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DE4432194C2 - Elektrische Steckverbindung - Google Patents

Elektrische Steckverbindung

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Publication number
DE4432194C2
DE4432194C2 DE4432194A DE4432194A DE4432194C2 DE 4432194 C2 DE4432194 C2 DE 4432194C2 DE 4432194 A DE4432194 A DE 4432194A DE 4432194 A DE4432194 A DE 4432194A DE 4432194 C2 DE4432194 C2 DE 4432194C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
locking
plug
housing
lever
arm
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE4432194A
Other languages
English (en)
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DE4432194A1 (de
Inventor
Nobuaki Yoshioka
Toshiaki Hasegawa
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Yazaki Corp
Original Assignee
Yazaki Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Yazaki Corp filed Critical Yazaki Corp
Publication of DE4432194A1 publication Critical patent/DE4432194A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE4432194C2 publication Critical patent/DE4432194C2/de
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Description

Die Erfindung betrifft eine elektrische Steckverbindung, wie sie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen oder ähnlichem verwendet werden, im einzelnen eine elektrische Steckverbindung, bei welcher der zuführseitige Stecker und die aufnahmeseitige Steckdose leicht ineinandergepaßt und miteinander verbunden werden können, wobei ein versehentliches Lösen während des Zuführvorgangs zuverlässig verhindert wird, und wobei auch sicher eine unbeabsichtigte Schwenkbewegung eines Hebels an dem zuführseitigen Stecker verhindert wird, wenn der Stecker und die Steckdose noch nicht ineinandergepaßt sind.
Eine herkömmliche elektrische Steckverbindung ist in den Fig. 9 und 10 dargestellt, wie sie in der japanischen Patentveröffentlichung 60-24539 veröffentlicht wurde, wobei diese elektrische Steckverbindung aus einer Steckdose (aufnahmeseitige Steckdose) 61, welche an dem Körper eines Automobils oder ähnlichem befestigt ist, und einem zylinderförmigen Stecker (zuführseitigem Stecker) 62 besteht, welcher auf der Seite einer Zuführvorrichtung angeordnet ist.
Wie in den Figuren gezeigt ist, befinden sich dann, wenn der Stecker 62 in die Steckdose 61 eingepaßt ist, ein Paar von Verriegelungselementen 67, 67 des Steckers in Eingriff mit einer Ringnut 68 der Steckdose, und gleichzeitig sind die Steckdosenanschlüsse und die Steckeranschlüsse 63 bzw. 64 zusammengefügt und miteinander verbunden. Wenn dann der Zuführvorgang gestartet wird, wird eine elektromagnetische Spule 65 mit elektrischer Energie versorgt und infolgedessen wird der Kolben 66 nach unten in eine solche Stellung bewegt, in welcher das Paar von Verriegelungselementen 67, 67 verriegelt ist, so daß der Stecker und die Steckdose während des Zuführvorgangs nicht voneinander gelöst werden können. Nach Beendigung des Zuführvorgangs wird die Energiezufuhr zu der elektromagnetischen Spule 65 unterbrochen, um zu ermöglichen, daß der Kolben 66 nach oben in seine Entriegelungs-Stellung bewegt wird, wonach die Steckdose und der Stecker voneinander getrennt werden können, indem die Entriegelungselemente 69 gedrückt werden und die Verriegelungselemente 67 so außer Eingriff mit der Ringnut 68 gelangen können.
Zusammenfassend gesagt sind bei der herkömmlichen elektrischen Steckverbindung gemäß der oben beschriebenen Konstruktion ein Paar von Verriegelungselementen 67, 67, die elektromagnetische Spule 65 und ein Kolben 66 alle entlang der Zusammenfügachse des Steckers und der Steckdose angeordnet. Dadurch stören sie bei dem Austritt (den Kabelführungsweg) der vorderen Drahtenden 71 eines Kabels 70, wodurch die elektrische Steckverbindung in ihrem Inneren kompliziert wird und eine hohe Baugröße aufweist, wodurch es ein schwieriges Problem war, mehrpolige Steckdosen bzw. Stecker geeignet zu gestalten, um so Steuerschaltkreise wie einen Anzeigeschaltkreis und einen Signalschaltkreis neben dem Leistungs-Zuführschaltkreis vorzusehen.
Eine Versorgungssteckervorrichtung wird in der älteren, nicht vorveröffentlichten DE-A1-43 43 209 vorgeschlagen. Diese Versorgungssteckervorrichtung weist einen versorgungsseitigen und einen aufnahmeseitigen Stecker sowie einen Handgriff mit einem Hebel zum Herstellen und Lösen der Verbindung zwischen den beiden Steckern auf, wobei der Hebel verriegelbar ist. Dabei sind zwei unterschiedliche Verriegelungsvorrichtungen vorgesehen, von denen eine ein elektromechanisches Bauelement aufweist. Beide Verriegelungsvorrichtungen wirken direkt auf den Hebel ein.
Durch die Erfindung wird die Aufgabe gelöst, eine elektrische Steckverbindung zu schaffen, mit der sich leicht handhabbar die Verbindung herstellen und wieder lösen läßt, bei der eine Sicherung gegen versehentliches Lösen der Verbindung vorhanden ist, wobei die elektrische Steckverbindung einen einfachen Innenaufbau aufweist und gleichzeitig auch für mehrpolige Verbindungen geeignet ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit einer elektrischen Steckverbindung mit den Merkmalen nach Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhaft ist der Handgriff aus einer rohrartigen Struktur hergestellt, welche in dem hinteren Gehäuseabschnitt des Gehäuses montiert ist und koaxial mit dem Steckerkörper verschiebbar ist, wobei das Gehäuse ermöglicht, daß vordere Drahtenden, welche mit einer Mehrzahl von Anschlüssen verbunden sind, in diesem untergebracht sind.
