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DE19705798A1 - Mit geringer Kraft kuppel- und entkuppelbarer Steckverbinder - Google Patents

Mit geringer Kraft kuppel- und entkuppelbarer Steckverbinder

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DE19705798A1
DE19705798A1 DE19705798A DE19705798A DE19705798A1 DE 19705798 A1 DE19705798 A1 DE 19705798A1 DE 19705798 A DE19705798 A DE 19705798A DE 19705798 A DE19705798 A DE 19705798A DE 19705798 A1 DE19705798 A1 DE 19705798A1
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DE
Germany
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connector
locking
lever
connector part
plug
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DE19705798A
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DE19705798C2 (de
Inventor
Shigemi Hashizawa
Shigeo Mori
Toshiyuki Sekimori
Yasuyoshi Fukao
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Yazaki Corp
Original Assignee
Yazaki Corp
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Description

Die Erfindung betrifft eine Steckverbinderanordnung, bei der das Kuppeln und Trennen eines Paares von Steckverbinderteilen mittels eines Magneten und eines Hebels mit geringem Kraftaufwand durchführbar ist.
Eine Kupplungsstruktur, die aus Fig. 9 ersichtlich ist, mit einem Magneten zum Halten eines Paares von Steckverbinderteilen und zum Erzielen eines festen Kontaktes zwischen zugehörigen Anschlüssen, wurde in der JP-B-58-113975 vorgeschlagen.
In Fig. 8 bezeichnet das Bezugszeichen 51 einen Verbindungskörper, der als Steckverbinder dient, und das Bezugzeichen 55 bezeichnet einen Befestigungsabschnitt, an dem eine elektrische Vorrichtung, wie ein elektrisches Wasser- Kochgerät befestigbar ist. Der Verbindungskörper 51 weist leitfähige Schraubenfedern 52, die an ihren nach innen weisenden Enden befestigt sind, elektrische Drähte 53 eines Stromversorgungskabels, die mit den nach innen weisenden Enden der Schraubenfedern 52 verbunden sind, und einen Magneten 54 auf, der zwischen den Schraubenfedern 52 angeordnet ist. Der Verbindungskörper 51 wird von der magnetischen Kraft des Magneten 54 an den Befestigungsabschnitt 55 herangezogen und an diesem derart festgehalten, daß die anderen, freien Enden der Schraubenfedern 52 an zugehörigen Verbindungsstiften 56 des Befestigungsabschnitts 55 anliegen und dabei mit diesen elektrisch verbunden sind.
Wie aus Fig. 8 ersichtlich, kann der Verbindungskörper 51, der von dem Befestigungsabschnitt 55 angezogen und gehalten wird, durch Drücken an seinem kabelseitigen Ende nach unten oder nach oben aufgrund der Hebelwirkung leicht entfernt werden. Da die Kraft in Schrägrichtung (nach oben oder nach unten) direkt auf die Endflächen der Schraubenfedern 52 und der Verbindungsstifte 56, die die Verbindungsanschlüsse bilden, ausgeübt wird, können jedoch diese Verbindungsanschlüsse verbogen und beschädigt werden.
Aus den Fig. 9A und 9B ist eine andere Steckverbinderanordnung mit einem Magneten ersichtlich, die in der JP-B-1-73774 offenbart ist. Bei dieser Steckverbinderanordnung sind Auflageflächen 59 und 60 an einer Steckerbuchse 57 bzw. einem Stecker 58 ausgebildet, die aufeinander aufliegen, wenn die Steckerbuchse 57 und der Stecker 58 miteinander in Eingriff gebracht sind. Die Auflagefläche 60 an dem Stecker 58 ist aus einem magnetischen Werkstoff hergestellt. Die die Auflagefläche 59 aufweisende Steckerbuchse 57 ist mit einem Magneten 62 versehen, der mit Hilfe eines Knopfes derart gedreht werden kann, daß sein magnetischer Pol mit der Auflagefläche 59 in bzw. außer Kontakt gebracht werden kann.
