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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Abgabeorgan für ein fluidförmiges Produkt,
das einen Körper
besitzt, der dazu dient, auf der Öffnung eines Behälters montiert
oder befestigt zu werden, einen Drücker, der für eine axiale Hin- und Herbewegung
bezüglich
des Körpers
verschiebbar ist, und ein elastisches Element, das den Körper mit
dem Drücker
verbindet. Das Element bildet eine Rückholfeder-Einrichtung, welche
den Drücker
zu seiner Ruhelage hin vorspannt. Andererseits bildet das Element
ein bewegliches Ausgangsventil-Organ, das mit einem Sitz des Ausgangsventils
zusammenwirkt, der von dem Drücker
gebildet wird. Die Erfindung betrifft auch eine Abgabevorrichtung
für ein
fluidförmiges
Produkt, die einen Behälter
für das
fluidförmige
Produkt und ein auf dem Behälter
montiertes Abgabeorgan umfasst. Ein derartiges Abgabeorgan und eine
derartige Abgabevorrichtung können
insbesondere in den Bereichen der Parfümerie, der Kosmetik aber auch
der Pharmazie verwendet werden.
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Aus
dem Stand der Technik ist beispielsweise das Dokument
FR-2674024 bekannt, das eine Pumpe
beschreibt, die einen Körper
umfasst, der einstückig
mit einem Teil des Behälters
ausgebildet ist. Die Pumpe umfasst im Übrigen einen bezüglich des Körpers in
axialer Richtung hin und her verschiebbaren Drücker. Die Pumpe umfasst auch
ein inneres Element, das aus einem elastischen, flexiblen Material
besteht. Dieses innere Element bildet die Verbindung zwischen dem
Körper
und dem Drücker.
Genauer gesagt bildet der Drücker
einen Eintrittsstutzen, der eine Eintrittsöffnung aufweist, die mit dem Behälter in
Verbindung steht. Dieser Eintrittsstutzen ist in zentraler Weise
axial angeordnet. Andererseits umfasst der Drücker eine seitliche Schürze, die
sich ausgehend von einer Abstützwand
nach unten erstreckt, auf welche man einen Druck ausüben kann, um
den Drücker
zu verschieben. Die seitliche Umfangsschürze des Drückers erstreckt sich in veränderlicher
Weise um den Eintrittsstutzen. Das innere Element ist an dem Eintrittsstutzen
befestigt und bildet ein bewegliches Eintrittsventilorgan in trennend dichter
Abstützung über der
Eintrittsöffnung,
die von dem Eintrittsstutzen gebildet ist. Andererseits bildet das
Element eine Rückholfeder-Einrichtung
in Form einer rohrförmigen
Manschette, die durch Dehnung elastisch verformbar ist. Diese Rückholmanschette erstreckt
sich um den Eintrittsstutzen herum im Inneren der Umfangsschürze des
Drückers.
Das innere Element bildet auch einen Verankerungsansatz in Eingriff
mit dem Drücker,
insbesondere im Bereich des unteren Endes der seitlichen Schürze. Die
Federmanschette verbindet somit den Verankerungsansatz mit dem Teil
des Elementes, der das Eintrittsventil bildet. Schließlich bildet
das innere Element eine ringförmige,
verformbare Lippe, die um einen Sitz des Ausgangsventils herum dicht
anliegt. Diese ringförmige
Lippe spielt somit die Rolle eines beweglichen Ausgangsventil-Organs
für das
unter Druck stehende fluidförmige
Produkt im Inneren der Kammer, die zwischen dem Drücker und
dem inneren Element gebildet ist. Die Lippe, welche das bewegliche
Ausgangsventil-Organ bildet, erstreckt sich ausgehend vom Verankerungsansatz
im Wesentlichen konzentrisch um die Federmanschette herum. Somit
werden die Funktionen der Rückholfeder
und des beweglichen Ausgangsventil-Organs von zwei verschiedenen
Teilen des inneren Elementes ausgeübt. Dies führt natürlich dazu, dass dieses innere Element
in komplizierterer Weise herzustellen ist. Darüber hinaus ist es nicht einfach,
den Drücker
auf dem inneren Element in Position zu bringen, und insbesondere
die elastisch verformbare Lippe um ihren Sitz herum zu positionieren.
