DE69612383T2 - Verfahren zur kultivierung der aufgebundenen rebe und einrichtung zu dessen durchführung - Google Patents
Verfahren zur kultivierung der aufgebundenen rebe und einrichtung zu dessen durchführungInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft die Kultivierung von in Reihen an- bzw. aufgebundenen Weinreben und insbesondere ein Verfahren zur Kultivierung, das dazu bestimmt ist, den Erfrierungseffekt zu vermeiden und um eine gute Fruchtbildung bzw. Befruchtung zu begünstigen.
- Aus der FR-2 281 717 kennt man ein Verfahren zur Kultivierung, das daraus besteht, die Weinrebenreihen mit einem wasserundurchlässigen Film bzw. einer wasserundurchlässigen Folie aus Kunststoffmaterial abzudecken, das reitend auf Trägerdrähte bzw. Trägerschnüre abgelegt wird, die sich zwischen Pfosten erstrecken, wobei der Film bzw. die Folie einen Tunnel bildet, der es ermöglicht, die Temperatur der Weinrebe oberhalb der Temperatur der Zerstörung der Knospen durch den Frost zu halten. Ein solches Verfahren zur Kultivierung stellt nicht vollkommen zufrieden.
- Tatsächlich hat man festgestellt, dass es ein solcher Film bzw. eine solche Folie nicht immer erlaubt, den Wein in einem zufriedenstellenden sanitären bzw. hygienischen Zustand zu erhalten und außerdem neigt der Treibhauseffekt dazu, die Rebe niederzuwerfen, wobei Tage mit schönem Wetter eine außergewöhnliche Hitze haben, die dazu in der Lage ist, die Qualität des Weinproduktes unvorteilhaft zu beeinflussen, insbesondere indem der Reichtum der Aromen gemindert wird.
- Die Erfindung richtet sich auf die Beseitigung verschiedener Schwierigkeiten, auf die man bei der Kultivierung von Weinreben stößt, wobei dies die Qualität des zu erhaltenden Weines nicht beeinträchtigen soll.
- Die Erfindung ist vorteilhaft aufgrund eines Verfahrens zur Kultivierung der in Reihen an- bzw. aufgebundenen Weinreben, insbesondere bestimmt zur Vermeidung von Erfrierungseffekten und zur Begünstigung einer guten Fruchtbildung bzw. Befruchtung, von der Art, bei der auf jeder Reihe von Weinreben ein Film bzw. eine Folie oder Plane aus Kunststoffmaterial reitend angeordnet wird, wobei der Film bzw. die Plane einerseits wenigstens an einem oberen Band bzw. Draht, der an dem oberen Teil einer Anordnung von Pfählen angeordnet ist und zum anderen über Abstandshalterelemente abgestützt bzw. getragen wird, um die zwei Flanken des Filmes bzw. der Folie zu beabstanden, wobei letztere durch Verbinder bzw. Befestigungen gehalten werden, die Seite an Seite an den untersten Rändern festgelegt sind, und die mit Verankerungselementen verbunden sind, die bevorzugt an den Pfählen vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die unteren Ränder des Filmes bzw. der Folie genau auf der Ebene und bevorzugt etwas unterhalb der Höhe, in der die Vegetation der Rebe sich entwickelt, wobei zwischen den Rändern eine wesentliche Öffnung gelassen wird, die eine Luftzirkulation dank der Tatsache erlaubt, dass die seitlichen Teile des Filmes bzw. der Folie, die über den Abstandshalterelementen vorgesehen sind, mit Öffnungen versehen sind, die die Ventilation bzw. Durchlüftung der Weinrebe in das Innere des Films bzw. der Folie erlauben, wobei die Öffnungen mit der zwischen den unteren Rändern des Filmes bzw. der Folie eingerichteten Öffnungen Luftströmungen in der Nachbarschaft der Vegetation erzeugen, wobei der Film bzw. die Folie kurze Zeit vor dem Beginn der Vegetation in Stellung gebracht wird, um sie wenigstens bis zum Ende eines Frostrisikos dort zu lassen.
- Dank der Erfindung verhindert man oder schränkt stark ein, aufgrund der Durchlüftung der Weinreben durch die besagten Öffnungen, die Folgen des Frostes im Frühling, die am häufigsten die Gefahr mit sich bringen, in dem Moment des Beginnes der Vegetationsperiode Einfluss zu nehmen.
