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Die
vorliegende Erfindung betrifft elektronische Vorrichtungen zur Identifizierung
und Speicherung von Guthabenwerten, die in Stationen und/oder Maschinen
zur automatischen Ausgabe von Waren und/oder Dienstleistungen, Videospielen
usw. verwendet werden, wobei hier insbesondere Vorrichtungen zur
Identifizierung von vorgegebenen Münzen, Transpondern und elektronischen
Guthabenspeicherungsmitteln betroffen sind.
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Bisher
wurden unterschiedliche Arten von Stationen und/oder Maschinen zur
automatischen Ausgabe von Waren und/oder Dienstleistungen bereitgestellt,
deren Merkmal eine geeignete Vorrichtung zur Identifizierung von
in diese eingeführten Münzen und/oder
Transpondern ist.
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Eine
Vorrichtung dieser Art, beispielsweise ein elektronischer Münzautomat,
erkennt gemäß bekannten
technischen Verfahren die Art der von dem Benutzer in diese eingeführten Münze; wenn
die Münze
zu einem der Modellmünzen
korrespondiert, für
welche der Münzautomat
verwendet wird, wird sie eingenommen, andernfalls wird sie an den
Benutzer zurückgegeben.
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Wenn
der Wert der eingeführten
und eingenommenen Münzen
den Wert einer entsprechenden Ware und/oder Dienstleistung erreicht,
wird in dem Münzautomat
der Ausgeber betätigt,
um den Gegenstand auszuhändigen.
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Es
ist offenkundig, dass der Benutzer eine große Anzahl von Münzen im
Verhältnis
zu der Bedeutung der gewünschten
Dienstleistung oder zu der Menge und dem Wert der gewünschten
Waren besitzen muss.
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Offenkundigerweise
ist dieses Erfordernis für den
Benutzer sehr unbequem, denn er muss sich stets vergewissern, dass
er eine große
Anzahl von Münzen
bei sich hat, die nicht immer leicht zu finden sind, und die auch
schwer und hinderlich sind.
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Die
elektronischen Münzautomaten
der Stationen und/oder Maschinen zur automatischen Ausgabe von Waren
und/oder Dienstleistungen können durch
eine andere Vorrichtung, die sich an der Außenseite des Automaten befindet
und allein dazu bestimmt ist, nur elektronische Guthabenspeicherungsmittel
einzuführen
und zu erkennen, ersetzt oder in diese integriert werden.
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Die
codierten elektronischen Mittel zum Speichern von Guthabenwerten,
beispielsweise ein Transponder oder elektronische Schlüssel, unterscheiden
sich durch einen Identifizierungscode und können bei Zahlung eines geeigneten
Geldbetrags bis zu dem von dem Benutzer gewünschten Guthabenwert aufgeladen
werden.
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In
diesem Fall wirkt nach der Identifizierung eine geeignete Vorrichtung
mit dem Transponder oder den elektronischen Schlüsseln zusammen, so dass eine
Guthabenabbuchung erfolgt und der Ausgeber zur Aushändigung
des gewünschten
Gegenstands betätigt
wird.
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Durch
das Anbringen einer zusätzlichen
Vorrichtung zur Erkennung von elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln
verändert
sich jedoch der ästhetische
Anblick der Außenseite
der Stationen und/oder Maschinen zur automatischen Ausgabe von Waren
und/oder Dienstleistungen, Videospielstationen usw.
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Weiterhin
muss beim Konstruieren des Automaten die Möglichkeit vorgesehen werden,
an der Außenseite
der Ausgeber und an der Seite der Münzautomaten einen Bereich zum
Anbringen der Transponder-Identifizierungsvorrichtung einzurichten.
