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Technisches Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Faltmaschine zum Falten eines
Bahnmaterials entlang von Querfaltlinien. Spezieller bezieht sich
die Erfindung auf eine Faltmaschine des Typs, der ein Paar benachbarte,
gegenläufig
drehende Faltzylinder mit parallelen Achsen umfasst, wovon jeder
zumindest ein Greifelement aufweist, um das Bahnmaterial entlang
von Querlinien zu greifen und längs
dieser Linien Falten herzustellen.
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Die
Erfindung bezieht sich außerdem
auf ein Mittel zum Falten eines endlosen Bahnmaterials entlang von
quer verlaufenden Zickzacklinien.
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Stand der Technik
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Bei
vielen Faltmaschinen, die auf dem Gebiet der Papierverarbeitung
genutzt werden, um beispielsweise zusammengefaltete Papierservietten herzustellen,
wird ein endloses Bahnmaterial – das zuvor
entlang einer Längslinie
gefaltet worden sein kann – einem
Paar gegenläufig
drehender Faltzylinder zugeführt,
die derart nebeneinander angeordnet sind, dass ein Spalt definiert
ist, durch welchen das Bahnmaterial durchgeführt wird, und die parallele Achsen
aufweisen. An jedem Zylinder sind Elemente angeordnet, welche die
Falte in dem Bahnmaterial herstellen. Die erwähnten Elemente sind derart
angeordnet und werden derart gesteuert, dass das Bahnmaterial zickzackförmig gefaltet
wird, indem es abwechselnd zunächst
an einem und danach an dem anderen der beiden gegenläufig drehenden
Faltzylinder haftet. Das aus dem im Zickzack gefalteten Bahnmaterial
gebildete Paket wird danach mit einer Klinge zerschnitten und in
zwei Stapel aus Papierservietten oder ähnlichen gefalteten Erzeugnissen
getrennt.
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Eine
Maschine dieser Art ist beispielsweise in der
WO-A-9728076 , in der
US-A-4 332 583 und
in der
WO-A-0162651 beschrieben.
Andere Beispiele für
Faltmaschinen sind in
US-Patent
3,195,882 , in
US-Patent
3,229,974 , in
US-Patent
3,820,774 , in
US-Patent
3,689,061 , in dem
deutschen
Patent 4.446.753 und in dem
deutschen
Patent 429.288 beschrieben.
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Die
Faltelemente dieser Faltmaschinen umfassen, angeordnet an jedem
Faltzylinder, ein Greifelement, welches das Bahnmaterial bei jeder
Umdrehung des Zylinders entlang einer Faltlinie ergreift. Um das
Bahnmaterial in das Greifelement einzuführen, sind entsprechende Faltmesser
oder -keile an den beiden Faltzylindern angeordnet, und zwar an
Positionen, die winkelmäßig in Bezug
auf die Greifelemente versetzt sind. Um eine Falte herzustellen,
sind ein Faltmesser eines der beiden Faltzylinder und ein Greifelement
des anderen Faltzylinders in solchen Winkelstellungen angeordnet,
dass sie in dem Spalt, der zwischen den beiden Faltzylindern definiert
ist, in Übereinstimmung
zueinander kommen, so dass das Bahnmaterial durch das Faltmesser
in das Greifelement hinein geschoben wird.
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Typischerweise
weist jeder der beiden Faltzylinder zumindest ein Faltmesser und
ein Greifelement auf, so dass bei jeder vollständigen Umdrehung des Faltzylinderpaares
zumindest zwei Falten an dem Bahnmaterial erzeugt werden.
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Durch
das Vorhandensein der Faltmesser und Greifelemente an den gegenläufig drehenden Faltzylindern
werden diese Maschinen aus mechanischer Sicht besonders komplex.
Zudem kann die mechanische Einwirkung des Faltmessers oder -keils auf
das Bahnmaterial dieses beschädigen.
Die Faltmesser unterliegen einem schnellen Verschleiß mit daraus
folgenden Instandhaltungskosten.
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Faltmaschinen
eines anderen Typs und mit einer anderen Konfiguration als der,
auf die sich die vorliegende Erfindung bezieht, sind in
US-A-5,356,131 ;
US-A-4,921,235 ;
WO-A-03016184 beschrieben.