- Bevorzugt lässt man den Film bzw. die Folie gemäß der Erfindung bis nach dem Ende der Fruchtbildung bzw. Befruchtung, um die Art, wie die letztere sich entwickelt, zu begünstigen.
- Man verwendet bevorzugt eine Folie bzw. einen Film, die bzw. der an seinem äußersten Ende Öffnungen besitzt, deren Durchmesser z. B. in der Größenordnung von 1 cm liegt, und deren gesamte Oberfläche einem Wert entspricht; der zwischen 100 cm² und 1000 cm² pro fortlaufendem Meter des Filmes bzw. der Folie liegt, und der bevorzugt zwischen 200 cm² und 500 cm² pro laufendem Meter der Folie bzw. des Filmes liegt.
- Bevorzugt sind die Öffnungen auf jeder Fläche des Filmes bzw. der Folie vorgesehen. Um die Reifung der Trauben zu vereinfachen, bringt man, nachdem die Weinrebe normalerweise kultiviert ist, bis zum Beginn der Reife bevorzugt den Film bzw. die Folie, die reitend auf dem Draht bzw. dem Band oberhalb der Weinrebenreihe angeordnet ist, an, wobei der Draht bzw. das Band, der bzw. das höher angeordnet worden ist, in der Weise, um oberhalb der Vegetation der Weinrebe angeordnet zu sein, wobei der Film bzw. die Folie der Länge nach bzw. lateral auf den Spreiz- bzw. Abstandhalterelementen ruht, und wobei ihre äußersten Ränder durch die besagten Befestigungen bzw. Verbinder gehalten werden, wobei die äußersten Ränder sich auf einer Ebene befinden, die wahrnehmbar oberhalb der Trauben liegt, und man hebt den Film bzw. die Folie bis unmittelbar vor der Weinlese der Ernte hoch.
- Gemäß einem besonderen Einsatz des Verfahrens gemäß der Erfindung wird außerdem auf dem Boden zwischen den Reihen der Weinreben ein Kunststofffilm bzw. eine Kunststofffolie gelegt, der bzw. die dazu bestimmt ist, das Wasser am Fuße der Weinreben abzuleiten, um zu vermeiden, dass es in den Boden eindringt.
- Man hat in einer überraschenden Weise festgestellt, dass die mit dem Film bzw. der Folie gemäß der Erfindung ausgestatteten Weinreben viel weniger empfindlich gegenüber Frost sind und z. B. Temperaturen von - 3ºC ertragen, obwohl die Temperatur der Luft in der Nachbarschaft der Vegetation unter der Folie nicht oberhalb von 1% zu der äußeren Umgebungstemperatur ist.
- In einer überraschenden Weise ermöglicht die Erfindung allgemein die Fruchtbildung bzw. Befruchtung zu verbessern, indem die Phänomene beseitigt werden, die unter dem Namen des Abfallens der Blüten oder der Entblätterung (millerandage) bekannt sind, die der Tatsache entsprechen, dass ein mehr oder weniger großer Anteil der Blüten der Weinreben sich nicht zu Früchten entwickelt, oder der Tatsache, dass die Umwandlung der Blüten in Früchte in einer sehr gestaffelten bzw. abgestuften Weise in der Zeit abläuft, was in dem Moment der Ernte zu Trauben führt, bei denen bestimmte Weintrauben überreif sind, während andere noch nicht reif sind.
- Die von dem Anmelder ausgeführten Versuche haben offenbart, dass der Einsatz des Verfahrens gemäß der Erfindung eine Fruchtbildung bzw. Befruchtung der Weinrebe sicherstellt, die besonders regelmäßig und vollständig ist, selbst unter wenig vorteilhaften klimatischen Bedingungen.
- Der Einsatz des Verfahrens gemäß der Erfindung stellt gleichfalls den Vorteil zur Verfügung, die Notwendigkeiten für eine Behandlung gegen verschiedene Krankheiten der Weinrebe beachtlich zu verringern, die ansonsten notwendig wären. Es hat sich insbesondere erwiesen, dass eine Behandlung gegen Pilzbefall, nachdem die Plane bzw. der Film angeordnet ist, ausreicht, und dass keine Behandlung bis zur Entfernung der Plane bzw. der Folie nötig ist, die z. B. Ende Mai, Anfang Juni stattfindet, was unabhängig von den ökologischen Interessen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor in Bezug auf die Kosten der Produkte gegen Pilzbefall und in Bezug auf Arbeitsstunden darstellt.
