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DE4423379C1 - Nachträglich an die Außenwand eines Gebäudes anbringbarer Balkon - Google Patents

Nachträglich an die Außenwand eines Gebäudes anbringbarer Balkon

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DE4423379C1
DE4423379C1 DE19944423379 DE4423379A DE4423379C1 DE 4423379 C1 DE4423379 C1 DE 4423379C1 DE 19944423379 DE19944423379 DE 19944423379 DE 4423379 A DE4423379 A DE 4423379A DE 4423379 C1 DE4423379 C1 DE 4423379C1
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DE
Germany
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balcony
column
building
floor
wall
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DE19944423379
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English (en)
Inventor
Ruediger Supinski
Eckhard Bade
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/003Balconies; Decks

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Steps, Ramps, And Handrails (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen nachträglich an die Außen­ wand eines Gebäudes anbringbaren Balkon mit einem Balkon­ boden und einem Geländer gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Oft besteht bei der Renovierung älterer Gebäude der Wunsch, nachträglich Balkone anzubringen, um den Wohnwert dieser Gebäude zu verbessern. Dies stößt auf Schwierig­ keiten, wenn die Gebäudekonstruktion nicht auf das An­ bringen von Balkonen ausgelegt ist.
Bei Gebäuden mit tragenden Außenwänden besteht eine Mög­ lichkeit darin, einen die Balkonbodenplatte aufnehmenden Träger oder die Balkonbodenplatte selbst in der Außenwand des Gebäudes zu verankern. Häufig sind weitere Befesti­ gungsmittel nötig, um eine sichere Abstützung der Balkone zu erzielen. Eine solche aufwendige Befestigung führt oft zu einer Beschädigung der Fassade des Gebäudes, sowie zu Beschädigungen innerhalb des Gebäudes. Ferner kann über eine solche Verankerung Feuchtigkeit in das Mauerwerk eindringen und unter Umständen tragende Teile zerstören.
Aus der DE 26 12 135 B1 ist ein nachträglich an der Au­ ßenwand eines Gebäudes anbringbarer Balkon mit einem Bal­ konboden und einem Geländer bekannt, der zwei in einem Abstand zur Gebäudewand aufzurichtende Säulen umfaßt, die jeweils mit einem Balkonbodenträgerteil zum Tragen des Balkonbodens in etwa in Höhe einer der Geschoßebenen ver­ bunden sind, wobei die Säulen auf dem Boden oder jeweils auf einer entlang der Gebäudeaußenwand aufzurichtenden Säule eines darunter liegenden Balkons abgestützt sind. Die Ausbildung des Balkonbodenträgerteils und auch die Montage des Balkons sind relativ aufwendig. Der relativ große Abstand der Säulen von der Gebäudeaußenwand kann störend sein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Balkon gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 so weiterzubilden, daß er mit geringem Montageaufwand nachträglich an einer Außenwand eines Gebäudes anbringbar ist und dabei ohne Belastung und Beschädigung der bestehenden Bausub­ stanz stabile Eigenschaften aufweist.
Diese Aufgabe wird bei einem Balkon nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch die im Kennzeichen dieses Anspruchs angegebenen Merkmale gelöst.
Durch die erfindungsgemäße Säulenabstützung wie die Last eines an einer Fassade montierten Balkons im wesentlichen nach unten auf den Boden oder auf die Säulen des darunter angebrachten Balkons und damit indirekt wieder auf den Boden abgeleitet. Die Gebäudeaußenwand, an der die Säulen befestigt sind, wird im wesentlichen nur auf Zug bean­ sprucht. Es genügen daher leichte Befestigungsmittel mit geringem Querschnitt, die auch in nichttragenden Wänden sicher verankert werden können, die für die Anbringung herkömmlicher Balkone nicht geeignet sind.
Jede Säule wird mittels Befestigungsmittel mit einem Zwi­ schenraum an der Gebäudeaußenwand befestigt, der eine Luftzirkulation zwischen der zum Gebäude gerichteten Säu­ lenwand und der Gebäudeaußenwand ermöglicht, so daß an der Gebäudeaußenwand hinabfließendes Wasser keinen Nässe­ stau hervorruft und daß die Entstehung einer Feuchtig­ keitsbrücke zwischen dem Balkon und dem Gebäude unterbun­ den wird.
