DE4435234C2 - Mikrofederkern - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Federkern,
insbesondere Mikrofederkern zum Einsatz für Polste
rungen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1,
ein Verfahren zur Herstellung eines entsprechenden Fe
derkerns sowie eine Vorrichtung zum Umhüllung einer
Anordnung von einzelnen umhüllten Federreihen zu ei
nem Federkern.
Sogenannte "Taschenfederkerne" werden üblicher
weise derart hergestellt, daß ein einmal gefaltetes Vlies
band mit querverlaufenden sowie längsverlaufenden
Nähten versehen wird, wodurch Taschen erzeugt wer
den, in die die jeweilige Feder in flachgedrücktem Zu
stand seitlich in die jeweilige Tasche eingeschoben wird
und anschließend um 90° gedreht wird. Die Herstellung
von Federkernen gestaltet sich aufgrund der vorherigen
Herstellung der Taschen und insbesondere wegen der
Notwendigkeit der Drehung der eingesetzten Federn
um 90° als technisch aufwendig. Ferner sind bei dieser
Herstellungsmethode Federkernhöhen von nur minimal
8 cm erreichbar.
In der DE 40 26 502 C1 ist ein Taschenfederkern mit einer Vielzahl von parallelen
Ketten eingetaschter Federn beschrieben, wobei jede Kette eine fortlaufende Reihe von
Federn aufweist, die jeweils in tuchartige Umhüllungen eingetascht und zur Verbindung
der einzelnen Umhüllungen durch querverlaufende Verbindungsnähte miteinander
verbunden sind. Hierbei handelt es sich wiederum um "Taschenfederkerne", welche die
vorstehend beschreibenden Nachteile aufweisen.
Auch in der WO 91/10387 A1 werden zu parallelen Bändern verbundene
Faschenfederkerne beschrieben, wobei insbesondere die Verbindung zueinander
paralleler Bänder benachbarter Reihen von Taschenfederkernen durch aushärtbares
PUR-Schaummaterial in den Mittelpunkt gestellt wird.
Aus DE 37 28 148 C2 ist eine Taschenfederkernmatratze mit einer Vielzahl
zusammenhängender, eingekapselter Schraubenfedern bekannt. Dabei ist
jeweils eine Schraubenfeder in einer geschlossenen Tasche aus Gewebe,
Kunststoff oder dgl. angeordnet und die geschlossenen Taschen als Bänder
aneinanderhängend angereiht. Die zueinander parallel angeordneten Bänder
sind jeweils über je eine Verbindungswand aus elastischem Material mittelbar
miteinander verklebt. Auch dürften die einzelnen Federn nach dem Einsetzen
um 90° gedreht werden, was wiederum den oben beschriebenen Nachteilen
entspricht.
Bei der in DE 37 38 272 A1 beschriebenen Taschenfederkernmatratze wird
ein Band eingesetzt das einzelne Taschen aufweist und welches quer zu
seiner Längsrichtung mit Federn befüllt wird. Das Verschließen erfolgt
schließlich durch eine seitliche Naht. Bei der seitlichen Befüllung müssen die
einzelnen Federn maschinenbedingt quer zur Längserstreckung der jeweiligen
Tasche und im zusammengedrückten Zustand in dieselbe eingesetzt werden.
Anschließend ist es auch hier wieder erforderlich, die Orientierung der
eingesetzten Feder um 90° zu ändern. Zur Verbindung zweier benachbarter
Reihen der Taschen ist ein in Längsrichtung der Reihen führender Streifenteil
vorgesehen, an den die beiden Reihen befestigt sind.
Gemäß EP 0 154 076 B1 ist die Konstruktion eines Federkerns bekannt, der
aus einer Vielzahl von parallelen Ketten von eingetaschten Federn besteht,
wobei jede Kette eine fortlaufende Reihe von Federn aufweist, die mit einer
elastischen Gewerbeumhüllung ummantelt und miteinander verbunden ist.
Dabei sind die Federtaschen jeder Kette an derjenigen der benachbarten
Kette mittels einer unterbrochenen Klebstoffnaht befestigt. Ferner kommt
ebenfalls ein Band aus einzelnen seitlich zugänglichen vorgefertigten Taschen
zur Anwendung, weiches seitlich befüllt wird und anschließend durch eine
Reihe voneinander beabstandeter längsverlaufender Schweißnähte
verschlossen wird. Im fertigen Zustand der befüllten Taschen befinden sich
die jeweiligen Verbindungsnähte an der Oberseite der Taschenfederkerne,
was - da es die Liege- oder Sitzfläche darstellt - als störend empfunden
werden kann.