Vorteilhaft wird die Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch eine elektrische Steckverbindung mit einem zuführseitigen Steckerteil, welches auf der Seite einer Zuführvorrichtung angeordnet ist, und einem aufnahmeseitigen Steckerteil, welches an einem Fahrzeugkörper oder Ähnlichem angeordnet ist, wobei das zuführseitige Steckerteil versehen ist mit: einem Gehäuse, einem Steckerkörper, welcher in einem vorderen Gehäuseabschnitt des Gehäuses angeordnet ist und eine Mehrzahl von Anschlüsse aufnimmt, einem Handgriff, welcher in einem hinteren Abschnitt des Gehäuses montiert ist, einem Hebel, welcher schwenkbar an seinem Mittelteil in dem Gehäuse gelagert ist, und welcher einen Arbeitsabschnitt auf seiner einen Seite aufweist, der an dem Handgriff und an dem Steckerkörper gelenkig angelenkt ist und ebenso einen Betätigungsteil an der anderen Seite davon aufweist, welcher sich aus dem Gehäuse herauserstreckt, wobei der Hebel dann, wenn er geschwenkt wird, eine Bewegung des Handgriffs nach vorne bewirkt, um den Steckerkörper in Eingriff mit einem dazu passenden Steckdosenkörper des aufnahmeseitigen Steckerteils zu bringen, einer Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln des Hebels in einer derartigen Stellung, daß der Steckerkörper und der dazu passende Steckdosenkörper im Eingriff miteinander gehalten werden, wobei weiter an deren einem Ende ein Lösehebel angeordnet ist, und einer ersten Einpaßeinrichtung für einen ersten Einpaßvorgang des Gehäuses in das aufnahmeseitige Steckerteil bevor der Steckerkörper mit dem aufnahmeseitigen Steckerteil zusammengepaßt wird; wobei die erste Zusammenfügeinrichtung weiter eine Stopeinrichtung zum Hindern einer Vorwärtsbewegung des Steckerkörpers in die Verbindungsstellung aufweist, um eine Verbindung mit dem aufnahmeseitigen Steckerteil vor einer vollständigen Zusammenfügung zu verhindern.
Vorteilhaft ist die erste Zusammenfügeinrichtung schwenkbar auf einem Mittelteil davon im Inneren des Gehäuses gelagert und weist weiter eine Verriegelungsklaue an ihrem einen Ende auf, welche mit einem dazugehörigen Eingriffsteil in Eingriff bringbar ist, welcher an dem aufnahmeseitigen Steckerteil vorgesehen ist, und weist einen Eingriffsteil an dem anderen Ende davon auf, welcher entsprechend der Betätigung des Lösehebels schwenkt.
Bei der erfindungsgemäßen elektrischen Steckverbindung bewegt sich dann, wenn der Hebel in Richtung des Handgriffs von Hand geschwenkt wird, der Handgriff nach vorne, um den Steckerkörper des zuführseitigen Steckerteils gegen das aufnahmeseitige Steckerteil zu drücken, wobei das zuführseitige und das aufnahmeseitige Steckerteil sehr leicht ineinandergepaßt und verbunden werden. Während des Zuführvorgangs ist derjenige Hebel, welcher die Vorwärts- oder Zurückziehbewegung des Handgriffs verursacht, doppelt mittels einer ersten und einer zweiten Verriegelungseinrichtung verriegelt. Darüber hinaus wird das Lösen der Steckerteile voneinander durchgeführt, wenn die Energiezufuhr zu der elektromagnetischen Spule unterbrochen ist, die zweite Verriegelung gelöst ist und die erste Verriegelung gelöst ist, wobei jedoch ein Lösen der Steckerteile voneinander während des Zuführvorgangs unterbunden wird. Der Handgriff weist eine rohrförmige Gestalt auf, durch welche die vorderen Drahtenden einer Mehrzahl von in dem Steckerkörper untergebrachten Anschlüsse hindurchgeführt sein können und der Handgriff ist vorteilhaft dazu geeignet, eine Mehrzahl von vorderen Drahtenden oder einem mehrpoligen Anschluß zu ermöglichen. Die elektrische Steckverbindung gemäß dieser Erfindung erfordert keine hohen Kräfte, weil die Steckerteile mittels des Hebels zusammengefügt werden, und die Steckverbindung weist eine relativ einfache innere Konstruktion auf und kann einfach aufgrund des Handgriffs miniaturisiert werden, welcher gleichzeitig als Durchgangsrohr zum Hindurchführen der vorderen Enden des Kabels dient.
Bei der erfindungsgemäßen elektrischen Steckverbindung kann nur dann, wenn das zuführseitige Steckerteil sich vorher vorübergehend mit dem aufnahmeseitigen Steckerteil in Eingriff befindet, eine Stopeinrichtung zum Verhindern einer Vorwärtsbewegung des Hauptkörpers des zuführseitigen Steckers gelöst werden, und so der Steckerkörper bewegt werden, oder eine Schwenkbewegung des Hebels durchgeführt werden, wobei eine unbeabsichtigte Schwenkbewegung des Hebels verhindert werden kann, wenn die Steckerteile nicht ineinandergepaßt sind.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Gesamtansicht der elektrischen Steckverbindung, wobei das Steckerteil A und das dazu passende Steckerteil B voneinander getrennt sind;
Fig. 2 eine Vorderansicht des leistungszuführseitigen Steckerteils A nach Fig. 1;
Fig. 3 einen Längsschnitt des zuführseitigen Steckerteils A nach Fig. 1;
Fig. 4 einen Schnitt des leistungsaufnahmeseitigen Steckerteils B nach Fig. 1;
Fig. 5 einen Schnitt eines wichtigen Teils der Baugruppe des Hebels 3 und eines Lösehebels 5 gemäß Fig. 3;
Fig. 6 einen Längsschnitt des Steckerteils A und des Steckerteils B in einem ersten, vorübergehend zusammengefügten Zustand;
Fig. 7 eine Seitenansicht des Steckerteils A und des Steckerteils B in Schnittdarstellung in dem vollständig ineinandergepaßten und verriegelten Zustand;
Fig. 8 ein schematisches Schaltbild eines elektrischen Schaltkreises des zuführseitigen Steckerteils;
Fig. 9 einen Schnitt einer herkömmlichen elektrischen Steckverbindung mit einem zuführseitigen Steckerteil und einem aufnahmeseitigen Steckerteil in einem zusammengefügten Zustand; und
Fig. 10 einen Schnitt der elektrischen Steckverbindung nach Fig. 9 mit dem zuführseitigen Steckerteil und dem zuführseitigen Steckerteil in einem voneinander getrennten Zustand.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert.
