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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf absorbierende Wegwerfartikel.
Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf eine kostengünstige Methode,
um die physikalischen Eigenschaften einer Faservliesbahn zur Verwendung
als ein Bestandteil eines absorbierenden Wegwerfartikels vorteilhaft
zu modifizieren.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Tragbare
Wegwerfartikel mit einem inneren, dem Körper zugewandten, absorbierenden,
flüssigkeitsspeichernden
Bestandteil und einem äußeren, dem
Kleidungsstück
zugewandten, flüssigkeitsundurchlässigen Bestandteil
sind weithin bekannt. Artikel dieser Art sind im Allgemeinen in
Form von Wegwerfwindeln, Einmalunterwäsche, Windelhosen und Training
Pants, Inkontinenzeinlagen, Inkontinenzschlüpfern, Damenbinden und ähnlichem
erhältlich.
Solche Artikel enthalten im Allgemeinen eine elastische, flüssigkeitsundurchlässige Wäscheschutzlage
bzw. untere Lage (backsheet), die dafür ausgelegt ist, zwischen einem
absorbierenden Bestandteil des Artikels und der Bekleidung des Trägers angeordnet
zu werden, um beim Verwenden des Artikels ein Durchnässen oder
Beschmutzen der Bekleidung eines Trägers zu vermeiden.
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Zusätzlich zur
Flüssigkeitsundurchlässigkeit
enthält
die untere Lage außerdem
vorzugsweise eine stoffähnliche äußere Oberfläche, die
sich im Vergleich zur äußeren Oberfläche einer
glatten, flachen Kunststofffolie weicher anfühlt und besser aussieht. Zweilagige
Wäscheschutzlagen,
die solchen tragbaren Wegwerfartikeln ein erstrebenswertes, stoffähnlicheres
Aussehen verleihen, sind ebenfalls bekannt. Diesbezüglich offenbart
U. S.- Patent Nr. 5,151,092 mit dem Titel „Absorbent Article with Dynamic
Elastic Waist Feature Having a Predisposed Resilient Flexural Hinge", das am 29. September
1992 an Kenneth B. Buell, et al., offenbart wurde, eine Wegwerfwindel-Wäscheschutzlage
aus entweder einem gewebten Material oder einem Vliesstoffmaterial,
einer Polymerfolie oder einem Verbundmaterial in Form eines beschichteten
Vliesstoffmaterials. Dieses Patent offenbart ferner den Schritt
des Prägens
einer Kunststoff-Wäscheschutzlage,
um einer Kunststofffolie ein stoffähnlicheres Aussehen zu verleihen.
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Dem
Fachmann sind auch Methoden bekannt, um einem ansonsten im Wesentlichen
unelastischen Material, das als Wäscheschutzlage verwendet werden
kann, Dehnbarkeit zu verleihen. Zum Beispiel wird die Verwendung
von Rillenwalzen, um dünne
Kunststofffolien seitlich oder längs
zu strecken und ihnen gleichzeitig eine geriffelte Form zu verleihen,
im U. S.- Patent Nr. 4,116,892 mit dem Titel „Process for Stretching Incremental
Portions of an Orientable Thermoplastic Substrate und Product Thereof', das am 26. September
1978 an Eckhard C. A. Schwarz ausgestellt wurde; im U. S. Patent
Nr. 4,834,741 mit dem Titel „Diaper
With Waistband Elastic," das
am 30. Mai 1989 an Reinhardt N. Sabee ausgestellt wurde; im U.S.-Patent
Nr. 5,156,793 mit dem Titel „Method
for Incrementally Stretching Zero Strain Stretch Laminate Sheet
In A Non-Uniform manner To Impart A Varying Degree Of Elasticity
Thereto," das am
20. Oktober 1992 an Kenneth B. Buell et al. ausgestellt wurde; im
U. S.- Patent Nr. 5,167,897 mit dem Titel „Method for Incrementally
Stretching A Zero Strain Stretch Laminate Sheet To Impart Elasticity
Thereto," das am
1. Dezember 1992 an Gerald M. Sheeter et al. ausgestellt wurde;
und im U. S.-Patent Nr. 5,422,172 mit dem Titel „Elastic Laminated Sheet of
An Incrementally Stretched Nonwoven Fibrous Sheet and Elastomeric
Film and Method",
das am 6. Juni 1995 an Pai-Chuan Wu ausgestellt wurde, offenbart.
Die Riffelwalzen, die in jedem dieser Patente offenbart werden, werden
beim Ausführen
eines Verfahrens eingesetzt, das manchmal als „Ringwalzen" bezeichnet wird,
um ein Material örtlich
zu dehnen und Riffelungen darin zu bilden, um ausgewählten Teilen
eines Flächengebildes oder
einer Bahn, die als Wäscheschutzlage
für absorbierende
Wegwerfartikel dienen kann, einen hö heren Grad an Dehnbarkeit zu
verleihen. Solche Wäscheschutzlagen
können
sowohl eine Polymerfolie als auch eine Deck- und Kontaktschicht
aus Faservliesmaterial umfassen.
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Zusätzlich zum
Einbau in Wäscheschutzlagen
können
Vliesmaterialien ebenfalls in eine flüssigkeitsdurchlässige obere
Lage (topsheet) und in Beinbündchen,
die zum Minimieren eines Auslaufens aus dem Artikel bereitgestellt
werden, eingebaut werden und Bestandteil davon sein. Auch andere
strukturelle Teile absorbierender Wegwerfartikel können Vlieselemente
enthalten, insbesondere da, wo die Dehnbarkeit des Materials eine
erstrebenswerte Eigenschaft ist, um dem Artikel einen verbesserten
Sitz zu verleihen.
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Um
dem Träger
des absorbierenden Wegwerfartikels einen verbesserten Tragekomfort
zu liefern, ist es erstrebenswert, dass bestimmte Bestandteile des
Artikels, wie eine Wäscheschutzlage,
zusätzlich
zur Bereitstellung von Undurchlässigkeit
gegenüber
Flüssigkeiten
den Durchlass von Feuchtigkeitsdampf und ferner vorzugsweise von
Luft durch diese hindurch erlauben, um bei der Aufrechterhaltung
von Trockenheit zu helfen und die Feuchtigkeit in der Nähe des Körpers des
Trägers
zu verringern. Eine undurchlässige
Polymerfolie, der Atmungsaktivität
verliehen wurde, um die Luft- und Feuchtigkeitsdampfübertragung
durch die Folie zu ermöglichen,
wird im U. S.- Patent Nr. 3,156,342 mit dem Titel „Flexible
Absorbent Sheet„,
das am 10. November 1964 an G. A. Crowe, Jr., ausgestellt wurde;
U. S.- Patent Nr. 3,881,489 mit dem Titel „Breathable, Liquid Impervious
Backsheet for Absorbent Devices," das
am 6. Mai 1975 an Edward Wallace Hartwell, et al. ausgestellt wurde;
im U. S.- Patent Nr. 3,989, 867, mit dem Titel „Absorbent Devices Having
Porous Backsheet," das
am 2. November 2 1976 an James Bryant Sisson ausgestellt wurde;
U. S.- Patent Nr. 4,153,751 mit dem Titel „Process for Stretching an
Impregnated Film of Material and The Microporous Product Produced
Thereby," das am 8.
Mai 1979 an Eckhard C. A. Schwarz ausgestellt wurde; und U. S.-
Patent Nr. 4,539,256 mit dem Titel „Mi croporous Sheet Material,
Method of Making and Articles Made Therewith", das am 3. September 1985 an Gene H.
Shipman ausgestellt wurde, offenbart.
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WO
98/51475 offenbart eine Methode zum Bilden einer atmungsaktiven
Folie, wobei die Folie eine Mischung aus Thermoplast-Polymer mit
einem anorganischen Material umfasst, wobei die Folie zwischen eine erste
Walze und eine zweite Walze zugeführt wird. Die erste Walze umfasst
mehrere gezahnte Bereiche, die durch mehrere Nutbereiche voneinander
beabstandet sind, wobei die gezahnten Bereiche mehrere Zähne umfassen.
Die zweite Walze verfügt über mehrere
Zähne,
die mit den Zähnen
auf der ersten Walze kämmen. Während die
Folie zwischen die erste Walze und die zweite Walze geführt wird,
bleibt der Folienteil, der zwischen den Nutbereichen auf der ersten
Walze und den Zähnen
auf der zweiten Walze hindurch läuft,
im Wesentlichen eben, wodurch erste Bereiche in der Folie gebildet
werden, während
der Folienteil, der zwischen den Zähnen auf der ersten Walze und
den Zähnen
auf der zweiten Walze hindurch läuft,
in zweite Bereiche geformt wird, die erhöhte rippenförmige Elemente aufweisen.
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Obgleich
in den letzten Jahren erhebliche Produktverbesserungen stattgefunden
haben, die zu einer verbesserten Funktionsweise und einer gesteigerten
Verbraucherakzeptanz von absorbierenden Wegwerfartikeln führten, besteht
immer noch ein Bedarf an der Bereitstellung einer kostengünstige Methode,
um ein dehnbares Vliesmaterial mit optimalen physikalischen Eigenschaften
für die
Verwendung in solchen Artikeln herzustellen, das zum Beispiel in
einer Wäscheschutzlage
verwendet wird, die für
Flüssigkeiten
undurchlässig, gegenüber Feuchtigkeitsdampf
und ferner vorzugsweise Luft durchlässig ist, und die außerdem eine
weiche, stoffähnliche äußere Oberfläche aufweist.
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Demgemäß ist es
ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine kostengünstige Methode
zu liefern, um vorteilhaft eine vorgeformte Faservliesbahn so zu
modifizieren, dass sie erwünschte
Eigenschaften aufweist und als ein Bestandteil oder ein erweiterbarer
Bestandteil eines absorbierenden Wegwerfartikels verwendet werden
kann.
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Es
ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Methode zu
liefern, um ein verhältnismäßig kostengünstiges,
elastisches Verbundmaterial herzustellen, das in einem absorbierenden
Wegwerfartikel verwendet werden kann, wobei das Verbundmaterial
die Flüssigkeitsundurchlässigkeit
und die erstrebenswerte Eigenschaft einer Durchlässigkeit für Feuchtigkeitsdampf und ferner
vorzugsweise Luft sowie die erstrebenswerte Eigenschaft eines weichen,
stoffähnlichen
Gefühls
auf mindestens einer seiner Oberflächen aufweisen kann.
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Es
ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Methode zu
liefern, um eine vorgeformtes Faservliesbahn kostengünstig zu
modifizieren und sie an einen elastischen Bestandteil anzufügen, um
ein Verbundmaterial herzustellen, das vorteilhaft als ein elastisch
dehnbarer und ggf. atmungsaktiver Bestandteil eines absorbierenden
Wegwerfartikels verwendet werden kann.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Kurz
gesagt wird nach der vorliegenden Erfindung die kostengünstige Methode
der Ansprüche
1 – 4 geliefert,
um die physikalischen Eigenschaften einer vorgeformten Faservliesbahn
zu modifizieren.
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Die
vorliegende Erfindung enthält
ferner die weichen, stoffähnlichen,
flüssigkeitsundurchlässigen und atmungsaktiven
Wäscheschutzlagen
und andere absorbierende Artikelbestandteile wie obere Lagen, Bündchen und
andere Strukturteile, die durch Einbeziehen einer Faservliesbahn
gebildet werden, die nach den nachstehend beschriebenen Methoden
modifiziert wurde.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine schematische Darstellung eines beispielhaften Verfahrens und
einer Vorrichtung zum Modifizieren einer Vliesbahn und zum Herstellen
eines stoffähnlichen,
atmungsaktiven Verbundmaterials nach der vorliegenden Erfindung.
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2 ist
eine perspektivische Teilansicht eines Paars nah beeinander liegender
Formwalzen, die jeweils alternierende und ineinander greifende Umfangszähne und
Nuten aufweisen und beim Ausführen
der Methodenaspekte der vorliegenden Erfindung verwendet werden
können.
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3 ist
eine vergrößerte Teilquerschnittsansicht,
die das Ineinandergreifen der jeweiligen Zähne und Nuten der Formwalzen,
die in 4 gezeigt werden, darstellt.
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4 zeigt
eine weiter vergrößerte Teil-Querschnittsansicht,
die die vorderen Abschnitte der ineinander greifenden Formwalzenzähne darstellt,
wobei eine Materialbahn zwischen den Walzen positioniert ist und die
Spitzen der angrenzenden Zähne überspannt
und diese berührt.
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5 ist
eine vergrößerte Teil-Querschnittsansicht
entlang der Querrichtung einer Materialbahn, die ein Paar Formwalzen
wie die in 2 dargestellten durchlaufen
hat.
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6 ist
eine Ansicht ähnlich 4,
jedoch werden hierin Formwalzen mit einer alternativen Form der Zahnstruktur
gezeigt.
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7 ist
eine Ansicht ähnlich 1,
die eine Formstation zeigt, welche die in 6 gezeigten
Formwalzen darstellt.
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8 ist
eine Draufsicht einer Materialbahn, nachdem diese durch Formwalzen
mit einer Zahnstruktur wie in 6 gezeigt
hindurch gelaufen ist.
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9 ist
eine vergrößerte perspektivische
Teilansicht eines Abschnitts der in 8 gezeigten
Bahn.
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10 ist
eine vergrößerte Teilansicht
eines Abschnitts der Oberfläche
einer Formwalze mit alternierenden Zähnen und Nuten, die ein rautenähnliches
Muster ausmachen.
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11 ist
eine perspektivische Teilansicht ähnlich der aus 10,
jedoch wird hier ein weiteres Formwalzenzahn- und -nutenmuster gezeigt.
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12 ist
eine vergrößerte perspektivische
Teilansicht eines weiteren Satzes Formwalzen, wobei die obere Walze über eine
andere, unterschiedliche Konfiguration von Zähnen und Nuten verfügt.
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13 ist
eine vergrößerte Teil-Querschnittsansicht
der nicht unterbrochenen Zähne
der unteren Formwalze, die in 2 gezeigt
wird.
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14 ist
eine vergrößerte Teil-Querschnittsansicht
der Konfiguration von Zähnen
und Nuten der oberen Formwalze, die in 2 gezeigt
wird.
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15 ist
eine vergrößerte Teil-Seitenansicht
der Zahn- und Nutenkonfiguration der oberen, in 2 dargestellten
Formwalze.
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16 ist
eine vergrößerte schematische
Teil-Querschnittsansicht eines Abschnitts einer Vorläuferfolie,
nachdem diese durch ein Paar Formwalzen wie die in 2 gezeigten
hindurch gelaufen ist, um der Folie Atmungsaktivität zu verleihen.
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17 ist
ein Aufriss einer Vorrichtung, die in einer Methode zum Bestimmen
der dynamischen Schlagzähigkeit
eines Materials als eine Bewertung seiner Flüssigkeitsdurchlässigkeit
unter Aufprallbedingungen verwendet wird.
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18 ist
ein Ablaufdiagramm, das die Schritte zeigt, die beim Herstellen
eines atmungsaktiven Verbundmaterials wie einer Wäscheschutzlage,
die ein modifiziertes Vliesmaterial als eine ihrer Oberflächen enthält, ablaufen.
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19 ist
eine graphische Darstellung, die die zum Dehnen verschiedener elastischer
Materialien auf eine bestimmte Verlängerung erforderliche Kraft
darstellt.
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20 ist
eine Draufsicht einer Wegwerfwindel, die strukturelle Bestandteile
enthält,
die eine modifizierte Vliesbahn nach der vorliegenden Erfindung
einbeziehen.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung zielt ab auf die Modifizierung der physikalischen
Eigenschaften und ggf. der Maße
eines Vliesmaterials, das zur Verwendung in absorbierenden Wegwerfartikeln
bestimmt ist. Nach der Modifizierung kann das Vliesmaterial ggf.
mit weiteren Materialien zur Einbeziehung als funktionelle und strukturelle
Elemente absorbierender Wegwerfartikel zusammengefügt werden.
Beispiele solcher weiteren Materialien sind flüssigkeitsundurchlässige, jedoch
atmungsaktive Folien, Vorläuferfolien,
aus denen atmungsaktive, elastomere Folien hergestellt werden können, und ähnliches.
Obgleich hierin im Kontext der Verwendung bei Wegwerfartikeln offenbart,
ist es für
den Fachmann offensichtlich, dass solche modifizierten Vliesmaterialien auch
bei anderen Strukturen, die für
andere Zwecke bestimmt sind, verwendet werden können.
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Die
hierin verwendete Bezeichnung „Vlies" bezieht sich auf
eine Faserbahn oder ein Faserflächengebilde,
die bzw. das eine Struktur aus einzelnen Fasern oder Fäden aufweist,
die miteinander verschlungen sind, jedoch nicht auf irgendeine regelmäßige, sich
wiederholende Weise. Vlieslagen wurden in der Vergangenheit durch
zahlreiche Verfahren hergestellt, wie Meltblown- (bzw. Schmelzblas-)
Verfahren, Spunbond – (Spinnvlies-)
Verfahren und Kardierbindungsverfahren.
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Die
hierin verwendete Bezeichnung „dehnbar" bezieht sich auf
jedes beliebige Material, das bei Anwendung einer Last bzw. Kraft
gedehnt werden kann oder das um mindestens etwa 50 % verlängerbar
ist (d. h. das eine gedehnte, belastete Länge aufweist, die mindestens
etwa 150 % seiner ungedehnten, nicht belasteten Länge beträgt).
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Die
hierin verwendete Bezeichnung „Polymer" schließt im Allgemeinen,
ohne darauf beschränkt
zu sein, Homopolymere, Copolymere wie Block-, Propf-, statistische
und alternierende Copolymere, Terpolymere, und ähnliches sowie Mischungen und
Modifizierungen davon ein. Ferner enthält die Bezeichnung „Polymer", sofern nicht ausdrücklich eingeschränkt, alle
möglichen
molekularen Molekularkonfigurationen des Polymermaterials. Solche
Konfigurationen enthalten, sind jedoch nicht beschränkt auf,
isotaktische, syndiotaktische und zufällige Symmetrien.
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Die
hierin verwendete Bezeichnung „elastisch" bezieht sich auf
jedes Material, das bei Anwendung einer Belastung auf mindestens
etwa 50 % dehnbar, d. h. Verlängerbar
ist (d. h. auf eine gedehnte, belastete Länge, die mindestens etwa 150
% seiner entspannten, nicht belasteten Länge beträgt) und das mindestens etwa
50 % seiner Dehnung bei Aufheben der dehnenden, verlängernden
Kraft zurückerhält.
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Die
hierin verwendete Bezeichnung „elastisches
Verbundaterial" bezieht
sich auf ein Material, das einen elastischen Materialbestandteil
enthält,
der mit einem dehnbaren Materialbestandteil verbunden ist. Der elastische
Bestandteil kann an den dehnbaren Bestandteil an beabstandeten,
intermittierenden Punkten angefügt
sein oder kontinuierlich mit diesem verbunden sein. Die Verbindung
der Bestandteile wird erreicht, während sich der elastische Teil
und das dehnbare Material einander gegenüber befinden. Das somit geformte elastische
Verbundmaterial ist ebenfalls elastisch. Ein elastisches Verbundmaterial
kann ggf. mehr als die beschriebenen zwei Schichten enthalten.
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Die
hierin verwendete Bezeichnung „Dehnungsfähigkeit" bezieht sich auf
den Grad, bis zu dem irgendein beliebiges Material entweder in Laufrichtung
der Bahn oder in Richtung quer zur Bahn gedehnt werden kann, wenn
auf das Material eine Zugbelastung angelegt wird, ohne dass das
Material katastrophal versagt. Die Dehnung wird hierin als ein Prozentsatz
(%) ausgedrückt
und basiert auf der ungedehnten Ausgangslänge und der gedehnten Länge direkt
vor dem Reissen oder des Materials.
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Die
hierin verwendete Bezeichnung „Last
zum Verlängern" bezieht sich auf
die Belastung, die auf irgendein beliebiges Material ausgeübt werden
muss, um es um eine bestimmte Längung
zu dehnen, entweder in Laufrichtung der Bahn oder in Richtung quer
zur Bahn, wobei die Dehnung als ein Prozentsatz (%) ausgedrückt wird
und auf der ungedehnten Ausgangslänge und der gedehnten Länge basiert.
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Die
hierin verwendete Bezeichnung „Oberflächen-Weglänge" bezieht sich auf
ein Maß entlang
einer topographischen Oberfläche
eines Materials in einer spezifischen Richtung.
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MODIFIZIERUNG
VON VLIESSTOFFEN
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In
der Zeichnung und insbesondere in deren 1 werden
unter 3 schematisch eine Vorrichtung und eine Methode zum
Modifizieren der physikalischen Eigenschaften und des Verhaltens
und ggf. der Größe einer vorgeformten
Vliesbahn 5 dargestellt, die vorwärts bewegt wird und von einer
Vorratsrolle 4 abgezogen wird. Die Vorrichtung und Methode
liefern eine physikalisch modifizierte Vliesbahn mit verbesserten
physikalischen Eigenschaften und modifizierten Maßen, die
zum Verbessern von sowohl der Eigenschaften als auch der Passform
der Wegwerfartikel dienen können,
die solche modifizierten Vliesmaterialien einbeziehen. Zusätzlich können nach
Modifizieren in der offenbarten Vorrichtung und nach Ereichen der
nachfolgend beschriebenen erwünschten
physikalischen Eigenschaften solche modifizierten Vliesbahnen ggf.
weiter verarbeitet werden, sowohl allein als auch zusammen mit anderen
Materialien, und ohne dass die modifizierte Vliesbahn eine Auflösung, ein
Einreißen
oder einen Verlust ihrer Intaktheit erfährt.