Ebenso sind aus US 2 805 429, US 2 862 214 und US 3 230 558
Matratzenkerne bekannt, bei denen die einzelnen Reihen der
Taschenfederkerne in der üblichen Form hergestellt, befüllt und anschließend
der Länge nach vernäht werden. Auch hier besteht wiederum das Problem,
daß die Orientierung der Feder innerhalb der jeweiligen Tasche nachträglich
um 90° gedreht werden muß.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen neuartigen
Federkern, insbesondere Mikrofederkern, ein Verfahren zu dessen
Herstellung sowie eine Vorrichtung zur Umhüllung einzelner
erfindungsgemäß hergestellter Federreihen zu einem Federkern zu schaffen,
welcher bzw. welche hinsichtlich der Herstellung Vorteile bietet und darüber
hinaus die Herstellung von Federkernen mit einer Minimalhöhe von ca. 4 cm
ermöglicht.
Diese Aufgabe wird beim gattungsgemäßen Federkern durch die Merkmale von
Anspruch 1 bzw. für das Verfahren von Anspruch 10 und für die Vorrichtung von
Anspruch 17 gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen sind in den jeweiligen Un
teransprüchen beansprucht. Die Erfindung bietet die Möglichkeit, in besonders
einfacher und entsprechend kostengünstiger Art und Weise umhüllte Reihen von
Federn zur Herstellung von Federkernen zu produzieren. Im Vergleich zu her
kömmlichen Verfahren können Bauhöhen von Mikrofederkernen von etwa 4 cm
Minimalhöhe erreicht werden. Die Befüllung der einzelnen Taschen über die, offene
Stirnseite des Schlauchstücks ist wesentlich einfacher und vermeidet zudem die
vom Stand der Technik erforderliche Drehung der jeweiligen Feder in der zugehö
rigen Tasche um 90°.
Es ist zweckmäßig, das Schlauchstück aus flächigem Hüllmaterial zunächst durch
eine Längsverbindungsnaht zu verbinden und anschließend einseitig zu verschlie
ßen.
Die längsverlaufende Verbindungsnaht kann im fertig gefüllten Zustand des Feder
kerns bzw. der betreffenden Reihe von Federn seitlich zur Ober- und Unterseite der
jeweiligen Feder liegen, wodurch es möglich wird, die einzelnen Federn in das
Schlauchstück einzuführen, ohne daß eine Drehung der betreffenden Feder in der
zugehörigen Tasche erfolgen muß.
Zur Gewährleistung eines guten Sitz- oder Liegekomforts sind die Federn und/oder
Taschen derart dimensioniert, daß die jeweilige Tasche durch die zugehörige Feder
im entspannten Zustand der letzteren unter Druck gesetzt ist.
Die einzelnen Federn des Mikrofederkerns sollen im Endzustand rasterartig verteilt
möglichst eng nebeneinander liegen aber sich nicht gegenseitig berühren.
Die Ansprüche 7 und 8 betreffen Ausgestaltungen des Mikrofederkerns, für die die
Erfindung besonders gut verwendbar sind.
Anspruch 10 beschreibt das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung des Fe
derkerns der erfindungsgemäßen Art. Das Verfahren hat den Vorteil, daß es so
wohl hinsichtlich der Ausbildung der Taschen sowie hinsichtlich der jeweils nach
der Ausbildung der zugehörigen Tasche erfolgenden Einfügung der betreffenden
Feder im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren wesentlich einfacher durchzufüh
ren ist.
Zur Vermeidung einer nachfolgenden Drehung der Feder werden diese auf der
Seite liegend, d. h. ohne eine später erfolgende Drehung in das bereit gestellte
Schlauchstück eingeschoben.
Die längsverlaufende Verbindungsnaht des Schlauchstücks liegt zweckmäßigerwei
se seitlich zu der jeweiligen Stirnseite der betreffenden Feder, um den Sitz- bzw.
den Liegekomfort der Polsterung nicht unnötig nachteilig zu beeinträchtigen.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren werden entlang der Schlauchlänge nach
einander die einzelnen Taschen gleichzeitig mit der Befüllung des Schlauchstücks
gebildet und die Taschen durch quer zum Schlauchstück verlaufende Nähte, bei
spielsweise Klebe- oder Schweißnähte, verschlossen.
Anspruch 15 zeigt eine besonders vorteilhafte Methode zum Aufbringen einer
ober- sowie unterseitigen Hüllschicht, die die einzelnen, vorbereiteten Reihen von
Federn zusammenhalten. Das Verfahren hat den Vorteil, daß es kontinuierlich be
trieben werden kann, wobei lediglich eine vergleichsweise einfache Vorrichtung
hierzu benötigt wird.
