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DE102008015655A1 - Panikschloss - Google Patents

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Publication number
DE102008015655A1
DE102008015655A1 DE102008015655A DE102008015655A DE102008015655A1 DE 102008015655 A1 DE102008015655 A1 DE 102008015655A1 DE 102008015655 A DE102008015655 A DE 102008015655A DE 102008015655 A DE102008015655 A DE 102008015655A DE 102008015655 A1 DE102008015655 A1 DE 102008015655A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lock
locking
bolt
tumbler
cam
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE102008015655A
Other languages
English (en)
Inventor
Matthias Kohl
Holger Reich
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Beyer & Mueller & Co KG GmbH
Original Assignee
Beyer & Mueller & Co KG GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Beyer & Mueller & Co KG GmbH filed Critical Beyer & Mueller & Co KG GmbH
Priority to DE102008015655A priority Critical patent/DE102008015655A1/de
Priority to PCT/EP2009/053319 priority patent/WO2009118276A1/de
Publication of DE102008015655A1 publication Critical patent/DE102008015655A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B63/00Locks or fastenings with special structural characteristics
    • E05B63/0017Locks with sliding bolt without provision for latching
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B65/00Locks or fastenings for special use
    • E05B65/10Locks or fastenings for special use for panic or emergency doors
    • E05B65/1086Locks with panic function, e.g. allowing opening from the inside without a ley even when locked from the outside

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)

Abstract

Ein einfach aufgebautes und eine sichere Panikfunktion ermöglichendes Schloss mit einem Schließzylinder (12) mit einem Schließbart (13), einem in eine zurückgezogene Position und mindestens eine Verriegelungsposition verschiebbaren Riegel (5) mit mindestens einer Verriegelungsausnehmung (24, 25) und Mitteln (6, 28, 29), die mit dem Schließbart (13) zum Verschieben des Riegels (5) in Wirkverbindung gebracht werden können, einem federbelasteten Zuhaltungsschieber (8) mit einer Sperrnase (45), die in der Verriegelungsposition in die Verriegelungsausnehmung (24, 25) eingreifen kann, um so den Riegel (5) gegen ein ungewolltes Verschieben aus der Verriegelungsposition zu sperren, wobei der Zuhaltungsschieber (8) bei Betätigen des Schließzylinders (12) so weit durch den Schließbart (13) entgegen die auf ihn wirkende Federkraft verlagert werden kann, dass die Sperrnase (45) aus der Verriegelungsausnehmung (24, 25) austritt und der Riegel (5) für das Verschieben frei ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass der in die Verriegelungsausnehmung (24, 25) eingreifende Zuhaltungsschieber (8) so ausgebildet ist, dass er mindestens temporär so weit in den Bewegungsbereich des Schließbarts (13) eingreift, dass der Schließbart (13) aus einer die Bewegung des Riegels (5) in die zurückgezogene Position behindernden Stellung herausgedreht wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Schloss, insbesondere Panikschloss, mit einem Schließzylinder mit einem Schließbart, einem in eine zurückgezogene Position und mindestens eine Verriegelungsposition verschiebbaren Riegel mit mindestens einer Verriegelungsausnehmung und Mitteln, die mit dem Schließbart zum Verschieben des Riegels in Wirkverbindung gebracht werden können, einem federbelasteten Zuhaltungsschieber mit mindestens einer Sperrnase, die in der Verriegelungsposition in die Verriegelungsausnehmung eingreifen kann, um so den Riegel gegen ein ungewolltes Verschieben aus der Verriegelungsposition zu sperren, wobei der Zuhaltungsschieber bei Betätigen des Schließzylinders soweit durch den Schließbart entgegen die auf ihn wirkende Federkraft verlagert werden kann, dass die Sperrnase aus der Verriegelungsausnehmung austritt und der Riegel für das Verschieben frei ist.
  • Herkömmliche Schlösser weisen einen Riegel und gegebenenfalls auch eine Falle auf, wobei der Riegel von einem Schließbart eines Schließzylinders aus dem Schlosskasten heraus in mindestens eine Verriegelungsposition und aus der Verriegelungsposition wieder in den Schlosskasten zurück bewegt werden kann. Dabei sichert ein federnd gelagerter Zuhaltungsschieber den Riegel gegen ein ungewolltes Verschieben aus seiner Position, indem er mit einer Sperrnase in eine Verriegelungsausnehmung des Riegels eingreift. Wenn der Riegel durch Betätigung des Schließzylinders verschoben werden soll, wird der Zuhaltungsschieber durch den Schließbart entgegen einer Federkraft ausgelenkt, so dass der Riegel frei verschoben werden kann.
