DE4423379C1 - Nachträglich an die Außenwand eines Gebäudes anbringbarer Balkon - Google Patents
Nachträglich an die Außenwand eines Gebäudes anbringbarer BalkonInfo
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- E04B1/00—Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
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Description
Die Erfindung betrifft einen nachträglich an die Außen
wand eines Gebäudes anbringbaren Balkon mit einem Balkon
boden und einem Geländer gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Oft besteht bei der Renovierung älterer Gebäude der
Wunsch, nachträglich Balkone anzubringen, um den Wohnwert
dieser Gebäude zu verbessern. Dies stößt auf Schwierig
keiten, wenn die Gebäudekonstruktion nicht auf das An
bringen von Balkonen ausgelegt ist.
Bei Gebäuden mit tragenden Außenwänden besteht eine Mög
lichkeit darin, einen die Balkonbodenplatte aufnehmenden
Träger oder die Balkonbodenplatte selbst in der Außenwand
des Gebäudes zu verankern. Häufig sind weitere Befesti
gungsmittel nötig, um eine sichere Abstützung der Balkone
zu erzielen. Eine solche aufwendige Befestigung führt oft
zu einer Beschädigung der Fassade des Gebäudes, sowie zu
Beschädigungen innerhalb des Gebäudes. Ferner kann über
eine solche Verankerung Feuchtigkeit in das Mauerwerk
eindringen und unter Umständen tragende Teile zerstören.
Aus der DE 26 12 135 B1 ist ein nachträglich an der Au
ßenwand eines Gebäudes anbringbarer Balkon mit einem Bal
konboden und einem Geländer bekannt, der zwei in einem
Abstand zur Gebäudewand aufzurichtende Säulen umfaßt, die
jeweils mit einem Balkonbodenträgerteil zum Tragen des
Balkonbodens in etwa in Höhe einer der Geschoßebenen ver
bunden sind, wobei die Säulen auf dem Boden oder jeweils
auf einer entlang der Gebäudeaußenwand aufzurichtenden
Säule eines darunter liegenden Balkons abgestützt sind. Die Ausbildung
des Balkonbodenträgerteils und auch die Montage des Balkons sind relativ
aufwendig. Der relativ große Abstand der Säulen von der Gebäudeaußenwand
kann störend sein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Balkon gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1
so weiterzubilden, daß er mit geringem Montageaufwand nachträglich an
einer Außenwand eines Gebäudes anbringbar ist und dabei
ohne Belastung und Beschädigung der bestehenden Bausub
stanz stabile Eigenschaften aufweist.
Diese Aufgabe wird bei einem Balkon nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 durch die im Kennzeichen dieses Anspruchs
angegebenen Merkmale gelöst.
Durch die erfindungsgemäße Säulenabstützung wie die Last
eines an einer Fassade montierten Balkons im wesentlichen
nach unten auf den Boden oder auf die Säulen des darunter
angebrachten Balkons und damit indirekt wieder auf den
Boden abgeleitet. Die Gebäudeaußenwand, an der die Säulen
befestigt sind, wird im wesentlichen nur auf Zug bean
sprucht. Es genügen daher leichte Befestigungsmittel mit
geringem Querschnitt, die auch in nichttragenden Wänden
sicher verankert werden können, die für die Anbringung
herkömmlicher Balkone nicht geeignet sind.
Jede Säule wird mittels Befestigungsmittel mit einem Zwi
schenraum an der Gebäudeaußenwand befestigt, der eine
Luftzirkulation zwischen der zum Gebäude gerichteten Säu
lenwand und der Gebäudeaußenwand ermöglicht, so daß an
der Gebäudeaußenwand hinabfließendes Wasser keinen Nässe
stau hervorruft und daß die Entstehung einer Feuchtig
keitsbrücke zwischen dem Balkon und dem Gebäude unterbun
den wird.
Bei der Montage des erfindungsgemäßen Balkons an
einer Gebäudewand werden zunächst die Säulen an der Wand
so verankert, daß das Balkonbodenträgerteil mit seiner Ge
länderplatte senkrecht von der Wand absteht. Anschlie
ßend wird der Balkonboden in dem von den zwei Geländer
platten definierten Zwischenraum auf die Auflager der
Balkonbodenträgerteile aufgelegt.
