsabschnitt 422 zum Drehen des lichtempfindlichen Bildträgerteils sind mit einem Vorspannungsanlagezeitdauer-Erfassungsabschnitt 423 verbunden, welcher die Anlagezeiten t1, t2, t3 der jeweiligen Vorspan nung-Anlagebedingungen in einem Auftrag der Druckoperation erfaßt (S41).
  • Nach dem Abschluß eines Auftrags der Druckoperation werden die Anlagezeiten t1, t2, t3 der jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen zu einem Abschnitt 424 zur Berechnung der Beschädigung des lichtempfindlichen Bildträgerteils übertragen, welcher die Summenwerte S1, S2, S3 der Anlagezeiten der jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen des lichtempfindlichen Bildträgerteils aus der Speichervorrichtung 430 der verbundenen Trommeleinheit 429 liest und die jeweiligen Anlagezeiten t1, t2, t3 der jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen in einem Auftrag addiert, wodurch die Summenwerte S1, S2, S3, die in der Speichervorrichtung 430 gespeichert sind, erneuert werden (S42, S43).
  • Die auf diese Weise erneuerten Speicherwerte S1, S2, S3 werden zur Berechnung des Beschädigungsindex D des lichtempfindlichen Bildträgerteils gemäß der folgenden Gleichung (ii) verwendet (S44).
  • D = k1 × S1 + k2 × S2 + k3 × S3 (ii)
  • In dieser Operation werden die Werte der Koeffizienten k1, k2, k3 in geeigneter Weise gemäß dem Verhältnis der Summenwerte S1, S2, S3 der Anlagezeiten der jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen abgestimmt. In der vorliegenden Ausführungsform wird unter Betonung des Summenwerts S1 der Anlagezeitdauer der Vorspannung-Anlagebedingung 1 (eine sinusförmige Vorspannung mit einer Frequenz von 1000 Hz, bestehend aus einer Gleichstrom-Vorspannung von –700 V, die mit einer Wechselstrom-Vorspannung mit einem Spitze-Spitze-Wert von 1600 V überlagert ist), welche den größten Einfluß auf den Trommelabrieb des lichtempfindlichen Bildträgerteils zeigt, das Verhältnis ρdie Anlagesummenzeitdauer S1 der Vorspannung-Anlagebedingung 1 zu der Drehzeitdauer (S1 + S2 + S3) des lichtempfindlichen Bildträgerteils berechnet, und die Koeffizienten werden ausgewählt als: k1 = 1, k2 = 0,5 × ρ, k3 = 0,2 × ρ.
  • Nach der Berechnung des Beschädigungsindex des lichtempfindlichen Bildträgerteils liest ein Vergleichsabschnitt 326 ein voreingestellter Lebensdauerwert R aus der Speichervorrichtung 330 der Trommeleinheit 329 und vergleicht diese mit dem berechneten Beschädigungsindex D des lichtempfindlichen Bildträgerteils (545). Wenn D > R ist, wird ein Signal zu einem Warnabschnitt (Anzeigeabschnitt) 328 übertragen, um eine Warnung oder eine Anzeige auszugeben, daß der lichtempfindliche Bildträgerteil seine Lebensdauergrenze erreicht hat (S46). Wenn D < R ist, kehrt die Abfolge zu der normalen Abfolge ohne Warnung oder Anzeige zurück (S47).
  • In der vorliegenden Ausführungsform werden die Koeffizienten k2, k3 für die Anlagesummenzeiten S2, S3 der Vorspannung-Anlagebedingungen 2, 3 gemäß dem Verhältnis der Anlagesummenzeitdauer S der Vorspannung-Anlagebedingung 1 in bezug auf die Drehzeitdauer (S1 + S2 + S3) auf der Grundlage der folgenden Versuchsergebnisse verändert. Wie bereits in bezug auf die vierte Ausführungsform erläutert, ändert sich die Beschädigung (im Prinzip die Abriebmenge) der lichtempfindlichen Trommel abhängig von der Vorspannung-Anlagebedingung, wie z. B. der Wechselstrom-Vorspannungsanlage, nur der Gleichstrom-Vorspannungsanlage oder keiner Vorspannungsanlage. Die Versuche zeigen, daß die Abriebmenge der lichtempfindlichen Trommel bei der Anlage einer Wechselstrom-Vorspannung im Vergleich mit anderen Fällen besonders groß ist.
  • Die vorstehend genannten Erfinder, die angenommen haben, daß das Verhältnis der Wechselstrom-Vorspannungsanlage-Zeitdauer innerhalb der Drehzeitdauer der lichtempfindlichen Trommel die Abriebmenge der lichtempfindlichen Trommel unter anderen Vorspannung-Anlagebedingungen beeinflußt, führten einen Versuch aus, um die Abriebmenge der lichtempfindlichen Trommel je Zeiteinheit zu messen, unter Veränderung des Verhältnisses der Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer innerhalb der Trommeldrehzeitdauer der lichtempfindlichen Trommel in einem Bereich von 50 bis 70%. Demzufolge wurde festge stellt, daß die Abriebmenge der lichtempfindlichen Trommel mit einer Vergrößerung des Verhältnisses der Wechselstrom-Vorspannung-Anlagezeitdauer von 0,20 bis 0,40 nur unter Gleichstrom-Vorspannungsanlage und von 0,1 bis 0,15 bei keiner Vorspannungsanlage im Vergleich mit der Abriebmenge zunimmt, die mit 1 in anderen Vorspannung-Anlagebedingungen angenommen ist. Dieser Versuch wurde wie in der vierten Ausführungsform in einem System ausgeführt, das einen lichtempfindlichen OPC-Bildträgerteil mit einer Oberflächenschicht aus Polykarbonatharz als das Hauptbindemittel verwendet und ebenso eine Reinigungsklinge zum Reinigen des lichtempfindlichen Bildträgerteils verwendet.
  • In der vorliegenden Ausführungsform werden auf der Grundlage dieser Ergebnisse die Berechnungskoeffizienten k1, k2, k3 für den Beschädigungsindex der lichtempfindlichen Trommel in einer vereinfachten Weise ausgewählt: k1 = 1, k2 = 0, 5 × ρ, k3 = 0, 2 × ρ, indem das Verhältnis ρ der Anlagesummenzeitdauer S1 der Vorspannung-Anlagebedingung 1 in bezug auf die Trommeldrehzeitdauer (S1 + S2 + S3) der lichtempfindlichen Trommel verwendet wird.
