DE4432194C2 - Elektrische Steckverbindung - Google Patents
Elektrische SteckverbindungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine elektrische Steckverbindung, wie sie zum
Aufladen von Elektrofahrzeugen oder ähnlichem verwendet werden,
im einzelnen eine elektrische Steckverbindung, bei welcher der
zuführseitige Stecker und die aufnahmeseitige Steckdose leicht
ineinandergepaßt und miteinander verbunden werden können, wobei
ein versehentliches Lösen während des Zuführvorgangs
zuverlässig verhindert wird, und wobei auch sicher eine
unbeabsichtigte Schwenkbewegung eines Hebels an dem
zuführseitigen Stecker verhindert wird, wenn der Stecker und
die Steckdose noch nicht ineinandergepaßt sind.
Eine herkömmliche elektrische Steckverbindung ist in den Fig. 9
und 10 dargestellt, wie sie in der japanischen
Patentveröffentlichung 60-24539 veröffentlicht wurde, wobei
diese elektrische Steckverbindung aus einer Steckdose
(aufnahmeseitige Steckdose) 61, welche an dem Körper eines
Automobils oder ähnlichem befestigt ist, und einem
zylinderförmigen Stecker (zuführseitigem Stecker) 62 besteht,
welcher auf der Seite einer Zuführvorrichtung angeordnet ist.
Wie in den Figuren gezeigt ist, befinden sich dann, wenn der
Stecker 62 in die Steckdose 61 eingepaßt ist, ein Paar von
Verriegelungselementen 67, 67 des Steckers in Eingriff mit
einer Ringnut 68 der Steckdose, und gleichzeitig sind die
Steckdosenanschlüsse und die Steckeranschlüsse 63 bzw. 64
zusammengefügt und miteinander verbunden. Wenn dann der
Zuführvorgang gestartet wird, wird eine elektromagnetische
Spule 65 mit elektrischer Energie versorgt und infolgedessen
wird der Kolben 66 nach unten in eine solche Stellung bewegt,
in welcher das Paar von Verriegelungselementen 67, 67
verriegelt ist, so daß der Stecker und die Steckdose während
des Zuführvorgangs nicht voneinander gelöst werden können. Nach
Beendigung des Zuführvorgangs wird die Energiezufuhr zu der
elektromagnetischen Spule 65 unterbrochen, um zu ermöglichen,
daß der Kolben 66 nach oben in seine Entriegelungs-Stellung
bewegt wird, wonach die Steckdose und der Stecker voneinander
getrennt werden können, indem die Entriegelungselemente 69
gedrückt werden und die Verriegelungselemente 67 so außer
Eingriff mit der Ringnut 68 gelangen können.
Zusammenfassend gesagt sind bei der herkömmlichen elektrischen
Steckverbindung gemäß der oben beschriebenen Konstruktion ein
Paar von Verriegelungselementen 67, 67, die elektromagnetische
Spule 65 und ein Kolben 66 alle entlang der Zusammenfügachse
des Steckers und der Steckdose angeordnet. Dadurch stören sie
bei dem Austritt (den Kabelführungsweg) der vorderen Drahtenden
71 eines Kabels 70, wodurch die elektrische Steckverbindung in ihrem
Inneren kompliziert wird und eine hohe Baugröße aufweist,
wodurch es ein schwieriges Problem war, mehrpolige Steckdosen
bzw. Stecker geeignet zu gestalten, um so Steuerschaltkreise
wie einen Anzeigeschaltkreis und einen Signalschaltkreis neben
dem Leistungs-Zuführschaltkreis vorzusehen.
Eine Versorgungssteckervorrichtung wird in der älteren, nicht
vorveröffentlichten DE-A1-43 43 209 vorgeschlagen. Diese
Versorgungssteckervorrichtung weist einen versorgungsseitigen
und einen aufnahmeseitigen Stecker sowie einen Handgriff mit
einem Hebel zum Herstellen und Lösen der Verbindung zwischen
den beiden Steckern auf, wobei der Hebel verriegelbar ist.
Dabei sind zwei unterschiedliche Verriegelungsvorrichtungen
vorgesehen, von denen eine ein elektromechanisches Bauelement
aufweist. Beide Verriegelungsvorrichtungen wirken direkt auf
den Hebel ein.
Durch die Erfindung wird die Aufgabe gelöst, eine elektrische
Steckverbindung zu schaffen, mit der sich leicht handhabbar die
Verbindung herstellen und wieder lösen läßt, bei der eine
Sicherung gegen versehentliches Lösen der Verbindung vorhanden
ist, wobei die elektrische Steckverbindung einen einfachen
Innenaufbau aufweist und gleichzeitig auch für mehrpolige
Verbindungen geeignet ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit einer elektrischen
Steckverbindung mit den Merkmalen nach Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhaft ist der Handgriff aus einer rohrartigen Struktur
hergestellt, welche in dem hinteren Gehäuseabschnitt des
Gehäuses montiert ist und koaxial mit dem Steckerkörper
verschiebbar ist, wobei das Gehäuse ermöglicht, daß vordere
Drahtenden, welche mit einer Mehrzahl von Anschlüssen verbunden
sind, in diesem untergebracht sind.
Vorteilhaft wird die Aufgabe erfindungsgemäß
gelöst durch eine elektrische Steckverbindung mit einem
zuführseitigen Steckerteil, welches auf der Seite einer
Zuführvorrichtung angeordnet ist, und einem aufnahmeseitigen
Steckerteil, welches an einem Fahrzeugkörper oder Ähnlichem
angeordnet ist, wobei das zuführseitige Steckerteil versehen ist
mit: einem Gehäuse, einem Steckerkörper, welcher in einem
vorderen Gehäuseabschnitt des Gehäuses angeordnet ist und eine
Mehrzahl von Anschlüsse aufnimmt, einem Handgriff, welcher in
einem hinteren Abschnitt des Gehäuses montiert ist, einem
Hebel, welcher schwenkbar an seinem Mittelteil in dem Gehäuse
gelagert ist, und welcher einen Arbeitsabschnitt auf seiner
einen Seite aufweist, der an dem Handgriff und an dem
Steckerkörper gelenkig angelenkt ist und ebenso einen
Betätigungsteil an der anderen Seite davon aufweist, welcher
sich aus dem Gehäuse herauserstreckt, wobei der Hebel dann,
wenn er geschwenkt wird, eine Bewegung des Handgriffs nach
vorne bewirkt, um den Steckerkörper in Eingriff mit einem dazu
passenden Steckdosenkörper des aufnahmeseitigen Steckerteils zu
bringen, einer Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln des
Hebels in einer derartigen Stellung, daß der Steckerkörper und
der dazu passende Steckdosenkörper im Eingriff miteinander
gehalten werden, wobei weiter an deren einem Ende ein Lösehebel
angeordnet ist, und einer ersten Einpaßeinrichtung für einen
ersten Einpaßvorgang des Gehäuses in das aufnahmeseitige
Steckerteil bevor der Steckerkörper mit dem aufnahmeseitigen
Steckerteil zusammengepaßt wird; wobei die erste
Zusammenfügeinrichtung weiter eine Stopeinrichtung zum Hindern
einer Vorwärtsbewegung des Steckerkörpers in die
Verbindungsstellung aufweist, um eine Verbindung mit dem
aufnahmeseitigen Steckerteil vor einer vollständigen
Zusammenfügung zu verhindern.