  • Panikschlösser, die insbesondere für ein- oder mehrflügelige Türen eingesetzt werden, unterscheiden sich von solchen herkömmlichen Schlössern durch eine Mechanik für eine Panikfunktion, bei der der Riegel und gegebenenfalls auch die Falle durch Betätigung einer Betätigungshandhabe, beispielsweise ein Drücker oder ein Panikstangengriff, ohne Betätigung des Schließzylinders automatisch so weit in den Schlosskasten zurück bewegt werden, dass die Tür frei ist und geöffnet werden kann. Bei mehrflügeligen Türen kann die Betätigungshandhabe auf der Gangflügelseite und/oder der Standflügelseite vorgesehen sein.
  • Ein grundsätzliches Problem bei dieser Panikfunktion ist, dass der Schließbart unter Umständen der Bewegung des Riegels in seine in den Schlosskasten zurückgezogene Position entgegenstehen kann, weil er beispielsweise in eine Flanke einer Tourenöffnung des Riegels eingreift und sich in einer Stellung befindet, aus der er mit der vom Riegel auf ihn wirkenden Kraft nicht zur Seite gedreht werden kann. Deshalb weisen Hersteller von Panikschlössern darauf hin, dass der Schlüssel aus dem Schließzylinder zu ziehen ist, um so eine Position des Schließbarts außerhalb der Bewegungsbahn des Riegels und damit eine fehlerfreie Panikfunktion sicherzustellen. Eine Fehlbedienung solcher Panikschlösser ist durch einen Hinweis keineswegs ausgeschlossen.
  • Bei Schlössern, die in Verbindung mit mechanischen oder elektronischen Knaufzylindern verwendet werden, lässt sich die Stellung des Schließbarts über den Knaufzylinder nicht definieren. Somit sind solche Schlösser ohne weitere technische Maßnahmen nicht für eine Ausgestaltung mit einer Panikfunktion geeignet.
  • Eine Lösung dieses Problems wird in der DE 10 2005 039 287 B4 beschrieben. Das darin offenbarte Panikschloss weist einen unmittelbar benachbart zur Stulpe des Schlosses schlitzgeführten Schieber mit einem Finger auf, der dazu dient, den Schließbart aus dem Bewegungsweg des Riegels herauszudrehen.
  • Die Aufgabe besteht darin, den Aufbau eines derartigen Schlosses zu vereinfachen und eine Panikfunktion auch bei einer Fehlbedienung des Schlosses sicherzustellen. Diese Aufgabe wird mit einem Schloss mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Unter Mitteln des Riegels, die mit dem Schließbart zum Verschieben des Riegels in Wirkverbindung gebracht werden können, werden hier und im Folgenden alle Mittel verstanden, die geeignet sind, den Riegel so mit dem Schließbart in Wirkverbindung zu bringen, dass der Riegel durch Betätigen des Schließbarts verschoben werden kann. Hierunter fallen insbesondere eine oder mehrere an der dem Schließzylinder zugewandten Seite des Riegels vorgesehene Tourenöffnungen, in die der Schließbart zum Verschieben des Riegels eingreifen kann, aber beispielsweise auch jegliche Mitnehmerelemente, die mit einem vom Schließzylinder betätigbaren Mitnehmer zusammenwirken können.
  • Indem der Zuhaltungsschieber so ausgebildet ist, dass er, wenn er in die erste Verriegelungsausnehmung eingreift und so den Riegel gegen ein ungewolltes Verschieben sperrt, zumindest temporär soweit in den Bewegungsbereich des Schließbarts eingreift, dass er aus einer die Bewegung des Riegels in die zurückgezogene Position behindernden Stellung herausgedreht wird, erhält der Zuhaltungsschieber neben seiner eigentlichen Sperrfunktion eine zweite Funktion. So kann auf eine vom Zuhaltungsschieber getrennte Mechanik zum Entfer nen des Schließbarts aus dem Bereich, in dem er eine schlosseinwärtige Bewegung des Riegels stören könnte, vollständig verzichtet werden. Damit kann das erfindungsgemäße Schloss vergleichsweise kompakter als vorbekannte Schlösser mit gleicher Funktionalität ausgeführt werden, ebenso wie sich hieraus Vorteile bezüglich einer geringeren Anzahl von Schlossbauteilen, geringerer Kosten und einer höheren Ausfallsicherheit des erfindungsgemäßen Schlosses ergeben. Damit wird eine fehlerfreie Panikfunktion unabhängig von der Stellung des Schließbarts ermöglicht, so dass das erfindungsgemäße Schloss mit jeder Art von Schließzylinder verwendbar ist. Eine Fehlbedienung dadurch, dass ein Schlüssel nicht aus dem Schließzylinder herausgezogen wurde und der Schließbart aufgrund in einer „undefinierten” Position eine Verschiebung des Riegels schlosseinwärts blockiert, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
  • In einer äußerst einfachen und daher besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Abstand zwischen der Sperrnase des Zuhaltungsschiebers und mindestens einem Abschnitt der dem Schließzylinder zugewandten, mit dem Schließbart des Schließzylinders zusammenwirkenden Angriffskante des Zuhaltungsschiebers quer zur Bewegungsrichtung des Riegels größer als der Abstand zwischen dem Boden der Verriegelungsausnehmung und der Unterkante des Riegels in dem Bereich, in dem der Schließbart die Bewegung des Riegels behindern kann. Bei dieser Ausführungsform wird die zusätzliche Funktionalität einfach durch die Formgebung des Zuhaltungsschiebers gelöst. Somit wird zur Verhinderung der Blockade des Riegels durch den Schließbart bei einer Panikentriegelung keine zusätzliche Mechanik, noch nicht einmal ein zusätzliches Bauteil benötigt.
