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Die
Erfindung betrifft ein Schloss, insbesondere Panikschloss, mit einem
Schließzylinder mit einem Schließbart, einem in
eine zurückgezogene Position und mindestens eine Verriegelungsposition verschiebbaren
Riegel mit mindestens einer Verriegelungsausnehmung und Mitteln,
die mit dem Schließbart zum Verschieben des Riegels in
Wirkverbindung gebracht werden können, einem federbelasteten
Zuhaltungsschieber mit mindestens einer Sperrnase, die in der Verriegelungsposition
in die Verriegelungsausnehmung eingreifen kann, um so den Riegel
gegen ein ungewolltes Verschieben aus der Verriegelungsposition
zu sperren, wobei der Zuhaltungsschieber bei Betätigen
des Schließzylinders soweit durch den Schließbart
entgegen die auf ihn wirkende Federkraft verlagert werden kann,
dass die Sperrnase aus der Verriegelungsausnehmung austritt und
der Riegel für das Verschieben frei ist.
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Herkömmliche
Schlösser weisen einen Riegel und gegebenenfalls auch eine
Falle auf, wobei der Riegel von einem Schließbart eines
Schließzylinders aus dem Schlosskasten heraus in mindestens eine
Verriegelungsposition und aus der Verriegelungsposition wieder in
den Schlosskasten zurück bewegt werden kann. Dabei sichert
ein federnd gelagerter Zuhaltungsschieber den Riegel gegen ein ungewolltes
Verschieben aus seiner Position, indem er mit einer Sperrnase in
eine Verriegelungsausnehmung des Riegels eingreift. Wenn der Riegel
durch Betätigung des Schließzylinders verschoben
werden soll, wird der Zuhaltungsschieber durch den Schließbart
entgegen einer Federkraft ausgelenkt, so dass der Riegel frei verschoben
werden kann.
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Panikschlösser,
die insbesondere für ein- oder mehrflügelige Türen
eingesetzt werden, unterscheiden sich von solchen herkömmlichen
Schlössern durch eine Mechanik für eine Panikfunktion,
bei der der Riegel und gegebenenfalls auch die Falle durch Betätigung
einer Betätigungshandhabe, beispielsweise ein Drücker
oder ein Panikstangengriff, ohne Betätigung des Schließzylinders
automatisch so weit in den Schlosskasten zurück bewegt
werden, dass die Tür frei ist und geöffnet werden
kann. Bei mehrflügeligen Türen kann die Betätigungshandhabe auf
der Gangflügelseite und/oder der Standflügelseite
vorgesehen sein.
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Ein
grundsätzliches Problem bei dieser Panikfunktion ist, dass
der Schließbart unter Umständen der Bewegung des
Riegels in seine in den Schlosskasten zurückgezogene Position
entgegenstehen kann, weil er beispielsweise in eine Flanke einer
Tourenöffnung des Riegels eingreift und sich in einer Stellung
befindet, aus der er mit der vom Riegel auf ihn wirkenden Kraft
nicht zur Seite gedreht werden kann. Deshalb weisen Hersteller von
Panikschlössern darauf hin, dass der Schlüssel
aus dem Schließzylinder zu ziehen ist, um so eine Position
des Schließbarts außerhalb der Bewegungsbahn des Riegels
und damit eine fehlerfreie Panikfunktion sicherzustellen. Eine Fehlbedienung
solcher Panikschlösser ist durch einen Hinweis keineswegs
ausgeschlossen.
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Bei
Schlössern, die in Verbindung mit mechanischen oder elektronischen
Knaufzylindern verwendet werden, lässt sich die Stellung
des Schließbarts über den Knaufzylinder nicht
definieren. Somit sind solche Schlösser ohne weitere technische
Maßnahmen nicht für eine Ausgestaltung mit einer
Panikfunktion geeignet.
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Eine
Lösung dieses Problems wird in der
DE 10 2005 039 287 B4 beschrieben.
Das darin offenbarte Panikschloss weist einen unmittelbar benachbart
zur Stulpe des Schlosses schlitzgeführten Schieber mit
einem Finger auf, der dazu dient, den Schließbart aus dem
Bewegungsweg des Riegels herauszudrehen.
