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DE60120311T2 - Vorrichtung zur Identifizierung von Münzen, Transpondern und elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln - Google Patents

Vorrichtung zur Identifizierung von Münzen, Transpondern und elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln Download PDF

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Publication number
DE60120311T2
DE60120311T2 DE60120311T DE60120311T DE60120311T2 DE 60120311 T2 DE60120311 T2 DE 60120311T2 DE 60120311 T DE60120311 T DE 60120311T DE 60120311 T DE60120311 T DE 60120311T DE 60120311 T2 DE60120311 T2 DE 60120311T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
slot
electronic
universal device
transponders
credit
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60120311T
Other languages
English (en)
Other versions
DE60120311D1 (de
Inventor
Fabrizio Rigo
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Otr Srl Zola Predosa
O T R Srl
Original Assignee
Otr Srl Zola Predosa
O T R Srl
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Otr Srl Zola Predosa, O T R Srl filed Critical Otr Srl Zola Predosa
Application granted granted Critical
Publication of DE60120311D1 publication Critical patent/DE60120311D1/de
Publication of DE60120311T2 publication Critical patent/DE60120311T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F7/00Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus
    • G07F7/02Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by keys or other credit registering devices
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06QINFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G06Q20/00Payment architectures, schemes or protocols
    • G06Q20/30Payment architectures, schemes or protocols characterised by the use of specific devices or networks
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft elektronische Vorrichtungen zur Identifizierung und Speicherung von Guthabenwerten, die in Stationen und/oder Maschinen zur automatischen Ausgabe von Waren und/oder Dienstleistungen, Videospielen usw. verwendet werden, wobei hier insbesondere Vorrichtungen zur Identifizierung von vorgegebenen Münzen, Transpondern und elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln betroffen sind.
  • Bisher wurden unterschiedliche Arten von Stationen und/oder Maschinen zur automatischen Ausgabe von Waren und/oder Dienstleistungen bereitgestellt, deren Merkmal eine geeignete Vorrichtung zur Identifizierung von in diese eingeführten Münzen und/oder Transpondern ist.
  • Eine Vorrichtung dieser Art, beispielsweise ein elektronischer Münzautomat, erkennt gemäß bekannten technischen Verfahren die Art der von dem Benutzer in diese eingeführten Münze; wenn die Münze zu einem der Modellmünzen korrespondiert, für welche der Münzautomat verwendet wird, wird sie eingenommen, andernfalls wird sie an den Benutzer zurückgegeben.
  • Wenn der Wert der eingeführten und eingenommenen Münzen den Wert einer entsprechenden Ware und/oder Dienstleistung erreicht, wird in dem Münzautomat der Ausgeber betätigt, um den Gegenstand auszuhändigen.
  • Es ist offenkundig, dass der Benutzer eine große Anzahl von Münzen im Verhältnis zu der Bedeutung der gewünschten Dienstleistung oder zu der Menge und dem Wert der gewünschten Waren besitzen muss.
  • Offenkundigerweise ist dieses Erfordernis für den Benutzer sehr unbequem, denn er muss sich stets vergewissern, dass er eine große Anzahl von Münzen bei sich hat, die nicht immer leicht zu finden sind, und die auch schwer und hinderlich sind.
  • Die elektronischen Münzautomaten der Stationen und/oder Maschinen zur automatischen Ausgabe von Waren und/oder Dienstleistungen können durch eine andere Vorrichtung, die sich an der Außenseite des Automaten befindet und allein dazu bestimmt ist, nur elektronische Guthabenspeicherungsmittel einzuführen und zu erkennen, ersetzt oder in diese integriert werden.
  • Die codierten elektronischen Mittel zum Speichern von Guthabenwerten, beispielsweise ein Transponder oder elektronische Schlüssel, unterscheiden sich durch einen Identifizierungscode und können bei Zahlung eines geeigneten Geldbetrags bis zu dem von dem Benutzer gewünschten Guthabenwert aufgeladen werden.
  • In diesem Fall wirkt nach der Identifizierung eine geeignete Vorrichtung mit dem Transponder oder den elektronischen Schlüsseln zusammen, so dass eine Guthabenabbuchung erfolgt und der Ausgeber zur Aushändigung des gewünschten Gegenstands betätigt wird.
  • Durch das Anbringen einer zusätzlichen Vorrichtung zur Erkennung von elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln verändert sich jedoch der ästhetische Anblick der Außenseite der Stationen und/oder Maschinen zur automatischen Ausgabe von Waren und/oder Dienstleistungen, Videospielstationen usw.
  • Weiterhin muss beim Konstruieren des Automaten die Möglichkeit vorgesehen werden, an der Außenseite der Ausgeber und an der Seite der Münzautomaten einen Bereich zum Anbringen der Transponder-Identifizierungsvorrichtung einzurichten.
