DE2841204A1 - Haltevorrichtung fuer wand-bekleidungsplatten - Google Patents
Haltevorrichtung fuer wand-bekleidungsplattenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung für - einer Bauwerkswand od. dgl. vorgehängte - Wand-Bekleidungsplatten aus einer an der Wand anzubringenden Befestigungsplatte etwa U-förmigen Querschnitts mit wenigstens einer Ausnehmung, einem in diese mit einem Klinkkopf einsetzbaren Tragarm sowie einem am freien Ende des Tragarmes lösbar vorgesehenen Profilstab, mit welchem die Bekleidungsplatte verbunden wird.
Bei einer bekannten Haltevorrichtung dieser Art wird die Befestigungsplatte in einem Winkel von 45° zur Lotrechten an der Bauwerkswand verschraubt und anschließend in eine runde Ausnehmung der Befestigungsplatte der Tragarm durch Einkippen seines Klinkkopfes verankert. Das andere Tragarmende
ist als Gabel ausgebildet, zwischen deren Zinken der - von der Rückseite der Verkleidungsplatte abstehende als Winkelsteg ausgebildete - Profilstab eingedrückt wird.
In der Praxis ist die schräg anzubringende Befestigungsplatte statisch nur begrenzt einsetzbar und ihre Positionierung an der Wand umständlich. Das Einkippen der Tragarme ist besonders bei vorher angebrachter Wandisolierung schwierig und die Festlegung von Tragarm und Profilstab nicht sicher genug, da bei zunehmender Belastung Profilstab und Tragarm - unter Verletzung der notwendigen Verzahnung - gegeneinander verrutschen können. Auch bedarf es einer aufwendigen Fertigung, um die erforderliche Paßgenauigkeit zu gewährleisten. Darüber hinaus kann der Abstand zwischen Bauwerkswand und Bekleidungsplatte nicht in ausreichendem Maße justiert werden.
Angesichts dieser Gegebenheiten hat sich der Erfinder das Ziel gesetzt, eine Haltevorrichtung der eingangs erwähnten Art zu schaffen, die leicht zu fertigen, deren Befestigungsplatte leicht einzurichten und deren Tragarm an letzterer auswechselbar sowie sicher festzulegen ist. Außerdem sollen die Einzelteile kostengünstig hergestellt und gegebenenfalls zur Befestigung zusätzlicher Bauteile - wie Dämmplatten od. dgl. Zwischenschichten - verwendet werden können.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt, dass der Tragarm einen zu seiner Längsachse geneigten Flansch oder Flanschkopf mit mehreren Bohrungen o. dgl. Rastgliedern aufweist, in welchem ein dem Profilstab zugeordnetes Verbindungsglied festlegbar ist, beispielsweise eine Schraube. Zudem liegt es im Rahmen der Erfindung, dass die Ausnehmung der Befestigungsplatte eine dem etwa rechteckigen Umriß des Klinkkopfes des Tragarms entsprechend ausgebildete Form besitzt und ihre Längsachse in einem Winkel von etwa 45° zur Plattenachse verläuft, wobei in wenigstens eine Längsseite der Ausnehmung eine Einbuchtung als schulterartige Auflage für den Klinkkopf eingeformt ist, die vom Teil eines Kreises - mit einem Durchmesser von etwa der Länge der Diagonalen des an der Auflage ruhenden Querschnittes des Klinkkopfes - bestimmt wird.
Nach weiteren Merkmalen der Erfindung ist der an der Auflage der Befestigungsplatte ruhende Querschnitt des Klinkkopfes an zwei gegenüberliegenden Seiten von Schlitzen begrenzt, die jeweils zwei Backen des einem geöffneten Schraubenschlüssel ähnlichen Klinkkopfes voneinander trennen und deren Weite etwa der Stärke der Befestigungsplatte entspricht. Dabei ist die Länge der Ausnehmung der Befestigungsplatte größer als die Gesamtlänge eines - von beiden dem Flanschkopf fernen Backen erzeugten - Querteiles, jedoch kürzer als die Gesamtlänge des andern mit den beiden anderen Backen gebildeten Querteiles. Diese Maßgaben bewirken, dass der Klinkkopf leicht in die Ausnehmung der Befestigungsplatte bis zu einer Gebrauchsstellung, aber nicht durch sie hindurchgeschoben werden kann.
