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Die
vorliegende Erfindung betrifft Inhalatoren, und insbesondere Inhalatoren
für die
Zufuhr eines Arzneimittels zur Lunge, insbesondere eines pulverförmigen Arzneimittels.
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In
jüngster
Zeit hat das Interesse an der systemischen Zufuhr von pharmazeutisch
aktiven Arzneimitteln über
die Lunge zugenommen. Eine solche Zufuhrmethode ist für den Patienten
im allgemeinen attraktiver als Methoden wie zum Beispiel eine Injektion,
da sie keine Nadel benötigt
und diskret in der Öffentlichkeit
durchgeführt
werden kann.
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Im
Fall von Arzneimitteln in flüssiger
Form kann die Bereitstellung eines inhalierbaren Aerosols des Arzneimittels
mittels eines Verneblers oder dergleichen erzielt werden. Eine bekannte
Vorrichtung für
die Erzeugung eines flüssigen
Aerosols in einem Vernebler ist ein sogenannter "Zyklon". Der Zyklon umfaßt eine zylindrische Kammer
mit einem axialen Auslaß und
einem tangentialen Einlaß.
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Bei
einem Medikament in Partikelform ist die Bereitstellung eines inhalierbaren
Aerosols schwieriger als bei einer Flüssigkeit, da es erforderlich
ist, eine große
reproduzierbare Dosis von feinen Partikeln zu erzielen. Damit die
Partikel des Arzneimittels die Lunge erreichen und somit in den
Blutstrom absorbiert werden, müssen
die Partikel einen effektiven Durchmesser im Bereich von ungefähr 1 bis
5 Mikron haben. Wenn die Partikel größer als 5 Mikron sind, können sie
durch den inhalierten Luftstrom nicht tief in die Lunge hineintransportiert
werden, da sie mit großer
Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der tiefen Lunge in den Atemwegen
gefangen werden. Beispielsweise ist es unwahrscheinlich, dass Partikel
in der Größenordnung
von 10 Mikron weiter als bis zur Trachea gelangen, und Partikel
in der Größenordnung
von 50 Mikron neigen dazu, sich an der Hinterseite des Rachens abzulagern,
wenn sie inhaliert werden. Wenn ferner die Partikel einen effektiven Durchmesser
von weniger als 1 Mikron haben, können die Partikel nicht in
der Lunge absorbiert werden, da sie hinreichend klein sind, um mit
dem ausgeatmeten Luftstrom aus der Lunge ausgestoßen zu werden.
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Man
wird somit erkennen, dass es wichtig ist, dass das pulverförmige Arzneimittel
mit einem genau kontrollierten Bereich von Partikelgrößen zugeführt wird,
damit es wirksam in der Lunge absorbiert wird.
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Es
ist bekannt, das pulverförmige
Arzneimittel mit einem Exzipienten zu mischen (einer inerten Substanz
wie z.B. Laktose, die mit dem Arzneimittel kombiniert wird, um eine
geeignete Dosierform zu erreichen), und zwar mit verhältnismäßig großer Partikelgröße, beispielsweise
50 bis 100 Mikron, um die Handhabungseigenschaften des Arzneimittels
zu verbessern. Das Arzneimittel haftet elektrostatisch an der Oberfläche des
Exzipienten. In einigen Fällen agglomerieren
die Arzneimittel-Partikel und bilden Partikel mit einem größeren effektiven
Durchmesser. In jedem Fall ist es erforderlich, die Arzneimittel-Partikel
vom Exzipienten und voneinander zu separieren, um ein inhalierbares
Aerosol bereitzustellen, welches das Arzneimittel für die Absorption
durch die Lunge zuführen
wird.
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Die
Partikel können
separiert werden, indem man Scherkräfte zwischen den Partikeln
erzeugt, beispielsweise durch Bereitstellen eines wesentlichen Geschwindigkeitsgradienten über die
Partikel. Dies kann beispielsweise erfolgen, indem man das Pulver
mit hoher Geschwindigkeit durch eine enge Düse drückt, oder das Pulver in einen
turbulenten Luftstrom einführt.
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Bei
herkömmlichen
Meßdosisinhalatoren (MDIs)
beträgt
die emittierte Dosis (die Arzneimittelmenge, die in die Atemwege
des Patienten eintritt) üblicherweise
ungefähr
80 bis 90% der vom Inhalator ausgestoßenen Dosis. Die atembare Dosis
(die Arzneimittelmenge, die die Lunge erreicht) kann nur ungefähr 50% der
emittierten Dosis betragen. Jedoch kann die Variation in der atembaren
Dosis bekannter Inhalatoren plus/minus 20 bis 30% betragen. Eine solche
Variation kann im Fall von Asthma-Arzneimitteln und dergleichen
akzeptabel sein, doch wenn das Medikament ein stärkeres Arzneimittel ist wie
z.B. Insulin, Wachstumshormon oder Morphin, ist dieser Betrag der
Variabilität
bei der Dosierung inakzeptabel. Zudem stellt die verhältnismäßig geringe
atembare Dosis eine beträchtliche
Verschwendung eines möglicherweise
teueren Arzneimittels dar. Ferner können Nebenwirkungen auftreten,
wenn derjenige Teil der emittierten Dosis, der nicht eingeatmet
wird, verschluckt wird.
