DE19512878A1 - Spielautomat, insbesondere Geldspielautomat - Google Patents
Spielautomat, insbesondere GeldspielautomatInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Spielautomaten, der
sowohl mit Hartgeld bzw. Geldmünzen betrieben werden kann,
als auch für den bargeldlosen Spielbetrieb geeignet ist.
Die Hersteller von Spielautomaten bemühen sich seit einiger
Zeit darum, Spielautomaten ohne Bargeld zu betreiben und
Bargeld durch Wertmarken, sogenannte Token zu ersetzen.
Zunächst ist bekannt geworden, Geldmünzen und Banknoten
durch sogenanntes Plastikgeld zu ersetzen. Allgemein zur
Bedienung von Automaten bekannt wurde auch die Verwendung
von Kreditkarten, Scheckkarten, Telefonkarten u.ä. Diese
Karten lassen sich vor allem nach ihrer Verwendung in Gut
habenkarten, Kreditkarten, Debitkarten unterscheiden.
Weiterhin wurden Chipkarten als Plastikkarten bekannt,
die als Debitkarten ein Wertguthaben in einem integrierten
Mikrochip speichern und bei Benutzung dieser Karte, z. B.
in einem Spielautomaten geschuldete Beträge bzw. Spiel
einsätze subtrahiert und Gewinnspiele addiert bekamen.
In dem Gebrauchsmuster G 92 01 899.8 des gleichen Anmelders
ist ein bargeldloser Spielbetrieb beschrieben, bei dem das
Guthaben der Chipkarte an einer Lade- und Abrechnungs
station auffrischbar oder aber in Barzahlung abrufbar ist
und auf NULL gesetzt wird.
Eine Kartenlade- und Abrechnungsstation besteht dabei aus
einem Lese-/Schreibmodul, und steht über eine Steuerelek
tronik mit einem LED-Display für die Anzeige der Eingabe
werte, Speicherwerte, Kartenrestwerte und mit einer Eingabe
tastatur in Verbindung. Der Lese-/Schreibmodul kommuniziert
dabei unmittelbar mit dem Mikrochip, der sich auf der
Plastikkarte befindet. Über die Eingabetastatur wird der
Geldeinsatz beim Erwerb der Karte gespeichert und mittels
eines Systemcodes gesichert. Jeder Spieleinsatz wird vom
Kartenwert der Chipkarte abgebucht und jeder Istzustand der
Karte über ein LED-Display zur Anzeige gebracht. Ein
Kartenwert unter NULL wird optisch und akustisch signalisiert.
Unter Berücksichtigung der Akzeptanz der Geldkarte bei
Automaten, insbesondere Geldspielautomaten, ist davon
auszugehen, daß eine generelle Durchsetzung der Chipkarte
nicht von heute auf morgen, sondern nur über einen längeren
Zeitraum möglich ist. Geldspielautomaten müssen daher für
eine unbestimmte Übergangszeit sowohl für Geldmünzen, als
auch für den bargeldlosen Spielbetrieb mit Chipkarten
geeignet und bespielbar sein.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, kostengünstige tech
nische Mittel vorzusehen, die sowohl ein Bespielen des
Spielautomaten mit Hartgeld, als auch ein Bespielen des
Spielautomaten bargeldlos mit sogenannten Chip-Karten
zulassen, ohne daß gesonderte Bedienelemente für den
Eingabebereich und getrennte Eingabeöffnungen erforder
lich sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
bisher bei Spielautomaten bekannte Münzprüfer für Hartgeld
erhalten bleibt und dieser Münzprüfer zusätzlich mit erfindungs
gemäßem Chip-Geld über eine gemeinsame Eingabeöffnung auf
der Frontplatte des Automaten bedient wird.
Das Chip-Geld gleicht hierbei in Form und Größe dem Hartgeld
und weist im Inneren zentrisch einen Mikrochip auf, der zum
Speichern und Verarbeiten von Informationen geeignet ist.
Die Informationsübertragung erfolgt dabei kontaktlos.