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Aufgaben und Zusammenfassung der Erfindung
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Faltmaschine
der vorstehenden Art zu erzeugen, die einfacher, aber gleichzeitig
effizient und zuverlässig
ist.
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Diese
und weitere Aufgaben und Vorteile, die für Fachleute auf dem Gebiet
durch Lesen des nachstehenden Textes offensichtlich werden sollten,
werden im Wesentlichen mit einer Faltmaschine gemäß dem unabhängigen Anspruch
1 gelöst
bzw. erzielt. Das endlose Bahnmaterial (typischerweise und bevorzugt
Tissuepapier zum Herstellen von Papiertaschentüchern oder Servietten und dergleichen)
wird somit abwechselnd an dem einen und dem anderen der gegenläufig drehenden
Faltzylinder durch Saugwirkung in Eingriff genommen, und diese Saugwirkung,
durch die das Bahnmaterial in gleichmäßig beabstandeten Bereichen
ergriffen wird, bewirkt ein Falten desselben im Zickzack, ohne dass
eine Verwendung komplexer mechanischer Elemente zum Ergreifen des
Bahnmaterials mit jeweiligen Nockenmechanismen zum Steuern dieser
erforderlich ist. Damit wird die Maschine vereinfacht, wobei diese
auch effizient und zuverlässig
wird.
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Um
das Falten zu erleichtern und um optional selbst bei hohen Geschwindigkeiten
einen besonders zuverlässigen
Betrieb zu erreichen, wird entsprechend der Erfindung an jedem der
Faltzylinder ein Keilelement in Phase mit dem Greifelement des Gegenzylinders
angeordnet, um eine Linie zu erzeugen, welche das Falten des Bahnmaterials
erleichtert, und zwar auf der Höhe
dieses Greifelements. Die Linie, die das Falten erleichtert, stellt
grundsätzlich
eine Art Kniff dar und kann auf besonders effiziente Weise erzielt
werden, indem für
jedes Keilelement eine an dem Gegenzylinder ausgebildete entsprechende
Kerbe in Zuordnung zu dem Unterdruckgreifelement bereitgestellt
wird.
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Entsprechend
einem anderen Aspekt bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren
zur Herstellung gefalteter Artikel aus einem endlosen Bahnmaterial,
vorteilhaft- und bevorzugterweise Tissuepapier, entsprechend dem
unabhängigen
Anspruch 8.
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Weitere
vorteilhafte Merkmale und Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Maschine
und des erfindungsgemäßen Verfahrens
sind in den anhängenden
Ansprüchen
ausgeführt
und werden nachstehend mit Bezugnahme auf eine beispielhafte Ausführungsform
detaillierter beschrieben.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Die
Erfindung wird besser verständlich
werden, wenn man der Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen folgt, in
welchen eine nicht einschränkende,
beispielhafte Ausführungsform
der Erfindung gezeigt ist. Insbesondere zeigt in den Zeichnungen:
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1 eine
Draufsicht einer Faltmaschine, in der die Erfindung verkörpert ist;
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2 eine
Vorderansicht der Faltzylinder der Maschine;
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3 eine
Draufsicht entsprechend III-III aus 2;
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4 einen
Längsschnitt
eines der Faltzylinder;
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5 einen
schematischen Querschnitt der beiden Faltzylinder entsprechend V-V
aus 2; die
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6A und 6B stellen
Vergrößerungen der
Greifelemente eines der Faltzylinder an der Stelle dar, an welcher
sich das gefaltete Bahnmaterial von dem Faltzylinder zu lösen beginnt,
und zwar in zwei aufeinanderfolgenden Positionen;
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7 stellt
einen Schnitt entsprechend VII-VII aus 2 dar;
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8 stellt
eine Vergrößerung des
Unterdruckbereichs eines der Faltzylinder im Längsschnitt dar;
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9 stellt
ein Detail des Montageflansches der Unterdruckeinheit in der Draufsicht
dar; und
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10 stellt
einen vergrößerten lokalen Schnitt
entsprechend einer Ebene senkrecht zu den Drehachsen der Faltzylinder
auf Höhe
des Faltbereichs in dem Moment dar, in welchem die Falte in dem
Bahnmaterial ausgebildet wird.
