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DE2612185B1 - Balkonanordnung zum nachträglichen Anbau an bestehende Gebäude - Google Patents

Balkonanordnung zum nachträglichen Anbau an bestehende Gebäude

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DE2612185B1
DE2612185B1 DE19762612185 DE2612185A DE2612185B1 DE 2612185 B1 DE2612185 B1 DE 2612185B1 DE 19762612185 DE19762612185 DE 19762612185 DE 2612185 A DE2612185 A DE 2612185A DE 2612185 B1 DE2612185 B1 DE 2612185B1
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Hans Lechtenboehmer
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    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/003Balconies; Decks
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G23/00Working measures on existing buildings
    • E04G23/02Repairing, e.g. filling cracks; Restoring; Altering; Enlarging
    • E04G23/0266Enlarging

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Description

Im Zuge der sogenannten Sanierung von Altbauten könnte eine erhebliche Wertsteigerung derselben geschaffen werden, wenn es gelänge, an diesen in gewünschter Weise Balkone anzubringen. Derartige Balkone sind nicht nur als zusätzliche Aufenthaltsfläche wünschenswert, sondern als zusätzlicher geräumiger Abstellplatz für im Innern einer Wohnung manchmal schwer unterzubringende Dinge. Nach dem herkömmlichen Verfahren bedeutet die nachträgliche Anbringung eines Balkons einen erheblichen Aufwand. Es müssen vorkragende Träger eingelassen werden, die im Gemäuer des bestehenden Gebäudes zu verankern sind. Es sind hierzu erhebliche Aufbrucharbeiten erforderlich.
Aus der DL-PS 91 543 und der DT-OS 17 59 336 sind an bestehenden Gebäuden anbringbare Balkone bekannt, die mittels Halteanker im oberen Bereich der Brüstung auf der der Hauswand zugewandten Seite an der Hauswand aufgehängt sind, wobei die Kräfte durch in den Seitenwandungen des Balkons schräg nach vorn und unten verlaufende Streben weitergeleitet werden.
In vielen Fällen werden es die Statik des bestehenden Gebäudes und der Zustand des Gemäuers verbieten, die durch die Halteanker übertragenen erheblichen zusätzlichen punktförmigen Belastungen einzuleiten. In diesen Fällen ist dann die Anbringung eines Balkons nicht möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Balkonanordnung zu schaffen, die an bestehenden Gebäuden ohne Rücksicht auf deren Zustand und die Ausbildung Balkone angebracht werden kann.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht erfindungsgemäß in einer Balkonanordnung, die aus einer getrennt von der Gebäudeaußenwand gegründeten und mit Abstand zu dieser verlaufenden, im wesentlichen vertikalen Säulenanordnung und mindestens einem Balkon besteht, der ausschließlich von der Säulenanordnung getragen wird.
Die Säulenanordnung mit den Baikonen soll also selbständig standfähig sein und die Statik des Gebäudes nicht belasten. Es sind keine Eingriffe am Gebäude erforderlich und Balkone auch an solchen Gebäuden anbringbar, die sonst die Anbringung tragender Elemente nicht zulassen würden. Die statische Unabhängigkeit der Anordnung wird dadurch verwirklicht, daß die Säulenanordnung das eigene, von dem Fundament des Gebäudes getrennte Fundament aufweist. Ein solches Fundament kann außerhalb des Gebäudes mit einigem Abstand von diesem leicht hergestellt werden, ohne daß das Gebäude beeinflußt wird. Es braucht nicht so schwer zu sein wie das Fundament des Gebäudes, da die Balkonanordnung kein vergleichbares Gewicht aufweist.
Die Säulenanordnung besteht in der bevorzugten Ausführungsform aus zwei mit Abstand voneinander und etwa in gleichem Abstand von der Außenwand des Gebäudes vorgesehenen Säulen, zwischen denen die Balkone angeordnet und an denen sie befestigt sind. Die Balkone werden hierbei gewissermaßen zwischen den Säulen aufgehängt, so daß die eigene freie Tragfähigkeit der Balkone nur relativ gering zu sein braucht.
Es empfiehlt sich dabei, daß die Säulen durch mindestens einen in Höhe eines Balkons angeordneten Querriegel starr miteinander verbunden sind. Durch diese Maßnahme wird die Standfestigkeit der Säulenanordnung erheblich erhöht, so daß die Säulen und das Fundament entsprechend geringer bemessen werden können.
Eine zweckmäßige bauliche Ausführung sieht vor, daß zwischen den Säulen eine tragende Plattform befestigt ist, auf der der Balkon aufgebaut ist.
Die tragende Plattform kann z. B. ein aus Rohrprofilen zusammengeschweißtes rostartiges Gebilde sein, auf das die Bodenplatte des Balkons lediglich aufzulegen ist und an dem das Geländer befestigbar ist.
Es ist eine Ausführungsform bevorzugt, bei der der Querriegel durch die Plattform oder einen Teil derselben gebildet ist. Hierbei werden die Tragfunktion
für den Balkon und die Stabilisierungsfunktion für die Säulenanordnung in einem Element vereinigt, welches in der gesamter Balkonanordnung noch nicht einmal besonders hervortritt.
Es ist von Vorteil, wenn die Plattform aus Einzelträgern aufgebaut ist, von denen mindestens einer als Wasserablaufrinne ausgebildet ist.
Ein solcher Einzelträger kann z. B. den Querschnitt eines nach oben offenen »U« oder einen Hohlprofilquerschnitt besitzen, wobei das Hohlprofil öffnungen zum Einlassen des Wassers aufweist. Der zur Schaffung einer möglichst großen Steifigkeit der Profile günstige Querschnitt ist im allgemeinen auch für eine derartige Fortleitung des Wassers geeignet, wodurch besondere Regenrinnen eingespart werden können.
Es können an der Plattform Befestigungseinrichtungen für die Balkonbrüstungen vorgesehen sein.