  • Die Angriffskante des Zuhaltungsschiebers kann unterschiedlich ausgeformt sein, wobei es grundsätzlich vollkommen ausreichend ist, wenn der Abstand zwischen Sperrnase und der Angriffskante des Zuhaltungsschiebers in einem Bereich der Angriffskante, die der Stulpe des Schlosses zugewandt ist, am größten ist, da der Schließbart insbesondere in einer Stellung, die eine Richtungskomponente in Position zur Stulpe hat, die Bewegung des Riegels in seine zurückgezogene Position behindern kann. Es ist ebenso ohne weiteres möglich, die Angriffskante gerade bzw. parallel zur Längsachse des Riegels auszuführen. Sie kann aber je nach Anordnung der einzelnen Schlosselemente zueinander auch eine ganz andere Form haben.
  • Wenn die Angriffskante des Zuhaltungsschiebers in einem mittleren Bereich eine Ausnehmung aufweist, die insbesondere der Form des Schließzylinders angepasst ist, ergibt sich der Vorteil, dass der für die Bewegung des Zuhaltungsschiebers im Schlosskasten benötigte Hub verringert werden kann, dass also eine noch kompaktere Bauweise möglich ist. So lässt sich der zwischen Schließzylinder und Riegel benötigte Mindestabstand im Vergleich zu einem Zuhaltungsschieber mit gerader Angriffskante verringern.
  • Um den Zuhaltungsschieber für Schlösser verschiedener Größe verwenden zu können, kann er mit mindestens zwei miteinander lösbar verbundenen Teilen ausgeführt sein, wobei am einen Teil die Angriffskante und am anderen Teil die Sperrnase ausgebildet und der Abstand zwischen der Sperrnase und der Angriffskante einstellbar ist. Auf diese Weise kann die Größe des Zuhaltungsschiebers an die unterschiedliche Breite verschiedener Riegel bzw. Riegelschwänze angepasst werden.
  • Bei den vorgenannten bevorzugten Ausführungsformen wird die Aufgabe durch die Formgebung des Zuhaltungsschiebers gelöst. Gleichwohl kann es zur Verwirklichung der Erfindung ausreichen, wenn der Zuhaltungsschieber mit Teilen versehen ist, die lediglich temporär den Bereich zwischen Riegel und Schließbart übergreifen, so dass der Schließbart, sofern er nach einem Zuschließen in einer die Bewegung des Riegelschwanzes behindernden Stellung stehen geblieben ist, aus dieser Position heraus bewegt wird. Dies kann beispielsweise mit einer an dem Zuhaltungsschieber vorgesehenen, wischerähnlichen Mechanik erreicht werden, bei der die Bewegung eines Wischers über die Bewegung des Schiebers gesteuert ist und nur kurzzeitig nach Erreichen der Verriegelungsposition in einer Wischbewegung den Bewegungsbereich des Schließbarts im Bereich unterhalb des Riegels übergreift, um den Schließbart aus einer die Bewegung des Riegels behindernden Stellung herauszudrehen.
  • Die Erfindung eignet sich besonders gut für Panikschlösser mit mechanischen oder elektronischen Knaufzylindern, ist aber nicht auf diese beschränkt.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Figuren, in denen zwei bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt sind, näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Aufsicht einer ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform eines Panikschlosses mit abgenommenem Schlosskastendeckel;
  • 2 einen Schnitt entlang der Schnittkante A-A des in 1 dargestellten Panikschlosses mit Schlosskastendeckel;
  • 3 eine Aufsicht eines Riegels des in 1 dargestellten Panikschlosses;
  • 4 den in 3 dargestellten Riegel im Querschnitt;
  • 5 eine Aufsicht eines Zuhaltungsschiebers des in 1 dargestellten Panikschlosses;
  • 6 den in 5 dargestellten Zuhaltungsschieber im Querschnitt;
  • 7 eine Aufsicht einer Auslöseplatte des in 1 dargestellten Panikschlosses;
  • 8 einen Querschnitt der in 7 dargestellten Auslöseplatte;
  • 9 eine weitere Aufsicht des in 1 dargestellten Panikschlosses mit geänderter Stellung des Schließbarts;
  • 10 eine weitere Aufsicht des in 1 dargestellten Panikschlosses mit geänderter Stellung des Schließbarts;
  • 11 eine Aufsicht des in 10 dargestellten Panikschlosses mit schlosseinwärts zurückgezogenem Riegel;
  • 12 eine Aufsicht einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform eines Panikschlosses mit abgenommenem Schlosskastendeckel;
  • 13 eine Aufsicht eines Riegels des in 12 dargestellten Panikschlosses;
  • 14 den in 13 dargestellten Riegel im Querschnitt;
  • 15 eine Aufsicht eines Zuhaltungsschiebers des in 12 dargestellten Panikschlosses;
  • 16 den in 15 dargestellten Zuhaltungsschieber im Querschnitt;
  • 17 eine Aufsicht eines Panikauslösers des in 12 dargestellten Panikschlosses;
  • 18 eine weitere Aufsicht des in 12 dargestellten Panikschlosses mit geänderter Stellung des Schließbarts;
  • 19 eine weitere Aufsicht des in 12 dargestellten Panikschlosses mit geänderter Stellung des Schließbarts; und
  • 20 eine Aufsicht des in 19 dargestellten Panikschlosses mit schlosseinwärts zurückgezogenem Riegel.
