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DE19512878A1 - Spielautomat, insbesondere Geldspielautomat - Google Patents

Spielautomat, insbesondere Geldspielautomat

Info

Publication number
DE19512878A1
DE19512878A1 DE1995112878 DE19512878A DE19512878A1 DE 19512878 A1 DE19512878 A1 DE 19512878A1 DE 1995112878 DE1995112878 DE 1995112878 DE 19512878 A DE19512878 A DE 19512878A DE 19512878 A1 DE19512878 A1 DE 19512878A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
money
chip
hard
coin
payment
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1995112878
Other languages
English (en)
Inventor
Mike Dipl Ing Brodkorb
Dietrich Dr Ing Roscher
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
MEONIC SYSTEM ENGINEERING GMBH, 99097 ERFURT, DE
Original Assignee
MEONIC ENTWICKLUNG und GERAETE
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by MEONIC ENTWICKLUNG und GERAETE filed Critical MEONIC ENTWICKLUNG und GERAETE
Priority to DE1995112878 priority Critical patent/DE19512878A1/de
Publication of DE19512878A1 publication Critical patent/DE19512878A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F17/00Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services
    • G07F17/32Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services for games, toys, sports, or amusements
    • GPHYSICS
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    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
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    • G07F1/06Coins specially adapted to operate coin-freed mechanisms
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    • G07F17/3244Payment aspects of a gaming system, e.g. payment schemes, setting payout ratio, bonus or consolation prizes
    • G07F17/3251Payment aspects of a gaming system, e.g. payment schemes, setting payout ratio, bonus or consolation prizes involving media of variable value, e.g. programmable cards, programmable tokens
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    • G07F7/0873Details of the card reader