Auf diese Weise wird ein montagefreundlicher Balkon-Bau
satz geschaffen, der mit vergleichsweise wenigen Hand
griffen an der Außenwand des Gebäudes aufgerichtet und
befestigt werden kann.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Geländer
platte im Grundriß L-förmig oder J-förmig ausgebildet und
weist an ihrem von der Säule entfernten Ende einen als
Halteabschnitt dienenden kurzen Schenkel auf, der den
Balkonboden umgreift und horizontal unbeweglich hält. Der
lange Schenkel ist mit der Säule verbunden und zwischen
dem Halteabschnitt und der Säule ist das Auflager ange
ordnet, es kann beispielsweise als Vorsprung in der Ge
länderplatte ausgebildet sein.
Das Balkonbodenträgerteil des erfindungsgemäßen Balkons
kann auch zwei Auflager für zwei benachbarte Balkons auf
weisen, die durch eine mit der Säule verbundene Geländer
platte voneinander getrennt sind. In diesem Fall weist
die Geländerplatte vorzugsweise zwei Halteabschnitte auf,
die beide Balkonböden umgreifen. Eine solche Geländer
platte kann einen T- oder Y-förmigen Grundriß haben, wo
bei der Fuß des T oder des Y jeweils mit der Säule ver
bunden ist.
Die Höhe der Säule entspricht in etwa der Höhe eines Ge
schosses des Gebäudes.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung weisen die Säulen
an ihrem Kopf- und/oder Fußende Steckverbindungselemente
zur Verbindung von zwei aufeinander aufgerichteten Säulen
auf. Dies erleichtert die fluchtende Anbringung mehrerer
Säulen aufeinander und stellt sicher, daß sie seitlich
unverrückbar aufeinanderstehen.
Vorteilhafterweise umfaßt die Steckverbindung einen Vor
sprung an der Kopfseite der Säule und eine dazu komple
mentäre Ausnehmung an ihrer Fußseite.
Als Material für die Säule, das Balkonbodenträgerteil,
und den Balkonboden ist
Stahlbeton bevorzugt. Bei Verwendung von Stahlbe
ton sollte die Stahlbewehrung der einteilig gefertigten
Elemente durchgehend sein.
Zur Verstärkung kann die Säule an ihren Enden mit einer
Kopf- bzw. Fußplatte aus Edelstahl versehen
sein. Bei einer Säule aus Stahlbeton können diese Platten
mit der Stahlbewehrung innerhalb der Säule verbunden
sein.
Diese Platten können die Steckverbindung zwischen zwei
auf einander zu montierenden Säulen aufweisen, z. B. vor
zugsweise in Form eines Vorsprungs an der Kopfplatte und
einer dazu komplementären Aussparung an der Bodenplatte.
Diese Aussparung nimmt bei der Montage den Vorsprung der
darunterliegenden Säule auf.
Die Kopfplatte steht über die Kopffläche der Säule zur Gebäudeaußenwand
etwas über.
An dem überstehenden Abschnitt der Kopfplatte ist der
Schenkel eines Winkelelements befestigt, dessen anderer
Schenkel zur Befestigung der Säule an der Außenwand des
Gebäudes vorgesehen ist. Durch passende Auswahl der
Schenkellänge kann der Abstand zwischen der Säule und der
Gebäudewand eingestellt werden, um auch bei eventuellen
Unebenheiten der Gebäudewand eine Berührung von Säule und
Wand auszuschließen.
An Kopf- oder Fußplatte der Säule kann ein Elastomerla
ger angebracht werden, das nach der Montage mehrerer Säu
len übereinander zwischen diesen zu liegen kommt. Es
nimmt eventuelle Unterschiede in der Wärmeausdehnung der
Säulen und der Gebäudewand auf und dämpft die Übertragung
von Trittschall von einem Stockwerk zum nächsten.
Zwischen dem Auflager und der Balkonbodenschale kann
ebenfalls ein Elastomerlager vorgesehen sein, das die
selben Funktionen wie das Elastomerlager zwischen zwei
Säulen hat.