  • Das in den 1, 2 und 9 bis 11 dargestellte Panikschloss weist einen Schlosskasten mit einem Schlosskastenboden 1 und einer seitlichen Stulpe 2 auf, der mit einem Schlosskastendeckel 3 verschlossen ist. Im Schlosskasten sind eine schlitzgeführte und federbelastete Falle 4 sowie ein darunter angeordneter Riegel 5 gelagert, die sich durch die Stulpe 2 hindurch erstrecken und horizontal verschiebbar sind.
  • Der Riegel 5 ist ebenso wie eine darüber liegende Auslöseplatte 6 in horizontaler Richtung schlitzgeführt, wobei beide von einem auf dem Schlosskastenboden 1 befestigten Führungsbolzen 7 geführt sind. Zwischen dem Riegel 5 und dem Schlosskastenboden 1 ist außerdem ein ebenso über den Führungsbolzen 7, aber in vertikaler Richtung schlitzgeführter, nach unten mit einer Federkraft beaufschlagter Zuhaltungsschieber 8 angeordnet. Das Schloss ist mit einer Panikfunktionsmechanik 9 ausgestattet, mit der bei Betätigung einer hier nicht näher dargestellten Betätigungshandhabe gleichzeitig die Falle 4 und der Riegel 5 aus einer Verriegelungsposition in den Schlosskasten zurückgezogen werden, wobei ein als Finger ausgebildeter Panikarm 11 der Panikfunktionsmechanik 9 die Auslöseplatte 6 schlosskasteneinwärts verschiebt und diese den Zuhaltungsschieber 8 gegenüber dem Riegel 5 soweit anhebt, dass der Riegel 5 frei verschiebbar ist.
  • Eine geeignete Betätigungshandhabe kann beispielsweise ein Drücker, ein Panikstangengriff, eine Panikdruckstange oder dergleichen sein, die mit einer Nuss der Panikfunktionsmechanik 9 zusammenwirken. Die Betätigungshandhabe kann vorzugsweise auch als elektronsicher Öffner ausgebildet sein, der wahlweise manuell oder aber auch sensorgesteuert die Panikfunktion auslösen kann.
  • Unterhalb des Zuhaltungsschiebers 8 ist ein Schließzylinder 12 mit einem Schließbart 13 vorgesehen, mit dem die Auslöseplatte 6 in horizontaler Richtung verschoben werden kann. Der Schließbart 13 kann durch einen in den Schließzylinder 12 gesteckten Schlüssel oder einen auf dem Schließzylinder aufsitzenden Knauf frei um die Längsachse des Schließzylinders 12 herum gedreht werden und ist in seiner Drehbarkeit lediglich durch die begrenzte horizontale Verschiebbarkeit der Auslöseplatte 6 beschränkt.
  • Wie sich insbesondere aus der in den 3 und 4 gezeigten Detaildarstellung des Riegels 5 ergibt, ist er in seinem der Stulpe 2 zugewandten Teil 21 vergleichsweise hoch gegenüber dem sogenannten Riegelschwanz 22 am der Stulpe 2 abgewandten Ende des Riegels ausgebildet. Der Riegelschwanz 22 weist eine in seiner Längsrichtung verlaufende Schlitzführung 23 auf, die mit dem Führungsbolzen 7 zusammenwirkt. An der Oberseite des Riegelschwanzes 22 sind zwei nebeneinander liegende Verriegelungsausnehmungen 24, 25 vorgesehen, von denen die dem Ende des Riegelschwanzes 22 zugewandte Verriegelungsausnehmung 25 auf der dem Ende des Riegelschwanzes 22 zugewandten Seite keine Anlagefläche für eine Sperrnase des Zuhaltungsschiebers 8 aufweist. Des weiteren ist am der Stulpe 2 zugewandten Teil 21 des Riegels 5 eine weitere horizontale Schlitzführung 27 vorgesehen, über die die Auslöseplatte 6 relativ zum Riegel 5 beweglich geführt wird. Auch weist der Teil 21 des Riegels 5 in einem unteren Bereich in der Nähe des Übergangs zum Riegelschwanz 22 einen Mitnehmerbolzen 28 auf. Schließlich ist an der Unterkante des Riegelschwanzes 22 eine Ausnehmung 29 vorgesehen, die ein freies Passieren des Schließ barts 13 des Schließzylinders 12 beim Verschieben des Riegels 5 in die gewünschte Position ermöglicht.
