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DE68919534T2 - Steckverbindung mit einem Steckerstift und zugehöriges Herstellungsverfahren. - Google Patents

Steckverbindung mit einem Steckerstift und zugehöriges Herstellungsverfahren.

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DE68919534T2
DE68919534T2 DE1989619534 DE68919534T DE68919534T2 DE 68919534 T2 DE68919534 T2 DE 68919534T2 DE 1989619534 DE1989619534 DE 1989619534 DE 68919534 T DE68919534 T DE 68919534T DE 68919534 T2 DE68919534 T2 DE 68919534T2
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DE
Germany
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connector
distal end
extension
conductor
connector pin
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Kenneth E Cobian
Phong D Doan
Daniel C Haeg
Douglas N Hess
Keith A Ufford
James E Upton
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Medtronic Inc
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Publication date
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61NELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
    • A61N1/00Electrotherapy; Circuits therefor
    • A61N1/02Details
    • A61N1/04Electrodes
    • A61N1/05Electrodes for implantation or insertion into the body, e.g. heart electrode
    • A61N1/056Transvascular endocardial electrode systems

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  • Veterinary Medicine (AREA)
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Description

    HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft allgemein medizinische elektrische Zuleitungen, und spezieller betrifft sie Herzschrittmacher- Zuleitungen.
  • Frühe Schrittmacherzuleitungen wie diejenigen, die im US- Patent Nr. 3,348,548 und im US-Patent Nr. 3,788,329 offenbart sind, verwendeten getrennte Leiterwendel in einer Seite-an-Seite-liegenden oder einer koaxialen Konfiguration, mit gegenseitiger Isolierung über Kunststoffhüllen, die die Wendel abdeckten. In jüngerer Zeit wurde nach mehrdrahtigen, gewendelten Leitern mit einzeln isolierten Wendeldrähten gestrebt, wie im kanadischen Patent Nr. 1,146,228 für einen mehrpoligen Schrittmacherleiter offebart, das am 10. Mai 1983 für Upton erteilt wurde. Dieses Patent offenbart eine einzelne DBS-Wendel mit mehreren Leitern mit einzeln isolierten Drähten.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung ist darauf gerichtet, die Konstruktion einer Schrittmacherzuleitung oder einer anderen medizinischen, elektrischen Zuleitung des Typs zu optimieren, der mehrere, voneinander isolierte Leiter verwendet, die in Form einer mehrpoligen Wendel angeordnet sind. Insbesondere ist die Erfindung auf verbesserte Verbinderanordnungen und Ringelektrodenanordnungen für solche Zuleitungen gerichtet.
  • Typischerweise wurde bei Schrittmacherzuleitungen, die mehrere Leiter verwenden, von denen jeder als getrennte Wendel ausgebildet ist, der Anschluß der Wendel an eine Elektrode oder an einen Verbinderstift dadurch bewerkstelligt, daß diese Komponenten miteinander verfalzt oder geschmiedet wurden, wie im für O'Neill erteilten US-Patent Nr. 4,258,725 und im für Ufford et al erteilten US-Patent Nr. 4,328,812 offenbart. Jedoch ergeben sich dann, wenn die Leiter in Form einer mehrdrähtigen Wendel vorliegen, zusätzliche Schwierigkeiten. Die Leiter müssen einzeln aus der Wendel abgeteilt werden und zur gewünschten Verbinderfläche oder Elektrodenfläche geführt werden, ohne daß die mechanische Unversehrtheit der Zuleitung an dieser Stelle gefährdet wird. Da einer der Vorteile einer Wendel mit mehreren Leitern derjenige ist, daß sie die Herstellung einer Zuleitung mit kleinerem Durchmesser erlaubt, ist es insbesondere erwünscht, in der Nähe dieser Anordnungen unnötiges Volumen zu verhindern.
  • Zu weiterem Stand der Technik gehören US-4,469,104 und 4,572,605.
