DE69501830T2 - Energieabsorbierende Einrichtung, insbesondere für eine Kraftfahrzeuglenksäule - Google Patents
Energieabsorbierende Einrichtung, insbesondere für eine KraftfahrzeuglenksäuleInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Organ zur Energieaufnahme, das insbesondere für Lenksäulen von Kraftfahrzeugen anwendbar ist, um die Energie im Falle eines Aufpralls aufzunehmen.
- Es sind zahlreiche Vorrichtungen oder Organe zur Energieaufnahme bekannt, jedoch sie weisen oft einen relativ großen Platzbedarf auf und sind somit nicht leicht in Strukturen verwendbar, deren verfügbares Volumen gering ist. Die Dimensionierung des Organs zur Energieaufnahme sowie seine Kosten und sein komplexer Charakter sind die am häufigsten anzutreffenden Nachteile.
- Das Dokument EP-0-252.031 beschreibt ein Organ zur Energieaufnahme, bestehend aus zwei in Translation zueinander beweglichen Elementen, wobei eines der Elemente zwei Achsen trägt, um die jeweils zwei metallische Bänder, die eine Spirale bilden, gewickelt sind, wobei eines der Enden jedes Bandes mit einer Achse fest verbunden ist, während das andere Ende an dem anderen Element befestigt ist. Während der Energieaufnahme nähern sich die beiden Elemente aneinander an, indem sie das Abwickeln der beiden Metallbänder antreiben. Die Verwendung von Metallbändern, die eine Spirale bilden, führt zu einer Abmessung des Aufnahmeorgans, die umso größer ist, als das zu erreichende Kraftniveau hoch ist und als der gewünschte Absorptionsweg groß ist.
- Das Dokument GB-1.120.799 beschreibt eine Lenksäule, wie sie in dem Oberbegriff des Anspruchs 1 definiert, bestehend aus zwei Teleskopteilen, die sich ineinanderschieben, und versehen ist mit einer Vorrichtung zur Energieaufnahme. Letztgenannte umfaßt verformbare Elemente, die in biegsamen metallischen Bändern oder Stangen (Figur 10) und Achsen bestehen, um die herum die verformbaren Elemente verlaufen. Bei einem Aufprall des Fahrers gegen das Lenkrad schieben sich die Teleskopteile der Lenksäule ineinander. Die verformbaren Elemente werden nun um die Achsen gezogen und verformen sich, indem sie einen Teil der Energie durch Biegen und Verlängern absorbieren.
- Das Dokument GB-2.268.125 betrifft eine Lenksäule für ein Kraftfahrzeug, bestehend aus einer Vorrichtung zur Energieaufnahme, die sich aus einer starren Stütze, die an das Lenksäulenrohr gekoppelt ist und zwei Längsspalte aufweist, die zur Achse der Säule parallel sind, zusammensetzt. Ein Bolzen verbindet diese Stütze mit einer Konsole für die Einstellung der Lenksäule. Dieser Bolzen ist mit einem verformbaren Band verbunden, das an die Stütze geschweißt ist. Diese Vorrichtung nimmt die Energie im Falle eines Aufpralls durch Verschiebung des Bolzens nach außen in bezug zu den Längsspalten auf, wobei eine Verschiebung des verformbaren Bandes bewirkt wird. In dieser Vorrichtung greift das Aufnahmesystem nicht bei der Einstellung der Lenksäule und nicht in der ersten Phase des Stoßes ein.
- Eine Vorrichtung, die an eine Lenksäule anpaßbar ist, deren Neigung einstellbar ist, ist in dem Dokument US-4.901.592 beschrieben. Sie umfaßt eine Platte in U- Form, von der ein Ende eines Schenkels mit der Lenksäule und das andere mit einer Stütze, die an der Karosserie befestigt ist, verbunden ist. Die Energieaufnahme erfolgt durch die Verschiebung und die Verformung des gekrümmten Teils der Platte in U-Form.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Organ zur Energieaufnahme mit einem relativ geringen Platzbedarf, einer großen Einfachheit in der Ausführung vorzuschlagen, das leicht montiert werden kann, insbesondere in den Vorrichtungen zur Energieaufnahme einer Lenksäule eines Kraftfahrzeugs, und das es auch ermöglicht, eine möglichst konstante Kraft auf einem großen Weg aufzunehmen.