Das Einsetzen der einzelnen, vorbereiteten Reihen von Federn in die Banderole,
gebildet aus den beiden abgezogenen und miteinander verbundenen Hüllschichten,
wird dadurch erleichtert, daß die Zuführung des Hüllmaterials so gesteuert wird,
daß die Länge der Banderole sich der zunehmenden Beladungstiefe derselben an
paßt.
Desweiteren betrifft die vorliegende Erfindung eine betreffende Vorrichtung zur
Durchführung der vorstehend beschriebenen Umhüllung gemäß den Ansprüchen 17
und 18. Die Verklebe- bzw. Trennstation sorgt zum einen für die Abtrennung des
vollständig umhüllten Federkerns wobei gleichzeitig die Verbindung der beiden
Hüllschichten für den nachfolgenden Federkern sichergestellt wird.
Eine Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird anhand der Zeichnungen nä
her erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Draufsicht (Schnittdarstellung) eines fertiggestellten Mikro
federkern, wobei die oberseitige sowie unterseitige Hüllschicht
der Übersichtlichkeit halber lediglich teilweise dargestellt ist;
Fig. 2 eine Seitenansicht eines aufgestellten Hüllmaterial-Schlauchstücks
zur Befüllung mit einzelnen Federn;
Fig. 3 das Hüllmaterial-Schlauchstück gemäß Fig. 2 in Draufsicht;
Fig. 4 das Hüllmaterial-Schlauchstück gemäß Fig. 2 mit einzelnen aus
gebildeten Taschen und darin angeordneten Federn;
Fig. 5 eine schematische Darstellung der Umhüllung von bereitgestell
ten, vollständig gefüllten Hüllmaterial-Schläuche mit einer oberen
sowie unteren Hüllschicht zu einem Federkern sowie
Fig. 6 eine schematische Seitendarstellung einer zu verwendenden Fe
der.
Fig. 1 zeigt den erfindungsgemäßen Mikrofederkern 1 in Draufsicht. Er umfaßt
einzelne Reihen 8 von mit Hüllmaterial, beispielsweise Vlies umhüllter Federn 2,
die im fertigen Zustand des Mikrofederkerns 1 rasterartig möglichst nahe aneinan
der liegen sich jedoch nicht berühren sollen.
Die einzelnen Federn 2 sind in einzelnen Taschen 3 derart untergebracht, daß die
jeweilige Tasche durch die Entspannungskraft der Feder unter Druck gesetzt wird.
Zwischen den einzelnen Taschen 4 sind Quernähte 5 vorgesehen. Die jeweiligen
stirnseitigen Enden einer jeden Reihe 8 sind ebenfalls durch eine Verbindungsnaht
geschlossen. An der Ober- sowie Unterseite der Anordnung der einzelnen, umhüll
ten Federn 2 befindet sich je eine Hüllschicht 9, 10, die mit der jeweilgen Stirnseite
der Tasche aus dem Umhüllungsmaterial verklebt ist. Diese zusätzlichen Hüll
schichten 9, 10 sind in Fig. 1 der Übersichtlichkeit halber lediglich teilweise darge
stellt. Die Federn 2 werden innerhalb der einzelnen Taschen 3 vollumfänglich durch
das Hüllmaterial umgeben, Fig. 1 zeigt diesbezüglich lediglich eine Schnittdarstel
lung.
Fig. 2 stellt das aus Hüllmaterial hergestellte Schlauchstück 4 zur Befüllung mit
den einzelnen Federn 2 dar. Das Schlauchstück 4 ist mit einem einseitig geschlos
senen Ende 6 versehen und wird in einfacher Weise dadurch gebildet, daß das
Hüllmaterial über
eine Längskante umgeschlagen, entlang einer Verbindungsnaht 7 verbunden, zum
Beispiel genäht oder verschweißt wird und anschließend die eine Stirnseite durch
einnähen oder verschweißen verschlossen wird.
Dann wird nacheinander jeweils eine Feder 2 in zusammengedrückten Zustand
("auf Block gesetzt") über das offene Ende des Schlauchstücks 4 in dasselbe einge
führt. Anschließend wird über eine quer zum Schlauchstück 4 verlaufende Quer
naht, z. B. Schweißnaht oder Nähnaht das Schlauchstück unter Bildung einer Ta
sche 3, die die Feder 2 vollumfänglich umgibt, geschlossen. Dieser Vorgang wird
einzeln wiederholt bis eine Reihe 8 zusammenhängender, jeweils eine Feder bein
haltender Taschen 3 gebildet wird, wie dies aus Fig. 4 ersichtlich ist. Lediglich die
in Fig. 4 dargestellte rechte Seite des Schlauchstücks 4 ist noch nicht befüllt.