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Die
Aufgabe besteht darin, den Aufbau eines derartigen Schlosses zu
vereinfachen und eine Panikfunktion auch bei einer Fehlbedienung
des Schlosses sicherzustellen. Diese Aufgabe wird mit einem Schloss
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Unter
Mitteln des Riegels, die mit dem Schließbart zum Verschieben
des Riegels in Wirkverbindung gebracht werden können, werden
hier und im Folgenden alle Mittel verstanden, die geeignet sind,
den Riegel so mit dem Schließbart in Wirkverbindung zu
bringen, dass der Riegel durch Betätigen des Schließbarts
verschoben werden kann. Hierunter fallen insbesondere eine oder
mehrere an der dem Schließzylinder zugewandten Seite des
Riegels vorgesehene Tourenöffnungen, in die der Schließbart zum
Verschieben des Riegels eingreifen kann, aber beispielsweise auch
jegliche Mitnehmerelemente, die mit einem vom Schließzylinder
betätigbaren Mitnehmer zusammenwirken können.
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Indem
der Zuhaltungsschieber so ausgebildet ist, dass er, wenn er in die
erste Verriegelungsausnehmung eingreift und so den Riegel gegen
ein ungewolltes Verschieben sperrt, zumindest temporär soweit
in den Bewegungsbereich des Schließbarts eingreift, dass
er aus einer die Bewegung des Riegels in die zurückgezogene
Position behindernden Stellung herausgedreht wird, erhält
der Zuhaltungsschieber neben seiner eigentlichen Sperrfunktion eine
zweite Funktion. So kann auf eine vom Zuhaltungsschieber getrennte
Mechanik zum Entfer nen des Schließbarts aus dem Bereich,
in dem er eine schlosseinwärtige Bewegung des Riegels stören könnte,
vollständig verzichtet werden. Damit kann das erfindungsgemäße
Schloss vergleichsweise kompakter als vorbekannte Schlösser
mit gleicher Funktionalität ausgeführt werden,
ebenso wie sich hieraus Vorteile bezüglich einer geringeren
Anzahl von Schlossbauteilen, geringerer Kosten und einer höheren
Ausfallsicherheit des erfindungsgemäßen Schlosses
ergeben. Damit wird eine fehlerfreie Panikfunktion unabhängig
von der Stellung des Schließbarts ermöglicht,
so dass das erfindungsgemäße Schloss mit jeder
Art von Schließzylinder verwendbar ist. Eine Fehlbedienung
dadurch, dass ein Schlüssel nicht aus dem Schließzylinder
herausgezogen wurde und der Schließbart aufgrund in einer „undefinierten” Position
eine Verschiebung des Riegels schlosseinwärts blockiert,
ist in jedem Fall ausgeschlossen.
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In
einer äußerst einfachen und daher besonders bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung ist der Abstand zwischen
der Sperrnase des Zuhaltungsschiebers und mindestens einem Abschnitt
der dem Schließzylinder zugewandten, mit dem Schließbart
des Schließzylinders zusammenwirkenden Angriffskante des
Zuhaltungsschiebers quer zur Bewegungsrichtung des Riegels größer
als der Abstand zwischen dem Boden der Verriegelungsausnehmung und
der Unterkante des Riegels in dem Bereich, in dem der Schließbart
die Bewegung des Riegels behindern kann. Bei dieser Ausführungsform
wird die zusätzliche Funktionalität einfach durch
die Formgebung des Zuhaltungsschiebers gelöst. Somit wird
zur Verhinderung der Blockade des Riegels durch den Schließbart
bei einer Panikentriegelung keine zusätzliche Mechanik,
noch nicht einmal ein zusätzliches Bauteil benötigt.
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Die
Angriffskante des Zuhaltungsschiebers kann unterschiedlich ausgeformt
sein, wobei es grundsätzlich vollkommen ausreichend ist,
wenn der Abstand zwischen Sperrnase und der Angriffskante des Zuhaltungsschiebers
in einem Bereich der Angriffskante, die der Stulpe des Schlosses
zugewandt ist, am größten ist, da der Schließbart
insbesondere in einer Stellung, die eine Richtungskomponente in Position
zur Stulpe hat, die Bewegung des Riegels in seine zurückgezogene
Position behindern kann. Es ist ebenso ohne weiteres möglich,
die Angriffskante gerade bzw. parallel zur Längsachse des
Riegels auszuführen. Sie kann aber je nach Anordnung der einzelnen
Schlosselemente zueinander auch eine ganz andere Form haben.