  • Um die obigen Probleme zu vermeiden, hat der Anmelder in der Anmeldung Nr. BO98A 000382 für Gewerbliche Erfindungen, die unter der Nummer EP0965957 als Europäische Patentanmeldung eingereicht wurde, eine Vorrichtung zur Annahme und zur Identifizierung von vorgegebenen Münzen oder Transpondern vorgeschlagen, die in diese eingeführt werden.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Universalvorrichtung vorzuschlagen, die sich zum Einführen und zur Identifizierung von vorgegebenen Münzen oder Transpondern sowie von elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln eignet, die vorübergehend und teilweise in diese eingeführt werden.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die weitere Aufgabe zugrunde, eine Universalvorrichtung vorzuschlagen, die nur zur Identifizierung von Münzen an bereits vorhandenen Münzautomaten angebracht werden können, indem diese an das Ein führen und die Identifizierung von Transpondern und an das Zusammenwirken mit denselben sowie an das vorübergehende Einführen und die Identifizierung von elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln und an das Zusammenwirken mit denselben angepasst werden.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die weitere Aufgabe zugrunde, eine Universalvorrichtung zur Identifizierung von Münzen, Transpondern und elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln vorzuschlagen, durch welche sich der ästhetische Anblick der Ausgeber von Waren und/oder Dienstleistungen, Videospielstationen usw. in keiner Weise verändert.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt noch die weitere Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung vorzuschlagen, mit der ein Benutzer, der bisher mit einem geeigneten Transponder oder geeigneten elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln versehen war, nicht in unnützer Weise mit der Suche nach einer großen Anzahl von Münzen Zeit vergeuden muss.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt noch die weitere Aufgabe zugrunde, eine Universalvorrichtung zur Identifizierung und zur anschließenden codierten Speicherung von Guthaben vorzuschlagen, die schnell funktioniert und für jedermann einfach zu verwenden ist, wodurch mithin die für den Erhalt der gewünschten Waren und/oder Dienstleistungen benötigte Zeit verkürzt wird.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt noch die weitere Aufgabe zugrunde, eine Universalvorrichtung vorzuschlagen, die nicht nur Transponder und elektronische Guthabenspeicherungsmittel identifiziert und mit denselben zusammenwirkt, sondern diese auch schnell und einfach auflädt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, eine Universalvorrichtung mit einer einfachen, äußerst sicheren technischen Lösung vorzuschlagen, wobei diese Vorrichtung auch funktionsfähig und billig sein sollte.
  • Die oben genannten Aufgaben werden mit den Merkmalen des Hauptanspruchs erfüllt, während bevorzugte Merkmale in den Unteransprüchen definiert sind.
  • Diese charakteristischen Merkmale der Erfindung werden in der folgenden ausführlichen Beschreibung einiger bevorzugter, jedoch nicht ausschließlicher Ausführungsformen an Hand der anliegenden Zeichnungen dargestellt, in denen:
  • 1 eine schematische vordere Schnittansicht der vorgeschlagenen Universalvorrichtung in einigen Arbeitsschritten ist, die für die Identifizierung eines elektronischen Guthabenspeicherungsmittels 0, das vorübergehend in diese eingeführt wird, besonders wichtig sind;
  • 1A eine schematische Ansicht verschiedener Arten von Münzen M und von Transpondern T, die in die Universalvorrichtung eingeführt werden sollen, sowie eines elektronischen Guthabenspeicherungsmittels 0 ist, das vorübergehend in die vorgeschlagene Universalvorrichtung eingeführt und anschließend aus derselben herausgezogen werden soll;
  • die 2 und 3 schematische und vordere Schnittansichten von anderen Ausführungsformen der vorgeschlagene Universalvorrichtung sind.
  • In den oben genannten Figuren bezeichnet die Bezugsziffer 1 allgemein ein kastenartiges Gehäuse, die Ziffer 11 bezeichnet einen ersten rechteckigen Schlitz zum Einführen der vorgegebenen Münzen M oder runden Transponder T, und die Ziffer 13 bezeichnet einen zweiten Schlitz für eine mögliche Abweisung der Münze oder die Rückgabe des Transponders.
  • Der erste rechteckige Schlitz 11, der sich in dem oberen Teil des Gehäuses 1 befindet, bildet auf seiner von außen zugänglichen Vorderseite eine Mündung eines Gleitkanals 15. Die Form des Kanals, d.h. seine Breite und seine Höhe, ist derart, dass dadurch unterschiedliche Arten von Münzen oder Transpondern frei aufgenommen werden können.
  • Der Gleitkanal 15 verläuft im Innern des Gehäuses 1 von dessen Oberteil nach unten, um somit die Münze oder den Transponder entlang einem gut definierten Weg auf verschiedenen Stufen zu führen.
  • In dem Gleitkanal 15, an dessen Seitenwänden und nahe dem Schlitz 11, befinden sich Sensormittel 161, die mit einer Steuereinheit 17 verbunden sind.
  • Die Sensormittel 161 sind zum Detektieren und Identifizieren von vorgegebenen Münzen oder Transpondern bestimmt.
