DE69508445T2 - Vorrichtung zum Aufbewahren und Ausgeben von flüssigen Produkten - Google Patents
Vorrichtung zum Aufbewahren und Ausgeben von flüssigen ProduktenInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufbewahrung und Abgabe eines flüssigen Produkts.
- Zur Vermeidung eines Abbaus oder einer Verschmutzung werden gewisse Produkte, insbesondere verderbliche pharmazeutische Produkte, in sterilen Verpackungen wie Ampullen aus Glas aufbewahrt, die im Bereich ihres Halses durch Abbrechen einer abtrennbaren Spitze geöffnet werden können.
- Auch wenn sie nach dem Öffnen nur für eine relativ kurze Zeit aufbewahrt oder verwendet werden können, können diese Produkte zur Abgabe in aufeinanderfolgenden Dosen aus diesen Ampullen bestimmt sein.
- Die offene Ampulle ist dabei zerbrechlich, und ihr Hals besitzt über der Schulter eine Lippe mit einer scharfen Kante von unregelmäßiger Kontur.
- Die EP-A - 0 065 432 (Ets VALOIS) beschreibt eine Vorrichtung zur Verwendung einer abtrennbaren Ampulle für ein zu zerstäubendes Produkt, die eine Pumpe aufweist, welche am oberen Ende eines rohrförmigen Elements befestigt ist, dessen unteres Ende offen ist, um die Anbringung der Ampulle zu ermöglichen.
- Das rohrförmige Element umfaßt weiters Mittel wie eine Lippe zur Gewährleistung der Dichtheit und der Positionierung der Ampulle durch Anlage an seinem Hals sowie Mittel zur Halterung der Ampulle im rohrförmigen Element, wie einen Höcker oder einen unteren Ansatz.
- Dieses Dokument sieht jedoch keine Schulter vor, die auf der Lippe des Ampullenhalses in Anlage kommt. Die Lippe in diesem Dokument dient nur zum Einspannen der Ampulle.
- Die US-A-3 120 906 beschreibt einen Verteiler mit einer Pumpe und einem Element zum Aufstecken auf den Hals eines Behälters. Das Aufsteckelement ist durch einen verformbaren elastischen Mantel gebildet, dessen Innenwand mit Lippen versehen ist, die in Anlagekontakt am Hals des Behälters zu kommen sind.
- Bei den bekannten Vorrichtungen wird die Glasampulle nach dem Öffnen von unten in eine Hülse eingeführt, welche in ihrem Oberteil eine mit einem Zerstäuberaufsatz versehene Pumpe trägt. Die ziemlich starre und mit der Pumpe fest verbundene Hülse weist einen Ring auf, der unterhalb des Bodens der Ampulle angebracht ist, um diese im Inneren festzuhalten, wobei ihre Schulter an einem im oberen Teil der Hülse angeordneten ringförmigen Innenanschlag in Anlage gehalten wird.
- Es ist aber nach wie vor schwierig, einen guten mechanischen Halt sowie eine ausreichende Dichtheit zu gewährleisten, wodurch die Sterilität und die Eigenschaften des aufbewahrten Produkts beeinträchtigt werden.
- Die vorliegende Erfindung hat die Lösung dieser technischen Probleme auf zufriedenstellende Weise zum Ziel.
- Dieses Ziel wird mit einer Vorrichtung zur Aufbewahrung und Abgabe eines flüssigen Produkts erreicht, welche einerseits eine Ampulle aus Glas, in welcher das Produkt enthalten ist und welche in Höhe ihres Halses durch Abbrechen einer abtrennbaren Spitze öffenbar ist, und andererseits eine übliche Miniatur-Dosierpumpe, die mit einem rohrförmigen Körper als Träger eines Aufnahmerohrs zur Aufnahme eines Kolbens versehen ist, dessen hohle Stange als Abgabeleitung dient, indem sie am entgegengesetzten Ende dieses Rohrs vorsteht und ein in Ruhestellung vom Kolben verschlossenes Lüftungsloch besitzt; Einrichtungen zur dichten Anbringung der Pumpe auf der Ampulle und schließlich einen als Stößel dienenden Verteilerkopf aufweist. Erfindungsgemäß sind die Einrichtungen zur dichten Anbringung durch eine elastisch verformbare Hülse mit einem oberen Kranz zur dichten Befestigung am oberen Teil des Pumpenkörpers und einem unteren Mantel, der zur Überdeckung des Halses der Ampulle unter dichter radialer Klemmung geeignet und bestimmt ist, und andererseits durch mindestens eine auf der Hülse und/oder Pumpe befindliche Schulter gebildet ist, an welcher die Lippe der Ampulle durch Druck auf den Boden der Ampulle entgegen dem Kopf in Anlage kommen kann.