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Somit
ist es für
die systemische Zufuhr von Arzneimitteln mittels Inhalation wichtig,
dass eine reproduzierbare Dosis von feinen Partikeln erzeugt werden
kann.
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Die
Verwendung sogenannter "Spacer" bei der Herstellung
des Aerosols aus einem Meßdosisinhalator
ist bekannt. Der Spacer paßt
auf das Mundstück
des Inhalators und umfaßt
eine Kammer, in die die Arzneimitteldosis durch den Inhalator ausgestoßen wird.
Der Patient kann dann die Dosis durch ein entsprechendes Mundstück auf dem
Spacer aus dem Spacer inhalieren.
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Großvolumige
Spacer werden eingesetzt, wenn der Patient aufgrund eines Koordinationsmangels
nicht in der Lage ist, gleichzeitig zu inhalieren und den Meßdosisinhalator
zu betätigen.
Kleinvolumige Spacer werden eingesetzt, um große Partikel einzufangen, die
an der Rückseite
des Rachens haften würden
und unerwünschte
Nebeneffekte auslösen
können.
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Solche
Spacer halten ein vom Inhalator ausgestoßenes, sich schnell bewegendes
Aerosol fest, und halten es, bis es durch den Benutzer inhaliert werden
kann. Allerdings wird ein Teil der Partikel im Aerosol an den Wänden des
Spacers festgehalten werden, was es schwierig macht, zuverlässig die
Arzneimitteldosis vorherzusagen, die der Benutzer inhaliert. Ferner
macht die größere Abmessung
des Spacers den Inhalator störender
und weniger diskret.
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Die
vorliegende Erfindung versucht zumindest in ihren bevorzugten Ausführungsformen,
einen Inhalator für
die zuverlässige
Erzeugung eines inhalierbaren Aerosols aus einem pulverförmigen Arzneimittel
mit einer effektiven Partikelgröße bereitzustellen,
die hinreichend klein ist, damit das Arzneimittel zu den Lungen
eines Patienten zugeführt
und darin absorbiert wird.
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Aus
der EP-A-0940154 ist die Bereitstellung eines Inhalators zur Erzeugung
eines inhalierbaren Aerosols aus einem pulverförmigen Arzneimittel bekannt,
wobei der Inhalator eine Vernebelungsvorrichtung mit einer Austrittsöffnung umfaßt und dazu
ausgelegt ist, im Gebrauch ein Aerosol eines pulverförmigen Arzneimittels
in einem zirkulierenden Luftstrom zurückzuhalten, und ein Abgabemittel
umfaßt, das
dazu ausgelegt ist, die Abgabe des Aerosols durch die Auslaßöffnung zu
kontrollieren.
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Ein
erfindungsgemäßer Inhalator
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Vernebelungsvorrichtung einen
Einlaß und
einen Auslaß aufweist,
und Luft mittels einer Pumpe aus dem Auslaß an den Einlaß in einem
Rückführungskreis
zirkuliert wird.
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Gemäß der bevorzugten
Ausführungsform der
Erfindung wird das Aerosol aus pulverförmigen Arzneimittel und Luft
in der Vernebelungsvorrichtung zurückgehalten, was die Partikel
des Arzneimittels deagglomeriert, um ein Aerosol von hinreichend
kleinen Partikeln für
die Zufuhr des Arzneimittels zur Lunge bereitzustellen. Das Aerosol
kann in der Vernebelungsvorrichtung zirkulieren, bis es vom Benutzer
benötigt
wird, zu welchem Zeitpunkt das Abgabemittel den Austritt des Aerosols
aus der Vernebelungsvorrichtung kontrolliert, so dass es vom Benutzer
inhaliert werden kann.
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Mit
Hilfe des erfindungsgemäßen Inhalators kann
das Aerosol in einem sich schnell bewegenden zirkulierenden Luftstrom
in der Vernebelungsvorrichtung erzeugt werden, um ausreichende Scherkräfte für den erforderlichen
Grad der Deagglomeration des pulverförmigen Arzneimittels bereitzustellen.
Jedoch kann die Rate, mit der das Aerosol von der Vernebelungsvorrichtung
abgegeben wird, durch das Abgabemittel unabhängig von der Geschwindigkeit
des zirkulierenden Luftstroms kontrolliert werden.