  • Faktisch detektieren die Sensormittel 161 mögliche Variationen des dazwischen befindlichen Mediums und reagieren, wenn eine Münze oder ein Transponder eingeführt wurde; bei einem Transponder detektieren sie dessen Identifizierungscode.
  • Jeder Art einer Münze und jedem Transpondercode ist ein Signal oder Impuls zugeordnet, der zu der Steuereinheit 17 geleitet wird.
  • Der oben genannte erste Schlitz 11 kann auch zum Einführen von elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln 0 verwendet werden, die in den Gleitkanal 15 eingeführt werden, bis sie zu dem elektronischen Datenlese- und -schreibsensor 171 gelangen, der stromab der Sensormittel 161 angeordnet ist und über eine Schnittstelle mit der Steuereinheit 17 verbunden ist.
  • Das elektronische Guthabenspeicherungsmittel 0 kann in der beispielsweise in 1A gezeigten Weise durch Zuordnung eines Transponders T1 und eines Halters 01 gebildet werden, in welchen der Transponder eingeführt wird.
  • Auf Grund des Profils eines ersten Endes 20 des Halters 01 kann dieser durch den ersten Schlitz 11 hindurch in den Gleitkanal 15 eingeführt werden, und der Transponder kann nahe dem elektronischen Datenlese- und -schreibsensor 171 positioniert werden.
  • Das zweite Ende 21 des Halters 01 weist eine Verbindungsvorrichtung 23 zum Verbinden mit einem Schlüsselträger P auf.
  • Offenkundig kann der Halter 01 zur Aufnahme von mehreren Transpondern T1 geformt sein: in diesem Fall kann ein Transponder ein Guthaben, ein anderer Transponder einen Zugriffscode und/oder einen Code zur Aktivierung der Ausgabemaschine zur Ausgabe von bestimmten Dienstleistungen enthalten usw.
  • Möglicherweise kann das zweite Ende 21 eine anatomische Form aufweisen, damit ein Benutzer dieses leichter ergreifen kann.
  • In diesem Fall detektieren die oben genannten Sensormittel 161 den Identifizierungscode des in den Halter 01 eingeführten Transponders.
  • Weiterhin kann der Transponder T1 in dem Halter 01 angeordnet und in einer Vertiefung befestigt sein. In diesem Fall kann der Transponder T1 aus dem Halter 01 entnommen und durch den ersten Schlitz 11 hindurch in die Vorrichtung eingeführt werden.
  • Weiterhin kann das elektronische Guthabenspeicherungsmittel 0 ein elektronischer Schlüssel 02 sein, dessen erstes Ende 31 ein Profil aufweist, welches durch den ersten Schlitz 11 hindurch verläuft und in den Gleitkanal 15 eingeführt werden kann, und bis zu dem elektronischen Datenlese- und -schreibsensor 171 verläuft. Das zweite Ende 32 des elektronischen Schlüssels bildet eine anatomische Handhabe 33.
  • Ebenfalls gemäß dieser speziellen Ausführungsform kann der elektronische Schlüssel 02 einen oder mehrere Transponder T2 mit jeweiligen Guthabenwerten und/oder Identifizierungscodes und/oder Zugriffscodes für verschiedene Funktionen des die Waren und/oder Dienstleistungen ausgebenden Automaten enthalten.
  • In diesem Fall detektieren die Sensormittel 161 den Identifizierungscode des Transponders oder der Transponder, die in den elektronischen Schlüssel 02 eingeführt sind.
  • Die obigen Sensormittel 161 sind auch dazu bestimmt, eine mögliche Einführung eines elektronischen Guthabenspeicherungsmittels 0 zu detektieren und ein korrektes Signal zu der Steuereinheit 17 zu leiten, welche den elektronischen Datenlese- und -schreibsensor 171 betätigt, um das in dem elektronischen Guthabenspeicherungsmittel verbleibende Guthaben zu prüfen.
  • Die Steuereinheit 17 sendet auch Signale zu einer (nicht gezeigten) äußeren LED, die aktiviert wird, wenn ein Wert, der für die Aushändigung der gewünschten Ware oder Dienstleistung erforderlich ist, von dem in dem Mittel 0 gespeicherten Guthaben abgebucht wurde.
  • Auf diese Weise wird der Benutzer darauf hingewiesen, dass er das elektronische Guthabenspeicherungsmittel 0 aus dem Schlitz 11 entnehmen kann. Das Informationssignal kann auf einem geeigneten äußeren Anzeigefeld sichtbar gemacht oder durch ein akustisches Signal angezeigt werden.
  • In dem Gleitkanal 15 sind stromab der Sensormittel 161 auch Detektierungs- und Identifizierungsmittel 16 vorhanden. Die Detektierungs- und Identifizierungsmittel 16 zur Identifizierung einer speziellen Art der eingeführten Münze sind mit der Steuereinheit 17 verbunden.