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Detaillierte Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen
der Erfindung
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Zunächst auf 1 Bezug
nehmend, weist die Faltmaschine ein Paar Faltzylinder 1 und 3 auf, die
entsprechend den Pfeilen f1 und f3 jeweils um vertikale Rotationsachsen 1A und 3A rotieren,
die parallel zueinander und in einem solchen Abstand angeordnet
sind, dass die beiden Faltzylinder 1, 3 auf Höhe eines
Spalts 5 nebeneinander angeordnet sind. Der Faltzylinder 1 wird über Angeln 1C und 1D (2)
in entsprechenden Lagern 7, 9 gehalten. Der Faltzylinder 3 wird
in gleicher Weise über
Angeln 3C und 3D in Lagern 11 und 13 gehalten.
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Die
beiden Faltzylinder 1 und 3 werden mittels eines
Zahnrads 14, das in ein Zahnrad 15 greift, welches
auf der Welle des Faltzylinders 1 verkeilt ist und wiederum
in ein Zahnrad 17 greift, das auf der Welle des Faltzylinders 3 verkeilt
ist, in entgegengesetzten Richtungen gedreht (Pfeile f1 und f3 in
den 1, 5 und 7).
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Am
oberen Ende der Welle 1C des Faltzylinders 1 ist
eine Exzenterscheibe 19 montiert, und diese vermittelt
durch eine Verbindungsstange 21 eine alternierende Bewegung
einer Kurbelschwinge 23 (siehe 2 und 3).
Die Kurbelschwinge 23 ist auf einer vertikalen Welle 25 verkeilt,
parallel zu den Achsen der beiden Faltzylinder 1, 3,
und trägt
integral an sich drei geformte Stäbe 26, die in entsprechende Ringnuten 27 in
dem Faltzylinder 1 eingefügt sind (siehe insbesondere 2).
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An
der entgegengesetzten Seite zu der Seite, an welcher die Verbindungsstange 21 angelenkt ist,
ist an der Kurbelschwinge 23 eine weitere Verbindungsstange 29 angelenkt,
deren entgegengesetztes Ende an einer Stütze 31 angelenkt ist,
die auf einer zu der Welle 25 parallelen Welle 33 verkeilt
ist. Integral mit der Welle 33 sind drei Stäbe 35 vorgesehen,
analog zu den Stäben 26,
und sind in entsprechende in dem Faltzylinder 3 vorgesehene
Nuten 37 eingefügt.
Die Anzahl der Stäbe 26, 35 kann
entsprechend der Höhe
der Faltzylinder 1, 3 variieren.
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Wie
insbesondere in dem Querschnitt aus 5 und, begrenzt
auf den Faltzylinder 3, in dem Schnitt aus 4 zu
sehen ist, ist im Inneren jedes Faltzylinders 1, 3 ein
länglicher
Sitz oder eine längliche
Kavität
ausgebildet, die für
beide Zylinder insgesamt mit 41 bezeichnet ist. Die beiden
Kavitäten 41 sind
symmetrisch zueinander, wie insbesondere in 5 zu sehen
ist, und die Faltzylinder werden derart miteinander synchronisiert,
dass sich die Kavitäten
an diametral entgegengesetzten Positionen befinden.
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Die
Kavitäten 41 sind
zu der zylindrischen Oberfläche
jedes der beiden Faltzylinder 1, 3 hin offen.
In jeder der beiden Aufnahmen oder Kavitäten jedes Faltzylinders 1, 3 ist
ein Greifelement aufgenommen, das als Ganzes mit 43 bezeichnet
ist, welches genutzt wird, um das in den Spalt 5 zwischen
den beiden Faltzylindern 1, 3 eingeführte Bahnmaterial
N zu ergreifen und zu falten. Die beiden Greifelemente 43 sind
symmetrisch zueinander, und im Nachstehenden soll nur eines derselben
detaillierter beschrieben werden, insbesondere mit Bezugnahme auf 4.
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Das
Greifelement 43 besteht im Wesentlichen aus einem Block,
in dem eine Serie von Durchgangslöchern 45 vorgesehen
ist (die bei dem gezeigten Beispiel in vier Reihen parallel zu der
Achse des Faltzylinders angeordnet sind). Die Löcher sind zu einer im Wesentlichen
ebenen inneren oder rückwärtigen Oberfläche 47 des
Blocks 43 hin offen, ebenso wie zu einer im Wesentlichen
zylindrischen Außenfläche 49,
die fluchtend mit der zylindrischen Oberfläche des jeweiligen Faltzylinders 3 (oder 1)
angeordnet ist. Die zylindrische Oberfläche 49 ist auf Höhe der Nuten 37 (oder 27)
der Faltzylinder 1 und 3 unterbrochen und weist
auf Höhe
der Ringnuten vertiefte Bereiche 51 auf, um einen Durchtritt
der Stäbe 26, 35 zu
ermöglichen.