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Wenn
die Angriffskante des Zuhaltungsschiebers in einem mittleren Bereich
eine Ausnehmung aufweist, die insbesondere der Form des Schließzylinders
angepasst ist, ergibt sich der Vorteil, dass der für die
Bewegung des Zuhaltungsschiebers im Schlosskasten benötigte Hub
verringert werden kann, dass also eine noch kompaktere Bauweise möglich
ist. So lässt sich der zwischen Schließzylinder
und Riegel benötigte Mindestabstand im Vergleich zu einem
Zuhaltungsschieber mit gerader Angriffskante verringern.
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Um
den Zuhaltungsschieber für Schlösser verschiedener
Größe verwenden zu können, kann er mit
mindestens zwei miteinander lösbar verbundenen Teilen ausgeführt
sein, wobei am einen Teil die Angriffskante und am anderen Teil
die Sperrnase ausgebildet und der Abstand zwischen der Sperrnase
und der Angriffskante einstellbar ist. Auf diese Weise kann die
Größe des Zuhaltungsschiebers an die unterschiedliche
Breite verschiedener Riegel bzw. Riegelschwänze angepasst
werden.
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Bei
den vorgenannten bevorzugten Ausführungsformen wird die
Aufgabe durch die Formgebung des Zuhaltungsschiebers gelöst.
Gleichwohl kann es zur Verwirklichung der Erfindung ausreichen, wenn
der Zuhaltungsschieber mit Teilen versehen ist, die lediglich temporär
den Bereich zwischen Riegel und Schließbart übergreifen,
so dass der Schließbart, sofern er nach einem Zuschließen
in einer die Bewegung des Riegelschwanzes behindernden Stellung
stehen geblieben ist, aus dieser Position heraus bewegt wird. Dies
kann beispielsweise mit einer an dem Zuhaltungsschieber vorgesehenen,
wischerähnlichen Mechanik erreicht werden, bei der die
Bewegung eines Wischers über die Bewegung des Schiebers
gesteuert ist und nur kurzzeitig nach Erreichen der Verriegelungsposition
in einer Wischbewegung den Bewegungsbereich des Schließbarts im
Bereich unterhalb des Riegels übergreift, um den Schließbart
aus einer die Bewegung des Riegels behindernden Stellung herauszudrehen.
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Die
Erfindung eignet sich besonders gut für Panikschlösser
mit mechanischen oder elektronischen Knaufzylindern, ist aber nicht
auf diese beschränkt.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von Figuren, in denen zwei bevorzugte
Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt sind, näher
erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
Aufsicht einer ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform
eines Panikschlosses mit abgenommenem Schlosskastendeckel;
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2 einen
Schnitt entlang der Schnittkante A-A des in 1 dargestellten
Panikschlosses mit Schlosskastendeckel;
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3 eine
Aufsicht eines Riegels des in 1 dargestellten
Panikschlosses;
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4 den
in 3 dargestellten Riegel im Querschnitt;
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5 eine
Aufsicht eines Zuhaltungsschiebers des in 1 dargestellten
Panikschlosses;
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6 den
in 5 dargestellten Zuhaltungsschieber im Querschnitt;
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7 eine
Aufsicht einer Auslöseplatte des in 1 dargestellten
Panikschlosses;
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8 einen
Querschnitt der in 7 dargestellten Auslöseplatte;
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9 eine
weitere Aufsicht des in 1 dargestellten Panikschlosses
mit geänderter Stellung des Schließbarts;
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10 eine
weitere Aufsicht des in 1 dargestellten Panikschlosses
mit geänderter Stellung des Schließbarts;
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11 eine
Aufsicht des in 10 dargestellten Panikschlosses
mit schlosseinwärts zurückgezogenem Riegel;
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12 eine
Aufsicht einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform
eines Panikschlosses mit abgenommenem Schlosskastendeckel;
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13 eine
Aufsicht eines Riegels des in 12 dargestellten
Panikschlosses;
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14 den
in 13 dargestellten Riegel im Querschnitt;
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15 eine
Aufsicht eines Zuhaltungsschiebers des in 12 dargestellten
Panikschlosses;
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16 den
in 15 dargestellten Zuhaltungsschieber im Querschnitt;
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17 eine
Aufsicht eines Panikauslösers des in 12 dargestellten
Panikschlosses;
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18 eine
weitere Aufsicht des in 12 dargestellten
Panikschlosses mit geänderter Stellung des Schließbarts;
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19 eine
weitere Aufsicht des in 12 dargestellten
Panikschlosses mit geänderter Stellung des Schließbarts;
und
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20 eine
Aufsicht des in 19 dargestellten Panikschlosses
mit schlosseinwärts zurückgezogenem Riegel.