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Obgleich
die nachfolgende Erörterung
auf Vliesmaterialien in Bahnenform für Hochgeschwindigkeits-Produktionszwecke
basiert, können
die Vliesmaterialien und andere Materialien, an welche die Vliesmaterialien
angefügt
werden, auch in Form von im Allgemeinen rechteckigen, einzelnen
Flächengebilden
aus ineinander greifenden Fasern bereitgestellt werden, sowohl vor
als auch nach Modifizie rung gemäß der vorliegenden
Erfindung. Daher soll die hier verwendete Bezeichnung „Bahn" solche einzelnen
Flächengebilde
umfassen.
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Eine
Vliesbahn der hierin betrachteten Art liegt im Wesentlichen in flacher
Form vor und wird aus einer Vielzahl von ineinander greifenden Fasern
gebildet. Die Bahn weist eine Längsachse
auf, die sich entlang der Lauf- oder „Maschinen-"Richtung
(MD) der Bahn erstreckt und eine Querachse, die sich quer zur Bahn
oder quer zur Maschinenrichtung (CD) erstreckt. Die ineinander greifenden
Fasern ergeben eine verhältnismäßig dünne, zusammenhängende,
selbst tragende Struktur. Die Fasern können lose ineinander greifen,
ohne dass Bindemittel angrenzende Fasern miteinander verbinden,
oder sie können
aneinander gebunden werden oder anderweitig mit anderen solchen
Fasern mittels geeigneter Verbindungselemente, wie Haftmitteln oder ähnlichem,
verbunden werden, oder die angrenzenden Fasern können zumindest teilweise miteinander
schmelzverbunden werden.
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Vorzugsweise
ist die Bahn 5 eine zusammenhängende Faserstruktur, die anfangs
leicht ohne nennenswerte Trennung der Fasern voneinander gehandhabt
werden kann, so dass sich die Bahn nicht auflöst oder in Stücke reisst.
Geeignete Faserbahnen können
aus Naturfasern wie Holzfasern oder Baumwollfasern hergestellt werden;
aus Kunstfasern wie Polyester- oder Polyolefinfasern und, im Falle
des Letzteren, Polyethylen, Polypropylen, oder Mischungen davon;
oder als eine Kombination aus Naturfasern und Kunstfasern. Zusätzlich können die
Fasern durch den Einsatz beliebiger von einigen unterschiedlichen,
bekannten Verfahren zum Herstellen solcher Bahnen in ineinander
greifender Form angeordnet werden, wie Verfahren, die durch die
Bezeichnungen Spunbonded-, Kardier-, Naßlegungs-, Schmelzblas-, Wasserstrahlverfestigungsverfahren
definiert werden, oder Kombinationen dieser Verfahren, die dem Fachmann
bekannt sind.
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Ein
bevorzugtes Material für
die Bahn 5 ist ein im Spinnvliesverfahren hergestelltes
bzw. Spundbonded-Faservliesmaterial, das aus ineinander greifenden
Polyolefinfasern hergestellt wird. Ein Beispiel eines solchen bevorzugten
Materials ist eine gesponnene Bahn aus ineinander greifenden Polyolefinfasern,
wobei die Bahn eine Anfangsdicke von etwa 0,25 mm (10 mil) und ein
Anfangsflächengewicht
von etwa 27 g/m2 aufweist. Die Fasern können ein
Denier von etwa 1,5 bis etwa 10,0 aufweisen.
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Geeignete
Vliesbahnen können
aus 100 % Polyethylenfasern, entweder aus linearem Polyethylen niedriger
Dichte oder Polyethylen hoher Dichte, hergestellt werden. Eingeschlossen
mit solchen geeigneten und bevorzugten Vliesmaterialien ist ein
Spunbonded-Material, das im Handel als 13561A bekannt und von FiberWeb
North America, Inc., aus Simpsonville in South Carolina erhältlich ist.
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Die
bevorzugten Faservliesbahn-Materialien können eine Ausgangsdicke von
etwa 0,13 mm (5 mil) bis etwa 1,0 mm (40 mil) aufweisen, vorzugsweise
von etwa 0,25 mm (10 mil) bis etwa 0,51 mm (20 mil). Zusätzlich kann
die bevorzugte Bahn ein Ausgangsflächengewicht von etwa 10 g/m2 bis etwa 80 g/m2,
bevorzugt von etwa 10 g/m2 bis etwa 40 g/m2, und am meisten bevorzugt von etwa 25 g/m2 bis etwa 35 g/m2 aufweisen.
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Wiederum
mit Bezug auf 1 wird die Vliesbahn 5 von
der Vorratsrolle 4 abgezogen und läuft in die durch den Pfeil
angegebene Richtung. Die Bahn 5 wird dem Walzenspalt 7 zugeführt, der
durch ein Paar einander gegenüber
liegender Formwalzen 8 und 9, die gemeinsam eine
erste Formstation 6 ergeben, gebildet wird. Die Struktur
und die relativen Positionen der Formwalzen 8, 9 der
ersten Formstation 6 werden in einer vergrößerten perspektivischen
Ansicht in 2 dargestellt. Wie abgebildet
werden die Walzen 8 und 9 jeweils auf drehbaren
Wellen 21, 23 getragen, wobei ihre Drehachsen
in parallelem Verhältnis
zueinander angeordnet sind. Jede der Walzen 8 und 9 enthält mehrere
axial beabstandete, nebeneinander liegende, in Umfangsrichtung verlaufende,
gleich geformte Zähne 22,
die in Form dünner
Rippen eines im Wesentlichen viereckigen Querschnitt vorhanden sein
können,
oder die in der Querschnittsansicht eine dreieckige oder eine umgekehrte V-Form
aufweisen können.
Sind sie dreieckig, dann sind die Scheitelpunkte der Zähne 22 am äußersten
gelegen. In jedem Fall sind die äußersten
Spitzen der Zähne
bevorzugt abgerundet, wie genauer in den 3 und 4 dargestellt,
um Schnitte oder Risse in den Materialien wie der Vliesbahn 5,
die die Walzen durchlaufen, zu vermeiden.
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Die
Abstände
zwischen den angrenzenden Zähnen 22 bilden
vertiefte, in Umfangsrichtung verlaufende, gleich geformte Nuten 24.
Die Nuten können
einen im Wesentlichen viereckigen Querschnitt aufweisen, wenn die
Zähne einen
im Wesentlichen viereckigen Querschnitt aufweisen, und einen umgekehrten
dreieckigen Querschnitt, wenn die Zähne einen dreieckigen Querschnitt
aufweisen. Daher enthält
jede der Formwalzen 8 und 9 mehrere beabstandete
Zähne 22 und
alternierende Nuten 24 zwischen jedem Paar angrenzender Zähne. Die
Zähne und
Nuten müssen
jedoch nicht die gleiche Breite aufweisen, und vorzugsweise haben
die Nuten eine größere Breite
als die Zähne,
um zu ermöglichen,
dass das zwischen den ineinander greifenden Walzen hindurchlaufende
Material innerhalb der jeweiligen Nuten aufgenommen und örtlich gedehnt
wird, wie nachfolgend erläutert.
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3 ist
eine vergrößerte, Teil-Querschnittsansicht,
die das Ineinandergreifen der Zähne 22 und
Nuten 24 der jeweiligen Walzen aufzeigt. Wie dargestellt,
reichen im Allgemeinen dreieckige Zähne 22 einer Walze
teilweise in im Allgemeinen dreieckige Nuten 24 der gegenüber liegenden
Walze hinein, so dass imaginäre Linien 21 und 23,
welche die abgerundeten Außenspitzen
der Zähne 22 der
Walzen 8 bzw. 9 miteinander verbinden, radial
innerhalb der abgerundeten Außenspitzen
der Zähne 22 der
gegenüber
liegenden Walze liegen. Die jeweiligen Drehachsen der Walzen 8 und 9 sind
so voneinander beabstandet, dass zwischen den gegenüber liegenden
Seitenwänden
der ineinander greifenden Zähne
und Nuten der jeweiligen Walzen ein vordefinierter Abstand bzw.
eine Lücke
liegt.
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4 ist
eine noch weiter vergrößerte Ansicht
mehrerer ineinander greifender Zähne 22 und
Nuten 24 mit einer Materialbahn 25 dazwischen.
Wie dargestellt wird ein Abschnitt der Bahn 25, die eine
in 1 dargestellte Vliesbahn 5 sein kann,
zwischen den ineinander greifenden Zähnen und Nuten der jeweiligen
Walzen aufgenommen. Das Ineinandergreifen der Zähne und Nuten der Walzen führt dazu,
dass seitlich beabstandete Abschnitte der Bahn 25 durch
die Zähne 22 in
gegenüber
liegende Nuten 24 gedrückt
werden. Beim Hindurchlaufen durch die Formwalzen bewirken die Kräfte der
Zähne 22,
die die Bahn 25 in gegenüber liegende Nuten 24 drücken, innerhalb
der Bahn 25 Zugkräfte,
die in Richtung quer zur Bahn wirken. Die Zugkräfte führen dazu, dass Bahnzwischenabschnitte 26,
die zwischen den Spitzen 28 von benachbarten Zähnen 22 liegen
und den Abstand zwischen diesen überbrücken, in
eine Richtung quer zur Bahn gedehnt oder erweitert werden, was zu
einer örtlichen
Verringerung der Bahnendicke an jedem der Bahnzwischenabschnitte 26 führt.
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Obgleich
die Abschnitte der Bahn 25, die zwischen den benachbarten
Zähnen
liegen, örtlich
gedehnt werden, werden die Abschnitte der Bahn, die die Zahnspitzen
berühren,
keinem ähnlichen
Verlängerungsgrad ausgesetzt.
Aufgrund der Reibungskräfte,
die an den Oberflächen
der abgerundeten Äußenenden
der Zähne 22 und
den angrenzenden Oberflächen 28 von
der Bahn 25, die die Zahnoberflächen an den äußeren Enden der
Zähne berühren, bestehen,
wird eine Gleitbewegung dieser Abschnitte der Bahnoberflächen relativ
zu den Zahnoberflächen
an den äußeren Enden
der Zähne
minimiert. Demzufolge wird die Dicke der Bahn 25 in den Bereichen,
die die Oberflächen
der Zahnspitzen berühren,
im Vergleich zu den Verringerungen der Bahnendicke, die an Bahnzwischenabschnitten 26 stattfinden,
nur leicht verringert.
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Der
Vorgang, bei dem Abschnitte der Bahn 25 durch die Zähne 22 in
die jeweiligen Nuten 24 gedrückt werden, verursacht daher
eine ungleichmäßige Verringerung
der Dicke der Bahn 25, die in Richtung quer zur Bahn der
Bahn stattfindet. Demgemäß wird die
Bahn 25 in den abschnitten der Bahn, die zwischen den angrenzenden
Zähnen 22 verlaufen
und diese umspannen, einer höheren
Dickeverringerung unterzogen als an jenen Querbahnabschnitten der
Bahn, die die Ober flächen
an den äußeren Enden
der Zähne 22 berühren. Aufgrund
des Durchlaufens durch die ineinander greifenden Walzen und durch
die örtliche
seitliche Dehnung in bestimmten Abständen zwischen den angrenzenden
Zähnen,
bilden daher die oberen und unteren Oberflächen der Bahn, nachdem diese
die gegenüber
liegenden Walzen durchlaufen hat, wellige Oberflächen, die spiegelbildliche
Abbildungen voneinander sind, wenn die Bahn im Querschnitt in Richtung
quer zur Bahn betrachtet wird, wie in 5 dargestellt.
Die welligen oberen und unteren Oberflächen der Bahn enthalten abwechselnde
Erhebungen 30 und Vertiefungen 32, die abwechselnde
Bereiche schweren und leichten Flächengewichts ergeben. Die Bereiche
leichteren Flächengewichts
befinden sich an den Stellen der Bahn, an denen das Bahnmaterial örtlich seitlich
gedehnt wurde. Wenn die Bahn beim Verlassen der Formwalzen 8 und 9 im Wesentlichen
flach ist, wie in 5 dargestellt, und die sinusförmige oder
wellige Form der Bahn 25 wie in 4 dargestellt
während
sich die Bahn zwischen den ineinander greifenden Formwalzen befindet,
nicht länger
beibehalten wird, führt
das örtliche
Dehnen der Bahn in Richtung quer zur Bahn, die beim Herauskommen breiter
ist, die mehrere beabstandete, längs
verlaufende, eingegrenzte Gebiete verringerter Bahnendicke aufweist.
Eine zusätzliche
Dehnung in Querrichtung der herauslaufenden, geformten Bahn kann
erfolgen, indem die modifizierte Bahn zwischen so genannten Mount-Hope-Walzen, Spannrahmen,
Winkelspanner bzw. Winkel-Zwischenwalzen, Winkelklemmen bzw. Winkel-Zwischenwalzenspalte,
und ähnlichem
(nicht dargestellt) hindurch läuft,
wobei eine jede dieser Vorrichtungen dem Fachmann bekannt ist.
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Aufgrund
der erfolgten örtlichen
Dehnung in Querrichtung der Bahn 25 mit der daraus folgenden
Steigerung der Bahnbreite weist das Bahnmaterial, das die Formwalzen
an der ersten Formstation 6 verlässt, ein geringeres Flächengewicht
auf als das zugeführte
Bahnmaterial, vorausgesetzt, das herauslaufende Material bleibt
in einem im Wesentlichen flachen, seitlich erweiterten Zustand.
Die seitlich gedehnte Bahn kann sich, während sie die Formwalzen verlässt, seitlich
auf ihre Ausgangs breite zusammenziehen, wenn die Bahn mit etwas
Druck in Laufrichtung der Bahn beaufschlagt wird, in welchem Fall
die herauslaufende, modifizierte Bahn das gleiche Flächengewicht
aufweisen kann, das sie beim Zuführen
hatte. Wenn jedoch die herauslaufende Bahn einem ausreichend hohen
Druck in Laufrichtung der Bahn ausgesetzt wird, kann bewirkt werden, dass
die herauslaufende Bahn sich auf eine kleinere Breite als ihre Ausgangsbreite
zusammenzieht. In diesem Fall weist die Bahn ein größeres Flächengewicht
als ihr Ausgangsflächengewicht
auf. Andererseits wird, wenn die Bahn durch das Hindurchlaufen der
modifizierten Bahn durch so genannte Mount-Hope-Walzen, Spannrahmen,
Winkelspanner, Winkelklemmen, oder ähnliches wie oben beschrieben
einer ausreichenden zusätzlichen
Dehnung quer zur Bahn ausgesetzt wird, die herauslaufende, modifizierte
Bahn ein Gewicht unter ihrem Ausgangsflächengewichts aufweisen. Daher
kann durch die Auswahl einer geeigneten Formwalzenzahn- und -nutkonfiguration,
durch die Auswahl eines geeigneten Zuggrades in Laufrichtung der
Bahn und durch Auswählen,
ob die Bahn einer zusätzlichen
Dehnung in Querrichtung unterzogen wird oder nicht, die sich ergebende,
modifizierte Vliesbahn eine Bahnbreite, die etwa 25 % bis etwa 300
% der Anfangsbahnbreite umfasst, und ein Flächengewicht unter dem oder
gleich dem oder größer als
das Ausgangsflächengewicht
der Bahn aufweisen.
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Die
Zähne 22 und
Nuten 24 können
einen im Allgemeinen dreieckigen Querschnitt aufweisen, wie in 3 dargestellt,
und vorzugsweise ist ein jeder der Zähne 22 gleich groß, so dass
die einander gegenüber liegenden
Zähne und
Nuten an den Formwalzen 8 bzw. 9 entlang der gesamten
Axiallängen
einer jeder der Walzen jeweils ineinander eingreifen. Lediglich
als ein Beispiel und nicht als Einschränkung können Zähne mit einem Zahnspitzenabstand
in der Größenordnung
von etwa 3,81 mm (0,150 Zoll), mit Seitenwänden, die in einem Öffnungswinkel
in der Größenordnung
von etwa 12° angeordnet
sind, und mit einer Zahnhöhe
von der Spitze zur Basis und einer Nuttiefe in der Größenordnung
von etwa 7,68 mm (0,300 Zoll) beim Durchführen der vorliegenden Erfindung
eingesetzt werden. Der Fachmann wird erkennen, dass die Größe der jeweiligen Zähne und Nuten
innerhalb eines großen
Bereichs variieren kann und dabei immer noch für die Durchführung der
vorliegenden Erfindung geeignet wäre. Diesbezüglich werden zusätzliche
Strukturdetails geeigneter Formwalzen im U. S.- Patent Nr. 5,156,793
mit dem Titel „Method
for Incrementally Stretching Zero Strain Stretch Laminate Sheet
in a Non-Uniform Manner to Impart a Varying Degree of Elasticity
Thereto," das am
20. Oktober 1992 an Kenneth B. Buell et al. ausgestellt wurde; im
U. S.- Patent Nr. 5,167,897 mit dem Titel „Method for Incrementally
Stretching a Zero Strain Stretch Laminate Sheet to Impart Elasticity
Thereto," das am
1. Dezember 1992 an Gerald M. Sheeter et al. ausgestellt wurde;
und im U. S.- Patent Nr. 5,518,801 mit dem Titel „Sheet Materials
Exhibiting Elastic-Like
Behavior," das am
21. Mai 1996 an Charles W. Chappell et al. ausgestellt wurde, angegeben.
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Wenn
die Vliesbahn nur in der X-Y-Ebene erweitert wird, hat dies eine
erhebliche Verringerung des Flächengewichts
der Vliesbahn zur Folge, was zur Kostenreduzierung für sämtliche
Bestandteile führt,
die Teil der gewalzten Vliesbahn sind. Vorzugsweise ist für eine Faservliesbahn
nach der vorliegenden Erfindung die Breite der modifizierten Bahn
um etwa 100 % größer als
ihre Ausgangsbreite vor ihrem Hindurchlaufen durch die Formwalzen.
Wenn andererseits jedoch der Zug auf die Bahn in Laufrichtung der
Bahn bei deren Verlassen der Formwalzen ausreichend hoch ist, weist
die modifizierte Bahn eine Breite von unter ihrer Ausgangsbreite und
ein größeres Flächengewicht
als die nicht modifizierte Ausgangsbahn auf.
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Wenn
jedoch die herauslaufende, modifizierte Vliesbahn die in 4 dargestellte
sinusförmige
Querschnittsform beibehält,
wird die modifizierte Bahn in der Z-Ebene erweitert und weist eine höhere Dicke
auf als die nicht modifizierte Ausgangsbahn, was der Bahn eine vorteilhafte
erhöhte
Weichheit verleihen kann. Daher wird in der vorliegenden Erfindung
auch die Herstellung einer modifizierten Vliesbahn in Betracht gezogen,
die auch in einer Richtung senkrecht zur X-Y- Ebene, d. h. in Z-Richtung, erheblich
erweitert wurde, entweder statt einer Maßänderung in der X-Y-Ebene oder
zusätzlich
zu einer Maßänderung
in der X-Y-Ebene.
Diesbezüglich kann
die modifizierte Vliesbahn eine Bahnendicke aufweisen, die etwa
85 % bis etwa 400 % der Anfangsbahnendicke umfasst. Zusätzlich kann
durch eine entsprechende Auswahl eines geringen Grades an Zug in
Laufrichtung der Bahn und von Formwalzenkonfigurationen, die der
Bahn nur einen geringen Grad an örtlicher Dehnung
quer zur Bahn verleihen, eine modifizierte Vliesbahn bereitgestellt
werden, die eine erhöhte
Bahnendicke aufweist, während
gleichzeitig eine Bahn mit verringertem Flächengewicht bereitgestellt
wird, falls gewünscht.
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Bezüglich 6 wird
eine weitere Konfiguration von einander gegenüber liegenden Formwalzen dargestellt,
die speziell zum Erweitern von Abschnitten der Vliesbahn in der
Bahnendickedimension verwendet werden kann, indem Abschnitte der
Bahn aus der X-Y-Ebene in die Z-Ebene erweitert werden. Wie in 7 dargestellt,
wird eine nicht modifiziertes Vliesbahn 5a von einer Vorratsrolle 4a einem
Walzenspalt 7a von einander gegenüber liegenden Formwalzen 70 und 72,
die eine Formstation 6a ergeben, zugeführt. Die Walze 70 enthält mehrere
in Umfangsrichtung verlaufende, axial beabstandete Rippen oder Zähne 75.
Jedoch enthalten, im Gegensatz zu den nicht unterbrochenen Rücken 22 der
in 2 gezeigten Formwalze 8, die Rücken 75 der
Walze 70 mehrere in Umfangsrichtung beabstandete, gezahnte
Bereiche 74 und dazwischen liegende, in Umfangsrichtung
beabstandete gekerbte Bereiche 78, die vertiefte, offene
Bereiche in den Rücken 75 bilden. Wie
in 6 dargestellt, sind die Kerben 78 auf
jeweils axial benachbarten, in Umfangsrichtung verlaufenden Rücken 75 lateral
ausgerichtet, um mehrere in Umfangsrichtung beabstandete Gruppen
gekerbter Bereiche 78 um den Umfang der Walze 70 zu
bilden. Die in lateraler Richtung verlaufenden Gruppen gekerbter
Bereiche erstrecken sich jeweils parallel zur Achse der Walze 70.
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Die
Walze 72 ähnelt
in ihrer Gesamtkonstruktion den Formwalzen 8 und 9 wie
in 2 dargestellt, nämlich darin, dass die Walze 72 mehrere
umlaufende, axial beabstandete Zähne 79 enthält, die
sich in fortlaufender, ununterbrochener Form um den Umfang der Walze
erstrecken. Die Zähne 79 der
Walze 72 kämmen mit
den Zähnen 75 der
Walze 70. Der Teil der Vliesbahn, der durch die gekerbten
Bereiche 78 der Walze 70 und die Zähne 79 der
Walze 72 hindurch läuft,
wird jedoch nicht geformt, d. h., die Vliesbahn wird in diesem Bereich
nicht verformt oder gedehnt und bleibt im Wesentlichen flach, während die
Abschnitte der Bahn, die durch die gezahnten Bereiche 74 der
Walze 70 und die Zähne 79 der
Walze 72 hindurchlaufen, über den elastischen Grenzwert
des Vlieses hinaus verformt oder gedehnt werden, was mehrere erhabene,
rippenähnlichen Elementen
zur Folge hat.