Sind die beiden dem Flanschkopf fernen Backen an der Innenseite der Befestigungsplatte platziert, wird der Tragarm erfindungsgemäß so in Uhrzeigersinn oder entgegengesetzt gedreht, dass der Klinkkopf die Hauptachse der Ausnehmung in einem Winkel von etwa 45° kreuzt - dies sowohl in horizontaler Lage des Klink- und des Flanschkopfes als auch in deren vertikaler Lage.
Diese Anordnung erlaubt ein lotrechtes Anbringen der Befestigungsplatte an der Wand, ohne dass hierdurch die Lage des Tragarms in Bezug auf Horizontale und Vertikale vorbestimmt wäre.
Der Flanschkopf des Tragarms ist - wie beschrieben - deshalb zur Tragarmlängsachse geneigt, um den Profilstab und damit die Bekleidungsplatte in wählbaren Abständen zur Wand befestigen zu können; die verschiedenen Bohrungen des Flanschkopfes liegen in unterschiedlichen Abständen zur Wand.
Als besonders günstig hat es sich erwiesen, diese Bohrungen unter Erzeugung seitlicher Rastnasen ineinandergreifen zu lassen, so dass ein Langloch entsteht, in welchem die Lage einer die Bekleidungsplatte mit dem Tragarm verbindenden Schraube o. dgl. bestimmt und erforderlichenfalls verändert werden kann. Hierdurch ist die Befestigungsebene für die Bekleidungsplatte am Profilstab justierbar.
Der Durchmesser der Bohrungen entspricht erfindungsgemäß etwa der Schaftdicke einer Hakenkopfschraube, deren Hakenkopf in einem rinnenartigen Teil des Profilstabes lagert. Dieser liegt in Gebrauchsstellung dem Flanschkopf des Trägers seitlich an und wird durch die Hakenkopfschraube unverrückbar gehalten.
Das Rinnenprofil und die Hakenkopfschraube können so ausgebildet sein, dass in jener Gebrauchsstellung Kerbnasen des Hakenkopfes in das Rinnenprofil zur Herstellung einer form- und kraftschlüssigen Verbindung eingepresst werden.
Um die Möglichkeit zu eröffnen, ohne zusätzliche Befestigungsmittel auch Dämmplatten hinter der Bekleidungsplatte auf Wand oder Decke anzubringen, kann der Stiel des Tragarms sägezahnartig profiliert sein; die Profilzähne stellen dann Widerlager für Stützzungen einer Druckplatte dar, zwischen der und der Wand die Dämmatte o. dgl. gehalten wird.
Für die Befestigung von Dämmatten o. dgl. hat es sich als besonders günstig erwiesen, die Druckplatte mit einem Durchbruch auszustatten, aus welchem die - erfindungsgemäß federnde - Stützzunge herausgebogen und welcher vom Tragarm durchsetzt wird. Dabei soll der Tragarmstiel an zwei einander gegenüberliegenden Flächen Profilzähne und der Durchbruch zwei zueinanderweisende Stützzungen aufweisen, um die Sicherheit bei der Befestigung der Dämmatte zu gewährleisten.
Besonders vorteilhaft sind H-förmige Schlitzzungen in der Druckplatte, aus deren einem Seitenschlitz die Stützzunge/n herausgebogen ist/sind und deren anderer Seitenschlitz etwa der Umrißgröße des Flansches oder Flanschkopfes des Tragarmes entspricht, wodurch es möglich wird, in einfacher Weise die Druckplatte auf den bereits festliegenden Tragarm aufzuschieben und anschließend die Stützzungen in die Widerlager zu führen. Hierzu entspricht die Weite des die beiden Seitenschlitze verbindenden Querschlitzes dem engsten Querschnitt des Tragarmstieles, welcher vorteilhafterweise unmittelbar hinter dem Flanschkopf zu finden ist.