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Somit
kann mit dem erfindungsgemäßen Inhalator
ein sich langsam bewegendes Aerosol zur Inhalation durch den Benutzer
erzeugt werden. Ferner kann das durch die Vernebelungsvorrichtung
zurückgehaltene
Aerosol über
mehrere Atemzüge
hinweg vom Benutzer inhaliert werden, da es nicht erforderlich ist,
dass das gesamte Aerosol in einem einzigen Zug abgegeben wird. Dies
kann für
den Benutzer viel einfacher sein als zu versuchen, die Gesamtheit
eines sich schnell bewegenden Aerosols auf einmal zu inhalieren.
Ferner kann die Abgaberate des Aerosols vorsichtig kontrolliert
werden, so dass die Arzneimittel-Partikel
in dem sich langsam bewegenden Aerosol mit kleinerer Wahrscheinlichkeit
an den Wänden des
Inhalator-Mundstücks
abgelagert als vom Benutzer inhaliert werden.
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Das
Abgabemittel kann auf jede geeignete Weise arbeiten. Beispielsweise
kann das Abgabemittel eine elektrische Vorrichtung umfassen, die
dazu ausgelegt ist, das Aerosol elektrostatisch aus der Vernebelungsvorrichtung
auszustoßen.
Alternativ kann das Abgabemittel dazu ausgelegt sein, das Aerosol
mechanisch aus der Vernebelungsvorrichtung auszustoßen. Beispielsweise
kann das Aerosol einer Zentrifugalkraft in der Vernebelungsvorrichtung
unterworfen werden, und das Abgabemittel kann dazu ausgelegt sein,
die Auslaßöffnung derart
zu öffnen, dass
das Aerosol aufgrund seines eigenen Impulses ausgestoßen wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Abgabemittel dazu ausgelegt, ein Druckdifferential über die
Austrittsöffnung
hinweg bereitzustellen.
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Das
Abgabemittel kann eine Abdeckung, Verschluß oder Ventil für die Auslaßöffnung umfassen,
der/das geöffnet
wird, um das Aerosol abzugeben. In diesem Fall kann das Innere der
Vernebelungsvorrichtung sich bei einem höheren Druck als dem Atmosphärendruck
befinden, wenn die Auslaßöffnung geöffnet wird. Das
Innere der Vernebelungsvorrichtung kann auf einem höheren als
dem Atmosphärendruck
gehalten werden.
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In
einer bevorzugten Anordnung ist die Auslaßöffnung bei Gebrauch zur Atmosphäre hin offen. In
diesem Fall kontrolliert das Abgabemittel ein Druckdifferential über die
Auslaßöffnung hinweg,
um das Aerosol zurückzuhalten
oder abzugeben. Dies hat den Vorteil, dass die Abgabe des Aerosols
ausschließlich
durch Druck ohne jeglichen mechanischen Verschluß der Auslaßöffnung kontrolliert werden
kann, so dass weniger bewegliche Teile im Inhalator sind. Außerdem kann
die Abgabemenge des Aerosols variiert werden.
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Um
das Aerosol in der Vernebelungsvorrichtung zurückzuhalten kann der Druck innerhalb
der Vernebelungsvorrichtung ungefähr gleich jenem auf der Seite
der Austrittsöffnung
von der Vernebelungsvorrichtung entfernt gehalten werden. Dies kann
erreicht werden, wenn die Auslaßöffnung zur
Atmosphäre
hin offen ist, indem man sicherstellt, dass kein Nettostrom von
Luft in die Vernebelungsvorrichtung hinein erfolgt. Der Rückführungskreis
ist geschlossen, während
das Aerosol in der Vernebelungsvorrichtung zurückgehalten wird, was sicherstellt,
dass der Strom in den Einlaß hinein
gleich dem Strom aus dem Auslaß heraus
ist, so dass kein Nettostrom in die Vernebelungsvorrichtung hinein
auftritt.
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Um
das Aerosol abzugeben kann das Abgabemittel dazu ausgelegt sein,
den Druck in der Vernebelungsvorrichtung zu erhöhen. In diesem Fall wird der
Druck in der Vernebelungsvorrichtung größer als jener auf der anderen
Seite der Auslaßöffnung,
und das Aerosol wird aus der Vernebelungsvorrichtung herausgedrückt. Der
Druck in der Vernebelungsvorrichtung kann erhöht werden, indem man das Volumen
der Vernebelungsvorrichtung verringert, beispielsweise mit Hilfe
eines Kolbens oder einer Blase, oder durch Verformung einer oder
mehrerer Wände der
Vorrichtung. Alternativ kann das Abgabemittel dazu ausgelegt sein,
den Luftstrom in die Vernebelungsvorrichtung hinein zu erhöhen. Beispielsweise kann
eine Einlaßöffnung in
der Vernebelungsvorrichtung oder im Rückführungskreis geöffnet werden,
um das Zuströmen
von Luft in die Vernebelungsvorrichtung zu ermöglichen.