Die Kupplungsstruktur, die aus Fig. 8 ersichtlich ist, kann für einen Steckverbinder mit einem hohen Stromdurchfluß beispielsweise zum Laden eines Elektrofahrzeuges verwendet werden. Diese Kupplungsstruktur ist vorteilhaft für einen Steckverbinder an solchen Stellen, wo Sand oder Staub einwirken können, da die Fläche gering ist, die für den Reibschluß erforderlich ist.
Im Falle eines Steckverbinders für einen hohen Stromdurchfluß muß die Kontaktfestigkeit eines Anschlusses und die Haltekraft des Steckverbinders proportional zum Stromdurchflußwert erhöht werden. Aus diesem Grunde kann, wenn die Anziehungskraft des Magneten erhöht wird, ein Zusammenstoß beim Kuppeln des Steckverbinders auftreten. Der dadurch erzeugte Aufprall kann den Magneten zerstören. Eine Hand oder ein Finger der Bedienungsperson kann dabei eingeklemmt werden. Wenn die Anziehungskraft erhöht wird, um die Haltekraft zu vergrößern, wird die Trennkraft erhöht und daher der Trennvorgang erschwert.
Bei der in Fig. 9 gezeigten Steckverbinderanordnung wird die magnetische Kraft des Magneten 62 erhöht, wenn der magnetische Pol des Magneten 62 dem Stecker 58 gegenüberliegt, bevor die Steckerbuchse 57 und der Stecker 58 miteinander gekuppelt werden, wodurch das Kuppeln der Steckverbinderteile mittels der magnetischen Kraft leicht erfolgen kann. Wie bei dem oben beschriebenen Fall kann dabei jedoch die Auflagefläche oder der Anschluß beschädigt werden, wobei auch eine hohe Kraft zum Trennen der Steckverbinderteile erforderlich ist.
Es ist ein Ziel der Erfindung, eine Steckverbinderanordnung zu schaffen, die einen Magneten mit einer hohen Magnetkraft zum Kuppeln von Steckverbinderteilen mit relativ großen Abmessungen aufweist, wobei die Steckverbinderteile mit einer geringen Kraft ohne Beschädigung des Anschlusses getrennt werden können.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist erfindungsgemäß eine Steckverbinderanordnung vorgesehen, mit einem ersten Steckverbinderteil, der ein äußeres Gehäuse aufweist, das mit einem schwenkbaren Hebel und einem Steckkörper versehen ist, der innerhalb des äußeren Gehäuses in dessen Axialrichtung mittels Schwenken des Hebels bewegbar ist; einem zweiten Steckverbinderteil, das eine Hülse zum Aufnehmen des ersten Steckverbinderteils aufweist; wobei der erste Steckverbinderteil und der zweite Steckverbinderteil Auflageflächen aufweisen, die mittels magnetischer Kraft aufeinander aufliegend gehalten sind, wenn der Steckkörper und der zweite Steckverbinderteil miteinander in Eingriff stehen, wobei mindestens eine der Auflageflächen magnetisch ausgebildet ist; und der erste Steckverbinderteil und der zweite Steckverbinderteil vor dem Erzeugen einer starken magnetischen Anziehungskraft infolge der Annäherung des ersten Steckverbinderteils an den zweiten Steckverbinderteil miteinander unter Bildung einer Vorverriegelungsstruktur in einen Vorverriegelungszustand bringbar sind, wobei der erste Steckverbinderteil und der zweite Steckverbinderteil unter elektrischem Verbinden darin angebrachter Anschlüsse miteinander kuppelbar sind.
Bei diesem Aufbau wird, wenn der Steckkörper und der zweite Steckverbinderteil mittels Schwenken des Hebels miteinander gekuppelt werden, die magnetische Anziehungskraft infolge der Annäherung der beiden Steckverbinderteile allmählich erhöht. Dadurch können die beiden Steckverbinderteile mittels geringer Einsetzkraft miteinander gekuppelt werden. Außerdem können Schäden an dem Magneten durch einen Zusammenstoß zwischen dem ersten und dem zweiten Steckverbinderteil verhindert werden.