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Die
vorliegende Erfindung hat zum Ziel, die zuvor erwähnten Nachteile
des Standes der Technik dadurch zu beseitigen, dass ein Abgabeorgan
geschaffen wird, dessen inneres nachgiebiges Element einfacher hergestellt
und montiert werden kann.
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Um
diese Ziele zu erreichen, schlägt
die vorliegende Erfindung ein Abgabeorgan für ein fluidförmiges Produkt
vor, das Folgendes umfasst: einen Körper, der dazu dient, auf einer Öffnung eines
Behälters
befestigt zu werden, wobei der Körper
einen Eintritt für
das fluidförmige
Produkt aufweist, der den Behälter
mit dem Inneren des Körpers
verbindet, einen Drücker,
der in axialer Richtung hin und her auf dem Körper und bezüglich des
Körpers
zwischen einer Ruhelage und einer eingedrückten Stellung verschiebbar
ist, wobei der Drücker
eine Abgabeöffnung für das fluidförmige Produkt
aufweist, ein nachgiebiges Element, das den Körper mit dem Drücker verbindet,
wobei das Element Rückholfeder-Einrichtungen
bildet, die den Drücker
zur Ruhelage hin vorspannen, wobei das Element weiterhin ein bewegliches
Ausgangsventil-Organ bildet, das mit einem Sitz zusammenarbeitet,
der vom Drücker
gebildet wird, wobei das Element weiterhin Halteinrichtungen in
Eingriff mit dem Körper
umfasst, um das Element fest auf dem Körper zu montieren, wobei das
Element Verankerungseinrichtungen in Eingriff mit dem Drücker aufweist,
um das Element mit dem Drücker fest
zu verbinden, wobei die Halteeinrichtungen von den Verankerungseinrichtungen
umgeben sind, und wobei das Element einen elastisch verformbaren
Teil aufweist, der sich zwischen den Halteeinrichtungen und den
Verankerungseinrichtungen erstreckt, und ist dadurch gekennzeichnet,
dass der elastisch verformbare Teil gleichzeitig die Rückholfeder-Einrichtungen
und das bewegliche Ausgangsventil-Organ bildet. Im Gegensatz zu
dem oben erwähnten
Stand der Technik werden hier die Funktionen der Feder und des beweglichen
Ausgangsventil-Organs
durch ein und denselben Teil des nachgiebigen Elementes ausgeübt. Das
nachgiebige Element der vorliegenden Erfindung erstreckt sich somit
von einer gesonderten Dichtlippe, welche die Funktion des beweglichen
Ausgangsventil-Organs ausübt.
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Das
Abgabeorgan der vorliegenden Erfindung besitzt eine Struktur oder
eine Konzeption, welche der des oben erwähnten Dokumentes des Standes
der Technik sehr ähnlich
ist, d. h. dass das nachgiebige Element einen Durchmesser aufweist,
der im Bereich seiner Verbindung mit dem Körper kleiner ist als im Bereich
seiner Verbindung mit dem Drücker, was
darauf hinaus läuft,
dass die Halteeinrichtungen von den Verankerungseinrichtungen umgeben
sind, selbst dann, wenn die Halteeinrichtungen und die Verankerungseinrichtungen
axial gegeneinander versetzt sind.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform ist
das bewegliche Ausgangsventil-Organ ausgehend von seinem Sitz zwischen
der Ruhelage und der eingedrückten
Stellung radial nach außen
verformbar. Vorzugsweise sind das bewegliche Ausgangsventil-Organ
und sein Sitz ringförmig
ausgebildet, wobei das bewegliche Ausgangsventil-Organ den Sitz
von außen
her umgibt.
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Gemäß einer
praktischen Ausführungsform umfassen
die Rückholfeder-Einrichtungen
einen ringförmigen
Kranz in Form eines umgedrehten Gewölbes.