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Mit
Bezug auf 8 und 9 wird ein
Abschnitt einer Vliesbahn 60 dargestellt, nachdem sie durch ein
Paar einander gegenüber
liegender, ineinander greifender Formwalzen 70 und 72 mit
den in 6 gezeigten Zahnkonfigurationen hindurch gelaufen
ist. Die Vliesbahn 60 weist zwei Mittellinien auf, eine
Längsachse, die
nachfolgend auch als Achse, Linie oder Richtung „l" bezeichnet wird, und eine Querachse
oder Seitenachse, die nachfolgend auch als Achse, Linie, oder Richtung „t" bezeichnet wird.
Die Querachse „t" ist im Allgemeinen
senkrecht zur Längsachse „l".
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Die
Vliesbahn 60 enthält
ein Netz von einander abgegrenzter Bereiche. Das Netz enthält mindestens einen
ersten Bereich 98, einen zweiten Bereich 92 und
einen Übergangsbereich 87,
der sich an der Schnittstelle zwischen dem ersten Bereich 98 und
dem zweiten Bereich 88 befindet. Die Bahn 60 weist
ferner eine erste Oberfläche 93A und
eine gegenüber
liegend liegende zweite Oberfläche 93B auf.
In der in den 8 und 9 gezeigten
Ausführungsform
enthält
die Vliesbahn 60 mehrere im Wesentlichen flache, längs beabstandete
erste Bereiche 98 und mehrere alternierende zweite Bereiche 88.
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Die
ersten Bereiche 98 weisen eine erste, quer verlaufende
Achse 89 und eine zweite, längs verlaufende Achse 91 auf,
wobei die erste Achse 89 vorzugsweise länger als die zweite Achse 91 ist.
Die erste Achse 89 des ersten Bereichs 98 ist
im Wesentlichen parallel zur Querachse der Vliesbahn 60,
während
die zweite Achse 91 im Wesentlichen parallel zur Längsachse
der Bahn ist.
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Die
zweiten Bereiche 88 weisen eine erste, quer verlaufende
Achse 95 und eine zweite, längs verlaufende Achse 94 auf.
Die erste Achse 95 ist im Wesentlichen parallel zur Querachse
der Bahn, während
die zweite Achse 94 im Wesentlichen parallel zur Längsachse
der Bahn ist. In der bevorzugten Ausführungsform von 8 und 9 sind
die ersten Bereiche 98 und die zweiten Bereiche 88 im
Wesentlichen linear, wobei sich jede fortlaufend in eine im Wesentlichen
parallel zur Längsachse
der Bahn verlaufende Richtung erstreckt.
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In
der in den 8 und 9 dargestellten
Ausführungsform
sind die ersten Bereiche 98 im Wesentlichen ebenflächig. Das
heißt,
das Material innerhalb der ersten Bereiche 98 ist im Wesentlichen
flach und befindet sich nach dem Modifizierungsschritt, den die
Vliesbahn 60 durch das Hindurchlaufen durch die in 6 dargestellten
ineinander greifenden Walzen 70 und 72 erfährt, im
Wesentlichen im gleichen Zustand wie vor dem Hindurchlaufen der
Bahn durch die Formwalzen.
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Die
zweiten Bereiche 88 enthalten mehrere erhabene, rippenähnliche
Elemente 90, die eine erste bzw. Hauptachse 94 aufweisen,
die im Wesentlichen parallel zur Längsachse der Vliesbahn 60 ist,
und eine zweite bzw. Nebenachse 95, die im Wesentlichen
parallel zur Querachse der Bahn 60 ist. Das Maß der rippenähnlichen
Elemente 90 entlang der ersten Achse 94 ist mindestens
gleich, und vorzugsweise länger
als das Maß entlang
der zweiten Achse 95. Vorzugsweise beträgt das Verhältnis des Maßes der
rippenähnlichen
Elemente 90 entlang der ersten Achse 94 zum Maß entlang
der zweiten Achse 95 mindestens 1:1, und mehr bevorzugt mindestens
2:1 oder mehr. Ferner sind die rippenähnlichen Elemente 90 im
zweiten Bereich 92 aneinander angrenzend und voneinander
durch einen nicht geformten Bereich 99 getrennt, der eine
Breite von unter etwa 2,54 mm (0,10 Zoll) aufweist, senkrecht zur
Hauptachse 94 der rippenähnlichen Elemente gemessen.
Die Maße
der rippenähnlichen
Elemente können
ggf. ebenfalls modifiziert werden. Eine genauere Beschreibung einer
Bahn mit wie in den 8 und 9 dargestellten
ersten und zweiten Bereichen wird im U. S.- Patent Nr. 5,518,801
geliefert.
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Zusätzlich zu
den in den 8 und 9 dargestellten
Oberflächenmustern
in Form von Erhöhungen und
Vertiefungen, die alle eine im Wesentlichen gleiche Länge aufweisen,
um im Allgemeinen viereckige Verformungsbereiche zu definieren,
kann das erwünschte
Dehnen oder Dünnen
einer Vliesbahn ggf. von anderen Formwalzenzahn- und -nutkonfigurationen
bewirkt werden, die eine örtliche
Dehnung des Vliesmaterials herbeiführen können. Zum Beispiel kann, wie
in 10 dargestellt, statt beabstandeter viereckiger
Gruppierungen von Erhöhungen
und Vertiefungen das Verformungsmuster die Form von Erhöhungen und
Vertiefungen aufweisen, die eine Gruppierung beabstandeter, rautenförmiger Elemente 100 mit
dazwischen liegenden, nicht verformten Bereichen 102 bilden.
Ein jedes solcher rautenförmiger
Elemente wird durch alternierende rippenähnliche Elemente 106 und
dazwischen liegende Vertiefungen 104 definiert. Beispiele
für Methoden
und Vorrichtungen zum Formen solcher rautenförmiger Elemente werden im U.S.-Patent
Nr. 5,650,214 mit dem Titel „Sheet
Materials Exhibiting Elastic-Like Behavior and Soft, Cloth-Like
Texture" offenbart,
das am 22. Juli 1997 an Barry J. Anderson, et al. ausgestellt wurde.
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Wie
in 11 dargestellt, kann das Verformungsmuster auch
in Form von Erhöhungen
und Vertiefungen vorliegen, die zusammen eine Gruppierung beabstandeter,
kreisförmiger
Elemente 108 ergeben. Ein jedes solcher Kreiselemente kann
durch rippenähnliche
Elemente 114 variierender Länge und dazwischen liegende
Vertiefungen 112 definiert werden. Zwischen den jeweiligen
kreisförmigen
Elementen 108 befinden sich nicht geformte dazwischen liegende
Bereiche 110. Der Fachmann wird erkennen, dass ggf. auch
andere Verformungsmuster eingesetzt werden können, wie die im U.S.-Patent
Nr. 5,518,801 dargestellten und beschriebenen, deren Offenbarung
vorstehend durch Bezugnahme eingegliedert wurde.
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Ein
weiterer Satz von Formwalzen mit einer anderen Anordnung der Umfangszähne und
-nuten, die bei der Durchführung
der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, wird in den 12 bis 15 dargestellt.
Eine Formwalze 150 ähnelt
der in 6 dargestellten Formwalze 70, außer dass
die umlaufenden Zähne 75 jeweils
in Gruppen 152 bereitgestellt werden, wobei jede Gruppe
mehrere Zähne 75 enthält. Jede der
Gruppen 152 der Zähne 75 ist
von einer benachbarten Zahngruppe in Axialrichtung der Walze beabstandet,
und die jeweiligen Gruppen der Zähne
sind durch eine dazwischen liegende Lücke 154 getrennt,
die keine Zähne
aufweist. Die Formwalze 72 aus 12 weist
die gleiche Konfiguration wie die Formwalze 72 von 6 auf.
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Bezugsziffern,
welche die verschiedenen Parameter der Zähne und Nuten der verschiedenen,
hierin dargestellten Formwalzenkonfigurationen bezeichnen, werden
in den 13 bis 15 dargestellt.
Aufgrund der allgemeinen Strukturähnlichkeit der Zähne und
Nuten auf den verschiedenen, in den 2, 6,
und 12 dargestellten Formwalzen gelten die gleichen
Bezugsziffern, die in den 13 bis 15 dargestellt werden,
für entsprechende
Teile der in den 2, 6, und 12 dargestellten
Walzen.
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13 ist
eine vergrößerte Teil-Querschnittsansicht
der Zähne 79 der
Walze 72 entlang einer Schnittlinie, die parallel zur Achse
der Walze 72 verläuft.
Die Zahnhöhe,
die auch die Höhe
der dazwischen liegenden Nuten ist, ist mit 156 bezeichnet,
der Zahnspitzenradius ist mit 158 bezeichnet, und der Zwischenraum
oder der Abstand zwischen benachbarten Zähnen ist mit 160 bezeichnet. 14 ist
eine vergrößerte, unvollständige Querschnittsansicht
von Walze 150 entlang einer Schnittlinie, die parallel
zur Achse von Walze 150 verläuft. Die Breite von Gruppe 152 der
Zähne 74 ist
mit 162 bezeichnet, und die Breite der Spalte 154 wird
durch 164 dargestellt. 15 ist
eine vergrößerte Teil-Seitenansicht
der Umfangszähne
der Walze 150 entlang einer Schnittlinie, die senkrecht
zur Achse der Walze verläuft.
Die Umfangslänge
der einzelnen Zähne 74 wird
durch 166 und die Endradien der Zähne 74 sind mit 168 bezeichnet.
Die Umfangslänge
der gekerbten Bereiche 78 ist mit 170 bezeichnet.
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Wie
hierin vorstehend erwähnt
zielt die Erfindung, zusätzlich
zum Abändern
der Maße
einer Vliesbahn durch Erweitern der Bahn, zum Beispiel in der X-Y-Ebene,
um ihr Flächengewicht
zu verringern, und durch Hinzufügen
von Höhe
zur Bahn in Z-Richtung, um ihr eine weiche Oberfläche und
ein stoffähnliches
Aussehen zu verleihen, auf auf das Modifizieren der physikalischen
Eigenschaften der Vliesbahn auf nützliche Weise. Die hierin verwendete
Bezeichnung „physikalische
Eigenschaften" bezieht
sich auf das Verhalten der Bahn einschließlich der Stärke der
Bahn, wenn sie einer Zugkraft ausgesetzt wird, ihrer Dehnfähigkeit,
wenn sie einer Zugkraft ausgesetzt wird, und der zum Verlängern der
Bahn bis auf einen Punkt kurz vor dem Einreißen oder Zerreißen des
Bahnmaterials erforderlichen Kraft. Diese erstrebenswerten Modifizierungen
der physikalischen Eigenschaften können bereitgestellt werden,
indem die Vliesbahn mindestens ein Paar ineinander greifender Formwalzenstrukturen
durchläuft,
die vorstehend hierin beschrieben wurden, wobei mindestens ein gewisser Grad
an Zug in Laufrichtung der Bahn und, ggf., wie vorstehend beschrieben,
eine zusätzliche
Dehnung in Richtung quer zur Bahn angewandt wird. Zusätzlich umfasst
die vorliegende Erfindung auch Modifizierungen der Vliesbahn, indem
die Bahn durch aufeinander folgende Sätze von Formwalzen hindurchgeführt wird,
ein Spannen und, ggf., ein zusätzliches
Dehnen in Richtung quer zur Bahn angewandt wird. Zum Beispiel kann ein
erster Satz Formwalzen dazu dienen, die Dehnfähigkeit der Vliesbahn zu steigern,
ohne ein Zerreißen
der Bahn in „Stücke" oder „Streifen" herbeizuführen, und
ein zweiter Satz Formwalzen kann zum Erweitern der Bahn in der X-Y-Ebene
dienen.
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Für einige
der Verbund-Strukturbestandteile, die in einem absorbierenden Wegwerfartikel
enthalten sind und die Vliesstoffe einschließen, ist es erstrebenswert,
dass die Querbahn-(CD-)Stärke
der modifizierten Vliesbahn im Wesentlichen unter der einer nicht
modifizierten Bahn liegt. Für
andere Bestandteile ist es erstrebenswert, dass die Querbahn-Dehnfähigkeit
einer modifizierten Bahn im Wesentlichen höher als die einer nicht modifizierten
Bahn ist, oder die Last zum Verlängern
im Wesentlichen geringer im Vergleich zu üblichen Werten von im Handel
erhältlichen,
nicht modifizierten Vliesbahnen ist, die unter Verwendung von entweder
einem Kardier-, einem Spunbonded- oder einem Spunbonded/Meltblown-Verfahren
hergestellt werden. Diesbezüglich
ist es erstrebenswert, dass eine modifizierte Vliesbahn nach der
vorliegende Erfindung eine Last zum Erreichen einer 10 %-igen Dehnung
in Querrichtung der Bahn von etwa 5 % bis etwa 100 % der entsprechenden Last
für die
Dehnung in Querrichtung einer nicht modifizierten Vliesbahn aufweist,
dass sie eine Last zum Erreichen einer 30 %-igen Dehnung in Querrichtung
der Bahn von etwa 5 % bis etwa 100 % der entsprechenden Last zur
Dehnung in Querrichtung einer nicht modifizierten Vliesbahn aufweist,
und dass sie eine Dehnbarkeit in Querrichtung der Bahn von etwa
105 % bis etwa 200 % der Dehnbarkeit in Querrichtung einer nicht
modifizierten Vliesbahn aufweist.
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Zum
Beispiel kann eine modifizierte Vliesbahn als ein Bestandteil einer
atmungsaktiven Verbund-Wäscheschutzlage
verwendet werden, die flüssigkeitsundurchlässig ist,
jedoch durchlässig
für Gase
und Feuchtigkeitsdampf ist, und die vorzugsweise mindestens eine
weiche, stoffähnliche äußere Oberfläche aufweist.
Bei der Verwendung in einer solchen Verbundstruktur ist es jedoch äußerst vorteilhaft,
wenn der modifizierte Vliesbestandteil einer solchen Wäscheschutzlage
eine im Wesentlichen geringere CD-Zugfestigkeit aufweist, dass er
bei geringeren CD-Zuglasten dehnbar ist und stärker verlängert werden kann. Die Bereitstellung
solcher physikalischer Eigenschaften in einer modifizierten Vliesbahn
vor ihrem Anfügen
an eine Polymerfolie ermöglicht
es, dass die sich ergebende Verbund- Vliesfolienstruktur bei niedrigen Zugkräften inkremental
gedehnt werden kann und dies ohne Bildung von nicht erstrebenswerten
Rissen oder größeren Öffnungen
im Vlieselement der Zusammensetzung. Solch eine Verbund-Wäscheschutzlage
kann sich daher leicht den Körperformen des
Trägers
eines Wegwerfartikels anschmiegen und anpassen, sowohl beim Anlegen
des Artikels am Körper als
auch während
des Tragens und während
er Belastungen aufgrund der Körperbewegungen
des Trägers ausgesetzt
wird. Die verbesserte Passform und die Anpassungsfähigkeit
an sich ändernde
Tragebedingungen führt
zu einem höheren
Komfort für
den Träger.
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Beispiele
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In
der nachfolgenden Tabelle I werden die Änderungen der physikalischen
Eigenschaften dargestellt und mittels Beispielziffern 1 bis 7 bezeichnet,
die sich aus der Modifizierung von drei unterschiedlichen Vliesbahnmaterialien
ergeben, indem die Bahnen durch ineinander greifende Formwalzen
mit einer bestimmten Zahnstruktur und -größe hindurch geführt wurden.
Das Material für
die Beispiele 1 und 2 war ein kardiertes Vlies mit der Bezeichnung
Nr. 16006942, das von FiberWeb North America aus Simpsonville, N.C.,
erhalten wurde. Das Material für
die Beispiele 3 und 4 war eine zusammengesetzte, dreischichtige
Bahn aus Vliesmaterialien (in Tabelle als „SMS" bezeichnet) mit der Bezeichnung Style
No. 81350, erhalten von PolyBond Company aus Waynesboro in Virginia,
wobei das Verbundmaterial eine Innenschicht aus einem Meltblown-Vlies und
Außenschichten
aus einem Spundbonded-Vlies enthielt, das alle Flächen der
Innenschicht bedeckte. Das Material für die Beispiele 5 bis 7 war
ein Spundbonded-Vliesmaterial
mit der Bezeichnung Nr. 13561A, das ebenfalls von FiberWeb North
America erhalten wurde.
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Für jedes
der Ausgangsvliesmaterialien bezeichnet Tabelle I den Typ des Vliesmaterials,
das Anfangsflächengewicht,
die Anfangsreissfestigkeit und die Anfangsdehnungseigenschaften
zusammen mit der Anfangsbahnendicke. Die Tabel le I stellt ferner
die Ergebnisse der physikalischen Änderung eines jeden der Anfangsvliesmaterialien
durch Hindurchlaufen der Materialien durch einander gegenüber liegende
Paare unterschiedlich konfigurierter, ineinander greifender Formwalzen
nach der vorliegenden Erfindung dar.
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Die
nachstehende Tabelle II führt
die Zahn- und Nutkonfigurationen und -größen für verschiedene Typen ineinander
greifender Formwalzen (A, B und C) auf, die beim Modifizieren der
jeweiligen Anfangsvliesbahn verwendet wurden, um die Beispiele modifizierter
Vliesbahnen zu liefern, die in Tabelle I aufgeführt sind. Die Formwalzen A
aus Tabelle II weisen die Außenkonfigurationen
auf, welche die jeweiligen oberen und unteren Walzen zeigen wie
in 6 dargestellt; die Formwalzen B aus Tabelle II
weisen die Außenkonfigurationen
auf, welche die jeweiligen oberen und unteren Walzen zeigen wie
in 12 dargestellt; und die Formwalzen C aus Tabelle
II weisen die Außenkonfigurationen
auf, welche die jeweiligen oberen und unteren Walzen zeigen wie in 2 dargestellt.
Zusätzlich
entsprechen die dreistelligen Ziffern neben den jeweiligen einzelnen
Zahn- und Nutparametern, die in Tabelle II aufgeführt sind,
den Bezugsziffern in den 13 bis 15.
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Die
in Tabelle aufgeführten
Beispiele 1 und 2 weisen die physikalischen Eigenschaften einer
modifizierten, kardierten Vliesbahn auf, die aus dem Hindurchlaufen
der Bahn durch die Formwalzen mit den unter der Bezeichnung A bzw.
B in Tabelle II aufgeführten
Zahnstrukturen und Zahngrößen ergibt.
Die Bahn mit den physikalischen Eigenschaften, die Beispiel 1 in
Tabelle I entsprechen, wurde durch das Hindurchlaufen der kardierten
Anfangsvliesbahn durch ein Paar Formwalzen mit den in 6 dargestellten
Konfigurationen und mit der Zahnstruktur und den Zahngrößen und
dem Ineinandergriff der Walzen und der Bahnspannung in Laufrichtung
der Bahn (MD) gebildet, wie sie in Spalte A aus Tabelle II aufgeführt sind.
Ebenso wurde die Bahn mit den physikalischen Eigenschaften, die
Beispiel 2 aus Tabelle I entsprechen, durch das Hindurchlaufen der
kardierten Anfangsbahn durch ein Paar Formwalzen mit den in 12 dargestellten
Konfigurationen und mit der Zahnstruktur und den Zahngrößen und
dem Ineinandergriff der Walzen und der Bahnspannung in Laufrichtung der
Bahn (MD) gebildet, wie sie in Spalte B aus Tabelle II dargestellt
sind.
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Die
in Tabelle I aufgeführten
Beispiele 3 und 4 stellen die physikalischen Eigenschaften einer
modifizierten Verbundbahn von Vliesmaterialien dar, die Lagen aus
Spunbonded/Meltblown/Spunbonded-(SMS-)Materialien einschließen, die
sich durch das Hindurchlaufen der Bahn durch Formwalzen mit Zahnstrukturen
und Zahngrößen, die
unter den Bezeichnungen A und B in Tabelle II aufgeführt sind,
ergeben. Die Bahn mit den physikalischen Eigenschaften entsprechend
Beispiel 3 in Tabelle I wurde durch das Hindurchlaufen der Anfangsverbundbahn
aus Vliesmaterialien durch ein Paar Formwalzen mit den in 6 dargestellten
Konfigurationen und mit der Zahnstruktur und den Zahngrößen und
dem Ineinandergriff der Walzen und der Bahnspannung in Laufrichtung
der Bahn (MD) wie in Spalte A aus Tabelle II aufgeführt gebildet. Ähnlich wurde
die Bahn mit den physikalischen Eigenschaften entsprechend Beispiel
4 aus Tabelle I durch das Hindurchlaufen der Anfangsverbundbahn
aus Vliesmaterialien durch ein Paar Formwalzen mit den in 12 dargestellten
Konfigurationen und mit der Zahnstruktur und den Zahngrößen und
dem Ineinandergriff der Walzen und der Bahnspannung in Laufrichtung
der Bahn (MD) wie in Spalte B aus Tabelle II aufgeführt gebildet.