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Der
Sitz 41 beider Zylinder 1 und 3 steht
in Verbindung mit einer Saugleitung 53, die koaxial zu der
Drehachse des jeweiligen Zylinders verläuft und an der oberen Stirnfläche desselben
austritt, wo sie (wie später
noch beschrieben wird) für
einen bestimmten Drehwinkel des jeweiligen Zylinders in Verbindung
mit einer Sogleitung gehalten wird. Auf diese Weise wird über die
Löcher 45 jedes
Blocks 43 (für
einen vorgegebenen Winkel) ein Unterdruck erzeugt, dessen Zweck
darin besteht, das Bahnmaterial, das entlang einer Querfaltlinie
gefaltet werden soll, zwischenzeitlich zurückzuhalten, wie später noch
detaillierter gezeigt wird.
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An
der zylindrischen Frontfläche 49 jedes Blocks 43 ist
ein Einschnitt oder eine Kerbe 55 ausgebildet (siehe die
Vergrößerung in 10),
in welche(n) ein Keil 57 eindringt, der an einem an dem
Gegenzylinder angeordneten Einsatz 59 ausgebildet ist. Wie
in 5 zu sehen ist, sind an jedem der beiden Faltzylinder 1, 3 der
Block 43 und der Einsatz 59 an diametral gegenüberliegenden
Stellen angeordnet, so dass während
der Drehung der beiden Zylinder 1, 3 in dem Spalt 5 jede
Kerbe 55 eines an dem einem der beiden Zylinder montierten
Blocks 43 in Übereinstimmung
mit dem Keil 57 des an dem anderen Zylinder montierten
Einsatzes 59 kommt.
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Die
vorstehend beschriebene Maschine arbeitet auf folgende Weise:
Wenn
die Faltmaschine im Einsatz ist, wird ein Bahnmaterial N, das optional
den Faltzylindern 1, 3 vorgelagert in Längsrichtung
mit Systemen, die per se bekannt sind und hier nicht beschrieben
werden, gefaltet worden ist, durch den Spalt 5 zwischen
den Faltzylindern 1, 3 durchgeführt (Pfeil
fN, 1). Hier wird es abwechselnd von dem einen oder
dem anderen der beiden Unterdruckgreifelemente, die aus den Blöcken 43 mit
den entsprechenden Sauglöchern 45 bestehen,
entlang von Querfaltlinien in Eingriff genommen.
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Eine
Saugwirkung über
die Löcher 45 wird für jeden
Zylinder 1, 3 aktiviert, bevor die in Bezug auf die
Drehrichtung des jeweiligen Zylinders 1, 3 am weitesten
vorn liegende Linie von Löchern 45 den Spalt 5 erreicht,
so dass das Bahnmaterial auf die zylindrische Oberfläche des
jeweiligen Faltzylinders gezogen wird und auf dieser gehalten wird.
Die Vielzahl von Linien von Sauglöchern 45 garantiert
ein effizientes Zurückhalten
des Bahnmaterials, wenn dieses durch den Spalt 5 tritt
und sich jenseits desselben weiterbewegt, der Drehbewegung des Zylinders
folgend.
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Die
Saugwirkung über
die Löcher 45 wird aufrechterhalten,
bis sich der Block 43 in einer Winkelstellung von ungefähr 45° bis 60° weiter vorn
befindet als die Position des Spalts 5. Auf diese Weise bleibt
das Bahnmaterial N, welches mit im Wesentlichen der gleichen Umfangsgeschwindigkeit
wie die Faltzylinder 1, 3 bewegt wird, infolge
der Saugwirkung an dem Faltzylinder 1 oder 3 haften,
an welchem die Saugwirkung aktiviert worden ist, wodurch eine Falte
wie in 5 gezeigt erzeugt wird (in diesem Fall ist die
durch den Zylinder 3 geformte Falte gezeigt). In der Stellung
aus 5 ist die Saugwirkung unterbrochen worden, und
die gefaltete Kante des Bahnmaterials N löst sich von dem Faltzylinder 3, was
durch die Schwingbewegung der Stäbe 35 erleichtert
wird, deren Schwingbewegung vorteilhaft mit der Winkelstellung der
Faltzylinder 1, 3 synchronisiert wird. Die Falte,
die durch das dem Faltzylinder 3 zugeordnete Greifelement 43 hergestellt
wurde, ist mit P bezeichnet.