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Gemäß einem
anderen Gesichtspunkt bildet der verformbare Teil eine Krone, die
sich um die Halteeinrichtungen herum nach außen zu den Verankerungseinrichtungen
hin erstreckt, wobei die Krone im Querschnitt siphon- bzw. schwanenhalsförmig ausgebildet
ist. Vorteilhafterweise umfasst die Krone einen ersten inneren Abschnitt,
der sich radial nach außen
erstreckt und dabei eine Krümmung
nach oben bildet, sowie einen zweiten äußeren Abschnitt, der mit der
Außenseite
des ersten Abschnittes verbunden ist und sich radial nach außen erstreckt
und dabei einen Bogen nach unten bildet. Vorzugsweise ist das bewegliche
Ausgangsventil-Organ im Bereich der Verbindung des ersten mit dem
zweiten Abschnitt ausgebildet. Man kann somit sagen, dass die Halteeinrichtungen
radial innerhalb des ersten Abschnittes und die Verankerungseinrichtungen
radial außerhalb des
zweiten Abschnittes ausgebildet sind.
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Gemäß einem
anderen Merkmal der Erfindung bildet das Element auch ein bewegliches
Eintrittsventil-Organ, das in elastischer Weise durch elastische
Ansätze
auf einen Eintrittsventil-Sitz gedrückt ist. Somit bildet das nachgiebige
Element ebenso wie bei dem oben erwähnten Dokument gemäß dem Stand
der Technik gleichzeitig die beweglichen Organe des Eintrittsventils
und des Austrittsventils und auch die Rückholfeder-Einrichtungen.
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Die
Erfindung betrifft auch eine Abgabevorrichtung für ein fluidförmiges Produkt,
die einen Behälter
für das
fluidförmige
Produkt und ein Abgabeorgan umfasst, wie es oben definiert wurde.
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Die
Erfindung wird jetzt nun noch weiter unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung
beschrieben, die in nicht einschränkend zu verstehender Weise
eine Ausführungsform
der Erfindung wiedergibt.
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In
der Zeichnung zeigen:
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1 eine
Vertikal-Schnittansicht durch eine Abgabevorrichtung für ein fluidförmiges Produkt,
die ein Abgabeorgan gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung umfasst, und
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2, 3 und 4 vergrößerte Vertikal-Schnittansichten
des Abgabeorgans aus 1 im Verlauf verschiedener Betätigungsphasen.
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In 1 sieht
man eine Abgabevorrichtung für
ein fluidförmiges
Produkt, die insbesondere zur Abgabe von pastenförmigen oder viskosen Produkten,
wie z. B. von Cremes geeignet ist. Folglich handelt es sich insbesondere
um eine kosmetische Abgabevorrichtung. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, auch
andere Arten von fluidförmigen
Produkten wie z. B. Gele oder Pasten in verschiedenen Bereichen abzugeben,
zu denen auch der Lebensmittelbereich gehört.
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Die
Abgabevorrichtung umfasst einen Behälter, der hier von einem nachgiebigen
inneren Beutel 6 und einer äußeren Schale 5 gebildet
wird, die vorzugsweise starr ist. Die äußere Schale 5 besitzt
einen Hals 51 und der Beutel 6 besitzt eine Öffnung 61.
Diese Öffnung 61 kann
beispielsweise auf den Hals 51 aufgestülpt sein, wie man dies den
Figuren entnimmt. Der nachgiebige Beutel 6 bildet für das fluidförmige Produkt
einen Behälter,
dessen Volumen in dem Maße
veränderlich
ist, in dem das fluidförmige
Produkt dem Beutel entnommen wird. Man kann somit von einem „luftlosen" Behälter oder
einem Behälter ohne
Luftansaugung sprechen, in welchem das fluidförmige Produkt von der Außenluft
völlig
getrennt ist. Man kann sich jedoch auch andere Arten von Behältern vorstellen,
die mit dem Abgabeorgan gemäß der Erfindung
zusammenwirken. Man kann insbesondere einen Behälter verwenden, der einen Rohrstutzen und
einen Nachlaufkolben umfasst, der in verschieblicher Weise im Inneren
des Rohrstutzens montiert ist. Es handelt sich dann auch um einen „luftlosen" Behälter. Man
kann auch herkömmlichere
Behälter mit
konstantem Volumen verwenden, wie z. B. Flakons aus Glas, Kunststoff
oder Metall. In diesem Fall muss das Abgabeorgan gemäß der Erfindung
mit einem Verlängerungsrohr
versehen sein.
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Das
Abgabeorgan gemäß der Erfindung
ist auf der Öffnung 61 des
Beutels 6 montiert, die hier mit dem Hals 51 der äußeren starren
Schale 5 zusammenfällt.