Vorteilhaft ist die erste Zusammenfügeinrichtung schwenkbar auf
einem Mittelteil davon im Inneren des Gehäuses gelagert
und weist weiter eine Verriegelungsklaue an ihrem einen Ende
auf, welche mit einem dazugehörigen Eingriffsteil in
Eingriff bringbar ist, welcher an dem aufnahmeseitigen
Steckerteil vorgesehen ist, und weist einen Eingriffsteil an dem
anderen Ende davon auf, welcher entsprechend der
Betätigung des Lösehebels schwenkt.
Bei der erfindungsgemäßen elektrischen Steckverbindung
bewegt sich dann, wenn der Hebel in Richtung des
Handgriffs von Hand geschwenkt wird, der Handgriff nach vorne,
um den Steckerkörper des zuführseitigen Steckerteils gegen das
aufnahmeseitige Steckerteil zu drücken, wobei das zuführseitige
und das aufnahmeseitige Steckerteil sehr leicht
ineinandergepaßt und verbunden werden. Während des
Zuführvorgangs ist derjenige Hebel, welcher die Vorwärts- oder
Zurückziehbewegung des Handgriffs verursacht, doppelt mittels
einer ersten und einer zweiten Verriegelungseinrichtung
verriegelt. Darüber hinaus wird das Lösen der Steckerteile
voneinander durchgeführt, wenn die Energiezufuhr zu
der elektromagnetischen Spule unterbrochen ist, die zweite
Verriegelung gelöst ist und die erste Verriegelung gelöst ist,
wobei jedoch ein Lösen der Steckerteile
voneinander während des Zuführvorgangs unterbunden wird. Der
Handgriff weist eine rohrförmige Gestalt auf, durch welche die
vorderen Drahtenden einer Mehrzahl von in dem Steckerkörper
untergebrachten Anschlüsse hindurchgeführt sein können und der
Handgriff ist vorteilhaft dazu geeignet, eine Mehrzahl von
vorderen Drahtenden oder einem mehrpoligen Anschluß zu
ermöglichen. Die elektrische Steckverbindung gemäß dieser Erfindung
erfordert keine hohen Kräfte, weil die Steckerteile
mittels des Hebels zusammengefügt werden, und die
Steckverbindung weist eine relativ einfache innere Konstruktion
auf und kann einfach aufgrund des Handgriffs miniaturisiert
werden, welcher gleichzeitig als Durchgangsrohr zum
Hindurchführen der vorderen Enden des Kabels dient.
Bei der erfindungsgemäßen elektrischen Steckverbindung
kann nur dann, wenn das zuführseitige
Steckerteil sich vorher vorübergehend mit dem
aufnahmeseitigen Steckerteil in Eingriff befindet, eine
Stopeinrichtung zum Verhindern einer Vorwärtsbewegung des
Hauptkörpers des zuführseitigen Steckers gelöst werden, und so der
Steckerkörper bewegt werden, oder eine Schwenkbewegung des
Hebels durchgeführt werden, wobei eine unbeabsichtigte
Schwenkbewegung des Hebels verhindert werden kann, wenn
die Steckerteile nicht ineinandergepaßt sind.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter
Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung
erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Gesamtansicht der elektrischen
Steckverbindung, wobei das Steckerteil A und das dazu passende
Steckerteil B voneinander getrennt sind;
Fig. 2 eine Vorderansicht des leistungszuführseitigen
Steckerteils A nach Fig. 1;
Fig. 3 einen Längsschnitt des zuführseitigen Steckerteils A
nach Fig. 1;
Fig. 4 einen Schnitt des leistungsaufnahmeseitigen
Steckerteils B nach Fig. 1;
Fig. 5 einen Schnitt eines wichtigen Teils der Baugruppe
des Hebels 3 und eines Lösehebels 5 gemäß Fig. 3;
Fig. 6 einen Längsschnitt des Steckerteils A und des
Steckerteils B in einem ersten, vorübergehend zusammengefügten
Zustand;
Fig. 7 eine Seitenansicht des Steckerteils A und des
Steckerteils B in Schnittdarstellung in dem vollständig
ineinandergepaßten und verriegelten Zustand;
Fig. 8 ein schematisches Schaltbild eines elektrischen
Schaltkreises des zuführseitigen Steckerteils;
Fig. 9 einen Schnitt einer herkömmlichen elektrischen
Steckverbindung mit einem zuführseitigen Steckerteil und einem
aufnahmeseitigen Steckerteil in einem zusammengefügten Zustand;
und
Fig. 10 einen Schnitt der elektrischen Steckverbindung nach
Fig. 9 mit dem zuführseitigen Steckerteil und dem zuführseitigen
Steckerteil in einem voneinander getrennten Zustand.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter
Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert.
Wie in den Fig. 1 bis 5 gezeigt ist, setzt sich die
elektrische Steckverbindung aus einem zuführungsseitigen Steckerteil
A, welcher auf der Seite einer Zuführungsvorrichtung (nicht
dargestellt) angeordnet ist, und einem aufnahmeseitigen
Steckerteil B zusammen, welche an dem Körper eines Fahrzeuges
oder Ähnlichem befestigt ist.
