DE69517523T2 - Dynamischer flexibler nassrasiererkopf - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung ist auf einen flexiblen Rasiererkopf gerichtet, und insbesondere auf einen flexiblen Rasiererkopf mit mindestens einer schwenkbaren Klinge.
- Technische Fortschritte bei der Gestaltung von Rasiererköpfen haben zu flexiblen Rasiererköpfen geführt, welche den Konturen einer zu rasierenden Fläche in Reaktion auf beim Rasieren auftretende Kräfte folgen. Ein solcher flexibler Rasiererkopf ist in der US-A-4 976 028 im Namen von Chen offenbart. Flexible Rasiererköpfe sind auf der ganzen Welt sehr beliebt geworden, da ihre Gestaltung die Glätte und den Komfort der Rasur auf Rasierflächen, die nicht gänzlich flach sind, verbessert. Die Flexibilität des Rasiererkopfs bietet den Vorteil eines größeren Kontakts der Rasierfläche zur Klinge in i bestimmten Situationen.
- Andere Gestaltungen haben Rasiererköpfe mit Klingen hervorgebracht, die eine Translationsbewegung nach unten und/oder nach hinten und auch eine Schwenkbewegung nach unten in Reaktion auf Rasierkräfte auszuführen vermögen. Solche Gestaltungen sind angesichts der Relativbewegung einer Klingenkante relativ zur Halterungsstruktur des Rasiererkopfs als "dynamische Rasierer" bekannt geworden. Es ist auch offenbart worden, Schutzschienen bereitzustellen, welche sich in Reaktion auf durch die mit dem Gesicht zur Anlage kommenden Elemente des Rasierers angetroffenen Zugkräfte sich nach unten und/oder nach hinten bewegen. Es wird behauptet, daß solche dynamischen Elemente eine komfortablere Rasur als herkömmliche Rasiererköpfe mit feststehenden Klingen bieten.
- Ein Nachteil der vorher beschriebenen dynamischen Rasierersysteme ist ihr Basieren auf starren, d. h. nicht flexiblen Klingen.
- Da sowohl dynamischen Systemen als auch flexiblen Rasiererkopfsystemen gewisse Vorteile zu eigen sind, wäre es wünschenswert, einen Rasiererkopf bereitzustellen, der sowohl flexibel ist als auch dynamische Elemente aufweist.
- Das vorbekannte Patent US-A-4 976 028 offenbart einen flexiblen Rasiererkopf, der mit einem flexiblen Kappen- und Klingen-Halterungsabschnitt ausgestattet ist. Dieses Patent offenbart jedoch keinen flexiblen Rasiererkopf, der auch dynamisch oder schwenkbar ist.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein flexibler Rasiererkopf bereitgestellt, wie er in den beigefügten Ansprüchen definiert ist.
- Die vorliegende Erfindung ist auf einen flexiblen Rasiererkopf mit mindestens einer Klinge gerichtet, die in Reaktion auf beim Rasieren auftretende Kräfte sich zu verbiegen und zu verschwenken vermag. Gemäß einer Ausführungsform drehen bzw. schwenken sich zwei Klingen um getrennte Achsen in Reaktion auf Kräfte, die während des Rasierens auf eine bewegliche Schutzschiene oder direkt auf die Klingen ausgeübt werden.
- In einer alternativen Ausführungsform verschwenken sich zwei Klingen in Reaktion auf Kräfte, die direkt auf mindestens eine der Klingen einwirken.
- Bei einer noch anderen Ausführungsform schwenken die Klingen in Reaktion auf Kräfte, die von den Klingen und der Kappe des Rasiererkopfs angetroffen werden.
- Es zeigen:
- Fig. 1 eine auseinandergezogene, perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
- Fig. 2 eine Seiten-Schnittansicht längs der Linien 2-2 von Fig. 1,
- Fig. 3 eine perspektivische Ansicht einer Klinge, die bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform verwendet wird,
- Fig. 4 eine Seiten-Schnittansicht einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
- Fig. 5 eine perspektivische Ansicht der in Fig. 4 dargestellten Kappenklinge,
- Fig. 6 eine teilweise im Schnitt gehaltene Vorderansicht der Ausführungsform gemäß Fig. 4,
- Fig. 7 eine Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, und
- Fig. 8 eine perspektivische Ansicht einer bei der in Fig. 7 dargestellten Ausführungsform verwendeten Klinge.