  • In dem Fall, daß die lichtempfindliche Trommel eine kurze Lebensdauer aufweist (z. B. etwa 10000 Kopien), kann eine ausreichende Erhöhung der Genauigkeit der Lebensdauererfassung selbst dann erzielt werden, wenn konstante Berechnungskoeffizienten k1, k2, k3 für den Beschädigungsindex der lichtempfindlichen Trommel verwendet werden, wie in der vierten bis sechsten Ausführungsform, doch für die lichtempfindliche Trommel mit einer längeren Lebensdauer (z. B. etwa 50000 Kopien) kann eine höhere Genauigkeit mit variablen Berechnungskoeffizienten erreicht werden, wie in der vorliegenden Ausführungsform, da der Fehler mit der Verlängerung der Lebensdauer der lichtempfindlichen Trommel proportional größer wird.
  • Das Verfahren der vorliegenden Ausführungsform ermöglicht die präzise Lebensdauerberechnung des lichtempfindlichen Bildträgerteils durch Versehen der Trommeleinheit 329 mit der Speichervorrichtung 330, welche die Summenwerte S1, S2, S3 der Anlagezeiten t1, t2, t3 der jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen in der Speichervorrichtung 330 speichert, dann die Summenwerte S1, S2, S3 zu einem beliebigen Zeitpunkt liest und den Gesamtbeschädigungsindex D des lichtempfindlichen Bildträgerteils in dem Abschnitt 324 zur Berechnung der Beschädigung des lichtempfindlichen Bildträgerteils unter Verwendung der Koeffizienten k1, k2, k3 berechnet, die durch das Verhältnis der Summenwerte S1, S2, S3 bestimmt sind. Außerdem kann die Information zu dem tatsächlichen Verwendungszustand auf dem Markt aus der wiedergewonnenen Trommeleinheit 329 nach der Verwendung erhalten werden und kann für den feineren Abgleich der Berechnungskoeffizienten verwendet werden, um eine weitere Erhöhung der Genauigkeit zu erreichen.
  • Sofern der Zweck der genauen Lebensdauerberechnung des lichtempfindlichen Bildträgerteils berücksichtigt wird, können jedoch die Summenwerte S1, S2, S3 der Anlagezeiten t1, t2, t3 der jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen ebenfalls in dem Hauptkörper des Bilderzeugungsgeräts gespeichert werden. Dies ist gleichermaßen wirkungsvoll in dem Verfahren, das in der vierten bis sechsten Ausführungsform zum Erfassen der Anlagezeiten t1, t2, t3 der jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen in einem Auftrag gezeigt ist, dem Berechnen des Beschädigungsindex des lichtempfindlichen Bildträgerteils durch den Beschädigungsberechnungsabschnitt des lichtempfindlichen Bildträgerteils und dem Speichern des Beschädigungssummenwerts des lichtempfindlichen Bildträgerteils in dem Beschädigungssummen-Speicherabschnitt des lichtempfindlichen Bildträgerteils des Hauptkörpers oder in der Speichervorrichtung der Trommeleinheit, um den Beschädigungsindex des lichtempfindlichen Bildträgerteils für einen Auftrag durch Verändern der Koeffizienten k1, k2, k3 gemäß dem Verhältnis der Anlagezeiten t1, t2, t3 der jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen in dem Auftrag bei der Berech nung des Beschädigungsindex des lichtempfindlichen Bildträgerteils zu bestimmen.
  • Auch in der vorliegenden Ausführungsform werden die Berechnungskoeffizienten für den Beschädigungsindex des lichtempfindlichen Bildträgerteils in einer vereinfachten Weise ausgewählt: k1 = 1, k2 = 0,5 × ρ und k3 = 0,2 × ρ, doch diese Koeffizienten sind abhängig von dem Material des lichtempfindlichen Bildträgerteils, der Kombination der Vorspannung-Anlagebedingungen, dem Reinigungsverfahren usw. veränderbar, und die optimalen Werte und das Verfahren zur Veränderung der Koeffizienten können in geeigneter Weise in jedem System ausgewählt werden.
  • Auch in dem Fall, wenn die Spannung und der Strom der Wechselstrom-Vorspannung verändert werden, z. B. gemäß der Veränderung des Widerstands des Aufladeelements, die sich aus der Veränderung der Umgebungsbedingungen oder aus der zeitabhängigen Verschlechterung ergibt, und der Veränderung der Kapazität der lichtempfindlichen Trommel, die sich aus deren Abrieb ergibt, wodurch die Beschädigungsmenge der lichtempfindlichen Trommel ebenfalls Veränderungen unterliegt, ist es ebenfalls wirkungsvoll, eine Vorrichtung zum Erfassen der Spannung oder des Stroms der Wechselstrom-Vorspannung vorzusehen und die Berechnungskoeffizienten bei der Wechselstrom-Vorspannungsanlage gemäß dem Erfassungsergebnis zu verändern.
  • [Achte Ausführungsform]
  • Die vorhergehend beschriebene vierte bis sechste Ausführungsform zeigen die Anwendung der vorliegenden Erfindung auf monochromatische Laserstrahldrucker, die jeweils in 5, 10 und 12 gezeigt sind. Die vorliegende achte Ausführungsform zeigt die Anwendung der vorliegenden Erfindung auf einen Vollfarben-Laserstrahldrucker unter Verwendung der Farben Gelb, Magenta, Cyan und Schwarz, wie in 14 und 15 gezeigt ist.
  • Wie in 14 gezeigt, wird eine lichtempfindliche Trommel 71 durch eine Antriebsvorrichtung (nicht gezeigt) in eine Richtung gedreht, die durch einen Pfeil bezeichnet ist, und wird durch eine Walzenaufladevorrichtung 72 auf ein vorbestimmtes Potential gleichmäßig aufgeladen. Dann strahlt eine Belichtungsvorrichtung 73, die ein Signal entsprechend dem Gelbbildmuster aufnimmt, ein Laserlicht ab, um die lichtempfindliche Trommel 71 zu belichten, wodurch darauf ein latentes Bild erzeugt wird.