Ferner kann, da der erste und der zweite Steckverbinderteil eine Vorverriegelungsstruktur bilden können, bevor eine starke magnetische Anziehungskraft infolge der Annäherung des ersten Steckverbinderteils an das zweite Steckverbinderteil erzeugt wird, eine geringe Einsetzkraft infolge des magnetischen Kuppelns erreicht werden. Der Zusammenstoß zwischen den Anschlüssen in dem ersten und dem zweiten Steckverbinderteil kann durch die magnetische Kraft verhindert werden, so daß eine geringe Einsetzkraft mittels des Hebels und der magnetischen Kraft erreicht werden kann. Ferner kann, wenngleich die magnetische Kupplung zwischen dem ersten und dem zweiten Steckverbinderteil durch Ziehen an dem Hebel gelöst wird, die Vorverriegelungsstruktur aufrechterhalten werden, so daß der erste Steckverbinderteil nicht herabfallen kann.
Ferner weist die Steckverbinderanordnung bevorzugt einen Aufbau auf, bei dem die Vorverriegelungsstruktur einen Vorverriegelungshebel, der in eine durch eine in einer vorderen Hälfte des äußeren Gehäuses des ersten Steckverbinderteils vorgesehene Öffnung aus dieser nach außen vorstehende Stellung bringbar ist und einen ersten Verriegelungsteil an seinem vorstehenden Ende aufweist, und einen zweiten Verriegelungsteil aufweist, der an einem Ende einer Innenwand der Hülse vorgesehen ist, der erste Verriegelungsteil im Ruhezustand aus der Öffnung herausragend vorgespannt ist, und der erste Verriegelungsteil und der zweite Verriegelungsteil unter Herstellung des Vorverriegelungszustands miteinander verriegelbar sind, wenn das äußere Gehäuse in der Hülse auf genommen ist. Dadurch wird der Vorverriegelungszustand des ersten Steckverbinderteils mit dem zweiten Steckverbinderteil durch eine einfache Struktur erreicht.
Ferner weist nach der erfindungsgemäßen Steckverbinderanordnung das äußere Gehäuse vorzugsweise einen Entriegelungshebel zum Lösen des Vorverriegelungshebels aus dessen Vorverriegelungszustand auf. Dadurch werden, solange wie der Vorverriegelungshebel nicht betätigt wird, der erste und der zweite Steckverbinderteil nicht unbeabsichtigt voneinander getrennt.
Die oben genannten und andere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden in der nachfolgenden Beschreibung anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Steckerbuchse und eines Steckers gemäß einer Ausführungsform der Erfindung im voneinander getrenntem Zustand;
Fig. 2 einen Längsschnitt des Steckers und der Steckerbuchse nach Fig. 1;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des Steckers nach Fig. 1;
Fig. 4 eine Seitenansicht des Steckers und der Steckerbuchse nach Fig. 1 im vorverriegelten Zustand;
Fig. 5 eine Seitenansicht des Steckers und der Steckerbuchse nach Fig. 1, aus der der Verschiebevorgang aus deren Vorverriegelungszustand in deren vollständig verriegelten Zustand ersichtlich ist;
Fig. 6 eine Seitenansicht des Steckers und der Steckerbuchse nach Fig. 1 im vollständig verriegelten Zustand;
Fig. 7 eine Seitenansicht des Steckers und der Steckerbuchse nach Fig. 1, aus der der Trennvorgang aus deren Vorverriegelungszustand in deren voneinander getrennten Zustand ersichtlich ist;
Fig. 8 eine Teilansicht eines Steckverbinders nach einem Stand der Technik;
Fig. 9A einen Teilschnitt eines Steckers und einer Steckerbuchse nach einem anderen Stand der Technik im voneinander getrennten Zustand; und
Fig. 9B einen Schnitt entlang der Linie X-X aus Fig. 9A.
Nachfolgend wird eine Ausführungsform der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert.