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Control Of Vending Devices And Auxiliary Devices For Vending Devices (AREA)
  • Pinball Game Machines (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Spielautomaten, der sowohl mit Hartgeld bzw. Geldmünzen betrieben werden kann, als auch für den bargeldlosen Spielbetrieb geeignet ist.
Die Hersteller von Spielautomaten bemühen sich seit einiger Zeit darum, Spielautomaten ohne Bargeld zu betreiben und Bargeld durch Wertmarken, sogenannte Token zu ersetzen.
Zunächst ist bekannt geworden, Geldmünzen und Banknoten durch sogenanntes Plastikgeld zu ersetzen. Allgemein zur Bedienung von Automaten bekannt wurde auch die Verwendung von Kreditkarten, Scheckkarten, Telefonkarten u.ä. Diese Karten lassen sich vor allem nach ihrer Verwendung in Gut­ habenkarten, Kreditkarten, Debitkarten unterscheiden.
Weiterhin wurden Chipkarten als Plastikkarten bekannt, die als Debitkarten ein Wertguthaben in einem integrierten Mikrochip speichern und bei Benutzung dieser Karte, z. B. in einem Spielautomaten geschuldete Beträge bzw. Spiel­ einsätze subtrahiert und Gewinnspiele addiert bekamen.
In dem Gebrauchsmuster G 92 01 899.8 des gleichen Anmelders ist ein bargeldloser Spielbetrieb beschrieben, bei dem das Guthaben der Chipkarte an einer Lade- und Abrechnungs­ station auffrischbar oder aber in Barzahlung abrufbar ist und auf NULL gesetzt wird.
Eine Kartenlade- und Abrechnungsstation besteht dabei aus einem Lese-/Schreibmodul, und steht über eine Steuerelek­ tronik mit einem LED-Display für die Anzeige der Eingabe­ werte, Speicherwerte, Kartenrestwerte und mit einer Eingabe­ tastatur in Verbindung. Der Lese-/Schreibmodul kommuniziert dabei unmittelbar mit dem Mikrochip, der sich auf der Plastikkarte befindet. Über die Eingabetastatur wird der Geldeinsatz beim Erwerb der Karte gespeichert und mittels eines Systemcodes gesichert. Jeder Spieleinsatz wird vom Kartenwert der Chipkarte abgebucht und jeder Istzustand der Karte über ein LED-Display zur Anzeige gebracht. Ein Kartenwert unter NULL wird optisch und akustisch signalisiert.
Unter Berücksichtigung der Akzeptanz der Geldkarte bei Automaten, insbesondere Geldspielautomaten, ist davon auszugehen, daß eine generelle Durchsetzung der Chipkarte nicht von heute auf morgen, sondern nur über einen längeren Zeitraum möglich ist. Geldspielautomaten müssen daher für eine unbestimmte Übergangszeit sowohl für Geldmünzen, als auch für den bargeldlosen Spielbetrieb mit Chipkarten geeignet und bespielbar sein.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, kostengünstige tech­ nische Mittel vorzusehen, die sowohl ein Bespielen des Spielautomaten mit Hartgeld, als auch ein Bespielen des Spielautomaten bargeldlos mit sogenannten Chip-Karten zulassen, ohne daß gesonderte Bedienelemente für den Eingabebereich und getrennte Eingabeöffnungen erforder­ lich sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der bisher bei Spielautomaten bekannte Münzprüfer für Hartgeld erhalten bleibt und dieser Münzprüfer zusätzlich mit erfindungs­ gemäßem Chip-Geld über eine gemeinsame Eingabeöffnung auf der Frontplatte des Automaten bedient wird.
Das Chip-Geld gleicht hierbei in Form und Größe dem Hartgeld und weist im Inneren zentrisch einen Mikrochip auf, der zum Speichern und Verarbeiten von Informationen geeignet ist. Die Informationsübertragung erfolgt dabei kontaktlos.
Dieses Chip-Geld wird zunächst in den Münzprüfer geführt, dabei vom Münzprüfer entsprechend seiner abweichenden Merkmale nicht als Hartgeld, sondern als FALSCH-Geld erkannt und danach über eine Führungsbahn dem gesondert vorgesehenen Lese-/Schreibmodul für Chip-"Geld" zugeführt. Dieser Lese-/ Schreibmodul erkennt die Spielberechtigung des eingeworfenen Chip-Geldes und signalisiert die Spielbereitschaft.
Dieser spezielle Lese-/Schreibmodul kommuniziert dabei unmittelbar berührungslos mit dem Mikrochip, der vorzugsweise im Zentrum der Plastikscheibe eingesetzt ist, damit er beider­ seits und unabhängig von einer Drehung gelesen und beschrieben werden kann. Beim Erwerb des Chip-Geldes wird der nominelle Geldeinsatz über bekannte Eingabemittel, wie die Tastatur, unmittelbar als Wertgröße gespeichert und bekannterweise mittels eines Systemcodes gesichert. Jeder Spieleinsatz wird vom gespeicherten Wert des Chip-Geldes durch kontaktlose Informationsübertragung abgebucht und jeder neue IST-Zustand des Chip-Geldes über ein LED-Display zur Anzeige gebracht.
Ein Wert unter NULL wird optisch und akustisch sofort und in bekannter Weise signalisiert.
Der Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die bekannten Spielautomaten weiterhin mit Hartgeld und zukünftig zusätz­ lich mit Chip-Geld bedient werden können und damit unabhängig von der Akzeptanz des bargeldlosen Spielbetriebes durch die Bediener sind. Weiterhin sind für die Eingabe sowohl von Hartgeld als auch von speicherbarem Chip-Geld keine gesonder­ ten Eingabeöffnungen bzw. Eingabeschlitze erforderlich.
Die Erfindung ist nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
Dabei zeigen
Fig. 1 das Chip-Geld mit zentrisch eingesetzten Transponderchip;
Fig. 2 eine schematische Darstellung der Münzein­ gabe bzw. der Eingabe des Chip-Geldes in den Münzprüfer mit nachgeordnetem Schreib-/Lese­ gerät für Transponderchips;
Fig. 3 eine schematische Darstellung der Eingabe des Chip-Geldes bzw. der Geldmünzen in ein Schreib-/Lesegerät für Transponderchips mit nachgeordnetem Münzprüfer für Hartgeld.
Wie in Fig. 1 zu erkennen ist, entspricht das Chip-Geld in Form und Größe dem verwendbarem Hartgeld, wobei der Trans­ ponderchip 2 mittig eingesetzt ist. Der Transponderchip 2 kann von beiden Seiten gelesen oder beschrieben werden, so daß ein Verdrehen beim Einwurf in den Automaten ohne Bedeut­ ung ist.
In Fig. 2 sind die Möglichkeiten der Wege der eingeworfenen Zahlungsmittel schematisch ersichtlich. Der unmittelbar an der Münzeinwurföffnung 3 angeordnete Münzprüfer 4 nimmt die Münze 1 auf und prüft diese auf Echtheit. Wird die Münze 1 als ECHT erkannt, wird dies über die Signalleitung 6 ge­ meldet und die Spielbereitschaft hergestellt. Wird die Münze 1 dagegen als FALSCH erkannt, wird die Münze 1 über einen Führungsschacht 9 in ein Schreib-/Lesegerät 7 für Chip-Geld geführt. Bei Erkennen der Gültigkeit des Chip-Geldes nach dessen Auswertung wird der Spielbetrieb freigegeben und bei Nichterkennen der Münze 1, z. B. wegen mangeldem Guthaben, wird der Auswurf über das Geldrückgabefach 8 bewirkt.
Es hat sich dabei um eine FALSCH-Münze gehandelt bzw. in der Chip-Geldmünze 1 war, wie bereits erwähnt, kein aus­ reichendes Guthaben mehr gespeichert.
In Fig. 3 sind die verwendeten Baugruppen der Einrichtung in einer weiteren Variante angeordnet. Der Münzeinwurf­ öffnung 3 folgt das Schreib-/Lesegerät 7 für Chip-Geld 1. Liegt eine Chip-Geldmünze 1 mit einem Guthaben vor, wird über die Signalleitung 6 der Spielbetrieb freigegeben.
Ist kein Guthaben mehr auf dem Chip-Geld 1 bzw. liegt Hartgeld oder FALSCH-Geld vor, wird diese nach Auswertung über den Führungsschacht 9 dem nachgeordneten Münzprüfer 4 zugeleitet, der wie im vorgenannten Beispiel entweder eine gültige Münze 1 erkennt und den Spielbetrieb einleitet oder die Münze 1 als FALSCH erkennt und über das Rückgabe­ fach 8 auswirft.
Vorstehend ist die Erfindung anhand ausgewählter Merk­ male beschrieben und dargestellt worden. Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf diese Darstellung beschränkt, sondern vielmehr können sämtliche Merkmale allein oder in beliebiger Kombination, auch unabhängig von ihrer Zusammen­ fassung in den Ansprüchen, verwendet werden.
Die Erfindung ist auch nicht auf Spielautomaten beschränkt, sondern kann in vielerlei Automaten, für deren Benutzung eine Bezahlung erforderlich ist, zur Anwendung kommen.