  • Wenn sich die lichtempfindliche Trommel 71 in die Richtung des Pfeils bewegt, wird ein Tragelement 75 so gedreht, daß eine Entwicklungsvorrichtung 74a der Entwicklungsvorrichtungen 74a, 74b, 74c, 74d, die durch das Tragelement 75 getragen sind, in Gegenüberlage der lichtempfindlichen Trommel 71 gelangt, und das vorstehend erwähnte latente Bild wird durch die Entwicklungsvorrichtung 74a sichtbar gemacht. Dann wird das entwickelte Tonerbild auf ein Zwischenübertragungsband 66 übertragen, welches das Zwischenübertragungselement ausbildet.
  • Das Zwischenübertragungsband 66 wird durch drei Tragwalzen 61, 62, 63 getragen und wird durch die Drehung der Tragwalze 62, die mit einer Antriebsquelle in eine Richtung bewegt, die durch einen Pfeil bezeichnet ist. In einer Position in Gegenüberlage der lichtempfindlichen Trommel unter dem Zwischenübertragungsband 66 ist eine erste Transferwalze 64 angeordnet, welche eine vorbestimmte Vorspannung von einer Hochspannungsquelle aufnimmt, um die Übertragung des Toners von der lichtempfindlichen Trommel 71 auf das Zwischenübertragungsband 66 zu unterstützen.
  • Der vorstehend erläuterte Prozeß wird ferner für die Farben Magenta, Cyan und Schwarz durch die Entwicklungsvorrichtungen 74b, 74c, 74d wiederholt, wodurch die Tonerbilder von vier Farben auf dem Zwischenübertragungsband 66 erzeugt wer den. Solche Tonerbilder von vier Farben werden durch eine zweite Transferwalze 65 auf eine Transferunterlage übertragen, die von einer Blattzuführvorrichtung 76 und durch eine Transportvorrichtung 77 im Gleichlauf mit der Bewegung des Zwischenübertragungsbands 66 transportiert wird. Die Transferunterlage wird dann der Bildfixierung durch Aufschmelzen in einer Wärme/Druck-Fixiervorrichtung 78 unterzogen, wodurch ein Farbbild erhalten wird.
  • Der auf der lichtempfindlichen Trommel 71 rückständige Toner wird durch eine Reinigungsvorrichtung 79 entfernt, die mit einer Klingenvorrichtung versehen ist.
  • In der vorliegenden Ausführungsform sind die Aufladewalze 72, die lichtempfindliche Trommel 71 und die Reinigungsvorrichtung 79 als eine Arbeitseinheit 90 einstückig aufgebaut, deren Äußeres in 15 gezeigt ist, die durch eine Montageführungsvorrichtung 80 an dem Hauptkörper des Geräts abnehmbar angeordnet ist. Es ist auch eine Speichervorrichtung 84 angeordnet, die ähnlich dem Kassettenspeicher 4 in den vorhergehenden Ausführungsformen funktionswirksam ist.
  • Auch die Entwicklungsvorrichtungen 74a bis 74d der vier Farben sind von dem Hauptkörper des Geräts abnehmbar ausgebildet, wie die Arbeitseinheit. Ein solcher Aufbau ermöglicht den leichten Ersatz und die Wartung dieser Komponenten durch den Bediener anstelle der herkömmlichen Wartung durch das Servicepersonal.
  • Das Prinzip der vorhergehenden vierten bis siebenten Ausführungsform ist auf das Vollfarben-Bilderzeugungsgerät mit dem vorstehend erläuterten Aufbau anwendbar, um die vorhergehend erläuterten Wirkungen und Vorteile zu erzielen.
  • Nachfolgend wird eine Ausführungsform erläutert, in welcher die Speichervorrichtung 330 der sechsten Ausführungsform die Koeffizienten k1, k2, k3 speichert.
  • [Neunte Ausführungsform]
  • Der Grundaufbau des Geräts ist gleich dem der in 10 gezeigten sechsten Ausführungsform und wird daher nicht weiter erläutert.
  • Nachfolgend wird ein Verfahren zur Lebensdauererfassung des lichtempfindlichen Bildträgerteils unter Bezugnahme auf ein Ablaufdiagramm in 16 erläutert, das die Lebensdauererfassungsabfolge der vorliegenden Ausführungsform zeigt.
  • In 10 wird die Drehung des lichtempfindlichen Bildträgerteils 201 durch einen Befehlsabschnitt 222 zum Drehen des lichtempfindlichen Bildträgerteils gesteuert, und die Aufladewalze 202, welche das Kontaktaufladeelement ausbildet, nimmt von einer ersten Vorspannungsquelle 212 eine Wechselstrom-Vorspannung und eine Gleichstrom-Vorspannung auf, welche durch einen ersten Wechselstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 221 und einen ersten Gleichstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 220 unabhängig gesteuert werden. Der erste Wechselstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 221, der erste Gleichstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 220 und der Befehlsabschnitt 222 zum Drehen des lichtempfindlichen Bildträgerteils sind mit einem Vorspannung-Anlagezeitdauer-Erfassungsabschnitt 223 verbunden, welcher die Anlagezeiten t1, t2, t3 der Vorspannung-Anlagebedingungen in einem Auftrag der Druckoperation erfaßt (S51). Nach dem Abschluß eines Auftrags der Druckoperation werden die Anlagezeiten t1, t2, t3 der jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen und Berechnungskoeffizienten k1, k2, k3 für den lichtempfindlichen Bildträgerteil, die in der Speichervorrichtung 330 gespeichert sind, zu einem Abschnitt 224 zur Berechnung der Beschädigung des lichtempfindlichen Bildträgerteils übertragen (S52), welcher mit der Speichervorrichtung 330 der Trommeleinheit 229 verbunden ist. Dadurch wird ein Beschädigungsindex D des lichtempfindlichen Bildträgerteils gemäß der folgenden Gleichung (iv) berechnet: D = k1 × t1 + k2 × t2 + k3 × t3 (iv) wobei k1 = 0, k2 = 0,3 und k3 = 0,1 sind.
