DE202013101545U1 - Taschenfederkern - Google Patents
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Abstract
Taschenfederkern, mit mehreren, nebeneinander liegenden und miteinander verbundenen, eine Nutzfläche bildenden Federsträngen (1), von denen jeder eine Vielzahl von in einer Reihe hintereinander angeordnete, schraubenförmig aus Draht gewundene Federn (2) aufweist, die jeweils von einer Tasche (3) umhüllt sind, wobei alle Taschen (3) eines Federstrangs (1) aus einem einstückigen, flexiblen, vorzugsweise textilen Material gebildet sind und benachbarte Federstränge (1) bäuchlings der eingetaschten Federn (2) miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Federn (2) einen größten Durchmesser (a) von 20 bis 30 mm und eine Höhe (b) von 35 bis 80 mm aufweisen.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Taschenfederkern mit mehreren, nebeneinander liegenden und miteinander verbundenen, gemeinsam eine Nutzfläche bildenden Federsträngen, von denen jeder eine Vielzahl von in einer Reihe hintereinander angeordnete, aus Draht schraubenförmig gewundene Federn aufweist, die jeweils von einer Tasche umhüllt sind, wobei alle Taschen eines Federstrangs aus einem einstückigen flexiblen, vorzugsweise textilen Material gebildet sind und benachbarte Federstränge bäuchlings der eingetaschten Federn miteinander verbunden sind.
- Derartige Taschenfederkerne sind hinlänglich bekannt und finden vornehmlich als Basiselement bei der Herstellung von Matratzen Verwendung. Dabei zeichnet sich der bekannte Taschenfederkern dadurch aus, dass die einzelnen Federn eines Federstrangs von einem einstückigen, üblicherweise Textilmaterial umhüllt werden, wobei die Taschen, die die einzelnen Federn aufnehmen, dadurch gebildet werden, dass die beidseitig an den Federn anliegenden Streifen des Hüllmaterials in den zwischen zwei Federn gebildeten Bereichen miteinander verbunden werden, beispielsweise durch Verkleben oder Verschweißen. Mittels einer solchen Verbindung wird die jeweilige Tasche auch öffnungsseitig verschlossen.
- Die direkt aneinander liegenden benachbarten Federstränge werden bäuchlings der eingetaschten Federn miteinander verklebt, wobei quasi eine unmittelbare Anlage jeweils zweier Federn benachbarter Federstränge gegeben ist, lediglich getrennt durch die zweifache Dicke des Hüllmaterials, wodurch eine kompakte Anordnung der Federstränge möglich ist.
- Allerdings sind die einzelnen Federn relativ groß dimensioniert, sowohl hinsichtlich ihrer Höhe wie auch ihres Durchmessers, so dass die Verwendungsfähigkeit eines gattungsgemäßen Federkerns eingeschränkt ist.
- Insbesondere ist es nicht möglich, diese Federkern, vom Benutzer akzeptiert, beispielsweise in Sitzmöbeln einzusetzen, da hier eine andere Federcharakteristik verlangt wird als bei Matratzen.
- Es ist daher schon versucht worden, sogenannte Mini-Taschenfederkerne zu kreieren, deren Taschen jedoch abweichend von der Gattung, aus zwei separaten Materialstreifen gebildet werden, die ober- und unterseitig über die einzelnen Federn geführt sind und an sich gegenüberliegenden Bauchseiten durch Verschweißen oder Verkleben miteinander verbunden sind. D.h., jeder gebildete Federstrang weist auf beiden Längsseiten, etwa in der Bauchmitte der Federn eine Naht auf, wobei zur Verbindung, sowohl zum Verschweißen wie auch zum Verkleben eine gewisse Randbreite dieser Naht erforderlich ist, so dass dieser Rand übersteht.
- Bei der Verbindung der Federstränge miteinander ergibt sich so der Nachteil eines relativ großen Abstandes der Federstränge zueinander, so dass der Federungskomfort nicht in dem gewünschten Maße gegeben ist.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Taschenfederkern der gattungsgemäßen Art so weiterzuentwickeln, dass seine Verwendungsfähigkeit verbessert wird.
- Diese Aufgabe wird durch einen Taschenfederkern mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Dadurch, dass zumindest ein Teil der Federn einen größten Durchmesser von 20 bis 30 mm und eine Höhe von 35–80 mm aufweisen, die quasi in einstückigen Taschen positioniert sind, ist eine sehr dichte Packung auch dieser sehr kleinen Federn möglich, so dass ein solcher Taschenfederkern in akzeptierter Weise vor allem bei hochwertigen Polstermöbeln, bei Inlays für Kissen, sogenannten high-end-Toppern oder bei Matratzen, bei denen zwei Taschenfederkerne übereinander angeordnet sind und die einen besonderen Liegekomfort aufweisen, eingesetzt werden kann.
