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VERWANDTE
ANMELDUNG
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US
Patentanmeldung Nr. 09/199,398, angemeldet am 24. November 1998,
und WO 00/30723 die einen Rollschuh-Rahmen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1 offenbart.
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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Rollschuhe und
insbesondere auf einen Rollschuh-Rahmen, der einen Kern aus leichtgewichtigem
Material aufweist, um das bauliche Verhältnis des Rahmens von Festigkeit
zu Gewicht und von Steifigkeit zu Gewicht zu erhöhen.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Inline-Skate-Rollschuhe
umfassen im allgemeinen ein oberes Schuhteil, das eine Sohle aufweist,
die an einem Rahmen befestigt ist, der eine Vielzahl von longitudinal
ausgerichteten Rädern trägt. Das
obere Schuhteil stellt den Halt für den Fuß des Rollschuhläufers bereit,
während
mittels des Rahmen die Räder
an dem oberen Schuhteil angebracht sind. Da Inline-Skates gestaltet
sind, um eine Vielfalt von Rollschuhlauf-Stilen einzuschließen, umfassend
Hochleistungs-Wettkämpfe,
ist es erwünscht,
dass derartige Rollschuh-Rahmen leichtgewichtig, steif und fest
sind. Rollschuh-Rahmen können
aus einer Vielzahl von Materialien, umfassend Aluminium, Spritzguss-Kunststoff
und Verbundstoffe hergestellt sein. Obwohl Aluminium-Rollschuh-Rahmen
in baulicher Hinsicht fest und steif sind, sind sie teuer. Rollschuh-Rahmen, die aus einem
Spritzguss-Kunststoff hergestellt sind, sind oft mit kurzen diskontinuierlichen
Fasern verstärkt.
Obwohl derartige Rollschuh-Rahmen kostengünstiger sind als Aluminiumrahmen,
benötigen
sie die spezifischen Güteeigenschaften
der Festigkeit und Steifigkeit, die mit kontinuierlichen Faser verstärkten Verbundstoff-Rahmen
verbunden sind.
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Gegenwärtig sind
Glasfasern oder Kohlenstofffasern bevorzugt, um Verbundstoffrahmen
zu verstärken.
Glasfaser verstärkte
Verbundstoff-Rollschuhrahmen
sind in baulicher Hinsicht sowohl steif als auch fest, sie sind
jedoch schwerer als Verbundstoff-Rahmen, die mit Kohlenstofffasern
verstärkt sind.
Obwohl Kohlenstofffaser verstärkte
Rollschuh-Rahmen leichtgewichtig, fest und steif sind, sind sie
teuer.
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Rahmen,
die aus Verbundstoffen hergestellt sind, die mit Glasfasern, Kohlenstofffasern
oder anderen Hochleistungsfasern verstärkt sind, können durch Einlegen eines Kernmaterials
zwischen Außenlagen
oder Außenschichten
aus verstärktem
Verbundstoff-Material verbessert werden. Der Kern ist ein leichteres,
weniger teures Material mit moderaten baulichen Eigenschaften hinsichtlich
Festigkeit und Steifigkeit.
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Frühere Inline-Skate-Rahmen,
die eine Kern-Konstruktion aufweisen, umfassen umgedrehte U-förmige Rollschuh-Rahmen,
die einen Polymerkern aufweisen, der innerhalb des konkaven Abschnitts
des Rollschuh-Rahmens gebunden ist. In derartigen Rollschuh-Rahmen
ist der Kern zwischen dem bogenförmigen
Abschnitt des Rahmens und den Rädern
angeordnet. Obwohl derartige Rollschuh-Rahmen eine erhöhte bauliche
Steifigkeit bereitstellen, ist der Kern einem beschleunigten Verschleiß und Beschädigungen
ausgesetzt, da er unmittelbar den Rädern und Straßenablagerungen
ausgesetzt ist. Daher kann ein derartiger Rollschuh-Rahmen eine
verkürzte
Nutzlebensdauer aufweisen.
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Andere
Ansätze
zur Bereitstellung eines Inline-Skate-Rahmens mit einem Kern umfassen
umgedrehte U-förmige
Rollschuh-Rahmen mit Kernmaterial, das zwischen zwei gegenüberliegenden
Verbundstoff-Außenlagen
eingelegt ist. Bei diesem Rahmentyp erstreckt sich der Kern von
unterhalb der Rad-Anbringstellen nach oben und über die obere Oberfläche des
Rahmens. Die Räder
und das Schuhteil des Rollschuhs sind an dem Rahmen durch Bohren
oder Einformen ihrer entsprechenden Anbringstellen durch die Kernverbund-Konstruktion
angebracht, wodurch das Kernmaterial unmittelbar den Belastungen sowohl
der Radachse als auch der Schuhteil-Anbring-Bolzen ausgesetzt ist.
Diese Konstruktion ist unerwünscht,
da sich das Kernmaterial in unmittelbarem Kontakt mit dem Rad und
den Schuh-Anbring-Vorrichtungen
befindet, und daher bruchanfällig
ist.
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Noch
andere Ansätze
zur Bereitstellung von Inline-Skate-Rahmen mit einem Kern weisen
einen enthaltenen Kern auf, der innerhalb der Verbindung zwischen
der Sohle des Schuhteils und dem Rollschuh-Rahmens eingeführt ist.
Derartige Rollschuh-Rahmen
weisen einen Rand auf, der sich lateral von beiden Seiten des oberen
Endes des Rollschuh-Rahmens erstreckt, derart, dass sich die laterale
und mediale Seite der oberen Fläche
nach außen
erstreckt, um die Sohle des Schuhteils darin zu umgeben. Das Innere
des Randabschnitts ist mit einem Kernmaterial gefüllt, um
einen Teil der Belastungen, die mit der Traversierung einer Fläche verbunden
sind, aufzunehmen. Die Aufstellung der Ränder relativ zu dem Rahmen
ist individuell gefertigt, um sich einem spezifischen Rollschuhläufer-Fuß und einer
Schuhbreite anzupassen. Da der Randabschnitt bemessen ist, um eine
spezifische Schuhbreite zu umgeben, besteht eine begrenzte Anpassung
der Aufstellung des Schuhteils relativ zu dem Rahmen. Daher ist
ein derartiger Rollschuh-Rahmen nicht sehr stabil hinsichtlich der
Anpassung an unterschiedliche Rollschuhlauf-Stile, selbst für den Rollschuhläufer, für den der
Rollschuh individuell gefertigt wurde. Ferner, da der Rollschuh
individuell gefertigt ist und für einen
bestimmten Rollschuhläufer
gestaltet ist, ist seine Herstellung teuer.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich nun insbesondere auf die Aufgabe
des Schutzes des Rollschuh-Rahmes. In dieser Hinsicht wurden mehrere
Lösungen
vorgeschlagen, um beschädigende Stöße oder
abtragende Flächenkontakte
mit dem Rollschuh-Rahmen zu vermeiden. In
US 6,076,857 beispielsweise sind verschiedene
Elemente offenbart, die gestaltet sind, um einen Inline-Skate-Rahmen
vor einem unmittelbaren Zusammenstoß bzw. Kontakt mit beschädigenden
und/oder abtragenden Flächen
zu schützen.
Derartige Schutzelemente sind an dem Rollschuh-Rahmen befestigt
und können
aus verschiedenen Materialien hergestellt sein, umfassend Metalle,
Kunststoffe, Verbundstoffe und Keramik.
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Es
ist ein Gegenstand der vorliegenden Erfindung, einen neuen Rollschuhrahmen-Typ
bereitzustellen, bei dem der Schutz und vorzugsweise auch die ästhetischen
Aspekte der Seitenwände
des Rahmens verbessert sind.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung stellt sowohl einen Rollschuh-Rahmen für einen
Inline-Skate als
auch ein Verfahren zur Herstellung einer Seitenwand eines Rollschuh-Rahmens für einen
Inline-Skate bereit.
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Der
Rahmen gemäß der vorliegenden
Erfindung weist zunächst
ein längliches
Bauelement, das eine erste und eine zweite Seitenwand aufweist,
die gegenüberliegend
angeordnet, voneinander beabstandet und durch eine Querstruktur
verbunden sind, die sich zwischen der ersten und der zweiten Seitenwand
erstreckt, wobei jede Seitenwand eine nach außen gewandte Fläche, eine
nach innen gewandte Fläche
und dazwischen eine periphere Flanke aufweist, und wobei die erste
und die zweite Seitenwand und die Querstruktur zusammenwirkend einen
Radkanal ausbilden. Gemäß der vorliegenden
Erfindung weist der Rollschuh ferner eine Schutzkappe auf, die an
der nach außen
gewandten Fläche
jeder Seitenwand befestigt ist, wobei die Schutzkappe zusammenhängend mit
dem Rahmen durch Einformen des Rahmens in die Kappe hergestellt
ist, und wobei die Schutzkappe wenigstens einen Abschnitt der peripheren
Flanke des Rahmens umhüllt.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ferner ein Verfahren zur Herstellung
einer Seitenwand eines Rollschuh-Rahmens für einen Inline-Skate bereit, wobei
das Verfahren die folgenden Schritte aufweist:
- (a)
Anordnen einer Lage eines Polymer-Kappenfilms über den vertieften Abschnitt
einer Rahmen-Form, wobei die Kappenfilm-Lage groß genug ist, um den vertieften
Abschnitt der Rahmen-Form im wesentlichen zu bedecken;
- (b) Auflegen einer Verbund-Schicht in die Rahmen-Form oberhalb
des Polymer-Kappenfilms, derart,
dass die Verbund-Schicht und die Kappenfilm-Lage den vertieften
Abschnitt der Rahmen-Form im wesentlichen füllen;
- (c) Anordnen einer Rahmen-Bedeckung über die Verbund-Schicht;
- (d) Erwärmen
der Rahmen-Form, um die Verbund-Schicht auszuhärten, wobei der Polymer-Kappenfilm
an der Verbund-Schicht anhaftet;
- (e) Entfernen der Seitenwand von der Rahmen-Form.