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In
einer alternativen Anordnung kann das Abgabemittel dazu ausgelegt
sein, den Druck an der Seite der Auslaßöffnung von der Vernebelungsvorrichtung
entfernt zu reduzieren, um das Aerosol abzugeben. Beispielsweise
kann das Aerosol mit Hilfe eines Kolbens, einer Blase, einer Pumpe
oder dergleichen aus der Vernebelungsvorrichtung in eine weitere
Kammer hineingezogen werden. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform
umfaßt
das Abgabemittel ein Mundstück,
und die Inhalation durch einen Benutzer am Mundstück reduziert
den Druck auf der Seite der Austrittsöffnung von der Vernebelungsvorrichtung
entfernt, um das Aerosol abzugeben. In diesem Fall wird das Druckdifferential über die
Austrittsöffnung
hinweg durch das Einatmen des Benutzers erzeugt, so dass die Abgabe
des Aerosols exakt mit der Inhalation zusammenfällt.
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Die
Vernebelungsvorrichtung kann jede geeignete Vorrichtung umfassen,
die dazu ausgelegt ist, das pulverförmige Arzneimittel zu deagglomerieren
und ein Aerosol daraus zu bilden. In einer bevorzugten Ausführungsform
umfaßt
die Vernebelungsvorrichtung einen Zyklon mit einem tangentialen
Einlaß und
einem axialen Auslaß.
In diesem Fall rotiert das Arzneimittel-Aerosol im Zyklon, bis das
Aerosol abgegeben wird.
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Im
allgemeinen ist der Zyklon als ein im wesentlichen zylindrischer
Hohlraum gestaltet, der mit einem tangentialen Einlaß und einem
axialen Auslaß versehen
ist. Der Durchmesser des Zyklons kann zwischen ungefähr 2 und
15 mm liegen, vorzugsweise zwischen 3 und 10 mm, am bevorzugtesten
ungefähr
6 mm. Die Höhe
der Zyklonkammer kann zwischen 1 und 10 mm liegen, vorzugsweise
zwischen 2 und 7 mm, bevorzugt ungefähr 3 mm. Der Auslaß des Zyklons
kann in das Innere des Zyklons vorstehen. Dies verringert die Wahrscheinlichkeit,
dass Partikel des zirkulierenden Arzneimittels durch den Auslaß aus dem
Zyklon entweichen.
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Es
ist erwünscht,
dass der Zyklon so viel Scherung wie möglich innerhalb des Luftstroms
erzeugt. Bei kleinen Radien nahe der Achse des Zyklons erhöhen die
hohen Winkelgeschwindigkeiten die effektive Viskosität der Luft
und können
bewirken, dass ein entlang der Achse liegender zentraler zylindrischer
Bereich wie ein starrer Körper
rotiert, innerhalb dessen die Scherkräfte minimal sind. Somit ist der
Zyklon gemäß einer
bevorzugten Anordnung mit einem axialen Element versehen, um das
Arzneimittel zu den Wänden
des Zyklons hin zu richten. Auf diese Weise kann das Aerosol nicht
in die sehr zentrale Zone des Zyklons hineingelangen, wo die Scherkräfte minimal
sind. Alternativ oder zusätzlich kann
der Auslaß des
Zyklons ringförmig
sein, um den Luftstrom weg vom zentralen axialen Bereich des Zyklons
zu begünstigen.
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Die
Austrittsöffnung
kann einfach als eine Öffnung
in der Vernebelungsvorrichtung gebildet sein. Die Vernebelungsvorrichtung
kann eine Mehrzahl von Austrittsöffnungen
umfassen. Die Austrittsöffnung(en)
kann/können
eine Mehrzahl von Öffnungen
umfassen. Mehrere Anschlüsse
oder Öffnungen haben
den Vorteil, dass die Gesamtfläche
der Austrittsöffnung(en)
maximiert werden kann, ohne den Luftstrom innerhalb der Vernebelungsvorrichtung übermäßig zu stören.
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Wo
die Vernebelungsvorrichtung eine Rotationsachse des Aerosols aufweist,
ist die Plazierung der Austrittsöffnung(en)
vorzugsweise von der Achse beabstandet. Dies gewährleistet, dass das vollständig vernebelte
Aerosol aus der Austrittsöffnung(en) ausgestoßen wird.