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Die
in Tabelle I aufgeführten
Beispiele 5, 6, und 7 stellen die physikalischen Eigenschaften einer
modifizierten Spunbonded-Vliesbahn dar, die aus dem Hindurchlaufen
der Bahn zwischen Formwalzen mit den Zahnstrukturen und Zahngrößen, die
unter den Bezeichnungen A, B, und C in Tabelle II aufgeführt sind,
gebildet wird. Die Bahn mit den physikalischen Eigenschaften, die
Beispiel 5 in Tabelle I entsprechen, wurde durch das Hindurchlaufen
der gesponnenen Anfangsvliesbahn durch ein Paar Formwalzen mit den
in 6 dargestellten Konfi gurationen und mit der Zahnstruktur
und den Zahngrößen und
dem Ineinandergriff der Walzen und der Bahnspannung in Laufrichtung
der Bahn (MD) wie in Spalte A aus Tabelle II aufgeführt gebildet. Ähnlich wurde
die Bahn mit den physikalische Eigenschaften, die Beispiel 6 aus
Tabelle I entsprechen, durch das Hindurchlaufen der gesponnenen
Anfangsbahn durch ein Paar Formwalzen mit den in 12 dargestellten Konfigurationen
und mit der Zahnstruktur und den Zahngrößen und dem Ineinandergriff
der Walzen und der Bahnspannung in Laufrichtung der Bahn (MD) wie
in Spalte B aus Tabelle II aufgeführt gebildet. Und die Bahn mit
den physikalischen Eigenschaften, die Beispiel 7 aus Tabelle I entsprechen,
wurde durch das Hindurchlaufen der gesponnenen Anfangsbahn durch
ein Paar Formwalzen mit den in 2 dargestellten
Konfigurationen und mit der Zahnstruktur und den Zahngrößen und
dem Ineinandergriff der Walzen und der Bahnspannung in Laufrichtung
der Bahn (MD) wie in Spalte C aus Tabelle II aufgeführt gebildet.
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In
Zusammenhang mit den physikalischen Eigenschaften der jeweiligen
modifizierten Vliesbahnmaterialien, die in Tabelle I definiert werden,
sollten unbedingt die Änderungen
der Festigkeit der modifizierten Vliesstoffe in Querrichtung zur
Bahn (CD) beachtet werden. Außer
bei dem kardierten Vliesmaterial, das durch die Beispiele 1 und
2 dargestellt wird, wurde die CD-Festigkeit einer jeden Vliesbahn
aufgrund der Modifizierung des Vliesmaterials nach der vorliegenden
Erfindung erheblich verringert. Die Verringerung der CD-Festigkeit war
am höchsten
für das
SMS-Material und lag zwischen 35,2 % bis 63,7 %, während es
bei dem Spunbonded-Vliesmaterial zwischen 14,2 % bis 43 % lag. Für das SMS-Material
war die Verringerung der CD-Festigkeit am höchsten, wenn das Material durch
Formwalzen mit der in 6 dargestellten Konfiguration
hindurch lief, und am geringsten, wenn das Material durch Formwalzen
mit der in 12 dargestellten Konfiguration
hindurch lief. Bei dem Spunbonded-Material war die Verringerung
der CD-Festigkeit am höchsten,
wenn das Material durch Formwalzen mit der in 2 gezeigten
Konfiguration hindurch lief und war am geringsten, wenn das Material
durch Formwalzen mit der in 12 gezeigten
Konfiguration hindurch lief.
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Die
CD-Dehnfähigkeit
der Vliesmaterialien stieg ebenfalls für jede der Materialien an,
unabhängig
von der Konfiguration der Formwalzen, durch die die Vliesmaterialien
hindurch liefen. Die höchste
Steigerung wurde wiederum erzielt, wenn die Materialien durch Formwalzen
mit der in 6 dargestellten Konfiguration
hindurch liefen. Ferner wies das modifizierte SMS-Vliesmaterial
die höchste
Steigerung der CD-Dehnfähigkeit auf,
im Bereich von 40 % bis 90 %.
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Schließlich, wiederum
abgesehen von den kardierten Vliesmaterialien, wurde die CD-Last
für eine
entweder 10 %-ige oder 30 %-ige Verlängerung der modifizierten Vliesmaterialien,
die den hierin beschriebenen Walzverfahren ausgesetzt wurden, erheblich
verringert. Für
sowohl das SMS-Vliesmaterial als auch das Spunbonded-Material wurde
die CD-Last zum Verlängern
um etwa 68 % bis etwa 85 % verringert. Daraus ist ersichtlich, dass
die physikalischen Eigenschaften der jeweiligen Vliesmaterialien
erheblich verändert
waren, nachdem die Vliesbahn durch die Formwalzen hindurch gelaufen
war.
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Dem
Fachmann ist bewusst, dass, obgleich die vorliegende Offenbarung
Bezug auf die Verwendung von Riffelwalzen nimmt, auch geriffelte
Platten zum Ausführen
der hierin offenbarten Methode verwendet werden können. Diesbezüglich veranschaulicht
und beschreibt die Offenbarung im vorstehend genannten und vorstehend
eingegliederten U.S.-Patent Nr. 5,518,801, Chappell et al., ein
Paar flacher Platten mit ineinander greifenden Zähnen, die zum Herbeiführen der
seitlichen Verlängerung
einer elastischen Bahn oder eines Polymermaterials auf die hierin
beschrieben Weise verwendet werden kann. Ähnlich kann, obgleich manchmal
hierin im Kontext einer fortlaufenden, beweglichen Materialbahn
veranschaulicht und beschrieben, die hierin offenbarte Methode auch
unter Verwendung von Materialien in Form eines Flächengebildes
ausgeübt
werden.
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Ferner
können,
obgleich die vorstehende Erörterung
im Kontext eines Modifizierens eines Vliesstoffes durch örtliches
Erweitern des Materials in der Breitendimension einer Bahn vorgetragen
wurde, die Vorteile der vorliegenden Erfindung ebenfalls durch örtliche
Erweiterung der Längen-(MD-)Dimension
solcher Bahnen anstelle der Breiten-(CD-)Dimension erzielt werden.
In diesem Fall können
die Formwalzen auf ihren Umfangsflächen axial verlaufende Zähne und
Nuten aufweisen, statt Zähnen
und Nuten, die sich quer zur Walzenlängsachse erstrecken, wie in
der in den 3 und 8 abgebildeten
Formwalzenstruktur dargestellt. Demgemäß liegt es im Umfang der vorliegenden
Erfindung, die Eigenschaften einer Bahn entweder in Breiten-(CD-)Dimension
oder in Längen-(MD-)Dimension
austauschbar örtlich
zu erweitern und zu modifizieren.
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Modifizierte
Vliesmaterialien der durch die Beispiele 1 bis 7 von Tabelle I dargestellten
Typen können in
verschiedene Arten absorbierender Wegwerfartikel, wie Wegwerfwindeln,
eingegliedert werden. Wie nachstehend genauer beschrieben, können diese
Materialien als die äußeren Oberflächen einer
Wäscheschutzlage solcher
Artikel, als eine obere Lage oder als Teil eines dehnbaren Bestandteils,
der mindestens eine weiche, äußere, stoffähnliche
Oberfläche
aufweist, dienen.
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VERBINDUNG
DER VLIESBAHN MIT DER FOLIE
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Ein
Beispiel eines Strukturbestandteils eines absorbierenden Wegwerfartikels,
mit denen eine modifizierte Vliesbahn der vorstehend hierin beschriebenen
Art verwendet werden kann, ist die Wäscheschutzlage. Dieser Bestandteil
ist im Allgemeinen der äußerste Bestandteil
des Artikels und stellt Undurchlässigkeit
bereit bezüglich
des Hindurchtretens durch den Artikel von Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungsprodukten,
die von einem inneren, absorbierenden Bestandteil des Artikels absorbiert
und in diesem zurückbehalten
werden sollen. Ein Vliesstoff der nach der vorliegenden Erfindung
modifiziert wurde, kann an eine Oberfläche einer festen, flüssigkeitsundurchlässigen Polymerfolie
angefügt
werden, um eine weiche, stoffähnliche äußere Oberfläche der
Wäscheschutzlage
und des Artikels zu liefern. Eine weitere Ausführungsform einer Wäscheschutzlage kann
eine erstrebenswerte Undurchlässigkeit
bezüglich
des Hindurchtretens von Flüssigkeiten
liefern, während
das Hindurchtreten von Feuchtigkeitsdampf und vorzugsweise auch
von Luft möglich
ist. Eine Wäscheschutzlage
mit diesen Eigenschaften ist vorzugsweise elastisch, anschmiegsam
und weist die erwünschte
weiche, stoffähnliche äußere Oberfläche auf
und kann eine atmungsaktive Polymerfolie enthalten, die im Wesentlichen
für Flüssigkeiten
undurchlässig,
jedoch für
Feuchtigkeitsdampf und ebenfalls vorzugsweise Luft durchlässig ist.
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Wiederum
bezüglich 1 wird
die Verbindung einer Polymerfolie 11 mit einer Oberfläche einer
modifizierten Vliesbahn 5 an der Verbindungsstation 13 dargestellt,
um eine Verbundbahn 12 zu liefern, die als Wäscheschutzlage
für einen
absorbierenden Wegwerfartikel wie eine Wegwerfwindel oder ähnliches
verwendet werden kann. Die Folie 11 kann eine Polyolefinfolie
sein, bevorzugt eine Polyethylenfolie, und bildet eine Schicht einer
Verbund-Wäscheschutzlage,
die eine flüssigkeitsundurchlässige Sperrfolie
und mindestens eine Schicht einer dünnen, modifizierten Vlieslage,
die an mindestens eine Oberfläche
der Folie angefügt
wird, einschließt.
Geeignete Polymere für
Folien, die in Verbund-Wäscheschutzlagen
von Wegwerfwindeln nach der vorliegenden Erfindung enthalten sein
sollten, umfassen Thermoplastpolyolefine wie Polyethylen und Polypropylen,
und Mischungen davon. Verschiedene Arten von Polyethylenen, wie
Polyethylen niedriger Dichte, Polyethylen ultraniedriger Dichte,
lineares Polyethylen niedriger Dichte und Polyethylen hoher Dichte,
sind geeignete Polyethylene für
Wäscheschutzlagen.
Weitere geeignete Thermoplastpolymere enthalten Polyester, Polyurethane,
kompostierbare oder biologisch abbaubare Polymere, wärmeschrumpfende
Polymere, Thermoplastelastomere und Polymere auf Metallocenkatalysator-Basis,
zum Beispiel jene Polymere, die von Dow Chemical Company aus Midland
in Michigan unter dem Handelsnamen INSITE oder von der Exxon Chemical Company
aus Bay City in Texas unter dem Handelsnamen EXXACT erhältlich sind.
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Eine
besonders geeignetere Folie 11 ist eine lineare Polyethylenfolie
niedriger Dichte, die eine Dicke von etwa 0,25 mil bis etwa 5 mil,
bevorzugt eine Dicke von etwa 0,25 mil bis etwa 2,5 mil, und am
meisten bevorzugt eine Dicke von etwa 0,5 mil bis etwa 1,5 mil aufweist.
Eine besonders geeignete, im Handel erhältliche Polyethylenfolie wird
als Nr. 97060401 bezeichnet und von der Clopay Corporation aus Cincinnati
in Ohio hergestellt und ist mikroporös und atmungsaktiv. Und obgleich
sich die nachfolgende Erörterung
auf Polyethylen als Folienmaterial bei der Laminierung stützt, weiß der Fachmann,
dass auch andere synthetische Polymere beim Herstellen einer Folie,
die die erwünschte
Flüssigkeitsundurchlässigkeit
aufweist, verwendet werden können,
einschließlich
anderer Polyolefine, Polypropylene, Polyvinylchloride und ähnlichem,
oder Mischungen oder Copolymeren davon. Geeignete monolithische,
atmungsaktive Folien werden ebenfalls erwogen, wie zum Beispiel
diejenigen, die Polyurethanmaterialien verwenden und von B.F. Goodrich & Company aus Cleveland in
Ohio unter der Handelsbezeichnung ESTANE und von Dow Chemical Company
aus Midland in Michigan unter der Handelsbezeichnung PELLETHANE
erhältlich
sind, diejenigen, für
die Polyamidmaterialien verwendet werden und von Elf Atochem aus
Philadelphia in Pennsylvania unter der Handelsbezeichnung PEBAX
erhältlich
sind, und Polyestermaterialien, die von E.I. duPont de Nemours & Company aus Wilmington
in Delaware unter der Handelsbezeichnung HYTREL, von DSM Engineering
Plastics aus Evansville in Indiana unter der Handelsbezeichnung
ARNITEL, und von Eashnan Chemical Company aus Kingsport in Tennessee
unter der Handelsbezeichnung ECDEL erhältlich sind. Wie hierin verwendet
berücksichtigen „monolithische,
atmungsaktive Folien" feste
Folien, durch die eine Feuchtigkeitsdampfübertragung hauptsächlich durch
eine durch die Folien aufgrund ihrer Molekularstruktur und ihrer
Molekulararchitektur aktivierten Diffusion erfolgt, im Vergleich
zu mikroporösen
Folien, durch die eine Feuchtigkeitsdampfübertragung hauptsächlich durch
in den Folien gebildete Öffnungen,
Hohlräume
oder Poren erfolgt. Bei solchen monolithischen Folien lösen sich Dämpfe, die
auf der Seite der Folie mit der höchsten Konzentration solcher
Dämpfe
vorhanden sind, in diese Oberfläche
auf und diffundieren anschließend
durch die Folie auf die gegenüber
liegende Oberfläche,
an der die Dämpfe
desorbieren und in die Umgebung aufgenommen werden.
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Statt
eines flüssigkeitsundurchlässigen und
nicht atmungsaktiven Films, wie er häufig als ein Teil der Wäscheschutzlage
von Wegwerfwindeln verwendet wird, oder statt Filmen, die im Wesentlichen
flüssigkeitsundurchlässig, jedoch
atmungsaktiv geliefert sind, kann die Polymerfolie 11 ein
Vorläuferfilm
sein, der gegenüber
Flüssigkeiten,
Gasen und Feuchtigkeitsdampf undurchlässig ist, jedoch durch eine
geeignete Behandlung des Films wie nachstehend beschrieben vorteilhafterweise
atmungsaktiv gemacht werden kann. Die hierin verwendete Bezeichnung „Vorläufer" bezieht sich bei
Verwendung hinsichtlich Polymerfolien auf eine Polymerfolie, die
solchermaßen
behandelt werden kann, dass Mikroporen in der Folie bereitgestellt
werden können,
um zu ermöglichen,
dass die Folie gleichzeitig atmungsaktiv und flüssigkeitsundurchlässig ist.
Zusätzlich
bezieht sich die hierin verwendete Bezeichnung „atmungsaktiv" auf eine Folie,
die in der Lage ist, den Durchtritt von Feuchtigkeitsdampf und ebenfalls
vorzugsweise Luft durch ihn hindurch zu ermöglichen, der jedoch keinen
Durchtritt von Flüssigkeiten
in einem unerwünschten
Maße ermöglicht.
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VERLEIHEN
VON ATMUNGSAKTIVITÄT
AN EINE VORLÄUFERFOLIE
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Einer
Polymerfolie kann Atmungsaktivität
verliehen werden, während
ihre Undurchlässigkeit
gegenüber
Flüssigkeiten
beibehalten wird, indem in der Folie Mikroporen gebildet werden.
Die erwünschten
Mikroporen sind ausreichend klein, um den Durchtritt von Flüssigkeiten
durch die Folie hindurch zu verhindern, sie ermöglichen jedoch den Durchtritt
von Luft und Feuchtigkeitsdampf durch diese hindurch. Mikroporen
können
in einer ansonsten dichten Folie auf verschiedene Arten direkt gebildet
werden, einschließlich
durch Perforation der Folie wie im U.S.-Patent Nr. 3,881,489 mit
dem Titel „Breathable,
Liquid Impervious Backsheet for Absorbent Devices" offenbart, das am
6. Mai 1975 an Edward Wallace Hartwell ausgestellt wurde. Perforationen können durch
mechanisches Durchstechen der Folie geliefert werden, jedoch erfordert
diese Methode eine strenge Toleranzkontrolle hinsichtlich der durchstechenden
Elemente der Vorrichtung, die mit der Zeit aufgrund des mechanischen
Verschleißes
der durchstechenden Elemente immer größer werdende Mikroporen liefern könnten. Größere Mikroporen
könnten
den unerwünschten
Durchtritt von Flüssigkeiten
durch solche Folien ermöglichen.
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Eine
weitere Möglichkeit
zum Ermöglichen
der Bildung von Mikroporen in einer ansonsten undurchlässigen Folie
betrifft eine im Wesentlichen gleichmäßige Dispergierung eines inkompatiblen
anorganischen oder organischen Materials innerhalb einer Thermoplast-Polymermatrix.
Die Dispersion des inkompatiblen Materials kann durch einen Mischungsschritt
herbeigeführt
werden, und die sich daraus ergebende Mischung kann in einer dünnen Folie
durch Extrusions-, Gieß- oder Blastechniken,
die Fachleuten bekannt sind, gebildet werden. Die hierin verwendete
Bezeichnung „inkompatibel" in Bezug auf die
anorganischen oder organischen Materialien bezeichnet Materialien,
die im Polymer nicht aufgelöst
werden können,
so dass diese Materialien ihre Ausgangsform und -zusammensetzung
beibehalten und getrennt und abgegrenzt von der Polymermatrix bleiben,
jedoch von dieser umgeben sind. Die Bildung der Mikroporen wird
bewirkt, nachdem die Folie gebildet wurde, indem die Vorläuferfolie
auf eine Weise, die nachstehend ausführlicher beschrieben wird, örtlich gedehnt
wird.
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Ein
Beispiel eines organischen Materials, das mit dem Thermoplastpolymer
vermischt werden kann, um das Erreichen von Atmungsaktivität der Folie
durch ein Bearbeiten nach der Folienherstellung zu ermöglichen,
ist Mineralöl,
wie im U.S.-Patent Nr. 4,609,584 mit dem Titel „Absorptive Devices," der am 2. September 1986
an Cutler et al. ausgestellt wurde, offenbart.
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Beispiele
anorganischer Materialien, die mit dem Thermoplastpolymer vermischt
werden können,
um das Erzielen von Atmungsaktivität der Folie durch ein Bear beiten
nach der Folienherstellung zu ermöglichen, sind Calciumcarbonat,
Tonerde, Titandioxid, und Mischungen davon. Calciumcarbonat ist,
betrachtet unter dem Gesichtspunkten verhältnismäßig niedriger Kosten und leichter
Erhältlichkeit über den
Handel, ein bevorzugtes anorganisches Material. Vorzugsweise wird
das anorganische Material in Partikelform geliefert, mit einer Partikelgröße im Bereich
von etwa 1 bis etwa 5 μm,
und kann etwa 5 bis etwa 70 Gewichtsprozent der Polymerteilchenmischung
betragen. Das anorganische Material kann wahlweise mit einem Fettsäureester überzogen
werden, um höhere
Beladungen des anorganischen Materials, das in die anorganische
Polymermischung eingegliedert wird, zu ermöglichen. Weitere geeignete
anorganische Materialien werden im U.S.-Patent Nr. 4,472,328 mit
dem Titel „Process
for Producing Porous Film or Sheet", das am 18. September 1984 an Sugimoto
et al. ausgestellt wurde, und im U.S.-Patent Nr. 4,777,073 mit dem
Titel „Breathable
Films Prepared From Melt Embossed Polyolefin/Filler Precursor Films", das am 11. Oktober
1988 an Sheth ausgestellt wurde, offenbart.
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Das
Vermischen des anorganischen Materials mit dem Thermoplastpolymer
kann in jedem geeigneten Mischgerät erfolgen, wie einem Mischextruder,
um eine im Wesentlichen gleichmäßige Mischung
der Bestandteile zu erzielen. Vorzugsweise wird das anorganische
Material im Wesentlichen gleichmäßig durch
das Polymermaterial dispergiert. Eine elastische Vorläuferfolie
mit einer Dicke in der Größenordnung
von etwa 0,3 mil bis etwa 5 mil kann von einer solchen Mischung
unter Verwendung bekannter Folienherstellungsgeräte und -techniken hergestellt
werden. Vor dem Durchlaufen eines Verfahrens, das Atmungsaktivität verleiht,
weist die Polymer/Teilchen-Vorläuferfolie üblicherweise
eine anfängliche
Feuchtigkeitsdampf-Ubertragungsrate (MVTR) von unter etwa 100 g/m2/24 h und eine Sauerstoffpermeationsrate
von unter etwa 0,5 m3O2/m2/24 h auf. Der letztere Wert beträgt erheblich
weniger als die erwünschten
Permeationswerte, die erzielt werden können, wenn eine Polymer/Teilchen-Vorläuferfolie
den hierin vorgenannten Dehn- und Verarbeitungsverfahren unterworfen
wird.
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Beim
Ausführen
einer Methode zum Herstellen einer atmungsaktiven, stoffähnlichen
Verbund-Wäscheschutzlage
nach der vorliegenden Erfindung kann der Vorläuferfolie 11 vor dem
Anfügen
der Folie an die modifizierte Vliesbahn 9a, nach ihrem
Anfügen
an die modifizierte Vliesbahn, oder sowohl vor als auch ggf. nach
ihrem Anfügen
an das Vliesewebe Atmungsaktivität
verliehen werden. Die Vorläuferfolie
und/oder das Vorläuferfolien/Vlies-Verbundmaterial
kann auf der Aktivierungsstation 16 aktiviert werden, um
der Vorläuferfoie
durch das Hindurchlaufen der Folie oder der Zusammensetzung durch
ein Paar gegenüber
liegender, ineinander greifender Formwalzen 14, 17 mit
jeder beliebigen der im Allgemeinen hierin beschriebenen und in den 2, 6, 10, 11,
und 12 dargestellten Walzenstruktur- und Walzenoberflächenkonfigurationen
Atmungsaktivität
zu verleihen. Das Hindurchlaufen der Vorläuferfolie, oder der Vorläuferfolie
und des Vliesmaterials, durch solche Formwalzen kann beliebig oft
und in jeder beliebigen Kombination der hierin vorstehend beschriebenen
Formwalzenmuster wiederholt werden, bis die erwünschten Verbundbahneigenschaften
erreicht sind.