  • Gemäß der Detaildarstellung in den 5 und 6 besteht der Zuhaltungsschieber 8 aus einer Platte 41, die eine im Wesentlichen rechteckige Grundform hat, mit einem mittig in ihrer Längsrichtung vertikal verlaufenden, oben und unten geschlossenen Führungsschlitz 42, der mit dem Führungsbolzen 7 des Schlosskastenbodens 1 zusammenwirkt. An ihrer Oberseite ist eine im Wesentlichen quadratische Ausnehmung vorgesehen, so dass seitliche, nach oben ragende, rechte und linke Stege 43, 44 verbleiben. Ihre Seitenkanten wirken mit Führungsstegen am Schlosskastenboden 1 zusammen und dienen der Führung des Zuhaltungsschiebers 8. Am unteren Rand der Ausnehmung ist die Platte 41 mit einer Sperrnase 45 versehen, die rechtwinklig von der Platte 41 vorsteht. Die Sperrnase 45 dient zur Sperrung des Riegels 5 gegen ein ungewolltes Verschieben und greift hierzu je nach Position des Riegels 5 in eine seiner Verriegelungsausnehmungen 24 oder 25 ein. Ihre Oberseite dient auch als Gegenlager für eine Feder, die den Zuhaltungsschieber 8 mit einer nach unten gerichteten Kraft beaufschlagt. Die untere Kante 46 der Platte 41 weist mittig eine teilkreisförmige, konkave Kontur 47 auf. Sie dient als Angriffskante für den Schließbart 13 des Schließzylinders 12. Der Radius der Kontur 47 entspricht in etwa dem Außenradius des Schließzylinders 12.
  • Die in den 7 und 8 dargestellte Auslöseplatte 6 weist eine horizontale Schlitzführung 51 auf, die mit dem Führungsbolzen 7 zusammenwirkt. Unterhalb der Schlitzführung 51 ist eine Tourenöffnung 52 vorgesehen, deren Tiefe der Tiefe der Ausnehmung 29 an der Unterkante des Riegelschwanzes 22 entspricht und in die der Schließbart 13 zum Verschieben der Auslöseplatte 6 aus dem Schlosskasten heraus oder in diesen zurück eingreifen kann. An der Oberseite der Auslöseplatte 6 sind Verriegelungsausnehmungen 54, 55 vorgesehen, deren Form im Wesentlichen der der Verriegelungsausnehmungen 24, 25 des Riegelschwanzes 22 entspricht, und in die die Sperrnase 45 des Zuhaltungsschiebers 8 eingreifen kann. Die der Stulpe 2 abgewandte Verriegelungsausnehmung 55 der beiden Verriegelungsausnehmungen 54, 55 weist eine vom Boden der Verriegelungsausnehmung 55 in Richtung zur Stulpe 2 hin ansteigende Rampe 56 auf. Auf der der Stulpe 2 zugewandten Seite ist die Unterkante 57 der Auslöseplatte 6 so ausgebildet, dass eine relative Bewegung zwischen Riegel 5 und Auslöseplatte 6 durch den Mitnehmerbolzen 28 des Riegels 5 nicht behindert wird. Darüber hinaus ist ein nach hinten abstehender Mitnehmerbolzen 58 vorgesehen, der in die horizontalen Schlitzführung 27 des Riegels 5 eingreift und dazu dient, den Riegel 5 in seine Verriegelungsposition mitzunehmen, wenn die Auslöseplatte 6 durch den Schließbart 13 in Richtung zur Stulpe 2 bewegt wird. Außerdem ist ein weiterer, nach vorn abstehender Mitnehmerbolzen 59 vorgesehen, der mit dem Panikarm 11 des Panikfunktionsmechanismus 9 zusammenwirkt.
  • Zum Verschieben des Riegels 5 aus seiner zurückgezogenen Position wird der Schließzylinder entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht, so dass der Schließbart 13 in die Tourenöffnungen 52 der Auslöseplatte 6 eingreift und diese in Richtung zur Stulpe 2 hin verschiebt (s. 8). Mit Verschieben der Auslöseplatte 6 in Richtung zur Stulpe 2 stößt der Mitnehmerbolzen 58 der Auslöseplatte 6 am stulpenseitigen Ende der Schlitzführung 27 des Riegels 5 an und schiebt den Riegel 5 durch die Stulpe 2 hindurch aus dem Schlosskasten heraus. Gleichzeitig wird der Panikarm 11 der Panikfunktionsmechanik 9 von dem Mitnehmerbolzen 59 der Auslöseplatte 6 in Richtung zur Stulpe 2 hin verschwenkt.