Das Abgabeorgan gemäß der Erfindung
umfasst drei wesentliche Elemente, d. h. einen Körper 1, einen Drücker 2 und
ein nachgiebiges Element 3. Optional kann das Abgabeorgan
eine Schutzkappe 4 umfassen, welche den Drücker und einen
Teil des Körpers
abdecken kann. Der Körper 1, der
Drücker 2 sowie
die Schutzkappe 4 können
durch Spritzgießen
aus einem relativ steifen Kunststoffmaterial hergestellt sein. Was
das nachgiebige Element 3 betrifft, so kann es durch Spritzgießen aus
einem nachgiebigeren Kunststoffmaterial wie z. B. einem Elastomer
hergestellt sein. Somit besitzt das nachgiebige Element 3 zumindest
an einigen Stellen seiner Erstreckung Merkmale einer elastischen
Verformbarkeit. Anders ausgedrückt,
gewisse Teile des nachgiebigen Elementes können starr sein, während andere
Teile elastisch verformbar sein können. Das Merkmal der Verformbarkeit
kann entweder durch das Material erzielt werden, das zur Herstellung
des nachgiebigen Elementes verwendet wird, oder auch durch die Konfiguration,
den Aufbau oder die Wandstärke.
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Es
wird nun insbesondere auf 2 Bezug genommen,
um im Einzelnen die Struktur des erfindungsgemäßen Abgabeorgans zu erläutern. Während das
Abgabeorgan in 1 in seiner Ruhelage dargestellt
ist, d. h. mit einem Drücker 2,
der sich in seiner am weitesten aus dem Körper vorgeschobenen Position
befindet, ist das Abgabeorgan in 2 im Verlauf
der Betätigung
dargestellt, insbesondere in einer Anfangsphase der Abgabe des fluidförmigen Produktes
Pf.
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Der
Körper 1 ist
vorzugsweise einstückig ausgebildet.
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass er aus zwei, drei oder
vier zusammengebauten Teilen besteht. Der Körper 1 umfasst hier
einen äußeren Befestigungsring 11,
der um den Hals 51 der starren Schale 5 herum
in Eingriff steht. Dieser Ring 11 kann mit irgendeiner
geeigneten Verankerungseinrichtung versehen sein, die es ermöglicht,
eine geschlossene und vorzugsweise endgültige Befestigung des Körpers 1 auf
der starren Schale 5 oder allgemeiner ge sprochen auf dem
Behälter
für das
fluidförmige
Produkt zu realisieren. Dieser äußere Befestigungsring 11 ist
mit einer Innentülle 12 verbunden, die
in ihrem unteren Teil in das Innere des Halses 51 eindringt.
Vorteilhafterweise klemmt die Tülle 12 die Öffnung 61 des
nachgiebigen Beutels 6 gegen die Innenwand des Halses 51 der
starren Außenschale 5 fest.
Die Öffnung 61 kann
somit zwischen dem Hals 61 und dem äußeren Befestigungsring 11 eingeklemmt
sein. Dies garantiert eine perfekte Dichtigkeit zwischen dem nachgiebigen
Beutel 6 und dem Körper 1.
An ihrem oberen freien Ende bildet die Innentülle 12 ein einspringendes
Anschlagsprofil 121, dessen Funktion im Folgenden erläutert wird.
An ihrem unteren Ende setzt sich die Tülle 12 in einem im
Wesentlichen horizontalen ringförmigen
Steg 13 fort, der die Öffnung 61 des
Beutels 6 verschließt.
Dieser ringförmige
Steg 13 hat für
den Behälter
des fluidförmigen
Produktes die Funktion eines Deckels oder einer einspringenden Schulter.