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Das
in den 1, 2 und 9 bis 11 dargestellte
Panikschloss weist einen Schlosskasten mit einem Schlosskastenboden 1 und einer
seitlichen Stulpe 2 auf, der mit einem Schlosskastendeckel 3 verschlossen
ist. Im Schlosskasten sind eine schlitzgeführte und federbelastete
Falle 4 sowie ein darunter angeordneter Riegel 5 gelagert, die
sich durch die Stulpe 2 hindurch erstrecken und horizontal
verschiebbar sind.
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Der
Riegel 5 ist ebenso wie eine darüber liegende
Auslöseplatte 6 in horizontaler Richtung schlitzgeführt,
wobei beide von einem auf dem Schlosskastenboden 1 befestigten
Führungsbolzen 7 geführt sind. Zwischen
dem Riegel 5 und dem Schlosskastenboden 1 ist
außerdem ein ebenso über den Führungsbolzen 7,
aber in vertikaler Richtung schlitzgeführter, nach unten
mit einer Federkraft beaufschlagter Zuhaltungsschieber 8 angeordnet.
Das Schloss ist mit einer Panikfunktionsmechanik 9 ausgestattet,
mit der bei Betätigung einer hier nicht näher dargestellten
Betätigungshandhabe gleichzeitig die Falle 4 und
der Riegel 5 aus einer Verriegelungsposition in den Schlosskasten
zurückgezogen werden, wobei ein als Finger ausgebildeter
Panikarm 11 der Panikfunktionsmechanik 9 die Auslöseplatte 6 schlosskasteneinwärts
verschiebt und diese den Zuhaltungsschieber 8 gegenüber
dem Riegel 5 soweit anhebt, dass der Riegel 5 frei
verschiebbar ist.
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Eine
geeignete Betätigungshandhabe kann beispielsweise ein Drücker,
ein Panikstangengriff, eine Panikdruckstange oder dergleichen sein,
die mit einer Nuss der Panikfunktionsmechanik 9 zusammenwirken.
Die Betätigungshandhabe kann vorzugsweise auch als elektronsicher Öffner
ausgebildet sein, der wahlweise manuell oder aber auch sensorgesteuert
die Panikfunktion auslösen kann.
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Unterhalb
des Zuhaltungsschiebers 8 ist ein Schließzylinder 12 mit
einem Schließbart 13 vorgesehen, mit dem die Auslöseplatte 6 in
horizontaler Richtung verschoben werden kann. Der Schließbart 13 kann
durch einen in den Schließzylinder 12 gesteckten
Schlüssel oder einen auf dem Schließzylinder aufsitzenden
Knauf frei um die Längsachse des Schließzylinders 12 herum
gedreht werden und ist in seiner Drehbarkeit lediglich durch die
begrenzte horizontale Verschiebbarkeit der Auslöseplatte 6 beschränkt.
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Wie
sich insbesondere aus der in den 3 und 4 gezeigten
Detaildarstellung des Riegels 5 ergibt, ist er in seinem
der Stulpe 2 zugewandten Teil 21 vergleichsweise
hoch gegenüber dem sogenannten Riegelschwanz 22 am
der Stulpe 2 abgewandten Ende des Riegels ausgebildet.
Der Riegelschwanz 22 weist eine in seiner Längsrichtung
verlaufende Schlitzführung 23 auf, die mit dem
Führungsbolzen 7 zusammenwirkt. An der Oberseite
des Riegelschwanzes 22 sind zwei nebeneinander liegende Verriegelungsausnehmungen 24, 25 vorgesehen, von
denen die dem Ende des Riegelschwanzes 22 zugewandte Verriegelungsausnehmung 25 auf
der dem Ende des Riegelschwanzes 22 zugewandten Seite keine
Anlagefläche für eine Sperrnase des Zuhaltungsschiebers 8 aufweist.
Des weiteren ist am der Stulpe 2 zugewandten Teil 21 des
Riegels 5 eine weitere horizontale Schlitzführung 27 vorgesehen, über
die die Auslöseplatte 6 relativ zum Riegel 5 beweglich
geführt wird. Auch weist der Teil 21 des Riegels 5 in
einem unteren Bereich in der Nähe des Übergangs
zum Riegelschwanz 22 einen Mitnehmerbolzen 28 auf.