  • Die Erfindung berücksichtigt diese Schwierigkeiten dadurch, daß sie Verbinder- und Elektrodenanordnungen schafft, die so aufgebaut sind, daß sie es erlauben, daß alle elektrischen Verbindungen zu den Leitern durch Schweißen vorgenommen werden können. Dies ermöglicht ein Beseitigen des Verfalzens oder Verschmiedens von Kernen, wie allgemein bei bekannten Zuleitungen verwendet. Darüber hinaus sind die Verbinder- und Ringelektrodenanordnungen so entworfen, daß sie für erhöhte Unversehrtheit des Aufbaus und verbesserte Abdichtung durch die Verwendung von Heißschmelz- und Hinterfüllabläufen mit Kleber während der Herstellung sorgen.
  • Die Erfindung beinhaltet eine Steckverbindung mit Steckerstift, mit einem langgestreckten, leitenden Verbinderstift mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende; einer ersten Isolierhülle, die koaxial um den Verbinderstift herum angeordnet ist und die proximal zum distalen Ende des Verbinderstifts endet; einem ersten Verbinderring, der um die erste Isolierhülle herum angeordnet ist und ein proximales Ende und ein distales Ende aufweist, wobei das distale Ende dieses ersten Verbinderrings proximal zum distalen Ende des Verbinderstifts endet; einer ersten leitenden Verlängerung, die elektrisch und mechanisch mit dem distalen Ende des ersten Verbinderrings verbunden ist und sich distal ausgehend von diesem erstreckt, wobei sich diese leitende Verlängerung distal zum distalen Ende des Verbinderstifts erstreckt; einem ersten elektrischen Leiter (40), der mit dem distalen Ende des Verbinderstifts verbunden ist; und einem zweiten Leiter, der elektrisch und mechanisch mit dem distalen Ende der ersten leitenden Verlängerung verbunden ist.
  • Die Erfindung beinhaltet auch ein Verfahren zum Herstellen der Steckverbindung mit Steckerstift.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf eine zweipolige, erfindungsgemäße Herzschrittmacher-Zuleitung.
  • Fig. 2 zeigt einen Querschnitt durch die Zuleitung von Fig. 1 in der Nähe der Verbinderanordnung.
  • Fig. 3 zeigt eine alternative Verbinderanordnung zur Verwendung mit einer dreipoligen Leitung.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Fig. 1 ist eine Draufsicht auf eine Schrittmacherzuleitung, die Verbesserungen gemäß der Erfindung verwendet. Am distalen Ende der Zuleitung ist eine Schrittmacherelektrode 10 angeordnet, die gemäß einem von mehreren wohlbekannten Elektrodentypen hergestellt sein kann. Vorzugsweise wird die Elektrode gemäß der Offenbarung im für Stokes erteilten US- Patent Nr. 4,506,680 hergestellt, das durch Bezugnahme hiermit in seiner Gesamtheit eingeschlossen wird. Die Elektrode wird durch nachgiebige Zinken 12 am Ort innerhalb des Herzens gehalten, welche Zinken vollständiger im für Citron et al erteilten US-Patent Nr. 3,902,501 beschrieben sind, das durch Bezugnahme ebenfalls in seiner Gesamtheit hier eingeschlossen wird.
  • Die Zuleitung beinhaltet eine langgestreckte Isolierhülle 14, die sich von der Verbinderanordnung 16 zur Ringelektrode 18 erstreckt. Die Zuleitung beinhaltet auch eine zweite Isolierhülle 20, die sich von der Ringelektrode 18 zur Elektrode 10 erstreckt. Um die Isolierhülle 14 ist eine Nahtmanschette 17 anordnet, die dazu verwendet wird, die Zuleitung am Punkt der venösen Einführung zu verankern. Die Verbinderanordnung 16 beinhaltet einen Verbinderstift 24 und eine Verbinderringanordnung mit einem freiliegenden, ringförmigen Teil 22. Eine Isoliermanschette 26 trennt den Stift 24 vom ringförmigen Teil 22. Eine Isoliermanschette 28 erstreckt sich distal zum ringförmigen Teil 22. Die Verbinderanordnung ist mit elastischen Abdichtringen 30 und 32 versehen, die die Verbinderanordnung innerhalb eines entsprechenden Aufnahmebehälters abdichten, der an einem Herzschrittmacher angebracht ist. Der durch eine gestrichelte Linie 34 umrandete Bereich der Zuleitung ist in Fig. 2 detaillierter dargestellt.