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Bei
Weiterdrehung der beiden Faltzylinder 1, 3 in
entgegengesetzte Richtungen wird, wenn sich das Unterdruckgreifelement 43 in
der Nähe
des Spalts 5 befindet, die Saugwirkung durch dieses aktiviert,
und in dem Material N wird eine Falte analog der Falte P, die durch
den Faltzylinder 3 hergestellt wurde, ausgebildet.
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Durch
Weiterdrehung der Faltzylinder 1, 3 und abwechselnde
Aktivierung der Saugwirkung durch das eine oder das andere der beiden
Greifelemente 43 wird eine zickzackförmige Faltung des Bahnmaterials
N erzielt. Dieses bildet somit einen Materialpacken P, der entsprechend
dem Pfeil F zu einem Schneidelement 60 und an dieses heran
geführt
wird (1), dessen Schneidkante parallel zu den Drehachsen 1A, 3A der
Faltzylinder 1, 3 liegt und in einer vertikalen
Ebene tangential zu den beiden Zylindern angeordnet ist. Das Scheidelement
kann ein festes oder bewegliches Element (in an sich bekannter Art)
darstellen und teilt den Packen P in zwei Stapel M1, M2 Servietten
oder anderer gefalteter Artikel, die einem Entladebereich der Maschine
zu geführt
werden, in welchem bekannte und hier nicht detailliert beschriebene
Elemente zum Trennen der einzelnen Packen von Artikeln voneinander
angeordnet sind.
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Um
das Ausbilden der Falten in Höhe
der Greifelemente 43 zu erleichtern, sind Keile 57 vorgesehen,
die mit den Kerben 55 zusammenwirken. Diese beiden Elemente
kommen in Höhe
des Spalts 5 (10) in gegenseitigen Eingriff,
wobei sie zwischen sich das Bahnmaterial N verformen. Dadurch wird
eine Linie zum Erleichtern des Faltens, grundsätzlich in Form eines Kniffs,
gebildet. Um dies zu erreichen, ist es nicht notwendig, einen besonders
hohen Druck zwischen den beiden Elementen 55, 57 auszuüben. Es
ist jedoch vorteilhaft, wenn die Kerbe 55 in einem entfernbaren
und austauschbaren Abschnitt des Blocks 43 hergestellt
wird. Dieser entfernbare Abschnitt kann in vorteilhafter Weise aus
nachgiebigem Material wie beispielsweise Gummi hergestellt sein,
welches relativ hart sein kann, wenngleich es eine größere Elastizität als das
Metallmaterial aufweist, aus welchem der restliche Teil des Blocks 43 besteht.
Wie in der Zeichnung zu erkennen ist, ist die Kerbe 55 an
jedem Block 43 auf der Höhe der in Bezug auf die Drehrichtung
des jeweiligen Faltzylinders 1 oder 3 am weitesten
vorn liegenden Reihe von Sauglöchern 45 angeordnet.
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Um
die Saugleitung 53 jedes der beiden Faltzylinder 1, 3 mit
dem Unterdruck zu verbinden, beispielsweise mit einer Leitung, die
mit einem Ventilator verbunden ist, ist eine Anschlussanordnung
vorgesehen, die mit der oberen Stirnfläche jedes der beiden Zylinder
zusammenwirkt, die mit 1F für den Faltzylinder 1 und
mit 3F für
den Faltzylinder 3 bezeichnet ist. Diese Anordnung ist
im Detail in den 7, 8 und 9 für den Faltzylinder 3 gezeigt.
Eine symmetrische Anordnung ist für den Faltzylinder 1 vorgesehen.
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Mithilfe
einer Platte 83 aus einem Material mit einem geringen Reibungskoeffizienten
liegt ein Schuh 81 auf der Stirnfläche 3F des Zylinders 3 auf. Der
Schuh 81 ist verschiebbar mit zwei vertikalen Führungssäulen 85 verbunden,
die in jeweilige Hülsen 87 eingespannt
sind. Diese wiederum sind an einem Flansch 89 befestigt,
der an einem Abschnitt 91 der feststehenden Struktur der
Maschine angespannt ist. Zwei Kompressionsfedern 93 (von
denen eine in 8 zu sehen ist) drücken den
Schuh 81 gegen die Stirnfläche des jeweiligen Faltzylinders 1 oder 3.