Das zuführungsseitige Steckerteil A ist mit einem Gehäuse versehen,
welches aus einem Paar von einander gegenüberliegenden
Gehäusehälften 1 und 1' eines aufgeteilten Gehäuses besteht,
welche einander zugewandt sind, wobei ein Steckerkörper 2
verschiebbar im Inneren eines vorderen Abschnitts des Gehäuses
montiert ist, und in einer hinteren Hälfte des Gehäuses ein
Handgriff 4 angeordnet ist, welcher derart hin- und herbewegbar
ist, daß der Steckerkörper 2 durch eine Schwenkbewegung eines
Hebels 3 nach vorne zu dem aufnahmeseitigen Steckerteil B bewegt
wird, wobei weiter ein Lösehebel 5 für eine erste Verriegelung
des Hebels 3 und eine elektromagnetische Spule 6 für eine
zweite Verriegelung des Lösehebels 5 vorgesehen ist, und
darüber hinaus an dem hinteren Ende des Handgriffs 4 selbst ein
Kabel C vorgesehen ist, welches sich ausgehend von der
Zuführvorrichtung (nicht dargestellt) erstreckt.
Der Steckerkörper 2 ist aus einem zylindrischen Körper
hergestellt, und wie in Fig. 2 gezeigt ist, ist ein Paar von
langgestreckten, kreisrunden Anschluß-Aufnahmekammern 7, 7 in
der linken und rechten Seite des Steckerkörpers 2 angeordnet,
und ein Paar von Mehrpol-Anschluß-Aufnahmekammern 8, 8 sind auf
der oberen und der unteren Seite in dem Steckerkörper 2
angeordnet, wobei beide Aufnahmekammern sich ausgehend von der
Bodenwand 2a vorspringend erstrecken. Jede der Anschluß-
Aufnahmekammern 7, 7 ist, wie in Fig. 3 gezeigt ist, mit einer
Wand 7a versehen, welche sich ausgehend von der Bodenwand 2a
erstreckt, wobei weiter eine Druckplatte 9 an dem vorderen
Endteil des Handgriffs 4 geformt ist und gegen den Aufnahmesitz
7b anliegt, welcher um den äußeren Umfang der Wand 7a geformt
ist. Im Inneren der Anschluß-Aufnahmekammern 7, 7 ist ein
Steckeranschluß D zum Zuführen von elektrischem Strom fest
mittels eines Paars von nachgiebigen Verriegelungsarmen 7c
untergebracht, während im Inneren von vier Hohlräumen 8a,
welche in den jeweiligen Mehrpol-Anschluß-Aufnahmekammern 8, 8
geformt sind, ein Steckeranschluß (nicht dargestellt) zur
Signalübertragung, für einen Anzeige-Steuerschaltkreis oder
Ähnliches fest untergebracht ist. Diese Steckeranschlüsse
einschließlich des Steckeranschlusses D sind mit den vorderen
Hauptdrahtenden W, w verbunden, welche sich ausgehend von dem
Kabel C erstrecken, wobei die Verbindung durch
Klemmverbindungen oder andere bekannte Einrichtungen
hergestellt ist, wobei ein wasserdichter Gummistopfen 10 für
das Abdichten gegen Wasser über die vorderen Hauptdrahtenden
gepaßt ist, um einen Kurzschluß zwischen einander benachbarten
Anschlüssen zu unterbinden. Weiter ist ein Innendeckel 11
vorgesehen, welcher in Axialrichtung verschiebbar eingesetzt
ist und an dem vorderen Endteil der Anschluß-Aufnahmekammer 7
verriegelt ist, wobei eine Schraubenfeder 12 zwischen dem
Innendeckel 11 und der Anschluß-Aufnahmekammer 7 angeordnet
ist.
Ebenso ist an dem hinteren Endteil des äußeren Umfangs des
Steckerkörpers 2 ein Flansch 2b, welcher verschiebbar mit der
Innenwand 1a von jedem der Gehäuseteile 1, 1' in Kontakt steht,
in Form eines Rings montiert, wobei Stift-Aufnahmeabschnitte
13, 13 zwischen der Anschluß-Aufnahmekammer 7 und der Mehrpol-
Anschluß-Aufnahmekammer 8 angeordnet sind und wobei im Inneren
von jedem der Stift-Aufnahmeabschnitte 13, 13 ein bewegbarer
Stift 15 durch ein Eingriffsloch der Bodenwand 2a hindurch
montiert ist, wobei der Stift 15 von einer Schraubenfeder 14 in
eine Richtung nach vorne gedrückt wird. Zusätzlich bezeichnet
Bezugszeichen 16 einen Anschlag für den bewegbaren Stift 15,
und mit dem Bezugszeichen 17 ist ein hinterer Halter
bezeichnet, welcher dazu dient zu verhindern, daß der
Steckeranschluß D sich nach hinten herausbewegen kann.
Der Handgriff 4 weist eine rohrförmige Form auf, welche aus
einem geraden Rohrabschnitt 4a an der vorderen Hälfte und einem
schrägen Rohrabschnitt 4b in der hinteren Hälfte besteht, wobei
der Handgriff auch als Schutz für die vorderen Hauptdrahtenden
W, w des Kabels C dient. Der gerade Rohrabschnitt 4a ist
verschiebbar in einer Öffnung 1b abgestützt, welche an dem
hinteren Ende des Gehäuses 1, 1' geformt ist, während an dem
hinteren Endteil des Rohrabschnitts 4b ein Verriegelungsloch 4c
angeordnet ist, und ein Schutzgehäuse 20 des Kabels C mittels
eines Verriegelungsteils 20a verriegelt ist. Mit 21 ist ein
Überzugsteil bezeichnet, welcher aus einem elastischen Material
wie einem synthetisch hergestellten Gummi besteht, welches eine
wasserdichte Kappe 22 aufweist, welche einstückig daran an dem
vorderen Ende mittels eines Balgs 22a geformt ist, wobei die
wasserdichte Kappe in einer Ringnut 1c des hinteren Endes des
Gehäuses 1, 1' eingepaßt ist.