  • Die Isoliermanschetten 26 und 28 bestehen vorzugsweise aus Silicongummi. Die Isolierhüllen 14 und 20 bestehen vorzugsweise aus Polyurethan oder Silicongummi. Der Verbinderstift 24, das ringförmige Teil 22, die Ringelektrode 18 und die Spitzenelektrode 10 bestehen vorzugsweise aus inerten, leitenden Metallen wie Platin, der Legierung Elgiloy , MP35N oder rostfreiem Stahl.
  • Fig. 2 zeigt einen Querschnitt durch den proximalen Teil der in Fig. 1 dargestellten Teil der Verbinderanordnung 16. Diese Darstellung zeigt die Verbindung zwischen einer Wendel 34 mit mehreren Leitern mit den anderen Komponenten der in Fig. 1 dargestellten Verbinderanordnung 16. In Fig. 1 erkennbare Komponenten sind in Fig. 2 entsprechend markiert. Die Wendel 34 mit mehreren Leitern beinhaltet einen ersten gewendelten Leiter, der mit dem Verbinderstift 24 verbunden ist, und einen zweiten gewendelten Leiter, der elektrisch mit dem ringförmigen Teil 22 verbunden ist.
  • Die Verbinderanordnung wird dadurch hergestellt, daß zunächst durch Laserschweißen das ringförmige Teil mit dem zylindrischen Teil 36 über eine Umfangslaserschweißung bei 38 verbunden wird, um eine Verbinderringanordnung herzustellen. Das zusammengebaute ringförmige Teil 22 und das zylinderförmige Teil 36 werden über dem Verbinderstift 24 zusammengesetzt, in ein Formwerkzeug eingesetzt und dann wird die Isoliermanschette 26 zwischen ihnen durch Spritzgießen hergestellt. Dieser Prozeß ist im für Hess erteilten US-Patent Nr. 4,572,605 detaillierter erläutert.
  • Die fertiggestellte Anordnung aus dem Verbinderstift 24, der Isoliermanschette 26, dem ringförmigen Teil 22 und dem rohrförmigen Teil 36 wird dann mit einem Leiter 40 der Wendel 34 aus mehreren Leitern verbunden. Der Leiter 40 wird in das distale Ende des Verbinderstifts 24 eingeschraubt, wobei Vorsprünge 42 als Schraubgewinde dienen. Der Leiter 40 wird auf den Verbinderstift 24 aufgeschraubt, bis sein proximales Ende an einem kreisförmigen Flansch 44 anschlägt. Dann wird der Leiter 40 bei 46 durch eine Punktlaserschweißung mit dem kreisförmigen Flansch 44 verbunden. Der Abstand zwischen dem kreisförmigen Flansch 44 und dem Vorsprung 42 läßt ein beschränktes Ausmaß an Spannungsabbau unmittelbar distal zur Punktlaserschweißung bei 46 zu.