Ferner ist/sind die Austrittsöffnung(en)
vorzugsweise gegenüber
dem Luftauslaß der
Vernebelungsvorrichtung angeordnet. In diesem Fall wird die Konstruktion
des Inhalators vereinfacht, und die Möglichkeit wird verringert,
dass das Arzneimittel unbeabsichtigterweise während der Vernebelung aus der
Austrittsöffnung
ausgestoßen
wird.
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Der
Inhalator kann eine Arzneimitteldosiervorrichtung umfassen, die
dazu ausgelegt ist, eine Dosis des pulverförmigen Arzneimittels in den zirkulierenden
Luftstrom abzugeben. Das pulverförmige Arzneimittel
kann im Luftstrom zur Vernebelungsvorrichtung mitgerissen werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfaßt
die Arzneimitteldosiervorrichtung eine Kammer, die dazu ausgelegt
ist, eine Kapsel eines Arzneimittels aufzunehmen, und eine Durchstechvorrichtung, die
eine Nadel umfaßt,
die dazu ausgelegt ist, zur Bildung einer Eingangsöffnung und
einer Ausgangsöffnung
darin vollkommen durch die Kapsel zu passieren, so dass bei Gebrauch
ein Luftstrom zum Mitreißen
des Arzneimittels durch die Kapsel passieren kann. Bei einer derartigen
Anordnung bildet die Kapsel eine Leitung für den Luftstrom, so dass das
Arzneimittel direkt von der Kapsel in den Luftstrom mitgerissen
werden kann.
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Einige
Ausführungsformen
der Erfindung werden nun rein beispielhaft und mit Bezug zu den beigefügten Zeichnungen
beschrieben werden, in denen:
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1 eine
schematische Gestaltung eines Inhalators gemäß einer ersten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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2 eine
Draufsicht einer Vernebelungsvorrichtung der Ausführungsform
von 1 ist;
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3 die
Ergebnisse eines mehrstufigen Flüssig-Impinger-Tests
der Ausführungsform
von 1 zeigt;
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4 eine
schematische Gestaltung eines Inhalators gemäß einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung zeigt; und
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5 eine
schematische Gestaltung eines Inhalators gemäß einer dritten Ausführungsform
der Erfindung zeigt.
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In
den verschiedenen Ausführungsformen der
Erfindung sind entsprechenden Komponenten entsprechende Bezugszeichen
gegeben worden. In der zweiten und dritten Ausführungsform der Erfindung sind
Komponenten, die nicht speziell beschrieben werden, vorhergehend
in Bezug zu der ersten Ausführungsform
beschrieben worden.
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1 zeigt
schematisch eine Prototyp-Testanlage für einen Inhalator gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Die Testanlage vernebelt ein Arzneimittel in trockener
Pulverform, um es für
eine Inhalation verfügbar
zu machen. Ein besonderes Merkmal des Geräts ist die Fähigkeit,
in kontrollierter Weise eine sich langsam bewegende Pulveraerosolwolke
zu erzeugen.
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Wie
in 1 gezeigt umfaßt das Gerät einer ersten Ausführungsform
der Erfindung eine Vernebelungsvorrichtung in der Form einer Zyklonkammer 1 mit
einer Arzneimittel-Austrittsöffnung
(oder Düse) 2, einem
tangentialen Lufteinlaß 3 und
einem axialen Luftauslaß 4.
Der Zyklon 1 hat die Form einer zylindrischen Kammer mit
einem Innendurchmesser von ungefähr
4 mm und einer Innenhöhe
von ungefähr
3 mm. Die Austrittsöffnung 2,
der Einlaß 3 und
der Auslaß 4 haben
jeweils einen Innendurchmesser von 0,3 mm.
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2 ist
eine Draufsicht auf den Zyklon 1, die zeigt, dass der Einlaß 3 im
wesentlichen tangential zur Wand des Zyklons 1 ist, und
dass der Auslaß 4 konzentrisch
mit der Achse des Zyklons 1 ist. Die Austrittsöffnung 2 befindet
sich an der dem axialen Einlaß 4 entgegengesetzten
Seite des Zyklons 1 und ist von der Achse des Zyklons 1 versetzt.
Die Länge der
Austrittsöffnung 2 ist
so kurz wie möglich,
um die Möglichkeit
der Ablagerung des Arzneimittels an den Wänden der Austrittsöffnung zu
reduzieren. In der gezeigten Ausführungsform ist der Zyklon 1 aus
Akryl hergestellt, obwohl ein breiter Bereich von alternativen Materialien
möglich
ist.
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Das
in 1 gezeigte Gerät
umfaßt
ferner eine Pumpe 5, die dazu ausgelegt ist, Luft vom Auslaß 4 des
Zyklons 1 über
eine Leitung 6 zum Einlaß 3 zu zirkulieren.