- Die vorliegende Erfindung stellt Rasiererköpfe mit Klingen bereit, die sich während des Rasiervorgangs zu verbiegen vermögen, um sich den Konturen einer gerade rasierten, gekrümmten Oberfläche anzupassen, und auch um sich in Reaktion auf beim Rasieren auftretende Kräfte in geeigneter Weise zu verschwenken. Der Begriff "Rasiererkopf", wie er hier verwendet wird, umfaßt Klingenpatronen des Typs, der typischerweise separat zur Verwendung mit einem separaten Rasierer hergestellt und verkauft wird, ebenso wie Rasiersysteme, bei denen die funktionalen, mit dem Gesicht zur Anlage kommenden Elemente integral mit dem Handgriff des Rasiersystems ausgebildet sind. Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die in Fig. 1 dargestellt ist, umfaßt einen flexiblen Rasiererkopf, bei dem die Schwenkbewegung von zwei Klingen zumindest teilweise durch eine bewegliche Schutzschiene gesteuert wird.
- Gemäß Fig. 1 ist ein dynamischer, flexibler Rasiererkopf bereitgestellt, wobei ein flexibles Anlageelement (seat member) 20 mit einer Kappe 60, einem Kappenelement 50 und einer Anlageklinge 40 verbunden ist. Das Anlageelement 20 umfaßt eine segmentierte Schutzschiene 10 mit einer Mehrzahl von Segmenten 11, die durch eine Hautanlage-Steuerschiene 13 (skin-flow control bar) miteinander verbunden sind. Die Hautanlage-Steuerschiene 13 erstreckt sich vorteilhafterweise entlang dem oberen Abschnitt von einzelnen Schutzschienensegmenten 11 und verbindet wirksam die Schutzschienensegmente 11 zu einer integralen, flexiblen Schutzschiene 10. Fachleuten ist es auch ersichtlich, daß die Hautanlage- Steuerschiene 13 vorteilhafterweise auch eine größere Steuerung der Rasiergeometrie bietet, insbesondere in Bereichen zwischen Schutzschienensegmenten 11. Bei Abwesenheit irgendeines Hautanlage-Steuerelements zwischen einzelnen Schutzschienensegmenten 11 kann die rasierte Haut dazu neigen, zumindest teilweise zwischen den einzelnen Schutzschienensegmenten 11 zu passieren und daher die Anlageklinge 40 unter einem anderen Winkel zu kontaktieren wie bei Haut, die über ein Schutzschienensegment 11 geglitten ist.
- Die Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gemäß den Fig. 1 bis 3 umfaßt zwar eine Hautanlage-Steuerschiene 13, es sind jedoch auch alternative Gestaltungen möglich, ohne vom Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Anstelle einer einzelnen Hautanlage-Steuerschiene 13, die alle Schutzschienensegmente 11 miteinander verbindet, könnten eines oder mehrere der Schutzschienensegmente 11 individuell für einen Rückwärtsbewegung gehaltert sein. Bei solchen alternativen Ausführungsformen wäre mindestens eines der Segmente vorteilhafterweise funktionsmäßig mit einer Klinge verbunden, um die Schwenkung der Klinge auszuführen. Die einzelnen Schutzschienensegmente könnten alternativ auch durch eines oder mehrere Hautanlage-Steuerelemente an anderen Positionen verbunden sein, obwohl dies einen gewissen Verlust bei der Hautanlagesteuerung bewirken könnte.
- Auf eine Art und Weise, die heute im Stand der Technik bekannt ist, wird das Basiselement 20 vorteilhafterweise mit einer Mehrzahl gewellter bzw. geriffelter Abschnitte 22 versehen, welche das Verbiegen des Rasiererkopfs während der Rasur erleichtern. Entsprechend ist die Kappe 60 mit einer Mehrzahl von Aussparungsabschnitten 62 versehen, welche ein Verbiegen des Kappenelements erleichtern. Während die dargestellte Ausführungsform gemäß Fig. 1 so gestaltet ist, daß sie mit Zapfen in einer im Stand der Technik bekannten Art und Weise zusammengehalten wird, besteht eine weitere bevorzugte Art der Ausbildung der nicht-metallischen Abschnitte dieses Rasiererkopfs im Formeneinsatz.