  • Eine rohrförmige Verlängerung 48 in Form eines Zylinders mit langgestrecktem Längsschlitz 40 wird dann über das distale Ende des zylindrischen Teils 36 geschoben und mit diesem durch eine Umfangslaserschweißung verbunden, wie im Abschnitt 52 erkennbar. Der flache Nutabschnitt 52 mit einer Nut, die im wesentlichen der Größe eines Leiters 54 entspricht, ist am proximalen Ende des Schlitzes 50 in der rohrförmigen Verlängerung 48. Ein Leiter 54 wird von seiner Isolierung befreit und der Länge nach in den Nutbereich 52 eingelegt und mit der Verlängerung 48 laserverschweißt. Folgend auf diesen Schritt wird die Isoliermanschette 28 über die Verlängerung 48 und über das zylindrische Teil 36 geschoben. Das Teil 36 ist mit einer Querbohrung 56 versehen, die mit medizinischem Kleber aufgefüllt werden kann, wodurch die Isoliermanschette 28 mit der Isoliermanschette 26 verbunden wird.
  • Schließlich wird die gesamte Anordnung mit einem Kleber hinterfüllt, der zwischen die Isolierhülle 14 und die Isoliermanschette 28 eingespritzt wird, wobei der Bereich zwischen der Isoliermanschette 28 und der Hülle 14 wie auch der Hohlraum 58 der Manschette 28 und der Hohlraum 60 der rohrförmigen Verlängerung 48 aufgefüllt werden. Dies dient dazu, die Komponenten der Verbinderanordnung miteinander und mit der Isoliermanschette 28 zu verbinden und den Leiter 40 und den Verbinderstift 24 vom Leiter 54 elektrisch zu isolieren. Der Klarheit halber ist bei dieser Darstellung der hinterfüllte Kleber nicht gezeigt. Innerhalb der Wendel 34 mit mehreren Leitern ist eine Kunststoffauskleidung 62 aus Teflon angebracht, die als Kanal für eine Sonde dient. Der innere Hohlraum der Auskleidung 62 ist zur Innenbohrung 64 des Verbinderstifts 24 ausgerichtet.
  • Fig. 3 zeigt eine alternative Verbinderanordnung, die zur Verwendung mit einer dreipoligen, koaxialen Zuleitung ausgebildet ist. Diese Figur veranschaulicht es, wie die sequentielle Anwendung der in Verbindung mit der zweipoligen Zuleitung offenbarten Grundtechniken dazu verwendet werden kann, einen dreipoligen oder mehrpoligen Verbinder herzustellen, der aufeinanderfolgende, ringförmige Verbinderflächen aufweist.
  • Die Verbinderanordnung von Fig. 3 wird dadurch hergestellt, daß zunächst der Verbinderring 122 auf einem Verbinderstift 124 angeordnet wird, diese in einem Formwerkzeug angebracht werden und anschließend die Isoliermanschette 126 durch Spritzguß zwischen ihnen hergestellt wird. Dieser Prozeß ist im oben genannten Patent für Hess zitiert. Der Verbinderstift 124 ist mit einem Hohlraum 120 versehen, durch den eine Sonde eingeführt werden kann. Der Verbinderring 122 ist mit zwei rechtwinkligen Bohrungen 123 versehen, die während des Gießvorgangs durch die Manschette 126 aufgefüllt werden. Die Anordnung aus dem Verbinderstift 124, der Manschette 126 und dem Verbinderring 122 wird dann mit der inneren Leiterwendel 140 verbunden. Die Leiterwendel 140 wird über das distale Ende des Verbinderstifts 124 geschoben und durch eine Falzmuffe 142 am Ort gehalten. Dann wird eine Isoliermanschette 141 über den Innenleiter 140 geschoben.