Der Balkonboden kann als trogförmige Balkonbodenschale
mit wenigstens einer Entwässerungsöffnung im Boden ausge
bildet sein. Durch die Entwässerungsöffnung wird ein
fallendes Regenwasser in eine Regenwasserleitung des Ge
bäudes abgeführt oder in ausreichendem Abstand vor der
Gebäudewand abgetropft, um zu vermeiden, daß das Wasser
entlang der gesamten Balkonkante auf den darunterliegen
den Balkon tropft.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbei
spielen, die Bezug nimmt auf die Figuren. Es zeigen:
Fig. 1 eine Gebäudewand mit daran angebrach
ten erfindungsgemäßen Balkonen,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung ei
ner Säule und eines Balkonbodenträ
gerteils eines erfindungsgemäßen Bal
kons,
Fig. 3 einen Querschnitt durch eine Gebäude
wand mit einer daran befestigten
Säule, einmal in Seitenansicht, ein
mal in Draufsicht und
Fig. 4 eine Seitenansicht einer Gebäudewand
mit daran angebrachten Balkonen gemäß
unterschiedlichen Ausgestaltungen der
Erfindung.
Fig. 1 zeigt eine Gebäudewand 30 mit vier daran befe
stigten erfindungsgemäßen Balkonen. Die Geländer der Bal
kone sind nicht dargestellt, um die trogförmigen Balkon
böden 20 deutlicher zeigen zu können. Die Balkonböden 20
haben einen in etwa trapezförmigen Grundriß mit zwei
seitlichen Vorsprüngen 22, die jeweils in eine Nische 16
der Balkonbodenträgerteile 4 eingreifen.
Die Säulen 1, 2, 3 mit den Balkonbodenträgerteilen 4 sind
an der Gebäudewand 30 jeweils zu zweit übereinander befe
stigt. Eine der rechts angeordneten Säulen 1 ist im fol
genden mit Bezug auf Fig. 2 genau beschrieben. Die linken
Säulen 3 sind spiegelbildlich zu den Säulen 1 geformt.
Die mittleren Säulen 2, die jeweils zwei benachbarte
Balkone unterstützen, sind wie nebeneinanderliegende
Säulen 1 und 3 geformt. Die Breite der Balkone entspricht
der der zugehörigen Wohneinheiten, die jeweils durch eine
Tür und ein Fenster angedeutet sind. Oberhalb der Balkon
bodenträgerteile 4 sind benachbarte Balkone durch eine
Sichtschutzplatte 5 getrennt.
Fig. 2 zeigt in perspektivischer Darstellung eine Säule 1
eines erfindungsgemäßen Balkons mit einteilig daran an
geordnetem Balkonbodenträgerteil 4. Die Säule 1 ist im
wesentlichen quaderförmig, mit einer Aussparung 12 am
oberen Ende der zur Gebäudewand gerichteten Seite. Die
Aussparung 12 ist vorgesehen, um die äußeren Teile von
Befestigungselementen auf zunehmen, mit denen die Säule 1
an der Wand verankert wird, z. B. die Köpfe von Schraub
bolzen oder Mauerankern, und um nachträglichen Zugang zu
diesen Teilen zu ermöglichen. Das an der gegenüberliegen
den Seite 14 mit der Säule 1 einteilig verbundene Balkon
bodenträgerteil 4 besteht aus einer vertikalen Geländerplatte oder
-wand 6, die in montiertem Zustand senkrecht von der Ge
bäudewand absteht, einem im rechten Winkel zur Geländer
wand 6 verlaufenden Halteabschnitt 8 und einem Auflager
10, das im wesentlichen horizontal von der Säule 1 zum
Halteabschnitt 8 verläuft. Das Auflager 10 bildet zusam
men mit der Säule 1, dem Halteabschnitt 8 und der Gelän
derwand 6 eine Nische 16, die einen Vorsprung 22 des Bal
konbodens aufnimmt (siehe Fig. 1) und senkrecht zur Ge
bäudewand unbeweglich hält. Wenn beim Anbau eines Balkons
zwei Säulen 1, 2, 3 (siehe Fig. 1) in geeignetem Abstand
voneinander an der Gebäudewand montiert sind, bilden ihre
gegenüberliegenden Nischen 16 eine Halterung, in die der
Balkonboden 20 von oben eingelegt werden kann und dann
ohne weitere Befestigung an den Säulen oder den Balkonbo
denträgerteilen 4 unverrückbar festsitzt.