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Der
Flansch 89 ist in 9 in Draufsicht
gezeigt. Zwei Gruppen aus drei Löchern
für die
Befestigungsschrauben 97 der Hülsen 87 zum Zurückhalten der
Führungssäulen 85 sind
mit 95 bezeichnet. Wie in 9 zu sehen
ist, ist der Flansch 89 mit zwei bogenförmigen Schlitzen 99 versehen.
Zwei Schrauben (von denen eine in 8 mit 101 bezeichnet
ist) sind in diese Schlitze eingefügt, um den Flansch 89 an
der Struktur 91 der Maschine zu befestigen. Dank der gebogenen
Schlitze 99 kann durch Lösen der Schrauben 101 die
Winkelstellung jedes Flansches 89 in Bezug auf die Achse
des jeweiligen Faltzylinders 1 oder 3 modifiziert
werden. Auf diese Weise ist es möglich, die
Winkelstellung des jeweiligen Schuhs 81 anzupassen.
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Die
Struktur des Schuhs 81 ist detailliert in den 7 und 8 gezeigt.
Er weist einen Hauptkörper
auf, in welchem ein vertiefter Sitz 103 ausgebildet ist,
in welchem die Platte 83 aufgenommen ist. Der Hauptkörper und
die Platte 83 des Schuhs 81 weisen ein Loch mit
einem länglichen
Querschnitt 105 auf, das sich parallel zu der Achse des
Faltzylinders 1 und 3 erstreckt. Das längliche Loch 105 ist
mit einem seitlichen Loch 107 verbunden, welches mit einem
Saugrohr 109 verbunden ist, das wiederum mit einem Ventilator
oder einem anderen geeigneten Mittel zum Erzeugen einer Saugwirkung,
das nicht gezeigt ist, verbunden ist. Das längliche Loch 105 erstreckt
sich winkelmäßig entsprechend
dem Drehwinkel des Zylinders 1 oder 3, über welchen
hin über die
Löcher 45 des
Blocks 43 eine Saugwirkung realisiert wird.
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Mit
dieser Anordnung wird, wenn sich der Faltzylinder 1 oder 3 um
seine Achse dreht, über
die gesamte Drehung des Zylinders, während welcher die Saugleitung 53 mit
dem in dem Schuh 81 ausgebildeten länglichen Loch 105 verbunden
ist, im Inneren der Saugleitung 53 eine Saugwirkung erzeugt. Durch
die Möglichkeit
der Einstellung der Winkelstellung des Flansches 89 ist
eine Verstellung der Winkelpositionen, an welchen die Saugwirkung
im Inneren des Unterdruckkanals 53 beginnt und endet, möglich.
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Anhand
der vorstehenden Beschreibung wird deutlich, dass mit dem Saugsystem,
das den Faltzylindern 1, 3 zugeordnet ist, das
Bahnmaterial N gefaltet wird (optional mithilfe der Knifflinie,
die durch den Keil 57 in Zusammenwirkung mit der Kerbe 55 erzeugt
werden kann), ohne dass mechanische Greifelemente erforderlich sind,
die durch besonders komplexe Nockensysteme gesteuert und betätigt werden,
wie es bei herkömmlichen
Vorrichtungen der Fall ist.
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Im
Vergleich zu herkömmlichen
Maschinen (wie dem in der
WO-A-0162651 beschriebenen
Typ) ist die Maschine folglich viel einfacher.
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Es
versteht sich, dass die Zeichnung lediglich eine mögliche Ausführungsform
der Erfindung zeigt, wobei diese in Form und Anordnung variieren kann,
ohne dass jedoch vom Inhalt des Konzepts abgewichen wird, auf welchem
die Erfindung basiert. Jegliche Bezugszeichen in den anhängenden
Ansprüchen
sind allein zu dem Zweck angegeben, das Lesen dieser mit Blick auf
die vorstehende Beschreibung und die anhängenden Zeichnungen zu erleichtern,
und sie schränken
in keinerlei Weise den Schutzumfang ein.