  • Nach dem Befestigen des Innenleiters 140 am distalen Ende des Verbinderstifts 124 werden eine rohrförmige Verlängerung 148 in Form eines Zylinders mit Längsschlitz 150 am distalen Ende sowie ein zweiter Verbinderring 200 in ihren jeweiligen Positionen in einer Spritzgußform angebracht, und zwischen ihnen wird eine Isoliermanschette 202 durch Spritzguß hergestellt. Der Verbinderring 200 ist mit zwei rechtwinkligen Bohrungen 201 versehen, die während des Gießprozesses durch die Manschette 202 aufgefüllt werden. Diese Anordnung wird dann über das distale Ende des Verbinderrings 122 geschoben und mit diesem durch eine Umfangslaserschweißung bei 152 verbunden. Nach diesem Schritt werden die proximalen Enden von zweien der einzelnen Leiterdrähte 135 der Wendel 134 mit mehreren Leitern von der Isolierung befreit, und sie werden im Schlitz 150 mit der rohrförmigen Verlängerung 148 laserverschweißt. Folgend auf diesen Schritt wird eine zweite rohrförmige Verlängerung 204 über die rohrförmige Verlängerung 148 geschoben. Die zweite rohrförmige Verlängerung 204 wird durch eine Umfangslaserschweißung bei 203 mit dem zweiten Verbinderring 200 verbunden. Die rohrförmige Verlängerung 204 beinhaltet einen langgestreckten Schlitz 208 und einen flachen Nutabschnitt 210 am distalen Ende. Die proximalen Enden der zwei anderen Leiter 137 der mehrpoligen Wendel 134 werden von der Isolierung befreit, in die flache Nut 210 eingelegt und innerhalb der Nut 210 laserverschweißt. Dann wird eine äußere Isolierhülle 220 über die mehrpolige Wendel 134 geschoben.
  • Nachdem diese Schritte abgeschlossen wurden, wird ein Dichtungsring/Spannungsabbau-Teil 212 um den zweiten Verbinderring 200 herum angeordnet. Wegen des Eindringens des Materials der Manschette 202 durch die Bohrungen 201 kann das Teil 212 direkt unter Verwendung eines geeigneten Klebers mit der Isoliermanschette 202 verbunden werden. Dies sorgt für eine bessere Verbindung, als sie erzielbar wäre, wenn das Teil 212 direkt mit dem Verbinderring 200 verbunden würde. Wenn die Manschette 202 und das Dichtungsringteil 212 beide aus Silicongummi bestehen, wäre ein medizinischer Siliconkleber geeignet.
  • Das Innere der Anordnung wird durch eine Bohrung 224, die sich durch den zweiten Verbinderring 200, die Manschette 202 und die rohrförmige Verlängerung 148 erstreckt, mit Siliconkleber 222 hinterfüllt. Das Hinterfüllen wird fortgesetzt, bis der Kleber innerhalb des Hohlraums des Dichtungsring/ Spannungsabbau-Teils 212, distal zur rohrförmigen Verlängerung 204, erkennbar ist. Dies dichtet die Zuleitung ab, sorgt für eine zusätzliche elektrische Isolierung und verbindet die Komponenten intern miteinander für erhöhte mechanische Festigkeit.
  • Außerhalb des ersten Verbinderrings 122 wird ein zweites Dichtungsringteil 214 angebracht. Da sich die Manschette 126 durch die Bohrungen 123 hindurch erstreckt, kann das Dichtungsringteil 214 direkt unter Verwendung eines geeigneten Klebers mit der Manschette 126 verbunden werden.
  • Um das Dichtungsring/Spannungsabbau-Teil 214 herum liegt eine Verriegelungsmanschette 218, die dazu vorgesehen ist, in Verbindung mit einem auslenkbaren Verriegelungsstabteil am Verbindergehäuse, in das die Zuleitung eingeführt wird, verwendet zu werden.
  • Die Verbinderringe 122 und 200, der Verbinderstift 124, die rohrförmigen Verlängerungen 148 und 204 sowie die Falzmuffe 142 können alle aus einem inerten, bioverträglichen Metall wie rostfreiem Stahl bestehen. Die Manschetten 126 und 202 sowie die Dichtungsringteile 212 und 214 werden vorzugsweise aus Silicongummi hergestellt. Die Hüllen 141 und 220 sowie die Verriegelungsmanschette 218 bestehen vorzugsweise aus Polyetherurethan.