Ein wichtiges Merkmal besteht darin, daß die Säulen gegenüber der Mitte der Ausladung des Balkons zur Außenwand des Gebäudes hin versetzt, insbesondere im ersten Drittel der Ausladung angeordnet sind. Auf diese Weise behindern die Säulen den freien Raum unter den Baikonen nur wenig, so daß bspw. zwischen benachbarten Häusern trotz der Anbringung der Balkone noch Platz für eine Durchfahrt verbleibt.
Die Säulen bestehen zweckmäßig aus Rohrprofilen, die runden oder, was wegen des Vorhandenseins von ebenen Anlageflächen zu bevorzugen ist, rechteckigen oder quadratischen Querschnitt haben können.
Die Säulen können durch weitere Säulenabschnitte verlängerbar sein, um die Höhe der Säulenanordnung an die Bedarfsfälle anpassen zu können. Die Verlängerung kann erfolgen, indem die Säulenabschnitte mit entsprechend im Querschnitt verringerter Enden in benachbarte Säulenabschnitte einsteckbar sind.
Es empfiehlt sich, daß die Balkone durch senkrecht zur Außenwand des Gebäudes verlaufende, statisch nichttragende Verbindungsanker mit dem Gebäude verbunden sind.
Diese Verbindungsanker haben nicht die Funktion, Kräfte, die durch das Gewicht der Balkone entstehen, in das Gebäude abzuleiten. Sie haben lediglich die Aufgabe, die Balkone in Anlage am Gebäude zu halten und das Auftreten von Spalten zwischen den Baikonen und der Schwelle der Balkontüren zu verhindern.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch dargestellt
F i g. 1 zeigt einen Vertikalschnitt durch die erfindungsgemäße Anordnung;
F i g. 2 zeigt eine Vorderansicht;
Fig.3 zeigt einen Horizontalschnitt nach der Linie IH-III in F ig. 2.
Die als Ganzes mit 10 bezeichnete Anordnung umfaßt zwei mit Abstand voneinander vor der Außenwand 2 des Gebäudes 3 angeordnete vertikale Säulen 1, die in einem eigenen, von dem Gebäude 3 getrennten Fundament 4 verankert sind. Die Säulen 1 haben einen etwa 1/4 bis 1/3 der Ausladung der Balkone 5, 5' betragenden Abstand von der Außenwand 2 des Gebäudes 3. Das Fundament 4 ragt mindestens bis unter den Schwerpunkt in Ausladungsrichtung vor.
Zwischen den Säulen 1 sind die Balkone 5 und 5' angeordnet, die seitlich an den Säulen 1 befestigt sind. Die in der Zeichnung oberen Balkone 5 bestehen aus einem kastenförmigen Betongehäuse, welches zu der in der Außenwand 2 vorgesehenen Balkontür 6 hin offen ist, damit der Zugang von innen zu dem Balkon 5 möglich ist. Die Balkontür ist, wie auch die Balkontür 6' des darunterliegenden Stockwerks in Fig. 1, der zeichnerischen Vereinfachung wegen lediglich als schraffierter Streifen dargestellt.
Der Balkon 5' ist auf einer rostartigen Plattform 7 aufgebaut, die zwischen den Säulen 1 befestigt ist. Die Plattform 7 besteht bspw. aus einem aus Rohrprofilen zusammengeschweißten Gitterwerk.
Auf die Plattform 7 wird eine Bodenplatte 8 aufgelegt. Die Plattform 7 besitzt Befestigungseinrichtungen für die Balkonbrüstungen 9. Auf diese Weise ergibt sich eine besondere leichtgewichtige Konstruktion.
Der Balkon 5 hingegen besteht einstückig aus Beton, so daß keine Plattform und keine sonstigen besonderen Gestaltungen erforderlich sind.
LJm der Anordnung der beiden Säulen 1 eine höhere Standfestigkeit zu verleihen, ist in dem Ausführungsbeispiel an dem Balkon 5' ein die beiden Säulen 1 verbindender Querriegel 12 vorgesehen, der aus einem ähnlichen Profil bestehen kann wie die Säulen 1 selbst. Der Querriegel 12 ist Bestandteil der Plattform 7 und versteift einerseits die beiden Säulen 1 in der Ebene parallel zur Außenwand 2, während er andererseits an der Bildung der zum Tragen des Balkons 5' dienenden Plattform 7 beteiligt ist.
Das Fundament 4 ist so ausgebildet, daß die gesamte Anordnung der Säulen 1 mit den Baikonen 5 und 5' eine in sich standfähige Konstruktion darstellt, die das Gebäude 3 in seiner Statik nicht beeinflußt. Lediglich um die Balkone 5, 5' in Anlage an der Außenwand 2 des Gebäudes 3 zu halten, sind in die Außenwand 2 eingelassene Verbindungsanker 11 vorgesehen.
Wie aus F i g. 3 ersichtlich ist, bestehen die Säulen 1 aus quadratischen Rohrprofilen. Natürlich kommen auch andere geeignete Querschnitte in Betracht. Ebenflächig begrenzte Querschnitte sind jedoch wegen der leichteren Anbringbarkeit der Balkone 5, 5' bevorzugt.
Die in F i g. 2 linke Säule 1 besteht aus einem unteren Säulenabschnitt 1', auf den an einer Trennfläche 13 ein oberer Säulenabschnitt 1" aufgesetzt ist. Die Verbindung wird durch ein teleskopartig in die Rohrprofile der beiden Säulenabschnitte V, 1" passendes Verbindungsstück 14 (F i g. 3) besorgt.
Durch geeignete Ausbildung der Befestigungsmittel können die Balkone 5, 5' an den Säulen 1 in verschiedener Höhe angebracht werden, so daß eine Anpassung an verschiedene Stockwerkshöhen möglich ist und mit einem Grundbausatz von (ggf. aus einzelnen Säulenabschnitten 1', 1" aufbaubaren) Säulen 1 und Baikonen 5, 5' die Anordnung für verschiedenartige Gebäude verwendbar ist. Auch können natürlich mehr oder weniger Balkone als in dem Ausführungsbeispiel mit den zwei Baikonen 5,5' vorhanden sein.
Die Plattform 7 ist an der Außenseite von mit der offenen Seite nach oben gerichteten U-Profilen begrenzt, wie z. B. an der Vorderseite durch das U-Profil 15. Dieses dient zur Ableitung des Regenwassers von dem Balkon 5' und ersetzt somit die Regenrinne. Die Bodenplatte 8 besitzt ein Gefälle und geeignete öffnungen 16, durch die das Regenwasser in das Innere des U-Profils 15 eintreten kann. Dieses besitzt an anderer Stelle wiederum öffnungen, durch die das gesammelte Regenwasser ableitbar ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (11)