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Um
die obigen Probleme zu vermeiden, hat der Anmelder in der Anmeldung
Nr. BO98A 000382 für
Gewerbliche Erfindungen, die unter der Nummer
EP0965957 als Europäische Patentanmeldung
eingereicht wurde, eine Vorrichtung zur Annahme und zur Identifizierung
von vorgegebenen Münzen
oder Transpondern vorgeschlagen, die in diese eingeführt werden.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Universalvorrichtung
vorzuschlagen, die sich zum Einführen
und zur Identifizierung von vorgegebenen Münzen oder Transpondern sowie von
elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln eignet, die vorübergehend
und teilweise in diese eingeführt
werden.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die weitere Aufgabe zugrunde, eine
Universalvorrichtung vorzuschlagen, die nur zur Identifizierung
von Münzen
an bereits vorhandenen Münzautomaten
angebracht werden können,
indem diese an das Ein führen
und die Identifizierung von Transpondern und an das Zusammenwirken
mit denselben sowie an das vorübergehende
Einführen
und die Identifizierung von elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln
und an das Zusammenwirken mit denselben angepasst werden.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die weitere Aufgabe zugrunde, eine
Universalvorrichtung zur Identifizierung von Münzen, Transpondern und elektronischen
Guthabenspeicherungsmitteln vorzuschlagen, durch welche sich der ästhetische
Anblick der Ausgeber von Waren und/oder Dienstleistungen, Videospielstationen
usw. in keiner Weise verändert.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt noch die weitere Aufgabe zugrunde,
eine Vorrichtung vorzuschlagen, mit der ein Benutzer, der bisher
mit einem geeigneten Transponder oder geeigneten elektronischen
Guthabenspeicherungsmitteln versehen war, nicht in unnützer Weise
mit der Suche nach einer großen
Anzahl von Münzen
Zeit vergeuden muss.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt noch die weitere Aufgabe zugrunde,
eine Universalvorrichtung zur Identifizierung und zur anschließenden codierten Speicherung
von Guthaben vorzuschlagen, die schnell funktioniert und für jedermann
einfach zu verwenden ist, wodurch mithin die für den Erhalt der gewünschten
Waren und/oder Dienstleistungen benötigte Zeit verkürzt wird.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt noch die weitere Aufgabe zugrunde,
eine Universalvorrichtung vorzuschlagen, die nicht nur Transponder
und elektronische Guthabenspeicherungsmittel identifiziert und mit
denselben zusammenwirkt, sondern diese auch schnell und einfach
auflädt.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, eine Universalvorrichtung
mit einer einfachen, äußerst sicheren
technischen Lösung vorzuschlagen,
wobei diese Vorrichtung auch funktionsfähig und billig sein sollte.
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Die
oben genannten Aufgaben werden mit den Merkmalen des Hauptanspruchs
erfüllt,
während bevorzugte
Merkmale in den Unteransprüchen
definiert sind.
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Diese
charakteristischen Merkmale der Erfindung werden in der folgenden
ausführlichen
Beschreibung einiger bevorzugter, jedoch nicht ausschließlicher
Ausführungsformen
an Hand der anliegenden Zeichnungen dargestellt, in denen:
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1 eine
schematische vordere Schnittansicht der vorgeschlagenen Universalvorrichtung
in einigen Arbeitsschritten ist, die für die Identifizierung eines
elektronischen Guthabenspeicherungsmittels 0, das vorübergehend
in diese eingeführt
wird, besonders wichtig sind;
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1A eine
schematische Ansicht verschiedener Arten von Münzen M und von Transpondern
T, die in die Universalvorrichtung eingeführt werden sollen, sowie eines
elektronischen Guthabenspeicherungsmittels 0 ist, das vorübergehend
in die vorgeschlagene Universalvorrichtung eingeführt und
anschließend
aus derselben herausgezogen werden soll;
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die 2 und 3 schematische
und vordere Schnittansichten von anderen Ausführungsformen der vorgeschlagene
Universalvorrichtung sind.