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Vorzugsweise
umfassen die Seitenwände und
die Querstruktur, die einen Schuh-Befestigungsabschnitt bildet, Außenschichten,
die aus einem Material hergestellt sind, das eine erste mittlere
Dichte aufweist. Jede Seitenwand weist ein oberes Ende und ein unteres
Ende auf. Die unteren Enden der Seitenwände umfassen Radbelastungs-Einführabschnitte,
worin Belastungen, die mit den Rädern
verbunden sind, auf die Seitenwände übertragen
werden. Die oberen Enden der Seitenwände sind durch den sich zwischen
diesen erstreckenden Schuh-Befestigungsabschnitt in beabstandeter
paralleler Anordnung gehalten. Der Schuh-Befestigungsabschnitt umfasst
einen Schuhbelastungs-Einführabschnitt, worin
Belastungen, die mit dem Schuhteil verbunden sind, auf den Schuh-Befestigungsabschnitt übertragen
werden. Der Rollschuh-Rahmen kann auch ein Kernmaterial enthalten,
das wenigstens innerhalb der ersten und der zweiten Seitenwand oder
innerhalb des Schuh-Befestigungsabschnitts
angeordnet ist. Das Kernmaterial ist wenigstens von dem Rad und
den Schuhbelastungs-Einführabschnitten
entfernt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist das Kernmaterial eine zweite mittlere
Dichte auf, die um einen vorbestimmten Betrag kleiner ist als die
Materialdichte der Außenschichten
der beiden Seitenwände
und des Schuh-Befestigungsabschnitts, und weist vorbestimmte bauliche
Eigenschaften auf. Das Kernmaterial nimmt ein Volumen innerhalb
des Rollschuh-Rahmens ein, um den Rollschuh-Rahmen mit einem erhöhten baulichen
Verhältnis
von Festigkeit zu Gewicht bereitzustellen.
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Gemäß einem
Aspekt einer ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist das Kernmaterial innerhalb der Seitenwände angeordnet.
Das Kernmaterial ist aus einer Gruppe von Materialien ausgewählt, die
sowohl verstärkte
als auch unverstärkte
Polymere und Naturstoff-Materialien umfasst.
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Gemäß einem
anderen Aspekt der ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung umfasst der Rollschuh-Rahmen auch einen Stopfen aus Füllmaterial,
das zwischen dem Kernmaterial und den Belastungs-Einführabschnitten
angeordnet ist, um wenigstens ein Teil der Belastungen, die mit
den Rädern
und dem Schuhteil verbunden sind, aufzunehmen.
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Gemäß einem
noch anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung bildet das Kernmaterial
eine variierende Höhe
entlang einer Längs-Achse,
die sich zwischen den Enden des Rollschuh-Rahmens erstreckt.
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In
einer alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist Kernmaterial innerhalb des Schuh-Befestigungsabschnitts
angeordnet.
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In
einer noch anderen alternativen Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist Kernmaterial sowohl innerhalb der ersten und der zweiten
Seitenwand als auch innerhalb des Schuh-Befestigungsabschnitts angeordnet.
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Der
Rollschuh-Rahmen der vorliegenden Erfindung stellt mehrere Vorteile
gegenüber
gegenwärtig
in der Technik verfügbaren
Rollschuh-Rahmen bereit. Der Rollschuh-Rahmen der vorliegenden Erfindung ist
leichter als Fest-Verbundstoff-Rahmen oder Aluminiumrahmen, da ein
leichtgewichtiges Kernmaterial ein wesentliches Volumen innerhalb
des Rahmens einnimmt. Da das Kernmaterial leichtgewichtig ist und
einen Trennungs-Abstand zwischen den Außenschichten der Seitenwand
bereitstellt, ist auch das Verhältnis
des Rahmens von Festigkeit zu Gewicht erhöht. Ferner, da der Rollschuh-Rahmen
ein Kernmaterial verwendet, das weniger teuer ist als das verstärkte Verbundstoff-Material,
das es ersetzt, ist er kosteneffizienter als Rollschuh-Rahmen, die eine
vollständige
Verbundstoff-Konstruktion aufweisen. Schließlich, da das Kernmaterial
von den Belastungs-Einbringstellen, die mit den Rädern und
dem Schuhteil verbunden sind, entfernt ist, weist der Rollschuh-Rahmen
eine längere
Nutzlebensdauer als Rollschuh-Rahmen auf, die einen Kern aufweisen, der
sich in unmittelbarem Kontakt mit den Belastungs-Einbringstellen
befindet. Folglich weist ein Rollschuh-Rahmen, der gemäß der vorliegenden
Erfindung aufgebaut ist, ein erhöhtes
Verhältnis
von Festigkeit zu Gewicht auf, und ist weniger teuer als solche,
die gegenwärtig
in der Technik verfügbar sind.
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In
einer anderen Ausführungsform
ist für
jedes Rad ein Gewindeeinsatz in das Kernmaterial in der lateralen
Seitenwand eingebettet, mit dem Gewindeabschnitt, der sich in den
Kanal zwischen der ersten und der zweiten Seitenwand erstreckt.
Ein rohrförmiger
Einsatz ist in axialer Ausrichtung mit dem Gewindeeinsatz in die
mediale Seitenwand eingebaut, derart, dass eine mit Gewinde versehene Achse
durch den Gewindeeinsatz und das Rad eingeführt werden kann, um in den
Gewindeeinsatz eingeschraubt zu werden und dadurch das Rad an dem Rahmen
drehbar anzubringen.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung wird eine Lage eines Polymer-Kappenfilms über einer Rahmenform
angeordnet, eine Verbund-Schicht wird über der Film-Lage aufgelegt,
um die Form im wesentlichen zu füllen,
und eine Form-Bedeckung wird über
der Verbund-Schicht angeordnet und die Verbund-Schicht wird ausgehärtet.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung wird eine Lage eines Polymer-Kappenfilms über einer Rahmenform
angeordnet, eine erste Verbund-Schicht wird über der Film-Lage aufgelegt, ein Polymer-Schaumstoffkern
wird über
der Verbund-Schicht angeordnet und eine zweite Verbund-Schicht wird über den
Schaumstoffkern aufgelegt, um den Schaumstoffkern im wesentlichen
einzukapseln. Die Verbund-Schichten
werden dann dazu veranlasst, auszuhärten.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die
vorangehenden Aspekte und viele der begleitenden Vorteile dieser
Erfindung werden ersichtlicher durch Bezugnahme auf die folgende
detaillierte Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen,
wobei:
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1 eine
dreidimensionale Ansicht eines Inline-Skate-Rahmens ist, die einen
geschnittenen Abschnitt des Rollschuh-Rahmens aufweist, um die innere
Außenschicht,
das Kernmaterial, Füllmaterial und
die äußere Außenschicht
zu zeigen;
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2 eine
Schnittansicht durch einen Inline-Skate-Rahmen ist, die das Kernmaterial
zeigt, das zwischen der inneren und der äußeren Außenschicht der Seitenwände angeordnet
ist, und die einen Stopfen aus Füllmaterial
zeigt, der um die Rad-Anbring-Bohrungen angeordnet ist;
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3 eine
Schnittansicht einer alternativen Ausführungsform eines Inline-Skate-Rahmens ist, die
das Kernmaterial zeigt, das zwischen der inneren und äußeren Außenschicht
der Seitenwände
angeordnet ist;
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4 eine
Schnittansicht durch eine zweite alternative Ausführungsform
eines Inline-Skate-Rahmens ist, die das Kernmaterial zeigt, das
innerhalb des Schuh-Befestigungsabschnitts
des Rollschuh-Rahmens angeordnet ist;
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5 eine
Schnittansicht der zweiten alternativen Ausführungsform eines Inline-Skate-Rahmens entlang
Abschnitt 5-5 von 4 ist, die das Kernmaterial
zeigt, das innerhalb des Schuh-Befestigungsabschnitts des Rollschuh-Rahmens
angeordnet ist;
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6 eine
Schnittansicht einer dritten alternativen Ausführungsform eines Inline-Skate-Rahmens ist,
die das Kernmaterial zeigt, das zwischen der inneren und äußeren Außenschicht
sowohl der Seitenwände
als auch des Schuh-Befestigungsabschnitts des Rollschuh-Rahmens
angeordnet ist;
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7 eine
Schnittansicht einer vierten alternativen Ausführungsform eines Inline-Skate-Rahmens ist,
die einen dreistückigen
Rahmen und ein Kernmaterial zeigt, das innerhalb der Seitenwände des
Rahmens angeordnet ist;
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8 eine
Schnittansicht ist, die eine fünfte alternative
Ausführungsform
eines zweistückigen
Inline-Skate-Rahmens zeigt, die ein Kernmaterial zeigt, das innerhalb
der Seitenwände
des Rollschuh-Rahmens angeordnet ist; und
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9 ist
eine Schnittansicht durch einen Inline-Skate-Rahmen, die das Kernmaterial
zeigt, das zwischen der inneren und äußeren Außenschicht der Seitenwände angeordnet
ist, einen Stopfen aus Füllmaterial
zeigt, der um die Rad-Anbring-Bohrungen angeordnet
ist, und eine dekorative Lage zeigt, die an der äußeren Außenschicht angeordnet ist.