Der Hebel 3 weist einen langgestreckten Betätigungsteil 3a und
einem kürzeren Arbeitsteil 3b auf und der Hebel weist so
insgesamt eine L-förmige Gestalt auf. Der Arbeitsteil 3b weist
auch ein Langloch 23 auf, welches an einem Basisteil davon
ausgebildet ist und sich an den Betätigungsteil 3a anschließt
und schwenkbar mittels einer Hebelwelle 24 abgestützt ist. Das
distale Ende des Hebels 3 ist gegabelt, um zwei Stützteile 25,
25 auszubilden, wie in Fig. 5 gezeigt ist, wobei die
Stützteile schwenkbar mittels eines radialen Lochs 26
abgestützt sind, welches in der Seitenwand des geraden
Rohrabschnitts 4a des Handgriffs 4 geformt ist, wobei ein Stift
28 durch das Langloch 27a in dem Vorsprung 27 eingesetzt ist,
welcher ausgehend von der Innenwand des Gehäuses 1, 1'
vorspringt. Mit 29 ist ein Wellensicherungsring zum Verriegeln
des Stifts 28 bezeichnet. Weiter ist der Stützteil 25 mit einer
kreisbogenförmigen Endfläche 25a versehen, welche ihrerseits
mit einer Verriegelungsstufe 25b versehen ist, die auf der
Endfläche angeordnet ist, um in Eingriff mit einem
Verriegelungsvorsprung 5a1 des weiter unten beschriebenen
Lösehebels 5 gelangen zu können, wobei ein Hebel 3 in die
Richtung P durch eine Rückholfeder 30 gedrückt wird, welche
sich in Eingriff mit der Hebelwelle 24 befindet.
Der Lösehebel 5 setzt sich zusammen aus einem Arbeitsarm 5a,
welcher sich in Axialrichtung des Steckerkörpers 2 erstreckt,
einem Betätigungsarm 5b, welcher sich in rückwärtiger Richtung
bezüglich des Gehäuses 1, 1' erstreckt, und einem
Verriegelungsarm 5c, welcher sich senkrecht nach unten
ausgehend von dem Mittelteil zwischen den Armen 5a und 5b
erstreckt, wodurch insgesamt im wesentlichen eine T-Form
ausgebildet wird, und wobei der Mittelteil dieser Arme 5a bis
5c wie in Fig. 5 gezeigt schwenkbar an dem oberen Teil des
Handgriffs 4 mittels Stifts 32 abgestützt ist, der in ein Paar
von Vorsprüngen 31, 31 eingesetzt ist, welche auf der Innenwand
des Gehäuses 1, 1' geformt sind, und mittels
Wellensicherungsringen 33, 33 abgestützt ist. Der Arbeitsarm 5a
ist derart vorgesehen, daß seine untere Fläche verschiebbar mit
dem oben erwähnten Kreisbogen 25a des Hebels 3 in Kontakt
steht, und der vordere Endteil des Arbeitsarms 5a mit einem
Verriegelungsvorsprung 5a1 versehen ist, welcher mit der
Verriegelungsstufe 25b in Eingriff bringbar ist. Dieser
Arbeitsarm 5a wird in Richtung des Kreisbogens 25a mittels
einer Spiralfeder 34 gedrückt, welche auf der Innenwand der
Gehäusehälfte 1' montiert ist. Der Verriegelungsarm 5c weist
ein Verriegelungsloch 5c1 an seinem untersten Teil auf, und ist
mit einer elektromagnetischen Spule 6 versehen, welche einen
Kolben 6a und eine Schraubenfeder 6b aufweist, dem
Verriegelungsloch 5c1 zugewandt ist und an der Innenwand des
Gehäuseteils 1' angeordnet ist. Wenn der elektromagnetischen
Spule 6 bei einem vollständigen Eingriff des zuführseitigen
Steckerteils A mit dem aufnahmeseitigen Steckerteil B elektrische
Energie zugeführt wird, fährt der Kolben 6a nach außen, um in
das Verriegelungsloch 5c1 einzugreifen, wodurch der Lösehebel 5
verriegelt wird, und die Energiezufuhr wird nach Beendigung des
Zuführvorgangs wieder unterbrochen, wodurch der Kolben 6a
momentan durch die Federkraft der Schraubenfeder 6b
zurückgezogen wird, um sich wieder aus dem Verriegelungszustand
zu lösen.
Weiter sind Verriegelungskammern 35, 35' auf der oberen und
unteren Seite des mittleren Teils des Gehäuses angeordnet, und
erstrecken sich über die Frontseite des Steckerkörper-
Aufnahmeabschnitts mit den auf deren Vorderenden ausgebildeten
Öffnungen 35a, 35a'. Mit 36, 36' sind Verriegelungsarme zum
Verriegeln des zuführseitigen Steckerteils A mit dem
aufnahmeseitigen Steckerteil B vorgesehen. In der
Verriegelungskammer 35 ist der Verriegelungsarm 36 mit seinem
Mittelteil auf einem Stift 37 abgestützt, erstreckt sich nach
vorne zu der Außenseite der Verriegelungskammer durch die
Öffnung 35a hindurch, weist eine hakenförmige
Verriegelungsklaue 36a auf, welche an dem vorderen Ende des
Verriegelungsarms vorspringt, und erstreckt sich nach hinten,
um einen Eingriffsteil 36b für den Arbeitsarm 5a des
Lösehebels 5 auszubilden. Der Verriegelungsarm 36 ist auch
zwischen Stiften 37 und den Verriegelungsklauen 36a
ausgebildet, wobei eine Verriegelungsstufe 36c nach außen
gebogen ist, und wobei ein Feder-Verriegelungsabschnitt 36d mit
einer U-förmigen Querschnittsfläche dem Steckerkörper 2
zugewandt ist, wobei der Feder-Verriegelungsabschnitt 36d
weiter mit einer blattfederartigen Feder 38 versehen ist,
welche dem oben erwähnten bewegbaren Stift 15 zugewandt ist.
Der andere Verriegelungsarm 36' erstreckt sich in ähnlicher
Weise nach vorne zu der Außenseite des Gehäuses hin durch die
Öffnung 35a', weist eine sogenannte Semi-Verriegelungsklaue
36a' auf, welche sich an dem vorderen Ende erstreckt, und ist
in der Verriegelungskammer 35' an dem hinteren Ende auf einem
Stift 37' abgestützt, welcher wie der Verriegelungsarm 36
ausgebildet ist mit dem Unterschied, daß er kein Eingriffsteil
36b aufweist. Diese Verriegelungsarme 36, 36' sind nach innen
mittels einer Spiralfeder 39 gedrückt.
Dabei ist ein geräumiger LED-Aufnahmeabschnitt 40 in der
Rückseite der oberen Verriegelungskammer ausgebildet, wobei
eine LED 41 zum Anzeigen der Zufuhr von elektrischer Leistung
untergebracht ist.