- Das Verfahren gemäß der Erfindung stellt allgemein den Vorteil zur Verfügung, ein sehr regelmäßiges Wachstum der Weinrebe sicherzustellen und seinen Vegetationszyklus um mindestens acht bis zehn Tage zu beschleunigen, und ermöglichst demzufolge eine viel frühere Weinlese und allgemein unter besseren klimatischen Bedingungen, was insbesondere für die Spielarten von weniger frühreifen Trauben interessant ist.
- Das Verfahren gemäß der Erfindung ermöglicht außerdem durch Verwendung der gleichen Folien bzw. Planen und der gleichen Tragvorrichtungen, es zu vermeiden, die Weintrauben im Verlaufe der Reifung Regenfällen auszusetzen, die manchmal herniederkommen, und die das Problem mit sich bringen, den Alkoholgehalt zu senken, und die Fäulnis durch ein Übermaß an Feuchtigkeit und ein Platzen von bestimmten Weintrauben begünstigen.
- Die Erfindung hat noch eine Vorrichtung zur Durchführung des voranstehenden Verfahrens zur Aufgabe.
- Bei einer bestimmten Ausführungsform trägt die Vorrichtung Folienbahnen bzw. Bahnen von Planen, die reitend auf den Reihen Weinreben anzuordnen sind, die über ihre Länge und ihrem mittleren Bereich mit Öffnungen, mit Abstandshalterelementen, um die zwei Rändern der Folie bzw. der Plane beabstandet zu halten, mit Befestigungen bzw. Verbindern, um die Folie bzw. die Plane über ihre äußersten Ränder zu tragen, und mit Mitteln zum höheneinstellbaren Halten der oberen Drähte bzw. Bänder zu halten, die sich zwischen den Pfosten der Reihen von Weinreben befinden.
- Bei einer bestimmten Ausführungsform trägt diese Vorrichtung außerdem Folien- bzw. Planenbahnen, die auf dem Boden zwischen den Reihen von Weinreben angeordnet werden, die das Regenwasser am Fuße der Reihen ableiten.
- Die Erfindung sollte besser durch die Lektüre der nachfolgenden, im einzelnen dargelegten Beschreibung eines nicht einschränkenden Beispieles des Einsatzes des Verfahrens gemäß der Erfindung und des Studiums der beigefügten Darstellung zu verstehen sein, in welcher:
- - die Fig. 1 eine schematische Seitenansicht ist, die eine Reihe von Weinreben zeigt, die durch eine Folie bzw. eine Plane gemäß einer Verfahrensstufe zur Kultivierung gemäß der Erfindung abgedeckt ist,
- die Fig. 2 und 3 zwei Frontansichten sind, die den Aufbau der Folie bzw. Plane im Verlaufe von zwei Stufen des Verfahrens zur Kultivierung gemäß der Erfindung zeigen, - die Fig. 4 eine schematische Ansicht in der Perspektive ist, die die Anordnung von wasserundurchlässigen Folienbahnen bzw. Planenbahnen auf dem Boden unter den Reihen von Weinreben darstellt,
- - die Fig. 5 eine Art der Anbringung von zwei benachbarten Folienbahnen bzw. Planenbahnen darstellt, und
- - die Fig. 6 eine Abwandlung einer Ausführungsform eines Halteorgans eines lateralen Drahtes bzw. Bandes darstellt.
- Man hat in einer schematischen Weise in der Fig. 1 in einem lateralen Aufriss eine Reihe von in Spalieren angeordneten Weinreben dargestellt. Die Weinstöcke V sind in einer Linie zwischen zwei Pfosten 1 angeordnet, wobei z. B. vernünftigerweise vier Weinstöcke zwischen zwei benachbarten Pfosten 1 angeordnet sind.
- Andeutungsweise beträgt die Höhe der Stützpfosten 1 bis zum Boden 5 z. B. ungefähr 1,50 m.
- Stützdrähte bzw. -bänder, die bei diesem beschriebenen Beispiel eine Anzahl von drei aufweisen, verbinden die Pfosten 1 der gleichen Reihe von Weinreben.