- Vorteilhafterweise ist der Innendurchmesser des den oberen Teil der Hülse bildenden Kranzes vor der Montage kleiner als jener des oberen Teils des Körpers der Pumpe und durch Aufstecken auf diesem Körper im Anschlag befestigt.
- Vorzugsweise ist der Durchmesser des Körpers in seinem unteren Teil kleiner als jener der Öffnung des Halses der Ampulle, so daß er in diese einführbar ist.
- Gemäß einer Variante weist die Ampulle einen den Hals unterhalb der Bruchlinie der abtrennbaren Spitze bildenden Wulst auf.
- Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß der Mantel bei der Montage einen radialen Dehnungsgrad zwischen 10 und 25% aushält und der Reibungskoeffizient der Hülse am Glas mindestens 0,20 beträgt.
- Gemäß einem vorteilhaften Merkmal weist die Innenseite des Mantels zumindest in ihrem unteren Teil in Kontakt mit der Ampulle bei der radialen Klemmung Aufnahmeflächen bildende Umfangsrippen auf.
- Gemäß einer anderen Variante und insbesondere, wenn der Durchmesser der Pumpe überall kleiner als jener des Halses der Ampulle ist, weist die Hülse beim Ansatz ihres Kranzes eine erste Schulter auf, die einen dichten zentralen Halterungssitz für die Pumpe begrenzt, während sich beim Ansatz des Mantels eine zweite Schulter befindet, welche in Überdeckung der Lippe der offenen Ampulle kommt.
- Vorteilhafterweise weist die Hülse dabei eine Innenmuffe auf, welche von den Schultern in das Innere der Ampulle absteht und zumindest teilweise den Körper der Pumpe dichtend festspannt.
- Gemäß einer weiteren Variante ist die Hülse als Handschuhfinger mit einem Boden, durch welchen die Spritzdüse der Pumpe ragt, ausgebildet.
- Gemäß wieder einem anderen Merkmal ist der Verteilerkopf, dessen oberer Teil zur Überdeckung der Spritzdüse der Pumpe zwecks Betätigung derselben bestimmt ist, nach unten hin durch eine zylindrische Wand verlängert, welche weiter nach unten geht als der Boden der Ampulle, so daß er eine stabile Abstützung bietet. Vorteilhafterweise bildet diese Wand eine zur Führung der Ampulle geeignete Stulpe.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung gestattet eine einfache und wirksame Kopplung einer sterilen Ampulle aus Glas mit einer Miniatur-Dosierpumpe.
- Die Erfindung gestattet so die Abgabe von verderblichen flüssigen Produkten aus einer Glasampulle innerhalb eines relativ kurzen Verwendungszeitraums, aber zu wiederholten Malen, unter Einhaltung einer strikten Dichtheit im Ruhezustand.
- Die Erfindung wird verständlicher bei Lesen der folgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die angeschlossenen Zeichnungen, in welchen:
- - Fig. 1 eine Ansicht einer Ampulle als wesentlicher Bestandteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist;
- - Fig. 2 zwei Halbschnitte entsprechend zwei Varianten einer ersten Ausführungsform der Erfindung in Explosionsdarstellung zeigt;
- - Fig. 2a eine Detailansicht der in Fig. 2 dargestellten Pumpe im Schnitt ist;
- - Fig. 3 zwei Halbschnitte von Ausführungsvarianten der Fig. 2 in zusammengesetzter Form zeigt;
- - Fig. 4 einen Schnitt durch eine zweite Ausführungsform der Erfindung in Explosionsdarstellung zeigt;
- - Fig. 5 einen Schnitt der Ausführungsform der Fig. 4 in zusammengesetzter Form zeigt; und
- - die Fig. 6, 7, 8 und 9 Schnitte durch eine dritte Ausführungsform der Erfindung vor dem Zusammenbau (Fig. 6), in einer Montage-Zwischenposition (Fig. 7), in Ruhe in der zusammengebauten Position (Fig. 8) bzw. in Aktion (Fig. 9) zeigen.
- In sämtlichen Figuren ist die verwendete Pumpe dieselbe wie sie im Schnitt in den Fig. 2 und 2a dargestellt ist.
- Die in Fig. 1 dargestellte Ampulle 1 umfaßt einen zylindrischen Unterteil oder Schaft 10 mit einem (im wesentlichen) ebenen Boden.