Die aufnahmeseitige Steckdose B ist wie in Fig. 1 bis 4
gezeigt derart konstruiert, daß sie einen Steckdosenkörper 42
mit einem Steckdosenanschluß D' aufweist, welcher zu dem
Steckeranschluß D paßt, welcher darin aufgenommen und
verriegelt wird, und das Steckerteil B ist mit einer Außenhülle
43 versehen, welche in abgedichteter Weise auf den Außenumfang
des Steckerkörpers 42 zum Aufnehmen eines vorderen Endteils des
Gehäuses 1 des zuführseitigen Steckerteils A gepaßt ist. Die
Außenhülle 43 ist mittels eines Flansches 44, welcher sich in
Umfangsrichtung um den Außenumfang der Außenhülle 43
erstreckend geformt ist, an einen Körper des Automobils (nicht
dargestellt) angeschraubt, und das offene Ende der Hülle wird
mittels einer Kappe geöffnet oder geschlossen, welche an der
Außenhülle mittels eines Stifts (nicht dargestellt) angelenkt
ist, wobei die Kappe dazu geeignet ist, aufgrund des Eingriffs
zwischen einem Verriegelungsteil 45a und einem Verriegelungsarm
46 verriegelt zu werden, welche an dem Außenumfang der Hülle 43
geformt sind. Darüber hinaus weist der Steckdosenkörper 42
daran geformte Betätigungsvorsprünge 47, 47 auf, welche zu den
oben erwähnten bewegbaren Stiften 15, 15 des zuführseitigen
Steckerteils A passen. Mit dem Bezugszeichen 7' ist eine Anschluß-
Aufnahmekammer bezeichnet, 10' bezeichnet einen wasserdichten
Gummistopfen, und 1 7' bezeichnet einen hinteren Halter, welcher
eine ähnliche Struktur wie das zuführseitige Steckerteil A
aufweist, weshalb eine detaillierte Erläuterung davon an dieser
Stelle weggelassen wird. Die Bezugszeichen 48, 48' bezeichnen
Packungen von Dichtungen gegen das Eindringen von Wasser.
Für eine korrekte Positionierung des zuführseitigen Steckerteils A
und des aufnahmeseitigen Steckerteils B, welche ineinandergepaßt
werden sollen, sind an dem Gehäuse 1 auf dessen Außenfläche
sich axial erstreckende, vorspringende Führungskeile 49 geformt
und die Außenhülle 43 ist auf einer Innenfläche mit darin
geformten Führungsnuten 50 versehen. Die Außenhülle 43 ist
weiter mit den Verriegelungsstufen 51, 51' versehen, welche mit
den Verriegelungsarmen 36, 36' des zuführseitigen Steckerteils A
zusammenpaßbar sind. Mit dem Bezugszeichen 52 ist in Fig. 1
eine Schraube zum Aneinanderbefestigen der Gehäuseteile 1 und
1' des geteilten Gehäuses bezeichnet.
Obgleich das zuführseitige Steckerteil A oben als der den Stecker-
Anschluß D aufweisende Teil der Steckverbindung beschrieben
wurde und das aufnahmeseitige Steckerteil als das den Steckdosen-
Anschluß D' aufweisende Steckerteil beschrieben wurde, können die
Körper 2 und 42 in ihrer Konstruktion auch so geändert werden,
daß sie entsprechend umgekehrt den Stecker-Anschluß
beziehungsweise den Steckdosen-Anschluß enthalten.
Bei der oben erläuterten Konstruktion ist dann, wenn das
zuführseitige Steckerteil A nicht in das aufnahmeseitige Steckerteil
B eingepaßt ist, der Flansch 2b, welcher an dem hinteren Ende
des Außenumfangs des Steckerkörpers 2 geformt ist, mit der
Verriegelungsstufe 36c der jeweiligen Verriegelungsarme 36, 36'
zusammengepaßt, auf welche mittels der Spiralfeder 39 eine
Kraft einwirkt, so daß die Bewegung des Steckerkörpers 2 in
Vorwärtsrichtung gehindert wird und auf diese Weise eine
Drehung des Hebels 3 in der mit dem Pfeil Q angedeuteten
Richtung ebenfalls verhindert wird.
Fig. 6 zeigt einen Zustand, in welchem das zuführseitige
Steckerteil A und das aufnahmeseitige Steckerteil B vorläufig
ineinandergepaßt sind. Bei dem Eingriff der
Steckerteile ineinander, ist das Gehäuse 1, 1' des zuführseitigen
Steckerteils A in die Außenhülle 43 eingesetzt, wobei die
vorspringenden Führungskeile 49 an dem Gehäuse in den
zugehörigen Führungsnuten 50 auf der Innenoberfläche der
Außenhülle aufgenommen sind, wobei die distalen Abschnitte der
jeweiligen Verriegelungsarme 36, 36' um die Stifte 37, 37'
mittels einer Spiralfeder 38 nach außen geschwenkt sind, und
infolgedessen die Verriegelungsklauen 36a und die Semi-
Verriegelungsklauen 36a' sich mit den Verriegelungsstufen 50,
51 im Eingriff befinden, um die Steckerteile A und B
vorläufig miteinander zu verriegeln.
Ausgehend von der oben beschriebenen Konstellation, wird dann,
wenn der Betätigungsteil 3a des Hebels 3 ergriffen und in
Richtung des Pfeils Q geschwenkt wird, der Arbeitsteil 3b um
die Hebelwelle 24 und den Handgriff 4 geschwenkt, und wird als
Gesamtheit in Richtung des Pfeils R bewegt. Im Ergebnis wird
der Steckerkörper 2 mittels der Druckplatte 9 nach vorne gegen
die Kraft der elastischen Feder 12 bewegt, und demgemäß werden
die Steckerteile A und B, daß heißt der Steckerkörper
2 und der Steckdosenkörper 42 wie in Fig. 7 gezeigt,
vollständig ineinandergepaßt, was dazu führt, daß der Stecker-
Anschluß D und der Steckdosen-Anschluß D' vollständig
miteinander verbunden werden.