Das Auflager 10 kann ein geringes Gefälle haben, damit
zwischen Balkonboden 20 und Trägerteil 4 eingedrungenes
Wasser leicht abfließen kann. Die Säule 1 trägt an ihrer
Oberseite eine Kopfplatte 18 aus Edelstahl mit einem Vor
sprung 26 in Art einer Dolle. Die Unterseite der Säule 1
ist mit einer komplementären Fußplatte 28, ebenfalls aus
Edelstahl, versehen. Diese hat eine Aussparung 24, mit
der die Säule 1 auf den Vorsprung 26 einer darunterlie
genden Säule 1 unverrückbar aufgesteckt werden kann. Um
die Oberseite der Säule vor seitlich eindringender Nässe
zu schützen, können diese Ränder der Kopfplatte 18 am
Rand der Säule 1 um einige Millimeter nach unten verlän
gert sein. Oberhalb der Aussparung 12 springt die Kopf
platte 18 etwas vor, so daß an ihrer Unterseite in der
Aussparung 12 Befestigungsmittel zur Befestigung der
Kopfplatte 18 an der Gebäudewand 30 angebracht werden
können.
Fig. 3 zeigt einen Querschnitt durch eine Gebäudewand 30
mit einer daran befestigten Säule 1. Im oberen Abschnitt
der Figur ist die Säule 1 im Querschnitt dargestellt, im
unteren Abschnitt in einer Aufsicht. Der Querschnitt
zeigt auf der Kopfplatte 18 ein Elastomerlager 32 in Form
einer rechteckigen Gummischeibe, deren Kantenlängen etwas
kleiner als die der Oberseite der Säule 1 sind. Durch ein
zentrales Loch in der Gummischeibe greift der Vorsprung, die Dolle
26, der Kopfplatte 18 hindurch. Die Gummischeibe ist als
elastische Verbindung zwischen der dargestellten Säule 1
und einer auf dieser aufzurichtenden, nicht in der Figur
dargestellten Säule vorgesehen.
Wie im unteren Abschnitt der Fig. 3 deutlicher zu sehen
ist, ist an der der Gebäudewand 30 zugewandten Seite der
Kopfplatte 18 ein horizontaler Schenkel eines Winkel
stücks 34 verschraubt, dessen zweiter, vertikaler Schen
kel mit Hilfe von zwei quer durch die Gebäudewand 30 ver
legten Schraubbolzen 36 an dieser befestigt ist.
Die Dolle 26 auf der Kopfplatte 18 ist durch einen Schaft
21 tief in der Säule 1 verankert. Dieser Schaft 21 ist
mit der Stahlbewehrung 11 im Inneren der Säule 1 verbun
den, um die Kopfplatte 18 gegen von einer daraufstehenden
Säule ausgeübte seitliche Kräfte stabil und unempfindlich
zu machen.
Fig. 4 zeigt in einer Seitenansicht drei weitere ver
schiedene Ausgestaltungen erfindungsgemäßer Balkone mit
Geländern an einer Gebäudewand 30. Beim obersten Balkon
50 ist der Halteabschnitt 58 viertelkreisförmig gekrümmt.
Der Halteabschnitt 68 des mittleren Balkons 60 ist der
Trapezform des Balkonbodens folgend unter einem stumpfen
Winkel an die Geländerplatte 66 angesetzt. Beim untersten
Balkon 70 ist im Vergleich zu den Balkonen 50 und 60 und
denen aus Fig. 1 die Höhe der Geländerplatten 76 verrin
gert und an ihrer Oberkante sind Geländerelemente 77 an
gebracht, die entsprechend dem Geländer an der Vorder
kante des Balkons gestaltet sind.