- Ferner insbesondere unterscheidet man in den Fig. 1 bis 3 einen oberen Draht 2, der an dem äußersten Ende von Haltemitteln 3 gehalten ist, die in ihrer an jedem Pfosten 1 festgelegten Höhe regelbar sind, und zwei laterale Drähte 5, die durch die Abstandshalterarme 7 gehalten sind. Die Letzteren sind um ein Schwenkgelenk 20 schwenkbar und erstrecken sich bis sie, wie in den Fig. 2 und 3 dargestellt, in einer Ebene ausgebreitet sind, die genau senkrecht zu den Drähten bzw. Bändern 2 und 5 verläuft. Die Arme 7 sind z. B. bei ungefähr zwei Dritteln der Höhe des Pfostens 1 festgelegt. Man verlässt nicht den Schutzbereich der Erfindung wenn man mehr parallele Drähte verwendet und diese teilweise oben an den Pfosten anstelle eines einzigen oberen Drahtes 2 anordnet.
- Eine Plane bzw. eine Folie 8 aus durchsichtigem oder durchscheinendem Kunststoffmaterial ist reitend über jeder Reihe von Reben auf den Drähten bzw. Bändern 2 und 5 abgesetzt angeordnet. Andeutungsweise ist die Folie bzw. die Plane in dem beschriebenen Beispiel durch eine Folie bzw. eine Bahn aus Polyethylen mit einer Dicke von ungefähr 180 um gebildet und kann eine Größe bzw. Breite von beispielsweise 1,6 m, 2 m oder 2,4 m vorweisen.
- Die Folie bzw. die Plane 8 ruht in ihrem mittleren Bereich auf dem obersten Draht bzw. Band 2 und er bzw. es wird durch elastische Bänder 9 von der Art eines Gummiseils gehalten, die Seite an Seite an ihren unteren Rändern 11 angebunden sind. Ein Ende dieser Bänder 9 ist in eine Öse 10 der Folie bzw. der Plane 8 oder in sämtliche anderen Mittel zum Auf- bzw. Einhängen eingehängt, wie etwa Bändern zum Einfädeln in Säume bzw. Ränder der Folie bzw. der Plane, wobei das andere Ende an festen Haken der Pfosten festgelegt ist. Beispielhaft sind in den Fig. 1 bis 3 Haken 12 und 13 dargestellt, die in zwei verschiedenen Höhen im unteren Teil eines Pfostens 1 befestigt sind, um gemäß dem Aufbau, der der Folie bzw. der Plane 8 gegeben ist, festgelegt zu sein, wie dieser im Folgenden genauer dargestellt wird.
- In der dargestellten Ausführungsform sind die lateralen Teile 15 der Folie 8, die einerseits und andererseits des oberen Drahtes bzw. Stabes und oberhalb der Abstandshalterarme 7 am oberen Teil angeordnet sind durch Öffnungen 14 durchquert, die die Belüftung der Reben zum Inneren der Folie bzw. der Plane erlauben, wie dies im Folgenden beschrieben wird.
- In dem beschriebenen Beispiel sind die Öffnungen 14 rund bzw. kreisrund und weisen einen Durchmesser von ungefähr 1 cm auf und sind in parallelen Reihen im Sinne der Längserstreckung der Folie bzw. der Plane 8 angeordnet.
- Die Öffnungen 14 betragen z. B. in etwa 30 pro Reihe und pro laufendem Meter und sind in diesem bestimmten Beispiel in der Anzahl von 34 beschrieben. Die Anzahl der Reihen kann von der Größe der Folie bzw. der Plane abhängen.
- Andeutungsweise kann die Anzahl von Reihen pro Folienbahn gleich fünf ausgewählt werden, solange die Folie bzw. die Plane eine Breite bzw. eine Größe von 1,6 m ausmacht, kann gleich sechs ausgewählt werden, solange die Folie eine Breite bzw. Größe von 2 m hat und kann gleich sieben ausgewählt werden, solange die Folie bzw. die Plane eine Breite bzw. Größe von 2,4 m ausmacht.
- Der Abstand, der zwei benachbarte Reihen trennt, kann z. B. etwa 4 cm betragen.