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10 ist
eine perspektivische, teilweise geschnittene Darstellung einer anderen
Ausführungsform
eines Rollschuhs in aufgelösten
Einzelheiten, der eingebettete Gewindeeinsätze zur Anbringung der Radachsen
verwendet.
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11 ist
eine Schnittansicht des in 10 dargestellten
Rahmens, allgemein durch eine zentrale Achse der Achse.
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12 ist
eine Schnittansicht einer ersten Ausführungsform eines Rahmes, der
gemäß der vorliegenden
Erfindung aufgebaut ist, die einen Schaumstoffkern-Rahmen zeigt,
der eine an den Seitenwänden
angeordnete Schutzkappe aufweist.
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13 ist
eine Schnittansicht einer anderen Ausführungsform eines Rahmens, der
gemäß der vorliegenden
aufgebaut ist, und die einen einheitlichen Schaumstoffkern-Rahmen zeigt, der
eine Schutzkappe aufweist, die über
der äußeren Schicht des
Rahmens angeordnet ist.
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14 ist
eine Schnittansicht einer anderen Ausführungsform eines Rahmens, der
gemäß der vorliegenden
Erfindung aufgebaut ist, und die einen Schaumstoffkern-Rahmen zeigt, der
eine an den Seitenwänden
angeordnete Schutzkappe und eine unter Verwendung eines eingebetteten
Gewindeeinsatzes montierte Achse aufweist.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
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Obwohl
die Rahmen in den 1 bis 11 nicht
innerhalb des Umgangs der Ansprüche
liegen, werden diese Ausführungsformen
nachfolgend beschrieben, um das Verständnis der Erfindung, die in den 12 bis 14 dargestellt
ist, zu verbessern.
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1 veranschaulicht
eine bevorzugte Ausführungsform
eines Inline-Skates 18, der einen Rollschuh-Rahmen 20 aufweist.
Der dargestellte Rollschuh-Rahmen 20 ist an einem Schuhteil 22 und
einem Lageelement in der Form einer Vielzahl von Rädern 24 angebracht.
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Das
Schuhteil 22 weist ein oberes Teil 30 und eine
Sohle 32 auf. Das obere Schuhteil 30 ist vorzugsweise
aus einem flexiblen und beständigen
natürlichen
oder künstlich
hergestellten Material hergestellt, wie etwa Leder, Nylon-Gewebe
oder Leinen. Das obere Schuhteil 30 weist auch ein herkömmliches
Oberleder 40 und einen Oberleder-Verschluss umfassend einen Senkel 42 auf,
der sich entlang des Fuß-Oberbereichs
vom dem Zehenbereich des Fußes
zum Unterbereich des Schienbeins des Rollschuhläufers erstreckt. Vorzugsweise
ist das obere Schuhteil 30 fest an der Sohle 32 angebracht,
derart, dass es durch in der Technik bekannte Mittel, wie etwa einem
Klebstoff, einer Nietverbindung oder einer Naht, unterhalb eines
letzten Bodens (nicht dargestellt) befestigt ist. Alternativ kann
irgendeine Rollschuh-Fußbekleidung
mit dem Rahmen verwendet werden.
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Die
Sohle 32 ist auf eine aus der Technik gut bekannte Weise
aus einem elastischen Polymer-Verbundstoff oder einem Naturstoff-Material
aufgebaut. Die Sohle 32 umfasst ein Zehen-Ende 34,
ein Fersen-Ende 36 und eine Vorderkappe 44. Geeignete Materialien
für die
Sohle 32 umfassen halbstarre thermoplastische oder aushärtende Harze,
die mit strukturellen Fasern verstärkt werden können, wie etwa
Kohlenstoff verstärktem
Epoxid, oder anderen Materialien, wie etwa Leder, Holz oder Metall.
Die Vorderkappe 44 umgibt das Zehen-Ende des oberen Schuhteils 30 und
ist geeignet an die Sohle 32 gebunden. Alternativ kann
die Vorderkappe 44 nicht verwendet werden, oder kann aus
einem unterschiedlichen Material, wie etwa Gummi, von dem Überschuss
der Sohle 32 gebildet sein. Da das obere Schuhteil 30 vorzugsweise
aus Nylon oder anderen flexiblen, natürlichen oder künstlich
hergestellten Materialen hergestellt ist, besteht die Funktion der
Vorderkappe 44 darin, das Zehen-Ende des oberen Schuhteils 30 vor
Stößen, Verschleiß und Wasser
zu schützen.
Die Vorderkappe 44 erstreckt sich auch um die laterale
und die mediale Seite des Zehen-Endes des
oberen Schuhteils 30, um einen zusätzlichen Halt für den Fuß des Rollschuhläufers bereitzustellen.
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Bezugnehmend
auf die 1 und 2 wird nun
das Augenmerk auf den Rollschuh-Rahmen 20 gerichtet. Der
Rahmen 20 ist vorzugsweise als ein umgedrehtes, im wesentlichen
U-förmiges
längliches Element
ausgebildet. Der Rücken
des Rahmens 20 bildet einen Schuh-Befestigungsabschnitt 50,
und die hiervon herabhängenden
Seiten bilden eine erste und eine zweite Seitenwand 52 und 53.
Die erste und die zweite Seitenwand 52 und 53 sind
durch den Schuh-Befestigungsabschnitt 50 in paralleler,
beabstandeter Anordnung gehalten, derart, dass eine Vielzahl von
längs ausgerichteten
Rädern 24 zwischen
den unteren Enden der Seitenwände 52 und 53 aufnehmbar
sind. Obwohl der Rahmen 20 als ein einstückiger Rahmen
dargestellt ist, der Seitenwände
aufweist, die zusammenhängend
mit dem Schuh-Befestigungsabschnitt
ausgebildet sind, liegen andere Gestaltungen, wie etwa zwei- und dreistückige Rahmen,
auch innerhalb des Umfangs der Erfindung und werden unten detaillierter
beschrieben.
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Die
Räder 24 sind
herkömmliche
Rollschuh-Räder,
die aus der Technik gut bekannt sind. Jedes Rad 24 weist
einen dehnbaren Reifen 54 auf, der an einer Reifenaufnahme 56 befestigt
ist. Jedes Rad 24 ist auf Lagern gelagert und drehbar zwischen der
ersten Seitenwand 52 und der zweiten Seitenwand 53 auf
einem Achsen-Bolzen 58 befestigt. Der Achsen-Bolzen 58 erstreckt
sich zwischen lateral ausgerichteten ersten und zweiten Achsen-Befestigungsöffnungen 60 und 61 (2),
die in den unteren Enden der ersten und der zweiten Seitenwand 52 und 53 angeordnet
sind. Der Achsen-Bolzen 58 erstreckt
sich auch lateral durch zwei Drehlager (nicht dargestellt), die
in der Reifenaufnahme 56 eines jeden Rads 24 angeordnet
sind. Vorzugsweise sind die Räder 24 in
einer längs
ausgerichteten Anordnung an dem Rahmen 20 gelagert und
sind im wesentlichen mittig zwischen der lateralen und medialen
Seite des Schuhteils 22 angeordnet.
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Die
Sohle 32 des Schuhteils 22 kann fest an dem Schuh-Befestigungsabschnitt 50 des
Rahmens 20 durch gut bekannte Befestigungsmittel (nicht
dargestellt), wie etwa Bolzen oder Nieten, befestigt sein. Die Befestigungsmittel
erstrecken sich vertikal durch das Zehen-Ende 34 und das
Fersen-Enden 36 der Sohle 32 und in zugehörige Öffnungen,
die sich vertikal durch den Schuh-Befestigungsabschnitt 50 erstrecken.
Obwohl es bevorzugt ist, dass das Schuhteil 22 fest an
dem Rahmen 20 befestigt ist, liegen andere Gestaltungen,
wie etwa ein lösbares
oder gelenkiges Anbringen des Schuhteils an dem Rollschuh-Rahmen,
auch innerhalb des Umfangs der vorliegenden Erfindung.
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Der
Rahmen 20 umfasst eine innere Außenschicht 62, Kernmaterial 64,
strukturelles Füllmaterial 66 und
eine äußere Außenschicht 68.
Im Rahmen der innerhalb dieser Beschreibung verwendeten Begrifflichkeiten
werden Außenschichten
verwendet, um eine Materialschicht oder Materialschichten zu kennzeichnen.
Die innere und die äußere Außenschicht 62 und 68 sind
vorzugsweise auf eine Weise aufgebaut, die aus der Technik von leichtgewichtigen und
hoch festen Materialien, wie etwa einem Kohlenstofffaser verstärktem aushärtbarem
Polymer oder einem Faser verstärkten
Thermoplast, gut bekannt ist. Vorzugsweise ist das Füllmaterial 66 auch
ein leichtgewichtiges Material mit einer hohen Festigkeit, das bauliche
Eigenschaften, wie etwa Festigkeit und Steifigkeit aufweist, die
größer sind
als die des Kernmaterials 64. Insbesondere kann das Füllmaterial 66 das
gleiche Verbundstoff-Material sein, das verwendet wird, um die innere
und die äußere Außenschicht 62 und 68 zu
konstruieren, oder das Füllmaterial 66 kann
ein etwas anderes Material sein, das struktureller und dichter ist
als das Kernmaterial 64. Folglich, während der Materialtyp, der
als Füllmaterial 66 verwendet
wird, für
die vorliegende Erfindung nicht wichtig ist, ist es wichtig, dass
das Füllmaterial 66 in
bezug auf Steifigkeit, Dichte und Festigkeit struktureller ist als
das Kernmaterial 64. Ferner, obwohl die bevorzugte Ausführungsform
derart veranschaulicht und beschrieben ist, dass sie einen separaten
Stopfen aus Füllmaterial 66 aufweist,
können
andere Gestaltungen, wie etwa ein Rahmen ohne Füllmaterial, auch innerhalb
des Umfangs der vorliegenden Erfindung liegen und sind unten detaillierter
beschrieben.