- Die Erfindung betrifft auch ein Organ zur Energieaufnahme, wie es in Anspruch 1 definiert ist.
- Bei einer Ausführungsart des erfindungsgemäßen Organs zur Energieaufnahme kann der Querschnitt des Drahtes konstant oder erweiternd sein. Ebenso kann der Wicklungsdurchmesser des Drahtes auf der Stützachse konstant oder erweiternd sein.
- Das Material, aus dem der Draht besteht, ist derart zu wählen, daß er großen Zugkräften widerstehen kann. Der Draht kann somit aus Metall, beispielsweise aus Stahl, oder aus Kunststoff hergestellt sein.
- Nach einer Ausführungsart ist das erste Element mit einem Teil allgemeiner U- Form versehen, erstreckt sich eine Stange zwischen den Flügeln des U, indem sie auf ihnen befestigt ist, und die Stange nimmt eine Hülse auf, die sich auf der Stange drehen kann, wobei der Draht um die Hülse gewickelt ist.
- Als Variante kann der Draht direkt um die Stange gewickelt werden.
- Auf der Seite des Endes des Drahtes wird dieses auf dem zweiten Element durch beliebige Mittel angehängt. Beispielsweise kann eine Befestigungsplatte an das Ende des Drahtes geschweißt sein, falls dieser aus Metall ist, wobei die Platte ein Loch für den Durchgang eines Mittels zur Befestigung an dem zweiten Element umfaßt.
- Wie vorstehend erwähnt ist, besteht die bevorzugte Anwendung des erfindungsgemäßen Organs zur Energieaufnahme in der Anwendung für eine Lenksäule von Kraftfahrzeugen. Solche Lenksäulen umfassen eine Lenkspindel, die in einem Röhrenkörper montiert ist, der auf der Karosserie in der gewünschten Position getragen und festgestellt wird. Bei einer solchen Anwendung ist mindestens ein erfindungsgemäßes Organ zur Energieaufnahme vom vorher definierten Typ zwischen dem Röhrenkörper und der Karosserie vorgesehen.
- Somit kann der Röhrenkörper oder jeder andere mit diesem fest verbundene Teil das erste Element bei der Montage des Organs zur Energieaufnahme darstellen, wobei die Karosserie oder jeder andere mit dieser fest verbundene Teil nun das zweite Element darstellt. Jedoch als Variante ist eine umgekehrte Montage vollkommen möglich.
- Nach einer Ausführungsart der Erfindung umfaßt die Lenksäule ein solches Organ zur Energieaufnahme, das auf jeder Seite des Röhrenkörpers angeordnet ist. Bei diesem Montagetyp wirkt der aufgewickelte Teil des Drahtes jedes Organs zur Energieaufnahme mit einer Stützachse zusammen, die mit dem Röhrenkörper fest verbunden ist, während das Ende des Drahtes auf der Karosserie befestigt ist.
- Die Erfindung bietet ein einfaches Organ zur Energieaufnahme mit einem besonders geringen Platzbedarf an, das gleichzeitig die Aufnahme einer möglichst konstanten Kraft auf einem großen Weg ermöglicht, was dann sehr interessant ist, wenn solche Dämpfungsorgane in Vorrichtungen zur Energieaufnahme der Lenksäulen von Kraftfahrzeugen verwendet werden.
- Das erfindungsgemäße System zur Energieaufnahme verwendet einen in anein andergrenzenden Windungen aufgewickelten Draht und bietet wesentliche praktische Vorteile, unter anderem:
- - der Wicklungsdurchmesser des Drahtes ist konstant, und aus diesem Grund ist die Abwickelkraft während des gesamten Abwickelns des Drahtes konstant. Es ist wesentlich, daran zu erinnern, daß der Wicklungsdurchmesser einer der grundlegenden Parameter für das Energieaufnahmeniveau ist;
- - der erforderliche Platzbedarf für die Lagerung des Energieaufnahmesystems ist hinsichtlich des Durchmessers geringer als im Falle eines Bandsystems. Dies ist umso wichtiger, als das zu erreichende Kraftniveau hoch ist (was einen großen Drahtdurchmesser erfordert) und als der Aufnahmeweg groß ist (große Anzahl von Drahtumdrehungen),
- - es ist einfacher, industriell eine Geometrie vom Typ Draht (nur eine zu kontrollierende Abmessung) als eine Geometrie vom Typ Band (zwei zu kontrollierende Abmessungen: Dicke und Breite) zu gewährleisten. Dies ist umso interessanter, als der Drahtdurchmesser der zweite grundlegende Parameter für das Energieaufnahmeniveau ist.