  • Für jeden Auftrag wird der Beschädigungssummenwert S des lichtempfindlichen Bildträgerteils von der Speichervorrichtung 330 gelesen, und der Beschädigungsindex D des lichtempfindlichen Bildträgerteils für einen Auftrag wird addiert, um den Summenwert S zu erneuern, der in der Speichervorrichtung 330 gespeichert ist (S54). Diese Operation wird für jeden Auftrag in der Druckoperation wiederholt.
  • Der Abschnitt 224 zur Berechnung der Beschädigung des lichtempfindlichen Bildträgerteils ist mit der Speichervorrichtung 330 in der Trommeleinheit 229 verbunden und liest für jeden Auftrag einen Beschädigungssummenwert S des lichtempfindlichen Bildträgerteils von der Speichervorrichtung 330, wodurch der Beschädigungssummenwert S des lichtempfindlichen Bildträgerteils erneuert wird (S52).
  • Beim Erneuern des Beschädigungssummenwerts S, der in der Speichervorrichtung 330 der Trommeleinheit 217 nach dem Auftrag gespeichert ist, liest ein Vergleichsabschnitt 226 den erneuerten Beschädigungssummenwert S und ein voreingestellter Lebensdauerwert R aus der Speichervorrichtung 330 der Trommeleinheit 217 und vergleicht beide (S55). Wenn der erneuerte Beschädigungssummenwert größer als der Lebensdauerwert ist, wird ein Signal zu einem Warnabschnitt (Anzeigeabschnitt) 228 übertragen, um eine Warnung oder eine Anzeige auszugeben, daß der lichtempfindliche Bildträgerteil seine Lebensdauergrenze erreicht hat (S58).
  • Die Anordnung der Speichervorrichtung 330 auf der Trommeleinheit 217 gestattet die leichte Unterscheidung jeder Trommeleinheit auf der Grundlage des Unterschieds des Beschädigungsindex des lichtempfindlichen Bildträgerteils, der in jeder Einheit gespeichert ist. In mehr spezifischer Weise kann beim Ersatz mit einer neuen Trommeleinheit die mögliche fehlerhafte Ersetzung durch eine bereits verwendete Trommeleinheit auf leichte Weise ohne besondere Unterscheidungsvorrichtung erkannt werden. Es ist daher möglich, einen Fehler des Bedieners beim Ersetzen und die sich daraus ergebenden Nachteile zu verhindern, wie z. B. die Ausgabe eines nicht zufriedenstellenden Bilds, bewirkt durch die fehlerhafte Verwendung einer Trommeleinheit, welche die Lebensdauergrenze überschritten hat.
  • Es ist auch durch vorheriges Speichern des Werts R der Lebensdauer der lichtempfindlichen Trommel in der Speichervorrichtung 330 der Trommeleinheit 217 möglich, die Lebensdauer zu erfassen und die geeignete Warnung auszugeben, selbst in dem Fall der Verwendung einer Trommeleinheit mit einer unterschiedlichen Lebensdauer, gemäß einer solchen Lebensdauer jeder Trommeleinheit.
  • Ferner können die Berechnungskoeffizienten k1, k2, k3 für den lichtempfindlichen Bildträgerteil für jeden lichtempfindlichen Bildträgerteil oder für jede Partie so verändert werden, daß die Lebensdauererfassung in mehr angepaßter Weise realisierbar wird, z. B. durch Anpassen der Schwankung der Eigenschaften des den lichtempfindlichen Bildträgerteil ausbildenden Materials.
  • In der vorliegenden Ausführungsform werden die Berechnungskoeffizienten k1, k2, k3 für den lichtempfindlichen Bildträgerteil, die in der Speichervorrichtung 330 gespeichert sind, zu dem Abschnitt 224 zur Berechnung der Beschädigung des lichtempfindlichen Bildträgerteils für jeden Auftrag übertragen, doch eine solche Übertragung kann nur einmal erfolgen, wenn die Energiezuführung des Hauptkörpers des Geräts eingeschaltet wird.
  • Ebenso wie in der fünften Ausführungsform kann der Wert zur Beurteilung der Lebensdauer des lichtempfindlichen Bildträgerteils in zwei Stufen in dem Speicherabschnitt 227 eingestellt werden, wie in 17 gezeigt ist. In mehr spezifischer Weise kann ein Warnwert Y verwendet werden, um die Vorbereitung zur Ersetzung des lichtempfindlichen Bildträgerteils abzufordern, wenn sich dieser der Lebensdauergrenze nähert, und ein Lebensdauerwert R, welcher der reellen Lebensdauer des lichtempfindlichen Bildträgerteils entspricht.
  • [Zehnte Ausführungsform]
  • Nachfolgend wird eine zehnte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erläutert. Da der Grundaufbau der vorliegenden Ausführungsform gleich dem der sechsten Ausführungsform ist, werden nur die unterschiedlichen Punkte erläutert.
  • 18 zeigt ein Ablaufdiagramm der Lebensdauererfassungsabfolge des lichtempfindlichen Bildträgerteils in der vorliegenden Ausführungsform. Da der Aufbau des Bilderzeugungsgeräts gleich dem in 5 gezeigten ist, wird die folgende Beschreibung unter Bezugnahme auf die 5 und 18 vorgenommen.
  • In der vorliegenden Ausführungsform speichert eine Speichervorrichtung 330 den Koeffizientauswahlwert I des lichtempfindlichen Bildträgerteils anstelle der Berechnungskoeffizienten k1, k2, k3 für den lichtempfindlichen Bildträgerteil. Der Abschnitt 224 zur Berechnung der Beschädigung des lichtempfindlichen Bildträgerteils wählt eine Reihe von k1, k2 und k3 aus einer gespeicherten Tabelle der (in 19 gezeigten) Koeffizienten des lichtempfindlichen Bildträgerteils aus, gemäß dem Lebensdauer-Koeffizientauswahlwert I des lichtempfindlichen Bildträgerteils aus, wodurch die Berechnung und die Anzeige der Lebensdauer bewirkt werden.