An seinem Innenumfang setzt sich der Steg 13 nach oben
in Form eines im Wesentlichen zylindrischen Stutzens 14 fort,
der in einem oberen freien Ende endet. Dieser Stutzen 14 ist
in seinem Inneren mit einem Eintrittskranz 15 versehen,
der gleichzeitig einen Eintritt für das fluidförmige Produkt 16 und
einen Eintrittsventilsitz 17 bildet. Man kann sagen, dass
sich der Behälter
für das
fluidförmige
Produkt im Inneren des Stutzens 14 bis zum Bereich des
Eintrittskranzes 15 erstreckt. In seinem oberen Teil bildet
der Stutzen 14 einen Pumpenkammerstutzen. Der Körper 1 kann
eine perfekte Rotationssymmetrie um eine vertikale Achse X besitzen. Der
Befestigungsring 11, die Tülle 12 und der Stutzen 14 können eine
kreiszylindrische Form mit einer gemeinsamen Erzeugenden besitzen,
die auf die Achse X zentriert ist. Anders ausgedrückt, erstrecken
sich der Ring 11, die Tülle 12 und
der Stutzen 14 in konzentrischer Weise: die Tülle 12 erstreckt
sich im Inneren des Rings 11 und der Stutzen 14 erstreckt
sich im Inneren der Tülle 12.
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Der
Drücker 2 umfasst
eine Abstütz-
oder Druckoberfläche 21,
auf die man mit Hilfe eines oder mehrerer Finger einer Hand drücken kann,
um ihn bezüglich
des Körpers 1 axial
hin und her zu verschieben. Die Abstützoberfläche 21 erstreckt sich
im Wesentlichen senkrecht zur Achse X. An ihrem Außenumfang
setzt sich die Abstützoberfläche 21 nach unten
in einer seitlichen Umfangsschürze 25 fort,
die ein unteres, freies Ende, einen Anschlagswulst 251 aufweist,
der dazu dient, mit dem nach innen einspringenden Anschlagsprofil 121 zusammenzuwirken.
Die Schürze 25 besitzt
einen Außendurchmesser,
der kleiner ist als der Innendurchmesser der Tülle 12. Andererseits
bildet der Drücker 2 einen
Abgabeansatz, der im Inneren eine Ausgangsleitung 23 aufweist,
die im Bereich einer Abgabeöffnung 24 mündet. Der
Verwender kann das im Bereich dieser Abgabeöffnung 24 abgegebene,
fluidförmige
Produkt abnehmen. Bei der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform
erstreckt sich der Ansatz radial oder seitlich nach außen. Man
kann sich jedoch auch einen Abgabeansatz vorstellen, der sich in
axialer oder exzentrischer Weise vertikal erstreckt. Gemäß der Erfindung
besitzt der Drücker 2 auch
einen Sitzring 22, der sich ausgehend von der Abstützoberfläche 21 nach
unten erstreckt. Der Sitzring 22 weist eine im Wesentlichen
zylindrische Ringform auf, deren Erzeugende ebenfalls auf die Achse
X zentriert ist. Der Sitzring 22 besitzt einen Durchmesser
der kleiner ist als der der seitlichen Schürze 25, aber größer als
der Außendurchmesser
der des Stutzens 14. Der Drücker 2 ist dadurch
auf den Körper 1 montiert, dass
seine Schürze 25 in
das Innere der Tülle 12 eingreift.
Der Drücker 2 wird
daran gehindert, vom Körper 1 außer Eingriff
zu treten, weil ein Eingriff zwischen dem Wulst 251 und
dem Profil 121 besteht.
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Gemäß der Erfindung
ist das nachgiebige Element 3 vorzugsweise einstückig ausgebildet.
Das Element 3 umfasst eine Befestigungsbuchse 33,
die im Inneren des Stutzens 14 im Bereich des oberen freien
Endes in Eingriff steht. Die Buchse 33 kann in das Innere
des Stutzens 14 eingepresst sein. Man kann sich jedoch
auch Rasteinrichtungen vorstellen, um die Befestigung der Buchse 33 am
Stutzen 14 zu unterstützen.