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In
den oben genannten Figuren bezeichnet die Bezugsziffer 1 allgemein
ein kastenartiges Gehäuse,
die Ziffer 11 bezeichnet einen ersten rechteckigen Schlitz
zum Einführen
der vorgegebenen Münzen
M oder runden Transponder T, und die Ziffer 13 bezeichnet
einen zweiten Schlitz für
eine mögliche Abweisung
der Münze
oder die Rückgabe
des Transponders.
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Der
erste rechteckige Schlitz 11, der sich in dem oberen Teil
des Gehäuses 1 befindet,
bildet auf seiner von außen
zugänglichen
Vorderseite eine Mündung
eines Gleitkanals 15. Die Form des Kanals, d.h. seine Breite
und seine Höhe,
ist derart, dass dadurch unterschiedliche Arten von Münzen oder Transpondern
frei aufgenommen werden können.
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Der
Gleitkanal 15 verläuft
im Innern des Gehäuses 1 von
dessen Oberteil nach unten, um somit die Münze oder den Transponder entlang
einem gut definierten Weg auf verschiedenen Stufen zu führen.
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In
dem Gleitkanal 15, an dessen Seitenwänden und nahe dem Schlitz 11,
befinden sich Sensormittel 161, die mit einer Steuereinheit 17 verbunden sind.
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Die
Sensormittel 161 sind zum Detektieren und Identifizieren
von vorgegebenen Münzen
oder Transpondern bestimmt.
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Faktisch
detektieren die Sensormittel 161 mögliche Variationen des dazwischen
befindlichen Mediums und reagieren, wenn eine Münze oder ein Transponder eingeführt wurde;
bei einem Transponder detektieren sie dessen Identifizierungscode.
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Jeder
Art einer Münze
und jedem Transpondercode ist ein Signal oder Impuls zugeordnet,
der zu der Steuereinheit 17 geleitet wird.
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Der
oben genannte erste Schlitz 11 kann auch zum Einführen von
elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln 0 verwendet
werden, die in den Gleitkanal 15 eingeführt werden, bis sie zu dem
elektronischen Datenlese- und -schreibsensor 171 gelangen,
der stromab der Sensormittel 161 angeordnet ist und über eine
Schnittstelle mit der Steuereinheit 17 verbunden ist.
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Das
elektronische Guthabenspeicherungsmittel 0 kann in der
beispielsweise in 1A gezeigten Weise durch Zuordnung
eines Transponders T1 und eines Halters 01 gebildet werden,
in welchen der Transponder eingeführt wird.
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Auf
Grund des Profils eines ersten Endes 20 des Halters 01 kann
dieser durch den ersten Schlitz 11 hindurch in den Gleitkanal 15 eingeführt werden, und
der Transponder kann nahe dem elektronischen Datenlese- und -schreibsensor 171 positioniert
werden.
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Das
zweite Ende 21 des Halters 01 weist eine Verbindungsvorrichtung 23 zum
Verbinden mit einem Schlüsselträger P auf.
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Offenkundig
kann der Halter 01 zur Aufnahme von mehreren Transpondern
T1 geformt sein: in diesem Fall kann ein Transponder ein Guthaben,
ein anderer Transponder einen Zugriffscode und/oder einen Code zur
Aktivierung der Ausgabemaschine zur Ausgabe von bestimmten Dienstleistungen
enthalten usw.
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Möglicherweise
kann das zweite Ende 21 eine anatomische Form aufweisen,
damit ein Benutzer dieses leichter ergreifen kann.
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In
diesem Fall detektieren die oben genannten Sensormittel 161 den
Identifizierungscode des in den Halter 01 eingeführten Transponders.
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Weiterhin
kann der Transponder T1 in dem Halter 01 angeordnet und
in einer Vertiefung befestigt sein. In diesem Fall kann der Transponder
T1 aus dem Halter 01 entnommen und durch den ersten Schlitz 11 hindurch
in die Vorrichtung eingeführt
werden.
