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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Schloss für Türen und dergleichen des Typs,
das ein Gehäuse
oder einen Einschluss aufweist, in dem ein Zylinder installiert
ist, der durch einen Schlüssel
betrieben wird, sowie bestimmte Mechanismen, darunter eine Platte,
die Verriegelungsbolzen trägt,
die mittels einer Zylinderklinke beweglich ist, und einen Schutz
zum Blockieren der Platte.
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Bei
den Schlössern
der beschriebenen Art kann die Platte linear verschoben werden,
nämlich beim
Betätigen
der Klinke des Zylinders in eine Richtung oder die andere, in die
betätigte
oder unbetätigte Richtung
der Bolzen, indem der Schlüssel
gedreht wird, auf einigen Zähnen,
die die Platte auf ihrer unteren Kante hat.
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Gleichzeitig
kann der Schutz umkehrbar in eine Richtung senkrecht zu der Bewegung
der Platte durch das Betätigen
der gleichen Klinke des Zylinders auf dem Schutz selbst verschoben
werden. Dieser Schutz hat einen gegenseitig verriegelnden Flansch,
der, wenn er sich in seiner unteren Position befindet, zwischen
die Zähne
eingeführt
wird, die in der Platte an ihrer oberen Kante beginnen, um das Verschieben
der Platte zu verhindern, außer
wenn dies mittels des Schlüssels
erfolgt. Das bedeutet, dass er als ein Mittel gegen das gewaltsame
Betätigen
des Schlosses für
den Fall wirkt, dass es wünschenswert
ist, die Bolzen durch gewaltsames Einwirken auf diese einzuführen.
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Ungeachtet
der Position der Platte wird ihr Blockieren gegen gewaltsame Einwirkung,
das heißt gegen
den Rücklauf
der Platte, durch das Einführen des
gegenseitig verriegelnden Flansches des Schutzes zwischen die oberen
Zähne der
Platte bestimmt.
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Das
Problem bei herkömmlichen
Schlössern mit
dem oben beschriebenen Aufbau besteht darin, dass das Schloss relativ
leicht durch Einwirken auf die Bolzen gewaltsam betätigt werden
kann. Wenn zum Beispiel eine Brechstange oder ein ähnliches Werkzeug
zwischen den Rahmen und die Tür
eingeführt
wird und die Bolzen und Platte forciert werden, kann das Brechen
oder Biegen des gegenseitig verriegelnden Flansches des Schutzes
bewirkt werden und damit der Rücklauf
des Zurückziehens
der Platte und Bolzen, wodurch die Tür freigegeben wird.
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DE 31 11 247 offenbart ein
Einsteckschloss mit einer Einfügeöffnung für den Verriegelungszylinder,
einer Vorderseitenendplatte, einer Fallklinke, einem Bolzen mit
einer Zuhalteplatte und mit einem zweiteiligen Ausrückhebel,
das ferner eine Schutzplatte trägt,
die von einem Stehbolzen getragen wird und die Zuhalteplatte von
der Rückseite
her mittels eines Winkelbeins verbirgt und für verstärkten Einbruchschutz gegen
Hereinbohren vorschlägt,
dass an der Innenseite des Schlossgehäusedeckels in dem Bereich zwischen
der Verriegelungszylinder-Einfügeöffnung und
der vorderen Endplatte eine Blockierzunge befestigt wird, deren
schmale Kante in den Weg der Bewegung eines Rücksprungs hinter dem Kopf des
Bolzens gebogen werden kann.