Bei diesem Kupplungsvorgang wird der vorläufige Eingriff der
Steckerteile A und B vor dem endgültigen Eingriff
dieser beiden miteinander vorgenommen, wobei dann, wenn der
Hebel 3 in Richtung des Pfeils Q schwenkt, die
kreisbogenförmige Endfläche 25a, welche an dem oberen Ende des
Hebels 3 ausgebildet ist, in gleitenden Kontakt mit der
Unterseite des Arbeitsteils 5a des Lösehebels 5 gelangt,
wodurch der Arbeitsteil 5a gegen die Kraft der Spiralfeder 34
nach oben gedrückt wird und so der Kupplungsvorgang vollendet
wird, wenn die kreisbogenförmige Endfläche 25a mit dem
Verriegelungsvorsprung 5a1 in Eingriff gelangt ist, wozu der
Arbeitsarm 5a in die Ausgangsstellung mittels der Spiralfeder
34 momentan zurückkehrt, um den Verriegelungsvorsprung 5a1 mit
der Verriegelungsstufe 25b in Eingriff zu bringen, wodurch der
Hebel 3 durch den Lösehebel 5 verriegelt wird, um den ersten
Verriegelungszustand davon einzunehmen.
In dem endgültig gekuppelten Zustand des Steckerteils A mit dem
Steckerteil B wird dann, wenn ein an der steckerseitigen Stromquelle vorgesehener Schalter S eingeschaltet wurde,
der wie in dem Schaltkreis nach Fig. 8 gezeigt vorgesehen ist, die LED 41 zum
Aufleuchten gebracht und gleichzeitig die elektromagnetische
Spule 6 mit Energie versorgt, wodurch der oben erläuterte
Kolben 6a (in Fig. 5 dargestellt) in Eingriff mit dem
Verriegelungsloch 5c1 gelangt, welche in dem Verriegelungsarm
5c des Lösehebels 5 ausgebildet ist, um einen zweiten
Verriegelungszustand davon einzunehmen. Mittels dieses obigen
Vorgangs wird der Hebel 3 nicht nur durch den Lösehebel 5
verriegelt, sondern doppelt verriegelt. Infolgedessen wird
sogar dann, wenn der Betätigungsarm 5b des Lösehebels 5
unabsichtlich heruntergedrückt wird, um den
Verriegelungszustand während des Zuführ- beziehungsweise
Aufladevorgangs zu lösen, der Hebel 5 immer noch in seinem
Verriegelungszustand mittels des Kolbens 6a der
elekromagnetischen Spule 6 gehalten, wodurch sicher ein Lösen
während des Energie-Zuführvorgangs verhindert wird.
Das Lösen der Verriegelung und das Auseinanderziehen kann wie
nachfolgend beschrieben durchgeführt werden. Wenn der
Zuführvorgang beendet ist, kann die Stromzufuhr zu der
elektromagnetischen Spule 6 mittels des oben erwähnten
Steuerschaltkreises unterbrochen werden, wodurch der Kolben 6a
ohne Verzögerung in seine Ausgangsstellung aufgrund der
Schraubenfeder 6b zurückkehrt, um außer Eingriff mit dem
Verriegelungsloch 5c1 zu gelangen, wodurch die zweite
Verriegelung des Lösehebels 5 gelöst wird.
Danach erstreckt sich der Betätigungsteil 5b des Lösehebels 5
aus dem Gehäuse 1 heraus und wird nach unten geschwenkt, um ihn
von dem Hebel 3 oder genauer gesagt von der Verriegelungsstufe
25b des Hebels 3 zu lösen. Dies erlaubt es dem Steckerkörper 2
sich von dem damit zusammenpassenden Steckdosenkörper 42
aufgrund der Wirkung der Schraubenfeder 12 und der Rückholfeder
30 des Hebels 3 zu lösen, so daß der Hebel 3 ebenfalls in seine
Ausgangsstellung zurückkehrt. Wenn der Betätigungsarm 5b des
Lösehebels 5 weiter nach unten geschwenkt wird, hebt der
Arbeitsteil 5a den Eingriffsteil 36b des Verriegelungsarms 36
an, welcher um den Stift 37 schwenkt, so daß die untere
Verriegelungsklaue 36a auf der gegenüberliegenden Seite
abgesenkt wird. Infolgedessen gelangt die Verriegelungsklaue
36a außer Eingriff mit der Verriegelungsstufe 51 auf der
Innenfläche der Außenhülle 43. Die andere Verriegelungsklaue
36a' des Verriegelungsarms 36, welche sich mit der
Verriegelungsstufe 51 im Eingriff befindet, ist von dem Semi-
Verriegelungstyp und kann einfach außer Eingriff gebracht
werden, indem an dem zuführseitigen Steckerteil A gezogen wird.
Die Steckerteile A und B können auch durch einfaches
Zurückziehen des Handgriffs 4 auseinandermontiert werden, wenn
der Hebel 5 außer Eingriff mit dem Hebel 3 gebracht wurde, weil
die kreisbogenförmige Endfläche 25a des Hebels 3 in Kontakt mit
dem Arbeitsteil 5a des Lösehebels 5 gehalten wird und den
Eingriffsteil 36b des Verriegelungsarms 36 mittels des
Arbeitsteils 5a anhebt, wenn an dem Handgriff 4 gezogen wird.
Auf diese Weise können das zuführseitige Steckerteil A und das
aufnahmeseitige Steckerteil B einfach durch Zusammenschieben der
beiden miteinander zusammengepaßt und verriegelt werden oder
durch Auseinanderziehen der beiden in Axialrichtung voneinander
gelöst werden.
In dem vollständig eingepaßten und verriegelten Zustand ist der
vordere Endteil des Gehäuses 1, 1' des zuführseitigen Steckerteils
A in die Außenhülle 43 des aufnahmeseitigen Steckerteils B
eingepaßt und eine wasserdichte Dichtungspackung 48 ist
zwischen dem Gehäuse 1, 1' des Steckers und dem
Steckdosenkörper 42 angeordnet, während eine gegen Wasser
abdichtende Dichtungspackung 48' zwischen den Anschluß-
Aufnahmekammern 7, 7' angeordnet ist, wodurch eine doppelte,
wasserdichte Abdichtung geschaffen wird.
Weil weiter die Mittelachse des Kolbens 6a der
elektromagnetischen Spule 6' für den zweiten
Verriegelungsvorgang des Lösehebels 5 derart vorgesehen ist,
daß sie sich von der Achse der Hebelwelle 24 des Hebels 3
unterscheidet, wird der Kolben 6a nicht durch eine
versehentliche Drehbewegung des Hebels 3 für das Verriegeln
beschädigt, weil keine direkte Kraft auf den Kolben 6a
übertragen wird. Dabei kann der Hebel 3 an dem Steckerkörper 2,
anstatt des Handgriffs 4 entgegen dem zuvor beschriebenen
Ausführungsbeispiel montiert werden.