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Weiter
Bezug nehmend auf die 1 und 2 ist ein
Kernmaterial 64 innerhalb der ersten und der zweiten Seitenwand 52 und 53 angeordnet, derart,
dass es zwischen der inneren und der äußeren Außenschicht 62 und 68 der
beiden Seitenwände 52 und 53 eingelegt
ist. Das Kernmaterial 64 weist eine mittlere Dichte auf,
die kleiner ist als die der Außenschichten 62 und 68 und
des Füllmaterials 66. Vorzugsweise
ist das Kernmaterial 64 ein nicht verstärktes oder verstärktes Polymer,
wie etwa ein Struktur-Schaumstoff
(Intergralschaumstoff) oder ein syntaktischer Schaumstoff, oder
ein Naturstoff-Material, wie etwa Holz. Das Kernmaterial 64 kann
auch ein viskoelastisches Material sein. Das Kemmaterial 64 weist
eine im wesentlichen rechteckige Gestaltung auf und ist innerhalb
jeder Seitenwand 52 und 53 angeordnet, derart,
dass die Länge
des Kernmaterials 64 parallel zu einer Längsachse
ist, die sich zwischen den Enden des Rahmens 20 erstreckt.
Das Kernmaterial 64 ist unter einem vorbestimmten Abstand über der
ersten und der zweiten Achsenbefestigungs-Öffnung 60 und 61 der
ersten und der zweiten Seitenwand 52 und 53 angeordnet.
Ein Stopfen von Füllmaterial 66 umgibt
die Achsenbefestigungs-Öffnungen 60 und 61 und
begrenzt das untere Ende des Kernmaterials 64. Wie vorliegend
gestaltet, nimmt das Füllmaterial 66 wenigstens
einen Teil der Belastungen auf, die mit dem Achsen-Bolzen 58 (1)
verbunden sind, der darin aufgenommen ist. Da das Füllmaterial 66 die
Achsenbefestigungs-Öffnungen 60 und 61 umgibt,
unterbindet es den unmittelbaren Kontakt zwischen dem Achsen-Bolzen 58 und
dem Kernmaterial 64, wodurch das Risiko einer Beschädigung an
dem Kernmaterial 64 von dem Achsen-Bolzen 58 minimiert wird.
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Obwohl
es bevorzugt ist, einen Stopfen von Füllmaterial 66 zu haben,
das die Achsenbefestigungs-Öffnungen 60 und 61 umgibt,
liegen andere Gestaltungen auch innerhalb des Umfangs der Erfindung.
Wie in dem nicht einschränkenden
Beispiel von 3 ersichtlich, kann der Rahmen 20a auch
ohne Füllmaterial
aufgebaut sein. Der Rahmen 20a ist auf die gleiche Weise
konstruiert wie sie oben für
die bevorzugte Ausführungsform
beschrieben wurde, mit der Ausnahme, dass das Kernmaterial 64a durch
die innere und die äußere Außenschicht 62a und 68a innerhalb
der ersten und der zweiten Seitenwand 52 und 53 eingeschlossen
ist. Die innere und die äußere Außenschicht 62a und 68a schließen das
Kernmaterial 64a innerhalb des Rahmens 20a ein,
derart, dass die Außenschichten 62a und 68a alle
Kanten des Kernmaterials 64a begrenzen. Wie vorliegend
gestaltet, sind die Außenschichten 62a und 68a kombiniert, um
die Achsenbefestigungs-Öffnungen 60a und 61a zu
umgeben. Folglich, obwohl Füllmaterial
bevorzugt ist, ist es für
die vorliegende Erfindung nicht notwendig.
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Wie
durch Rückbezug
auf die bevorzugte Ausführungsform
der 1 besser ersichtlich, erstreckt sich das Kernmaterial 64 nahe
der Länge
des Rahmens 20. Die Längs-Enden
des Kernmaterials 64 sind durch die innere und die äußere Außenschicht 62 und 68 eingeschlossen,
wodurch ein struktureller Schaden oder eine zunehmende Schädigung des
Kernmaterials 64 infolge von konzentrierten Belastungen,
Verschleiß und/oder
Stößen vermieden wird.
Ferner, wie aus 2 ersichtlich, ist dort kein Kernmaterial 64 innerhalb
des Schuh-Befestigungsabschnitts 50 angeordnet, um die
Beschädigung
an dem Kernmaterial 64 infolge von konzentrierten Belastungen
zu begrenzen, die mit der Anbringung des Schuhteils 22 an
dem Rahmen 20 verbunden sind. Folglich, wenn das Schuhteil 22 an
dem Schuh-Befestigungsabschnitt 50 in der oben beschriebenen Weise
angebracht ist, besteht keine unmittelbare Kontakt-Belastung zwischen
den Befestigungsmitteln (nicht dargestellt), mit denen das Schuhteil 22 an dem
Rahmen 20 angebracht ist, und dem Kernmaterial 64.
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Wie
vorliegend gestaltet, ist das Risiko einer Beschädigung an dem Kernmaterial 64 durch
das Schuhteil 22, die Räder 24 und
die unmittelbare Umgebungs-Aussetzung durch Verwendung einer eingeschlossenen
Torsionskasten-Konstruktion minimiert, wobei das Kernmaterial 64 innerhalb
des Rahmens 20 eingeschlossen ist. Eine Beschädigung an dem
Kernmaterial 64 wird auch durch Entfernen des Kernmaterials
von wenigstens den Belastungs-Einführabschnitten des Rahmens 20 minimiert,
wobei Belastungen, die mit den Rädern 24 und
dem Schuhteil 22 verbunden sind, auf den Rahmen 20 übertragen
werden. Ferner, da das Kernmaterial 64 eine Dichte aufweist,
die kleiner ist als die Dichte entweder des Füllmaterials 66 oder
des Materials, das verwendet wird, um die innere und die äußere Außenschicht 62 und 68 zu
konstruieren, und da es ein wesentliches Volumen innerhalb der Seitenwände 52 und 53 belegt,
ist der Rahmen 20 leichter als ein vergleichbarer Rahmen
ohne den Kern.
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Obwohl
es bevorzugt ist ein Kernmaterial 64 innerhalb der ersten
und der zweiten Seitenwand 52 und 53 eines U-förmigen Rahmens
anzuordnen, liegen andere Platzierungen des Kernmaterials 64 auch innerhalb
des Umfangs der vorliegenden Erfindung. Wie in der ersten alternativen
Ausführungsform
der 4 und 5 zu sehen, kann Kernmaterial 164 innerhalb
des Schuh-Befestigungsabschnitts 150 des Rahmens 120 angeordnet
sein. In dieser alternativen Ausführungsform ist der Rahmen 120 wie
oben für die
bevorzugte Ausführungsform
beschrieben aufgebaut, mit der Ausnahme, dass das Kernmaterial 164 nun
zwischen der inneren und der äußeren Außenschicht 162 und 168 des
Schuh-Befestigungsabschnitts 150 angeordnet ist, anstelle
der Anordnung innerhalb der Seitenwände 152 und 153.
Wie aus 5 besser ersichtlich, erstreckt
sich das Kernmaterial 164 zwischen den Seitenwänden 152 und 153 und
ist über
den Rädern
angeordnet. Wieder bezugnehmend auf 4 formt
das Kernmaterial 164 die oberen Endbereiche der Räder 124 (dargestellt
in Form eines „Phantom"-Darstellung) nach,
derart, dass das Kernmaterial 164, das entlang seiner unteren
Kante durch die Außenschicht 162 begrenzt
ist, C-förmige
Rad-Betten um die obere Fläche
eines jeden Rads 124 bildet.
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Wie
vorliegend gestaltet, weist das Kernmaterial 164 innerhalb
des Schuh-Befestigungsabschnitts 150 des
Rollschuh-Rahmens 120 eine variable Tiefe entlang der Längsrichtung
der Rollschuh-Rahmens 120 auf. Wie aus 5 besser
ersichtlich, ist das Kermaterial 164 nicht nur zwischen den
Außenschichten 162 und 168 des
Schuh-Befestigungsabschnitts 150 angeordnet, sondern das
Kermaterial 164 erstreckt sich auch zwischen der ersten und
der zweiten Seitenwand 152 und 153 des Rahmens 120.
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Vorzugsweise
umfasst der obere Schuh-Befestigungsabschnitt 150 auch
ein Paar von sich vertikal erstreckenden Schuh-Anbringbohrungen 151a und 151b.
Die Schuh-Anbringbohrungen 151a und 151b sind
jeweils bemessen, um ein Schuh-Anbring-Befestigungsmittel (nicht dargestellt)
vertikal durchgehend aufzunehmen. Die Befestigungsmittel sind dazu
ausgebildet, das Zehen-Ende und das Fersen-Ende des Schuhteils 22 (1)
an dem Rahmen 120 anzubringen. Vorzugsweise sind die Kanten
des Kernmaterials 164, die benachbart zu den Anbringbohrungen 151a und 151b sind,
innerhalb des Schuh-Befestigungsabschnitts 150 durch die
Außenschichten 162 und 168 eingeschlossen,
um einen unmittelbaren Kontakt zwischen dem Kermaterial 164 und
den Schuh-Anbring-Befestigungsmitteln zu unterbinden. Folglich ist
das Kermaterial 164 innerhalb des Schuh-Befestigungsabschnitts 150 durch
die Außenschichten 162 und 168 eingeschlossen.