Claims (3)

1. Spielautomat, insbesondere Geldspielautomat, der sowohl mit Hartgeld betrieben werden kann, als auch für den bargeldlosen Spielbetrieb geeignet ist, dadurch gekennzeichnet, daß neben dem Hartgeld auch ein Chip- Geld (1) über eine gemeinsame Eingabeöffnung (3) zugeführt werden, daß das Chip-Geld (1) einen zentrisch angeordneten Mikrochip (2) trägt, der einen Speicher und eine Verarbeit­ ungseinheit, die für die kontaktlose Informationsübertragung geeignet ist, aufweist, und das Chip-Geld (1) in Form und Größe dem Hartgeld entspricht.
2. Spielautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Eingabeöffnung (3) für die Zahlungsmittel Hart­ geld und Chip-Geld (1) am Chassis ein intern angeord­ neter Münzprüfer (4) zugeordnet ist, der bei Erkennen des Hartgeldes den Spielbetrieb freigibt und bei Nicht­ erkennen als Hartgeld, dieses über einen Führungs­ schacht (9) einem Schreib-/Lesegerät (7) für Chip- Geld (1) zuführt, das das Chip-Geld (1) erkennt und den Spielbetrieb freigibt oder bei FALSCH das falsche Zahlungsmittel über eine Rückgabeöffnung (8) auswirft.
3. Spielautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Eingabeöffnung (3) für die Zahlungsmittel Hartgeld und Chip-Geld (1) am Chassis ein intern angeordnetes Schreib-/Lesegerät (7) für Chip-Geld (1) zugeordnet ist, das bei Erkennen der Berechtigung als Chip-Geld (1) den Spielbetrieb freigibt, und bei Nicht­ erkennen einer Berechtigung das Zahlungsmittel über einen Führungsschacht (9) einem Münzprüfer (4) zuführt, der das Zahlungsmittel als Hartgeld erkennt und den Spielbetrieb freigibt oder bei Nichterkennung das Zahlungsmittel als FALSCH über eine Rückgabeöffnung (8) auswirft.
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