Bei der Montage des erfindungsgemäßen Balkons an einer Gebäudewand werden zunächst die Säulen an der Wand so verankert, daß das Balkonbodenträgerteil mit seiner Ge­ länderplatte senkrecht von der Wand absteht. Anschlie­ ßend wird der Balkonboden in dem von den zwei Geländer­ platten definierten Zwischenraum auf die Auflager der Balkonbodenträgerteile aufgelegt.
Auf diese Weise wird ein montagefreundlicher Balkon-Bau­ satz geschaffen, der mit vergleichsweise wenigen Hand­ griffen an der Außenwand des Gebäudes aufgerichtet und befestigt werden kann.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Geländer­ platte im Grundriß L-förmig oder J-förmig ausgebildet und weist an ihrem von der Säule entfernten Ende einen als Halteabschnitt dienenden kurzen Schenkel auf, der den Balkonboden umgreift und horizontal unbeweglich hält. Der lange Schenkel ist mit der Säule verbunden und zwischen dem Halteabschnitt und der Säule ist das Auflager ange­ ordnet, es kann beispielsweise als Vorsprung in der Ge­ länderplatte ausgebildet sein.
Das Balkonbodenträgerteil des erfindungsgemäßen Balkons kann auch zwei Auflager für zwei benachbarte Balkons auf­ weisen, die durch eine mit der Säule verbundene Geländer­ platte voneinander getrennt sind. In diesem Fall weist die Geländerplatte vorzugsweise zwei Halteabschnitte auf, die beide Balkonböden umgreifen. Eine solche Geländer­ platte kann einen T- oder Y-förmigen Grundriß haben, wo­ bei der Fuß des T oder des Y jeweils mit der Säule ver­ bunden ist.
Die Höhe der Säule entspricht in etwa der Höhe eines Ge­ schosses des Gebäudes.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung weisen die Säulen an ihrem Kopf- und/oder Fußende Steckverbindungselemente zur Verbindung von zwei aufeinander aufgerichteten Säulen auf. Dies erleichtert die fluchtende Anbringung mehrerer Säulen aufeinander und stellt sicher, daß sie seitlich unverrückbar aufeinanderstehen.
Vorteilhafterweise umfaßt die Steckverbindung einen Vor­ sprung an der Kopfseite der Säule und eine dazu komple­ mentäre Ausnehmung an ihrer Fußseite.
Als Material für die Säule, das Balkonbodenträgerteil, und den Balkonboden ist Stahlbeton bevorzugt. Bei Verwendung von Stahlbe­ ton sollte die Stahlbewehrung der einteilig gefertigten Elemente durchgehend sein.
Zur Verstärkung kann die Säule an ihren Enden mit einer Kopf- bzw. Fußplatte aus Edelstahl versehen sein. Bei einer Säule aus Stahlbeton können diese Platten mit der Stahlbewehrung innerhalb der Säule verbunden sein.
Diese Platten können die Steckverbindung zwischen zwei auf einander zu montierenden Säulen aufweisen, z. B. vor­ zugsweise in Form eines Vorsprungs an der Kopfplatte und einer dazu komplementären Aussparung an der Bodenplatte. Diese Aussparung nimmt bei der Montage den Vorsprung der darunterliegenden Säule auf.
Die Kopfplatte steht über die Kopffläche der Säule zur Gebäudeaußenwand etwas über. An dem überstehenden Abschnitt der Kopfplatte ist der Schenkel eines Winkelelements befestigt, dessen anderer Schenkel zur Befestigung der Säule an der Außenwand des Gebäudes vorgesehen ist. Durch passende Auswahl der Schenkellänge kann der Abstand zwischen der Säule und der Gebäudewand eingestellt werden, um auch bei eventuellen Unebenheiten der Gebäudewand eine Berührung von Säule und Wand auszuschließen.
An Kopf- oder Fußplatte der Säule kann ein Elastomerla­ ger angebracht werden, das nach der Montage mehrerer Säu­ len übereinander zwischen diesen zu liegen kommt. Es nimmt eventuelle Unterschiede in der Wärmeausdehnung der Säulen und der Gebäudewand auf und dämpft die Übertragung von Trittschall von einem Stockwerk zum nächsten.