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Wie
in der zweiten alternativen Ausführungsform
der 6 ersichtlich, kann das Kermaterial 264 innerhalb
einer Vielzahl von Platzierungen des Rahmens 220 angeordnet
sein. In dieser alternativen Ausführungsform ist der Rahmen 220 wie
oben für die
bevorzugte Ausführungsform
und die erste alternative Ausführungsform
beschrieben aufgebaut, mit der Ausnahme, dass das Kernmaterial 264 nun
zwischen den Außenschichten 262 und 268 sowohl
des Schuh-Befestigungsabschnitts 250 als auch der ersten
und der zweiten Seitenwand 252 und 253 angeordnet
ist. Die Achsen-Befestigungsöffnungen 260 und 261 dieser
Ausführungsform
sind von einem Stopfen aus Füllmaterial 266 umgeben,
um einen unmittelbaren Kontakt zwischen dem Kernmaterial 264 und
den Rad-Achsen (nicht dargestellt) zu unterbinden. Folglich ist in
dieser zweiten alternativen Ausführungsform
das Kernmaterial 264 sowohl innerhalb des Schuh-Befestigungsabschnitts 250 als
auch innerhalb der Seitenwände 252 und 253 angeordnet, und
ist darin durch die Außenschichten 262 und 268 und/oder
das Füllmaterial 266 eingeschlossen.
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Obwohl
ein einstückiger
Rahmen, der eine erste und eine zweite Seitenwand aufweist, die
zusammenhängend
mit dem Schuh-Befestigungsabschnitt ausgebildet sind, die bevorzugte
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt, liegen andere Gestaltungen
auch innerhalb des Umfangs der vorliegenden Erfindung. Wie in einem
ersten, nicht einschränkenden
Beispiel der 7 dargestellt, kann der Rahmen 320 ein
dreistückiger
Rahmen sein. Der Rahmen 320 ist auf die gleiche Weise aufgebaut
wie der der bevorzugten Ausführungsform,
mit der Ausnahme, dass der Schuh-Befestigungsabschnitt 350 und
die erste und die zweite Seitenwand 352 und 353 alle
separate Komponenten des Rahmens 320 sind. Die Seitenwände 352 und 353,
die Kernmaterial 364 aufweisen, das darin durch die Außenschichten 362 und 368 eingeschlossen
ist, sind an dem Schuh-Befestigungsabschnitt 350 durch Schrauben,
Klebstoff oder auf eine andere, aus der Technik gut bekannte Weise
befestigt. Vorzugsweise ist der Schuh-Befestigungsabschnitt 350 aus
Aluminium oder einem Kunststoff-Material hergestellt.
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Bei
einem zweiten, nicht einschränkenden Beispiel
kann der Rahmen 420 ein zweistückiger Rahmen sein. Bezugnehmend
auf 8 ist jedes Stück 490 und 492 des
Rahmens 420 als ein umgedrehtes „L" ausgebildet und ist vorzugsweise aus dem
gleichen Material, wie oben für
das andere Beispiel beschrieben, aufgebaut. Der nach unten herabhängende Rücken eines
jeden Stücks 490 und 492 bildet
die Seitenwände 452 und 453.
Kernmaterial 464 ist innerhalb jeder Seitenwand 452 und 453 auf eine
Weise eingeschlossen, die oben für
die bevorzugte Ausführungsform
beschrieben ist. Vorzugsweise weist der Kern eine derartige Dicken-Kontur,
dass die externe Fläche
des Rollschuh-Rahmens eine Kontur aufweist, welche die Kontur des
Kerns wiedergibt. Alternativ, und wie aus 9 ersichtlich,
weist jede Seitenwand 452 und 453 eine innere
und eine äußere Hälfte 465 und 466 auf.
Jede Hälfte
kann aus einem steifen Material gestanzt oder gepresst sein, wie
etwa Aluminium, um einen Abschnitt mit Kontor zu bilden. Der Kontur-Abschnitt
ist in der Größe festgelegt,
um das Kernmaterial 464 darin aufzunehmen, derart, dass
wenn die beiden Hälften 465 und 466 auf eine
in der Technik wohl bekannte Weise zusammen verbunden werden, das
Kernmaterial 464 innerhalb der Kontur-Abschnitte der inneren
und der äußeren Hälfte 465 und 466 jeden
Seitenwand 452 und 453 angeordnet ist. Die Sohlen-Abschnitte
eines jeden Stücks 490 und 492 ragen
rechtwinkelig von den Seitenwänden 452 und 453 vor
und sind dazu ausgebildet, auf eine Weise zusammen befestigt zu
werden, die in der Technik gut bekannt ist. Wenn befestigt, sind
die Sohlen-Abschnitte kombiniert, um den Schuh-Befestigungsabschnitt 450 zu
bilden.
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Bei
einem bevorzugten Verfahren zur Herstellung eines Rahmens 20 kann
Kernmaterial 64 innerhalb der Seitenwände 52 und 53 des
Rahmens 20 eingeschlossen werden. Zuerst wird nicht ausgehärtetes Verbundstoff-Material
der inneren Außenschicht,
das mit Fasern verstärkt
ist, auf eine männliche
Form aufgelegt bis die erwünschte
Dicke erreicht ist. Die Form weist eine im wesentlichen U-förmige Gestaltung
auf. Dann wird das Kernmaterial 64 innerhalb der Form in
der erwünschten
Platzierung angeordnet. In der bevorzugten Ausführungsform ist das Kernmaterial
entlang der Seiten der Seitenwände
der inneren Außenschicht
angeordnet. Obwohl es bevorzugt ist, dass das Kernmaterial entlang
der Arme der inneren Außenschicht
angeordnet ist, kann das Kernmaterial entlang anderer Abschnitte
der inneren Außenschicht
angeordnet sein, wie entlang des bogenförmigen Abschnitts oder sowohl
entlang des bogenförmigen
Abschnitts als auch entlang der Arme der inneren Außenschicht.
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Füllmaterial 66 wird
dann in der erwünschten Platzierung
innerhalb der Form angeordnet. Nicht ausgehärtetes Verbundstoff-Material
der äußeren Außenschicht
wird dann auf die Form aufgebracht, derart, dass das Kernmaterial
und das Füllmaterial zwischen
der inneren und der äußeren Außenschicht eingelegt
sind. Eine weibliche Form wird über
der Auflage angeordnet, und die gesamte Auflage wird dazu veranlasst,
auszuhärten.
Obwohl ein Stopfen aus Füllmaterial
bevorzugt ist, liegen andere Gestaltungen, wie etwa die Eliminierung
des Stopfens aus Füllmaterial
und die Verlegung der inneren und der äußeren Außenschicht, um das Kernmaterial
darin einzuschließen,
auch innerhalb des Umfangs des Verfahrens der vorliegenden Erfindung.
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Ein
alternatives Verfahren zur Herstellung eines Rahmens 20 ist
identisch zu dem bevorzugten Verfahren, das oben beschrieben wurde,
mit den nachfolgenden Ausnahmen. An Stelle des Verbundstoff Materials
der äußeren Außenschicht
kann eine dekorative Lage 500 auf die Form aufgebracht
werden, derart, dass das Kernmaterial und das Füllmaterial zwischen der inneren
Außenschicht
und der dekorativen Lage 500 eingelegt sind. Ein noch anderes alternatives
Verfahren zur Herstellung eines Rahmens gemäß der vorliegenden Erfindung
umfasst die Schritte, die oben für
das bevorzugte Verfahren umrissen worden sind, mit der nachfolgenden
Ausnahme. Wie aus 9 ersichtlich, wird – nachdem
das Verbundstoff-Material der äußeren Außenschicht
auf die Form aufgebracht wurde – die
dekorative Lage 500 auf die äußere Außenschicht aufgebracht, derart,
dass das Kernmaterial und das Füllmaterial
zwischen der inneren und der äußeren Außenschicht eingelegt
sind, mit einer dekorativen Lage 500, die auf der äußeren Außenschicht
angeordnet ist.
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Eine
andere Ausführungsform
ist in 10 dargestellt, die eine teilweise
auseinander gezogene und teilweise geschnittene Ansicht eines Inline-Skates 618 darstellt.
Der Inline-Skate 618 umfasst ein Schuhteil 22,
das an einem Schaumstoffkern-Rahmen 620 angebracht ist.
In dieser Ausführungsform umfasst
der Rahmen 620 eine laterale Seitenwand 622 und
eine mediale Seitenwand 624, wobei jede Seitenwand einen
Schaumstoffkern 664 aufweist, der sich nahe der unteren
Kanten sowohl der lateralen Seitenwand 622 als auch der
medialen Seitenwand 624 erstreckt. Der Schaumstoffkern 664 ist
zwischen der inneren und der äußeren Schicht 662, 668 eingelegt,
die strukturelle Verbundstoff-Schichten sein können und welche sich unter
dem Schaumstoffkern 664 erstrecken, um die Bodenkante davon
einzuhüllen,
und erstrecken sich über
dem Schaumstoffkern 664 in dem Querelement 626.
Das Querelement 626 verbindet die Seitenwände, um
einen Kanal dazwischen zu bilden, der etwas breiter ist als die
Räder 24.
Das Querelement 626 kann zusammenhängend mit den Seitenwänden 622 und 624 sein,
wie in 10 dargestellt, oder kann als
ein separates Stück ausgebildet
sein, das fest an separaten Seitenwänden angebracht ist, ähnlich zu
dem in 7 dargestellten Aufbau, oder kann ein überlappender
Abschnitt der Seitenwände
sein, ähnlich
zu dem in 8 dargestellten Aufbau.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
ist das Querelement 626 zusammenhängend mit den Seitenwänden ausgebildet
und weist eine bogenförmige Gestaltung
auf. Der Schaumstoffkern 664 erstreckt sich von nahe der
untersten Kanten der Seitenwände 622, 624 zu
den oberen Endabschnitten der Seitenwände, angrenzend an den Beginn
der Krümmung des
bogenförmigen
Querelements 626.