Wie oben beschrieben wurde, können gemäß diesem ersten
Ausführungsbeispiel der Erfindung ein zuführseitiges Steckerteil
und ein aufnahmeseitiges Steckerteil in sehr einfacher Weise
durch Schwenken des Hebels mit einer relativ kleinen Kraft
ineinandergepaßt werden. Weil ein Doppel-
Verriegelungsmechanismus während des Zuführvorgangs realisiert
wird, kann ein unbeabsichtigtes Lösen des einen Steckerteils aus dem anderen
Steckerteil mit Sicherheit verhindert werden. Weil weiter das
Lösen davon derart erfolgt, daß nach Beendigung des
Zuführvorgangs eine Stromzufuhr zu der elektromagnetischen
Spule unterbrochen wird, die zweite Verriegelung gelöst wird
und danach erst die erste Verriegelung gelöst wird, kann das
zuführseitige Steckerteil niemals unbeabsichtigt gelöst werden,
auch nicht nach dem Zuführvorgang, und weil der Handgriff eine
rohrähnliche Form aufweist, und auch als ein Hauptdraht-
Verteilerrohr dient, kann eine Mehrzahl von Hauptdrähten darin
untergebracht werden, wodurch ein mehrpoliger Stecker in
angemessener Weise realisiert werden kann.
Gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nur
dann, wenn das zuführseitige Steckerteil sich im ersten oder
vorläufigen Zusammenfügzustand mit dem aufnahmeseitigen Steckerteil
aufgrund einer vorläufigen Einpaßvorrichtung befindet,
eine Stopeinrichtung zum Verhindern der Vorwärtsbewegung des
Steckergehäuses des zuführseitigen Steckerteils gelöst, wodurch
eine Schwenkbewegung des Hebels ermöglicht wird.
Dadurch kann eine unbeabsichtigte Schwenkbewegung des Hebels
verhindert werden, wenn die Steckerteile sich
nicht in gegenseitigem Eingriff befinden.
Claims (4)
1. Elektrische Steckverbindung mit einem zuführseitigen
Steckerteil (A), welches auf der Seite einer Zuführvorrichtung
angeordnet ist, und einem aufnahmeseitigen Steckerteil (B),
welches an einem Fahrzeugkörper oder Ähnlichem angeordnet ist,
wobei das eine Steckerteil ein Stecker und das andere
Steckerteil eine Steckbuchse ist, und das zuführseitige
Steckerteil (A) versehen ist mit:
einem Gehäuse (1, 1'),
einem Steckerkörper (2), welcher in einem vorderen Gehäuseabschnitt (1) des Gehäuses (1, 1') verschiebbar angeordnet ist und eine Mehrzahl von Anschlüssen aufweist,
einem Handgriff (4), welcher in einem hinteren Abschnitt des Gehäuses (1, 1') befestigt ist,
einem Hebel (3), welcher mit seinem Mittelteil an dem Gehäuse (1, 1') schwenkbar gelagert ist, und welcher einen Arbeitsabschnitt (3b) auf seiner einen Seite aufweist, der an dem Handgriff (4) oder an dem Steckerkörper (2) gelenkig angelenkt ist, und einen Betätigungsteil (3a) an seiner anderen Seite aufweist, welcher sich aus dem Gehäuse (1, 1') herauserstreckt, wobei der Hebel (3) dann, wenn er geschwenkt wird, eine Bewegung des Handgriffs (4) nach vorne bewirkt, um den Steckerkörper (2) des zuführseitigen Steckerteils (A) in Eingriff mit einem dazu passenden Steckerkörper (42) des aufnahmeseitigen Steckerteils (B) zu bringen,
einer ersten Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln des Hebels (3) in einer derartigen Stellung, daß die beiden Steckerkörper (2; 42) in Eingriff miteinander gehalten werden,
einer zweiten Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln der ersten Verriegelungseinrichtung in deren verriegelten Zustand, wobei die zweite Verriegelungseinrichtung eine gegenüber der Längsachse des Steckerkörpers (2) des zuführseitigen Steckerteils (A) versetzt angeordnete elektromagnetische Spule (6) mit einem Kolben (6a) aufweist, welcher unter Erregen der elektromagnetischen Spule (6) mit der ersten Verriegelungseinrichtung verriegelnd zusammenwirkt, und
einer Einrichtung zum Lösen des Hebels (3) aus dem ersten Verriegelungszustand, nachdem die Verriegelung der ersten Verriegelungseinrichtung mittels der zweiten Verriegelungseinrichtung durch Aberregen der elektromagnetischen Spule (6) gelöst wurde.
einem Gehäuse (1, 1'),
einem Steckerkörper (2), welcher in einem vorderen Gehäuseabschnitt (1) des Gehäuses (1, 1') verschiebbar angeordnet ist und eine Mehrzahl von Anschlüssen aufweist,
einem Handgriff (4), welcher in einem hinteren Abschnitt des Gehäuses (1, 1') befestigt ist,
einem Hebel (3), welcher mit seinem Mittelteil an dem Gehäuse (1, 1') schwenkbar gelagert ist, und welcher einen Arbeitsabschnitt (3b) auf seiner einen Seite aufweist, der an dem Handgriff (4) oder an dem Steckerkörper (2) gelenkig angelenkt ist, und einen Betätigungsteil (3a) an seiner anderen Seite aufweist, welcher sich aus dem Gehäuse (1, 1') herauserstreckt, wobei der Hebel (3) dann, wenn er geschwenkt wird, eine Bewegung des Handgriffs (4) nach vorne bewirkt, um den Steckerkörper (2) des zuführseitigen Steckerteils (A) in Eingriff mit einem dazu passenden Steckerkörper (42) des aufnahmeseitigen Steckerteils (B) zu bringen,
einer ersten Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln des Hebels (3) in einer derartigen Stellung, daß die beiden Steckerkörper (2; 42) in Eingriff miteinander gehalten werden,
einer zweiten Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln der ersten Verriegelungseinrichtung in deren verriegelten Zustand, wobei die zweite Verriegelungseinrichtung eine gegenüber der Längsachse des Steckerkörpers (2) des zuführseitigen Steckerteils (A) versetzt angeordnete elektromagnetische Spule (6) mit einem Kolben (6a) aufweist, welcher unter Erregen der elektromagnetischen Spule (6) mit der ersten Verriegelungseinrichtung verriegelnd zusammenwirkt, und
einer Einrichtung zum Lösen des Hebels (3) aus dem ersten Verriegelungszustand, nachdem die Verriegelung der ersten Verriegelungseinrichtung mittels der zweiten Verriegelungseinrichtung durch Aberregen der elektromagnetischen Spule (6) gelöst wurde.