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Weiterhin
kann das elektronische Guthabenspeicherungsmittel 0 ein
elektronischer Schlüssel 02 sein,
dessen erstes Ende 31 ein Profil aufweist, welches durch
den ersten Schlitz 11 hindurch verläuft und in den Gleitkanal 15 eingeführt werden
kann, und bis zu dem elektronischen Datenlese- und -schreibsensor 171 verläuft. Das
zweite Ende 32 des elektronischen Schlüssels bildet eine anatomische
Handhabe 33.
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Ebenfalls
gemäß dieser
speziellen Ausführungsform
kann der elektronische Schlüssel 02 einen oder
mehrere Transponder T2 mit jeweiligen Guthabenwerten und/oder Identifizierungscodes
und/oder Zugriffscodes für
verschiedene Funktionen des die Waren und/oder Dienstleistungen
ausgebenden Automaten enthalten.
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In
diesem Fall detektieren die Sensormittel 161 den Identifizierungscode
des Transponders oder der Transponder, die in den elektronischen
Schlüssel 02 eingeführt sind.
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Die
obigen Sensormittel 161 sind auch dazu bestimmt, eine mögliche Einführung eines
elektronischen Guthabenspeicherungsmittels 0 zu detektieren
und ein korrektes Signal zu der Steuereinheit 17 zu leiten,
welche den elektronischen Datenlese- und -schreibsensor 171 betätigt, um
das in dem elektronischen Guthabenspeicherungsmittel verbleibende Guthaben
zu prüfen.
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Die
Steuereinheit 17 sendet auch Signale zu einer (nicht gezeigten) äußeren LED,
die aktiviert wird, wenn ein Wert, der für die Aushändigung der gewünschten
Ware oder Dienstleistung erforderlich ist, von dem in dem Mittel 0 gespeicherten
Guthaben abgebucht wurde.
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Auf
diese Weise wird der Benutzer darauf hingewiesen, dass er das elektronische
Guthabenspeicherungsmittel 0 aus dem Schlitz 11 entnehmen kann.
Das Informationssignal kann auf einem geeigneten äußeren Anzeigefeld
sichtbar gemacht oder durch ein akustisches Signal angezeigt werden.
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In
dem Gleitkanal 15 sind stromab der Sensormittel 161 auch
Detektierungs- und
Identifizierungsmittel 16 vorhanden. Die Detektierungs-
und Identifizierungsmittel 16 zur Identifizierung einer
speziellen Art der eingeführten
Münze sind
mit der Steuereinheit 17 verbunden.
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Die
Detektierungs- und Identifizierungsmittel 16 können von
Spulen gebildet sein, die als Primärspule und als Sekundärspule eines
Transformators fungieren und charakteristische Merkmale jeder Art einer
Münze (beispielsweise
Materialart, Masse, Form usw.) detektieren und identifizieren. Auf
diese Weise wird der Wert der Münze
bestimmt.
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Die
Detektierungs- und Identifizierungsmittel 16 werden offenkundigerweise
von der Steuereinheit 17 aktiviert, wenn die Sensormittel 161 ein
Signal an dieselbe sendet, nachdem die Einführung einer Münze an Stelle
eines Transponders oder eines elektronischen Guthabenspeicherungsmittels
detektiert wurde.
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Die
Steuereinheit 17 ist durch bekannte Verbindungsmittel auch
mit Leitmitteln 190 verbunden, die auf der Endhöhe des Gleitkanals 15 angeordnet sind
und zwei verschiedene Stellungen annehmen können.
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In
ihrer ersten Stellung verbinden die Leitmittel 190 den
Endteil des Gleitkanals mit der Mündung eines Verbindungskanals 153;
in ihrer zweiten Stellung verbinden die Leitmittel 190 den
Gleitkanal 15 mit einem Abgabekanal 151, an dessen
Ende sich der zweite Schlitz 13 befindet.