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Noch
bezugnehmend auf die 10 und 11 sind
Gewindeeinsätze 602 in
der lateralen Seitenwand 622 für jedes Rad 24 bereitgestellt,
beabstandet nahe der unteren Kante der lateralen Seitenwand 622.
Ein zugehöriger
rohrförmiger
Einsatz 610 ist in der medialen Seitenwand 624 bereitgestellt, wobei
sich jeder rohrförmige
Einsatz 610 in axialer Ausrichtung mit einem zugehörigen Gewindeeinsatz 602 befindet.
Wie am besten aus 10 ersichtlich, wird eine Achse 612 durch
die mediale Seitenwand 624 über den rohrförmigen Einsatz 610 und
durch die Axial-Öffnung 25 in
dem Rad 24 eingeführt,
und ist dann in den Gewindeeinsatz 602 eingeschraubt, um das
Rad 24 drehbar an dem Rahmen 620 anzubringen.
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11 zeigt
einen Querschnitt des Rahmens 620 an einer Platzierung
allgemein entlang der Achse eines Paares eines Gewindeeinsatzes 602 und
rohrförmigen
Einsatzes 610. 11 zeigt
eine Achse 612, die in den Rahmen 620 eingebaut
ist, mit dem Rad 24, das teilweise in Form einer „Phantom"-Darstellung dargestellt
ist. Der Gewindeeinsatz 602 umfasst einen Kopf 604 mit
größeren Durchmesser,
der in den Schaumstoffkern 664 der lateralen Seitenwand 622 eingebettet
und von diesem umgeben ist, und einen röhrförmigen Abschnitt 603 mit kleineren
Durchmesser, der sich durch die innere Schicht 662 der
lateralen Seitenwand 622 in den Kanal erstreckt, der zwischen
den Seitenwänden 622, 624 ausgebildet
ist. Der rohrförmige
Abschnitt 603 weist eine axiale Gewindeöffnung 605 auf. Es
ist ersichtlich, dass der Gewindeeinsatz 602 die äußere Schicht 668 der
lateralen Seitenwand 622 nicht durchsetzt, wodurch ein ästhetisch
ansprechendes Rahmendesign möglich
ist, das nicht von Rad/Achsen-Vorrichtungen gestört wird. Die äußere Schicht 668 der
Seitenwand 622 überdeckt
folglich den Einsatz 602. Auch der Kopf 604 weist
geeignet einen nicht kreisförmigen,
formschlüssigen
Umfang auf, wobei der Schaumstoffkern 664 sicherer einer
Drehung des Gewindeeinsatzes 602 standhält. Beispielsweise kann ein
flacher Abschnitt (nicht dargestellt) an einer Seite des Kopfes 604 ausgebildet sein,
oder der Kopf 604 kann eine hexagonale Gestaltung aufweisen.
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Der
rohrförmige
Einsatz 610 erstreckt sich den ganzen Weg durch die mediale
Seitenwand 624, in axialer Ausrichtung mit dem Gewindeeinsatz 602, wodurch
eine durchgehende Öffnung
bereitgestellt wird, die einen Durchmesser aufweist, der näherungsweise
dem Durchmesser der Axial-Öffnung 25 durch
das Rad 24 entspricht. In der offenbarten Ausführungsform
umfasst der rohrförmige
Einsatz 610 einen sich nach außen erstreckenden Umfangs-Rücken 611,
der in den Schaumstoffkern 664 der medialen Seitenwand 624 eingebettet
und von diesem umgeben ist. Der Umfangs-Rücken 611 sichert
den rohrförmigen
Einsatz 610 in dem Rahmen 620. Fachleuten ist
ersichtlich, dass die vorliegende Erfindung ohne den Umfangs-Rücken 611 verwendet
werden kann, und zwar, indem der rohrförmige Einsatz durch irgendein
ein anderes geeignetes Mittel gesichert wird, beispielsweise mit
einen Reibungsschluss, einem Epoxid oder mit anderen äußeren Randabschnitten.
Die Achse 612 umfasst einen Kopfabschnitt 614,
aufweisend eine formschlüssige Eingriff-Öffnung 613,
einen Achsen-Schaft 616, der einen Durchmesser aufweist,
der etwas kleiner ist als die Öffnung,
die von dem rohrförmigen
Einsatz 610 bereitgestellt wird, und einen Gewinde-Endabschnitt 615,
der dazu ausgebildet ist, in den Gewindeeinsatz 602 eingeschraubt
zu werden.
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Die
Räder 24 können daher
durch Ausrichten der Axial-Öffnung 25 eines
jeden Rads 24 zwischen dem Gewindeeinsatz 602 und
dem rohrförmigen
Einsatz 610, Einführen
der Achse 612 durch den rohrförmigen Einsatz 610 und
die Radöffnung 25 zu
der Gewindeöffnung 605 und
platziertes Schrauben der Achse 612 unter Verwendung eines
geeigneten Werkzeugs, formschlüssig
zu der Eingriff-Öffnung 613,
einfach in den Rahmen 620 eingebaut werfen. Es ist ersichtlich,
dass die Achse 612 einfach mit einer Hand eingebaut werden
kann, und dass der eingebettete Gewindeeinsatz 602 die
Möglichkeit
des Abfallens und/oder Verlierens von Anbring-Vorrichtungen, das
bei einer herkömmlichen „Mutter
und Schraube" Gestaltung
auftreten kann, verhindert. Ferner ist es ersichtlich, dass gemäß der Anatomie des
Menschen die mediale Seite des Fußes im allgemeinen einfacher
erreichbar ist und daher, da die Achse 612 durch die mediale
Seitenwand 624 eingeführt
wird, ist es für
den Anwender vergleichsweise einfach, die Inline-Skate-Räder 24 zu
befestigen und/oder zu drehen (d.h. die Reihenfolge der Inline-Skate-Räder 24 zu ändern),
wenn sich die Inline-Skates 618 an dem Fuß des Anwenders
befinden. Fachleuten ist jedoch ersichtlich, dass die vorliegende
Erfindung auch verwendet werden kann, wenn die Positionen der Gewindeeinsätze 602 und
der rohrförmigen
Einsätze 610 entgegengesetzt
angeordnet bzw. vertauscht sind.
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Wie
am besten aus 11 ersichtlich, erstreckt sich
sowohl der Gewindeeinsatz 602 als auch der rohrförmige Einsatz 610 vorzugsweise
etwas in den Kanal zwischen den Seitenwänden 622 und 624. Diese
Gestaltung hält
das Rad 24 in zentrierter Ausrichtung zwischen den Seitenwänden 622, 624.
Alternativ können
andere Verfahren zur Ausrichtung der Räder 24 verwendet werden,
wie sie aus der Technik gut bekannt sind, umfassend beispielsweise
separate Abstands-Scheiben.
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In
einem bevorzugten Herstellungs- bzw. Konstruktions-verfahren sind
die Einsätze 602 and 610 in
einer erwünschen
Position in einer Form angeordnet und gehalten, und ein Schaumstoffkern-Material
wie etwa Polymer-Schaumstoff, der Verstärkungs-Materialien enthalten kann, wird in
die Form entweder eingespritzt oder gegossen, und dazu veranlasst,
auszuhärten,
wodurch die Einsätze 602 und 610 im
wesentlichen in den Schaumstoffkern 664 eingebettet werden,
vorzugsweise mit einem begrenzten Abschnitt der Einsätze, der
sich von der Oberfläche
des Schaumstoffs heraus erstreckt, beispielsweise mit dem Gewindeeinsatz 602,
der sich von der Innen-Oberfläche
des Schaumstoffs erstreckt, und dem rohrförmigen Einsatz 610,
der sich etwas sowohl von der Innen-Oberfläche als auch von der Außen-Oberfläche des
Schaumstoffs erstreckt (wobei die Innen-Oberfläche sich auf die Seite bezieht,
die der gegenüberliegenden
Seitenwand zugewandt ist, und die Außen-Oberfläche sich auf die Seite bezieht, die
entgegengesetzt zu der gegenüberliegenden
Seitenwand ist). Fiberglas wird dann in eine Form um den Schaumstoffkern 664 angeordnet
und die Anordnung wird unter Hitze und Druck zusammengepresst, um
das Bau-Rahmenelement zu bilden. In der offenbarten Ausführungsform
sind beide Seitenwände 622 und 624 des
Rahmens 620 als ein einzelnes, zusammenhängendes
Stück mit
dem Querelement 626 ausgebildet. In den oben beschriebenen
alternativen Ausführungsformen
können
die Seitenwände
und das Querelement als separate Stücke ausgebildet sein, oder
in verschiedener Kombination, und dann zu dem erwünschten
Rahmen zusammengebaut werden. Es ist ersichtlich, dass obwohl Fiberglas
in dieser bevorzugten Ausführungsform
verwendet wird, andere Außen-Seitenwand-Materialien
auch möglich
sind, umfassend verschiedene strukturelle Polymere und vorgeformte
oder gepresste Metalle, wie etwa Aliminiumlagen.
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Bei
einem anderen bevorzugten Herstellungs- bzw. Konstruktionsverfahren
können
die innere bzw. die äußere Schicht 662 bzw. 668 zunächst gebildet
und verbunden werden, um eine hohle Rahmenummantelung zu bilden.
Falls die Rahmenummantelung beispielsweise aus einem gestanzten oder
gepressten Metall, wie etwa einer Aluminiumlage oder verstärktem Fiberglas,
hergestellt ist, kann die Ummantelung in zwei Teilen ausgebildet
sein, die dann zusammen verbunden werden. Die Einsätze 302 und 310 können in
der Rahmenummantelung angeordnet werden und geeignetes Schaumstoff-Kernmaterial
wird in die Ummantelung gespritzt, um den Schaumstoffkern 664 mit
den darin eingebetteten Einsätzen
zu bilden.