  • Noch vor Eintritt in die Tourenöffnung 52 stößt der Schließbart 13 an die Angriffskante 46 des Zuhaltungsschiebers 8 an und drückt ihn im weiteren Bewegungsverlauf nach oben, so dass seine Sperrnase 45 aus den Verriegelungsausnehmungen 24 und 54 des Riegels 5 und der Auslöseplatte 6 angehoben wird und der Riegel 5 somit horizontal verschiebbar ist. Hat der Schließbart 13 den Zenit seiner Bewegung (in 9 dargestellt) überschritten, senkt sich der Zuhaltungsschieber 8 aufgrund der an ihm angreifenden Federkraft wieder ab, bis die Sperrnase 45 in die Verriegelungsausnehmungen 25 und 55 des Riegels 5 und der Auslöseplatte 6 abgesenkt ist und der Riegel 5 und die Auslöseplatte 6 somit gegen ein weiteres horizontales Verschieben gesperrt sind. Die Angriffskante steht dabei soweit nach unten über die Unterseite des Riegelschwanzes und der Auslöseplatte 6 über, dass der in Richtung zur Stulpe hin, beispielsweise in 10 Uhr-Stellung, stehende Schließbart 13 so weit nach unten gedrückt wird, dass er ein Verschieben des Riegels 5 und der Auslöseplatte 6, insbesondere bei Auslösen der Panikfunktion, nicht behindern kann, wie insbesondere in 10, in der der Riegel 5 in seiner Verriegelungsposition steht, und 11, in der der Riegel 5 wieder in seine zurückgezoge Position verschoben ist, wobei der Schließbart 13 in beiden Fällen an der Angriffskante des Zuhaltungsschiebers 8 anliegt und in Richtung zur Stulpe zeigt.
  • Das schließzylinderbetätigte Zurückziehen des Riegels 5 in den Schlosskasten erfolgt auf weitestgehend identische Weise, wobei der Schließzylinder 12 allerdings im Uhrzeigersinn betätigt wird und der Schließbart 13 am der Stulpe 2 abgewandten Ende der Ausnehmung 29 des Riegels 5 anstößt und den Riegel 5 mitnimmt.
  • Wird die Panikfunktionsmechanik 9 über die hier nicht dargestellte Betätigungshandhabe betätigt, wird der Panikarm 11 von der Stulpe weg schlosseinwärts verschwenkt, so dass die Auslöseplatte 6 über den am Mitnehmerbolzen 59 der Auslöseplatte 6 anliegenden Panikarm 11 schlosseinwärts verschoben wird. Dabei wird der Zuhaltungsschieber 8 durch die an der Verriegelungsausnehmung 55 der Auslöseplatte 6 ausgebildete Rampe 56 angehoben, so dass der dann frei verschiebbare Riegel 5 durch den Panikarm 11, der am Mitnehmerbolzen 59 anliegt, schlosseinwärts verschoben wird.
  • In den 12 und 18 bis 20 ist eine weitere bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Panikschlosses dargestellt. Sie weist einen Schlosskastenboden 101 und seitlich daran angeordnet eine Stulpe 102 auf und wird von einem hier nicht dargestellten Schlosskastendeckel verschlossen. Wie bei dem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel sind auf dem Schlosskastenboden 101 eine schlitzgeführte und federbelastete Falle 104 sowie ein darunter angeordneter Riegel 105 gelagert. Falle 104 und Riegel 105 erstrecken sich durch die Stulpe 102 hindurch und sind horizontal verschiebbar. Der Riegel 105 ist hierzu durch einen auf den Schlosskastenboden 101 angeordneten Führungsbolzen 107 geführt. Zwischen dem Riegel 105 und dem Schlosskastenboden 101 ist ein nach unten mit der Federkraft beaufschlagter Zuhaltungsschieber 108 angeordnet. Der Zuhaltungsschieber 108 ist in vertikaler Richtung verschiebbar und durch den Führungsbolzen 107 sowie durch vertikale Führungsstege 109, die ebenso auf dem Schlosskastenboden 101 angeordnet sind, geführt. Das Schloss ist mit einer Panikfunktionsmechanik 111 ausgestattet, mit der bei Betätigung einer Betätigungshandhabe gleichzeitig die Falle 104 und der Riegel 105 aus einer Verriegelungsposition in den Schlosskasten zurückgezogen werden. Dabei wird der Zuhaltungsschieber 108 gegenüber dem Riegel 105 soweit angehoben, dass der Riegel 105 frei verschiebbar ist. Dies erfolgt, indem ein als Schwenkarm ausgebildeter Panikauslöser 112 den Zuhaltungsschieber 108 anhebt. Das Verschieben des Riegels 105 schlosskasteneinwärts erfolgt durch den ebenso in einer Ebene parallel zum Schlosskastenboden 101 verschwenkbaren Panikarm 113. Der Panikauslöser 112 und der Panikarm 113 sind um eine gemeinsame Schwenkachse 114, die auf dem Schlosskastenboden 101 sitzt, herum verschwenkbar und Bestandteil der Panikfunktionsmechanik 111. Unterhalb des Zuhaltungsschiebers 108 befindet sich ein Schließzylinder 115 mit einem Schließbart 116. Der Schließbart 116 kann durch einen in den Schließzylinder 115 gesteckten Schlüssel oder einen auf dem Schließzylinder aufsitzenden Knauf um die Längsachse des Schließzylinders 115 herum gedreht werden. Durch die Drehung kann der Riegel 115 in horizontaler Richtung verschoben werden.