Die jeweilige Feder wird hierbei bei einer Ausrichtung des Schlauchstücks gemäß
Fig. 2 auf der Seite liegend quer zur Längsachse in dieses eingeführt, wodurch das
Schlauchstück nach seiner Befüllung insgesamt sofort verwendbar ist, ohne daß die
einzelnen Federn 2 innerhalb der Taschen 3 um 90° gedreht werden müssen.
Die in dieser Weise hergestellten umhüllten Reihen 8 von Federn werden anschlie
ßend zu einem Federkern verarbeitet und zwar durch ober- und unterseitige Um
hüllung mit je einer Hüllschicht 9 bzw. 10 gemäß Fig. 5.
Die Umhüllung erfolgt der Gestalt, daß von einer oberseitigen Rolle 11 sowie einer
unterseitigen Rolle 12 Hüllmaterial abgezogen und an der Vorderseite über eine
Verbindungsnaht 17 verbunden werden. Gleichzeitig wird eine Tasche oder Bande
role 13 geformt, in die die einzelnen vorbereiteten Reihen von umhüllten Federn
eingeschoben werden.
Vor dem jeweiligen Verlassen der zugehörigen Rolle
11 bzw. 12 wird das Hüllmaterial an einer zugeordneten
Kleberauftragungsstation 14 bzw. 15 mit Kleber verse
hen, um eine Verklebung der oberen Hüllschicht 9 bzw.
unteren Hüllschicht 10 mit den einzelnen mit Federn
gefüllten Taschen 3 zu realisieren. Nach vollständiger
Befüllung der Banderole 13 wird das jeweilige Hüllma
terial an der Verbindungsnaht 17 abgewandten Ende
ebenfalls verbunden und vom Rollenmaterial getrennt.
Die Trennung wird durch eine Verklebe- bzw. Trennsta
tion 16 durchgeführt, bei der zweckmäßigerweise in ei
nem Verfahrensschritt sowohl die Verbindung der bei
den Hüllmaterialien einerseits sowie die Trennung von
dein zugeführten Material andererseits vollzogen wird.
Der Mikrofederkern kann anschließend mit einer (nicht
dargestellten) Schaumumhüllung versehen werden.
Aus Fig. 6 ist eine für den Mikrofederkern zu verwen
dende doppelkonisch ausgebildete Feder 2 ersichtlich.
Die Feder besitzt zweckmäßigerweise im entlasteten
Zustand eine Höhe von 4,5-5,5 cm sowie eine maxima
le Breite von 4,0-5,0 cm. Sobald sich die Feder in der
Tasche befindet, wird die Höhe der Feder aufgrund der
Belastung innerhalb der Tasche auf 3,5-4,5 cm be
grenzt.
1
Mikrofederkern
2
Feder
3
Tasche
4
Schlauch
5
Trennverbindung
6
einseitig geschlossenes Ende
7
Verbindungselement
8
Reihe
9
Hüllschicht
10
Hüllschicht
11
Rolle
12
Rolle
13
Banderole
14
Kleberauftragungsstation
15
Kleberauftragungsstation
16
Verklebe- bzw. Trennstation
17
Verbindungsnaht
Claims (18)
1. Federkern, insbesondere Mikrofederkern zum Einsatz für Polsterungen ver
schiedener Anwendung, z. B. für Sitz- oder Liegemöbel, mit Federn, insbe
sondere sog. Tonnen-Taschen-Federn, die in einzelnen Taschen eines
Hüllmaterials, z. B. Vlies, eingesetzt sind,
dadurch gekennzeichnet, daß
die einzelnen Federn (2) in mindestens einer aus einem Schlauchstück (4)
gebildeten Umhüllung senkrecht zur Längsachse des Schlauchstücks (4) in
Taschen angeordnet sind, wobei die Taschen durch zwischen den Federn an
gebrachte Quernähte (5) und Nähte an den Enden des Schlauchstücks (4)
gebildet sind.
2. Federkern nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Schlauchstück (4) aus einem Endlosschlauch gebildet ist.
3. Federkern nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Schlauchstück (4) aus flächigem Hüllmaterial gebildet ist, dessen Längs
seiten miteinander zu einer Verbindungsnaht (7) verbunden sind.