- Das flüssige Produkt P ist normalerweise in der sterilen Ampulle im zylindrischen Unterteil 10 enthalten.
- Die Ampulle besitzt eine Spitze 11, hier in Form eines spitz zulaufenden Wulstes, der auf einem zweiten Wulst 12 aufgesetzt ist und eine ringförmige Bruchlinie 13 aufweist, die die Spitze 11 vom Wulst 12 trennt. Letzterer bildet nach Trennung der abtrennbaren Spitze 11 den Hals der offenen Ampulle, und diese Linie 13 erzeugt die Abschlußkante der Lippe des Halses.
- Die in den Fig. 2 und 3 dargestellte erfindungsgemäße Vorrichtung umfaßt eine Ampulle 1 aus Glas von der Art, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist, doch offen entlang der Bruchlinie 13 durch Entfernen der abtrennbaren Spitze 11.
- Danach wird eine Miniatur-Dosierpumpe auf der schematisch dargestellten Ampulle in Lage gebracht. Wie im Schnitt in Fig. 2 dargestellt, weist sie zuallererst eine Gruppe 2 von zwei ihren Kolben 3 umschließenden Stücken auf, nämlich ein diesen Kolben aufnehmendes zylindrisches Gehäuse 20 und einen daran angefügten Abschlußkragen oder -teller 21. Der Einfachheit halber wird diese Gruppe im folgenden Körper 2 genannt (obwohl diese Bezeichnung üblicherweise vorzugsweise für das Hauptstück 20 verwendet würde).
- Am unteren Ende trägt das Gehäuse 20 ein Aufnahmerohr 22. Der Kragen 21 ist am Gehäuse 20 innen eingesteckt, wobei er nur mit dessen nach außen gebogenem Rand 23 zur Bildung eines Flansches 24 bündig abschließt. Die hohle vertikale Stange des Kolbens 3 oder der Spritzdüse 30 ragt durch die zentrale Öffnung des Kragens, die auch als Auslaßleitung dient, nach oben und gestattet die Betätigung der Pumpe, um die Abgabe einer Dosis des Produkts P aus dem Verteilerkopf 4 zu bewirken. Ein Lüftungsloch 25 mündet dabei über einen Spalt 26 in das Innere der Ampulle, um eine Verbindung ins Freie herzustellen, die der Kolben 3 in Ruhestellung unter der Wirkung seiner Rückholfeder 31 wieder verschließt.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfaßt auch eine Hülse 5 zur dichten Anbringung der Pumpe 2 auf der Ampulle 1. Sie ist durch einen oberen Kranz 50 gebildet, an den ein Mantel 51 anschließt, welcher den Hals oder Wulst 12 dieser Ampulle überdecken kann. Elastisch verformbar, wird die Hülse 5 bei der Herstellung über ihren oberen Kranz 50, der dichtend auf den Oberteil des Körpers 2 aufgesteckt wird, montiert. In Verwendung überdeckt ihr unterer Mantel 51 den Hals 12 der Ampulle, indem er sich zur Gewährleistung einer dichten radialen Klemmung an der Wand derselben anschmiegt; die Pumpe 2 kommt mit ihrer Schulter 27 in Auflage auf der Lippe 13 der Ampulle 1, ohne übrigens dort eine Dichtheit herzustellen.
- Die Höhe der Hülse 5 ist etwas geringer als die Höhe zwischen der Oberseite des Körpers der Pumpe 2 und der Untergrenze des Halses oder Wulstes 12.
- Bei der Variante im linken Teil der Fig. 2 und 3 klemmt der Kranz 50 in erster Linie den Flansch 24 fest; er ist dick genug, um zumindest in seinem oberen Teil einen Versteifungsring 52 zur Verstärkung der Verbindung zu bilden.
- Wie der rechte Teil der Fig. 2 und 3 zeigt, kann die Hülse 5 vorteilhafterweise in Form eines Fingerhandschuhs ausgebildet sein, durch welchen die Spritzdüse 30 der Pumpe 2 hindurchtritt. In diesem Fall ist die Verbindung durch die Hülse verwirklicht, indem diese den Flansch 24 einschließlich der Seitenfläche und der Oberseite des Kragens 21 vollständig umhüllt.
- Zumindest in ihrem in Kontakt mit dem Hals 12 der Ampulle befindlichen unteren Teil besitzt die Innenseite des Mantels 51 auch Umfangsrippen 53, welche Auflageflächen bei der radialen Klemmung bilden.