  • Wie 5 zeigt, wird die Drehung des lichtempfindlichen Bildträgerteils 201 durch den Befehlsabschnitt 222 zum Drehen des lichtempfindlichen Bildträgerteils gesteuert, und die Aufladewalze 202, welche das Kontaktaufladeelement bildet, nimmt von der ersten Vorspannungsquelle 212 die Wechselstrom-Vorspannung und die Gleichstrom-Vorspannung auf, welche durch den ersten Wechselstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 221 und den ersten Gleichstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 220 gesteuert werden. Der erste Wechselstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 221, der erste Gleichstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 220 und der Befehlsabschnitt 222 zum Drehen des lichtempfindlichen Bildträgerteils sind mit dem Vorspannung-Anlagezeitdauer-Erfassungsabschnitt 223 verbunden, welcher die Anlagezeiten t1, t2, t3 der jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen in einem Auftrag der Druckoperation erfaßt (S61). Nach dem Abschluß eines Auftrags der Druckoperation werden die Anlagezeiten t1, t2, t3 der jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen und des Koeffizientauswahlwerts I des lichtempfindlichen Bildträgerteils, die in der Speichervorrichtung 330 gespeichert sind, zu dem Abschnitt 224 zur Berechnung der Beschädigung des lichtempfindlichen Bildträgerteils übertragen (S62), welcher mit der Speichervorrichtung 330 der Trommeleinheit 217 verbunden ist, wodurch eine Reihe der Berechnungskoeffizienten k1, k2, k3 gemäß dem Koeffizientauswahlwert I des lichtempfindlichen Bildträgerteils ausgewählt wird (S63). Dann wird der Beschädigungsindex D des lichtempfindlichen Bildträgerteils gemäß der folgenden Gleichung berechnet: D = k1 × t1 + k2 × t2 + k3 × t3, wobei k1 = 1,0, k2 = 0,3 und k3 = 0,1 sind (S64). Dann wird der Beschädigungsindex D des lichtempfindlichen Bildträgerteils für einen Auftrag zu dem Beschädigungssummenwert S des lichtempfindlichen Bildträgerteils addiert, der in dem Abschnitt 225 zur Speicherung der Beschädigungssummen des lichtempfindlichen Bildträgerteils gespeichert ist, wodurch der Summenwert S erneuert wird. Die Operation wird für jeden Auftrag in der Druckoperation wiederholt.
  • In der vorliegenden Ausführungsform enthält die Speichervorrichtung 330 den Koeffizientauswahlwert I des lichtempfindlichen Bildträgerteils anstelle der Lebensdauer-Berechnungskoeffizienten k1, k2, k3 für den lichtempfindlichen Bildträgerteil, wodurch die in der Speichervorrichtung 330 gespeicherte Datenmenge verringert wird. Es ist daher möglich, deren Kapazität und Kosten zu senken. In der vorliegenden Ausführungsform wird der Koeffizientauswahlwert I des lichtempfindlichen Bildträgerteils, der in der Speichervorrichtung 330 gespeichert ist, zu dem Abschnitt 224 zur Berechnung der Beschädigung des lichtempfindlichen Bildträgerteils für jeden Auftrag übertragen, doch eine solche Übertragung kann nur einmal ausgeführt werden, wenn die Energiequelle des Hauptkörpers des Geräts eingeschaltet wird.
  • [Elfte Ausführungsform]
  • Nachfolgend wird eine elfte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erläutert. Da der Grundaufbau der vorliegenden Ausführungsform gleich dem der sechsten Ausführungsform ist, werden nur die unterschiedlichen Punkte erläutert.
  • 20 zeigt ein Ablaufdiagramm einer Lebensdauer-Anzeigeabfolge nach der Erneuerung des Beschädigungswerts S des lichtempfindlichen Bildträgerteils. Da der Aufbau des Bilderzeugungsgeräts gleich dem in 5 gezeigten ist, erfolgt die nachstehende Beschreibung unter Bezugnahme auf die 5 und 20.
  • In der vorliegenden Ausführungsform speichert der in 5 gezeigte Abschnitt 227 zur Speicherung des Lebensdauerwerts des lichtempfindlichen Bildträgerteils die Information zur Beurteilung der Lebensdauer des lichtempfindlichen Bildträgerteils in zwei Stufen, d. h. ein Warnwert Y zum Anfordern der Vorbereitung des Ersatzes des lichtempfindlichen Bildträgerteils, wenn sich dieser der Lebensdauergrenze annähert, und ein Lebensdauerwert R, welcher der reellen Lebensdauer des lichtempfindlichen Bildträgerteils entspricht, wobei Y < R ist.
  • Wie 5 zeigt, wird die Drehung des lichtempfindlichen Bildträgerteils 201 durch den Befehlsabschnitt 222 zum Drehen des lichtempfindlichen Bildträgerteils gesteuert, und die Aufladewalze 202, welche das Kontaktaufladeelement bildet, nimmt von der ersten Vorspannungsquelle 212 die Wechselstrom-Vorspannung und die Gleichstrom-Vorspannung auf, welche durch den ersten Wechselstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 221 und den ersten Gleichstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 220 gesteuert werden. Der erste Wechselstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 221, der erste Gleichstrom-Vorspannung-Ausgabebefehlsabschnitt 220 und der Befehlsabschnitt 222 zum Drehen des lichtempfindlichen Bildträgerteils sind mit dem Vorspannung-Anlagezeitdauer-Erfassungsabschnitt 223 verbunden, welcher die Anlagezeiten t1, t2, t3 der jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen in einem Auftrag der Druckoperation erfaßt (S71).
  • Nach dem Abschluß eines Auftrags der Druckoperation werden die Anlagezeiten t1, t2, t3 der jeweiligen Vorspannung-Anlagebedingungen und Berechnungskoeffizienten k1, k2, k3 für den lichtempfindlichen Bildträgerteil, die in der Speichervorrichtung 330 gespeichert sind, zu dem Abschnitt 224 zur Berechnung der Beschädigung des lichtempfindlichen Bildträgerteils übertragen (S72), welcher mit der Speichervorrichtung 330 der Trommeleinheit 229 verbunden ist. Dann wird ein Beschädigungsindex D des lichtempfindlichen Bildträgerteils gemäß der folgenden Gleichung berechnet: D = k1 × t1 + k2 × t2 + k3 × t3, wobei k1 = 1, k2 = 0,3 und k3 = 0,1 sind. Dann wird der Beschädigungsindex D des lichtempfindlichen Bildträgerteils für einen Auftrag zu dem Beschädigungssummenwert S des lichtempfindlichen Bildträgerteils addiert, der in dem Abschnitt zur Speicherung der Beschädigungssummen des lichtempfindlichen Bildträgerteils gespeichert ist (S73), wodurch der Summenwert S erneuert wird (S74).