- Die Erfindung ist auch durch die nachfolgende Beschreibung gewisser in den beiliegenden Zeichnungen dargestellter Ausführungsarten näher erläutert, ohne dadurch eingeschränkt zu sein. Es zeigen:
- Fig. 1 einen Axialschnitt durch ein erfindungsgemäßes Energieaufnahme- Organ,
- Fig. 2 eine Ansicht entlang II-II in Figur 1,
- Fig. 3 eine perspektivische Ansicht einer Lenksäule eines Kraftfahrzeugs mit einem erfindungsgemäßen Organ zur Energieaufnahme, Fig. 4 eine Ansicht ähnlich Figur 3 nach einem Aufprall,
- Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer Lenksäule eines Kraftfahrzeugs mit einem Organ zur Energieaufnahme nach einer weiteren Ausführungsart der Erfindung,
- Fig. 6 eine Ansicht ähnlich Figur 5 nach einem Aufprall,
- Fig. 7 eine Draufsicht auf eine Lenksäule eines Kraftfahrzeugs mit einem Organ zur Energieaufnahme nach einer weiteren Ausführungsart der Erfindung.
- Wie insbesondere in den Figuren 1 und 2 zu sehen ist, ist das erfindungsgemäße Organ zur Energieaufnahme zwischen zwei Elementen 1 und 2 angeordnet. Dieses Organ zur Energieaufnahme umfaßt im wesentlichen einen Draht 71, von dem ein geradliniger Teil 73 mit seinem freien Ende an dem Element 2 befestigt ist, und eine Wicklung 72 wirkt mit einer Stützachse zusammen, die auf dem Element 1 montiert ist.
- Bei der in den Figuren 1 und 2 dargestellten Ausführungsart wird diese Stützachse von einer Hülse oder Querstrebe 75 gebildet, die zwischen Auflageflächen 76 und 77 des Elements 1 angeordnet ist. Ein Bolzen 81 hält die Einheit in Position. Die Hülse 75 kann sich um die Stange des Bolzens 81 drehen. Das Ende der Wicklung 72 des Drahtes kann an der Hülse 75 befestigt sein.
- An seinem anderen Ende ist der Draht 71 an dem Element 2 befestigt. Zu diesem Zweck wird eine Befestigungsplatte 82 an das Ende des Teils 73 des Drahtes 71 geschweißt, wenn dieser aus Metall ist. Diese Befestigungsplatte 82 umfaßt ein Durchgangsloch 83, das dazu bestimmt ist, ein Mittel zur Befestigung an dem Element 2 aufzunehmen.
- Nach einer Ausführungsart der Erfindung wickelt sich der Draht 71, der um die Hülse 75 gewickelt ist, plastisch ab, wenn eine Zugkraft, die durch die Auseinanderbewegung der Elemente 1 und 2 hervorgerufen wird, ausgeübt wird. Wie später zu sehen ist, entsteht bei der Anwendung für eine Lenksäule eines Kraftfahrzeugs die äußere Zugkraft im Falle eines Aufpralls. Da die Hülse 75 drehbar ist, wickelt sich die Wicklung 72 des Drahtes 71 unter der Einwirkung der Zugkraft ab. Die erforderliche Kraft für das Abwickeln des Drahtes 71 ist vorbestimmt, um die angewandte Kraft zu dämpfen und aufzunehmen. In der Endposition kann der Draht 71 teilweise oder zur Gänze abgewickelt sein. Das völlige Abwickeln entspricht der maximalen Kraftrate, die aufgenommen werden kann.
- Um die aufzunehmende Energie modulieren zu können, kann der Querschnitt des Drahtes 71 konstant oder sich erweiternd sein. Ebenso ist der Wicklungsdurchmesser des Drahtes 71 in der Wicklung 72 konstant oder sich erweiternd. Es kann auch auf die Art des Drahtes Einfluß genommen werden, dieser kann aus Metall oder aus Kunststoff sein.