In den Fig. 1 bis 3 bezeichnet das Bezugszeichen A eine stromaufnahmeseitige Steckerbuchse, die an einer Fahrzeugkarosserie angebracht ist, und das Bezugszeichen B bezeichnet einen stromversorgungsseitigen Stecker, der an Gebäuden oder bei verschiedenen Arten von Geschäften usw. vorgesehen ist.
Die Steckerbuchse A weist eine zylindrische Hülse 1 zum Aufnehmen des Steckers B auf. Innerhalb der Hülse 1 sind mehrere Anschlußkammern 2 vorhanden, in denen Anschlußstifte 8 und 8′ angeordnet und verriegelt sind. Die Steckerbuchse A ist an der nicht gezeigten Fahrzeugkarosserie mittels eines Flansches 3, der an der äußeren Umfangsfläche der Hülse 1 angebracht ist, befestigt.
Die vordere Stirnfläche der Hülse 1 ist als Auflagefläche 4 ausgebildet, welche beim Kuppeln der Steckerbuchse A mit dem Stecker B an diesen anstoßt. Der vordere Endabschnitt der Hülse 1 mit der Auflagefläche 4 ist aus magnetischem Werkstoff 5 hergestellt. An dem vorderen Endabschnitt der inneren Umfangsfläche der Hülse 1 ist ein Verriegelungsteil 6 vorgesehen, der mit einem Verriegelungsvorsprung 41b eines Vorverriegelungshebels 41 (der später beschrieben wird) des Steckers B in Eingriff zu bringen ist. Die Bezugszeichen 7 und 7′ bezeichnen Drähte eines Kabels, die mit den Anschlußstiften 8 und 8′ verbunden sind.
Der Stecker B weist ein äußeres Gehäuse 10, einen Hebel 31, der an der äußeren Umfangsfläche des Gehäuses 10 schwenkbar angebracht ist, einen Steckkörper 20, der in axialer Richtung innerhalb des äußeren Gehäuses 10 durch Schwenken des Hebels 31 bewegbar ist, und einen magnetischen Ring 35 auf, der zusammen mit dem Steckkörper 20 bewegbar ist. Die vordere, zum offenen Ende des Steckers B hin weisende Stirnfläche des magnetischen Rings 35 liegt im Kupplungszustand des Steckers B mit der Steckerbuchse A an dieser an. Ein Kabel C ist von außen durch einen Griff 15 an dem hinteren Ende des äußeren Gehäuses 10 hindurch eingesetzt.
Das äußere Gehäuse 10 ist aus zwei in dessen Längsrichtung verlaufenden Gehäusehälften 10A und 10B zusammengesetzt, die mittels in Schraubenlöchern 11 an einem unteren und einem oberen Rand der Gehäusehälften 10A, 10B eingesetzter Schrauben miteinander verbunden sind. Das äußere Gehäuse 10 ist ferner in dessen Längsrichtung in eine vordere Steckerkammer 13 und einen hinteren Hebelbefestigungsabschnitt 14 mittels einer Trennwand 12 geteilt, die in ihrer Mitte ein Durchgangsloch 12a aufweist. Die Steckerkammer 13 ist zylinderförmig ausgebildet, wohingegen der Hebelbefestigungsabschnitt 14 glockenförmig ausgebildet ist, der an seinem vorderen Ende einen größeren Durchmesser als die Steckerkammer 13 aufweist und zu seinem hinteren Ende hin im Durchmesser allmählich kleiner wird. Das hintere Ende des Hebelbefestigungsabschnitts 14 ist mit dem Griff 15 verbunden.
In der vorderen Hälfte der Steckerkammer 13 ist eine Ringnut 17 in der inneren Umfangsfläche einer Umfangswand 16 ausgebildet. Ein O-Ring 18, der aus Fluorkunststoff ist und einen Reibungswiderstand aufweist, ist in der ringförmigen Nut 17 eingepaßt. Zwischen dem O-Ring 18 und der Trennwand 12 ist der Steckkörper 20, der an dem hinteren Ende der äußeren Umfangsfläche seiner Umfangswand einen Flansch 21 aufweist, gleitend angeordnet.