4. Federkern nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die längsverlaufende Verbindungsnaht (7) des Schlauchstücks (4) seitlich zur
Ober- und Unterseite der jeweiligen Feder (2) im fertig gefüllten Zustand des
Mikrofederkerns (1) liegt.
5. Federkern nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Federn (2) und/oder die Taschen (3) derart dimensioniert sind, daß die
jeweilige Tasche (3) durch die zugehörigen Federn (2) im entspannten Zu
stand der letzteren unter Druck gesetzt ist.
6. Federkern nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Mikrofederkern (1) aus einzelnen entsprechend den jeweiligen Schlauch
stücken (4) gebildeten Reihen (8) von Federn (2) aufgebaut ist.
7. Federkern nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die für den Mikrofederkern (1) vorgesehene Feder (2) im entlasteten Zustand
eine Höhe von 4,5-5,5 cm und eine Breite von 4,0-5,0 cm aufweist.
8. Federkern nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Feder (2) innerhalb der Tasche (3) im belasteten Zustand eine Höhe zwi
schen 3,5 und 4,5 cm besitzt.
9. Federkern nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die einzelnen Reihen (8) mit je einer zusätzlichen Hüllschicht (9, 10) an der
Ober- sowie Unterseite miteinander verbunden, insbesondere verklebt sind.
10. Verfahren zur Herstellung eines Federkerns, insbesondere Mikrofederkerns
dadurch gekennzeichnet, daß
in ein Schlauchstück (4) des Hüllmaterials, welches einseitig geschlossen ist,
Federn (2) quer zur Längsachse des Schlauchstücks (4) durch das offene
Schlauchende in zusammengedrücktem Zustand eingesetzt werden, nach dem
Einsetzen der einzelnen Feder das Schlauchstück (4) zur Bildung einer Ta
sche (3) im Bereich der eingesetzten Feder (2) verschlossen wird, anschlie
ßend jeweils eine weitere Feder eingesetzt wird, woraufhin dann das
Schlauchstück (4) im Bereich dieser Feder (2) ebenfalls verschlossen wird,
der Vorgang zur Erzeugung reihenartig angeordneter Federn (2) wiederholt
wird und anschließend das zweite Ende des Schlauchstücks (4) verschlossen
wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die einzelnen Federn auf der Seite liegend ohne spätere Drehung der Feder
innerhalb der Tasche in das Schlauchstück eingeschoben werden.
12. Verfahren nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die längsverlaufende Verbindungsnaht des Schlauchstücks seitlich zur jewei
ligen Stirnseite der betreffenden Feder angeordnet ist.
13. Verfahren nach den Ansprüchen 11-12,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Schließen des Schlauchstücks zur Bildung der einzelnen Taschen durch
quer zum Schlauchstück verlaufende Nähte, insbesondere Klebe- oder
Schweißnähte erfolgt.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Herstellung unter Verwendung eines Endlosschlauchs erfolgt.
15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
zum Aufbringen der ober- und unterseitigen zusätzlichen Hüllschicht von
zwei Rollen jeweils Hüllmaterial abgezogen wird und mit Kleber versehen
wird, die beiden abgezogenen Hüllschichten miteinander verbunden werden,
eine Banderole gebildet wird, in die die einzelnen, vorbereiteten Reihen von
Federn eingesetzt werden und anschließend die Hüllschichten an der gegen
überliegenden Seite miteinander verbunden und der hierdurch gebildete Mi
krofederkern gleichzeitig von den abgezogenen Hüllschichten abgetrennt
wird, wobei der Vorgang anschließend wieder von neuem beginnt.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zuführung des Hüllmaterials so
gesteuert wird, daß die Länge der Banderole sich
der zunehmenden Beladungstiefe derselben an
paßt.
17. Vorrichtung zur Umhüllung einer Anordnung
von einzelnen umhüllten Federreihen zu einem Fe
derkern, insbesondere Mikrofederkern, dadurch
gekennzeichnet, daß zwei Rollen (11, 12) für je eine
Schicht (9, 10) Hüllmaterial vorgesehen sind, durch
Führungen die beiden Schichten (9, 10) von Hüll
material zu einer Banderole (13) formbar sind so
wie Kleberauftragungseinrichtungen (14, 15) vor
dem Einlauf in die Banderole (13) vorgesehen sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch ge
kennzeichnet, daß im Bereich des offenen Endes
der Banderole eine Verklebe- bzw. Trennstation
(16) vorgesehen ist.
Priority Applications (2)
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
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D3 | Patent maintained restricted (no unexamined application published) | ||
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