- Inder dargestellten Ausführungsform ist die segmentierte Schutzschiene 10 an der flexiblen Basis 20 durch federnde bzw. nachgiebige Vorbelastungsarme 30 befestigt. Die Vorbelastungsarme 30 ermöglichen es der Schutzschiene 10, sich nach hinten zur Hinterseite des Rasiererkopfs in Reaktion auf Zugkräfte zu bewegen, auf die die Schutzschiene 10 während des Rasierens stößt. Wenn solche Kräfte entfernt werden, ist das inhärente Federungsvermögen der Vorbelastungsarme 30 vorzugsweise ausreichend, um die segmentierte Schutzschiene 10 zu einer ursprünglichen, unvorbelasteten Position zurückzuführen, die am besten in Fig. 2 dargestellt ist. Wie Fig. 2 veranschaulicht, wenn sich die segmentierte Schutzschiene 10 in ihrer Ausgangsposition, d. h. der vorderen Position, befindet, sind die Kappenklinge 50 und die Anlageklinge 40 im wesentlichen parallel zur oberen Oberfläche einer sich nach hinten erstreckenden Zunge 15 der Schutzschiene 10. Die Zunge 15 ist so positioniert, daß sie mit einem Abschnitt der Anlageklinge 40 auf eine weiter unten beschriebene Weise in Eingriff steht. Wenn daher die segmentierte Schutzschiene 10 auf eine Kraft stößt, die ausreichend ist, um die Vorbelastungskräfte der Vorbelastungsarme 30 nach vorne zu überwinden, bewegt sich die Schutzschiene 10 nach hinten, und die Zunge 15 bewirkt, daß die Anlageklinge 40 um eine Drehachse schwenkt, welche durch die Drehzapfen 45 verläuft. In der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform ist die Anlageklinge 40 auch mit der Kappenklinge 50 auf eine Weise verbunden, die auch die Kappenklinge 50 veranlaßt, um eine durch die Drehzapfen 55 verlaufende Achse zu schwenken.
- Die Art und Weise, in der eine bewegliche Schutzschiene mit einer schwenkbaren Klinge eines flexiblen Rasiererkopfs verbunden ist, kann innerhalb des Schutzumfangs der vorliegenden Erfindung variieren. Gemäß der in den Fig. 2 und 3 dargestellten Ausführungsform ist die Anlageklinge 40 mit einer sich nach unten erstreckenden Lippe 41 versehen, welche zwei untere äußere Ansätze 42 und einen einzelnen oberen Ansatz 43 aufweist. Die untere Oberfläche des oberen Ansatzes 43 und die obere Oberfläche des unteren Ansatzes 42 stellen einen Schlitz bereit, der einen hinteren Abschnitt der Zunge 15 im Eingriff aufnimmt. Die Höhe des durch den oberen Ansatz 43 und die unteren Ansätze 42 gebildeten Schlitzes bietet vorzugsweise einen losen Sitz für die Zunge 15. Auf diese Weise bewirkt eine Vorwärtsbewegung der Schutzschiene 10, daß sich die Anlageklinge 40 um die durch die Zapfen 45 definierte Dreh-/Schwenkachse dreht.
- Auf ähnliche Weise ist die Kappenklinge 50 mit einem hinteren Abschnitt 48 der Anlageklinge 40 verbunden, so daß, wenn sich die Anlageklinge 40 um die Drehzapfen 45 dreht/schwenkt, der hintere Abschnitt 48 angehoben wird und die Kappenklinge 50 veranlaßt, um eine durch die Drehzapfen 55 festgelegte Drehachse zu drehen/schwenken. Die Drehzapfen 45 und 55 der Anlageklinge 40 bzw. der Kappenklinge 50 sind ausreichend lang, damit sie sich aus ihren Aussparungen (nicht dargestellt) in den Seitenwänden der Halterungsstruktur nicht lösen, selbst wenn der Rasiererkopf durchgebogen wird. Aus der vorliegenden Beschreibung ist es dem Fachmann ersichtlich, daß diese Ausführungsform der vorliegenden Erfindung einen Rasiererkopf mit Klingen bereitstellt, die sich in Reaktion auf beim Rasieren auftretende Kräfte sowohl verbiegen als auch verschwenken.