  • Diese Operation wird für jeden Auftrag in der Druckoperation wiederholt. Bei Erneuerung des Summenwerts S, der in dem Beschädigungssummen-Speicherabschnitt 225 nach dem Auftrag gespeichert ist, liest der Vergleichsabschnitt 226 einen Lebensdauer-Auswahlwert J des lichtempfindlichen Bildträgerteils aus dem Speicherabschnitt 227 der Lebensdauer des lichtempfindlichen Bildträgerteils, um einen Warnwert Y und den Lebensdauerwert R aus einer Tabelle (21) gemäß dem Auswahlwert J auszuwählen und liest auch den erneuerten Summenwert S aus dem Abschnitt 225 zur Speicherung des Beschä digungssummenwerts des lichtempfindlichen Bildträgerteils (S75a). Zuerst werden S und Y verglichen, und wenn der erneuerte Summenwert S größer als der Warnwert Y ist, kehrt die Abfolge zu der normalen Druckabfolge zurück, und der Lebensdauerwert des lichtempfindlichen Bildträgerteils 201 wird nicht angezeigt.
  • Wenn S > Y ist, erfolgt ein Vergleich von S und R (S75b). Wenn S < R ist, wird eine Anweisung an den Warnabschnitt (Anzeigeabschnitt) ausgegeben, um zur Vorbereitung zum Ersetzen aufzufordern, wenn sich die Lebensdauergrenze des lichtempfindlichen Bildträgerteils nähert. Wenn S > R ist, wird eine Anweisung an den Warnabschnitt (Anzeigeabschnitt) ausgegeben, um zum Ersetzen des lichtempfindlichen Bildträgerteils aufzufordern, da dieser seine Lebensdauergrenze erreicht hat, und die Druckoperation wird unterbunden. Die Druckoperation wird bei Bestätigung des Ersatzes des lichtempfindlichen Bildträgerteils 201 durch einen neuen wieder ermöglicht.
  • In der vorliegenden Ausführungsform enthält die Speichervorrichtung 330 den Lebensdauer-Auswahlwert J des lichtempfindlichen Bildträgerteils anstelle des Warnwerts Y und des Lebensdauerwerts R, wodurch die Datenmenge verringert wird, die in der Speichervorrichtung 330 gespeichert ist. Es ist daher möglich, deren Kapazität und Kosten zu verringern.
  • In der vorliegenden Ausführungsform wird der Lebensdauer-Auswahlwert J des lichtempfindlichen Bildträgerteils, der in der Speichervorrichtung 330 gespeichert ist, für jeden Auftrag zu dem Vergleichsabschnitt 226 übertragen, doch eine solche Übertragung kann nur einmal ausgeführt werden, wenn die Energiezuführung des Hauptkörpers des Geräts eingeschaltet wird.
  • Die vorhergehend beschriebenen Ausführungsformen verwenden Vorspannung-Anlagebedingungen von drei Stufen, doch eine allgemeine Formel für den Beschädigungsindex D des lichtempfindlichen Bildträgerteils kann wie folgt für n Arten der Vorspannung-Anlagebedingungen, welche einen Fall ohne Spannungsanlage einschließen können, angegeben werden: D = k1 × t1 + k2 × t2 + ... + kn × tn, wobei k1 > 0, k2 > 0, k3 > 0, ..., kn > 0 sind.
  • Solche Vorspannung-Anlagebedingungen von n Arten können die Fälle einschließen, in welchen sich die Wechselstrom-Vorspannung in der Spannung, dem Strom und bzw. oder der Frequenz unterscheidet.
  • Auch die vorhergehend erwähnte Wechselstrom-Vorspannung kann durch eine Rechteckspannung ersetzt werden, die durch periodisches Ein- und Ausschalten eine Gleichstromquelle erzeugt ist. In mehr spezifischer Weise können die Wechselstrom-Vorspannung und Gleichstrom-Überlagerungsspannung oder die Wechselstrom-Vorspannung ohne die vorhergehend erwähnte Gleichstrom-Vorspannungskomponente nur durch eine Gleichstrom-Vorspannungsquelle erzeugt werden.
  • Die Arbeitseinheit kann auch aus einem Bildtragelement und mindestens einer der Prozeßvorrichtungen, das Aufladeelement, die Entwicklungsvorrichtung und die Reinigungsvorrichtung, bestehen.

Claims (36)

  1. Lebensdaueranzeigegerät für einen aufladbaren Bildträgerteil, das aufweist: – einen aufladbaren Bildträgerteil (201, 301, 401), – ein Aufladeelement (202, 302, 402) zum Aufladen des Bildträgerteils, wobei das Aufladeelement angepaßt ist, eine Schwingspannung aufzunehmen und während der Aufladeoperation mit dem Bildträgerteil in Kontakt zu sein, – eine Speichervorrichtung (230, 330, 430) zum Speichern von Daten der Anlagesummenzeitdauer t1, in welcher die Schwingspannung angelegt ist, und – eine Informationsvorrichtung (228, 328, 428), die angepaßt ist, auf der Grundlage der Anlagesummenzeitdauer t1 visuell oder akustisch zu informieren, ob der Bildträgerteil dessen Lebensdauer erreicht.
  2. Lebensdaueranzeigegerät gemäß Anspruch 1, wobei das Aufladeelement angepaßt ist, eine Gleichstrom-Vorspannung ohne eine Wechselstrom-Vorspannungskomponente aufzunehmen, das aufweist: – eine Speichervorrichtung zum Speichern von Daten der Anlagesummenzeitdauer t2 der Gleichstrom-Vorspannung ohne Wechselstrom-Vorspannungskomponente, und wobei die Informationsvorrichtung angepaßt ist, auf der Grundlage der Anlagesummenzeitdauer t2 zu informieren, ob der Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze erreicht.