Der Steckkörper 20 weist in seinem Inneren eine Mehrzahl von Anschlußkammern 22 auf. In den jeweiligen Anschlußkammern 22 sind Anschlußbuchsen 23 und 23′ aufgenommen und festgelegt. Ferner sind die Anschlußbuchsen mittels eines hinteren Halters 24 gehalten, so daß sie nicht nach hinten herausrutschen können. Die hintere Hälfte der Anschlußbuchsen 23 und 23′ ist jeweils mit einem elektrischen Draht c des Kabels C mittels eines bekannten Verfahrens, wie z. B. Klemmen, verbunden und auch mit einer wasserdichten Gummidichtung 25 abgedeckt, um die jeweiligen Anschlüsse gegen eindringendes Wasser abzudichten und daher einen Kurzschluß zwischen den benachbarten Anschlüssen zu verhindern.
An dem Flansch 21 an dem hinteren Ende des Steckkörpers 20 ist ein Flansch 27, der an dem vorderen Ende eines Draht- Schutzrohres 26 angeordnet ist, mittels einer Schraube 28 festgeschraubt. Das Draht-Schutzrohr 26 tritt durch das Durchgangsloch 12a in der Trennwand 12 hindurch, so daß sich sein hinteres Ende zu dem mittleren Bereich des Hebelbefestigungsabschnitts 14 hin erstreckt. An beiden Seiten des Hebelbefestigungsabschnitts 14 stehen Mitnehmerstifte 29 nach außen vor, die mit dem Hebel 31 in Eingriff stehen, der gemäß einer bevorzugten Ausführungsform aus zwei einander gegenüberliegenden Hebelteilen besteht, die an ihrem oberen Ende mittels einer Griffstange 34 miteinander gekuppelt sind und zusammen in Längsrichtung einen U-förmigen Querschnitt aufweisen.
Andererseits sind in dem äußeren Gehäuse 10 im mittleren Bereich der äußeren Fläche der beiden Seiten des Hebelbefestigungsabschnitts 14 Schlitze 30 zum Führen der Bewegung der Mitnehmerstifte 29 in axialer Richtung ausgebildet. Ferner ist eine Führungsnut 30a ausgebildet, die sich jeweils von den Schlitzen 30 nach vorn erstreckt. Das vordere Ende der Führungsnut 30a ist zu der Steckerkammer 13 hin offen, wohingegen das hintere Ende der Führungsnut 30a mit dem hinteren Ende der jeweiligen Schlitze 30 zusammentrifft und sich etwa in der Mitte des Hebelbefestigungsabschnitts 14 befindet. An dem Hebelbefestigungsabschnitt 14 ist das untere Ende des Hebels 31 mittels einer Stützachse 33 drehbar abgestützt, die unter dem hinteren Ende der Schlitze 30 plaziert ist.
Der Hebel 31 weist Stiftschlitze 32 im mittleren Bereich seiner beiden Seiten auf. In die Stiftschlitze 32 greifen die Mitnehmerstifte 29, die von beiden Seiten des Draht- Schutzrohres 26 vorstehen, ein und ragen durch diese hindurch. Ferner sind in den Führungsnuten 30a, die sich von den Schlitzen 30 nach vorn erstrecken, Stützarme 38 gleitend eingepaßt, die an beiden Seiten eines magnetischen Halters 37 zum Halten des magnetischen Rings 35 plaziert sind. Die freien Enden der Stützarme 38 sind an den Mitnehmerstiften 29 befestigt.
Daher bewirken, wenn der Hebel 31 nach oben in Richtung des Pfeils P um die Stützachse 33 gedreht wird, die Mitnehmerstifte 29, die mit den Stiftschlitzen 32 in Eingriff stehen und von diesen geführt werden, eine gleichzeitige Bewegung des Steckkörpers 20 und des magnetischen Rings 35 nach vorne. Außerdem steht eine halbzylindrische Verriegelungsfeder 39 von der Innenwand des Hebels 31 nach innen vor und mit einem Verriegelungsstift 40, der an dem Hebelbefestigungsabschnitt 14 von diesem seitlich nach außen vorstehend vorgesehen ist, in Eingriff, um den Hebel 31 zu verriegeln und dessen Drehung nach hinten zu begrenzen.