- Wenn die Kräfte, welche die Klingen zum Verschwenken bringen, entfernt werden, werden die Klingen durch federnde Vorbelastungsfinger 25, die sich vom Basiselement 20 in der dargestellten Ausführungsform nach oben erstrecken, in ihre Ausgangsposition zurückgeführt. Wie dargestellt ist, erstrecken sich die Vorbelastungsfinger 25 auch nach vorne und liegen an der unteren Oberfläche der Anlageklinge 40 an. Die Vorbelastungsfinger 25 werden verbogen, wenn die Anlageklinge 40 um die Zapfen 45 gedreht wird, und infolge ihrer inhärenten Federkraft führen die Vorbelastungsfinger 25 die Anlageklinge 40 zu der in Fig. 2 dargestellten Ausgangsposition zurück, wenn externe Kräfte vom Rasiererkopf entfernt werden. Aus der vorausgehenden Beschreibung geht hervor, daß die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Ausführungsform Klingen bereitstellt, die fähig sind, sich in Reaktion auf durch eine oder mehrere der Klingen und/oder der Schutzschiene angetroffene Kräfte durchzubiegen und um ihre jeweiligen Drehachsen zu schwenken.
- Eine alternative Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist in den Fig. 4 bis 6 dargestellt. Gemäß dieser Ausführungsform verschwenken sich die Klingen nur in Reaktion auf direkt auf mindestens eine der Klingen während des Rasierens ausgeübte Kräfte, im Gegensatz zu einer Kombination von Kräften wie bei der vorher beschriebenen Ausführungsform. Der in den Fig. 4 bis 6 dargestellt Rasiererkopf ist ebenfalls ein flexibler Rasiererkopf des allgemeinen Typs mit Wellungen bzw. Riffelungen, wie sie oben beschrieben oder im einzelnen in dem US-Patent Nr. 4 976 028 im Namen von Chen mit dem Titel "Flexible Razor Head" offenbart wurden, das hier durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit einbezogen wird. Obwohl der Befestigungsmechanismus zum Befestigen der hier beschriebenen Rasiererköpfe an einem Rasierer nicht im einzelnen dargestellt oder beschrieben ist, ist es Fachleuten ersichtlich, daß bekannte Rasierer, die spezifisch zur Verwendung mit flexiblen Rasiererköpfen gestaltet wurde, bei jeder der dargestellten Ausführungsformen verwendet werden können. Bei dieser Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden die Anlageklinge 140 und die Kappenklinge 150 vorzugsweise in paralleler Beziehung miteinander verblockt, so daß Kräfte, auf die eine Klinge stößt, was diese Klinge zum Schwenken veranlaßt, auch auf die andere Klinge übertragen werden. In der dargestellten Ausführungsform ist die Kappenklinge 150 mit einem sich nach unten erstreckenden Verbindungselement 160 mit unteren Ansätzen 161 und einem oberen Ansatz 163 versehen. Die Ansätze erstrecken sich nach außen und sind beabstandet, um in eine Ausnehmung in der Anlageklinge 140 zu passen, wobei ein Abschnitt der Anlageklinge 140 sicher zwischen der unteren Oberfläche des oberen Ansatzes 163 und der oberen Oberfläche des unteren Ansatzes 161 positioniert ist. Das Verbindungselement 160 wird vorzugsweise durch Stanzen einer herkömmlichen Klinge ausgebildet.