  • Die Detektierungs- und Identifizierungsmittel 16 können von Spulen gebildet sein, die als Primärspule und als Sekundärspule eines Transformators fungieren und charakteristische Merkmale jeder Art einer Münze (beispielsweise Materialart, Masse, Form usw.) detektieren und identifizieren. Auf diese Weise wird der Wert der Münze bestimmt.
  • Die Detektierungs- und Identifizierungsmittel 16 werden offenkundigerweise von der Steuereinheit 17 aktiviert, wenn die Sensormittel 161 ein Signal an dieselbe sendet, nachdem die Einführung einer Münze an Stelle eines Transponders oder eines elektronischen Guthabenspeicherungsmittels detektiert wurde.
  • Die Steuereinheit 17 ist durch bekannte Verbindungsmittel auch mit Leitmitteln 190 verbunden, die auf der Endhöhe des Gleitkanals 15 angeordnet sind und zwei verschiedene Stellungen annehmen können.
  • In ihrer ersten Stellung verbinden die Leitmittel 190 den Endteil des Gleitkanals mit der Mündung eines Verbindungskanals 153; in ihrer zweiten Stellung verbinden die Leitmittel 190 den Gleitkanal 15 mit einem Abgabekanal 151, an dessen Ende sich der zweite Schlitz 13 befindet.
  • Durch das Verbinden des Gleitkanals 15 mit dem Verbindungskanal 153 können die als gültig identifizierten Münzen angesammelt werden, während durch das Verbinden des Gleitkanals mit dem Abgabekanal 151 die nicht identifizierten Münzen oder Transponder ausgeworfen werden können.
  • Durch das Verbinden des Gleitkanals 15 und des Verbindungskanals 153 können weiterhin die Transponder, die kein Guthaben mehr aufweisen, gemäß den Bedürfnissen des Administrators der Stationen und/oder Automaten zur Ausgabe von Waren und Dienstleistungen gesammelt werden.
  • Das kann insbesondere in Spielsalons von Nutzen sein, wo der Besitzer bequemerweise die Transponder zurückbekommt, die kein Guthaben mehr aufweisen, um diese wieder zu laden und wieder an die Benutzer zu verkaufen.
  • Die Steuereinheit 17 wird gemäß den Informationen, die sie bei einem Transponder von dem elektronischen Datenlese- und -schreibsensor 171 und bei Münzen von den Detektierungs- und Identifizierungsmitteln 16 erhält, in geeigneter Weise programmiert, um die Leitmittel 190 in der gewünschten Stellung zu aktivieren: entweder zum Ansammeln von Münzen und/oder Transpondern oder zum Abweisen von nicht identifizierten Münzen und zum Zurückgeben von Transpondern.
  • Im Folgenden wird die Funktionsweise der vorgeschlagenen Vorrichtung beschrieben, beginnend mit dem Einführen einer Münze M oder eines runden Transponders T oder eines elektronischen Guthabenspeicherungsmittels 0.
  • Im ersten Fall wird in den ersten Schlitz 11 eine Münze derart eingeführt, dass sie in dem Gleitkanal 15 hinunter fällt.
  • Die Sensormittel 161 detektieren, dass eine Münze eingeführt wird, und senden an die Steuereinheit 17 einen Befehl zum Aktivieren der Detektierungs- und Identifizierungsmittel 16.
  • Die Münze folgt dem von dem Gleitkanal 15 gebildeten Weg und läuft zwischen den Detektierungs- und Identifizierungsmittel 16 hindurch, welche die charakteristischen Merkmale der Münze detektieren und diese mithin identifizieren.
  • Dann senden die Detektierungs- und Identifizierungsmittel 16 an die Steuereinheit 17 ein Signal, welches zu der detektierten Art der Münze korrespondiert.
  • Wenn die Steuereinheit 17 erkennt, dass die Art des Signals bekannt ist und einer vorgegebenen Art einer Münze entspricht, aktiviert sie die Leitmittel 190 zum Einnehmen der Stellung, in welcher diese den Gleitkanal 15 mit dem Verbindungskanal 153 verbinden.
  • Auf diese Weise kann die Münze in die Guthabenspeicherungsvorrichtung gelangen und das angesammelte Guthaben derart vergrößern, dass es den Wert der gewünschten Ware und/oder Dienstleistung erreicht.
  • Wenn die Steuereinheit andernfalls erkennt, dass das empfangene Signal unbekannt ist, aktiviert sie die Leitmittel 190 zum Einnehmen der Stellung, in welcher diese den Gleitkanal 15 mit dem Abgabekanal 151 verbinden, um damit die Münze abzuweisen, die in dem zweiten Schlitz 13 erscheint.
  • In einem zweiten Fall wird in den ersten Schlitz 11 ein Transponder mit runder Form derart eingeführt, dass er in dem Gleitkanal 15 hinunter fällt.
  • Die Sensormittel 161 detektieren, dass ein Transponder T eingeführt wird, und erkennen dessen Identifizierungscode.
  • Dann senden die Sensormittel 161 an die Steuereinheit 17 ein Signal zum Aktivieren des elektronischen Datenlese- und -schreibsensors 171.