- Der Gesamtquerschnitt der Öffnungen 14 pro Folienbahn und pro fortlaufendem Meter liegt mit den nachfolgend gegebenen Werten zwischen 133 cm² und 187 cm²
- Wohlgemerkt können die Öffnungen in einer anderen Form vorstellig werden, als die, die beschrieben ist, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen, wobei die Öffnungen jedes Mal Abmessungen vorzuweisen haben, die ausreichend dafür geeignet sind, dass die Folie bzw. die Plane 8 ihre Wirksamkeit gegen den Frost und den Regen beibehält.
- Die Größe L des perforierten Bereichs auf jeder Fläche des Films bzw. der Folie umfasst z. B. 19 cm bis sie 5 Reihen von Öffnungen hat, und der obere Rand dieses perforierten Bereiches ist, z. B. bis ungefähr 18 cm von dem oberen Draht bzw. dem oberen Band entfernt.
- Die Haltemittel 3 des oberen Drahtes 2 sind in dem beschriebenen Beispiel für jeden Pfosten 1 durch eine längsgeschlitzte Muffe bzw. Buchse 16 an seinem oberen Abschnitt gebildet, um es zu ermöglichen, den Draht mit dem Inneren der Buchse bzw. Muffe über deren Spalt in Eingriff zu bringen. Die Muffe bzw. Buchse 16 wird über einen vertikalen Stab 17 gehalten, der an seinem unteren Abschnitt in ein U-Profil 18 eingreift, das senkrecht an dem Pfeiler bzw. Pfosten 1 befestigt ist.
- Der Stab 17 ist in der beabsichtigten Höhe auf dem Profil 18 beispielsweise über Schraubenmittel befestigt, die in die Öffnungen 19 eingreifen, die entlang dem Stab bzw. Kanteisen 17 vorgesehen sind und ausgewählt sind um die Funktion der Höheneinstellung zu erfüllen, in der man den oberen Draht bzw. Stab 2 anzuordnen wünscht.
- Die Abstandshalterarme 7 können durch beliebige bekannte Mittel in einer Position festgelegt werden, wo sie genau horizontal erstreckt sind, wie es in den Fig. 2 und 3 dargestellt ist, in der Weise, um die seitlichen Drähte bzw. Stäbe 5 und die zwei Bahnen von Folien 8 fernzuhalten bzw. abzuspreizen. Die Abstandshalterarme 7 können in Richtung zum Boden umgeklappt werden, wenn der Film bzw. die Folie 8 hochgezogen ist.
- Die Länge von jedem Abstandshalterarm ist z. B. in der Größenordnung von 30 cm.
- Die lateralen Trag- bzw. Stützdrähte werden durch längsgeschlitzte Buchsen 22 und analog wie durch die vorgenannte Manschette 16 gehalten.
- Auf diese Weise ist es möglich, die herkömmlichen Drähte zum Aufrichten als laterale Drähte zu verwenden, die eine feste Funktion bzw. Stellung an der Rebe haben und die es ermöglichen, die Weinranken, die dazu neigen, sich abzuwinkeln, indem sie sich von den Reihen abspreizen, zu der Reihe von Reben zurückzuführen.
- Die Folie 8 wird kurze Zeit nach dem Austreiben der Vegetation in Stellung gebracht, in der Weise, dass die äußeren Ränder 11 der Folie 8 leicht unterhalb der Höhe sind, in der die Vegetation der Rebe sich entwickelt und um zwischen den äußeren bzw. unteren Rändern 11 eine ausreichende Öffnung zu lassen, um eine Durchlüftung der Rebe durch einen Luftstrom zu erlauben, der über den Raum eintritt, der zwischen den äußeren Rändern 11 eingerichtet ist und durch die Öffnungen 14 austritt. Die elastischen Bänder 9 sind an Haken 12 befestigt, wie dies durch die Fig. 1 und 2 dargestellt ist.
- Beispielsweise liegt der Platz bzw. Raum zwischen den äußersten Rädern 11 z. B. zwischen 20 und 50 cm.
- Die Höhe in der sich die äußeren Ränder 11 im Verhältnis zum Boden während dieses Stadiums des Verfahrens befinden, hängt von der Natur der Rebe und von der Art ab, in der letztere zugeschnitten bzw. geformt ist.