  • Aus der Detaildarstellung des Riegels 105 in den 13 und 14 ergibt sich, dass er in seinem der Stulpe 102 zugewandten Teil 121 vergleichsweise hoch gegenüber dem sogenannten Riegelschwanz 122 an seinem der Stulpe 102 abgewandten Ende ausgebildet ist. Der Riegelschwanz 122 weist eine in seiner Längsrichtung verlaufenden Schlitzführung 123 auf, die mit dem Führungsbolzen 107 zusammenwirkt. An der Oberseite des Riegelschwanzes 122 sind drei nebeneinander angeordnete Verriegelungsausnehmungen 126, 127, 128 vorgesehen, von denen die dem Ende des Riegelschwanzes 122 zugewandte Verriegelungsausnehmung 128 auf der dem Ende des Riegelschwanzes 122 zugewandten Seite keine Anlagefläche für eine Sperrnase des Zuhaltungsschiebers 108 aufweist. An der Unterseite des Riegelschwanzes sind zwei nebeneinander liegende Tourenöffnungen 129, 131 vorgesehen. Im Übergangsbereich zwischen dem höheren, der Stulpe 102 zugewandten Teil 121 des Riegels 105 zum Riegelschwanz 122 bis ein Richtung zum Schlosskastendeckel hin abstehender Mitnehmerbolzen 132 vorgesehen, der mit dem Panikarm 113 zusammenwirkt.
  • Der in den 15 und 16 im Detail dargestellte Zuhaltungsschieber 108 unterscheidet sich von dem in den 5 und 6 dargestellten Zuhaltungsschieber lediglich in seiner Angriffskante 141. Das Profil der Angriffskante 141 verläuft zu den Seitenkanten 142, 143 des Zuhaltungsschiebers 108 zunächst rechtwinklig und ist dann, von links nach rechts gesehen, rampenartig mit einem ersten, nach unten verlaufenden Rampenabschnitt 144, einem zweiten, wieder nach oben verlaufenden Rampenabschnitt 145 und einem dritten, nach unten gerichteten Rampenabschnitt 146 ausgebildet. Der in vertikaler Richtung größte Abstand zwischen der Sperrnase 147 und der Angriffskante 141 befindet sich am Scheitelpunkt zwischen dem ersten Rampenabschnitt 144 und dem zweiten Rampenabschnitt 145 und liegt leicht neben der vertikalen Längsachse des Führungsschlitzes 148 des Zuhaltungsschiebers 108. Die Profilierung der Angriffskante ist derart, dass ein Verbleiben des Schließbarts 116 in der Bewegungsbahn des Riegelschwanzes 122 in jedem Fall ausgeschlossen ist, solange sich der Zuhaltungsschieber 108 in seiner Verriegelungsposition befindet.
  • Der in 17 dargestellte Panikauslöser ist als Arm 151 ausgebildet und weist in seinem oberen Bereich ein Durchgangsloch 152 auf, mit dem er auf die Schwenkachse 114 aufgesetzt werden kann. An seinem unteren Ende weist der Arm 151 einen horizontalen Abschnitt 153 mit einer horizontalen oberen Wirkkante 154 auf, die mit der Sperrnase 147 des Zuhaltungsschiebers 108 zusammenwirkt.
  • Zum Verschieben des Riegels 105 aus seiner zurückgezogenen Position in eine erste Schließposition wird der Schließzylinder 115 entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht, so dass der Schließbart 116 in die erste Tourenöffnung 129 des Riegelschwanzes 122 eingreift und den Riegel 105 in Richtung zur Stulpe 102 hin verschiebt (s. 18 und 19). Noch vor Eintritt in die Tourenöffnung 129 stößt der Schließbart 116 an die Angriffskante 141 des Zuhaltungsschiebers 108 an und drückt ihn im weiteren Bewegungsverlauf nach oben, so dass seine Sperrnase 147 aus der Verriegelungsausnehmung 126 des Riegels 105 angehoben wird und der Riegel 105 somit horizontal verschiebbar ist. Hat der Schließbart 116 den Zenit seiner Bewegung (s. 18) überschritten, senkt sich der Zuhaltungsschieber 108 aufgrund der an ihm angreifenden Federkraft wieder ab, bis die Sperrnase 147 in die Verriegelungsausnehmung 127 des Riegels 105 abgesenkt ist und der Riegel 105 somit gegen ein weiteres horizontales Verschieben gesperrt ist. Die Angriffskante steht dabei soweit nach unten über die Unterseite des Riegelschwanzes über, dass der in Richtung zur Stulpe 102 hin, beispielsweise in 10 Uhr-Stellung, stehende Schließbart 116 soweit nach unten gedrückt wird, dass er ein Verschieben des Riegels 105, insbesondere bei Auslösen der Panikfunktion, nicht behindern kann. Wird der Schließzylinder weiter entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht, greift der Schließbart 116 in die Tourenöffnung 131 des Riegels 105 ein, so dass der Riegel 105 ein zweites Mal vorgeschlossen wird. Dabei wird der Zuhaltungsschieber 108 erneut durch den Schließbart 116 angehoben, so dass die Sperrnase 147 die horizontale Bewegung des Riegels 105 freigibt und danach in die Verriegelungsausnehmung 128 abgesenkt wird, um den Riegel dann gegen ein Zurückschieben aus der nunmehr zweimal vorgeschlossenen Verriegelungsposition zu sperren.