Wie in den Fig. 1 bis 5 gezeigt ist, setzt sich die elektrische Steckverbindung aus einem zuführungsseitigen Steckerteil A, welcher auf der Seite einer Zuführungsvorrichtung (nicht dargestellt) angeordnet ist, und einem aufnahmeseitigen Steckerteil B zusammen, welche an dem Körper eines Fahrzeuges oder Ähnlichem befestigt ist.
Das zuführungsseitige Steckerteil A ist mit einem Gehäuse versehen, welches aus einem Paar von einander gegenüberliegenden Gehäusehälften 1 und 1' eines aufgeteilten Gehäuses besteht, welche einander zugewandt sind, wobei ein Steckerkörper 2 verschiebbar im Inneren eines vorderen Abschnitts des Gehäuses montiert ist, und in einer hinteren Hälfte des Gehäuses ein Handgriff 4 angeordnet ist, welcher derart hin- und herbewegbar ist, daß der Steckerkörper 2 durch eine Schwenkbewegung eines Hebels 3 nach vorne zu dem aufnahmeseitigen Steckerteil B bewegt wird, wobei weiter ein Lösehebel 5 für eine erste Verriegelung des Hebels 3 und eine elektromagnetische Spule 6 für eine zweite Verriegelung des Lösehebels 5 vorgesehen ist, und darüber hinaus an dem hinteren Ende des Handgriffs 4 selbst ein Kabel C vorgesehen ist, welches sich ausgehend von der Zuführvorrichtung (nicht dargestellt) erstreckt.
Der Steckerkörper 2 ist aus einem zylindrischen Körper hergestellt, und wie in Fig. 2 gezeigt ist, ist ein Paar von langgestreckten, kreisrunden Anschluß-Aufnahmekammern 7, 7 in der linken und rechten Seite des Steckerkörpers 2 angeordnet, und ein Paar von Mehrpol-Anschluß-Aufnahmekammern 8, 8 sind auf der oberen und der unteren Seite in dem Steckerkörper 2 angeordnet, wobei beide Aufnahmekammern sich ausgehend von der Bodenwand 2a vorspringend erstrecken. Jede der Anschluß- Aufnahmekammern 7, 7 ist, wie in Fig. 3 gezeigt ist, mit einer Wand 7a versehen, welche sich ausgehend von der Bodenwand 2a erstreckt, wobei weiter eine Druckplatte 9 an dem vorderen Endteil des Handgriffs 4 geformt ist und gegen den Aufnahmesitz 7b anliegt, welcher um den äußeren Umfang der Wand 7a geformt ist. Im Inneren der Anschluß-Aufnahmekammern 7, 7 ist ein Steckeranschluß D zum Zuführen von elektrischem Strom fest mittels eines Paars von nachgiebigen Verriegelungsarmen 7c untergebracht, während im Inneren von vier Hohlräumen 8a, welche in den jeweiligen Mehrpol-Anschluß-Aufnahmekammern 8, 8 geformt sind, ein Steckeranschluß (nicht dargestellt) zur Signalübertragung, für einen Anzeige-Steuerschaltkreis oder Ähnliches fest untergebracht ist. Diese Steckeranschlüsse einschließlich des Steckeranschlusses D sind mit den vorderen Hauptdrahtenden W, w verbunden, welche sich ausgehend von dem Kabel C erstrecken, wobei die Verbindung durch Klemmverbindungen oder andere bekannte Einrichtungen hergestellt ist, wobei ein wasserdichter Gummistopfen 10 für das Abdichten gegen Wasser über die vorderen Hauptdrahtenden gepaßt ist, um einen Kurzschluß zwischen einander benachbarten Anschlüssen zu unterbinden. Weiter ist ein Innendeckel 11 vorgesehen, welcher in Axialrichtung verschiebbar eingesetzt ist und an dem vorderen Endteil der Anschluß-Aufnahmekammer 7 verriegelt ist, wobei eine Schraubenfeder 12 zwischen dem Innendeckel 11 und der Anschluß-Aufnahmekammer 7 angeordnet ist.
Ebenso ist an dem hinteren Endteil des äußeren Umfangs des Steckerkörpers 2 ein Flansch 2b, welcher verschiebbar mit der Innenwand 1a von jedem der Gehäuseteile 1, 1' in Kontakt steht, in Form eines Rings montiert, wobei Stift-Aufnahmeabschnitte 13, 13 zwischen der Anschluß-Aufnahmekammer 7 und der Mehrpol- Anschluß-Aufnahmekammer 8 angeordnet sind und wobei im Inneren von jedem der Stift-Aufnahmeabschnitte 13, 13 ein bewegbarer Stift 15 durch ein Eingriffsloch der Bodenwand 2a hindurch montiert ist, wobei der Stift 15 von einer Schraubenfeder 14 in eine Richtung nach vorne gedrückt wird. Zusätzlich bezeichnet Bezugszeichen 16 einen Anschlag für den bewegbaren Stift 15, und mit dem Bezugszeichen 17 ist ein hinterer Halter bezeichnet, welcher dazu dient zu verhindern, daß der Steckeranschluß D sich nach hinten herausbewegen kann.