  • Der Transponder folgt dem von dem Gleitkanal 15 gebildeten Weg und durchläuft den elektronischen Datenlese- und -schreibsensor 171, welcher detektiert, ob das Guthaben in dem Transponder ausreicht, um die gewünschte Ware und/oder Dienstleistung auszugeben.
  • Im positiven Fall bucht der elektronische Datenlese- und -schreibsensor 171 den Betrag für die gewünschte Ware und/oder Dienstleistung von dem gespeicherten Guthabenwert ab.
  • Die Steuereinheit 17 aktiviert das Leitmittel 190 derart, dass dieses die Stellung einnimmt, in welcher es den Gleitkanal 15 welcher diese den Gleitkanal 15 mit dem Abgabekanal 151 verbindet.
  • Auf diese Weise wird der Transponder mit dem verbliebenen gespeicherten Guthabenwert an den Benutzer durch den zweiten Schlitz 13 hindurch zurück gegeben.
  • Im negativen Fall kann der elektronische Datenlese- und -schreibsensor 171 detektieren, dass der Transponder kein Guthaben mehr aufweist, oder dass der gespeicherte Guthabenwert niedriger als der geforderte Wert ist.
  • In diesem Fall sendet der elektronische Datenlese- und -schreibsensor 171 an die Steuereinheit 17 ein Signal zum Betätigen der Leitmittel 190, um damit den Gleitkanal 15 mit dem Abgabekanal 151 zu verbinden, um damit den Transponder an den/die Benutzer(in) zurück zu geben und ihr/ihm möglicherweise durch eine geeignete Anzeige mitzuteilen, dass das darin gespeicherte Guthaben nicht groß genug ist oder aufgebraucht ist.
  • Die gleichen Vorgänge laufen auch in dem Fall ab, dass der Betrag, der dem Wert der gewünschten Ware und/oder Dienstleistung entspricht, gleich dem Guthaben in dem Transponder ist.
  • Wenn es der Administrator der Stationen und/oder Automaten zur Ausgabe von Waren und Dienstleistungen so fordert, kann die Steuereinheit 17 derart programmiert werden, dass die Leitmittel 90 den Gleitkanal 15 mit dem Verbindungskanal 153 derart verbinden, dass die kein Guthaben aufweisenden Transponder gesammelt werden.
  • In diesem Fall werden neue Guthabenwerte in dem Transponder durch den Administrator gespeichert, wohingegen der neue Guthabenwert durch den Benutzer selbst darin gespeichert wird, wenn der Transponder an den Benutzer zurück gegeben wird.
  • In einem dritten Fall führt der Benutzer das elektronische Guthabenspeicherungsmittel 0 teilweise in den Schlitz 11 ein, wobei er das Ende 20 mit dem Transponder darin oder das Ende 31 mit dem Identifizierungscode des elektronischen Guthabenspeicherungsmittels 0 darin in Entsprechung zu dem elektronischen Datenlese- und -schreibsensor 171 positioniert.
  • Die Sensormittel 161 detektieren sofort, dass an Stelle einer Münze elektronische Guthabenspeicherungsmittel 0 eingeführt wurden, und senden an die Steuereinheit 17 ein Signal zum Aktivieren des elektronischen Datenlese- und -schreibsensors 171, der detektiert, ob das Guthaben in dem elektronischen Guthabenspeicherungsmittel 0 ausreicht, um die gewünschte Ware und/oder Dienstleistung auszugeben.
  • Im positiven Fall bucht der elektronische Datenlese- und -schreibsensor 171 den Betrag für die gewünschte Ware und/oder Dienstleistung von dem gespeicherten Guthabenwert ab.
  • Wenn der obige Vorgang eintritt, aktiviert die Steuereinheit 17 die äußere LED oder macht die Information auf dem äußeren Anzeigefeld sichtbar, um damit dem Benutzer mitzuteilen, dass das elektronische Guthabenspeicherungsmittel 0 herausgezogen werden kann.
  • Mithin kann der Benutzer das elektronische Guthabenspeicherungsmittel 0 durch den ersten Schlitz 11 hindurch herausziehen.
  • Im negativen Fall aktiviert die Steuereinheit 17 die äußere LED in einer vorgegebenen Weise, um damit dem/der Benutzer(in) mitzuteilen, dass das in seinem/ihrem elektronischen Guthabenspeicherungsmittel 0 gespeicherte Guthaben nicht groß genug ist oder aufgebraucht ist.
  • Gemäß einer besonders interessanten Ausführungsform der vorgeschlagenen Universalvorrichtung, die nicht in den beigefügten Figuren gezeigt ist, kann der elektronische Datenlese- und -schreibsensor 171 direkt auf der Außenseite des Gehäuses 1 in Entsprechung zu dem ersten Schlitz 11, d.h. um die Ränder des letzteren herum, angeordnet sein.