In der gezeigten Ausführungsform
ist die Pumpe 5 eine Sensidyne "Dual head C" Mikroluftpumpe, die erhältlich ist
bei Sensidyne Inc. in Clearwater, Florida, USA, und von einer (nicht
gezeigten) 12V-Stromversorgung angetrieben wird. Die Pumpe 5 gehört zu demjenigen
Typ, der Sog und Überdruck durch
jeweilige Einlaß-
und Auslaßöffnungen
erzeugt.
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Zwischen
dem Zyklonauslaß 4 und
der Pumpe 5 ist ein Lufteinlaßanschluß 7 vorgesehen, der normalerweise
mittels eines Ventils 8 geschlossen ist. Wenn das Ventil 8 geschlossen
ist, ist das gesamte System nur an der Austrittsöffnung 2 der Bodenfläche der
Zyklonkammer 1 zur Atmosphäre hin geöffnet. Da keine weiteren Belüftungen
zur Atmosphäre hin
existieren, gibt es keinen Nettostrom durch die Austrittsöffnung 2,
wenn die Pumpe 5 bei einer konstanten Rate läuft. Ferner
ist der Druck in der Zyklonkammer 1 im Bereich der Austrittsöffnung 2 der
Atmosphärendruck,
wenn man annimmt, dass das System an freier Luft arbeitet, da kein
Strom durch die und somit kein Druckdifferential über die
Austrittsöffnung 2 existiert.
Auf diese Weise kann man sich das System als selbstbalanciert vorstellen,
da unabhängig
von den Eigenschaften der Pumpe 5 und dem Druckabfall in
den verschiedenen Komponenten, beispielsweise der Kapselkammer 9 und
dem Zykloneinlaß 3,
der Druck in der Zyklonkammer 1 Atmosphärendruck ist, wobei kein Strom
durch die Austrittsöffnung 2 auftritt.
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Wenn
das Ventil 8 geöffnet
wird, ändert
sich die selbstbalancierende Eigenschaft des Systems. Luft wird
durch den offenen Lufteinlaßanschluß 7,
wo der Druck unter Atmosphärendruck
ist, in das System gesaugt, und ein entsprechendes Luftvolumen wird aus
der Austrittsöffnung 2 der
Zyklonkammer 1 ausgeblasen. Der Lufteinlaßanschluß 7 und
das zugeordnete Ventil 8 bieten somit ein Mittel zum kontrollieren
der Abgabe von Luft (und des Aerosols) aus der Zyklonkammer 1.
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Wenn
der Lufteinlaßanschluß 7 stromabwärts der
Pumpe 5 angeordnet wäre,
wo der Druck über
Atmosphärendruck
ist, würde
Luft aus dem Lufteinlaßanschluß 7 ausgeblasen
werden, wenn das Ventil 8 geöffnet wird, und ein entsprechendes
Luftvolumen würde
durch die Austrittsöffnung 2 in
der Zyklonkammer 1 eingezogen werden.
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Wie
in 1 gezeigt umfaßt das Gerät eine Arzneimitteldosiervorrichtung
in der Form einer Kapselkammer 9, die eine hohle Nadel 10 zum
Durchstechen einer Kapsel 11 mit pulverförmigen Arzneimittel aufnimmt.
Die Kapsel 11 ist typischen eine eine herkömmliche
Gelatinekapsel, beispielsweise eine Shionogi Qualicap, erhältlich bei
Shionogi & Co.
Ltd in Osaka, Japan, die zwischen 3 und 5 Milligramm pulverförmigen Arzneimittels
enthält.
Die Kapselkammer 9 ist zwischen der Pumpe 5 und
dem Einlaß 3 des
Zyklons 1 positioniert. Der Luftstrom aus der Pumpe 5 wird
durch das Innere der hohlen Nadel 10 in die Kapselkammer 9 und
von der Kapselkammer 9 zum Einlaß 3 des Zyklons 1 gelenkt.
Die Nadel 10 ist ausreichend lang, damit sie beim Einsetzen
in die Kapselkammer 9 geradewegs durch die darin befindliche
Kapsel 11 passiert, hierbei beide Enden der Kapsel 11 durchsticht,
und den Luftstrom von der Pumpe 5 direkt mit dem Einlaß 3 des
Zyklons 1 verbindet und einen Bypaß für das Innere der Kapselkammer 9 bildet.
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Beim
Betrieb des Prototyp-Inhalators von 1 wird zunächst eine
Arzneimittelkapsel 11 in der Kapselkammer 9 positioniert,
wobei die Nadel 10 aus der Kapselkammer 9 zurückgezogen
ist. Die Kapsel 11 wird dann durchstochen, indem man die
Nadel 10 geradewegs durch beide Enden der Kapsel 11 drückt, so
dass sie von demjenigen Ende der Kapselkammer 9, welches
der Zyklonkammer 1 am nächsten
liegt, in den Einlaß 3 des
Zyklons 1 vorsteht.