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Wenn
eine Vorläuferfolie
durch Formwalzen mit Walzenoberflächenkonfigurationen eines beliebigen, hierin
vorstehend beschriebenen Typs hindurchläuft, führt ein ausreichendes örtliches
Dehnen der Vorläuferfolie
zur Bildung von Mikroporen in der Folie. Diesbezüglich, und bezüglich 16,
in der eine Vorläuferfolie dargestellt
wird, nachdem Mikroporen gebildet wurden, kann der Polymerbestandteil 30 von
der Vorläuferfolie 11 bis
zu einem bestimmten Grad ohne Rissbildung erweitert werden, wohingegen
der anorganische Bestandteil 32 der Folie nicht zu einem
nennenswerten Grad erweitert werden kann. Anfänglich liefert der Polymerbestandteil 30 eine
Polymermatrix, die im Wesentlichen die äußeren Oberflächen der
anorganischen Bestandteile 32 vollständig umgibt und berührt. Wenn
die Vorläuferfolie 11 durch
Beaufschlagen einer Zugkraft gedehnt wird, wie durch das Hindurchlaufen
der Folie durch ineinander greifende Formwalzen der hierin vorstehend
beschriebenen Typen, neigt der erweiterbare Polymerbestandteil 30 der
Folie dazu, örtlich
gedehnt zu werden. Aufgrund dessen zieht sich der Polymerbestandteil
von einigen der Oberflächen
der im Wesentlichen nicht erweiterbaren, anorganischen Partikel 32 zurück und trennt
sich schließlich
mindestens teilweise von diesen, wodurch die Bildung örtlicher
Hohlräume
oder offener Bereiche 34 bewirkt wird, die weder polymeres
noch anorganisches Material enthalten. Die Trennung erfolgt an Abschnitten
der Grenzflächen
zwischen dem Polymerbestandteil 30 und den Randoberflächen der
anorganischen Partikel 32, wobei die Bindungen zwischen
diesen Oberflächen
verhältnismäßig schwach
sind, um in der Vorläuferfolie 11 eine
große
Anzahl offener Bereiche 34 in Form von Mikroporen zu liefern.
In diesem Zusammenhang sind die Mikroporen unregelmäßig gebildet
und unregelmäßig durch
die gedehnten Bereiche der Folie verteilt.
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Die
Mikroporen, die somit durch Dehnen der Vorläuferfolie 11 entwickelt
werden, weisen eine solche Größe auf,
dass sie ausreichend groß sind,
um den Durchtritt von Luft und Feuchtigkeitsdampf durch die Folie zu
ermöglichen,
was der Folie Atmungsaktivität
verleiht. Vorzugsweise sind sie jedoch nicht so groß, dass
sie den Durchtritt von Flüssigkeiten
durch die Folie ermöglichen.
Diesbezüglich
weisen die einzelnen Mikroporen vorzugsweise eine mittlere Porengröße von unter
etwa 0,4 μm
auf, so dass die Undurchlässigkeit
gegenüber Flüssigkeiten
nicht beeinträchtig
wird, und mehr bevorzugt eine mittlere Porengröße von etwa 0,1 μm bis etwa 0,25 μm.
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Die
Verteilung der offenen Bereiche 34 ist vorzugsweise auch
solcherart, dass mindestens einige der offenen Bereiche in Verbindung
mit anderen, angrenzenden offenen Bereichen stehen, um Strömungswege
zu bilden, die sich von einer Oberfläche zur anderen durch die Folie
erstrecken, um einen Atmungsvorgangs in dem Sinn zu ermöglichen,
dass der Durchtritt von Luft und Feuchtigkeitsdampf ermöglicht wird,
während
im Wesentlichen die Undurchlässigkeit
der Folie bezüglich
des Durchtritts von Flüssigkeiten
beibehalten wird.
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VERBINDUNG
VON VLIESBAHN UND VORLÄUFERFOLIE
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Das
Vorläufermaterial
kann mit dem Vliesmaterial an der Verbindungsstation 13 auf
zahlreiche Weise verbunden werden, einschließlich thermischer Laminierung,
Klebstofflaminierung, Direktbeschichtung mittels Extrusion, und
Vakuumbeschichtung, wobei jede dieser Methoden dem Fachmann geläufig ist.
Das Vorläufermaterial
kann eine vorgeformte Folie sein und wie vorstehend beschrieben
aktiviert werden, um dem Vliesmaterial zu einem Zeitpunkt vor dem
Verbinden Atmungsaktivität
zu verleihen. Vorzugsweise werden jedoch die Vorläuferfolie 11 und
der modifizierte Vliesstoff 9a verbunden, ehe die Vorläuferfolie
atmungsaktiv gemacht wird, wonach die sich ergebende Verbundbahn 12 durch
geeignete Formwalzen zur Aktivierungsstation 16 laufen
kann, um die Vorläuferfolie örtlich zu
dehnen und dadurch dem Folienbestandteil der Verbundbahn Atmungsaktivität zu verleihen.
Dies ermöglicht
es, die Eigenschaften der Vliesbahn wie gewünscht zu modifizieren, ohne
gleichzeitig die strukturelle Integrität der Folie und/oder der Zusammensetzung
unerwünscht
zu beeinflussen.
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Die
Verbindung einer nicht-faserigen Polymerfolie mit einer Faservliesbahn
zum Bilden einer Verbundbahn kann durch Erwärmen der Bahn oder der Folie
oder von beiden auf Erweichungstemperatur und anschließendes leichtes
Zusammendrücken
der Bahn und der Folie erfolgen, sodass die Bahn und die Folie ausreichend
aneinander haften, um nach Abkühlung
eine zusammenhängende,
gleichmäßige Verbundbahn
zu bilden. Das Zusammendrücken
kann an der in 1 dargestellten Verbindungsstation 13 erfolgen.
Alternativ können
statt dem Erwärmen
der Bahn oder der Folie oder von beidem die Bestandteile der Verbundbahn
verbunden werden, indem auf eines bzw. beide der Materialien ein
geeignetes Haftmittel aufgetragen wird, wie das Haftmittel H2511,
erhältlich
von Findley Adhesives, Inc., aus Milwaukee in Wisconsin, und durch
anschließendes
Zusammendrücken
der Materialien an der Verbindungsstation 13, so dass sie
ausreichend aneinander haften, um nach dem Trocknen des Haftmittels
eine zusammenhängende
Verbundbahn zu bilden. Wenn ein Haftmittel zum Verbinden der Materialien
miteinander verwendet wird, wird das Haftmittel vorzugsweise auf
eines oder auf beide der Materialien in einem nicht zusammenhängenden
Muster aufgetragen, um eine nicht aktivierte Vorläuferfolie
nicht vollständig
zu beschichten und um nicht alle Mikroporen an der Oberfläche einer zuvor
aktivierten Vorläuferfolie
auszufüllen.
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Als
eine weitere Variante der Methode zum Zusammenfügen eines Polymer-Vorläufermaterials
mit einer Vliesbahn kann eine Beschichtung aus Polymer-Vorläufermaterial
auf einer der Oberflächen
der Vliesbahn extrudiert werden. In diesem Falle ist, aufgrund der
erhöhten
Temperatur des Polymermaterials bei dessen Herauslaufen aus einem
Extruder (nicht dargestellt) auf die Vliesbahn, das extrudierte
Material ausreichend klebrig, so dass es zumindest an Abschnitten
der Oberfläche
der Vliesbahn haftet. Wenn die Temperatur des extrudierten Materials
ausreichend hoch ist, kann auch bis zu einem gewissen Grad ein Schmelzen
der Oberflächenfasern
der Vliesbahn stattfinden, was beim Auskühlen eine noch stärkere Bindung
zwischen dem Polymer-Vorläufermaterial
und der Vliesbahn liefert.
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In
einer anderen Methode kann eine Polymer-Vorläuferfolie auf eine Oberfläche der
modifizierten Vliesbahn durch Vakuumlaminierung des Vorläuferfolienmaterials
und der modifizierten Vliesbahn aufgetragen werden.
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Die
sich ergebende Verbundbahnstruktur läuft anschließend durch
ein Paar einander gegenüber
liegender, ineinander greifender Formwalzen 14, 17 an
der Aktivierungsstation 16 hindurch. Solche Walzen können eine
Oberflächenkonfiguration
und eine strukturelle Anordnung ähnlich
den in 2 dargestellten Formwalzen aufweisen. Ein zusätzlicher
Walzschritt kann ggf. eingesetzt werden, um die aktivierte Verbundbahn 18 seitlich
zu erweitern, um ihr Flächengewicht
und dadurch ihre Kosten pro Flächeneinheit
weiter zu verringern. Die Formen der Zähne und Nuten, die Abstände der
Achsen der Formwalzen und der Grad des Ineinandergriffs der einander
gegenüber
liegenden Zähne
und Nuten des zweiten Satzes Formwalzen sind solcherart, dass die
Bahnbreite in Querrichtung der herauslaufenden Verbundbahn bevorzugt
etwa 10 % bis etwa 200 % der eingehenden Verbundbahn beträgt, mehr
bevorzugt etwa 10 % bis etwa 100 %, und am meisten bevorzugt etwa
10 % bis etwa 50 %.
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TESTMETHODEN
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Bestandteile
wie Wäscheschutzlagen
für absorbierende
Wegwerfartikel weisen bevorzugt Feuchtigkeitsdampf-Durchtrittsraten,
dynamische Fluidschlagzähigkeiten
und erwünschte
Sauerstoffpermeationsraten auf, die sich in bevorzugten Bereichen
bewegen. Die Testmethoden zum Bestimmen der Werte dieser Parameter
für bestimmte
Materialien werden nachfolgend beschrieben.
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BESTIMMUNG
DER FEUCHTIGKEITSDAMPFÜBERTRAGUNGSRATE
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Ein
Maß für die Atmungsaktivität einer
Folie oder eines Verbundmaterials ist die Durchlässigkeit der Folie oder des
Verbundstoffs hinsichtlich des Durchtritts von Wasserdampf, was
durch die Feuchtigkeitsdampfübertragungsrate
(MVTR) der Folie wiedergegeben wird. Im Fall von Wegwerfwindeln
kann zum Beispiel einer Verbund-Wäscheschutzlage durch das hierin
vorstehende Verfahren Atmungsaktivität verliehen werden, oder aber
durch das Verwenden einer Folie in der Zusammensetzung, die bereits
eine solche Eigenschaft wie vorstehend beschrieben aufweist. Diesbezüglich beträgt die MVTR
des Verbundmaterials, wie einer Wäscheschutzfolie, bevorzugt
etwa 500 g/m2/24 h bis etwa 5000 g/m2/24 h, mehr bevorzugt etwa 1000 g/m2/24 h bis etwa 4000 g/m2/24
h, und am meisten bevorzugt etwa 2000 g/m2/24
h bis etwa 3000 g/m2/24 h.
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Die
MVTR kann ermittelt werden, indem eine bestimmte Menge eines hydrophilen
Materials, wie Calciumchlorid, in ein nicht poröses, nach oben offenes Gefäß (nicht
dargestellt) mit einem nach außen
um die Gefäßöffnung herum
verlaufenden Bördelrand
gegeben wird. Ein Teil des Materials, für das die MVTR ermittelt werden
soll, wird in überlappende
Beziehung relativ zur Gefäßöffnung gegeben und
berührt
den Bördelrand des
Gefäßes, um
das offene Ende des Gefäßes vollständig abzudecken.
Eine ringförmige
Dichtung und ein ringförmiger
Spannring werden anschließend über das
zu testende Material gelegt und am Bördelrand des Gefäßes mittels
einer beliebigen geeigneten Klammervorrichtung sicher festgeklammert,
um den Rand der Gefäßöffnung dicht
und vollständig
abzudichten, damit eine Übertragung
von Luft oder Feuchtigkeitsdampf nur durch das getestete Material
erfolgen kann. Die sich ergebende Zusammenstellung wird anschließend gewogen,
um das Anfangsgewicht des Gefäßes und
seines Inhalts zu ermitteln.
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Nachdem
das Anfangsgewicht ermittelt wurde, wird die Zusammenstellung in
eine Kammer gegeben, die eine konstante Temperatur (40 °C) und eine
konstante Luftfeuchte (75 % relative Feuchte) aufweist. Das Gefäß verbleibt
unter diesem Umgebungsbedingungen über einen Zeitraum von fünf (5) Stunden,
nachdem es aus der Kammer entnommen und dicht mit einer undurchlässigen Folie
abgedeckt wird, um die Übertragung von
Feuchtigkeit in und aus dem Gefäß zu verhindern,
und kann einen thermischen Ausgleich mit der Umgebungsluft erreichen,
in der die Waage angeordnet ist. Der thermische Ausgleich wird innerhalb
von etwa 30 Minuten erreicht, wonach die Folienabdeckung vom Gefäß entfernt
wird, das erneut gewogen wird, um das Endgewicht des Gefäßes und
seines Inhalts zu bestimmen.
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Die
MVTR wird durch die nachfolgende Formel berechnet, welche die MVTR
in g/m2/24 h liefert:
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BESTIMMUNG DER SAUERSTOFFPERMEATIONSRATE
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Ein
weiteres bevorzugtes Merkmal eines atmungsaktiven Folien- oder Verbundmaterials
ist die Durchlässigkeit
bezüglich
des Durchtritts von Luft, was durch einen Test bestimmt werden kann,
der die Sauerstoffpermeationsrate (OPR) des Materials misst. Wenn
sie als ein Teil eines Bestandteils einer Wegwerfwindel, wie einer
Wäscheschutzlage,
eingesetzt wird, sollte eine atmungsaktive Zusammensetzung bevorzugt
eine Sauerstoffpermeationsrate von etwa 2 m3O2/m2/24 h bis etwa
20 m3O2/m2/24 h aufweisen, um zu ermöglichen, dass
die Umgebungsluft durch die Wäscheschutzlage
hindurch und in die Windel übergeht,
um einen weitgehenden thermischer Ausgleich zwischen der Luft innerhalb
der Windel und der Umgebungsluft herzustellen. Aufgrund dessen wird
ein übermäßiger Hitzestau
innerhalb einer Windel bei deren Tragen vermieden und der Tragekomfort
erhöht.
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Die
OPR kann ermittelt werden, indem eine Glaskammer mit einer runden Öffnung von
etwa 12 cm Durchmesser bereitgestellt wird, die ein Einlassventil
einschließt.
Ein Sauerstoffsensor wird in die Kammer gegeben und an ein Sauerstoffüberwachungsgerät (wie Cat.
Nr. H-04406-10, erhältlich
von Cole Parmer Instrument Co., aus Vernon Hills in Illinois) angeschlossen.
Eine Probe des Materials, für
das die Sauerstoffpermeationsrate gemessen werden soll, wird in
Form eines Kreises mit einem Durchmesser von etwa 12 cm geliefert, um
im Wesentlichen dem Durchmesser einer 12 cm Kreisprobenscheibe aus
Aluminiumfolie (Teilenr. 025-493, erhältlich von Mocon aus Minneapolis
in Minnesota) zu entsprechen. Ein Kreis mit einem Durchmesser von 2,54
cm wird aus der Aluminiumfolienprobenscheibe herausgeschnitten und
auf die Probe des zu testenden Materials gelegt.
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Die
beiden Scheiben (Folienseite nach oben) werden an die Öffnung des
Probenbehälters
geklammert. Eine ringförmige
Gummidichtung wird anschließend
auf die Materialprobe gelegt, ohne die Öffnung in der Folienprobenscheibe
abzudecken. Eine zweite Glaskammer mit offenem Ende, die ebenfalls
ein Einlassventil und ein offenes Ende einer im Wesentlichen gleichen
Größe wie das
offene Ende der Probenkammer aufweist, wird auf die Dichtung und über die
Probenkammer gelegt und an die Probenkammer angeklammert, so dass
sich die Folienscheibe und die Probenmaterialscheibe zwischen den
geschlossenen Kammern befinden.
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Mithilfe
der Einlassventile der Kammern wird jede der Glaskammern mit Stickstoff
gespült,
um eine Anfangssauerstoffkonzentration von 0,1 % innerhalb der Probenkammer
zu liefern. Die zweite Glaskammer wird anschließend entfernt, so dass eine
Seite des zu testenden Materials der Luft ausgesetzt wird (20,9
% Sauerstoff). Die Zeiten, die jeweils zum Erreichen von Sauerstoffkonzentrationen
einer vorher festgelegten Reihe innerhalb der Probenkammer erforderlich
sind, werden aufgezeichnet. Die Sauerstoffkonzentrationswerte, bei denen
die Zeiten aufgezeichnet werden, sind in Stufen von 0,5 % eingeteilt.
Die Permeationsrate von Sauerstoff durch die Probe kann anschließend unter
Verwendung folgender Formel berechnet werden:
worin
(8,63 × 10
–1)
= eine Konstante, die den Anstieg der Sauerstoffübertragungsrate (Zeit in Minuten
im Vergleich zur Prozentzahl der Sauerstoffgradänderung (0,5 %)), 1 % Sauerstoffgrad
von Interesse, die Umwandlung von Minuten in Tage und die Oberfläche der
Folienprobe (5,0 × 10
–4 m
2) einbezieht;
Volumen = gemessenes
Volumen der Glaskammer, die den Sauerstoffsensor enthält; und
Durchschnittliche
Zeit = Durchschnittswert des Zeitintervalls, das mit einem 0,5 %igen
Anstieg in der Sauerstoffkonzentration verbunden ist.
-
BESTIMMUNG
DER DYNAMISCHEN FLÜSSIGKEITSSCHLAGZÄHIGKEIT
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Wenn
einem Bestandteil wie einer Wäscheschutzlage
ein begrenzter Grad an Feuchtigkeitsdampf- und vorzugsweise auch
an Luftdurchlässigkeit
verliehen wird, ist es wichtig, dass die Undurchlässigkeit
des Bestandteils gegenüber
Flüssigkeiten
nicht erheblich verringert wird. Und zusätzlich zu den erwünschten Merkmalen
der Undurchlässigkeit
gegenüber
Flüssigkeiten
und der Durchlässigkeit
gegenüber
Feuchtigkeitsdampf und bevorzugt Luft, wenn sich ein Bestandteil
wie eine Wäscheschutzlage
unter Bedingungen ohne Belastung befindet, ist es ebenfalls erstrebenswert,
dass die weitgehende Flüssigkeitsundurchlässigkeit
des Bestandteils selbst dann beibehalten werden kann, wenn der absorbierende
Artikel Aufprallbelastungen ausgesetzt ist. Solche Belastungen können zum
Beispiel auf eine Windellage wirken, wenn ein Baby, das die Windel trägt, plötzlich von
einer stehenden zu einer sitzenden Position übergeht. Diesbezüglich wird
bevorzugt, dass die Durchlässigkeit
gegenüber
Flüssigkeiten
unter Aufprallbelastungen unter etwa 10 g/m2 liegt,
mehr bevorzugt unter etwa 5 g/m2, und am
meisten bevorzugt unter etwa 2.5 g/m2.
-
Die
Durchlässigkeit
eines Materials unter Aufprallbelastungen kann durch einen Test,
in dem die dynamische Schlagzähigkeit
des Materials getestet wird, bestimmt werden. Wie hierin verwendet,
bezeichnet die „dynamische
Schlagzähigkeit" eines Materials
einen Wert, der auf der Aufprallenergie basiert, dem ein durchschnittliches
Baby von 20 lb eine durchnässte
Windel aussetzt, wenn es plötzlich
aus einer stehenden in eine sitzende Position fällt oder übergeht. Im Grunde ist die
dynamische Schlagzähigkeit
ein Maß der
Flüssigkeitsmenge,
die unter Aufprallbelastungen durch ein Material austritt.
-
Die
dynamische Schlagzähigkeit
eines bestimmten Materials kann bestimmt werden, indem auf das Material
eine Last von 20 Joules über
einen Bereich von etwa 13,5 in2 oder 2300 Joules/m2 ausgeübt wird.
Die Aufprallbelastung eines Prüf lings
kann auf verschiedene Arten erfolgen, wie durch ein in 20 dargestelltes Gerät 180.
Das Gerät 180 enthält einen
schwenkbaren Hebel 182 mit einem Gewicht 184 an
einem äußeren Ende.
Das Gewicht 184 weist einen Schlagbereich von 0,00317 m2 auf, um einen Prüfling 186 zu berühren. Um
die Haut und das Körperfett
eines Babys zu simulieren, wird ein Schaumstoffprallkissen 188 an
der Basis 190 des Geräts 180 und
gegenüber
dem Gewicht 184 angebracht. Ein geeignetes Schaumstoffkissen
ist von American Excelsior Corp. aus Cincinnati in Ohio erhältlich und
ist ein 1 Zoll dickes Polyurethan-Schaumstoffkissen, das einer 15,3
%igen Kompression bei einer angelegten Last von 1 psi unterzogen
wird. Das Prallkissen 188 ist vorzugsweise ein Schaumstoffkissen
aus vernetztem Gummi von etwa 5 in mal 5 in, ist mit Kohleschwarz
gefüllt
und weist eine Dichte von 0,1132 g/cm3 und
eine Dicke von 0,3125 in auf.
-
Eine
nasse Windel wird simuliert, indem ein kreisförmiges Kissen 192 in
Form eines CMC517-Materials mit 2,5 in Durchmesser, erhältlich von
Weyerhaeuser Inc. aus Columbus in Mississippi bereitgestellt wird. Das
Kissen 192 weist ein Flächengewicht
von 228 g/m2 und eine Dicke von 0,127 in
auf, gemessen unter einer Last von 0,2 psi. Das Kissen wird mit
simuliertem Urin gesättigt
(Triton X-100, 0,0025
% (Gew./Vol.), Oberflächenspannung
30 Dyn/cm, und erhältlich
von Union Carbide Corp. aus Danbury, Connecticut), so dass das gesättigte Kissen
ein 10-faches Gewicht des trockenen Kissens aufweist.