Die Buchse 33 springt axial über das freie Ende des Stutzens 14 hinaus
vor. Die Buchse setzt sich radial nach außen in einem elastisch verformbaren
Teil 34 ähnlich
einem Kelch fort, der im Querschnitt im Wesentlichen die Konfiguration
eines Schwanenhalses oder Siphons besitzt. Genauer gesagt umfasst
der elastisch verformbare Teil oder Kelch einen ersten inneren Abschnitt 35,
der einen nach oben umgebogenen, die Form einer umgekehrten Kuppel
aufweisenden ringförmigen
Kranz besitzt, der sich in einem zweiten äußeren Teil 36 fortsetzt, der
nach unten umgebogen ist. Die Abschnitte 35 und 36 sind
im Bereich eines im Wesentlichen zylindrischen Teils miteinander
verbunden. An dieser Stelle bildet das elastisch verformbare Element 34 ein
bewegliches Ausgangsventil-Organ 38, das dazu bestimmt
ist, in einen abschließend
dichten Kontakt mit der Außenwand
des Steges des Sitzes 22 zu kommen, der vom Drücker 2 gebildet
wird. Man kann auch sagen, dass der Sitzsteg 22 einen Ausgangsventilsitz
für das
bewegliche Ausgangsventil-Organ 38 bildet, das von dem
elastisch verformbaren Teil 34 des Elementes 3 gebildet
wird. An seinem freien Ende bildet das elastisch verformbare Element
einen Verankerungskranz 37 in dichtem Klemmeingriff im Inneren
der seitlichen Schürze 25.
Dieser Kranz 37 erfüllt
die Funktion der Verankerungseinrichtungen des nachgiebigen Elementes 3 im
Inneren des Drückers 2.
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Somit
kann man den Figuren entnehmen, dass der zweite äußere Abschnitt 36 sich
außerhalb des
Sitzsteges 22 aber im Inneren der Schürze 25 erstreckt.
Was den ersten inneren Abschnitt 35 anbelangt, so erstreckt
er sich im Wesentlichen zwischen dem Sitzsteg 22 und dem
Stutzen 14. Die Konfiguration des elastisch verformbaren
Teils 34 in Form eines Schwanenhalses oder Siphons führt ihrerseits
zu einem Merkmal der Verformbarkeit, das es dem beweglichen Ausgangsventil-Organ 38 ermöglicht,
sich durch eine radial nach außen
gerichtete Bewegung von seinem Sitz 22 abzuheben. Man kann
insbesondere der 2 entnehmen, dass der elastisch
verformbare Teil beim Bezugszeichen 38 vom Sitz 22 einen
Abstand e aufweist, der einen ringförmigen Zwischenraum bildet,
durch welchen das fluidförmige Produkt
zur Abgabeleitung 23 hin austreten kann.
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Optional
kann das nachgiebige Element 3 auch ein bewegliches Eintrittsventil-Organ 31 in
abschließend
dichtem Eingriff mit dem Eintrittsventilsitz 17 sein, der
vom Körper 1 gebildet
ist. Vorteilhafterweise ist das bewegliche Eintrittsventil-Organ 31 in elastischer
Weise durch elastische Fortsätze 32 auf seinen
Sitz hin vorgespannt, die einstückig
mit dem nachgiebigen Element 3 ausgebildet sind. Diese elastischen
Fortsätze 32 verbinden
das bewegliche Eintrittsventil-Organ 31 mit der Haltebuchse 33.
Das bewegliche Eintrittsventil-Organ 31 kann die Form einer
Kuppel oder einer Küvette
aufweisen, die in dichter Weise im Inneren ihres Sitzes 17 in
Eingriff treten kann und auf diese Weise den Eintritt 16 für das fluidförmige Produkt
verschließt.
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Der
Körper 1,
der Drücker 2 und
das nachgiebige Element 3 bilden zusammen eine Pumpenkammer 10,
die an ihrem Eintritt durch das Eintrittsventil und an ihrem Ausgang
durch das Ausgangsventil verschlossen ist. In der in 1 dargestellten Konfiguration
befindet sich das Abgabeorgan in seiner Ruhestellung. Diese Ruhelage
wird durch die Ruhelage des nachgiebigen Elementes 3 bestimmt.
Tatsächlich
erfüllt
der elastisch verformbare Teil 34 insbesondere im Bereich
seines ersten inneren Abschnittes 35 die Funktion von Rückholfeder-Einrichtungen,
die es ermöglichen,
den Drücker 2 bezüglich des
Körpers 1 in
seine Ruhelage hin vorzuspannen. Diese Ruhelage entspricht der Stellung
des Drückers 2,
in welcher er bezüglich
des Körpers 1 am
weitesten entfernt angeordnet ist. Diese Ruhelage kann auch dadurch
definiert sein, dass der Wulst 251 unterhalb des Profils 121 zur
Anlage kommt. In diesem Fall entspricht die Ruhelage nicht der Ruhelage
des nachgiebigen Elementes 3, da dieses sonst ständig unter
Spannung wäre.