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Durch
das Verbinden des Gleitkanals 15 mit dem Verbindungskanal 153 können die
als gültig identifizierten
Münzen
angesammelt werden, während
durch das Verbinden des Gleitkanals mit dem Abgabekanal 151 die
nicht identifizierten Münzen oder
Transponder ausgeworfen werden können.
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Durch
das Verbinden des Gleitkanals 15 und des Verbindungskanals 153 können weiterhin
die Transponder, die kein Guthaben mehr aufweisen, gemäß den Bedürfnissen
des Administrators der Stationen und/oder Automaten zur Ausgabe
von Waren und Dienstleistungen gesammelt werden.
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Das
kann insbesondere in Spielsalons von Nutzen sein, wo der Besitzer
bequemerweise die Transponder zurückbekommt, die kein Guthaben mehr
aufweisen, um diese wieder zu laden und wieder an die Benutzer zu
verkaufen.
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Die
Steuereinheit 17 wird gemäß den Informationen, die sie
bei einem Transponder von dem elektronischen Datenlese- und -schreibsensor 171 und
bei Münzen
von den Detektierungs- und Identifizierungsmitteln 16 erhält, in geeigneter
Weise programmiert, um die Leitmittel 190 in der gewünschten Stellung
zu aktivieren: entweder zum Ansammeln von Münzen und/oder Transpondern
oder zum Abweisen von nicht identifizierten Münzen und zum Zurückgeben
von Transpondern.
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Im
Folgenden wird die Funktionsweise der vorgeschlagenen Vorrichtung
beschrieben, beginnend mit dem Einführen einer Münze M oder
eines runden Transponders T oder eines elektronischen Guthabenspeicherungsmittels 0.
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Im
ersten Fall wird in den ersten Schlitz 11 eine Münze derart
eingeführt,
dass sie in dem Gleitkanal 15 hinunter fällt.
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Die
Sensormittel 161 detektieren, dass eine Münze eingeführt wird,
und senden an die Steuereinheit 17 einen Befehl zum Aktivieren
der Detektierungs- und Identifizierungsmittel 16.
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Die
Münze folgt
dem von dem Gleitkanal 15 gebildeten Weg und läuft zwischen
den Detektierungs- und Identifizierungsmittel 16 hindurch,
welche die charakteristischen Merkmale der Münze detektieren und diese mithin
identifizieren.
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Dann
senden die Detektierungs- und Identifizierungsmittel 16 an
die Steuereinheit 17 ein Signal, welches zu der detektierten
Art der Münze
korrespondiert.
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Wenn
die Steuereinheit 17 erkennt, dass die Art des Signals
bekannt ist und einer vorgegebenen Art einer Münze entspricht, aktiviert sie
die Leitmittel 190 zum Einnehmen der Stellung, in welcher
diese den Gleitkanal 15 mit dem Verbindungskanal 153 verbinden.
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Auf
diese Weise kann die Münze
in die Guthabenspeicherungsvorrichtung gelangen und das angesammelte
Guthaben derart vergrößern, dass
es den Wert der gewünschten
Ware und/oder Dienstleistung erreicht.
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Wenn
die Steuereinheit andernfalls erkennt, dass das empfangene Signal
unbekannt ist, aktiviert sie die Leitmittel 190 zum Einnehmen
der Stellung, in welcher diese den Gleitkanal 15 mit dem
Abgabekanal 151 verbinden, um damit die Münze abzuweisen, die
in dem zweiten Schlitz 13 erscheint.
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In
einem zweiten Fall wird in den ersten Schlitz 11 ein Transponder
mit runder Form derart eingeführt,
dass er in dem Gleitkanal 15 hinunter fällt.
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Die
Sensormittel 161 detektieren, dass ein Transponder T eingeführt wird,
und erkennen dessen Identifizierungscode.