  • Beim Vorschließen des Riegels 105 wird der Panikarm 113, der den Mitnehmerbolzen 132 des Riegels 105 mit zwei an seinem unteren Ende ausgebildeten Fingern umgreift, durch den Mitnehmerbolzen 132 im Uhrzeigersinn um die Schwenkachse 114 herum verschwenkt. Demgegenüber verändert sich durch das Vorschließen des Riegels 105 die Position des Panikauslösers nicht.
  • Wird die Panikfunktion durch eine Betätigungshandhabe ausgelöst, verschwenkt der Panikauslöser 112 entgegen dem Uhrzeigersinn und hebt dadurch die Sperrnase 147 an, so dass der Riegel 105 frei verschiebbar ist. Gleichzeitig verschwenkt der Panikarm 113 ebenso entgegen dem Uhrzeigersinn und schiebt damit den Riegel 105 in den Schlosskasten zurück.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102005039287 B4 [0006]

Claims (6)

  1. Schloss, insbesondere Panikschloss, mit einem Schließzylinder (12) mit einem Schließbart (13), einem in eine zurückgezogene Position und mindestens eine Verriegelungsposition verschiebbaren Riegel (5) mit mindestens einer Verriegelungsausnehmung (24, 25) und Mitteln (6, 28, 29), die mit dem Schließbart (13) zum Verschieben des Riegels (5) in Wirkverbindung gebracht werden können, einem federbelasteten Zuhaltungsschieber (8) mit einer Sperrnase (45), die in der Verriegelungsposition in die Verriegelungsausnehmung (24, 25) eingreifen kann, um so den Riegel (5) gegen ein ungewolltes Verschieben aus der Verriegelungsposition zu sperren, wobei der Zuhaltungsschieber (8) bei Betätigen des Schließzylinders (12) soweit durch den Schließbart (13) entgegen die auf ihn wirkende Federkraft verlagert werden kann, dass die Sperrnase (45) aus der Verriegelungsausnehmung (24, 25) austritt und der Riegel (5) für das Verschieben frei ist, dadurch gekennzeichnet, dass der in die Verriegelungsausnehmung (24, 25) eingreifende Zuhaltungsschieber (8) so ausgebildet ist, dass er mindestens temporär soweit in den Bewegungsbereich des Schließbarts (13) eingreift, dass der Schließbart (13) aus einer die Bewegung des Riegels (5) in die zurückgezogene Position behindernden Stellung herausgedreht wird.
  2. Schloss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen der Sperrnase (45) des Zuhaltungsschiebers (8) und mindestens einem Abschnitt einer dem Schließzylinder (12) zugewandten, mit dem Schließbart (13) des Schließzylinders (12) zusammenwirkenden Angriffskante (46, 47) des Zuhaltungsschiebers (8) quer zur Bewegungsrichtung des Riegels (5) größer ist als der Abstand zwischen dem Boden der Verriegelungsausnehmung (24, 25) und der Unterkante des Riegels (5) in dem Bereich, in dem der Schließbart (13) die Bewegung des Riegels (5) behindern kann.
  3. Panikschloss nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen Sperrnase und der Angriffskante des Zuhaltungsschiebers in einem Bereich der Angriffskante, die einer Stulpe des Schlosses zugewandt ist, am größten ist.
  4. Panikschloss nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Angriffskante (46, 47) des Zuhaltungsschiebers (8) in einem mittleren Bereich eine Ausnehmung (47) aufweist, die insbesondere der Form des Schließzylinders (12) angepasst ist.
  5. Schloss nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuhaltungsschieber (8) mit mindestens zwei miteinander lösbar verbundenen Teilen ausgeführt ist, wobei am einen Teil die Angriffskante (46, 47) und am anderen Teil die Sperrnase (45) ausgebildet und der Abstand zwischen der Sperrnase und der Angriffskante einstellbar ist.
  6. Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch einen mechanischen oder elektronischen Schließzylinder, insbesondere einen mechanischen oder elektronischen Knaufzylinder.
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