  3. Lebensdaueranzeigegerät gemäß Anspruch 1, das eine Speichervorrichtung zum Speichern von Daten der Anlagesummenzeitdauer t3 der Drehung des Bildträgerteils ohne Anlage der Wechselstrom- oder der Gleichstrom-Vorspannung aufweist, wobei die Informationsvorrichtung angepaßt ist, auf der Grundlage der Anlagesummenzeitdauer t3 zu informieren, ob der Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze erreicht.
  4. Lebensdaueranzeigegerät gemäß Anspruch 2, wobei die Informationsvorrichtung angepaßt ist, auf der Grundlage einer Anlagesummenzeitdauer t3 der Drehung des aufladbaren Bildträgerteils ohne Anlage der Wechselstrom- oder der Gleichstrom-Vorspannung an dem Aufladeelement zu informieren, ob der Bildträgerteil dessen Lebensdauer erreicht.
  5. Lebensdaueranzeigegerät gemäß Anspruch 4, wobei die Informationsvorrichtung angepaßt ist, auf der Grundlage eines Werts k1 × t1 + k2 × t2 + k3 × t3, wobei k1, k2 und k3 Koeffizienten sind, die eine Beziehung k1 > k2 > k3 erfüllen, zu informieren, ob der Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze erreicht.
  6. Lebensdaueranzeigegerät gemäß Anspruch 5, wobei die Koeffizienten k1, k2 und k3 gemäß dem Verhältnis der Anlagesummenzeiten t1, t2 und t3 verändert werden.
  7. Lebensdaueranzeigegerät gemäß Anspruch 1, wobei die Informationsvorrichtung angepaßt ist, auf der Grundlage eines Werts k1 × t1 + k2 × t2 + ... + kn × tn, wobei t1, t2, ..., tn jeweils Anlagesummenzeiten in Vorspannung-Anlagebedingungen von n Arten für das Aufladeelement sind und k1, k2, ..., kn Koeffizienten sind, zu informieren, ob der Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze erreicht.
  8. Lebensdaueranzeigegerät gemäß Anspruch 7, wobei die Koeffizienten k1, k2, ..., k3 gemäß dem Verhältnis der Anlagesummenzeiten t1, t2, ..., tn verändert werden.
  9. Lebensdaueranzeigegerät gemäß Anspruch 1, wobei die Informationsvorrichtung angepaßt ist, zu informieren, daß der Bildträgerteil sich dessen Lebensdauergrenze nähert, bevor die Information ausgegeben wird, daß der Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze erreicht hat.
  10. Lebensdaueranzeigegerät gemäß Anspruch 1, wobei die Schwingspannung eine Wechselstrom-Vorspannung aufweist.
  11. Lebensdaueranzeigegerät gemäß Anspruch 1, wobei die Informationsvorrichtung angepaßt ist, auf der Grundlage der Anlagesummenzeitdauer t1 und eines Drehzeitdauerwerts des Bildträgerteils zu informieren, ob der Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze erreicht.
  12. Verfahren zur Anzeige der Lebensdauer eines aufladbaren Bildträgerteils, das aufweist: – Bereitstellen eines aufladbaren Bildträgerteils, – einen Aufladeschritt zum Aufladen des Bildträgerteils mit einem Aufladeelement, das angepaßt ist, in Kontakt mit dem Bildträgerteil während der Aufladeoperation eine Schwingspannung aufzunehmen, und – einen Informationsschritt zum visuellen oder akustischen Informieren auf der Grundlage einer Anlagesummenzeitdauer t1 der Anlagezeitdauer, in welcher die Schwingspannung anliegt, ob der Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze erreicht.
  13. Verfahren zur Anzeige der Lebensdauer gemäß Anspruch 12, wobei das Aufladeelement angepaßt ist, in dem Aufladeschritt eine Gleichstrom-Vorspannung ohne eine Wechselstrom-Vorspannungskomponente aufzunehmen, und der Informationsschritt angepaßt ist, auf der Grundlage einer Anlagesummenzeitdauer t2 der Anlage der Gleichstrom-Vorspannung ohne Wechselstrom-Vorspannungskomponente zu informieren, ob der Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze erreicht.
  14. Verfahren zur Anzeige der Lebensdauer gemäß Anspruch 12, wobei der Informationsschritt angepaßt ist, auf der Grundlage einer Anlagesummenzeitdauer t3 der Drehung des Bildträgerteils ohne Anlage der Wechselstrom- oder der Gleichstrom-Vorspannung an das Aufladeelement zu informieren, ob der Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze erreicht.
  15. Verfahren zur Anzeige der Lebensdauer gemäß Anspruch 13, wobei der Informationsschritt angepaßt ist, auf der Grundlage einer Anlagesummenzeitdauer t3 der Drehung des Bildträgerteils ohne Anlage der Wechselstrom- oder der Gleichstrom-Vorspannung an das Aufladeelement zu informieren, ob der Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze erreicht.
  16. Verfahren zur Anzeige der Lebensdauer gemäß Anspruch 15, wobei der Informationsschritt angepaßt ist, auf der Grundlage eines Werts k1 × t1 + k2 × t2 + k3 × t3, wobei k1, k2 und k3 Koeffizienten sind, die eine Beziehung k1 > k2 > k3 erfüllen, zu informieren, ob der Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze erreicht.
  17. Verfahren zur Anzeige der Lebensdauer gemäß Anspruch 16, wobei die Koeffizienten k1, k2 und k3 gemäß dem Verhältnis der Anlagesummenzeiten t1, t2 und t3 verändert werden.
  18. Verfahren zur Anzeige der Lebensdauer gemäß Anspruch 12, wobei der Informationsschritt angepaßt ist, auf der Grundlage eines Werts k1 × t1 + k2 × t2 + ... + kn × tn, wobei t1, t2, ..., tn jeweils Anlagesummenzeiten unter Vorspannung-Anlagebedingungen von n Arten für das Aufladeelement sind und k1, k2, ..., kn Koeffizienten sind, zu informieren, ob der Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze erreicht.
  19. Verfahren zur Anzeige der Lebensdauer gemäß Anspruch 18, wobei die Koeffizienten k1, k2, ..., k3 gemäß dem Verhältnis der Anlagesummenzeiten t1, t2, ..., tn verändert werden.
  20. Verfahren zur Anzeige der Lebensdauer gemäß Anspruch 12, das ferner einen zweiten Informationsschritt zum Informieren aufweist, daß sich der Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze annähert, bevor die Information ausgegeben wird, daß der Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze erreicht hat.