Die Herstellung eines solchen viele Vorzüge aufweisenden Tragarmes erfolgt einfach durch Strangpressen eines Profilstabes, von dem der Tragarm als Querschnittscheibe abgelängt wird. Ein wesentlicher Teil der Aufgabe, nämlich die einfache Herstellung der Haltevorrichtung, ist damit in augenscheinlicher Weise besonders günstig erfüllt.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung, diese zeigt in:
Fig. 1: einen Vertikalschnitt durch einen Teil einer Gebäudewand mit daran angebrachter Befestigungsplatte, welche durch einen Tragarm mit einer Bekleidungsplatte verbunden ist;
Fig. 2: die Draufsicht auf den Ausschnitt nach Fig. 1 mit festliegender Bekleidungsplatte;
Fig. 3: einen Teil der Fig. 2 bei geänderter Lage der Bekleidungsplatte in Justierstellung;
Fig. 4: die Draufsicht auf die Befestigungsplatte;
Fig. 5: den Querschnitt durch Fig. 4 nach deren Linie V - V;
Fig. 6: ein vergrößertes Detail des Tragarmes aus Fig. 1;
Fig. 7: eine Schrägsicht auf die Befestigungsplatte sowie den teilweise aufgebrochenen wiedergegebenen und von der Befestigungsplatte gelösten Tragarm;
Fig. 8: eine Schrägsicht auf andere einander zugeordnete Einzelteile der Fig. 2, 3;
Fig. 9: eine der Darstellung nach Fig. 1 etwa entsprechende Wiedergabe einer weiteren Ausführungsform des Tragarmes;
Fig. 10: eine Darstellung der Ausführungsform nach Fig. 9 in stilisierter Schrägsicht.
Auf die Oberfläche 1 einer Wand 1[tief]m ist eine Befestigungsplatte 2 aus Aluminium - beispielsweise durch in der Zeichnung übersichtlichkeitshalber nicht wiedergegebene - Schrauben festgelegt, welche Löcher 3, 4 der Befestigungsplatte 2 durchsetzen.
Letztere weist außerdem eine Ausnehmung 5 von rechteckigem Grundriß auf, deren Hauptachse N mit der Achse M der Befestigungsplatte 2 einen Winkel w von 45° einschließt. Der Schnittpunkt S von Hauptachse N und Querachse Q der Ausnehmung 5 ist Mittelpunkt eines Kreises mit einem Durchmesser d (Fig. 7), welcher größer ist als die Breite b der Ausnehmung 5; jener Kreis erzeugt in den beiden Längsseiten 6 der Ausnehmung 5 Ausbuchtungen 7.
Die Ausnehmung 5 der Befestigungsplatte 2 dient zur Aufnahme von Klemmteilen des Klinkkopfes 8 eines Tragarmes Z, an dessen Tragarmstiel 9 andernends jeweils ein streifenförmiger Flanschkopf 10 angeformt ist, dessen Längsachse N mit der Tragarmachse G einen Winkel t von 65° einschließt, also in der in Fig. 1 erkennbaren Gebrauchsstellung zur Oberfläche 1 der Wand 1[tief]m mit etwa 25° Neigung verläuft.
Der Flanschkopf 10 weist entlang seiner Längsachse E ein Langloch 11 aus - hier elf - ineinandergreifenden Bohrungen 12 auf, von denen drei mit jeweils zwischen zwei Bohrungen 12 vorhandenen Nasen 13 in Fig. 6 vergrößert verdeutlicht sind. Eine dieser Bohrungen 12 nimmt den Schaft einer Hakenkopfschraube 14 auf, deren Hakenkopf 15 in einem Rinnenprofil 17 einer Winkelleiste oder eines Profilstabes 18 lagert; an dieser ist eine Bekleidungsplatte 19 befestigt.
Wie die Gegenüberstellung von Fig. 2 und Fig. 6 lehrt, greifen beim Festziehen der Hakenkopfschraube 14 - mittels deren Schraubenmutter 16 mit zugeordnetem Federring 16[tief]m - Vorsprünge 20 des Hakenkopfes 15 in das Rinnenprofil 17 der Winkelleiste 18 haltend ein; die Winkelleiste 18 wird in dieser Weise am Tragarm Z gehalten und zwar entsprechend Fig. 2 bei Verwendung der oberen Bohrung 12[tief]h des Flanschkopfes 10 in einem Abstand i von der Wandoberfläche 1; verwendet man zur Festlegung jener
Hakenkopfschraube 14 die in Fig. 1 tiefstliegende Bohrung 12[tief]t, so ist der Abstand j der Winkelleiste 18 - und somit auch der Abstand k der Bekleidungsplatte 19 - von der Wandoberfläche 1 um das Maß f (Fig. 1) geringer, in dessen Grenzen also die Befestigung jener Bekleidungsplatte 19 bestimmbar ist.