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12 zeigt
eine erste Ausführungsform
eines Rollschuh-Rahmens 720 gemäß der vorliegenden Erfindung,
wobei eine laterale Seitenwand 722 und eine mediale Seitenwand 724 mit
einem Querelement 726 verbunden sind, um einen Kanal dazwischen
auszubilden, bemessen, um Rollschuh-Räder (nicht dargestellt) aufzunehmen.
Die Seitenwände 722, 724 können mit
dem Querelement 726 auf irgendeine herkömmliche Weise verbunden werden, beispielsweise
durch Kleben, Schweißen,
Vernieten, durch Verwendung von mit Gewinde versehenen Befestigungselementen,
und dergleichen. Die Seitenwände 722, 724 weisen
jeweils eine innere Schicht 762 und eine äußere Schicht 768 auf,
mit einem dazwischen eingelegten und von den Schichten 762, 768 eingekapselten
Kernmaterial 764. Gegenüberliegende
und axial ausgerichtete Öffnungen 25 sind
an der Basis des Rahmens 720 bereitgestellt für den Einsätze und/oder
Gewinde-Mutterelemente (ähnlich zu
den in 11 dargestellten) verwendet
werden können,
um die Radachsen aufzunehmen.
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Die
innere Schicht 762 bzw. die äußere Schicht 768 kann
auf eine in der Technik gut bekannte Weise aus einem leichtgewichtigen
und hochfesten Material, wie etwa einem Kohlenstofffaser verstärktem, aushärtbarem
Polymer oder einem Faser verstärktem
Thermoplast aufgebaut sein. Das Kernmaterial 764 ist vorzugsweise
ein unverstärktes
oder verstärktes
Polymer, wie etwa ein Struktur-Schaumstoff (Intergralschaumstoff)
oder ein syntaktischer Schaumstoff, der eine mittlere Dichte aufweist,
die keiner ist als die Dichte der inneren und der äußeren Schicht 762, 768.
Das Kernmaterial 764 kann alternativ ein Naturstoff-Material,
wie etwa Holz, oder ein viskoelastisches Material mit geringer Dichte
aufweisen. In der bevorzugten Ausführungsform ist das Kernmaterial 764 zwischen
der inneren Schicht 762 und der äußeren Schicht 768 eingeschlossen
und erstreckt sich länglich
für einen
wesentlichen Abschnitt der Länge
der Seitenwände 722 und 724.
Wie in 12 dargestellt, grenzen die
innere und die äußere Schicht 762 und 768 an
den Kanten der Seitenwände 722, 724 aneinander
an, und stoßen
an den Achsen-Öffnungen 25 zusammen,
um einen strukturellen Halt für
die Achsen-Belastungen bereitzustellen.
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In
der vorliegenden Ausführungsform
ist die äußere Schicht 768 jeder
Seitenwand 722, 724 mit einer Schutzkappe und/oder
einer dekorativen Kappe 770 bedeckt, die der äußeren Schicht 768 angepasst
ist und an dieser gehalten ist. Die Schutzkappe 770 umfasst
einen Haupt-Körperabschnitt 772 und einen
peripheren Randabschnitt 774, der sich von dem Körperabschnitt 772 erstreckt.
Der Randabschnitt 774 erstreckt allgemein über der
Kante der Seitenwände 722, 724,
um die ästhetischen Aspekte
der Seitenwände 722 und 724 zu
schützen und/oder
zu verbessern.
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Die
Schutzkappe 770 ist vorzugsweise aus einem relativ elastischen,
verschleißfesten
Material, beispielsweise einem festen Polymer, wie etwa Nylon, Urethan,
Acryl, Polycarbonat oder Mischungen davon hergestellt, das bei Abrieb
nicht zersplittert, zerspringt oder durchscheuert. Das bevorzugte
Kappenmaterial ist eine Mischung aus Acryl und Urethan. Es ist aus 12 ersichtlich,
dass die Schutzkappe 770 sich im wesentlichen über alle
sichtbaren Flächen
des Rahmens 720 erstreckt, um eine große Steuermöglichkeit hinsichtlich des ästhetisches
Aussehen des Rahmens 720 bereitzustellen, und insbesondere
ermöglicht
sie eine dekorative Bedeckung der Kanten des Rahmens 720.
Die Schutzkappe weist vorzugsweise eine Dicke zwischen ca. 0,003 Inch
und 0,025 Inch auf, wobei eine Dicke von ca. 0,018 Inch noch bevorzugter
ist. Das Kappenmaterial ist vorzugsweise transparent oder wenigstens
teilweise transparent, und wird an dekorative Tintenfarbstoffe gebunden,
oder wird durch Sublimieren eines Farbstoffs in das Material dekorativ
gemacht.
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Es
ist auch ersichtlich, dass insbesondere für Rahmen, die ein Fasertyp-Verbundstoff-Material verwenden,
wie etwa Kohlenstofffaser verstärkten
Verbundstoff, das Verbundstoff-Material eine Tendenz aufweisen kann,
an den Kanten durchzuscheuern bzw. auszufasern, wenn es externen
Stressfaktoren, wie etwa Abrieb und dergleichen ausgesetzt ist. Durch
Bereitstellen einer flexiblen Kappe über den Kanten wird der Faserverbundstoff-Abschnitt
des Rahmens etwa vor Abnutzung und Reißen bzw. Zerreißen geschützt, und
die Beständigkeit
des äußeren Erscheinungsbild
des Rollschuh-Rahmens wird verbessert. Der Abschnitt des Rahmens 720,
der dem Kanal zwischen den Seitenwänden 722, 724 zugewandt
ist, ist im wesentlichen durch die Rollschuhräder und die gegenüberliegende
Seitenwand einer Betrachtung nicht zugänglich.
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Obwohl
der in 12 dargestellte Schutzkappen-Aufbau
an einem Schaumstoffkern-Rollschuhrahmen 720 angebracht
ist, ist es Fachleuten leicht ersichtlich, dass eine Schutzkappe
auch einem herkömmlichen,
festen Rahmenaufbau bereitgestellt werden kann, beispielsweise einem
Aluminiumrahmen oder einem festen Kohlenstofffaser verstärkten Epoxid-Rahmen,
wodurch ästhetische
Vorteile und Schutz-Vorteile einem derartigen Rahmen bereitgestellt
werden.
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Bei
einem bevorzugten Verfahren zur Konstruktion bzw. Herstellung der
Seitenwände
wird ein erstes Form-Stück,
das einen vorgesehenen Abschnitt aufweist, der mit der erwünschten
Rahmen-Seitenwand-Form korrespondiert, bereitgestellt. Eine Schutzfilm-Lage,
die teilweise vorgeformt sein kann, um der erwünschten Rollschuhform zu entsprechen,
wird in oder über
dem vorgesehenen Abschnitt des ersten Form-Stücks bereitgestellt. Der Schutzfilm
kann mit einer dekorativen Gestaltung versehen sein, vorzugsweise
an der inneren Fläche des
Films. Eine erste Schicht von Faser verstärkten Harz wird dann in die
Formvertiefung gepresst, über dem
Schutzfilm. Ein vorgeformtes Kernmaterial, wie etwa Polymer-Schaumstoff,
wird dann über
einem Abschnitt der ersten Schicht des Faser verstärkten Harzes
angeordnet, und eine zweite Schicht von Faser verstärktem Harz
wird über
das Kernmaterial und die erste Schicht aufgelegt. Ein zweites Form-Stück wird
dann über
der Form angeordnet, und die Form wird erhitzt und verpresst, um
ein Aushärten
des Harzes zu ermöglichen.
Nachdem eine hinreichende Zeit zur Aushärtung gewährt wurde, wird die Seitenwand von
der Form entfernt, und überschüssige Materialien
werden entfernt, um den erwünschten
Rahmen herzustellen. Es ist ersichtlich, dass zusätzliche Form- Stücke verwendet
werden können,
in Abhängigkeit
von der Komplexität
der Seitenwand-Form.
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Ähnlich wird
bei einem bevorzugten Verfahren zur Konstruktion bzw. Herstellung
eines Rollschuh-Rahmens, wobei ein Rollschuh-Rahmen einheitlich
hergestellt ist, wie etwa der in 13 Dargestellte,
eine Schutzfilm-Lage, die teilweise vorgeformt sein kann, um mit
der erwünschten
Rollschuh-Form zu korrespondieren, in oder über einem vorgesehenen Abschnitt
eines ersten Form-Stücks
angeordnet. Der Schutzfilm kann mit einer dekorativen Gestaltung versehen
sein, vorzugsweise an der inneren Oberfläche des Films. Eine erste Schicht
von Faser verstärkten
Harz wird dann in die Formvertiefung gepresst, über dem Schutzfilm. Ein vorgeformtes
Kernmaterial, wie etwa Polymer-Schaumstoff, wird dann über einem
Abschnitt der ersten Schicht des Faser verstärkten Harzes angeordnet, und
eine zweite Schicht des Faser verstärkten Harzes wird über das
Kernmaterial und die erste Schicht aufgelegt. Ein zweites Form-Stück wird
dann über
der zweiten Schicht des Faser verstärkten Harzes angeordnet, und
die Form wird erhitzt und verpresst, um ein Aushärten des Harzes zu ermöglichen.