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Wenn
das Ventil 8 geschlossen ist, wird die Zirkulationspumpe 5 eingeschaltet,
um Luft durch den tangentialen Einlaß 3 in die Zyklonkammer 1 zu blasen,
und Luft aus dem axialen Auslaß 4 zu
saugen. Der Luftstrom wird durch die Innenoberfläche der Zyklonkammer 1 in
einen annähernd
schraubenförmigen
Weg vom Einlaß 3 zum
Auslaß 4 gelenkt. Die
Strömungsrate
durch den Zyklon 1 liegt im Bereich von 2 bis 4 Litern
pro Minute, wenn man die Sensidyne "Dual head C" Mikroluftpumpe verwendet. Eine Computersimulation
der Strömung
in der Zyklonkammer 1 zeigt, dass eine solche Strömungsrate einen
Wirbelstrom von ungefähr
150.000 rpm innerhalb der Zyklonkammer 1 erzeugt.
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Das
pulverförmige
Arzneimittel wird in die Zyklonkammer 1 eingebracht, indem
man die Nadel 10 durch die Kapsel 11 zurückzieht,
so dass der Luftstrom vom offenen Ende der Nadel 10 das
pulverförmige
Arzneimittel durch die Kapsel 11 und aus dem Loch herausbläst, welches
durch die Nadel 10 in dem Ende der Kapsel 11 nahe
dem Einlaß 3 des
Zyklons 1 verursacht wurde. Das Zurückziehen der Nadel 10 erzeugt
einen Luftstrom in der Kapsel 11, der dazu führt, dass
das Arzneimittel mitgerissen und in die Zyklonkammer 1 gespült wird.
Das Ventil 8 bleibt geschlossen, um sicherzustellen, dass
das Arzneimittel im Zyklon 1 verbleibt.
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Die
schnelle Rotation der Luft und des mitgerissenen Arzneimittels im
Zyklon 1 hat zwei Effekte. Zunächst führt eine Kombination der Hochscherströmung und
des Auftreffens auf die Wände
des Zyklons 1 dazu, dass das Arzneimittel deagglomeriert
wird, d.h. jegliche Klumpen von Partikeln werden zerbrochen, so
dass das Arzneimittelpulver fein verteilt wird. Ferner wirkt die
Zentrifugalkraft, die von den zirkulierenden Partikeln erfahren
wird, gegen den Luftstrom aus dem Auslaß 4 des Zyklons 1 heraus,
um zu verhindern, dass die Partikel durch den Luftstrom aus dem
Zyklon 1 herausgezogen werden. Auf diese Weise wird ein
Aerosol aus fein verteilten Partikeln des Arzneimittels im Zyklon 1 gebildet
und festgehalten.
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Wenn
es erforderlich wird, das Aerosol abzugeben, wird das Ventil 8 geöffnet, so
dass die Mischung aus Partikeln und Luft gezwungen wird, durch die
Austrittsöffnung 2 zu
strömen.
Dies führt
zu einer sich langsam bewegenden Aerosolwolke, die inhaliert werden
kann, beispielsweise durch ein (nicht gezeigtes) Mundstück. Das
Aerosol ist ideal für
die Inhalation, da es sowohl fein verteilt ist als auch sich langsam
bewegt. Diese zwei Faktoren erhöhen
beträchtlich
den Anteil des Arzneimittels, der entweder zu den kleinen Atemwegen
der Lunge oder zu den Alviolen gebracht wird.
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3 zeigt
die Ergebnisse, die bei Verwendung eines Astra Draco Vielstufen(4/5)-Flüssig-Impingers
(MLI) erhalten werden, der bei Draco Läkemedel AB in Lund, Schweden
erhältlich
ist, um die Prozentsätze
der emittierten Dosis des Arzneimittels abzuschätzen, von denen man erwarten
würde,
dass sie sukzessiv tieferliegende Stufen der Lunge erreichen. Ein
Vielstufen-Flüssig-Impinger
wird üblicherweise
eingesetzt, um das Verhalten von Inhalatorvorrichtungen abzuschätzen. Das
bei den Tests verwendete Arzneimitttel war Natriumchromoglykat.
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Die
Ergebnisse in 3 zeigen, dass annähernd 85%
des emittierten Arzneimittels entweder zu Stufe 3, Stufe 4 oder
dem finalen Filter des MLI-Geräts
zugeführt
werden. Dies zeigt an, dass diese Partikel mit hoher Wahrscheinlichkeit
in der Praxis zu den unteren Atemwegen und Alviolen der Lunge eines
Patienten zugeführt
werden.