- Die Hülse 5 ist vorzugsweise aus einem elastomeren Material hergestellt, welches einen radialen Dehnungsgrad von bis zu 50% aushält, so daß eine elastische Verformung der Hülse in Höhe des Halses oder Wulstes 12 unter Erzeugung einer radialen Klemmung zur Gewährleistung der Dichtheit der Verbindung möglich ist.
- Um ein etwaiges Gleiten der Hülse 5 zu vermeiden, ist vorgesehen, daß ihre Innenseite einen Reibungskoeffizienten auf Glas von zumindest 0,20 aufweist.
- Die Unterschiede im Durchmesser und in der Dicke des Kranzes 50 und des Mantels 51 werden derart kombiniert, daß eine entsprechende Steifigkeit an jeder Stelle der Verbindung erzielt wird.
- Die Fig. 4 und 5 stellen eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung dar, bei welcher die Ampulle einen größeren Hals hat.
- Zur indirekten Anlage an der Pumpe dient die Schulter 28 des Flansches 24.
- Der Kranz 50 weist zu diesem Zweck eine Schulter 54 auf, die einen zentralen Sitz 55 für den Flansch 24 zur dichten Halterung desselben begrenzt.
- Desgleichen umfaßt der Mantel 51 eine Schulter 56, die in Überdeckung der Außenkante der Lippe 13 der Ampulle 1 gelangt. Eine Innenmuffe 57 steht axial von den Schultern 54 und 56 in das Innere der Ampulle 1 ab; sie dient zum zumindest teilweisen Festklemmen des Körpers der Pumpe 2, wobei sie den Hals 12 der Ampulle innen schützt, ohne dabei aber das Lüftungsloch 25 abzudecken.
- Daher ruht die Schulter 28 nur indirekt auf der Lippe 13; dadurch wird der Adaptionsbereich der Durchmesser erhöht und die Druckkräfte werden besser verteilt. Die dargestellte Vorrichtung umfaßt auch einen Verteiler- und Betätigungskopf 4, dessen oberer Teil 40, der dazu bestimmt ist, in Überdeckung der Spritzdüse 30 der Pumpe 2 zu gelangen, ein Zerstäubermundstück bildet. Der obere Teil 40 ist durch eine zylindrische Wand 41 nach unten hin verlängert, deren unterer Rand weiter nach unten geht als der Boden der Ampulle 1, so daß eine eine stabile Abstützung bietende Stulpe gebildet ist.
- Der untere Rand der Wand 41 weist gegebenenfalls Stanzungen 42 zum leichteren Drücken auf den Boden der Ampulle auf.
- Die Fig. 6 bis 9 zeigen noch eine andere Ausführungsform der Erfindung, bei welcher der Durchmesser des Kranzes 50 kleiner oder gleich jenem des Mantels 51 ist, welcher die geneigte Schulter 58 bildet, indem er dort anschließt. Die Schulter ruht nicht direkt auf der Außenkante der Lippe 13, sondern am konischen Rand des Halses 12 nahe dieser Kante.
- Der Kranz 50 ist dichtend auf dem oberen Ring des Gehäuses 20 unterhalb des Flansches 24 und in Anschlag an der Schulter 28 aufgesteckt.
- Der Mantel 51 der Hülse 5, der in Überdeckung des Halses 12 der Ampulle gelangt, endet zwecks Erleichterung der Montage in einem aufgeweiteten Rand 59.
- Fig. 6 zeigt die Einführung der Ampulle in die zylindrische Wand 41 von unten, wobei das Aufnahmerohr 22 in die Flüssigkeit P taucht.
- Alternativ könnte die Hülse 5 als hochgekrempelter Mantel 51 ausgebildet sein.
- Fig. 7 zeigt die Vorrichtung mit dem Hals 12 der Ampulle am Eingang der Hülse 5. Der Kopf 4 ist mit einem Deckel 6 versehen. Die endgültige Anordnung erfolgt dann durch vertikalen Druck auf den Boden der Ampulle 1, die durch die an der Wand 41 vorgesehenen Rippen 43 exakt geführt wird, bis der Hals 12 in Anschlag an der Innenseite der Hülse 5 kommt; in Höhe der Verbindung zwischen der Hülse 5, dem Kragen 21 und der Pumpe 2.
- Fig. 8 stellt die bereits zusammengesetzte und in Ruhestellung befindliche, dichte Vorrichtung dar.