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Dann
senden die Sensormittel 161 an die Steuereinheit 17 ein
Signal zum Aktivieren des elektronischen Datenlese- und -schreibsensors 171.
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Der
Transponder folgt dem von dem Gleitkanal 15 gebildeten
Weg und durchläuft
den elektronischen Datenlese- und -schreibsensor 171, welcher detektiert,
ob das Guthaben in dem Transponder ausreicht, um die gewünschte Ware
und/oder Dienstleistung auszugeben.
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Im
positiven Fall bucht der elektronische Datenlese- und -schreibsensor 171 den
Betrag für
die gewünschte
Ware und/oder Dienstleistung von dem gespeicherten Guthabenwert
ab.
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Die
Steuereinheit 17 aktiviert das Leitmittel 190 derart,
dass dieses die Stellung einnimmt, in welcher es den Gleitkanal 15 welcher
diese den Gleitkanal 15 mit dem Abgabekanal 151 verbindet.
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Auf
diese Weise wird der Transponder mit dem verbliebenen gespeicherten
Guthabenwert an den Benutzer durch den zweiten Schlitz 13 hindurch zurück gegeben.
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Im
negativen Fall kann der elektronische Datenlese- und -schreibsensor 171 detektieren,
dass der Transponder kein Guthaben mehr aufweist, oder dass der
gespeicherte Guthabenwert niedriger als der geforderte Wert ist.
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In
diesem Fall sendet der elektronische Datenlese- und -schreibsensor 171 an
die Steuereinheit 17 ein Signal zum Betätigen der Leitmittel 190,
um damit den Gleitkanal 15 mit dem Abgabekanal 151 zu verbinden,
um damit den Transponder an den/die Benutzer(in) zurück zu geben
und ihr/ihm möglicherweise
durch eine geeignete Anzeige mitzuteilen, dass das darin gespeicherte
Guthaben nicht groß genug ist
oder aufgebraucht ist.
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Die
gleichen Vorgänge
laufen auch in dem Fall ab, dass der Betrag, der dem Wert der gewünschten
Ware und/oder Dienstleistung entspricht, gleich dem Guthaben in
dem Transponder ist.
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Wenn
es der Administrator der Stationen und/oder Automaten zur Ausgabe
von Waren und Dienstleistungen so fordert, kann die Steuereinheit 17 derart
programmiert werden, dass die Leitmittel 90 den Gleitkanal 15 mit
dem Verbindungskanal 153 derart verbinden, dass die kein
Guthaben aufweisenden Transponder gesammelt werden.
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In
diesem Fall werden neue Guthabenwerte in dem Transponder durch den
Administrator gespeichert, wohingegen der neue Guthabenwert durch den
Benutzer selbst darin gespeichert wird, wenn der Transponder an
den Benutzer zurück
gegeben wird.
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In
einem dritten Fall führt
der Benutzer das elektronische Guthabenspeicherungsmittel 0 teilweise
in den Schlitz 11 ein, wobei er das Ende 20 mit dem
Transponder darin oder das Ende 31 mit dem Identifizierungscode
des elektronischen Guthabenspeicherungsmittels 0 darin
in Entsprechung zu dem elektronischen Datenlese- und -schreibsensor 171 positioniert.
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Die
Sensormittel 161 detektieren sofort, dass an Stelle einer
Münze elektronische
Guthabenspeicherungsmittel 0 eingeführt wurden, und senden an die
Steuereinheit 17 ein Signal zum Aktivieren des elektronischen
Datenlese- und -schreibsensors 171, der detektiert, ob
das Guthaben in dem elektronischen Guthabenspeicherungsmittel 0 ausreicht,
um die gewünschte
Ware und/oder Dienstleistung auszugeben.
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Im
positiven Fall bucht der elektronische Datenlese- und -schreibsensor 171 den
Betrag für
die gewünschte
Ware und/oder Dienstleistung von dem gespeicherten Guthabenwert
ab.