Der Handgriff 4 weist eine rohrförmige Form auf, welche aus einem geraden Rohrabschnitt 4a an der vorderen Hälfte und einem schrägen Rohrabschnitt 4b in der hinteren Hälfte besteht, wobei der Handgriff auch als Schutz für die vorderen Hauptdrahtenden W, w des Kabels C dient. Der gerade Rohrabschnitt 4a ist verschiebbar in einer Öffnung 1b abgestützt, welche an dem hinteren Ende des Gehäuses 1, 1' geformt ist, während an dem hinteren Endteil des Rohrabschnitts 4b ein Verriegelungsloch 4c angeordnet ist, und ein Schutzgehäuse 20 des Kabels C mittels eines Verriegelungsteils 20a verriegelt ist. Mit 21 ist ein Überzugsteil bezeichnet, welcher aus einem elastischen Material wie einem synthetisch hergestellten Gummi besteht, welches eine wasserdichte Kappe 22 aufweist, welche einstückig daran an dem vorderen Ende mittels eines Balgs 22a geformt ist, wobei die wasserdichte Kappe in einer Ringnut 1c des hinteren Endes des Gehäuses 1, 1' eingepaßt ist.
Der Hebel 3 weist einen langgestreckten Betätigungsteil 3a und einem kürzeren Arbeitsteil 3b auf und der Hebel weist so insgesamt eine L-förmige Gestalt auf. Der Arbeitsteil 3b weist auch ein Langloch 23 auf, welches an einem Basisteil davon ausgebildet ist und sich an den Betätigungsteil 3a anschließt und schwenkbar mittels einer Hebelwelle 24 abgestützt ist. Das distale Ende des Hebels 3 ist gegabelt, um zwei Stützteile 25, 25 auszubilden, wie in Fig. 5 gezeigt ist, wobei die Stützteile schwenkbar mittels eines radialen Lochs 26 abgestützt sind, welches in der Seitenwand des geraden Rohrabschnitts 4a des Handgriffs 4 geformt ist, wobei ein Stift 28 durch das Langloch 27a in dem Vorsprung 27 eingesetzt ist, welcher ausgehend von der Innenwand des Gehäuses 1, 1' vorspringt. Mit 29 ist ein Wellensicherungsring zum Verriegeln des Stifts 28 bezeichnet. Weiter ist der Stützteil 25 mit einer kreisbogenförmigen Endfläche 25a versehen, welche ihrerseits mit einer Verriegelungsstufe 25b versehen ist, die auf der Endfläche angeordnet ist, um in Eingriff mit einem Verriegelungsvorsprung 5a1 des weiter unten beschriebenen Lösehebels 5 gelangen zu können, wobei ein Hebel 3 in die Richtung P durch eine Rückholfeder 30 gedrückt wird, welche sich in Eingriff mit der Hebelwelle 24 befindet.
Der Lösehebel 5 setzt sich zusammen aus einem Arbeitsarm 5a, welcher sich in Axialrichtung des Steckerkörpers 2 erstreckt, einem Betätigungsarm 5b, welcher sich in rückwärtiger Richtung bezüglich des Gehäuses 1, 1' erstreckt, und einem Verriegelungsarm 5c, welcher sich senkrecht nach unten ausgehend von dem Mittelteil zwischen den Armen 5a und 5b erstreckt, wodurch insgesamt im wesentlichen eine T-Form ausgebildet wird, und wobei der Mittelteil dieser Arme 5a bis 5c wie in Fig. 5 gezeigt schwenkbar an dem oberen Teil des Handgriffs 4 mittels Stifts 32 abgestützt ist, der in ein Paar von Vorsprüngen 31, 31 eingesetzt ist, welche auf der Innenwand des Gehäuses 1, 1' geformt sind, und mittels Wellensicherungsringen 33, 33 abgestützt ist. Der Arbeitsarm 5a ist derart vorgesehen, daß seine untere Fläche verschiebbar mit dem oben erwähnten Kreisbogen 25a des Hebels 3 in Kontakt steht, und der vordere Endteil des Arbeitsarms 5a mit einem Verriegelungsvorsprung 5a1 versehen ist, welcher mit der Verriegelungsstufe 25b in Eingriff bringbar ist. Dieser Arbeitsarm 5a wird in Richtung des Kreisbogens 25a mittels einer Spiralfeder 34 gedrückt, welche auf der Innenwand der Gehäusehälfte 1' montiert ist. Der Verriegelungsarm 5c weist ein Verriegelungsloch 5c1 an seinem untersten Teil auf, und ist mit einer elektromagnetischen Spule 6 versehen, welche einen Kolben 6a und eine Schraubenfeder 6b aufweist, dem Verriegelungsloch 5c1 zugewandt ist und an der Innenwand des Gehäuseteils 1' angeordnet ist. Wenn der elektromagnetischen Spule 6 bei einem vollständigen Eingriff des zuführseitigen Steckerteils A mit dem aufnahmeseitigen Steckerteil B elektrische Energie zugeführt wird, fährt der Kolben 6a nach außen, um in das Verriegelungsloch 5c1 einzugreifen, wodurch der Lösehebel 5 verriegelt wird, und die Energiezufuhr wird nach Beendigung des Zuführvorgangs wieder unterbrochen, wodurch der Kolben 6a momentan durch die Federkraft der Schraubenfeder 6b zurückgezogen wird, um sich wieder aus dem Verriegelungszustand zu lösen.