-
Das
kreisförmige
Kissen 192 wird gesättigt
und durch das Material 184 gegen die Prallfläche des
Gewichts 184, für
welches die Aufprallurchlässigkeit
ermittelt werden soll, gehalten. Diesbezüglich kann eine 10 in mal 10
in große
Lage aus Testmaterial bereitgestellt werden, wobei die äußere Oberfläche des
Materials (d. h., diejenige Oberfläche des Materials, die eine äußere Oberfläche eines
absorbierenden Artikels darstellen würde) nach unten zeigt. Das
Material 194 wird auf das Kissen 192 aufgelegt
und an der Prallfläche
des Gewichts 184 durch ein Gummiband 196 oder ähnliches
befestigt.
-
Das
Gewicht 184 ist dafür
ausgelegt, um auf ein Stück
trockenes Filterpapier 198, das zum Beispiel ein Filtrierpapier
von Whatman Inc, aus Haverhill, Massachusetts, (Filtrierpapier Nr.
2, etwa 100 mm Durchmesser, Whatman Katalognr. 1002 150) sein kann,
zu schlagen. Das Anfangsgewicht des trockenen Filtrierpapiers wird
ermittelt und der Filter auf dem energieabsorbierenden Prallkissen 188,
das sich auf Basis 190 befindet, angeordnet.
-
Das
Gewicht 184 mit seiner simulierten Windel (gesättigtter
Kern 192 und darüber
liegendes Wäscheschutzlagenmaterial 186)
wird aus einer Höhe,
die berechnet wurde, um die simulierte Windel mit der gewünschten
Schlagkraft zu beaufschlagen, auf das Filterpapier fallen gelassen.
Jegliche Flüssigkeit,
die durch das Material aufgrund des Aufpralls austritt, wird auf
dem Filterpapier aufgefangen. Das Gewicht 184 wird nach dem
Aufprall über
einen Zeitraum von 2 Minuten auf dem Filterpapier 198 belassen.
Danach wird das beaufschlagte Filterpapier auf eine Waage gelegt,
und nach Ablauf von drei Minuten ab dem Zeitpunkt des Aufpralls wird
das Gewicht des beaufschlagten Filterpapiers ermittelt. Die dynamische
Schlagzähigkeit
wird durch folgende Formel berechnet:
-
-
BEISPIEL 8
-
Eine
atmungsaktive, stoffähnliche
Verbundlage, die in einen absorbierenden Wegwerfartikel als eine atmungsaktive
Wäscheschutzlage
eingegliedert werden kann, wird nach den in 18 in
Blockdiagrammform dargestellten Verfahrensschritten hergestellt.
Die Anfangsvliesbahn war eine Bahn aus Spunbonded-Polypropylenfasern,
das von FiberWeb North America erhalten wurde, mit der Bezeichnung
Typ 13561A.20.0; die Vorläuferfolie
war ein Polyethylenmaterial, das von Clopay Plastics Corporation
aus Cincinnati in Ohio erhalten wurde, mit der Bezeichnung Typ P18-3931;
und das Haftmittel, mit dem die Materialien verbunden wurden, nachdem
jedes Material modifiziert wurde, war vom Typ H-2031, erhalten von Ato-Findley aus Wauwatosa
in Wisconsin, und wurde gleichmäßig in einer
Menge von 3,1 g/m2 zwischen den Materialien aufgetragen.
-
Sowohl
die Anfangsvliesbahn 300 (Material 1) als auch
die Vorläuferfolie 302 (Material 2)
wurden separat modifiziert, indem man sie jeweils durch Formwalzensätze laufen
ließ.
Die Vliesbahn 300 wurde in einem Formungs- und Ausbreitungsschritt 304 unter
Verwendung von ineinander greifenden Formwalzen mit den in Spalte
A von Tabelle III dargestellten Zahngrößen und -abständen modifiziert,
um eine modifizierte Vliesbahn 306 zu liefern. Die Vorläuferfolie 302 wurde
in einem Aktivierungsschritt 308 unter Verwendung von ineinander greifenden
Formwalzen mit den in Spalte B von Tabelle III dargestellten Zahngrößen und
-abständen
modifiziert, um eine modifizierte, atmungsaktive Folie 310 zu
liefern. Die modifizierten Materialien wurden im Schritt 312 aneinander
geklebt, um eine Verbundbahn (Material 3) zu liefern. Nach
der Verbindung wurde die sich ergebende Verbundbahn einem Formungs-
und Ausbreitungsschritt 314 unter Verwendung von ineinander
greifenden Formwalzen mit den in Spalte C von Tabelle III dargestellten
Zahngrößen und
-abständen
unterworfen, um eine atmungsaktive, stoffähnliche untere Lage 316 zu
liefern.
-
-
-
Die
sich ergebende atmungsaktive, stoffähnliche Verbund-Wäscheschutzlage
weist die nachfolgenden Werte der Leistungsparameter der bei Wäscheschutzlagen
für absorbierende
Wegwerfartikel erwünschten
Art auf:
MVTR | 2900
g/m2/24h. |
Feuchtigkeitsaufprall | 2,04
g/m2 |
O2-Permeation | 11,1
m3O2/m2/24h |
Größenzunahme | 20
% nach Formungs- und Ausbreitungsschritt 316. |
-
VERBINDUNG
EINER MODIFIZIERTEN VLIESBAHN MIT EINER ELASTISCHEN BAHN
-
Zusätzlich zu
der Kombination einer modifizierten Vliesbahn mit einer Polymerfolie,
wie hierin vorstehend beschrieben, kann auch eine Verbundbahn bereitgestellt
werden, indem eine modifizierte Vliesbahn mit einer elastischen
Materialbahn, die einen bestimmten Grad an Elastizität aufweist,
verbunden wird. Da die modifizierte Vliesbahn dehnbar und eine elastomere
Bahn elastisch ist, liefern Verbundbahnstrukturen, die beide solcher
Bestandteile enthalten, alternative Ma terialien, die elastisch sind
und die als dehnbare Bestandteile eines absorbierenden Wegwerfartikels
eingesetzt werden können.
-
Elastische
Verbundmaterialien können
dazu verwendet werden, um Wäscheschutzlagen
und Beinbündchen
für Wegwerfwindeln
bereitzustellen. Außerdem
können
sie ferner dazu verwendet werden, örtlich dehnbare Elemente für Wegwerfwindeln
bereitzustellen, wie elastische Hüft-, Bauch- oder Beinstreifen
für einen
verbesserten Sitz und Komfort des Artikels. Damit solche Verbundmaterialien
in diesen Leistungsbereichen wirksam funktionieren, wird bevorzugt,
dass der Vliesbestandteil eine so wenig wie möglich einschränkende Wirkung
auf die Leistungseigenschaften des elastischen Bestandteils des
Verbundmaterials aufweist. Der elastische Bestandteil ist ein wichtiger
funktionaler Bestandteil des Verbundmaterials, der die Leistung
der Zusammensetzung erheblich beeinflusst, wohingegen der Vliesbestandteil
hauptsächlich
für erwünschte ästhetische
Wirkungen wie Oberflächenweichheit
und ein stoffähnliches
Erscheinungsbild bereitgestellt wird, und auch, um einem elastischen
Verbundmaterial einen erstrebenswerten Oberflächenreibungskoeffizienten für die Oberflächen des
Wegwerfartikels zu verleihen, die mit der Haut und der Kleidung
des Trägers
in Kontakt kommen.
-
Demgemäß sollte
der Vliesbestandteil eine Dehnfähigkeit
aufweisen, die der erforderlichen Dehnung des Verbundmaterials während der
Verwendung des Artikels, einschließlich während des Anlegens, Tragens, Entfernens
und Beseitigens, zumindest gleich ist. Es ist ebenfalls erwünscht, dass
der Vliesbestandteil eine Dehnfähigkeit
aufweist, die mindestens gleich der Dehnung ist, welcher das Verbundmaterial
während
der Herstellung des Artikels unterliegt. Insbesondere wird bevorzugt,
dass die Dehnfähigkeit
der modifizierten Vliesbahn vor Anfügen an eine elastische Bahn
im Bereich von etwa 50 % bis etwa 200 % liegt, entweder in Laufrichtung
der Bahn oder in Richtung quer zur Bahn.
-
Um
zu ermöglichen,
dass das elastische Verbundmaterial am effektivsten funktioniert,
ist es erstrebenswert, dass das Kraft-Dehnungsprofil der Zusammensetzung
so nahe wie möglich
an dem des elastischen Bestandteils liegt, um jegliche Steigerung
der Kraft zum Verlängern
der Zusammensetzung im Vergleich mit dem elastischen Bestandteil
allein zu minimieren. Es wird bevorzugt, dass jeglicher Anstieg
der Kraft zum Verlängern,
der durch das Hinzufügen
des Vliesbestandteils zum elastischen Bestandteil entsteht, im Vergleich
zu dem elastischen Bestandteil allein, bei unter etwa 40 % liegt,
bei Dehnungen zwischen etwa 50 % und etwa 200 %. Mehr bevorzugt
beträgt
die Kraftsteigerung unter etwa 33 %, und noch mehr bevorzugt beträgt die Kraftsteigerung
unter etwa 25 %, wiederum verglichen mit dem elastischen Bestandteil
allein, bei Dehnungen zwischen etwa 50 % bis etwa 200 %. Um sicherzustellen,
dass der Artikel leicht anzulegen und zu entfernen ist und auch
während
des Tragens komfortabel ist, wird bevorzugt, dass das elastische
Verbundmaterial eine Kraft zum Verlängern von unter etwa 236 g/cm
(600 g/in) bei Dehnungen zwischen etwa 50 % und etwa 200 % aufweist.
Mehr bevorzugt liegt die Kraft zum Verlängern unter etwa 196,1 g/cm
(500 g/in), und noch mehr bevorzugt liegt die Kraft zum Verlängern unter
etwa 160 g/cm (400 g/in), allesamt bei Dehnungen zwischen etwa 50
% und etwa 200 %.
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Wenn
den vorstehenden Leistungskriterien durch das elastische Verbundmaterial
nicht entsprochen wird, kann die Leistung eines Artikels, der das
Material enthält,
unter Praxisbedingungen beeinträchtigt
sein. Zum Beispiel wird das Anlegen einer Wegwerfwindel für einen
Benutzer aufgrund der zum Dehnen des elastischen Verbundmaterials
erforderlichen größeren Anstrengung
währscheinlich
weniger bequem sein. Außerdem
ist es ebenfalls wahrscheinlich, dass sich ein schlechter Sitz der
Wegwerfwindel ergibt, da das elastische Verbundmaterial nicht ausreichend
gedehnt werden kann, um sich dem Körper des Trägers unter üblichen Tragebedingungen und
als Reaktion auf Körperbewegungen
des Trägers
anzuschmiegen. Es kann sogar zu einem Reißen des Vliesbestandteils kommen,
wenn die Dehnfähig keit
des Vliesbestandteils bei der Anwendung oder während des Tragens des Artikels
ausreichend überschritten
wird.
-
Eine
modifizierte Vliesbahn und eine elastische Bahn können in
Oberfläche-an-Oberfläche-Beziehung aneinander
gefügt
werden, entweder an verschiedenen intermittierenden Oberflächenkontaktpunkten,
oder im Wesentlichen fortlaufend über mindestens einen Teil ihrer
coextensiv verlaufenden Oberflächen.
Der elastische Bestandteil kann sich entweder im gespannten oder
im ungespannten Zustand befinden, jedoch wird vorzugsweise der modifizierte
Vliesbestandteil mit dem elastischen Bestandteil verbunden, während sich
der elastische Bestandteil in einem im Wesentlichen ungespannten
Zustand befindet, so dass zusätzliche
Vorrichtungen, die andernfalls zum Halten des elastischen Bestandteils
im gespannten Zustand während
der Verbindung erforderlich wären,
nicht nötig
sind. Der modifizierte Vliesbestandteil kann mit dem elastischen
Bestandteil verbunden werden, nachdem der Vliesbestandteil von einer
Aufwickelwalze entfernt wurde, oder er kann sofort nachdem er einer
Modifizierung der hierin vorstehend beschriebenen Art unterzogen
wurde, an den elastischen Bestandteil angefügt werden.
-
Der
elastische Bestandteil kann aus jedem beliebigen geeigneten elastomeren
Material hergestellt werden. Im Allgemeinen können alle beliebigen geeigneten
elastomeren Harze oder Mischungen, die solche Harze enthalten, zum
Herstellen der elastomeren Bahn verwendet werden. Zum Beispiel kann
der elastische Bestandteil eine elastomere Folie sein, der aus Blockcopolymeren
der allgemeinen Formel A-B-A' hergestellt wurde,
wobei A und A' jeweils
Thermoplastpolymer-Endblöcke sind,
die eine Styroleinheit enthalen, wie ein Poly(vinylaren) und wobei
B ein elastomerer Polymer-Mittelblock ist, wie ein konjugiertes
Dien- oder ein niedriges Alkenpolymer. Weitere geeignete elastomere
Bahnen können
zum Beispiel Polyurethanelastomermaterialien einschließen, wie
die von B.F. Goodrich & Company
aus Cleveland in Ohio unter der Handelsbezeichnung ESTANE erhältlichen,
diejenigen, die Polyamidmaterialien verwenden, die von Elf Atochem
aus Philadelphia in Pennsylvania unter der Handelsbezeichnung PEBAX
erhältlich
sind, und Polyestermaterialien, die von E.I. duPont de Nemours & Company aus Wilmington
in Delaware unter der Handelsbezeichnung HYTREL erhältlich sind,
die vorstehend ebenfalls als geeignete Materialien für atmungsaktive
Folien aufgeführt
sind, die im Wesentlichen gegenüber
Flüssigkeiten
undurchlässig,
jedoch durchlässig
gegenüber
Feuchtigkeitsdampf sind.
-
Ein
Polyolefin kann ebenfalls mit einem elastomeren Harz vermischt werden,
um die Verarbeitungsfähigkeit
der Kombination zu verbessern. Das Polyolefin muss eines sein, das
in gemischter Form zusammen mit dem elastomeren Harz extrudierbar
ist. Nützliche
Polyolefinmischmaterialien enthalten Polyethylen, Polypropylen und
Polybuten und Ethylencopolymere, Polypropylencopolymere und Butencopolymere.
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Der
elastische Bestandteil kann auch eine druckempfindliche Elastomerhaftbahn
sein. Zum Beispiel kann das elastomere Material selbst klebrig sein
oder als Alternative kann ein kompatibles Klebharz zu den vorstehend
beschriebenen extrudierbaren Elastomerzusammensetzungen hinzugefügt werden,
um einen elastischen Bestandteil zu liefern, der als ein druckempfindliches
Haftmittel zum Verbinden des elastischen Bestandteils an einen modifizierten
Vliesbestandteil verwendet werden kann. Der elastische Bestandteil
kann auch ein mehrschichtiges Material sein, das zwei oder mehr
einzelne zusammenhängende
Bahnen oder Folien enthalten kann. Außerdem kann der elastische
Bestandteil ein mehrschichtiges Material sein, in dem eine oder
mehre Schichten eine Mischung elastischer und unelastischer Fasern
oder Partikel enthält.
-
Weitere
geeignete Elastomermaterialien zur Verwendung als elastischer Bestandteil
eines elastischen Verbunds enthalten „lebendigen" Synthetik- oder
Naturkautschuk, katalysierte Elastomer-Polyolefin-Metallocenmaterialien,
wärmeschrump fende
Elastomerfolien, geformte elastomere Gitterstoffe, Elastomerschaumstoffe
oder ähnliches.
-
19 veranschaulicht
die vorteilhafte Wirkung eines Modifizierens des Vliesbestandteils
oder der Vliesbahn der Zusammensetzung vor dem Verbinden mit dem
elastischen Bestandteil auf die Dehnbarkeit eines elastischen Verbundmaterials.
Jede der dargestellten Kurven zeigt die Zugkraft an, die erforderlich
ist, um eine bestimmte Bahn auf einen bestimmten Dehnungsgrad in
Richtung quer zur Bahn zu verlängern.
Die Kurve 1 stellt die Dehnungseigenschaften einer elastische
Bahn allein dar, in ihrem „Lieferungs-"Zustand und ohne irgendeine
Modifizierung irgendwelcher Art; die Kurve 2 stellt die
Dehnungseigenschaften eines elastischen Verbundmaterials dar, in
dem die gleiche elastische Bahn wie in Kurve 1 und eine
Vliesbahn zusammengeklebt wurden, während jedoch keiner der einzelnen
Bestandteile noch die Zusammensetzung auf irgendeine Weise modifiziert
wurden; und Kurve 3 stellt die Dehnungseigenschaften eines
Verbundmaterials dar, in dem die gleiche elastische Bahn wie in
den Kurven 2 und 3 mit der gleichen Art Vliesbahn
wie in Kurve 2 zusammengeklebt wurde, jedoch nachdem die
Vliesbahn zuvor durch das Hindurchlaufen durch ein Paar Formwalzen
auf die vorstehend beschrieben Weise modifiziert wurde, um eine
modifizierte Vliesbahn zu liefern. Für jede der Kurven 1 bis 3 ist
die elastische Bahn eine vakuumgeformte elastische Folie mit der
Bezeichnung Nr. CLXIII-106-1, erhalten von Tredegar Film Products
aus Terre Haute in Indiana, und die Vliesbahn ist ein gesponnenes
Polypropylenfaservlies mit der Bezeichnung Nr. FPN625, erhalten
von FiberWeb North America aus Simpsonville in South Carolina. Das
Haftmittel, das zum Verbinden der elastischen Bahn, die sich in
einem im Wesentlichen ungespannten Zustand befand, mit der Vliesbahn
verwendet wurde, um die in den Kurven 2 und 3 wiedergegebenen
Verbundmaterialien zu formen, wurde von Ato-Findley Adhesives aus
Wauwatosa in Wisconsin, Kennnr. H-2031, erhalten und in der Menge
von 7,6 cPa (7,75 g/m2) aufgetragen. Der
Vliesbestandteil wurde vor der Verbindung mit dem elastischen Bestandteil
durch sein Hindurchlau fen durch ein Paar ineinander greifender Formwalzen
des in 2 dargestellten Typs modifiziert, wobei jede der
Walzen die in der nachstehenden Tabelle IV dargestellten Zahngrößen und
Verarbeitungsbedingungen aufweist.
-
-
Wie
aus 19 ersichtlich ist, ändert die Verbindung einer
nicht modifizierten Vliesbahn mit einer elastischen Bahn (Kurve 2)
die Kraft zum Verlängern
des Verbundmaterials im Vergleich zur elastischen Bahn allein erheblich.
Obgleich die elastische Bahn an sich die von Kurve 1 dargestellten
Dehnungseigenschaften aufweist, schränkt die Verbindung einer verhältnismäßig wenig
dehnbaren, nicht modifizierten Vliesbahn an die elastische Bahn
die Dehnfähigkeit
des Verbundmaterials äußerst stark
ein, wie durch Kurve 2 dargestellt, wodurch das Verbundmaterial
weniger dehnbar wird und eine erheblich höhere Dehnungskraft erforderlich
wird, um die gleiche Prozentzahl an Dehnung zu erreichen wie die
elastischen Basisbahn an sich. Durch das Modifizieren der Vliesbahn
auf die hierin gezeigte Weise, durch das Hindurchlaufen der Vliesbahn
durch ein Paar ineinander greifender, verzahnter Formwalzen vor
dem Verbinden des Vliesmaterials mit der elastischen Bahn wird jedoch
der Vliesbahn Dehnbarkeit verliehen, und wenn die modifizierte Vliesbahn
mit der elastischen Bahn verbunden ist, weist das Verbundmaterial
praktisch die gleiche Eigenschaft bezüglich Kraft zum Verlängern versus
prozentuale Dehnung auf wie die elastische Bahn an sich, wie durch
die Kurve 3 dargestellt, die fast genau Kurve 1 entspricht.
Daher liegt die maximale Kaft zum Verlängern des Ver bundstoffs, der
die modifizierte Vliesbahn enthält,
gut innerhalb des bevorzugten Dehnungskraftbereichs von unter etwa
160 g/cm (400 g/in) im erwünschten
Dehnfähigkeitsbereich
von 50 % bis 200 %. Demgemäß weist
das Verbundmaterial, das aus dem elastischen zuzüglich des modifizierten Vliesstoffs
gebildet wurde, die erwünschten
Dehnbarkeitseigenschaften auf, wodurch ein solches Verbundmaterial
für die
Verwendung als Wäscheschutzlage,
dehnbarer Stoffstreifen oder andere Strukturelemente der absorbierenden
Wegwerfartikel geeignet wird.
-
MODIFIZIERTE
VLIESBAHNEN ALS BESTANDTEILE VON WEGWERFWINDELN
-
Wie
hierin vorstehend bereits erwähnt,
können
Verbundstrukturen, die eine modifizierte Vliesbahn enthalten und
nach der vorliegenden Erfindung hergestellt werden, vorteilhaft
als ein Bestandteil einer Wegwerfwindel verwendet werden. Die nachfolgende
Erörterung
liefert weitere Informationen bezüglich der Struktur solcher
Artikel. Diesbezüglich,
und wie hierin im Kontext absorbierender Wegwerfartikel verwendet,
bezieht sich die Bezeichnung „absorbierender
Artikel" im Allgemeinen
auf Vorrichtungen, die Körperausscheidungen absorbieren
und aufnehmen. Insbesondere bezieht sie sich auf Vorrichtungen,
die an oder nahe am Körper eines
Trägers
platziert werden, um die vom Körper
abgegebenen unterschiedlichen Ausscheidungen zu absorbieren und
aufzunehmen.
-
Die
hierin verwendete Bezeichnung „Wegwerfartikel" bezeichnet absorbierende
Artikel, die nicht gewaschen oder anderweitig als ein absorbierender
Artikel wiederhergestellt oder wieder verwendet werden sollen (d.
h., sie sind dazu bestimmt, nach einer einmaligen Verwendung entsorgt
zu werden und vorzugsweise recycled, kompostiert, oder anderweitig
auf umweltverträgliche
Weise entsorgt zu werden).