Claims (11)
1. Nachträglich an die Außenwand eines Gebäudes an
bringbarer Balkon mit einem Balkonboden und einem Gelän
der, wobei zwei im Abstand zur Gebäudeaußenwand aufzu
richtende Säulen vorgesehen sind, die jeweils mit einem
Balkonbodenträgerteil zum Tragen des Balkonbodens in etwa
in Höhe einer der Geschoßebenen verbunden sind und wobei
die Säulen auf dem Boden oder jeweils auf der Säule eines
darunter liegenden Balkons abgestützt sind, dadurch
gekennzeichnet, daß die Säulen (1, 2, 3) in geringem Ab
stand zur Gebäudeaußenwand (30) angeordnet sind, wobei
jede Säule (1, 2, 3) zu ihrer Befestigung an der Gebäu
deaußenwand (30) Befestigungsmittel (34, 36) aufweist,
daß das Balkonbodenträgerteil (4) aus einer im montierten
Zustand senkrecht von der Gebäudeaußenwand (30) abstehen
den Geländerplatte (6, 66, 76) mit mindestens einem Auf
lager (10) für den Balkonboden (20) besteht und daß die
Säule (1, 2, 3) und das Balkonbodenträgerteil (4)
einteilig sind.
2. Balkon nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Geländerplatte (6, 66, 76) einen L-förmigen oder J-
förmigen Grundriß aufweist, wobei der kurze Schenkel an
das Geländer grenzt und der lange Schenkel mit der Säule
(1, 2, 3) verbunden ist, und daß das Auflager (10) zwi
schen dem kurzen Schenkel und der Säule (1, 2, 3) ange
ordnet ist.
3. Balkon nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Balkonbodenträgerteil (4) zwei Auflager (10) auf
weist, die durch die Geländerplatte (6, 66, 76) voneinan
der getrennt sind, daß die Geländerplatte (6, 66, 76)
einen T-förmigen oder Y-förmigen Grundriß aufweist, wobei
die kurzen Schenkel an die Geländer grenzen und der lange
Schenkel mit der Säule (1, 2, 3) verbunden ist, und daß
die Auflager (10) zwischen dem kurzen Schenkel und der
Säule (1, 2, 3) angeordnet sind.
4. Balkon nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Säule (1, 2, 3) an ihrem Kopf-
und/oder Fußende Steckverbindungselemente (24, 26) zur
Verbindung von zwei aufeinander aufgerichteten Säulen (1,
2, 3) aufweist.
5. Balkon nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Säule (1, 2, 3) an ihrer Kopfseite einen als Dolle
(26) ausgebildeten Vorsprung und an ihrer Fußseite eine
dazu komplementäre Ausnehmung (24) aufweist.
6. Balkon nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Säule (1, 2, 3) und das Balkonbo
denträgerteil (4) aus Stahlbeton bestehen.
7. Balkon nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Kopfende der Säule (1, 2, 3) mit einer mit der Stahl
bewehrung (11) verbundenen Kopfplatte (18) aus Edelstahl
versehen ist, die die Dolle (26) trägt, und daß das Fuß
ende der Säule (1, 2, 3) mit einer mit der Stahlbewehrung
(11) verbundenen Fußplatte (28) aus Edelstahl versehen
ist, die die Ausnehmung (24) zur Einführung der Dolle
(26) aufweist.
8. Balkon nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kopfplatte (18) über die Kopffläche der Säule (1, 2,
3) zur Gebäudeaußenwand (30) etwas übersteht und daß als
Befestigungsmittel ein Winkel (34) mit seinem einen
Schenkel an das überstehende Teil der Kopfplatte (18) und
mit seinem anderen Schenkel an der Außenwand (30) des Ge
bäudes befestigt ist.
9. Balkon nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß auf der Kopfplatte (18) ein Elastomerlager
(32) aufliegt.
10. Balkon nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch ge
kennzeichnet, daß zwischen dem Auflager (10) und dem Bal
konboden (20) ein Elastomerlager (32) vorgesehen ist.
11. Balkon nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß als Balkonboden (20) eine trogförmige
Balkonbodenschale vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944423379 DE4423379C1 (de) | 1994-07-04 | 1994-07-04 | Nachträglich an die Außenwand eines Gebäudes anbringbarer Balkon |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944423379 DE4423379C1 (de) | 1994-07-04 | 1994-07-04 | Nachträglich an die Außenwand eines Gebäudes anbringbarer Balkon |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4423379C1 true DE4423379C1 (de) | 1996-02-22 |
Family
ID=6522198
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19944423379 Expired - Fee Related DE4423379C1 (de) | 1994-07-04 | 1994-07-04 | Nachträglich an die Außenwand eines Gebäudes anbringbarer Balkon |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4423379C1 (de) |
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1994
- 1994-07-04 DE DE19944423379 patent/DE4423379C1/de not_active Expired - Fee Related
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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