- Man hat in überraschender Weise festgestellt, dass es die Gegenwart der Öffnungen 14 erlaubt, in der Nachbarschaft der Vegetation unter der Folie bzw. der Plane 8 Luftströmungen mit relativ gehobener Geschwindigkeit zu erhalten, in der Größenordnung von 5 km pro Stunde, die eine übermäßige Erwärmung der Luft im Inneren der Folie bzw. der Plane vermeidet, ohne die Folie von ihrer Schutzfunktion gegenüber dem Frost zu entheben.
- Man bemerkt, dass trotz des Einsatzes der Folie bzw. der Plane 8 und der Abstandshalterarme 7 ein ausreichender Platz zwischen den Reihen von Reben für das Vorbeigehen von Personal und die Vorbeifahrt eines Stelzradschleppers verbleibt.
- Der Film bzw. die Folie 8 kann hochgezogen werden, wenn das Frostrisiko verschwunden ist, jedoch ist es gemäß der Erfindung vorteilhaft, sie bis zum Ende des Fruchtbildungs- bzw. Befruchtungsprozesses beizubehalten, was den Vorteil mit sich bringt, dass es nicht notwendig ist, während dieser Dauer Behandlungen gegen Krankheiten der Rebe vorzunehmen, und um eine perfekte Fruchtbildung bzw. Befruchtung ohne Abfallen der Blüten oder Blätterabfällen (millerandage) sicherzustellen.
- Das Verfahren gemäß der Erfindung fördert außerdem bei dem Vegetationsprozess einen Fortschritt von einer bis zwei Wochen, was besonders bei den späten Rebenarten nützlich ist.
- Nachdem normalerweise die Rebe ohne Folie bis zum Auftreten der beginnenden Reife kultiviert ist, bringt man die Folie bzw. die Plane 8 vorteilhafterweise wieder in Stellung, nachdem der obere Tragedraht 2 wieder angehoben ist und stellt ggf. die Abstandshalterarme 7 wieder auf.
- Andeutungsweise wird der obere Draht 2 z. B. 20 cm angehoben, indem auf die Befestigung des Stabes bzw. des Kanteisens 17 an dem Profil 18 eingewirkt wird. Man legt nun die Folie 8 auf den Drähten 2 und 5 ab, wobei darauf geachtet wird, dass sich deren äußere Ränder 11 auf einer Ebene befinden, die genau oberhalb der Trauben R liegt, wie es schematisch in der Fig. 3 dargestellt ist. Die elastischen Bänder 9 werden an die Haken 13 angesetzt.
- Auf diese Weise sind die Trauben unmittelbar den Strahlen der Sonne ausgesetzt und es ist möglich, eine Ausgeizung der Rebe durchzuführen, die die Reifung der Trauben beschleunigt.
- Vorteilhafterweise spannt man außerdem zwischen den Reihen der Reben während der Zeitdauer, die dem Auftritt der beginnenden Reife folgt und der Ernte vorangeht, wasserundurchlässige Folienbahnen 33 auf, die dazu bestimmt sind, das Wasser am Fuße der Reihen abzuführen, um zu vermeiden, dass es in den Boden eindringt, wie es in der Fig. 4 dargestellt ist.
- Die Bahnen 33 werden zweckmäßigerweise in Stellung gebracht, während die Folie 8 die Rebe, wie weiter oben erläutert, schützt.
- Die Bahnen 33 weisen eine Größe bzw. Breite auf, die genau gleich dem Abstand ist, der zwei Reihen von Pfählen von zwei benachbarten Reihen von Reben trennt, und sie werden in Stellung gebracht, indem sie auf dem Boden zwischen den Reihen von Reben ausgerollt werden.
- Die Bahnen 33 sind an ihren vier Rändern mit Verstärkungssäumen 34 ausgestattet.
- Schnüre 35, die schematisch in der Fig. 4 dargestellt sind, können in das Innere der Säume 34 eingreifen und erstrecken sich in dem Sinne der Größe der Bahnen 33 und werden an den äußersten Pfeilern bzw. Pfosten der Reihen von Reben befestigt.
- Die Bahnen 33 sind außerdem untereinander jeweils zu zweit durch Befestigungen 40, wie sie in der Fig. 5 dargestellt sind, verbunden.