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EP-A-0 651 116 offenbart
ein Türschloss, das
ein Gehäuse
einerseits, einen stehenden Riegel, der in einer Verschiebungsbewegung
unter der Einwirkung eines schlossbetätigenden Elements verschiebbar
ist und mindestens eine Verriegelungsposition erlaubt, in der er
in Bezug auf die Kante der Tür vorsteht,
und eine Entriegelungsposition, in der er im Wesentlichen in Bezug
zu der Kante zurückgezogen ist,
und andererseits ein Verriegelungselement oder Zuhalter, der quer
in Bezug auf die Richtung der Verschiebungsbewegung des Stehbolzens
beweglich ist und mit Zähnen
zusammenwirken kann, die von einem Bolzenschaft getragen werden,
die auf dem Stehbolzen befestigt sind, um den Stehbolzen zu blockieren,
wobei der Zuhalter mit elastischen Mitteln verbunden ist, die ihn
zu dem Schaft zurückschieben und
mit dem Betriebselement zusammenwirken, um den Stehbolzen zu befreien,
wobei das Schloss innerhalb des Gehäuses eine Schutzvorrichtung
aufweist, die aus einem Käfig
besteht, in dem der Zuhalter angeordnet ist, wobei der Käfig konzipiert
ist, um den Bolzen und seinen dazugehörenden Schaft sowie auch den
Zuhalter zu führen.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, das beschriebene
Problem zu bewältigen,
das Schloss mit zusätzlichen
Mitteln zum Blockieren der Platte bereitzustellen, die ihr Zurückziehen
durch gewaltsame Mittel verhindern. Es ist daher möglich, ein
Schloss zu haben, das größere Sicherheit
bietet, und all dies ohne Einführen
zusätzlicher Teile,
die das Schloss komplizierter machen oder die Kosten steigern könnten.
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Die
erklärte
Aufgabe wird durch Ausstatten des Schutzes mit zusätz lichen
Mitteln zum gegenseitigen Verriegeln mit der Platte erzielt, die
durch Anschläge
definiert werden, gegen welche die Hinterkante des letzten Zahns
der Platte ruht, wenn sich Letztere in ihrer voll ausgezogenen Stellung
befindet, so dass totale Sicherheit geboten wird, wenn die Bolzen
maximal betätigt
sind.
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Dazu
und gemäß einem
ersten Aspekt der Erfindung ist der letzte Zahn der Platte höher als
die restlichen Zähne,
wobei der Zweck darin besteht, eine größere Stützfläche gegen die Anschläge zu erzielen,
die die zusätzlichen
Mittel zum gegenseitigen Verriegeln definieren.
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Gemäß einem
Merkmal der Erfindung besteht der Anschlag des Schutzes aus einem
Fenster, das in einer Klammer eingerichtet wird, die den Schutz
an der Oberseite nach dem Flansch zum gegenseitigen Verriegeln begrenzt.
Dieses Fenster hat eine Größe und belegt
eine Position, so dass es das Ende des letzten Zahns der Platte
aufnimmt, wenn sich diese Platte in ihrer komplett ausgezogenen Stellung
befindet, um dadurch eine gegenseitige Verriegelung gegen ihr Zurückkehren
durch Gewaltanwendung zu konfigurieren. Dieses Fenster könnte auch
aus einem ausreichend tiefen Rücksprung
bestehen, der in der erwähnten
Klammer ausgebildet wird.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung bestehen die Anschläge des Schutzes
aus einem Vorsprung, der von der Innenfläche des Schutzes vorsteht und
eine gerade abgefaste Kante der Rücklaufrichtung der Platte entgegen
gesetzt aufweist, gegen welche die Hinterkante des letzten Zahns
der Platte ruht, wenn sich diese in ihrer voll ausgezogenen Stellung
befindet, um eine zusätzliche
gegenseitige Verriegelung gegen ihren Rücklauf durch Gewaltanwendung
zu definieren.
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Derart
werden zwei zusätzliche
gegenseitige Verriegelungen oder Stützungen der Platte erzielt, wenn
sich diese in ihrer voll ausgezogenen Stellung befindet.
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Die
obere Klammer des Schutzes hat hinter dem oben erwähnten Fenster
einen Rücksprung,
ein Fenster oder eine Hohlkehle, in die der letzte Zahn der Platte
teilweise eindringt, wenn sich die Platte in der Position vor der
des maximalen Betätigens
befindet, so dass die größere Höhe dieses
Zahns kein Hindernis für
das Positionieren des Schutzes in den Betätigungszwischen stellungen der
Platte darstellt.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung haben der Schutz und die entgegen
gesetzte Wand des Gehäuses
nicht zusammenfallende Anschläge,
die flache entgegen gesetzte Seitenflächen haben, durch welche sie
bei jeder Bewegung des Schutzes aufeinander ruhen und gleiten. Diese
entgegen gesetzten Seitenflächen
werden vorzugsweise so angeordnet, dass sie Elemente bilden, die
das Gleiten des Schutzes behindern, wenn sich dieser in seiner unteren
Begrenzungsposition befindet, wobei der Flansch zwischen die oberen
Zähne der
Platte eingefügt
ist.