  • Auf diese Weise kann der elektronische Datenlese- und -schreibsensor 171 an den elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln 0 wirken, die nur nahe an den ersten Schlitz 11 heran gebracht werden, ohne in diesen eingeführt zu werden.
  • Deshalb ist erkennbar, wie schnell und einfach die zum Erhalten der gewünschten Ware und/oder Dienstleistung notwendigen Vorgänge ablaufen.
  • 2 zeigt eine besonders interessante Ausführungsform der vorgeschlagenen Vorrichtung.
  • Gemäß der Ausführungsform in 2 bezeichnet die Bezugsziffer 1 einen gewöhnlichen Münzautomaten, in den/dem nur Münzen eingeführt und identifiziert werden. Der Münzautomat 1 umfasst den Gleitkanal 15, die Detektierungs- und Identifizierungsmittel 16, die Steuereinheit 17, den Abgabekanal 151, den Verbindungskanal 153 und die Leitmittel 190.
  • Der obige Münzautomat 1 kann derart angepasst werden, dass er Transponder und elektronische Guthabenspeicherungsmitteln 0, beispielsweise der weiter oben an Hand von 1A beschriebenen Art identifiziert, indem, eine äußere Einheit 3 mit einem Einlasskanal 35 angefügt wird, die im Bereich des Schlitzes 11 mit der Mündung des Gleitkanals 15 verbunden ist.
  • Im Innern des Kanals 15 sind ein Sensormittel 161 und ein elektronischer Datenlese- und -schreibsensor 171 angeordnet.
  • Die Sensormittel 161, die in geeigneter Weise über bekannte Schnittstellenmittel mit der Steuereinheit 17 verbunden sind, senden an die Steuereinheit ein Signal, dass ein Transponder oder ein elektronisches Guthabenspeicherungsmittel 0 eingeführt wurde, und lesen deren Identifizierungscode.
  • Der elektronische Datenlese- und -schreibsensor 171, der durch bekannte Mittel über Schnittstellen an die Steuereinheit 17 gekoppelt ist, detektiert ein mögliches, noch in dem Transponder T gespeichertes Guthaben und bucht davon den Betrag ab, der dem Wert der gewünschten Ware oder Dienstleistung entspricht.
  • Wenn Münzen in den Münzautomaten eingeführt wurden, detektieren die Sensormittel 161, dass an Stelle eines Transponders T Münzen hindurch gelaufen sind oder ein elektronisches Guthabenspeicherungsmittel 0 eingeführt wurde, und befehlen der Steuereinheit 17 die Aktivierung der Detektierungs- und Identifizierungsmittel 16.
  • Die Universalvorrichtung zur Identifizierung von vorgegebenen Münzen, Transpondern und/oder elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln kann in der in 3 gezeigten Weise auch mit einem elektronischen Guthabenaktualisierungselement A ausgestattet werden, so dass der Benutzer das elektronische Guthabenspeicherungsmittel der an Hand von 1A beschriebenen Art, das kein Guthaben mehr aufweist, persönlich wieder aufladen kann.
  • Das elektronische Guthabenaktualisierungselement A ist durch bekannte Mittel über Schnittstellen an den elektronischen Datenlese- und -schreibsensor 171 sowie mit den Detektierungs- und Identifizierungsmitteln 16 gekoppelt.
  • Wenn die elektronischen Guthabenspeicherungsmittel kein Guthaben mehr aufweisen, reicht die Einführung einer solchen Anzahl von Münzen, dass der gewünschte Wiederaufladewert erreicht wird; die Detektierungs- und Identifizierungsmittel 16 detektieren den Wert einzelner Münzen und senden ein Signal an das elektronische Element A, welches das Guthaben speichert.
  • Nachdem der gewünschte Wert erreicht ist, aktualisiert der elektronische Datenlese- und -schreibsensor 171 des elektronischen Elementes A das Guthaben der elektronischen Guthabenspeicherungsmittel.
  • Mit Hilfe der Transponder kann das Guthaben auch schnell modifiziert und aktualisiert werden, ohne dieselben zu stoppen.
  • Weiterhin kann mit dem Guthabenaktualisierungselement A ein Banknotenleser B verbunden werden, um ein Guthaben anzusammeln, das zum Speichern eines neuen Guthabenwertes in dem Transponder oder in dem elektronischen Guthabenspeicherungsmittel notwendig ist.
  • Auch in den letzten zwei Fällen kann der elektronische Datenlese- und -schreibsensor 171 direkt im Bereich entweder des ersten Schlitzes 11 oder des Einlassschlitzes 310 der Zusatzeinheit angeordnet sein.
  • Einer der Vorteile der vorliegenden Erfindung ist, dass in derselben eine Universalvorrichtung vorgeschlagen wird, die man mit allen beschriebenen Ausführungsformen erhält, und die vorgegebene Münzen und Transponder sowie elektronische Guthabenspeicherungsmittel aufnehmen und identifizieren kann, die vorübergehend und teilweise in diese eingeführt werden.