Weiter sind Verriegelungskammern 35, 35' auf der oberen und unteren Seite des mittleren Teils des Gehäuses angeordnet, und erstrecken sich über die Frontseite des Steckerkörper- Aufnahmeabschnitts mit den auf deren Vorderenden ausgebildeten Öffnungen 35a, 35a'. Mit 36, 36' sind Verriegelungsarme zum Verriegeln des zuführseitigen Steckerteils A mit dem aufnahmeseitigen Steckerteil B vorgesehen. In der Verriegelungskammer 35 ist der Verriegelungsarm 36 mit seinem Mittelteil auf einem Stift 37 abgestützt, erstreckt sich nach vorne zu der Außenseite der Verriegelungskammer durch die Öffnung 35a hindurch, weist eine hakenförmige Verriegelungsklaue 36a auf, welche an dem vorderen Ende des Verriegelungsarms vorspringt, und erstreckt sich nach hinten, um einen Eingriffsteil 36b für den Arbeitsarm 5a des Lösehebels 5 auszubilden. Der Verriegelungsarm 36 ist auch zwischen Stiften 37 und den Verriegelungsklauen 36a ausgebildet, wobei eine Verriegelungsstufe 36c nach außen gebogen ist, und wobei ein Feder-Verriegelungsabschnitt 36d mit einer U-förmigen Querschnittsfläche dem Steckerkörper 2 zugewandt ist, wobei der Feder-Verriegelungsabschnitt 36d weiter mit einer blattfederartigen Feder 38 versehen ist, welche dem oben erwähnten bewegbaren Stift 15 zugewandt ist. Der andere Verriegelungsarm 36' erstreckt sich in ähnlicher Weise nach vorne zu der Außenseite des Gehäuses hin durch die Öffnung 35a', weist eine sogenannte Semi-Verriegelungsklaue 36a' auf, welche sich an dem vorderen Ende erstreckt, und ist in der Verriegelungskammer 35' an dem hinteren Ende auf einem Stift 37' abgestützt, welcher wie der Verriegelungsarm 36 ausgebildet ist mit dem Unterschied, daß er kein Eingriffsteil 36b aufweist. Diese Verriegelungsarme 36, 36' sind nach innen mittels einer Spiralfeder 39 gedrückt.
Dabei ist ein geräumiger LED-Aufnahmeabschnitt 40 in der Rückseite der oberen Verriegelungskammer ausgebildet, wobei eine LED 41 zum Anzeigen der Zufuhr von elektrischer Leistung untergebracht ist.
Die aufnahmeseitige Steckdose B ist wie in Fig. 1 bis 4 gezeigt derart konstruiert, daß sie einen Steckdosenkörper 42 mit einem Steckdosenanschluß D' aufweist, welcher zu dem Steckeranschluß D paßt, welcher darin aufgenommen und verriegelt wird, und das Steckerteil B ist mit einer Außenhülle 43 versehen, welche in abgedichteter Weise auf den Außenumfang des Steckerkörpers 42 zum Aufnehmen eines vorderen Endteils des Gehäuses 1 des zuführseitigen Steckerteils A gepaßt ist. Die Außenhülle 43 ist mittels eines Flansches 44, welcher sich in Umfangsrichtung um den Außenumfang der Außenhülle 43 erstreckend geformt ist, an einen Körper des Automobils (nicht dargestellt) angeschraubt, und das offene Ende der Hülle wird mittels einer Kappe geöffnet oder geschlossen, welche an der Außenhülle mittels eines Stifts (nicht dargestellt) angelenkt ist, wobei die Kappe dazu geeignet ist, aufgrund des Eingriffs zwischen einem Verriegelungsteil 45a und einem Verriegelungsarm 46 verriegelt zu werden, welche an dem Außenumfang der Hülle 43 geformt sind. Darüber hinaus weist der Steckdosenkörper 42 daran geformte Betätigungsvorsprünge 47, 47 auf, welche zu den oben erwähnten bewegbaren Stiften 15, 15 des zuführseitigen Steckerteils A passen. Mit dem Bezugszeichen 7' ist eine Anschluß- Aufnahmekammer bezeichnet, 10' bezeichnet einen wasserdichten Gummistopfen, und 1 7' bezeichnet einen hinteren Halter, welcher eine ähnliche Struktur wie das zuführseitige Steckerteil A aufweist, weshalb eine detaillierte Erläuterung davon an dieser Stelle weggelassen wird. Die Bezugszeichen 48, 48' bezeichnen Packungen von Dichtungen gegen das Eindringen von Wasser.
Für eine korrekte Positionierung des zuführseitigen Steckerteils A und des aufnahmeseitigen Steckerteils B, welche ineinandergepaßt werden sollen, sind an dem Gehäuse 1 auf dessen Außenfläche sich axial erstreckende, vorspringende Führungskeile 49 geformt und die Außenhülle 43 ist auf einer Innenfläche mit darin geformten Führungsnuten 50 versehen. Die Außenhülle 43 ist weiter mit den Verriegelungsstufen 51, 51' versehen, welche mit den Verriegelungsarmen 36, 36' des zuführseitigen Steckerteils A zusammenpaßbar sind. Mit dem Bezugszeichen 52 ist in Fig. 1 eine Schraube zum Aneinanderbefestigen der Gehäuseteile 1 und 1' des geteilten Gehäuses bezeichnet.
Obgleich das zuführseitige Steckerteil A oben als der den Stecker- Anschluß D aufweisende Teil der Steckverbindung beschrieben wurde und das aufnahmeseitige Steckerteil als das den Steckdosen- Anschluß D' aufweisende Steckerteil beschrieben wurde, können die Körper 2 und 42 in ihrer Konstruktion auch so geändert werden, daß sie entsprechend umgekehrt den Stecker-Anschluß beziehungsweise den Steckdosen-Anschluß enthalten.
Bei der oben erläuterten Konstruktion ist dann, wenn das zuführseitige Steckerteil A nicht in das aufnahmeseitige Steckerteil B eingepaßt ist, der Flansch 2b, welcher an dem hinteren Ende des Außenumfangs des Steckerkörpers 2 geformt ist, mit der Verriegelungsstufe 36c der jeweiligen Verriegelungsarme 36, 36' zusammengepaßt, auf welche mittels der Spiralfeder 39 eine Kraft einwirkt, so daß die Bewegung des Steckerkörpers 2 in Vorwärtsrichtung gehindert wird und auf diese Weise eine Drehung des Hebels 3 in der mit dem Pfeil Q angedeuteten Richtung ebenfalls verhindert wird.