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Alle
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden unten ausführlicher
mit Hilfe der anliegenden Zeichnungen offenbart, anhand welcher
veranschaulichend und nicht einschränkend eine Ausführungsform
gezeigt wird.
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1 zeigt
einen teilweisen Vorderaufriss eines Schlosses, das erfindungsgemäß ausgebildet ist,
mit dem Bolzen zurückgezogen,
und bei dem die Vorderabdeckung des Gehäuses zum Zeigen des Schlossmechanismus
entfernt wurde.
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2 ist
eine ähnliche
Ansicht wie die der 1, bei der die Bolzen in ihrer
komplett betätigten Position
sind.
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Die 3 bis 5 sind
ein Vorderaufriss, eine Draufsicht und eine Ansicht von unten jeweils des
Schutzes des in den 1 und 2 gezeigten Schlosses.
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6 ist
ein senkrechter Querschnitt des Schutzes auf der Schnittlinie VI-VI
der 3.
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7 ist
ein Vorderaufriss der Platte, die einen Teil der Schlösser der 1 und 2 bildet.
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8 ist
ein teilweiser Querschnitt des Schutzes und der Hinterwand des Gehäuses oder Einschlusses
entlang der Schnittlinie VIII-VIII der 2.
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In 1 ist
ein Schloss gezeigt, das ein Gehäuse
oder einen Ein schluss 1 aufweist, von dem die Vorderwand
entfernt wurde, so dass die inneren Mechanismen beobachtet werden
können.
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Innerhalb
dieses Gehäuses
befindet sich eine Platte 2, die dann umkehrbar in die
Richtung des Pfeils A verschoben werden kann und die Blockierbolzen 3 sowie
einen Schutz 4 trägt,
der als Blockierelement der Platte 2 in deren ausgewählter Position dient.
Ebenfalls in das Gehäuse
oder den Einschluss 1 installiert ist ein Zylinder 5,
der durch einen Schlüssel
betätigt
werden kann, wobei der Zylinder eine nicht gezeigte Klinke zum Einwirken
auf die Platte 2 und den Schutz 4 hat.
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Wie
in 7 besser erkenntlich, trägt die Platte 2 Bolzen 3 und
hat Führungslöcher 6.
Ausgehend von der unteren Kante hat sie eine Anzahl von Zähnen 7,
auf die die Klinke des Zylinders 5 des Schlosses einwirkt,
um ihn durch eine oder zwei Drehungen in die Aktivierungs- oder
Deaktivierungsrichtung zu verschieben.
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Die
Anzahl von Zähnen 7 kann
größer sein als
die in den Zeichnungen gezeigte, und in diesem Fall würde ihre
gesamte Verschiebung mehr als zwei Drehungen des Zylinders 5 benötigen.
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In 1 ist
die Platte 2 in ihrer Ausgangsstellung gezeigt, in der
die Bolzen 3 zurückgezogen sind,
während
die Platte in 2 in ihrer äußersten Position mit voll ausgefahrenen
Bolzen 3 ist.
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Ausgehend
von der oberen Kante hat die Platte 2 Zähne 8 und 9,
zwischen welchen Zwischenkerben 10 definiert sind. Bis
hier entspricht der Aufbau der Platte 2 der eines herkömmlichen
Schlosses. Bei dem erfindungsgemäßen Schloss
ist diese Platte dadurch gekennzeichnet, dass der letzte der oberen Zähne 9 höher ist
als der Zahn 8.