Jedenfalls umschließt
in der Ruhelage des Abgabeorgans die Pumpenkammer 10 ein
maximales Nutzvolumen, wobei ihr Eintrittsventil und auch ihr Austrittsventil
geschlossen sind. Tatsächlich
ist das bewegliche Organ 31 flach auf seinen Sitz 17 gedrückt, während sich
das bewegliche Organ 38 in dichtem Abstützkontakt mit seinem Sitz 22 befindet.
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Dadurch,
dass man auf die Oberfläche 21 des
Drückers 2 drückt, verschiebt
sich dieser axial nach unten zum Körper 1 hin. Diese
axiale Verschiebung, welche durch die Tülle 12 geführt wird,
hat die Wirkung, dass der elastisch verformbare Teil 34 insbesondere
im Bereich seines ersten Innenabschnitts 35 verformt wird.
Weiterhin wird der zweite äußere Abschnitt 36 leicht
verformt, um es dem beweglichen Ausgangsventil-Organ 38 zu
ermöglichen,
sich von seinem Sitz 22 abzuheben, wie man dies der 2 entnimmt.
Somit hat die axiale Verschiebung des Drückers 2 die Wirkung,
den ersten inneren Abschnitt 34 in der Weise zu verformen,
dass in vorteilhafter Weise seine Form einer umgekehrten Kuppel
verstärkt
wird. Das Eindrücken
des Drückers 2 hat
die Wirkung, dass das bewegliche Eintrittsventil-Organ 31 gegen
seinen Sitz 17 angedrückt
wird und dass das Nutzvolumen der Kammer 10 vermindert
wird, wodurch ein Druck auf das bewegliche Ausgangsventil-Organ 38 derart
ausgeübt
wird, dass es sich von seinem Sitz 22 abhebt. In 2 sieht
man, dass das Ventil 38 von seinem Sitz 22 einen
Abstand e besitzt. Folglich wird das im Inneren der Kammer 10 unter
Druck gesetzte fluidförmige
Produkt durch das offene Ausgangsventil zur Abgabeleitung 23 und
zur Abgabeöffnung 24 hin
verdrängt,
wo es vom Verwender abgenommen werden kann. Die vollständig eingedrückte Position
wird erreicht, wenn die Abstützwand 21 an
der Haltebuchse 33 zur Anlage kommt. Dies ist in 3 dargestellt.
Der erste Abschnitt 35 besitzt somit die Form einer ringförmigen Zuflussrinne.
Somit wird die gesamte Dosis des fluidförmigen Produktes Pf abgegeben.
Sobald der Druck im Inneren der Kammer 10 unter eine vorgegebene Schwelle
abfällt,
schließt
sich das Ausgangsventil wieder. Wenn man den Druck vom Drücker 2 wegnimmt,
wird dieser, wie man der 4 entnehmen kann, durch das
elastische Gedächtnis
des elastisch verformbaren Teils 34 nach oben zu seiner
Ruhelage hin vorgespannt, und er hat somit die Tendenz, in seine
Ruhe- oder Ausgangsstellung zurückzukehren. Diese
Rückkehr
zur Ruhelage hat die Wirkung, dass das Volumen der Kammer 10 vergrößert und
somit ein Unterdruck erzeugt wird, der zur Folge hat, dass sich
das Eintrittsventil öffnet,
um ein Ansaugen des fluidförmigen
Produktes aus dem nachgiebigen Beutel in das Innere der Kammer 10 zu
ermöglichen,
deren Volumen sich vergrößert.
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Dies
ist eine besonders vorteilhafte Konfiguration des elastisch verformbaren
Teils 35, die es ermöglicht,
dass er gleichzeitig die Funktionen einer Rückholfeder und eines beweglichen
Ausgangsventil-Organs der Pumpe ausübt.
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Man
kann sich sehr wohl auch ein wesentlich einfacheres bewegliches
Eintrittsventil-Organ,
beispielsweise in Form einer elastisch verformbaren Scheibe, vorstellen,
die im Inneren der Haltebuchse 33 angeordnet ist.