Schließlich ist an der Unterkante des Riegelschwanzes 22 eine
Ausnehmung 29 vorgesehen, die ein freies Passieren des
Schließ barts 13 des Schließzylinders 12 beim
Verschieben des Riegels 5 in die gewünschte Position
ermöglicht.
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Gemäß der
Detaildarstellung in den 5 und 6 besteht
der Zuhaltungsschieber 8 aus einer Platte 41,
die eine im Wesentlichen rechteckige Grundform hat, mit einem mittig
in ihrer Längsrichtung vertikal verlaufenden, oben und
unten geschlossenen Führungsschlitz 42, der mit
dem Führungsbolzen 7 des Schlosskastenbodens 1 zusammenwirkt. An
ihrer Oberseite ist eine im Wesentlichen quadratische Ausnehmung
vorgesehen, so dass seitliche, nach oben ragende, rechte und linke
Stege 43, 44 verbleiben. Ihre Seitenkanten wirken
mit Führungsstegen am Schlosskastenboden 1 zusammen
und dienen der Führung des Zuhaltungsschiebers 8.
Am unteren Rand der Ausnehmung ist die Platte 41 mit einer
Sperrnase 45 versehen, die rechtwinklig von der Platte 41 vorsteht.
Die Sperrnase 45 dient zur Sperrung des Riegels 5 gegen
ein ungewolltes Verschieben und greift hierzu je nach Position des
Riegels 5 in eine seiner Verriegelungsausnehmungen 24 oder 25 ein.
Ihre Oberseite dient auch als Gegenlager für eine Feder,
die den Zuhaltungsschieber 8 mit einer nach unten gerichteten
Kraft beaufschlagt. Die untere Kante 46 der Platte 41 weist
mittig eine teilkreisförmige, konkave Kontur 47 auf.
Sie dient als Angriffskante für den Schließbart 13 des
Schließzylinders 12. Der Radius der Kontur 47 entspricht
in etwa dem Außenradius des Schließzylinders 12.
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Die
in den 7 und 8 dargestellte Auslöseplatte 6 weist
eine horizontale Schlitzführung 51 auf, die mit
dem Führungsbolzen 7 zusammenwirkt. Unterhalb
der Schlitzführung 51 ist eine Tourenöffnung 52 vorgesehen,
deren Tiefe der Tiefe der Ausnehmung 29 an der Unterkante
des Riegelschwanzes 22 entspricht und in die der Schließbart 13 zum Verschieben
der Auslöseplatte 6 aus dem Schlosskasten heraus
oder in diesen zurück eingreifen kann. An der Oberseite
der Auslöseplatte 6 sind Verriegelungsausnehmungen 54, 55 vorgesehen,
deren Form im Wesentlichen der der Verriegelungsausnehmungen 24, 25 des
Riegelschwanzes 22 entspricht, und in die die Sperrnase 45 des
Zuhaltungsschiebers 8 eingreifen kann. Die der Stulpe 2 abgewandte
Verriegelungsausnehmung 55 der beiden Verriegelungsausnehmungen 54, 55 weist
eine vom Boden der Verriegelungsausnehmung 55 in Richtung
zur Stulpe 2 hin ansteigende Rampe 56 auf. Auf
der der Stulpe 2 zugewandten Seite ist die Unterkante 57 der
Auslöseplatte 6 so ausgebildet, dass eine relative
Bewegung zwischen Riegel 5 und Auslöseplatte 6 durch den
Mitnehmerbolzen 28 des Riegels 5 nicht behindert
wird. Darüber hinaus ist ein nach hinten abstehender Mitnehmerbolzen 58 vorgesehen,
der in die horizontalen Schlitzführung 27 des
Riegels 5 eingreift und dazu dient, den Riegel 5 in
seine Verriegelungsposition mitzunehmen, wenn die Auslöseplatte 6 durch
den Schließbart 13 in Richtung zur Stulpe 2 bewegt
wird. Außerdem ist ein weiterer, nach vorn abstehender
Mitnehmerbolzen 59 vorgesehen, der mit dem Panikarm 11 des
Panikfunktionsmechanismus 9 zusammenwirkt.