Fig. 6 zeigt einen Zustand, in welchem das zuführseitige Steckerteil A und das aufnahmeseitige Steckerteil B vorläufig ineinandergepaßt sind. Bei dem Eingriff der Steckerteile ineinander, ist das Gehäuse 1, 1' des zuführseitigen Steckerteils A in die Außenhülle 43 eingesetzt, wobei die vorspringenden Führungskeile 49 an dem Gehäuse in den zugehörigen Führungsnuten 50 auf der Innenoberfläche der Außenhülle aufgenommen sind, wobei die distalen Abschnitte der jeweiligen Verriegelungsarme 36, 36' um die Stifte 37, 37' mittels einer Spiralfeder 38 nach außen geschwenkt sind, und infolgedessen die Verriegelungsklauen 36a und die Semi- Verriegelungsklauen 36a' sich mit den Verriegelungsstufen 50, 51 im Eingriff befinden, um die Steckerteile A und B vorläufig miteinander zu verriegeln.
Ausgehend von der oben beschriebenen Konstellation, wird dann, wenn der Betätigungsteil 3a des Hebels 3 ergriffen und in Richtung des Pfeils Q geschwenkt wird, der Arbeitsteil 3b um die Hebelwelle 24 und den Handgriff 4 geschwenkt, und wird als Gesamtheit in Richtung des Pfeils R bewegt. Im Ergebnis wird der Steckerkörper 2 mittels der Druckplatte 9 nach vorne gegen die Kraft der elastischen Feder 12 bewegt, und demgemäß werden die Steckerteile A und B, daß heißt der Steckerkörper 2 und der Steckdosenkörper 42 wie in Fig. 7 gezeigt, vollständig ineinandergepaßt, was dazu führt, daß der Stecker- Anschluß D und der Steckdosen-Anschluß D' vollständig miteinander verbunden werden.
Bei diesem Kupplungsvorgang wird der vorläufige Eingriff der Steckerteile A und B vor dem endgültigen Eingriff dieser beiden miteinander vorgenommen, wobei dann, wenn der Hebel 3 in Richtung des Pfeils Q schwenkt, die kreisbogenförmige Endfläche 25a, welche an dem oberen Ende des Hebels 3 ausgebildet ist, in gleitenden Kontakt mit der Unterseite des Arbeitsteils 5a des Lösehebels 5 gelangt, wodurch der Arbeitsteil 5a gegen die Kraft der Spiralfeder 34 nach oben gedrückt wird und so der Kupplungsvorgang vollendet wird, wenn die kreisbogenförmige Endfläche 25a mit dem Verriegelungsvorsprung 5a1 in Eingriff gelangt ist, wozu der Arbeitsarm 5a in die Ausgangsstellung mittels der Spiralfeder 34 momentan zurückkehrt, um den Verriegelungsvorsprung 5a1 mit der Verriegelungsstufe 25b in Eingriff zu bringen, wodurch der Hebel 3 durch den Lösehebel 5 verriegelt wird, um den ersten Verriegelungszustand davon einzunehmen.
In dem endgültig gekuppelten Zustand des Steckerteils A mit dem Steckerteil B wird dann, wenn ein an der steckerseitigen Stromquelle vorgesehener Schalter S eingeschaltet wurde, der wie in dem Schaltkreis nach Fig. 8 gezeigt vorgesehen ist, die LED 41 zum Aufleuchten gebracht und gleichzeitig die elektromagnetische Spule 6 mit Energie versorgt, wodurch der oben erläuterte Kolben 6a (in Fig. 5 dargestellt) in Eingriff mit dem Verriegelungsloch 5c1 gelangt, welche in dem Verriegelungsarm 5c des Lösehebels 5 ausgebildet ist, um einen zweiten Verriegelungszustand davon einzunehmen. Mittels dieses obigen Vorgangs wird der Hebel 3 nicht nur durch den Lösehebel 5 verriegelt, sondern doppelt verriegelt. Infolgedessen wird sogar dann, wenn der Betätigungsarm 5b des Lösehebels 5 unabsichtlich heruntergedrückt wird, um den Verriegelungszustand während des Zuführ- beziehungsweise Aufladevorgangs zu lösen, der Hebel 5 immer noch in seinem Verriegelungszustand mittels des Kolbens 6a der elekromagnetischen Spule 6 gehalten, wodurch sicher ein Lösen während des Energie-Zuführvorgangs verhindert wird.
Das Lösen der Verriegelung und das Auseinanderziehen kann wie nachfolgend beschrieben durchgeführt werden. Wenn der Zuführvorgang beendet ist, kann die Stromzufuhr zu der elektromagnetischen Spule 6 mittels des oben erwähnten Steuerschaltkreises unterbrochen werden, wodurch der Kolben 6a ohne Verzögerung in seine Ausgangsstellung aufgrund der Schraubenfeder 6b zurückkehrt, um außer Eingriff mit dem Verriegelungsloch 5c1 zu gelangen, wodurch die zweite Verriegelung des Lösehebels 5 gelöst wird.
Danach erstreckt sich der Betätigungsteil 5b des Lösehebels 5 aus dem Gehäuse 1 heraus und wird nach unten geschwenkt, um ihn von dem Hebel 3 oder genauer gesagt von der Verriegelungsstufe 25b des Hebels 3 zu lösen. Dies erlaubt es dem Steckerkörper 2 sich von dem damit zusammenpassenden Steckdosenkörper 42 aufgrund der Wirkung der Schraubenfeder 12 und der Rückholfeder 30 des Hebels 3 zu lösen, so daß der Hebel 3 ebenfalls in seine Ausgangsstellung zurückkehrt. Wenn der Betätigungsarm 5b des Lösehebels 5 weiter nach unten geschwenkt wird, hebt der Arbeitsteil 5a den Eingriffsteil 36b des Verriegelungsarms 36 an, welcher um den Stift 37 schwenkt, so daß die untere Verriegelungsklaue 36a auf der gegenüberliegenden Seite abgesenkt wird. Infolgedessen gelangt die Verriegelungsklaue 36a außer Eingriff mit der Verriegelungsstufe 51 auf der Innenfläche der Außenhülle 43. Die andere Verriegelungsklaue 36a' des Verriegelungsarms 36, welche sich mit der Verriegelungsstufe 51 im Eingriff befindet, ist von dem Semi- Verriegelungstyp und kann einfach außer Eingriff gebracht werden, indem an dem zuführseitigen Steckerteil A gezogen wird.