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Die
hierin verwendete Bezeichnung „angeordnet" bedeutet, dass ein
Element eines absorbierenden Wegwerfartikels an einem bestimmten
Ort oder in einer be stimmten Position als eine gleichmäßige Struktur mit
anderen Elementen des Artikels geformt (verbunden und positioniert)
oder als ein separates Element mit einem anderen Element des Artikels
verbunden wird.
-
Die
hierin verwendete Bezeichnung „verbunden" umfasst Konfigurationen,
bei denen ein Element direkt an einem anderen Element gesichert
wird, indem das Element direkt am anderen Element befestigt wird, und
ferner Konfigurationen, bei denen ein erstes Element indirekt an
einem anderen Element gesichert wird, indem das erste Element an
einem Zwischenteil befestigt wird, das wiederum am anderen Element
befestigt wird.
-
„Einheitlicher" absorbierender Artikel
bezieht sich auf absorbierende Artikel, die aus separaten Teilen geformt
sind, die miteinander verbunden wurden, um eine aufeinander abgestimmte
Einheit zu bilden, so dass sie keine separaten Handhabungselemente,
wie einen separaten Träger
und eine separate Einlage benötigen.
-
Eine
Ausführungsform
eines absorbierenden Wegwerfartikels wird in 20 in
Form der Wegwerfwindel 200 dargestellt. Die hierin verwendete
Bezeichnung „Windel" bezieht sich auf
einen absorbierenden Artikel, der im Allgemeinen um den unteren
Torso von Kleinkindern und inkontinenten Personen getragen wird.
Jedoch kann die vorliegende Erfindung auch auf andere Formen absorbierender
Artikel, wie Inkontinenzschlüpfer,
Inkontinenzunterwäsche,
absorbierende Einlagen, Windelträger
und -einlagen, Windelhosen und Training Pants, Damenhygienekleidung
und ähnliches
angewandt werden.
-
20 ist
eine Draufsicht auf eine Windel 200 in einem flach ausgebreiteten
Zustand, wobei ein Teil der Struktur weggelassen wurde, um die Gesamtkonstruktion
des Artikels klarer aufzuzeigen. Wie in 20 dargestellt,
ist der Teil der Windel 200, der in Richtung des Körpers des
Trägers
weist, vom Betrachter dieser Abbildung weggewandt, und der Teil
der Windel, der vom Träger
weg weist, in Richtung der äußeren Bekleidung
des Trägers,
dem Betrachter von 20 zu gewandt. Wie dargestellt
enthält
die Windel 200 eine flüssigkeitsdurchlässige obere
Lage 224; eine flüssigkeitsundurchlässige untere
Lage 226; einen Saugkern 228, der vorzugsweise
zwischen mindestens einem Teil der oberen Lage 224 und
der unteren Lage 226 positioniert ist; Seitenstreifen 230;
elastisch gemachte Beinbündchen 232;
ein elastisches Bauchbündchen 234;
und ein Befestigungssystem mit der allgemeinen Bezeichnung 240.
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Die
Windel 200 weist einen ersten Taillenbereich 236,
einen zweiten Taillenbereich 238 beabstandet vom ersten
Taillenbereich 236, und einen Schrittbereich 237 auf,
der sich zwischen dem ersten Taillenbereich 236 und dem
zweiten Taillenbereich 238 befindet. Der Rand der Windel 20 wird
durch Längsränder 250 bestimmt,
die im Allgemeinen parallel zur Längsachse 300 der Windel
verlaufen, und durch Seitenränder 252,
die zwischen den Längsrändern 250 und
im Allgemeinen parallel zur Seitenachse 310 der Windel
verlaufen.
-
Die
Windel 200 enthält
ein Chassis bzw. einen Rahmen 222, der den Hauptkörper der
Windel ausmacht. Das Chassis 222 enthält mindestens einen Teil des
Saugkerns 228 und enthält
ebenfalls bevorzugt äußere Deckschichten,
die durch die obere Lage 224 und die untere Lage 226 gebildet
werden. Wenn der absorbierende Artikel einen separaten Träger und
eine separate Einlage enthält,
enthält
das Chassis 222 im Allgemeinen auch den Träger und
die Einlage. Zum Beispiel kann ein Träger eine oder mehr Materialschichten
enthalten, um eine Außenabdeckung
des Artikels zu bilden, und eine Einlage kann eine absorbierende
Zusammenstellung, einschließlich
einer oberen Lage, einer Wäscheschutzlage
und einem Saugkern, enthalten. In solchen Fällen kann der Träger und/oder
die Einlage ein Befestigungselement enthalten, das verwendet wird, um
die Einlage während
der Verwendung an Ort und Stelle zu halten. Jedoch ist für gleichmäßige absorbierende
Artikel das Chassis 222 der strukturelle Hauptbestandteil
der Windel, dem andere Merkmale hinzugefügt werden, um die dargestellte
Windelgesamtstruktur zu bilden.
-
Obgleich
die obere Lage 224, die Wäscheschutzlage 226 und
der Saugkern 228 in zahlreichen bekannten Konfigurationen
zusammengestellt werden können,
werden bevorzugte Windelkonfigurationen allgemein im U.S.-Patent
Nr. 3,860,003 mit dem Titel „Contractible
Side Portions for Disposable Diaper" beschrieben, das an Kenneth B. Buell
am 14. Januar 1975 erteilt wurde; im U.S.-Patent Nr. 5,151,092 mit
dem Titel „Absorbent
Article with Dynamic Elastic Waist Feature Having a Predisposed
Resilient Flexural Hinge",
das an Buell et al. am 29. September 1992 erteilt wurde; im U.S.-Patent
Nr. 5,221,274 mit dem Titel „Absorbent
Article with Dynamic Elastic Waist Feature Having a Predisposed
Resilient Flexural Hinge," das
an Buell et al. am 22. Juni 1993 erteilt wurde; im U.S.-Patent Nr.
5,554,145 mit dem Titel „Absorbent
Article With Multiple Zone Structural Elastic-Like Film Web Extensible
Waist Feature",
das an Roe et al. am 10. September 1996 erteilt wurde; im U.S.-Patent
Nr. 5,569,234 mit dem Titel „Disposable
Pull-On Pant", das
an Buell et al. am 29. Oktober 1996 erteilt wurde; im U.S.-Patent
Nr. 5,580,411 mit dem Titel „Zero
Scrap Method For Manufacturing Side Panels For Absorbent Articles", das an Nease et
al. am 3. Dezember 1996 erteilt wurde; und im U.S.-Patentantrag Seriennr.
08/723,179 mit dem Titel „Absorbent
Article With Multi-Directional Extensible Side Panels", der am 30. September
1996 (zugelassen) im Namen von Robles et al. erteilt wurde.
-
Die
Wäscheschutzlage 226 ist
im Allgemeinen der Teil der Windel 200, der angrenzend
an die der Kleidung zugewandte Oberfläche 245 des Saugkerns 228 positioniert
ist und dazu dient, zu verhindern, dass Körperausscheidungen, die im
Saugkern 228 absorbiert und enthalten sind, Gegenstände beschnutzen,
die in Kontakt mit der Windel 200 kommen könnten, wie
Bettwäsche
und Unterwäsche.
In bevorzugten Ausführungsformen
ist die Wäscheschutzlage 226 undurchlässig gegenüber Flüssigkeiten
(z.B. Urin) und enthält
eine dünne,
elastische, flüssigkeitsundurchlässige Kunststofffolie,
wie eine Thermoplastfolie, mit einer Dicke von etwa 0,012 mm (0,5
mil) bis etwa 0,051 mm (2,0 mil). Geeignete Wäscheschutzfolien sind die von
Tredegar Industries Inc. aus Terre Haute, IN, hergestellten und
unter den Bezeichnungen X15306, X10962, und X10964 verkauften.
-
Weitere
geeignete Wäscheschutzmaterialien
können
atmungsaktive Materialien einschließen, die es ermöglichen,
dass Feuchtigkeitsdampf aus der Windel 200 entweicht, während sie
immer noch im Wesentlichen verhindern, dass flüssige Ausscheidungen daraus
entweichen. Beispiele atmungsaktiver Materialien können die
hierin vorstehend beschriebenen Folien und Verbundmaterialien enthalten;
Gewebebahnen; Vliesbahnen; Verbundmaterialien wie folienbeschichtete
Vliesbahnen; monolithische Folien; und mikroporöse Folien einschließlich den
von Mitsui Toatsu Co. aus Japan unter der Bezeichnung ESPOIR NO
und von EXXON Chemical Co. aus Bay City in TX unter der Bezeichnung
EXXAIRE hergestellten Folien. Geeignete atmungsaktive Materialien
in Form polymerer Mischungen sind von Clopay Corporation aus Cincinnati
in OH unter dem Namen HYTREL, Mischung P18-3097, erhältlich.
Atmungsaktive Verbundmaterialien werden ferner in einer internationalen
Patentanmeldung, die am 22. Juni 1995 unter der Veröffentlichungsnr.
WO 95/16746 im Namen von E. I. duPont de Nemours & Company veröffentlicht
wurde, und im U.S.-Patent Nr. 5,865,823 mit dem Titel „Absorbent
Article Having A Breathable, Fluid Impervious Backsheet", das an Currom am
2. Februar 1999 erteilt wurde, beschrieben. Weitere atmungsaktive
Wäscheschutzlagen,
die Vliesbahnen und Folien mit geformten Öffnungen enthalten, werden
im U.S.-Patent Nr. 5,571,096 mit dem Titel „Absorbent Article Having
Breathable Side Panels" beschrieben,
das an Dobrin et al. am 5. November 1996 erteilt wurde.
-
Die
Wäscheschutzlage 226 oder
ein beliebiger Teil davon kann ggf. in eine oder mehrere Richtungen elastisch
dehnbar sein, wie bereits hierin beschrieben. In einer Ausführungsform
kann die Wäscheschutzlage 226 eine
strukturell pseudoelastische Folienbahn („SELF") enthalten. Eine strukturell pseudoelastische
Folienbahn ist ein streckbares Material, das ein pseudoelastisches
Verhalten in Deh nungsrichtung zeigt, ohne dass elastische Materialien
hinzugefügt
wurden. Die SELF-Bahn enthält
ein beanspruchbares Netz mit mindestens zwei benachbarten, unterschiedlichen
und andersartigen Bereichen. Vorzugsweise ist einer der Bereiche
so konfiguriert, dass er gegenüber
einer angelegten Axialdehnung in einer Richtung parallel zu einer
vorher festgelegten Achse Widerstandskräfte aufweist, ehe ein erheblicher
Anteil des anderen Bereichs nennenswerte Widerstandskräfte gegenüber der
angewandten Dehnung entwickelt. Mindestens einer der Bereiche weist
eine Oberflächenweglänge auf,
die größer als
die des anderen Bereichs ist, wenn im Wesentlichen parallel zur
vorher festgelegten Achse gemessen wird, während sich das Material in
einem ungespannten Zustand befindet. Der Bereich, der die längere Oberflächenweglänge aufweist,
enthält
eine oder mehrere Verformungen, die sich über die Ebene des anderen Bereichs
hinaus erstrecken.
-
Die
SELF-Bahn weist mindestens zwei erheblich unterschiedliche Phasen
gesteuerter Widerstandskraft auf, um der Dehnung entlang mindestens
einer vorher festgelegten Achse zu widerstehen, wenn es einer angewandten
Dehnung in eine Richtung parallel zur vorher festgelegten Achse
ausgesetzt wird. Diesbezüglich weist
die SELF-Bahn erste Widerstandskräfte gegenüber der angewandten Dehnung
auf, bis die Dehnung der Bahn ausreichend ist, um dazu zu führen, dass
ein erheblicher Anteil des Bereichs mit der längeren Oberflächenweglänge in die
Ebene der angewandten Dehnung übergeht,
worauf die SELF-Bahn zweite Widerstandskräfte zeigt, um der Dehnung weiter
zu widerstehen. Die gesamten Widerstandskräfte gegenüber der Dehnung sind höher als
die ersten Widerstandskräfte
gegenüber
der Dehnung, die vom ersten Bereich geliefert werden. Diesbezüglich werden
SELF-Bahnen, die für
eine Verwendung in der Windel 200 geeignet sind, vollständiger im
U.S.-Patent Nr. 5,518,801 mit dem Titel „Web Materials Exhibiting
Elastic-Like Behavior",
das an Chappell, et, al. am 21. Mai 1996 erteilt wurde, beschrieben.
In alternativen Ausführungsformen
kann die Wäscheschutzlage 226 elastomere
Folien, Schaumstoffe, Faserbündel
oder Kom binationen dieser oder anderer geeigneter Materialien zusammen
mit Vliesbahnen oder synthetischen Folien enthalten.
-
Die
untere Lage 226 kann mit der oberen Lage 224,
mit dem Saugkern 228 oder mit irgendeinem anderen Element
der Windel 200 mittels eines beliebigen, im Fachgebiet
bekannten Befestigungsmittels verbunden werden. Zum Beispiel kann
das Befestigungsmittel eine gleichmäßige fortlaufende Haftmittelschicht,
eine gemusterte Haftmittelschicht oder eine Gruppierung einzelner
Linien, Spiralen oder Punkte von Haftmitteln enthalten. Ein bevorzugtes
Befestigungsmittel enthält
ein offenes Fadenmusternetz aus Haftmittel wie im U.S.-Patent Nr.
4,573,986 mit dem Titel „Disposable
Waste-Containment Garment",
das an Minetola et al. am 4. März 1986
erteilt wurde, offenbart. Weitere geeignete Befestigungsmittel enthalten
mehrere Linien aus Haftmittelfäden,
die in ein Spiralmuster verwirbelt sind, wie von der im U.S.-Patent
Nr. 3,911,173, das an Sprague, Jr. am 7. Oktober 1975 erteilt wurde,
gezeigten Vorrichtung, deren Methoden darin veranschaulicht werden;
im U.S.-Patent Nr. 4,785,996, das an Ziecker, et al. am 22. November
1978 erteilt wurde; und im U.S.-Patent Nr. 4,842,666, das an Werenicz
am 27. Juni 1989 erteilt wurde. Die untere bzw. Wäscheschutzlage
(oder die nachfolgend hierin beschriebene obere Lage) kann auch
nur an bestimmten Stellen an den Saugkern angefügt werden, wie entlang eines
Längsstreifens,
der seitlich am Kern verläuft,
oder an einem oder beiden Längsenden des
Kerns, oder an anderen Stellen, so dass die untere Lage oder die
oberen Lagen außerhalb
der Stellen der Verbindung ggf. leichter gedehnt werden kann. Der
Kern kann auch ganz ohne Verbindung zur oberen Lage oder zur Wäscheschutzlage
und fähig
sein, zwischen solchen Bestandteilen zu „schwimmen", während
sie gedehnt werden, um somit den Dehnungsgrad der Bestandteile nicht
einzuschränken.
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Haftmittel,
die für
das Verbinden der Bestandteile der Windel 200 als zufrieden
stellend befunden wurden, werden von H. B. Fuller Company aus St.
Paul in Minnesota hergestellt und als HL-1620 und HL-1358-XZP vertrieben.
Alternativ kann das Befestigungsmittel Heißverklebungen, Druckbindungen,
Ultraschallbindungen, dynamisch-mechanische Bindungen, oder jede
beliebigen anderen geeigneten Befestigungsmittel oder Kombinationen
dieser Befestigungsmittel, die im Fachgebiet bekannt sind, enthalten.
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Die
obere Lage 24 befindet sich bevorzugt angrenzend an der
dem Körper
zugewandten Oberfläche vom
Saugkern 228 und kann damit und/oder mit der Wäscheschutzlage 226 mittels
eines beliebigen, im Fachgebiet bekannten Befestigungsmittels verbunden
werden. Geeignete Befestigungsmittel werden vorstehend im Kontext
des Verbindens der Wäscheschutzlage 226 mit
anderen Elementen der Windel 200 beschrieben. In einer
bevorzugten Ausführungsform
werden die obere Lage 224 und die untere Lage 226 an
einigen Stellen direkt miteinander verbunden und an anderen Stellen
indirekt miteinander verbunden, indem sie direkt an andere Elemente
der Windel 200 angefügt
werden.
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Die
obere Lage 224 ist vorzugsweise anschmiegsam, fühlt sich
weich an und reizt die Haut des Trägers nicht. Ferner ist mindestens
ein Teil der oberen Lage 224 flüssigkeitsdurchlässig und
ermöglicht
es Flüssigkeiten,
leicht durch ihre Dicke hindurch zu treten, um vom Saugkern 228 aufgenommen
zu werden. Eine geeignete obere Lage 224 kann aus einem
großen
Bereich von Materialien hergestellt werden, wie aus porösen Schaumstoffen;
vernetzten Schaumstoffen; Kunststofffolien mit Öffnungen; oder gewebten oder
nicht gewebten Naturfaserbahnen (z.B. aus Holz- oder Baumwollfasern),
Synthetikfasern (z.B. Polyester- oder
Polypropylenfasern), oder einer Kombination aus Natur- und Synthetikfasern.
Wenn die obere Lage 224 Fasern enthält, können die Fasern im Spinnvlies-,
Kardier-, Naßlegungs-,
Meltblown-, Wasserstrahlverfestigungsverfahren oder anderweitig
wie im Fachgebiet bekannt verarbeitet sein. Ein geeignetes oberes
Lagenmaterial in Form einer Bahn aus Stapellängen-Polypropylenfasern wird
von Veratec, Inc., einem Unternehmensbereich der International Paper
Company, of Walpole, Massachusetts, unter der Bezeichnung P-8 hergestellt.
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Geeignete
geformte obere Folienlagen werden im U.S.-Patent Nr. 3,929,135 mit
dem Titel „Absorbent Structures
Having Tapered Capillaries",
das an Thompson am 30. Dezember 1975 erteilt wurde, beschrieben; im
U.S.-Patent Nr. 4,324,246 mit dem Titel „Disposable Absorbent Article
Having A Stain Resistant Topsheet", das an Mullane, et al. am 13. April
1982 erteilt wurde; im U.S.-Patent Nr. 4,342,314 mit dem Titel „Resilient Plastic
Web Exhibiting Fiber-Like Properties", das an Radel, et al. am 3. August
1982 erteilt wurde; im U.S.-Patent Nr. 4,463,045 mit dem Titel „Macroscopically
Expanded Three-Dimensional Plastic Web Exhibiting Non-Glossy Visible
Surface and Cloth-Like Tactile Impression", das an Ahr, et al. am 31. Juli 1984
erteilt wurde; und im U.S.-Patent Nr. 5,006,394 mit dem Titel „Multilayer
Polymeric Film",
das an Baird am 9. April 1991 erteilt wurde. Weitere geeignete obere
Lagen können
nach den U.S.-Patenten Nr. 4,609,518 und 4,629,643, die an Curro
et al. jeweils am 2. September 1986 und am 16. Dezember 1986 erteilt
wurden, hergestellt werden. Solche geformten Folien sind von der
Procter & Gamble
Company aus Cincinnati in Ohio unter der Bezeichnung „DRI-WEAVE" und von Tredegar
Corporation aus Terre Haute in Indiana unter der Bezeichnung „CLIFF-T" erhältlich.
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Vorzugsweise
wird die obere Lage 224 aus einem hydrophoben Material
hergestellt oder so behandelt, dass es hydrophob wird, um die Haut
des Träger
von im Saugkern 228 enthaltenen Flüssigkeiten zu isolieren. Wenn
die obere Lage 224 aus einem hydrophoben Material hergestellt
wird, wird bevorzugt mindestens die obere, dem Körper zugewandte Oberfläche der
oberen Lage so behandelt, dass sie hydrophil wird, so dass Flüssigkeiten
schneller durch die obere Lage hindurch treten. Eine solche Behandlung
verringert die Wahrscheinlichkeit, dass Körperausscheidungen von der
oberen Lage herablaufen statt durch die obere Lage gesogen und vom
Saugkern absorbiert zu werden. Die obere Lage kann hydrophil gemacht
werden, indem sie mit einem Tensid behandelt oder indem ein Tensid
in die obere Lage aufgenommen wird. Geeignete Methoden zur Behandlung
der oberen Lage mit einem Tensid umfassen das Besprühen des
Decklagenmaterials mit dem Tensid und das Eintauchen des Materials
in das Tensid. Eine genauere Erörterung
solcher Behandlungen sowie der Hydrophilie ist im U.S.-Patent Nr.
4,988,344 mit dem Titel „Absorbent
Articles with Multiple Layer Absorbent Layers", das an Reising, et al. on Jan. 29,
1991 erteilt wurde, enthalten; und im U.S.-Patent Nr. 4,988,345
mit dem Titel „Absorbent
Articles with Rapid Acquiring Absorbent Cores", das an Reising am 29. Jan. 1991 erteilt
wurde. Eine genauere Erörterung
einiger geeigneter Methoden zum Aufnehmen von Tensiden in die obere
Lage ist in der U.S.-amerikanische gesetzlichen Registrierung von
Erfindungen Nr. H1670, veröffentlicht
am 1. Juli 1997 im Namen von Aziz et al., zu finden.
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Als
eine Alternative kann die obere Lage 224 eine Bahn oder
einer Folie mit Öffnungen
enthalten, die hydrophob ist. Die Hydrophobie kann erzielt werden,
indem der Schritt zur Hydrophilisierungsbehandlung aus dem Herstellungsvorgang
ausgelassen wird und/oder auf die obere Lage eine Hydrophobisierungsbehandlung erfolgt,
wie eine Polytetrafluorethylenverbindung wie SCOTCHGUARD, erhältlich von
3M aus Minneapolis in Minnesota, oder eine hydrophobe Lotionszusammensetzung,
wie nachstehend beschrieben. Bei solchen Ausführungsformen wird bevorzugt,
dass die Öffnungen
in der oberen Lage groß genug
sind, um das Eintreten wässriger
Fluide wie Urin ohne erheblichen Widerstand zu ermöglichen.