Zwischen dem Auflager und der Balkonbodenschale kann ebenfalls ein Elastomerlager vorgesehen sein, das die­ selben Funktionen wie das Elastomerlager zwischen zwei Säulen hat.
Der Balkonboden kann als trogförmige Balkonbodenschale mit wenigstens einer Entwässerungsöffnung im Boden ausge­ bildet sein. Durch die Entwässerungsöffnung wird ein­ fallendes Regenwasser in eine Regenwasserleitung des Ge­ bäudes abgeführt oder in ausreichendem Abstand vor der Gebäudewand abgetropft, um zu vermeiden, daß das Wasser entlang der gesamten Balkonkante auf den darunterliegen­ den Balkon tropft.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbei­ spielen, die Bezug nimmt auf die Figuren. Es zeigen:
Fig. 1 eine Gebäudewand mit daran angebrach­ ten erfindungsgemäßen Balkonen,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung ei­ ner Säule und eines Balkonbodenträ­ gerteils eines erfindungsgemäßen Bal­ kons,
Fig. 3 einen Querschnitt durch eine Gebäude­ wand mit einer daran befestigten Säule, einmal in Seitenansicht, ein­ mal in Draufsicht und
Fig. 4 eine Seitenansicht einer Gebäudewand mit daran angebrachten Balkonen gemäß unterschiedlichen Ausgestaltungen der Erfindung.
Fig. 1 zeigt eine Gebäudewand 30 mit vier daran befe­ stigten erfindungsgemäßen Balkonen. Die Geländer der Bal­ kone sind nicht dargestellt, um die trogförmigen Balkon­ böden 20 deutlicher zeigen zu können. Die Balkonböden 20 haben einen in etwa trapezförmigen Grundriß mit zwei seitlichen Vorsprüngen 22, die jeweils in eine Nische 16 der Balkonbodenträgerteile 4 eingreifen.
Die Säulen 1, 2, 3 mit den Balkonbodenträgerteilen 4 sind an der Gebäudewand 30 jeweils zu zweit übereinander befe­ stigt. Eine der rechts angeordneten Säulen 1 ist im fol­ genden mit Bezug auf Fig. 2 genau beschrieben. Die linken Säulen 3 sind spiegelbildlich zu den Säulen 1 geformt. Die mittleren Säulen 2, die jeweils zwei benachbarte Balkone unterstützen, sind wie nebeneinanderliegende Säulen 1 und 3 geformt. Die Breite der Balkone entspricht der der zugehörigen Wohneinheiten, die jeweils durch eine Tür und ein Fenster angedeutet sind. Oberhalb der Balkon­ bodenträgerteile 4 sind benachbarte Balkone durch eine Sichtschutzplatte 5 getrennt.
Fig. 2 zeigt in perspektivischer Darstellung eine Säule 1 eines erfindungsgemäßen Balkons mit einteilig daran an­ geordnetem Balkonbodenträgerteil 4. Die Säule 1 ist im wesentlichen quaderförmig, mit einer Aussparung 12 am oberen Ende der zur Gebäudewand gerichteten Seite. Die Aussparung 12 ist vorgesehen, um die äußeren Teile von Befestigungselementen auf zunehmen, mit denen die Säule 1 an der Wand verankert wird, z. B. die Köpfe von Schraub­ bolzen oder Mauerankern, und um nachträglichen Zugang zu diesen Teilen zu ermöglichen. Das an der gegenüberliegen­ den Seite 14 mit der Säule 1 einteilig verbundene Balkon­ bodenträgerteil 4 besteht aus einer vertikalen Geländerplatte oder -wand 6, die in montiertem Zustand senkrecht von der Ge­ bäudewand absteht, einem im rechten Winkel zur Geländer­ wand 6 verlaufenden Halteabschnitt 8 und einem Auflager 10, das im wesentlichen horizontal von der Säule 1 zum Halteabschnitt 8 verläuft. Das Auflager 10 bildet zusam­ men mit der Säule 1, dem Halteabschnitt 8 und der Gelän­ derwand 6 eine Nische 16, die einen Vorsprung 22 des Bal­ konbodens aufnimmt (siehe Fig. 1) und senkrecht zur Ge­ bäudewand unbeweglich hält. Wenn beim Anbau eines Balkons zwei Säulen 1, 2, 3 (siehe Fig. 1) in geeignetem Abstand voneinander an der Gebäudewand montiert sind, bilden ihre gegenüberliegenden Nischen 16 eine Halterung, in die der Balkonboden 20 von oben eingelegt werden kann und dann ohne weitere Befestigung an den Säulen oder den Balkonbo­ denträgerteilen 4 unverrückbar festsitzt.