- Diese Befestigungen 40 werden bei diesem Beispiel der beschriebenen Ausführungsform in die Bänder 36 eingehängt, die sich parallel zu den Reihen der Reben erstrecken, wobei sie zwischen den äußersten Pfeilern bzw. Pfosten der Reihen von Reben gespannt sind.
- Die Säume 34, die sich im Sinne der Länge der Bahnen erstrecken, sind in dem beschriebenen Beispiel von Ort zu Ort von Ösen 37 durchsetzt, durch die die Bänder 36 in der Art eingreifen, um auf diese Weise die Bahnen 33 eben auf dem Boden zu halten.
- Wohlbemerkt können andere bekannte Mittel vorgeschlagen werden, um die Bahnen auf dem Boden zu halten und zwischen ihnen die benachbarten Bahnen zu befestigen.
- Das Verfahren gemäß der Erfindung stellt, wenn es während der Phase der beginnenden Reife eingesetzt wird, den Vorteil zur Verfügung, die Trauben gegen ein Übermaß an Feuchtigkeit zu schützen, indem sie vor dem Regen geschützt werden und indem eine übermäßige Feuchtigkeit des Bodens vermieden wird, die eine Vermehrung des Saftes erzeugt und die Trauben platzen lässt.
- Das Verfahren gemäß der Erfindung ermöglicht es folglich, eine Ernte mit besserer Qualität, früher Reife im Schutz vor klimatischen Zufällen sicherzustellen und erfordert lediglich reduzierte Behandlungen gegen Krankheiten.
- Wohlbemerkt ist die Erfindung nicht auf das beschränkt, was beschrieben ist.
- Man kann nämlich verschiedene Mittel verwenden, um den oberen und die seitlichen Drähte zu halten und kann z. B. zum Halten bzw. Abstützen jedes seitlichen Drahtes eine Trageinrichtung 41 verwenden, wie sie in der Fig. 6 dargestellt ist, die an ihrem oberen Abschnitt über zwei Haken 42 auf den oberen Draht 2 zugreift und am unteren Teil mit einer Erstreckung 44 mit einer Biegung bzw. Verkrümmung ausgebildet ist, die angepasst ist, um gegen den Pfosten zur Ruhe zu kommen. Die Trageinrichtung 41 weist einen unteren Abschnitt gegenüber, dem Endbereich 44, die in Anlage gegen den Pfosten 1 kommt, zwei Haken 43 auf, in die der seitliche Draht 5 ein- bzw. aufgehängt werden kann. Eine derartige Befestigungsvorrichtung kann z. B. aus einem Stahldraht hergestellt sein.
Claims (13)
1. Verfahren zur Kultivierung der an- bzw. aufgebundenen Rebe in Reihen,
insbesondere bestimmt zur Vermeidung von Erfrierungseffekten und zur Begünstigung einer guten
Fruchtbildung bzw. Befruchtung, von der Art, bei der auf jeder Reihe von Weinreben ein
Film bzw. eine Folie (8) aus Plastikmaterial reitend angeordnet wird, wobei der Film
einerseits wenigstens an einem oberen Faden bzw. Draht (2), der an dem oberen Teil einer
Anordnung von Pfählen (1) angeordnet ist, und zum anderen Teil über Abstandshalterelemente
(5, 7) abgestützt bzw. getragen wird, um die zwei Flanken des Filmes (8) zu beabstanden,
wobei letztere durch Verbinder bzw. Befestigungen (9) gehalten werden, die Seite an Seite
an den untersten Rändern (11) festgelegt sind, und die mit Verankerungselementen (12, 13)
verbunden sind, die bevorzugt an den Pfählen vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet,
dass die unteren Ränder (11) des Filmes bzw. der Folie (8) genau auf der Ebene und
bevorzugt etwas unterhalb der Höhe, in der die Vegetation der Rebe (V) sich entwickelt, wobei
zwischen den Rändern (11) eine wesentliche Öffnung gelassen wird, die eine Luftzirkulation
dank der Tatsache erlaubt, dass die seitlichen Teile des Filmes bzw. der Folie, die über den
Abstandshalterelementen (5, 7) vorgesehen sind, mit Öffnungen (14) ausgestattet sind, die
die Ventilierung der Weinrebe in das Innere des Films bzw. der Folie erlauben, wobei die
Öffnungen mit der zwischen den unteren Rändern des Filmes bzw. der Folie eingerichteten
Öffnung Luftströmungen in der Nachbarschaft der Vegetation erzeugen, wobei der Film
bzw. die Folie kurze Zeit vor dem Beginn der Vegetation in Stellung gebracht wird, um sie
wenigstens bis zum Ende eines Frostrisikos dort zu lassen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Film bzw. die Folie
(8) bis nach der Befruchtung bzw. Fruchtbildung gelassen wird, um die Weise zu
begünstigen, wie sich letztere produziert.
3. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
ein Film bzw. eine Folie verwendet wird, die an ihrem oberen Teil Öffnungen (14) hat,
deren Gesamtoberfläche einem Wert entspricht, der zwischen 100 cm² und 1000 cm² pro
fortschreitendem Meter des Filmes bzw. der Folie liegt, und die bevorzugt zwischen 200
cm² und 500 cm² pro fortschreitenden Metern des Filmes bzw. der Folie aufweist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Öffnungen (14) auf jedem Flügel bzw. jeder Seite des Filmes bzw. der Folie vorgesehen sind.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der
Durchmesser der Öffnungen (14) ungefähr 1 cm beträgt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die
Größe des Films bzw. der Folie ungefähr 1,6 m beträgt, und dadurch, dass sie 5 parallele
Reihen von Öffnungen auf jeder Seite mit ungefähr 30 Öffnungen in jeder Reihe pro
fortschreitendem Meter des Filmes bzw. der Folie trägt.
7. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Größe des
Filmes bzw. der Folie ungefähr 2 m beträgt und dadurch, dass sie 6 parallele Reihen von
Öffnungen auf jeder Seite mit ungefähr 30 Öffnungen in jeder Reihe pro fortlaufendem
Meter des Filmes bzw. der Folie trägt.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die
Größe des Films bzw. der Folie ungefähr 2,4 m beträgt, und dadurch, dass sie 7 parallele
Reihen von Öffnungen auf jeder Seite mit ungefähr 30 Öffnungen in jeder Reihe pro
fortlaufendem Meter des Filmes bzw. der Folie hat.
9. Verfahren zur Vereinfachung der Reifung der Trauben, dadurch gekennzeichnet,
dass, nachdem die Weinreben kultiviert sind bis zum Beginn der Reife der Film bzw. die
Folie (8) nach einem der voranstehenden Anspruche auf den oberen Draht bzw. faden (2)
der Weinrebenreihe (V) verbracht wird, wobei der Faden bzw. der Draht in der Weise
gehoben wird, um oberhalb der Vegetation der Weinrebe vorhanden zu sein, wobei der Film
seitlich auf den Abstandshalterelementen (11) ruht, und über seine unteren Ränder (11)
durch die Befestigungen (9) gehalten wird, wobei sich die unteren Ränder des Filmes bzw.
der Folie (11) sich auf einem Niveau oberhalb der Trauben befinden, und dadurch, dass der
Film bzw. die Folie unmittelbar vor der Lese der Ernte weggelegt bzw. entfernt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Boden zwischen
den Reihen der Weinreben ein Plastikfilm bzw. eine Plastikfolie (33) gespannt wird, die
dazu bestimmt ist, das Wasser am Kopfende der Reihen zu entleeren, um zu vermeiden,
dass es in den Boden eindringt.
11. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass die Befestigungen (9) durch elastische Seile bzw. Schnüre gebildet sind.
12. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach irgendeinem der voranstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese aufweist, eine Film- bzw. Folienbahn (8),
um diese reitend auf den Reihen der Weinreben anzuordnen, die über ihre Länge und in
ihren Mittelbereich mit Öffnungen (14) versehen ist, Abstandshalterelemente zum Halten
der zwei beabstandeten Seiten oder Flanken des Filmes bzw. der Folie, Verbindungen bzw.
Befestigungen (9), um den Film bzw. die Folie über deren untere Ränder (11) zu halten,
regulierbare Mittel (3) zum Halten des oberen Bandes bzw. Drahtes (2), der die Pfosten
einer selbigen Reihe von Weinreben verbindet.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie zusätzlich Folien-
bzw. Filmbahnen (33) aufweist, die auf dem Boden zwischen den Reihen der Weinreben
angeordnet werden, um Regenwasser zum Kopfende der Reihen abzuziehen.
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