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Zusätzlich kann
jeder beliebige Teil der oberen Lage 224 mit einer Lotion
beschichtet werden, die eine im Fachgebiet bekannte Zusammensetzung
aufweist. Beispiele geeigneter Lotionen enthalten die im U.S.-Patent
Nr. 5,607,760 mit dem Titel „Disposable
Absorbent Article Having A Lotioned Topsheet Containing an Emollient
and a Polyol Polyester Immobilizing Agent", das an Roe am 4. März 1997 erteilt wurde; im U.S.-Patent
Nr. 5,609,587 mit dem Titel „Diaper
Having A Lotion Topsheet Comprising A Liquid Polyol Polyester Emollient
And An Immobilizing Agent",
das an Roe am 11. März
1997 erteilt wurde; im U.S.-Patent Nr. 5,635,191 mit dem Titel „Diaper
Having A Lotioned Topsheet Containing A Poly siloxane Emollient", das an Roe et al.
am 3. Juni 1997 erteilt wurde; und im U.S.-Patent Nr. 5,643,588 mit dem Titel „Diaper
Having A Lotioned Topsheet", das
an Roe et al. am 1. Juli 1997 erteilt wurde, beschriebenen. Die
Lotion kann allein oder in Kombination mit einem anderen Mittel
als die vorstehend beschriebene hydrophobierende Behandlung funktionieren.
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Die
obere Lage kann ebenfalls antibakterielle Mittel enthalten oder
mit diesen behandelt werden, wobei einige Beispiele davon in der
internationalen Patentveröffentlichung
Nr. WO 95/24173 mit dem Titel „Absorbent
Articles Containing Antibacterial Agents in the Topsheet For Odor
Control", die am
14. September 1995 im Namen von Theresa Johnson veröffentlicht
wurde, offenbart. Zusätzlich
können
die obere Lage 224, die untere Lage 226 oder ein
beliebiger Teil der oberen Lage oder der unteren Lage geprägt und/oder
aufgeraut werden, um ein stoffähnlicheres
Erscheinungsbild zu liefern.
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Der
Saugkern 228 kann sämtliches
absorbierendes Material enthalten, das allgemein komprimierbar und
anpassbar ist und die Haut des Trägers nicht reizt und Flüssigkeiten
wie Urin und andere Körperausscheidungen
absorbieren und zurückbehalten
kann. Der Saugkern 228 kann in einer großen Vielzahl
von Größen und
Formen hergestellt werden (z.B. viereckig, sanduhrförmig, in „T"-Form, asymmetrisch,
usw.) und eine große
Vielzahl flüssigkeitsabsorbierender
Materialien enthalten, die in Wegwerfwindeln und in anderen absorbierenden
Artikeln allgemein enthalten sind, wie zerriebener Holzzellstoff,
der allgemein als Airfelt bezeichnet wird. Beispiele weiterer geeigneter
absorbierender Materialien enthalten gekreppte Cellulosewatte; Meltblown-Polymere,
einschließlich
Coforms; chemisch versteifte, modifizierte, oder vernetzte Cellulosefasern; Zellstoff,
einschließlich
Zellstoffwicklungen und Zelstoffschichtstoffen; absorbierende Schaumstoffe,
absorbierende Schwämme;
superabsorbierende Polymere; absorbierende Geliermaterialien; oder
jedes beliebige weitere bekannte absorbierende Material oder Kombinationen
solcher Materialien.
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Die
Konfiguration und Sturktur des Saugkerns 228 kann ebenfalls
variieren. Zum Beispiel können
der Saugkern oder andere absorbierende Strukturen Zonen variierender
Dicke, einen hydrophilen Gradienten, einen superabsorbierenden Gradienten,
oder Zonen geringerer Durchschnittsdichten und geringerer Durchschnittsflächengewichte
aufweisen; oder eine oder mehrere Schichten oder Strukturen aufweisen.
Jedoch sollte die Gesamtabsorptionsfähigkeit vom Saugkern 228 der
vorgesehenen Belastung und der beabsichtigten Verwendung der Windel 200 entsprechen.
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Beispiele
absorbierender Strukturen zur Verwendung als die absorbierenden
Zusammenstellungen werden im U.S.-Patent Nr. 4,610,678 mit dem Titel „High-Density Absorbent
Structures", das
an Weisman et al. am 9. September 1986 erteilt wurde, beschrieben;
im U.S.-Patent Nr. 4,673,402 mit dem Titel „Absorbent Articles With Dual-Layered
Cores", das an Weisman
et al. am 16. Juni 1987 erteilt wurde; im U.S.-Patent Nr. 4,834,735
mit dem Titel „High
Density Absorbent Members Having Lower Density and Lower Basis Weight
Acquisition Zones," das
an Alemany et al. am 30. Mai 1989 erteilt wurde; im U.S.-Patent
Nr. 4,888,231 mit dem Titel „Absorbent
Core Having A Dusting Layer",
das an Angstadt am 19. Dezember 1989 erteilt wurde; im U.S.-Patent
Nr. 5,137,537 mit dem Titel „Absorbent
Structure Containing Individualized, Polycarboxylic Acid Crosslinked
Wood Pulp Cellulose Fibers",
das an Herron et al. am 11. August 1992 erteilt wurde; im U.S.-Patent
Nr. 5,147,345 mit dem Titel „High
Efficiency Absorbent Articles For Incontinence Management", das an Young et
al. am 15. September 1992 erteilt wurde; im U.S.-Patent Nr. 5,342,338
mit dem Titel „Disposable
Absorbent Article For Low-Viscosity Fecal Material", das an Roe am 30.
August 1994 erteilt wurde; im U.S.-Patent Nr. 5,260,345 mit dem
Titel „Absorbent
Foam Materials For Aqueous Body Fluids and Absorbent Articles Containing
Such Materials",
das an DesMarais et al. am 9. November 1993 erteilt wurde; im U.S.-Patent
Nr. 5,387,207 mit dem Titel „Thin-Until-Wet
Absorbent Foam Materials For Aqueous Body Fluids And Process For Making
Same", das an Dyer et
al. am 7. February 1995 erteilt wurde; und im U.S.-Patent Nr. 5,625,222
mit dem Titel „Absorbent
Foam Materials For Aqueous Fluids Made From high Internal Phase
Emulsions Having Very High Water-To-Oil Ratios", das an Des-Marais et al. am 22. Juli 1997 erteilt
wurde.
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Die
Windel 200 kann ferner mindestens ein elastisches Taillenbündchen 234 enthalten,
das einen verbesserten Sitz und eine verbesserte Einbehaltung unterstützt. Das
elastische Taillenbündchen 234 soll
sich im Allgemeinen dehnen und zusammenziehen, um dynamisch auf
der Taille des Trägers
zu sitzen. Das elastische Taillenbündchen 234 dehnt sich
vorzugsweise von mindestens einem Taillenrand 262 des Saugkerns 228 mindestens
in Längsrichtung
nach außen
und bildet allgemein mindestens einen Teil des Seitenrands 252 der
Windel 200. Wegwerfwindeln werden oft so konstruiert, dass
sie zwei elastische Taillenbündchen
aufweisen, eines im ersten Taillenbereich 236 und eines
im zweiten Taillenbereich 238. Ferner kann das elastische
Taillenbündchen 234 oder
jeder beliebige Bestandteil davon ein oder mehr getrennte Elemente
aufweisen, die an der Windel 200 befestigt sind. Zusätzlich kann
das elastische Taillenbündchen 234 als
eine Erweiterung anderer Elemente der Windel 200, wie der
unteren Lage 226, der oberen Lage 224, oder sowohl
der unteren Lage 226 als auch der oberen Lage 224 konstruiert
sein.
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Das
elastische Taillenbündchen 234 kann
in einer Vielzahl unterschiedlicher Konfigurationen konstruiert
sein, einschließlich
der im U.S.-Patent Nr. 4,515,595, das an Kievit et al. am 7. Mai
1985 erteilt wurde, beschriebenen; im U.S.-Patent Nr. 4,710,189,
das an Lash am 1. Dezember 1987 erteilt wurde; im U.S.-Patent Nr.
5, 151,092, das an Buell am 9. September 1992 erteilt wurde; und
im U.S.-Patent Nr. 5,221,274, das an Buell am 22. Juni 1993 erteilt
wurde. Weitere geeignete Taillenbundkonfigurationen können Taillenverschlussbündchen wie
die im U.S.-Patent Nr. 5,026,364, das an Robertson am 25. Juni 1991
erteilt wurde, und im U.S.-Patent Nr. 4,816,025, das an Foreman
am 28. März
1989 erteilt wurde, beschriebenen enthalten.
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Die
Windel 200 kann ferner ein Befestigungssystem 240 enthalten.
Vorzugsweise hält
das Befestigungssystem 240 den ersten Taillenbereich 236 und
den zweiten Taillenbereich 238 in mindestens einem teilweise überlappenden
Zustand, um, wenn die Windel getragen wird, eine seitliche Spannung
um den Taillenumfangsteil der Windel 200 herum bereitzustellen,
um die Windel sicher in der gewünschten
Position am Körper
des Trägers
zu halten. Das Befestigungssystem 240 enthält bevorzugt
Befestigungsstreifen und/oder Haken und Ösen-Befestigungsmittel, obgleich
sämtliche
anderen bekannten Befestigungsmittel ebenfalls akzeptabel sind.
Einige beispielhafte Befestigungssysteme werden im U.S.-Patent Nr.
3,848,594 mit dem Titel „Tape Fastening
System for Disposable Diaper" offenbart,
das an Buell am 19. November 1974 erteilt wurde; im U.S.-Patent
Nr. B1 4,662,875 mit dem Titel „Absorbent Article", das an Hirotsu
et al. am 5. Mai 1987 erteilt wurde; im U.S.-Patent Nr. 4,846,815
mit dem Titel „Disposable
Diaper Having An Improved Fastening Device", das an Scripps am 11. Juli 1989 erteilt
wurde; im U.S.-Patent Nr. 4,894,060 mit dem Titel „Disposable
Diaper With Improved Hook Fastener Portion", das an Nestegard am 16. Januar 1990
erteilt wurde; im U.S.-Patent Nr. 4,946,527 mit dem Titel „Pressure-Sensitive
Adhesive Fastener And Method of Making Same", das an Battrell am 7. August 1990
erteilt wurde; und im U.S.-Patent Nr. 5,151,092, das an Buell am
9. September 1992 erteilt wurde, und im U.S.-Patent Nr. 5,221,274,
das an Buell am 22. Juni 1993 erteilt wurde. Das Befestigungssystem kann
auch ein Mittel liefern, um den Artikel in einer Anordnungskonfiguration
zu halten, wie im U.S.-Patent Nr. 4,963,140, das an Robertson et
al. am 16. Oktober 1990 erteilt wurde, offenbart. In alternativen
Ausführungsformen
können
gegenüber
liegende Seiten eines Kleidungsstücks zusammengenäht oder
-geschweißt
werden, um eine Unterhose zu formen. Dies ermöglicht es, dass der Artikel
als Windelhose, wie ein Trainingshöschen, verwendet werden kann.
-
Die
Windel 200 kann ferner Seitenstreifen 230 enthalten,
die elastisch oder dehnbar sein können, um einen bequemeren und
anschmiegsameren Sitz zu liefern. Solche Seitenstreifen liefern
dem Träger
anfangs einen bequemen Sitz der Windel 200 und können diesen
Sitz während
der Tragezeit und vorzugsweise über einen
Zeitraum, zu dem die Windel 200 mit Ausscheidungen belastet
wurde, hinaus beibehalten. Diesbezüglich ermöglichen elastifizierte Seitenstreifen 230,
dass sich die Seiten der Windel 200 dehnen und zusammenziehen,
und erlauben ein effektiveres Anlegen der Windel 200, da,
selbst wenn der Windelanleger während
der Anwendung einen elastifizierten Seitenstreifen 230 weiter
als den anderen zieht, sich die Windel 200 nach dem Anlegen
und während
des Tragens „selbst
einstellen" wird.
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Obgleich
sich bei der Windel 200 die Seitenstreifen 230 bevorzugt
im zweiten Taillenbereich 238 befinden, können sich
die Seitenstreifen 230 auch im ersten Taillenbereich 236 oder
sowohl im ersten Taillenbereich 236 als auch im zweiten
Taillenbereich 238 befinden. Die Seitenstreifen 230 können in
jeder beliebigen geeigneten Konfiguration konstruiert werden. Beispiele
für Windeln
mit elastifizierten Seitenstreifen werden im U.S.-Patent Nr. 4,857,067
mit dem Titel „Disposable
Diaper Having Shirred Ears",
das an Wood, et al. am 15.August 1989 erteilt wurde, offenbart;
im U.S.-Patent Nr. 4,381,781, das an Sciaraffa, et al. am 3. Mai
1983 erteilt wurde; im U.S.-Patent Nr. 4,938,753, das an Van Gompel,
et al. am 3. Juli 1990 erteilt wurde; im U.S.-Patent Nr. 5,151,092,
das an Buell am 9. September 1992 erteilt wurde, und im U.S.-Patent
Nr. 5, 221,274, das an Buell am 22. Juni 1993 erteilt wurde; im
U.S.-Patent Nr. 5,669,897 mit dem Titel „Absorbent Articles Providing
Sustained Dynamic Fit",
das an LaVon, et al. am 23. September 1997 erteilt wurde; und in
der U.S.-Patentanmeldung Seriennr. 08/723,179 mit dem Titel „Absorbent
Article With Multi-Directional Extensible Side Panels", eingereicht am
30. September 1996 (zugelassen) im Namen von Robles, et al.
-
Die
Windel 200 enthält
vorzugsweise außerdem
Beinbündchen 232,
die eine verbesserte Zurückhaltung
von Flüssigkeiten
und anderen Körperausscheidungen
beim Tragen der Windel liefern. Solche Beinbündchen können auch als Beinbändchen,
Seitenklappen, Sperrbündchen,
oder elastische Bündchen
bezeichnet werden. U.S.-Patent Nr. 3,860,003 beschreibt eine Wegwerfwindel,
die eine zusammenziehbare Beinöffnung mit
einer Seitenklappe und einem oder mehreren elastischen Teilen liefert,
um ein elastifiziertes Beinbündchen zu
liefern (manchmal als ein Abschlussbündchen bezeichnet). Die U.S.-Patente
Nr. 4,808,178 und 4,909,803, die jeweils an Aziz et al. am 28. Februar
1989 und 20. März,
1990 erteilt wurden, beschreiben Wegwerfwindeln mit „abstehenden" elastifizierten
Klappen (Sperrbündchen),
welche die Zurückhaltung
in den Beinbereichen verbessern. Die U.S.-Patente Nr. 4,695,278
und 4,795,454, die jeweils an Lawson am 22. September 1987 und an
Dragoo am 3. Januar 1989 erteilt wurden, beschreiben Wegwerfwindeln
mit doppelten Bündchen,
einschließlich
Abschlussbündchen
und Sperrbündchen.
In einigen Ausführungsformen
ist es möglicherweise
erstrebenswert, alle oder einen Teil der Beinbündchen wie vorstehend beschrieben
mit einer Lotion zu behandeln.
-
Die
Ausführungsformen
der Windel 200 können
auch Vertiefungen zum Aufnehmen und zur Aufbewahrung von Ausscheidungen,
Trennelemente, die Hohlräume
für Ausscheidungen
bereitstellen, Sperrschichten zum Einschränken der Bewegung von Ausscheidungen
in dem Artikel, Zwischenräume
oder Hohlräume, die
in der Windel abgeschiedene Ausscheidungen aufnehmen und aufbewahren,
und ähnliches
sowie sämtliche
Kombinationen davon enthalten. Beispiele für Vertiefungen und Trenelemente
zur Verwendung in absorbierenden Produkten werden im U.S.-Patent
Nr. 5,514,121 mit dem Titel „Diaper
Having Expulsive Spacer", das
an Roe et al. am 7. Mai 1996 erteilt wurde, beschrieben; im U.S.-Patent
Nr. 5,171,236 mit dem Titel „Disposable
Absorbent Article Having Core Spacers", das an Dreier et al am 15. Dezember
1992 erteilt wurde; im U.S.-Patent Nr. 5,397,318 mit dem Titel „Absorbent
Article Having A Pocket Cuff',
das an Dreier am 14. März 1995
erteilt wurde; im U.S.-Patent Nr. 5,540,671 mit dem Titel „Absorbent
Article Having A Pocket Cuff With An Apex", das an Dreier am 30. Juli 1996 erteilt
wurde; in der internationalen Patentanmeldung Veröffentlichungsnr.
WO 93/25172, veröffentlicht
am 3. Dezember 1993 mit dem Titel „Spacers For Use In Hygienic
Absorbent Articles And Disposable Absorbent Articles Having Such
Spacer"; und im
U.S.-Patent Nr. 5,306,266 mit dem Titel „Flexible Spacers For Use
In Disposable Absorbent Articles",
das an Freeland am 26. April 1994 erteilt wurde.
-
Beispiele
von Windeln mit Zwischenräumen
oder Hohlräumen
werden im U.S.-Patent
Nr. 4,968,312 mit dem Titel „Disposable
Fecal Compartmenting Diaper",
das an Khan am 6. November 1990 erteilt wurde, offenbart; im U.S.-Patent
Nr. 4,990,147 mit dem Titel „Absorbent
Article With Elastic Liner For Waste Material Isolation", das an Freeland
am 5. Februar 1991 erteilt wurde; im U.S.-Patent Nr. 5,062,840 mit
dem Titel „Disposable
Diapers", das an
Holt et al am 5. November 1991 erteilt wurde; und im U.S.-Patent
Nr. 5,269,755 mit dem Titel „Trisection
Topsheets For Disposable Absorbent Articles And Disposable Absorbent
Articles Having Such Trisection Topsheets", das an Freeland et al am 14. Dezember
1993 erteilt wurde.
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Beispiele
geeigneter querverlaufender Sperrschichten werden im U.S.-Patent
Nr. 5,554,142 mit dem Titel „Absorbent
Article Having Multiple Effective Height Transverse Partition", das am 10. September
1996 im Namen von Dreier et al. erteilt wurde, beschrieben; in der
internationalen Patentveröffentlichung
Nr. WO 94/14395 mit dem Titel „Absorbent
Article Having An Upstanding Transverse Partition", die am 7. Juli
1994 im Namen von Freeland, et al. veröffentlicht wurde; und im U.S.-Patent
Nr. 5,653,703 mit dem Titel „Absorbent Article
Having Angular Upstanding Transverse Partition", das am 5. August 1997 an Roe, et al.
erteilt wurde.
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Wie
bereits hierin erwähnt
kann eine Faservliesbahn, die nach der vorliegenden Erfindung modifiziert wurde,
vorteilhaft als ein Funktionsbestandteil eines absorbierenden Wegwerfartikels,
wie einer Wegwerfwindel, eingegliedert werden. Zum Beispiel kann
ein modifiziertes Vlies an sich als die poröse obere Lage 224 der Windel 200,
die in 20 dargestellt ist, dienen.
Solch eine obere Lage liefert eine weiche, anpassbare, fluiddurchlässige Deckschicht
für den
Saugkern 228.
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Ein
modifizierter Vliesstoff kann auch als ein Bestandteil einer unteren
Verbundlage, wie die in 20 dargestellte
Wäscheschutzlage 226,
verwendet werden. Die untere Lage kann eine Verbund-Wäscheschutzlage
sein, die aus einer modifizierten Vliesbahn gebildet wird, die an
eine elastische, undurchlässige
Folie angefügt
wird. Das Vlies kann an der nach außen zeigenden Oberfläche der
Windel für
Weichheit und ein stoffähnliches äußeres Erscheinungsbild
sorgen, und die undurchlässige
Folie kann eine Sperrschicht liefern, um zu verhindern, dass absorbierte
Ausscheidungen die von einem Benutzer getragene Kleidung beschmutzt oder
beim Tragen durch einen Benutzer während des Schlafs mit der Bettwäsche in
Kontakt kommt.
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Statt
einer Wäscheschutzlage 226,
die eine undurchlässige
Folie enthält,
kann die Wäscheschutzlage gegenüber Feuchtigkeitsdampf
durchlässig
sein, bevorzugt durchlässig
gegenüber
Luft, und im Wesentlichen auch undurchlässig gegenüber Flüssigkeiten, wie hierin vorstehend
beschrieben. Zum Beispiel kann eine atmungsaktive Folie oder eine
Vorläuferfolie,
die anschließend
atmungsaktiv gemacht wird, mit einem modifizierten Vliesmaterial
verbunden werden, wie bereits hierin beschrieben. Eine atmungsaktive
Wäscheschutzlage kann
eine Sperrschicht gegenüber
dem Durchtritt von Flüssigkeiten
durch die Wäscheschutzlage
liefern, während
der Durchtritt von Feuchtigkeitsdampf und bevorzugt Luft ermöglicht wird,
was den Komfort beim Träger erhöht, indem
die Verringerung der relativen Feuchtigkeitskonzentration in der
Windel während
ihres Tragens ermöglicht
wird.
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Schließlich kann
ein modifiziertes Vliesmaterial mit einer elastomeren Bahn verbunden
werden, um eine Verbundbahn zu liefern, das als ein elastischer
Bestandteil für
eine Wegwerfwindel dient, wie das in 20 dargestellte
elastische Bauchbündchen 234.
Der Teil des elastischen Bauchbündchens,
der in Richtung der Haut des Trägers
weist und mit dieser in Kontakt kommt, kann eine weiche, stoffähnliche äußere Oberfläche aufweisen,
die durch den Vliesbestandteil gebildet wird, und die elastische
Verbundbahn kann atmungsaktiv sein. Zusätzlich kann solch eine elastomere
Verbundbahn ferner dazu verwendet werden, elastische Seitenstreifen 230 und
elastische Beinbündchen 232 zu
liefern.