- Die Anlageklinge 140 und die Kappenklinge 150 sind dreh-/schwenkbar an den Seitenwänden des flexiblen Rasiererkopfs durch Torsionshalterungen 170 befestigt, die sich von den Seitenwänden des Rasiererkopfs nach innen erstrecken und in einer Ausnehmung 165 im Verbindungselement 160 aufgenommen sind. Die Ausnehmung 165 und die Torsionshalterung 170 sind vorzugsweise rechteckig, um eine Relativdrehung der Klingen in bezug auf die Torsionshalterung 170 zu verhindern. Die Torsionshalterung bietet den verbundenen Klingen eine vertikale Halterung, während sie ein Verschwenken der Klingen in Reaktion auf Kräfte gestattet, die ausreichen, um den inneren Endabschnitt der Torsionshalterung 170 zu verdrehen. Auf diese Weise bietet die Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gemäß den Fig. 4 bis 6 einen flexiblen Rasiererkopf mit einem Paar miteinander verbundener Klingen, welche in Reaktion auf während des Rasierens auf eine oder mehrere der Klingen ausgeübte Kräfte schwenken.
- Gemäß einer noch anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die in den Fig. 7 und 8 dargestellt ist, ist ein Paar Klingen in Reaktion auf durch den flexiblen Rasiererkopf beim Rasieren angetroffene Kräfte im wesentlichen unabhängig schwenkbar. Gemäß dieser dargestellten Ausführungsform ist jede Klinge um eine Achse dreh-/schwenkbar, welche durch Zapfen verläuft, die außerhalb der Ebene der Klinge liegen. Gemäß Fig. 8 ist eine Klinge 240 mit sich lateral erstreckenden Zapfen 245 vorgesehen, welche so gestaltet sind, daß sie drehbar in komplementären Ausnehmungen an den Innenwänden des Rasiererkopfs aufgenommen werden können. Um die schwenkbaren Klingen in ihre Ausgangsposition zurückzudrängen, erstreckt sich eine Mehrzahl Vorbelastungsfinger von der inneren hinteren Wand der Klingenhalterung nach vorne. Wie am besten aus Fig. 7 hervorgeht, sind die Finger 230 unterhalb der Anlageklinge 240 angeordnet und stehen in Kontakt mit einem Abschnitt der Anlageklinge 240 vor der durch Zapfen 245 festgelegten Schwenkachse. Die Vorbelastungsfinger 230 weisen eine ausreichende Federkraft auf, um es der Klinge 240 zu ermöglichen, in Reaktion auf durch die Klinge während des Rasierens angetroffene Kräfte zu schwenken, und auch um die Anlageklinge 240 zur Ausgangsposition zurückzuführen, wenn die externen Kräfte entfernt werden. Auf ähnliche Weise üben die Vorbelastungsfinger 260 eine nach oben gerichtete Kraft auf die Kappenklinge 250 aus, um die Kappenklinge 250 in ihre Ausgangsposition zurückzuführen. Gemäß Fig. 7 steht die Kappe 270 des dargestellten Rasiererkopfs auch mit der Kappenklinge 250 in Kontakt und belastet die Kappenklinge 250 nach unten vor, falls sich die Kappen klinge 250 aus der in Fig. 7 dargestellten Ausgangsposition im Uhrzeigersinn dreht.
- Jede der dargestellten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung umfaßt zwar zwei Klingen, die dreh-/schwenkbar in einem flexiblen Rasiererkopf gehaltert sind, die Vorteile der vorliegenden Erfindung können jedoch auch mit einem Einzelklingen-Rasiererkopf erzielt werden. Fachleuten ist es leicht ersichtlich, daß jede der dargestellten Ausführungsformen ohne weiteres auf ein Einzelklingensystem angewandt werden kann.
- Aus der vorliegenden Beschreibung und den Zeichnungen geht hervor, daß die verschiedenen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung flexible Rasiererköpfe mit Klingen bereitstellen, welche in Antwort auf beim Rasieren auftretende Kräfte schwenken. Die verschiedenen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind vorteilhafterweise auch so gestaltet, daß 1 sie eine glatte, komfortable Rasur durch Bereitstellen eines Rasiererkopfs bieten, der sich biegt, um den Konturen der gerade rasierten Oberfläche zu folgen.
Claims (17)
1. Flexibler Rasiererkopf mit mindestens einer flexiblen
Klinge und einer eine flexible Basis (20) aufweisenden
flexiblen Halterungsstruktur,
dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine flexible
Klinge (40,50) schwenkbar mit der flexiblen Halterung
verbunden ist.