Das Auflager 10 kann ein geringes Gefälle haben, damit zwischen Balkonboden 20 und Trägerteil 4 eingedrungenes Wasser leicht abfließen kann. Die Säule 1 trägt an ihrer Oberseite eine Kopfplatte 18 aus Edelstahl mit einem Vor­ sprung 26 in Art einer Dolle. Die Unterseite der Säule 1 ist mit einer komplementären Fußplatte 28, ebenfalls aus Edelstahl, versehen. Diese hat eine Aussparung 24, mit der die Säule 1 auf den Vorsprung 26 einer darunterlie­ genden Säule 1 unverrückbar aufgesteckt werden kann. Um die Oberseite der Säule vor seitlich eindringender Nässe zu schützen, können diese Ränder der Kopfplatte 18 am Rand der Säule 1 um einige Millimeter nach unten verlän­ gert sein. Oberhalb der Aussparung 12 springt die Kopf­ platte 18 etwas vor, so daß an ihrer Unterseite in der Aussparung 12 Befestigungsmittel zur Befestigung der Kopfplatte 18 an der Gebäudewand 30 angebracht werden können.
Fig. 3 zeigt einen Querschnitt durch eine Gebäudewand 30 mit einer daran befestigten Säule 1. Im oberen Abschnitt der Figur ist die Säule 1 im Querschnitt dargestellt, im unteren Abschnitt in einer Aufsicht. Der Querschnitt zeigt auf der Kopfplatte 18 ein Elastomerlager 32 in Form einer rechteckigen Gummischeibe, deren Kantenlängen etwas kleiner als die der Oberseite der Säule 1 sind. Durch ein zentrales Loch in der Gummischeibe greift der Vorsprung, die Dolle 26, der Kopfplatte 18 hindurch. Die Gummischeibe ist als elastische Verbindung zwischen der dargestellten Säule 1 und einer auf dieser aufzurichtenden, nicht in der Figur dargestellten Säule vorgesehen.
Wie im unteren Abschnitt der Fig. 3 deutlicher zu sehen ist, ist an der der Gebäudewand 30 zugewandten Seite der Kopfplatte 18 ein horizontaler Schenkel eines Winkel­ stücks 34 verschraubt, dessen zweiter, vertikaler Schen­ kel mit Hilfe von zwei quer durch die Gebäudewand 30 ver­ legten Schraubbolzen 36 an dieser befestigt ist.
Die Dolle 26 auf der Kopfplatte 18 ist durch einen Schaft 21 tief in der Säule 1 verankert. Dieser Schaft 21 ist mit der Stahlbewehrung 11 im Inneren der Säule 1 verbun­ den, um die Kopfplatte 18 gegen von einer daraufstehenden Säule ausgeübte seitliche Kräfte stabil und unempfindlich zu machen.
Fig. 4 zeigt in einer Seitenansicht drei weitere ver­ schiedene Ausgestaltungen erfindungsgemäßer Balkone mit Geländern an einer Gebäudewand 30. Beim obersten Balkon 50 ist der Halteabschnitt 58 viertelkreisförmig gekrümmt. Der Halteabschnitt 68 des mittleren Balkons 60 ist der Trapezform des Balkonbodens folgend unter einem stumpfen Winkel an die Geländerplatte 66 angesetzt. Beim untersten Balkon 70 ist im Vergleich zu den Balkonen 50 und 60 und denen aus Fig. 1 die Höhe der Geländerplatten 76 verrin­ gert und an ihrer Oberkante sind Geländerelemente 77 an­ gebracht, die entsprechend dem Geländer an der Vorder­ kante des Balkons gestaltet sind.