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Zum
Verschieben des Riegels 5 aus seiner zurückgezogenen
Position wird der Schließzylinder entgegen dem Uhrzeigersinn
gedreht, so dass der Schließbart 13 in die Tourenöffnungen 52 der
Auslöseplatte 6 eingreift und diese in Richtung
zur Stulpe 2 hin verschiebt (s. 8). Mit
Verschieben der Auslöseplatte 6 in Richtung zur
Stulpe 2 stößt der Mitnehmerbolzen 58 der
Auslöseplatte 6 am stulpenseitigen Ende der Schlitzführung 27 des
Riegels 5 an und schiebt den Riegel 5 durch die
Stulpe 2 hindurch aus dem Schlosskasten heraus. Gleichzeitig
wird der Panikarm 11 der Panikfunktionsmechanik 9 von
dem Mitnehmerbolzen 59 der Auslöseplatte 6 in
Richtung zur Stulpe 2 hin verschwenkt.
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Noch
vor Eintritt in die Tourenöffnung 52 stößt
der Schließbart 13 an die Angriffskante 46 des Zuhaltungsschiebers 8 an
und drückt ihn im weiteren Bewegungsverlauf nach oben,
so dass seine Sperrnase 45 aus den Verriegelungsausnehmungen 24 und 54 des
Riegels 5 und der Auslöseplatte 6 angehoben
wird und der Riegel 5 somit horizontal verschiebbar ist.
Hat der Schließbart 13 den Zenit seiner Bewegung
(in 9 dargestellt) überschritten, senkt sich
der Zuhaltungsschieber 8 aufgrund der an ihm angreifenden
Federkraft wieder ab, bis die Sperrnase 45 in die Verriegelungsausnehmungen 25 und 55 des Riegels 5 und
der Auslöseplatte 6 abgesenkt ist und der Riegel 5 und
die Auslöseplatte 6 somit gegen ein weiteres horizontales
Verschieben gesperrt sind. Die Angriffskante steht dabei soweit
nach unten über die Unterseite des Riegelschwanzes und
der Auslöseplatte 6 über, dass der in
Richtung zur Stulpe hin, beispielsweise in 10 Uhr-Stellung, stehende
Schließbart 13 so weit nach unten gedrückt
wird, dass er ein Verschieben des Riegels 5 und der Auslöseplatte 6,
insbesondere bei Auslösen der Panikfunktion, nicht behindern
kann, wie insbesondere in 10, in
der der Riegel 5 in seiner Verriegelungsposition steht,
und 11, in der der Riegel 5 wieder in seine
zurückgezoge Position verschoben ist, wobei der Schließbart 13 in
beiden Fällen an der Angriffskante des Zuhaltungsschiebers 8 anliegt
und in Richtung zur Stulpe zeigt.
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Das
schließzylinderbetätigte Zurückziehen des
Riegels 5 in den Schlosskasten erfolgt auf weitestgehend
identische Weise, wobei der Schließzylinder 12 allerdings
im Uhrzeigersinn betätigt wird und der Schließbart 13 am
der Stulpe 2 abgewandten Ende der Ausnehmung 29 des
Riegels 5 anstößt und den Riegel 5 mitnimmt.
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Wird
die Panikfunktionsmechanik 9 über die hier nicht
dargestellte Betätigungshandhabe betätigt, wird
der Panikarm 11 von der Stulpe weg schlosseinwärts
verschwenkt, so dass die Auslöseplatte 6 über den
am Mitnehmerbolzen 59 der Auslöseplatte 6 anliegenden
Panikarm 11 schlosseinwärts verschoben wird. Dabei
wird der Zuhaltungsschieber 8 durch die an der Verriegelungsausnehmung 55 der
Auslöseplatte 6 ausgebildete Rampe 56 angehoben,
so dass der dann frei verschiebbare Riegel 5 durch den
Panikarm 11, der am Mitnehmerbolzen 59 anliegt,
schlosseinwärts verschoben wird.
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In
den 12 und 18 bis 20 ist
eine weitere bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Panikschlosses dargestellt. Sie weist einen Schlosskastenboden 101 und
seitlich daran angeordnet eine Stulpe 102 auf und wird
von einem hier nicht dargestellten Schlosskastendeckel verschlossen.
Wie bei dem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel sind
auf dem Schlosskastenboden 101 eine schlitzgeführte
und federbelastete Falle 104 sowie ein darunter angeordneter
Riegel 105 gelagert. Falle 104 und Riegel 105 erstrecken
sich durch die Stulpe 102 hindurch und sind horizontal verschiebbar.