- Nach einem Test stellt sich heraus, daß das Kraftniveau sehr konstant über den gesamten Weg des Abwickeins des Drahtes 71 ist. Somit weist das erfindungsgemäße Organ zur Energieaufnahme den großen Vorteil auf, daß es eine möglichst konstante Kraft auf einem großen Weg aufnehmen kann.
- Aufgrund seiner Ausführung ermöglicht es der Draht 71, eine Kraft auf einer großen Länge aufzunehmen. Bei einem Ausführungsbeispiel von dem in den Figuren 1 und 2 dargestellten Typ beträgt der Außendurchmesser der Hülse 75 20 mm, der Draht 71 weist einen durchschnittlichen Wicklungsdurchmesser von 25 mm auf. Somit ermöglicht es jede aufgewickelte Windung, eine Kraft auf einem Weg von ungefähr 78 mm aufzunehmen. Mit drei Windungen der Wicklung und einer halben toten Windung, die nicht verwendet wird und zum Halten des Drahtes 71 auf der Hülse 75 dient, beträgt der gesamte Weg des Abwickelns somit unge fähr 230 mm. Die Einheit vor dem Abwickeln weist den Platzbedarf eines Zylinders von 30 mm ungefähr auf einer Höhe von ungefähr 50 mm bei einer Abwickelkraft von 1000 Newton auf.
- Der Innendurchmesser und die Dicke der Hülse 75 sind derart zu wählen, um zu vermeiden, daß sich die Hülse 75 unter den durch das Abwickeln des Drahtes 71 verursachten Kräften wesentlich verformt und sich auf der Achse einklemmt, die von der Stange des Bolzens 81 gebildet wird.
- Aus diesem Grund ist der mögliche Mindestdurchmesser für die Wicklung des Drahtes 71 nahe dem beschriebenen. Es ist hingegen möglich, das Material und den Drahtdurchmesser 71 zu verändern. Diese Parameter sind von Beginn an während der Herstellung leicht zu beherrschen. Bei dem soeben beschriebenen System kommt die Reibung nur in dem Gelenk der Hülse 75 und der Achse, die von dem Bolzen 81 gebildet wird, zum Tragen.
- Erfindungsgemäß kann der Draht einen kreisfiächigen, quadratischen, rechteckigen Querschnitt oder einen Querschnitt beliebiger Form aufweisen.
- Erfindungsgemäß ist anzumerken, daß der Draht 71 aus Stahl oder aus einem anderen Material bestehen kann. Das Abwickeln des Drahtes 71 kann in jeder beliebigen Ebene, beispielsweise in einer horizontalen oder vertikalen Ebene, erfolgen. Die Hülse 75 kann aus Metall oder Kunststoff sein.
- Die Figuren 3 und 4 stellen einen Anwendungsfall des erfindungsgemäßen Organs zur Energieaufnahme dar, das auf einer Lenksäule eines Kraftfahrzeugs montiert wird. Die Lenkspindel ist in einem Röhrenkörper 10 montiert. Dieser Röhrenkörper 10 wird in der Karosserie in der gewünschten Position getragen und festgestellt. Eine Stütze ist mit der Karosserie verbunden und nimmt den Röhrenkörper auf. Der Röhrenkörper 10 umfaßt eine Befestigungsklaue für die Lenksäule 84 und eine Lenksäulenstütze 85.
- Ein erfindungsgemäßes Organ zur Energieaufnahme 70 ist auf jeder Seite des Röhrenkörpers 10 angeordnet. Die Wicklung 72 des Drahtes 71 jedes Organs zur Energieaufnahme 70 ist auf einer Halteachse eines Bolzens 81 montiert, die mit dem Röhrenkörper 10 fest verbunden ist. Eine Befestigungsplatte 82 nimmt das Ende des geradlinigen Teils 73 des Drahtes 71 auf und ist auf der Karosserie 2 befestigt. Jede Befestigungsplatte 82 ist auf einem ausklippbaren Befestigungssystem 86 montiert. In diesem Anwendungsfall befindet sich der geradlinige Teil 73 über der Halteachse.