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Wenn
der obige Vorgang eintritt, aktiviert die Steuereinheit 17 die äußere LED
oder macht die Information auf dem äußeren Anzeigefeld sichtbar,
um damit dem Benutzer mitzuteilen, dass das elektronische Guthabenspeicherungsmittel 0 herausgezogen werden
kann.
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Mithin
kann der Benutzer das elektronische Guthabenspeicherungsmittel 0 durch
den ersten Schlitz 11 hindurch herausziehen.
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Im
negativen Fall aktiviert die Steuereinheit 17 die äußere LED
in einer vorgegebenen Weise, um damit dem/der Benutzer(in) mitzuteilen,
dass das in seinem/ihrem elektronischen Guthabenspeicherungsmittel 0 gespeicherte
Guthaben nicht groß genug
ist oder aufgebraucht ist.
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Gemäß einer
besonders interessanten Ausführungsform
der vorgeschlagenen Universalvorrichtung, die nicht in den beigefügten Figuren
gezeigt ist, kann der elektronische Datenlese- und -schreibsensor 171 direkt
auf der Außenseite
des Gehäuses 1 in Entsprechung
zu dem ersten Schlitz 11, d.h. um die Ränder des letzteren herum, angeordnet
sein.
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Auf
diese Weise kann der elektronische Datenlese- und -schreibsensor 171 an
den elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln 0 wirken,
die nur nahe an den ersten Schlitz 11 heran gebracht werden,
ohne in diesen eingeführt
zu werden.
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Deshalb
ist erkennbar, wie schnell und einfach die zum Erhalten der gewünschten
Ware und/oder Dienstleistung notwendigen Vorgänge ablaufen.
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2 zeigt
eine besonders interessante Ausführungsform
der vorgeschlagenen Vorrichtung.
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Gemäß der Ausführungsform
in 2 bezeichnet die Bezugsziffer 1 einen
gewöhnlichen Münzautomaten,
in den/dem nur Münzen
eingeführt und
identifiziert werden. Der Münzautomat 1 umfasst den
Gleitkanal 15, die Detektierungs- und Identifizierungsmittel 16,
die Steuereinheit 17, den Abgabekanal 151, den
Verbindungskanal 153 und die Leitmittel 190.
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Der
obige Münzautomat 1 kann
derart angepasst werden, dass er Transponder und elektronische Guthabenspeicherungsmitteln 0,
beispielsweise der weiter oben an Hand von 1A beschriebenen
Art identifiziert, indem, eine äußere Einheit 3 mit einem
Einlasskanal 35 angefügt
wird, die im Bereich des Schlitzes 11 mit der Mündung des
Gleitkanals 15 verbunden ist.
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Im
Innern des Kanals 15 sind ein Sensormittel 161 und
ein elektronischer Datenlese- und -schreibsensor 171 angeordnet.
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Die
Sensormittel 161, die in geeigneter Weise über bekannte
Schnittstellenmittel mit der Steuereinheit 17 verbunden
sind, senden an die Steuereinheit ein Signal, dass ein Transponder
oder ein elektronisches Guthabenspeicherungsmittel 0 eingeführt wurde,
und lesen deren Identifizierungscode.
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Der
elektronische Datenlese- und -schreibsensor 171, der durch
bekannte Mittel über
Schnittstellen an die Steuereinheit 17 gekoppelt ist, detektiert
ein mögliches,
noch in dem Transponder T gespeichertes Guthaben und bucht davon
den Betrag ab, der dem Wert der gewünschten Ware oder Dienstleistung
entspricht.
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Wenn
Münzen
in den Münzautomaten
eingeführt
wurden, detektieren die Sensormittel 161, dass an Stelle
eines Transponders T Münzen
hindurch gelaufen sind oder ein elektronisches Guthabenspeicherungsmittel 0 eingeführt wurde,
und befehlen der Steuereinheit 17 die Aktivierung der Detektierungs- und
Identifizierungsmittel 16.