- Der neue Federkern ist extrem flexibel und kann sich vielfältigst den unterschiedlichen Formen anpassen, so dass er selbst in Lehnen von Polstermöbeln oder in faltbaren Kopfkissen Verwendung finden kann, dank der eingesetzten Materialien, Verbundart und Federkonstruktion.
- Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist der größte Durchmesser jeder einzelnen, vorzugsweise tonnenförmigen, im Bedarfsfall aber auch zylindrischen Feder 26 mm, während die Höhe variieren kann und zwar im Bereich von 45 bis 70 mm. Bevorzugt sind alle Federn des Taschenfederkerns gleich. Denkbar ist aber auch, je nach Bedarf, innerhalb der genannten Abmaße unterschiedliche Federn zu verwenden.
- Wie sich gezeigt hat, ist eine Drahtstärke der schraubenförmig gewundenen Federn von 0,8 bis 1,15 mm besonders vorteilhaft, da hierdurch, in Abstimmung mit den anderen Abmaßen, eine optimale Federcharakteristik erreicht wird. Prinzipiell sind jedoch auch davon abweichende Drahtstärken denkbar, beispielsweise in einem Bereich von 0,6 bis 1,3 mm.
- Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung beschrieben.
- Die einzige Figur zeigt einen Teilausschnitt eines Federkerns nach der Erfindung in einer perspektivischen Ansicht.
- In der Figur ist ein Teil eines Taschenfederkerns nicht proportional dargestellt, der aus einer Vielzahl von nebeneinander liegenden und miteinander verbundenen Federsträngen
1 besteht, wobei jeder Federstrang1 aus mehreren, jeweils schraubenförmig aus Draht gewundenen Federn2 gebildet ist, die in einer Reihe hintereinander angeordnet sind und in einer aus flexiblem, vorzugsweise textilem Material bestehenden Tasche3 gelagert sind. - Alle Taschen
3 eines Federstrangs1 sind aus einem einstückigen Material gebildet, das die Federn2 umhüllt und an einem Ende durch Verschweißen oder Verkleben verschlossen ist. - Benachbarte Federstränge
1 sind durch Verkleben, gemäß der Erfindung durch eine Einstrich-Verklebung verbunden, zu der auf die bäuchlings aneinander liegenden Taschen3 der einzelnen Federn2 ein einstreifiger Klebstreifen5 aufgebracht ist. Denkbar ist jedoch auch ein punktförmig aufgetragener Klebstreifen5 . - Um die einzelnen Taschen
3 zu bilden, sind die beiden, nach einer Faltung sich überlappenden Teilbereiche des einstückigen Materials quer zur Längserstreckung im Bereich von Stegen4 , beispielsweise durch Verkleben oder üblicherweise durch Verschweißen miteinander verbunden, wobei das Volumen der Taschen3 so dimensioniert ist, dass die Federn2 problemlos, jedoch eng anliegend in den Taschen3 positioniert werden können. - Gemäß der Erfindung ist im Ausführungsbeispiel der Durchmesser a jeder Feder
2 26 mm, die Höhe b 50 mm und die Drahtstärke c 0,8 mm, und zwar in eingetaschter Stellung.
Claims (7)
- Taschenfederkern, mit mehreren, nebeneinander liegenden und miteinander verbundenen, eine Nutzfläche bildenden Federsträngen (
1 ), von denen jeder eine Vielzahl von in einer Reihe hintereinander angeordnete, schraubenförmig aus Draht gewundene Federn (2 ) aufweist, die jeweils von einer Tasche (3 ) umhüllt sind, wobei alle Taschen (3 ) eines Federstrangs (1 ) aus einem einstückigen, flexiblen, vorzugsweise textilen Material gebildet sind und benachbarte Federstränge (1 ) bäuchlings der eingetaschten Federn (2 ) miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Federn (2 ) einen größten Durchmesser (a) von 20 bis 30 mm und eine Höhe (b) von 35 bis 80 mm aufweisen. - Taschenfederkern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der größte Durchmesser (a) der Feder (
2 ) 26 mm ist. - Taschenfederkern nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der Feder (
2 ) 35 bis 80 mm ist. - Taschenfederkern nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Federn (
2 ) als Zylinderfedern oder Tonnenfedern ausgebildet sind. - Taschenfederkern nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drahtstärke der Federn (
2 ) 0,6 bis 1,3 mm ist. - Taschenfederkern nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drahtstärke der Federn (
2 ) 0,8 bis 1,15 mm ist. - Taschenfederkern nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Federstränge (
1 ) durch einen einstreifigen oder punktförmigen Klebstreifen (5 ) miteinander verbunden sind.
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