  • Durch wiederholtes Verdoppeln der Verbinderringe, der Isoliermanschetten und der rohrförmigen Verlängerungen kann eine Verbinderanordnung mit einer beliebigen Anzahl linear angeordneter Verbinderringe hergestellt werden. Die spezielle Form der Komponenten erlaubt die Verwendung von Laser- oder Widerstandsschweißen, um Verbindungen herzustellen, die ganz aus Metall-gegen-Metall bestehen, was zu erhöhter Zuverlässigkeit und verbesserter Wiederholbarkeit während der Herstellung führt. Daher wird davon ausgegangen, daß sowohl das Verfahren zum Herstellen dieser Verbinderanordnung als auch das sich ergebende Erzeugnis eine wesentliche Verbesserung gegenüber bisherigen In-line-Verbinderkonstruktionen darstellen.

Claims (12)

1. Verfahren zum Herstellen eines mehrpoligen elektrischen In-line-Verbinders, mit den folgenden Schritten:
- Wählen eines langgestreckten, leitenden Verbinderstifts (24) mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende sowie eines mehrpoligen Leiterdrahts (34) mit mindestens einem ersten (40) und einem zweiten (54) Leiter;
- Anordnen eines ersten leitenden Verbinderrings (22, 36) und einer ersten Isoliermanschette (26) um den Verbinderstift in solcher Weise, daß diese erste Isoliermanschette den Verbinderstift vom ersten Verbinderring (36) abtrennt;
welches Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, daß das distale Ende des ersten Verbinderrings proximal zum distalen Ende des Verbinderstifts angeordnet wird;
und ferner durch folgende Schritte gekennzeichnet ist:
- elektrisches Verbinden des ersten Leiters mit dem distalen Ende des Verbinderstifts;
- Anbringen, nach dem Verbindungsschritt, einer ersten leitenden Verlängerung (48) am distalen Ende des Verbinderrings, welche leitende Verlängerung sich distal zum distalen Ende des Verbinderstifts erstreckt; und
- elektrisches Verbinden, nach dem Schritt des Anbringens der Verlängerung (48) am Verbinderring (22, 36), zumindest des zweiten Leiters (54) mit dem distalen Ende der leitenden Verlängerung (48).
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Schritt des elektrischen Verbindens des zweiten Leiters (54) mit der ersten Verlängerung (48) ein Laserverschweißen des zweiten Leiters mit dem distalen Ende der ersten Verlängerung beinhaltet.
3. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Schritt des elektrischen Verbindens des ersten Leiters (40) mit dem Verbinderstift (24) ein Laserverschweißen des ersten Leiters mit dem distalen Ende dieses Verbinderstifts beinhaltet.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder Anspruch 2 oder Anspruch 3, bei dem der Schritt des Befestigens der ersten Verlängerung (48) am Verbinderring (22, 36) ein Laserverschweißen der ersten Verlängerung mit dem ersten Verbinderring beinhaltet.
5. Verfahren nach Anspruch 3, bei dem der Schritt des Auswählens eines Verbinderstifts das Auswählen eines Verbinderstifts mit einer Verlängerung (42) beinhaltet, die sich rechtwinklig zum Verbinderstift nahe dem distalen Ende des Verbinderstifts erstreckt, und wobei der mindestens eine der mehreren Leiter die Form einer Leiterwendel (40) einnimmt, und bei dem der Schritt des elektrischen Verbindens des ersten Leiters mit dem Verbinderstift (24) das Aufschrauben des mindestens einen Leiters auf das distale Ende des Verbinderstifts beinhaltet, wobei der Vorsprung als Schraubgewinde verwendet wird, gefolgt von einem Punktverschweißen des ersten Leiters mit dem Verbinderstift.