Claims (11)

1. Nachträglich an die Außenwand eines Gebäudes an­ bringbarer Balkon mit einem Balkonboden und einem Gelän­ der, wobei zwei im Abstand zur Gebäudeaußenwand aufzu­ richtende Säulen vorgesehen sind, die jeweils mit einem Balkonbodenträgerteil zum Tragen des Balkonbodens in etwa in Höhe einer der Geschoßebenen verbunden sind und wobei die Säulen auf dem Boden oder jeweils auf der Säule eines darunter liegenden Balkons abgestützt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Säulen (1, 2, 3) in geringem Ab­ stand zur Gebäudeaußenwand (30) angeordnet sind, wobei jede Säule (1, 2, 3) zu ihrer Befestigung an der Gebäu­ deaußenwand (30) Befestigungsmittel (34, 36) aufweist, daß das Balkonbodenträgerteil (4) aus einer im montierten Zustand senkrecht von der Gebäudeaußenwand (30) abstehen­ den Geländerplatte (6, 66, 76) mit mindestens einem Auf­ lager (10) für den Balkonboden (20) besteht und daß die Säule (1, 2, 3) und das Balkonbodenträgerteil (4) einteilig sind.
2. Balkon nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Geländerplatte (6, 66, 76) einen L-förmigen oder J- förmigen Grundriß aufweist, wobei der kurze Schenkel an das Geländer grenzt und der lange Schenkel mit der Säule (1, 2, 3) verbunden ist, und daß das Auflager (10) zwi­ schen dem kurzen Schenkel und der Säule (1, 2, 3) ange­ ordnet ist.
3. Balkon nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Balkonbodenträgerteil (4) zwei Auflager (10) auf­ weist, die durch die Geländerplatte (6, 66, 76) voneinan­ der getrennt sind, daß die Geländerplatte (6, 66, 76) einen T-förmigen oder Y-förmigen Grundriß aufweist, wobei die kurzen Schenkel an die Geländer grenzen und der lange Schenkel mit der Säule (1, 2, 3) verbunden ist, und daß die Auflager (10) zwischen dem kurzen Schenkel und der Säule (1, 2, 3) angeordnet sind.
4. Balkon nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Säule (1, 2, 3) an ihrem Kopf- und/oder Fußende Steckverbindungselemente (24, 26) zur Verbindung von zwei aufeinander aufgerichteten Säulen (1, 2, 3) aufweist.
5. Balkon nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (1, 2, 3) an ihrer Kopfseite einen als Dolle (26) ausgebildeten Vorsprung und an ihrer Fußseite eine dazu komplementäre Ausnehmung (24) aufweist.
6. Balkon nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Säule (1, 2, 3) und das Balkonbo­ denträgerteil (4) aus Stahlbeton bestehen.
7. Balkon nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfende der Säule (1, 2, 3) mit einer mit der Stahl­ bewehrung (11) verbundenen Kopfplatte (18) aus Edelstahl versehen ist, die die Dolle (26) trägt, und daß das Fuß­ ende der Säule (1, 2, 3) mit einer mit der Stahlbewehrung (11) verbundenen Fußplatte (28) aus Edelstahl versehen ist, die die Ausnehmung (24) zur Einführung der Dolle (26) aufweist.
8. Balkon nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfplatte (18) über die Kopffläche der Säule (1, 2, 3) zur Gebäudeaußenwand (30) etwas übersteht und daß als Befestigungsmittel ein Winkel (34) mit seinem einen Schenkel an das überstehende Teil der Kopfplatte (18) und mit seinem anderen Schenkel an der Außenwand (30) des Ge­ bäudes befestigt ist.
9. Balkon nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß auf der Kopfplatte (18) ein Elastomerlager (32) aufliegt.
10. Balkon nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß zwischen dem Auflager (10) und dem Bal­ konboden (20) ein Elastomerlager (32) vorgesehen ist.
11. Balkon nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß als Balkonboden (20) eine trogförmige Balkonbodenschale vorgesehen ist.
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