Nachdem eine hinreichende Zeit zur Aushärtung gewährt wurde, wird der Rollschuh von
der Form entfernt; und überschüssige Materialien
werden entfernt, um den erwünschten
Rahmen herzustellen. Es ist ersichtlich, dass zusätzliche Form-Stücke verwendet
werden können,
in Abhängigkeit
von der Komplexität
der Seitenwand-Form. Insbesondere
können
separate, äußere linke
und rechte Seitenwand-Formstücke
verwendet werden, mit einem dritten äußeren Form-Stück, das
für den Quer-Abschnitt
des Rollschuhs bereitgestellt ist.
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Obwohl
ein bevorzugtes Verfahren zur Konstruktion bzw. Herstellung beschrieben
wurde, ist es ersichtlich, dass andere Verfahren zur Konstruktion bzw.
Herstellung möglich
sind und von dieser Erfindung in Erwägung gezogen werden. Beispielsweise können die
Schichtmaterialien oder der Schaumstoffkern in eine zusammengebaute
Form gespritzt werden, die dazu ausgebildet ist, eine Einspritzung
von Schaumstoff oder Harzmaterial aufzunehmen. Alternativ kann die
Kappe vorgeformt sein, um der äußeren Form
der Seitenwände
angepasst zu sein, und kann ferner über den fertigen Seitenwänden angeordnet
und daran befestigt sein, beispielsweise mit einem Klebstoff. Andere
Konstruktionsverfahren bzw. Herstellungsverfahrens sind Fachleuten
ersichtlich.
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Eine
noch andere Ausführungsform
eines Rollschuh-Rahmens 820 gemäß der vorliegenden Erfindung
ist in 13 dargestellt, wobei eine laterale
Seitenwand 822, eine mediale Seitenwand 824 und
ein verbindender Quer-Abschnitt 826 als einheitliches Element
ausgebildet sind, mit einem dazwischen angeordneten Kanal, bemessen
um Rollschuh-Räder
aufzunehmen. Der Rollschuh-Rahmen 820 weist eine innere
Schicht 862 und eine äußere Schicht 868 auf,
wobei Kernmaterial 864 zwischen der inneren und der äußeren Schicht 862 und 868 eingekapselt
ist. Gegenüberliegende,
axial ausgerichtete Öffnungen 25 sind
an der Basis des Rahmens 820 bereitgestellt für den Einsätze und/oder Gewinde-Mutterelemente
(ähnlich
zu den in 11 dargestellten) verwendet
werden können,
um die Radachsen aufzunehmen.
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Der
Rahmen 820 ist mit einer Schutzkappe und/oder einer dekorativen
Kappe 870 bedeckt, die der äußeren Schicht 864 angepasst
ist, an dieser gehalten ist und sich über den verbindenden Quer-Abschnitt 826 erstreckt.
Die Schutzkappe 870 umfasst einen Haupt-Körperabschnitt 872 und
einen peripheren Randabschnitt 874, der sich von dem Körperabschnitt 872 erstreckt.
Der Randabschnitt 874 erstreckt sich allgemein über der
Kante des Rahmens 820, um die ästhetischen Aspekte der Seitenwände 822 und 824 zu
schützen
und/oder zu verbessern.
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Die
Schutzkappe 870 ist vorzugsweise aus einem relativ elastischen,
verschleißfesten
Material, beispielsweise einem festen Polymer, wie etwa Nylon oder
Urethan hergestellt, das bei Abrieb nicht zersplittert, zerspringt
oder durchscheuert.
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Eine
andere Ausführungsform
eines Rollschuh-Rahmens 920 gemäß der vorliegenden Erfindung
ist in 14 dargestellt, die einen Achsen-Aufbau
aufweist, der ähnlich
zu dem in 11 Dargestellten ist, und die
auch den in 12 dargestellten Kappenaufbau
verwendet. Insbesondere sind eine laterale Seitenwand 922 und
eine mediale Seitenwand 924 an einer oberen Kante mit einem
Querelement 926 verbunden, um einen Kanal dazwischen auszubilden,
bemessen, um Rollschuh-Räder
aufzunehmen. Die Seitenwände 922 und 924 umfassen
jeweils eine innere Schicht 962 und eine äußere Schicht 968,
mit Kernmaterial 964, das zwischen der inneren und der äußeren Schicht 962 und 968 eingekapselt
ist.
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Ein
Gewindeeinsatz 602 weist einen Kopfabschnitt 604 auf,
der in den Schaumstoffkern 964 der lateralen Seitenwand 922 eingebettet
ist, und einen rohrförmigen
Gewindeabschnitt 603 auf, der sich durch die innere Schicht 962 der
lateralen Seitenwand 922 erstreckt. Eine Achse 612,
umfassend einen Schaft 616 mit einem Kopf 614 an
einem Ende und einem Gewindeabschnitt 615 an dem anderen Ende,
ist durch eine Öffnung
in der medialen Seitenwand 924 eingeführt, um in dem Gewindeeinsatz 602 eingeschraubt
zu sein. Die äußeren Schichten 968 sind
mit einer Schutzkappe und/oder einer dekorativen Kappe 970 bedeckt,
die der äußeren Schicht 968 angepasst
und an dieser gehalten ist. Die Schutzkappe umfasst einen Haupt-Körperabschnitt und einen peripheren
Randabschnitt, der sich von dem Körperabschnitt erstreckt. Der
Randabschnitt erstreckt sich im allgemeinen über die Kanten, um die ästhetischen Aspekte
der Seitenwände 922 und 924 zu
schützen und/oder
zu verbessern.
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In
dieser Ausführungsform
weist der Schaumstoffkern der medialen Seitenwand 924 einen
oberen Abschnitt 964a und einen unteren Abschnitt 964b auf.
Die äußere Schicht 968 der
medialen Seitenwand 924 ist nach innen gekrümmt, um
die innere Seitenwand 962 zwischen den Schaumstoffkern-Abschnitten 964a und 964b einzufassen,
um so einen strukturellen Halt an der Öffnung 25 für die Achse 612 bereitzustellen.
Ein anderer Vorteil des Schutzkappen-Aufbaus ist aus 14 ersichtlich, wobei
die Schutzkappe sich unterhalb des Kopfes 614 der Achse 612 erstreckt,
um dadurch die untere Schicht 968 vor Abnutzung und Abrieb
durch den Achsenkopf 614 zu schützen. Es ist auch ersichtlich, dass
bei diesem Aufbau der Achsenkopf 614 in einem vertieften
Abschnitt der Seitenwand 924 angeordnet ist, wodurch der
Achsenkopf 614 vor einer Beschädigung durch versehentliches
Anstoßen, und/oder
Kratzen bzw. Schaben während
des Rollschuhlaufens geschützt
wird.
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Obwohl
diese Ausführungsform
mit einem in der lateralen Seitenwand 922 eingebetteten
Gewindeeinsatz 604 dargestellt ist, ist es leicht ersichtlich, dass
die laterale Seitenwand alternativ mit einem Schaumstoffkern gebildet
sein kann, der ähnlich
zu dem ist, der für
die mediale Seitenwand 924 dargestellt ist, und eine herkömmliche
Achsen-Mutter kann verwendet werden, um die Achse 612 an
den Rahmen 920 anzubringen.
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Die
vorliegend beschriebenen Ausführungen der
vorliegenden Erfindung weisen mehrere Vorteile gegenüber derzeit
in der Technik verfügbaren
Rollschuh-Rahmen auf. Der Rollschuh-Rahmen der vorliegenden Erfindung
ist leichter als feste Verbundstoff- oder Aluminiumrahmen, da ein
leichtgewichtiges Kernmaterial ein wesentliches Volumen innerhalb
des Rahmens belegt. Auch, da das Kernmaterial leichtgewichtig ist
und moderate strukturelle bzw. bauliche Eigenschaften in bezug auf
Festigkeit und Steifigkeit aufweist, ist das Verhältnis von
Festigkeit zu Gewicht des Rahmens erhöht. Ferner, da der Rollschuh-Rahmen
der vorliegenden Erfindung ein Kernmaterial verwendet, das weniger
teuer ist als das verstärkte
Verbundstoff-Material,
das es ersetzt, ist er kosteneffizienter als Rollschuh-Rahmen, die
ausschließlich
einen Verbundstoff-Aufbau aufweisen. Schließlich, da das Kernmaterial
von den Belastungs-Einführstellen
entfernt ist, die mit den Rädern und
dem Schuhteil verbunden sind, weist der Rollschuh-Rahmen eine längere Nutzlebensdauer
als Rollschuh-Rahmen auf, die einen Kern aufweisen, der sich in
unmittelbaren Kontakt mit den Belastungs-Einführstellen befindet. Folglich
weist ein Rollschuh-Rahmen, der gemäß der vorliegenden Erfindung
aufgebaut ist, ein erhöhtes
Verhältnis
von Festigkeit zur Gewicht auf und ist weniger teuer als solche,
die gegenwärtig
in der Technik verfügbar
sind.
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Aus
der vorangehenden Beschreibung ist ersichtlich, dass der Rollschuh
der vorliegenden Erfindung viele neue Merkmale in sich vereinigt
und signifikante Vorteile gegenüber
dem Stand der Technik bereitstellt. Fachleuten ist es ersichtlich,
dass die hierin veranschaulichten und beschriebenen Ausführungsformen
der Erfindung nur beispielhaft sind, und daher Änderungen an den vorangehenden
Ausführungsformen
vorgenommen werden können.
Als ein nicht einschränkendes
Beispiel kann Kernmaterial, das innerhalb der Seitenwände oder
der oberen Fläche
des Rollschuh-Rahmens angeordnet ist, nach außen vorwölben, derart, dass die Seitenwände eine Blasenkontur
aufweisen, um den Kern aufzunehmen. Daher ist es ersichtlich, dass
viele Änderungen
an der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung vorgenommen werden können, ohne den Umfang der Ansprüche zu verlassen.