Der Riegel 105 ist hierzu durch einen auf den Schlosskastenboden 101 angeordneten
Führungsbolzen 107 geführt. Zwischen
dem Riegel 105 und dem Schlosskastenboden 101 ist
ein nach unten mit der Federkraft beaufschlagter Zuhaltungsschieber 108 angeordnet.
Der Zuhaltungsschieber 108 ist in vertikaler Richtung verschiebbar
und durch den Führungsbolzen 107 sowie durch vertikale
Führungsstege 109, die ebenso auf dem Schlosskastenboden 101 angeordnet
sind, geführt. Das Schloss ist mit einer Panikfunktionsmechanik 111 ausgestattet,
mit der bei Betätigung einer Betätigungshandhabe gleichzeitig
die Falle 104 und der Riegel 105 aus einer Verriegelungsposition
in den Schlosskasten zurückgezogen werden. Dabei wird der
Zuhaltungsschieber 108 gegenüber dem Riegel 105 soweit
angehoben, dass der Riegel 105 frei verschiebbar ist. Dies
erfolgt, indem ein als Schwenkarm ausgebildeter Panikauslöser 112 den
Zuhaltungsschieber 108 anhebt. Das Verschieben des Riegels 105 schlosskasteneinwärts
erfolgt durch den ebenso in einer Ebene parallel zum Schlosskastenboden 101 verschwenkbaren
Panikarm 113. Der Panikauslöser 112 und
der Panikarm 113 sind um eine gemeinsame Schwenkachse 114,
die auf dem Schlosskastenboden 101 sitzt, herum verschwenkbar
und Bestandteil der Panikfunktionsmechanik 111. Unterhalb
des Zuhaltungsschiebers 108 befindet sich ein Schließzylinder 115 mit
einem Schließbart 116. Der Schließbart 116 kann
durch einen in den Schließzylinder 115 gesteckten
Schlüssel oder einen auf dem Schließzylinder aufsitzenden
Knauf um die Längsachse des Schließzylinders 115 herum
gedreht werden. Durch die Drehung kann der Riegel 115 in
horizontaler Richtung verschoben werden.
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Aus
der Detaildarstellung des Riegels 105 in den 13 und 14 ergibt
sich, dass er in seinem der Stulpe 102 zugewandten Teil 121 vergleichsweise
hoch gegenüber dem sogenannten Riegelschwanz 122 an
seinem der Stulpe 102 abgewandten Ende ausgebildet ist.
Der Riegelschwanz 122 weist eine in seiner Längsrichtung
verlaufenden Schlitzführung 123 auf, die mit dem
Führungsbolzen 107 zusammenwirkt. An der Oberseite
des Riegelschwanzes 122 sind drei nebeneinander angeordnete
Verriegelungsausnehmungen 126, 127, 128 vorgesehen,
von denen die dem Ende des Riegelschwanzes 122 zugewandte
Verriegelungsausnehmung 128 auf der dem Ende des Riegelschwanzes 122 zugewandten
Seite keine Anlagefläche für eine Sperrnase des
Zuhaltungsschiebers 108 aufweist. An der Unterseite des
Riegelschwanzes sind zwei nebeneinander liegende Tourenöffnungen 129, 131 vorgesehen.
Im Übergangsbereich zwischen dem höheren, der
Stulpe 102 zugewandten Teil 121 des Riegels 105 zum
Riegelschwanz 122 bis ein Richtung zum Schlosskastendeckel
hin abstehender Mitnehmerbolzen 132 vorgesehen, der mit
dem Panikarm 113 zusammenwirkt.
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Der
in den 15 und 16 im
Detail dargestellte Zuhaltungsschieber 108 unterscheidet
sich von dem in den 5 und 6 dargestellten
Zuhaltungsschieber lediglich in seiner Angriffskante 141. Das
Profil der Angriffskante 141 verläuft zu den Seitenkanten 142, 143 des
Zuhaltungsschiebers 108 zunächst rechtwinklig
und ist dann, von links nach rechts gesehen, rampenartig mit einem
ersten, nach unten verlaufenden Rampenabschnitt 144, einem zweiten,
wieder nach oben verlaufenden Rampenabschnitt 145 und einem
dritten, nach unten gerichteten Rampenabschnitt 146 ausgebildet.