In der vorderen Hälfte des äußeren Gehäuses 10 ist an der oberen Seite dessen Innenwand ein Vorverriegelungshebel 41 vorgesehen, wobei in der hinteren Hälfte des äußeren Gehäuses 10 ein aus diesem hinausragender Entriegelungshebel 42 vorgesehen ist.
Im einzelnen ist der Vorverriegelungshebel 41 in seinem mittleren Bereich mittels eines quer zur Längsrichtung verlaufenden Stiftes 43 abgestützt, wobei sein vorderer Arm 41a einen hakenförmigen Verriegelungsvorsprung 41b aufweist, der mit seinem freien Ende nach oben aus dem äußeren Gehäuse 10 vorsteht, und sein hinterer Arm 41c sich durch einen Schlitz (nicht gezeigt) in der Trennwand 12 hindurch in den Hebelbefestigungsabschnitt 14 hinein erstreckt. Der Verriegelungsvorsprung 41b des vorderen Armes 41a ist mittels einer Schraubenfeder 41d, die um den Stift 43 gewickelt ist, nach oben vorgespannt und ragt durch eine Öffnung 13a in der äußeren Umfangsfläche der Steckerkammer 13 hindurch nach außen heraus, so daß er mit dem Eingriffsteil 6 der Steckerbuchse A in Eingriff bringbar ist. Der hintere Arm 41c ist derart ausgebildet, daß er mit dem Entriegelungshebel 42 in Eingriff steht.
Der Entriegelungshebel 42 weist einen Eingriffsarm 42a und einen Betätigungsarm 42b auf, die sich einander unter einem stumpfen Winkel kreuzen und an ihrem Kreuzungspunkt mittels eines quer zur Längsrichtung verlaufenden Stiftes 44 abgestützt sind. In normalem Zustand sind sowohl der Betätigungsarm 42b als auch der vordere Arm 41a des Vorverriegelungshebels 41 beide nach oben vorgespannt, und der Eingriffsarm 42a steht mit der unteren Fläche des hinteren Armes 41c des Vorverriegelungshebels 41 in Kontakt. Der Betätigungsarm 42b ragt aus einer Öffnung 46, die in dem hinteren Bereich des Hebelbefestigungsabschnitts 14 ausgebildet ist, nach außen heraus.
Als nächstes wird der Betrieb des Kuppelns der Steckerbuchse A mit dem Stecker B erläutert.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, wird, wenn die Steckerkammer 13 des äußeren Gehäuses 10, die den vorderen Abschnitt des Steckers B bildet, in die Hülse 1 der Steckerbuchse A eingepaßt wird, der Verriegelungsvorsprung 41b mit dem Verriegelungsteil 6 in der Hülse 1 verriegelt. Dadurch gelangen die Steckerbuchse A und der Stecker B miteinander in einem Vorkupplungs- oder Vorverriegelungszustand. In diesem Zustand sind die Anschlußkammern 2 und 22 der Steckerbuchse A bzw. des Steckers B noch nicht miteinander gekuppelt, so daß zum Erreichen dieses Zustands eine große Kupplungskraft nicht erforderlich ist.