- Im Falle eines Aufpralls dient das Organ zur Energieaufnahme dazu, den Röhrenkörper dank des Überklemmens festzustellen, und die Lenksäule zieht sich ein, wodurch das Auskuppen der Befestigung 86 hervorgerufen wird. Das Organ zur Energieaufnahme 70 wird somit mit der Lenksäulenstütze 85 durch seine Befestigungsplatte 82 fest verbunden gehalten. Gleichzeitig zieht sich die Lenksäule weiter ein und nimmt die Befestigungsklaue 84 sowie die Halteachse des Drahtes 71 dabei mit.
- Die Verschiebung zwischen der Lenksäulenstütze 85 und der Befestigungsklaue 84 bewirkt eine Spannung in dem Draht 71. Diese Spannung führt zum Abwickeln der Wicklung 72 auf der Halteachse, die von dem Bolzen 81 gebildet wird. Dieses Abwickeln bewirkt eine beständige Kraft, die es ermöglicht, die Energie aufzunehmen. Das Energieaufnahmeniveau wird somit durch den Durchmesser des Drahtes 71 in der Wicklung 72, den Wicklungsdurchmesser dieses Drahtes 71 sowie durch sein Material gesteuert.
- Das erfindungsgemäße Organ zur Energieaufnahme 70 bietet somit den Vorteil, daß es eine gesteuerte Energieaufnahme bei sehr verringertem Platzbedarf ermöglicht.
- Bei den vorher beschriebenen Ausführungsarten wurde eine Montage dargestellt, bei der die Wicklung 72 des Drahtes 71 mit einer Hülse oder Querstrebe zusammenwirkt, die auf der Stange des Bolzens 81 montiert ist. Eine solche Anordnung ist jedoch nicht verpflichtend. Die Wicklung 72 kann nämlich direkt auf der Stange des Bolzens 81 montiert sein; diese kann nun geschmiert sein oder auf der Oberfläche behandelt sein. Bei einer weiteren Variante kann die Wicklung 72 auf ein drehfreies Lager gewickelt sein, um eine Reibstreuung zu vermeiden.
- Bei ihrer Anwendung für Lenksäulen von Kraftfahrzeugen kann die Halteachse des Drahtes 71 auf Klauen befestigt sein, die mit dem Röhrenkörper 10 verbunden sind, oder direkt auf diesem befestigt sein. Auch kann die Halteachse auf der Lenksäulenstütze 85 befestigt sein. Ebenso kann das Ausklippen im Bereich des Röhrenkörpers der Lenksäule erfolgen und nicht im Bereich der Befestigungsplatte 82.
- Die Figuren 5 und 6 stellen eine Lenksäule dar, die ein Organ zur Energieaufnahme 70 umfaßt, das auf jeder Seite des Röhrenkörpers 10 angeordnet ist. Die Wicklung 72 des Drahtes 71 jedes Organs zur Energieaufnahme ist auf einer Halteachse montiert, die mit dem Röhrenkörper 10 fest verbunden ist. Die Befestigungsplatte 82 für das Ende des geradlinigen Teils 73 des Drahtes 71 ist auf der Karosserie 2 befestigt, so daß sich der geradlinige Teil 73 des Drahtes unter der Ralteachse befindet.
- Figur 7 stellt eine Lenksäule dar, die ein Organ zur Energieaufnahme umfaßt, das auf einer Seite des Röhrenkörpers 10 angeordnet ist. Die Wicklung 72 des Drahtes 71 des Organs zur Energieaufnahme ist auf einer Halteachse 87 montiert, die mit der Karosserie fest verbunden ist. Die Befestigungsplatte 82 für das Ende des geradlinigen Teils 73 des Drahtes 71 ist an dem Röhrenkörper 10 befestigt, so daß sich der geradlinige Teil 73 des Drahtes über der Halteachse 87 befindet.
- Die nach den in den Ansprüchen erwähnten technischen Merkmalen eingesetzten Bezugszeichen sollen nur das Verständnis der letztgenannten erleichtern und schränken deren Schutzumfang keineswegs ein.