  21. Verfahren zur Anzeige der Lebensdauer gemäß Anspruch 12, wobei die Schwingspannung eine Wechselstrom-Vorspannung aufweist.
  22. Verfahren zur Anzeige der Lebensdauer gemäß Anspruch 12, wobei der Informationsschritt auf der Anlagesummenzeitdauer t1 und der Information in bezug auf die Drehung des Bildträgerteils beruht.
  23. Bilderzeugungsgerät, das aufweist: – einen aufladbaren Bildträgerteil (201, 301, 401), – ein Aufladeelement (202, 302, 402) zum Aufladen des Bildträgerteils, wobei das Aufladeelement angepaßt ist, eine Schwingspannung aufzunehmen und während der Aufladeoperation mit dem Bildträgerteil in Kontakt zu sein, – eine Speichervorrichtung (230, 330, 430) zum Speichern von Daten der Anlagesummenzeitdauer t1, in deren Verlauf die Schwingspannung angelegt ist, und – eine Informationsvorrichtung (228, 328, 428), die angepaßt ist, auf der Grundlage der Anlagesummenzeitdauer t1 visuell oder akustisch zu informieren, ob der Bildträgerteil dessen Lebensdauer erreicht.
  24. Bilderzeugungsgerät gemäß Anspruch 23, wobei das Aufladeelement angepaßt ist, eine Gleichstrom-Vorspannung ohne eine Wechselstrom-Vorspannungskomponente aufzunehmen, und aufweist: – eine Speichervorrichtung zum Speichern von Daten der Anlagesummenzeitdauer t2 der Gleichstrom-Vorspannung ohne Wechselstrom-Vorspannungskomponente, und wobei die Informationsvorrichtung angepaßt ist, auf der Grundlage der Anlagesummenzeitdauer t2 zu informieren, ob der Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze erreicht.
  25. Bilderzeugungsgerät gemäß Anspruch 23, wobei die Informationsvorrichtung eine Speichervorrichtung zum Speichern von Daten der Anlagesummenzeitdauer t3 der Drehung des Bildträgerteils ohne Anlage der Wechselstrom- oder Gleichstrom-Vorspannung aufweist, und wobei die Informationsvorrichtung angepaßt ist, auf der Grundlage der Anlagesummenzeitdauer t3 zu informieren, ob der Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze erreicht.
  26. Bilderzeugungsgerät gemäß Anspruch 24, wobei die Informationsvorrichtung angepaßt ist, auf der Grundlage einer Anlagesummenzeitdauer t3 der Drehung des Bildträgerteils ohne Anlage der Wechselstrom- oder der Gleichstrom-Vorspannung an dem Aufladeelement zu informieren, ob der Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze erreicht.
  27. Bilderzeugungsgerät gemäß Anspruch 26, wobei die Informationsvorrichtung angepaßt ist, auf der Grundlage eines Werts k1 × t1 + k2 × t2 + k3 × t3, wobei k1, k2 und k3 Koeffizienten sind, die eine Beziehung k1 > k2 > k3 erfüllen, zu informieren, ob der Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze erreicht.
  28. Bilderzeugungsgerät gemäß Anspruch 27, wobei die Koeffizienten k1, k2 und k3 gemäß dem Verhältnis der Anlagesummenzeiten t1, t2 und t3 verändert werden.
  29. Bilderzeugungsgerät gemäß Anspruch 23, wobei die Informationsvorrichtung angepaßt ist, auf der Grundlage der Anlagesummenzeitdauer t1 und des Werts in bezug auf die Drehung des Bildträgerteils zu informieren, ob der Bildträgerteil dessen Lebensdauergrenze erreicht.
  30. Arbeitseinheit, die an einem Bilderzeugungsgerät abnehmbar angeordnet werden kann, die aufweist: – einen aufladbaren Bildträgerteil (201, 301, 401), – ein Aufladeelement (202, 302, 402) zum Aufladen des Bildträgerteils, wobei das Aufladeelement angepaßt ist, eine Schwingspannung aufzunehmen und während der Aufladeoperation mit dem Bildträgerteil in Kontakt zu sein, und – eine Speichervorrichtung (230, 330, 430), die angepaßt ist, Daten einer Anlagesummenzeitdauer t1 zu speichern, in welcher die Schwingspannung angelegt ist.
  31. Arbeitseinheit gemäß Anspruch 30, wobei das Aufladeelement angepaßt ist, eine Gleichstrom-Vorspannung ohne eine Wechselstrom-Vorspannungskomponente aufzunehmen, und wobei die Speichervorrichtung angepaßt ist, die Daten einer Anlagesummenzeitdauer t2 der Gleichstrom-Vorspannung ohne Wechselstrom-Vorspannungskomponente zu speichern.
  32. Arbeitseinheit gemäß Anspruch 31, wobei die Speichervorrichtung angepaßt ist, Daten einer Anlagesummenzeitdauer t3 der Drehung des Bildträgerteils ohne Anlage der Wechselstrom- oder Gleichstrom-Vorspannung zu speichern.
  33. Arbeitseinheit gemäß Anspruch 32, wobei die Speichervorrichtung ferner angepaßt ist, Daten zur Bestimmung von drei Koeffizienten K1, K2 und K3 zu speichern, wobei K1 > K2 > K3 ist, und die Arbeitseinheit 217 angepaßt ist, daß sie in einem Hauptkörper eines Bilderzeugungsgeräts mit einem Lebensdaueranzeigegerät gemäß Anspruch 5 angeordnet werden kann.
  34. Arbeitseinheit gemäß Anspruch 33, wobei die Speichervorrichtung angepaßt ist, Daten in bezug auf mehr als drei Koeffizienten K1, K2, ..., Kn zu speichern, welche n Vorspannung-Anlagebedingungen des Aufladeelements entsprechen.
  35. Arbeitseinheit gemäß einem der Ansprüche 30 bis 34, wobei die Speichervorrichtung im voraus Daten zur Bestimmung der Lebensdauer des Bildträgerteils speichert.
  36. Arbeitseinheit gemäß einem der Ansprüche 30 bis 35, wobei die Speichervorrichtung ein ROM ist.
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