Als nächstes wird, wie aus Fig. 5 ersichtlich ist, der Hebel 31 nach oben in Pfeilrichtung P geschwenkt, indem die Griffstange 34 als Kraftangriffspunkt nach oben angehoben wird. Dadurch werden durch die Wirkung der Mitnehmerstifte 29, die mit den Stiftschlitzen 32 in Eingriff stehen, der innere Stecker 20 und der magnetische Ring 35 nach vorn bewegt. Aufgrund dieser Bewegung beginnt das Kuppeln der Anschlußstifte 8, 8′ mit den Anschlußbuchsen 23, 23′, das an sich mit einer Erhöhung der Kupplungskraft verbunden ist. Jedoch wird bei dieser Bewegung auch die magnetische Anziehungskraft zwischen dem magnetischen Ring 35 und dem vorderen Endabschnitt der Hülse 1 der Steckerbuchse A, der aus magnetischem Werkstoff 5 ist, erhöht, da sich der magnetische Ring 35 diesem vorderen Endabschnitt nähert. Aus diesem Grunde kann das Kuppeln der Steckerbuchse A mit dem Stecker B wegen der Hebelwirkung des Hebels 31 und der magnetischen Anziehungskraft zwischen dem magnetischen Ring 35 und dem vorderen Endabschnitt der Hülse 1 mit geringem Kraftaufwand vervollständigt werden.
Wie aus Fig. 5 ersichtlich ist, stoßen in der Stellung, in der der Hebel 31 im wesentlichen senkrecht steht, die Mitnehmerstifte 29 an dem vorderen Rand der Schlitze 30 (Fig. 3) an. Dann ist auch die Bewegung des Steckkörpers 20 relativ zu dem äußeren Gehäuse 10 beendet.
Fig. 6 zeigt die Steckerbuchse A und den Stecker B in vollständig gekuppeltem Zustand, in dem sie miteinander vollständig in Eingriff stehen bzw. verriegelt sind. Um von dem aus Fig. 5 ersichtlichen Zustand in den aus Fig. 6 ersichtlichen Zustand zu gelangen, bewegt sich durch die magnetische Anziehungskraft zwischen dem magnetischen Ring 35 und dem magnetischen Werkstoff 5 der gesamte Stecker B, d. h., das äußere Gehäuse 10 zusammen mit dem Steckkörper 20, zu der Steckerbuchse A hin. Dadurch wird das Kuppeln der Anschlußstifte 8, 8′ und der Anschlußbuchsen 23, 23′ miteinander vervollständigt. Dabei werden die Auflageflächen 36 und 4 des magnetischen Ringes 35 bzw. des magnetischen Werkstoffs 5 miteinander magnetisch gekuppelt. Als Ergebnis sind die Steckerbuchse A und der Stecker B vollständig miteinander verriegelt.
Fig. 7 zeigt den Vorgang des Entfernens oder Trennens der Steckerbuchse A und des Steckers B voneinander.
Wenn der Hebel 31 nach hinten und nach unten zurückgezogen wird, werden der magnetische Ring 35 und der magnetische Werkstoff 5 durch die Hebelwirkung voneinander getrennt. Umgekehrt zu dem oben beschriebenen Vorgang wird die Kupplung der Anschlußbuchsen 23, 23′ mit den Anschlußstiften 8, 8′ in der Reihenfolge der Fig. 6, Fig. 5 und Fig. 4 gelöst. Die Anziehungskraft zwischen dem magnetischen Ring 35 und dem magnetischen Werkstoff 5 und die Kupplungskraft zwischen den Anschlußstiften 8, 8′ und den Anschlußbuchsen 23, 23′ werden mit dem Zurückziehen des Steckkörpers 20 und des magnetischen Rings 35 von der Steckerbuchse A allmählich verringert. Schließlich kehren die Steckerbuchse A und der Stecker B in den Vorverriegelungszustand zurück, der aus Fig. 4 ersichtlich ist.
Wenn der Hebel 31 aus diesem Zustand weiter nach unten gedrückt wird, wie aus Fig. 7 ersichtlich, stoßt die Verriegelungsfeder 39 an dem Verriegelungsstift 40 an und wird von diesem verriegelt. Da jedoch der Hebel 31 in dieser Verriegelungslage federnd verriegelt ist, kann er an der Griffstange 34 geringfügig weiter nach unten gedrückt werden, wodurch diese den Betätigungsarm 42b des Entriegelungshebels 42 nach unten drückt, so daß der Eingriffsarm 42a den hinteren Arm 41c des Vorverriegelungsarmes 41 in Pfeilrichtung Q nach oben drückt. Hierdurch schwenkt der vordere Arm 41a in Pfeilrichtung Q′ nach unten, so daß die Verriegelung zwischen dem Verriegelungsvorsprung 41b und dem Verriegelungsteil 6 gelöst wird. In diesem Zustand kann der Stecker B aus der Steckerbuchse A herausgezogen werden. Danach federt der Hebel 31 aufgrund der Federkraft der Verriegelungsfeder 39 nach oben in die Verriegelungslage zurück, wobei diese weiterhin mit dem Verriegelungsstift 40 verriegelt bleibt, und wodurch der Entriegelungshebel 42 sowie der Vorverriegelungshebel 41 in ihren normalen Zustand zurückkehren, wie aus Fig. 1 ersichtlich ist.