2. Elektrische Steckverbindung nach Anspruch 1, bei der der
Handgriff (4) in Form eines Rohres ausgebildet ist und koaxial
mit dem Steckerkörper (2) des zuführseitigen Steckerteils (A)
verschiebbar ist, wobei in dem Handgriff (4) vordere
Drahtenden, welche mit der Mehrzahl von Anschlüssen verbunden
sind, geführt und untergebracht sind.
3. Elektrische Steckverbindung nach Anspruch 1 oder 2, bei
der die erste Verriegelungseinrichtung, die zweite
Verriegelungseinrichtung und die Einrichtung zum Lösen des
Hebels (3) in Form einer einstückigen Hebelkonstruktion (5)
ausgebildet sind, welche einen sich nach vorne in Axialrichtung
des Gehäuses (1, 1') erstreckenden Arbeitsarm (5a), einen sich
nach hinten aus dem Gehäuse (1, 1') heraus erstreckenden
Betätigungsarm (5b) und einen sich von einem
Verbindungsabschnitt zwischen dem Betätigungsarm (5b) und dem
Arbeitsarm (5a) ausgehend zu diesem senkrecht nach unten
erstreckenden Verriegelungsarm (5c) aufweist, wobei die
Hebelkonstruktion (5) an ihrem Verbindungsabschnitt in dem
Gehäuse (1, 1') schwenkbar gelagert ist, der Arbeitsarm (5a)
mit seiner unteren Armfläche mit dem Arbeitsabschnitt (3b) des
Hebels (3) bei dessen Schwenkbewegung in gleitendem Kontakt
steht und an seinem freien Ende einen nach unten zeigenden
Verriegelungsvorsprung (5a1) aufweist, der mit einer in dem
Arbeitsabschnitt (3b) des Hebels (3) ausgebildeten
Verriegelungsstufe (25b) verriegelnd zusammenwirkt, und in dem
Verriegelungsarm (5c) eine Bohrung (5c1) ausgebildet ist, in
welche der Kolben (6a) der elektromagnetischen Spule (6) in
Eingriff hineinfahrbar ist, wenn der Verriegelungsvorsprung
(5a1) und die Verriegelungsstufe (25b) miteinander in Eingriff
stehen.
4. Elektrische Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis
3, bei der im mittleren Teil des Gehäuses (1, 1') in dessen
oberem Bereich ein in Axialrichtung des Gehäuses (1, 1')
verlaufender Verriegelungsarm (36) zum Vorverriegeln des
zuführseitigen Steckerteils (A) mit dem aufnahmeseitigen
Steckerteil (B) angeordnet ist, wobei der Verriegelungsarm (36)
an seinem Mittelabschnitt an dem Gehäuse (1, 1') schwenkbar
gelagert ist und einen sich von dem Mittelabschnitt nach hinten
erstreckenden Betätigungsabschnitt (36b) und einen sich von dem
Mittelabschnitt nach vorne erstreckenden Verriegelungsabschnitt
aufweist, welcher mit einer Verriegelungsstufe (36c) und einer
an seinem freien Ende ausgebildeten nach außen zeigenden
Verriegelungsklaue (36a) versehen ist, wobei
die Verriegelungsstufe (36c) unter Verhinderung des Vorwärtsbewegens des Steckerkörpers (2) des zuführseitigen Steckerteils (A) und damit einer Schwenkbewegung des Hebels (3) mit einem an dem Steckerkörper (2) ausgebildeten Flansch (2b) in Eingriff steht, wenn die beiden Steckerteile (A; B) außer Eingriff stehen,
der Verriegelungsarm (36) an seinem Verriegelungsabschnitt beim Zusammenstecken beider Steckerteile (A, B) von dem Steckerkörper (42) des aufnahmeseitigen Steckerteiles (B) betätigt unter Lösen des Eingriffs zwischen der Verriegelungsstufe (36c) und dem Flansch (2b) mit gleichzeitigem Ineingriffbringen der Verriegelungsklaue (36a) durch eine in dem Gehäuse (1, 1') ausgebildete Öffnung (35a) hindurch mit einer in dem aufnahmeseitigen Steckerteil (B) ausgebildeten Verriegelungsnut (51) schwenkbar ist, und
der Verriegelungsarm (36) an seinem Betätigungsabschnitt (36b) beim Auseinanderziehen beider Steckerteile (A, B) von dem Betätigungsarm (5b) der Hebelkonstruktion (5) betätigt unter Lösen des Eingriffs zwischen der Verriegelungsklaue (36a) und der Verriegelungsnut (51) mit gleichzeitigem Ineingriffbringen der Verriegelungsstufe (36c) mit dem Flansch (2b) schwenkbar ist.
die Verriegelungsstufe (36c) unter Verhinderung des Vorwärtsbewegens des Steckerkörpers (2) des zuführseitigen Steckerteils (A) und damit einer Schwenkbewegung des Hebels (3) mit einem an dem Steckerkörper (2) ausgebildeten Flansch (2b) in Eingriff steht, wenn die beiden Steckerteile (A; B) außer Eingriff stehen,
der Verriegelungsarm (36) an seinem Verriegelungsabschnitt beim Zusammenstecken beider Steckerteile (A, B) von dem Steckerkörper (42) des aufnahmeseitigen Steckerteiles (B) betätigt unter Lösen des Eingriffs zwischen der Verriegelungsstufe (36c) und dem Flansch (2b) mit gleichzeitigem Ineingriffbringen der Verriegelungsklaue (36a) durch eine in dem Gehäuse (1, 1') ausgebildete Öffnung (35a) hindurch mit einer in dem aufnahmeseitigen Steckerteil (B) ausgebildeten Verriegelungsnut (51) schwenkbar ist, und
der Verriegelungsarm (36) an seinem Betätigungsabschnitt (36b) beim Auseinanderziehen beider Steckerteile (A, B) von dem Betätigungsarm (5b) der Hebelkonstruktion (5) betätigt unter Lösen des Eingriffs zwischen der Verriegelungsklaue (36a) und der Verriegelungsnut (51) mit gleichzeitigem Ineingriffbringen der Verriegelungsstufe (36c) mit dem Flansch (2b) schwenkbar ist.
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