2. Flexibler Rasiererkopf nach Anspruch 1, wobei die Klinge
(40,50) eine Ruhe- bzw. Ausgangsposition aufweist und der
Rasiererkopf ferner eine Einrichtung (30) zum Vorbelasten der
Klinge zur Ausgangsposition hin umfaßt.
3. Flexibler Rasiererkopf nach Anspruch 1 mit mindestens
einer ersten Klinge (40) und einer zweiten Klinge (50), die
funktionsmäßig so verbunden sind, daß eine Bewegung einer der
Klingen eine Bewegung der jeweils anderen Klinge bewirkt.
4. Flexibler Rasiererkopf nach Anspruch 1 mit mindestens
einer ersten Klinge (40) und einer zweiten Klinge (50), die
in Reaktion auf beim Rasieren auftretende Kräfte unabhängig
bewegbar sind.
5. Flexibler Rasiererkopf nach Anspruch 4, wobei jede der
Klingen eine Ausgangsposition aufweist und der Rasiererkopf
ferner eine Einrichtung (30) zum Vorbelasten jeder der
Klingen (40,50) in die jeweilige Ausgangsposition der Klingen
umfaßt.
6. Flexibler Rasiererkopf nach Anspruch 5, wobei die
Vorbelastungseinrichtung (30) federnde Vorbelastungsfinger
(30) umfaßt.
7. Flexibler Rasiererkopf nach Anspruch 6, wobei die
Vorbelastungsfinger (30) einstückig mit der
Halterungsstruktur ausgebildet sind.
8. Flexibler Rasiererkopf nach Anspruch 1, ferner mit:
einer beweglichen Schutzschiene (10), die einen mit dem
Gesicht zur Anlage kommenden Abschnitt und eine sich
rückwärts erstreckende Zunge (15) umfaßt, wobei die
Schutzschiene eine Ruhe- bzw. Ausgangsposition aufweist,
einer Einrichtung (30) zur federnden Verbindung der
Schutzschiene mit dem flexiblen Basiselement, wodurch die
Verbindungseinrichtung die Schutzschiene zur Ausgangsposition
hin vorbelastet,
wobei die flexible Klinge entlang einer Schwenkachse
schwenkbar mit dem Basiselement (20) verbunden ist, die
Klinge eine Ruhe- bzw. Ausgangsposition aufweist und die
Zunge (15) funktionsmäßig mit der flexiblen Klinge (40) so
verbunden ist, daß eine Bewegung der Schutzschiene (10) ein
Schwenken der flexiblen Klinge (40) um die Schwenkachse
bewirkt.
9. Flexibler Rasiererkopf nach Anspruch 8, wobei das
Basiselement (20) und die Verbindungseinrichtung (30)
einstückig ausgebildet sind.
10. Flexibler Rasiererkopf nach Anspruch 8 oder 9, wobei die
Schutzschiene (10) einstückig mit der Verbindungseinrichtung
ausgebildet ist.
11. Flexibler Rasiererkopf nach Anspruch 8 mit mindestens
einer ersten Klinge (40) und einer zweiten Klinge (50).
12. Flexibler Rasiererkopf nach Anspruch 11, wobei die Zunge
(15) funktionsmäßig mit der ersten Klinge (40) verbunden ist,
und
die zweite Klinge (50) funktionsmäßig mit der ersten
Klinge (40) verbunden ist.
13. Flexibler Rasiererkopf nach Anspruch 1, wobei mindestens
eine (40) der Klingen ein nach unten verlaufendes
Verbindungselement (41) umfaßt.
14. Flexibler Rasiererkopf nach Anspruch 8, ferner mit einer
Einrichtung (30) zum Vorbelasten der Klinge zu der
Ausgangsposition hin.
15. Flexibler Rasiererkopf nach Anspruch 8, ferner mit einer
Einrichtung zum Vorbelasten der Schutzschiene (10) zu der
Ausgangsposition hin.
16. Flexibler Rasiererkopf nach Anspruch 8, wobei das
Anlageelement (20) einstückig mit der Schutzschiene (10)
ausgebildet ist.
17. Flexibler Rasiererkopf nach Anspruch 16 mit einem
Kappenelement (60), das einstückig mit dem Anlageelement (20)
ausgebildet ist.
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