Claims (4)

1. Steckverbinderanordnung, mit:
einem ersten Steckverbinderteil (B), der ein äußeres Gehäuse (10) aufweist, das mit einem schwenkbaren Hebel (31) und einem Steckkörper (20) versehen ist, der innerhalb des äußeren Gehäuses (10) in dessen Axialrichtung mittels Schwenken des Hebels (31) bewegbar ist;
einem zweiten Steckverbinderteil (A), das eine Hülse (1) zum Aufnehmen dem ersten Steckverbinderteils (B) aufweist; wobei
der erste Steckverbinderteil (B) und der zweite Steckverbinderteil (A) Auflageflächen (36) bzw. (4) aufweisen, die mittels magnetischer Kraft aufeinander aufliegend gehalten sind, wenn der Steckkörper (20) und der zweite Steckverbinderteil (A) miteinander in Eingriff stehen, wobei mindestens eine der Auflageflächen (4, 36) magnetisch ausgebildet ist; und
der erste Steckverbinderteil (B) und der zweite Steckverbinderteil (A) vor dem Erzeugen einer starken magnetischen Anziehungskraft infolge der Annäherung des ersten Steckverbinderteils (B) an den zweiten Steckverbinderteil (A) miteinander unter Bildung einer Vorverriegelungsstruktur in einen Vorverriegelungszustand bringbar sind, wobei
der erste Steckverbinderteil (B) und der zweite Steckverbinderteil (A) unter elektrischem Verbinden darin angebrachter Anschlüsse (23, 23′) bzw. (8, 8′) miteinander kuppelbar sind.
2. Steckverbinderanordnung nach Anspruch 1, wobei
die Vorverriegelungsstruktur einen Vorverriegelungshebel (41), der in eine durch eine in einer vorderen Hälfte des äußeren Gehäuses (10) des ersten Steckverbinderteils (B) vorgesehene Öffnung (13a) aus dieser nach außen vorstehende Stellung bringbar ist und einen ersten Verriegelungsteil (41b) an seinem vorstehenden Ende aufweist, und einen zweiten Verriegelungsteil (6) aufweist, der an einem Ende einer Innenwand der Hülse (1) vorgesehen ist,
der erste Verriegelungsteil (41b) im Ruhezustand aus der Öffnung (13a) herausragend vorgespannt ist, und
der erste Verriegelungsteil (41b) und der zweite Verriegelungsteil (6) unter Herstellung des Vorverriegelungszustands miteinander verriegelbar sind, wenn das äußere Gehäuse (10) in der Hülse (1) aufgenommen ist.
3. Steckverbinderanordnung nach Anspruch 2, wobei das äußere Gehäuse (10) einen Entriegelungshebel (42) zum Lösen des Vorverriegelungshebels (41) aus dessen Vorverriegelungszustand aufweist.
4. Steckverbinderanordnung nach Anspruch 3, wobei der Vorverriegelungshebel (41) einen vorderen Arm (41a), der mit dem ersten Verriegelungsteil (41b) an seinem freien Ende versehen ist, und einen hinteren Arm (41c) aufweist, der mit dem Entriegelungshebel (42) in Kontakt bringbar ist, wobei der Vorverriegelungshebel (41) an dem Kreuzungspunkt des vorderen Armes (41a) und des hinteren Armes (41c) axial abgestützt ist.
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