6. Verfahren nach Anspruch 1, ferner mit den folgenden Schritten:
- Anordnen eines zweiten Verbinderrings (200) und einer zweiten Isoliermanschette (202) um die erste Verlängerung (148), wobei die zweite Isoliermanschette den zweiten Verbinderring vom ersten Verbinderring (122) und der ersten Verlängerung trennt, wobei der zweite Verbinderring ein proximales Ende und distales Ende aufweist, wobei das distale Ende des zweiten Verbinderrings proximal zum distalen Ende der ersten Verlängerung endet;
- Verbinden, nach dem Schritt des Verbindens des zweiten (135) der mehreren Leiter mit dem distalen Ende der ersten Verlängerung, einer zweiten Verlängerung (204) mit dem distalen Ende des zweiten Verbinderrings, die sich distal von diesem ausgehend erstreckt; und
- Verbinden mindestens eines dritten (137) der mehreren Leiter mit dem distalen Ende der zweiten Verlängerungsmanschette.
7. Verfahren nach Anspruch 1, mit dem weiteren Schritt des Vornehmens eines Hinterfüllens zwischen der ersten Verlängerung (48) und dem Verbinderstift (24) durch einen Kleber.
8. Steckverbindung mit Steckerstift, mit:
- einem langgestreckten, leitenden Verbinderstift (24) mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende;
- einer ersten Isolierhülle (26), die koaxial um den Verbinderstift herum angeordnet ist und die proximal zum distalen Ende des Verbinderstifts (24) endet;
- einem ersten Verbinderring (22, 36), der um die erste Isolierhülle (26) herum angeordnet ist und ein proximales Ende und ein distales Ende aufweist, wobei das distale Ende dieses ersten Verbinderrings proximal zum distalen Ende des Verbinderstifts endet;
- einer ersten leitenden Verlängerung (48), die elektrisch und mechanisch mit dem distalen Ende des ersten Verbinderrings verbunden ist und sich distal ausgehend von diesem erstreckt, wobei sich diese leitende Verlängerung distal zum distalen Ende des Verbinderstifts erstreckt;
- einem ersten elektrischen Leiter (40), der mit dem distalen Ende des Verbinderstifts verbunden ist; und
- einem zweiten Leiter (54), der elektrisch und mechanisch mit dem distalen Ende der ersten leitenden Verlängerung verbunden ist.
9. Verbinderanordnung nach Anspruch 8, ferner mit einer äußeren Isolierhülle (14), die sich distal ausgehend vom Verbinderring erstreckt und das distale Ende des ersten Verbinderrings (22), die erste Verlängerung (48) und den ersten (40) und zweiten (54) Leiter umschließt.
10. Verbinderanordnung nach Anspruch 8 oder Anspruch 9, ferner mit einem Kleber, der durch Hinterfüllung zwischen den Verbinderstift (24) und die erste Verlängerung (48) gebracht und mit diesen verbunden ist.
11. Verbinderanordnung nach Anspruch 8, ferner mit:
- einer zweiten Isoliermanschette (202), die am distalen Ende des ersten Verbinderstifts (124) und am proximalen Teil der ersten leitenden Verlängerung (48) (148) angeordnet ist und diese umgibt;
- einem zweiten Verbinderring (200), der am distalen Teil der zweiten Isoliermanschette (202) angebracht ist und diese umgibt, und der ein proximales Ende und ein distales Ende aufweist;
- einer zweiten leitenden Verlängerung (204), die mit dem distalen Ende des zweiten Verbinderrings (200) verbunden ist und sich distal ausgehend von diesem erstreckt; und
- einem dritten elektrischen Leiter (137), der elektrisch und mechanisch mit dem distalen Ende der zweiten Verlängerung verbunden ist.
12. Verbinderanordnung nach Anspruch 11, ferner mit einer Isolierhülle (28, 212), die die zweite Verlängerung und den ersten (40), zweiten (54) und dritten (137) Leiter umschließt.
DE1989619534 1988-05-25 1989-05-02 Steckverbindung mit einem Steckerstift und zugehöriges Herstellungsverfahren. Expired - Fee Related DE68919534T2 (de)

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