Dieses Chip-Geld wird zunächst in den Münzprüfer geführt,
dabei vom Münzprüfer entsprechend seiner abweichenden Merkmale
nicht als Hartgeld, sondern als FALSCH-Geld erkannt und
danach über eine Führungsbahn dem gesondert vorgesehenen
Lese-/Schreibmodul für Chip-"Geld" zugeführt. Dieser Lese-/
Schreibmodul erkennt die Spielberechtigung des eingeworfenen
Chip-Geldes und signalisiert die Spielbereitschaft.
Dieser spezielle Lese-/Schreibmodul kommuniziert dabei
unmittelbar berührungslos mit dem Mikrochip, der vorzugsweise
im Zentrum der Plastikscheibe eingesetzt ist, damit er beider
seits und unabhängig von einer Drehung gelesen und beschrieben
werden kann. Beim Erwerb des Chip-Geldes wird der nominelle
Geldeinsatz über bekannte Eingabemittel, wie die Tastatur,
unmittelbar als Wertgröße gespeichert und bekannterweise
mittels eines Systemcodes gesichert. Jeder Spieleinsatz wird
vom gespeicherten Wert des Chip-Geldes durch kontaktlose
Informationsübertragung abgebucht und jeder neue IST-Zustand
des Chip-Geldes über ein LED-Display zur Anzeige gebracht.
Ein Wert unter NULL wird optisch und akustisch sofort und
in bekannter Weise signalisiert.
Der Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die bekannten
Spielautomaten weiterhin mit Hartgeld und zukünftig zusätz
lich mit Chip-Geld bedient werden können und damit unabhängig
von der Akzeptanz des bargeldlosen Spielbetriebes durch die
Bediener sind. Weiterhin sind für die Eingabe sowohl von
Hartgeld als auch von speicherbarem Chip-Geld keine gesonder
ten Eingabeöffnungen bzw. Eingabeschlitze erforderlich.
Die Erfindung ist nachstehend an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert.
Dabei zeigen
Fig. 1 das Chip-Geld mit zentrisch eingesetzten
Transponderchip;
Fig. 2 eine schematische Darstellung der Münzein
gabe bzw. der Eingabe des Chip-Geldes in den
Münzprüfer mit nachgeordnetem Schreib-/Lese
gerät für Transponderchips;
Fig. 3 eine schematische Darstellung der Eingabe
des Chip-Geldes bzw. der Geldmünzen in ein
Schreib-/Lesegerät für Transponderchips mit
nachgeordnetem Münzprüfer für Hartgeld.
Wie in Fig. 1 zu erkennen ist, entspricht das Chip-Geld in
Form und Größe dem verwendbarem Hartgeld, wobei der Trans
ponderchip 2 mittig eingesetzt ist. Der Transponderchip 2
kann von beiden Seiten gelesen oder beschrieben werden, so
daß ein Verdrehen beim Einwurf in den Automaten ohne Bedeut
ung ist.
In Fig. 2 sind die Möglichkeiten der Wege der eingeworfenen
Zahlungsmittel schematisch ersichtlich. Der unmittelbar an
der Münzeinwurföffnung 3 angeordnete Münzprüfer 4 nimmt die
Münze 1 auf und prüft diese auf Echtheit. Wird die Münze 1
als ECHT erkannt, wird dies über die Signalleitung 6 ge
meldet und die Spielbereitschaft hergestellt. Wird die
Münze 1 dagegen als FALSCH erkannt, wird die Münze 1 über
einen Führungsschacht 9 in ein Schreib-/Lesegerät 7 für
Chip-Geld geführt. Bei Erkennen der Gültigkeit des Chip-Geldes
nach dessen Auswertung wird der Spielbetrieb freigegeben und
bei Nichterkennen der Münze 1, z. B. wegen mangeldem Guthaben,
wird der Auswurf über das Geldrückgabefach 8 bewirkt.
Es hat sich dabei um eine FALSCH-Münze gehandelt bzw. in
der Chip-Geldmünze 1 war, wie bereits erwähnt, kein aus
reichendes Guthaben mehr gespeichert.