Die Steckerteile A und B können auch durch einfaches Zurückziehen des Handgriffs 4 auseinandermontiert werden, wenn der Hebel 5 außer Eingriff mit dem Hebel 3 gebracht wurde, weil die kreisbogenförmige Endfläche 25a des Hebels 3 in Kontakt mit dem Arbeitsteil 5a des Lösehebels 5 gehalten wird und den Eingriffsteil 36b des Verriegelungsarms 36 mittels des Arbeitsteils 5a anhebt, wenn an dem Handgriff 4 gezogen wird.
Auf diese Weise können das zuführseitige Steckerteil A und das aufnahmeseitige Steckerteil B einfach durch Zusammenschieben der beiden miteinander zusammengepaßt und verriegelt werden oder durch Auseinanderziehen der beiden in Axialrichtung voneinander gelöst werden.
In dem vollständig eingepaßten und verriegelten Zustand ist der vordere Endteil des Gehäuses 1, 1' des zuführseitigen Steckerteils A in die Außenhülle 43 des aufnahmeseitigen Steckerteils B eingepaßt und eine wasserdichte Dichtungspackung 48 ist zwischen dem Gehäuse 1, 1' des Steckers und dem Steckdosenkörper 42 angeordnet, während eine gegen Wasser abdichtende Dichtungspackung 48' zwischen den Anschluß- Aufnahmekammern 7, 7' angeordnet ist, wodurch eine doppelte, wasserdichte Abdichtung geschaffen wird.
Weil weiter die Mittelachse des Kolbens 6a der elektromagnetischen Spule 6' für den zweiten Verriegelungsvorgang des Lösehebels 5 derart vorgesehen ist, daß sie sich von der Achse der Hebelwelle 24 des Hebels 3 unterscheidet, wird der Kolben 6a nicht durch eine versehentliche Drehbewegung des Hebels 3 für das Verriegeln beschädigt, weil keine direkte Kraft auf den Kolben 6a übertragen wird. Dabei kann der Hebel 3 an dem Steckerkörper 2, anstatt des Handgriffs 4 entgegen dem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel montiert werden.
Wie oben beschrieben wurde, können gemäß diesem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung ein zuführseitiges Steckerteil und ein aufnahmeseitiges Steckerteil in sehr einfacher Weise durch Schwenken des Hebels mit einer relativ kleinen Kraft ineinandergepaßt werden. Weil ein Doppel- Verriegelungsmechanismus während des Zuführvorgangs realisiert wird, kann ein unbeabsichtigtes Lösen des einen Steckerteils aus dem anderen Steckerteil mit Sicherheit verhindert werden. Weil weiter das Lösen davon derart erfolgt, daß nach Beendigung des Zuführvorgangs eine Stromzufuhr zu der elektromagnetischen Spule unterbrochen wird, die zweite Verriegelung gelöst wird und danach erst die erste Verriegelung gelöst wird, kann das zuführseitige Steckerteil niemals unbeabsichtigt gelöst werden, auch nicht nach dem Zuführvorgang, und weil der Handgriff eine rohrähnliche Form aufweist, und auch als ein Hauptdraht- Verteilerrohr dient, kann eine Mehrzahl von Hauptdrähten darin untergebracht werden, wodurch ein mehrpoliger Stecker in angemessener Weise realisiert werden kann.
Gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nur dann, wenn das zuführseitige Steckerteil sich im ersten oder vorläufigen Zusammenfügzustand mit dem aufnahmeseitigen Steckerteil aufgrund einer vorläufigen Einpaßvorrichtung befindet, eine Stopeinrichtung zum Verhindern der Vorwärtsbewegung des Steckergehäuses des zuführseitigen Steckerteils gelöst, wodurch eine Schwenkbewegung des Hebels ermöglicht wird.
Dadurch kann eine unbeabsichtigte Schwenkbewegung des Hebels verhindert werden, wenn die Steckerteile sich nicht in gegenseitigem Eingriff befinden.