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Ein
wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Inhalators liegt darin,
dass der Prozeß der Deagglomeration
unabhängig
vom Prozeß des
Ausstoßes
in die Atemströmung
ist. Die meisten Pulverinhalatoren deagglomerieren das Arzneimittel
als Teil des Ausstoßprozesses,
was bedeutet, dass die Ausstoßrate
durch die Strömungsrate
bestimmt wird, die für
eine wirksame Deagglomeration erforderlich ist. Der Grad der Kontrolle über das
Timing und die Geschwindigkeit des Arzneimittel-Aerosols ist daher bei
solchen bekannten Vorrichtungen sehr begrenzt.
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4 zeigt
eine schematische Gestaltung eines Inhalators gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung. Diese Ausführungsform
unterscheidet sich von der Ausführungsform
der 1 dahingehend, dass die Lufteinlaßöffnung 7 oben
an der Zyklonkammer 1 vorgesehen ist, und kein Ventil 8 existiert.
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Gemäß der zweiten
Ausführungsform
der Erfindung erzeugt die Inhalation durch den Patienten den erforderlichen
Druckabfall für
die Abgabe des Arzneimittel-Aerosols. Die Austrittsöffnung 2 ist
direkt an ein Mundstück 12 angeschlossen,
so dass eine Inhalation durch das Mundstück 12 das Arzneimittel
in den Atemstrom zieht. Die Lufteinlaßöffnung 7 ist symmetrisch
zur Austrittsöffnung 2 angeordnet
und erlaubt einen Strom von Luft in den Zyklon 1, um die Luft
zu ersetzen, die inhaliert worden ist.
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5 zeigt
eine schematische Anordnung eines Inhalators gemäß einer dritten Ausführungsform
der Erfindung. Diese Ausführungsform
unterscheidet sich von der vorhergehenden Ausführungsform dahingehend, dass
keine Lufteinlaßöffnung vorgesehen
ist. In dieser Ausführungsform
verschließt das
normalerweise geschlossene Ventil 8 die Austrittsöffnung 2,
um das Aerosol im Zyklon 1 festzuhalten. Der Inhalator
wird mit einem ständigen
leichten Überdruck
im Zyklon 1 betrieben, und das mechanisch betätigte Ventil 8 wird
verwendet, um das vernebelte Arzneimittel im Zyklon bis zum gewünschten Abgabemoment
zu halten.
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Weitere
Abwandlungen der beschriebenen Ausführungsformen liegen ebenfalls
innerhalb des Bereichs der Erfindung. Beispielsweise können, obwohl
eine kontinuierliche elektrische Pumpe beschrieben worden ist, Alternativen
wie z.B. federbetriebene Kolbenpumpen oder Luftpumpen verwendet werden,
die Eduktoren verwenden. Ferner kann die beschriebene Arzneimittel-Dosiervorrichtung
ersetzt werden, beispielsweise durch eine Mehrfachdosis-Kartusche oder ein
Pulverreservoirsystem. Ebenso kann der Punkt verändert werden, an dem das Arzneimittel
in das Zirkulationssystem eingebracht wird. Beispielsweise kann
das Arzneimittel direkt in die Zyklonkammer anstatt in den Zykloneinlaß eingebracht
werden.
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Obwohl
das Arzneimittel-Aerosol hier als ein Aerosol eines pulverförmigen Arzneimittels
in Luft beschrieben ist, kann das Arzneimittel je nach Erfordernissen
auch in jedem anderen Gas oder Gasgemisch dispergiert werden. Ferner
erstreckt sich die Erfindung, obwohl die Erfindung im Rahmen von
Geräten
beschrieben worden ist, auch auf ein Verfahren zur Erzeugung eines
inhalierbaren Aerosols eines pulverförmigen Arzneimittels und/oder
ein Verfahren zur Arzneimitteldosierung, wie hierin beschrieben.
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Zusammengefaßt umfaßt ein Inhalator
zur Herstellung eines inhalierbaren Aerosols aus einem pulverförmigen Arzneimittel
einen Zyklon mit einem tangentialen Lufteinlaß und einem axialen Luftauslaß. Der Zyklon
vernebelt und hält
ein Aerosol aus pulverförmigem
Arzneimittel in einem Luftstrom, der zwischen dem Einlaß und dem
Auslaß zirkuliert.
Der Zyklon hat eine Austrittsöffnung,
die zur Atmosphäre hin
offen ist. Wenn das Aerosol inhaliert werden soll, wird der Druck
im Zyklon erhöht,
indem man den Luftstrom zum Einlaß erhöht, was dazu führt, dass
das Aerosol durch die Austrittsöffnung
abgegeben wird. Der Inhalator weist den Vorteil auf, dass die Abgaberate
des Aerosols unabhängig
von der Rate des Luftstroms kontrolliert werden kann, die zum Vernebeln
des Arzneimittels benötigt
wird.