In Fig. 3 sind die verwendeten Baugruppen der Einrichtung
in einer weiteren Variante angeordnet. Der Münzeinwurf
öffnung 3 folgt das Schreib-/Lesegerät 7 für Chip-Geld 1.
Liegt eine Chip-Geldmünze 1 mit einem Guthaben vor, wird
über die Signalleitung 6 der Spielbetrieb freigegeben.
Ist kein Guthaben mehr auf dem Chip-Geld 1 bzw. liegt
Hartgeld oder FALSCH-Geld vor, wird diese nach Auswertung
über den Führungsschacht 9 dem nachgeordneten Münzprüfer 4
zugeleitet, der wie im vorgenannten Beispiel entweder eine
gültige Münze 1 erkennt und den Spielbetrieb einleitet
oder die Münze 1 als FALSCH erkennt und über das Rückgabe
fach 8 auswirft.
Vorstehend ist die Erfindung anhand ausgewählter Merk
male beschrieben und dargestellt worden. Selbstverständlich
ist die Erfindung nicht auf diese Darstellung beschränkt,
sondern vielmehr können sämtliche Merkmale allein oder in
beliebiger Kombination, auch unabhängig von ihrer Zusammen
fassung in den Ansprüchen, verwendet werden.
Die Erfindung ist auch nicht auf Spielautomaten beschränkt,
sondern kann in vielerlei Automaten, für deren Benutzung eine
Bezahlung erforderlich ist, zur Anwendung kommen.
Claims (3)
1. Spielautomat, insbesondere Geldspielautomat, der sowohl
mit Hartgeld betrieben werden kann, als auch für den
bargeldlosen Spielbetrieb geeignet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß neben dem Hartgeld auch ein Chip-
Geld (1) über eine gemeinsame Eingabeöffnung (3) zugeführt
werden, daß das Chip-Geld (1) einen zentrisch angeordneten
Mikrochip (2) trägt, der einen Speicher und eine Verarbeit
ungseinheit, die für die kontaktlose Informationsübertragung
geeignet ist, aufweist, und das Chip-Geld (1) in Form und
Größe dem Hartgeld entspricht.
2. Spielautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Eingabeöffnung (3) für die Zahlungsmittel Hart
geld und Chip-Geld (1) am Chassis ein intern angeord
neter Münzprüfer (4) zugeordnet ist, der bei Erkennen
des Hartgeldes den Spielbetrieb freigibt und bei Nicht
erkennen als Hartgeld, dieses über einen Führungs
schacht (9) einem Schreib-/Lesegerät (7) für Chip-
Geld (1) zuführt, das das Chip-Geld (1) erkennt und
den Spielbetrieb freigibt oder bei FALSCH das falsche
Zahlungsmittel über eine Rückgabeöffnung (8) auswirft.
3. Spielautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Eingabeöffnung (3) für die Zahlungsmittel
Hartgeld und Chip-Geld (1) am Chassis ein intern
angeordnetes Schreib-/Lesegerät (7) für Chip-Geld (1)
zugeordnet ist, das bei Erkennen der Berechtigung als
Chip-Geld (1) den Spielbetrieb freigibt, und bei Nicht
erkennen einer Berechtigung das Zahlungsmittel über
einen Führungsschacht (9) einem Münzprüfer (4) zuführt,
der das Zahlungsmittel als Hartgeld erkennt und den
Spielbetrieb freigibt oder bei Nichterkennung das
Zahlungsmittel als FALSCH über eine Rückgabeöffnung (8)
auswirft.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1995112878 DE19512878A1 (de) | 1995-04-06 | 1995-04-06 | Spielautomat, insbesondere Geldspielautomat |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1995112878 DE19512878A1 (de) | 1995-04-06 | 1995-04-06 | Spielautomat, insbesondere Geldspielautomat |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19512878A1 true DE19512878A1 (de) | 1995-11-09 |
Family
ID=7758927
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1995112878 Withdrawn DE19512878A1 (de) | 1995-04-06 | 1995-04-06 | Spielautomat, insbesondere Geldspielautomat |
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DE (1) | DE19512878A1 (de) |
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- 1995-04-06 DE DE1995112878 patent/DE19512878A1/de not_active Withdrawn
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