  • Dadurch braucht der Benutzer, der bisher mit einem geeigneten Transponder oder geeigneten elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln versehen war, nicht in unnützer Weise mit der Suche nach einer großen Anzahl von Münzen Zeit zu vergeuden.
  • Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die vorgeschlagene Universalvorrichtung in einfacher Weise zu bereits in Betrieb befindlichen Münzautomaten zugeordnet werden kann, indem diese Automaten für die Identifizierung von Transpondern angepasst werden, ohne das Aussehen der Außenseite der Ausgabemaschinen zu ändern.
  • Ein anderer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist, dass in derselben eine Universalvorrichtung vorgeschlagen wird, die für jedermann einfach zu verwenden und schnell funktioniert, wodurch mithin die für den Erhalt der gewünschten Waren und/oder Dienstleistungen benötigte Zeit verkürzt wird.
  • Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die Elemente der vorgeschlagenen Vorrichtung leicht herzustellen sind und nur wenige umfassen, wodurch die Fertigungskosten sinken.
  • Die oben genannten Vorteile erhält man mit einer einfachen, äußerst sicheren technischen Lösung, die auch funktionsfähig und billig ist.

Claims (17)

  1. Universalvorrichtung zur Identifizierung von vorgegebenen Münzen, Transpondern und elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln, wobei die Vorrichtung ein Gehäuse (1) umfasst, das an seiner Außenseite einen ersten rechteckigen Schlitz (11) zum Einführen von Münzen (M) und Transpondern (T) und einen zweiten rechteckigen Schlitz (13) zum Auswerfen von Münzen (M) und Transpondern (T) umfasst, wobei das Gehäuse (1) als Merkmal in sich selbst einen Gleitkanal (15) und einen Abgabekanal (151) aufweist, die hintereinander angeordnet sind und sich von dem ersten Schlitz (11) nach unten zu dem zweiten Schlitz (13) erstrecken, wobei das Gehäuse (1) auch eine Steuereinheit (17) enthält, die nahe dem ersten Schlitz (11) mit an Seitenwänden des Gleitkanals (15) angeordneten Sensormitteln (161) verbunden ist, um entweder das Einführen der vorgegebenen Münzen (M) oder den Identifizierungscode der Transponder (T) zu detektieren, wobei die Steuereinheit (17) auch mit elektronischen Datenlese- und -schreibmitteln (171) verbunden ist, welche das verbleibende Guthaben in den Transpondern (T) lesen, und welche an den Seitenwänden des Gleitkanals (15) stromab von den Sensormitteln (161) angeordnet sind, wobei die elektronischen Datenlese- und -schreibmittel (171) von der Steuereinheit (17) gesteuert werden, um durch Lesen/Schreiben den verbleibenden Guthabenwert in den elektronischen Guthabenspeicherungsmitteln (10) zu modifizieren, der vorher in den ersten Schlitz (11) eingeführt wurde, bis er den Bereich der elektronischen Guthabenspeicherungsmittel (171) erreicht hat; wobei die Universalvorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, dass die elektronischen Guthabenspeicherungsmittel (0) durch Zuordnung von mindestens einem Transponder (T1) gebildet werden, der in einem Halter (01) angeordnet ist, wobei der Halter (01) ein erstes Ende (20) mit einem Profil aufweist, auf Grund dessen der Halter (01) durch den ersten Schlitz (11) hindurch in den Gleitkanal (15) eingeführt werden kann, und ein zweites Ende (21) aufweist, das als Merkmal eine Verbindungsvorrichtung (23) zum Verbinden mit einem Schlüsselträger (P) aufweist, so dass die elektronischen Guthabenspeicherungsmittel (10) zum Herausziehen aus dem ersten Schlitz (11) bereit sind, wenn ein von der Steuereinheit (17) gesendetes Signal dem Benutzer anzeigt, dass der Vorgang beendet ist und dass der Benutzer die Mittel (0) aus dem Schlitz herausnehmen kann.
  2. Universalvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronischen Datenlese- und -schreibmittel (171) an der Außenseite des Gehäuses (1) im Bereich des ersten Schlitzes (11) um die Ränder desselben herum angeordnet sind, wobei die elektronischen Datenlese- und -schreibmittel (171) dazu bestimmt sind, durch Lesen/Schreiben den verbleibenden Guthabenwert der elektronischen Guthabenspeicherungsmittel (0) oder eines Transponders (T) zu modifizieren, der von außen nahe an den ersten Schlitz (11) heran gebracht wurde.
  3. Universalvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronischen Guthabenspeicherungsmittel (0) durch Zuordnung von mindestens einem Transponder (T1) gebildet werden, der in einem Halter (01) angeordnet ist, wobei der Halter (01) ein erstes Ende (20) mit einem Profil aufweist, auf Grund dessen der Halter (01) durch den ersten Schlitz (11) hindurch in den Gleitkanal (15) eingeführt werden kann, und ein zweites Ende (21) aufweist, das in einer derartigen Weise geformt ist, dass es als Schlüsselträger verwendet werden kann.