- Fig. 9 veranschaulicht die Vorrichtung in Funktion durch Drücken zwischen dem Boden der Ampulle 1 und dem Kopf 4 über die Ruhestellung hinaus. Der vertikale Schub bewirkt die Betätigung der Pumpe 2 und die Abgabe einer Dosis des Produkts über die Düse des Kopfs 4. Das Lüftungsloch 25 gestattet einen Ausgleich des Drucks in der Ampulle, die ganz kurzfristige Verbindung zum Freien beeinträchtigt aber nicht den Zustand des verbleibenden Produkts.
Claims (11)
1. Vorrichtung zur Aufbewahrung und Abgabe eines flüssigen Produkts (P),
umfassend einerseits eine Ampulle (1) aus Glas, in welcher das Produkt (P) enthalten ist und
welche in Höhe ihres Halses (12) durch Abbrechen einer abtrennbaren Spitze (11) unter
Festlegung einer Lippe (13) öffenbar ist, und andererseits eine übliche Miniatur-Dosierpumpe
(2), die mit einem rohrförmigen Körper als Träger eines Aufnahmerohrs (22) zur Aufnahme
des Kolbens (3) versehen ist, dessen hohle Stange als Abgabeleitung (30) dient, indem sie
gegenüber diesem Rohr vorsteht und ein in Ruhestellung vom Kolben verschlossenes
Lüftungsloch (25) besitzt; Einrichtungen (5) zur dichten Anbringung der Pumpe (2) auf der
Ampulle (1) und schließlich einen als Stößel dienenden Verteilerkopf (4), dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtungen zur dichten Anbringung einerseits durch eine elastisch
verformbare Hülse (5) mit einem oberen Kranz (50) zur dichten Befestigung am oberen Teil
des Pumpenkörpers (2) und mit einem unteren Mantel (51), der zur Überdeckung des Halses
(12) der Ampulle (1) unter dichter radialer Klemmung geeignet und bestimmt ist, und
andererseits durch mindestens eine auf der Hülse und/oder Pumpe befindliche Schulter
gebildet sind, an welcher die Lippe (13) der Ampulle durch Druck auf den Boden der
Ampulle entgegen dem Kopf (4) in Anlage kommen kann.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des
Körpers in seinem unteren Teil kleiner als jener der Öffnung des Halses (12) der Ampulle ist,
so daß er in diese einführbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Innendurchmesser des den oberen Teil der Hülse (5) bildenden Kranzes (50) vor der Montage
kleiner als jener des oberen Teils des Körpers der Pumpe (2) und zur Anbringung auf diesem
Körper im Anschlag durch Aufstecken bestimmt ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ampulle einen den Hals (12) unterhalb der Bruchlinie (13) der abtrennbaren Spitze
(11) bildenden Wulst aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Anspruche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mantel (51) bei der Montage einen radialen Dehnungsgrad zwischen 10 und 25%
aushält und der Reibungskoeffizient der Hülse (5) am Glas mindestens 0,20 beträgt.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Innenseite des Mantels (51) zumindest in ihrem unteren Teil in Kontakt mit der
Ampulle (1) bei der radialen Klemmung Auflageflächen bildende Umfangsrippen (53)
aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchmesser der Pumpe (2) überall kleiner als jener des Halses (12) der Ampulle ist
und daß die Hülse beim Ansatz ihres Kranzes (50) eine erste Schulter (54) aufweist, die einen
dichten zentralen Halterungssitz (55) für die Pumpe begrenzt, während sich beim Ansatz des
Mantels (51) eine zweite Schulter (56) befindet, welche in Überdeckung der Lippe (13) der
offenen Ampulle kommt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (5) eine
Innenmuffe (57) aufweist, welche von den Schultern (54, 56) in das Innere der Ampulle (1)
absteht und zumindest teilweise den Körper der Pumpe (2) dichtend festspannt.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülse (5) als Handschuhfinger mit einem Boden, durch welchen die Spritzdüse (30)
der Pumpe (2) ragt, ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Verteilerkopf (4) einen oberen Teil (40) besitzt, welcher zur Überdeckung der
Abgabeleitung (30) der Pumpe zwecks Betätigung derselben bestimmt und nach unten hin
durch eine zylindrische Wand (41) verlängert ist, welche weiter nach unten geht als der Boden
der Ampulle, so daß eine eine stabile Abstützung der Ampulle gewährleistende Stulpe
gebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Außendurchmesser des Kranzes (50) der Hülse (5) kleiner oder gleich jenem des
Mantels (51) ist, welcher dort unter Bildung einer geneigten Schulter (58) zur Aufnahme des
Halses der Ampulle (1) ansetzt.
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