Soll nach einer ersten Fixierung der Winkelleiste 18 vor Festlegung der Bekleidungsplatte 19 eine Korrektur des Abstandes k zur Wand 1[tief]m vorgenommen werden, muss die Hakenkopfschraube 14 nur soweit gelöst werden, dass ein an den Hakenkopf 15 anschließender, im Durchmesser etwas dickerer Schaftansatz 25 aus dem Langloch bzw. der Langlochprofilierung 11 ausgestoßen werden kann.
Der eigentliche Schaftdurchmesser c der Hakenkopfschraube 14 läßt sich innerhalb der Langlochprofilierung 11 durch die an den Nasen 13 vorhandenen verengten Stellen hindurch in eine andere Abstandsposition zur Wandoberfläche 1 bringen, wodurch die Winkelleiste 18 zwangsläufig um das gewünschte Maß versetzt wird.
Aufgrund zu großer Unebenheit der zu bekleidenden Wandoberfläche 1[tief]m kann der theoretisch ausgewählte und montierte Tragarm Z eine nicht passende wirksame Länge v (Fig. 9) besitzen. Er
kann dann auf einfache Weise durch eine ca. 45°-Drehung aus der an der Wand 1[tief]m festliegenden Befestigungsplatte 2 ausgeklinkt und gegen einen kürzeren oder längeren Tragarm Z ausgetauscht werden.
In Fig. 7 ist mit P ein Strangpreßprofil angedeutet, aus dem eine Vielzahl der beschriebenen Tragarme Z abgelängt werden kann. Bei dieser Darstellung wird auch erkennbar, dass der Klinkkopf 8 zwei - die gesamte Kopfhöhe h durchsetzende -seitliche Schlitze 22 aufweist. Diese sind jeweils von grundrißlich dreiecksförmigen Backen 21 flankiert, von denen die beiden beidseits der Tragarmachse G spiegelbildlich benachbarten Backen 21 zusammen ein Querteil 23 bzw. 24 des Klinkkopfes 8 bilden.
Die Länge q des in Fig. 7 der Befestigungsplatte 2 zugekehrten Querteiles 24 ist geringer als die Länge a der Ausnehmung 5 der Befestigungsplatte 2. Jedoch ist das letztgenannte Maß a kürzer als die Länge q[tief]1 des anderen Querteiles 23.
Die Schlitze 22 geben dem Klinkkopf 8 das Aussehen eines geöffneten Schraubenschlüssels mit in Abstand zueinander befindlichen Backen.
Die Schlitze 22 begrenzen jenen quadratischen Tragarm-Querschnitt F, der in Gebrauchsstellung
des Tragarms Z in der Ausnehmung 5 der Befestigungsplatte 2 ruht. Die Diagonale e des in Fig. 7 gezeigten Querschnitts F ist geringfügig kürzer als der die Ausbuchtungen 7 der Ausnehmung 5 bestimmende Durchmesser d.
Das endwärtige Querteil 24 des Klinkkopfes 8 wird in die schrägliegende Ausnehmung 5 der vertikal angebrachten Befestigungsplatte 2 eingesteckt, bis die in Fig. 1 erkennbaren Backenflächen u des längeren Querteiles 23 an der Befestigungsplatte 2 anschlagen. Dann wird der Tragarm Z gedreht, bis die Längsseiten 6 der Ausnehmung 5 teilweise in die Seitenschlitze 22 des Klinkkopfes 8 eingreifen.
Sollen die Winkelleisten 18 der Bekleidungsplatten 19 horizontal verlaufen, so muß der eingesetzte Tragarm Z im Uhrzeigersinn (Fig. 7) um 45° gedreht werden. Bei gewünschtem Vertikalverlauf jener Winkelleisten 18 erfolgt eine entsprechende Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn in Pfeilrichtung y. In beiden Stellungen ruht der Klinkkopf 8 des Tragarms Z im Bereich seiner Seitenschlitze 22 beidseits seiner Längsachse auf schulterartigen Flächen, die an den Übergängen von den Ausnehmungslängsseiten 6 auf die Ausbuchtungen 7 in der Befestigungsplatte 2 vorhanden sind. Diese Ausbuchtungen 7 bewirken somit eine selbsttätige Zentrierung des Tragarms Z in jener Ausnehmung 7 der Befestigungsplatte 2.