  4. Universalvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronischen Guthabenspeicherungsmittel (0) durch Zuordnung von mindestens einem Transponder (T1) gebildet werden, der in einem Halter (01) angeordnet ist, wobei der Halter (01) ein erstes Ende (20) mit einem Profil aufweist, auf Grund dessen der Halter (01) durch den ersten Schlitz (11) hindurch in den Gleitkanal (15) eingeführt werden kann, und ein zweites Ende (21) mit einer anatomischen Form aufweist, auf Grund derer ein Benutzer das Ende leichter ergreifen kann.
  5. Universalvorrichtung nach Anspruch 1 oder 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Transponder (T1) aus dem Halter (01) herausgenommen und durch den ersten Schlitz (11) hindurch in die Universalvorrichtung eingeführt werden kann, wobei der Transponder (T1) während seines Laufes entlang dem Gleitkanal (15) zuerst der Einwirkung des Lesens/Schreibens der elektronischen Datenlese- und -schreibmittel (171) unterworfen wird und dann von dem Abgabekanal (151) durch den zweiten Schlitz (13) hindurch zurückgeführt oder von der gleichen Universalvorrichtung aufgenommen wird.
  6. Universalvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronischen Guthabenspeicherungsvorrichtungen (0) einen elektronischen Schlüssel (02) umfassen, dessen erstes Ende (31) derart geformt ist, dass es mindestens einen Transponder (T2) aufnimmt und durch den ersten Schlitz (11) hindurch geführt und in den Gleitkanal (15) eingeführt werden kann, und dessen zweites Ende (31) eine anatomische Handhabe (33) aufweist, damit sie leichter von einem Benutzer ergriffen werden kann.
  7. Universalvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Signal, durch welches die elektronischen Guthabenspeicherungsvorrichtungen (0) herausgenommen werden können, von einer LED gesendet wird.
  8. Universalvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Signal, durch welches die elektronischen Guthabenspeicherungsvorrichtungen (0) herausgenommen werden können, ein akustisches Signal ist.
  9. Universalvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Signal, durch welches die elektronischen Guthabenspeicherungsvorrichtungen (0) herausgenommen werden können, eine auf einem Anzeigefeld sichtbar gemachte Mitteilung ist.
  10. Universalvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass diese Detektierungs- und Identifizierungsmittel (16) umfasst, die in den Wänden des Gleitkanals (15) stromab von den Sensormitteln (161) angeordnet sind und mit der Steuereinheit (17) verbunden sind, und die dem Zweck dienen, den Hindurchlauf der vorgegebenen Münzen (M) zu detektieren und zu identifizieren.
  11. Universalvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Detektierungs- und Identifizierungsmittel (16) Spulen sind.
  12. Universalvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass diese von der Steuereinheit (17) betätigte Leitmittel (190) umfassen, um den Gleitkanal (15) entweder mit einem Verbindungskanal (153, um die Münzen (M) oder die Transponder (15) mit dem ausgelaufenen Guthaben zu sammeln oder mit dem Abgabekanal (151) zu verbinden, um die nicht identifizierten Münzen (M) oder die Transponder (T) mit einem verbliebenen Guthaben zurückzuweisen.
  13. Universalvorrichtung nach Anspruch 1 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Detektierungs- und Identifizierungsmittel (16) mit den Sensormitteln (161) identisch sind.
  14. Universalvorrichtung nach Anspruch 1 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Detektierungs- und Identifizierungsmittel (16) mit den elektronischen Datenlese- und -schreibmitteln (171) identisch sind.
  15. Universalvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensormittel (161), die elektronischen Datenlese- und -schreibmittel (171) und die Detektierungs- und Identifizierungsmittel (16) in einer zusätzlichen Einheit (3) angeordnet sind, die sich außerhalb des Gehäuses (1) befindet, wobei die zusätzliche Einheit (3) einen Einlasskanal (35) umfasst, der im Bereich des Schlitzes (11) mit der Mündung des Gleitkanals (15) verbunden ist und einen Einlassschlitz (310) zum Einführen der elektronischen elektronischen Guthabenspeicherungsmittel (0) aufweist.
  16. Universalvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese ein elektronisches Element (A) zum Speichern und Aktualisieren des Guthabens umfasst, das an die Detektierungs- und Identifizierungsmittel (16) zum Ansammeln des Guthabens entsprechend dem Wert der eingeführten Münzen (M) wie auch an die Datenlese- und -schreibmittel (171) zum Aktualisieren des Guthabens und zum erneuten Laden der eingeführten Transponder (T) und zum Aktualisieren des Guthabens und zum erneuten Laden der elektronischen Guthabenspeicherungsmittel angeschlossen ist, die vorübergehend in die Vorrichtung eingeführt oder nahe an den ersten Schlitz (11) heran gebracht werden.
  17. Universalvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem elektronischen Element (A) ein Banknotenleser (B) verbunden ist.
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