Der in vertikaler Richtung größte Abstand zwischen
der Sperrnase 147 und der Angriffskante 141 befindet
sich am Scheitelpunkt zwischen dem ersten Rampenabschnitt 144 und
dem zweiten Rampenabschnitt 145 und liegt leicht neben
der vertikalen Längsachse des Führungsschlitzes 148 des
Zuhaltungsschiebers 108. Die Profilierung der Angriffskante
ist derart, dass ein Verbleiben des Schließbarts 116 in
der Bewegungsbahn des Riegelschwanzes 122 in jedem Fall ausgeschlossen
ist, solange sich der Zuhaltungsschieber 108 in seiner
Verriegelungsposition befindet.
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Der
in 17 dargestellte Panikauslöser ist als
Arm 151 ausgebildet und weist in seinem oberen Bereich
ein Durchgangsloch 152 auf, mit dem er auf die Schwenkachse 114 aufgesetzt
werden kann. An seinem unteren Ende weist der Arm 151 einen
horizontalen Abschnitt 153 mit einer horizontalen oberen Wirkkante 154 auf,
die mit der Sperrnase 147 des Zuhaltungsschiebers 108 zusammenwirkt.
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Zum
Verschieben des Riegels 105 aus seiner zurückgezogenen
Position in eine erste Schließposition wird der Schließzylinder 115 entgegen
dem Uhrzeigersinn gedreht, so dass der Schließbart 116 in
die erste Tourenöffnung 129 des Riegelschwanzes 122 eingreift
und den Riegel 105 in Richtung zur Stulpe 102 hin
verschiebt (s. 18 und 19). Noch vor
Eintritt in die Tourenöffnung 129 stößt
der Schließbart 116 an die Angriffskante 141 des
Zuhaltungsschiebers 108 an und drückt ihn im weiteren Bewegungsverlauf
nach oben, so dass seine Sperrnase 147 aus der Verriegelungsausnehmung 126 des
Riegels 105 angehoben wird und der Riegel 105 somit
horizontal verschiebbar ist. Hat der Schließbart 116 den
Zenit seiner Bewegung (s. 18) überschritten,
senkt sich der Zuhaltungsschieber 108 aufgrund der an ihm
angreifenden Federkraft wieder ab, bis die Sperrnase 147 in
die Verriegelungsausnehmung 127 des Riegels 105 abgesenkt
ist und der Riegel 105 somit gegen ein weiteres horizontales
Verschieben gesperrt ist. Die Angriffskante steht dabei soweit nach
unten über die Unterseite des Riegelschwanzes über,
dass der in Richtung zur Stulpe 102 hin, beispielsweise
in 10 Uhr-Stellung, stehende Schließbart 116 soweit
nach unten gedrückt wird, dass er ein Verschieben des Riegels 105,
insbesondere bei Auslösen der Panikfunktion, nicht behindern kann.
Wird der Schließzylinder weiter entgegen dem Uhrzeigersinn
gedreht, greift der Schließbart 116 in die Tourenöffnung 131 des
Riegels 105 ein, so dass der Riegel 105 ein zweites
Mal vorgeschlossen wird. Dabei wird der Zuhaltungsschieber 108 erneut
durch den Schließbart 116 angehoben, so dass die
Sperrnase 147 die horizontale Bewegung des Riegels 105 freigibt
und danach in die Verriegelungsausnehmung 128 abgesenkt
wird, um den Riegel dann gegen ein Zurückschieben aus der
nunmehr zweimal vorgeschlossenen Verriegelungsposition zu sperren.
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Beim
Vorschließen des Riegels 105 wird der Panikarm 113,
der den Mitnehmerbolzen 132 des Riegels 105 mit
zwei an seinem unteren Ende ausgebildeten Fingern umgreift, durch
den Mitnehmerbolzen 132 im Uhrzeigersinn um die Schwenkachse 114 herum
verschwenkt. Demgegenüber verändert sich durch
das Vorschließen des Riegels 105 die Position des
Panikauslösers nicht.
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Wird
die Panikfunktion durch eine Betätigungshandhabe ausgelöst,
verschwenkt der Panikauslöser 112 entgegen dem
Uhrzeigersinn und hebt dadurch die Sperrnase 147 an, so
dass der Riegel 105 frei verschiebbar ist. Gleichzeitig
verschwenkt der Panikarm 113 ebenso entgegen dem Uhrzeigersinn
und schiebt damit den Riegel 105 in den Schlosskasten zurück.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102005039287
B4 [0006]