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Die
Universalvorrichtung zur Identifizierung von vorgegebenen Münzen, Transpondern
und/oder elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln kann in der
in 3 gezeigten Weise auch mit einem elektronischen
Guthabenaktualisierungselement A ausgestattet werden, so dass der
Benutzer das elektronische Guthabenspeicherungsmittel der an Hand
von 1A beschriebenen Art, das kein Guthaben mehr aufweist,
persönlich
wieder aufladen kann.
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Das
elektronische Guthabenaktualisierungselement A ist durch bekannte
Mittel über
Schnittstellen an den elektronischen Datenlese- und -schreibsensor 171 sowie
mit den Detektierungs- und Identifizierungsmitteln 16 gekoppelt.
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Wenn
die elektronischen Guthabenspeicherungsmittel kein Guthaben mehr
aufweisen, reicht die Einführung
einer solchen Anzahl von Münzen,
dass der gewünschte
Wiederaufladewert erreicht wird; die Detektierungs- und Identifizierungsmittel 16 detektieren
den Wert einzelner Münzen
und senden ein Signal an das elektronische Element A, welches das Guthaben
speichert.
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Nachdem
der gewünschte
Wert erreicht ist, aktualisiert der elektronische Datenlese- und -schreibsensor 171 des
elektronischen Elementes A das Guthaben der elektronischen Guthabenspeicherungsmittel.
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Mit
Hilfe der Transponder kann das Guthaben auch schnell modifiziert
und aktualisiert werden, ohne dieselben zu stoppen.
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Weiterhin
kann mit dem Guthabenaktualisierungselement A ein Banknotenleser
B verbunden werden, um ein Guthaben anzusammeln, das zum Speichern
eines neuen Guthabenwertes in dem Transponder oder in dem elektronischen
Guthabenspeicherungsmittel notwendig ist.
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Auch
in den letzten zwei Fällen
kann der elektronische Datenlese- und -schreibsensor 171 direkt
im Bereich entweder des ersten Schlitzes 11 oder des Einlassschlitzes 310 der
Zusatzeinheit angeordnet sein.
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Einer
der Vorteile der vorliegenden Erfindung ist, dass in derselben eine
Universalvorrichtung vorgeschlagen wird, die man mit allen beschriebenen Ausführungsformen
erhält,
und die vorgegebene Münzen
und Transponder sowie elektronische Guthabenspeicherungsmittel aufnehmen
und identifizieren kann, die vorübergehend
und teilweise in diese eingeführt
werden.
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Dadurch
braucht der Benutzer, der bisher mit einem geeigneten Transponder
oder geeigneten elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln versehen
war, nicht in unnützer
Weise mit der Suche nach einer großen Anzahl von Münzen Zeit
zu vergeuden.
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Weiterhin
ist darauf hinzuweisen, dass die vorgeschlagene Universalvorrichtung
in einfacher Weise zu bereits in Betrieb befindlichen Münzautomaten
zugeordnet werden kann, indem diese Automaten für die Identifizierung von Transpondern
angepasst werden, ohne das Aussehen der Außenseite der Ausgabemaschinen
zu ändern.
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Ein
anderer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist, dass in derselben
eine Universalvorrichtung vorgeschlagen wird, die für jedermann
einfach zu verwenden und schnell funktioniert, wodurch mithin die
für den
Erhalt der gewünschten
Waren und/oder Dienstleistungen benötigte Zeit verkürzt wird.
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Weiterhin
ist darauf hinzuweisen, dass die Elemente der vorgeschlagenen Vorrichtung
leicht herzustellen sind und nur wenige umfassen, wodurch die Fertigungskosten
sinken.
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Die
oben genannten Vorteile erhält
man mit einer einfachen, äußerst sicheren
technischen Lösung,
die auch funktionsfähig
und billig ist.