Claims (12)
1. Organ zur Energieaufnahme, das zwischen zwei Elementen (1,
2) angeordnet ist, die in der Lage sind, sich voneinander unter der
Einwirkung einer äußeren Kraft zu entfernen, wobei dieses Organ
einen ersten Teil, der sich um eine Trägerachse erstreckt, die auf dem
ersten Element (1) montiert ist, und einen zweiten geradlinigen Teil
umfaßt, der den ersten Teil verlängert und ein freies Ende aufweist,
das an dem zweiten Element (2) befestigt ist und sich zwischen den
beiden Elementen (1, 2) erstreckt, wobei es im wesentlichen in die
Richtung der Kraft ausgerichtet ist, wobei das Organ dadurch
gekennzeichnet ist, daß es aus einem Draht (71) besteht, der in
aneinanderliegenden Windungen aufgerollt ist und eine Wicklung (72) bildet,
die um die Trägerachse (74, 75) des ersten Elements (1) angeordnet
ist, so daß der auf den Draht (71) durch das Entfernen der beiden
Elemente (1, 2) voneinander ausgeübte Zug das Abwickeln der
Wicklung (72) um die Trägerachse (74, 75) und somit die Aufnahme der
erforderlichen Energie bewirkt.
2. Organ zur Energieaufnahme nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Drahtes (71) konstant oder sich
erweiternd ist.
3. Organ zur Energieaufnahme nach einem der Ansprüche 1 oder
2, dadurch gekennzeichnet, daß der Wicklungsdurchmesser (72) des
Drahtes (71) auf der Trägerachse (74) konstant oder sich erweiternd
ist.
4. Organ zur Energieaufnahme nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Draht (71) aus Metall,
beispielsweise Stahl, oder Kunststoff hergestellt ist.
5. Organ zur Energieaufnahme nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß, weil das erste Element (1) mit einem
Teil versehen ist, der eine allgemeine U-Form aufweist, weil sich
eine Stange (81) zwischen den Schenkeln (76, 77) des U erstreckt,
die an diesen befestigt ist, und weil die Stange eine Hülse (75)
aufnimmt, die sich auf der Stange (81) drehen kann, der Draht (71) um
die Hülse (75) gewickelt ist.
6. Organ zur Energieaufnahme nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Draht (71) direkt um die Stange
(74) gewickelt ist.
7. Organ zur Energieaufnahme nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Draht (71) metallisch ist und daß
das Ende seines zweiten Teils (73) eine Aufhängeplatte (82) umfaßt,
die an ihm durch Schweißen befestigt ist, und ein Durchgangsloch
(83) für ein Mittel zur Befestigung am Element (2) umfaßt.
8. Lenksäule eines Kraftfahrzeugs, deren Lenkspindel in einem
Röhrenkörper (10) montiert ist, der von der Karosserie getragen und
in der gewünschten Position festgestellt wird, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Organ zur Energieaufnahme (70) nach einem
der Ansprüche 1 bis 7 zwischen dem Röhrenkörper und der
Karosserie vorgesehen ist.
9. Lenksäule nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Röhrenkörper (10) oder jeder Teil, der mit diesem verbunden ist, das
erste Element (1) für die Montage des Organs zur Energieaufnahme
(70) darstellt, wobei die Karosserie oder jeder mit dieser verbundene
Teil nun das zweite Element (2) darstellt.
10. Lenksäule nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Karosserie oder jeder mit ihr verbundene Teil das erste Element (1)
für die Montage des Organs zur Energieaufnahme (70) darstellt,
wobei der Röhrenkörper (10) nun das zweite Element (2) darstellt.
11. Lenksäule nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß sie ein Organ zur Energieaufnahme (70) umfaßt, das
auf jeder Seite des Röhrenkörpers (10) angeordnet ist.
12. Lenksäule nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie
ein Organ zur Energieaufnahme (70) umfaßt, das auf jeder Seite des
Röhrenkörpers (10) angeordnet ist, daß die Wicklung (72) des
Drahtes (71) jedes Organs zur Energieaufnahme (70) an der Trägerachse
(74) montiert ist, die mit dem Röhrenkörper (10) verbunden ist, daß
eine Aufhängeplatte (82) für das Ende des geradlinigen Teils (73) des
Drahtes (71) an der Karosserie (2) befestigt ist; und daß sich der
geradlinige Teil (73) unter oder über der Trägerachse (74) befindet.
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