Claims (4)

1. Elektrische Steckverbindung mit einem zuführseitigen Steckerteil (A), welches auf der Seite einer Zuführvorrichtung angeordnet ist, und einem aufnahmeseitigen Steckerteil (B), welches an einem Fahrzeugkörper oder Ähnlichem angeordnet ist, wobei das eine Steckerteil ein Stecker und das andere Steckerteil eine Steckbuchse ist, und das zuführseitige Steckerteil (A) versehen ist mit:
einem Gehäuse (1, 1'),
einem Steckerkörper (2), welcher in einem vorderen Gehäuseabschnitt (1) des Gehäuses (1, 1') verschiebbar angeordnet ist und eine Mehrzahl von Anschlüssen aufweist,
einem Handgriff (4), welcher in einem hinteren Abschnitt des Gehäuses (1, 1') befestigt ist,
einem Hebel (3), welcher mit seinem Mittelteil an dem Gehäuse (1, 1') schwenkbar gelagert ist, und welcher einen Arbeitsabschnitt (3b) auf seiner einen Seite aufweist, der an dem Handgriff (4) oder an dem Steckerkörper (2) gelenkig angelenkt ist, und einen Betätigungsteil (3a) an seiner anderen Seite aufweist, welcher sich aus dem Gehäuse (1, 1') herauserstreckt, wobei der Hebel (3) dann, wenn er geschwenkt wird, eine Bewegung des Handgriffs (4) nach vorne bewirkt, um den Steckerkörper (2) des zuführseitigen Steckerteils (A) in Eingriff mit einem dazu passenden Steckerkörper (42) des aufnahmeseitigen Steckerteils (B) zu bringen,
einer ersten Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln des Hebels (3) in einer derartigen Stellung, daß die beiden Steckerkörper (2; 42) in Eingriff miteinander gehalten werden,
einer zweiten Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln der ersten Verriegelungseinrichtung in deren verriegelten Zustand, wobei die zweite Verriegelungseinrichtung eine gegenüber der Längsachse des Steckerkörpers (2) des zuführseitigen Steckerteils (A) versetzt angeordnete elektromagnetische Spule (6) mit einem Kolben (6a) aufweist, welcher unter Erregen der elektromagnetischen Spule (6) mit der ersten Verriegelungseinrichtung verriegelnd zusammenwirkt, und
einer Einrichtung zum Lösen des Hebels (3) aus dem ersten Verriegelungszustand, nachdem die Verriegelung der ersten Verriegelungseinrichtung mittels der zweiten Verriegelungseinrichtung durch Aberregen der elektromagnetischen Spule (6) gelöst wurde.
2. Elektrische Steckverbindung nach Anspruch 1, bei der der Handgriff (4) in Form eines Rohres ausgebildet ist und koaxial mit dem Steckerkörper (2) des zuführseitigen Steckerteils (A) verschiebbar ist, wobei in dem Handgriff (4) vordere Drahtenden, welche mit der Mehrzahl von Anschlüssen verbunden sind, geführt und untergebracht sind.
3. Elektrische Steckverbindung nach Anspruch 1 oder 2, bei der die erste Verriegelungseinrichtung, die zweite Verriegelungseinrichtung und die Einrichtung zum Lösen des Hebels (3) in Form einer einstückigen Hebelkonstruktion (5) ausgebildet sind, welche einen sich nach vorne in Axialrichtung des Gehäuses (1, 1') erstreckenden Arbeitsarm (5a), einen sich nach hinten aus dem Gehäuse (1, 1') heraus erstreckenden Betätigungsarm (5b) und einen sich von einem Verbindungsabschnitt zwischen dem Betätigungsarm (5b) und dem Arbeitsarm (5a) ausgehend zu diesem senkrecht nach unten erstreckenden Verriegelungsarm (5c) aufweist, wobei die Hebelkonstruktion (5) an ihrem Verbindungsabschnitt in dem Gehäuse (1, 1') schwenkbar gelagert ist, der Arbeitsarm (5a) mit seiner unteren Armfläche mit dem Arbeitsabschnitt (3b) des Hebels (3) bei dessen Schwenkbewegung in gleitendem Kontakt steht und an seinem freien Ende einen nach unten zeigenden Verriegelungsvorsprung (5a1) aufweist, der mit einer in dem Arbeitsabschnitt (3b) des Hebels (3) ausgebildeten Verriegelungsstufe (25b) verriegelnd zusammenwirkt, und in dem Verriegelungsarm (5c) eine Bohrung (5c1) ausgebildet ist, in welche der Kolben (6a) der elektromagnetischen Spule (6) in Eingriff hineinfahrbar ist, wenn der Verriegelungsvorsprung (5a1) und die Verriegelungsstufe (25b) miteinander in Eingriff stehen.
4. Elektrische Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der im mittleren Teil des Gehäuses (1, 1') in dessen oberem Bereich ein in Axialrichtung des Gehäuses (1, 1') verlaufender Verriegelungsarm (36) zum Vorverriegeln des zuführseitigen Steckerteils (A) mit dem aufnahmeseitigen Steckerteil (B) angeordnet ist, wobei der Verriegelungsarm (36) an seinem Mittelabschnitt an dem Gehäuse (1, 1') schwenkbar gelagert ist und einen sich von dem Mittelabschnitt nach hinten erstreckenden Betätigungsabschnitt (36b) und einen sich von dem Mittelabschnitt nach vorne erstreckenden Verriegelungsabschnitt aufweist, welcher mit einer Verriegelungsstufe (36c) und einer an seinem freien Ende ausgebildeten nach außen zeigenden Verriegelungsklaue (36a) versehen ist, wobei
die Verriegelungsstufe (36c) unter Verhinderung des Vorwärtsbewegens des Steckerkörpers (2) des zuführseitigen Steckerteils (A) und damit einer Schwenkbewegung des Hebels (3) mit einem an dem Steckerkörper (2) ausgebildeten Flansch (2b) in Eingriff steht, wenn die beiden Steckerteile (A; B) außer Eingriff stehen,
der Verriegelungsarm (36) an seinem Verriegelungsabschnitt beim Zusammenstecken beider Steckerteile (A, B) von dem Steckerkörper (42) des aufnahmeseitigen Steckerteiles (B) betätigt unter Lösen des Eingriffs zwischen der Verriegelungsstufe (36c) und dem Flansch (2b) mit gleichzeitigem Ineingriffbringen der Verriegelungsklaue (36a) durch eine in dem Gehäuse (1, 1') ausgebildete Öffnung (35a) hindurch mit einer in dem aufnahmeseitigen Steckerteil (B) ausgebildeten Verriegelungsnut (51) schwenkbar ist, und
der Verriegelungsarm (36) an seinem Betätigungsabschnitt (36b) beim Auseinanderziehen beider Steckerteile (A, B) von dem Betätigungsarm (5b) der Hebelkonstruktion (5) betätigt unter Lösen des Eingriffs zwischen der Verriegelungsklaue (36a) und der Verriegelungsnut (51) mit gleichzeitigem Ineingriffbringen der Verriegelungsstufe (36c) mit dem Flansch (2b) schwenkbar ist.
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