Da jeder Tragarm Z mit anderen an einer gemeinsamen Winkelleiste 18 festliegt, ist er gegen eine Lageänderung durch Verdrehen und gegen Ausklinken aus der Befestigungsplatte 2 gesichert.
Fig. 8 läßt erkennen, dass in einer horizontalen Winkelleiste 18 bzw. in deren Rinnenprofil 17 der Hakenkopf 15 der Hakenkopfschraube 14 eingeschoben und anschließend um 90° (Pfeil x) gedreht wird, bis die Nasen 20 in schienenartige Konsolen 30 beidseits der Längsöffnung 29 des Rinnenprofiles 17 eingreifen können.
Gemäß Fig. 9 kann ein Tragarm Z[tief]1 zur gleichzeitigen Befestigung einer Isolierschicht oder Dämmatte 35 herangezogen werden; hierzu ist der Tragarmstiel 9[tief]e im Längsschnitt sägezahnartig profiliert; die Sägezähne 36 bilden Widerlager für schrägstehende federnde Stützzungen 37 einer Druckplatte 38, welche die Dämmatte 35 gegen die Wand 1[tief]m presst. Jene Stützzungen 37 sind unter Bildung eines Schlitzes 39 aus der Druckplatte 38 herausgeformt. Der Schlitz 39 bildet zusammen mit einem etwas längeren Schlitz 40 und einer diese verbindenden Querausnehmung 41 in der Druckplatte 38 ein Rastsystem; durch den längeren Schlitz 40, dessen Maße etwa jenen des Querschnitts des Flanschkopfes 10 in dessen Längsachse E entsprechen, wird der Flanschkopf 10 des Tragarms Z[tief]1 beim Aufschieben der Druckplatte 38 hindurchgeführt und anschließend die
Druckplatte 38 parallel zur Wand 1[tief]m (Pfeil in Fig. 10) verschoben; hierbei überfahren die Längskanten 42 der Querausnehmung 41 den Tragarmstiel 9[tief]e an dessen engstem Querschnitt unmittelbar hinter dem Flanschkopf 10. Hat der Tragarmstiel 9[tief]e den kürzeren Schlitz 39 erreicht, wird die Druckplatte 38 wandwärts gedrückt, bis deren Stützzungen 37 in die Sägezähne 36 des Tragarmstiels 9[tief]e eingreifen. Die Endstellung der Druckplatte 38 ist erreicht, wenn die Stützzungen 37 durch den Gegendruck der begrenzt elastischen Dämmatte 35 rastend dem entsprechenden Sägezahnpaar 36 anliegen; dank dieser Ausgestaltung entfallen besondere Verbindungsglieder wie Schrauben und Dübel zwischen Wand 1[tief]m und Dämmatte 35.
Claims (20)
1. Haltevorrichtung für Wand-Bekleidungsplatten aus einer an der Wand anzubringenden Befestigungsplatte etwa U-förmigen Querschnitts mit wenigstens einer Ausnehmung, einem in diese mit einem Klinkkopf einsetzbaren Tragarm sowie einem am freien Ende des Tragarms lösbar vorgesehenen Profilstab, mit welchem die Bekleidungsplatte verbunden wird,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Tragarm (Z) einen zu seiner Längsachse (G) geneigten Flansch (10) mit mehreren Bohrungen (12) o. dgl. Rastgliedern aufweist, in welchen ein dem Profilstab (18) zugeordnetes Verbindungsglied (14) festlegbar ist.
2. Haltevorrichtung für Wand-Bekleidungsplatten aus einer an der Wand anzubringenden Befestigungsplatte etwa U-förmigen Querschnitts mit wenigstens einer Ausnehmung, einem in diese mit einem Klinkkopf einsetzbaren Tragarm sowie einem am freien Ende des Tragarms lösbar vorgesehenen Profilstab, mit welchem die Bekleidungsplatte verbunden wird,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Ausnehmung (5) der Befestigungsplatte (2) eine dem etwa rechteckigen Umriss des Klinkkopfes (8) des Tragarms (Z) entsprechende Form aufweist und ihre Längsachse (N) in einem Winkel (w) von
etwa 45° zur Achse (M) der Befestigungsplatte verläuft, wobei in wenigstens einer Längsseite (6) der Ausnehmung eine Ausbuchtung (7) als schulterartige Auflage für den Klinkkopf eingeformt ist, die vom Teil eines Kreises mit einem Durchmesser (d) von etwa der Länge der Diagonalen (e) des an der Auflage ruhenden Querschnittes (F) des Klinkkopfes bestimmt ist.
3. Haltevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der an der Auflage ruhende Querschnitt (F) des Klinkkopfes (8) an zwei gegenüberliegenden Seiten von Schlitzen (22) begrenzt ist, welche jeweils zwei Backen (21) einem geöffneten Schraubenschlüssel ähnlichen Klinkkopfes trennen.
4. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge (a) der Ausnehmung (5) der Befestigungsplatte (2) größer ist als die Gesamtlänge (q) eines von beiden dem Flansch oder Flanschkopf (10) fernen Backen (21) erzeugten Querteiles (24), des Tragarms (Z), jedoch kürzer als die Gesamtlänge (q[tief]1) des mit den beiden anderen gebildeten Querteiles (23).
5. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe (h) des Klinkkopfes (8) geringer ist als die Breite (b) der Ausnehmung (5) der Befestigungsplatte (2) und/oder die Weite der Schlitze (22) etwa der Stärke der Befestigungsplatte entspricht.
6. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in Halte- oder Gebrauchsstellung des Tragarms (Z) dessen Klinkkopf (8) die Hauptachse (N) der Ausnehmung (5) in einem Winkel von etwa 45° kreuzt.
7. Haltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrungen (12) des Flansches oder Flanschkopfes (10) unter Erzeugung seitlicher Rastnasen (13) ineinandergreifen und ein Langloch (11) bilden.
8. Haltevorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein ihrer Halte- oder Gebrauchsstellung der mit der Bekleidungsplatte verbundene Profilstab (18) seitlich dem Flanschkopf (10) anliegt.
9. Haltevorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der Bohrungen (12) des Flanschkopfes (10) etwa der Schaftdicke (c) einer Hakenkopfschraube (14) entspricht, deren Hakenkopf (15) in einen rinnenartigen Profilteil (17) des Profilstabes (18) eingreift.
10. Haltevorrichtung nach Anspruch 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass in ihrer Haltestellung der Profilstab (18) vom Hakenkopf (15) seitlich an den Flanschkopf (10) des Tragarms (Z) angedrückt ist.
11. Haltevorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (t) zwischen der Hauptachse (E) des Flanschkopfes (10) und der Tragarmachse (G) etwa 40° bis 80° beträgt.
12. Haltevorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Stiel (9[tief]e) des Tragarms (Z[tief]1) querschnittlich sägezahnartig profiliert ist.
13. Haltevorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragarm (Z) von einem stranggepreßten Profilstab (P) als Querschnittscheibe abgelängt ist.
14. Haltevorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilzähne (36) des Tragarmstiels (9[tief]e) als Widerlager für eine Stützzunge (37) o. dgl. einer am Tragarm (Z[tief]1) angeordneten Druckplatte (38) ausgebildet sind.
15. Haltevorrichtung nach Anspruch 12 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckplatte (38) einen Durchbruch (39) aufweist, aus welchem die Stützzunge (37) herausgebogen und der vom Tragarm (Z[tief]1) durchsetzbar ist.
16. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragarmstiel (9[tief]e) an zwei einander gegenüberliegenden Flächen Profilzähne (36) und der Durchbruch (38) zwei zueinanderweisende Stützzungen (37) aufweist.
17. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckplatte (38) eine H-förmige Schlitzung (39 bis 41) aufweist, aus derem einen Seitenschlitz (39) die Stützzunge/n (37) herausgebogen ist/sind und dessen anderer Seitenschlitz (40) etwa der Umrißgröße des Flansches (10) des Tragarms (Z) entspricht.
18. Haltevorrichtung nach Anspruch 14 und 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Weite des die beiden Seitenschlitze (39, 40) verbindenden Querschlitzes (41) dem engsten Querschnitt des Tragarmstiels (9[tief]e) entspricht.
19. Haltevorrichtung nach Anspruch 14 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützzungen (37) federnd ausgebildet sind.
20. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Befestigungsplatte (2) und Druckplatte (38) wenigstens eine Dämmatte (35) o. dgl. festgelegt ist.
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