Patentansprüche:
1. Balkonanordnung zum nachträglichen Anbau an bestehende Gebäude, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einer getrennt von der Gebäudeaußenwand gegründeten und mit Abstand zu dieser verlaufenden, im wesentlichen vertikalen Säulenanordnung und mindestens einem Balkon (5; 5') besteht, der ausschließlich von der Säulenanordnung getragen wird.
2. Balkonanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Säulenanordnung aus zwei mit Abstand voneinander und etwa in gleichem Abstand von der Außenwand (2) des Gebäudes (3) vorgesehenen Säulen (1) besteht, zwischen denen die Balkone (5,5') angeordnet und an denen sie befestigt sind.
3. Balkonanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Säulen (1) durch mindestens einen in Höhe eines Balkons (5') angeordneten Querriegel (12) starr miteinander verbunden sind.
4. Balkonanordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Säulen (1) eine tragende Plattform (7) befestigt ist, auf der der Balkon (5) aufgebaut ist.
5. Balkonanordnung nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Querriegel (12) durch die Plattform (7) oder einen Teil derselben gebildet ist.
6. Balkonanordnung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattform (7) aus Einzelträgern aufgebaut ist, von denen mindestens einer als Wasserablaufrinne ausgebildet ist.
7. Balkonanordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattform (7) Befestigungseinrichtungen für die Balkonbrüstungen (9) aufweist.
8. Balkonanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Säulen (1) gegenüber der Mitte der Ausladung des Balkons (5, 5') zur Außenwand (2) des Gebäudes (3) hin versetzt, insbesondere im ersten Drittel der Ausladung angeordnet sind.
9. Balkonanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Säulen (1) aus Rohrprofilen bestehen.
10. Balkonanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Säulen (1) durch weitere Säulenabschnitte (1") verlängerbar sind.
11. Balkonanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Balkone (5, 5') durch senkrecht zur Außenwand (2) des Gebäudes (3) verlaufende, statisch nichttragende Verbindungsanker (11) mit diesem verbunden sind.
DE19762612185 1976-03-23 1976-03-23 Balkonanordnung zum nachträglichen Anbau an bestehende Gebäude Expired DE2612185C2 (de)

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