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Unter
Bezugnahme auf den Schutz 4 und wie aus den 3 bis 6 am
besten ersichtlich, besteht dieser Schutz aus einer widerstandsfähigen Platte,
die an der Oberseite durch eine Klammer 11 im Wesentlichen
senkrecht zu der Platte abgegrenzt ist. An der Vorderseite der Klemme
steht senkrecht ein Flansch 12 vor. Dieser Schutz hat auch
Führungslöcher 13 und
eine Unterkante 14 mit einem Profil, auf dem die Klinke
des Zylinders 5 wirkt, wenn der Schlüssel gedreht wird und die Verschiebung
in Aufwärtsrichtung
erzeugt, in die Abwärtsrichtung durch
eine in den Zeichnungen nicht gezeigte Feder getrieben wird, so
dass beim Drehen des Schlüssels der
Schutz 4 umkehrbar in die Aufwärts- und Abwärtsrichtung
verschoben wird und der Flansch 12 beim Erreichen der unteren
Stellung in die Kerben 10 eingeführt wird, die zwischen dem
oberen Zahn 8 und 9 der Platte 2 abgegrenzt
sind, um als ein gegenseitig verriegelndes Element zu wirken, das
das zufällige Zurückkehren
der Platte verhindert. Bis hier ist der Aufbau des Schutzes gleich
wie der eines herkömmlichen
Schlosses.
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Erfindungsgemäß hat die
obere Klammer 11 des Schutzes ein Fenster 15 in
einer Position und mit einer Größe derart,
dass, wenn sich die Platte 2 in ihrer maximalen Betätigungsstellung, 2,
befindet, der letzte obere Zahn 9 durch das Fenster 16 eindringt
und dadurch ein zusätzliches
Mittel zum gegenseitigen Verriegeln der Platte 2 gegen
ihren Rücklauf
bildet, wenn sich das Schloss in der Ruheposition befindet.
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Unmittelbar
hinter der Stellung, die das Fenster 16 belegt, ragt ferner
von der Innenfläche
der Platte 2 ein Vorsprung 17 vor, der eine Kante 18, 3,
hat, die der Rücklaufrichtung
der Platte, die gerade ist, entgegen gesetzt ist, und gegen die
die Hinterkante des letzten Zahns 9 der Platte 2 anliegt, wenn
sich die Platte in ihrer maximalen Betätigungsstellung befindet, so
dass dadurch ein drittes Mittel zum gegenseitigen Verriegeln gegen
den Rücklauf der
Platte durch Gewaltanwendung definiert ist.
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Damit
der letzte Zahn 9 der Platte kein Hindernis bildet, wenn
sich die Platte in ihrer Betätigungszwischenstellung
befindet, hat die Klammer 11 des Schutzes hinter dem Fenster 16 einen
Rücksprung 20,
der einen unteren Hohlraum abgrenzt, in den das obere Ende des Zahns 9 eingeführt werden kann.
Dieser Rücksprung
könnte
durch einen Schlitz oder ein Fenster in einer Stellung und mit einer
Größe ersetzt
werden, so dass diese das obere Ende des Zahns 9, wenn
der Zahn dem Rücksprung
gegenüber
steht, durch die Platte, die eine Betätigungszwischenstellung einnimmt,
aufnehmen könnten.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung haben der Schutz 4 und die
gegenüberliegende Wand
des Gehäuses 1,
wie in den 2 und 8 sichtbar,
Anschläge 21 und 22,
die nicht zusammenfallen, die nahe aneinander liegen und ebene gegenüberliegende
Seitenflächen
haben, durch welche sie in jeder Verschiebung des Schutzes in eine
Richtung senkrecht zu der der Verschiebung der Platte aufeinander
ruhen und gleiten. Diese Anschläge
erleichtern das Gleiten des Schutzes 4 auf dem Vorderdeckel des
Gehäuses
und wirken auch als Anschläge,
um das seitliche Verschieben des Schutzes zu vermeiden, wenn sich
Letzterer in seiner unteren begrenzenden Stellung befindet.
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Kurz
gesagt und erfindungsgemäß werden ohne
das Einführen
neuer Teile oder Mechanismen im Vergleich zu dem herkömmlichen
Aufbau eines Schlosses, zusätzliche
Mittel zum gegenseitigen Verriegeln der Platte erzielt, die größere Sicherheit
gegen gewaltsames Betätigen
des Schlosses bieten, wobei diese Mittel von dem letzten oberen
Zahn 9 der Platte mit größerer Höhe als die restlichen Zähne, dem
Fenster 18 und dem Rücksprung 20 der
Klammer 11 des Schutzes, dem Anschlag 18 des Schutzes
und den zusätzlichen
Anschlägen 21 und 22 des Schutzes
und dem Vorderseitendeckel des Gehäuses definiert werden.